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Document 52017DC0330

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Umverteilung und Neuansiedlung -Dreizehnter Fortschrittsbericht

    COM/2017/0330 final

    Straßburg, den 13.6.2017

    COM(2017) 330 final

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

    Umverteilung und Neuansiedlung -Dreizehnter Fortschrittsbericht

    x0009


    1Einleitung

    Der dreizehnte Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung enthält die dringenden Maßnahmen, die noch ergriffen werden müssen, um alle in Betracht kommenden Personen, die sich derzeit in Italien und Griechenland aufhalten, in den kommenden Monaten umzuverteilen und die Ziele im Zusammenhang mit der Neuansiedlung zu erfüllen.

    In den ersten fünf Monaten des Jahres 2017 war eine deutliche Erhöhung des Tempos bei der Umverteilung zu verzeichnen. Seit Januar wurden fast 10 300 Personen umverteilt. Dies bedeutet eine Erhöhung um das Fünffache gegenüber demselben Zeitraum des Jahres 2016, in dem nur 1600 Personen umverteilt wurden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Verfahren in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 vollständig zu greifen begannen, die Mehrheit der Mitgliedstaaten derzeit regelmäßig Zusagen macht und die beiden begünstigten Mitgliedstaaten sich anhaltend um die Verbesserung der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Vertrauens bemühen.

    Im Mai 2017 wurden deshalb mehr als 1000 Personen aus Italien umverteilt; dies ist die höchste Zahl bisher und entspricht beinahe den monatlich festgelegten Zielvorgaben. Insgesamt wurden bisher 6896 Personen aus Italien umverteilt. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um alle für eine Umverteilung in Frage kommenden Personen in Italien zu ermitteln und zu registrieren und Neuankömmlinge den entsprechenden Verfahren zuzuleiten. In Griechenland, wo die Zahl der umzuverteilenden Personen voraussichtlich stabil bleiben wird (27 208 für eine Umverteilung Registrierte), haben sich die monatlichen Umverteilungen bei 1300 Personen stabilisiert, womit insgesamt aus Griechenland 13 973 Menschen umverteilt wurden. Rund 11 000 Personen müssen noch umverteilt werden. Zu diesem Zweck haben sich die Mitgliedstaaten auf eine spezielle operative Planung geeinigt, und es wird erwartet, dass auf Grundlage dieser Planung und des derzeitigen Tempos an Zusagen die Vorgabe von 3000 Umverteilungen pro Monat im Juli erreicht und bis September aufrechterhalten wird.

    Insgesamt wurden bisher mehr als 20 000 Menschen umverteilt. Während die meisten Mitgliedstaaten nun gerecht und verhältnismäßig zur Umsetzung der Regelung beitragen, machen Ungarn, Polen und die Tschechische Republik weder Zusagen für Griechenland und Italien noch führen sie Umverteilungen durch und verstoßen somit gegen ihre rechtlichen Verpflichtungen.

    Mit der Teilung der Verantwortung für Antragsteller, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, bleibt die Umverteilung eine Schlüsselmaßnahme zur Entlastung Griechenlands und Italiens. Die Mitgliedstaaten sollten in ihren Bemühungen nicht nachlassen, da der derzeitige Umverteilungsrhythmus noch immer nicht ausreicht, um alle in Betracht kommenden Personen bis September 2017 umzuverteilen. Allerdings enden die rechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nicht zu diesem Zeitpunkt; die Beschlüsse des Rates sind für die im Hoheitsgebiet Griechenlands und Italiens bis zum 26. September 2017 ankommenden Personen anwendbar. Folglich sind die Mitgliedstaaten auch danach verpflichtet, für Antragsteller, die für eine Umverteilung in Betracht kommen, das Umverteilungsverfahren innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens durchzuführen.

    Was die Neuansiedlung betrifft, so kommt die Umsetzung der Schlussfolgerungen vom Juli 2015 zur Neuansiedlung von 22 504 Menschen weiterhin voran; mehr als zwei Drittel der vereinbarten Neuansiedlungen sind bereits erfolgt.

    2 Umverteilung

    Das Tempo der Umverteilung geht weiterhin in die richtige Richtung. Durch zusätzliche Anstrengungen aller Aufnahmemitgliedstaaten könnten die von der Kommission festgelegten Ziele erreicht werden. Die Zielvorgaben sollen die wirksame und zügige Umverteilung aller in Frage kommenden Menschen, die sich derzeit in Italien und Griechenland aufhalten, gewährleisten. Es sollten operative und logistische Engpässe vermieden werden, die entstehen könnten, wenn die Mehrzahl der noch ausstehenden Überstellungen erst in den letzten Septemberwochen durchgeführt würde.

    Fast alle Mitgliedstaaten nehmen nun Menschen aus Italien und Griechenland auf. Ungarn, Polen und die Tschechische Republik sind die einzigen Mitgliedstaaten, die ihren Standpunkt nicht geändert haben; sie machen weiterhin keine Zusagen und verteilen weder Menschen aus Griechenland noch aus Italien um – damit verstoßen sie gegen ihre rechtlichen Verpflichtungen. 1  

    Ungarn und Polen sind die einzigen Mitgliedstaaten, die bisher niemanden aufgenommen haben, und Polen hat seit dem 16. Dezember 2015 keine Zusage gemacht. Zudem hat die Tschechische Republik seit Mai 2016 keine Zusagen gemacht und seit August 2016 keinen Antragsteller aufgenommen.

