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Document 52011DC0666

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2011-2012

    /* KOM/2011/0666 endgültig */

    52011DC0666

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2011-2012 /* KOM/2011/0666 endgültig */


    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2011-2012

    1. Einleitung

    Der Erweiterungsprozess der Europäischen Union ist in eine neue Phase getreten. Mit dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien wurde der Weg für die Aufnahme des Landes in die EU Mitte 2013 geebnet und der Beweis erbracht, dass nach dem verheerenden Balkankonflikt in den 1990er Jahren die richtige politische Strategie verfolgt wurde, um Frieden, Stabilität, Demokratie und letztlich die EU-Mitgliedschaft für alle Länder der Region zu erreichen. Dieser neuerliche Beweis für die Transformationskraft der EU-Erweiterungspolitik verleiht den Reformen in allen anderen Erweiterungsländern eine neue Dynamik.

    Mit der im Vertrag über die Europäische Union verankerten Erweiterungspolitik[1] wird dem legitimen Streben der Bevölkerung unseres Kontinents nach Beteiligung am Aufbau eines geeinten Europas Rechnung getragen. Die Integration der mittel- und osteuropäischen Länder im Laufe des letzten Jahrzehnts hat gezeigt, dass die Erweiterung für die EU als Ganzes Vorteile mit sich bringt, und diese dadurch besser auf globale Herausforderungen vorbereitet ist.

    Die Erweiterungspolitik hat sich zudem als effizientes Instrument für die gesellschaftliche Umgestaltung erwiesen. In den Ländern, die bereits der EU beigetreten oder auf dem Weg zum Beitritt fortgeschritten sind, hat im Zuge der auf den Beitritt ausgerichteten demokratischen und wirtschaftliche Reformen ein eindrucksvoller Wandel stattgefunden Zentrale Voraussetzungen für diesen Beitrittsprozess und seinen Erfolg sind Engagement, Konditionalität und Glaubwürdigkeit.

    Der erneuerte Konsens zur Erweiterung, der auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2006 vereinbart wurde, beruht auf den Grundsätzen der Konsolidierung der Verpflichtungen, einer fairen und rigorosen Konditionalität und einer guten Kommunikation mit der Öffentlichkeit, wobei die EU ihre Fähigkeit zur Integration neuer Mitglieder unter Beweis stellen muss. Er bildet weiterhin den Rahmen für die Erweiterungspolitik der EU.

    Die EU dehnt im Rahmen dieser Erweiterungspolitik auch den gemeinsamen Raum von Frieden, Stabilität, Demokratie und Wohlstands aus, ein Konzept, das insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen an Relevanz gewonnen hat.

    - Die dramatischen Ereignisse im südlichen Mittelmeerraum und im Nahen Osten sowie die daraus entstandenen noch nicht gefestigten Strukturen lassen klar erkennen, wie wichtig ein fest in den Erweiterungsprozess eingebundener Pol der Stabilität und Demokratie in Südosteuropa ist.

    - Durch die aktuelle globale Finanzkrise und die Probleme in der Eurozone hat sich die Verflechtung aller Volkswirtschaften innerhalb und über die Grenzen der EU hinaus deutlich hervorgetreten. Umso mehr Gewicht ist in Anbetracht dieser Ereignisse der weiteren Konsolidierung der wirtschaftlichen und finanziellen Stabilität und der Wachstumsförderung - auch in den Erweiterungsländern – beizumessen. Dafür bietet der Erweiterungsprozess ein leistungsstarkes Instrumentarium.

    Seit der Annahme des letzten Erweiterungspakets sind im westlichen Balkan weitere positive Entwicklungen zu verzeichnen. Mit der Verhaftung und Überstellung von Ratko Mladić und Goran Hadžić an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) wurde eines der größten Hindernisse auf Serbiens Weg in die EU ausgeräumt und eine wichtiger Beitrag zur Aussöhnung in der Region geleistet. Zwischen Belgrad und Pristina wurde außerdem ein Dialog eingerichtet, der u. a. die Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt beschleunigen soll und dabei bereits erste Erfolge verzeichnet hat In den meisten Erweiterungsländern ist die Umsetzung EU-bezogener Reformen weiter vorangeschritten.. Für die Bürger von zwei weiteren Westbalkan-Staaten, Albanien und Bosnien und Herzegowina, Visafreiheit für Reisen gewährt werden.

    Allerdings wurde - oft infolge innenpolitischer Entwicklungen und Konflikte - die Umsetzung wichtiger Reformen in einer Reihe von Ländern hinausgeschoben. Vor allem in Bosnien und Herzegowina und Albanien kam es zu massiven Verzögerungen und Blockaden. Die meisten Länder stehen jedoch, was die ordnungsgemäße Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit, Verwaltungskapazität, Arbeitslosigkeit und Wirtschaftsreform betrifft, weiterhin vor großen Herausforderungen. Einige besorgniserregende Entwicklungen waren außerdem bei der freien Meinungsäußerung in den Medien zu verzeichnen. Der Streit über den künftigen Kosovo-Status wirkt sich nach wie vor negativ auf das Kosovo[2] und die Region aus. Besorgniserregend sind vor allem die jüngsten Zwischenfälle, die sich im Nordkosovo ereignet haben. Weiterhin ungelöst ist auch der Namensstreit um die Benennung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien.

    Islands Beitrittsprozess ist im vergangenen Jahr gut vorangekommen. Die Fortschritte bei den Beitrittsverhandlungen sind vor allem darauf zurückzuführen, dass Island sich auf eine langjährige demokratische Tradition mit gefestigten Strukturen stützen kann, Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums und des Schengen-Raums ist, und über eine hochqualifizierte öffentliche Verwaltung verfügt.

    In der Türkei bildet der Beitrittsprozess nach wie vor den wirksamsten Rahmen, um die Umsetzung EU-bezogener Reformen, die Aufnahme eines Dialogs über außen- und sicherheitspolitische Themen, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Diversifizierung der Energieversorgung zu fördern. Bedauerlicherweise konnte im Rahmen der Beitrittsverhandlungen seit über einem Jahr kein neues Verhandlungskapitel eröffnet werden. Auf der Grundlage konkreter Schritte in Bereichen von gemeinsamen Interesse muss eine neue konstruktive Phase in den Beziehungen mit der Türkei eingeleitet werden.

    Der bevorstehende Beitritt Kroatiens macht deutlich, dass der Erweiterungsprozess darauf abzielt, die Umgestaltung in den betreffenden Ländern möglichst weit voranzubringen. 2006 wurden mit dem erneuerten Konsens über die Erweiterung Verbesserungen eingeführt, die sich bei den Verhandlungen mit Kroatien in der Praxis bewährt haben. Bei den laufenden und künftigen Verhandlungen mit anderen Erweiterungsländern sollte diese Erfahrung zugrunde gelegt werden. Vor allem schwierige Verhandlungskapitel wie Justiz und Grundrechte und Recht, Freiheit und Sicherheit sollten so früh wie möglich behandelt werden, damit den Kandidatenländern ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um die erforderliche Erfolgsbilanz hinarbeiten zu können.

    Der Beitritt Kroatiens ist ein wichtiger Schritt für die Integration des westlichen Balkans in die EU, ein Projekt von historischer Bedeutung. Die EU hat stets den integrativen Charakter ihrer Politik gegenüber dem westlichen Balkan betont, zunächst im Rahmen des „regionalen Konzepts“ Mitte der 1990er Jahre und mit besonderem Nachdruck im Rahmen des 1999 eingeleiteten Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sowie anlässlich des Gipfels von Thessaloniki im Jahr 2003, auf dem bekräftigt wurde, dass die Zukunft des westlichen Balkans in der Europäischen Union liegt. Damit soll keine Trennlinie in der Balkanregion gezogen sondern ein Anreiz für die restliche Region geschaffen und eine Katalysatorwirkung erzeugt werden, um die Annäherung an die EU zu beschleunigen. In Anbetracht der von der EU eingegangenen Verpflichtungen sowie des historischen und geografischen Kontextes der Region ist der Prozess erst dann abgeschlossen, wenn die gesamte Region des westlichen Balkan – nach Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen – in die EU aufgenommen wurde.

    Dabei wird die Kommission auch weiterhin nach dem Grundsatz vorgehen, dass jedes Land nach den eigenen Leistungen beurteilt wird. Welche Fortschritte ein Land auf dem Weg zum Beitritt erzielt, hängt vor allem von der Erfüllung der vorgegebenen Kriterien und Bedingungen ab.

    Der Erfolg Kroatiens ist ein deutliches Signal für andere Erweiterungsländer.

    · Die EU hält ihre Zusagen ein, sobald die Voraussetzungen dafür erfüllt sind

    · Die Beitrittskriterien und –bedingungen sind anspruchsvoll und ihre Einhaltung wird mit großer Aufmerksamkeit überwacht. Dies soll jedoch nicht den Beitritt erschweren, sondern eine umfassendere Vorbereitung der Kandidatenländer auf den Beitritt gewährleisten, von der sowohl das Kandidatenland selbst als auch die EU profitiert.

    · Im Einklang mit den bestehenden Grundsätzen sollten und können bilaterale Streitigkeiten mit Nachbarländern durch Dialog und Kompromissfindung gelöst werden.

    Die weitere Glaubwürdigkeit des Erweiterungsprozesses ist eine wichtige Voraussetzung um die Reformen in den Erweiterungsländern voranzubringen und die Unterstützung durch die Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Die Entwicklungen des letzten Jahres haben bestätigt, dass schon vor dem Beitritt auf dem Weg zur Mitgliedschaft greifbare Ergebnisse erzielt werden können, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dies zeigen auch die mit dieser Mitteilung vorgelegten Empfehlungen der Kommission für die Einleitung einer neuen Phase im Rahmen des Beitrittsprozesses und die Ausweitung der Visaliberalisierung auf Albanien und Bosnien und Herzegowina. Anderseits können fehlender oder unzureichender politischer Wille und mangelnde Bereitschaft, konkrete Ergebnisse zu erzielen, den Beitrittsprozess verzögern und sogar zum Stillstand bringen.

    Diese Mitteilung bietet eine Bewertung des aktuellen Stands der Erweiterungsagenda der Europäischen Union in Bezug auf den westlichen Balkan, die Türkei und Island. Im Rahmen der beigefügten eingehenden Länderanalysen[3] wird eine Bestandsaufnahme der von diesen Ländern im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen bislang erzielten Ergebnisse vorgelegt, ihr jetziger Stand beurteilt und ihre Aussichten für die kommenden Jahre bewertet. Auf dieser Grundlage werden eine Reihe von Empfehlungen gegeben. Wie in den vorherigen Jahren gilt einer Reihe zentraler Herausforderungen besondere Aufmerksamkeit.

    2. Die wichtigsten Herausforderungen

    2.1. Stärkerer Fokus auf Rechtsstaatlichkeit und Reform der öffentlichen Verwaltung

    Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit ist nach wie vor eine große Herausforderung und eine zentrale Voraussetzung für Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt. Im Einklang mit dem erneuerten Konsens über die Erweiterung wurde diesem Bereich in den letzten Jahren in allen Phasen des Beitrittsprozesses mehr Bedeutung beigemessen.

    Diese Schwerpunktsetzung wurde auch durch die ausführliche Behandlung von Fragen der Rechtsstaatlichkeit im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien, vor allem im Zusammenhang mit den Kapiteln zu Justiz und Grundrechte und Recht, Freiheit und Sicherheit deutlich. Das Gewicht, das Fragen der Rechtsstaatlichkeit als einem der maßgebliches Kriterium für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Albanien und mit Montenegro eingeräumt wird, zeigt, dass diesem Bereich schon. im Vorfeld der Beitrittsverhandlungen eine Vorrangstellung eingeräumt wird.

    Die bei diesen Verhandlungen gewonnenen Erfahrungen werden in laufende und künftige Verhandlungen mit anderen Ländern einfließen. Die Kommission wird in diesem Zusammenhang ein neues Konzept für die Behandlung von Fragen in den Bereichen Justiz und Grundrechte sowie Justiz und Inneres vorschlagen. Diese Fragen sollten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des Beitrittsprozesses aufgegriffen und die entsprechenden Kapitel zeitgleich auf der Grundlage von Aktionsplänen eröffnet werden, da überzeugende Erfolgsbilanzen vorgewiesen werden müssen. Die Kommission wird regelmäßig in allen Phasen des Beitrittsprozesses über die anhand der Zwischenziele in den Aktionsplänen verzeichneten Fortschritte in diesen Bereichen berichten und, falls erforderlich, Korrekturmaßnahmen veranlassen. Dieser Prozess wird mit IPA-Mitteln unterstützt werden..

    Im Rahmen des Heranführungsprozesses hat die Kommission die Länder stets ermutigt, ein unabhängiges und effizientes Gerichtswesen aufzubauen und die bestehenden Mängel zu beheben. Kroatien hat in diesem Zusammenhang sein Verfahren für die Ernennung von Richtern verbessert, Serbien hat eine Überprüfung seines Verfahren zur Wiederernennung von Richtern und Staatsanwälten eingeleitet und Montenegro hat mit einer Revision der wichtigsten verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen für das Gerichtswesen begonnen. Das Kosovo hat die Überprüfung der Richter und Staatsanwälte abgeschlossen.

    In den meisten Erweiterungsländern gehört die Korruptionsbekämpfung zu den größten Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit. Korruption ist nach wie vor ein ernstzunehmendes Problem, das nicht nur zentrale Bereichen des täglichen Lebens wie Gesundheitsversorgung und Bildung, sondern auch Investitions- und Geschäftstätigkeiten beeinträchtigt und dem Staatshaushalt insbesondere im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Privatisierung erhebliche Schäden zufügt. Die Kommission hat daher in den letzten Jahren der Korruptionsbekämpfung in den Erweiterungsländern eine höhere Priorität eingeräumt.

    Die wichtigen Erfahrungen, die bei der Zusammenarbeit mit den Erweiterungsländern gewonnen wurden, sind in die Entwicklung eines EU-Konzepts für Korruptionsbekämpfung in allen internen wie externen Politikbereichen eingeflossen[4]. Die Kommission, die derzeit die Einführung eines Überwachungsmechanismus für die Mitgliedstaaten anstrebt, wird einer bereits in den frühen Stadien der Beitrittsvorbereitungen einsetzenden Überwachung der politischen Strategien für die Korruptionsbekämpfung in den Erweiterungsländern weiterhin vorrangige Bedeutung beimessen, insbesondere um Ergebnisse und Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten. Die Kommission wird sich auch für eine enge Abstimmung mit den internationalen Gebern einsetzen, um einen optimalen Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel zu gewährleisten.

    Auch die Bekämpfung der organisierten Kriminalität hat für die Erweiterungsländer nach wie vor oberste Priorität. und ist eng mit der Betrugsbekämpfung und dem Aufbau eines unabhängigen Gerichtswesens verknüpft. Die grenzübergreifende Dimension vieler Verbrechen stellt eine große Herausforderung im Rahmen der Bekämpfung der organisierten Kriminalität dar. Für die Bewältigung dieser Aufgabe ist die regionale Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, einschließlich der Schaffung professioneller Netze, von entscheidender Bedeutung. Die Kommission setzt sich für die Schaffung eines regionalen Netzes von Staatsanwälten ein, das von Experten aus den Mitgliedstaaten und den einschlägigen europäischen Agenturen unterstützt wird, wie auch für die Einführung eines koordinierten Zeugenschutzsystems in der Region.

    Während des vergangenen Jahres hat die Kommission ihren Dialog über Rechtsstaatlichkeit mit den Ländern des westlichen Balkans intensiviert. Auf der Grundlage einer eingehender Analyse des Bereichs Justiz und Inneres sollen die Beitrittsvorbereitungen bereits in einem frühen Stadium des Heranführungsprozesses gestärkt werden. In den meisten Erweiterungsländern wurden daher entsprechende Expertenmissionen durchgeführt. Die Kommission unterstützte Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit den zuständigen EU-Agenturen, wie Europol, Frontex, Eurojust und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht sowie mit regionalen Initiativen, mit dem Europarat und anderen internationalen Organisationen. Nach Möglichkeit wurden bereits in frühen Phasen des Heranführungsprozesses Benchmarks festgelegt. Mit Bosnien und Herzegowina wurde ein strukturierter Dialog über den Justizsektor aufgenommen, und ein ähnlicher Dialog soll auf Vorschlag der Kommission mit dem Kosovo zu Fragen der Rechtsstaatlichkeit eingeleitet werden, um die Probleme in diesem Bereich anzugehen und die Justizreform zu unterstützen.

    In den meisten Erweiterungsländern gehört die Reform der öffentlichen Verwaltung, die auf die Stärkung von Transparenz, Rechenschaftspflicht und Leistungsfähigkeit, als wesentlichen Voraussetzungen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abzielt, weiterhin zu den prioritären politischen Kriterien. . Effiziente Verwaltungsverfahren, mit einer angemessenen Personalausstattung und die öffentliche Finanzverwaltung sind für die Umsetzung des Besitzstands von entscheidender Bedeutung. Die Länder müssen die Stärkung ihrer öffentlichen Verwaltungen auf der Grundlage nationaler Gesamtstrategien mit mehr Nachdruck vorantreiben.

    In einigen Erweiterungsländern gibt es immer mehr Hinweise dafür, dass die klare Abgrenzung der Zuständigkeiten von Regierungsparteien und öffentlicher Verwaltung nicht angemessen eingehalten wird. Solche Praktiken gefährden die Rechtsstaatlichkeit und eine funktionierende Demokratie.

    2.2. Gewährleistung der Meinungsfreiheit in den Medien

    Die Meinungsfreiheit ist ein vom Völkerrecht geschütztes Grundrecht und Bestandteil jeder funktionierenden pluralistischen Demokratie. Die Gewährleistung dieser Freiheit ist im Rahmen des Beitrittsprozesses als zentrales Element der in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien für den EU-Beitritt unabdingbar.

    Im Allgemeinen hat sich in den Erweiterungsländern eine pluralistische Medienlandschaft etabliert. Allerdings sind in einigen der Länder seit Kurzem negative Entwicklungen in diesem Bereich zu beobachten. Dies ist bedenklich. Die Kommission hat das Recht auf freie Meinungsäußerung genauer geprüft und in den beigefügten Berichten die Lage in den einzelnen Ländern dargelegt.

    Beeinträchtigungen der Meinungsfreiheit und der Unabhängigkeit der Medien gehen vor allem zurück auf: politische Einflussnahme, zum Teil auch durch das Rechtssystem; wirtschaftlichen Druck; Einflussnahme auf die Medien durch strafbare Handlungen und Korruption und auf den unzureichenden Schutz von Journalisten vor Einschüchterung bis hin zu gewalttätigen Übergriffen. Die Probleme im Bereich Wirtschaft betreffen vor allem die mangelnde Transparenz, das Ausmaß der Eigentumskonzentration sowie das Fehlen eines fairen Wettbewerbs und unabhängiger Regulierungsbehörden. In einer Reihe von Erweiterungsländern ist die Umsetzung des Medienrechts generell nicht zufriedenstellend. In mehreren Fällen wurden Angriffe auf Journalisten oder deren Ermordung auch Jahre später nicht aufgeklärt. In der Türkei wird die freie Meinungsäußerung durch den Rechtsrahmen noch nicht ausreichend geschützt. Die zahlreichen Gerichtsverfahren gegen Journalisten und die hohe Zahl inhaftierter Journalisten geben Anlass zur Besorgnis

    All diese Faktoren schränken die freie Meinungsäußerung in regierungskritischen Medien erheblich ein und beeinträchtigen investigativen Journalismus. Häufig sehen sich Medien und Journalisten so zur Selbstzensur gezwungen.

    Von entscheidender Bedeutung ist daher, dass die Erweiterungsländer eine offene und pluralistische Medienlandschaft gewährleisten. Die staatlichen Rundfunkanstalten müssen ihre wirtschaftliche Stellung und Autonomie stärken, um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können. Gleichzeitig sollten sich die Medienschaffenden zur Selbstregulierung auf der Grundlage eines umfassenden Ethikkodex und professioneller Standards verpflichten.

    Im Mai 2011 hat die Kommission eine Konferenz zur freien Meinungsäußerung veranstaltet, an der Vertreter der Medien und der Zivilgesellschaft aus dem westlichen Balkan und der Türkei teilgenommen haben. Auf dieser Konferenz sollten nicht nur offizielle Gesprächspartner aus Regierungskreisen, sondern vor allem direkt Betroffenen Gelegenheit erhalten, ihre Ansichten und Erfahrungen zu äußern. Die Schlussfolgerungen der Konferenz werden weiterhin in die Arbeit der Kommission in diesem Bereich einfließen.

    Die Kommission wird die Entwicklungen im Rahmen der bestehenden Abkommen und strukturierten Dialoge mit den Erweiterungsländern genau verfolgen. Sie wird diese Themen auch in die Beitrittsverhandlungen einbeziehen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Kapitel über Justiz und Grundrechte. Sie wird Maßnahmenschwerpunkte festlegen und Regierungen unterstützen, die die Umsetzung der Europäischen Standards im Bereich der Meinungsfreiheit anstreben. Dafür soll die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Partnerländern und internationalen Organisationen – insbesondere mit dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa – gestärkt werden. Auch der Dialog mit Journalisten und ihren Verbänden soll intensiviert werden.

    2.3. Stärkung der regionalen Zusammenarbeit und Aussöhnung im westlichen Balkan

    Regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche Beziehungen sind wichtige Elemente des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und werden daher von der Kommission in allen Phasen des Beitrittsprozesses aufmerksam verfolgt. Die regionale Zusammenarbeit stützt und stärkt die Aussöhnungsbestrebungen in einer Region deren jüngste Vergangenheit von großen Konflikten geprägt war. Zusammenarbeit und Handel auf regionaler Ebener können der Region weitere wirtschaftliche Vorteile bringen. Die regionale Zusammenarbeit ist fester Bestandteil des Prozesses der Integration in die EU, der oft regionale Konzepte und Maßnahmen erforderlich macht.

    Im vergangenen Jahrzehnt wurden in diesem Bereich erhebliche Erfolge verzeichnet, und vor allem im letzten Jahr konnten maßgebliche Fortschritte erzielt werden. Besuche führender Politiker der Region, insbesondere Serbiens und Kroatiens, in den Nachbarstaaten und die Erklärungen zu den Konflikten der 1990er Jahre haben die regionale Aussöhnung maßgeblich vorangebracht. Die Frage der Flüchtlingsrückkehr kann infolge des Sarajewo-Prozesses, an dem Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro beteiligt sind, in den nächsten Tagen erfolgreich gelöst werden. Initiativen der NRO und der Zivilgesellschaft, wie die Jugendinitiative für Menschenrechte, die Kommission für Wahrheit und Aussöhnung und die Igman-Initiative spielen eine wichtige Rolle, damit die Aussöhnung nicht nur auf der Ebene der Regierungen sondern auch zwischen den Bürgern in der Region gestärkt wird.

    Die bereits gut funktionierende Zusammenarbeit in spezifischen Sektoren wird intensiviert, u. a. im Rahmen der Energiegemeinschaft, des Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraums und der gemeinsamen Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen der Regionalen Hochschule für öffentliche Verwaltung (ReSPA), die ihre Arbeit nun in vollem Umfang aufgenommen hat. Im Dezember 2010 wurde von der Kommission eine Strategie zur Förderung der Entwicklung des Donauraums vorgeschlagen und von den Mitgliedstaaten angenommen[5]. Der regionale Handel im Rahmen des mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommen (CEFTA) nimmt zu, und das Übereinkommen wird auf weitere Bereiche wie Wettbewerbspolitik, Abbau von Zollschranken und Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs ausgeweitet. Der Regionale Kooperationsrat hat die Umsetzung seiner Dreijahresstrategie und des entsprechenden Arbeitsprogramms mit stärker ergebnisorientierten Maßnahmen in Angriff genommen.

    Allerdings stellen ungelöste Fragen, die auf vergangene Konflikte in der Region zurückgehen bzw. bilaterale Streitigkeiten weiterhin eine Gefahr für die Stabilität im westlichen Balkan dar und beeinträchtigen sowohl die regionale Zusammenarbeit und die Beziehungen der Staaten untereinander als auch sowohl das Funktionieren der Staaten selbst und den Reformprozess. Die Lösung dieser offenen Fragen muss dringend angegangen und damit ein wesentliches Hindernis auf dem Weg in die EU beseitigt werden.

    Streitigkeiten zwischen ethnischen Gruppen und über die Statusfrage, behindern vor allem in Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo nach wie vor ein normales Funktionieren der Institutionen, bremsen das Reformtempo und die Umsetzung der Europäischen Agenda und wirken sich zum Teil auf die Region insgesamt negativ aus. Diese Probleme können nach Auffassung der Kommission am besten im Zuge der Annäherung an die EU gelöst werden. In diesem Kontext sind die jüngsten Entwicklungen, insbesondere die Fortschritte bei dem von der EU unterstützten Dialog zwischen Belgrad und Pristina, daher von großer Bedeutung. Der zehnte Jahrestag der Unterzeichnung des Rahmenabkommens von Ohrid, der im August begangen wurde, erinnert daran, dass es möglich ist, schwierige ethnische Fragen durch Dialog und Kompromissfindung zufriedenstellend zu lösen.

    Positive Ergebnisse waren kürzlich auch bei der Bewältigung von Problemen zu verzeichnen, die aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über den Status des Kosovo aufgetreten sind und die Beteiligung aller Seiten an regionalen Initiativen betrafen. Im Rahmen des Dialogs zwischen Pristina und Belgrad konnte eine Einigung über die Anerkennung der Zollstempel des Kosovo durch Serbien erzielt werden, so dass der regionale Handel im Rahmen der CEFTA voraussichtlich wieder hergestellt werden kann Zuvor wurden die CEFTA- und RCC-Sitzungen mit Beteiligung aller Parteien wieder aufgenommen und das Übereinkommen über präferenzielle Ursprungsregeln in der Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone unterzeichnet. Allerdings scheitern Abschluss und Unterzeichnung des Vertrags zur Gründung einer Verkehrsgemeinschaft und die Verlängerung der autonomen Handelsmaßnahmen für das Kosovo und andere Partner des westlichen Balkans nach wie vor an den Meinungsverschiedenheiten über den Status des Kosovo. Diese behindern auch die Entwicklung umfassenderer Vertragsbeziehungen zwischen der EU und dem Kosovo.

    Im Rahmen des Dialogs zwischen Belgrad und Pristina muss nun eine umfassende Lösung offener Fragen im Zusammenhang mit der regionalen Zusammenarbeit erarbeitet werden. Die Kommission hält alle beteiligten Parteien ausdrücklich dazu an, sich um einen praktischen und pragmatischen Ansatz zu bemühen, um sicherzustellen, dass die regionale Zusammenarbeit – ungeachtet der unterschiedlichen Positionen im Hinblick auf die Statusfrage des Kosovo – alle Seiten einbezieht. Die Fortschritte des letzten Jahres zeigen, dass dies möglich ist.

    Als wichtige Voraussetzung für eine dauerhafte Aussöhnung muss die gerechte Bestrafung der im ehemaligen Jugoslawien begangenen Kriegsverbrechen zum Abschluss gebracht werden. Die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem IStGHJ ist nach wie vor eine Grundvoraussetzung für den Fortgang des gesamten Beitrittsprozesses im westlichen Balkan. Mit den unlängst erfolgten Festnahmen der letzten beiden vor dem ICTY angeklagten Kriegsverbrecher und ihrer Überführung nach Den Haag sind wichtige Schritte in diese Richtung getan. Die Kommission fordert die betroffenen Regierungen auf, konsequenter für eine ordnungsgemäße Durchführung inländischer Kriegsverbrecherprozesse zu sorgen.

    Die Kommission nimmt den von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates im Januar vorgelegten Bericht über Verbrechen, wie illegalen Organhandel, die vermutlich während des Krieges und danach im Kosovo begangen wurden (Marty-Bericht), sehr ernst. Sie unterstützt die von EULEX durchgeführten Ermittlungen unter Verweis auf die Bedeutung von Zeugenaussagen in diesem Zusammenhang und begrüßt die Einrichtung einer Task Force mit Sitz in Brüssel sowie die Bereitschaft der jeweiligen Regierungen, mit dieser zusammenzuarbeiten.

    Die Regierungen und die Organisationen der Zivilgesellschaft in der Region müssen größere Anstrengungen unternehmen, um ihren Bürgern zu vermitteln, dass die Aussöhnung ein zentraler Bestandteil ihrer europäischen Zukunft und die gerechte Ahndung von Kriegsverbrechen für diesen Prozess unverzichtbar ist. Die führenden Politiker sollten Äußerungen und Maßnahmen vermeiden, die diese wichtigen Grundsätze infrage stellen.

    Offene bilaterale Fragen müssen von den beteiligten Parteien im Zuge des Erweiterungsprozesses möglichst rasch und entschlossen, im Geiste gutnachbarschaftlicher Beziehungen und unter Berücksichtigung der Interessenlage der EU insgesamt gelöst werden. Die Kommission fordert die Betroffenen mit Nachdruck auf, Grenzstreitigkeiten im Einklang mit den bestehenden Grundsätzen und Instrumenten zu lösen oder gegebenenfalls an den Internationalen Gerichtshof zu verweisen. Die Beitrittsverhandlungen sollten nicht durch bilaterale Fragen aufgehalten werden. Die EU ist bereit, bei der Suche nach Lösungen die erforderliche politische Impulsgabe zu fördern und diesbezügliche Initiativen zu unterstützen.

    Die zwischen Slowenien und Kroatien geschlossene Schiedsvereinbarung über die Grenzstreitigkeiten, deren Umsetzung im Laufe des Jahres in Angriff genommen wird, ebnet den Weg für die Beilegung bilateraler Streitigkeiten. Die Kommission empfiehlt den am Namensstreit um die Benennung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien beteiligten Parteien nachdrücklich, die laufenden von den Vereinten Nationen geleiteten Gesprächen mit einer ähnlich konstruktiven Haltung fortzusetzen.

    2.4. Nachhaltiger Wirtschaftsaufschwung und Ausrichtung auf die Initiative Europa 2020

    Alle Erweiterungsländer befinden sich nun auf dem Weg zu größerem Wirtschaftswachstum, wobei sie unterschiedlich rasch voranschreiten. Die Wirtschaft der Türkei ist deutlich gestärkt aus der Krise hervorgegangen und verzeichnet weiterhin ein beeindruckendes Wachstum, aber es gibt erste Anzeichen für eine Überhitzung. Auch die Volkswirtschaften im westlichen Balkan erholen sich langsam, werden aber noch einige Zeit brauchen, um wieder das Vorkrisenniveau zu erreichen. Islands Wirtschaft gelingt es ebenfalls nach und nach die massiven Einbrüche infolge der Krise zu überwinden..

    Allerdings stehen die Erweiterungsländer vor großen sozioökonomischen Herausforderungen. So ist die Arbeitslosigkeit in den meisten Ländern weiterhin hoch, mit steigender Tendenz. Kosovo. Bosnien und Herzegowina und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien verzeichnen nach wie vor die höchsten Arbeitslosenzahlen in Europa. Vor allem bei Frauen und jungen Menschen ist die Erwerbsquote niedrig, und die weitverbreitete informelle Beschäftigung ist nach wie vor ein Problem. Schwerpunkt der Exporte im westlichen Balkan, die zur Wiederankurbelung der Wirtschaft beitragen, sind Erzeugnisse mit niedriger Wertschöpfung, wie Rohstoffe, die hohen Preisschwankungen und starkem Wettbewerb aus den aufstrebenden Ländern ausgesetzt sind.

    Die meisten Erweiterungsländer verfolgen insgesamt weiterhin eine umsichtige makroökonomische Politik. Die Haushaltskonsolidierung und die Reform des Arbeitsmarktes sind weiterhin die kurzfristigen Prioritäten, bei denen der dringendste Handlungsbedarf besteht weiterhin. Vor vergleichbaren Anforderungen stehen auch die EU-Mitgliedstaaten. Weitere Strukturreformen sind erforderlich, die auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Verbesserung des Investitionsklimas abzielen, um die Attraktivität für ausländische Direktinvestitionen zu steigern, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und die Nachhaltigkeit des Wirtschaftswachstums zu gewährleisten. Für den westlichen Balkan stellen die Verbesserung der Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung und die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, u. a. durch die Reform des Gerichtswesens und die Korruptionsbekämpfung besondere Herausforderungen dar.. Fortschritte in diesen Bereichen würden auch zur Verbesserung des Geschäftsklimas beitragen. Die öffentlichen Dienstleistungen für Unternehmen und die Investitionen in die Infrastruktur sind nach wie vor unzureichend.

    Arbeitsmarktreformen, die eine Überarbeitung der Transfersysteme für Sozialleistungen, Steuerfragen und die Verbesserung der Bildungssysteme einschließen, könnten zur Beseitigung massiver struktureller Schwächen im westlichen Balkan beitragen, die ein stärkeres, nachhaltiges und inklusives Wachstum behindern.

    Ausrichtung auf die Ziele der Initiative Europa 2020

    Die Initiative Europa 2020 wurde als Wachstumsstrategie der EU für dieses Dekade vorgelegt und soll der EU bei der Entwicklung zu einer wissensbasierten, nachhaltigen und inklusiven Wirtschaft in einem sich ändernden Umfeld als Leitlinie dienen. Die Erweiterungsländer sind aufgefordert, sich der Strategie Europa 2010 und ihren Leitinitiativen[6] anzuschließen,. die eine gute Möglichkeit für die Verankerung der Reformen bietet.

    Die Zielsetzungen der Strategie 2010 werden in den Dialogen zur Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik zwischen der Kommission und den Erweiterungsländern aufgegriffen. Unter Leitung der Kommission wurde die Programmierung der Finanzhilfe, insbesondere die Förderung der sozioökonomischen Entwicklung, auf die Ziele der Strategie Europa 2020 ausgerichtet. Auch im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den internationalen Finanzinstitutionen wird diesen Zielen Rechnung getragen.

    In der aktuellen Schuldenkrise in Europa ist die Bedeutung einer soliden Verwaltung der öffentlichen Finanzen deutlich geworden und die Kommission hat den Kandidatenländern und potenziellen Beitrittskandidaten einige ihrer Peer-Review-Mechanismen zur Verfügung gestellt. Eine multilaterale finanzpolitische Überwachung durch die EU dient hier als wirksames Instrument, das schrittweise an die vorgesehene Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung innerhalb der EU angepasst wird.

    Was die Entwicklung des Privatsektors anbetrifft, so erfolgt die politische Koordinierung mit dem westlichen Balkan und der Türkei gemäß den Grundsätzen des „Small Business Act“[7] der EU. Aus dieser Koordinierungsarbeit, die sich auf regelmäßige Bewertungen anhand der vorgegebener EU-Benchmarks stützt, gingen sorgfältig geprüfte Empfehlungen hervor, die die nationalen Besonderheiten der Erweiterungsländer berücksichtigen. Auf Vorschlag der Kommission sollten die mit der „Small Business Act“ – Initiative erzielten Ergebnisse als Referenz für künftige Maßnahmen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Region herangezogen werden.

    Mit dem Investitionsrahmen für den westlichen Balkan ermutigt die Kommission internationale Finanzinstitutionen mit denen sie als Partner zusammenarbeitet, neue Formen der Finanzierung von KMU zu unterstützen, insbesondere durch spezifische Beteiligungs-, Risikokapital- und Garantiemechanismen. Die Kommission wird eine KMU-Plattform für den westlichen Balkan kofinanzieren, die zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungen der KMU durch die Bereitstellung von Bürgschaften und Risikokapital beiträgt.

    Im Bereich Forschung und Innovation ist die Zusammenarbeit mit den Erweiterungsländern bereits gut vorangekommen, da diese in zunehmendem Maße die Voraussetzungen für die Teilnahme an EU-Initiativen erfüllen. So beteiligen sich die Erweiterungsländer am 7. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung und am Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. Allerdings lassen die aktuellen Indikatoren erkennen, dass sie in den meisten Fällen, was Investitionen und Entwicklung der Forschungs- und Innovationspolitik anbetrifft, weit hinter dem EU-Durchschnitt zurückbleiben. Führende regionale Politiker werden u. a. auf den bevorstehenden Ministerkonferenzen aufgefordert, höhere Investitionen in Forschung, Innovation und Humanressourcen zuzusagen.

    Die Erweiterungsländer müssen sich besser auf die Auswirkungen des Klimawandels vorbereiten und sich den entsprechenden Maßnahmen der EU zur Bewältigung dieser Herausforderung anschließen, u. a. den Sensibilisierungsmaßnahmen. Die schrittweise Einführung von Klimaschutzmaßnahmen wird sich durch eine emissionsarme Entwicklung vorteilhaft auswirken und kann zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.

    Der beginnende Wirtschaftsaufschwung hat bislang noch keine Verbesserung der sozialen Lage bewirkt. Der Anteil der Bevölkerung, der unter der Armutsgrenze lebt, ist nach wie vor hoch und nimmt im westlichen Balkan weiter zu. Das hohe Niveau der informellen Beschäftigung wirkt sich negativ auf die soziale Lage insbesondere junger Menschen aus.

    Die Sicherung von Arbeitsplätzen und die soziale Inklusion benachteiligter Gruppen ist daher ein Schwerpunktbereich. Allerdings wurden nur in geringem Umfang konkrete Investitionen im sozialen Bereich getätigt und Probleme bei der strategischen Planung behinderten die Zusammenarbeit mit internationalen Gebern. Die Kommission widmet in ihrem politischen Dialog der Beschäftigungs- und Sozialpolitik besondere Aufmerksamkeit und fordert die Länder auf, in diesen Bereichen klare und realistische Ziele festzulegen und ihre Sozialausgaben gezielter für diese Schwerpunkte einzusetzen. Nach Möglichkeit sollten dabei auch die Ziele der europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung übernommen werden.

    Außerdem sollten nachhaltige Maßnahmen zur Einbeziehung aller benachteiligten Gruppen in die Mehrheitsgesellschaft ergriffen werden. So hat die Kommission Vertreter des westlichen Balkans und der Türkei zur Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Roma-Plattform aufgefordert, die für eine systematische Beobachtung der Integration der besonders benachteiligten Roma-Minderheit sorgen und entsprechende Maßnahmen vorschlagen soll. Die Kommission hat eine Reihe von Seminaren zu Roma-Fragen abgehalten, um die Länder der Region zur Überarbeitung und Verbesserung der relevanten nationalen Aktionspläne sowie zu deren Umsetzung anzuhalten, mit dem Ziel, die Diskriminierung der Roma zu bekämpfen und ihre Integration insbesondere in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Wohnraum und Gesundheit zu fördern. Der westliche Balkan muss erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die Registrierung von Vertriebenen zu erleichtern.

    Die Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen ist eine entscheidende Voraussetzung für einen Strukturwandel, der zu nachhaltigem Wachstum für alle führt. Bislang bewegen sich Investitionen in Bildung, Fähigkeiten und Qualifikationen in der Regel auf niedrigem Niveau und die Anerkennung nationaler Qualifikationen auf regionaler Ebene ist unzureichend. Durch eine Reform der staatlichen Bildungssysteme und –infrastrukturen und die Einführung international vergleichbarer Programme für Aus- und Weiterbildung muss das bestehende Missverhältnis zwischen vorhandenen und benötigten Qualifikationen korrigiert werden.

    Die Kommission hat den Kandidatenländern, zu denen die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Montenegro noch nicht gehören, die Teilnahme am Strategischen Rahmen „Allgemeine und berufliche Bildung 2020“ gestattet. Die Kommission hat außerdem die Schaffung einer Bildungs- und Ausbildungsplattform für den Westbalkan vorgeschlagen, die auf der offenen Koordinierungsmethode beruht, so dass sich alle Erweiterungsländer beteiligen können. Dadurch kann der Dialog über wesentliche politische Aufgaben intensiviert und deren Umsetzung und Überwachung gewährleistet werden. Die Länder des westlichen Balkan wurden zur Teilnahme an zentral durchgeführten Maßnahmen im Rahmen des EU-Programms für lebenslanges Lernen aufgefordert.

    2.5. Ausweitung der Verkehrs- und Energieversorgungsnetze

    Eine engere Zusammenarbeit mit den Erweiterungsländern in den Bereichen Verkehr und Energie bringt direkte Vorteile für die Bürger und Unternehmen in Europa mit sich. Verkehrs- und Energienetze sind für die EU zentrale Elemente ihrer Zusammenarbeit mit allen Nachbarstaaten, die auf die Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums, des Handels und kulturellen Austauschs, der Beschäftigung und die Verbesserung der Lebensbedingungen abzielt. Die Erweiterungsländer sollen im Rahmen dieser Zusammenarbeit außerdem auf die vollständige Übernahme und Umsetzung des Besitzstands in diesen Bereichen vorbereitet werden.

    Aufgrund ihrer strategischen Lage zwischen Europa, dem Nahen Osten und dem Kaukasus hat die Türkei ihre Beziehungen zur EU kontinuierlich ausgebaut und intensiviert, wie u. a. die jüngsten Entwicklungen im Luftverkehrssektor und ihre Rolle bei der Realisierung des südlichen Gaskorridors zeigen. Die Weiterentwicklung dieser Beziehungen wäre für beide Seiten von Vorteil. Mit der Schaffung des südlichen Gaskorridor würde die Sicherheit der Erdgasversorgung in Europa erhöht und ein erheblicher Beitrag zum Ausbau der Versorgungswege und zur Förderung des Wettbewerbs auf dem internationalen Gasmarkt geleistet. Die Kommission stellt im Rahmen des IPA-Programms finanzielle Unterstützung für die Entwicklung der Verkehrsnetze in der Türkei bereit, insbesondere für den Bau eines Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und die Modernisierung von Hafenanlagen. Gleichzeitig sollte die Türkei zur Vertiefung des Gasmarktes durch Stärkung der Liquidität und Vertragsflexibilität ermutigt werden. Daraus könnte sich ein zentraler Umschlagplatz für Energielieferungen entwickeln, der eine größere Energieversorgungssicherheit gewährleisten würde.

    Von der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa wurde für den westlichen Balkan ein regionales Verkehrsnetz entworfen, das prioritäre Projekte von regionalem Interesse umfasst. Die westlichen Balkanländer haben 2006 gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten und anderen europäischen Ländern das Abkommen über den gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum unterzeichnet. Mit der Strategie für den Donauraum wurde ein weiterer Rahmen für die Zusammenarbeit im Bereich Verkehr geschaffen.

    2008 hat die Kommission Verhandlungen über die Schaffung einer Verkehrsgemeinschaft mit den westlichen Balkanländern aufgenommen, mit dem Ziel, einen integrierten Markt für Infrastrukturen sowie Landverkehr, Binnenschifffahrt und Seeverkehr einzurichten. Die Verhandlungen stehen zwar kurz vor dem Abschluss, werden aber durch Streitigkeiten über die Bezeichnung des Kosovo aufgehalten. Die Kommission fordert die beteiligten Parteien eindringlich auf, die erforderlichen Schritte zu ergreifen, um den Weg für einen raschen Abschluss der Verhandlungen und die Unterzeichnung des Vertrags zu ebnen.

    Die Kommission hat eine Überprüfung des Rahmens für die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) vorgeschlagen, um die Verbindungen zwischen der EU und den Ländern, die in den Erweiterungs- und Nachbarschaftsprozess einbezogen sind, zu verbessern[8].

    Auch im Energiebereich setzt sich die EU für die Integration von Netzen ein und unterstützt insbesondere die Energiegemeinschaft, an der die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie alle westlichen Balkanländer beteiligt sind[9]. Mit der Energiegemeinschaft, die sich auf die EU-Vorschriften im Energiebereich stützt, soll ein offener, transparenter und wettbewerbsfähiger regionaler Markt geschaffen werden, der Anreize für Investitionen bietet. Die der Energiegemeinschaft zugrunde liegenden EU-Vorschriften decken bereits den für die Bereiche Energiebinnenmarktes, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien relevanten Besitzstand sowie Teile des umwelt-, sozial- und wettbewerbsrechtlichen Besitzstands ab. Darüber hinaus sollen neben dem Strom- und dem Gasmarkt auch die strategischen Ölvorräte einbezogen werden.

    3. Fortschritte in den Erweiterungsländern und Agenda 2011-2012

    3.1. Westlicher Balkan

    Kroatien

    Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien wurden im Juni abgeschlossen. Dies war möglich, da Kroatien die Benchmarks für den Verhandlungsabschluss in allen Kapiteln, einschließlich schwieriger Kapitel wie Justizsystem, Grundrechte und Wettbewerbspolitik, erfüllt hat. Kroatien hat solide Ergebnisse bei der Korruptionsbekämpfung erzielt, ein neues objektives und transparentes System für die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten eingeführt und die Durchführung der Wohnraumprogramme für zurückkehrende Flüchtlinge deutlich verbessert. Bei der Umstrukturierung von in Schwierigkeiten befindlichen Schiffswerften wurden große Fortschritte verzeichnet.

    Als Ergebnis der Beitrittsverhandlungen wird ein Beitrittsvertrag geschlossen, der, wie vom Europäischen Rat vom Juni vorgesehen, bis Ende des Jahres unterzeichnet werden soll. Damit dürfte Kroatien der EU am 1. Juli 2013 beitreten können, vorausgesetzt, dass die nötigen Ratifizierungsverfahren abgeschlossen sind. Kroatien hat bei den Vorbereitungen auf seine aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen ein sehr hohes Niveau erreicht. Das Land erfüllt die politischen Kriterien von Kopenhagen. Die wirtschaftlichen Kriterien und die Kriterien betreffend die Übernahme des Besitzstands wird Kroatien voraussichtlich bis zum 1. Juli 2013 erfüllt haben. Diese Dynamik muss aufrechterhalten werden.

