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Document 52011DC0666
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL Enlargement Strategy and Main Challenges 2011-2012
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2011-2012
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2011-2012
/* KOM/2011/0666 endgültig */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2011-2012 /* KOM/2011/0666 endgültig */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Erweiterungsstrategie und wichtigste
Herausforderungen 2011-2012
1.
Einleitung
Der Erweiterungsprozess der Europäischen Union
ist in eine neue Phase getreten. Mit dem
Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien wurde der Weg für die
Aufnahme des Landes in die EU Mitte 2013 geebnet und der Beweis erbracht, dass
nach dem verheerenden Balkankonflikt in den 1990er Jahren die richtige
politische Strategie verfolgt wurde, um Frieden, Stabilität, Demokratie und
letztlich die EU-Mitgliedschaft für alle Länder der Region zu erreichen. Dieser
neuerliche Beweis für die Transformationskraft der EU-Erweiterungspolitik
verleiht den Reformen in allen anderen Erweiterungsländern eine neue Dynamik. Mit der im Vertrag über die Europäische Union
verankerten Erweiterungspolitik[1]
wird dem legitimen Streben der Bevölkerung unseres Kontinents nach Beteiligung
am Aufbau eines geeinten Europas Rechnung getragen. Die Integration der mittel-
und osteuropäischen Länder im Laufe des letzten Jahrzehnts hat gezeigt, dass
die Erweiterung für die EU als Ganzes Vorteile mit sich bringt, und diese
dadurch besser auf globale Herausforderungen vorbereitet ist. Die Erweiterungspolitik hat sich zudem als
effizientes Instrument für die gesellschaftliche Umgestaltung erwiesen. In den Ländern, die bereits der EU beigetreten oder
auf dem Weg zum Beitritt fortgeschritten sind, hat im Zuge der auf den Beitritt
ausgerichteten demokratischen und wirtschaftliche Reformen ein eindrucksvoller
Wandel stattgefunden Zentrale Voraussetzungen
für diesen Beitrittsprozess und seinen Erfolg sind Engagement, Konditionalität
und Glaubwürdigkeit. Der erneuerte Konsens zur Erweiterung, der auf
der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2006 vereinbart wurde, beruht auf
den Grundsätzen der Konsolidierung der Verpflichtungen, einer fairen und
rigorosen Konditionalität und einer guten Kommunikation mit der Öffentlichkeit,
wobei die EU ihre Fähigkeit zur Integration neuer Mitglieder unter Beweis stellen
muss. Er bildet weiterhin den Rahmen für die Erweiterungspolitik der EU. Die EU dehnt im Rahmen dieser
Erweiterungspolitik auch den gemeinsamen Raum von Frieden, Stabilität,
Demokratie und Wohlstands aus, ein Konzept, das insbesondere vor dem Hintergrund
der jüngsten Entwicklungen an Relevanz gewonnen hat. -
Die dramatischen Ereignisse im südlichen
Mittelmeerraum und im Nahen Osten sowie die daraus entstandenen noch nicht
gefestigten Strukturen lassen klar erkennen, wie wichtig ein fest in den
Erweiterungsprozess eingebundener Pol der Stabilität und Demokratie in
Südosteuropa ist. -
Durch die aktuelle globale Finanzkrise und die
Probleme in der Eurozone hat sich die Verflechtung aller Volkswirtschaften
innerhalb und über die Grenzen der EU hinaus deutlich hervorgetreten. Umso mehr
Gewicht ist in Anbetracht dieser Ereignisse der weiteren Konsolidierung der
wirtschaftlichen und finanziellen Stabilität und der Wachstumsförderung - auch
in den Erweiterungsländern – beizumessen. Dafür bietet der Erweiterungsprozess
ein leistungsstarkes Instrumentarium. Seit der Annahme des letzten
Erweiterungspakets sind im westlichen Balkan weitere positive Entwicklungen zu
verzeichnen. Mit der Verhaftung und
Überstellung von Ratko Mladić und Goran Hadžić an den Internationalen
Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) wurde eines der größten
Hindernisse auf Serbiens Weg in die EU ausgeräumt und eine wichtiger Beitrag
zur Aussöhnung in der Region geleistet. Zwischen
Belgrad und Pristina wurde außerdem ein Dialog eingerichtet, der u. a. die
Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt beschleunigen soll und dabei bereits
erste Erfolge verzeichnet hat In den meisten
Erweiterungsländern ist die Umsetzung EU-bezogener Reformen weiter
vorangeschritten.. Für die Bürger von zwei
weiteren Westbalkan-Staaten, Albanien und Bosnien und Herzegowina, Visafreiheit
für Reisen gewährt werden. Allerdings wurde - oft infolge
innenpolitischer Entwicklungen und Konflikte - die Umsetzung wichtiger Reformen
in einer Reihe von Ländern hinausgeschoben. Vor allem in Bosnien und
Herzegowina und Albanien kam es zu massiven Verzögerungen und Blockaden. Die meisten Länder stehen jedoch, was die
ordnungsgemäße Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit, Verwaltungskapazität,
Arbeitslosigkeit und Wirtschaftsreform betrifft, weiterhin vor großen
Herausforderungen. Einige besorgniserregende
Entwicklungen waren außerdem bei der freien Meinungsäußerung in den Medien zu
verzeichnen. Der Streit über den künftigen
Kosovo-Status wirkt sich nach wie vor negativ auf das Kosovo[2] und die Region aus. Besorgniserregend sind vor allem die jüngsten
Zwischenfälle, die sich im Nordkosovo ereignet haben. Weiterhin ungelöst ist
auch der Namensstreit um die Benennung der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien. Islands Beitrittsprozess ist im vergangenen
Jahr gut vorangekommen. Die Fortschritte bei
den Beitrittsverhandlungen sind vor allem darauf zurückzuführen, dass Island
sich auf eine langjährige demokratische Tradition mit gefestigten Strukturen
stützen kann, Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums und des Schengen-Raums
ist, und über eine hochqualifizierte öffentliche Verwaltung verfügt. In der Türkei bildet der Beitrittsprozess nach
wie vor den wirksamsten Rahmen, um die Umsetzung EU-bezogener Reformen, die
Aufnahme eines Dialogs über außen- und sicherheitspolitische Themen, die
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Diversifizierung der
Energieversorgung zu fördern. Bedauerlicherweise
konnte im Rahmen der Beitrittsverhandlungen seit über einem Jahr kein neues
Verhandlungskapitel eröffnet werden. Auf der
Grundlage konkreter Schritte in Bereichen von gemeinsamen Interesse muss eine
neue konstruktive Phase in den Beziehungen mit der Türkei eingeleitet werden. Der bevorstehende Beitritt Kroatiens macht
deutlich, dass der Erweiterungsprozess darauf abzielt, die Umgestaltung in den
betreffenden Ländern möglichst weit voranzubringen. 2006 wurden mit dem
erneuerten Konsens über die Erweiterung Verbesserungen eingeführt, die sich bei
den Verhandlungen mit Kroatien in der Praxis bewährt haben. Bei den laufenden und künftigen Verhandlungen mit
anderen Erweiterungsländern sollte diese Erfahrung zugrunde gelegt werden. Vor allem schwierige Verhandlungskapitel wie Justiz
und Grundrechte und Recht, Freiheit und Sicherheit sollten so früh wie möglich
behandelt werden, damit den Kandidatenländern ausreichend Zeit zur Verfügung
steht, um die erforderliche Erfolgsbilanz hinarbeiten zu können. Der Beitritt Kroatiens ist ein wichtiger
Schritt für die Integration des westlichen Balkans in die EU, ein Projekt von
historischer Bedeutung. Die EU hat stets den
integrativen Charakter ihrer Politik gegenüber dem westlichen Balkan betont, zunächst
im Rahmen des „regionalen Konzepts“ Mitte der 1990er Jahre und mit besonderem
Nachdruck im Rahmen des 1999 eingeleiteten Stabilisierungs- und
Assoziierungsprozesses sowie anlässlich des Gipfels von Thessaloniki im Jahr
2003, auf dem bekräftigt wurde, dass die Zukunft des westlichen Balkans in der
Europäischen Union liegt. Damit soll keine Trennlinie in der Balkanregion
gezogen sondern ein Anreiz für die restliche Region geschaffen und eine
Katalysatorwirkung erzeugt werden, um die Annäherung an die EU zu
beschleunigen. In Anbetracht der von der EU eingegangenen Verpflichtungen sowie
des historischen und geografischen Kontextes der Region ist der Prozess erst
dann abgeschlossen, wenn die gesamte Region des westlichen Balkan – nach
Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen – in die EU aufgenommen
wurde. Dabei wird die Kommission auch weiterhin nach
dem Grundsatz vorgehen, dass jedes Land nach den eigenen Leistungen beurteilt
wird. Welche Fortschritte ein Land auf dem Weg
zum Beitritt erzielt, hängt vor allem von der Erfüllung der vorgegebenen
Kriterien und Bedingungen ab. Der Erfolg Kroatiens ist ein deutliches Signal
für andere Erweiterungsländer. ·
Die EU hält ihre Zusagen ein, sobald die
Voraussetzungen dafür erfüllt sind ·
Die Beitrittskriterien und –bedingungen sind
anspruchsvoll und ihre Einhaltung wird mit großer Aufmerksamkeit überwacht.
Dies soll jedoch nicht den Beitritt erschweren, sondern eine umfassendere
Vorbereitung der Kandidatenländer auf den Beitritt gewährleisten, von der
sowohl das Kandidatenland selbst als auch die EU profitiert. ·
Im Einklang mit den bestehenden Grundsätzen sollten
und können bilaterale Streitigkeiten mit Nachbarländern durch Dialog und
Kompromissfindung gelöst werden. Die weitere Glaubwürdigkeit des
Erweiterungsprozesses ist eine wichtige Voraussetzung um die Reformen in den
Erweiterungsländern voranzubringen und die Unterstützung durch die
Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Die
Entwicklungen des letzten Jahres haben bestätigt, dass schon vor dem Beitritt
auf dem Weg zur Mitgliedschaft greifbare Ergebnisse erzielt werden können, wenn
die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dies
zeigen auch die mit dieser Mitteilung vorgelegten Empfehlungen der Kommission
für die Einleitung einer neuen Phase im Rahmen des Beitrittsprozesses und die
Ausweitung der Visaliberalisierung auf Albanien und Bosnien und Herzegowina. Anderseits
können fehlender oder unzureichender politischer Wille und mangelnde
Bereitschaft, konkrete Ergebnisse zu erzielen, den Beitrittsprozess verzögern
und sogar zum Stillstand bringen. Diese Mitteilung bietet eine Bewertung des
aktuellen Stands der Erweiterungsagenda der Europäischen Union in Bezug auf den
westlichen Balkan, die Türkei und Island. Im Rahmen der beigefügten eingehenden
Länderanalysen[3]
wird eine Bestandsaufnahme der von diesen Ländern im Rahmen der
Beitrittsvorbereitungen bislang erzielten Ergebnisse vorgelegt, ihr jetziger
Stand beurteilt und ihre Aussichten für die kommenden Jahre bewertet. Auf
dieser Grundlage werden eine Reihe von Empfehlungen gegeben. Wie in den
vorherigen Jahren gilt einer Reihe zentraler Herausforderungen besondere
Aufmerksamkeit.
2.
Die wichtigsten Herausforderungen
2.1.
Stärkerer Fokus auf Rechtsstaatlichkeit und Reform der öffentlichen Verwaltung Die Stärkung
der Rechtsstaatlichkeit ist nach wie vor eine große Herausforderung und eine
zentrale Voraussetzung für Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt. Im Einklang mit dem erneuerten Konsens über die
Erweiterung wurde diesem Bereich in den letzten Jahren in allen Phasen des
Beitrittsprozesses mehr Bedeutung beigemessen. Diese Schwerpunktsetzung wurde auch durch die
ausführliche Behandlung von Fragen der Rechtsstaatlichkeit im Rahmen der
Beitrittsverhandlungen mit Kroatien, vor allem im Zusammenhang mit den Kapiteln
zu Justiz und Grundrechte und Recht, Freiheit und Sicherheit deutlich. Das
Gewicht, das Fragen der Rechtsstaatlichkeit als einem der maßgebliches
Kriterium für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Albanien und mit
Montenegro eingeräumt wird, zeigt, dass diesem Bereich schon. im Vorfeld der
Beitrittsverhandlungen eine Vorrangstellung eingeräumt wird. Die bei diesen Verhandlungen gewonnenen
Erfahrungen werden in laufende und künftige Verhandlungen mit anderen Ländern
einfließen. Die Kommission wird in diesem
Zusammenhang ein neues Konzept für die Behandlung von Fragen in den Bereichen
Justiz und Grundrechte sowie Justiz und Inneres vorschlagen. Diese Fragen
sollten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des Beitrittsprozesses aufgegriffen
und die entsprechenden Kapitel zeitgleich auf der Grundlage von Aktionsplänen
eröffnet werden, da überzeugende Erfolgsbilanzen vorgewiesen werden müssen. Die
Kommission wird regelmäßig in allen Phasen des Beitrittsprozesses über die
anhand der Zwischenziele in den Aktionsplänen verzeichneten Fortschritte in
diesen Bereichen berichten und, falls erforderlich, Korrekturmaßnahmen veranlassen.
Dieser Prozess wird mit IPA-Mitteln unterstützt werden.. Im Rahmen des Heranführungsprozesses hat die
Kommission die Länder stets ermutigt, ein unabhängiges und effizientes Gerichtswesen
aufzubauen und die bestehenden Mängel zu beheben. Kroatien
hat in diesem Zusammenhang sein Verfahren für die Ernennung von Richtern
verbessert, Serbien hat eine Überprüfung seines Verfahren zur Wiederernennung
von Richtern und Staatsanwälten eingeleitet und Montenegro hat mit einer
Revision der wichtigsten verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen
für das Gerichtswesen begonnen. Das Kosovo hat
die Überprüfung der Richter und Staatsanwälte abgeschlossen. In den meisten Erweiterungsländern gehört die Korruptionsbekämpfung
zu den größten Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit. Korruption
ist nach wie vor ein ernstzunehmendes Problem, das nicht nur zentrale Bereichen
des täglichen Lebens wie Gesundheitsversorgung und Bildung, sondern auch
Investitions- und Geschäftstätigkeiten beeinträchtigt und dem Staatshaushalt
insbesondere im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Privatisierung
erhebliche Schäden zufügt. Die Kommission hat daher in den letzten Jahren der
Korruptionsbekämpfung in den Erweiterungsländern eine höhere Priorität eingeräumt. Die wichtigen Erfahrungen, die bei der
Zusammenarbeit mit den Erweiterungsländern gewonnen wurden, sind in die
Entwicklung eines EU-Konzepts für Korruptionsbekämpfung in allen internen wie
externen Politikbereichen eingeflossen[4]. Die Kommission, die derzeit die Einführung eines
Überwachungsmechanismus für die Mitgliedstaaten anstrebt, wird einer bereits in
den frühen Stadien der Beitrittsvorbereitungen einsetzenden Überwachung der
politischen Strategien für die Korruptionsbekämpfung in den Erweiterungsländern
weiterhin vorrangige Bedeutung beimessen, insbesondere um Ergebnisse und
Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten. Die Kommission wird sich auch
für eine enge Abstimmung mit den internationalen Gebern einsetzen, um einen
optimalen Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel zu gewährleisten. Auch die Bekämpfung der organisierten
Kriminalität hat für die Erweiterungsländer nach wie vor oberste Priorität.
und ist eng mit der Betrugsbekämpfung und dem Aufbau eines unabhängigen
Gerichtswesens verknüpft. Die
grenzübergreifende Dimension vieler Verbrechen stellt eine große
Herausforderung im Rahmen der Bekämpfung der organisierten Kriminalität dar. Für
die Bewältigung dieser Aufgabe ist die regionale Zusammenarbeit von
Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, einschließlich der Schaffung
professioneller Netze, von entscheidender Bedeutung. Die
Kommission setzt sich für die Schaffung eines regionalen Netzes von
Staatsanwälten ein, das von Experten aus den Mitgliedstaaten und den
einschlägigen europäischen Agenturen unterstützt wird, wie auch für die
Einführung eines koordinierten Zeugenschutzsystems in der Region. Während des vergangenen Jahres hat die
Kommission ihren Dialog über Rechtsstaatlichkeit mit den Ländern des
westlichen Balkans intensiviert. Auf der
Grundlage einer eingehender Analyse des Bereichs Justiz und Inneres sollen die
Beitrittsvorbereitungen bereits in einem frühen Stadium des
Heranführungsprozesses gestärkt werden. In den
meisten Erweiterungsländern wurden daher entsprechende Expertenmissionen
durchgeführt. Die Kommission unterstützte
Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit den zuständigen EU-Agenturen, wie
Europol, Frontex, Eurojust und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen
und Drogensucht sowie mit regionalen Initiativen, mit dem Europarat und anderen
internationalen Organisationen. Nach Möglichkeit wurden bereits in frühen
Phasen des Heranführungsprozesses Benchmarks festgelegt. Mit Bosnien und Herzegowina wurde ein strukturierter Dialog über
den Justizsektor aufgenommen, und ein ähnlicher Dialog soll auf Vorschlag der
Kommission mit dem Kosovo zu Fragen der Rechtsstaatlichkeit eingeleitet werden,
um die Probleme in diesem Bereich anzugehen und die Justizreform zu
unterstützen. In den meisten Erweiterungsländern gehört die
Reform der öffentlichen Verwaltung, die auf die Stärkung von Transparenz,
Rechenschaftspflicht und Leistungsfähigkeit, als wesentlichen Voraussetzungen
für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abzielt, weiterhin zu den prioritären
politischen Kriterien. . Effiziente
Verwaltungsverfahren, mit einer angemessenen Personalausstattung und die
öffentliche Finanzverwaltung sind für die Umsetzung des Besitzstands von
entscheidender Bedeutung. Die Länder müssen
die Stärkung ihrer öffentlichen Verwaltungen auf der Grundlage nationaler
Gesamtstrategien mit mehr Nachdruck vorantreiben. In einigen
Erweiterungsländern gibt es immer mehr Hinweise dafür, dass die klare
Abgrenzung der Zuständigkeiten von Regierungsparteien und öffentlicher
Verwaltung nicht angemessen eingehalten wird. Solche
Praktiken gefährden die Rechtsstaatlichkeit und eine funktionierende
Demokratie. 2.2.