    Österreich hat ebenfalls noch keine umzusiedelnde Person aufgenommen, allerdings wurde im Mai die Zusage gemacht, 50 Personen aus Italien aufzunehmen. Dieser Ankündigung müssen nun ohne weitere Verzögerung wirksame Umverteilungsmaßnahmen folgen.

    2.1    Griechenland: Die Umverteilung hat sich inzwischen in Griechenland zu einem etablierten Verfahren entwickelt, allerdings müssen die Überstellungen bedeutend schneller erfolgen, um alle in Frage kommenden Personen umzuverteilen

    Wie bereits berichtet, hat Griechenland die Registrierung („Einreichung eines Antrags auf internationalen Schutz“) aller Personen in der Vorabregistrierung abgeschlossen 2 – einschließlich derer, die für eine Umverteilung in Betracht kommen. Zum 9. Juni hatten insgesamt 27 208 Menschen im Zuge der Umverteilungsregelung einen Antrag eingereicht; 13 973 Personen wurden bereits umverteilt, während 10 923 noch umverteilt werden müssen 3 . Da bis zum 26. September 2017 noch weitere Anträge auf Umverteilung registriert werden könnten, einige Antragsteller hingegen möglicherweise von der Umverteilungsregelung ausgeschlossen werden, dürfte die Gesamtzahl der für eine Umverteilung registrierten Personen stabil bleiben.

    Umverteilungstempo: die Planungsdokumente müssen fertiggestellt und umgesetzt werden

    Nahezu alle Mitgliedstaaten machen nun monatlich oder alle zwei Monate Zusagen für Griechenland und führen Umverteilungen durch. Nur die Tschechische Republik, Ungarn, Polen und Österreich kommen ihren rechtlichen Verpflichtungen noch nicht nach. Malta hat seine Zuweisung vollständig erfüllt 4 , Lettland ist gerade dabei und Norwegen erfüllt seine Verpflichtungen demnächst. Estland, Finnland, Litauen, Luxemburg und Portugal sind auf gutem Weg, ihre Verpflichtungen einzuhalten.

    Trotz der wiederholten Empfehlungen in früheren Berichten und mehreren bilateralen Gesprächen auf verschiedenen Ebenen bleibt die Slowakei bei ihrer Politik der strikten Präferenzen, die eine unverhältnismäßig hohe Ablehnungsquote zur Folge hat. Diese Politik entspricht nicht den Umsiedlungsbeschlüssen des Rates, nach denen Ablehnungen aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung gestattet sind. Sie muss nun unbedingt geändert werden. Alle Mitgliedstaaten sollten schutzbedürftige Antragsteller möglichst nicht von ihren Präferenzen ausschließen, da diese Menschen prioritär umzuverteilen sind. Zudem ist es entscheidend, dass die Mitgliedstaaten die Kapazitäten zur Aufnahme besonders schutzbedürftiger Antragsteller schaffen. Alle Mitgliedstaaten sollten bereit sein, alle Arten von Asylsuchenden (Großfamilien, alleinreisende männliche Antragsteller) und einen fairen Anteil schutzbedürftiger Antragsteller aufzunehmen, zu denen auch unbegleitete Minderjährige und Menschen mit beträchtlichen Gesundheitsproblemen zählen.

    Das Umverteilungstempo lag zuletzt bei 1300 Überstellungen pro Monat, was noch nicht ausreicht, um alle in Betracht kommenden Personen bis September 2017 umzuverteilen. Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit dem griechischen Asyldienst und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) eine eigene Sitzung zur Bewältigung der logistischen Herausforderungen bei der Koordinierung organisiert und das schwedische Planungsdokument als nachahmenswertes Beispiel herangezogen. Mit den Mitgliedstaaten mit umfangreichen monatlichen Zusagen fanden bilaterale Treffen zur Planung der verschiedenen Phasen des Umverteilungsverfahrens statt; mit Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Rumänien, Spanien und Schweden wurden Planungsdokumente vereinbart. Auf der Grundlage dieser Planung und des derzeitigen Tempos an monatlichen Zusagen aller Mitgliedstaaten sollte die Zahl der Überstellungen im Juni auf bis zu 2500 und im Juli, August und September auf 3000 ansteigen. Für die wirksame Umsetzung dieser Planung sollten alle Mitgliedstaaten auf jeder Stufe der Umverteilung konstruktiv zusammenarbeiten, und die Kommission ist bereit, den Prozess zu unterstützen. Mitgliedstaaten mit begrenzten Aufnahmekapazitäten (Irland, Finnland und Portugal) haben auf eine Lösung der Probleme hingearbeitet.

    Unbegleitete Minderjährige: weiterhin gute Fortschritte

    Bis zum 6. Juni wurden 365 der 574 für eine Umverteilung in Betracht kommenden unbegleiteten Minderjährigen umverteilt. Seit dem letzten Fortschrittsbericht haben mehr Mitgliedstaaten Plätze für diese Gruppe schutzbedürftiger Antragsteller angeboten. Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, weiterhin Plätze nach Bedarf 5 zur Verfügung zu stellen, um die registrierten von ihren Angehörigen getrennten Minderjährigen aufzunehmen.