    Kroatien muss auf den Reformen, die es im Verlauf der Beitrittsverhandlungen durchgeführt hat, und den Kapazitäten, die es entwickelt hat, aufbauen. Die Kommission wird aufmerksam beobachten, ob Kroatien die von ihm eingegangenen Verpflichtungen erfüllen kann und sich kontinuierlich auf die Wahrnehmung seiner aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verantwortlichkeiten vorbereitet. Diese Kontrolle konzentriert sich insbesondere auf die Verpflichtungen in folgenden Bereichen: Justiz und Grundrechte, Recht, Freiheit und Sicherheit sowie Wettbewerbspolitik.

    Die Kontrolle umfasst die Veröffentlichung regelmäßig aktualisierter Monitoring-Tabellen, den Dialog im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens, Bewertungsmissionen, das Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung und Berichte über die Haushaltsdaten. Die Kommission wird bis zum Beitritt Kroatiens halbjährliche Bewertungen zu den Fortschritten Kroatiens hinsichtlich der Umsetzung seiner in den betreffenden Kapiteln eingegangen Verpflichtungen veröffentlichen. Ein umfassender Monitoring-Bericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat im Herbst 2012 vorgelegt werden.

    Werden im Monitoring-Prozess problematische Bereiche ermittelt, für die Kroatien keine Abhilfe schafft, richtet die Kommission gegebenenfalls rechtzeitige Warnschreiben an die kroatischen Behörden und kann dem Rat vorschlagen, bereits vor dem Beitritt geeignete Maßnahmen zu treffen. Darüber hinaus wird der Beitrittsvertrag, wie schon in der fünften Erweiterungsrunde, eine allgemeine wirtschaftliche Schutzklausel, eine Binnenmarkt-Schutzklausel sowie eine Schutzklausel im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit enthalten.

    Kroatien wird voraussichtlich auch in Zukunft eine aktive Rolle in der regionalen Zusammenarbeit im westlichen Balkan spielen. Die Kommission erwartet die Umsetzung der Schiedsvereinbarung über Grenzstreitigkeiten zwischen Slowenien und Kroatien. Wie in dieser Vereinbarung vorgesehen, wird sie die Einrichtung eines Schiedsgerichts und dessen Arbeit unterstützen. Die Kommission begrüßt die erklärte Absicht der kroatischen Regierung, andere Länder der Region auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft zu unterstützen, und drängt darauf, dass Kroatien die noch offenen bilateralen Fragen vor dem Beitritt mit seinen Nachbarn klärt. Zugleich sollten Äußerungen und Maßnahmen, die die Bedeutung der Aussöhnung infrage stellen bzw. Kriegsverbrechen verharmlosen, von den politischen Verantwortlichen vermieden werden.

    Albanien

    Die innenpolitische Lage Albaniens war weitgehend von politischem Stillstand und dem nach wie vor angespannten politischen Klima geprägt. Heftige Zusammenstöße zwischen Regierungsgegnern und der Polizei haben vier Menschen das Leben gekostet und das Klima des Misstrauens zwischen den politischen Kräften und gegenüber bestimmten staatlichen Institutionen verschärft. Die Kommunalwahlen im Mai, die zwar als fair und transparent beurteilt wurden, wiesen Mängel auf, die es zu beseitigen gilt. Insbesondere die Kontroverse über die Stimmauszählung bei der Bürgermeisterwahl in Tirana, bei der Stimmzettel in falsche Urnen geworfen worden waren, hat die Polarisierung zwischen der Regierungsmehrheit und der Opposition verstärkt.

    Es ist nun dringend erforderlich, dass die politischen Kräfte in Albanien den politischen Dialog wieder aufnehmen und auf einem angemessenen Niveau halten, sodass die zentralen demokratischen Institutionen, insbesondere das Parlament, wieder funktionsfähig sind und das Land Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt erzielen kann. Die erheblichen Mängel, die bei den letzten zwei Wahlen festgestellt wurden, unterstreichen die Notwendigkeit einer umfassenden Wahlreform, die durch unabhängige externe Beratung unterstützt werden und auf einem Konsens der politischen Parteien beruhen sollte.

    Die beiden größten politischen Parteien haben das Angebot der EU angenommen, sich wieder konstruktiv an der Vorbereitung des Landes auf die europäische Integration zu beteiligen. Nun kommt es darauf an, dass sich die politischen Parteien Albaniens zu einer strukturierten und nachhaltigen Zusammenarbeit bei den beitrittsbezogenen Reformen verpflichten. Die nächsten Schritte sollten die gemeinsame Überarbeitung und Annahme des Aktionsplans zur Umsetzung der in der Stellungnahme der Kommission formulierten Empfehlungen beinhalten, sowie einen Zeitplan zur Umsetzung der zentralen Reformen, u. . betreffend die Tätigkeit des Parlaments und die Wahlen.

    Insgesamt hat Albanien bei der Erfüllung der politischen Kriterien für die EU-Mitgliedschaft und hinsichtlich der für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen erforderlichen zwölf Schlüsselprioritäten, die in der im Dezember 2010 vom Rat gebilligten Stellungnahme der Kommission ermittelt wurden, begrenzte Fortschritte erzielt. Einige Fortschritte hat es bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Behandlung von Häftlingen und den Rechten des Kindes gegeben, wohingegen die Fortschritte in den Bereichen Justiz, Korruptionsbekämpfung, Eigentumsrechte und Verbesserung der Lebensbedingungen der Roma-Gemeinschaft sowie Parlamentsverfahren und Wahlen nach wie vor unzureichend sind. Albanien hat mit den Maßnahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der in der Stellungnahme der Kommission ermittelten Empfehlungen begonnen. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Wirksamkeit und Vollständigkeit der geplanten Maßnahmen sicherzustellen, u. a. durch eine enge Zusammenarbeit mit der Opposition. Albanien wird in all diesen Bereichen nachhaltige Anstrengungen unternehmen und sichtbare Fortschritte erreichen müssen, bevor die Kommission die Verleihung des Kandidatenstatus und die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen empfehlen kann.

    Albanien hat die Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens reibungslos fortgesetzt. Im Dezember 2010 wurde angesichts der zufriedenstellenden Ergebnisse, die das Land beim Dialog über die Visaliberalisierung erzielt hat, die Visumpflicht für albanische Bürger bei der Einreise in den Schengen-Raum aufgehoben.

    Die Kommission wird Albanien bei der Umsetzung der beitrittsbezogenen Reformen und bei der Erfüllung der in der Stellungnahme der Kommission ermittelten Schlüsselprioritäten weiterhin unterstützen.

    Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

    Die Parlamentswahlen, die im Juni in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien abgehalten wurden, standen weitgehend im Einklang mit internationalen Standards, und das Land hat seine beitrittsbezogenen Reformen fortgesetzt. Die Regierungskoalition war stabil. Das Land erfüllt die politischen Kriterien nach wie vor in ausreichendem Maße. Einige Fortschritte wurden bei der Reform des Parlaments, des Justizsystems, der öffentlichen Verwaltung und im Bereich Achtung und Schutz von Minderheiten erzielt, allerdings sind noch eine Reihe wichtiger Herausforderungen zu bewältigen. Insbesondere bedarf es weiterer Bemühungen hinsichtlich der freien Meinungsäußerung in den Medien, der Unabhängigkeit der Justiz, der Reform der öffentlichen Verwaltung und der Korruptionsbekämpfung. Die Bemühungen der politischen Kräfte zur Zusammenarbeit müssen verstärkt werden.

    Das Land erfüllt weiterhin alle im Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) eingegangenen Verpflichtungen. Die Kommission bekräftigt ihren Vorschlag, zur im SAA vorgesehenen zweiten Phase der Assoziierung überzugehen, und ermutigt den Rat, hier unverzüglich tätig zu werden.

    Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Rat nicht in der Lage gewesen ist, der Empfehlung der Kommission von 2009 zur Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien nachzukommen. Der Eintritt des Landes in die nächste Phase des Beitrittsprozesses wird der Reformdynamik und dem Klima der Beziehungen zwischen den Volksgruppen zugute kommen und sich positiv auf die Region auswirken.

    Der Namensstreit zwischen Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien um die Benennung der letzteren ist nun seit fast zwanzig Jahren ungelöst. Hierzu wird seit den 1990er Jahren ein Dialog unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen geführt, der seit 2009 durch bilaterale Kontakte, auch auf Ebene der Ministerpräsidenten, ergänzt wird. Allerdings haben diese Prozesse noch keine Ergebnisse hervorgebracht. Die Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen, u. a. eine auf dem Verwandlungswege erzielte und für beide Seite annehmbare Lösung des Namensstreits unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen ist weiterhin von entscheidender Bedeutung. Die Kommission unterstreicht die Notwendigkeit, die Bemühungen um eine Lösung unverzüglich zu verstärken. Sie erinnert sie ferner daran, dass Maßnahmen und Erklärungen, die sich negativ auf die gutnachbarschaftlichen Beziehungen auswirken können, vermieden werden sollten. Eine Lösung im Namensstreit ist längst überfällig.

    Montenegro

    Im Dezember 2010 verlieh der Europäische Rat Montenegro den Status eines Kandidatenlandes und billigte die in der Stellungnahme der Kommission zum Antrag Montenegros auf Mitgliedschaft in der EU festgelegten sieben Schlüsselprioritäten für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen.

    Seit der Annahme der Stellungnahme hat Montenegro gute Fortschritte im Hinblick auf die Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen gemacht und insgesamt zufriedenstellende Ergebnisse erzielt, insbesondere bei den vorgegebenen Schlüsselprioritäten. Der Rechtsrahmen und der institutionelle Rahmen wurden verbessert, um die Arbeit des Parlaments, den rechtlichen Rahmen für Wahlen, den Professionalismus und die Entpolitisierung der öffentlichen Verwaltung, die Unabhängigkeit und die Rechenschaftspflicht der Justiz, die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, die Medienfreiheit und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zu stärken. Allerdings bedarf es nachhaltiger Anstrengungen um die Erfolgsbilanz im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere in Bezug auf Fälle von Korruption auf hoher Ebene und von organisierter Kriminalität, voranzubringen. Auch bei der Antidiskriminierungspolitik und der Verbesserung der Situation von Vertriebenen ist das Land vorangekommen. Dies muss nun auch dazu führen, dass Diskriminierungen benachteiligter Gruppen, einschließlich Vertriebener, in der Praxis abgebaut werden.

    Die Kommission wird der Überwachung der Fortschritte Montenegros in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Nichtdiskriminierung besondere Aufmerksamkeit widmen, um die Reformdynamik in diesen Bereichen aufrechtzuerhalten, und sie wird Montenegro weiterhin bei der Umsetzung der EU-bezogenen Reformen unterstützen.

    Albanien

    Die innenpolitische Lage Albaniens war weitgehend von politischem Stillstand und dem nach wie vor angespannten politischen Klima geprägt. Heftige Zusammenstöße zwischen Regierungsgegnern und der Polizei haben vier Menschen das Leben gekostet und das Klima des Misstrauens zwischen den politischen Kräften und gegenüber bestimmten staatlichen Institutionen verschärft. Die Kommunalwahlen im Mai, die zwar als fair und transparent beurteilt wurden, wiesen Mängel auf, die es zu beseitigen gilt. Insbesondere die Kontroverse über die Stimmauszählung bei der Bürgermeisterwahl in Tirana, bei der Stimmzettel in falsche Urnen geworfen worden waren, hat die Polarisierung zwischen der Regierungsmehrheit und der Opposition verstärkt.

    Es ist nun dringend erforderlich, dass die politischen Kräfte in Albanien den politischen Dialog wieder aufnehmen und auf einem angemessenen Niveau halten, sodass die zentralen demokratischen Institutionen, insbesondere das Parlament, wieder funktionsfähig sind und das Land Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt erzielen kann. Die erheblichen Mängel, die bei den letzten zwei Wahlen festgestellt wurden, unterstreichen die Notwendigkeit einer umfassenden Wahlreform, die durch unabhängige externe Beratung unterstützt werden und auf einem Konsens der politischen Parteien beruhen sollte.

    Die beiden größten politischen Parteien haben das Angebot der EU angenommen, sich wieder konstruktiv an der Vorbereitung des Landes auf die europäische Integration zu beteiligen. Nun kommt es darauf an, dass sich die politischen Parteien Albaniens zu einer strukturierten und nachhaltigen Zusammenarbeit bei den beitrittsbezogenen Reformen verpflichten. Die nächsten Schritte sollten die gemeinsame Überarbeitung und Annahme des Aktionsplans zur Umsetzung der in der Stellungnahme der Kommission formulierten Empfehlungen beinhalten, sowie einen Zeitplan zur Umsetzung der zentralen Reformen, u. . betreffend die Tätigkeit des Parlaments und die Wahlen.

    Insgesamt hat Albanien bei der Erfüllung der politischen Kriterien für die EU-Mitgliedschaft und hinsichtlich der für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen erforderlichen zwölf Schlüsselprioritäten, die in der im Dezember 2010 vom Rat gebilligten Stellungnahme der Kommission ermittelt wurden, begrenzte Fortschritte erzielt. Einige Fortschritte hat es bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Behandlung von Häftlingen und den Rechten des Kindes gegeben, wohingegen die Fortschritte in den Bereichen Justiz, Korruptionsbekämpfung, Eigentumsrechte und Verbesserung der Lebensbedingungen der Roma-Gemeinschaft sowie Parlamentsverfahren und Wahlen nach wie vor unzureichend sind. Albanien hat mit den Maßnahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der in der Stellungnahme der Kommission ermittelten Empfehlungen begonnen. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Wirksamkeit und Vollständigkeit der geplanten Maßnahmen sicherzustellen, u. a. durch eine enge Zusammenarbeit mit der Opposition. Albanien wird in all diesen Bereichen nachhaltige Anstrengungen unternehmen und sichtbare Fortschritte erreichen müssen, bevor die Kommission die Verleihung des Kandidatenstatus und die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen empfehlen kann.

    Albanien hat die Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens reibungslos fortgesetzt. Im Dezember 2010 wurde angesichts der zufriedenstellenden Ergebnisse, die das Land beim Dialog über die Visaliberalisierung erzielt hat, die Visumpflicht für albanische Bürger bei der Einreise in den Schengen-Raum aufgehoben.

    Die Kommission wird Albanien bei der Umsetzung der beitrittsbezogenen Reformen und bei der Erfüllung der in der Stellungnahme der Kommission ermittelten Schlüsselprioritäten weiterhin unterstützen.

    Bosnien und Herzegowina

    Das Handeln der politischen Verantwortlichen in Bosnien und Herzegowina spiegelt weiterhin ein mangelndes Verständnis der allgemeinen Ausrichtung und Zukunft des Landes und seines institutionellen Aufbaus wider. Was die Gewährleistung und Verbesserung der Funktionsweise der Institutionen betrifft, wurde bislang kein Konsens erreicht, wenngleich die Interessen der drei Volksgruppen des Landes, insbesondere mit Blick auf das allgemeine Streben des Landes nach Integration in die EU gewahrt wurden. Die Einrichtung der Exekutiv- und Legislativbehörden in der Zeit nach den Wahlen von Oktober 2010 muss mit der Bildung einer gesamtstaatlichen Regierung noch abgeschlossen werden. Diese erhebliche Verzögerung hat die Umsetzung der Reformen behindert, die für den Fortschritt Bosnien und Herzegowinas auf dem Weg in die EU dringend notwendig sind. Der Beitrittsprozess erfordert funktionsfähige Institutionen auf allen Ebenen und einen wirksamen Koordinierungsmechanismus für EU-Angelegenheiten, der es dem Land ermöglicht, mit einer einheitlichen Stimme zu sprechen.

    Daher ist das Reformtempo insgesamt äußerst langsam. Einige Ergebnisse wurden jedoch erreicht, wobei insbesondere die Errungenschaften zu nennen sind, aufgrund derer den Bürgern Bosnien und Herzegowinas im Dezember 2010 der visafreie Zugang zur EU gewährt wurde. Im Juni kamen die politischen Entscheidungsträger Bosnien und Herzegowinas überein, im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses einen strukturierten Dialog mit der EU über den Justizsektor aufzunehmen; Ziel ist die Gewährleistung eines unabhängigen, leistungsfähigen, unparteiischen und rechenschaftspflichtigen Justizsystems.

    Die Anpassung an die Europäische Konvention für Menschenrechte ist eine grundlegende Anforderung des Interims- sowie des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens. Insofern gibt die weitere Verzögerung bei der Angleichung der Verfassung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, was die ethnische Diskriminierung bei der Repräsentation der verschiedenen Volksgruppen in den staatlichen Institutionen betrifft, weiterhin Anlass zu ernster Sorge[10]. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss durch glaubhafte Maßnahmen umgesetzt und auf gesamtstaatlicher Ebene ein Gesetz über staatliche Beihilfen angenommen werden. Fortschritte sind auch hinsichtlich der Verabschiedung eines Volkszählungsgesetzes und der Beschleunigung der Reformen zur Förderung des EU-Integrationsprozesses des Landes erforderlich. Die Annahme des Globalen Finanzrahmens ist eine zentrale Voraussetzung für finanzpolitische Stabilität.

    Das Staatsführungssystem von Bosnien und Herzegowina ist nach wie vor von internationaler Präsenz mit Exekutivmandat geprägt. Was die endgültige Entscheidung über den Status des Brčko-Distrikts betrifft – eine der für die Schließung des Amtes des Hohen Repräsentanten festgelegten Bedingungen[11] –, so wurden Fortschritte bei der Lösung der Stromfrage erzielt. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die noch ausstehenden Ziele zu erfüllen und den Übergang von einem Land mit einem internationalen Staatsführungs- und Sicherheitssystem hin zu einem Land mit eigenen Institutionen zu fördern, die den Politikgestaltungs- und Rechtsetzungsprozess im Einklang mit den Anforderungen einer EU-Mitgliedschaft selbständig gestalten. Am wichtigsten ist nun, dass ein stabiles Umfeld im Land gewährleistet wird.

    Die Aufnahme eines strukturierten Dialogs über Justiz sowie die Erfahrungen mit den im Rahmen der Visaerleichterung durchgeführten Reformen sind wegweisend: Durch die Übernahme des Dialog- und Kompromissansatzes der EU und die Konzentration der politischen Aufmerksamkeit auf die EU-Agenda wird das Land schrittweise die Fähigkeit erlangen, von einer allgemeinen Lähmung und der angespannten politischen Lage hin zu einem Klima der Zusammenarbeit, und von internationaler Überwachung hin zu einer Zukunft in der EU zu finden.

    Die EU hat ihre Rolle in Bosnien und Herzegowina mit ihrem ersten „alleinigen Vertreter“ in Bosnien und Herzegowina, der soeben sein Amt angetreten hat, verstärkt. Sie wird ihre Unterstützung für die Institutionen des Landes bei der Umsetzung der Ziele der EU-Agenda gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom März 2011 weiter intensivieren.

    Serbien

    Parallel zu dieser Mitteilung hat die Kommission eine Stellungnahme zum Antrag Serbiens auf Beitritt zur Europäischen Union angenommen. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen dieser Stellungnahme sind im Anhang zu dieser Mitteilung dargelegt.

    Kosovo

    Vor dem Hintergrund der Durchführung von Neuwahlen und der langwierigen Wahl des neuen Präsidenten durch das Parlament ist die Reformagenda im Berichtszeitraum kaum vorangekommen. Die Wahlen selbst waren mit ernstlichen Mängeln behaftet, die behoben werden müssen. Das Verfassungsgericht hat durch die Art und Weise, wie es seine Zuständigkeiten wahrgenommen hat, eine positive Rolle gespielt.

    Die neue Regierung hat ihr Engagement für die europäische Perspektive des Kosovo bewiesen, unter anderem durch anhaltende Bemühungen in Bereichen wie Visapolitik und Handel und durch die Einrichtung eines nationalen Rates für EU-Integration. Das neue Parlament hat vor Kurzem mit der Verabschiedung einschlägiger Gesetze zur Einleitung wichtiger Reformen begonnen. Die Bemühungen zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption müssen erheblich verstärkt werden. Die öffentliche Verwaltung ist unzureichend und die Umsetzung der Justizreform ist weiterhin eine Herausforderung.

    Nach der Annahme der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2010 wurde ein von der EU unterstützter Dialog zwischen Belgrad und Pristina aufgenommen. Der Dialog zielt auf die Förderung der Zusammenarbeit, die Verwirklichung von Fortschritten auf dem Weg in die EU und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung ab. Er wurde bis September in einem generell konstruktiven Klima geführt und hat zu Vereinbarungen in den Bereichen freier Personen- und Warenverkehr, Personenstandsregister und Katasterwesen geführt. Diese konstruktiven Bemühungen müssen fortgesetzt werden und zu einer weiteren Normalisierung ihrer Beziehungen führen. Die erzielten Vereinbarungen müssen nach Treu und Glauben erfüllt werden.

    Bei der Integration der Kosovo-Serben südlich des Flusses Ibër/Ibar sind Verbesserungen zu verzeichnen. Die Kosovo-Serben haben an der Volkszählung des Kosovo teilgenommen und ihre Beteiligung an den jüngsten allgemeinen Wahlen hat zugenommen. Andererseits bestehen im Norden des Kosovo weiterhin Spannungen zwischen den verschiedenen Volksgruppen und es ist wiederholt zu Zwischenfällen gekommen. Separate serbische Strukturen, die von Belgrad unterstützt werden, widersetzten sich der Volkszählung und riefen zum Boykott der von den kosovarischen Behörden organisierten Wahlen auf. Die Kommission fordert alle Beteiligten im Kosovo dazu auf, die Spannungen abzubauen und uneingeschränkt mit der EULEX-Mission zusammenzuarbeiten.

    Die Suche nach Lösungen auf dem Wege des Dialogs und der Verzicht auf einseitige Maßnahmen und den Einsatz von Gewalt sind die einzige mögliche Grundlage für das Vorankommen im Kosovo. Die Kommission ruft alle Akteure dazu auf, den Einsatz von Gewalt abzulehnen und auf alle Maßnahmen zu verzichten, die die Stabilität gefährden.

    Das Kosovo teilt die europäische Perspektive des westlichen Balkans. Im März legte die Kommission ihren Vorschlag für ein Rahmenabkommen vor, das es dem Kosovo erlaubt, an EU-Programmen teilzunehmen, eine der wichtigsten Initiativen, die in der Mitteilung zum Kosovo von 2009[12] angekündigt worden waren. Die Kommission wird die Bemühungen des Kosovo zur Erreichung der beiden anderen Hauptziele, d. h. langfristig die Befreiung von der Visumpflicht und der Abschluss eines Handelsabkommen mit der EU, wie auch anderer Reformbemühungen zur Verbesserung der europäischen Perspektive des Kosovo weiterhin unterstützen. Die Kommission wird ihre Mitteilung von 2009 überarbeiten, um sicherzustellen, dass das Kosovo weiterhin im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses gefördert werden kann. Die Kommission schlägt die Aufnahme eines strukturierten Dialogs mit dem Kosovo zum Thema Rechtsstaatlichkeit vor. Die Kommission unterstreicht ferner, wie wichtig es ist, dass das Kosovo eine umfassende Agenda für den Norden auf den Weg bringt.

    3.2. Türkei

    Mit ihrer dynamischen Wirtschaft, ihrer wichtigen Rolle in der Region und ihrem Beitrag zur Außenpolitik und Energiesicherheit der EU ist die Türkei ein Land, das eine Schlüsselposition für die Sicherheit und den Wohlstand der Europäischen Union innehat. Über die Zollunion ist sie in Bezug auf Handel und Auslandsinvestitionen bereits in hohem Maße in die EU integriert. Das Land ist für eine Reihe führender europäischer Unternehmen zu einer wichtigen Industrieplattform geworden, und ist daher ein wertvoller Bestandteil der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Das hohe BIP-Wachstum der Türkei, das 2010 fast 9 % erreichte und dieses Jahr voraussichtlich bei 6,1 % liegen wird, wie auch ihre Mitgliedschaft in der G-20 tragen zu einer weiteren Steigerung der wirtschaftlichen Bedeutung des Landes bei.

    Der Beitrag der Türkei zur Europäischen Union wird in einer Reihe von Bereichen erst mit einem aktiven und glaubwürdigen Beitrittsprozess seine volle Wirksamkeit entfalten. Im Laufe dieses Prozesses müssen die Zusagen der EU und die vorgesehene Konditionalität eingehalten werden.

    Es ist weiterhin unverzichtbar, dass die Türkei ihre Reformen im Hinblick auf die Erfüllung der politischen Kriterien für den Beitritt fortsetzt. Die Schaffung eines eigenen Ministeriums für EU-Angelegenheiten ist in dieser Hinsicht ein erfreuliches Signal. In den letzten zehn Jahren wurden erhebliche Fortschritte erzielt, dennoch bedarf es weiterer bedeutender Anstrengungen, um die Grundrechte in der Praxis zu gewährleisten, insbesondere die freie Meinungsäußerung, die Frauenrechte und die Religionsfreiheit. Hier stellt die jüngst erfolgte Annahme von Rechtsvorschriften zu religiösen Stiftungen, die die Rückgabe beschlagnahmten Eigentums von Religionsgemeinschaften erleichtern, einen wichtigen Fortschritt dar. Die Kommission ist bereit, die Türkei bei der Umsetzung der erforderlichen Reformen, einschließlich einer umfassenden Verfassungsreform, zu unterstützen.

    Die Türkei baut ihre diplomatischen Tätigkeiten nach den Entwicklungen in Nordafrika und dem Nahen Osten weiter aus. Auch im westlichen Balkan ist sie weiterhin ein konstruktiver Partner. Als stabiler Staat mit demokratischen Institutionen, einer rasch wachsenden Wirtschaft und als Kandidatenland, das über den EU-Beitritt verhandelt, kann die Türkei eine wichtige Rolle bei der Stabilisierung und der Unterstützung von Reformen in ihrer Nachbarschaft spielen, die auch die Nachbarschaft der Europäischen Union ist. Die EU baut ihren politischen Dialog mit der Türkei zu außenpolitischen Fragen von gemeinsamem Interesse weiter aus. Im aktuellen Kontext ist es wichtig, dass dieser Dialog sich als Ergänzung zum Beitrittsprozess weiterentwickelt wird, um eine verstärkte Koordinierung zu erreichen.

    In Anbetracht der Fortschritte, die die führenden Politiker der beiden Gemeinschaften unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs der Vereinten Nationen bei der Suche nach einer umfassenden Lösung der Zypern-Frage erzielt haben, wird die Türkei dazu ermutigt, ihr Engagement und ihren Beitrag zu diesen Gesprächen ganz konkret noch weiter zu steigern. Eine umfassende Lösung ist im Interesse aller Beteiligten, da sie die Stabilität im südöstlichen Mittelmeerraum erhöhen, neue wirtschaftliche Möglichkeiten schaffen und den Verhandlungen über den EU-Beitritt, die eine entscheidende Phase erreicht haben, erheblichen neuen Schwung verliehen würde.

    Die Kommission ist anlässlich der jüngsten Spannungen in den Beziehungen zwischen der Türkei und Zypern besorgt. Sie erinnert daran, dass der Rat eindringlich dazu aufgerufen hat, alle Drohungen, Irritationen oder Handlungen, welche die gutnachbarlichen Beziehungen und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten beeinträchtigen könnten, zu unterlassen. Die EU hat auch an die gesamten Hoheitsrechte der EU-Mitgliedstaaten erinnert, zu denen auch der Abschluss bilateraler Abkommen im Einklang mit dem EU-Besitzstand und dem Völkerrecht, u. a. des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, zählen. Im Einklang mit den wiederholten Stellungnahmen des Rates und der Kommission in den Vorjahren bekräftigt die Kommission erneut, dass die Türkei dringend ihre Verpflichtungen zur uneingeschränkten Umsetzung des Zusatzprotokolls erfüllen und Fortschritte bei der Normalisierung der bilateralen Beziehungen mit der Republik Zypern erzielen muss. Sie ruft ferner nachdrücklich dazu auf, alle Drohungen, Irritationen oder Handlungen, welche die gutnachbarlichen Beziehungen und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten beeinträchtigen könnten, zu unterlassen. Die EU wird die Fortschritte in diesen Fragen im Einklang mit den einschlägigen Ratsbeschlüssen weiterhin verfolgen und beurteilen.

    Die Türkei muss sich verstärkt um eine Lösung offener bilateraler Fragen, wie der Grenzstreitigkeiten mit ihren Nachbarn bemühen. Griechenland legte eine ganze Reihe förmlicher Beschwerden über Verletzungen der Hoheitsgewässer und des Luftraums durch die Türkei ein, darunter durch Flüge über die griechischen Inseln.

    Die Kommission wird sich darum bemühen, im Beitrittsprozess mit der Türkei wieder einen „Circulus virtuosus“ in Gang zu setzen. Auf der Grundlage eines pragmatischen Ansatzes und unter Einbeziehung konkreter Schritte in Bereichen von gemeinsamem Interesse, einer gemeinsamen Einschätzung der Sachzwänge und der Bemühungen um Fortschritte bei der Annäherung der Türkei an die EU sollte eine neue und positive Agenda aufgestellt werden, um eine konstruktivere und positivere Beziehung zu ermöglichen.

    Diese Agenda sollte ein breites Spektrum abdecken, u. a. intensivierter Dialog und Zusammenarbeit zum Thema politische Reformen, Visa, Mobilität und Migration, Energie, Terrorismusbekämpfung, die weitere Teilnahme der Türkei an Gemeinschaftsprogrammen wie „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, Städtepartnerschaften sowie Handel und Zollunion, mit dem Ziel der Beseitigung fortbestehender Handelsstreitigkeiten, Bemühungen um eine verstärkte Koordinierung bei den Verhandlungen über Freihandelsabkommen und Erkundung neuer Wege, das gemeinsame wirtschaftliche Potenzial der EU und der Türkei voll auszuschöpfen. Parallel zu den Beitrittsverhandlungen beabsichtigt die Kommission, ihre Zusammenarbeit mit der Türkei zu verstärken, um die Bemühungen des Landes bei der Fortsetzung der Reformen und der Rechtsangleichung an den Besitzstand, auch in Kapiteln, in denen derzeit noch keine Beutrittsverhandlungen aufgenommen werden können, zu unterstützen. Die Kommission wird den Rat weiter über die Entwicklungen unterrichten und ihn informieren, sobald sie zu der Auffassung gelangt ist, dass die Türkei die einschlägigen Benchmarks erreicht hat[13].

    3.3. Island

    Die Wirtschaft Islands setzt ihren Erholungskurs nach dem finanziellen und wirtschaftlichen Zusammenbruch der Jahre 2008/2009 fort. Die politische Situation ist stabil geblieben, obwohl die Regierungskoalition mehrfach auf die Probe gestellt wurde und ihre Mehrheit im Parlament geschrumpft ist.

    Der Beitrittsprozess des Landes schreitet weiter voran und das Screening der isländischen Rechtsvorschriften steht vor dem Abschluss. Als erheblicher Vorteil erweist sich in diesem Prozess das hohe Maß an Integration mit der EU, das Island bereits in einem breiten Spektrum von politischen Bereichen erreicht hat. Der den Beitrittsverhandlungen zugrunde liegende Ansatz der Kommission trägt den Besonderheiten und Erwartungen des Landes Rechnung, wobei die Grundsätze und der Besitzstand der EU uneingeschränkt gewahrt werden. Die Fortsetzung der offenen und konstruktiven Zusammenarbeit wird zu Lösungen führen, die diese enge Kooperation zwischen der EU und den isländischen Behörden widerspiegeln.

    Auf dieser Grundlage wurden die Beitrittsverhandlungen zu einzelnen Verhandlungskapiteln aufgenommen. Bei zwei dieser vier eröffneten Kapitel wurden die Verhandlungen vorläufig abgeschlossen. Dank insgesamt guter Fortschritte bei der Rechtsangleichung insbesondere in den Bereichen der Kapitel, die unter das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schengener Übereinkommen fallen, dürften die Verhandlungen gut vorankommen. Island muss nach wie vor noch bestehenden Verpflichtungen nachkommen, unter anderem jenen, die die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) gemäß dem EWR-Abkommen festgestellt hat.

    Die Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung einer sachlich fundierten Debatte über den Beitrittsprozess Islands sind angelaufen. Der EU-Beitritt ist in Island weiterhin umstritten. Die Kommission wird das Land weiterhin mit Informationsmaßnahmen und die Förderung direkter Kontakte zwischen den Menschen unterstützen.

    4. Unterstützung des Erweiterungsprozesses

    4.1. Finanzielle Unterstützung

    Die Kommission leistet für die Erweiterungsländer finanzielle und technische Unterstützung als Vorbereitung auf ihren Beitritt. Die Hilfe wird vor allem im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (Instrument for Pre-Accession Assistance – IPA) bereitgestellt, das für den Zeitraum 2007-2013 mit Mitteln in Höhe von insgesamt 11,6 Milliarden EUR ausgestattet wurde[14].

    Seit 2010 hat die Kommission die Finanzhilfe nach und nach von der Unterstützung einzelner Projekte auf ein umfassender angelegtes sektorweites Konzept verlagert und sich dabei auf Schlüsselbereiche der Reformagenda der Empfängerländer konzentriert. Die Regierungen in den Erweiterungsländern werden ermutigt, umfassende und tragfähige politische Strategien in Schwerpunktsektoren wie Justiz und Inneres, öffentliche Verwaltung, Privatsektorentwicklung, Verkehr, Energie, Umwelt und Klimawandel, soziale Entwicklung sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung anzunehmen.

    In den indikativen Mehrjahresplanungsdokumenten (MIPD) für den Zeitraum 2011-2013 werden für jedes Land unter Berücksichtigung seiner spezifischen Gegebenheiten und seiner Fortschritte im Beitrittsprozess Schlüsselsektoren festgelegt. Besondere Aufmerksamkeit wird der Korruptionsbekämpfung, der Entwicklung der Zivilgesellschaft und der freien Meinungsäußerung gewidmet. Rund 10 % der verfügbaren IPA-Mittel sind für Mehrländerprojekte im westlichen Balkan und der Türkei vorgesehen. Die Kommission hat heute ihren jährlich überarbeiteten Mehrjährigen indikativen Finanzrahmen für die Unterstützung im Rahmen von IPA im Zeitraum 2012-2013 angenommen.

    Im Einklang mit ihrer Mitteilung vom Juni 2011 „Ein Haushalt für Europa 2020“[15] bereitet die Kommission derzeit innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens, der den Zeitraum 2014-2020 abdeckt, den Rechtsrahmen für die Bereitstellung der Heranführungshilfe als Teil eines Pakets von Instrumenten im Bereich des auswärtigen Handelns vor.

    Die im Rahmen der derzeitigen IPA-Verordnung bereitgestellte Hilfe hat sich als effizient und wirksam erwiesen. Der Vorschlag für ein neues Finanzinstrument, der im Dezember 2011 vorgelegt werden soll, wird sich auf die Erfahrungen mit der Durchführung des derzeitigen Instruments stützen. Ausgehend von dieser Grundlage wird das neue Instrument sowohl Unterstützung im Hinblick auf die Erfüllung der Beitrittskriterien als auch für die soziökonomische Entwicklung abdecken.

    Im Dialog mit den Empfängerländern, den anderen Gebern und der Zivilgesellschaft und auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen hat die Kommission Überlegungen dazu angestellt, wie die Verbindungen zwischen der Finanzhilfe und den in der Erweiterungsstrategie ermittelten Prioritäten gestärkt werden können, wie die Finanzhilfe strategischer und gezielter ausgerichtet und flexibler gestaltet und die Verfahren vereinfacht werden können. In diesem Zusammenhang werden unter anderem die folgenden Elemente berücksichtigt: langfristigere und umfassende Planung der Hilfe unter Einbeziehung aller Politikbereiche, gezieltere Ausrichtung auf die Bedürfnisse und Prioritäten der Empfängerländer, Verfahren zur Belohnung von Fortschritten im Beitrittsprozess, Einsatz der IPA-Mittel zur Mobilisierung weitere Mittel anderer Geber und des Privatsektors sowie Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft.

    4.2. Visaliberalisierung und Mobilität

    Die Verwirklichung der visumfreien Einreise in die EU ist von größter Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger aller Erweiterungspartner und ist Teil des Beitrittsprozesses. Allerdings setzen die Schritte auf dem Weg zur Visaliberalisierung voraus, dass die betreffenden Länder die Voraussetzungen erfüllen, durch die sichergestellt wird, dass die innere Sicherheit und die migrationspolitischen Interessen der EU gewahrt bleiben.

    Island ist bereits Teil des Schengen-Raums. Im westlichen Balkan haben die kroatischen Staatsbürger immer schon die Möglichkeit, ohne Visum in die EU einzureisen. Die Staatsangehörigen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegros und Serbiens können seit Dezember 2009 ohne Visum in den Schengen-Rauem einreisen, ein Jahr später wurde diese Möglichkeit auch den Staatsangehörigen Albaniens und Bosnien und Herzegowinas eingeräumt.

    Die jüngsten Entscheidungen, die Visumpflicht für Staatsbürger der Länder des westlichen Balkans aufzuheben, beruhten auf der Tatsache, dass diese Länder die Benchmarks erfüllen, die in ihren „Fahrplänen“ im Rahmen der von der Kommission angeführten Dialoge zur Visaliberalisierung vorgesehen sind. Diese Dialoge übten einen großen Anreiz für die Durchführung von Reformen aus, mit denen die EU-Standards in den Bereichen Justiz und Inneres erreicht werden sollen, insbesondere betreffend den Ausbau der Verwaltungskapazität für das Grenzmanagement und die Verbesserung der Dokumentensicherheit, aber auch durch die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung der transnationalen organisierten Kriminalität, der Korruption und der illegalen Migration.

    Allerdings ist nach der Aufhebung der Visumpflicht in einigen EU-Mitgliedstaaten die Anzahl der Asylanträge von Staatsbürgern aus den betreffenden Ländern – insbesondere aus Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien – gestiegen, was auf einen Missbrauch der Visumfreiheit hindeutet. Daraufhin hat die Kommission ab Januar 2011 im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses einen Monitoringmechanismus für die Zeit nach der Visaliberalisierung eingeführt und mit den betreffenden Ländern einen Dialog aufgenommen, um die kohärente Umsetzung der Reformen und wirksamer Abhilfemaßnahmen zu bewerten. Die betreffenden Länder haben seitdem die Kontrollen vor Ort verstärkt und Informationskampagnen gestartet, um die Bürgerinnen und Bürger über die Rechte und Pflichten des visafreien Reisens zu unterrichten. Die Kommission fordert die Behörden der betroffenen Länder auf, alle nötigen weiteren Maßnahmen zu ergreifen, um ein reibungsloses Funktionieren der visafreien Regelung zu gewährleisten. Die erfolgreiche Durchführung solcher Maßnahmen wird auch durch eine verstärkte Unterstützung und die Verbesserung der Lebensbedingungen für die betreffenden besonders benachteiligten Gruppen, einschließlich der Roma, ergänzt werden müssen.

    Im Rahmen einer breiter angelegten Überprüfung der Visapolitik der EU hat die Kommission dem Rat einen Entwurf für Änderungen der Visaverordnung vorgelegt, nach denen bestehende visafreie Regelungen mit Drittländern im Falle eines plötzlichen Zustroms von Personen vorübergehend ausgesetzt werden können[16].

    Mit der Visaliberalisierung für das Kosovo würde dieser Prozess für den westlichen Balkan seinen Abschluss finden. Im Dezember 2010 bekräftigte der Rat diese Perspektive, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Um diese Voraussetzungen zu schaffen, hat das Kosovo einen Rechtsrahmen für Rückübernahmen angenommen und mit 13 Ländern des Schengen-Raums bilaterale Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Es hat Wiedereingliederungspläne angenommen und deren Umsetzung fortgesetzt. Die Kommission wird daher gegen Ende des Jahres einen Visadialog mit dem Kosovo aufnehmen.

    Die EU und die Türkei haben mit der Intensivierung ihrer Zusammenarbeit in Visafragen begonnen, und die Kommission hat im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Februar 2011 mit der Türkei einen Dialog zu den Themen Visa, Mobilität und Migration aufgenommen. Dieser Prozess hat schon die ersten Ergebnisse hervorgebracht, sowohl im Hinblick auf die Vergabe von Visa für türkische Reisende als auch auf die Bekämpfung der irregulären Immigration in die EU, und er wird dazu beitragen, die konkreten Schritte zu ermitteln, die von der Türkei im Hinblick auf eine künftige Visaliberalisierung erwartet werden Ein wichtiger Schritt in diesem Zusammenhang wäre es, dass die Türkei die erforderlichen Maßnahmen für den raschen Abschluss des Rückübernahmeabkommens ergreift.

    4.3. Information und Kommunikation

    Die öffentliche Unterstützung ist von zentraler Bedeutung für den Erfolg der Erweiterungspolitik. Den zentralstaatlichen, regionalen und örtlichen Behörden der Mitgliedstaaten und der Erweiterungsländer kommt bei den diesbezüglichen Informations- und Kommunikationsbemühungen eine wichtige Rolle zu.

    Die Kommission setzt sich aktiv für die Unterstützung einer sachlich fundierten öffentlichen Debatte über den Erweiterungsprozess ein, die sich auf benutzerfreundliche, faktengestützte Informationen stützt, die über die verschiedenen Medien bereitgestellt werden. Diese sollten sich prioritär an junge Menschen und wichtige Meinungsbilder, wie Journalisten und Vertreter der zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Geschäftswelt richten. Auch der Austausch auf der Ebene der Parlamente kann eine wichtige Rolle bei der Förderung einer fundierten Debatte und des gegenseitigen Verständnisses des Erweiterungsprozesses spielen.

    In der kommenden Zeit werden die nächsten Schritte im Beitrittsprozess mit anderen Erweiterungsländern Gegenstand der Diskussionen sein. Greifbare Ergebnisse des Prozesses sind die beste Werbung für die EU-Erweiterungspolitik. Der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen mit Kroatien kann hier ein Beispiel mit Signalwirkung sein, wie auch die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit in Südosteuropa und konkrete Errungenschaften in Schlüsselfragen wie Energieversorgung oder Verkehrsnetze. Es ist von größter Wichtigkeit, der Öffentlichkeit zu erklären, wie die Fortsetzung der Erweiterungsagenda der EU bei der Verwirklichung ihrer Ziele im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise, der Schaffung von Arbeitsplätzen, Umwelt und Klimawandel, Sicherheit und Migration helfen und dabei gleichzeitig die Reformagenda und die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Erweiterungsländern voranbringen kann.

    5. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    Auf der Grundlage der vorstehenden Analyse gelangt die Kommission zu folgenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen:

    1. Durch die Erweiterung soll der durch die EU geschaffene Raum des Friedens, der Stabilität, der Demokratie und des Wohlstands ausgeweitet werden. Sie bringt für die EU als Ganzes Vorteile mit sich bringt, die dadurch besser in der Lage ist, globale Herausforderungen zu bewältigen Mit dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien im Juni, ist der Erweiterungsprozess der Europäischen Union ist in eine neue Phase getreten.

    2. Die Erweiterungspolitik hat sich zudem als effizientes Instrument für die gesellschaftliche Umgestaltung erwiesen. In den Ländern, die bereits der EU beigetreten oder auf dem Weg zum Beitritt fortgeschritten sind, hat im Zuge der auf den Beitritt ausgerichteten demokratischen und wirtschaftliche Reformen ein eindrucksvoller Wandel stattgefunden Die Entwicklung, die in Kroatien seit den ersten Schritten auf dem Weg zum Beitritt stattgefunden hat, ist das jüngste Beispiel für diese Transformationskraft der EU.

    3. Die EU wendet im Rahmen ihrer Erweiterungsstrategie, die sich auf den im Dezember 2006 vom Europäischen Rat angenommenen erneuerten Konsens stützt, eine an hohe Ansprüche geknüpfte Konditionalität an und überwacht die Fortschritte mit großer Aufmerksamkeit. Die Kandidatenländer erreichen dadurch einen hohen Grad der Beitrittsreife, die sowohl ihnen als auch der EU Vorteile bringt.

    4. Die aus den Verhandlungen mit Kroatien gewonnenen Erfahrungen werden für andere laufende und künftige Verhandlungen genutzt. Die Kommission wird in diesem Zusammenhang ein neues Konzept für die Behandlung von Fragen, die die Bereiche Justiz und Grundrechte und Recht, Freiheit und Sicherheit betreffen, vorschlagen. Diese Fragen sollten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des Beitrittsprozesses aufgegriffen und die entsprechenden Kapitel zeitgleich auf der Grundlage von Aktionsplänen eröffnet werden, da überzeugende Erfolgsbilanzen vorgewiesen werden müssen. Die Kommission wird regelmäßig in allen Phasen des Beitrittsprozesses über die anhand der Zwischenziele in den Aktionsplänen verzeichneten Fortschritte in diesen Bereichen berichten und, falls erforderlich, Korrekturmaßnahmen veranlassen. Dieser Prozess wird mit IPA-Mitteln unterstützt werden..

    5. Ein glaubwürdiger Erweiterungsprozess, der eine klare Beitrittsperspektive auf der Basis einer strengen Konditionalität eröffnet, ist eine wichtige Antriebskraft für Reformen in den Erweiterungsländern und bietet den Bürgern dieser Länder bereits im Vorfeld des EU-Beitritts greifbare Ergebnisse. Durch diese Verbindung des Annäherungsprozesses mit dem Prinzip der Konditionalität wird ein starker Anreiz für die Einleitung auch schwieriger Reformen geschaffen. Sie ist auch eine wichtige Voraussetzung für die Unterstützung des Erweiterungsprozesses in den Mitgliedstaaten

    6. Kroatiens erfolgreicher Weg in die EU ist richtungweisend für die anderen Erweiterungsländer. Mit dem Beitritt des ersten Landes des westlichen Balkan wird die europäische Perspektive der Region zur Realität.