Gewährleistung der Meinungsfreiheit in den Medien Die
Meinungsfreiheit ist ein vom Völkerrecht geschütztes Grundrecht und Bestandteil
jeder funktionierenden pluralistischen Demokratie. Die
Gewährleistung dieser Freiheit ist im Rahmen des Beitrittsprozesses als
zentrales Element der in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien für den
EU-Beitritt unabdingbar. Im Allgemeinen hat sich in den Erweiterungsländern
eine pluralistische Medienlandschaft etabliert. Allerdings
sind in einigen der Länder seit Kurzem negative Entwicklungen in diesem Bereich
zu beobachten. Dies ist bedenklich. Die Kommission hat das Recht auf freie
Meinungsäußerung genauer geprüft und in den beigefügten Berichten die Lage in
den einzelnen Ländern dargelegt. Beeinträchtigungen der Meinungsfreiheit und
der Unabhängigkeit der Medien gehen vor allem zurück auf: politische Einflussnahme, zum Teil auch durch das
Rechtssystem; wirtschaftlichen Druck; Einflussnahme auf die Medien durch
strafbare Handlungen und Korruption und auf
den unzureichenden Schutz von Journalisten vor Einschüchterung bis hin zu
gewalttätigen Übergriffen. Die Probleme im
Bereich Wirtschaft betreffen vor allem die mangelnde Transparenz, das Ausmaß
der Eigentumskonzentration sowie das Fehlen eines fairen Wettbewerbs und
unabhängiger Regulierungsbehörden. In einer
Reihe von Erweiterungsländern ist die Umsetzung des Medienrechts generell nicht
zufriedenstellend. In mehreren Fällen wurden
Angriffe auf Journalisten oder deren Ermordung auch Jahre später nicht
aufgeklärt. In der Türkei wird die freie Meinungsäußerung durch den
Rechtsrahmen noch nicht ausreichend geschützt. Die
zahlreichen Gerichtsverfahren gegen Journalisten und die hohe Zahl inhaftierter
Journalisten geben Anlass zur Besorgnis All diese Faktoren schränken die freie
Meinungsäußerung in regierungskritischen Medien erheblich ein und
beeinträchtigen investigativen Journalismus. Häufig sehen sich Medien und Journalisten
so zur Selbstzensur gezwungen. Von entscheidender Bedeutung ist daher, dass
die Erweiterungsländer eine offene und pluralistische Medienlandschaft
gewährleisten. Die staatlichen Rundfunkanstalten müssen ihre wirtschaftliche
Stellung und Autonomie stärken, um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können. Gleichzeitig sollten sich die Medienschaffenden zur
Selbstregulierung auf der Grundlage eines umfassenden Ethikkodex und
professioneller Standards verpflichten. Im Mai 2011 hat die Kommission eine Konferenz
zur freien Meinungsäußerung veranstaltet, an der Vertreter der Medien und der
Zivilgesellschaft aus dem westlichen Balkan und der Türkei teilgenommen haben. Auf dieser Konferenz sollten nicht nur offizielle
Gesprächspartner aus Regierungskreisen, sondern vor allem direkt Betroffenen
Gelegenheit erhalten, ihre Ansichten und Erfahrungen zu äußern. Die Schlussfolgerungen der Konferenz werden
weiterhin in die Arbeit der Kommission in diesem Bereich einfließen. Die Kommission wird die Entwicklungen im Rahmen
der bestehenden Abkommen und strukturierten Dialoge mit den Erweiterungsländern
genau verfolgen. Sie wird diese Themen auch in
die Beitrittsverhandlungen einbeziehen, insbesondere im Zusammenhang mit dem
Kapitel über Justiz und Grundrechte. Sie wird
Maßnahmenschwerpunkte festlegen und Regierungen unterstützen, die die Umsetzung
der Europäischen Standards im Bereich der Meinungsfreiheit anstreben. Dafür soll die Zusammenarbeit mit den jeweiligen
Partnerländern und internationalen Organisationen – insbesondere mit dem
Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa –
gestärkt werden. Auch der Dialog mit Journalisten und ihren Verbänden soll
intensiviert werden. 2.3.
Stärkung der regionalen Zusammenarbeit und Aussöhnung im westlichen Balkan Regionale Zusammenarbeit und gutnachbarliche
Beziehungen sind wichtige Elemente des Stabilisierungs- und
Assoziierungsprozesses und werden daher von der Kommission in allen Phasen des
Beitrittsprozesses aufmerksam verfolgt. Die
regionale Zusammenarbeit stützt und stärkt die Aussöhnungsbestrebungen in einer
Region deren jüngste Vergangenheit von großen Konflikten geprägt war. Zusammenarbeit und Handel auf regionaler Ebener
können der Region weitere wirtschaftliche Vorteile bringen. Die regionale Zusammenarbeit ist fester Bestandteil
des Prozesses der Integration in die EU, der oft regionale Konzepte und
Maßnahmen erforderlich macht. Im vergangenen Jahrzehnt wurden in diesem
Bereich erhebliche Erfolge verzeichnet, und vor allem im letzten Jahr konnten
maßgebliche Fortschritte erzielt werden. Besuche
führender Politiker der Region, insbesondere Serbiens und Kroatiens, in den
Nachbarstaaten und die Erklärungen zu den Konflikten der 1990er Jahre haben die
regionale Aussöhnung maßgeblich vorangebracht. Die
Frage der Flüchtlingsrückkehr kann infolge des Sarajewo-Prozesses, an dem
Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro beteiligt sind, in
den nächsten Tagen erfolgreich gelöst werden. Initiativen
der NRO und der Zivilgesellschaft, wie die Jugendinitiative für Menschenrechte,
die Kommission für Wahrheit und Aussöhnung und die Igman-Initiative spielen
eine wichtige Rolle, damit die Aussöhnung nicht nur auf der Ebene der
Regierungen sondern auch zwischen den Bürgern in der Region gestärkt wird. Die bereits gut funktionierende Zusammenarbeit
in spezifischen Sektoren wird intensiviert, u. a. im Rahmen der
Energiegemeinschaft, des Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraums und der
gemeinsamen Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen der Regionalen Hochschule für
öffentliche Verwaltung (ReSPA), die ihre Arbeit nun in vollem Umfang
aufgenommen hat. Im Dezember 2010 wurde von
der Kommission eine Strategie zur Förderung der Entwicklung des Donauraums
vorgeschlagen und von den Mitgliedstaaten angenommen[5]. Der regionale Handel im Rahmen
des mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommen (CEFTA) nimmt zu, und das
Übereinkommen wird auf weitere Bereiche wie Wettbewerbspolitik, Abbau von
Zollschranken und Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs ausgeweitet. Der Regionale Kooperationsrat hat die Umsetzung
seiner Dreijahresstrategie und des entsprechenden Arbeitsprogramms mit stärker
ergebnisorientierten Maßnahmen in Angriff genommen. Allerdings stellen ungelöste Fragen, die auf
vergangene Konflikte in der Region zurückgehen bzw. bilaterale Streitigkeiten
weiterhin eine Gefahr für die Stabilität im westlichen Balkan dar und
beeinträchtigen sowohl die regionale Zusammenarbeit und die Beziehungen der
Staaten untereinander als auch sowohl das Funktionieren der Staaten selbst und
den Reformprozess. Die Lösung dieser offenen Fragen muss dringend angegangen und
damit ein wesentliches Hindernis auf dem Weg in die EU beseitigt werden. Streitigkeiten zwischen ethnischen Gruppen und über die Statusfrage, behindern vor allem in Bosnien und
Herzegowina und dem Kosovo nach wie vor ein normales Funktionieren der
Institutionen, bremsen das Reformtempo und die Umsetzung der Europäischen
Agenda und wirken sich zum Teil auf die Region insgesamt negativ aus. Diese Probleme können nach Auffassung der
Kommission am besten im Zuge der Annäherung an die EU gelöst werden. In diesem Kontext sind die jüngsten Entwicklungen,
insbesondere die Fortschritte bei dem von der EU unterstützten Dialog zwischen
Belgrad und Pristina, daher von großer Bedeutung. Der zehnte Jahrestag der
Unterzeichnung des Rahmenabkommens von Ohrid, der im August begangen wurde,
erinnert daran, dass es möglich ist, schwierige ethnische Fragen durch Dialog
und Kompromissfindung zufriedenstellend zu lösen. Positive Ergebnisse waren kürzlich auch bei
der Bewältigung von Problemen zu verzeichnen, die aufgrund von
Meinungsverschiedenheiten über den Status des Kosovo aufgetreten sind und die
Beteiligung aller Seiten an regionalen Initiativen betrafen. Im Rahmen des Dialogs zwischen Pristina und Belgrad
konnte eine Einigung über die Anerkennung der Zollstempel des Kosovo durch
Serbien erzielt werden, so dass der regionale
Handel im Rahmen der CEFTA voraussichtlich wieder hergestellt werden kann Zuvor
wurden die CEFTA- und RCC-Sitzungen mit Beteiligung aller Parteien wieder
aufgenommen und das Übereinkommen über präferenzielle Ursprungsregeln in der
Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone unterzeichnet. Allerdings
scheitern Abschluss und Unterzeichnung des Vertrags zur Gründung einer Verkehrsgemeinschaft
und die Verlängerung der autonomen Handelsmaßnahmen für das Kosovo und andere
Partner des westlichen Balkans nach wie vor an den Meinungsverschiedenheiten
über den Status des Kosovo. Diese behindern
auch die Entwicklung umfassenderer Vertragsbeziehungen zwischen der EU und dem
Kosovo. Im Rahmen des Dialogs zwischen Belgrad und
Pristina muss nun eine umfassende Lösung offener Fragen im Zusammenhang mit der
regionalen Zusammenarbeit erarbeitet werden. Die Kommission hält alle
beteiligten Parteien ausdrücklich dazu an, sich um einen praktischen und
pragmatischen Ansatz zu bemühen, um sicherzustellen, dass die regionale
Zusammenarbeit – ungeachtet der unterschiedlichen Positionen im Hinblick auf
die Statusfrage des Kosovo – alle Seiten einbezieht. Die
Fortschritte des letzten Jahres zeigen, dass dies möglich ist. Als wichtige Voraussetzung für eine dauerhafte
Aussöhnung muss die gerechte Bestrafung der im ehemaligen Jugoslawien
begangenen Kriegsverbrechen zum Abschluss gebracht werden. Die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem IStGHJ
ist nach wie vor eine Grundvoraussetzung für den Fortgang des gesamten
Beitrittsprozesses im westlichen Balkan. Mit
den unlängst erfolgten Festnahmen der letzten beiden vor dem ICTY angeklagten
Kriegsverbrecher und ihrer Überführung nach Den Haag sind wichtige Schritte in
diese Richtung getan. Die Kommission fordert
die betroffenen Regierungen auf, konsequenter für eine ordnungsgemäße
Durchführung inländischer Kriegsverbrecherprozesse zu sorgen. Die Kommission nimmt den von der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates im Januar vorgelegten Bericht
über Verbrechen, wie illegalen Organhandel, die vermutlich während des Krieges
und danach im Kosovo begangen wurden (Marty-Bericht), sehr ernst. Sie
unterstützt die von EULEX durchgeführten Ermittlungen unter Verweis auf die
Bedeutung von Zeugenaussagen in diesem Zusammenhang und begrüßt die Einrichtung
einer Task Force mit Sitz in Brüssel sowie die Bereitschaft der jeweiligen
Regierungen, mit dieser zusammenzuarbeiten. Die Regierungen und die Organisationen der
Zivilgesellschaft in der Region müssen größere Anstrengungen unternehmen, um
ihren Bürgern zu vermitteln, dass die Aussöhnung ein zentraler Bestandteil
ihrer europäischen Zukunft und die gerechte Ahndung von Kriegsverbrechen für
diesen Prozess unverzichtbar ist. Die führenden Politiker sollten Äußerungen
und Maßnahmen vermeiden, die diese wichtigen Grundsätze infrage stellen. Offene bilaterale Fragen müssen von den
beteiligten Parteien im Zuge des Erweiterungsprozesses möglichst rasch und
entschlossen, im Geiste gutnachbarschaftlicher Beziehungen und unter
Berücksichtigung der Interessenlage der EU insgesamt gelöst werden. Die Kommission fordert die Betroffenen mit
Nachdruck auf, Grenzstreitigkeiten im Einklang mit den bestehenden Grundsätzen
und Instrumenten zu lösen oder gegebenenfalls an den Internationalen
Gerichtshof zu verweisen. Die
Beitrittsverhandlungen sollten nicht durch bilaterale Fragen aufgehalten
werden. Die EU ist bereit, bei der Suche nach
Lösungen die erforderliche politische Impulsgabe zu fördern und diesbezügliche
Initiativen zu unterstützen. Die zwischen
Slowenien und Kroatien geschlossene Schiedsvereinbarung über die Grenzstreitigkeiten,
deren Umsetzung im Laufe des Jahres in Angriff genommen wird, ebnet den Weg für
die Beilegung bilateraler Streitigkeiten. Die
Kommission empfiehlt den am Namensstreit um die Benennung der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien beteiligten Parteien nachdrücklich, die
laufenden von den Vereinten Nationen geleiteten Gesprächen mit einer ähnlich
konstruktiven Haltung fortzusetzen. 2.4. Nachhaltiger
Wirtschaftsaufschwung und Ausrichtung auf die Initiative Europa 2020 Alle Erweiterungsländer befinden sich nun auf
dem Weg zu größerem Wirtschaftswachstum, wobei sie unterschiedlich rasch
voranschreiten. Die Wirtschaft der Türkei ist deutlich gestärkt aus der Krise
hervorgegangen und verzeichnet weiterhin ein beeindruckendes Wachstum, aber es
gibt erste Anzeichen für eine Überhitzung. Auch
die Volkswirtschaften im westlichen Balkan erholen sich langsam, werden aber
noch einige Zeit brauchen, um wieder das Vorkrisenniveau zu erreichen. Islands Wirtschaft gelingt es ebenfalls nach und
nach die massiven Einbrüche infolge der Krise zu überwinden.. Allerdings stehen die Erweiterungsländer vor
großen sozioökonomischen Herausforderungen. So
ist die Arbeitslosigkeit in den meisten Ländern weiterhin hoch, mit steigender
Tendenz. Kosovo. Bosnien und Herzegowina und die ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien verzeichnen nach wie vor die höchsten Arbeitslosenzahlen in
Europa. Vor allem bei Frauen und jungen
Menschen ist die Erwerbsquote niedrig, und die weitverbreitete informelle
Beschäftigung ist nach wie vor ein Problem. Schwerpunkt
der Exporte im westlichen Balkan, die zur Wiederankurbelung der Wirtschaft
beitragen, sind Erzeugnisse mit niedriger Wertschöpfung, wie Rohstoffe, die
hohen Preisschwankungen und starkem Wettbewerb aus den aufstrebenden Ländern
ausgesetzt sind. Die
meisten Erweiterungsländer verfolgen insgesamt weiterhin eine umsichtige
makroökonomische Politik. Die Haushaltskonsolidierung und die Reform des
Arbeitsmarktes sind weiterhin die kurzfristigen Prioritäten, bei denen der
dringendste Handlungsbedarf besteht weiterhin. Vor vergleichbaren Anforderungen
stehen auch die EU-Mitgliedstaaten. Weitere
Strukturreformen sind erforderlich, die auf die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit und die Verbesserung des Investitionsklimas abzielen, um
die Attraktivität für ausländische Direktinvestitionen zu steigern, die Schaffung
von Arbeitsplätzen zu fördern und die Nachhaltigkeit des Wirtschaftswachstums
zu gewährleisten. Für den westlichen Balkan stellen die Verbesserung der
Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung und die Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit, u. a. durch die Reform des Gerichtswesens und die
Korruptionsbekämpfung besondere Herausforderungen dar..