    Dringend erforderliche Maßnahmen:

    ·Die Tschechische Republik, Ungarn, Polen und Österreich sollten unverzüglich mit Zusagen und Umverteilungen in Bezug auf Griechenland beginnen, um ihre rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten,

    ·die Planungsdokumente für Überstellungen müssen fertiggestellt und umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, sollten dem Beispiel derjenigen folgen, die Planungsdokumente entwickelt haben,

    ·in diesem letzten Durchführungsstadium sollten die Mitgliedstaaten ihre Kapazitäten für die Bearbeitung von Anträgen aufstocken, um den reibungslosen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten, Verzögerungen bei den Überstellungen vermeiden und bei Bedarf Lösungen für Kapazitätsprobleme bei der Aufnahme insbesondere schutzbedürftiger Antragsteller erarbeiten,

    ·die Slowakei wird gebeten, in den kommenden Wochen Änderungen ihrer Präferenzen für Umverteilungskandidaten vorzunehmen, um sie an die Ratsbeschlüsse anzupassen und so bald wie möglich mit der Umverteilung aus Griechenland zu beginnen.

    2.2    Italien: es bedarf größerer Anstrengungen, um die Umverteilung aller Antragsteller, die sich in Italien aufhalten, sicherzustellen 

     

    Identifizierung und Registrierung der umzuverteilenden Migranten: Italien muss mehr tun, um die Umverteilung zu beschleunigen

    Italien hat bislang rund 8600 Personen für die Umverteilung registriert, bei 6896 davon ist diese bereits erfolgt. Den italienischen Behörden zufolge laufen für ca.700 zusätzliche Personen die Vorbereitungen zur Registrierung. Außerdem sind 2017 bislang mehr als 2500 Eritreer in Italien angekommen und sollten ebenfalls rasch für die Umverteilung registriert werden. Allein im Jahr 2016 sind bereits etwa 20 700 Eritreer in Italien eingetroffen, und somit ist klar, dass nur etwa die Hälfte von ihnen bisher für die Umverteilung registriert wurde. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Italien alle verbleibenden für eine Umverteilung in Frage kommenden Personen, die sich derzeit in seinem Hoheitsgebiet aufhalten, rasch identifiziert und so bald wie möglich registriert. Um diese Antragsteller zu erreichen, ist das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) mit Unterstützung der Kommission dabei, eine gezielte Informationskampagne (über soziale Medien, breite Verteilung der EASO-Umverteilungsbroschüre, die EASO-Umverteilungs-Hotline, Banner, aktive Präsenz der mobilen EASO-Teams) zu starten, um die Anzahl der Registrierungen berechtigter Antragsteller zu steigern. Italien sollte die notwendige Unterstützung zur Durchführung dieser Informationskampagne und zur Bekanntmachung der Umverteilungsregelung in den lokalen Präfekturen/Quästuren und den Aufnahmezentren bereitstellen.

     

    Es ist auch von entscheidender Bedeutung, dass Italien seine Anstrengungen beschleunigt, die letzten Etappen des Umverteilungsverfahrens in einigen wenigen Zentren durchzuführen und die für eine Umverteilung in Frage kommenden Antragsteller zehn Tage vor der Abreise in Aufnahmezentren in oder nahe bei Rom unterzubringen. Aktuell werden für die Umverteilung in Frage kommende Migranten auf das gesamte italienische Hoheitsgebiet verteilt, während die speziellen Drehkreuze oft nicht ausreichend genutzt werden, weil dort mehrheitlich Migranten mit Staatsangehörigkeiten untergebracht sind, die für eine Umverteilung nicht in Betracht kommen. Dies erschwert die Umverteilung und sorgt für logistische Probleme in der Schlussphase des Umverteilungsverfahrens, insbesondere mit Blick auf die Gewährleistung ordnungsgemäßer Gesundheitskontrollen vor der Überstellung.

    Umverteilungstempo: gute Fortschritte müssen beibehalten werden 

    Das Umverteilungstempo aus Italien zeigt einen stetigen positiven Trend, und die Umverteilung aller derzeit in Italien in Betracht kommenden Antragsteller ist ein realistisches Ziel, da die von der Kommission festgelegten Vorgaben in der Regel von den Mitgliedstaaten befolgt werden.

    Finnland und Malta werden in Kürze ihre volle Zuweisung für Italien 6 umverteilen, und andere Mitgliedstaaten (Deutschland, Luxemburg und die Niederlande) zeigen gute Fortschritte auf der Grundlage regelmäßiger monatlicher Zusagen und Umverteilungen, während Kroatien und Portugal unlängst wieder mit Zusagen begonnen haben. Andererseits sind Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Irland, Polen, die Slowakei und Österreich weiterhin die einzigen Mitgliedstaaten, die nicht eine einzige Person aus Italien umverteilt haben. Österreich gab seine erste Zusage über 50 Personen für Italien im Mai und muss dafür sorgen, dass die Umverteilung tatsächlich innerhalb kürzester Frist erfolgt. Dies bedeutet auch, dass Italien rechtzeitig Umsiedlungsersuchen verschicken sollte, um der Zusage Österreichs nachzukommen.

    Estland und Irland haben wegen der strikten Politik Italiens im Hinblick auf zusätzliche Sicherheitsbefragungen durch die Aufnahmemitgliedstaaten noch keine Umverteilungen aus Italien vorgenommen, Bulgarien und die Slowakei haben aufgrund ihrer sehr strengen Präferenzstrategien ebenfalls noch niemanden aus Italien aufgenommen (Bulgarien möchte keine Eritreer aufnehmen, während die Slowakei nur alleinreisende Frauen mit Kindern und Personen mit Reisedokumenten zulässt), was es Italien fast unmöglich macht, passende Antragsteller zu finden. Um die Umverteilung aller in Frage kommenden Antragsteller in den kommenden Monaten zu gewährleisten, sollte eine Lösung für die Durchführung zusätzlicher Sicherheitsbefragungen durch die Aufnahmemitgliedstaaten gefunden werden. Darüber hinaus haben Zypern, Frankreich und Lettland über drei Monate keine Zusagen für Italien gemacht.

