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Document 52015XG0527(02)

Schlussfolgerungen des Rates zur bestmöglichen Nutzung des Breitensports bei der Entwicklung von Querschnittskompetenzen, insbesondere bei jungen Menschen

ABl. C 172 vom 27.5.2015, p. 8–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/8


Schlussfolgerungen des Rates zur bestmöglichen Nutzung des Breitensports bei der Entwicklung von Querschnittskompetenzen, insbesondere bei jungen Menschen

(2015/C 172/03)

DER RAT DER EU UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

UNTER HINWEIS AUF DEN IN DER ANLAGE DARGELEGTEN POLITISCHEN KONTEXT UND INSBESONDERE AUF FOLGENDES:

1.

die Strategie Europa 2020 und ihre Leitinitiativen, in denen hervorgehoben wird, wie wichtig es ist, jungen Menschen die erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln und der hohen Jugendarbeitslosigkeit in Europa entgegenzuwirken, sowie den zusammenfassenden Bericht zur Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 (1), in dem unter seinen wichtigsten Ergebnissen die wichtige Rolle des Sportsektors als Instrument zur Förderung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Inklusion genannt wird;

2.

den Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport 2014-2017 (2), in dem hervorgehoben wird, welchen bedeutenden Beitrag der Sport zur Verwirklichung der übergeordneten Ziele der Strategie Europa 2020 leisten kann, da der Sektor über ein beträchtliches Potenzial verfügt, zu einem intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Wachstum beizutragen. Unter dem Schwerpunktthema „Sport und Gesellschaft“, einem der drei Schwerpunktthemen des Arbeitsplans, wird die Verbindung zwischen Sport und Beschäftigung sowie allgemeiner und beruflichen Bildung herausgestellt;

3.

die Entschließung des Rates vom 20. Juli 2006 über die Anerkennung des Wertes von nichtformalen und informellen Lernerfahrungen im europäischen Jugendbereich (3), in der betont wird, dass nichtformales und informelles Lernen junge Menschen in die Lage versetzen kann, zusätzliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zu erwerben, und zu ihrer persönlichen Entfaltung, sozialen Eingliederung und zur aktiven Bürgerschaft beiträgt, wodurch sich auch ihre Beschäftigungsaussichten verbessern; und dass eine umfassende Würdigung dieser Aspekte von den Arbeitgebern, den formalen Bildungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft insgesamt gebührend berücksichtigt werden sollten;

4.

die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (4), in der Möglichkeiten und Mechanismen ermittelt werden, durch die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die auf nichtformalem und informellem Wege erzielt werden, eine wichtige Rolle für die Steigerung von Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität sowie für die verstärkte Motivierung zu lebenslangem Lernen spielen —

SIND SICH BEWUSST, DASS:

5.

die Beteiligung am Breitensport (5) zwar in allererster Linie eine körperliche Freizeitaktivität darstellt, gleichzeitig aber auch einen zusätzlichen Mehrwert im Hinblick auf eine gesündere und generell nachhaltigere und stärker integrierte Gesellschaft in Europa schafft. Durch eine solche Beteiligung können positive soziale Einstellungen und Werte sowie Fähigkeiten und Kompetenzen des Einzelnen, einschließlich Querschnittskompetenzen (6) wie kritisches Denken, Initiativgeist, Problemlösungsvermögen und Teamfähigkeit (7) entwickelt werden;

6.

auf die Anforderungen einer fortgeschrittenen wissensbasierten Wirtschaft eingegangen werden muss, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung von Querschnittskompetenzen und das Vermögen, diese in verschiedenen Sektoren effizient anzuwenden; in einer Zeit, in der sich die Anforderungen am Arbeitsmarkt rasch ändern, legen Arbeitgeber großen Wert auf Querschnittskompetenzen, beklagen allerdings häufig, dass es neu eingestelltem Personal an diesen Fähigkeiten mangelt;

7.

in Bezug auf den Beitrag des Sports zur Entwicklung von Querschnittskompetenzen insbesondere im Fall junger Menschen unausgeschöpftes Potenzial vorhanden ist, da die durch nichtformales Lernen (8) und informelles Lernen (9) erworbenen Fähigkeiten für die persönliche und berufliche Entwicklung, einschließlich am Arbeitsmarkt und im Bereich des lebensbegleitenden Lernens (10), nützlich sind;