Fortschritte in diesen Bereichen würden auch zur Verbesserung des
Geschäftsklimas beitragen. Die öffentlichen
Dienstleistungen für Unternehmen und die Investitionen in die Infrastruktur
sind nach wie vor unzureichend. Arbeitsmarktreformen,
die eine Überarbeitung der Transfersysteme für Sozialleistungen, Steuerfragen
und die Verbesserung der Bildungssysteme einschließen, könnten zur Beseitigung
massiver struktureller Schwächen im westlichen Balkan beitragen, die ein
stärkeres, nachhaltiges und inklusives Wachstum behindern. Ausrichtung
auf die Ziele der Initiative Europa 2020 Die
Initiative Europa 2020 wurde als Wachstumsstrategie der EU für dieses Dekade
vorgelegt und soll der EU bei der Entwicklung zu einer wissensbasierten,
nachhaltigen und inklusiven Wirtschaft in einem sich ändernden Umfeld als
Leitlinie dienen. Die Erweiterungsländer sind aufgefordert, sich der Strategie
Europa 2010 und ihren Leitinitiativen[6]
anzuschließen,. die eine gute Möglichkeit für
die Verankerung der Reformen bietet. Die
Zielsetzungen der Strategie 2010 werden in den Dialogen zur Wirtschafts-,
Beschäftigungs- und Sozialpolitik zwischen der Kommission und den
Erweiterungsländern aufgegriffen. Unter
Leitung der Kommission wurde die Programmierung der Finanzhilfe, insbesondere
die Förderung der sozioökonomischen Entwicklung, auf die Ziele der Strategie
Europa 2020 ausgerichtet. Auch im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der
Kommission und den internationalen Finanzinstitutionen wird diesen Zielen
Rechnung getragen. In
der aktuellen Schuldenkrise in Europa ist die Bedeutung einer soliden
Verwaltung der öffentlichen Finanzen deutlich geworden und die Kommission
hat den Kandidatenländern und potenziellen Beitrittskandidaten einige ihrer
Peer-Review-Mechanismen zur Verfügung gestellt. Eine
multilaterale finanzpolitische Überwachung durch die EU dient hier als
wirksames Instrument, das schrittweise an die vorgesehene Stärkung der
wirtschaftspolitischen Steuerung innerhalb der EU angepasst wird. Was
die Entwicklung des Privatsektors anbetrifft, so erfolgt die politische
Koordinierung mit dem westlichen Balkan und der Türkei gemäß den Grundsätzen
des „Small Business Act“[7]
der EU. Aus dieser Koordinierungsarbeit, die
sich auf regelmäßige Bewertungen anhand der vorgegebener EU-Benchmarks stützt,
gingen sorgfältig geprüfte Empfehlungen hervor, die die nationalen
Besonderheiten der Erweiterungsländer berücksichtigen.
Auf Vorschlag der Kommission sollten die mit der „Small Business Act“ –
Initiative erzielten Ergebnisse als Referenz für künftige Maßnahmen zur
Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Region herangezogen
werden. Mit
dem Investitionsrahmen für den westlichen Balkan ermutigt die Kommission
internationale Finanzinstitutionen mit denen sie als Partner zusammenarbeitet,
neue Formen der Finanzierung von KMU zu unterstützen, insbesondere durch
spezifische Beteiligungs-, Risikokapital- und Garantiemechanismen. Die Kommission wird eine KMU-Plattform für den
westlichen Balkan kofinanzieren, die zur Verbesserung des Zugangs zu
Finanzierungen der KMU durch die Bereitstellung von Bürgschaften und
Risikokapital beiträgt. Im
Bereich Forschung und Innovation ist die Zusammenarbeit mit den Erweiterungsländern
bereits gut vorangekommen, da diese in zunehmendem Maße die Voraussetzungen für
die Teilnahme an EU-Initiativen erfüllen. So
beteiligen sich die Erweiterungsländer am 7. Rahmenprogramms für Forschung und
technologische Entwicklung und am Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und
Innovation. Allerdings lassen die aktuellen
Indikatoren erkennen, dass sie in den meisten Fällen, was Investitionen und
Entwicklung der Forschungs- und Innovationspolitik anbetrifft, weit hinter dem
EU-Durchschnitt zurückbleiben. Führende
regionale Politiker werden u. a. auf den bevorstehenden
Ministerkonferenzen aufgefordert, höhere Investitionen in Forschung, Innovation
und Humanressourcen zuzusagen. Die
Erweiterungsländer müssen sich besser auf die Auswirkungen des Klimawandels
vorbereiten und sich den entsprechenden Maßnahmen der EU zur Bewältigung dieser
Herausforderung anschließen, u. a. den Sensibilisierungsmaßnahmen. Die
schrittweise Einführung von Klimaschutzmaßnahmen wird sich durch eine
emissionsarme Entwicklung vorteilhaft auswirken und kann zur Schaffung von
Arbeitsplätzen beitragen. Der
beginnende Wirtschaftsaufschwung hat bislang noch keine Verbesserung der
sozialen Lage bewirkt. Der Anteil der
Bevölkerung, der unter der Armutsgrenze lebt, ist nach wie vor hoch und nimmt
im westlichen Balkan weiter zu. Das hohe
Niveau der informellen Beschäftigung wirkt sich negativ auf die soziale Lage
insbesondere junger Menschen aus. Die
Sicherung von Arbeitsplätzen und die soziale Inklusion benachteiligter Gruppen
ist daher ein Schwerpunktbereich. Allerdings
wurden nur in geringem Umfang konkrete Investitionen im sozialen Bereich
getätigt und Probleme bei der strategischen Planung behinderten die
Zusammenarbeit mit internationalen Gebern. Die
Kommission widmet in ihrem politischen Dialog der Beschäftigungs- und
Sozialpolitik besondere Aufmerksamkeit und fordert die Länder auf, in diesen
Bereichen klare und realistische Ziele festzulegen und ihre Sozialausgaben
gezielter für diese Schwerpunkte einzusetzen. Nach Möglichkeit sollten dabei
auch die Ziele der europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung
übernommen werden. Außerdem sollten
nachhaltige Maßnahmen zur Einbeziehung aller benachteiligten Gruppen in die
Mehrheitsgesellschaft ergriffen werden. So hat
die Kommission Vertreter des westlichen Balkans und der Türkei zur
Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Roma-Plattform aufgefordert, die für eine
systematische Beobachtung der Integration der besonders benachteiligten
Roma-Minderheit sorgen und entsprechende Maßnahmen vorschlagen soll. Die Kommission hat eine Reihe von Seminaren zu
Roma-Fragen abgehalten, um die Länder der Region zur Überarbeitung und
Verbesserung der relevanten nationalen Aktionspläne sowie zu deren Umsetzung
anzuhalten, mit dem Ziel, die Diskriminierung der Roma zu bekämpfen und ihre
Integration insbesondere in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Wohnraum und
Gesundheit zu fördern. Der westliche Balkan muss erhebliche Anstrengungen
unternehmen, um die Registrierung von Vertriebenen zu erleichtern. Die
Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen ist eine entscheidende
Voraussetzung für einen Strukturwandel, der zu nachhaltigem Wachstum für alle
führt. Bislang bewegen sich Investitionen in Bildung, Fähigkeiten und
Qualifikationen in der Regel auf niedrigem Niveau und die Anerkennung
nationaler Qualifikationen auf regionaler Ebene ist unzureichend. Durch eine Reform der staatlichen Bildungssysteme
und –infrastrukturen und die Einführung international vergleichbarer Programme
für Aus- und Weiterbildung muss das bestehende Missverhältnis zwischen
vorhandenen und benötigten Qualifikationen korrigiert werden. Die Kommission hat
den Kandidatenländern, zu denen die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
und Montenegro noch nicht gehören, die Teilnahme am Strategischen Rahmen
„Allgemeine und berufliche Bildung 2020“ gestattet. Die
Kommission hat außerdem die Schaffung einer Bildungs- und Ausbildungsplattform
für den Westbalkan vorgeschlagen, die auf der offenen Koordinierungsmethode
beruht, so dass sich alle Erweiterungsländer beteiligen können. Dadurch kann der Dialog über wesentliche politische
Aufgaben intensiviert und deren Umsetzung und Überwachung gewährleistet werden. Die Länder des westlichen Balkan wurden zur
Teilnahme an zentral durchgeführten Maßnahmen im Rahmen des EU-Programms für
lebenslanges Lernen aufgefordert. 2.5.
Ausweitung der Verkehrs- und Energieversorgungsnetze Eine engere Zusammenarbeit mit den
Erweiterungsländern in den Bereichen Verkehr und Energie bringt direkte Vorteile
für die Bürger und Unternehmen in Europa mit sich. Verkehrs- und Energienetze
sind für die EU zentrale Elemente ihrer Zusammenarbeit mit allen
Nachbarstaaten, die auf die Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums,
des Handels und kulturellen Austauschs, der Beschäftigung und die Verbesserung
der Lebensbedingungen abzielt. Die Erweiterungsländer sollen im Rahmen dieser
Zusammenarbeit außerdem auf die vollständige Übernahme und Umsetzung des
Besitzstands in diesen Bereichen vorbereitet werden. Aufgrund ihrer strategischen Lage zwischen
Europa, dem Nahen Osten und dem Kaukasus hat die Türkei ihre Beziehungen zur EU
kontinuierlich ausgebaut und intensiviert, wie u. a. die jüngsten
Entwicklungen im Luftverkehrssektor und ihre Rolle bei der Realisierung des
südlichen Gaskorridors zeigen. Die
Weiterentwicklung dieser Beziehungen wäre für beide Seiten von Vorteil. Mit der Schaffung des südlichen Gaskorridor würde
die Sicherheit der Erdgasversorgung in Europa erhöht und ein erheblicher
Beitrag zum Ausbau der Versorgungswege und zur Förderung des Wettbewerbs auf
dem internationalen Gasmarkt geleistet. Die
Kommission stellt im Rahmen des IPA-Programms finanzielle Unterstützung für die
Entwicklung der Verkehrsnetze in der Türkei bereit, insbesondere für den Bau
eines Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und die Modernisierung von Hafenanlagen. Gleichzeitig sollte die Türkei zur Vertiefung des
Gasmarktes durch Stärkung der Liquidität und Vertragsflexibilität ermutigt
werden. Daraus könnte sich ein zentraler
Umschlagplatz für Energielieferungen entwickeln, der eine größere
Energieversorgungssicherheit gewährleisten würde. Von der Beobachtungsstelle für den Verkehr in
Südosteuropa wurde für den westlichen Balkan ein regionales Verkehrsnetz
entworfen, das prioritäre Projekte von regionalem Interesse umfasst. Die westlichen Balkanländer haben 2006 gemeinsam
mit den EU-Mitgliedstaaten und anderen europäischen Ländern das Abkommen über
den gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum unterzeichnet. Mit der Strategie für den Donauraum wurde ein
weiterer Rahmen für die Zusammenarbeit im Bereich Verkehr geschaffen. 2008 hat die Kommission Verhandlungen über die
Schaffung einer Verkehrsgemeinschaft mit den westlichen Balkanländern aufgenommen,
mit dem Ziel, einen integrierten Markt für Infrastrukturen sowie Landverkehr,
Binnenschifffahrt und Seeverkehr einzurichten. Die
Verhandlungen stehen zwar kurz vor dem Abschluss, werden aber durch
Streitigkeiten über die Bezeichnung des Kosovo aufgehalten. Die Kommission fordert die beteiligten Parteien
eindringlich auf, die erforderlichen Schritte zu ergreifen, um den Weg für
einen raschen Abschluss der Verhandlungen und die Unterzeichnung des Vertrags
zu ebnen. Die Kommission hat eine Überprüfung des
Rahmens für die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) vorgeschlagen, um die
Verbindungen zwischen der EU und den Ländern, die in den Erweiterungs- und
Nachbarschaftsprozess einbezogen sind, zu verbessern[8]. Auch im Energiebereich setzt sich die
EU für die Integration von Netzen ein und unterstützt insbesondere die
Energiegemeinschaft, an der die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie alle
westlichen Balkanländer beteiligt sind[9].
Mit der Energiegemeinschaft, die sich auf die EU-Vorschriften im Energiebereich
stützt, soll ein offener, transparenter und wettbewerbsfähiger regionaler Markt
geschaffen werden, der Anreize für Investitionen bietet. Die der Energiegemeinschaft zugrunde liegenden EU-Vorschriften
decken bereits den für die Bereiche Energiebinnenmarktes, Energieeffizienz und
erneuerbaren Energien relevanten Besitzstand sowie Teile des umwelt-, sozial-
und wettbewerbsrechtlichen Besitzstands ab. Darüber hinaus sollen neben dem
Strom- und dem Gasmarkt auch die strategischen Ölvorräte einbezogen werden.
3.
Fortschritte in den Erweiterungsländern und Agenda 2011-2012
3.1.
Westlicher Balkan Kroatien Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien wurden
im Juni abgeschlossen. Dies war möglich, da
Kroatien die Benchmarks für den Verhandlungsabschluss in allen Kapiteln,
einschließlich schwieriger Kapitel wie Justizsystem, Grundrechte und
Wettbewerbspolitik, erfüllt hat. Kroatien hat
solide Ergebnisse bei der Korruptionsbekämpfung erzielt, ein neues objektives
und transparentes System für die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten
eingeführt und die Durchführung der Wohnraumprogramme für zurückkehrende
Flüchtlinge deutlich verbessert. Bei der Umstrukturierung von in
Schwierigkeiten befindlichen Schiffswerften wurden große Fortschritte
verzeichnet. Als Ergebnis der Beitrittsverhandlungen wird
ein Beitrittsvertrag geschlossen, der, wie vom Europäischen Rat vom Juni
vorgesehen, bis Ende des Jahres unterzeichnet werden soll. Damit dürfte
Kroatien der EU am 1. Juli 2013 beitreten können, vorausgesetzt, dass die
nötigen Ratifizierungsverfahren abgeschlossen sind. Kroatien
hat bei den Vorbereitungen auf seine aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden
Verpflichtungen ein sehr hohes Niveau erreicht. Das
Land erfüllt die politischen Kriterien von Kopenhagen.
Die wirtschaftlichen Kriterien und die Kriterien betreffend die Übernahme
des Besitzstands wird Kroatien voraussichtlich bis zum 1. Juli 2013
erfüllt haben. Diese Dynamik muss aufrechterhalten werden. Kroatien muss auf den Reformen, die es im
Verlauf der Beitrittsverhandlungen durchgeführt hat, und den Kapazitäten, die
es entwickelt hat, aufbauen. Die Kommission wird aufmerksam beobachten, ob
Kroatien die von ihm eingegangenen Verpflichtungen erfüllen kann und sich
kontinuierlich auf die Wahrnehmung seiner aus der EU-Mitgliedschaft
erwachsenden Verantwortlichkeiten vorbereitet. Diese Kontrolle konzentriert
sich insbesondere auf die Verpflichtungen in folgenden Bereichen: Justiz und Grundrechte, Recht,
Freiheit und Sicherheit sowie Wettbewerbspolitik. Die Kontrolle umfasst die Veröffentlichung
regelmäßig aktualisierter Monitoring-Tabellen, den Dialog im Rahmen des
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens, Bewertungsmissionen, das
Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung und Berichte über die
Haushaltsdaten. Die Kommission wird bis zum
Beitritt Kroatiens halbjährliche Bewertungen zu den Fortschritten Kroatiens
hinsichtlich der Umsetzung seiner in den betreffenden Kapiteln eingegangen
Verpflichtungen veröffentlichen. Ein umfassender Monitoring-Bericht wird dem
Europäischen Parlament und dem Rat im Herbst 2012 vorgelegt werden. Werden im Monitoring-Prozess problematische
Bereiche ermittelt, für die Kroatien keine Abhilfe schafft, richtet die
Kommission gegebenenfalls rechtzeitige Warnschreiben an die kroatischen
Behörden und kann dem Rat vorschlagen, bereits vor dem Beitritt geeignete
Maßnahmen zu treffen. Darüber hinaus wird der
Beitrittsvertrag, wie schon in der fünften Erweiterungsrunde, eine allgemeine
wirtschaftliche Schutzklausel, eine Binnenmarkt-Schutzklausel sowie eine
Schutzklausel im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit enthalten. Kroatien wird voraussichtlich auch in Zukunft
eine aktive Rolle in der regionalen Zusammenarbeit im westlichen Balkan
spielen. Die Kommission erwartet die Umsetzung
der Schiedsvereinbarung über Grenzstreitigkeiten zwischen Slowenien und
Kroatien. Wie in dieser Vereinbarung
vorgesehen, wird sie die Einrichtung eines Schiedsgerichts und dessen Arbeit
unterstützen. Die Kommission begrüßt die
erklärte Absicht der kroatischen Regierung, andere Länder der Region auf ihrem
Weg zur EU-Mitgliedschaft zu unterstützen, und drängt darauf, dass Kroatien die
noch offenen bilateralen Fragen vor dem Beitritt mit seinen Nachbarn klärt. Zugleich sollten Äußerungen und Maßnahmen, die die
Bedeutung der Aussöhnung infrage stellen bzw. Kriegsverbrechen verharmlosen,
von den politischen Verantwortlichen vermieden werden. Albanien Die innenpolitische Lage Albaniens war
weitgehend von politischem Stillstand und dem nach wie vor angespannten
politischen Klima geprägt. Heftige Zusammenstöße zwischen Regierungsgegnern und
der Polizei haben vier Menschen das Leben gekostet und das Klima des
Misstrauens zwischen den politischen Kräften und gegenüber bestimmten
staatlichen Institutionen verschärft. Die
Kommunalwahlen im Mai, die zwar als fair und transparent beurteilt wurden,
wiesen Mängel auf, die es zu beseitigen gilt. Insbesondere
die Kontroverse über die Stimmauszählung bei der Bürgermeisterwahl in Tirana,
bei der Stimmzettel in falsche Urnen geworfen worden waren, hat die
Polarisierung zwischen der Regierungsmehrheit und der Opposition verstärkt. Es ist nun dringend erforderlich, dass die
politischen Kräfte in Albanien den politischen Dialog wieder aufnehmen und auf
einem angemessenen Niveau halten, sodass die zentralen demokratischen
Institutionen, insbesondere das Parlament, wieder funktionsfähig sind und das
Land Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt erzielen kann. Die erheblichen Mängel, die bei den letzten zwei
Wahlen festgestellt wurden, unterstreichen die Notwendigkeit einer umfassenden
Wahlreform, die durch unabhängige externe Beratung unterstützt werden und auf
einem Konsens der politischen Parteien beruhen sollte.
Die beiden größten politischen Parteien haben
das Angebot der EU angenommen, sich wieder konstruktiv an der Vorbereitung des
Landes auf die europäische Integration zu beteiligen.