    Um die Bereitstellung von Informationen weiter zu verbessern, organisiert die IOM am 16. Juni eine spezielle Schulung für Verbindungsbeamte in Italien, um die Durchführung kultureller Orientierungsveranstaltungen zu verbessern. Auch ein neues spezielles Video zur Umsiedlung nach Portugal wurde inzwischen fertiggestellt.

    Die Umverteilung unbegleiteter Minderjähriger hat begonnen, doch weitere Anstrengungen sind erforderlich

    Zwei unbegleitete Minderjährige wurden im Berichtszeitraum von Italien nach Norwegen umverteilt, womit insgesamt bislang fünf unbegleitete Minderjährige aus Italien umverteilt wurden (einschließlich eines getrennt lebenden Minderjährigen). Dieser spezielle Fall konnte dank der verstärkten Zusammenarbeit auf lokaler Ebene gelöst und eine Überstellung vollzogen werden. Mehrere weitere Bewerbungen werden derzeit geprüft.

    Wie im zwölften Bericht angeführt sollte Italien nun auf den Erfahrungen dieser ersten Umverteilungen aufbauen und die Verfahren standardisieren, um allen unbegleiteten Minderjährigen die Möglichkeit einer Umverteilung einzuräumen, falls dies in ihrem Interesse ist. Eine am 1. Juni von der Kommission zusammen mit allen einschlägigen Akteuren organisierte Sitzung hat eine weitere Straffung der Verfahren ermöglicht. Die Mitgliedstaaten sollten ihrerseits in ihren Zusagen weiter Plätze für unbegleitete Minderjährige bereitstellen und den italienischen Behörden genaue Informationen zu den für sie vorgesehenen speziellen Aufnahmebedingungen liefern. Im Hinblick darauf, dass die Verfahren länger dauern können als bei Erwachsenen, sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Plätze für Minderjährige für einen längeren Zeitraum zur Verfügung zu halten (d. h. ihre Verfügbarkeit für Minderjährige in späteren Zusagen zu bestätigen).

    Dringend erforderliche Maßnahmen:

    ·Die Tschechische Republik, Ungarn und Polen sollten unmittelbar mit Zusagen und Umverteilungen in Bezug auf Italien beginnen, um ihre rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten,

    ·Bulgarien und die Slowakei werden gebeten, in den kommenden Wochen Änderungen ihrer Präferenzen für Umsiedlungsanträge vorzunehmen, um sie an die Ratsbeschlüsse anzupassen und so bald wie möglich mit Umverteilungen aus Italien zu beginnen,

    ·Italien wird gebeten, in den kommenden Wochen eine für beide Seiten annehmbare Lösung in Bezug auf die Durchführung zusätzlicher Sicherheitsbefragungen vorzuschlagen, die von einer Reihe von Mitgliedstaaten zur Bewertung der Sicherheitsrisiken im Einklang mit den Ratsbeschlüssen verlangt werden,

    ·Italien sollte die Registrierung der für eine Umverteilung in Betracht kommenden Antragsteller beschleunigen, mit dem EASO bei der Durchführung der Informationskampagne zusammenarbeiten und seine Bemühungen zur Bündelung des Umverteilungsverfahrens, insbesondere der letzten Phasen, verstärken,

    ·alle anderen Mitgliedstaaten sollten weiterhin monatliche und ihren Verpflichtungen entsprechende Zusagen für Italien machen und Umverteilungen durchführen, ihre Kapazitäten zur Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen erhöhen, zu restriktive Präferenzen vermeiden, die zu Verzögerungen führenden Anforderungen beim Überstellungsverfahren einschränken und Anträge in Bezug auf schutzbedürftige Personen, insbesondere unbegleitete Minderjährige, bevorzugt behandeln.

    3Neuansiedlung

    Fortschritte sind weiterhin auch bei der Umsetzung der Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 festzustellen; hier sind mehr als zwei Drittel der 22 504 Neuansiedlungen bereits abgeschlossen. Seit 12. Mai 2017 sind 256 Personen im Rahmen der Regelung neu angesiedelt worden. Da mehrere Mitgliedstaaten mit hohen Quoten ihre Zusagen gemäß den Schlussfolgerungen erfüllt und ihre Anstrengungen auf die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 gerichtet haben, wurden die jüngsten Neuansiedlungen aus der Türkei durchgeführt, wenngleich Neuansiedlungen aus Jordanien und Libanon in geringerem Umfang weiterhin stattfinden.

    Bis zum 9. Juni 2017 wurden 16 419 Personen in 21 Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich) neu angesiedelt. Sieben Mitgliedstaaten (Deutschland, Estland, Finnland, Irland, die Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich) sowie drei assoziierte Länder (Island, Liechtenstein und die Schweiz) haben ihre Zusagen bereits erfüllt. Zwar führen mehr Mitgliedstaaten als in den vergangenen Jahren Neuansiedlungen durch, zehn Mitgliedstaaten haben jedoch im Zuge dieser Regelung noch niemanden neu angesiedelt 7 . Es wird zunehmend fraglich, ob Mitgliedstaaten mit einer großen Differenz zwischen ihren Zusagen und der tatsächlichen Umsetzung in der Lage sein werden, ihre Zusagen zu erfüllen.