    7. Für die meisten Erweiterungsländer ist die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit nach wie vor eine Herausforderung und eine unverzichtbare Voraussetzung, um auf dem Weg zum EU-Beitritt voranzukommen. Die Kommission legt weiterhin besonderes Gewicht auf die Reform des Gerichtswesens und der öffentlichen Verwaltung, die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption, u. a. durch ihre regelmäßige Überwachung, den strukturierten Dialog, Peer Reviews, Institutionenaufbau, Twinning und Finanzhilfe.

    8. In einer Reihe von Erweiterungsländern waren negative Entwicklungen im Bereich der Meinungsfreiheit zu verzeichnen. Von entscheidender Bedeutung ist daher, dass die Erweiterungsländer eine offene und pluralistische Medienlandschaft gewährleisten. Sie wird Entwicklungen in diesem Bereich genau verfolgen und diese Themen auch in die Beitrittsverhandlungen einbeziehen, insbesondere in Zusammenhang mit dem Kapitel Justiz und Grundrechte.

    9. Die regionale Zusammenarbeit, ist als Katalysator für Aussöhnung und Integration in die EU ein wesentliches Element des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses. In einer Reihe von Bereichen ist diese Zusammenarbeit zwar vorangekommen, doch sie wird weiterhin durch strittige Fragen beeinträchtigt, die meist auf vergangene Konflikte zurückgehen und die Stabilität im westlichen Balkan bedrohen. Die Lösung dieser Fragen muss dringend angegangen werden. Oberste Priorität muss vor allem der Einbeziehung aller Seiten in die regionale Zusammenarbeit beigemessen werden. Dies könnte ungeachtet der Meinungsverschiedenheiten über den Status des Kosovo erreicht werden, wenn sich alle Parteinen um einen konstruktiven und pragmatischen Ansatz bemühen.

    10. Bilaterale Fragen müssen von den beteiligten Parteien mit Entschlossenheit im Geiste gutnachbarschaftlicher Beziehungen und unter Berücksichtigung der Interessenlage der EU insgesamt geregelt werden. Sie sollten so früh wie möglich angegangen werden und dürfen den Beitrittsprozess nicht aufhalten. Eine Blockade des Erweiterungsprozesses durch bilaterale Probleme könnte seine Transformationskraft erheblich schwächen.. Die Kommission fordert die betroffenen Parteien daher mit Nachdruck auf, Grenzstreitigkeiten im Einklang mit den bestehenden Grundsätzen und Instrumenten zu lösen oder gegebenenfalls an den Internationalen Gerichtshof zu verweisen. Gutnachbarliche Beziehungen sind nach wie vor von entscheidender Bedeutung. Die EU ist bereit, bei der Suche nach Lösungen Beistand zu leisten und entsprechende Initiativen zu unterstützen.

    11. Die Verwirklichung der visumfreien Einreise in die EU ist von größter Bedeutung für die Bürger aller Erweiterungspartner. Bei der Visaliberalisierung als Teilbereich des Beitrittsprozesses, konnten weitere Fortschritte erzielt und die Visumspflicht für Bosnien und Herzegowina und Albanien im Dezember 2010 aufgehoben werden, nachdem die Länder die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt hatten.. Die Kommission fordert die Behörden des Länder des westlichen Balkans auf, aller erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Missbrauch der Visaliberalisierung zu verhindern. Die Kommission hat ihrerseits den Kontrollmechanismus für die Zeit nach der Visaliberalisierung gestärkt in diesem Rahmen einen Dialog mit den betroffenen Ländern sowie Abhilfemaßnahmen zur Unterbindung von Missbrauch vorgesehen.

    12. In Anbetracht der Fortschritte, die das Kosovo bei der Rückübernahme und Wiedereingliederung von Rückkehrern erzielt hat, wird die Kommission im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2010 Ende des Jahres einen Dialog über Visafragen mit dem Kosovo aufnehmen. Die EU und die Türkei haben mit der Intensivierung ihrer Zusammenarbeit in Visafragen bereits begonnen. Die Kommission hat mit der Türkei einen Dialog zu den Themen Visa, Mobilität und Migration aufgenommen und wird konkrete Schritte ermitteln, die von der Türkei im Hinblick auf eine künftige Visaliberalisierung erwartet werden. Wichtig wäre es, dass die Türkei die erforderlichen Maßnahmen für den raschen Abschluss des Rückübernahmeabkommens ergreift.

    13. Nach der Wirtschaftskrise befinden sich nun alle Erweiterungsländer auf dem Weg zur wirtschaftlichen Erholung, wobei sie unterschiedlich rasch voranschreiten. Die Wirtschaft der Türkei ist gestärkt aus der Krise hervorgegangen und verzeichnet weiterhin ein beeindruckendes Wachstum. Allerdings stehen sämtliche Erweiterungsländer vor großen Herausforderungen. Die Arbeitslosigkeit ist weiterhin hoch mit steigender Tendenz. Die Haushaltskonsolidierung, die Strukturreformen und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, unter anderem durch eine Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Arbeitsmarktreformen, stellen wichtige Prioritäten für die Gewährleistung einer nachhaltigen Erholung und eines integrativen Wachstums dar. In diesem Zusammenhang fordert die Kommission die Erweiterungsländer auf, die Ziele der Strategie Europa 2020 als Anker für ihre Reformen zu verwenden.

    14. Im Dezember 2011 wird die Kommission als Teil des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 die Regelung für die Bereitstellung der finanziellen Hilfe für die Heranführung vorstellen, die sich auf die positiven Erfahrungen mit dem derzeit angewandten Instrument stützt. Aufgrund dieser Erfahrungen wird die Kommission die Hilfe stärker mit den Prioritäten der Erweiterungsstrategie verknüpfen und dabei mehr Gewicht auf die sozioökonomische Entwicklung legen, die Flexibilität der Hilfe erhöhen und die Verfahren vereinfachen.

    15. Die öffentliche Unterstützung ist von zentraler Bedeutung für den Erfolg der Erweiterungspolitik. Den nationalen, regionalen und kommunalen Behörden der Mitgliedstaaten und der Erweiterungsländer kommt bei den diesbezüglichen Informations- und Kommunikationsbemühungen eine wichtige Rolle zu. Die Kommission setzt sich aktiv für eine fundierten öffentlichen Debatte über den Erweiterungsprozess ein, die sich auf benutzerfreundliche, faktengestützte Informationen stützt. Die Kommission fördert die Entwicklung einer aktiven Zivilgesellschaft als wesentliches Element der Demokratie sowie als Mittler in der fundierten Debatte über die EU-Erweiterung.

    16. Die Kommission hat eine befürwortende Stellungnahme zum Beitritt Kroatiens zur EU angenommen, der am 1. Juli 2013 erfolgen soll. Der Abschluss der Beitrittsverhandlungen wurde dadurch ermöglicht, dass Kroatien die noch ausstehenden Benchmarks erfüllt hat, auch in schwierigen Kapiteln wie Justiz und Grundrechte oder Wettbewerbspolitik. Kroatien muss seine Reformen im Einklang mit den während der Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen weiter konsolidieren. Die Kommission wird die weiteren Vorbereitungen Kroatiens auf die Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen aufmerksam überwachen. Von Kroatien wird erwartet, dass es den Beitrittsprozess der anderen Länder des westlichen Balkans auch künftig unterstützt.

    17. Die Türkei ist dank ihrer dynamischen Wirtschaft und ihrer bedeutenden Rolle in der Region ein sehr wichtiges Land für die Europäische Union. Dies zeigen auch die jüngsten regionalen und weltweiten Entwicklungen in Politik und Wirtschaft. Die Türkei hat die EU-bezogenen Reformen fortgesetzt, doch es bedarf noch erheblicher Bemühungen, auch um die Gewährleistung der wichtigsten Grundrechte. Bedauerlicherweise sind die Beitrittsverhandlungen mehr als ein Jahr lang nicht vorangekommen. Die Kommission wird auf eine erneuerte konstruktive Agenda für die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei hinarbeiten, mit der Reformen ‑ insbesondere eine gründliche Verfassungsreform ‑ und die wirtschaftliche Integration weiter unterstützt werden. Diese Agenda könnte ein breites Spektrum an Themen von gemeinsamem Interesse beinhalten, darunter politische Reformen, außenpolitischer Dialog, Angleichung an den EU-Besitzstand, Visa, Mobilität und Migration, Energie, Terrorismusbekämpfung, Handel und Beteiligung an EU-Programmen. Das Land kann nur im Rahmen einer glaubwürdigen und lebendigen Beitrittsperspektive einen uneingeschränkt wirksamen Beitrag zur EU leisten.

    Die Kommission ist anlässlich der jüngsten Spannungen in den Beziehungen zwischen der Türkei und Zypern besorgt. Sie erinnert daran, dass der Rat die Türkei eindringlich aufgerufen hat, alle Drohungen, Irritationen oder Handlungen, welche die gutnachbarlichen Beziehungen und die friedliche Beilegung von Grenzstreitigkeiten beeinträchtigen könnten, zu unterlassen. Die EU hat zudem nachdrücklich auf die gesamten Hoheitsrechte der EU-Mitgliedstaaten hingewiesen, zu denen auch der Abschluss bilateraler Abkommen im Einklang mit dem EU-Besitzstand und dem Völkerrecht, u. a. des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, gehört.

    Die EU hat mehrfach betont, dass die Türkei nun dringend ihrer Verpflichtung nachkommen muss, das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen uneingeschränkt und ohne Diskriminierung umzusetzen und die Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern voranzutreiben. Dies könnte dem Beitrittsprozess erheblichen Auftrieb verleihen. Die EU wird die Fortschritte bei den Themen, die unter die Erklärung vom 21. September 2005 fallen, im Einklang mit den betreffenden Schlussfolgerungen des Rates weiterhin beobachten und prüfen. Sollten keine Fortschritte zu verzeichnen sein, empfiehlt die Kommission, dass die EU ihre 2006 beschlossenen Maßnahmen fortführt.

    18. Was die Zypernfrage anbelangt, so haben die Führer der griechisch-zyprischen und der türkisch-zyprischen Gemeinschaft unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen die Verhandlungen über eine umfassende Lösung intensiviert. Die Kommission unterstützt diese Anstrengungen und bietet technische Beratung zu Fragen, die in die Zuständigkeit der EU fallen. Die Kommission fordert die Führer beider Gemeinschaften auf, nun die notwendigen Kompromisse einzugehen, um die Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, und appelliert an alle Beteiligten, sich bei sämtlichen Bemühungen und Überlegungen auf die umfassende Lösung für Zypern zu konzentrieren. In der laufenden intensiven Phase der Zypern-Gespräche ist es wichtig, dass alle Parteien konkret zu einer umfassenden Lösung beitragen, indem sie Zurückhaltung üben und alles daran setzen, für ein positives Klima zu sorgen, das einen erfolgreichen Abschluss des Prozesses ermöglicht.

    19. Der Beitrittsprozess mit Island hat an Dynamik gewonnen und die Verhandlungen über einzelne Kapiteln des Besitzstands wurden aufgenommen. Als erheblicher Vorteil erweist sich hier das hohe Maß an Integration mit der EU, das Island in einem breiten Spektrum von politischen Bereichen erreicht hat. Die Kommission trägt den Besonderheiten und Erwartungen des Landes Rechnung, wobei das bewährte Konzept für die Beitrittsverhandlungen, die Grundsätze und der Besitzstand der EU sowie der Verhandlungsrahmen uneingeschränkt beachtet werden. Die Kommission wird zu der in Island stattfindenden öffentlichen Debatte über den Beitritt weiter mit faktischen Informationen über die EU-Mitgliedschaft beitragen.

    20. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien erfüllt die politischen Kriterien weiter in ausreichendem Maß. Sie hat bei den zentralen Reformen einige Fortschritte erzielt. Die Anwendung der verabschiedeten Rechtsvorschriften sowie die Gewährleistung der freien Meinungsäußerung in den Medien, die Stärkung der Unabhängigkeit des Gerichtswesens, die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Bekämpfung der Korruption stellen jedoch nach wie vor erhebliche Herausforderungen dar.

    Die Kommission bekräftigt ihre Empfehlung zur Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Sie bekräftigt ebenfalls ihren Vorschlag, unverzüglich in die zweite Stufe der Assoziierung, wie dies im Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen vorgesehen ist, einzutreten.

    Die Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen, einschließlich der Aushandlung einer für beide Seiten akzeptablen Lösung im Streit um den Ländernamen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen ist von grundlegender Bedeutung. Kein weiteres Jahr sollte ungenutzt verstreichen.

    21. Montenegro ist die Prioritäten, deren Verwirklichung die EU 2010 als Voraussetzung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen festlegte, erfolgreich angegangen. Das Land hat den nationalen Konsens über die europäische Integration gefestigt. Angesichts der Fortschritte ist die Kommission der Auffassung, dass Montenegro das notwendige Maß an Übereinstimmung mit den Beitrittskriterien, insbesondere mit den politischen Kriterien von Kopenhagen, erreicht hat. Die Aufrechterhaltung der Reformdynamik mit Schwerpunkt auf der Umsetzung von Gesetzen und politischen Maßnahmen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit bleibt jedoch unverzichtbar. Zu diesem Zweck wird die Kommission vorschlagen, dass im Falle Montenegros der unter Punkt 4 dargelegte neue Ansatz für die Verhandlungen über das Kapitel Justiz und Grundrechte und das Kapitel Recht, Freiheit und Sicherheit angewandt wird.

                    In Anbetracht dieser Überlegungen und unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2010 empfiehlt die Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Montenegro.

    22. In den vergangenen zwölf Monaten war die innenpolitische Lage in Albanien maßgeblich von der politischen Pattsituation zwischen der Regierungsmehrheit und der Opposition und von weiteren Spannungen geprägt Aufbauend auf den jüngsten ermutigenden Signalen müssen die politischen Kräfte in Albanien nun dringend einen politischen Dialog wiederherstellen und aufrechterhalten, der neben dem Funktionieren wichtiger demokratischer Institutionen auch die Verbesserung des Rechtsrahmens für Wahlen und die Durchführung unverzichtbarer Reformen ermöglicht. Die Kommission fordert die wichtigsten Akteure auf, gemeinsam Wege zur Überwindung der innenpolitischen Gegensätze zu finden, damit die europäische Perspektive des Landes verwirklicht werden kann.

    23. Die Kommission hat heute ihre Stellungnahme zum Beitrittsantrag Serbiens vorgelegt. Die Kommission empfiehlt dem Rat, in Anbetracht der bisherigen Fortschritte und in der Annahme, dass das Land erneut am Dialog mit dem Kosovo teilnimmt und rasch und in gutem Glauben die bisher getroffenen Vereinbarungen umsetzt, Serbien den Status eines Kandidatenlands zu verleihen.

    Serbien ist auf gutem Wege, sowohl die 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien als auch die Bedingungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess zu erfüllen, vorausgesetzt, dass die Fortschritte fortgesetzt und praktische Lösungen für die Probleme mit dem Kosovo gefunden werden.

    Daher empfiehlt die Kommission, dass Verhandlungen mit Serbien über den Beitritt zur Europäischen Union aufgenommen werden, sobald das Land weitere wesentliche Fortschritte bei der Verwirklichung des folgenden prioritären Ziels erreicht:

    -     Normalisierung der Beziehungen mit dem Kosovo gemäß den Bedingungen des Stabilisierungsprozesses durch die uneingeschränkte Achtung der Grundsätze der inklusiven regionalen Zusammenarbeit, die vollständige Einhaltung des Vertrags über die Energiegemeinschaft, die Erarbeitung von Lösungen in den Bereichen Telekommunikation und gegenseitige Anerkennung von Berufabschlüssen, die weitere gutgläubige Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen und durch aktive Zusammenarbeit mit der EULEX-Mission, damit diese in allen Teilen des Kosovo ihre Aufgaben wahrnehmen kann.

    Sobald dabei ausreichende Fortschritte erzielt wurden, wird die Kommission einen Bericht über die Verwirklichung dieses prioritären Ziels durch Serbien vorlegen.

    24. Die EU wird den Dialog zwischen Belgrad und Pristina weiterhin unterstützen, um die Zusammenarbeit voranzubringen, Fortschritte auf dem Weg zur EU zu erreichen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Der Dialog hat sich als wertvolles Instrument zur Überwindung von Differenzen zwischen den beiden Seiten erwiesen und zum Abschluss mehrerer Vereinbarungen in Bereichen wie freier Waren- und Personenverkehr sowie Personenstands- und Katasterwesen geführt.

    25. Die Fortschritte bei der Umsetzung der Reformagenda im Kosovo fielen aufgrund der langwierigen Wahlprozesse in den vergangenen zwölf Monaten eher begrenzt aus. Der Präsident und die Regierung haben ihr Engagement für die europäische Perspektive des Kosovo unter Beweis gestellt. Dies hat zu ersten Reformen geführt. Die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität und die Stärkung der öffentlichen Verwaltung stellen nach wie vor große Herausforderungen dar. Die Kommission schlägt die Aufnahme eines strukturierten Dialogs mit dem Kosovo zum Thema Rechtsstaatlichkeit vor, um diesen Herausforderungen zu begegnen und die Justizreform zu unterstützen.

    Die Integration der Kosovo-Serben im Süden hat sich zwar verbessert, doch im nördlichen Kosovo haben die Spannungen zugenommen. Die Menschen im Norden müssen auch von der europäischen Perspektive profitieren. Daher unterstreicht die Kommission, wie wichtig es ist, dass das Kosovo eine umfassende Agenda für den Norden auf den Weg bringt.

    Im Einklang mit ihrer Mitteilung von 2009 wird die Kommission vor allem in Bezug auf Visen, ein Handelsabkommen und die Teilnahme des Kosovo an EU-Programmen die Bemühungen des Kosovo um Verwirklichung seiner europäischen Perspektive weiterhin unterstützen. In diesem Sinne wird die Kommission ihre Mitteilung von 2009 überprüfen, um zu gewährleisten, dass das Kosovo weiteren Nutzen aus dem EU-Beitrittsprozess ziehen kann. Die Kommission ruft zu Bemühungen auf, die Hindernisse für den Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und dem Kosovo, die auf Differenzen in Bezug auf den Status des Kosovo zurückzuführen sind, zu beseitigen.

    26. In Bosnien und Herzegowina blockierte der andauernde politische und institutionelle Stillstand weiterhin das Funktionieren des Staates und die Durchführung EU-bezogener Reformen. Es muss dringend zur Bildung einer Regierung auf gesamtstaatlicher Ebene kommen, um eine wirksame Staatsführung zu gewährleisten. Voraussetzung für eine weitere Annäherung an die EU ist neben der Änderung der Verfassung, um einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Beseitigung ethnisch begründeter Diskriminierung im Staatsdienst Rechnung zu tragen, auch die Verabschiedung eines Gesetzes über staatliche Beihilfen. Auch ein Volkszählungsgesetz muss noch verabschiedet werden. Wie seine Beteiligung an einem strukturierten Dialog im Justizbereich im Rahmen des Stabilisierungs– und Assoziierungsprozesses zeigt, kommt das Land nur durch Dialog, Kompromissbereitschaft und Konzentration auf die EU-Agenda weiter voran.

    Weitere Fortschritte bei der Erfüllung der für die Schließung des Amtes des Hohen Repräsentanten festgelegten Ziele und Bedingungen sind nach wie vor unverzichtbar. Durch die Ernennung des ersten einheitlichen EU-Beauftragten für Bosnien und Herzegowina wird die EU-Präsenz gestärkt und das Land beim Übergang von der internationalen Aufsicht in eine europäische Zukunft, wie in den Ratsschlussfolgerungen vom März 2011 vorgesehen, unterstützt.

    27. Die Erweiterungspolitik hat zu tiefgreifenden demokratischen und wirtschaftlichen Veränderungen in den beitrittswilligen Ländern beigetragen. Die Ergebnisse der vergangenen zwölf Monate unterstreichen die Bedeutung einer glaubwürdigen Erweiterungspolitik. Gleichzeitig können fehlender oder unzureichender politischer Wille und mangelndes Engagement für konkrete Ergebnisse den Beitrittsprozess verzögern und sogar zum Stillstand bringen. Schwierige Reformen verschaffen den Erweiterungsländern mehr Stabilität und Wohlstand und sorgen für eine besser vorbereitete Annäherung an die EU.

    ANHANG 1

    Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Stellungnahme der Kommission zum Beitrittsantrag Serbiens

    Dank erheblicher Reformen in den letzten Jahren ist Serbien bei der Erfüllung sowohl der 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien in Bezug auf die institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte und für die Achtung und den Schutz von Minderheiten als auch der Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses ein gutes Stück vorangekommen. Serbien verfügt über einen umfassenden verfassungsrechtlichen, gesetzlichen und institutionellen Rahmen, der insgesamt dem europäischen und internationalen Standard entspricht. Das Parlament hat in der laufenden Legislaturperiode seine Leistungsfähigkeit als Gesetzgeber wesentlich gesteigert. Ein umfassender rechtlicher und institutioneller Rahmen zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit ist vorhanden. Dies gilt auch für die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, ein Bereich, in dem erste Ergebnisse erzielt wurden. Auch der rechtliche Rahmen für den Menschenrechts- und Minderheitenschutz ist gut entwickelt und wird inzwischen umgesetzt. Serbien arbeitet in vollauf zufriedenstellender Weise mit dem Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammen und übernimmt eine zunehmend aktive Rolle bei der Förderung der Versöhnung in der Region. Serbien nimmt an einem Dialog mit dem Kosovo über Erleichterungen im täglichen Leben der Menschen teil, der bereits zu mehreren Vereinbarungen (in den Bereichen freier Waren- und Personenverkehr sowie Personenstands- und Katasterwesen) geführt hat. Serbien hat bereits mit der Umsetzung dieser Vereinbarungen begonnen.

    Was die wirtschaftlichen Kriterien betrifft, so hat Serbien wichtige Schritte unternommen, um eine funktionierende Marktwirtschaft aufzubauen, und trotz der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ein gewisses Maß an makroökonomischer Stabilität erreicht. Allerdings werden weitere Anstrengungen erforderlich sein, um vor allem durch Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, Abbau von Bürokratie, Verbesserung des Wettbewerbs, Stärkung des Privatsektors und Beseitigung von Rigiditäten auf dem Arbeitsmarkt die Wirtschaft umzustrukturieren und das Unternehmensumfeld zu verbessern. Um dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union mittelfristig standhalten zu können, muss Serbien durch strukturelle Reform das produktive Potenzial der Wirtschaft ausschöpfen und günstige Rahmenbedingungen für verstärkte ausländische Investitionen schaffen.

    Serbien kann inzwischen eine positive Bilanz bei der Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und dem Interimsabkommen vorweisen.

    Das Land wäre mittelfristig in der Lage, in nahezu allen Bereichen des Besitzstands die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, vorausgesetzt, dass die Rechtsangleichung fortgesetzt und weitere Anstrengungen zur Anwendung und Durchsetzung der verabschiedeten Gesetze unternommen werden. Den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Justiz und Grundrechte, Rechte, Freiheit und Sicherheit sowie Finanzkontrolle muss besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Im Bereich Umwelt und Klimawandel wäre die vollständige Angleichung an den Besitzstand nur langfristig durch verstärkte Investitionen zu erreichen.

    Nach ersten Schätzungen würde sich der Beitritt Serbien insgesamt nur begrenzt auf die Politiken der Europäischen Union auswirken und die Fähigkeit der Union zur Fortsetzung und Vertiefung der eigenen Entwicklung nicht beeinträchtigen.

    Die Kommission empfiehlt der Rat, angesichts der bisherigen Fortschritte und in der Annahme, dass das Land erneut am Dialog mit dem Kosovo teilnimmt und rasch und in gutem Glauben die bisher getroffenen Vereinbarung umsetzt, Serbien den Kandidatenstatus zu verleihen.

    Serbien ist auf gutem Wege, sowohl die 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien als auch die Bedingungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess zu erfüllen, vorausgesetzt, dass die Fortschritte fortgesetzt und praktische Lösungen für die Probleme mit dem Kosovo gefunden werden.

    Daher empfiehlt die Kommission, dass Verhandlungen mit Serbien über den Beitritt zur Europäischen Union aufgenommen werden, sobald das Land weitere wesentliche Fortschritte bei der Verwirklichung des folgenden prioritären Ziels erreicht:

    -     Normalisierung der Beziehungen mit dem Kosovo gemäß den Bedingungen des Stabilisierungsprozesses durch die uneingeschränkte Achtung der Grundsätze der inklusiven regionalen Zusammenarbeit, die Einhaltung des Vertrags über die Energiegemeinschaft, die Erarbeitung von Lösungen in den Bereichen Telekommunikation und gegenseitige Anerkennung von Berufabschlüssen, die weitere gutgläubige Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen und durch aktive Zusammenarbeit mit der EULEX-Mission, damit diese in allen Teilen des Kosovo ihre Aufgaben wahrnehmen kann.

    Sobald dabei ausreichende Fortschritte erzielt wurden, wird die Kommission einen Bericht über die Verwirklichung dieses prioritären Ziels durch Serbien vorlegen.

    Serbien wird aufgefordert, durch weitere Bemühungen um Erfüllung der Beitrittskriterien die Reformdynamik unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten und seine konstruktive Mitwirkung an der regionalen Zusammenarbeit und an der Stärkung der bilateralen Beziehungen zu den Nachbarländern fortzusetzen. Es wird erwartet, dass die Umsetzung des Interimsabkommen und – nach seinem Inkrafttreten – des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens fortgesetzt wird. Die Kommission wird diese Bemühungen weiterhin über das Finanzierungsinstrument IPA unterstützen.

    ANNEX 2

    Schlussfolgerungen zu Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Albanien, Bosnien und Herzegowina, zum Kosovo[17], der Türkei und Island

    Kroatien

    Nachdem Kroatien die noch ausstehenden Benchmarks erfüllt hat, wurden die Verhandlungen im Juni 2011 abgeschlossen. Nun muss Kroatien auf dem bereits hohen Angleichungsstand aufbauen und sich auf die verbleibenden Beitrittsvorbereitungen konzentrieren. Dieser Fortschrittsbericht ist Teil der Monitoring-Maßnahmen der Kommission hinsichtlich der Fähigkeit Kroatiens, seine im Rahmen der Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten und die Kontinuität der Vorbereitungen auf die aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu gewährleisten.

    Kroatien erfüllt auch weiterhin die politischen Kriterien. In allen Bereichen, einschließlich Rechtsstaatlichkeit, wurden grundlegende Fortschritte erzielt, die sich in greifbaren Ergebnissen niederschlagen. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um diese Ergebnisse zu konsolidieren.

    Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wurden weiter gestärkt. Regierung und Parlament arbeiten weiterhin effizient. Was die Reform der öffentlichen Verwaltung betrifft, sind weitere Anstrengungen erforderlich, um eine wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich sicherzustellen und somit den Aufbau eines modernen, verlässlichen, von politischer Einflussnahme freien und bürgernahen öffentlichen Dienstes zum Abschluss zu bringen.

    Im Justizwesen hat Kroatien gute Fortschritte erzielt. Durch neue Rechtsvorschriften wurde die Unabhängigkeit des Gerichtswesens weiter gestärkt und zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz des Systems wurden durchgeführt. Ein neues System zur Ernennung von Justizbeamten wurde eingeführt. Einige Herausforderungen bleiben noch zu bewältigen. So müssen insbesondere die Effizienz des Gerichtssystems weiter gestärkt und die praktische Umsetzung neuer Maßnahmen zur Förderung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Rechenschaftspflicht der Justiz gewährleistet werden. Fortschritte wurden bei der unparteiischen Bearbeitung von Kriegsverbrecherfällen erzielt. Die vier spezialisierten Kammern für Kriegsverbrechen wurden mit exklusiven Befugnissen für alle neuen Fälle ausgestattet und ihre Rolle dürfte auch in den noch anhängigen Verfahren weiter gestärkt werden. Das Justizministerium nahm eine Strategie an, um das Problem der Straffreiheit anzugehen, insbesondere in Fällen, in denen es sich bei den Opfern um ethnische Serben bzw. bei den mutmaßlichen Tätern um Mitglieder der kroatischen Sicherheitskräfte handelt.

    Bei der Korruptionsbekämpfung wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Die Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung wurden verstärkt und haben zu positiven Ergebnissen geführt. Die Gesetzgebung in diesem Bereich wurde verbessert und die zuständigen Behörden wurden gestärkt. Bei der wirksamen Bearbeitung von Korruptionsfällen, insbesondere Fällen von Korruption auf hoher Ebene, auf lokaler Ebene und auch im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe und der Justiz, müssen noch bessere Ergebnisse erzielt werden. Es müssen weitere Erfahrungen hinsichtlich der praktischen Umsetzung des neuen Rechtsrahmens gesammelt und die Umsetzungsstrukturen noch weiter gestärkt werden.

    Die Menschenrechte werden weiterhin insgesamt gut geachtet und in den Bereichen Menschenrechte und Minderheitenschutz wurden weitere Fortschritte erzielt. Kroatien führt weiterhin verschiedene Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes durch. Was den Zugang zur Justiz betrifft, wurde die Umsetzung des Gesetzes über die Rechtshilfe weiter verbessert, was insbesondere auf die Vereinfachung der Verfahren zurückzuführen ist. Im Hinblick auf das Strafvollzugssystem wurde die Erweiterung der bestehenden Haftanstalten und Behandlungseinrichtungen fortgesetzt, aber die kroatischen Gefängnisse sind nach wie vor überfüllt. Beim Bürgerbeauftragten gehen weiterhin Beschwerden über Misshandlungen in Form übermäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei ein; dieser Bereich ist auch weiterhin aufmerksam zu verfolgen.

    Die freie Meinungsäußerung, einschließlich der Freiheit der Medien und der Medienpluralität, ist im kroatischen Recht verankert und generell gewährleistet. Weitere Fortschritte sind bei der Transparenz der Eigentumsverhältnisse in den Medien zu verzeichnen. Bei den Ermittlungen in (früheren) Fällen von Einschüchterung von Journalisten, die sich mit Fällen von Korruption oder organisierter Kriminalität befassten, waren die Fortschritte begrenzt. Es wurden allerdings wenige neue Fälle gemeldet. Vor allem wirtschaftlicher Druck behindert die Entwicklung einer investigativen Berichterstattung. Auf der lokalen Ebene besteht weiterhin das Problem politischer Einflussnahme. Im Bereich der Versammlungsfreiheit sollte dem Umgang mit Demonstrationen weiterhin Aufmerksamkeit gewidmet werden.

    Im Bereich Frauenrechte und Gleichstellung sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Stellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt hat sich jedoch kaum verbessert; die Erwerbslosigkeit von Frauen ist weiterhin hoch. Begrenzte Fortschritte wurden im Bereich der Rechte des Kindes erzielt. Der Kinderbeauftragte wurde zunehmend in Fällen von Gewalt gegen Kinder tätig, in denen die zuständigen Behörden nicht die notwendigen Maßnahmen getroffen hatten.

    In Bezug auf die Inklusion sozial benachteiligter Gruppen und von Menschen mit Behinderungen sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die Kapazitäten des Amtes des Ombudsmanns werden derzeit in Bezug auf die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Die Kriterien für die Anspruchsberechtigung werden nicht einheitlich angewandt und die Gesetzgebung hinsichtlich der spezifischen Rechte ist bruchstückhaft. Der Übergang von der Heim- und Anstaltsbetreuung zu gemeindenahen Betreuungsdiensten kommt langsam voran. Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte werden generell gewahrt.

    Kroatien ist dabei, eine Ergebnisbilanz für die Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes und der Rechtsvorschriften für Hassverbrechen zu erarbeiten. Es wurden verschiedene Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt und das Amt des Ombudsmanns für Menschenrechte wird derzeit gestärkt. Die Strafvollzugsbehörden haben mit der Bearbeitung einer ganzen Reihe von Fällen von Hassverbrechen begonnen. Dennoch muss die Erfolgsbilanz weiter ausgebaut und das Problem der in der Gesellschaft vorherrschenden Ressentiments gegenüber Homosexuellen und Ausländern angegangen werden.

    Im Bereich Achtung und Schutz der Minderheiten und kulturelle Rechte sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Auf hoher politischer Ebene wurde die Verpflichtung zum Schutz der Minderheitenrechte wie auch der Platz der Minderheiten in der kroatischen Gesellschaft erneut bekräftigt. Es wurden Mittel für Minderheitenorganisationen bereitgestellt. Bei den polizeilichen Ermittlungen in Fällen von Übergriffen gegen Minderheiten sind Verbesserungen zu verzeichnen. Die Umsetzung der Beschäftigungsbestimmungen im Verfassungsgesetz über die Rechte der nationalen Minderheiten wurde verbessert und ein Beschäftigungsplan für Minderheiten angenommen, dessen Umsetzung nun ansteht. Kroatien muss sich jedoch weiterhin für mehr Toleranz gegenüber Minderheiten, insbesondere den kroatischen Serben einsetzen. Diskriminierungen, vor allem im öffentlichen Sektor auf lokaler Ebene, sind weiterhin an der Tagesordnung. Verbesserungen sind hinsichtlich des Bildungszugangs für Angehörige der Roma-Minderheit zu verzeichnen, insbesondere was den Vorschulbereich betrifft. Die Infrastruktur-Modernisierung in Roma-Siedlungen wurde fortgesetzt. Der Zugang der Roma-Gemeinschaft zum Bildungssystem ist jedoch weiterhin problematisch. Zugleich könnten die Maßnahmen zur Förderung der Roma von diesen noch besser genutzt werden. Auch der Zugang zu angemessenem Wohnraum, Sozialschutz und Gesundheitsversorgung ist für Angehörige der Roma-Gemeinschaft nach wie vor problematisch und in dieser Bevölkerungsgruppe herrscht hohe Arbeitslosigkeit.

    Im Zusammenhang mit der Flüchtlingsrückkehr sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Nach wie vor kehren Flüchtlinge nach Kroatien zurück. Fortschritte wurden bei der Bereitstellung von Unterkünften, insbesondere im Rahmen von Wohnraumprogrammen für Rückkehrer erzielt. Auch der Rückstau der vor Gericht anhängigen Beschwerden wegen abgelehnter Anträge auf Wiederaufbau von Wohnraum konnte abgebaut werden. Fortschritte wurden beim Wiederaufbau der übrigen Immobilien erzielt. Der Beschluss über die Anerkennung von Rentenansprüchen wurde weiter umgesetzt. Allerdings muss Kroatien noch Fortschritte hinsichtlich der Bereitstellung von Wohnraum erzielen; hier stehen noch etwa 2 500 Anträge an. Die Bemühungen zur Schaffung der wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen für eine nachhaltige Flüchtlingsrückkehr müssen verstärkt werden.

    Was die regionale Zusammenarbeit und internationale Verpflichtungen anbetrifft, so arbeitetet das Land weiterhin mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) zusammen. Wie von der Anklagebehörde des IStGHJ angefordert, hat die von der kroatischen Regierung eingerichtete behördenübergreifende Task Force im Rahmen ihrer Ermittlungen damit begonnen, wichtige neue Spuren zu verfolgen, um fehlende Militärdokumente aufzuspüren oder ihren Verbleib zu klären. Allerdings ist es dem Land nicht gelungen, den Verbleib dieser fehlenden Dokumente restlos zu klären. Äußerungen und Maßnahmen, die die Bedeutung der Aussöhnung und die Notwendigkeit, durch die Verfolgung von Kriegsverbrechen für Gerechtigkeit zu sorgen, infrage stellen könnten, sollten von den politischen Verantwortlichen vermieden werden.

    Bedeutende Fortschritte wurden bei dem durch die Erklärung von Sarajewo eingeleiteten Sarajewo-Prozess erzielt. Nach den Treffen von Juni und September 2011 haben Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro und Serbien in einer Reihe von Fragen Einigung erzielt und unter anderem eine gemeinsame Erklärung verfasst, die im November 2011 auf der Ministerkonferenz in Belgrad unterzeichnet werden soll.

    Im Juli nahm die kroatische Regierung eine Erklärung über die Förderung der europäischen Werte in Südosteuropa an, die sie dem Parlament zur Annahme übermittelte; darin trat sie entschieden dafür ein, dass bilaterale Angelegenheiten wie Grenzfragen den EU-Beitritt der Kandidatenländer nicht behindern dürfen, und zwar vom Beginn des Beitrittsprozesses an bis zum Inkrafttreten des Beitrittsvertrages.

    Kroatien beteiligte sich nach wie vor aktiv an regionalen Initiativen wie dem Kooperationsprozess für Südosteuropa (SEECP), dem Regionalen Kooperationsrat (RCC) und dem Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen (CEFTA). Die bilateralen Beziehungen zu den anderen Erweiterungsländern, einschließlich Serbien, und den benachbarten EU-Mitgliedstaaten werden weiter ausgebaut, allerdings erfordern einige Themen noch weitere Aufmerksamkeit, insbesondere die Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Strafverfolgung von Kriegsverbrechen. Die Beziehungen zu Slowenien haben sich mit Inkrafttreten der Schiedsvereinbarung über die Grenzstreitigkeiten weiter verbessert.

    Die Wirtschaft Kroatiens befand sich im Jahr 2010 und im ersten Quartal 2011 in einer Rezession, obwohl sich die Volkswirtschaften der EU sowie anderer Handelspartner erholten. Seit dem Frühjahr gibt es allerdings Anzeichen für eine Zunahme der Wirtschaftstätigkeiten. Arbeitslosigkeit, Haushaltsdefizit und Staatsverschuldung haben weiter zugenommen. Die hohen Auslandsschulden stellen nach wie vor den Hauptschwachpunkt der kroatischen Wirtschaft dar.

    Was die wirtschaftlichen Kriterien betrifft, so verfügt Kroatien über eine funktionierende Marktwirtschaft. Kroatien dürfte in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Europäischen Union standzuhalten, wenn es ihm gelingt, sein weitreichendes Reformprogramm, mit dem die strukturellen Schwächen beseitigt werden sollen, wie geplant umzusetzen.

    Über die grundlegenden Elemente der Marktwirtschaft besteht nach wie vor ein breiter politischer Konsens. In Anbetracht der bestehenden Sachzwänge hat sich die Wirtschaftspolitik im Großen und Ganzen als geeignet erwiesen, die rezessionsbedingten Schwierigkeiten zu bewältigen. Dank des geringen Inflationsdrucks gelang es der Zentralbank, für einen stabilen Wechselkurs und für Finanzstabilität zu sorgen und gleichzeitig weiter eine akkomodierende Geldpolitik zu betreiben. Der Bankensektor erwies sich weiterhin als widerstandsfähig. Die Behörden unternahmen finanzpolitische Anstrengungen, um dem wachsenden Defizit entgegenzuwirken und die öffentlichen Ausgaben effizienter zu gestalten. Der Haushaltsrahmen wurde im Hinblick auf die finanzpolitische Stabilität, die mittelfristig angestrebt wird, verbessert. Das derzeitige Leistungsbilanzdefizit ging dank der Zunahme der Ausfuhren weiter zurück. Dagegen hielten sich die Einfuhren wegen der gedämpften Inlandsnachfrage auf niedrigem Niveau. Im Rahmen des Konjunkturprogramms konnten einige begrenzte Fortschritte bei den Strukturreformen erzielt werden.

    Insgesamt ist das Tempo der Strukturreformen jedoch langsam, nicht zuletzt was die Privatisierung und die Umstrukturierung unrentabler Unternehmen betrifft. Das Investitionsklima wird weiterhin durch übermäßige Regulierung, unvorhersehbare administrative Entscheidungen, insbesondere auf lokaler Ebene, sowie durch zahlreiche parafiskalische Abgaben beeinträchtigt. Die geplante Reform des extrem unflexiblen Arbeitsmarktes war sehr punktuell ausgerichtet und das bereits niedrige Niveau der Beschäftigung und der Erwerbsbeteiligung sank weiter ab. Die Sozialtransferleistungen mit einem relativ hohen Anteil an den öffentlichen Ausgaben wurden nicht gezielt genug eingesetzt. In Anbetracht der Notwendigkeit, mittelfristig finanzpolitische Nachhaltigkeit zu erreichen, sollte das Haushaltsverfahren weiter verbessert werden. Eine zentrale Voraussetzung ist weiterhin die Stärkung der Effizienz im öffentlichen Ausgabenbereich.

    Was die Fähigkeit Kroatiens zur Erfüllung seiner aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen betrifft, so kommen die Vorbereitungen gut voran. Kroatien hat in den meisten Sektoren bereits ein hohes Maß an Angleichung an den EU-Besitzstand erreicht. In den meisten Bereichen, einschließlich jener Kapitel mit einem ohnehin schon hohen Maß an Übereinstimmung mit dem Besitzstand, gab es weitere Fortschritte. In bestimmten Bereichen müssen weitere Bemühungen folgen, um die für eine ordnungsgemäße Umsetzung des Besitzstands erforderliche Verwaltungskapazität zu schaffen. Die Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens schreitet reibungslos voran.

    Gute Fortschritte sind im Bereich des freien Warenverkehrs zu verzeichnen. Die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Kapitel ist gut vorangekommen. Dennoch sind weitere Anstrengungen, insbesondere hinsichtlich der noch anstehenden Überarbeitung horizontaler Rechtsvorschriften und der Produktvorschriften nach dem alten und dem neuen Konzept erforderlich, um die nationalen Rechtsvorschriften vollständig an den Besitzstand der EU anzugleichen.

    Kontinuierliche Fortschritte wurden im Bereich Freizügigkeit der Arbeitnehmer erzielt und die Vorbereitungen zur Anwendung des Besitzstands sind im Gange. Weitere Aufmerksamkeit ist der Stärkung der Verwaltungskapazität im Hinblick auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu widmen.

    In den Bereichen Niederlassungsrecht und Dienstleistungsfreiheit, in denen die Angleichung an den Besitzstand zufriedenstellend verläuft, wurden weitere Fortschritte erzielt. Im Bereich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise und bei der Übernahme und Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie sind jedoch noch weitere Anpassungsmaßnahmen erforderlich; zudem muss die Verwaltungskapazität der Regulierungsbehörde für Postdienstleistungen weiter gestärkt werden.

    Weitere Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand wurden im freien Kapitalverkehr in den Bereichen Zahlungsdienstleistungen, Liberalisierung des Kapitalverkehrs und Geldwäsche erzielt. Die Rechtsangleichung in diesem Bereich ist nahezu abgeschlossen.

    Im Bereich öffentliche Auftragsvergabe wurden weitere Fortschritte erzielt. Die Angleichung an den Besitzstand in diesem Bereich verläuft nach Plan und ist nahezu abgeschlossen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Angleichung der sekundärrechtlichen Vorschriften an das neue Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe gewidmet werden, und die betreffenden Institutionen sollten durch die Bereitstellung von Fortbildungen und Schulungen für ihr Personal unterstützt werden.

    Im Bereich Gesellschaftsrecht hat es Fortschritte gegeben. Die Angleichung an den Besitzstand verläuft planmäßig. Weitere Fortschritte wurden im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum erzielt, wo die Angleichung an den Besitzstand ein sehr hohes Niveau erreicht hat. Insgesamt muss die Bevölkerung noch stärker für Fragen der Rechte an geistigem Eigentum sensibilisiert werden.

    Bedeutende Fortschritte wurden im Bereich Wettbewerbspolitik erzielt; dies gilt insbesondere für die Genehmigung der Pläne für die Umstrukturierung der Schiffswerften. Allerdings wurde noch keiner dieser Privatisierungsverträge unterzeichnet. In diesem Bereich hat die Rechtsangleichung einen hohen Stand erreicht. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Durchsetzungsbilanz der kroatischen Wettbewerbsbehörde bei Kartellfällen nach dem Inkrafttreten des neuen Wettbewerbsgesetzes zu verbessern.

    Gute Fortschritte wurden im Bereich der Finanzdienstleistungen erzielt, sowohl was die Angleichung der Rechtsvorschriften als auch was die Stärkung der Verwaltungskapazität betrifft. Die Rechtsangleichung hat hier ein hohes Niveau erreicht.

    Gute Fortschritte erzielte Kroatien auf dem Gebiet Informationsgesellschaft und Medien, wo es ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht hat. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Liberalisierung aller Segmente des Marktes für elektronische Kommunikation voranzubringen und die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu fördern.

    Gute Fortschritte gab es im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, insbesondere was die Einrichtung und Umsetzung der Zahlstelle und des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie die gemeinsame Marktorganisation anbetrifft. Insgesamt verlaufen die Vorbereitungen hier planmäßig. Kroatien muss in allen diesen Bereichen nachhaltige Anstrengungen unternehmen, wenn es ein voll funktionsfähiges System schaffen will, das im Einklang mit dem Besitzstand steht. Weitere Anstrengungen sind auch bei der Angleichung des Agrarstützungssystems an den Besitzstand erforderlich. Kroatien muss seine Aufnahmekapazität für die Mittel zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums dringend verbessern.

    In den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzengesundheit wurden insbesondere bei der Übernahme der EU-Vorschriften und der Verabschiedung von Durchführungsvorschriften gute Fortschritte erzielt. In einigen Teilbereichen ist die Übernahme des einschlägigen Besitzstands nahezu abgeschlossen. Kroatien muss seine Anstrengungen zur Modernisierung und Überwachung der Betriebe, zur Einrichtung von Grenzkontrollposten zur Überwachung des Sektors der tierischen Nebenprodukte sowie zur Stärkung der Verwaltungs- und Kontrollkapazitäten dieser Stellen aufrechterhalten.

    Bei der Angleichung an den Besitzstand im Bereich Fischerei hat Kroatien gute Fortschritte erzielt. Insgesamt sind die Vorbereitungen in diesem Bereich gut vorangekommen. Kroatien muss jedoch die Umsetzung der Rechtsvorschriften noch weiter verbessern, dies gilt insbesondere für das Flottenmanagement, Inspektionen und Kontrollen sowie die Strukturpolitik.