Nun kommt es darauf an, dass sich die politischen Parteien Albaniens zu
einer strukturierten und nachhaltigen Zusammenarbeit bei den beitrittsbezogenen
Reformen verpflichten. Die nächsten Schritte
sollten die gemeinsame Überarbeitung und Annahme des Aktionsplans zur Umsetzung
der in der Stellungnahme der Kommission formulierten Empfehlungen beinhalten,
sowie einen Zeitplan zur Umsetzung der zentralen Reformen, u. . betreffend
die Tätigkeit des Parlaments und die Wahlen. Insgesamt hat Albanien bei der Erfüllung der
politischen Kriterien für die EU-Mitgliedschaft und hinsichtlich der für die
Eröffnung von Beitrittsverhandlungen erforderlichen zwölf Schlüsselprioritäten,
die in der im Dezember 2010 vom Rat gebilligten Stellungnahme der Kommission
ermittelt wurden, begrenzte Fortschritte erzielt. Einige Fortschritte hat es
bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Behandlung von
Häftlingen und den Rechten des Kindes gegeben, wohingegen die Fortschritte in
den Bereichen Justiz, Korruptionsbekämpfung, Eigentumsrechte und Verbesserung
der Lebensbedingungen der Roma-Gemeinschaft sowie Parlamentsverfahren und
Wahlen nach wie vor unzureichend sind. Albanien
hat mit den Maßnahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der in der Stellungnahme
der Kommission ermittelten Empfehlungen begonnen. Allerdings sind weitere
Anstrengungen erforderlich, um die Wirksamkeit und Vollständigkeit der
geplanten Maßnahmen sicherzustellen, u. a. durch eine enge Zusammenarbeit
mit der Opposition. Albanien wird in all
diesen Bereichen nachhaltige Anstrengungen unternehmen und sichtbare
Fortschritte erreichen müssen, bevor die Kommission die Verleihung des
Kandidatenstatus und die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen empfehlen kann. Albanien hat die Umsetzung des
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens reibungslos fortgesetzt. Im Dezember 2010 wurde angesichts der
zufriedenstellenden Ergebnisse, die das Land beim Dialog über die
Visaliberalisierung erzielt hat, die Visumpflicht für albanische Bürger bei der
Einreise in den Schengen-Raum aufgehoben. Die Kommission wird Albanien bei der Umsetzung
der beitrittsbezogenen Reformen und bei der Erfüllung der in der Stellungnahme
der Kommission ermittelten Schlüsselprioritäten weiterhin unterstützen. Ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien Die Parlamentswahlen, die im Juni in der
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien abgehalten wurden, standen
weitgehend im Einklang mit internationalen Standards, und das Land hat seine
beitrittsbezogenen Reformen fortgesetzt. Die Regierungskoalition war stabil. Das Land erfüllt die politischen Kriterien nach wie
vor in ausreichendem Maße. Einige Fortschritte
wurden bei der Reform des Parlaments, des Justizsystems, der öffentlichen
Verwaltung und im Bereich Achtung und Schutz von Minderheiten erzielt,
allerdings sind noch eine Reihe wichtiger Herausforderungen zu bewältigen. Insbesondere bedarf es weiterer Bemühungen
hinsichtlich der freien Meinungsäußerung in den Medien, der Unabhängigkeit der
Justiz, der Reform der öffentlichen Verwaltung und der Korruptionsbekämpfung. Die
Bemühungen der politischen Kräfte zur Zusammenarbeit müssen verstärkt werden. Das Land erfüllt weiterhin alle im
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) eingegangenen Verpflichtungen. Die Kommission bekräftigt ihren Vorschlag, zur im
SAA vorgesehenen zweiten Phase der Assoziierung überzugehen, und ermutigt den
Rat, hier unverzüglich tätig zu werden. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der
Rat nicht in der Lage gewesen ist, der Empfehlung der Kommission von 2009 zur
Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien nachzukommen. Der Eintritt des Landes in die nächste Phase des
Beitrittsprozesses wird der Reformdynamik und dem Klima der Beziehungen
zwischen den Volksgruppen zugute kommen und sich positiv auf die Region
auswirken. Der Namensstreit zwischen Griechenland und der
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien um die Benennung der letzteren
ist nun seit fast zwanzig Jahren ungelöst. Hierzu wird seit den 1990er Jahren
ein Dialog unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen geführt, der seit
2009 durch bilaterale Kontakte, auch auf Ebene der Ministerpräsidenten, ergänzt
wird. Allerdings haben diese Prozesse noch keine Ergebnisse hervorgebracht. Die
Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen, u. a. eine auf dem
Verwandlungswege erzielte und für beide Seite annehmbare Lösung des
Namensstreits unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen ist weiterhin
von entscheidender Bedeutung. Die Kommission unterstreicht die Notwendigkeit,
die Bemühungen um eine Lösung unverzüglich zu verstärken. Sie erinnert sie
ferner daran, dass Maßnahmen und Erklärungen, die sich negativ auf die
gutnachbarschaftlichen Beziehungen auswirken können, vermieden werden sollten. Eine
Lösung im Namensstreit ist längst überfällig. Montenegro Im Dezember 2010 verlieh der Europäische Rat
Montenegro den Status eines Kandidatenlandes und billigte die in der
Stellungnahme der Kommission zum Antrag Montenegros auf Mitgliedschaft in der
EU festgelegten sieben Schlüsselprioritäten für die Eröffnung der
Beitrittsverhandlungen. Seit der Annahme der Stellungnahme hat
Montenegro gute Fortschritte im Hinblick auf die Erfüllung der politischen
Kriterien von Kopenhagen gemacht und insgesamt zufriedenstellende Ergebnisse
erzielt, insbesondere bei den vorgegebenen Schlüsselprioritäten. Der
Rechtsrahmen und der institutionelle Rahmen wurden verbessert, um die Arbeit
des Parlaments, den rechtlichen Rahmen für Wahlen, den Professionalismus und
die Entpolitisierung der öffentlichen Verwaltung, die Unabhängigkeit und die
Rechenschaftspflicht der Justiz, die Bekämpfung von Korruption und
organisierter Kriminalität, die Medienfreiheit und die Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft zu stärken. Allerdings
bedarf es nachhaltiger Anstrengungen um die Erfolgsbilanz im Bereich der
Rechtsstaatlichkeit, insbesondere in Bezug auf Fälle von Korruption auf hoher
Ebene und von organisierter Kriminalität, voranzubringen. Auch bei der
Antidiskriminierungspolitik und der Verbesserung der Situation von Vertriebenen
ist das Land vorangekommen. Dies muss nun auch dazu führen, dass
Diskriminierungen benachteiligter Gruppen, einschließlich Vertriebener, in der
Praxis abgebaut werden. Die Kommission wird der Überwachung der Fortschritte
Montenegros in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Nichtdiskriminierung
besondere Aufmerksamkeit widmen, um die Reformdynamik in diesen Bereichen
aufrechtzuerhalten, und sie wird Montenegro weiterhin bei der Umsetzung der EU-bezogenen
Reformen unterstützen. Albanien Die innenpolitische Lage Albaniens war
weitgehend von politischem Stillstand und dem nach wie vor angespannten
politischen Klima geprägt. Heftige Zusammenstöße zwischen Regierungsgegnern und
der Polizei haben vier Menschen das Leben gekostet und das Klima des
Misstrauens zwischen den politischen Kräften und gegenüber bestimmten
staatlichen Institutionen verschärft. Die
Kommunalwahlen im Mai, die zwar als fair und transparent beurteilt wurden,
wiesen Mängel auf, die es zu beseitigen gilt. Insbesondere
die Kontroverse über die Stimmauszählung bei der Bürgermeisterwahl in Tirana,
bei der Stimmzettel in falsche Urnen geworfen worden waren, hat die
Polarisierung zwischen der Regierungsmehrheit und der Opposition verstärkt. Es ist nun dringend erforderlich, dass die
politischen Kräfte in Albanien den politischen Dialog wieder aufnehmen und auf
einem angemessenen Niveau halten, sodass die zentralen demokratischen
Institutionen, insbesondere das Parlament, wieder funktionsfähig sind und das
Land Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt erzielen kann. Die erheblichen Mängel, die bei den letzten zwei
Wahlen festgestellt wurden, unterstreichen die Notwendigkeit einer umfassenden
Wahlreform, die durch unabhängige externe Beratung unterstützt werden und auf
einem Konsens der politischen Parteien beruhen sollte.
Die beiden größten politischen Parteien haben
das Angebot der EU angenommen, sich wieder konstruktiv an der Vorbereitung des
Landes auf die europäische Integration zu beteiligen.
Nun kommt es darauf an, dass sich die politischen Parteien Albaniens zu
einer strukturierten und nachhaltigen Zusammenarbeit bei den beitrittsbezogenen
Reformen verpflichten. Die nächsten Schritte
sollten die gemeinsame Überarbeitung und Annahme des Aktionsplans zur Umsetzung
der in der Stellungnahme der Kommission formulierten Empfehlungen beinhalten,
sowie einen Zeitplan zur Umsetzung der zentralen Reformen, u. . betreffend
die Tätigkeit des Parlaments und die Wahlen. Insgesamt hat Albanien bei der Erfüllung der
politischen Kriterien für die EU-Mitgliedschaft und hinsichtlich der für die
Eröffnung von Beitrittsverhandlungen erforderlichen zwölf Schlüsselprioritäten,
die in der im Dezember 2010 vom Rat gebilligten Stellungnahme der Kommission ermittelt
wurden, begrenzte Fortschritte erzielt. Einige Fortschritte hat es bei der
Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Behandlung von Häftlingen und
den Rechten des Kindes gegeben, wohingegen die Fortschritte in den Bereichen
Justiz, Korruptionsbekämpfung, Eigentumsrechte und Verbesserung der
Lebensbedingungen der Roma-Gemeinschaft sowie Parlamentsverfahren und Wahlen
nach wie vor unzureichend sind. Albanien hat
mit den Maßnahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der in der Stellungnahme der
Kommission ermittelten Empfehlungen begonnen. Allerdings sind weitere
Anstrengungen erforderlich, um die Wirksamkeit und Vollständigkeit der
geplanten Maßnahmen sicherzustellen, u. a. durch eine enge Zusammenarbeit
mit der Opposition. Albanien wird in all
diesen Bereichen nachhaltige Anstrengungen unternehmen und sichtbare
Fortschritte erreichen müssen, bevor die Kommission die Verleihung des
Kandidatenstatus und die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen empfehlen kann. Albanien hat die Umsetzung des Stabilisierungs-
und Assoziierungsabkommens reibungslos fortgesetzt. Im
Dezember 2010 wurde angesichts der zufriedenstellenden Ergebnisse, die das Land
beim Dialog über die Visaliberalisierung erzielt hat, die Visumpflicht für
albanische Bürger bei der Einreise in den Schengen-Raum aufgehoben. Die Kommission wird Albanien bei der Umsetzung
der beitrittsbezogenen Reformen und bei der Erfüllung der in der Stellungnahme
der Kommission ermittelten Schlüsselprioritäten weiterhin unterstützen. Bosnien und
Herzegowina Das Handeln der politischen Verantwortlichen
in Bosnien und Herzegowina spiegelt weiterhin ein mangelndes Verständnis der
allgemeinen Ausrichtung und Zukunft des Landes und seines institutionellen
Aufbaus wider. Was die Gewährleistung und
Verbesserung der Funktionsweise der Institutionen betrifft, wurde bislang kein
Konsens erreicht, wenngleich die Interessen der drei Volksgruppen des Landes,
insbesondere mit Blick auf das allgemeine Streben des Landes nach Integration
in die EU gewahrt wurden. Die Einrichtung der
Exekutiv- und Legislativbehörden in der Zeit nach den Wahlen von Oktober 2010
muss mit der Bildung einer gesamtstaatlichen Regierung noch abgeschlossen
werden. Diese erhebliche Verzögerung hat die
Umsetzung der Reformen behindert, die für den Fortschritt Bosnien und
Herzegowinas auf dem Weg in die EU dringend notwendig sind. Der Beitrittsprozess erfordert funktionsfähige
Institutionen auf allen Ebenen und einen wirksamen Koordinierungsmechanismus
für EU-Angelegenheiten, der es dem Land ermöglicht, mit einer einheitlichen
Stimme zu sprechen. Daher ist das
Reformtempo insgesamt äußerst langsam. Einige
Ergebnisse wurden jedoch erreicht, wobei insbesondere die Errungenschaften zu
nennen sind, aufgrund derer den Bürgern Bosnien und Herzegowinas im Dezember
2010 der visafreie Zugang zur EU gewährt wurde. Im Juni kamen die politischen
Entscheidungsträger Bosnien und Herzegowinas überein, im Rahmen des
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses einen strukturierten Dialog mit der
EU über den Justizsektor aufzunehmen; Ziel ist die Gewährleistung eines
unabhängigen, leistungsfähigen, unparteiischen und rechenschaftspflichtigen
Justizsystems. Die Anpassung an die Europäische Konvention
für Menschenrechte ist eine grundlegende Anforderung des Interims- sowie des
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens. Insofern
gibt die weitere Verzögerung bei der Angleichung der Verfassung an die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, was die
ethnische Diskriminierung bei der Repräsentation der verschiedenen Volksgruppen
in den staatlichen Institutionen betrifft, weiterhin Anlass zu ernster Sorge[10]. Die
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss durch
glaubhafte Maßnahmen umgesetzt und auf gesamtstaatlicher Ebene ein Gesetz über
staatliche Beihilfen angenommen werden. Fortschritte
sind auch hinsichtlich der Verabschiedung eines Volkszählungsgesetzes und der
Beschleunigung der Reformen zur Förderung des EU-Integrationsprozesses des
Landes erforderlich. Die Annahme des Globalen
Finanzrahmens ist eine zentrale Voraussetzung für finanzpolitische Stabilität. Das
Staatsführungssystem von Bosnien und Herzegowina ist nach wie vor von
internationaler Präsenz mit Exekutivmandat geprägt. Was
die endgültige Entscheidung über den Status des Brčko-Distrikts betrifft –
eine der für die Schließung des Amtes des Hohen Repräsentanten festgelegten
Bedingungen[11]
–, so wurden Fortschritte bei der Lösung der Stromfrage erzielt. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die
noch ausstehenden Ziele zu erfüllen und den Übergang von einem Land mit einem
internationalen Staatsführungs- und Sicherheitssystem hin zu einem Land mit
eigenen Institutionen zu fördern, die den Politikgestaltungs- und
Rechtsetzungsprozess im Einklang mit den Anforderungen einer EU-Mitgliedschaft
selbständig gestalten. Am wichtigsten ist nun,
dass ein stabiles Umfeld im Land gewährleistet wird. Die Aufnahme eines strukturierten Dialogs über
Justiz sowie die Erfahrungen mit den im Rahmen der Visaerleichterung
durchgeführten Reformen sind wegweisend: Durch
die Übernahme des Dialog- und Kompromissansatzes der EU und die Konzentration
der politischen Aufmerksamkeit auf die EU-Agenda wird das Land schrittweise die
Fähigkeit erlangen, von einer allgemeinen Lähmung und der angespannten
politischen Lage hin zu einem Klima der Zusammenarbeit, und von internationaler
Überwachung hin zu einer Zukunft in der EU zu finden. Die EU hat ihre
Rolle in Bosnien und Herzegowina mit ihrem ersten „alleinigen Vertreter“ in
Bosnien und Herzegowina, der soeben sein Amt angetreten hat, verstärkt. Sie wird ihre Unterstützung für die Institutionen
des Landes bei der Umsetzung der Ziele der EU-Agenda gemäß den
Schlussfolgerungen des Rates vom März 2011 weiter intensivieren. Serbien Parallel zu dieser Mitteilung hat die
Kommission eine Stellungnahme zum Antrag Serbiens auf Beitritt zur Europäischen
Union angenommen. Die Schlussfolgerungen und
Empfehlungen dieser Stellungnahme sind im Anhang zu dieser Mitteilung
dargelegt. Kosovo Vor dem Hintergrund der Durchführung von
Neuwahlen und der langwierigen Wahl des neuen Präsidenten durch das Parlament ist
die Reformagenda im Berichtszeitraum kaum vorangekommen. Die Wahlen selbst
waren mit ernstlichen Mängeln behaftet, die behoben werden müssen. Das
Verfassungsgericht hat durch die Art und Weise, wie es seine Zuständigkeiten
wahrgenommen hat, eine positive Rolle gespielt. Die neue Regierung hat ihr Engagement für die
europäische Perspektive des Kosovo bewiesen, unter anderem durch anhaltende
Bemühungen in Bereichen wie Visapolitik und Handel und durch die Einrichtung
eines nationalen Rates für EU-Integration. Das neue Parlament hat vor Kurzem
mit der Verabschiedung einschlägiger Gesetze zur Einleitung wichtiger Reformen
begonnen. Die Bemühungen zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und
Korruption müssen erheblich verstärkt werden. Die
öffentliche Verwaltung ist unzureichend und die Umsetzung der Justizreform ist
weiterhin eine Herausforderung. Nach der Annahme der Resolution der
Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2010 wurde ein von der
EU unterstützter Dialog zwischen Belgrad und Pristina aufgenommen. Der Dialog zielt auf die Förderung der
Zusammenarbeit, die Verwirklichung von Fortschritten auf dem Weg in die EU und
die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung ab. Er wurde bis September in einem generell konstruktiven
Klima geführt und hat zu Vereinbarungen in den Bereichen freier
Personen- und Warenverkehr, Personenstandsregister
und Katasterwesen geführt. Diese konstruktiven Bemühungen müssen
fortgesetzt werden und zu einer weiteren Normalisierung ihrer Beziehungen
führen. Die erzielten Vereinbarungen müssen nach Treu und Glauben erfüllt
werden. Bei der Integration der Kosovo-Serben südlich
des Flusses Ibër/Ibar sind Verbesserungen zu verzeichnen. Die Kosovo-Serben
haben an der Volkszählung des Kosovo teilgenommen und ihre Beteiligung an den
jüngsten allgemeinen Wahlen hat zugenommen. Andererseits bestehen im Norden des
Kosovo weiterhin Spannungen zwischen den verschiedenen Volksgruppen und es ist
wiederholt zu Zwischenfällen gekommen. Separate serbische Strukturen, die von
Belgrad unterstützt werden, widersetzten sich der Volkszählung und riefen zum
Boykott der von den kosovarischen Behörden organisierten Wahlen auf. Die
Kommission fordert alle Beteiligten im Kosovo dazu auf, die Spannungen
abzubauen und uneingeschränkt mit der EULEX-Mission zusammenzuarbeiten. Die Suche nach Lösungen auf dem Wege des
Dialogs und der Verzicht auf einseitige Maßnahmen und den Einsatz von Gewalt
sind die einzige mögliche Grundlage für das Vorankommen im Kosovo. Die Kommission ruft alle Akteure dazu auf, den
Einsatz von Gewalt abzulehnen und auf alle Maßnahmen zu verzichten, die die
Stabilität gefährden. Das Kosovo teilt die europäische Perspektive
des westlichen Balkans. Im März legte die Kommission ihren Vorschlag für ein
Rahmenabkommen vor, das es dem Kosovo erlaubt, an EU-Programmen teilzunehmen,
eine der wichtigsten Initiativen, die in der Mitteilung zum Kosovo von 2009[12] angekündigt worden waren. Die
Kommission wird die Bemühungen des Kosovo zur Erreichung der beiden anderen
Hauptziele, d. h. langfristig die Befreiung von der Visumpflicht und der
Abschluss eines Handelsabkommen mit der EU, wie auch anderer Reformbemühungen
zur Verbesserung der europäischen Perspektive des Kosovo weiterhin
unterstützen. Die Kommission wird ihre Mitteilung von 2009 überarbeiten, um
sicherzustellen, dass das Kosovo weiterhin im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses
gefördert werden kann. Die Kommission schlägt die Aufnahme eines strukturierten
Dialogs mit dem Kosovo zum Thema Rechtsstaatlichkeit vor. Die Kommission
unterstreicht ferner, wie wichtig es ist, dass das Kosovo eine umfassende
Agenda für den Norden auf den Weg bringt. 3.2.