    Die Umsetzung der Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 umfasst auch Bemühungen der Mitgliedstaaten, im Zuge der Erklärung EU-Türkei Syrer aus der Türkei neu anzusiedeln. Seit dem 4. April 2016 wurden 6254 Syrer aus der Türkei im Rahmen der Neuansiedlungskomponente der Erklärung EU-Türkei neu angesiedelt. Seit dem vergangenen Berichtszeitraum wurden 559 Syrer im Zuge dieses Mechanismus neu angesiedelt. Die verbleibende Zahl an Zusagen beläuft sich nun insgesamt auf 24 461. Im Rahmen der Erklärung EU-Türkei fanden bisher Neuansiedlungen in Belgien, Estland, Frankreich, Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Rumänien, Spanien, Finnland und Schweden statt. Darüber hinaus hat Norwegen seit dem 4. April 2016 bisher 563 Syrer aus der Türkei neu angesiedelt.

    Die Mitgliedstaaten, die Menschen im Rahmen der Erklärung EU-Türkei neu ansiedeln, bereiten weitere Neuansiedlungen vor. Dazu gehören auch Reisen in die Türkei zur Befragung von Kandidaten für eine Neuansiedlung. Rumänien kommt seiner Ankündigung, bald mit Neuansiedlungen zu beginnen, nun mit der Aufnahme von 11 Syrern nach. Die EU-Delegation in Ankara hat gegenüber dem UNHCR die Notwendigkeit betont, neue Anträge von Bewerbern auch an Mitgliedstaaten mit einer kleineren Anzahl an Zusagen zu übermitteln.

    Von den Mitgliedstaaten, die noch keine Neuansiedlungen aus der Türkei 8 vorgenommen haben, bereitet Malta derzeit seine Mission in die Türkei vor, und Zypern hat inzwischen förmlich an das UNHCR gewandt und seine Bereitschaft zur Neuansiedlung von fünf Personen im Rahmen der Erklärung EU-Türkei bekundet. Es gibt jedoch auch Mitgliedstaaten, die bereits im Sommer 2016 Fälle vom UNHCR erhalten, aber seither keine Maßnahmen ergriffen haben (Bulgarien, Kroatien und die Tschechische Republik). Sie werden aufgefordert, rasch zu handeln.

    Um Neuansiedlungen im Rahmen der Erklärung EU-Türkei zu unterstützen und über die laufenden Maßnahmen zu beraten, hat die EU-Delegation in Ankara ihre wöchentlichen Treffen mit der Generaldirektion für Migrationssteuerung der Türkei fortgesetzt. Die EU-Delegation trifft sich zudem wöchentlich mit Vertretern der Mitgliedstaaten, des UNHCR und der IOM, um statistische Daten zu vergleichen und die aktuellen Entwicklungen zu diskutieren.

    Um die Mängel zu beheben und eine Empfehlung aus den vorhergehenden Fortschrittsberichten aufzugreifen, hat die EU-Delegation den Mitgliedstaaten eine überarbeitete Fassung des vom UNHCR verwendeten Frage- und Antwortdokuments vorgelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass syrische Kandidaten vollständig über die Aufnahmebedingungen und die kulturellen, sozialen und rechtlichen Standards in den EU-Mitgliedstaaten informiert werden. Die überarbeitete Fassung dieses Dokuments wurde vom UNHCR und der Mehrheit der Mitgliedstaaten gebilligt; 13 Mitgliedstaaten haben bereits ihre aktualisierten Frage- und Antwortdokumente übermittelt.

    Parallel zur Umsetzung der bestehenden Neuansiedlungszusagen aus der Türkei sind bei den Verhandlungen über die Standarddurchführungsverfahren für die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen mit den teilnehmenden Staaten und mit der Türkei Fortschritte zu verzeichnen, und das Ziel besteht darin, so bald wie möglich eine Einigung zu erzielen.

    Empfehlungen:

    ·Die Mitgliedstaaten, die bisher keine Neuansiedlungen im Rahmen der Regelungen auf EU-Ebene durchgeführt haben (Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien und Zypern) und diejenigen, die keine Fortschritte gemeldet haben und von der Erfüllung ihrer Zielvorgaben noch weit entfernt sind (Dänemark, Portugal und die Tschechische Republik), sollten ihre Anstrengungen sofort verstärken, um ihre Verpflichtungen gemäß den Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 einzuhalten.

    ·Bulgarien und die Tschechische Republik, die bereits im Sommer 2016 Fälle im Rahmen der Erklärung EU-Türkei vom UNHCR erhalten haben, sollten ihre Anstrengungen verstärken, um den Neuansiedlungsprozess aus der Türkei so bald wie möglich abzuschließen.

    ·Die Mitgliedstaaten sollten den syrischen Kandidaten im Rahmen der Erklärung EU-Türkei bessere Informationen über die Aufnahmeländer in Form des überarbeiteten vom UNHCR verwendeten Frage-Antwort-Dokuments zu Verfügung stellen, um den Kandidaten eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen. Das soll die Zahl der Absagen in späteren Phasen des Verfahrens verringern.

    4Ausblick

    Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben wiederholt die Dringlichkeit der Lage in Bezug auf die Migrationssituation in Europa festgestellt und weitere Maßnahmen gefordert, um mit Blick auf Griechenland und Italien die Umsetzung der Umverteilungsregelung als wichtiges Signal der Solidarität und Lastenteilung zu beschleunigen.