8.

die ersten Schritte in Bezug auf die Anerkennung des Wertes der durch nichtformales und informelles Lernen im Rahmen des Breitensports erworbenen Fähigkeiten in einer Sensibilisierung und Sichtbarmachung bestehen, und zwar hauptsächlich bei den Teilnehmern selbst sowie den Eltern, Freiwilligen und dem Personal, aber auch in der breiten Öffentlichkeit, einschließlich der Arbeitgeber;

HEBEN HERVOR, DASS:

9.

der Sport einen Beitrag zu den strategischen Zielen der Union in Bezug auf Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt leistet, darunter auch hinsichtlich der dringenden Herausforderungen, vor denen Europa zurzeit steht, wie der anhaltend hohen Jugendarbeitslosenquoten (11) in Europa. Damit der Sport diesbezüglich sein volles Potenzial weiter entfalten kann, ist es wichtig, auf einen sektorenübergreifenden Ansatz hinzuwirken, der andere Politikbereiche wie allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und öffentliche Gesundheit einbezieht;

10.

nichttraditionelle Sportarten (12) oft für junge Menschen, einschließlich jener mit geringeren Möglichkeiten, besonders attraktiv sind und dass die Optionen, die diese bieten, weiter sondiert werden könnten;

11.

kompetentes — auch freiwilliges — Personal im Breitensport von wesentlicher Bedeutung ist, wenn es darum geht, für den Breitensport zu sensibilisieren und den Mehrwert und die Vorteile zu erschließen, die dieser in Bezug auf die Entwicklung von Querschnittskompetenzen bieten kann;

ERSUCHEN VOR DIESEM HINTERGRUND DIE MITGLIEDSTAATEN UNTER GEBÜHRENDER BERÜCKSICHTIGUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS,

12.

bei den Akteuren im Breitensport, in der Gesellschaft und unter den Arbeitgebern mehr Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Querschnittskompetenzen, die durch eine Beteiligung am Breitensport erworben wurden, einen persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Mehrwert darstellen, der in anderen Bereichen genutzt werden kann;

13.

mit anderen relevanten Sektoren und EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und bewährte Verfahren hinsichtlich des Nutzens der außerhalb der formalen Bildung durch nichtformales und informelles Lernen im Breitensport erworbenen Fähigkeiten auszutauschen;

14.

die Entwicklung von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen des fachkundigen — auch freiwilligen — Personals im Breitensport mit dem Ziel zu fördern, die sozialen und erzieherischen Werte sowie Querschnittskompetenzen durch den Breitensport zu stärken;

15.

innovative Partnerschaften zwischen Vermittlern des formalen und nichtformalen Lernens sowie allen Bereichen der Jugend und des Sports zu fördern, damit Lernmethoden entwickelt werden, die für den Bereich des Breitensports geeignet sein könnten;

16.

die Selbstbewertung von Fähigkeiten, insbesondere bei jungen Menschen, zu fördern; dies erstreckt sich auf die durch den Breitensport erworbenen Querschnittskompetenzen sowie die Nutzung der gängigsten Kompetenzpässe und Lebenslauf-Formulare, insbesondere den Europass;

17.

bestehende Maßnahmen zu nutzen, deren Ziel es ist, die Validierung von durch nichtformales und informelles Lernen im Sport erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen zu ermöglichen;

18.

die Gesamtbeteiligung junger Menschen am Breitensport, einschließlich jener mit geringeren Möglichkeiten, auf nationaler und lokaler Ebene weiter zu erhöhen und das positive Potenzial nichttraditioneller Sportarten in diesem Zusammenhang auszuschöpfen;

ERSUCHEN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION UND DIE MITGLIEDSTAATEN, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE

19.

den Wert der im Rahmen des Breitensports von den Lernenden erworbenen Querschnittskompetenzen zu fördern, damit diese sektorübergreifend zum Zwecke der Beschäftigung, Lernmobilität und des lebensbegleitenden Lernens wirksam genutzt werden können;

20.

die positiven Ergebnisse der durch den Breitensport erworbenen Querschnittskompetenzen anzuerkennen und in nationale und europäische Politiken und Strategien in den Bereichen Sport, Jugend, soziale Angelegenheiten, Gesundheit, Bildung und Beschäftigung einzubeziehen;