Türkei Mit ihrer dynamischen Wirtschaft, ihrer wichtigen
Rolle in der Region und ihrem Beitrag zur Außenpolitik und Energiesicherheit
der EU ist die Türkei ein Land, das eine Schlüsselposition für die Sicherheit
und den Wohlstand der Europäischen Union innehat. Über die Zollunion ist sie in
Bezug auf Handel und Auslandsinvestitionen bereits in hohem Maße in die EU
integriert. Das Land ist für eine Reihe führender europäischer Unternehmen zu
einer wichtigen Industrieplattform geworden, und ist daher ein wertvoller
Bestandteil der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Das hohe BIP-Wachstum der Türkei,
das 2010 fast 9 % erreichte und dieses Jahr voraussichtlich bei 6,1 %
liegen wird, wie auch ihre Mitgliedschaft in der G-20 tragen zu einer weiteren
Steigerung der wirtschaftlichen Bedeutung des Landes bei. Der Beitrag der Türkei zur Europäischen Union
wird in einer Reihe von Bereichen erst mit einem aktiven und glaubwürdigen
Beitrittsprozess seine volle Wirksamkeit entfalten. Im Laufe dieses Prozesses
müssen die Zusagen der EU und die vorgesehene Konditionalität eingehalten
werden. Es ist weiterhin
unverzichtbar, dass die Türkei ihre Reformen im Hinblick auf die Erfüllung der
politischen Kriterien für den Beitritt fortsetzt. Die Schaffung eines eigenen
Ministeriums für EU-Angelegenheiten ist in dieser Hinsicht ein erfreuliches
Signal. In den letzten zehn Jahren wurden
erhebliche Fortschritte erzielt, dennoch bedarf es weiterer bedeutender
Anstrengungen, um die Grundrechte in der Praxis zu gewährleisten, insbesondere
die freie Meinungsäußerung, die Frauenrechte und die Religionsfreiheit. Hier
stellt die jüngst erfolgte Annahme von Rechtsvorschriften zu religiösen
Stiftungen, die die Rückgabe beschlagnahmten Eigentums von
Religionsgemeinschaften erleichtern, einen wichtigen Fortschritt dar. Die
Kommission ist bereit, die Türkei bei der Umsetzung der erforderlichen
Reformen, einschließlich einer umfassenden Verfassungsreform, zu unterstützen. Die Türkei baut ihre diplomatischen
Tätigkeiten nach den Entwicklungen in Nordafrika und dem Nahen Osten weiter
aus. Auch im westlichen Balkan ist sie
weiterhin ein konstruktiver Partner. Als stabiler Staat mit demokratischen
Institutionen, einer rasch wachsenden Wirtschaft und als Kandidatenland, das
über den EU-Beitritt verhandelt, kann die Türkei eine wichtige Rolle bei der
Stabilisierung und der Unterstützung von Reformen in ihrer Nachbarschaft
spielen, die auch die Nachbarschaft der Europäischen Union ist. Die EU baut
ihren politischen Dialog mit der Türkei zu außenpolitischen Fragen von
gemeinsamem Interesse weiter aus. Im aktuellen Kontext ist es wichtig, dass
dieser Dialog sich als Ergänzung zum Beitrittsprozess weiterentwickelt wird, um
eine verstärkte Koordinierung zu erreichen. In Anbetracht der Fortschritte, die die
führenden Politiker der beiden Gemeinschaften unter der Schirmherrschaft des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen bei der Suche nach einer umfassenden
Lösung der Zypern-Frage erzielt haben, wird die Türkei dazu ermutigt, ihr
Engagement und ihren Beitrag zu diesen Gesprächen ganz konkret noch weiter zu
steigern. Eine umfassende Lösung ist im Interesse aller Beteiligten, da sie die
Stabilität im südöstlichen Mittelmeerraum erhöhen, neue wirtschaftliche
Möglichkeiten schaffen und den Verhandlungen über den EU-Beitritt, die eine entscheidende
Phase erreicht haben, erheblichen neuen Schwung verliehen würde. Die Kommission ist anlässlich der jüngsten
Spannungen in den Beziehungen zwischen der Türkei und Zypern besorgt. Sie
erinnert daran, dass der Rat eindringlich dazu aufgerufen hat, alle Drohungen,
Irritationen oder Handlungen, welche die gutnachbarlichen Beziehungen und die
friedliche Beilegung von Streitigkeiten beeinträchtigen könnten, zu
unterlassen. Die EU hat auch an die gesamten
Hoheitsrechte der EU-Mitgliedstaaten erinnert, zu denen auch der Abschluss
bilateraler Abkommen im Einklang mit dem EU-Besitzstand und dem Völkerrecht,
u. a. des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, zählen. Im
Einklang mit den wiederholten Stellungnahmen des Rates und der Kommission in
den Vorjahren bekräftigt die Kommission erneut, dass die Türkei dringend ihre
Verpflichtungen zur uneingeschränkten Umsetzung des Zusatzprotokolls erfüllen
und Fortschritte bei der Normalisierung der bilateralen Beziehungen mit der
Republik Zypern erzielen muss. Sie ruft ferner
nachdrücklich dazu auf, alle Drohungen, Irritationen oder Handlungen, welche
die gutnachbarlichen Beziehungen und die friedliche Beilegung von
Streitigkeiten beeinträchtigen könnten, zu unterlassen.
Die EU wird die Fortschritte in diesen Fragen im Einklang mit den
einschlägigen Ratsbeschlüssen weiterhin verfolgen und beurteilen. Die Türkei muss sich verstärkt um eine Lösung
offener bilateraler Fragen, wie der Grenzstreitigkeiten mit ihren Nachbarn
bemühen. Griechenland legte eine ganze Reihe
förmlicher Beschwerden über Verletzungen der Hoheitsgewässer und des Luftraums
durch die Türkei ein, darunter durch Flüge über die griechischen Inseln. Die Kommission wird sich
darum bemühen, im Beitrittsprozess mit der Türkei wieder einen „Circulus virtuosus“ in Gang zu setzen. Auf der Grundlage eines
pragmatischen Ansatzes und unter Einbeziehung konkreter Schritte in Bereichen
von gemeinsamem Interesse, einer gemeinsamen Einschätzung der Sachzwänge und
der Bemühungen um Fortschritte bei der Annäherung der Türkei an die EU sollte
eine neue und positive Agenda aufgestellt werden, um eine konstruktivere und
positivere Beziehung zu ermöglichen. Diese Agenda sollte ein breites Spektrum
abdecken, u. a. intensivierter Dialog und Zusammenarbeit zum Thema
politische Reformen, Visa, Mobilität und Migration, Energie,
Terrorismusbekämpfung, die weitere Teilnahme der Türkei an
Gemeinschaftsprogrammen wie „Europa für Bürgerinnen und Bürger“,
Städtepartnerschaften sowie Handel und Zollunion, mit dem Ziel der Beseitigung
fortbestehender Handelsstreitigkeiten, Bemühungen um eine verstärkte
Koordinierung bei den Verhandlungen über Freihandelsabkommen und Erkundung
neuer Wege, das gemeinsame wirtschaftliche Potenzial der EU und der Türkei voll
auszuschöpfen. Parallel zu den Beitrittsverhandlungen beabsichtigt die
Kommission, ihre Zusammenarbeit mit der Türkei zu verstärken, um die Bemühungen
des Landes bei der Fortsetzung der Reformen und der Rechtsangleichung an den
Besitzstand, auch in Kapiteln, in denen derzeit noch keine
Beutrittsverhandlungen aufgenommen werden können, zu unterstützen. Die
Kommission wird den Rat weiter über die Entwicklungen unterrichten und ihn
informieren, sobald sie zu der Auffassung gelangt ist, dass die Türkei die einschlägigen
Benchmarks erreicht hat[13].
3.3.
Island Die Wirtschaft Islands setzt ihren
Erholungskurs nach dem finanziellen und wirtschaftlichen Zusammenbruch der
Jahre 2008/2009 fort. Die politische Situation
ist stabil geblieben, obwohl die Regierungskoalition mehrfach auf die Probe
gestellt wurde und ihre Mehrheit im Parlament geschrumpft ist. Der Beitrittsprozess des Landes schreitet
weiter voran und das Screening der isländischen Rechtsvorschriften steht vor
dem Abschluss. Als erheblicher Vorteil erweist
sich in diesem Prozess das hohe Maß an Integration mit der EU, das Island
bereits in einem breiten Spektrum von politischen Bereichen erreicht hat. Der
den Beitrittsverhandlungen zugrunde liegende Ansatz der Kommission trägt den
Besonderheiten und Erwartungen des Landes Rechnung, wobei die Grundsätze und
der Besitzstand der EU uneingeschränkt gewahrt werden.
Die Fortsetzung der offenen und konstruktiven Zusammenarbeit wird zu
Lösungen führen, die diese enge Kooperation zwischen der EU und den
isländischen Behörden widerspiegeln. Auf dieser Grundlage wurden die Beitrittsverhandlungen
zu einzelnen Verhandlungskapiteln aufgenommen. Bei
zwei dieser vier eröffneten Kapitel wurden die Verhandlungen vorläufig
abgeschlossen. Dank insgesamt guter
Fortschritte bei der Rechtsangleichung insbesondere in den Bereichen der
Kapitel, die unter das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum und die
Schengener Übereinkommen fallen, dürften die Verhandlungen gut vorankommen. Island muss nach wie vor noch bestehenden
Verpflichtungen nachkommen, unter anderem jenen, die die EFTA-Überwachungsbehörde
(ESA) gemäß dem EWR-Abkommen festgestellt hat. Die Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung
einer sachlich fundierten Debatte über den Beitrittsprozess Islands sind
angelaufen. Der EU-Beitritt ist in Island
weiterhin umstritten. Die Kommission wird das
Land weiterhin mit Informationsmaßnahmen und die Förderung direkter Kontakte
zwischen den Menschen unterstützen.
4.
Unterstützung des Erweiterungsprozesses
4.1.
Finanzielle Unterstützung Die Kommission leistet für die
Erweiterungsländer finanzielle und technische Unterstützung als Vorbereitung
auf ihren Beitritt. Die Hilfe wird vor allem im Rahmen des Instruments für
Heranführungshilfe (Instrument for Pre-Accession Assistance – IPA)
bereitgestellt, das für den Zeitraum 2007-2013 mit Mitteln in Höhe von
insgesamt 11,6 Milliarden EUR ausgestattet wurde[14]. Seit 2010 hat die Kommission die Finanzhilfe
nach und nach von der Unterstützung einzelner Projekte auf ein umfassender
angelegtes sektorweites Konzept verlagert und sich dabei auf Schlüsselbereiche
der Reformagenda der Empfängerländer konzentriert. Die Regierungen in den
Erweiterungsländern werden ermutigt, umfassende und tragfähige politische
Strategien in Schwerpunktsektoren wie Justiz und Inneres, öffentliche
Verwaltung, Privatsektorentwicklung, Verkehr, Energie, Umwelt und Klimawandel,
soziale Entwicklung sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung anzunehmen. In den indikativen
Mehrjahresplanungsdokumenten (MIPD) für den Zeitraum 2011-2013 werden für jedes
Land unter Berücksichtigung seiner spezifischen Gegebenheiten und seiner
Fortschritte im Beitrittsprozess Schlüsselsektoren festgelegt. Besondere Aufmerksamkeit wird der
Korruptionsbekämpfung, der Entwicklung der Zivilgesellschaft und der freien
Meinungsäußerung gewidmet. Rund 10 % der
verfügbaren IPA-Mittel sind für Mehrländerprojekte im westlichen Balkan und der
Türkei vorgesehen. Die Kommission hat heute ihren jährlich überarbeiteten
Mehrjährigen indikativen Finanzrahmen für die Unterstützung im Rahmen von IPA
im Zeitraum 2012-2013 angenommen. Im Einklang mit
ihrer Mitteilung vom Juni 2011 „Ein Haushalt für Europa 2020“[15] bereitet die Kommission
derzeit innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens, der den Zeitraum
2014-2020 abdeckt, den Rechtsrahmen für die Bereitstellung der Heranführungshilfe
als Teil eines Pakets von Instrumenten im Bereich des auswärtigen Handelns vor. Die im Rahmen der
derzeitigen IPA-Verordnung bereitgestellte Hilfe hat sich als effizient und
wirksam erwiesen. Der Vorschlag für ein neues Finanzinstrument, der im Dezember
2011 vorgelegt werden soll, wird sich auf die Erfahrungen mit der Durchführung
des derzeitigen Instruments stützen. Ausgehend von dieser Grundlage wird das
neue Instrument sowohl Unterstützung im Hinblick auf die Erfüllung der
Beitrittskriterien als auch für die soziökonomische Entwicklung abdecken. Im Dialog mit den Empfängerländern, den
anderen Gebern und der Zivilgesellschaft und auf der Grundlage der bisherigen
Erfahrungen hat die Kommission Überlegungen dazu angestellt, wie die
Verbindungen zwischen der Finanzhilfe und den in der Erweiterungsstrategie
ermittelten Prioritäten gestärkt werden können, wie die Finanzhilfe
strategischer und gezielter ausgerichtet und flexibler gestaltet und die
Verfahren vereinfacht werden können. In diesem Zusammenhang werden unter
anderem die folgenden Elemente berücksichtigt: langfristigere und umfassende
Planung der Hilfe unter Einbeziehung aller Politikbereiche, gezieltere
Ausrichtung auf die Bedürfnisse und Prioritäten der Empfängerländer, Verfahren
zur Belohnung von Fortschritten im Beitrittsprozess, Einsatz der IPA-Mittel zur
Mobilisierung weitere Mittel anderer Geber und des Privatsektors sowie Stärkung
der Rolle der Zivilgesellschaft. 4.2.
Visaliberalisierung und Mobilität Die Verwirklichung der visumfreien Einreise in
die EU ist von größter Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger aller
Erweiterungspartner und ist Teil des Beitrittsprozesses. Allerdings setzen die
Schritte auf dem Weg zur Visaliberalisierung voraus, dass die betreffenden
Länder die Voraussetzungen erfüllen, durch die sichergestellt wird, dass die
innere Sicherheit und die migrationspolitischen Interessen der EU gewahrt
bleiben. Island ist bereits
Teil des Schengen-Raums. Im westlichen Balkan
haben die kroatischen Staatsbürger immer schon die Möglichkeit, ohne Visum in
die EU einzureisen. Die Staatsangehörigen der ehemaligen jugoslawischen
Republik Mazedonien, Montenegros und Serbiens können seit Dezember 2009 ohne
Visum in den Schengen-Rauem einreisen, ein Jahr später wurde diese Möglichkeit
auch den Staatsangehörigen Albaniens und Bosnien und Herzegowinas eingeräumt. Die jüngsten
Entscheidungen, die Visumpflicht für Staatsbürger der Länder des westlichen
Balkans aufzuheben, beruhten auf der Tatsache, dass diese Länder die Benchmarks
erfüllen, die in ihren „Fahrplänen“ im Rahmen der von der Kommission
angeführten Dialoge zur Visaliberalisierung vorgesehen sind. Diese Dialoge
übten einen großen Anreiz für die Durchführung von Reformen aus, mit denen die
EU-Standards in den Bereichen Justiz und Inneres erreicht werden sollen,
insbesondere betreffend den Ausbau der Verwaltungskapazität für das
Grenzmanagement und die Verbesserung der Dokumentensicherheit, aber auch durch
die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung der transnationalen organisierten
Kriminalität, der Korruption und der illegalen Migration. Allerdings ist nach der Aufhebung der
Visumpflicht in einigen EU-Mitgliedstaaten die Anzahl der Asylanträge von
Staatsbürgern aus den betreffenden Ländern – insbesondere aus Serbien und der
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien – gestiegen, was auf einen
Missbrauch der Visumfreiheit hindeutet. Daraufhin hat die Kommission ab Januar
2011 im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses einen
Monitoringmechanismus für die Zeit nach der Visaliberalisierung eingeführt und
mit den betreffenden Ländern einen Dialog aufgenommen, um die kohärente
Umsetzung der Reformen und wirksamer Abhilfemaßnahmen zu bewerten. Die
betreffenden Länder haben seitdem die Kontrollen vor Ort verstärkt und
Informationskampagnen gestartet, um die Bürgerinnen und Bürger über die Rechte
und Pflichten des visafreien Reisens zu unterrichten.