    Angesichts der aktuellen Zahlen für Griechenland und Italien ist die Umverteilung all jener, die voraussichtlich für eine Umsiedlung in Betracht kommen, bis September 2017 möglich und machbar. Dies sollte unser gemeinsames Ziel sein, und alle Mitgliedstaaten sollten gerecht und verhältnismäßig dazu beitragen. Die Mitgliedstaaten sollten daher die in diesem Bericht angeführten zusätzlichen Anstrengungen und notwendigen Maßnahmen unverzüglich unternehmen und die erforderliche Flexibilität zeigen, um diese Vorgabe zu erfüllen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten auch weiterhin bei der Koordinierung dieser verstärkten Bemühungen zu unterstützen.

    Die Umsiedlung gemäß den Ratsbeschlüssen ist auch rechtlich verpflichtend. Daher hat die Kommission durch monatliche Berichterstattung und regelmäßige Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten deren Anstrengungen kontinuierlich unterstützt, gerecht und verhältnismäßig zu dieser Regelung beizutragen. Die meisten Mitgliedstaaten haben gezeigt, dass es möglich und machbar ist, binnen kurzer Zeit auch eine große Zahl von Menschen umzuverteilen – bei entsprechendem Willen und entschlossenem Handeln. Das Ergebnis dieser gemeinsamen Bemühungen ist ein signifikanter Anstieg an Überstellungen im Rahmen der Umverteilung. Dieser Trend sollte fortgesetzt werden, um zu gewährleisten, dass alle in Betracht kommenden Personen rechtzeitig in dieser letzten Durchführungsphase umverteilt werden können.

    In den letzten Monaten hat die Kommission auch die Mitgliedstaaten wiederholt an ihre rechtlichen Verpflichtungen gemäß den Ratsbeschlüssen erinnert und diejenigen Mitgliedstaaten, die in Bezug auf Griechenland und Italien noch Zusagen machen und Menschen umverteilen müssen, aufgefordert, dies unverzüglich zu tun. Der Monat September im laufenden Jahr rückt näher, und diesen Mitgliedstaaten bleibt nur noch wenig Zeit, um ihren Verpflichtungen nachzukommen und einen gerechten und verhältnismäßigen Beitrag zu leisten.

    Leider müssen trotz dieser wiederholten Aufforderungen die Tschechische Republik, Ungarn und Polen, die gegen ihre Verpflichtungen, die sich aus den Ratsbeschlüssen ergeben, und ihre Zusagen an andere Mitgliedstaaten verstoßen, die erforderlichen Maßnahmen noch ergreifen. Vor diesem Hintergrund und wie im letzten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung angeführt, hat die Kommission beschlossen, Vertragsverletzungsverfahren gegen diese drei Mitgliedstaaten einzuleiten.

    Parallel dazu sollten die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen zur Neuansiedlung weiterhin nachkommen; insbesondere sollten jene, die bislang noch niemanden neu angesiedelt haben oder hinter ihrer Zielvorgabe zurückbleiben, ihre Anstrengungen verstärken.

    (1)

         Ungarn und die Slowakei haben mit Unterstützung Polens die Rechtmäßigkeit des zweiten Umsiedlungsbeschlusses des Rates angefochten. Eine Nichtigkeitsklage hat jedoch keine aussetzende Wirkung. Die mündliche Verhandlung der Rechtssachen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union fand am 10. Mai statt.

    (2)

         Um den griechischen Behörden bei der Planung und Bereitstellung zusätzlicher Unterstützung zu helfen, ersucht sie die Kommission um die genaue Bekanntgabe der Gesamtzahl der Migranten auf dem Festland und den Inseln.

    (3)

         2312 Umverteilungskandidaten wurden von den Aufnahmemitgliedstaaten abgelehnt, an das Dublin-Verfahren oder das nationale griechische Verfahren weitergeleitet (z. B. weil der Antrag von Griechenland aus Verwaltungsgründen widerrufen wurde, aufgrund einer negativen Sicherheitsüberprüfung durch die griechische Polizei vor der Antragstellung usw.) oder sind – in einigen wenigen Fällen – verstorben.

    (4)

         Abgesehen von der spezifischen Zuweisung für die verbleibenden 54 000 Personen.

    (5)

         Obwohl grundsätzlich nur weitere 24 Zusagen nötig sind, könnte der Bedarf weiterhin steigen, wenn einige der an andere Mitgliedstaaten gerichtete Aufnahmeersuchen für unbegleitete Minderjährige im Rahmen der Dublin-Verordnung abgelehnt werden.

    (6)

         Abgesehen von der spezifischen Zuweisung für die verbleibenden 54 000 Personen.

    (7)

         Dieser Gruppe von Mitgliedstaaten gehören Luxemburg und Rumänien an, obwohl beide Mitgliedstaaten bereits Syrer aus der Türkei im Rahmen der Erklärung EU-Türkei neu angesiedelt haben.

    (8)

       Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Irland, Kroatien, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern.