21.

die Beiträge, die Organisationen des Breitensports bei der Vermittlung nichtformaler Lernmöglichkeiten leisten, anzuerkennen und zu unterstützen;

22.

das Potenzial für eine Zusammenarbeit mit dem Jugendsektor zu sondieren, insbesondere im Hinblick auf

a)

die Anwendung nichtformaler Lernmethoden und -instrumente im Sportsektor;

b)

die Nutzung sportlicher Aktivitäten im Rahmen nichtformaler Lernmethoden im Jugendsektor;

c)

die Förderung einer größeren Zahl von im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes finanzierten Projekten, in die junge Freiwillige nicht gewinnorientierter Organisationen im Sportsektor einbezogen sind;

d)

die Nutzung sportlicher Aktivitäten als Instrument für die soziale Eingliederung und den Dialog, einschließlich in Bezug auf den Beitrag zur Umsetzung der Jugendgarantie in Europa;

23.

gegebenenfalls Initiativen, einschließlich im Rahmen der Europäischen Woche des Sports, in Bezug auf den erzieherischen Wert des Sports anzuregen und sozial integrative Gemeinschaften zu stärken;

24.

zusammenzuarbeiten, um die Standards beim Training und Coaching sowie bei der Ausbildung von Trainern, Coaches und Freiwilligen anzuheben, indem sie den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den politisch Verantwortlichen und den Akteuren im Sportsektor erleichtern;

25.

die Freiwilligentätigkeit im Sport und die Sensibilisierung für den Wert der Freiwilligentätigkeit im Sport, insbesondere für den Erwerb von Querschnittskompetenzen, die Anerkennung der Freiwilligentätigkeit als wichtige Form des nichtformalen Lernens und die Stärkung der nationalen und grenzüberschreitenden Mobilität junger Freiwilliger zu fördern;

26.

die wirksame Nutzung von EU-Finanzierungsinstrumenten, wie dem Programm Erasmus+, als Chance zur Entwicklung von Querschnittskompetenzen, insbesondere bei jungen Menschen, auch zur Verbesserung der sozialen Eingliederung und der aktiven Bürgerschaft sowie zur stärkeren Beteiligung am Breitensport zu fördern;

27.

den Folgeprozess zur Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens zu nutzen, um sich mit dem Thema der durch Sport erworbenen Querschnittskompetenzen auseinanderzusetzen;

ERSUCHEN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION,

28.

eine Studie über den Beitrag des Sports zur Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen im Rahmen der Strategie Europa 2020, einschließlich der Aspekte der durch eine Beteiligung am Breitensport erworbenen Querschnittskompetenzen, durchzuführen;

29.

die Dimension des Sports bei Diskussionen und Veranstaltungen zu bestehenden Qualifizierungsmaßnahmen durchgängig zu berücksichtigen, um ein Bewusstsein für den Erwerb von Querschnittskompetenzen im und durch den Sport zu schaffen und entsprechende konkretere Methoden auszuloten;

30.

die Erfassung von Daten und bewährten Verfahren sowie die Analyse der sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung des Sports und der Art und Weise, wie der Breitensport zu Bereichen wie Beschäftigung und allgemeine und berufliche Bildung beiträgt, u. a. im Rahmen des Mandats der durch den Arbeitsplan der EU für den Sport eingerichteten Expertengruppe, fortzusetzen, wobei besonderes Augenmerk auf die Entwicklung von persönlichen Fähigkeiten und Querschnittskompetenzen gelegt werden sollte;

31.

den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren, ein wirksames Peer-Learning und eine Vernetzung unter den Mitgliedstaaten, namentlich im Hinblick auf die Entwicklung eines leichter zugänglichen, attraktiveren und diversifizierteren Breitensports, insbesondere für junge Menschen, zu erleichtern;

ERSUCHEN DIE SPORTBEWEGUNG ZU ERWÄGEN,

32.

insbesondere junge Menschen und ihre Eltern dafür zu sensibilisieren, dass durch und im Sport erworbene Fähigkeiten besonders wertvoll sein und in anderen Sektoren eingesetzt werden können;

33.