Die Kommission fordert die Behörden der betroffenen Länder auf, alle
nötigen weiteren Maßnahmen zu ergreifen, um ein reibungsloses Funktionieren der
visafreien Regelung zu gewährleisten. Die erfolgreiche Durchführung solcher
Maßnahmen wird auch durch eine verstärkte Unterstützung und die Verbesserung
der Lebensbedingungen für die betreffenden besonders benachteiligten Gruppen,
einschließlich der Roma, ergänzt werden müssen. Im Rahmen einer breiter angelegten Überprüfung
der Visapolitik der EU hat die Kommission dem Rat einen Entwurf für Änderungen
der Visaverordnung vorgelegt, nach denen bestehende visafreie Regelungen mit
Drittländern im Falle eines plötzlichen Zustroms von Personen vorübergehend
ausgesetzt werden können[16].
Mit der Visaliberalisierung für das Kosovo
würde dieser Prozess für den westlichen Balkan seinen Abschluss finden. Im
Dezember 2010 bekräftigte der Rat diese Perspektive, sobald alle
Voraussetzungen erfüllt sind. Um diese Voraussetzungen zu schaffen, hat das
Kosovo einen Rechtsrahmen für Rückübernahmen angenommen und mit 13 Ländern des
Schengen-Raums bilaterale Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Es hat
Wiedereingliederungspläne angenommen und deren Umsetzung fortgesetzt. Die
Kommission wird daher gegen Ende des Jahres einen Visadialog mit dem Kosovo
aufnehmen. Die EU und die Türkei haben mit der
Intensivierung ihrer Zusammenarbeit in Visafragen begonnen, und die Kommission
hat im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Februar 2011 mit der
Türkei einen Dialog zu den Themen Visa, Mobilität und Migration aufgenommen. Dieser
Prozess hat schon die ersten Ergebnisse hervorgebracht, sowohl im Hinblick auf
die Vergabe von Visa für türkische Reisende als auch auf die Bekämpfung der
irregulären Immigration in die EU, und er wird dazu beitragen, die konkreten
Schritte zu ermitteln, die von der Türkei im Hinblick auf eine künftige
Visaliberalisierung erwartet werden Ein
wichtiger Schritt in diesem Zusammenhang wäre es, dass die Türkei die
erforderlichen Maßnahmen für den raschen Abschluss des Rückübernahmeabkommens
ergreift. 4.3.
Information und Kommunikation Die öffentliche Unterstützung ist von zentraler
Bedeutung für den Erfolg der Erweiterungspolitik. Den
zentralstaatlichen, regionalen und örtlichen Behörden der Mitgliedstaaten und
der Erweiterungsländer kommt bei den diesbezüglichen Informations- und
Kommunikationsbemühungen eine wichtige Rolle zu. Die Kommission setzt sich aktiv für die
Unterstützung einer sachlich fundierten öffentlichen Debatte über den
Erweiterungsprozess ein, die sich auf benutzerfreundliche, faktengestützte
Informationen stützt, die über die verschiedenen Medien bereitgestellt werden. Diese
sollten sich prioritär an junge Menschen und wichtige Meinungsbilder, wie
Journalisten und Vertreter der zivilgesellschaftlichen Organisationen und der
Geschäftswelt richten. Auch der Austausch auf
der Ebene der Parlamente kann eine wichtige Rolle bei der Förderung einer
fundierten Debatte und des gegenseitigen Verständnisses des
Erweiterungsprozesses spielen. In der kommenden Zeit werden die nächsten
Schritte im Beitrittsprozess mit anderen Erweiterungsländern Gegenstand der
Diskussionen sein. Greifbare Ergebnisse des Prozesses sind die beste Werbung
für die EU-Erweiterungspolitik. Der
erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen mit Kroatien kann hier ein Beispiel
mit Signalwirkung sein, wie auch die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit in
Südosteuropa und konkrete Errungenschaften in Schlüsselfragen wie
Energieversorgung oder Verkehrsnetze. Es ist von größter Wichtigkeit, der
Öffentlichkeit zu erklären, wie die Fortsetzung der Erweiterungsagenda der EU
bei der Verwirklichung ihrer Ziele im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise,
der Schaffung von Arbeitsplätzen, Umwelt und Klimawandel, Sicherheit und
Migration helfen und dabei gleichzeitig die Reformagenda und die Verbesserung
der Lebensbedingungen in den Erweiterungsländern voranbringen kann.
5.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Auf der Grundlage der vorstehenden Analyse
gelangt die Kommission zu folgenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen: 1.
Durch die Erweiterung soll der durch die EU
geschaffene Raum des Friedens, der Stabilität, der Demokratie und des
Wohlstands ausgeweitet werden. Sie bringt für die EU als Ganzes Vorteile mit
sich bringt, die dadurch besser in der Lage ist, globale Herausforderungen zu
bewältigen Mit dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien im Juni,
ist der Erweiterungsprozess der Europäischen Union ist in eine neue Phase
getreten. 2.
Die Erweiterungspolitik hat sich zudem als
effizientes Instrument für die gesellschaftliche Umgestaltung erwiesen. In den
Ländern, die bereits der EU beigetreten oder auf dem Weg zum Beitritt
fortgeschritten sind, hat im Zuge der auf den Beitritt ausgerichteten
demokratischen und wirtschaftliche Reformen ein eindrucksvoller Wandel
stattgefunden Die Entwicklung, die in Kroatien seit den ersten Schritten auf
dem Weg zum Beitritt stattgefunden hat, ist das jüngste Beispiel für diese Transformationskraft
der EU. 3.
Die EU wendet im Rahmen ihrer
Erweiterungsstrategie, die sich auf den im Dezember 2006 vom Europäischen Rat
angenommenen erneuerten Konsens stützt, eine an hohe Ansprüche geknüpfte Konditionalität
an und überwacht die Fortschritte mit großer Aufmerksamkeit. Die
Kandidatenländer erreichen dadurch einen hohen Grad der Beitrittsreife, die
sowohl ihnen als auch der EU Vorteile bringt. 4.
Die aus den Verhandlungen mit Kroatien gewonnenen
Erfahrungen werden für andere laufende und künftige Verhandlungen genutzt. Die
Kommission wird in diesem Zusammenhang ein neues Konzept für die Behandlung von
Fragen, die die Bereiche Justiz und Grundrechte und Recht, Freiheit und
Sicherheit betreffen, vorschlagen. Diese Fragen sollten zu einem möglichst
frühen Zeitpunkt des Beitrittsprozesses aufgegriffen und die entsprechenden
Kapitel zeitgleich auf der Grundlage von Aktionsplänen eröffnet werden, da
überzeugende Erfolgsbilanzen vorgewiesen werden müssen. Die Kommission wird
regelmäßig in allen Phasen des Beitrittsprozesses über die anhand der
Zwischenziele in den Aktionsplänen verzeichneten Fortschritte in diesen
Bereichen berichten und, falls erforderlich, Korrekturmaßnahmen veranlassen.
Dieser Prozess wird mit IPA-Mitteln unterstützt werden.. 5.
Ein glaubwürdiger Erweiterungsprozess, der
eine klare Beitrittsperspektive auf der Basis einer strengen Konditionalität
eröffnet, ist eine wichtige Antriebskraft für Reformen in den
Erweiterungsländern und bietet den Bürgern dieser Länder bereits im Vorfeld des
EU-Beitritts greifbare Ergebnisse. Durch diese Verbindung des
Annäherungsprozesses mit dem Prinzip der Konditionalität wird ein starker
Anreiz für die Einleitung auch schwieriger Reformen geschaffen. Sie ist auch
eine wichtige Voraussetzung für die Unterstützung des Erweiterungsprozesses in
den Mitgliedstaaten 6.
Kroatiens erfolgreicher Weg in die EU ist
richtungweisend für die anderen Erweiterungsländer. Mit dem Beitritt des ersten
Landes des westlichen Balkan wird die europäische Perspektive der Region zur
Realität. 7.
Für die meisten Erweiterungsländer ist die Stärkung
der Rechtsstaatlichkeit nach wie vor eine Herausforderung und eine
unverzichtbare Voraussetzung, um auf dem Weg zum EU-Beitritt voranzukommen. Die
Kommission legt weiterhin besonderes Gewicht auf die Reform des Gerichtswesens
und der öffentlichen Verwaltung, die Bekämpfung von organisierter Kriminalität
und Korruption, u. a. durch ihre regelmäßige Überwachung, den
strukturierten Dialog, Peer Reviews, Institutionenaufbau, Twinning und
Finanzhilfe. 8.
In einer Reihe von Erweiterungsländern waren
negative Entwicklungen im Bereich der Meinungsfreiheit zu verzeichnen.
Von entscheidender Bedeutung ist daher, dass die Erweiterungsländer eine offene
und pluralistische Medienlandschaft gewährleisten. Sie wird Entwicklungen in
diesem Bereich genau verfolgen und diese Themen auch in die
Beitrittsverhandlungen einbeziehen, insbesondere in Zusammenhang mit dem
Kapitel Justiz und Grundrechte. 9.
Die regionale Zusammenarbeit, ist als Katalysator
für Aussöhnung und Integration in die EU ein wesentliches Element des
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses. In einer Reihe von Bereichen ist
diese Zusammenarbeit zwar vorangekommen, doch sie wird weiterhin durch
strittige Fragen beeinträchtigt, die meist auf vergangene Konflikte zurückgehen
und die Stabilität im westlichen Balkan bedrohen. Die Lösung dieser Fragen muss
dringend angegangen werden. Oberste Priorität muss vor allem der Einbeziehung
aller Seiten in die regionale Zusammenarbeit beigemessen werden. Dies könnte
ungeachtet der Meinungsverschiedenheiten über den Status des Kosovo erreicht
werden, wenn sich alle Parteinen um einen konstruktiven und pragmatischen
Ansatz bemühen. 10.
Bilaterale Fragen
müssen von den beteiligten Parteien mit Entschlossenheit im Geiste
gutnachbarschaftlicher Beziehungen und unter Berücksichtigung der
Interessenlage der EU insgesamt geregelt werden. Sie sollten so früh wie
möglich angegangen werden und dürfen den Beitrittsprozess nicht aufhalten. Eine
Blockade des Erweiterungsprozesses durch bilaterale Probleme könnte seine Transformationskraft
erheblich schwächen.. Die Kommission fordert die betroffenen Parteien daher mit
Nachdruck auf, Grenzstreitigkeiten im Einklang mit den bestehenden Grundsätzen
und Instrumenten zu lösen oder gegebenenfalls an den Internationalen
Gerichtshof zu verweisen. Gutnachbarliche Beziehungen sind nach wie vor von
entscheidender Bedeutung. Die EU ist bereit, bei der Suche nach Lösungen
Beistand zu leisten und entsprechende Initiativen zu unterstützen. 11.
Die Verwirklichung der visumfreien Einreise in die
EU ist von größter Bedeutung für die Bürger aller Erweiterungspartner. Bei der Visaliberalisierung
als Teilbereich des Beitrittsprozesses, konnten weitere Fortschritte erzielt
und die Visumspflicht für Bosnien und Herzegowina und Albanien im Dezember 2010
aufgehoben werden, nachdem die Länder die entsprechenden Voraussetzungen
erfüllt hatten.. Die Kommission fordert die Behörden des Länder des westlichen
Balkans auf, aller erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Missbrauch
der Visaliberalisierung zu verhindern. Die Kommission hat ihrerseits den
Kontrollmechanismus für die Zeit nach der Visaliberalisierung gestärkt in
diesem Rahmen einen Dialog mit den betroffenen Ländern sowie Abhilfemaßnahmen
zur Unterbindung von Missbrauch vorgesehen. 12.
In Anbetracht der Fortschritte, die das Kosovo bei
der Rückübernahme und Wiedereingliederung von Rückkehrern erzielt hat, wird die
Kommission im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2010
Ende des Jahres einen Dialog über Visafragen mit dem Kosovo aufnehmen. Die EU
und die Türkei haben mit der Intensivierung ihrer Zusammenarbeit in Visafragen
bereits begonnen. Die Kommission hat mit der Türkei einen Dialog zu den Themen
Visa, Mobilität und Migration aufgenommen und wird konkrete Schritte ermitteln,
die von der Türkei im Hinblick auf eine künftige Visaliberalisierung erwartet
werden. Wichtig wäre es, dass die Türkei die erforderlichen Maßnahmen für den
raschen Abschluss des Rückübernahmeabkommens ergreift. 13.
Nach der Wirtschaftskrise befinden sich nun alle
Erweiterungsländer auf dem Weg zur wirtschaftlichen Erholung, wobei sie
unterschiedlich rasch voranschreiten. Die Wirtschaft der Türkei ist gestärkt
aus der Krise hervorgegangen und verzeichnet weiterhin ein beeindruckendes
Wachstum. Allerdings stehen sämtliche
Erweiterungsländer vor großen Herausforderungen. Die
Arbeitslosigkeit ist weiterhin hoch mit steigender Tendenz. Die
Haushaltskonsolidierung, die Strukturreformen und die Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Unternehmen, unter anderem durch eine Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit und Arbeitsmarktreformen, stellen wichtige Prioritäten für
die Gewährleistung einer nachhaltigen Erholung und eines integrativen Wachstums
dar. In diesem Zusammenhang fordert die Kommission die Erweiterungsländer auf,
die Ziele der Strategie Europa 2020 als Anker für ihre Reformen zu
verwenden. 14.
Im Dezember 2011 wird die Kommission als Teil des
mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 die Regelung für die Bereitstellung der finanziellen
Hilfe für die Heranführung vorstellen, die sich auf die positiven
Erfahrungen mit dem derzeit angewandten Instrument stützt. Aufgrund dieser
Erfahrungen wird die Kommission die Hilfe stärker mit den Prioritäten der
Erweiterungsstrategie verknüpfen und dabei mehr Gewicht auf die
sozioökonomische Entwicklung legen, die Flexibilität der Hilfe erhöhen und die
Verfahren vereinfachen. 15.
Die öffentliche Unterstützung ist von
zentraler Bedeutung für den Erfolg der Erweiterungspolitik. Den nationalen,
regionalen und kommunalen Behörden der Mitgliedstaaten und der
Erweiterungsländer kommt bei den diesbezüglichen Informations- und
Kommunikationsbemühungen eine wichtige Rolle zu. Die Kommission setzt sich
aktiv für eine fundierten öffentlichen Debatte über den Erweiterungsprozess
ein, die sich auf benutzerfreundliche, faktengestützte Informationen stützt.
Die Kommission fördert die Entwicklung einer aktiven Zivilgesellschaft als
wesentliches Element der Demokratie sowie als Mittler in der fundierten Debatte
über die EU-Erweiterung. 16.
Die Kommission hat eine befürwortende Stellungnahme
zum Beitritt Kroatiens zur EU angenommen, der am 1. Juli 2013
erfolgen soll. Der Abschluss der Beitrittsverhandlungen wurde dadurch
ermöglicht, dass Kroatien die noch ausstehenden Benchmarks erfüllt hat, auch in
schwierigen Kapiteln wie Justiz und Grundrechte oder Wettbewerbspolitik.
Kroatien muss seine Reformen im Einklang mit den während der
Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen weiter konsolidieren. Die
Kommission wird die weiteren Vorbereitungen Kroatiens auf die Übernahme der aus
der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen aufmerksam überwachen. Von
Kroatien wird erwartet, dass es den Beitrittsprozess der anderen Länder des westlichen
Balkans auch künftig unterstützt. 17.