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    Straßburg, den 13.6.2017

    COM(2017) 330 final

    ANHANG

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    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

    Umverteilung und Neuansiedlung -Dreizehnter Fortschrittsbericht


    Anhang 1: Umsiedlungen aus Griechenland bis 9. Juni 2017

    Mitgliedstaat

    Förmlich zugesagt 1

    Tatsächlich umgesiedelt

    Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen 2

    Österreich 3

    1491

    Belgien

    790

    502

    2415

    Bulgarien

    570

    47

    831

    Kroatien

    90

    36

    594

    Zypern

    145

    55

    181

    Tschechische Republik

    30

    12

    1655

    Estland

    332

    130

    204

    Finnland

    1349

    987

    1299

    Frankreich

    4970

    3148

    12 599

    Deutschland

    4740

    2943

    17 209

    Ungarn

    988

    Island

    Irland

    943

    459

    240

    Lettland

    363

    290

    295

    Liechtenstein

    10

    10

    Litauen

    670

    290

    420

    Luxemburg

    260

    216

    309

    Malta

    117

    90

    78

    Niederlande

    1550

    1295

    3797

    Norwegen

    685

    533

    Polen

    65

    4321

    Portugal

    1630

    1075

    1778

    Rumänien

    1222

    589

    2572

    Slowakei

    50

    16

    652

    Slowenien

    205

    164

    349

    Spanien

    1275

    742

    6647

    Schweden 4

    2378

    2378

    Schweiz

    630

    344

    INSGESAMT

    25 069

    13 973

    63 302

    (1)

    Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.

    (2)

    Nicht berücksichtigt sind ca. 8000 Personen, die nach dem ersten Ratsbeschluss noch zuzuweisen sind, und die Zuweisungen im Rahmen der 54 000 Plätze.

    (3)

         Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.

    (4)

         Beschluss (EU) 2016/946 des Rates vom 9. Juni 2016 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden gemäß Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 und Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland.

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    Straßburg, den 13.6.2017

    COM(2017) 330 final

    ANHANG

    zum

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

    Umverteilung und Neuansiedlung -Dreizehnter Fortschrittsbericht


    Anhang 2: Umsiedlungen aus Italien bis 9. Juni 2017

    Mitgliedstaat

    Förmlich zugesagt 1

    Tatsächlich umgesiedelt

    Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen 2

    Österreich 3

     50

    462

    Belgien

    340

    121

    1397

    Bulgarien

    140

    471

    Kroatien

    46

    18

    374

    Zypern

    45

    34

    139

    Tschechische Republik

    20

    1036

    Estland

    8

    125

    Finnland

    779

    653

    779

    Frankreich

    970

    330

    7115

    Deutschland

    4510

    2715

    10 327

    Ungarn

     

    306

    Island

     

    Irland

    20

    360

    Lettland

    105

    27

    186

    Liechtenstein

    Litauen

    140

    17

    251

    Luxemburg

    160

    110

    248

    Malta

    47

    47

    53

    Niederlande

    725

    612

    2150

    Norwegen

    815

    812

    Polen

    35

    1861

    Portugal

    588

    299

    1173

    Rumänien

    800

    45

    1608

    Slowakei

     

    250

    Slowenien

    75

    35

    218

    Spanien

    225

    144

    2676

    Schweden 4

    1399

    228

    1388

    Schweiz

    900

    649

    INSGESAMT

    12 942

    6896

    34 953

    (1)

    Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Ratsbeschlusses über DubliNet übermittelt.

    (2)

    Nicht berücksichtigt sind ca. 8000 Personen, die nach dem ersten Ratsbeschluss noch zuzuweisen sind, und die Zuweisungen im Rahmen der 54 000 Plätze.

    (3)

         Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.

    (4)

         Beschluss (EU) 2016/946 des Rates vom 9. Juni 2016 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden gemäß Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 und Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland.

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    Straßburg, den 13.6.2017

    COM(2017) 330 final

    ANHANG

    zum

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

    Umverteilung und Neuansiedlung -Dreizehnter Fortschrittsbericht


    Anhang  3: Umsiedlungen aus Italien und Griechenland bis 9. Juni 2017

    Mitgliedstaat

    tatsächlich aus Italien umgesiedelt

    tatsächlich aus Griechenland umgesiedelt

    insgesamt tatsächlich umgesiedelt

    Zuweisungen nach den Ratsbeschlüssen 1

    Österreich 2

    1953

    Belgien

    121

    502

    623

    3812

    Bulgarien

    47

    47

    1302

    Kroatien

    18

    36

    54

    968

    Zypern

    34

    55

    89

    320

    Tschechische Republik

    12

    12

    2691

    Estland

    130

    130

    329

    Finnland

    653

    987

    1640

    2078

    Frankreich

    330

    3148

    3478

    19 714

    Deutschland

    2715

    2943

    5658

    27 536

    Ungarn

    1294

    Island

    Irland

    459

    459

    600

    Lettland

    27

    290

    317

    481

    Liechtenstein

    0

    10

    10

    Litauen

    17

    290

    307

    671

    Luxemburg

    110

    216

    326

    557

    Malta

    47

    90

    137

    131

    Niederlande

    612

    1295

    1907

    5947

    Norwegen

    812

    533

    1345

    Polen

    6182

    Portugal

    299

    1075

    1374

    2951

    Rumänien

    45

    589

    634

    4180

    Slowakei

    16

    16

    902

    Slowenien

    35

    164

    199

    567

    Spanien

    144

    742

    886

    9323

    Schweden 3

    228

    228

    3766

    Schweiz

    649

    344

    993

    INSGESAMT

    6896

    13 973

    20 869

    98 255

       

    (1)

    Nicht berücksichtigt sind ca. 8000 Personen, die nach dem ersten Ratsbeschluss noch zuzuweisen sind, und die Zuweisungen im Rahmen der 54 000 Plätze.

    (2)

         Durchführungsbeschluss (EU) 2016/408 des Rates vom 10. März 2016 über die zeitweilige Aussetzung der Umsiedlung von 30 % der Antragsteller, die Österreich auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland zugewiesen wurden.

    (3)

         Beschluss (EU) 2016/946 des Rates vom 9. Juni 2016 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Schweden gemäß Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1523 und Artikel 9 des Beschlusses (EU) 2015/1601 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland.