    Im Bereich der Verkehrspolitik wurden weitere Fortschritte erzielt und ein hoher Angleichungsstand erreicht. Zusätzliche Anstrengungen sind erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die zweite Phase des Abkommens über den gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum, um die Angleichung der Luftverkehrsvorschriften abzuschließen und den uneingeschränkten Betrieb der Behörde für Schienenverkehrssicherheit und der Schiffsverkehrsmanagement- und -informationssysteme zu gewährleisten.

    Weitere Fortschritte sind im Bereich Energie zu verzeichnen, wo bereits ein hohes Maß an Rechtsangleichung vorhanden ist. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, insbesondere zur Öffnung des Elektrizitäts- und Gasmarktes und um die EU-Ziele im Bereich erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz zu erreichen. Die Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit erneuerbaren Energiequellen müssen vereinfacht und die Verwaltungskapazität in diesem Bereich gestärkt werden.

    Einige Fortschritte wurden im Bereich Steuern erzielt. Kroatien hat hier ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht, doch einige weitere Anstrengungen sind erforderlich, insbesondere im Mehrwert- und Verbrauchsteuerbereich. Kroatien sollte seine Vorbereitungen hinsichtlich der Interkonnektivität der IT-Systeme fortsetzen.

    Weitere Fortschritte wurden im Bereich Wirtschafts- und Währungspolitik erzielt, wo die Angleichung an den Besitzstand nun praktisch abgeschlossen ist. Kontinuierliche Anstrengungen zur Verbesserung der Koordinierung der Wirtschaftspolitik wären von Nutzen.

    Im Bereich Statistik wurden gute Fortschritte erzielt. Hier hat die Rechtsangleichung einen guten Stand erreicht. Die Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, um die kroatischen Statistiken vollständig mit den EU-Anforderungen in Einklang zu bringen.

    Auf dem Gebiet der Sozial- und Beschäftigungspolitik wurden einige Fortschritte verzeichnet. Hier hat die Angleichung an den Besitzstand einen guten Stand erreicht. Allerdings bestehen nach wie vor Lücken bei der Angleichung der Rechtsvorschriften, insbesondere bei der Umsetzung der Richtlinien zum Arbeitsrecht außerhalb des Geltungsbereichs des Arbeitsgesetzes sowie bei Antidiskriminierungsmaßnahmen und der Gewährleistung der Gleichstellung. Gebührende Aufmerksamkeit sollte den strukturellen Schwächen des Arbeitsmarktes, ebenso wie einem funktionierenden Sozialdialog und dem Aufbau der Kapazitäten der Sozialpartner gewidmet werden. Die Verwaltungskapazität muss in allen Bereichen weiter gestärkt werden.

    Kroatien hat einige Fortschritte im Bereich Unternehmens- und Industriepolitik erzielt. Die Angleichung an den Besitzstand in diesem Kapitel ist weit vorangekommen. Weitere nachhaltige Anstrengungen sollten besonders zur Verbesserung des Unternehmensumfelds – durch Verringerung des Verwaltungsaufwands – unternommen werden, wie auch zur Förderung von Innovation und Fähigkeiten. Die Anpassung der Definition von KMU an den Besitzstand muss abgeschlossen werden. Die Maßnahmen zur Umstrukturierung der Schiffsbauindustrie müssen weiter fortgesetzt werden.

    Bei den transeuropäischen Netzen hat Kroatien weitere Fortschritte erzielt; die Rechtsangleichung in diesem Bereich wurde abgeschlossen.

    Gute Fortschritte wurden im Bereich Regionalpolitik und Koordinierung der Strukturinstrumente erzielt. Kroatien ist bei den Vorbereitungen auf die Umsetzung der Kohäsionspolitik in allen Bereichen vorangekommen. Weitere nachhaltige Anstrengungen müssen auf die Stärkung der Verwaltungskapazität Kroatiens im Hinblick auf künftige Maßnahmen im Rahmen der Kohäsionspolitik sowie auf die Erstellung einer ausgereiften Projektpipeleine gerichtet werden.

    Kroatien hat im Bereich Justiz und Grundrechte gute Fortschritte erzielt. Die Justizreform wurde mit der Annahme neuer Gesetze zur weiteren Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit und zum weiteren Abbau des Rückstaus der vor Gericht anhängigen Verfahren fortgeführt. Die Justizreform bedarf, insbesondere was die Effizienz des Justizsystems und die praktische Umsetzung neuer Maßnahmen zur Förderung ihrer Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Rechenschaftspflicht betrifft, kontinuierlicher Aufmerksamkeit. Kroatien hat die Bearbeitung der Kriegsverbrecherfälle fortgesetzt. Die Problematik der Straffreiheit muss von Grund auf angegangen werden. Die Bekämpfung der Korruption erhielt, insbesondere was die Verbesserung der Rechtsvorschriften und die Stärkung der zuständigen Behörden betrifft, durch positive Ergebnisse neuen Schwung. Bei der wirksamen Bearbeitung von Korruptionsfällen, insbesondere Fällen von Korruption auf hoher und lokaler Ebene, auch im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe und der Justiz, müssen noch bessere Ergebnisse erzielt werden. Es müssen weitere Erfahrungen hinsichtlich der praktischen Anwendung der kürzlich angenommenen Vorschriften zur Korruptionsverhütung gesammelt werden. Der Schutz der Grundrechte wurde verstärkt, muss aber in der Praxis weiter verbessert werden, dies gilt vor allem für die Rechte von Minderheiten und Flüchtlingen.

    Gute Fortschritte sind im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit zu vermelden, wo die Angleichung an den Besitzstand insgesamt fortgeschritten ist. Der Rechtsrahmen für den Asylbereich wurde gestärkt. Der Integration von Personen, denen in Kroatien Schutzstatus zuerkannt wurde und dem Schutz von Minderjährigen in der Gruppe der illegalen Migranten muss Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Angleichung an den EU-Besitzstand muss fortgesetzt werden. Im Bereich Außengrenzen wurden Fortschritte erzielt Die Grenzpolizei wurde durch die Verbesserung ihrer personellen und materiellen Ressourcen weiter gestärkt. Kroatien muss sich auf die fristgerechte Umsetzung des überarbeiteten Aktionsplans für Integriertes Grenzmanagement konzentrieren. Bei der Zusammenarbeit der Justizbehörden in Straf- und Zivilsachen sind Fortschritte zu verzeichnen. Gute Fortschritte sind auch im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und den Drogenhandel zu vermelden.

    Im Bereich Wissenschaft und Forschung, in dem das Maß an Rechtsangleichung hoch ist, wurden weitere Fortschritte erzielt, allerdings sind noch einige Anstrengungen erforderlich, was den Umfang der Investitionen in die Forschung und in gut qualifizierte Forscher sowie deren Rechte betrifft. Die Vorbereitungen auf die Union der Innovation sollten gebührend berücksichtigt werden.

    In den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Kultur wurden gute Fortschritte erzielt. Hier hat die Angleichung an den Besitzstand einen guten Stand erreicht. Kroatien hat sich seit Januar 2011 uneingeschränkt an den Programmen „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“ beteiligt. Die berufliche Bildung sowie die Erwachsenenbildung erfordern kontinuierliche Aufmerksamkeit.

    Im Bereich Umwelt wurden Fortschritte erzielt. . Insgesamt sind die Vorbereitungen Kroatiens, was die Angleichung und Umsetzung der Rechtsvorschriften insbesondere in den Bereichen Wasserqualität und Chemikalien betrifft, nahezu abgeschlossen. Die Umsetzung der horizontalen Rechtsvorschriften, vor allem die wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit und der Zugang zur Justiz in Umweltfragen, müssen verbessert werden. Bedeutende Fortschritte müssen noch bei der weiteren Stärkung der Verwaltungskapazität vor allem im Bereich Naturschutz und Klimawandel erzielt werden. Was den Klimawandel betrifft, sind erhebliche weitere Anstrengungen erforderlich, um die Rechtsangleichung in diesem Bereich abzuschließen und die Anwendung der Vorschriften sicherzustellen, und zwar insbesondere was den Flugverkehr, die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten, die Register und den Emissionshandel betrifft.

    Im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz wurden einige Fortschritte erzielt. Die Rechtsangleichung und die Vorbereitungen im Bereich Verbraucherschutz sind gut vorangekommen. Nachhaltige Anstrengungen sind erforderlich, um die verbleibenden Fragen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu lösen.

    Kroatien hat weiterhin gute Fortschritte bei der Zollunion erreicht. Das Maß der Rechtsangleichung in diesem Bereich ist sehr hoch und wurde im Berichtszeitraum noch verbessert. Kroatien hat eine weitere Stärkung seiner Verwaltungs- und Durchführungskapazitäten erreicht, indem es die Ausrüstung für physische Kontrollen verbessert und seine Fähigkeit zur Risikoanalyse gestärkt hat. Die Vorbereitungen hinsichtlich der Interkonnektivität der IT-Systeme sind gut vorangekommen und sollten fortgesetzt werden. Zur Stärkung der Verwaltungskapazität in den Bereichen interne Kontrollen, nachträgliche Kontrollen und Risikomanagement sind noch Anstrengungen erforderlich.

    Im Bereich Außenbeziehungen, wo Kroatien bereits ein fortgeschrittenes Maß an Rechtsangleichung aufweist, wurden weitere Fortschritte erzielt und das Land gleicht seine Standpunkte in internationalen Organisationen weiter an die der EU an. Dennoch sollte Kroatien seine Bemühungen zur Angleichung seiner internationalen Übereinkommen an den Besitzstand der EU verstärken und seine Verwaltungskapazität in den Bereichen Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe weiter verbessern.

    Im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat Kroatien weitere Fortschritte erzielt. Das Land hat sich weiterhin an einigen GSVP-Missionen der EU beteiligt. Insgesamt hat Kroatien in diesem Bereich ein hohes Maß an Angleichung erreicht. Kroatien muss die Durchsetzung der Rüstungskontrollen, einschließlich der Transparenz rüstungsbezogener Informationen, weiter stärken.

    Im Bereich Finanzkontrolle hat Kroatien weitere Fortschritte erzielt und einen hohen Stand der Rechtsangleichung erreicht. Kroatien darf in seinen Bemühungen, die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und die externe Rechnungsprüfung sowohl auf zentraler als auch auf lokaler Ebene zu verbessern, nicht nachlassen.

    Bei den Finanz- und Haushaltsbestimmungen sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Die administrativen Strukturen und Verfahren für die Verwaltung des Eigenmittelsystems nach dem Beitritt sind weitgehend vorhanden.

    Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

    Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien erfüllt die politischen Kriterien nach wie vor in ausreichendem Maße. Das Land hat die beitrittsbezogenen Reformen fortgesetzt, allerdings sind noch wesentliche Herausforderungen zu bewältigen. Die Parlamentswahlen vom Juni standen im Großen und Ganzen mit den internationalen Standards im Einklang. Die Bildung der neuen Regierungskoalition verlief reibungslos. In den Bereichen Justiz und öffentliche Verwaltung wurden einige Fortschritte erzielt, insbesondere in Bezug auf den Rechtsrahmen. Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten, insbesondere bei der freien Meinungsäußerung in den Medien, der Justiz- und Verwaltungsreform und der Korruptionsbekämpfung. Der Dialog zwischen Regierung und Opposition muss gestärkt werden, um das reibungslose Funktionieren der Institutionen zu gewährleisten

    Das Rahmenabkommen von Ohrid (OFA), das vor zehn Jahren geschlossen wurde, ist weiterhin ein wesentliches Element für die Wahrung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Bei der Umsetzung des Gesetzes über Sprachen, Dezentralisierung und eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen Volksgruppen hat es einige Fortschritte gegeben. Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um die aktuellen Herausforderungen u. a. im Bildungsbereich zu bewältigen und für harmonische Beziehungen zwischen allen Gemeinschaften zu sorgen.

    Bei der Durchführung der Wahlen hat es Verbesserungen gegeben: Die Wahlen waren von Wettbewerb zwischen den Parteien geprägt und landesweit gut verwaltet Die Regierung muss die Defizite beheben und die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der der OSZE/ODIHR-Wahlbeobachtungsmission uneingeschränkt umsetzen. Die Ressourcen des Parlaments müssen erhöht werden, damit es seine Rolle wahrnehmen kann. Durch den Boykott seitens der Opposition wurde die Arbeit des Parlaments vom Januar bis zu den Wahlen behindert. Nach den Wahlen ist die Opposition im neuen Parlament vertreten. Bei der Reform des Parlaments wurden einige Fortschritte erzielt. Die Umsetzung des Sprachengesetzes und der Geschäftsordnung ist vorangekommen. Der politische Dialog muss weiter gestärkt werden.

    Die Regierungskoalition hat Schwierigkeiten überwunden und ihre interne Zusammenarbeit gestärkt. Die neue Regierung hat dem auf den EU-Beitritt ausgerichteten Reformprozess neuen Schwung verliehen. Was die Verwaltung auf der Ebene der lokalen Gebietskörperschaften angeht, so muss der finanzielle Rahmen für die Bereitstellung von Diensten auf dieser Ebene transparenter und gerechter gestaltet werden.

    Im Hinblick auf die Rahmenbedingungen für die öffentliche Verwaltung hat es dank der Einrichtung eines für die Reform der öffentlichen Verwaltung zuständigen Ministeriums Fortschritte gegeben. Um die Dienste bürgerfreundlicher zu machen, werden vermehrt elektronische Behördendienste angeboten. Allerdings sind bei der Umsetzung der Reformen insgesamt nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Es bedarf erheblicher weiterer Bemühungen, insbesondere was die Einstellungspolitik und die Achtung der Grundsätze Transparenz, Professionalität und Unabhängigkeit des öffentlichen Dienstes anbelangt. Die Änderungen des Gesetzes über allgemeine Verwaltungsverfahren sind nicht ausreichend, um eine wirksame Bereitstellung von Verwaltungsdiensten und den Schutz der Bürger zu gewährleisten.

    Zur Stärkung der Effizienz des Justizwesens wurde ein umfassendes Gesetzespaket angenommen, von dem einige Teile zwischen 2012 und 2015 in Kraft treten werden. Mit der Schaffung des Hohen Verwaltungsgerichts wurde eine Lücke im Gerichtswesen geschlossen. Die Stimmrechte des Justizministers im Richterrat wurden abgeschafft, um die Unabhängigkeit des Gerichtswesens zu stärken. Es müssen weitere Schritte unternommen werden, um Unabhängigkeit und Professionalismus in der Praxis zu stärken, insbesondere durch geeignete Einstellungsverfahren. Die Umsetzung der früheren Reformen muss konsolidiert werden.

    Am Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfungsstrategie wurden weitere Änderungen vorgenommen. Die Empfehlungen der GRECO zur Korruptionsbekämpfung wurden berücksichtigt und eine systematische Überprüfung der Vermögenserklärungen wurde eingeführt. Bei der Bearbeitung von Fällen von Korruption auf hoher Ebene konnten noch keine Erfolge verzeichnet werden und die Überprüfung der Erklärungen über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts muss systematischer gestaltet werden. Die Transparenz der öffentlichen Ausgaben und der Parteienfinanzierung ist weiterhin unzureichend. Korruption ist in vielen Bereichen nach wie vor weit verbreitet und stellt weiterhin ein schwerwiegendes Problem dar.

    Der rechtliche und institutionelle Rahmen für den Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz ist weitgehend vorhanden. Die bürgerlichen und politischen Rechte werden insgesamt geachtet und in diesem Bereich wurden in begrenztem Umfang weitere Fortschritte erzielt. Einige Haftanstalten wurden renoviert, aber das Land muss noch eine wirksame nationale Strategie für das Strafvollzugssystem ausarbeiten. Die Bekämpfung von Straffreiheit innerhalb der Strafverfolgungsbehörden ist weiterhin mangelhaft. Angesichts ernster Bedenken in Bezug auf die mangelnde Meinungsfreiheit in den Medien wurde diesbezüglich ein Dialog aufgenommen. Herausgeber und Journalisten haben von zunehmendem politischen Druck und Einschüchterungen berichtet. Mehrere regierungskritische Medien – ein größerer Fernsehsender und drei Tageszeitungen – wurden der Steuerhinterziehung beschuldigt und ihr Betrieb wurde eingestellt; dies hat Bedenken in Bezug auf die Proportionalität und die Selektivität des Verfahrens aufgeworfen und führt dazu, dass die Vielfalt der Medienlandschaft verringert wird. Ein solcher Kontext begünstigt Einflussnahmen auf Journalisten und auf die Strategien der Herausgeber, was zu einer weit verbreiteten Selbstzensur führt. Der staatliche Rundfunk wird seiner gesetzlich vorgesehenen Rolle nicht gerecht.

    Die wirtschaftlichen und sozialen Rechte sind insgesamt gewährleistet, hier wurden weitere Fortschritte erzielt. Die Partizipation der Sozialpartner stützt sich auf neue Kriterien. Der nationale Rat für die Prävention der Jugendkriminalität und der Ausschuss für Diskriminierungsschutz haben ihre Tätigkeit aufgenommen. Das Antidiskriminierungsgesetz muss noch vollständig an den Besitzstand angeglichen werden, insbesondere was Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung angeht. Die Kapazität des Ausschusses für Diskriminierungsschutz muss gestärkt werden.

    Im Bereich kulturelle Rechte und Minderheiten wurden einige Fortschritte erzielt. Der 10. Jahrestag des Rahmenabkommens von Ohrid bot eine gute Gelegenheit zur Stärkung des Dialogs zwischen den verschiedenen Gemeinschaften des Landes. Der Präsident der Republik und der Ministerpräsident haben beide an Veranstaltungen anlässlich dieses Jahrestages teilgenommen. Im Parlament ist die Umsetzung des Sprachengesetzes vorangekommen. Die albanische Volksgruppe ist im öffentlichen Dienst entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil vertreten, und die Vertretung der Roma-Gemeinschaft und der türkischen Gemeinschaft wurde verbessert. Die Integration der Roma in das Bildungssystem wurde dank einer besseren Bildungsbeteiligung in der Sekundar- und Hochschulbildung verbessert. Insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur und Sprache müssen weitere Anstrengungen zur Vertrauensbildung unternommen werden. Die Lebensbedingungen der Roma sind nach wie vor äußerst schwierig und es kommt weiterhin zu Diskriminierungen dieser Gruppe.

    Was die regionale Zusammenarbeit und internationale Verpflichtungen anbetrifft, so arbeitetet das Land weiterhin uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) zusammen. Im Juli nahm das Parlament eine authentische Auslegung des Amnestiegesetzes an, in der festgelegt wurde, dass die Amnestie für die Verdächtigten in allen nicht vom IStGHJ bearbeiteten Fällen gelten soll. Was den Internationalen Strafgerichtshof anbelangt, so steht das bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika nicht mit dem Gemeinsamen Standpunkt und den Leitprinzipien der EU im Einklang. Das Land muss sich dem EU-Standpunkt anpassen.

    Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien beteiligt sich weiterhin aktiv an Initiativen der regionalen Zusammenarbeit, u. a. am Südosteuropäischen Kooperationsprozess (SEECP), am Regionalen Kooperationsrat (RCC) und am mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommen (CEFTA).

    Sie ist ein aktiver Partner in der Region und hat ihre Beziehungen zu den Nachbarländern der Region und anderen Erweiterungsländern weiter ausgebaut. Die Beziehungen zu Griechenland sind nach wie vor durch den ungelösten Streit um den Ländernamen beeinträchtigt. Das Land beteiligt sich weiterhin aktiv an der Aushandlung einer Lösung unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen wie auch im Rahmen direkter Treffen der Ministerpräsidenten. Handlungen und Äußerungen, die sich negativ auf die gutnachbarschaftlichen Beziehungen auswirken könnten, sollten vermieden werden. Die Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen, einschließlich der Aushandlung einer für beide Seiten akzeptablen Lösung im Streit um den Ländernamen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, ist nach wie vor von grundlegender Bedeutung.

    Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat ihre Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen verbessert. Bei der Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft hat sie einige Fortschritte erzielt. Was die Anwendung und wirksame Durchsetzung der Rechtsvorschriften anbelangt, so steht das Land jedoch weiterhin vor großen Herausforderungen. Zur vollständigen Umsetzung des Besitzstands der Gemeinschaft fehlt es an angemessenen Human- und Finanzressourcen.

    Die Wirtschaft der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ist in der zweiten Jahreshälfte 2010 in eine Aufschwungphase eingetreten, die durch die Auslandsnachfrage und einen Anstieg der Investitionen, insbesondere im Baugewerbe, begünstigt wurde. Ende 2010 vereinbarte die Regierung mit dem IWF eine Vorsorgliche Kreditlinie (Precautionary Credit Line – PCL). Dies dürfte das Vertrauen der internationalen Märkte stärken. Die Umsetzung der Strukturreformen wurde fortgesetzt. Allerdings stellt die hohe Arbeitslosigkeit, insbesondere unter jungen Menschen und gering qualifizierten Personen, nach wie vor ein ernstzunehmendes Problem dar. Die institutionellen Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung und der Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sind weiterhin unzureichend.

    Bei den wirtschaftlichen Kriterien hat die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien weiterhin ein gutes Niveau erreicht. In manchen Bereichen hat das Land weitere Fortschritte auf dem Weg zu einer funktionierenden Marktwirtschaft gemacht, insbesondere indem es die Unternehmenseintragung erleichtert, die Gerichtsverfahren beschleunigt, das Funktionieren der Finanzmärkte verbessert, den Rechtsrahmen weiter vereinfacht und den Dialog mit den Unternehmen gestärkt hat. Es dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, vorausgesetzt, es führt sein Reformprogramm konsequent durch und baut die noch bestehenden massiven Schwachstellen ab.

    Der breite Konsens über die wesentlichen Elemente der Wirtschaftspolitik blieb weitgehend gewahrt. Der wirtschaftspolitische Dialog mit den Unternehmen wurde verbessert. Der geldpolitische Kurs, der auf der De-facto-Kopplung an den Euro beruht, hat das Wachstum unterstützt und zur makroökonomischen Stabilität beigetragen. Der finanzpolitische Kurs war weiterhin auf Stabilität ausgerichtet. Einige weitere Fortschritte wurden bei der Erleichterung des Marktzutritts und bei der Vereinfachung der Rechtsvorschriften erzielt. Die Dauer der Konkursverfahren wurde weiter verringert und die Registrierung von Grundeigentum ist weitgehend abgeschlossen. Der Finanzsektor begann, sich von der globalen Finanzkrise zu erholen. Der Wettbewerb hat in diesem Sektor leicht zugenommen und das Niveau der Finanzintermediation ist etwas gestiegen.

    Das ordnungsgemäße Funktionieren der Marktwirtschaft wird weiterhin durch Mängel im Bereich der Rechtsstaatlichkeit behindert. Die Effizienz der öffentlichen Verwaltung ist nach wie vor gering, was auf schwerfällige Verfahren, Mängel bei der Personalausstattung und eine hohen Fluktuation der Bediensteten zurückzuführen ist. Mehrere Regulierungs- und Aufsichtsbehörden verfügen weiterhin nicht über die zur wirksamen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderliche Unabhängigkeit und Ressourcenausstattung. Die Vertragsdurchsetzung ist weiterhin schwierig, was das Wirtschaftsklima insbesondere für kleine und mittlerer Unternehmen beeinträchtigt. Die Qualität der Bildung und der Qualifikationsstand des Humankapitals ist gering. Das Sachkapital muss weiter modernisiert und ausgebaut werden. Die Qualität der finanzpolitischen Steuerung ist weiterhin gering, was zum Teil auf eine sehr kurzfristig ausgerichtete Ausgabenpolitik der öffentlichen Hand zurückzuführen ist. Dadurch wurden beim Abbau der sehr hohen strukturellen Arbeitslosigkeit weiterhin nur sehr begrenzte Fortschritte erzielt. Die Staatsverschuldung hat infolge des unveränderten Haushaltsdefizits und dem Anstieg der Auslandsanleihen zugenommen. Der informelle Sektor stellt nach wie vor ein großes Problem dar.

    Einige Fortschritte hat es beim freien Warenverkehr gegeben. Die Haushaltsmittel für die Umsetzung der umfassenden Strategie für die horizontalen Institutionen wurden aufgestockt, allerdings wurden die Rahmengesetze immer noch nicht vollständig an die horizontalen Rechtsvorschriften des Besitzstands angeglichen. Im Bereich Freizügigkeit der Arbeitnehmer waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen und die Rechtsangleichung an den Besitzstand steckt noch in den Anfängen. Im Bereich Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr erzielt das Land insbesondere im Bereich der Postdienstleistungen die geplanten Fortschritte. Auch das Niveau der Koordinierung zwischen den verschiedenen für die Genehmigung grenzüberschreitender Dienstleistungen zuständigen Stellen wurde verbessert. Bei der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise befindet sich das Land noch in einem frühen Stadium.

    Die Fortschritte im Bereich freier Kapitalverkehr konzentrierten sich auf die Rechtsdurchsetzung im Bereich Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Bis zum Übergang in die zweite Phase des Stabilisierungs– und Assoziierungsabkommens gelten für kurzfristige Portfolio-Investitionen und grenzüberschreitende Zahlungstransfers Beschränkungen.

    Im Bereich öffentliches Auftragswesen sind Fortschritte zu verzeichnen. Die Vergabeverfahren sind transparenter geworden und die Durchsetzung wurde verstärkt. Die Rechtsvorschriften zu Konzessionen und öffentlich-private Partnerschaften müssen noch an den Besitzstand angeglichen werden. Die Verwaltungskapazität der für Rechtsmittel und Konzessionen zuständigen Stellen und der Vergabebehörden ist weiterhin unzureichend.

    Beim Gesellschaftsrecht wurden insbesondere bei der weiteren Rechtsangleichung an den Besitzstand gute Fortschritte erzielt. Der Rechtsrahmen im Bereich Wirtschafts- und Rechnungsprüfung ist weiterhin nur partiell angeglichen. Bei der Stärkung des Rechtsrahmens im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum wurden einige Fortschritte erzielt. Bei den Ermittlungen, der strafrechtlichen Verfolgung und den Gerichtsverfahren in Fällen von Produktpiraterie und Nachahmungen werden weiterhin keine ausreichenden Erfolge erzielt und die Öffentlichkeit ist nach wie vor kaum für die Frage der Rechte an geistigem Eigentum sensibilisiert.

    Im Bereich des Wettbewerbs wurden einige Fortschritte erzielt. Die Durchsetzungsbilanz wurde im Bereich Zusammenschlüsse und staatliche Beihilfen erhöht, ist aber bei Kartellfällen weiterhin unzureichend. Die Qualität der Entscheidungen im Bereich der staatlichen Beihilfen muss weiter verbessert werden. Die Kommission für Wettbewerbsschutz ist im Bereich Kartelle und Unternehmenszusammenschlüsse nicht mit ausreichenden Haushaltsmitteln und Personal ausgestattet.

    Im Bereich der Finanzdienstleistungen wurden insgesamt gute Fortschritte erzielt. Risikobezogene Aufsichtsverfahren werden schrittweise eingeführt. Für Finanzdienstleistungen wie Leasing und für Einrichtungen des Nichtbanken-Finanzsektors wurden neue Rechtsvorschriften eingeführt.

    Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien sind Fortschritte zu verzeichnen. Die Rechtsangleichung an den EU-Besitzstand kommt voran und die Mehrzahl der wichtigen Vorkehrungen zur Gewährleistung des Wettbewerbs wurden eingeführt. Die Kapazität des Rundfunkrates zur wirksamen Überwachung des Marktes bleibt unzureichend.

    Weitere Fortschritte wurden in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums erzielt. Die wichtigsten Förderstrategien für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes werden schrittweise an die EU-Anforderungen angepasst. Die Angleichung an den Besitzstand erfordert weitere kontinuierliche Anstrengungen. Die Verwaltungskapazität wirft im gesamten Sektor Bedenken auf. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit wurden gute Fortschritte erzielt, insbesondere im Hinblick auf die Annahme der neuen Rahmengesetze. Die Verwaltungskapazität der Behörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen reicht nicht aus, um eine angemessene Umsetzung des Besitzstands zu gewährleisten.

    Im Bereich Verkehrspolitik sind insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von Fahrtenschreibern Fortschritte zu vermelden. Die verbleibenden Herausforderungen beziehen sich vor allem auf die noch unzureichende Verwaltungskapazität der für die Regulierung und die Sicherheit im Verkehrssektor zuständigen Behörden. Die Verfahren zur Ausstellung von Sicherheitsbescheinigungen müssen eingeführt werden.

    Was den Energiesektor anbelangt, so wurden gute Fortschritte erzielt, insbesondere dank des Inkrafttretens der neuen Rahmengesetze und der Lösung des langjährigen Konflikts mit dem Verteilernetzbetreiber, einem wichtigen EU-Investor. Ein wirksam funktionierender Strommarkt muss erst noch aufgebaut werden, zudem müssen die Voraussetzungen für den Wettbewerb geschaffen werden. Die finanzielle Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für Strahlenschutz ist immer noch nicht gewährleistet.

    Im Bereich Harmonisierung der Steuervorschriften mit dem Besitzstand sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die operativen Kapazitäten für die Steuerverwaltung wurden weiter verbessert. Wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung müssen noch eingeführt werden und auch die Einführung eines Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung steht noch aus.

    Bedeutende Fortschritte sind im Bereich Wirtschafts- und Währungspolitik festzustellen, insbesondere bei der Annahme der einschlägigen Rechtsvorschriften für den Bankensektor. Die Qualität des Wirtschaftsprogramms zur Beitrittsvorbereitung wurde verbessert. In mehreren Bereichen des Statistikwesens sind gute Fortschritte zu verzeichnen; allerdings müssen – insbesondere zur Verbesserung der Wirtschaftsstatistik – noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden.

    Bei der Rechtsangleichung im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Umsetzung des Rahmengesetzes zum Diskriminierungsschutz wurde in Angriff genommen. Die Angleichung an den Besitzstand muss noch vollständig abgeschlossen werden. Die hohe Arbeitslosenquote und die geringe Erwerbsbeteiligung geben weiterhin Anlass zur Sorge. Die Integration der Roma-Gemeinschaft, von Menschen mit Behinderungen und von anderen gesellschaftlich ausgegrenzten Personen schreitet nur langsam voran. Weiterhin gilt es, wirksame Strategien für Beschäftigung und soziale Inklusion umzusetzen, und der soziale Dialog sollte weiter gestärkt werden Die Verwaltungskapazität ist insgesamt unzureichend.

    Bei der Unternehmens- und Industriepolitik hat das Land gute, allerdings uneinheitliche Fortschritte erzielt. Bei der Vereinfachung der Rechtsvorschriften und der Verwaltungsverfahren für die Geschäftstätigkeit von Unternehmen und der Verringerung der Kosten für die Unternehmen wurden Erfolge erzielt. Maßnahmen zur Unternehmensförderung sind weiterhin auf mehrere Programme verteilt.

    Im Hinblick auf die transeuropäischen Netze wurden weitere Fortschritte erzielt. Das Land setzt den Ausbau seiner Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetze fort und beteiligt sich aktiv an der südosteuropäischen Verkehrsbeobachtungsstelle und der Energiegemeinschaft. Bei der Umsetzung des Korridors X gibt es weiterhin Verzögerungen, da zusätzliche Zeit für den Aufbau des Finanzrahmens benötigt wurde.

    Einige Fortschritte wurden im Bereich Regionalentwicklung und Koordinierung der Strukturfonds erzielt. Bei der Umsetzung des IPA-Komponenten wurden im Rahmen des operativen Programms für die Regionalentwicklung und im Bereich der Entwicklung der Humanressourcen einige Fortschritte erzielt. Unzulängliche Kenntnisse und mangelnde institutionelle Koordinierung haben zu erheblichen Verzögerungen geführt. Die Eigenverantwortung der Behörden für die Programmdurchführung muss gestärkt werden.

    Im Hinblick auf die Unabhängigkeit und Effizienz des Gerichtswesens wurden unter anderem durch die Änderung der Rolle des Justizministers im Richterrat und die Schaffung des Hohen Verwaltungsgerichts begrenzte Fortschritte erzielt. In Bezug auf die Evaluierung und die Sicherung der Arbeitsverhältnisse der Richter müssen weitere Anstrengungen unternommen werden. Bei der Korruptionsbekämpfung wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Rechtsangleichung wurde fortgesetzt und eine systematische Überprüfung der Vermögenserklärungen wurde eingeführt. Bei der Bearbeitung von Korruptionsfällen von auf hoher Ebene wurden bislang noch keine Erfolge erzielt. Was die Grundrechte anbelangt, so ist der rechtliche und institutionelle Rahmen weitgehend vorhanden, allerdings muss für eine bessere Anwendung gesorgt werden. Angesichts ernster Bedenken in Bezug auf die mangelnde Meinungsfreiheit in den Medien wurde diesbezüglich ein Dialog aufgenommen. In Bezug auf die kulturellen Rechte und die Minderheiten wurden einige Fortschritte erzielt. Das Rahmenabkommen von Ohrid (OFA) ist weiterhin ein wesentliches Element für die Wahrung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien.

    Im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit sind auf den Gebieten Außengrenzen und Schengen-Raum sowie justizielle Zusammenarbeit und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen gute Fortschritte zu verzeichnen. Die Grenzpolizei ist weiterhin nicht adäquat mit technischer Ausrüstung und Haushaltsmitteln ausgestattet. In den Bereichen Migration, Visapolitik, Polizeizusammenarbeit und Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurden einige Fortschritte erzielt. Die Polizeireform wurde weiter umgesetzt, allerdings bestehen die strukturellen Probleme fort und die Personalausstattung und die verfügbaren Haushaltsmittel sind weiterhin unzureichend. Die Umsetzung im Bereich Asyl ist nach wie vor unzulänglich, dies gilt auch für die Bereitstellung von Rechtsbeistand, Verdolmetschung und den Zugang zu sozialen Rechten.

    Im Hinblick auf die europäischen Standards im Bereich Wissenschaft und Forschung wurden Fortschritte verzeichnet. Die nationale Strategie für den Zeitraum 2011-2020 wurde angenommen. Das Land hat seine Beteiligung am 7. EU-Forschungsrahmenprogramm weiter ausgebaut. Die Verwaltungskapazität zur Förderung der Teilnahme an den Rahmenprogrammen ist unzureichend. Bei den europäischen Standards in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Kultur sind einige Fortschritte festzustellen. Das Land hat seine Leistungen in Bezug auf die gemeinsamen Benchmarks innerhalb des strategischen Rahmens „Allgemeine und berufliche Bildung 2020“ verbessert. Die Programme Lebenslanges Lernen und Jugend in Aktion waren im Berichtszeitraum weiterhin ausgesetzt. Die Steigerung der Interaktion zwischen den verschiedenen ethnischen Gemeinschaften im Bildungswesen bleibt eine Herausforderung.

    Im Bereich Umwelt sind einige Fortschritte zu vermelden, insbesondere bei der Umsetzung des EU-Besitzstands in nationales Recht und bei der Ratifizierung multilateraler Umweltübereinkommen. Es bedarf erheblicher Anstrengungen im Hinblick auf die Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften, insbesondere in den Bereichen Wassermanagement und Verschmutzung durch Industrieanlagen. Was den Klimawandel anbelangt, so wurden bei der Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich Klimawandel und bei dessen Umsetzung geringe Fortschritte erzielt. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um die institutionellen Kapazitäten und die interinstitutionelle Zusammenarbeit zu stärken. Im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz wurden einige Fortschritte erzielt. Die Anstrengungen werden nach wie vor durch begrenzte finanzielle Ressourcen und unzulängliche operationelle Strukturen behindert.

    Gute Fortschritte wurden im Bereich der Zollunion erzielt, sowohl bei den Zollvorschriften als auch bei den administrativen und operativen Kapazitäten.

    Im Bereich Außenbeziehungen wurden, insbesondere bei der Angleichung an die gemeinsame Handelspolitik, Fortschritte erzielt.

    Im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik wurden ebenfalls Fortschritte erzielt. Das Land hat Maßnahmen ergriffen, um für eine bessere Koordinierung zwischen den für die Umsetzung internationaler restriktiver Maßnahmen zuständigen Behörden zu sorgen. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat alle Erklärungen und Gemeinsamen Standpunkte der EU übernommen und kontinuierlich seine Bereitschaft zur Teilnahme an Einsätzen im Bereich des zivilen und militärischen Krisenmanagement bezeugt.

    Die Fortschritte im Bereich Finanzkontrolle bezogen sich vor allem auf die Rechtsangleichung und es müssen Anstrengungen unternommen werden, um die Anwendung der Rechtsvorschriften sicherzustellen, insbesondere durch die Einrichtung der Finanzverwaltungs- und Kontrollsysteme. Die Verwaltungskapazität des Staatlichen Rechnungshofs wurde weiter ausgebaut; seine Unabhängigkeit muss jedoch noch in der Verfassung verankert werden. Bei den Finanz- und Haushaltsbestimmungen sind keine besonderen Fortschritte zu vermelden. Insgesamt gibt es zwischen den Systemen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der EU im Hinblick auf die wichtigsten Grundsätze und Institutionen für die betreffenden Politikbereiche keine erheblichen Divergenzen, die die ordnungsgemäße Anwendung der Bestimmungen zu den Eigenmitteln beeinträchtigen könnten. Die Schaffung eines administrativen Rahmens für die Anwendung des Eigenmittelsystems der EU steht immer noch aus.

    Montenegro

    Montenegro hat bei der Erfüllung der politischen Kriterien für die EU-Mitgliedschaft gute Fortschritte gemacht, und insgesamt zufriedenstellende Ergebnisse erzielt, insbesondere bei der Berücksichtigung der in der Stellungnahme der Kommission von 2010[18] ermittelten Schlüsselprioritäten. Der Rechtsrahmen und der institutionelle Rahmen wurden verbessert, um die Arbeit des Parlaments, den rechtlichen Rahmen für Wahlen, den Professionalismus und die Entpolitisierung der öffentlichen Verwaltung, die Unabhängigkeit und die Rechenschaftspflicht des Gerichtswesens, die Korruptionsbekämpfungsstrategie, die Medienfreiheit und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zu stärken. Montenegro hat seine Bemühungen zur Verbesserung seiner Ergebnisse bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität verstärkt. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Durchführung der Antidiskriminierungspolitik zu verbessern, den Rechtsstatus von Vertriebenen zu gewährleisten und die Achtung ihrer Rechte zu sichern. In der Praxis werden benachteiligte Gruppen jedoch weiterhin diskriminiert. Montenegro hat in der Region weiterhin eine konstruktive Rolle gespielt und die reibungslose Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens fortgesetzt.

    Was Demokratie und Rechtsstaatlichkeit anbelangt, so wurden die Rechtsvorschriften zu den Minderheitenrechte und -freiheiten und zu den Wahlen an die Verfassung angeglichen.

    Der rechtliche und institutionelle Rahmen für Wahlen, eine in der Stellungnahme genannte Schlüsselpriorität, wurde im Einklang mit den wichtigsten Empfehlungen des OSZE-ODIHR und der Venedig-Kommission erheblich gestärkt. Mit dem neuen Wahlgesetz wird die in der Verfassung verankerte Verpflichtung zur Gewährleistung einer angemessenen Vertretung von Minderheiten durch die Einführung positiver Diskriminierungsmaßnahmen umgesetzt, mit denen gewährleistet werden soll, dass bei den Parlamentswahlen alle Minderheiten vertreten sind. Außerdem wird die Verwaltung verbessert und die Transparenz der Wahlen erhöht. Die Stärkung der Gesetzgebungs- und Kontrollaufgaben des Parlaments – auch dies eine der in der Stellungnahme genannten Schlüsselprioritäten – ist dank verstärkter Unterstützung für parlamentarische Ausschüsse, einer besseren Planung der Arbeit des Parlaments und einer intensiveren Kontrolle, insbesondere in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit, vorangekommen. Die Fähigkeit und die Mittel des Parlaments zur Prüfung der Vereinbarkeit von Gesetzentwürfen mit dem EU-Besitzstand müssen noch verbessert werden. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Aufsichtsfunktion des Parlaments zu festigen und seine Verwaltungskapazität auszubauen.

    Die neue Regierung räumt dem EU-Integrationsprozess eine hohe Priorität ein. Die Koordinierung der Tätigkeiten und der Politikgestaltung der Regierung wurden weiter verbessert, insbesondere die Qualität der Konsultationen mit der Zivilgesellschaft. Der Aktionsplan zur Berücksichtigung der in der Stellungsnahme der Kommission ausgewiesenen Schlüsselprioritäten wurde systematisch und effizient erarbeitet. Bei der Fähigkeit der Ministerien, die Kohärenz zu gewährleisten und die wirksame Anwendung der Gesetze zu überwachen, sind gewisse Verbesserungen festzustellen, sie muss aber noch weiter ausgebaut werden. Die Verwaltungskapazität für die Koordinierung der europäischen Integration, u. a. der Finanzhilfen, muss erheblich ausgebaut werden. Die zur Schaffung einer transparenten, leistungsfähigen und rechenschaftspflichtigen örtlichen Verwaltung erforderlichen Gesetzesänderungen wurden noch nicht angenommen.

    Montenegro hat wichtige Schritte zur Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen der öffentlichen Verwaltungsreform unternommen, die zu den in der Stellungnahme genannten Schlüsselprioritäten zählt. Die Regierung hat eine Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung verabschiedet und mit deren Umsetzung begonnen: angestrebt werden die Einführung europäischer Standards für Einstellungen und Beförderungen sowie Effizienzsteigerungen. Zudem wurde ein verbesserter Rechtsrahmen für den öffentlichen Dienst und die staatliche Verwaltung angenommen, der auf Effizienzsteigerung, Entpolitisierung und leistungsorientierte Einstellungsverfahren abzielt. Die Rechtsvorschriften zu den Verwaltungsverfahren wurden geändert und eine weitere umfassende Reform wurde eingeleitet. Die Behörde für Personalverwaltung wurde gestärkt. Die Vorbereitungen für die Anwendung der angenommenen Rechtsvorschriften müssen beschleunigt werden und sich vor allem darauf konzentrieren, in der Praxis für Entpolitisierung, Professionalismus, Effizienz und Unparteilichkeit der Verwaltung zu sorgen, unter anderem durch leistungsorientierte Einstellungen und Beförderungen. Bei der Umsetzung dieser Strategie muss die Notwendigkeit zur Rationalisierung der Verwaltungsstrukturen und zur Stärkung der Verwaltungskapazität – insbesondere auf Gebieten im Zusammenhang mit der europäischen Integration – gebührend berücksichtigt werden, wobei gleichzeitig die finanzielle Tragfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten ist. Die Kapazität des Amts des Bürgerbeauftragen und des Rechnungshofs müssen weiter ausgebaut werden.

    Was das Justizwesen angeht, so hat Montenegro bei der Stärkung der Unabhängigkeit, Autonomie, Effizienz und Rechenschaftspflicht von Richtern und Staatsanwälten, einer der in der Stellungnahme aufgeführten Schlüsselprioritäten, Fortschritte erzielt. Der Rechtsrahmen auf der Ebene unterhalb der Verfassung wurde in Bezug auf die Unabhängigkeit der Gerichte und die Autonomie der Staatsanwaltschaft verbessert, und die Verfassungsreform ist vorangekommen. Die Bestimmungen zur Rechenschaftspflicht von Richtern und Staatsanwälten wurden gestärkt. In nächster Zeit werden erhebliche Anstrengungen erforderlich sein, um die Gesetzesreform zum Abschluss zu bringen und für eine wirksame Anwendung der verabschiedeten Rechtsvorschriften zu sorgen, unter anderen durch überzeugende Ergebnisse beim Umgang mit Fällen von Korruption und organisierter Kriminalität auf allen Ebenen. Für Ersternennungen von Richtern muss noch ein landesweit anzuwendendes einheitliches Einstellungssystem eingeführt werden, das auf anonymen Prüfungen basiert. Eine systematische Aus- und Fortbildung aller Richter und Staatsanwälte, insbesondere zu neuen Rechtsvorschriften und zum EU-Recht muss noch eingeführt werden. Die Bemühungen zum Abbau des Verfahrensrückstaus bei den Gerichten wurden verstärkt, aber die dabei angewandte Methode muss kohärenter werden. Der Mangel an adäquater Infrastruktur und Ausrüstung behindert weiterhin das effiziente Arbeiten der Gerichte. Es muss sichergestellt werden, dass die Gerichtsurteile uneingeschränkt öffentlich gemacht werden.

    Was die Korruptionsbekämpfung anbelangt, so wurden bei der Umsetzung der Korruptionsbekämpfungsstrategie der Regierung und des zugehörigen Aktionsplans – die zu den in der Stellungnahme genannten Schlüsselprioritäten zählt – Fortschritte erzielt. Der strategische und rechtliche Rahmen für die Korruptionsbekämpfung wurde in den Schlüsselbereichen Parteienfinanzierung, Interessenskonflikte, Straftatbestände, Schutz von Informanten und Hinweisgebern und öffentliches Beschaffungswesen gestärkt. Risikoanalysen für gefährdete Bereiche wurden abgeschlossen, damit die Präventionsstrategien weiterentwickelt werden können. Die technische und administrative Kapazität zur Prävention und Bekämpfung von Korruption wurde ausgebaut und es wurden Ermittlungen in mehreren Korruptionsfällen durchgeführt. Es wurden Schritte unternommen, um mit großem Einsatz deutliche Erfolge in den Bereichen proaktive Ermittlungen, strafrechtliche Verfolgung und Verurteilungen in Korruptionsfällen zu erzielen, was Teil der in der Stellungnahme festgelegten Schlüsselpriorität „Korruptionsbekämpfung“ ist. Die Bemühungen müssen hier jedoch noch verstärkt werden. Insbesondere bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene bleibt die Anzahl der rechtskräftigen Urteile gering. Der Einsatz besonderer Ermittlungsverfahren wird weiterhin durch das Fehlen der entsprechenden Ausrüstung und fachlich spezialisierten Personals behindert. Die behördenübergreifende Koordinierung, insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei, muss weiter verbessert werden. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften wird uneinheitlich gehandhabt. Die vor Kurzem in Kraft getretenen Bestimmungen in den Bereichen Interessenkonflikte und Parteienfinanzierung müssen entschlossen angewandt werden. Es bedarf weiterhin einer intensiveren Überwachung von Korruption und Interessenskonflikten im Justizwesen. Korruption ist in vielen Bereichen nach wie vor weit verbreitet und stellt weiterhin ein schwerwiegendes Problem dar.