Die Türkei ist dank ihrer dynamischen
Wirtschaft und ihrer bedeutenden Rolle in der Region ein sehr wichtiges Land
für die Europäische Union. Dies zeigen auch die jüngsten regionalen und
weltweiten Entwicklungen in Politik und Wirtschaft. Die Türkei hat die
EU-bezogenen Reformen fortgesetzt, doch es bedarf noch erheblicher Bemühungen,
auch um die Gewährleistung der wichtigsten Grundrechte. Bedauerlicherweise sind
die Beitrittsverhandlungen mehr als ein Jahr lang nicht vorangekommen. Die
Kommission wird auf eine erneuerte konstruktive Agenda für die Beziehungen
zwischen der EU und der Türkei hinarbeiten, mit der Reformen ‑ insbesondere
eine gründliche Verfassungsreform ‑ und die wirtschaftliche
Integration weiter unterstützt werden. Diese Agenda könnte ein breites Spektrum
an Themen von gemeinsamem Interesse beinhalten, darunter politische Reformen,
außenpolitischer Dialog, Angleichung an den EU-Besitzstand, Visa, Mobilität und
Migration, Energie, Terrorismusbekämpfung, Handel und Beteiligung an
EU-Programmen. Das Land kann nur im Rahmen einer glaubwürdigen und lebendigen
Beitrittsperspektive einen uneingeschränkt wirksamen Beitrag zur EU leisten. Die Kommission ist
anlässlich der jüngsten Spannungen in den Beziehungen zwischen der Türkei und
Zypern besorgt. Sie erinnert daran, dass der Rat die Türkei eindringlich
aufgerufen hat, alle Drohungen, Irritationen oder Handlungen, welche die
gutnachbarlichen Beziehungen und die friedliche Beilegung von
Grenzstreitigkeiten beeinträchtigen könnten, zu unterlassen. Die EU hat zudem
nachdrücklich auf die gesamten Hoheitsrechte der EU-Mitgliedstaaten
hingewiesen, zu denen auch der Abschluss bilateraler Abkommen im Einklang mit
dem EU-Besitzstand und dem Völkerrecht, u. a. des Seerechtsübereinkommens
der Vereinten Nationen, gehört. Die EU hat mehrfach
betont, dass die Türkei nun dringend ihrer Verpflichtung nachkommen muss, das
Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen uneingeschränkt und ohne
Diskriminierung umzusetzen und die Normalisierung der bilateralen Beziehungen
zur Republik Zypern voranzutreiben. Dies könnte dem Beitrittsprozess
erheblichen Auftrieb verleihen. Die EU wird die Fortschritte bei den Themen,
die unter die Erklärung vom 21. September 2005 fallen, im Einklang mit den
betreffenden Schlussfolgerungen des Rates weiterhin beobachten und prüfen.
Sollten keine Fortschritte zu verzeichnen sein, empfiehlt die Kommission, dass
die EU ihre 2006 beschlossenen Maßnahmen fortführt. 18.
Was die Zypernfrage anbelangt, so haben die
Führer der griechisch-zyprischen und der türkisch-zyprischen Gemeinschaft unter
Schirmherrschaft der Vereinten Nationen die Verhandlungen über eine umfassende
Lösung intensiviert. Die Kommission unterstützt diese Anstrengungen und bietet
technische Beratung zu Fragen, die in die Zuständigkeit der EU fallen. Die Kommission fordert die Führer beider
Gemeinschaften auf, nun die notwendigen Kompromisse einzugehen, um die
Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, und appelliert an
alle Beteiligten, sich bei sämtlichen Bemühungen und Überlegungen auf die
umfassende Lösung für Zypern zu konzentrieren. In der laufenden intensiven
Phase der Zypern-Gespräche ist es wichtig, dass alle Parteien konkret zu einer
umfassenden Lösung beitragen, indem sie Zurückhaltung üben und alles daran
setzen, für ein positives Klima zu sorgen, das einen erfolgreichen Abschluss
des Prozesses ermöglicht. 19.
Der Beitrittsprozess mit Island hat an
Dynamik gewonnen und die Verhandlungen über einzelne Kapiteln des Besitzstands
wurden aufgenommen. Als erheblicher Vorteil erweist sich hier das hohe Maß an
Integration mit der EU, das Island in einem breiten Spektrum von politischen
Bereichen erreicht hat. Die Kommission trägt den Besonderheiten und Erwartungen
des Landes Rechnung, wobei das bewährte Konzept für die Beitrittsverhandlungen,
die Grundsätze und der Besitzstand der EU sowie der Verhandlungsrahmen
uneingeschränkt beachtet werden. Die Kommission wird zu der in Island
stattfindenden öffentlichen Debatte über den Beitritt weiter mit faktischen
Informationen über die EU-Mitgliedschaft beitragen. 20.
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
erfüllt die politischen Kriterien weiter in ausreichendem Maß. Sie hat bei den
zentralen Reformen einige Fortschritte erzielt. Die Anwendung der
verabschiedeten Rechtsvorschriften sowie die Gewährleistung der freien
Meinungsäußerung in den Medien, die Stärkung der Unabhängigkeit des
Gerichtswesens, die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Bekämpfung der
Korruption stellen jedoch nach wie vor erhebliche Herausforderungen dar. Die
Kommission bekräftigt ihre Empfehlung zur Eröffnung von Beitrittsverhandlungen
mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Sie bekräftigt ebenfalls
ihren Vorschlag, unverzüglich in die zweite Stufe der Assoziierung, wie dies im
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen vorgesehen ist, einzutreten. Die
Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen, einschließlich der Aushandlung einer
für beide Seiten akzeptablen Lösung im Streit um den Ländernamen unter der
Schirmherrschaft der Vereinten Nationen ist von grundlegender Bedeutung. Kein
weiteres Jahr sollte ungenutzt verstreichen. 21.
Montenegro ist die
Prioritäten, deren Verwirklichung die EU 2010 als Voraussetzung für die
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen festlegte, erfolgreich angegangen. Das Land
hat den nationalen Konsens über die europäische Integration gefestigt.
Angesichts der Fortschritte ist die Kommission der Auffassung, dass Montenegro
das notwendige Maß an Übereinstimmung mit den Beitrittskriterien, insbesondere
mit den politischen Kriterien von Kopenhagen, erreicht hat. Die
Aufrechterhaltung der Reformdynamik mit Schwerpunkt auf der Umsetzung von
Gesetzen und politischen Maßnahmen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit bleibt
jedoch unverzichtbar. Zu diesem Zweck wird die Kommission vorschlagen, dass im
Falle Montenegros der unter Punkt 4 dargelegte neue Ansatz für die
Verhandlungen über das Kapitel Justiz und Grundrechte und das Kapitel Recht,
Freiheit und Sicherheit angewandt wird. In
Anbetracht dieser Überlegungen und unter Berücksichtigung der
Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2010 empfiehlt die Kommission die
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Montenegro. 22.
In den vergangenen zwölf Monaten war die
innenpolitische Lage in Albanien maßgeblich von der politischen
Pattsituation zwischen der Regierungsmehrheit und der Opposition und von
weiteren Spannungen geprägt Aufbauend auf den jüngsten ermutigenden Signalen
müssen die politischen Kräfte in Albanien nun dringend einen politischen Dialog
wiederherstellen und aufrechterhalten, der neben dem Funktionieren wichtiger
demokratischer Institutionen auch die Verbesserung des Rechtsrahmens für Wahlen
und die Durchführung unverzichtbarer Reformen ermöglicht. Die Kommission
fordert die wichtigsten Akteure auf, gemeinsam Wege zur Überwindung der
innenpolitischen Gegensätze zu finden, damit die europäische Perspektive des
Landes verwirklicht werden kann. 23.
Die Kommission hat heute ihre Stellungnahme zum
Beitrittsantrag Serbiens vorgelegt. Die Kommission empfiehlt dem Rat, in
Anbetracht der bisherigen Fortschritte und in der Annahme, dass das Land erneut
am Dialog mit dem Kosovo teilnimmt und rasch und in gutem Glauben die bisher
getroffenen Vereinbarungen umsetzt, Serbien den Status eines Kandidatenlands zu
verleihen. Serbien ist auf gutem Wege, sowohl die 1993 vom Europäischen Rat in
Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien als auch die Bedingungen aus dem
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess zu erfüllen, vorausgesetzt, dass die
Fortschritte fortgesetzt und praktische Lösungen für die Probleme mit dem
Kosovo gefunden werden. Daher empfiehlt die Kommission, dass Verhandlungen mit Serbien über den
Beitritt zur Europäischen Union aufgenommen werden, sobald das Land weitere
wesentliche Fortschritte bei der Verwirklichung des folgenden prioritären Ziels
erreicht: - Normalisierung der Beziehungen mit dem Kosovo gemäß den
Bedingungen des Stabilisierungsprozesses durch die uneingeschränkte Achtung der
Grundsätze der inklusiven regionalen Zusammenarbeit, die vollständige
Einhaltung des Vertrags über die Energiegemeinschaft, die Erarbeitung von
Lösungen in den Bereichen Telekommunikation und gegenseitige Anerkennung von
Berufabschlüssen, die weitere gutgläubige Umsetzung der getroffenen
Vereinbarungen und durch aktive Zusammenarbeit mit der EULEX-Mission, damit
diese in allen Teilen des Kosovo ihre Aufgaben wahrnehmen kann. Sobald dabei
ausreichende Fortschritte erzielt wurden, wird die Kommission einen Bericht
über die Verwirklichung dieses prioritären Ziels durch Serbien vorlegen. 24.
Die EU wird den Dialog zwischen Belgrad und
Pristina weiterhin unterstützen, um die Zusammenarbeit voranzubringen,
Fortschritte auf dem Weg zur EU zu erreichen und die Lebensbedingungen der
Bevölkerung zu verbessern. Der Dialog hat sich als wertvolles Instrument zur
Überwindung von Differenzen zwischen den beiden Seiten erwiesen und zum
Abschluss mehrerer Vereinbarungen in Bereichen wie freier Waren- und
Personenverkehr sowie Personenstands- und Katasterwesen geführt. 25.
Die Fortschritte bei der Umsetzung der Reformagenda
im Kosovo fielen aufgrund der langwierigen Wahlprozesse in den
vergangenen zwölf Monaten eher begrenzt aus. Der Präsident und die Regierung
haben ihr Engagement für die europäische Perspektive des Kosovo unter Beweis gestellt.
Dies hat zu ersten Reformen geführt. Die Bekämpfung von Korruption und
organisierter Kriminalität und die Stärkung der öffentlichen Verwaltung stellen
nach wie vor große Herausforderungen dar. Die Kommission schlägt die Aufnahme
eines strukturierten Dialogs mit dem Kosovo zum Thema Rechtsstaatlichkeit vor,
um diesen Herausforderungen zu begegnen und die Justizreform zu unterstützen. Die
Integration der Kosovo-Serben im Süden hat sich zwar verbessert, doch im
nördlichen Kosovo haben die Spannungen zugenommen. Die Menschen im Norden
müssen auch von der europäischen Perspektive profitieren. Daher unterstreicht
die Kommission, wie wichtig es ist, dass das Kosovo eine umfassende Agenda für
den Norden auf den Weg bringt. Im Einklang mit ihrer Mitteilung von 2009 wird die Kommission vor allem
in Bezug auf Visen, ein Handelsabkommen und die Teilnahme des Kosovo an
EU-Programmen die Bemühungen des Kosovo um Verwirklichung seiner europäischen
Perspektive weiterhin unterstützen. In diesem Sinne wird die Kommission ihre
Mitteilung von 2009 überprüfen, um zu gewährleisten, dass das Kosovo weiteren
Nutzen aus dem EU-Beitrittsprozess ziehen kann. Die Kommission ruft zu
Bemühungen auf, die Hindernisse für den Ausbau der Beziehungen zwischen der EU
und dem Kosovo, die auf Differenzen in Bezug auf den Status des Kosovo
zurückzuführen sind, zu beseitigen. 26.
In Bosnien und Herzegowina blockierte der
andauernde politische und institutionelle Stillstand weiterhin das
Funktionieren des Staates und die Durchführung EU-bezogener Reformen. Es muss
dringend zur Bildung einer Regierung auf gesamtstaatlicher Ebene kommen, um
eine wirksame Staatsführung zu gewährleisten. Voraussetzung für eine weitere
Annäherung an die EU ist neben der Änderung der Verfassung, um einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Beseitigung ethnisch
begründeter Diskriminierung im Staatsdienst Rechnung zu tragen, auch die
Verabschiedung eines Gesetzes über staatliche Beihilfen. Auch ein
Volkszählungsgesetz muss noch verabschiedet werden. Wie seine Beteiligung an
einem strukturierten Dialog im Justizbereich im Rahmen des Stabilisierungs– und
Assoziierungsprozesses zeigt, kommt das Land nur durch Dialog,
Kompromissbereitschaft und Konzentration auf die EU-Agenda weiter voran. Weitere
Fortschritte bei der Erfüllung der für die Schließung des Amtes des Hohen
Repräsentanten festgelegten Ziele und Bedingungen sind nach wie vor
unverzichtbar. Durch die Ernennung des ersten einheitlichen EU-Beauftragten für
Bosnien und Herzegowina wird die EU-Präsenz gestärkt und das Land beim Übergang
von der internationalen Aufsicht in eine europäische Zukunft, wie in den
Ratsschlussfolgerungen vom März 2011 vorgesehen, unterstützt. 27.
Die Erweiterungspolitik hat zu tiefgreifenden demokratischen
und wirtschaftlichen Veränderungen in den beitrittswilligen Ländern
beigetragen. Die Ergebnisse der vergangenen zwölf Monate unterstreichen die
Bedeutung einer glaubwürdigen Erweiterungspolitik. Gleichzeitig können
fehlender oder unzureichender politischer Wille und mangelndes Engagement für
konkrete Ergebnisse den Beitrittsprozess verzögern und sogar zum Stillstand
bringen. Schwierige Reformen verschaffen den Erweiterungsländern mehr
Stabilität und Wohlstand und sorgen für eine besser vorbereitete Annäherung an
die EU. ANHANG
1 Schlussfolgerungen
und Empfehlungen der Stellungnahme der Kommission zum Beitrittsantrag Serbiens Dank erheblicher Reformen in den letzten
Jahren ist Serbien bei der Erfüllung sowohl der 1993 vom Europäischen Rat in
Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien in Bezug auf die institutionelle
Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die
Wahrung der Menschenrechte und für die Achtung und den Schutz von Minderheiten
als auch der Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses ein
gutes Stück vorangekommen. Serbien verfügt über einen umfassenden
verfassungsrechtlichen, gesetzlichen und institutionellen Rahmen, der insgesamt
dem europäischen und internationalen Standard entspricht. Das Parlament hat in der laufenden
Legislaturperiode seine Leistungsfähigkeit als Gesetzgeber wesentlich
gesteigert. Ein umfassender rechtlicher und
institutioneller Rahmen zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit ist
vorhanden. Dies gilt auch für die Bekämpfung von Korruption und organisierter
Kriminalität, ein Bereich, in dem erste Ergebnisse erzielt wurden. Auch der rechtliche Rahmen für den Menschenrechts-
und Minderheitenschutz ist gut entwickelt und wird inzwischen umgesetzt. Serbien arbeitet in vollauf zufriedenstellender Weise
mit dem Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammen und übernimmt
eine zunehmend aktive Rolle bei der Förderung der Versöhnung in der Region. Serbien nimmt an einem Dialog mit dem Kosovo über
Erleichterungen im täglichen Leben der Menschen teil, der bereits zu mehreren
Vereinbarungen (in den Bereichen freier Waren- und Personenverkehr sowie
Personenstands- und Katasterwesen) geführt hat. Serbien hat bereits mit der
Umsetzung dieser Vereinbarungen begonnen. Was die
wirtschaftlichen Kriterien betrifft, so hat Serbien wichtige Schritte
unternommen, um eine funktionierende Marktwirtschaft aufzubauen, und trotz der
weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ein gewisses Maß an makroökonomischer
Stabilität erreicht. Allerdings werden weitere
Anstrengungen erforderlich sein, um vor allem durch Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit, Abbau von Bürokratie, Verbesserung des Wettbewerbs,
Stärkung des Privatsektors und Beseitigung von Rigiditäten auf dem Arbeitsmarkt
die Wirtschaft umzustrukturieren und das Unternehmensumfeld zu verbessern. Um dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften
innerhalb der Union mittelfristig standhalten zu können, muss Serbien durch
strukturelle Reform das produktive Potenzial der Wirtschaft ausschöpfen und
günstige Rahmenbedingungen für verstärkte ausländische Investitionen schaffen. Serbien kann
inzwischen eine positive Bilanz bei der Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und dem Interimsabkommen vorweisen. Das Land wäre
mittelfristig in der Lage, in nahezu allen Bereichen des Besitzstands die aus
der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, vorausgesetzt,
dass die Rechtsangleichung fortgesetzt und weitere Anstrengungen zur Anwendung
und Durchsetzung der verabschiedeten Gesetze unternommen werden. Den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des
ländlichen Raums, Justiz und Grundrechte, Rechte, Freiheit und Sicherheit sowie
Finanzkontrolle muss besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Im Bereich Umwelt und Klimawandel wäre die
vollständige Angleichung an den Besitzstand nur langfristig durch verstärkte
Investitionen zu erreichen. Nach ersten
Schätzungen würde sich der Beitritt Serbien insgesamt nur begrenzt auf die
Politiken der Europäischen Union auswirken und die Fähigkeit der Union zur
Fortsetzung und Vertiefung der eigenen Entwicklung nicht beeinträchtigen. Die Kommission
empfiehlt der Rat, angesichts der bisherigen Fortschritte und in der Annahme,
dass das Land erneut am Dialog mit dem Kosovo teilnimmt und rasch und in gutem
Glauben die bisher getroffenen Vereinbarung umsetzt, Serbien den
Kandidatenstatus zu verleihen. Serbien ist auf
gutem Wege, sowohl die 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen festgelegten
politischen Kriterien als auch die Bedingungen aus dem Stabilisierungs- und
Assoziierungsprozess zu erfüllen, vorausgesetzt, dass die Fortschritte
fortgesetzt und praktische Lösungen für die Probleme mit dem Kosovo gefunden
werden. Daher empfiehlt
die Kommission, dass Verhandlungen mit Serbien über den Beitritt zur Europäischen
Union aufgenommen werden, sobald das Land weitere wesentliche Fortschritte bei
der Verwirklichung des folgenden prioritären Ziels erreicht: - Normalisierung der Beziehungen mit dem Kosovo gemäß den
Bedingungen des Stabilisierungsprozesses durch die uneingeschränkte
Achtung der Grundsätze der inklusiven regionalen Zusammenarbeit, die Einhaltung
des Vertrags über die Energiegemeinschaft, die Erarbeitung von Lösungen in den
Bereichen Telekommunikation und gegenseitige Anerkennung von Berufabschlüssen,
die weitere gutgläubige Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen und durch
aktive Zusammenarbeit mit der EULEX-Mission, damit diese in allen Teilen des
Kosovo ihre Aufgaben wahrnehmen kann. Sobald dabei ausreichende Fortschritte erzielt
wurden, wird die Kommission einen Bericht über die Verwirklichung dieses
prioritären Ziels durch Serbien vorlegen. Serbien wird aufgefordert, durch weitere
Bemühungen um Erfüllung der Beitrittskriterien die Reformdynamik unter
besonderer Berücksichtigung der Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten und
seine konstruktive Mitwirkung an der regionalen Zusammenarbeit und an der
Stärkung der bilateralen Beziehungen zu den Nachbarländern fortzusetzen. Es wird erwartet, dass die Umsetzung des
Interimsabkommen und – nach seinem Inkrafttreten – des Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommens fortgesetzt wird. Die
Kommission wird diese Bemühungen weiterhin über das Finanzierungsinstrument IPA
unterstützen. ANNEX 2 Schlussfolgerungen
zu Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro,
Albanien, Bosnien und Herzegowina, zum Kosovo[17], der Türkei und Island Kroatien Nachdem Kroatien die noch ausstehenden
Benchmarks erfüllt hat, wurden die Verhandlungen im Juni 2011 abgeschlossen. Nun muss Kroatien auf dem bereits hohen
Angleichungsstand aufbauen und sich auf die verbleibenden
Beitrittsvorbereitungen konzentrieren. Dieser
Fortschrittsbericht ist Teil der Monitoring-Maßnahmen der Kommission
hinsichtlich der Fähigkeit Kroatiens, seine im Rahmen der Beitrittsverhandlungen
eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten und die Kontinuität der
Vorbereitungen auf die aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen
zu gewährleisten. Kroatien erfüllt auch weiterhin die politischen
Kriterien. In allen Bereichen, einschließlich
Rechtsstaatlichkeit, wurden grundlegende Fortschritte erzielt, die sich in
greifbaren Ergebnissen niederschlagen. Weitere
Anstrengungen sind erforderlich, um diese Ergebnisse zu konsolidieren. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wurden weiter gestärkt. Regierung
und Parlament arbeiten weiterhin effizient. Was
die Reform der öffentlichen Verwaltung betrifft, sind weitere
Anstrengungen erforderlich, um eine wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften
in diesem Bereich sicherzustellen und somit den Aufbau eines modernen,
verlässlichen, von politischer Einflussnahme freien und bürgernahen
öffentlichen Dienstes zum Abschluss zu bringen. Im Justizwesen hat Kroatien gute
Fortschritte erzielt. Durch neue
Rechtsvorschriften wurde die Unabhängigkeit des Gerichtswesens weiter gestärkt
und zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz des Systems wurden
durchgeführt. Ein neues System zur Ernennung von Justizbeamten wurde
eingeführt. Einige Herausforderungen bleiben
noch zu bewältigen. So müssen insbesondere die Effizienz des Gerichtssystems
weiter gestärkt und die praktische Umsetzung neuer Maßnahmen zur Förderung der
Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Rechenschaftspflicht der Justiz
gewährleistet werden. Fortschritte wurden bei
der unparteiischen Bearbeitung von Kriegsverbrecherfällen erzielt. Die vier spezialisierten Kammern für
Kriegsverbrechen wurden mit exklusiven Befugnissen für alle neuen Fälle
ausgestattet und ihre Rolle dürfte auch in den noch anhängigen Verfahren weiter
gestärkt werden. Das Justizministerium nahm
eine Strategie an, um das Problem der Straffreiheit anzugehen, insbesondere in
Fällen, in denen es sich bei den Opfern um ethnische Serben bzw. bei den
mutmaßlichen Tätern um Mitglieder der kroatischen Sicherheitskräfte handelt. Bei der Korruptionsbekämpfung wurden
erhebliche Fortschritte erzielt. Die
Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung wurden verstärkt und haben zu positiven
Ergebnissen geführt. Die Gesetzgebung in diesem Bereich wurde verbessert und
die zuständigen Behörden wurden gestärkt. Bei
der wirksamen Bearbeitung von Korruptionsfällen, insbesondere Fällen von
Korruption auf hoher Ebene, auf lokaler Ebene und auch im Bereich der
öffentlichen Auftragsvergabe und der Justiz, müssen noch bessere Ergebnisse
erzielt werden. Es müssen weitere Erfahrungen
hinsichtlich der praktischen Umsetzung des neuen Rechtsrahmens gesammelt und
die Umsetzungsstrukturen noch weiter gestärkt werden. Die Menschenrechte werden weiterhin insgesamt
gut geachtet und in den Bereichen Menschenrechte und Minderheitenschutz
wurden weitere Fortschritte erzielt. Kroatien
führt weiterhin verschiedene Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit
und zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes durch.