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    Straßburg, den 13.6.2017

    COM(2017) 330 final

    ANHANG

    zum

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

    Umverteilung und Neuansiedlung - Dreizehnter Fortschrittsbericht


    Anhang  4: Neuansiedlung - Stand zum 12. Mai 2017 entsprechend den Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015
    und entsprechend dem „1:1-Mechanismus“ mit der Türkei (seit dem 4. April 2016 in Anwendung)

    Mitgliedstaat /
    assoziierter Staat

    Zusagen im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015

    insgesamt im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 und des 1:1-Mechanismus mit der Türkei neu angesiedelte Personen

    Drittland, aus dem die Neuansiedlung erfolgt ist

    Österreich

    1900

    1730

    Libanon: 886, Jordanien: 609, Türkei: 234 (davon 57 im Rahmen des 1:1-Mechanismus), Irak: 1;

    Belgien

    1100

    892

    Libanon: 448, Türkei: 311 im Rahmen des 1: 1-Mechanismus (242 im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 und 69 außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015 1 ), Türkei: 8 Jordanien: 170, Ägypten: 24;

    Bulgarien

    50

    0

    Kroatien

    150

    0

    Zypern

    69

    0

    Tschechische Republik

    400

    52

    Libanon: 32, Jordanien: 20

    Dänemark

    1000

    481

    Libanon, Uganda

    Estland

    20

    20

    Türkei: 20 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

    Finnland

    293

    293 2

    Türkei: 504 3 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015), Libanon: 282, Ägypten: 7, Jordanien: 4;

    Frankreich

    2375

    1664

    Türkei: 803 im Rahmen des 1: 1-Mechanismus (228 im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 und 575 außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015 4 ), Libanon: 834, Jordanien: 478, Irak: 8, Sonstige: 116;

    Deutschland

    1600

    1600

    Türkei: 2270 im Rahmen des 1: 1-Mechanismus (1600 im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 und 670 außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015);

    Griechenland

    354

    0

    Ungarn

    Island

    50

    50 5

    Libanon

    Irland

    520

    520 6

    Libanon

    Italien

    1989

    1006

    Libanon: 596, Türkei: 257 im Rahmen des 1:1-Mechanismus; Jordanien: 53, Syrien: 52, Sudan: 48;

    Lettland

    50

    10

    Türkei: 10 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

    Liechtenstein

    20

    20

    Türkei

    Litauen

    70

    25

    Türkei: 25 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

    Luxemburg

    30

    0 7

    Türkei: 98 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015)

    Malta

    14

    0

    Niederlande

    1000

    1000

    Türkei: 1411 im Rahmen des 1: 1-Mechanismus (556 im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015 und 855 außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015), Türkei 7, Libanon: 341, Kenia: 70, Äthiopien: 8, Jordanien: 7, Libyen: 4, Israel: 2, Irak, Marokko, Ägypten, Saudi-Arabien, Syrien: 1;

    Norwegen

    3500

    3416

    Libanon: 2619, Türkei: 540, Jordanien: 257;

    Polen

    900

    0

    Portugal

    191

    12

    Türkei: 12 im Rahmen des 1:1-Mechanismus

    Rumänien

    80

    0

    Türkei: 11 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015)

    Slowakei

    100

    0

    Slowenien

    20

    0

    Spanien

    1449

    418

    Libanon: 232, Türkei: 186 im Rahmen des 1:1-Mechanismus;

    Schweden

    491

    491

    Türkei: 279 im Rahmen des 1:1-Mechanismus (davon 269 innerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015), Sudan: 124, Kenia: 80, Libanon: 8, Irak: 8, Ägypten: 1, Jordanien: 1;

    Schweiz

    519

    519

    Libanon: 431, Syrien: 88;

    Vereinigtes Königreich

    2200

    2200

    Jordanien, Libanon, Türkei, Ägypten, Irak und andere Länder

    INSGESAMT

    22 504

    16 419

     

    Insgesamt wurden 6254 Personen aus der Türkei im Rahmen des 1:1-Mechanismus neu angesiedelt, davon 3462 im Rahmen der Regelung vom 20. Juli 2015

    (1)

    Die 69 außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015 aus der Türkei neu angesiedelten Syrer sind gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1754 des Rates zu zählen.

    (2)

    In dieser Zahl sind nicht die im Rahmen des 1:1-Mechanismus aus der Türkei neu angesiedelten 504 Syrer enthalten.

    (3)

    Von den im Rahmen des 1:1-Mechanismus 504 neu angesiedelten Syrern wurden 11 im Rahmen der nationalen Neuansiedlungsregelung neu angesiedelt und 493 sind zu zählen.

    (4)

    Die 575 außerhalb der Regelung vom 20. Juli 2015 aus der Türkei neu angesiedelten Syrer sind gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1754 des Rates zu zählen.

    (5)

    Island hat insgesamt 97 Personen neu angesiedelt; alle aus dem Libanon.

    (6)

    Zusätzlich hat Irland während desselben Zeitraums 259 Personen aus dem Libanon, die internationalen Schutz benötigen, im Rahmen seines nationalen Neuansiedlungsprogramms aufgenommen.

    (7)

    Zwar fanden noch keine Neuansiedlungen im Rahmen der Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 statt, doch wurden 98 Syrer im Rahmen des nationalen Programms Luxemburgs auf der Grundlage des 1:1-Mechanismus neu angesiedelt, die gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1754 des Rates zu zählen sind.

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