    Die Achtung der Menschenrechte und der Minderheitenschutz sind in Montenegro weitgehend gewährleistet. Es wurden Bemühungen unternommen, um den einschlägigen rechtlichen und institutionellen Rahmen zu verbessern. Die wirksame Anwendung der bestehenden Rechtsvorschriften und der Ausbau der Verwaltungskapazitäten müssen sichergestellt werden.

    Bei der Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Autorität und der Einfluss des Amts des „Schützers von Menschenrechten und Freiheiten“ (Bürgerbeauftragter) wurden erheblich verstärkt: das neue Gesetz zum Bürgerbeauftragen, in dem das Amt des Bürgerbeauftragten auch als Instrument zum Schutz vor Folter eingerichtet wird, wurde im Juli angenommen. Allerdings hat das Amt des Bürgerbeauftragen weiterhin mit einer unzureichenden finanziellen Ausstattung und Verwaltungskapazität zu kämpfen und verfügt nicht über die für eine wirksame Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Ressourcen. In der Frage der Misshandlungen sowie in Bezug auf das Vorgehen gegen die Straffreiheit wurden einige begrenzte Fortschritte erzielt. Das zuständige Personal hat an Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen. Es wurden nach wie vor vereinzelte Fälle von Gewaltanwendung gemeldet, insbesondere in Polizeiwachen. Die Bearbeitung der gemeldeten Fälle ist weiterhin langsam. Was das Strafvollzugssystem angeht, so wurde der Rechts- und Verwaltungsrahmen für die Einführung eines Systems zur Anwendung alternativer Sanktionen und die Umsetzung strafrechtlicher Sanktionen entwickelt. Die Bedingungen in den Strafvollzugsanstalten müssen noch weiter an internationale Standards angeglichen werden, insbesondere in Bezug auf die Bereitstellung ärztlicher Behandlung und von Familienräumen. Auch die Frage der wirksamen Umsetzung von Sanktionen muss angegangen werden.

    Auf dem Gebiet der freien Meinungsäußerung, einer der in der Stellungnahme genannten Schlüsselprioritäten, wurden Fortschritte erzielt. Die Bestimmungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Verleumdung und Diffamierung wurden vollständig aufgehoben. Der Oberste Gerichtshof hat Leitlinien zur Regelung des Umfangs der finanziellen Entschädigungen bei Diffamierungsklagen gegen die Medien angenommen, die im Einklang mit EU-Standards und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stehen, diese wurden den Gerichten des Landes übermittelt. Allerdings gibt es einige frühere Fälle von Gewaltanwendung sowie aktuelle Bedrohungen von Journalisten, die immer noch nicht ordnungsgemäß untersucht und strafrechtlich verfolgt wurden.

    Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wird weitgehend gewahrt. Sehr gute Fortschritte sind bei der Zusammenarbeit der staatlichen Einrichtungen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen – einer der in der Stellungnahme genannten Schlüsselprioritäten – zu verzeichnen. Das Gesetz über die Nichtregierungsorganisationen (NRO) wurde im Juli angenommen. Die höchsten staatlichen Behörden haben regelmäßige Kontakte mit NRO gepflegt und eine insgesamt offene und konstruktive Zusammenarbeit mit den einschlägigen Interessengruppen fortgesetzt. Zudem wurden Anstrengungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft auf lokaler Ebene unternommen.

    Montenegro hat Fortschritte bei der Antidiskriminierungspolitik – einer der in der Stellungnahme genannten Schlüsselprioritäten – erzielt. Das Gesetz über den Bürgerbeauftragen wurde im Juli verabschiedet; dieser ist nun zuständig für Diskriminierungsfälle. Im September wurde im Amt des Ministerpräsidenten ein Berater für Antidikriminierungsfragen ernannt. In der Praxis sehen sich Roma, Aschkali und Balkanägypter, Menschen mit Behinderungen sowie Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transgenderpersonen nach wie vor Diskriminierungen ausgesetzt, auch seitens staatlicher Stellen. Die wirksame Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes muss durch die Stärkung der Kapazität des Amts des Bürgerbeauftragten und der Strafverfolgungsbehörden zur ordnungsgemäßen Bearbeitung von Diskriminierungsfällen unter Beweis gestellt werden. Im Hinblick auf die Durchsetzung der Rechte von Personen mit Behinderungen wurden Fortschritte erzielt. Das Gesetz über die Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen und das Gesetz über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wurden angenommen. Zudem wurden Maßnahmen zugunsten einer inklusiven Bildung eingeführt und Anstrengungen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen unternommen. Allerdings weist der Rechtsrahmen Schwachstellen auf, insbesondere in Bezug auf die positive Diskriminierung und auf die Sanktionsmechanismen, und Menschen mit Behinderungen werden insbesondere beim Zugang zu einer Beschäftigung wie auch beim Zugang zum öffentlichen Raum weiterhin diskriminiert. Die Situation in Komanski Most ist weiterhin besorgniserregend. Hinsichtlich der Förderung der Frauenrechte wurden einige Fortschritte erzielt, diese Rechte werden jedoch – insbesondere was den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt angeht – weiterhin nur in begrenztem Maße durchgesetzt. Der Zugang von Frauen zu Führungspositionen muss verbessert werden.

    Auf dem Gebiet der Eigentumsrechte wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Eigentumsrückgabe verläuft weiterhin sehr langsam und muss beschleunigt werden. Wegen mehrerer Fälle von Urkundenfälschung bei Eigentumsdokumenten wurden Maßnahmen zur verstärkten Kontrolle der Katasterämter ergriffen. Das Parlament nahm im Juli Änderungen des Gesetzes über Landesvermessung und Katasterwesen an; allerdings muss die Arbeitsweise des Katastersystems weiter verbessert werden, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten und die landesweite Erfassung.

    Die Beziehungen zwischen den ethnischen Gruppen sind in Montenegro stabil geblieben. Es wurden Anstrengungen unternommen, um die politische Vertretung von Minderheiten zu verbessern; zu diesem Zweck wurde das Gesetz über Minderheitenrechte geändert und mit der Verfassung in Einklang gebracht. Die Fortschritte im Hinblick auf die wirtschaftliche, soziale und politische Inklusion der Roma, Aschkali und Balkanägypter sind trotz der anhaltenden Bemühungen der Behörden auf zentraler wie auf lokaler Ebene weiterhin recht begrenzt. Bei der Verbesserung der Lage der Vertriebenen, einer der in der Stellungnahme aufgeführten Schlüsselprioritäten, wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Trotz der Bemühungen der Behörden, diesen Menschen einen gesicherten Rechtsstatus zu verleihen, haben bislang wegen der schwerfälligen Verfahren nur sehr wenige Vertriebene einen legalen Aufenthaltsstatus erlangt.

    Was den Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen anbelangt, so erfüllt Montenegro weiterhin die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und die regionale Zusammenarbeit. Montenegro beteiligt sich nach wie vor aktiv an Initiativen für die regionale Zusammenarbeit wie dem Kooperationsprozess für Südosteuropa (SEECP), dem Regionalen Kooperationsrat (RCC) und dem Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen (CEFTA). Es hatte 2010-2011 den Vorsitz im Rahmen der Mitteleuropäischen Initiative (CEI), des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses (SEECP) und der Adriatisch-Ionischen Initiative (AII) inne. Das Land engagiert sich weiterhin mit großem Einsatz für die regionale Zusammenarbeit und spielt nach wie vor eine konstruktive Rolle in der Region. Die noch ungeklärten bilateralen Fragen wurden bislang nicht gelöst.

    Bedeutende Fortschritte wurden bei dem durch die Erklärung von Sarajewo eingeleiteten Sarajewo-Prozess erzielt. Nach den Treffen von Juni und September 2011 haben Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro und Serbien in einer Reihe von Fragen eine Einigung erzielt, unter anderem haben sie sich auf den Text einer gemeinsamen Erklärung geeinigt, der im November 2011 auf einer Ministerkonferenz in Belgrad unterzeichnet werden soll.

    Was den Internationalen Strafgerichtshof anbelangt, so steht das 2003 geschlossene bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika nicht mit den Gemeinsamen Standpunkten und den Leitprinzipien der EU im Einklang. Montenegro muss sich der Position der EU anpassen.

    Die Wirtschaft Montenegros begann 2010, sich von den Auswirkungen der Krise, die Druck auf den wirtschaftspolitischen Rahmen des Landes ausübte, zu erholen. Da dem Land keine währungspolitischen Standardinstrumente mehr zur Verfügung standen[19], kam der Haushaltspolitik die schwierige Aufgabe zu, ein Gleichgewicht zwischen der Wiederherstellung des Wirtschaftswachstums und der Fortsetzung der Konsolidierung herzustellen. Dem Land ist es jedoch gelungen, die allgemeine makroökonomische Stabilität und die Qualität der öffentlichen Finanzen zu verbessern, und es hat das Reformtempo beibehalten. Der Wiederaufschwung der montenegrinischen Wirtschaft hat sich noch nicht stabilisiert. Die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ist bei einer geringen Diversifizierung in den verschiedenen Sektoren weiterhin begrenzt. Verbesserungsbedarf besteht noch in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, die öffentliche Verwaltung, die Humanressourcen und die Infrastruktur.

    Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Montenegro dank der Fortschritte bei der Stabilisierung des Bankensektors und eines weiterhin vorsichtigen haushaltspolitischen Kurses, die zu einer Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Stabilität geführt haben, weitere Fortschritte auf dem Weg zu einer funktionierenden Marktwirtschaft gemacht. Montenegro dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, sofern es die bestehenden strukturellen Schwächen durch die Umsetzung seines Reformprogramms abbaut.

    Der Aufschwung in den exportorientierten Branchen hat das Wirtschaftswachstum angeregt und – in Verbindung mit der gedämpften Binnennachfrage und positiven Entwicklungen im Tourismussektor – zu einer Verringerung der immer noch großen außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte beigetragen. Die Wirtschaftspolitik wurde konsequent fortgesetzt und einige Strukturreformen wurden vorangebracht. Die Reform der öffentlichen Rentenversicherung ist ein Schritt zu einer besseren Qualität und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die Verfahren für den Marktzutritt und –austritt, die Vertragsdurchsetzung wie auch die Verfahren für die Unternehmenseintragung und die Eigentumsregistrierung wurden weiter verbessert. Die Finanzgesetze wurden weiterentwickelt, um die Krisenfestigkeit des Sektors zu stärken.

    Die Tätigkeiten der Banken im Bereich der Finanzintermediation blieben allerdings weiterhin gedämpft, da die Banken die Konsolidierung ihrer Bilanzen fortsetzten. Der sehr hohe Anteil an notleidenden Krediten ist weiterhin ein schwerwiegendes Problem für die Finanzstabilität. Die Unternehmen sahen sich nach wie vor mit verschärften und teuren Kreditbedingungen konfrontiert. Die Arbeitslosenquote ist hoch. Der Haushaltsfinanzierungsbedarf hat zu einer Expansion der öffentlichen Verschuldung geführt, während die Eventualverbindlichkeiten aufgrund staatlicher Garantien und die Haushaltsrückstände erheblich gestiegen sind. Der Privatisierungsprozess wurde durch das negative globale Umfeld in Mitleidenschaft gezogen. Abgesehen von der Tourismusbranche und den Rohstoffexporten konzentrierte sich die Wirtschaftstätigkeit auch in diesem Berichtsjahr vor allem auf die Sektoren der nicht handelbaren Güter. Der informelle Sektor stellt nach wie vor ein großes Problem dar. Die anhaltenden Mängel im Bereich der Rechtsstaatlichkeit wirken sich negativ auf das Investitionsklima und das Geschäftsumfeld aus.

    Montenegro hat bei der Verbesserung seiner Fähigkeit, seine aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere in den Bereichen öffentliches Beschaffungswesen, Gesellschaftsrecht, Statistik, Finanzdienstleistungen, Justiz und Grundrechte, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Jugend und Kultur gute Fortschritte aufzuweisen. In anderen Bereichen wie Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Dienstleistungsfreiheit, Landwirtschaft, Umwelt, Regionalpolitik und Koordinierung der Strukturfonds waren die Fortschritte begrenzt. Insgesamt ist Montenegro den Verpflichtungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens weiterhin reibungslos nachgekommen. Allerdings sind bei den staatlichen Beihilfen und beim Transitverkehr noch Defizite festzustellen; hier müssen weitere Bemühungen bei der Rechtsangleichung unternommen werden.

    Fortschritte sind im Bereich des freien Warenverkehrs bei Normung, Akkreditierung, Messwesen und Marktaufsicht zu verzeichnen. Die Angleichung des horizontalen Rechtsrahmens an den Besitzstand ist nicht sehr weit fortgeschritten, und die Übernahme des produktspezifischen Besitzstands in montenegrinisches Recht wurde noch nicht in vollem Umfang eingeleitet. Bei der Freizügigkeit der Arbeitnehmer gab es geringe Fortschritte, die vor allem die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit betrafen. Die Angleichung des Rechtsrahmens an den Besitzstand steht noch am Anfang. Im Bereich Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr wurden geringe Fortschritte erzielt, insbesondere bezüglich der Vergabe von Baugenehmigungen. Die uneingeschränkte Unabhängigkeit der Agentur für elektronische Kommunikation und Postdienste (EKIP) wird nicht gewährleistet. Die Bemühungen zur Angleichung der Rechtsvorschriften an die EU-Dienstleistungsrichtlinie müssen verstärkt werden. Auf dem Gebiet des freien Kapitalverkehrs sind einige Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie bei der Zusammenarbeit zwischen Finanzaufsicht und –fahndung. Die Verwaltungs- und Aufsichtskapazitäten sind weiterhin unzureichend. Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens wurden gute Fortschritte erzielt. Die Verwaltungskapazität wurde ausgebaut und die Transparenz der Verfahren verbessert. Der allgemeine institutionelle Rahmen für das öffentliche Beschaffungswesen wirft einige Bedenken auf. Montenegro hat im Bereich Unternehmensrecht gute Fortschritte zu verzeichnen. Die Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Unternehmensorganisation, Rechnungslegung und –prüfung sowie Übernahmeangebote ist vorangekommen.

    Auf dem Gebiet der Rechte an geistigem Eigentum wurden insbesondere bei der Angleichung an den Besitzstand in den Bereichen Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie Schutz von Marken, Mustern und Modellen einige Fortschritte erzielt. Für weitere Fortschritte in diesem Bereich muss die Verwaltungskapazität unbedingt weiter ausgebaut werden.

    Auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik sind bei der Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an den Besitzstand einige Fortschritte zu verzeichnen. Allerdings besteht noch Handlungsbedarf in Bezug auf die Verwaltungskapazität der Behörde für Wettbewerbsschutz und der für staatliche Beihilfen zuständigen Behörden. Zudem wurde die Angleichung des Rechtsrahmens für die Kontrolle der staatlichen Beihilfen an die EU-Vorschriften nicht abgeschlossen. Die Tatsache, dass die Verpflichtungen in Bezug auf staatliche Beihilfen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens nicht vollständig eingehalten werden, gibt weiterhin Anlass zur Sorge. Die operative Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen muss weiter gewährleistet werden. Was die Metallindustrie angeht, so müssen die Behörden hinsichtlich der Höhe der Beihilfen für die Aluminium- und Stahlunternehmen volle Transparenz gewährleisten. In Bezug auf die Eigentumsverhältnisse des Stahlunternehmens, das als insolvent erklärt wurde, müssen unverzüglich Entscheidungen getroffen werden.

    Montenegro hat im Bereich Finanzdienstleistungen, insbesondere im Bankwesen, uneinheitliche Fortschritte erzielt. Die Zusammenarbeit zwischen den drei Regulierungsbehörden wurde verstärkt. Die Rechtsangleichung in den Bereichen Versicherung, Finanzmarktinfrastruktur, Wertpapiermärkte und Investitionsdienstleistungen befindet sich noch in der Anfangsphase und die Situation der Berufsrentenfonds muss angegangen werden.

    Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien wurden weitere Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften erzielt. Auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation und der Informationsgesellschaft wurde die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde zwar verbessert, diese ist aber weiterhin gefährdet. Es müssen noch Anstrengungen unternommen werden, um die Rechtsvorschriften uneingeschränkt anzuwenden und Vorkehrungen zur Gewährleistung des Wettbewerbs einzuführen, um gleiche Ausgangsbedingungen für alle Beteiligten zu schaffen. Auf dem Gebiet der audiovisuellen Politik wurde die Agentur für elektronische Medien gestärkt, ihre Kapazität zur wirksamen Überwachung des Marktes bleibt jedoch unzureichend.

    Im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums wurden einige Fortschritte erzielt. Derzeit wird die Grundlage für eine präzise Agrarstatistik aufgebaut. Bei der Entwicklung politischer Strategien und der Nutzung der verfügbaren Finanzhilfe im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums waren die Fortschritte recht begrenzt.

    Im Bereich Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit wurden einige Fortschritte erzielt: so wurde die Kapazität im Bereich Lebensmittelsicherheit ausgebaut, und die Rechtsangleichung an den Besitzstand auf dem Gebiet der Tier- und Pflanzengesundheit ist vorangekommen. Im Fischereiwesen sind einige Fortschritte zu verzeichnen, vor allem in Bezug auf den Ausbau der Verwaltungskapazität, die Stärkung der Inspektionen, die Überwachung der Seefischereiressourcen und eine systematischere Datenerhebung. Die Management- und Inspektionskapazitäten der Fischereiverwaltung sind weiterhin unzureichend.

    Auf dem Gebiet der Verkehrspolitik wurden Fortschritte bei der Rechtsangleichung an den Besitzstand insbesondere im Bereich des Straßen- und Luftverkehrs erzielt. Weitere Anstrengungen wurden unternommen, um die Rechtsvorschriften zum Verkehr vollständig an den Besitzstand anzugleichen, insbesondere durch die Annahme des dritten Reformpakets für den Schienenverkehr. Es wurden Beschlüsse über die Abschaffung diskriminierender Straßennutzungsgebühren, die auf in der EU zugelassene Fahrzeuge erhoben werden, angenommen. Diese müssen jedoch noch voll umgesetzt werden. Montenegro hat im Bereich Energie einige Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere bei den erneuerbaren Energien. Eine neue Strategie für die Energiepolitik bis 2030 wurde verabschiedet. Weitere Bemühungen sollten unternommen werden, um die Rechtsvorschriften zu den Ölvorräten anzunehmen und ein regulatorisches Umfeld zu schaffen, das der zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energiequellen in allen Sektoren förderlich ist. Die Verwaltungskapazität ist weiterhin begrenzt.

    Montenegro hat einige Fortschritte im Bereich Steuern erzielt, insbesondere durch die Entwicklung eines EDV-gestützten Systems für Registrierung und Steuererhebung. Die Verwaltungskapazität im Bereich der Informationstechnologien (IT) und die Leistungsfähigkeit der Datensysteme in den Bereichen Verwaltungszusammenarbeit und interne Kontrolle sind weiterhin unzureichend.

    Auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Währungspolitik sind weitere Fortschritte zu vermelden, insbesondere wurde der Rechtsrahmen durch die Annahme detaillierter Bestimmungen zu den Reserveverpflichtungen, zum Kreditregister sowie zur Frage, wie abgenutzte Banknoten und Münzen aus dem Verkehr gezogen, ersetzt und vernichtet werden, verbessert.

    Im Bereich Statistik sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Montenegro hat im April 2011 erfolgreich eine Haushalts- und Volkszählung durchgeführt und die ersten vollständigen Ergebnisse im Juli veröffentlicht. Damit bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Bereich Statistik ein zufriedenstellender Stand erreicht wird, müssen allerdings noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um bestehende Mängel zu beheben und die statistische Infrastruktur zu verbessern.

    Bei der Rechtsangleichung an den Besitzstand auf dem Gebiet Sozialpolitik und Beschäftigung wurden geringe Fortschritte erzielt, die insbesondere die Bereiche Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, soziale Inklusion und Sozialschutz betreffen. Auf dem Gebiet des sozialen Dialogs sind einige Fortschritte festzustellen. Im Bereich Antidiskriminierung wurden Anstrengungen unternommen, insbesondere wurden das Gesetz über den Bürgerbeauftragen und Sensibilisierungsmaßnahmen verabschiedet. Sowohl die Kapazität der staatlichen Arbeitsvermittlung als auch die aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen reichen weiterhin nicht aus, um die niedrige Erwerbs- und Beschäftigungsquote zu steigern und das Missverhältnis zwischen dem Bedarf und den verfügbaren Qualifikationen zu beheben. Insgesamt wirkt sich die Situation der öffentlichen Finanzen negativ auf die Sozialreformen aus.

    Auf dem Gebiet der Unternehmens- und Industriepolitik hat es vor allem bei der Entwicklung der politischen Strategien für die KMU einige Fortschritte gegeben. Allerdings müssen die Bemühungen zur Entwicklung der Industriepolitik und der Strategien für die strategisch wichtigen Teilbereiche des verarbeitenden Gewerbes intensiviert werden.

    Geringe Fortschritte wurden beim Aufbau der transeuropäischen Netze erzielt. Bei den Infrastrukturen für das TEN-V-Netz muss weiter an der Verbesserung der Straßen- und Schienenverbindungen gearbeitet werden. Die Fortschritte beim TEN-E-Netz betrafen vor allem die Verbesserung der Verbindungsleitungen für die Stromübertragung.

    Was die Regionalpolitik und die Koordinierung der Strukturinstrumente angeht, wurden geringe Fortschritte erzielt; diese betrafen vor allem die Einrichtung der einschlägigen Durchführungsstrukturen für die IPA-Komponenten III und IV. Diese Strukturen müssen dringend fertig gestellt werden. Die adäquate Verwaltungskapazität muss aufgebaut werden, unter anderem in den Bereichen Strategieplanung, Projektentwicklung, Projektmanagement sowie Finanzmanagement und Kontrolle.

    Im Bereich Justiz und Grundrechte hat Montenegro einige Fortschritte vorzuweisen, insbesondere bei der Berücksichtigung der einschlägigen Schüsselprioritäten, die in der Stellungnahme der Kommission genannt wurden. Zur Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand in diesem Kapitel werden weiterhin anhaltende Bemühungen erforderlich sein, vor allem um sicherzustellen, dass diese mittelfristig wirksam angewandt und durchgesetzt werden. Bei der Bekämpfung von schwerer Kriminalität, insbesondere von Korruption auf hoher Ebene, müssen weitere Erfolge erzielt werden. Was die Grundrechte angeht, so wurden zwar Fortschritte bei der Stärkung des rechtlichen und institutionellen Rahmens erzielt, die bestehenden Rechtsgarantien müssen jedoch uneingeschränkt durchgesetzt und die Verwaltungskapazität ausgebaut werden.

    Im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit sind gute Fortschritte bei der Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit, insbesondere in Strafsachen, zu verzeichnen. Einige Fortschritte sind auf dem Gebiet Migration und Asyl zu verzeichnen. Auch beim Grenzmanagement sind Fortschritte festzustellen. Für die Terrorismusbekämpfung wurde eine neue Strategie angenommen. Bei der Bewältigung der Herausforderungen, die sich bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität stellen, wurden Fortschritte erzielt, insbesondere durch eine engere internationale und regionale Zusammenarbeit. Die Anzahl der Ermittlungen und Festnahmen in diesbezüglichen Fällen ist – vor allem im Bereich des Drogenhandels – leicht gestiegen. Finanzermittlungen in zwei größeren Fällen führten zur vorübergehenden Beschlagnahme von Vermögenswerten in beträchtlicher Höhe. Insgesamt ist die Anzahl der Finanzermittlungen und Beschlagnahmen von Erträgen aus Straftaten jedoch weiterhin niedrig. Die Polizeiarbeit auf der Grundlage nachrichtendienstlicher Informationen und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden muss verbessert werden. Die Ermittlungs- und Strafverfolgungsverfahren müssen gestärkt werden, insbesondere in den Bereichen Menschenhandel und Geldwäsche. Die Änderungen der Gesetze über interne Angelegenheiten und zur Prävention der Geldwäsche wurden noch nicht angenommen. Bei der Visapolitik muss die Angleichung fortgesetzt werden. Zudem bedarf es weiterer Anstrengungen, um für angemessene Aufnahmebedingungen für Asylbewerber und irreguläre Migranten zu sorgen.

    Im Bereich Wissenschaft und Forschung wurden gute Fortschritte erzielt. Der institutionelle und rechtliche Rahmen für wissenschaftliche Forschungstätigkeiten wurde gestärkt und es wurden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität der Wissenschaftler ergriffen. Den Vorbereitungen auf die „Union der Innovation“ sollte gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden.

    Im Bereich Bildung und Kultur sind einige Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere was die Rechtsangleichung an den Besitzstand angeht. Weitere Anstrengungen sind noch erforderlich, um eine inklusive Bildung für benachteiligte Gruppen und für Kinder mit besonderem Förderbedarf zu gewährleisten.

    Montenegro hat im Bereich Umwelt und Klimaschutz bei der Rechtsangleichung und der Anwendung des Besitzstands geringe Fortschritte erzielt. Diese ergaben sich vor allem aus der Annahme der Durchführungsvorschriften zur Abfallwirtschaft und zu den Naturschutzgebieten und der Ratifizierung internationaler Umweltübereinkommen. Die Verwaltungskapazität der Umweltschutzbehörde (EPA) wurde verbessert, muss aber noch erheblich ausgebaut werden; dies gilt in besonderem Maße für den Bereich Inspektionen. Montenegro muss seine Strategieplanung in allen Sektoren schneller voranbringen und Umweltfragen in anderen Sektoren systematischer mit berücksichtigen, um für eine tragfähige Finanzierung der Umsetzung zu sorgen. Die Verwaltungskapazitäten für Umwelt und Klimaschutz auf lokaler und nationaler Ebene müssen gestärkt werden.

    Im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz macht Montenegro Fortschritte bei der Rechtsangleichung an die EU-Verbraucherpolitik und die EU-Gesundheitsstrategie. Allerdings bedarf es weiterer Bemühungen, um die nationalen Rechtsvorschriften an den Besitzstand anzupassen und die Verwaltungskapazität aufzubauen. Für Verbraucherorganisationen und Sensibilisierungsmaßnamen wird weiterhin nur in geringem Umfang Unterstützung bereitgestellt.

    Im Bereich Zollunion wurden einige Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Angleichung der kombinierten Nomenklatur und der Abschaffung der Zollgebühren, die nicht im Einklang mit dem Besitzstand und den Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem SAA stehen. In Bereichen wie Quotenmanagement, sicherheitsspezifische Bestimmungen und Angleichung an den EU-Zollkodex sind weitere Anstrengungen erforderlich.

    Einige Fortschritte sind auf dem Gebiet der Außenbeziehungen zu verzeichnen. Die institutionellen und administrativen Kapazitäten für die Bereiche Handels- und Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe müssen ausgebaut werden. Montenegro hat im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik weitere Fortschritte erzielt. Insbesondere hat es weiterhin in erheblichem Maße zur Stabilität in der Region beigetragen.

    Montenegro hat Fortschritte im Bereich Finanzkontrolle zu verzeichnen, insbesondere bei der internen und externen Rechnungsprüfung. Allerdings müssen die Durchführungskapazitäten des Landes in den Bereichen, die mit Finanzmanagement und ‑kontrolle verbunden sind, noch gestärkt werden, um die Gesetzgebung uneingeschränkt und wirksam anzuwenden. Bei den Finanz- und Haushaltsbestimmungen gibt es im Hinblick auf die wichtigsten Grundsätze und die Institutionen in den Politikbereichen, für die die Eigenmittelbestimmungen gelten, keine größeren Unterschiede zwischen den Systemen in Montenegro und der EU; allerdings wurde der Verwaltungsrahmen für die Anwendung der Eigenmittelbestimmungen noch nicht eingerichtet.

    Albanien

    Die innenpolitische Lage Albaniens war von politischem Stillstand und dem teilweisen Boykott des Parlaments durch die Opposition beherrscht. Diese festgefahrene politische Lage war nach den Parlamentswahlen vom Juni 2009 entstanden. Das Ergebnis dieser Wahlen, die laut der OSZE/BDIMR trotz einiger Mängel die meisten internationalen Standards erfüllten, wurde von der Sozialistischen Partei angefochten. Die gewalttätigen Zwischenfälle vom 21. Januar 2011, die vier Demonstranten das Leben kosteten, haben das Klima des Misstrauens zwischen den beiden großen politischen Parteien und auch gegenüber bestimmten staatlichen Institutionen verstärkt. Die Kommunalwahlen vom 8. Mai haben die Polarisierung zwischen der Regierungsmehrheit und der Opposition nach der umstrittenen Auszählung von in falsche Urnen eingeworfenen Wahlzetteln und den umstrittenen Wahlergebnissen in Tirana weiter verschärft. Aufgrund dieser Vorfälle rückten die dringend notwendigen EU-Reformen politisch in den Hintergrund.

    Daher unternahm die Regierung einige Anstrengungen, um die EU-Integrationsagenda voranzubringen und insbesondere einen Aktionsplan zur Umsetzung der Empfehlungen vorzubereiten, die die Kommission in ihrer Stellungnahme von 2010 formuliert hatte. Die Bemühungen der Regierung spiegelten sich in der guten Zusammenarbeit zwischen der Regierungsmehrheit und der Opposition im Parlamentsausschuss für europäische Integration bei der Umsetzung des Aktionsplans wider, sowie in den gemeinsamen Versuchen, eine Einigung über die notwendigen Reformen zu erzielen. Letztlich kamen die Bemühungen, u. a. zur Bildung von Arbeitsgruppen zur Wahlreform jedoch zum Erliegen. Am 5. September beendete die Opposition ihren Boykott und nahm ihre parlamentarische Arbeit wieder auf.

    Was die Erfüllung der politischen Kriterien für die EU-Mitgliedschaft betrifft, so waren die Fortschritte des Landes insgesamt begrenzt. Wichtige EU-bezogene Reformen wurden durch die festgefahrene politische Lage behindert. Hinsichtlich der Schlüsselprioritäten[20] und anderer in der Stellungnahme aufgeführter Herausforderungen wurden uneinheitliche Fortschritte erzielt. Bei der Durchführung der Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Verbesserung der Behandlung von Häftlingen und den Rechten des Kindes hat es einige Fortschritte gegeben. Bei der Arbeitsweise des Parlaments, den Wahlen, dem Justizwesen, der Betrugsbekämpfung, den Eigentumsrechten und der Verbesserung der Lebensbedingungen der Roma-Gemeinschaft sind allerdings nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. In sämtlichen in der Stellungnahme vom letzten Jahr ermittelten Bereichen wird Albanien intensive und nachhaltige Anstrengungen unternehmen müssen.

    Im Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit haben sich der anhaltende politische Stillstand, das nach wie vor angespannte politische Klima und das wachsende Misstrauen zwischen der Regierungsmehrheit und der Opposition negativ auf das Vorankommen der Reformagenda ausgewirkt. Die Reformmaßnahmen in zentralen Bereichen sind noch im Gange und wichtige Rechtsvorschriften stehen kurz vor der Annahme oder müssen noch zum Abschluss gebracht werden.

    Trotz einiger Verbesserungen bei den Parlamentsvorschriften und -verfahren sowie einer gewissen Stärkung der parlamentarischen Verwaltungskapazitäten ist die Leistungsfähigkeit des Parlaments hinsichtlich seiner Rechtssetzungs- und Kontrollfunktionen – einer der Schlüsselprioritäten der Stellungnahme – nach wie vor unzureichend. Der politische Stillstand hat sowohl die Parlamentsarbeit als auch die Aufnahme eines nachhaltigen und konstruktiven politischen Dialogs erheblich behindert. Ebensowenig konnte ein Konsens zur Durchführung der einschlägigen EU-Reformen erreicht werden. Der Boykott der Opposition hat einen Teil der Parlamentsgeschäfte, einschließlich der Annahme von Gesetzen, die eine Dreifünftelmehrheit erfordern, behindert. Das Ende des Boykotts der Opposition und deren vollständige Wiederaufnahme der parlamentarischen Arbeit am 5. September ist ein positiver Schritt hin zur Normalisierung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit. Im Parlament muss ein inklusives politisches Umfeld gefördert werden, das einen parteiübergreifenden Konsens ermöglicht. Die Polarisierung der politischen Landschaft und das Misstrauen zwischen Regierung und Opposition haben die Kommunalwahlen vom 8. Mai beeinträchtigt. Die Einhaltung der internationalen Standards, eine der Schlüsselprioritäten der Stellungnahme, wurde bei diesen Wahlen in einigen Bereichen gewährleistet, in anderen Bereichen wurde sie nicht erreicht. Die Wahlreform, die zu den Schlüsselprioritäten der Stellungnahme zählt, kam zum Erliegen. Das Parlament hat noch kein ordentliches parlamentarisches Anhörungs- und Abstimmungsverfahren für die Ernennung von Richtern des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs – ebenfalls eine Schlüsselpriorität der Stellungnahme – gewährleistet.

    Die Regierung und der Parlamentsausschuss für europäische Integration haben sich bemüht, die Reformen im Hinblick auf die EU-Integration voranzubringen und zu koordinieren und u. a. Konsultationen über den Aktionsplan zur Umsetzung der in der Stellungnahme der Kommission formulierten Empfehlungen einzuleiten bzw. durchzuführen, vor allem was die 12 Schlüsselbereiche betrifft. Die Qualität der Gesetzentwürfe und Konsultationen Dritter muss erheblich verbessert werden. Der Dezentralisierungsprozess wurde durch die schwierigen Beziehungen zwischen Zentralregierung und Kommunalverwaltungen beeinträchtigt.

    Wichtige Schritte zur Reform der öffentlichen Verwaltung, ebenfalls Schlüsselpriorität der Stellungnahme, einschließlich Änderungen des Gesetzes über den öffentlichen Dienst, wurden bis heute nicht vollzogen. Trotz einiger Reformmaßnahmen wie dem Beschluss des Ministerrates vom Juni 2011 über den Aufbau und die Organisation der öffentlichen Behörden steht die Annahme eines Großteils von Rechtsakten noch aus, wobei hierfür eine vollständige und nachhaltige Beendigung des anhaltenden politischen Stillstands Voraussetzung ist, da die Annahme dieser Rechtsakte eine Dreifünftelmehrheit im Parlament erfordert. Die Umsetzung der bestehenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften ist nach wie vor unzureichend. Dem Ministerium für öffentliche Verwaltung mangelt es nach wie vor an ausreichenden Befugnissen, um seine Aufgaben im institutionellen Gefüge in vollem Umfang wahrnehmen zu können. Der Aufbau eines unabhängigen, leistungsbasierten und professionellen öffentlichen Dienstes, der frei von politischer Einflussnahme ist, steht noch aus. Auch ein Ombudsmann wurde bislang nicht ernannt.

    Was das Justizwesen betrifft, wurden beim Abschluss der Justizreform, die zu den Schlüsselprioritäten der Stellungnahme zählt, begrenzte Fortschritte erzielt. Die Reformstrategie für den Justizbereich und ein entsprechender Aktionsplan wurden im Juli angenommen. Zusammen bilden sie eine solide Grundlage für die Reformbemühungen. Die Umsetzung der Reformmaßnahmen erfordert die Bereitstellung angemessener Human- und Finanzressourcen und eine solide interinstitutionelle Zusammenarbeit. Wichtige Rechtsakte wie das Gesetz über die Verwaltungsgerichte, die eine Dreifünftelmehrheit im Parlament erfordern, müssen noch angenommen werden. Die Effizienz des Justizsystems wird durch langwierige Verfahren, die zu einem Rückstau der anhängigen Verfahren führen, beeinträchtigt. Die Haushaltsmittel, die für den Justizsektor bereitgestellt werden, sind weiterhin insgesamt unzureichend. Die Vollstreckung der gerichtlichen Entscheidungen ist nach wie vor unzureichend. Es wurden keine konkreten Schritte unternommen, um die Korruption im Justizapparat, z. B. durch eine Begrenzung oder gar Abschaffung der Immunität der Richter, zu bekämpfen.

    Im Bereich der Korruptionsbekämpfung, die zu den Schlüsselprioritäten der Stellungnahme zählt, wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Der Rechtsrahmen und die Strukturen für die interinstitutionelle Zusammenarbeit sind weitgehend vorhanden, aber die einzelnen Maßnahmen sind insgesamt uneffektiv und die Ergebnisse unzureichend. Es wird gerade erst mit Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit begonnen. Die Immunität eines Teils der Beamten, das Fehlen eines proaktiven Ansatzes und der Mangel an Ressourcen und Ausrüstung stellen weiterhin ernstzunehmende Hindernisse für effiziente Ermittlungen dar. Hinsichtlich der Ermittlungen, Strafverfahren und Verurteilungen fehlt es auf allen Ebenen an einer Erfolgsbilanz. Korruption ist in vielen Bereichen nach wie vor weit verbreitet und stellt weiterhin ein besonders schwerwiegendes Problem dar.

    Albanien hat den Rechtsrahmen im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz weiter gestärkt. Es hat Fortschritte in bestimmten Schlüsselbereichen erzielt, indem z. B. der Schutz der Rechte des Kindes durch die Annahme eines umfassenden Gesetzes gestärkt, die Haftbedingungen für Häftlinge verbessert und Haftalternativen entwickelt wurden. Die Fortschritte im Bereich Menschenrechte waren jedoch uneinheitlich und es besteht erneut Anlass zur Sorge, was bestimmte Bereiche wie Medienfreiheit betrifft, wo die redaktionelle Unabhängigkeit durch politische und wirtschaftliche Interessen beeinträchtigt wird. Die wirksame Um- und Durchsetzung der rechtlichen und strategischen Instrumente zur Regelung des Bereichs Menschenrechte und Minderheitenschutz müssen deutlich gestärkt werden.

    Das Thema Eigentumsrechte ist weiterhin äußerst problematisch. Was die Annahme und Durchführung einer kohärenten Reformstrategie und eines kohärenten Aktionsplans in diesem Bereich betrifft, wurden nur geringe Fortschritte erzielt. Auch dieses Thema zählt zu den Schlüsselprioritäten der Stellungnahme. Die Aufsplitterung der Zuständigkeiten und der Mangel an Koordinierung der zuständigen Institutionen behindern eine effektive Umsetzung der Politik, führen zu Rechtsunsicherheit und bergen das Risiko systeminhärenter Korruption.

    Was die Schlüsselpriorität Stärkung des Menschenrechtschutzes, insbesondere für Frauen, Kinder und Roma, sowie die wirksame Umsetzung der Antidiskriminierungsstrategie betrifft, so wurden teilweise Fortschritte erzielt. In diesem Bereich sind einige Entwicklungen zu verzeichnen, u. a. die Annahme einer neuen nationalen Strategie für die Geschlechtergleichstellung und die Bekämpfung der häuslichen Gewalt sowie das Antidiskriminierungsgesetz, das bereits angewandt wird. Einige bedeutende Rechtslücken bestehen jedoch fort, insbesondere was die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen betrifft; hier muss Albanien eine kohärente Umsetzung der bestehenden Rechts- und Politikinstrumente gewährleisten. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Antidiskriminierungsgesetz und die möglichen Beschwerdemechanismen muss gestärkt werden. Anlass zur Sorge gibt nach wie vor die Diskriminierung bestimmter benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen wie Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgenderpersonen und Roma. Die Roma-Gemeinschaft wird weiterhin ausgegrenzt und hat weder Zugang zu sozialem Schutz noch zu sozialen Dienstleistungen.

    Einige Fortschritte wurden hinsichtlich der Behandlung von Häftlingen – ebenfalls eine Schlüsselpriorität – und bei der Umsetzung der Empfehlungen des Ombudsmanns in diesem Bereich erzielt. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Bedingungen in den Gefängnissen zu verbessern und ein systematischeres Follow-up der Empfehlungen des Ombudsmanns zu gewährleisten. Dennoch wird nach wie vor von Misshandlungen, insbesondere bei Verhaftungen und im Polizeigewahrsam berichtet. Bei der Behandlung von geistig kranken Straftätern sind nach wie vor Verbesserungen erforderlich. Das Fehlen einer dauerhaften angemessenen Lösung für Zwangsbehandlungen gibt nach wie vor Anlass zu großer Sorge.

    Im Bereich regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen hat Albanien weiterhin zur regionalen Stabilität beigetragen, indem es mit seinen Nachbarn und regionalen Partnern positive Beziehungen aufbaute. Inzwischen gilt für alle Westbalkanstaaten eine visafreie Regelung. Albanien beteiligte sich weiterhin aktiv an Initiativen der regionalen Zusammenarbeit, u. a. am Südosteuropäischen Kooperationsprozess (SEECP), am Regionalen Kooperationsrat (RCC) und am mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommen (CEFTA).

    Was den Internationalen Strafgerichtshof anbelangt, so steht das bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika nicht mit dem Gemeinsamen Standpunkt und den Leitprinzipien der EU im Einklang. Bosnien und Herzegowina muss sich hier dem EU-Standpunkt anpassen.

    Die Wirtschaft Albaniens konnte die makroökonomische Stabilität und den positiven Wachstumstrend während und nach der globalen Krise aufrechterhalten. Doch aufgrund des politischen Stillstands war die Kapazität der Regierung zur Durchführung der notwendigen Strukturreformen eingeschränkt. Die Wirtschaft verzeichnete im Jahr 2010 ein Wachstum von 3,8 %, während die Inlandsnachfrage verhalten ausfiel. Durch die Währungspolitik konnte die Inflation auch trotz des Anstiegs der Rohstoffpreise auf einem stabilen Niveau gehalten werden. Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchsetzung und der Förderung der Rechtsstaatlichkeit sowie schwache Infrastrukturen, geringes Humankapital und die große informelle Wirtschaft stellen Hindernisse für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes dar.

    Was die wirtschaftlichen Kriterien angeht, so konnte Albanien durch den Abbau des Haushalts- und Außenhandelsdefizits und die Stabilisierung der Inflationsaussichten einige Fortschritte auf dem Weg zu einer funktionierenden Marktwirtschaft erzielen. Albanien wird dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften der Union mittelfristig standhalten können, wenn es seine Strukturreformen vorantreibt, u. a. durch die Stärkung des Justizsystems und des Human- und Sachkapitals.

    Trotz einer stärker polarisierten politischen Landschaft wurde der Konsens über die wesentlichen Elemente einer Marktwirtschaft aufrechterhalten. Das Wachstum der albanischen Wirtschaft setzte sich trotz der nach wie vor schlechten Wirtschaftslage wichtiger Handelspartner fort, war allerdings etwas abgeschwächt. Dank einer soliden Währungspolitik konnte die Preisstabilität aufrechterhalten werden und die Inflation blieb innerhalb der angestrebten Marge. Das Leistungsbilanzdefizit und die Unausgewogenheit der öffentlichen Finanzen wurden im Jahr 2010 reduziert. Staatliche Eingriffe in die Wirtschaft und staatliche Zuschüsse sind weiterhin selten. Die Kapitalausstattung und Liquidität des Bankensektors waren weiterhin gut. Bei der Erleichterung des Marktzugangs wurden weitere Fortschritte erzielt. Die EU bleibt der wichtigste Handels- und Investitionspartner Albaniens.

    Ein dauerhafter Abbau der relativ hohen öffentlichen Schulden wurde jedoch nicht erreicht. Eine weitere Verschlechterung der Außenhandelslage könnte sich als problematisch erweisen, insbesondere falls die Heimatüberweisungen von im Ausland lebenden Arbeitnehmern weiter zurückgehen sollten. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich im Jahr 2010 weiter verschlechtert und der Stand der Arbeitslosigkeit ist weiterhin hoch. Die Umsetzung der Konkursverfahren wird nicht vollständig gewährleistet, und die schwach ausgeprägte Rechtsstaatlichkeit wirkt sich negativ auf die Durchsetzbarkeit von Verträgen und das Geschäftsumfeld im Allgemeinen aus. Die Frage der Eigentumsrechte ist nach wie vor ungelöst. Im Bankensektor gibt der hohe Anteil notleidender Kredite weiterhin Anlass zur Sorge. Die Investitionen in das Humankapital und die Infrastruktur sind weiterhin unzureichend. Der informelle Sektor stellt nach wie vor ein Problem dar. Aufgrund der Konzentration der Produktion in den verschiedenen Sektoren und Ausfuhrmärkten ist die Wirtschaft durch externe Schocks gefährdet.

    Einige Fortschritte erzielte Albanien bei der Verbesserung seiner Fähigkeit, seine aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere in den Bereichen freier Warenverkehr, Unternehmens- und Industriepolitik, Justiz, Freiheit und Sicherheit, auswärtige Beziehungen und Finanzkontrolle. In anderen Bereichen wie Freizügigkeit der Arbeitnehmer, öffentliche Auftragsvergabe, Rechte an geistigem Eigentum, Informationsgesellschaft und Medien sowie Energie, Umwelt und Luftverkehr waren die Fortschritte hingegen begrenzt. Nachhaltige Anstrengungen sind erforderlich, um die Verwaltungskapazität für die Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu stärken. Zusätzliche Anstrengungen sind erforderlich, um die fristgerechte Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens sicherzustellen.