in kompetentes Personal zu investieren, das bei seiner Arbeit die neuesten Methoden anwendet, wodurch es den Mehrwert, den der Sport schaffen kann, auch im Hinblick auf den Erwerb von Fähigkeiten, in vollem Umfang nutzen kann;

34.

das Personal im Sportsektor für den Nutzen der im Rahmen sportlicher Aktivitäten durch nichtformales und informelles Lernen erworbenen Fähigkeiten und den generellen sozialen und wirtschaftlichen Mehrwert des Breitensports zu sensibilisieren;

35.

das Potenzial für eine Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren mit Jugendorganisationen zu sondieren, insbesondere in Bezug auf die Anwendung nichtformaler Lernmethoden und -instrumente im Sportsektor;

36.

beste Praktiken darüber auszutauschen, wie die Breitensportbewegung gefördert und diversifiziert werden kann, sowie bewährte Verfahren in Bezug auf die Entwicklung neuer, beispielsweise nichttraditioneller Arten des Breitensports auszutauschen;


(1)  Dok. 16559/14.

(2)  ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 12.

(3)  ABl. C 168 vom 20.7.2006, S. 1.

(4)  ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.

(5)  „Breitensport“ bezeichnet organisierten Sport, der auf lokaler Ebene durch Amateursportler ausgeübt wird, und Sport für alle. Quelle: Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50).

(6)  Die verschiedenen Einrichtungen und Organisationen verwenden unterschiedliche Bezeichnungen für diese Kompetenzen, darunter „Schlüsselkompetenzen“, „persönliche Kompetenzen“, „übertragbare Fähigkeiten“, „wesentliche Fähigkeiten“, „berufliche Kernkompetenzen“ oder „Kernkompetenzen für Beschäftigungsfähigkeit“. Dem Glossar des Europäischen Netzwerks für die Politik der lebensbegleitenden Beratung zufolge sind Querschnittskompetenzen wichtig für andere Beschäftigungen und Berufe als diejenigen, die die Betroffenen gerade ausüben bzw. vor Kurzem ausgeübt haben. Diese Fähigkeiten können auch im Rahmen von nichtarbeitsbezogenen Tätigkeiten, Freizeitaktivitäten oder einer Teilnahme an allgemeiner und beruflicher Bildung erworben worden sein. Ganz allgemein handelt es sich hierbei um Fähigkeiten, die in einem bestimmten Kontext oder zur Bewältigung einer bestimmten Situation oder eines bestimmten Problems erlernt worden sind und auf einen anderen Kontext übertragen werden können.

(7)  COM(2012) 669 final.

(8)  Definition: „nichtformales Lernen“ bezeichnet Lernen, das mithilfe von planmäßigem Handeln (in Bezug auf Lernziele und -zeiten) stattfindet und das z. B. durch die Schaffung einer Schüler-Lehrer-Beziehung unterstützt wird, das jedoch nicht Teil des formalen Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung ist. Quelle: ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50

(9)  Definition: „informelles Lernen“ bezeichnet Lernen durch alltägliche Aktivitäten im Rahmen des Arbeits- oder Familienlebens oder der Freizeit, das im Hinblick auf Ziele, Zeit oder Lernunterstützung nicht organisiert oder strukturiert ist und das von dem Lernenden nicht beabsichtigt sein muss. Quelle: ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50

(10)  Es hat sich gezeigt, dass — wenn es darum geht, Fähigkeiten außerhalb der formalen Bildung zu erwerben — 52 % der Europäer der Auffassung sind, dass es möglich ist, Fähigkeiten zu erlernen, die später in anderen Bereichen (wie Problemlösung, Teamarbeit usw.) angewendet werden können. Quelle: Eurobarometer-Sonderbericht 417 (2014) „Europäischer Raum der Kompetenzen und Qualifikationen“, S. 12.

(11)  Im zweiten Quartal 2014 waren in der EU-28 über fünf Millionen junge Menschen (unter 25 Jahren) arbeitslos. Die Arbeitslosenquote betrug somit 21,7 %, während sich der Anteil junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEET), auf 13 % belief. Quelle: Eurostat

(12)  Neu entstehende Sportarten, die für junge Menschen attraktiv sind, z. B. Straßenfußball, städtische Gymnastik und Parkour, Skateboarden/Longboarden, Stuntbladen, Streetball und urbaner Streetdance.