    Gute Fortschritte sind im Bereich des freien Warenverkehrs bei der Normung zu verzeichnen. Die Schaffung einer angemessenen Marktüberwachungsstruktur steht jedoch noch aus. Im Bereich Freizügigkeit der Arbeitnehmer sind nur geringe Fortschritte zu verzeichnen und die Vorbereitungen in diesem Bereich befinden sich noch in einem frühen Stadium. In Bezug auf das Niederlassungsrecht und den freien Dienstleistungsverkehr, insbesondere die Postdienstleistungen, wurden einige Fortschritte erzielt. Im Bereich freier Kapitalverkehr sind hinsichtlich des Rechtsrahmens für Zahlungssysteme und die Bekämpfung der Geldwäsche einige Fortschritte zu verzeichnen. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die nationale Strategie zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzkriminalität wirksam umsetzen zu können.

    Wenige Fortschritte wurden im öffentlichen Auftragswesen erzielt. Die institutionellen Kapazitäten sind hier weiterhin gering und es mangelt an einer klaren Festlegung und Verteilung der institutionellen Zuständigkeiten. Die Vorbereitungen in diesem Bereich sind insgesamt mäßig fortgeschritten. Im Bereich Unternehmensrecht sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Kapazität des nationalen Rates für Rechnungslegung und die operative Unabhängigkeit der staatlichen Aufsichtsstelle sind jedoch weiterhin mangelhaft. Bei den Rechten an geistigem Eigentum sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen und die Vorbereitungen in dem Bereich sind kaum vorangeschritten. Ein wirksamer Schutz der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum ist nach wie vor nicht gewährleistet. Albanien ist es nicht gelungen, seiner aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erwachsenden Verpflichtung, einen vergleichbaren Schutz wie in der EU zu gewährleisten, fristgerecht nachzukommen. Dies gilt auch für die Rechtsdurchsetzung in diesem Bereich. Im Bereich Wettbewerb wurden sowohl beim Kartellrecht als auch bei den staatlichen Beihilfen mäßige Fortschritte erzielt. Allerdings fehlt es den verantwortlichen Behörden an der nötigen Verwaltungskapazität. Die operative Unabhängigkeit der Kommission für staatliche Beihilfen muss aufrechterhalten werden. Die Vorbereitungen in diesem Bereich verlaufen planmäßig.

    Im Bereich Finanzdienstleistungen sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Der Rechtsrahmen für Risikomanagement und für die Eigenkapitalausstattung wurde verbessert. Die Aufsichtskapazitäten im Nichtbankensektor sind weiterhin mangelhaft.

    Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien wurden uneinheitliche Fortschritte erzielt. Die Angleichung an den EU-Besitzstand und die Marktliberalisierung im Bereich elektronische Kommunikation werden verbessert. Die Mediengesetzgebung wurde jedoch noch nicht an die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste angepasst, und die Kapazitäten der Regulierungsbehörde für Radio und Fernsehen sind weiterhin gering. Die Vorbereitungen sind hier nicht sehr weit vorangekommen.

    Im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums wurden einige Fortschritte erzielt, insbesondere beim Aufbau der für die Entwicklung des ländlichen Raums notwendigen Strukturen. Allerdings sind die Kapazitäten für die Durchführung von Analysen und für die Gestaltung und Durchführung der Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums nach wie vor unzureichend. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit wurden einige uneinheitliche Fortschritte erzielt. Die operativen Kapazitäten der nationalen Lebensmittelbehörde wurden bedeutend gestärkt und der Rechtsrahmen im Bereich Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzengesundheit wurde verbessert. Insgesamt sind die Kapazitäten und die behördenübergreifende Zusammenarbeit unzureichend und die Zuständigkeiten nicht klar genug definiert. Im Bereich Fischerei wurden, insbesondere bei der Inspektion und Kontrolle, einige Fortschritte erzielt. Die Rechtsvorschriften in diesem Bereich werden aufgrund fehlender materieller und finanzieller Ressourcen und der mangelhaften interinstitutionellen Zusammenarbeit kaum durchgesetzt.

    Im Bereich Verkehrspolitik sind uneinheitliche Fortschritte zu verzeichnen. Während es Fortschritte bei der Rechtsangleichung im Straßenverkehr und im Luftverkehrsmanagement gegeben hat, gibt die Luftverkehrssicherheit weiterhin Anlass zur Sorge. Im Schienen- und Seeverkehrssektor sind weitere Anstrengungen erforderlich. Die Fortschritte im Bereich Energie sind begrenzt. Bei der Versorgungssicherheit sind leichte Verbesserungen festzustellen, doch die Marktreform im Elektrizitätssektor wurde noch nicht wirksam umgesetzt, und die Gewährleistung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Sektors bedarf weiterer Anstrengungen. Die Kapazitäten und die institutionelle Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden für den Elektrizitäts- und Gassektor und für Strahlenschutz müssen weiter gestärkt werden. Die Vorbereitungen in diesem Bereich schreiten langsam voran.

    Wenngleich hinsichtlich der Angleichung der Rechtsvorschriften im Steuerbereich einige Fortschritte erzielt wurden, sind weitere Anstrengungen zur Steigerung der administrativen und fachlichen Kapazitäten, u. a. im Bereich Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, erforderlich. Im Bereich Wirtschafts- und Währungspolitik sind keine Fortschritte zu vermelden. Im Bereich Statistik, insbesondere bei der Klassifizierung und der statistischen Infrastruktur, wurden Fortschritte erzielt. Bei den Sektorstatistiken sind uneinheitliche Fortschritte zu verzeichnen.

    Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung waren die Fortschritte uneinheitlich. Wenngleich es einige positive Entwicklungen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Sozialdialog und Sozialschutz gegeben hat, sind informelle Beschäftigung und Erwerbslosigkeit auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor weit verbreitet. Insgesamt wurden die Maßnahmen zudem nicht ausreichend umgesetzt, insbesondere was den Bereich soziale Inklusion betrifft. Die Vorbereitungen sind hier nicht sehr weit vorangekommen.

    Im Bereich Unternehmens- und Industriepolitik hat es insbesondere was die Verbesserung des Rechtsumfelds für Unternehmen und den Finanzierungszugang für KMU betrifft, Fortschritte gegeben. Es wurden Institutionen zur Förderung der Innovation und technologischen Entwicklung eingerichtet. Die Vorbereitungen in diesem Bereich sind im Gange.

    Einige Fortschritte wurden beim Aufbau der transeuropäischen Netze erzielt. Die Fertigstellung der Verkehrskorridore kam voran und neue Stromverbindungen wurden in Betrieb genommen.

    Begrenzte Fortschritte wurden im Bereich Regionalentwicklung und Koordinierung der Strukturfonds erzielt. Beträchtliche Anstrengungen sind erforderlich, um die notwendigen institutionellen und administrativen Kapazitäten aufzubauen und ausgereifte Projekte im Bereich der Regionalentwicklung auf den Weg zu bringen. Die Vorbereitungen in diesem Bereich befinden sich immer noch in einem frühen Stadium.

    Im Bereich Justiz und Grundrechte bestehen trotz verschiedener Anstrengungen zur Ausarbeitung von Gesetzen im Einklang mit den europäischen Standards nach wie vor erhebliche Lücken. Darüber hinaus ist die Umsetzung der Vorschriften und Strategien in diesem Bereich insgesamt weiterhin unzureichend und stellt eine große Herausforderung dar. Die Angleichung der albanischen Rechtsvorschriften an europäische Standards und den Besitzstand im Bereich Justiz und Grundrechte befindet sich noch in einem frühen Stadium.

    Im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit wurden Fortschritte erzielt. Die Aufhebung der Visumpflicht bei der Einreise in den Schengen-Raum trat im Dezember 2010 für Staatsangehörige mit biometrischem Pass in Kraft. Fortschritte bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurden insbesondere durch die gute internationale Zusammenarbeit und die Umsetzung des Antimafia-Gesetzes, einschließlich der Beschlagnahme illegal erlangter Vermögenswerte erzielt. Die organisierte Kriminalität stellt jedoch weiterhin ein Problem dar. Die Anstrengungen zur wirksamen Umsetzung der Rechtsvorschriften und zur Unterstützung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität – die ebenfalls zu den in der Stellungnahme der Kommission genannten Schlüsselprioritäten zählt – müssen aufrechterhalten werden. Hierzu gehört auch der Nachweis einer glaubwürdigen Erfolgsbilanz in den Bereichen proaktive Ermittlungen, strafrechtliche Verfolgung und gegebenenfalls Verurteilungen. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Kompetenz und der Verantwortung der Ermittler sowie der Zusammenarbeit der Strafvollzugsbehörden sollten aktiv weiterverfolgt werden. Die Bekämpfung des Drogenhandels, der Geldwäsche und des Menschenhandels sowie die Gewährleistung des Opferschutzes müssen intensiviert und systematisch vorangebracht werden, und der Rechtsrahmen für die Beschlagnahme illegal erworbener Vermögenswerte muss systematisch gestärkt werden.

    Fortschritte sind bei der Fähigkeit zur Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Wissenschaft und Forschung zu verzeichnen. Die Verwaltungskapazität für die der Teilnahme am 7. EU-Forschungsrahmenprogramm wurde ausgebaut, wenngleich die nationalen Forschungskapazitäten nach wie vor gering sind. Einige Fortschritte wurden im Bereich Bildung und Kultur, insbesondere bei der beruflichen Bildung erzielt.

    Bei der Rechtsangleichung im Umweltbereich sind insgesamt geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften ist insgesamt noch unzureichend. Die Stärkung der Verwaltungskapazität und der interinstitutionellen Zusammenarbeit bedarf weiterer Anstrengungen. Hinsichtlich des Klimawandels erzielte das Land insgesamt keine Fortschritte und es bestehen nach wie vor nur äußerst geringe institutionelle Kapazitäten in diesem Bereich.

    Im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz wurden einige Fortschritte erzielt. Auch bei den Vorschriften zum Verbraucherschutz und der Rechtsdurchsetzung in diesem Bereich wurden Fortschritte erzielt. Insgesamt wurde der Rechtsrahmen in diesem Bereich verbessert. Was die öffentliche Gesundheit angeht, kam das Gesetz über die Krankenversicherung voran und sind einige positive Entwicklungen in den Bereichen übertragbare Krankheiten und geistige Gesundheit zu verzeichnen. Dennoch gibt es beim Zugang zu grundlegenden Versorgungsleistungen im Gesundheitsbereich auch weiterhin Ungleichheiten.

    Was die Zollunion betrifft, sind einige Erfolge bei der Rechtsangleichung zu verzeichnen und die Vorbereitungen in diesem Bereich kommen voran. Bei der Bestimmung des Zollwertes werden allerdings – gemessen an EU-Standards – weiterhin in hohem Maße Referenzpreise herangezogen; zudem sind weitere Anstrengungen zur Vereinfachung der Verfahren und zur Förderung des Handels erforderlich. Die Durchsetzungskapazität und die Verwaltung der Humanressourcen sind hier nach wie vor unzureichend.

    Im Bereich Außenbeziehungen wurden, insbesondere was die gemeinsame Handelspolitik betrifft, einige Fortschritte erzielt. Die institutionellen und administrativen Kapazitäten müssen gestärkt werden. Im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik wurden ebenfalls Fortschritte erzielt. Das Land hat sich den meisten Erklärungen und Gemeinsamen Standpunkten der EU angeschlossen und beteiligt sich weiter an Einsätzen im Rahmen der GSVP.

    Im Bereich Finanzkontrolle wurden Fortschritte erzielt. Die Primärgesetzgebung für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und die zentrale Haushaltskontrolle wurden verbessert. Die Verwaltungskapazität für die interne Kontrolle muss gestärkt werden. Die Vorbereitungen im Bereich Schutz der finanziellen Interessen der EU befinden sich in einem frühen Stadium.

    Im Bereich Finanz- und Haushaltsbestimmungen wurden die grundlegenden Prinzipien und Einrichtungen in den das Eigenmittelsystem betreffenden Politikbereichen festgelegt. Die Schaffung eines administrativen Rahmens für die Anwendung des Eigenmittelsystems der EU steht noch aus.

    Bosnien und Herzegowina

    Bei der Erfüllung der politischen Kriterien hat Bosnien und Herzegowina begrenzte Fortschritte erzielt.

    In den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist die Einrichtung der Exekutiv- und Legislativbehörden auch ein Jahr nach den Parlamentswahlen vom 3. Oktober 2010 noch nicht abgeschlossen und die Bildung einer gesamtstaatlichen Regierung steht weiterhin aus. Diese erheblichen Verzögerungen haben dazu geführt, dass Bosnien und Herzegowina bei vielen wichtigen Reformen nicht weiter vorangekommen ist.

    Das Fehlen überzeugender Maßnahmen zur Anpassung der Verfassung an die Europäische Menschenrechtskonvention stellt weiterhin ein ernsthaftes Problem dar. Die erste interinstitutionelle Arbeitsgruppe, die zur Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Sejdić-Finci[21] eingesetzt worden war, konnte keine Einigung erzielen. Die Einsetzung einer neuen Arbeitsgruppe, wie vom Ministerrat empfohlen, steht noch aus.

    Die Nationalversammlung der Republik Srpska nahm Schlussfolgerungen sowie eine Entscheidung zur Durchführung eines Referendums über die Justizinstitutionen auf gesamtstaatlicher Ebene an. Nach der EU-Unterstützung hob die Nationalversammlung der Republik Srpska ihre Entscheidung über das Referendum auf und nahm am 1. Juni eine Änderung ihrer Schlussfolgerungen an. Im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens hat Bosnien und Herzegowina mit der EU einen strukturierten Dialog über den Justizsektor aufgenommen.

    Die Verwaltungskapazität des Parlaments hat sich verbessert, aber die mangelnde Koordinierung zwischen den Parlamenten auf Ebene des Gesamtstaates und der Entitäten, wie auch die politische Zerrissenheit der Entitäten behindern weiterhin die Arbeit der parlamentarischen Versammlung. Auch die Funktionsfähigkeit der Regierungsinstitutionen wird auf verschiedenen Ebenen nach wie vor durch eine bruchstückhafte und unkoordinierte Politik beeinträchtigt. Die drei Mitglieder des Staatspräsidiums waren verstärkt darum bemüht, eine gemeinsame Formulierung und Umsetzung der politischen Maßnahmen zu erreichen, aber bei der Koordinierung im Außenbereich herrschte in einigen Bereichen weiterhin Uneinigkeit. In EU-Fragen, einschließlich der Programmierung der Finanzhilfe im Rahmen des Heranführungsinstruments (IPA), muss ein effektiver Koordinierungsmechanismus zwischen Gesamtstaat und Entitäten eingerichtet werden.

    Im Bereich der öffentlichen Verwaltungsreform wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Umsetzung der Reformmaßnahmen in diesem Bereich wird fortgesetzt. Allerdings ist die Koordinierung zwischen den verschiedenen Behörden nach wie vor unzureichend, und dem Reformprozess in diesem Bereich fehlt insgesamt die nötige politische Unterstützung. Weiterhin sind große Anstrengungen erforderlich, um politische Interferenzen zu verhindern. Der für die gesamtstaatliche Ebene ernannte Ombudsmann hat seine Arbeit aufgenommen, aber die Wirksamkeit seiner Arbeit wird durch Personalmangel und Mittelknappheit erschwert. Auch der Aufbau eines professionellen, unparteiischen, rechenschaftspflichtigen, transparenten und effizienten öffentlichen Dienstes, der leistungsorientiert und kompetent ist, bedarf weiterer Aufmerksamkeit.

    Bei der Verbesserung des Justizsystems hat Bosnien und Herzegowina begrenzte Fortschritte vorzuweisen. Zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU wurde ein strukturierter Dialog im Bereich Justiz eingeleitet, durch den ein unparteiisches, unabhängiges, effektives und rechenschaftspflichtiges Justizsystem gewährleistet werden soll. Die Bemühungen zur Umsetzung der Justizreform und zur Verfolgung der Kriegsverbrechen müssen verstärkt werden. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um den Verfahrensrückstau, insbesondere in Fällen unbezahlter Rechnungen von Versorgungsleistungen zu reduzieren, doch der Rückstau ist weiterhin beträchtlich. Der bruchstückhafte Rechtsrahmen in allen Bereichen der Gerichtsbarkeit lastet sowohl in legislativer als auch in finanzieller Hinsicht schwer auf dem Justizsystem. Mangels klar definierter Haushaltsbefugnisse sind Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Justiz weiterhin eingeschränkt. Die häufigen politischen Angriffe gegen das Justizsystem und der Verfahrensrückstau geben nach wie vor ernsthaften Anlass zur Sorge.

    Bei der Korruptionsbekämpfung erzielte Bosnien und Herzegowina nur sehr geringe Fortschritte; Korruption ist sowohl im öffentlichen als auch im Privatsektor noch immer ein weit verbreitetes und gravierendes Problem. Die Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie für die Korruptionsbekämpfung und eines entsprechenden Aktionsplans sind nach wie vor unzureichend. Die Antikorruptionsbehörde ist noch nicht voll funktionsfähig. Die gerichtliche Verfolgung von Korruptionsfällen verläuft weiterhin schleppend und nur eine begrenzte Zahl hochrangiger Fälle wurde strafrechtlich verfolgt. Die mangelhafte Umsetzung der Rechtsvorschriften sowie Koordinierungsprobleme zwischen den Entitäten stellen weiterhin ein Problem dar. Bosnien und Herzegowina muss in diesem Bereich mehr politisches Engagement zeigen und entschlossen gegen Korruption vorgehen.

    Die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der Minderheiten sind weitgehend gewährleistet. Bosnien und Herzegowina hat die wichtigsten internationalen Menschenrechtskonventionen ratifiziert, bei der Umsetzung gibt es allerdings Verzögerungen.

    Die bürgerlichen und politischen Rechte werden weitgehend gewahrt. Geringe Fortschritte wurden hingegen bei der Vereinheitlichung der strafrechtlichen Sanktionen im gesamten Land erzielt. Die Annahme eines Rahmengesetzes für kostenlose Rechtshilfe im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) steht noch aus. Der Zugang zur Justiz in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren muss sichergestellt werden. Einige Verbesserungen sind bei den Haftbedingungen zu verzeichnen, insbesondere in psychiatrischen Anstalten, doch die Themen Überbelegung der Haftanstalten und Misshandlung von Häftlingen sind nach wie vor nicht vom Tisch.

    Die Verfassung des Gesamtstaates und die Verfassungen der Entitäten sehen die Freiheit der Meinungsäußerung und der Medien, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Religionsfreiheit vor. Die Rechtsvorschriften in diesem Bereich müssen allerdings besser umgesetzt werden. Die Selbstkontrolle des Presserates hat sich verbessert und es gehen zunehmend Beschwerden von Bürgern über Verstöße gegen den Pressecode bei ihm ein. Die Kapazität des Presserates, professionelle Standards durchzusetzen, ist aufgrund fehlender Ressourcen eingeschränkt. Der politische Druck auf die Medien, wie auch die ethnische Voreingenommenheit, sind weiterhin ein Problem. Auch gibt es weiterhin Fälle von Einschüchterung von Journalisten. Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde noch nicht umgesetzt. Zudem wird die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen weiter unterminiert und die Ernennung der Verwaltungsratmitglieder steht noch aus. Die Entwicklung der Zivilgesellschaft erfordert mehr Unterstützung und mehr Transparenz bei der Mittelbereitstellung.

    Die wirtschaftlichen und sozialen Rechte sind im bestehenden Rechtsrahmen zwar gewährleistet, aber aufgrund der Aufsplitterung der Kompetenzen werden sie kaum gewahrt. Ein umfassendes gesamtstaatliches Antidiskriminierungsgesetz ist vorhanden, aber sein Geltungsbereich bleibt begrenzt und die Anwendung ist mangelhaft. Der Schutz der Frauen vor Gewalt, wie auch der soziale Schutz von Kindern, muss deutlich verbessert werden. Was die Beziehungen zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen betrifft, ist die große Zahl der geteilten („zwei Schulen unter einem Dach“) und monoethnischen Schulen trotz Einrichtung einer Koordinierungsstelle weiterhin problematisch. Das auf Ansprüchen und nicht auf Bedürfnissen beruhende Sozialleistungssystem hat ungünstige Auswirkungen auf die Lage sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen, einschließlich der psychisch Kranken. Der soziale Dialog und die Geltendmachung von Arbeitnehmerrechten wurden weiterhin durch die mangelnde Anerkennung der Sozialpartner auf gesamtstaatlicher Ebene und eine bruchstückhafte Gesetzgebung beeinträchtigt.

    Die Wahrung und der Schutz der Minderheitenrechte[22] und der kulturellen Rechte sind weitgehend gewährleistet. Fortschritte wurden bei der Umsetzung der Aktionspläne zur Förderung der Wohn- und Beschäftigungssituation der Roma erzielt. Die Anstrengungen zur Sicherstellung einer wirksamen Umsetzung der Aktionspläne im Gesundheits- und Bildungsbereich sowie zur Verbesserung der Ressourcen und der Nachhaltigkeit der Maßnahmen müssen verstärkt werden. Die Lebensbedingungen der Roma sind jedoch nach wie vor äußerst schlecht und es kommt weiterhin zu erheblichen Diskriminierungen dieser Gruppe. Mangels Geburtenregistrierung und Zugang zu kostenloser Rechtshilfe bei der Eintragung ins Personenstandsregister ist der Zugang zu grundlegenden sozialen und wirtschaftlichen Rechten weiterhin stark eingeschränkt. Es sind weitere Schritte erforderlich, um die Umsetzung des Gesetzes über nationale Minderheiten zu verbessern und die Minderheitenrechte zu garantieren.

    In Bezug auf Flüchtlinge und Binnenvertriebene wurden einige Fortschritte erzielt. Die Strategie zur Unterstützung des Rückkehrprozesses und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Umsetzung von Anhang VII des Abkommens von Dayton/Paris wurde inzwischen überarbeitet. Es wurden bereits einige Schritte zur Umsetzung dieser Strategie unternommen, insbesondere was die Bereitstellung von Mitteln für benachteiligte Gruppen in Sammellagern betrifft. Die Verfahren für die Bereitstellung von Rückkehrhilfe sind jedoch noch nicht vollständig anwendbar. Fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten und mangelnder Zugang zum Sozialschutz schränken die Nachhaltigkeit der Rückkehr und Wiedereingliederung ein.

    Im Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen schreitet die Umsetzung des Dayton/Paris-Abkommens weiter voran, allerdings wurde die territoriale Integrität des Landes durch Vertreter der Republik Srpska häufig infrage gestellt. Die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien verläuft weiterhin zufriedenstellend.

    Das Mandat des Sonderbeauftragten der Europäischen Union wurde vom Amt des Hohen Repräsentanten auf einen alleinigen Vertreter übertragen, der seinen Aufgaben somit im Rahmen eines zweifachen Mandats, als EU-Sonderbeauftragter und als Leiter der EU-Delegation, nachkommt.

    Die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und Staatsanwälten von Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Serbien wird fortgesetzt. Die bilateralen Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung und Durchsetzung von Gerichtsurteilen in Strafsachen werden weiter umgesetzt. Dennoch werden die Ermittlungen in Kriegsverbrecherfällen weiterhin durch strafrechtliche Hindernisse bei der Auslieferung beeinträchtigt.

    Was den Internationalen Strafgerichtshof anbelangt, so steht das bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika nicht mit dem Gemeinsamen Standpunkt und den Leitprinzipien der EU im Einklang. Bosnien und Herzegowina muss sich hier dem EU-Standpunkt anpassen.

    Bedeutende Fortschritte wurden bei dem durch die Erklärung von Sarajewo eingeleiteten Sarajewo-Prozess erzielt. Infolge der Treffen von Juni und September 2011 erzielten Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro und Serbien hinsichtlich einer Reihe von Themen eine Einigung und legten den Wortlaut ihrer gemeinsamen Erklärung fest, die auf einer Ministerkonferenz in Belgrad unterzeichnet werden soll.

    Bosnien und Herzegowina beteiligte sich weiterhin aktiv an Initiativen der regionalen Zusammenarbeit, u. a. am Südosteuropäischen Kooperationsprozess (SEECP), am Regionalen Kooperationsrat (RCC) und am mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommen (CEFTA). Die nachbarschaftlichen Beziehungen des Landes wurden weiter ausgebaut. Im September nahm Bosnien und Herzegowina einen Beschluss zur Anerkennung der Zollstempel des Kosovo an. Im Bereich der Grenzverwaltung mit den Nachbarländern bleiben jedoch einige Fragen offen.

    Die Wirtschaft Bosnien und Herzegowinas zog im Jahr 2011 nach einem eher verhaltenen Jahr 2010 wieder an. Die wirtschaftliche Erholung ist allerdings nach wie vor gedämpft und vor allem auf die Auslandsnachfrage zurückzuführen. Es herrscht weiterhin hohe Arbeitslosigkeit. Die Haushaltslage hat sich nach den Haushaltsanpassungen im Rahmen des Programms des Internationalen Währungsfonds und infolge der höheren Einnahmen etwas entspannt. Doch die haushaltspolitische Nachhaltigkeit wurde durch die gescheiterte Annahme des Gesamtrahmens für finanzpolitische Maßnahmen 2011-2013 schwer beeinträchtigt. Das Engagement für strukturelle Reformen und solide öffentliche Finanzen in Bosnien und Herzegowina ist weiterhin schwach und uneinheitlich, so dass das öffentliche Finanzmanagement weiterhin ein niedriges Niveau aufweist.

    Hinsichtlich der wirtschaftlichen Kriterien hat Bosnien und Herzegowina auf dem Weg zu einer funktionierenden Marktwirtschaft nut begrenzt weitere Fortschritte erzielt. Es bedarf weiterhin großer Anstrengungen, um die Reformen voranzubringen, damit das Land dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union langfristig standhalten kann.

    Die wirtschaftliche Erholung ist hauptsächlich auf die Auslandsnachfrage zurückzuführen, aber auch die Inlandsnachfrage hat, nicht zuletzt dank der Wiederaufnahme der Darlehenstätigkeit, angezogen. Die Industrieproduktion wurde gesteigert. Die Handelstätigkeit nahm ebenfalls deutlich zu und die Handelsintegration mit der EU bewegt sich weiter auf hohem Niveau. Die Finanz- und Währungsstabilität konnte aufrechterhalten werden. Die Currency-Board-Regelung erfreut sich weiterhin großer Glaubwürdigkeit. Im Unternehmensbereich sind einige Verbesserungen zu verzeichnen, was die Unternehmensregistrierung und die allgemeine Straffung der Verwaltungsverfahren betrifft.

    Die gescheiterte Annahme des Gesamtrahmens für finanzpolitische Maßnahmen 2011-2013 hat die Nachhaltigkeit und Glaubwürdigkeit der Haushaltspolitik Bosnien und Herzegowinas allerdings schwer beeinträchtigt, und für die Finanzbehörden gibt es weiterhin keine finanzpolitischen Leitlinien. Aufgrund des politischen Stillstands wurde der Staatshaushalt 2011 mit großer Verzögerung angenommen und die weiteren Programmgespräche mit dem Internationalen Währungsfonds über die Umsetzung der Bereitschaftskreditvereinbarung wurden vertagt. Das öffentliche Ausgabenniveau ist weiterhin niedrig, wobei die laufenden Ausgaben einen hohen Anteil am BIP haben. Die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte, vor allem das aktuelle Leistungsbilanzdefizit, haben mit der Inflation zugenommen. Das Unternehmensumfeld war weiterhin mit einer ineffizienten Verwaltung und dem Problem der schwachen Rechtsstaatlichkeit konfrontiert. Die geplante Privatisierung und Umstrukturierung öffentlicher Unternehmen sowie die Liberalisierung des Marktes der Netzindustrien sind nicht weiter vorangeschritten. Die Produktionskapazität und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sind weiterhin schwach, da die inländischen Wachstumsquellen nicht hinreichend ausgeschöpft werden. Strukturelle Verkrustungen wie hohe Sozialabgaben, kaum zielgerichtete soziale Transfers sowie die geringe Mobilität der Arbeitskräfte stehen der Schaffung von Arbeitsplätzen weiter im Wege. Es herrscht weiterhin hohe Arbeitslosigkeit, und auch der informelle Sektor stellt nach wie vor eine große Herausforderung dar.

    Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften und politischen Strategien an die EU-Standards hat Bosnien und Herzegowina begrenzte Fortschritte erzielt. Einige Fortschritte wurden in den Bereichen geistiges Eigentum, staatliche Beihilfen, Forschung, Kultur und Verkehr sowie in einer Reihe von Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit erzielt. Besondere Anstrengungen sind noch hinsichtlich des freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie in den Bereichen Zoll und Steuern, Wettbewerb, öffentliches Auftragswesen, Sozial- und Beschäftigungspolitik, Bildung, Industrie und KMU, Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, Umwelt und Klimawandel, Energie, Informationsgesellschaft und Medien sowie Statistik vonnöten.

    Insgesamt vollzog sich die Umsetzung des Interimsabkommens nach wie vor uneinheitlich. Das Land hat aufgrund der Nichteinhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Regeln über die staatlichen Beihilfen gegen das Interimsabkommen verstoßen. Das für die gesamtstaatliche Ebene geltende Gesetz über staatliche Beihilfen, das für die Angleichung an das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erforderlich ist, wurde im August vom Ministerrat angenommen, die Verabschiedung durch das Parlament steht allerdings noch aus. Das Volkszählungsgesetz, das für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Landes notwendig ist, muss dringend angenommen werden.

    Bosnien und Herzegowina hat einige Fortschritte in verschiedenen Bereichen des Binnenmarkts zu verzeichnen. Was den freien Warenverkehr betrifft, wurden einige Fortschritte bei der Marktüberwachung und dem Verbraucherschutz erzielt. Große Anstrengungen sind noch bei der Angleichung an den EU-Besitzstand, der Verbesserung der Verwaltungskapazität und der Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraums erforderlich.

    Geringe Fortschritte sind in den Bereichen freier Personen- und Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsrecht zu verzeichnen. Beide Entitäten haben Durchführungsvorschriften für die Bereiche Finanzdienstleistungen und Koordinierung der Bankenaufsicht angenommen. Ein grundlegender Faktor ist die weitere Vereinfachung der Unternehmensregistrierung und die Anpassung der Rechtsvorschriften für Postdienstleistungen.

    Im Bereich des freien Kapitalverkehrs sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Die Rechtsvorschriften müssen hier weiter an den Besitzstand angepasst und landesweit harmonisiert werden. Im Zoll- und Steuerbereich sind gute, aber uneinheitliche Fortschritte zu verzeichnen. Die Rechtsvorschriften müssen unbedingt weiter angeglichen und die erforderlichen Kapazitäten aufgebaut werden, um eine wirksame Um- und Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum zu gewährleisten.

    Bosnien und Herzegowina hat einige Fortschritte bei der Durchsetzung der Wettbewerbsregeln erzielt. Im Bereich öffentliche Auftragsvergabe, insbesondere was die vollständige Angleichung des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe betrifft, sind keine Fortschritte erkennbar. Im Bereich Rechte an geistigem Eigentum wurden weitere Fortschritte erzielt.

    In den Bereichen Sozial- und Beschäftigungspolitik sowie öffentliche Gesundheit wurden geringe Fortschritte erzielt. Für das gesamte Land liegen Strategiepapiere vor oder werden ausgearbeitet, aber die Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen in diesem Bereich sind nach wie vor bruchstückhaft. Im Bereich Bildung bestehen zwar Rahmengesetze und -strategien, aber diese wurden bislang nicht umgesetzt. Auf dem Gebiet der Kultur wurden einige Fortschritte verzeichnet. Im Bereich Forschung gab es weitere Fortschritte und die Vorbereitungen für die Union der Innovation kommen voran. Die Verhandlungen über den Beitritt zur Welthandelsorganisation sind weiter fortgeschritten.

    Was die sektorspezifischen Strategien angeht, hat Bosnien und Herzegowina nur geringe Fortschritte bei der Angleichung an europäische Standards erzielt. Im Bereich Industrie und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) steht die Annahme einer nationalen Entwicklungsstrategie, unter Berücksichtigung des Industriebereichs noch aus, und die Strategie zur Förderung der KMU muss noch umgesetzt werden. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Fischerei wurden einige Fortschritte erzielt. Die Fortschritte im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums sind nach wie vor begrenzt. Eine engere Koordinierung zwischen der staatlichen Ebene und der Ebene der Entitäten im Hinblick auf die Anpassung an den Besitzstand in diesen Bereichen ist weiterhin grundlegend. Die mangelnden Fortschritte haben negative Auswirkungen auf den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

    Die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas im Bereich Umwelt befinden sich noch in der Anfangsphase. Es müssen einheitliche Rechtsvorschriften für den Umweltschutz geschaffen und eine staatliche Umweltschutzagentur eingerichtet werden. Die Verwaltungskapazität ist mangelhaft und die horizontale und vertikale Kommunikation zwischen den verschiedenen Behörden muss gestärkt werden. Hinsichtlich des Klimawandels sind weitere Anstrengungen zur Annahme einer nationalen Strategie zur Eindämmung des Klimawandels, zur Angleichung der Rechtsvorschriften und zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit erforderlich.

    Im Verkehrssektor hat Bosnien und Herzegowina Fortschritte zu verzeichnen. Was die transeuropäischen Verkehrsnetze, den Straßen- und Luftverkehr sowie den Schienen- und Binnenschifffahrtsverkehr betrifft, hat es einige positive Entwicklungen gegeben. Die Annahme eines Gesetzes über Gefahrguttransporte steht noch aus. Die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur muss erst noch angegangen werden. Die Vorbereitungen im Bereich Energie sind nicht sehr weit vorangeschritten. Als Partei des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft muss Bosnien und Herzegowina die einschlägigen Energievorschriften der EU umsetzen. Bei der Energieversorgung des Brčko-Distrikts und der umfassenden Überarbeitung des Stromgesetzes, mit der auf allen Regierungsebenen begonnen wurde, wurden einige Erfolge erzielt. Zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit muss landesweit eine voll funktionsfähige nationale Übertragungsgesellschaft geschaffen und eine umfassende Strategie für den Energiesektor entwickelt werden.

    Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften für das öffentlich-rechtliche Rundfunkwesen steht weiterhin aus. Die Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen, der politische Druck und der langsame Rhythmus bei der Umsetzung der öffentlichen Rundfunkreform sind weiterhin ein gravierendes Problem.

    Im Bereich Finanzkontrolle sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Sowohl auf gesamtstaatlicher Ebene als auch auf Ebene der Entitäten bestehen zentrale Harmonisierungseinheiten und wurde mit der Einführung interner Audits begonnen. Finanzmanagement und Kontrollsysteme müssen weiterentwickelt werden. Die Unabhängigkeit des Staatlichen Rechnungshofs gibt weiterhin Anlass zur Sorge. Im Bereich Statistik sind einige Fortschritte hinsichtlich der Klassifikationen und Register zu verzeichnen. Sektorstatistiken wie volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen oder Unternehmens- und Agrarstatistiken müssen verbessert werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Statistikämtern auf gesamtstaatlicher Ebene und auf der Ebene der Entitäten sowie mit anderen staatlichen Behörden ist nach wie vor unzureichend.

    Im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit wurden einige Fortschritte erzielt, auch wenn diese je nach Bereich unterschiedlich ausfielen. Bei der Visumpolitik wurden weiterhin die Prioritäten angegangen. Das Abkommen über die Visaerleichterung und auch das Rückübernahmeabkommen zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU werden nach wie vor reibungslos umgesetzt. Die Aufhebung der Visumpflicht bei der Einreise in den Schengen-Raum gilt seit Dezember 2010 für Bürger Bosnien und Herzegowinas mit biometrischem Pass.

    Die Vorbereitungen des Landes in den Bereichen Grenzverwaltung, Asyl und Migration sind vorangekommen. Asyl und internationaler Schutz, die Überwachung der Migrationsströme und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden sind weiter vorangekommen. Die Infrastruktur an einigen Grenzübergängen muss jedoch verbessert werden. Bei der Bekämpfung der Geldwäsche wurden geringe Fortschritte erzielt. Die Strategie und der Aktionsplan zur Bekämpfung der Geldwäsche wurden nur begrenzt umgesetzt. Bei der Bekämpfung des Drogenhandels sind geringe Fortschritte zu verzeichnen. Das Fehlen einer wirksamen strafrechtlichen Verfolgung stellt ein Hindernis für die Bekämpfung des Drogenhandels dar, der weiterhin ein schwerwiegendes Problem ist.

    Was das Polizeiwesen betrifft, kommen die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas voran. Die Zersplitterung der Polizeikräfte in Bosnien und Herzegowina stellt weiterhin ein Hindernis für eine effiziente und ergebnisorientierte, auf Zusammenarbeit und Informationsaustausch beruhende Polizeiarbeit dar. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist nach wie vor unzureichend, was auf das Fehlen einer wirksamen Koordinierung zwischen den Vollzugsbehörden zurückzuführen ist. Die organisierte Kriminalität gibt nach wie vor Anlass zu großer Sorge, da sie die Rechtsstaatlichkeit und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinträchtigt. Die Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels müssen intensiviert und die Schwachstellen bei der Ermittlung der Opfer beseitigt werden. Bosnien und Herzegowina hat einige Fortschritte im Kampf gegen den Terrorismus zu verzeichnen. Die gemeinsame Taskforce zur Terrorismusbekämpfung wurde wieder eingerichtet. Die Strategie zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus muss jedoch gestärkt werden.

    Die Vorbereitungen im Bereich Schutz personenbezogener Daten werden fortgesetzt, aber in Bezug auf die Durchsetzung der Rechtsvorschriften und die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Überwachungsbehörde sind noch weitere Anstrengungen erforderlich. Ein gut funktionierender Datenschutz ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Bosnien und Herzegowina Vereinbarungen mit Europol und Eurojust schließen kann.

    Kosovo

    Die politische Situation im Kosovo wurde zwischen Oktober 2010 und April 2011 maßgeblich von den Parlaments- und den Präsidentschaftswahlen bestimmt. Die Durchführung der allgemeinen Wahlen war von gravierenden Mängeln und technischen Schwierigkeiten geprägt. Im Februar wurde eine neue Koalitionsregierung gebildet und im April wurde ein neuer Präsident gewählt.

    Der Präsident und die Regierung haben entschlossenes Engagement für die Europäische Agenda bewiesen. Die Koordinierung der EU-bezogenen Reformen wurde verbessert. Durch die Wahlen wurde die Umsetzung vieler wichtiger Reformen verzögert. Nun müssen anhaltende Anstrengungen unternommen werden, um die Reformen und ihre wirksame Umsetzung zu beschleunigen. Die öffentliche Verwaltung und das Justizwesen weisen Schwachstellen auf. Es muss noch viel mehr getan werden, um entschlossen gegen organisierte Kriminalität und Korruption – unter anderem im öffentlichen Beschaffungswesen – vorzugehen. Auch die wirtschaftliche Situation ist besorgniserregend und die Regierung muss umgehend Maßnahmen treffen, um die Haushaltslage in enger Abstimmung mit dem Internationalen Währungsfonds zu verbessern. Positiv zu werten ist, dass das Kosovo weiterhin anhaltende Anstrengungen unternommen hat, um in Schlüsselbereichen seiner Europäischen Agenda; wie zum Beispiel Visafragen und Handel; konkrete Ergebnisse zu erzielen.

    Auf der Grundlage der Resolution der UN-Generalversammlung vom 9. September 2010, die Serbien und die 27 Mitgliedstaaten gemeinsam eingereicht hatten, wurde im März ein Dialog zwischen Pristina und Belgrad eingeleitet. Er wurde bis September in einem generell konstruktiven Klima geführt und hat zu Vereinbarungen in den folgenden Bereichen geführt. Zollstempel, freien Personenverkehr, Personenstandsregister und Katasterwesen. Die bereits getroffenen Vereinbarungen müssen unverzüglich in vollem Umfang umgesetzt werden. Es müssen noch weitere Ergebnisse erzielt werden, vor allem um die Grundsätze einer funktionierenden regionalen Kooperation, die alle Beteiligten einschließt, umzusetzen und langfristige Lösungen für besitzstandsbezogene Fragen in Sektoren wie Energie und Telekommunikation zu finden. Dies ist erforderlich, um eine glaubwürdige Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo in Gang zu setzen.

    Im Berichtszeitraum waren bei der Integration der serbischen Gemeinschaft südlich des Flusses Ibër/Ibar Verbesserungen zu verzeichnen. Die serbische Bevölkerung hat Nutzen aus dem Rechtsrahmen zum Schutz ihrer Rechte gezogen. Ihre Beteiligung an den allgemeinen Wahlen hat zugenommen und die Mitglieder der serbischen Gemeinschaft haben auch an der Volkszählung teilgenommen. Ein Teil des Lehrpersonals an von Serbien unterstützten Schulen hat bereits Verträge mit den kommunalen Bildungsabteilungen des Kosovo unterzeichnet.

    Im Norden des Kosovo wurden weiterhin von Serbien unterstützte Strukturen betrieben und bei der Integration gab es keine Fortschritte. Allerdings haben sich die von Serbien unterstützten Gemeinden im Norden der Durchführung der Volkszählung widersetzt und auch die Wahlbeteiligung der Serben aus dem nördlichen Kosovo war äußerst gering. Im Norden haben Serben zudem die Legitimität des EULEX-Mandats in Frage gestellt. Die Situation im Norden des Kosovo und der Streit um die Kontrolle der (Verwaltungs-)Grenze haben zu gewalttätigen Zusammenstößen geführt, bei denen im Juli und im September mehrere Personen verletzt wurden und eine Person ums Leben kam. Diese Situation hat auch dazu geführt, dass von den führenden Politiker des Kosovo häufiger hetzerische Reden gehalten wurden. Die EU hat beide Parteien dazu aufgerufen, die Spannungen abzubauen und dazu beizutragen, dass der freie Personen- und Warenverkehr wiederhergestellt wird, was der Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung in der Region dienen würde.

    Die Behörden arbeiten mit der EULEX-Task-Force bei den Ermittlungen zu den Anschuldigungen in Bezug auf unmenschliche Behandlung und illegalen Organhandel im Kosovo zusammen, die in der Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vorgebracht wurden. Die kosovarischen Behörden müssen zudem in allen vom Mandat der EULEX-Mission erfassten Bereichen ihre konsequente und wirksame Zusammenarbeit mit EULEX sicherstellen.

    Was den Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angeht, so bietet insbesondere der Bereich Rechtsstaatlichkeit weiterhin Anlass zu großer Sorge, und die Regierung, das Parlament und die Justizbehörden des Kosovo müssen sich mit dieser Frage umgehend befassen.

    Die vierte Legislaturperiode des Parlaments (Versammlung des Kosovo) wurde nach den allgemeinen Wahl am 21. Februar eröffnet.           Bei den Wahlen waren schwerwiegende Mängel festzustellen. Das Kosovo muss umgehend Maßnahmen ergreifen, um diese zu beheben; dies erfordert die Vereinfachung des Systems und die Einhaltung internationaler Standards, ferner müssen in Fällen von Wahlbetrug Ermittlungen angestellt und für die strafrechtliche Verfolgung gesorgt werden. Das Parlament hat einen Haushaltsplan und eine Reihe wichtiger Reformgesetze angenommen, die für die Europäische Agenda relevant sind. Die Kapazität des Parlaments zur Prüfung der Gesetzesentwürfe und der Arbeit der Regierung ist weiterhin unzureichend. Es bestehen Bedenken, dass die Geschäftsordnung des Parlaments nicht immer eingehalten wird.

    Am 22. Februar hat eine neue Koalitionsregierung ihr Amt angetreten. Im März hat die Regierung eine Verordnung angenommen, in der die Rolle der Abteilungen für europäische Integration in den Ministerien festgelegt und gestärkt wird. Das Ministerium für europäische Integration hat seine Rolle als Koordinator der Europäischen Agenda und der Geber gestärkt und auf die Beschleunigung der Reformen gedrängt. Weitere Anstrengungen müssen unternommen werden, um spezifische Ziele und messbare Ergebnisse festzulegen, die der Regierung bei ihren Reformmaßnahmen eine bessere Orientierung bieten. Die Dezentralisierungsbemühungen wurden fortgesetzt. Die Regierung muss Lösungen für die langfristige Tragfähigkeit der neu gegründeten Gemeinden mit serbischer Bevölkerungsmehrheit finden. Gleichzeitig haben von Serbien unterstützte Strukturen ihre Tätigkeit im Kosovo fortgesetzt, was die vollständige Umsetzung der Dezentralisierung verhindert hat.

    Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Der Rechtsrahmen wurde gestärkt, muss aber noch vervollständigt werden. Die überarbeitete Strategie 2010-2013 für die öffentliche Verwaltung wurde noch nicht umgesetzt. Reformen im Bereich der öffentlichen Verwaltung bleiben eine wichtige Herausforderung, und die öffentliche Verwaltung weist große Schwächen auf. Dem Amt des Bürgerbeauftragen fehlt es an angemessenen Ressourcen, Räumlichkeiten und politischer Unterstützung.

    In Bezug auf das Justizsystem sind Fortschritte zu vermelden, insbesondere hat das Verfassungsgericht Urteile von großer Tragweite gesprochen. Das Parlament hat wichtige Rechtsvorschriften angenommen, z. B. die Gesetze zum Zeugenschutz, zur strafrechtlichen Haftung juristischer Personen und das Gesetz zur internationalen justiziellen Zusammenarbeit. Der Reformprozess muss fortgesetzt werden. Die Umsetzung der vier Reformgesetze, die in dem vorhergehenden Berichtszeitraum angenommen wurden, wurde weiterhin zufriedenstellend umgesetzt. Die Abteilung für internationale justizielle Zusammenarbeit im Justizministerium hat ihre Kapazität ausgebaut und eine Reihe von Fällen professionell bearbeitet. Der kosovarische Richterrat hat begonnen, sich mit den wichtigsten Prioritäten zu befassen. Alle neun Mitglieder des kosovarischen Staatsanwaltschaftsrates wurden ernannt, und der Rat hat seine Arbeit aufgenommen. Die Gehälter der Richter und der Staatsanwälte wurden erhöht. Gleichzeitig ist das Justizwesen in Kosovo weiterhin wenig leistungsfähig. Es besteht weiterhin ein erheblicher Rückstau anhängiger Verfahren. Es wird nach wie vor von Fällen berichtet, in denen es zu Bedrohungen und Einschüchterungen von Richtern kam, und die politische Einflussnahme auf die Arbeit der Justiz gibt weiterhin Anlass zur Sorge. Es bedarf einer proaktiveren Vorgehensweise der Staatsanwälte und Richter, um in Fällen von Korruption und organisierter Kriminalität zu ermitteln und Strafen zu verhängen. Zudem bestehen ernste Sorgen in Bezug auf die Transparenz bei der Anwendung des Gesetzes über Straferlässe.