ANHANG

EINSCHLÄGIGER POLITISCHER KONTEXT

1.

Die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (1), in der die soziale Kompetenz im Zusammenhang mit persönlichem und gesellschaftlichem Wohlergehen steht, welches ein Verständnis dafür verlangt, wie der Einzelne die eigene körperliche und seelische Gesundheit am besten sicherstellen kann — wobei dies als Nutzen für den Einzelnen selbst und für die ganze Familie sowie für das engere soziale Umfeld betrachtet werden sollte —, und auch Kenntnisse darüber erfordert, wie ein gesunder Lebensstil dazu beitragen kann. Für eine erfolgreiche zwischenmenschliche Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe ist es wichtig, die in unterschiedlichen Gesellschaften und Umfeldern (z. B. bei der Arbeit) allgemein akzeptierten Verhaltensweisen und Umgangsformen zu verstehen. Herzstück dieser Kompetenz ist die Fähigkeit, konstruktiv in unterschiedlichen Umgebungen zu kommunizieren, Toleranz aufzubringen, unterschiedliche Standpunkte auszudrücken und zu verstehen, zu verhandeln und dabei Vertrauen aufzubauen sowie Empathie zu empfinden. Der Einzelne sollte die Fähigkeit haben, mit Stress und Frustration umzugehen, diese auf konstruktive Weise zu äußern und zwischen Privat- und Berufsleben zu unterscheiden;

2.

die Europäischen Leitlinien für die Validierung nichtformalen und informellen Lernens (2), in denen hervorgehoben wird, dass die Validierung nichtformalen und informellen Lernens in zunehmendem Maße als Möglichkeit zur Verbesserung des lebensbegleitenden und alle Lebensbereiche umfassenden Lernens wahrgenommen wird. Immer mehr europäische Länder betonen, wie wichtig es ist, das Lernen außerhalb der regulären Ausbildungs- und Bildungseinrichtungen, z. B. am Arbeitsplatz, in der Freizeit und zu Hause, sichtbar zu machen und zu schätzen;

3.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. November 2010 zur Rolle des Sports als Grundlage und Antrieb für aktive soziale Eingliederung (3), in denen betont wird, dass der Zugang zum und die Teilnahme am Sport mit seinen unterschiedlichen Aspekten für die Entwicklung der Persönlichkeit, das Identitäts- und Zugehörigkeitsgefühl eines Menschen, das körperliche und geistige Wohlbefinden, die Befähigung zu selbstbestimmtem Handeln, die sozialen Kompetenzen und Netze, die interkulturelle Kommunikation und die Beschäftigungsfähigkeit von Bedeutung sind;

4.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 29. November 2011 zur Bedeutung der Freiwilligentätigkeit im Sport für die Förderung der aktiven Bürgerschaft (4), in denen hervorgehoben wird, dass es erforderlich ist, die Freiwilligentätigkeit im Sport als ein wichtiges Instrument für den Ausbau von Kompetenzen und Fähigkeiten, auch in Form nichtformalen und informellen Lernens, zu fördern;

5.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar 2013 zu Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung — eine Antwort auf die Mitteilung „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ und den Jahreswachstumsbericht 2013 (5), in denen die Mitgliedstaaten ersucht werden, Maßnahmen zur Entwicklung von Querschnittsfähigkeiten und -kompetenzen nach Maßgabe der Empfehlung von 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen einzuführen;

6.

die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2013 betreffend den Beitrag des Sports zur Wirtschaft der EU, insbesondere zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Förderung der sozialen Inklusion (6), in denen anerkannt wird, dass junge Menschen durch ein Engagement im Sport spezifische persönliche und berufliche Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben, die ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöhen. Dazu gehören Lernfähigkeit, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Führungsqualitäten, Kommunikationsfähigkeit, Teamgeist, Disziplin, Kreativität und unternehmerische Initiative.


(1)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.

(2)  Europäische Leitlinien für die Validierung nichtformalen und informellen Lernens, Cedefop (2009).

(3)  ABl. C 326 vom 3.12.2010, S. 5.

(4)  ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 24.

(5)  ABl. C 64 vom 5.3.2013, S. 5.

(6)  ABl. C 32 vom 4.2.2014, S. 2.


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