    Das Kosovo hat bei der Korruptionsbekämpfung einige Fortschritte erzielt, insbesondere indem es mit der Bearbeitung einiger Korruptionsfälle begonnen hat. Korruption ist in vielen Gebieten nach wie vor verbreitet und ist weiterhin ein gravierendes Problem, das unter anderem den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu verschiedenen Diensten beeinträchtigt. Die Korruptionsbekämpfungs-Taskforce wurde gestärkt. Der Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfung wurde verbessert, indem mehrere wichtige Gesetze angenommen wurden; er ist allerdings immer noch nicht vollständig und muss weiter gestärkt werden. Das Gesetz über die Parteienfinanzierung weist erhebliche Mängel auf und auch die Überwachung seiner Anwendung ist verbesserungsbedürftig. Verstöße gegen die Vorschriften im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe geben im Zusammenhang mit der Korruptionsproblematik weiterhin Anlass zur Sorge. Bei den Vermögenserklärungen sind weiterhin Diskrepanzen zwischen den angegebenen Vermögenswerten und dem tatsächlichen Einkommen festzustellen.

    Die Verfassung des Kosovo enthält klare Bestimmungen zur Sicherung der internationalen Standards in den Bereichen Menschenrechte und Achtung und Schutz von Minderheiten. Die verschiedenen Einrichtungen, die mit der Förderung, der Durchsetzung und dem Monitoring der Grundrechte befasst sind, sorgen nicht für eine angemessene Koordinierung ihrer Tätigkeiten. Die verschiedenen Einrichtungen der Exekutive sind durch Kapazitätenmangel und unzureichend abgegrenzte Zuständigkeiten und Aufgaben, die sich vielfach mit denjenigen anderer Einrichtungen überschneiden, beeinträchtigt. Die politischen und praktischen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten sind begrenzt. Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Rechtsmittel bei Verstößen gegen Menschenrechte durchzusetzen. Bei der Integration der Mitglieder der serbischen Gemeinschaft sind – insbesondere südlich des Flusses Ibër/Ibar – Verbesserungen zu verzeichnen. Es bedarf weiterer Bemühungen, um den Bedürfnissen der Serben im gesamten Kosovo zu entsprechen, dies gilt allerdings in besonderem Maße für den Norden.

    Im Bereich bürgerliche und politische Rechte wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Anstrengungen der Regierung zur Verhütung von Folter und Misshandlung müssen fortgesetzt werden. Um die Straffreiheit abzuschaffen müssen weitere Schritte unternommen werden. In mehreren Haftanstalten müssen Probleme wie Platzmangel und Überbelegung behoben werden. Der Zugang zur Justiz ist nicht uneingeschränkt gewährleistet, dies gilt insbesondere für das im Norden gelegene Mitrovicë/Mitrovica, wo das Bezirksgericht unter Aufsicht von EULEX mit nur begrenzten Kapazitäten tätig ist. Dadurch wird die Rechtsstaatlichkeit in diesem Teil des Kosovo geschwächt.

    Im Bereich freie Meinungsäußerung sind begrenzte Fortschritte zu vermelden. Die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Mediensektor ist gesetzlich gesichert und das Gesetz wird angemessen durchgesetzt. Journalisten sehen sich weiterhin politischem Druck und Bedrohungen ausgesetzt. Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des staatlichen Rundfunks (RTK) müssen gewährleistet werden. Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wird weitgehend gewahrt. Die Vereinigungsfreiheit ist durch die Annahme der Änderungen des Gesetzes über die Vereinigungsfreiheit in Nichtregierungsorganisationen gewährleistet. Das Umfeld, in dem die Zivilgesellschaft tätig ist, muss erheblich verbessert werden. Die Regierung muss Kenntnisse und Erfahrungen der Zivilgesellschaft besser nutzen.

    Zur Gewissens- und Religionsfreiheit ist anzumerken, dass die Polizei die von der KFOR übernommene Zuständigkeit für die Bewachung historischer und religiöser Stätten, u. a. der serbisch-orthodoxen Stätten, von der KFOR weiterhin gut bewältigt hat. Das Kosovo ist bei der Renovierung serbisch orthodoxer Stätten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Beteiligten aus der Kirche und mit Vertretern der serbischen Behörden vorangekommen.

    Um die wirtschaftlichen und sozialen Rechte uneingeschränkt zu gewährleisten, bedarf es weiterer Anstrengungen. In Bezug auf die Frauenrechte sind Fortschritte festzustellen, so sind insbesondere Frauen in der Politik stärker vertreten und der Rechtsrahmen zur Sicherung ihrer Rechte wurde verbessert. Um die Anwendung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten, müssen die einschlägigen Institutionen gestärkt und die entsprechenden Haushaltsmittel erhöht werden. Der Schutz der Rechte des Kindes wurde dank der Anwendung der Gesetze zur Jugendgerichtsbarkeit verbessert. Der Rat für den Schutz der Kinderrechte und Gerechtigkeit für Kinder wurde eingerichtet. Der Kinderschutz bleibt weiterhin unzureichend und die Armutsrate bei Kindern ist nach wie vor hoch. In Bezug auf sozial benachteiligte Gruppen und Menschen mit Behinderungen sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Über die Umsetzung des Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen wurde ein Bericht veröffentlicht. Die Umsetzung des Aktionsplans und die Anwendung der einschlägigen Gesetze in diesem Sektor müssen insbesondere auf kommunaler Ebene entschlossener vorangetrieben werden; vor allem muss gewährleistet werden, dass Schüler mit Behinderungen Zugang zur Schulbildung erhalten.

    Die Regierung hat Sensibilisierungskampagnen im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungsgesetz durchgeführt. Im Bereich Diskriminierungen besteht weiterhin Anlass zur Sorge. In Bezug auf die Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Das Arbeitsgesetz wie auch das Gesetz über die Gewerkschaften und das Gesetz über den Wirtschafts- und Sozialrat wurden verabschiedet. Auf dem Gebiet der Eigentumsrechte waren die Fortschritte uneinheitlich. Der Rechtsrahmen wurde verbessert und es wurde ein Koordinator für Eigentumsrechte ernannt. Durch den erheblichen Verfahrensrückstau in diesem Bereich können die Menschen ihre Eigentumsrechte jedoch nicht wahrnehmen. Es müssen mehr Bemühungen zur Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften unternommen werden.

    Im Bereich Achtung und Schutz der Minderheiten und kulturellen Rechte sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die neu gegründeten Gemeinden mit serbischer Bevölkerungsmehrheit sehen sich mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert, unter anderem im Bereich der Grundstücksverwaltung. Beim Zugang der Angehörigen von Minderheiten zur Bildung wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die serbische Gemeinschaft sowohl nördlich als auch südlich des Ibër/Ibar verwendet immer noch von Serbien bereitgestellte Lehrbücher und Lehrpläne. Die kosovarischen Behörden müssen hier eine Alternative anbieten und Lehrpläne für den Unterricht in serbischer Sprache entwickeln. Außerhalb der Gebiete mit serbischer Bevölkerungsmehrheit wird Serbisch, die zweite Amtssprache, in den Schulen nicht unterrichtet. Im Hinblick auf die Verwendung von Sprachen sind geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Umsetzung des Rechtsrahmens ist unzureichend. Der öffentliche Dienst ist nach wie vor nicht mehrsprachig. Die Stellung der serbischen Minderheitenmedien wurde verbessert, insbesondere durch den Start von „TV Mreža“.

    Im Zuge der Umsiedelung von Familien der Roma-, Aschkali- und Balkanägypter-Gemeinschaften aus bleiverseuchten Gebieten wurde das Lager Çesmin Lug/Česmin Lug im Oktober 2010 geschlossen. Das Lager Osterode wurde nicht geschlossen, da keine anderen öffentlichen Flächen im Norden von Mitrovicë/Mitrovica als Alternative bereitgestellt wurden. Die Regierung hat die Eintragung der Angehörigen dieser Gemeinschaften in die Personenstandsregister gefördert, unter anderem indem sie für eine kostenfreie Eintragung sorgte. Zur Umsetzung der Strategie für die Integration der Roma-, Aschkali- und Balkanägypter-Gemeinschaften wurde ein Bericht veröffentlicht. Gleichzeitig geben die Lebensbedingungen dieser Gemeinschaften und ihr Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialfürsorge weiterhin Anlass zu sehr großer Sorge.

    Die Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen ist nach wie vor eine Herausforderung für die kosovarischen Institutionen. Die für die Rückkehrmaßnahmen bereitgestellten Mittel wurden um 40 % auf ein sehr niedriges Niveau gesenkt. Probleme wie Verzögerungen bei der Eigentumsrückgabe und mangelnde Erwerbsmöglichkeiten sind weiterhin erhebliche Hindernisse für die freiwillige und dauerhafte Rückkehr. Die Lebensbedingungen zahlreicher Binnenvertriebener sind weiterhin schwierig. Bei der Durchsetzung der kulturellen Rechte sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Ministerien sowie zwischen der zentralen und der kommunalen Verwaltung wurde verbessert. Die Rechtsvorschriften zum Schutz des kulturellen Erbes und die Anwendung der Gesetze sind weiterhin unzureichend.

    Was regionale und internationale Verpflichtungen anbetrifft, so arbeitete das Kosovo weiterhin mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) zusammen. EULEX führte eine Reihe von Einsätzen durch, darunter Festnahmen und Verurteilungen im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen, zum Teil von hochrangigen Politikern – unter anderem eines früheren Ministers. Das im August angenommene Gesetz über Vermisste ist ein wichtiger Schritt. Es garantiert die Anerkennung des Rechts der Angehörigen auf Informationen und Entschädigung und regelt den Rechtsstatus von vermissten Personen. Die Regierung muss ihre Bemühungen zur Bereitstellung von Informationen und Ressourcen zur Klärung des Verbleibs von vermissten Personen verstärken. In der im Januar von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates angenommenen Entschließung wurden schwerwiegende Anschuldigungen im Zusammenhang mit dem Konflikt von 1999 vorgebracht. Zur Untersuchung dieser Vorwürfe hat EULEX eine Task Force mit Sitz in Brüssel und einem Verbindungsbüro in Pristina eingerichtet. Die Behörden arbeiten bei diesen Ermittlungen mit EULEX zusammen.

    Kosovo nahm im Juni in Montenegro zum ersten Mal seit dem Sommer 2010 an der Tagung des Regionalen Kooperationsrats teil. Das Kosovo hat 2011 bei den CEFTA-Sitzungen mit Erfolg den Vorsitz geführt. Im Rahmen des Dialogs zwischen Pristina und Belgrad konnte eine Einigung über die Zollstempel erzielt werden. Es muss noch eine Vereinbarung über eine dauerhafte Lösung für die Teilnahme des Kosovo an regionalen Foren gefunden werden. Die Grundsätze einer funktionierenden regionalen Kooperation, die alle Beteiligten einschließt, müssen von allen Beteiligten ohne Einschränkungen umgesetzt werden.

    Die Wirtschaft im Kosovo war weiterhin von einer instabilen Wachstumssituation und erheblichen internen und außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten gekennzeichnet, was durch die unsichere finanzpolitische Lage noch verschärft wurde. Die hohe Inflation und der schlecht funktionierende Arbeitsmarkt stellen große Belastungen für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt dar. Eine Reihe von Ad-hoc-Maßnahmen und das mangelnde Engagement der Behörden brachten die Stand-by-Vereinbarung mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) zum Scheitern. Die neue Vereinbarung mit dem IWF, in deren Rahmen keine Auszahlungen vorgesehen sind und die bis Ende 2011 laufen soll, ist ein wichtiger Test für den Kosovo, um die Glaubwürdigkeit seiner Wirtschafts- und Finanzpolitik wiederherzustellen. Das hohe Maß an Unsicherheit war nach wie vor ein Hindernis für die Entwicklung des Privatsektors. Unternehmen sehen sich mit einer unzureichenden Verwaltung, einer unzuverlässigen Stromversorgung, nicht ausreichend qualifizierten Arbeitskräften, einer unzulänglichen Infrastruktur und mangelnder Rechtsstaatlichkeit konfrontiert.

    Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat das Kosovo keine Fortschritte im Hinblick auf die Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft erzielt. Umfassende Reformen und erhebliche Investitionen sind erforderlich, damit das Land dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union langfristig standhalten kann.

    Der geldpolitische Rahmen hat weiterhin relativ gut funktioniert, es gibt aber durchaus Verbesserungsbedarf, insbesondere bei der Regulierung und Beaufsichtigung des Finanzsektors. Die Finanzintermediation wurde vertieft und der Bankensektor ist stabil und rentabel geblieben, obwohl der Anteil der notleidenden Kredite zugenommen hat. Im Privatisierungsprozess wurden einige Fortschritte erzielt.

    Das angemessene Funktionieren des makroökonomischen Policy-Mix wurde zunehmend durch eine unvorhersehbare Finanzpolitik, eine untragbare Zunahme der öffentlichen Ausgaben und begrenzte Finanzierungsmöglichkeiten gefährdet. Die unzureichende politische Steuerung und Ad-hoc-Maßnahmen haben sich negativ auf den Privatsektor ausgewirkt, und die Wirtschaft wird weiterhin durch grundlegende strukturelle Probleme behindert. Die Inflation war hoch und unterlag starken Schwankungen. Die Arbeitslosigkeit ist auf einem sehr hohen Stand geblieben und es wurden nicht genügend Arbeitsplätze geschaffen, um den Druck auf den Arbeitsmarkt zu verringern und insbesondere für junge Arbeitskräfte, die in den Arbeitsmarkt eintreten, Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Auch die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte waren weiterhin stark ausgeprägt, insbesondere beim Handel mit Waren, und der Zustrom produktionsfördernder ausländischer Direktinvestitionen ist gering geblieben. Die staatliche Elektrizitätsgesellschaft hat weiterhin erhebliche Zuschüsse aus dem Staatshaushalt und Darlehen zur Finanzierung ihres Investitionsprogramms erhalten. Mangelnde Rechtsstaatlichkeit und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Eigentumsrechten haben sich weiterhin nachteilig auf das Unternehmensumfeld ausgewirkt. Der informelle Sektor stellt nach wie vor ein großes Problem dar.

    Der Wahlkampf für die vorgezogenen allgemeinen Wahlen und das anschließende Verfahren zur Bildung einer neuen Regierung und für die Wahl des Präsidenten ließen dem Parlament und der Regierung nur wenig Zeit, Rechtsvorschriften und politische Strategien im Einklang mit europäischen Standards anzunehmen. Hier wurden uneinheitliche Fortschritte erzielt. Das System für Kapitalbewegungen ist auf einem guten Stand. Im Bereich Asyl und Migration hat das Kosovo Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Rückübernahme und der Wiedereingliederung von Rückkehrern.

    Bei den Rechtsvorschriften für die Wettbewerbspolitik, den Energiesektor sowie für den Bereich Informationsgesellschaft und Medien hat es einige Fortschritte gegeben. Auch in den folgenden Bereichen sind Fortschritte zu verzeichnen: Steuern, Rechte an geistigem Eigentum, Beschäftigung, Sozialpolitik und Volksgesundheit, Finanzkontrolle, Statistik, Grenzmanagement und Bekämpfung des Menschenhandels. Die Verkehrsinfrastruktur muss weiter ausgebaut werden. In den Bereichen Umwelt, Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit, Drogenhandel, organisierte Kriminalität und Terrorismusbekämpfung wurden nur in begrenztem Umfang Ergebnisse erzielt. Zur Anpassung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand in den Bereichen freier Personen- und Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsrecht, Geldwäsche und Schutz personenbezogener Daten wurden nur wenige Anstrengungen unternommen.

    Was den EU-Binnenmarkt anbelangt, so wurden einige Fortschritte bei den Rechtsvorschriften für den freien Warenverkehr erzielt. Im Bereich Konformitätsbewertung, Akkreditierung, Messwesen und Marktaufsicht sind einige Fortschritte festzustellen. Auf dem Gebiet der Standardisierung wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Im Hinblick auf die Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz sind keine Fortschritte festzustellen. Die Rechtsangleichung im Bereich freier Warenverkehr ist nur begrenzt vorangekommen. Der Prozess der Angleichung der Rechtsvorschriften an den gesamten Besitzstand in diesem Bereich muss besser koordiniert und hierzu eine entsprechende Strategie ausgearbeitet werden. Die Verwaltungskapazität, die Umsetzung und die Durchsetzungsmaßnahmen sind unzureichend. Die Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand in den Bereichen freier Personen- und Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsfreiheit wie auch im Gesellschaftsrecht befindet sich noch in einem frühen Stadium. Das System für die Kapitalbewegungen ist sehr liberal und ist weit fortgeschritten. Weitere Reformen sind wünschenswert, damit für das Risikomanagement Anforderungen gemäß Basel II eingeführt werden und um einen Rechtsrahmen zu schaffen, der uneingeschränkt im Einklang mit den EU-Standards steht.

    Die kosovarischen Zollvorschriften stimmen weitgehend mit den EU-Zollkodex überein. Die Anstrengungen zur Bekämpfung von Schmuggel und Markenpiraterie müssen fortgesetzt werden. Der unabhängige Beschwerdeausschuss muss die Wirksamkeit seiner Tätigkeit verbessern und den Rückstau anhängiger Verfahren abbauen. Im Steuerbereich sind einige Fortschritte festzustellen, vor allem im Zusammenhang mit der Umsetzung von Reformen zur Unterstützung der Strategie für eine bessere Einhaltung der Steuervorschriften. Die Verwaltungskapazitäten für die Steuereintreibung und die Eindämmung des großen informellen Sektors sind weiterhin gering.

    Bei den Rechtsvorschriften zur Wettbewerbspolitik hat es insbesondere bei der Kartellpolitik Fortschritte gegeben; auch im Bereich staatliche Beihilfen sind dank der Annahme des Gesetzes über staatliche Beihilfen Fortschritte festzustellen. Bei der Umsetzung der Kartellpolitik sind Verbesserungen zu verzeichnen. Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens wurden Fortschritte erzielt: Die Verabschiedung des geänderten Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Angleichung der Rechtsvorschriften an die EU-Standards. Der Rechtsrahmen muss noch vervollständigt und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Institutionen verbessert werden.

    Im Bereich Rechte an geistigem Eigentum wurden einige Fortschritte erzielt, insbesondere bei den gewerblichen Schutzrechten. Der Rechtsrahmen wurde noch nicht vervollständigt und die Rechtsvorschriften zu den Rechten an geistigem Eigentum werden unzureichend durchgesetzt. Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Beschäftigung, Soziales und öffentliche Gesundheit an die EU-Standards sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Anwendung dieses Rechtsrahmens ist entscheidend, um zur Verbesserung des Lebensstandards der Arbeitslosen und anderer benachteiligter Gruppen beizutragen. Das Kosovo verfügt auf diesen Gebieten vor allem auf kommunaler Ebene weiterhin nur über geringe Verwaltungskapazitäten. Bei der Angleichung an die europäischen Standards in den Bereichen Bildung und Forschung wurden einige Fortschritte erzielt. Die Kapazitäten auf zentraler und kommunaler Ebene müssen ausgebaut werden, um eine wirksame Anwendung des Rechts- und Strategierahmens zu gewährleisten. Im Bereich Forschung und Innovation wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Zur Schaffung der erforderlichen Kapazitäten in diesen Bereichen müssen erhebliche Anstrengungen unternommen werden. Die Umsetzung des Rechtsrahmens muss unter anderem durch eine bessere Koordinierung zwischen der zentralen und der lokalen Verwaltungsebene gestärkt werden. Um uneingeschränkt Nutzen aus der Geberhilfe ziehen zu können, muss für Bildungs- und Forschungsprojekte eine adäquate Personalausstattung gewährleistet werden.

    Was die sektorspezifischen Strategien anbelangt, so muss der Umsetzungsplan für die KMU-Strategie und die industriepolitischen Strategien angenommen werden, ferner müssen die entsprechenden Mittel bereitgestellt und die zuständigen Behörden gestärkt werden. Die Abstimmung und Zusammenarbeit der beteiligten Akteure gestalten sich nach wie vor problematisch. Im Bereich Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit hat das Kosovo begrenzte Fortschritte vorzuweisen. Es wurden Bemühungen zum Ausbau der Verwaltungskapazität, insbesondere im Bereich Lebensmittelsicherheit, unternommen. Bei Umwelt und Klimaschutz wurden hauptsächlich aufgrund unzureichender Haushaltsmittel nur begrenzte Fortschritte bei der Stärkung des Rechts- und Verwaltungsrahmens erzielt.

    Die Verkehrsinfrastruktur muss weiter ausgebaut werden. Das wichtigste Straßeninfrastrukturprojekt des Kosovo – der Bau der Autobahn von Kosovo zur albanischen Grenze – gibt angesichts unverhältnismäßig hoher Kosten und des langfristig erforderlichen Investitionsvolumens weiterhin Anlass zur Sorge. Im Bereich Luftverkehr wurden einige Fortschritte erzielt.

    Im Energiesektor sind bei der Rechtsangleichung und bei der Umsetzung des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft einige Fortschritte zu vermelden. Um Investitionen zu mobilisieren, müssen weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Stromabrechnung und des Gebühreneinzugs unternommen werden. Bei dem geplanten neuen Kraftwerk im Kosovo hat es Verzögerungen gegeben. Dies hat sich auf den Zeitplan für die Schließung des extrem umweltschädlichen Kraftwerks Kosovo A ausgewirkt. Wegen Differenzen in der Statusfrage ist das Kosovo weiterhin nicht in der Lage, sich an den Systemen für den regionalen Strom-Transit zu beteiligen. Dies gefährdet die Stabilität des Stromversorgungssystems im Kosovo und bedeutet, dass ihm Transit-Einnahmen entgehen.

    Auf dem Gebiet Informationsgesellschaft und Medien hat das Kosovo im Hinblick auf die Anwendung der EU-Standards einige Vorschriften für den Telekommunikationsbereich angenommen. Wichtige Gesetze über die Sicherung einer tragfähigen Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und über den unabhängigen Medienausschuss wurden von der Tagesordnung des Parlaments gestrichen, da sie weder EU-Standards entsprechen noch die Unabhängigkeit des Ausschusses und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gewährleisten. Beide Fragen müssen dringend gelöst werden.

    Im Bereich der Finanzkontrolle sind einige Fortschritte festzustellen. Die konkrete Umsetzung der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen befindet sich noch immer einem frühen Stadium. Bei den mittelbewirtschaftenden Stellen müssen Mitarbeiter in Führungspositionen für die Bedeutung von Finanzmanagement und –kontrolle sensibilisiert werden. Im Statistikwesen hat das Kosovo einige Fortschritte erzielt, insbesondere dank der zufriedenstellenden Durchführung der Volks- und Wohnungszählung.

    Im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit waren in unterschiedlichem Maße Fortschritte zu verzeichnen. Das Innenministerium hat Schritte zur Vorbereitung auf die Ausstellung biometrischer Pässe unternommen. Dank der Annahme geeigneter Rechtsvorschriften und der Verbesserung der Verlässlichkeit der Personenstandsregister wurden gute Fortschritte erzielt. Zur Gewährleistung der Dokumentensicherheit müssen noch weitere Anstrengungen unternommen werden.

    Beim Grenzmanagement wurden einige Fortschritte verzeichnet. Zur Bekämpfung der grenzübergreifenden Kriminalität wurde eine gemeinsame Taskforce eingerichtet, an der Zollverwaltung und Polizei beteiligt sind. Die zuständigen Stellen haben gemeinsame Patrouillengänge an der Grenze und gemeinsame Einsätze an Grenzübergängen organisiert. Gemeinsame und zeitlich abgestimmte Polizeipatrouillen wurden mit den Amtskollegen in Albanien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durchgeführt. Die Polizei hat im Hinblick auf die Sicherung der grünen Grenze zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zu Montenegro weitere Zuständigkeiten von der KFOR übernommen. Die Qualität und die Abstimmung der Grenzkontrollen muss noch verbessert werden.

    Im Bereich Asyl wurden Fortschritte erzielt. Die Zahl der Asylbewerber im Kosovo ist gestiegen. Zu Asylanträgen wurden eine Reihe von Entscheidungen getroffen. Das Asylverfahren weist weiterhin Mängel auf, insbesondere im Hinblick auf die Auslegung, die Bestimmung der Herkunft von Asylbewerbern und die Rechtsmittel. Im Bereich Migration wurden Fortschritte erzielt. Das Kosovo hat ein neues Rückübernahmeabkommen mit europäischen Ländern geschlossen. Die Abteilung für Staatsbürgerschaft, Asyl und Migration hat Rückübernahmeanträge aus europäischen Ländern weiterhin effizient bearbeitet. Das Kosovo hat – unter anderem auf kommunaler Ebene – erhebliche Fortschritte bei der Wiedereingliederung von Rückkehrern erzielt. Um eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten, bedarf es anhaltender Bemühungen.

    Bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der Wirtschafts- und Finanzkriminalität hat das Kosovo begrenzte Fortschritte erzielt. Eine schrittweise Übertragung der Zuständigkeiten des Finanzfahndungszentrums von ELUEX auf die kosovarischen Behörden wurde eingeleitet. Die Kapazität des Kosovo zur Ermittlung und Strafverfolgung in Fällen von Wirtschaftskriminalität ist weiterhin gering. Wirtschafts- und Finanzkriminalität und Geldwäsche geben nach wie vor Anlass zu ernster Sorge.

    Die Polizei konnte die Anzahl der Beschlagnahmen und Verhaftungen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteldelikten, einschließlich Drogenhandel, zwar steigern, die beschlagnahmten Mengen sind jedoch weiterhin gering. Die Bemühungen zur Bekämpfung des Drogenhandels müssen erheblich verstärkt werden, damit sie dem Ausmaß dieser Problematik im Kosovo gerecht werden. Einige Fortschritte wurden bei der Polizeiarbeit verzeichnet. Nachdem die Polizei zunehmend Aufgaben von der KFOR übernommen hat, muss sie nun strukturelle und organisatorische Fragen angehen und ihre Fähigkeit zur Bekämpfung komplexer Formen der organisierten Kriminalität verbessern.

    Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurden begrenzte Fortschritte erzielt. So wurden eine Reihe von Durchsuchungen und Verhaftungen bei Delikten im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität durchgeführt, in mehreren Fällen kam es zu Anklageerhebungen und Verurteilungen. Es bedarf eines proaktiveren Vorgehens der Strafverfolgungs- und Justizbehörden, um die organisierte Kriminalität anzugehen. Die personellen und technischen Kapazitäten müssen ausgebaut werden, und die Qualität der Ermittlungen muss erheblich verbessert werden. Der Aufbau der Kapazität zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität steckt noch in den Anfängen. Hier müssen erhebliche Bemühungen unternommen werden. Das Kosovo hat bei der Bekämpfung des Menschenhandels einige Fortschritte erzielt. So ist die Anzahl der ermittelten Opfer von Menschenhandel ist im Berichtszeitraum leicht gestiegen. Strategie und Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels im Zeitraum 2011–2014 wurden angenommen. Die Effizienz der Polizeidirektion für Ermittlungen in Fällen von Menschenhandel wurde verbessert. Allerdings ist die Kapazität der Staatsanwaltschaft und der Gerichte, in Fällen von Menschenhandel Ermittlungen anzustellen, die strafrechtliche Verfolgung einzuleiten und Urteile zu fällen, weiterhin unzureichend.

    Das Kosovo hat bei der Terrorismusbekämpfung begrenzte Fortschritte erzielt. Seine Kapazität zur Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Strategiepapiere, u. a. des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und der Strategie zur Terrorismusbekämpfung ist weiterhin gering. Im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten wurden nur geringe Fortschritte erzielt und dies gibt Anlass zu ernster Sorge.

    Türkei

    Die Türkei erfüllt die politischen Kriterien nach wie vor in ausreichendem Maße. Am 12. Juni 2011 wurden freie und gerechte Parlamentswahlen abgehalten. Die Regierung hat die Tätigkeiten zur Umsetzung des Verfassungsreformpakets 2010 eingeleitet. Das vorherrschende politische Klima ist geprägt von dem Fehlen eines angemessenen Dialogs und mangelnder Kompromissbereitschaft zwischen den Parteien; die Beziehungen zwischen den wichtigsten Institutionen sind angespannt; dieses Klima hat die Fortsetzung des Reformprozesses behindert. Nach den Wahlen wurde ein neuer Prozess zur Überarbeitung der Verfassung eingeleitet. Um die Grundrechte zu garantieren, bedarf es in den meisten Bereichen erheblicher weiterer Anstrengungen. Dies gilt in besonderem Maße für den Bereich freie Meinungsäußerung, wo die Anzahl der Gerichtsverfahren gegen Schriftsteller und Journalisten und die immer noch häufigen unverhältnismäßigen Website-Sperrungen Anlass zu ernster Besorgnis geben.

    Was den Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angeht, so bieten die Ermittlungen im Fall des Netzwerks Ergenekon und die Untersuchungen zu anderen mutmaßlichen Putschplänen der Türkei die Gelegenheit, mutmaßliche strafbare Handlungen, die gegen die Demokratie gerichtet sind, ans Licht zu bringen und das Vertrauen in das ordnungsgemäße Funktionieren der demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Die Durchführung der Ermittlungen, der Gerichtsverfahren und die Anwendung der strafrechtlichen Verfahren haben jedoch erhebliche Bedenken aufgeworfen, da sie die Rechte der Verteidigung gefährdet und die Legitimität der Verfahren beeinträchtigt haben.

    Auf dem Gebiet der Reform der öffentlichen Verwaltung sind einige Fortschritte bei der Gesetzesreform zu verzeichnen. Der Schaffung des Amts des Bürgerbeauftragen muss Aufmerksamkeit gewidmet werden. Für die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Dezentralisierung ist mehr politische Unterstützung erforderlich.

    Bei der Festigung des Prinzips der zivilen Kontrolle der Sicherheitskräfte wurden gute Fortschritte erzielt. Insbesondere wurde die zivile Kontrolle über die Verteidigungsausgaben gestärkt. Die Entscheidungen des Obersten Militärrates können nun zivilgerichtlich überprüft werden. Es bedarf noch weiterer Reformen, um die zivile Kontrolle im Bereich der inneren Sicherheit zu festigen, insbesondere die Kontrolle der Gendarmerie; zudem müssen die Fortschritte im Bereich der Militärgerichtsbarkeit fortgesetzt werden.

    Im Justizwesen wurden Fortschritte erreicht. Die Annahme von Rechtsvorschriften zum Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte und zum Verfassungsgericht bietet den Rahmen für eine größere Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz. Ferner wurden Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz des Gerichtswesens zu verbessern und den zunehmenden Verfahrensrückstau abzubauen. In allen Bereichen, auch im Strafjustizsystem, bedarf es noch weiterer Fortschritte. In der Türkei gibt es einen erheblichen Verfahrensrückstau bei schweren strafrechtlichen Fällen, so dass ein großer Anteil der Häftlinge in den Vollzugsanstalten nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Darüber hinaus muss die Umsetzung überwacht werden, da die bisherigen Maßnahmen die Juristen und die Zivilgesellschaft des Landes gespalten haben. Die Gerichtsverfahren sind nicht transparent genug. Die Gerichte und die Staatsanwaltschaft unterrichten die Interessengruppen oder die allgemeine Öffentlichkeit nicht über Fragen von allgemeinem Interesse. Die Strategie für die Reform des Gerichtswesens muss unter Einbeziehung aller Beteiligten, der türkischen Juristen und der Zivilgesellschaft überarbeitet werden,

    Die Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans für Korruptionsbekämpfung befindet sich noch in der Anfangsphase. Korruption ist noch in vielen Bereichen verbreitet. Die mangelnde Transparenz der Parteienfinanzierung und der Umfang der Immunität stellen nach wie vor eine große Herausforderung dar. Es bedarf größerer politischer Unterstützung, um den Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfung zu stärken und anzuwenden. Im Rahmen der Ermittlungen gegen den Wohltätigkeitsverein Deniz Feneri im Zusammenhang mit einem Betrugsverfahren in Deutschland wurden der frühere Leiter des Obersten Hörfunk- und Fernsehrats (RTÜK) sowie vier hochrangige Führungskräfte des Fernsehnetzes Kanal 7 verhaftet. Die Türkei muss bei den Ermittlungen, der Anklageerhebung und den strafrechtlichen Verurteilungen in Korruptionsfällen mehr Erfolge vorweisen.

    Was die Menschenrechte und den Minderheitenschutz betrifft, wurden begrenzte Fortschritte erzielt. In den meisten Bereichen besteht noch erheblicher Handlungsbedarf, insbesondere was die freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit betrifft.

    Was die Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen anbelangt, so sind einige Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere dank der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen gegen Folter (OPCAT). Eine Reihe von Reformen stehen bereits seit Jahren aus. Die Rechtsvorschriften über die Menschenrechtsinstitutionen müssen vollständig in Einklang mit den UN-Grundsätzen gebracht werden.

    Die positiven Entwicklungen auf dem Gebiet der Verhütung von Folter und Misshandlung wurden – sowohl in Bezug auf die Häufigkeit als auch die Schwere der Misshandlungen durch Strafvollzugsbeamte – fortgesetzt. Es kam weiterhin zu unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Strafvollzugsbeamte, insbesondere außerhalb offizieller Haftanstalten. Es wurden glaubwürdige Anschuldigungen in Fällen von körperlicher Misshandlung vorgebracht, die sich vor allem auf übermäßige Gewaltanwendung bei der Verhaftung bezogen. Bei der Bekämpfung der Straffreiheit, einschließlich bei der Bearbeitung von Fällen mutmaßlicher Misshandlungen, die vor Gericht gebracht wurden, sind keine Fortschritte festzustellen.

    Was die Haftanstalten angeht, so führt die Zunahme der Anzahl der Inhaftierten zu einer erheblichen Überbelegung, die die Bemühungen zur Verbesserung der Haftbedingungen beeinträchtigt. Eine Überarbeitung des Beschwerdeverfahrens in Haftanstalten ist überfällig. Es wird erwartet, dass die Umsetzung des OPCAT dazu beitragen wird, dass bei einigen dieser Fragen Fortschritte erzielt werden. Besondere Anstrengungen müssen im Hinblick auf die ärztliche Versorgung der Häftlinge und die Haftbedingungen für jugendliche Straftäter unternommen werden.

    In Bezug auf die freie Meinungsäußerung wurde eine offene Debatte über als kritisch geltende Themen fortgesetzt; dazu zählen die Kurden- und die Armenierfrage, Minderheitenrechte und kulturelle Rechte und die Rolle des Militärs. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird jedoch durch die große Zahl der Gerichtsverfahren und Ermittlungen, die gegen Journalisten, Schriftsteller, Wissenschaftler und Menschenrechtsverteidiger eingeleitet wurden, unterlaufen. Dies führt zur Selbstzensur und gibt – gekoppelt mit übermäßigem Druck auf die Medien – Anlass zu ernster Sorge. Durch die vorhandenen Rechtsvorschriften wird die freie Meinungsäußerung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht ausreichend garantiert; diese Rechtsvorschriften erlauben zudem eine restriktive Auslegung durch die Gerichte. Ferner geben die häufigen Website-Sperrungen Anlass zu ernster Sorge. Insgesamt sind die türkischen Rechtsvorschriften und die Rechtsprechungspraxis Hindernisse für den freien Austausch von Informationen und Gedanken.

    Bei der Ausübung der Versammlungsfreiheit wurden Fortschritte erzielt. Mehrere Kundgebungen, unter anderem die Veranstaltungen zum kurdischen Neujahrsfest Newroz und zum 1. Mai sind friedlich verlaufen. Bei Demonstrationen, die im Südosten des Landes und in anderen Provinzen zur Kurdenfrage, den Studentenrechten, die Tätigkeiten des Hochschulrats YÖK und den Gewerkschaftsrechten veranstaltet wurden, kam es zu unverhältnismäßiger Gewaltanwendung.

    Die Rechtsvorschriften im Bereich der Vereinigungsfreiheit entsprechen im Großen und Ganzen den EU-Standards. Allerdings gibt es weiterhin unverhältnismäßige Kontrollen und restriktive Auslegungen der Rechtsvorschriften. Hinsichtlich der Änderungen der Rechtsvorschriften über die Auflösung politischer Parteien sind keine Entwicklungen festzustellen.

    Auf dem Gebiet der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die freie Religionsausübung ist im Allgemeinen weiterhin gewährleistet. Der Dialog mit den Aleviten und den nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften wurde fortgesetzt. Angehörige religiöser Minderheiten sahen sich im Berichtszeitraum weiterhin Bedrohungen durch Extremisten ausgesetzt. Es muss noch ein mit der Europäischen Menschenrechtskonvention übereinstimmender Rechtsrahmen geschaffen werden, der sicherstellt, dass die nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften und die Gemeinschaft der Aleviten keinerlei ungebührlichen Beschränkungen unterworfen sind.

    Der Schutz der Frauenrechte, die Förderung der Geschlechtergleichstellung und die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen stellen weiterhin große Herausforderungen dar. Der Rechtsrahmen zur Gewährleistung der Rechte der Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter ist weitgehend vorhanden. Es sind weitere nachhaltige Anstrengungen erforderlich, um diese rechtlichen Vorgaben im politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben Realität werden zu lassen. Die einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften im ganzen Land wird noch nicht gewährleistet. Ehrenmorde, Frühehen und Zwangsheirat sowie häusliche Gewalt gegenüber Frauen sind immer noch gravierende Probleme. Es bedarf weiterer Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu den Themen Frauenrechte und Gleichstellung der Geschlechter, insbesondere für die Polizei.

    Was die Rechte des Kindes betrifft, so muss erst noch eine angemessene Zahl von Jugendgerichten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften eingerichtet werden. Es ist nicht sichergestellt, dass Kinder nur für die erforderliche Mindestdauer bzw. unter angemessenen Bedingungen inhaftiert werden. Die Anstrengungen müssen in allen Bereichen – wie Bildung, Bekämpfung der Kinderarbeit, Gesundheit, Verwaltungskapazität und Koordinierung – verstärkt werden, und zwar auch in Bezug auf Präventiv- und Rehabilitationsmaßnahmen.

    Die Bemühungen zur Verbesserung der Situation sozial benachteiligter Gruppen und von Menschen mit Behinderungen wurden fortgesetzt. Es bedarf noch weiterer Maßnahmen, um die Beteiligung dieser Gruppen am sozialen und wirtschaftlichen Leben zu erhöhen.

    Bei der Bekämpfung der Diskriminierung müssen weitere Anstrengungen unternommen werden. Es gibt keine umfassenden Rechtsvorschriften zur Antidiskriminierung.

    Auf dem Gebiet der Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte gibt es weiterhin zahlreiche Herausforderungen. Der geltende Rechtsrahmen steht weder mit den EU-Standards, noch mit den IAO-Übereinkommen im Einklang. Fortschritte in diesem Bereich wurden durch anhaltende Streitigkeiten zwischen den Sozialpartnern und mangelnden politischen Willen verhindert.

    Was die Eigentumsrechte anbelangt, so erleichtert eine neue Rechtsvorschrift zur Änderung des Stiftungsgesetzes von 2008 die Rückgabe von Immobilien an nicht-islamische Religionsgemeinschaften.

    Die Türkei verfolgt hinsichtlich der Minderheiten nach wie vor einen restriktiven Ansatz. Es muss noch dafür gesorgt werden, dass die Sprache, die Kultur und die Grundrechte im Einklang mit den europäischen Standards uneingeschränkt geachtet und geschützt werden. Die Türkei muss weitere Anstrengungen unternehmen, um die Toleranz gegenüber Minderheiten und deren Integration zu fördern. Die umfassende Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften und die Schaffung von Schutzmechanismen bzw. spezifischer Einrichtungen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz stehen noch aus.

    Bei den kulturellen Rechten hat die Türkei Fortschritte erzielt, insbesondere in Bezug auf die Verwendung anderer Sprachen als Türkisch in allen nationalen Radio- und Fernsehsendern sowie hinsichtlich der Verwendung mehrerer Sprachen in der Gemeindeverwaltung. Die Einrichtung einer Abteilung für kurdische Sprache und Literatur in der Muş Alparslan-Universität wurde genehmigt. Es bestehen weiterhin Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung anderer Sprachen als Türkisch im politischen Leben, bei der Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen und in Haftanstalten. Der Rechtsrahmen für die Verwendung anderer Sprachen als Türkisch lässt restriktive Auslegungen zu und wird weiterhin nicht im ganzen Land einheitlich angewandt.

    Einige Fortschritte hat es bei der Situation der Roma gegeben, diese betrafen vor allem Änderungen diskriminierender Rechtsvorschriften. Für den Umgang mit der Roma-Frage gibt es keine umfassende politische Strategie.

    Im Osten und Südosten des Landes wurde die demokratische Öffnung von 2009 nicht fortgesetzt. Die Inhaftierung von gewählten Politikern und Menschenrechtsverteidigern waren besorgniserregend. Die Wahrheit über die außergerichtlichen Hinrichtungen und Folterungen im Südosten in den 1980er und 1990er Jahren muss erst noch durch ordnungsgemäße Verfahren ans Licht gebracht werden. Die Landminen und das Dorfschützersystem geben immer noch Anlass zu Besorgnis.

    Die Anzahl der Terroranschläge hat zugenommen. Die PKK ist auf der EU-Liste der terroristischen Vereinigungen aufgeführt.

    Die Entschädigung von Binnenvertriebenen wurde fortgesetzt. Die Leistungsfähigkeit des gesamten Systems muss noch bewertet werden. Bislang wurde noch keine nationale Strategie für eine bessere Berücksichtigung der Bedürfnisse der Binnenvertriebenen aufgestellt. Zwar hat es hier einige Verbesserungen gegeben, dennoch behindert das Fehlen eines umfassenden Rechtsrahmens für Flüchtlings- und Asylfragen die Bereitstellung einer angemessenen Versorgung. Die allgemeinen Bedingungen in den Gewahrsamseinrichtungen für Ausländer müssen weiter verbessert werden.

    Was den Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen anbelangt, so hat die Türkei ihre Unterstützung für die Verhandlungen zwischen den Führern der beiden Gemeinschaften bekräftigt, in denen unter Vermittlung des UN-Generalsekretärs eine umfassende Lösung der Zypern-Frage gefunden werden soll. Trotz mehrfacher Aufforderungen des Rates und der Kommission ist die Türkei jedoch immer noch nicht ihrer Verpflichtung nachgekommen, das Zusatzprotokoll zum Assoziationsabkommen vollständig und ohne Diskriminierung umzusetzen und hat nicht alle Hindernisse für den freien Warenverkehr beseitigt, wie in der Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September 2005 und in den Schlussfolgerungen des Rates, unter anderem von Dezember 2006 und Dezember 2010 hervorgehoben wurde. Im Hinblick auf eine Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern sind keine Fortschritte zu verzeichnen.

    Was die Beziehungen zu Griechenland betrifft, so wurden die Bemühungen zur Verbesserung der bilateralen Beziehungen fortgesetzt. Auch die bilateralen Sondierungsgespräche wurden fortgeführt. Allerdings legte Griechenland eine ganze Reihe förmlicher Beschwerden über die anhaltenden Verletzungen der Hoheitsgewässer und des Luftraums durch die Türkei ein, u. a. durch Flüge über die griechischen Inseln.

    Die Türkei hat die Kontakte mit dem westlichen Balkan erheblich intensiviert und brachte ihr entschlossenes Engagement für die Förderung von Frieden und Stabilität in der Region zum Ausdruck.

    Die türkische Wirtschaft erfährt derzeit einen kräftigen Aufschwung. Die Lage der öffentlichen Finanzen verbessert sich und das Vertrauen in einen langfristigen Wandel der wirtschaftlichen Aussichten und der Stabilität des Landes nimmt zu. Allerdings hat die rasche Expansion der Wirtschaftstätigkeit infolge einer starken Binnennachfrage zu erheblichen und weiter zunehmenden außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten geführt, die die gesamtwirtschaftliche Stabilität gefährden.

    Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Kriterien ist festzuhalten, dass die Türkei eine funktionierende Marktwirtschaft ist. Das Land dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, sofern es die Umsetzung seines umfassenden Strukturreformprogramms beschleunigt.

    Im Jahr 2010 und im ersten Halbjahr 2011 erfuhr die Wirtschaft einen rapiden Aufschwung. Durch das starke Beschäftigungswachstum, das Hand in Hand mit einem hohen BIP-Wachstum ging, ist die Arbeitslosigkeit zurückgegangen. Vor allem dank der konjunkturbedingt höheren Einnahmen und einer geringeren Zinslast verlief die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen weiterhin nach Plan. Der Finanzsektor hat dank früherer Reformen erhebliche Tragfähigkeit bewiesen, und das Rechtssystem hat weiterhin recht gut funktioniert. Zudem dürfte das neue Gesetz über die Aufsicht im Bereich der staatlichen Beihilfen und über die Arbeitsweise der Regulierungsbehörde die Transparenz verbessern und zu einer Verringerung der staatlichen Beihilfen führen. Das freie Spiel der Marktkräfte hat sich gut etabliert. Die Privatisierung wurde beschleunigt. Die EU bleibt der wichtigste Handelspartner der Türkei und der größte Investor in diesem Land.

    Allerdings sind das Handels- und das Leistungsbilanzdefizit gestiegen und die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte haben nun ein beträchtliches Niveau erreicht. Der Geldpolitik ist es nur mäßig gelungen, das Kreditwachstum einzudämmen, so dass es neben den hohen Rohstoffpreisen weiterhin zur Zunahme des Leistungsbilanzdefizits der Türkei beiträgt. Derzeit werden mehr Unterstützung von der finanzpolitischen Seite sowie einige spezifische und gezielte mikroprudenzielle Maßnahmen ausgearbeitet, unter anderem durch die Regulierungsbehörde für das Bankwesen, um zur Steuerung einer sanften Landung der Wirtschaft beizutragen und die Last, die derzeit auf der Geldpolitik liegt, zu verringern. Die Wettbewerbsfähigkeit der Exportpreise und die Kostenwettbewerbsfähigkeit haben sich leicht verschlechtert. Bei der Inflation hat ein Anstieg eingesetzt, der vor allem auf den Preisauftrieb bei Energie und Nahrungsmitteln, die lebhafte Wirtschaftstätigkeit und Erhöhungen bei den administrierten Preisen zurückzuführen ist. Es wird eine entschlossenere Umsetzung der Strukturreformen erwartet. Es wurden nur zaghafte Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz der öffentlichen Finanzen und für eine bessere Verankerung der Finanzpolitik ergriffen; entschlossenere Maßnahmen könnten der Türkei jedoch zu mehr Glaubwürdigkeit auf den Märkten verhelfen. Der Marktaustritt ist weiterhin schwierig und Insolvenzverfahren sind nach wie vor recht schwerfällig.

    Die Türkei hat ihre Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen weiter verbessert. Auf den meisten Gebieten wurden Fortschritte erzielt. In einigen Bereichen wie freier Warenverkehr, Kartellpolitik und staatliche Beihilfen, Energie, Wirtschafts- und Währungspolitik, Unternehmens- und Industriepolitik, Verbraucherschutz, Statistik, transeuropäische Netze sowie Wissenschaft und Forschung ist die Angleichung fortgeschritten. Die Anstrengungen zur Rechtsangleichung in Bereichen wie Umwelt, öffentliches Beschaffungswesen, Dienstleistungsfreiheit, Sozialpolitik und Beschäftigung sowie Steuern müssen fortgesetzt werden. Die Durchsetzung muss unter anderem in den Bereichen Rechte an geistigem Eigentum und Geldwäschebekämpfung gestärkt werden. Was die Zollunion und die Außenbeziehungen anbelangt, so muss die Rechtsangleichung noch vervollständigt werden, vor allem mit Blick auf Bereiche wie das allgemeine Präferenzsystem. Eine Reihe seit langem bestehender Handelsstreitigkeiten wurde noch nicht beigelegt. Die Türkei muss ihre Verpflichtungen im Rahmen der Zollunion in vollem Umfang einhalten. In den meisten Bereichen ist der Ausbau der für die Anwendung des Besitzstands notwendigen Verwaltungskapazitäten von entscheidender Bedeutung.

    Auf dem Gebiet des freien Warenverkehrs ist die Rechtsangleichung auf einem fortgeschrittenen Stand, doch im Berichtszeitraum wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. Technische Handelshindernisse stehen dem freien Warenverkehr weiterhin entgehen, was gegen die Verpflichtungen der Türkei im Rahmen der Zollunion verstößt. Bei der Freizügigkeit der Arbeitnehmer wurden praktisch keine Fortschritte erzielt, hier befinden sich die Vorbereitungen auf die Anwendung des Besitzstands noch in der Anfangsphase. Auch die Angleichung in den Bereichen Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr ist nach wie vor nicht über das Anfangsstadium hinausgekommen. In den Bereichen Niederlassungsrecht, grenzüberschreitender freier Dienstleistungsverkehr, Postdienste und gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Was den freien Kapitalverkehr anbelangt, so verzeichnete die Türkei einige Fortschritte, vor allem hinsichtlich des Kapital– und Zahlungsverkehrs. Bei der schrittweisen Liberalisierung des Erwerbs von Grundeigentum durch Ausländer sind keine Fortschritte festzustellen, hier gibt es weiterhin eine Reihe von Hindernissen. In zahlreichen Bereichen gelten weiterhin Beschränkungen für den Kapitalverkehr, so z. B. für Direktinvestitionen aus der EU. Der Rechtsrahmen für die Terrorismusfinanzierung ist nach wie vor unvollständig und die Financial Action Task Force (FATF) hat die Türkei wegen ihrer strategischen Mängel in diesem Bereich auf die schwarze Liste gesetzt.

    Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Das institutionelle Gefüge wurde geschaffen, aber die Verwaltungskapazität muss ausgebaut werden. Der Entwurf für die Angleichungsstrategie mit einem mit konkreten Fristen versehenen Aktionsplan liegt vor, die Verabschiedung der Strategie steht aber noch aus. Die Türkei hält weiterhin an Ausnahmeregelungen fest, die dem Besitzstand zuwiderlaufen. Das Land muss die Angleichung seiner Rechtsvorschriften fortsetzen, insbesondere in den Bereichen Versorgungsunternehmen, Konzessionen und öffentlich-private Partnerschaften. Was das Gesellschaftsrecht angeht, so sind dank der Annahme des neuen Handelsgesetzbuches bedeutende Fortschritte festzustellen, was sowohl der Offenheit und Transparenz als auch der Einhaltung internationaler Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsstandards förderlich sein dürfte. Der rechtliche und institutionelle Rahmen für die Rechnungsprüfung wurde noch nicht geschaffen. Gleiches gilt auch für die erforderliche Erhöhung der Kapazität der Handelsgerichte. In Bezug auf das geistige Eigentum ist die Rechtsangleichung verhältnismäßig weit fortgeschritten, die Durchsetzung ist jedoch noch unzureichend. Vor Kurzem wurde mit der Kommission die Arbeitsgruppe zum Thema Rechte an geistigem Eigentum eingerichtet – eine positive Entwicklung, mit der ein Schlüsselelement für die Beitrittsverhandlungen in diesem Kapitel angegangen wird. Die Verabschiedung wichtiger aktualisierter Gesetzentwürfe zur Regelung der Rechte an geistigem Eigentum und der gewerblichen Schutzrechte, einschließlich abschreckender strafrechtlicher Sanktionen, steht weiterhin aus. Es ist entscheidend, dass die verschiedenen Akteure im Bereich der Rechte an geistigen Eigentum und die öffentlichen Stellen für eine angemessene Koordinierung und Zusammenarbeit sorgen.

    Was die Wettbewerbspolitik angeht, so hat die Türkei bei der Angleichung der Rechtsvorschriften zum Kartellrecht und zur Fusionskontrolle bedeutende Fortschritte erzielt. Die Wettbewerbsbehörde setzt die Kartellvorschriften wirksam durch und der Umfang ihrer Unabhängigkeit ist zufriedenstellend. Gute Fortschritte wurden auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen erzielt. So wurde inzwischen insbesondere die Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen eingerichtet. Allerdings müssen noch eine Reihe wichtiger Beihilferegelungen an die Bestimmungen der Zollunion angepasst werden.

    Im Bereich der Finanzdienstleistungen wurden weitere Fortschritte erzielt; so hat insbesondere die Regulierungsbehörde für das Bankwesen Maßnahmen zur Stärkung der Finanzstabilität ergriffen. Insgesamt allerdings ist die Angleichung an den einschlägigen Besitzstand noch nicht vollständig, dies gilt insbesondere für den Versicherungssektor. Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien sind einige Fortschritte auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation zu verzeichnen, ferner gute Fortschritte auf dem Gebiet der audiovisuellen Politik.

    Im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums sind einige Fortschritte zu vermelden. Bedeutende Fortschritte wurden bei der Durchführung des Programms des Heranführungsinstruments für die Entwicklung des ländlichen Raums (IPARD) erzielt, worauf die Kommission die Übertragung der Zuständigkeit für die Verwaltung der EU-Mittel beschloss, sowie bei den Vorbereitungen für die zweite Phase von IPARD. Die Politik zur Unterstützung der Landwirtschaft weist erhebliche Unterschiede zu der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf und es gibt immer noch keine Strategie für die Angleichung dieser Politik. Auch die Tatsache, dass die Handelshemmnisse für Rindfleischimporte nicht vollständig abgebaut wurden, ist eine erhebliche Schwachstelle. Im Bereich Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzengesundheit wurden Fortschritte im Hinblick auf die Übernahme und Umsetzung des Besitzstands erzielt. Die Umstrukturierung des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten ist ein erfreulicher Schritt auf dem Weg zur Stärkung des amtlichen Kontrollsystems. Insgesamt steht das Kontrollsystem jedoch immer noch nicht voll mit dem EU-Besitzstand im Einklang. Auf dem Gebiet der Tiergesundheit und bei den Maßnahmen, mit denen die Betriebe mit den Hygieneanforderungen und den strukturellen Anforderungen der EU in Einklang gebracht werden sollen, müssen beträchtliche Anstrengungen unternommen werden. Im Fischereiwesen sind insgesamt einige Fortschritte festzustellen. So wurden insbesondere Fortschritte beim Aufbau der Verwaltungsstrukturen und bei der Bestands- und Flottenbewirtschaftung erzielt. Von der Türkei werden weitere Fortschritte in anderen Bereichen, wie Inspektionen und Kontrollen, erwartet.

    Im Bereich Verkehr sind – mit Ausnahme des Schienenverkehrs – einige Angleichungsfortschritte zu verzeichnen. Die Rechtsangleichung auf den Gebieten See- und Landverkehr ist weiterhin auf einem fortgeschrittenen Stand, während die Angleichung der Rechtsvorschriften zum Luftverkehr mit langsamerem Tempo folgt. Der Mangel an Kommunikation zwischen den Flugsicherungsbehörden der Türkei und der Republik Zypern beeinträchtigt die Sicherheit im Luftverkehr nach wie vor erheblich. Im Seeverkehrssektor dürfte das Freiwillige Auditsystem der IMO-Mitgliedstaaten die Aussichten auf den Beitritt zu internationalen Übereinkommen verbessern. Die Durchsetzungskapazität ist gering, insbesondere in Bezug auf Gefahrengüter im Land- und Seeverkehr.

    Im Bereich Energie waren die Fortschritte uneinheitlich. Gute Fortschritte wurden auf dem inländischen Strommarkt und bei den erneuerbaren Energiequellen erzielt. Demgegenüber müssen vor allem zur Sicherung höchstmöglicher Standards für nukleare Sicherheit, Strahlenschutz und Nichtverbreitung Maßnahmen ergriffen werden. Auch bei der Versorgungssicherheit, im Gassektor und der Energieeffizienz besteht weiterer Handlungsbedarf.

    Auf dem Gebiet der Steuern wurden begrenzte Fortschritte bei der Rechtsangleichung und insbesondere bei der Beseitigung diskriminierender Praktiken bei der Tabakbesteuerung erzielt. Die Erhöhung der Verbrauchsteuer auf Spirituosen steht im Widerspruch zu dem mit der Kommission vereinbarten Aktionsplan. Die Abschaffung diskriminierender Steuerpraktiken ist der Schlüssel zu weiteren Fortschritten in diesem Kapitel. Keine Neuentwicklungen gab es auf dem Gebiet der direkten Steuern.

    Im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik hat die Türkei einige Fortschritte erzielt. Die Zentralbank hat einen neuen Policy-Mix angenommen, um die Finanzstabilität zu sichern, die Leitzinsen zu senken und gleichzeitig die Reserveanforderungen für den Bankensektor zu erhöhen. Die Rechtsangleichung an den Besitzstand im Bereich Wirtschafts- und Währungspolitik ist nicht vollständig abgeschlossen, dies betrifft insbesondere die uneingeschränkte Unabhängigkeit der Zentralbank und das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu Finanzinstituten. Insgesamt befinden sich die Vorbereitungen auf einem fortgeschrittenen Stand.

    Im Bereich der Statistik, wo die Rechtsangleichung an den Besitzstand insgesamt weit gediehen ist, wurden gute Fortschritte erzielt. Weiterer Angleichungsbedarf besteht vor allem im Bereich der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Agrarstatistik.

    Begrenzte Fortschritte erzielte die Türkei auf dem Gebiet Sozialpolitik und Beschäftigung. Die Verwaltungskapazität wurde etwas verbessert. Die Verfassungsänderungen zu den Gewerkschaftsrechten haben zu keinen weiteren Gesetzesänderungen geführt, die eine Einführung von uneingeschränkten Gewerkschaftsrechten im Einklang mit den EU-Standards und den IAO-Übereinkommen gewährleisten. Der hohe Anteil nicht gemeldeter Erwerbstätigkeiten und die niedrige Frauenbeschäftigungsquote geben jedoch nach wie vor Anlass zur Sorge. Der Geltungsbereich des Arbeitsrechts ist weiterhin begrenzt. Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz muss verstärkt werden. Das Armutsrisiko ist weiterhin sehr groß, wobei die ländliche Bevölkerung und Kinder besonders gefährdet sind. Die Rechtsvorschriften zur Einrichtung einer Gleichbehandlungsstelle wurden noch nicht angenommen.

    Die Türkei hat im Bereich Unternehmens- und Industriepolitik weitere Fortschritte erzielt und die Angleichung der Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet an den Besitzstand hat einen ausreichenden Stand erreicht. Zu verdanken sind die Fortschritte der Annahme einer Industriestrategie und des dazugehörigen Aktionsplans für den Zeitraum 2011-2014, der größeren Verfügbarkeit unternehmens- und industriepolitischer Instrumente, der Festlegung sektorspezifischer Strategien und der Angleichung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.

    Die Türkei erzielte Fortschritte im Hinblick auf die transeuropäischen Netze, insbesondere im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). In Bezug auf die Bereitstellung verlässlicher Verkehrsdaten bedarf es weiterer Anstrengungen. Auch im Bereich der transeuropäischen Energienetze (TEN-E) sind einige Fortschritte festzustellen.

    Im Bereich Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Bei der Einrichtung der Stellen, die die Zuständigkeit für die Finanzverwaltung und ‑kontrolle der Heranführungshilfe in diesem Politikbereich übernehmen sollen, ist es zu Verzögerungen gekommen. Zwar wurde der institutionelle Rahmen für die Durchführung der Heranführungshilfe fertig gestellt und die Verwaltungskapazität verbessert, aber letztere muss weiter ausgebaut die Koordinierung zwischen allen beteiligten Institutionen muss verbessert werden, um die Durchführung zu beschleunigen.

    Im Bereich des Justizwesens wurden insgesamt Fortschritte erzielt.

    Was den Bereich Korruptionsbekämpfung anbelangt, so wurden bei der Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung begrenzte Fortschritte erzielt. Die mangelnde Transparenz der Parteienfinanzierung und der Umfang der Immunität stellen nach wie vor erhebliche Mängel dar. Die Türkei muss bei den Ermittlungen, der Anklageerhebung und den strafrechtlichen Verurteilungen mehr Erfolge vorweisen.

    Im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit wurden uneinheitliche Fortschritte erzielt. Die Annahme des Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz ist weiterhin eine Priorität im Hinblick auf die Schaffung einer soliden Rechtsgrundlage für ein effizientes Asyl- und Migrationssteuerungssystem und die Sicherung der Rechte von Migranten und Flüchtlingen. Im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Auf dem Gebiet Drogen und organisierte Kriminalität wurden einige Fortschritte erzielt. Im Bereich Polizeizusammenarbeit und Terrorismus sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Auf den Gebieten Visapolitik und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen gab es begrenzte Fortschritte. Sehr begrenzt waren die Fortschritte im Bereich Grenzmanagement, wo die Annahme eines Gesetzes über die Einrichtung einer neuen Grenzsicherheitsbehörde und die behördenübergreifende Zusammenarbeit ein zentrales Thema darstellt. Die Türkei spielt nach wie vor eine große Rolle als Transit- und Zielland für irreguläre Migration. Es müssen Bemühungen unternommen werden, um irreguläre Migration zu verhindern und die Rückübernahme irregulärer Migranten zu gewährleisten.

    Im Bereich Wissenschaft und Forschung ist die Türkei gut auf den Beitritt vorbereitet. Bei der Integration in den Europäischen Forschungsraum und den Vorbereitungen auf die „Union der Innovation“ wurden gute Fortschritte erzielt. Insgesamt beteiligt sich die Türkei zunehmend und mit steigender Erfolgsquote am Siebten Forschungsrahmenprogramm der EU, es bedarf aber weiterer Bemühungen, um die Anforderungen in Bezug auf die Exzellenz zu erfüllen und die Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf die Teilnahme an den EU-Forschungsprogrammen zu sichern.

    Auf den Gebieten Bildung und Kultur gab es Fortschritte, vor allem im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Das Interesse an den Gemeinschaftsprogrammen hat weiter zugenommen. Im Bereich Kultur sind einige Fortschritte zu verzeichnen, die Rechtsangleichung ist jedoch nicht vorangekommen.

    Im Bereich Umwelt hat die Türkei gute Fortschritte bei der Abfallwirtschaft erzielt; bei den horizontalen Rechtsvorschriften, der Luftqualität und bei der Verschmutzung durch Industrieanlagen und Risikomanagement sind hingegen nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die Türkei hat auf den Gebieten Wasserqualität und Chemikalien und bei der Verwaltungskapazität sehr begrenzte Fortschritte erzielt. Keine Fortschritte gab es auf dem Gebiet des Naturschutzes. Im Bereich Klimaschutz hat die Türkei bei der Sensibilisierung für die EU-Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel begrenzte Fortschritte zu verzeichnen; die Entwicklung einer solideren und ehrgeizigeren Klimapolitik – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene – steht jedoch noch aus. Die Verwaltungskapazität muss ausgebaut werden.

    Beim Verbraucher- und Gesundheitsschutz wurden einige Fortschritte verzeichnet. Auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes müssen noch überarbeitete Rahmengesetze für den Verbraucherschutz und die allgemeine Produktsicherheit angenommen werden. Zur Verbesserung der Marktaufsicht müssen weitere finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt und die Zusammenarbeit mit im Bereich des Verbraucherschutzes tätigen Nichtregierungsorganisationen ausgebaut werden. Im Bereich der öffentlichen Gesundheit hat die Türkei die Rechtsangleichung noch nicht abgeschlossen; auch die erforderliche Verwaltungskapazität für eine verstärkte Durchsetzung der Rechtsvorschriften zwecks Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitssituation der Bevölkerung wurde nicht aufgebaut.

    Dank der Zollunion mit der EU hat die Türkei bei den Zollvorschriften einen hohen Angleichungsstand erreicht. Der Duty-free-Status von Geschäften an den Einreisestellen und die Bestimmung, dass die Einführer von Waren, die sich in der EU im freien Verkehr befinden, vor der Zollabfertigung Angaben zu deren Ursprung machen müssen, steht nicht mit der Zollunion im Einklang. Die Rechtsvorschriften über Freizonen, die zollamtliche Überwachung und Zollkontingente müssen noch an den Besitzstand angeglichen werden. Verbesserte risikobezogene Kontrollen und vereinfachte Verfahren würden den legalen Handel erleichtern und die Zahl der Warenkontrollen reduzieren. Eine wirksame Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum durch die Zollstellen ist weiterhin nicht gegeben und es fehlen nach wie vor Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der Markenpiraterie.

    Im Bereich der Außenbeziehungen hat die Türkei dank der Zollunion einen hohen Angleichungsstand erreicht. In manchen Bereichen gibt es weiterhin Abweichungen, z. B. beim geografischen Anwendungsbereich des allgemeinen Präferenzsystems.

    Die Türkei passte sich weiter an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU an; insgesamt war die Abstimmung auf die GASP-Erklärungen im Berichtszeitraum rückläufig und die Türkei hat sich den restriktiven Maßnahmen der EU gegen Iran, Libyen und Syrien nicht angeschlossen. Sie suchte in verschiedenen außenpolitischen Fragen den Dialog und das Gespräch mit der EU. Die Türkei bemühte sich um die Normalisierung ihrer Beziehungen zu ihren Nachbarländern, u. a. Irak (einschließlich der kurdischen Regionalregierung). Bei der Normalisierung der Beziehungen zu Armenien gab es keine Fortschritte. Die Beziehungen zu Israel haben sich nach dem Angriff auf die Gaza-Flottille 2010 weiter verschlechtert. Nach der Veröffentlichung des unabhängigen Berichts der Vereinten Nationen hat die Türkei die Beziehungen zu Israel herabgestuft und die bestehenden Militärabkommen mit diesem Land ausgesetzt.

    Die Türkei leistet weiterhin einen Beitrag zur GSVP und strebt eine stärkere Beteiligung an den GSVP-Aktivitäten an. Die Frage der über die Berlin-Plus-Vereinbarungen hinausgehenden Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO, an der alle EU-Mitgliedstaaten beteiligt wären, bleibt zu klären. Die Türkei hat sich dem Standpunkt der EU in Bezug auf die Mitgliedschaft im Wassenaar-Arrangement nicht angeschlossen.

    Im Bereich der Finanzkontrolle, in dem die Angleichung bereits auf einem recht guten Stand ist, wurden einige Fortschritte erzielt. Die Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Gesetzes über die Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen sind uneingeschränkt in Kraft. Das Grundsatzpapier über die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und der zugehörige Aktionsplan müssen aktualisiert werden. Die Verabschiedung des Gesetzes über den türkischen Rechnungshof war ein wichtiger Schritt zur weiteren Angleichung der externen Rechnungsprüfung an die einschlägigen internationalen Standards. Die türkische Stelle für die Zusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung muss ihre Koordinierungsaufgaben, ihre operative Unabhängigkeit und ihr operationelles Netzwerk weiter ausbauen.

    Bei den Finanz- und Haushaltsbestimmungen sind begrenzte Fortschritte zu vermelden. Die administrativen Vorbereitungen für die Einrichtung des Eigenmittelsystems befinden sich noch in einem sehr frühen Stadium.

    Island

    Island erfüllt weiterhin die politischen Beitrittskriterien. Island ist ein gut funktionierender demokratischer Staat mit leistungsstarken Institutionen und einer tief verwurzelten Tradition von repräsentativer Demokratie. Das isländische Justizwesen weist einen hohen Standard auf und Island ist bestrebt, die weitere Stärkung seines bereits hohen Schutzniveaus für die Grundrechte zu gewährleisten.

    Die Geschlossenheit der Koalitionsregierung wurde mehrfach auf die Probe gestellt, sie erwies sich jedoch weiterhin als stabil. Die innenpolitische Lage ist von Meinungsverschiedenheiten zwischen den politischen Kräften Islands und der Bevölkerung in der Frage des EU-Beitritts geprägt. Die Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung einer sachlich fundierten Debatte über den Beitrittsprozess Islands sind angelaufen.

    Sowohl die Regierung als auch das Parlament arbeiten nach wie vor reibungslos. Im April 2011 wurde ein Verfassungsrat eingesetzt, der die Verfassung überarbeiten und Änderungen vorschlagen soll. Außerdem wurden Rechtsvorschriften ausgearbeitet, um die Leistungsfähigkeit von Parlament und öffentlicher Verwaltung zu stärken.

    Gute Fortschritte sind bei der weiteren Umsetzung der Empfehlungen zu verzeichnen, die von dem mit der Prüfung der Auswirkungen der Finanzkrise auf Politik und Verwaltung beauftragten Sonderuntersuchungsausschuss vorgelegt wurden. Auf dies Empfehlungen hin wurde im März 2011 vor dem Amtsenthebungsgericht ein Verfahren gegen den ehemaligen Premierminister eingeleitet, das im Mai 2011 zu seiner Verurteilung wegen grober Pflichtverletzung führte. Parallel dazu hat die Sonderstaatsanwaltschaft ihre Arbeit erfolgreich fortgesetzt. Sie leitete in einer Reihe von Fällen Ermittlungen wegen betrügerischer Geschäftspraktiken im Bankensektor ein, die zu einigen Festnahmen führten.

    Bei der Stärkung der Effizienz der Gerichte und des Rahmens für die Korruptionsbekämpfung wurden Fortschritte erzielt. Im Einklang mit dem geänderten Gesetz über das Gerichtswesen wurden einige Richter ernannt und im Februar 2011 wurde das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Korruptionsbekämpfung ratifiziert. Um die Vermeidung von Interessenkonflikten zu gewährleisten, hat Island die Ausarbeitung spezieller Verhaltenkodizes für Minister und bestimmte Kategorien von Mitarbeitern in Angriff genommen.

    Island gewährleistet weiterhin die Achtung der Grundrechte (einschließlich der wirtschaftlichen und sozialen Rechte). Die Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten steht noch aus.

    Die Wirtschaft Islands erholt sich langsam von dem Zusammenbruch infolge der Finanzkrise und der anschließenden tiefen und lang anhaltenden Rezession. Aber die Wachstumsaussichten bleiben aufgrund der hohen Verschuldung von Haushalten und Unternehmen ungewiss. Die Wirtschaftspolitik ist weiterhin auf wirtschaftliche Stabilisierung ausgerichtet und an die erfolgreiche Umsetzung eines IWF-Programms gebunden. Der jüngste Inflationsanstieg veranlasste die Zentralbank zwar, die Zinsen anzuheben, insgesamt war die Finanzpolitik jedoch etwas gelockert worden. Die ausgabenbezogene Haushaltskonsolidierung, mit der die Staatsverschuldung auf ein tragfähiges Niveau gesenkt werden soll, stellt nach wie vor eine große Herausforderung dar. Die Arbeitslosenquote ist hoch, mit einem besonders hohen Anteil an arbeitslosen Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen. Obwohl Fortschritte bei der Umstrukturierung des Bankensektors erzielt wurden, stellt der schlecht funktionierende Finanzsektor die Wirtschaft weiterhin vor Probleme. Auch die Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen stellt eine wesentliche Herausforderung dar.

    Was die wirtschaftlichen Kriterien betrifft, so kann Island als eine funktionierende Marktwirtschaft angesehen werden. Allerdings behindern die Schwäche des Finanzsektors und die Beschränkung des Kapitalverkehrs eine effiziente Ressourcenzuteilung. Island sollte mittelfristig wieder in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, wenn es die derzeit bestehenden strukturellen Defizite durch eine angemessene makroökonomische Politik und Strukturreformen beseitigt.

    Der vorrangig auf Wechselkursstabilisierung und die Haushaltskonsolidierung ausgerichtete Policy-Mix hat zur Stärkung der makroökonomischen Stabilität beigetragen. In Anbetracht der Handelsbilanzüberschüsse und eines steigenden Wechselkurses senkte die Zentralbank den Leitzinssatz auch im zweiten Halbjahr 2010, reagierte jedoch im August 2011 auf eine sich abschwächende Währung und einen deutlichen Anstieg der jährlichen Inflationsrate mit einer leichten Straffung der Geldpolitik. Island hat seine Anstrengungen zur Erhöhung der Staatseinnahmen und zur Kürzung der Ausgaben fortgesetzt. Angesichts der hohen Staatsverschuldung wurden Maßnahmen zur Verringerung von Refinanzierungsrisiken und zur Stärkung der Kommunalfinanzen ergriffen. Die Devisenreserven sind weiter gestiegen und aktuelle Schätzungen der Zentralbank lassen einen Rückgang der Auslandsverschuldung auf ein leichter zu bewältigendes Niveau erkennen. Außerdem wurden neue Maßnahmen ergriffen, um die Umstrukturierung des Privatsektors zu beschleunigen und eine überarbeitete Strategie für die Liberalisierung des Kapitalverkehrs wurde angenommen, deren Umsetzung weiterhin als große Herausforderung zu betrachten ist. Der Arbeitsmarkt ist nach wie vor flexibel und zeichnet sich durch eine relativ hohe Erwerbsquote aus. Das Land verfügt über eine solide Grundinfrastruktur, erhebliche natürliche Ressourcen und eine Bevölkerung mit gutem Bildungsstand.

    Allerdings bestehen nach wir vor erhebliche makrofinanzielle Risiken. Die Inlandsnachfrage hat zugenommen, was jedoch hauptsächlich auf die befristeten Maßnahmen zur Unterstützung des privaten Verbrauchs zurückzuführen ist. Risiken und Ungewissheiten hinsichtlich künftiger Wachstumsquellen und ihrer Nachhaltigkeit bestehen also weiter. Die schlechte Qualität der Vermögenswerte beeinträchtigt nach wie vor den Finanzsektor, und die schleppende Umsetzung der Umschuldungsmaßnahmen für den Privatsektor steht weiterhin einer wirksamen Finanzintermediation im Wege. Die Staatsverschuldung ist auf über 90 % des BIP angestiegen. Die Haushaltskonsolidierung wurde nicht mehr mit derselben Rigorosität durchgesetzt, eine langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen kann jedoch nur durch weitere drastische Ausgabenkürzungen gewährleistet werden. Zusätzliche Haushaltsrisiken sind mit Eventualverbindlichkeiten in beträchtlicher Höhe und dem ungelösten Icesave-Problem verbunden. Der Arbeitsmarkt wird durch die tiefe Rezession, in die das Land durch die Krise gestürzt wurde, massiv beeinträchtigt und verzeichnet die höchste Arbeitslosenzahl in der Geschichte des Landes, mit einem besonders hohen Anteil an arbeitslosen Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen. Wachstum, Investitionen und wirtschaftliche Entwicklung werden durch ungünstige Rahmenbedingungen für Unternehmen, wie die in einigen Sektoren bestehenden hohen Marktzutrittsschranken, behindert. Der Industriesektor des Landes ist nach wie vor nicht sehr diversifiziert.

    Wie bereits im ersten Fortschrittsbericht wird Islands Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen, unter Berücksichtigung seiner Teilnahme am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der in diesem Rahmen gewährten Ausnahmen sowie der EU-Rechtsvorschriften, die nicht unter das EWR-Abkommen fallen, bewertet. Durch seine Teilnahme am Europäischen Wirtschaftsraum ist Island insgesamt bereits gut auf die Anforderungen des Besitzstands vorbereitet.

    Der Icesave-Streit wurde noch nicht beigelegt. Trotz der Verhandlungsbemühungen wurde ein neues Gesetz über die Bedingungen für Darlehensrückzahlungen an das Vereinigte Königreich und die Niederlande im April 2011 in einem Referendum abgelehnt. Die Regierung sicherte zu, dass das Ergebnis der Volksbefragung keinen Einfluss auf die Zahlungen an Großbritannien und die Niederlande haben werde, mit denen Ende 2011 begonnen werden soll. Im Mai 2011 übersandte die isländische Regierung ihre Antwort auf das Fristsetzungsschreiben der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA). Im Juni 2011 gab die ESA eine mit Gründen versehene Stellungnahme ab und leitete damit die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens ein. In dieser Stellungnahme wird die bereits im Fristsetzungsschreiben dargelegte Feststellung, Island habe gegen die Einlagensicherungsrichtlinie verstoßen, erneut aufgegriffen. Die Kommission stimmt mit der Rechtsanalyse der ESA überein. Die isländische Regierung hat ihre Antwort auf die mit Gründen versehene Stellungnahme Ende September der EFTA-Überwachungsbehörde übermittelt. Die ESA wird nach genauer Prüfung dieses Schreibens über das weitere Vorgehen in diesem Fall entscheiden. Bislang ist der Icesave-Streit nicht beigelegt.

    In den Bereichen, die zum Teil unter das EWR-Abkommen fallen, und bei den Kapiteln, die nicht darunter fallen, schreiten die Vorbereitungen auf die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen – wenn auch relativ langsam - voran. Die isländischen Rechtsvorschriften stehen nach wie vor weitgehend im Einklang mit dem Besitzstand und in den Bereichen, die unter das EWR-Abkommen fallen, wendet das Land bereits einen Großteil des Besitzstands an; dies gilt u. a. für den freien Warenverkehr, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit, den freien Kapitalverkehr, das öffentliche Beschaffungswesen, das Gesellschaftsrecht, die Rechte an geistigem Eigentum, den Wettbewerb, Finanzdienstleistungen und die Informationsgesellschaft und Medien.

    Folgende Bereiche könnten besondere Herausforderungen im Rahmen des Beitrittsprozesses darstellen: Finanzdienstleistungen, Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Umweltbelange, Fischerei, freier Kapitalverkehr sowie Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, Steuer- und Zollwesen.

    Was die Verwaltungskapazität anbetrifft, so muss vor allem gewährleistet werden, dass während der für den Beitrittsprozess erforderlichen Vorbereitungen ausreichende Human- und Finanzressourcen zur Verfügung stehen.

    Im Bereich des freien Warenverkehrs stehen die isländischen Rechtsvorschriften nach wie vor weitestgehend im Einklang mit dem Besitzstand. Allerdings sind bei der Rechtsangleichung auf dem Gebiet der horizontalen Maßnahmen und der Produktvorschriften nach dem alten Konzept keine neuen Entwicklungen zu verzeichnen. In einer Reihe von Bereichen, in denen neue EU-Rechtsvorschriften angenommen wurden, muss deren Übernahme erst noch erfolgen.

    Im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist der Stand der Rechtsangleichung weiterhin hoch.

    Was das Niederlassungsrecht und den freien Dienstleistungsverkehr anbetrifft, entsprechen die Vorschriften weitgehend dem EU-Recht, mit Ausnahme der Richtlinie über Postdienste. Im Juli 2011 hat Island die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie gemeldet.

    Der Besitzstand im Bereich des freien Kapitalverkehrs wird mit einigen Ausnahmen bereits von Island angewendet. Allerdings bestehen in Island infolge der Finanzkrise weiterhin Kapitalverkehrskontrollen, die bis zum Beitritt abgeschafft werden müssen. .

    Die isländischen Rechtsvorschriften stehen nach wie vor mit dem für das öffentliche Beschaffungswesen relevanten Besitzstand weitgehend im Einklang. bei den Rechtsmitteln und der Beschaffung im Verteidigungssektor ist jedoch eine weitere Angleichung erforderlich.

    Island hat im Bereich Gesellschaftsrecht ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht und wendet einen Großteil des relevanten Besitzstands bereits an. Die Angleichung an die. Rechnungslegungsstandards und die internationalen Prüfstandards ist allerdings noch nicht abgeschlossen.

    Island wahrt den hohen Stand der Rechtsangleichung im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum und verfügt auch über die für die Umsetzung erforderliche Verwaltungskapazität. Es bedarf jedoch noch einer umfassenden Durchsetzungsstrategie.

    Auch im Bereich der Wettbewerbspolitik hat Island nach wie vor ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht. Die Kontrolle der vom Staat aufgrund der Finanzkrise beschlossenen Beihilfemaßnahmen entwickelt sich zufriedenstellend..

    Die Umsetzung des Besitzstands für den Bereich der Finanzdienstleistungen erfordert jedoch noch weitere Anstrengungen, insbesondere um eine wirksame Rechtsdurchsetzung und Überwachung des Sektors zu gewährleisten. Der Icesave-Streit ist noch nicht beigelegt.

    Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien ist die Umsetzung der Rechtsvorschriften nach wie vor lückenhaft.

    Insgesamt steht die isländische Politik im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums nicht im Einklang mit dem Besitzsand und auch ein geeigneter Verwaltungsrahmen für die Umsetzung fehlt.

    Teile der isländischen Rechtsvorschriften im Bereich Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit und des entsprechenden Verwaltungsrahmens stimmen nicht mit dem Besitzstand überein. Besondere Aufmerksamkeit muss der Schließung der noch bestehenden Angleichungslücken bei den EU-Vorschriften über lebende Tiere, Pflanzenschutzmittel neuartige Lebensmittel gewidmet werden.

    Im Bereich Fischerei hat Island weder die Rechtsangleichung noch die Einrichtung der Mechanismen für die Durchführung und Kontrolle der Unterstützungsmaßnahmen der EU in Angriff genommen. Die weiterhin geltenden Beschränkungen für ausländische Investitionen im Fischereisektor sind nicht mit dem Besitzstand vereinbar.

    Einige Fortschritte wurden im Bereich Verkehr, insbesondere in Bezug auf den Straßen- und Seeverkehr erzielt. In einigen Bereichen muss Island allerdings die relevanten EU-Vorschriften erst noch umsetzen.

    Im Bereich Energie entsprechen die Rechtsvorschriften weitgehend dem Besitzstand, mit Ausnahme der Vorschriften über die Ölvorräte, die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und die Energieeffizienz.

    Die isländischen Steuervorschriften stimmen teilweise mit dem Besitzstand überein. Island muss in diesem Bereich noch eine Strategie festlegen, um die Interkonnektivität und Interoperabilität mit den IT-Systemen der EU zu gewährleisten.

    Die Angleichung der isländischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik weist weiterhin große Lücken auf und die zuständigen Verwaltungsstrukturen müssen weiter gestärkt werden.

    Im Bereich Statistik muss insbesondere die Verfügbarkeit von im Einklang mit den EU-Verfahren erstellten Unternehmensstatistiken, Arbeitsmarktstatistiken und Agrarstatistiken, verbessert werden..

    Einen Großteil des Besitzstands im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung wendet Island bereits an und setzt ihn um. Eine umfassende Beschäftigungsstrategie muss erst noch ausgearbeitet werden.

    Die Vorbereitungen des Landes im Bereich Unternehmens- und Industriepolitik haben weiterhin einen guten Stand erreicht. Der Zugang der KMU zu Finanzmitteln wird noch immer durch die Finanzkrise erschwert.

    Im Bereich transeuropäische Netze ist Islands Stand der Rechtsangleichung weiterhin hoch.

    Im Bereich der Regionalpolitik und Koordinierung der Strukturinstrumente muss Island noch festlegen, welche Behörden für die Umsetzung der Kohäsionspolitik zuständig sind.

    Die Vorbereitungen im Bereich Justiz und Grundrechte schreiten planmäßig voran. Fortschritte wurden auch durch die weitere Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichte und des strategischen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung erzielt. Bei diesen Maßnahmen muss das weitere Monitoring der Umsetzung gewährleistet werden. Die isländischen Vorschriften zur Gewährleistung der Rechte der Staatsbürger und des Datenschutzes stimmen noch nicht mit dem Besitzstand überein.

    Island wendet weiterhin das Schengen-Abkommen an und hat im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit einen fortgeschrittenen Stand der Angleichung an den Besitzstand erreicht. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Ratifizierung und Umsetzung der relevanten internationalen Übereinkommen abzuschließen.

    Bei der Vorbereitung auf den EU-Beitritt und bei der Integration in den Europäischen Forschungsraum ist Island nach wie vor gut vorangekommen.

    Im Bereich Bildung und Kultur hat Island sein bereits hohes Maß an Rechtsangleichung aufrechterhalten.

    Bei der Stärkung des Rechts- und Verwaltungsrahmens im Bereich Umweltschutz und Klimawandel sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Rechtsangleichung im Bereich Naturschutz und Wasserqualität ist noch nicht abgeschlossen. Island muss sich schrittweise den in internationalen Umweltschutzforen vertretenen Positionen der EU anpassen und die noch ausstehenden multilateralen Übereinkommen ratifizieren.

    Die Angleichung an den Besitzstand im Bereich Gesundheit und Verbraucherschutz ist nach wie vor auf einem guten Stand.. Im Bereich Verbraucherschutz bedarf es jedoch weiterer Anstrengungen.

    Die isländischen Zollvorschriften stimmen teilweise mit dem Besitzstand überein. Allerdings müssen noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um die verbleibenden Diskrepanzen in den Rechtsvorschriften zu beseitigen. Dies betrifft insbesondere die Zollvorschriften, Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Duty-free-Waren und Sicherheitsaspekte. Ferner müssen entsprechende Vorbereitungen getroffen werden, um die wirksame Umsetzung des Besitzstands ab dem Zeitpunkt des Beitritts sicherzustellen, insbesondere durch die Gewährleistung der Interoperabilität mit den IT-Zollsystemen der EU.

    Einige Fortschritte sind auf dem Gebiet der Außenbeziehungen, vor allem bei der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe, zu verzeichnen. Island ist immer noch nicht am Kimberley-Prozess beteiligt.

    Die Rechtsangleichung im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat nach wie vor ein hohes Niveau erreicht. Island räumt der Politik für die Arktis große Priorität ein und beweist damit, dass es sich aktiv an den regionalen Organisationen Nordeuropas beteiligen will.

    Bei dem Erlass neuer Vorschriften für die Finanzkontrolle sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Weitere Anstrengungen müssen auch zur Vorbereitung eines Strategiepapiers für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen ergriffen werden und um die Trennung der internen und externen Prüfmaßnahmen zu gewährleisten. Die Vorbereitungen im Hinblick auf den Schutz der finanziellen Interessen der EU müssen weiter intensiviert werden.

    Im Bereich Finanz- und Haushaltsbestimmungen ist die Rechtsangleichung in den für dieses Kapitel relevanten und ihm zugrundeliegenden Politikbereichen gut vorangekommen. Island setzt sich weiterhin für die Ermittlung der zu schließenden Angleichungslücken ein. Noch fehlen administrative Vorbereitungen und Konzepte für die Einrichtung des Eigenmittelsystems und eine offiziell eingerichtete Koordinierungsstruktur.

    [1]               Artikel 49

    [2]               Im Sinne der Resolution 1244/1999 des UN-Sicherheitsrates.

    [3]               Zusammenfassungen und Schlussfolgerungen der Länderberichte sind im Anhang zu dieser Mitteilung aufgeführt.

    [4]               Dies ist in der Mitteilung der Kommission über Korruptionsbekämpfung KOM(2011)308 endg. dargelegt.

    [5]               Die Strategie sieht die Zusammenarbeit der Anrainerstaaten in den Bereichen Umwelt, Verkehr, Energie, sozioökonomische Entwicklung, Bildung, Forschung und Innovation und Sicherheit vor. Folgende Erweiterungsländer nehmen an der Strategie teil: Kroatien, Serbien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro. . Siehe KOM(2010)715 endg. und Schlussfolgerungen des Rates vom 13. April 2011.

    [6]               Die folgenden Leitinitiativen sind Teil der Strategie Europa 2020: „Digitale Agenda für Europa”, „Innovationsunion“, „Jugend in Bewegung“, „Ressourcenschonendes Europa“, „Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“, „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen“, „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut“.

    [7]               KOM(2008) 394 endg.

    [8]               KOM(2011) 415 endg.

    [9]               Türkei hat Beobachterstatus. Von den in den Nachbarschaftsprozess eingebundenen Ländern nehmen Ukraine und Moldau als Vollmitglieder und Georgien und Armenien als Beobachter teil.

    [10]             Sejdić-Finci gegen Bosnien und Herzegowina, Dezember 2009.

    [11]             Diese umfassen fünf Ziele: 1) annehmbare und dauerhafte Lösung der Vermögensaufteilung zwischen der gesamtstaatlichen und anderen Verwaltungsebenen; 2) annehmbare und dauerhafte Lösung der Frage der Verteidigungsgüter; 3) endgültige Entscheidung über den Status des Brčko-Distrikts; 4) haushaltspolitische Nachhaltigkeit und 5) Festigung der Rechtsstaatlichkeit (Annahme einer nationalen Strategie zur Verfolgung von Kriegsverbrechen, eines Ausländer- und Asylgesetzes sowie einer nationalen Strategie für die Reform des Justizsektors), sowie zwei spezifische Bedingungen: 1) Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) und 2) politisch stabile Lage.

    [12]             KOM (2009) 534 endg.

    [13]             Beispiele hierfür sind das Kapitel 20 – Unternehmens- und Industriepolitik, und das Kapitel 21 – Transeuropäische Netze.

    [14]             Verordnung (EG) Nr. 1085/2006.

    [15]             KOM(2011) 500.

    [16]             KOM(2011) 290.

    [17]             Im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates..

    [18]             Die Schlüsselprioritäten betreffen die folgenden Bereiche: Rechtsrahmen für Wahlen und Stärkung der Rolle des Parlaments in den Bereichen Gesetzgebung und Kontrolle; Reformen der öffentlichen Verwaltung; Reform des Justizwesens; Korruptionsbekämpfung; Bekämpfung der organisierten Kriminalität; Medienfreiheit und Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft; Umsetzung des Rahmens für die Bekämpfung von Diskriminierung und Sicherung der Rechtsstellung von Vertriebenen. Für den vollständigen Text zu den Schlüsselprioritäten siehe KOM(2010) 670.

    [19]             Montenegro verwendet den Euro unilateral als einziges gesetzliches Zahlungsmittel.

    [20]             Die Schlüsselprioritäten umfassen folgende Bereiche: das reibungslose Funktionieren des Parlaments, die Annahme von Gesetzen, die größere parlamentarische Mehrheiten erfordern, Ernennungsverfahren und Ernennungen für die zentralen Institutionen, eine Wahlreform, die Durchführung von Wahlen, die Reform der öffentlichen Verwaltung, Rechtsstaatlichkeit und die Reform der Justiz, Bekämpfung der Korruption, Bekämpfung des organisierten Verbrechens, Lösung von Eigentumsfragen, Stärkung der Menschenrechte und Antidiskriminierungsmaßnahmen, Verbesserung der Behandlung von Häftlingen sowie Umsetzung der Empfehlungen des Ombudsmanns. Vollständiger Wortlaut siehe KOM(2010)680.

    [21]             Der Fall Sejdić-Finci gegen Bosnien und Herzegowina vom Dezember 2009 betraf die ethnische Diskriminierung von Personen, die keiner der drei Volksgruppen angehören, hinsichtlich ihrer Repräsentation in den staatlichen Institutionen des Landes.

    [22]             Laut dem Gesetz über den Schutz der Rechte von Angehörigen von Minderheiten zählt Bosnien und Herzegowina 17 nationale Minderheiten. Die drei Staatsvölker – Bosniaken, Serben und Kroaten – stellen keine Minderheiten dar.

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