Was den Zugang zur Justiz betrifft, wurde die Umsetzung des
Gesetzes über die Rechtshilfe weiter verbessert, was insbesondere auf die
Vereinfachung der Verfahren zurückzuführen ist. Im
Hinblick auf das Strafvollzugssystem wurde die Erweiterung der
bestehenden Haftanstalten und Behandlungseinrichtungen fortgesetzt, aber die kroatischen
Gefängnisse sind nach wie vor überfüllt. Beim
Bürgerbeauftragten gehen weiterhin Beschwerden über Misshandlungen in
Form übermäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei ein; dieser Bereich ist auch
weiterhin aufmerksam zu verfolgen. Die freie Meinungsäußerung,
einschließlich der Freiheit der Medien und der Medienpluralität, ist im
kroatischen Recht verankert und generell gewährleistet.
Weitere Fortschritte sind bei der Transparenz der Eigentumsverhältnisse
in den Medien zu verzeichnen. Bei den Ermittlungen in (früheren) Fällen von
Einschüchterung von Journalisten, die sich mit Fällen von Korruption oder
organisierter Kriminalität befassten, waren die Fortschritte begrenzt. Es
wurden allerdings wenige neue Fälle gemeldet. Vor
allem wirtschaftlicher Druck behindert die Entwicklung einer investigativen
Berichterstattung. Auf der lokalen Ebene
besteht weiterhin das Problem politischer Einflussnahme. Im Bereich der Versammlungsfreiheit sollte dem Umgang mit
Demonstrationen weiterhin Aufmerksamkeit gewidmet werden. Im Bereich Frauenrechte und
Gleichstellung sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Stellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt hat
sich jedoch kaum verbessert; die Erwerbslosigkeit von Frauen ist weiterhin
hoch. Begrenzte Fortschritte wurden im Bereich
der Rechte des Kindes erzielt. Der
Kinderbeauftragte wurde zunehmend in Fällen von Gewalt gegen Kinder tätig, in
denen die zuständigen Behörden nicht die notwendigen Maßnahmen getroffen
hatten. In Bezug auf die Inklusion sozial
benachteiligter Gruppen und von Menschen mit Behinderungen sind begrenzte
Fortschritte zu verzeichnen. Die Kapazitäten
des Amtes des Ombudsmanns werden derzeit in Bezug auf die Unterstützung von
Menschen mit Behinderungen gestärkt. Die
Kriterien für die Anspruchsberechtigung werden nicht einheitlich angewandt und
die Gesetzgebung hinsichtlich der spezifischen Rechte ist bruchstückhaft. Der
Übergang von der Heim- und Anstaltsbetreuung zu gemeindenahen
Betreuungsdiensten kommt langsam voran. Arbeitnehmer-
und Gewerkschaftsrechte werden generell gewahrt. Kroatien ist dabei, eine Ergebnisbilanz für
die Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes und der
Rechtsvorschriften für Hassverbrechen zu erarbeiten. Es wurden verschiedene
Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt und das Amt des Ombudsmanns für
Menschenrechte wird derzeit gestärkt. Die
Strafvollzugsbehörden haben mit der Bearbeitung einer ganzen Reihe von Fällen
von Hassverbrechen begonnen. Dennoch muss die
Erfolgsbilanz weiter ausgebaut und das Problem der in der Gesellschaft
vorherrschenden Ressentiments gegenüber Homosexuellen und Ausländern angegangen
werden. Im Bereich Achtung und Schutz der
Minderheiten und kulturelle Rechte sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Auf hoher politischer Ebene wurde die Verpflichtung
zum Schutz der Minderheitenrechte wie auch der Platz der Minderheiten in der
kroatischen Gesellschaft erneut bekräftigt. Es
wurden Mittel für Minderheitenorganisationen bereitgestellt. Bei den polizeilichen Ermittlungen in Fällen von
Übergriffen gegen Minderheiten sind Verbesserungen zu verzeichnen. Die Umsetzung der Beschäftigungsbestimmungen im
Verfassungsgesetz über die Rechte der nationalen Minderheiten wurde verbessert
und ein Beschäftigungsplan für Minderheiten angenommen, dessen Umsetzung nun
ansteht. Kroatien muss sich jedoch weiterhin
für mehr Toleranz gegenüber Minderheiten, insbesondere den kroatischen Serben
einsetzen. Diskriminierungen, vor allem im
öffentlichen Sektor auf lokaler Ebene, sind weiterhin an der Tagesordnung. Verbesserungen sind hinsichtlich des
Bildungszugangs für Angehörige der Roma-Minderheit zu verzeichnen, insbesondere
was den Vorschulbereich betrifft. Die
Infrastruktur-Modernisierung in Roma-Siedlungen wurde fortgesetzt. Der Zugang der Roma-Gemeinschaft zum Bildungssystem
ist jedoch weiterhin problematisch. Zugleich könnten die Maßnahmen
zur Förderung der Roma von diesen noch besser genutzt werden. Auch der Zugang
zu angemessenem Wohnraum, Sozialschutz und Gesundheitsversorgung ist für
Angehörige der Roma-Gemeinschaft nach wie vor problematisch und in dieser
Bevölkerungsgruppe herrscht hohe Arbeitslosigkeit. Im Zusammenhang mit der Flüchtlingsrückkehr
sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Nach
wie vor kehren Flüchtlinge nach Kroatien zurück. Fortschritte
wurden bei der Bereitstellung von Unterkünften, insbesondere im Rahmen von
Wohnraumprogrammen für Rückkehrer erzielt. Auch
der Rückstau der vor Gericht anhängigen Beschwerden wegen abgelehnter Anträge
auf Wiederaufbau von Wohnraum konnte abgebaut werden.
Fortschritte wurden beim Wiederaufbau der übrigen Immobilien erzielt. Der Beschluss über die Anerkennung von
Rentenansprüchen wurde weiter umgesetzt. Allerdings
muss Kroatien noch Fortschritte hinsichtlich der Bereitstellung von Wohnraum
erzielen; hier stehen noch etwa 2 500 Anträge an.
Die Bemühungen zur Schaffung der wirtschaftlichen und sozialen
Voraussetzungen für eine nachhaltige Flüchtlingsrückkehr müssen verstärkt
werden. Was die regionale Zusammenarbeit und
internationale Verpflichtungen anbetrifft, so arbeitetet das Land weiterhin
mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ)
zusammen. Wie von der Anklagebehörde
des IStGHJ angefordert, hat die von der kroatischen Regierung eingerichtete
behördenübergreifende Task Force im Rahmen ihrer Ermittlungen damit begonnen,
wichtige neue Spuren zu verfolgen, um fehlende Militärdokumente aufzuspüren
oder ihren Verbleib zu klären. Allerdings ist
es dem Land nicht gelungen, den Verbleib dieser fehlenden Dokumente restlos zu
klären. Äußerungen und Maßnahmen, die die Bedeutung der Aussöhnung und die
Notwendigkeit, durch die Verfolgung von Kriegsverbrechen für Gerechtigkeit zu
sorgen, infrage stellen könnten, sollten von den politischen Verantwortlichen
vermieden werden. Bedeutende Fortschritte wurden bei dem durch
die Erklärung von Sarajewo eingeleiteten Sarajewo-Prozess
erzielt. Nach den Treffen von Juni und
September 2011 haben Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro und Serbien
in einer Reihe von Fragen Einigung erzielt und unter anderem eine gemeinsame
Erklärung verfasst, die im November 2011 auf der Ministerkonferenz in Belgrad
unterzeichnet werden soll. Im Juli nahm die kroatische Regierung eine
Erklärung über die Förderung der europäischen Werte in Südosteuropa an, die sie
dem Parlament zur Annahme übermittelte; darin trat sie entschieden dafür ein,
dass bilaterale Angelegenheiten wie Grenzfragen den EU-Beitritt der
Kandidatenländer nicht behindern dürfen, und zwar vom Beginn des
Beitrittsprozesses an bis zum Inkrafttreten des Beitrittsvertrages. Kroatien beteiligte sich nach wie vor aktiv an
regionalen Initiativen wie dem Kooperationsprozess für Südosteuropa (SEECP),
dem Regionalen Kooperationsrat (RCC) und dem Mitteleuropäischen
Freihandelsabkommen (CEFTA). Die bilateralen
Beziehungen zu den anderen Erweiterungsländern, einschließlich Serbien, und den
benachbarten EU-Mitgliedstaaten werden weiter ausgebaut, allerdings erfordern
einige Themen noch weitere Aufmerksamkeit, insbesondere die Zusammenarbeit bei
der Ermittlung und Strafverfolgung von Kriegsverbrechen. Die Beziehungen zu Slowenien haben sich mit Inkrafttreten
der Schiedsvereinbarung über die Grenzstreitigkeiten weiter verbessert. Die Wirtschaft Kroatiens befand sich im
Jahr 2010 und im ersten Quartal 2011 in einer Rezession, obwohl sich die
Volkswirtschaften der EU sowie anderer Handelspartner erholten. Seit dem Frühjahr gibt es allerdings Anzeichen für
eine Zunahme der Wirtschaftstätigkeiten. Arbeitslosigkeit,
Haushaltsdefizit und Staatsverschuldung haben weiter zugenommen. Die hohen Auslandsschulden stellen nach wie vor den
Hauptschwachpunkt der kroatischen Wirtschaft dar. Was die wirtschaftlichen Kriterien
betrifft, so verfügt Kroatien über eine funktionierende Marktwirtschaft. Kroatien dürfte in der Lage sein, dem
Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Europäischen Union standzuhalten,
wenn es ihm gelingt, sein weitreichendes Reformprogramm, mit dem die
strukturellen Schwächen beseitigt werden sollen, wie geplant umzusetzen. Über die grundlegenden Elemente der
Marktwirtschaft besteht nach wie vor ein breiter politischer Konsens. In Anbetracht der bestehenden Sachzwänge hat sich
die Wirtschaftspolitik im Großen und Ganzen als geeignet erwiesen, die
rezessionsbedingten Schwierigkeiten zu bewältigen. Dank
des geringen Inflationsdrucks gelang es der Zentralbank, für einen stabilen
Wechselkurs und für Finanzstabilität zu sorgen und gleichzeitig weiter eine
akkomodierende Geldpolitik zu betreiben. Der Bankensektor erwies sich weiterhin
als widerstandsfähig. Die Behörden unternahmen
finanzpolitische Anstrengungen, um dem wachsenden Defizit entgegenzuwirken und
die öffentlichen Ausgaben effizienter zu gestalten. Der
Haushaltsrahmen wurde im Hinblick auf die finanzpolitische Stabilität, die
mittelfristig angestrebt wird, verbessert. Das
derzeitige Leistungsbilanzdefizit ging dank der Zunahme der Ausfuhren weiter
zurück. Dagegen hielten sich die Einfuhren wegen der gedämpften
Inlandsnachfrage auf niedrigem Niveau. Im
Rahmen des Konjunkturprogramms konnten einige begrenzte Fortschritte bei den Strukturreformen
erzielt werden. Insgesamt ist das Tempo der Strukturreformen
jedoch langsam, nicht zuletzt was die Privatisierung und die Umstrukturierung
unrentabler Unternehmen betrifft. Das
Investitionsklima wird weiterhin durch übermäßige Regulierung, unvorhersehbare
administrative Entscheidungen, insbesondere auf lokaler Ebene, sowie durch
zahlreiche parafiskalische Abgaben beeinträchtigt. Die
geplante Reform des extrem unflexiblen Arbeitsmarktes war sehr punktuell
ausgerichtet und das bereits niedrige Niveau der Beschäftigung und der
Erwerbsbeteiligung sank weiter ab. Die
Sozialtransferleistungen mit einem relativ hohen Anteil an den öffentlichen
Ausgaben wurden nicht gezielt genug eingesetzt. In
Anbetracht der Notwendigkeit, mittelfristig finanzpolitische Nachhaltigkeit zu
erreichen, sollte das Haushaltsverfahren weiter verbessert werden. Eine zentrale Voraussetzung ist weiterhin die
Stärkung der Effizienz im öffentlichen Ausgabenbereich. Was die Fähigkeit Kroatiens zur Erfüllung
seiner aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen betrifft, so
kommen die Vorbereitungen gut voran. Kroatien hat in den meisten Sektoren
bereits ein hohes Maß an Angleichung an den EU-Besitzstand erreicht. In den meisten Bereichen, einschließlich jener
Kapitel mit einem ohnehin schon hohen Maß an Übereinstimmung mit dem
Besitzstand, gab es weitere Fortschritte. In
bestimmten Bereichen müssen weitere Bemühungen folgen, um die für eine
ordnungsgemäße Umsetzung des Besitzstands erforderliche Verwaltungskapazität zu
schaffen. Die Umsetzung des Stabilisierungs-
und Assoziierungsabkommens schreitet reibungslos voran. Gute Fortschritte sind im Bereich des freien
Warenverkehrs zu verzeichnen. Die
Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Kapitel ist gut
vorangekommen. Dennoch sind weitere
Anstrengungen, insbesondere hinsichtlich der noch anstehenden Überarbeitung
horizontaler Rechtsvorschriften und der Produktvorschriften nach dem alten und
dem neuen Konzept erforderlich, um die nationalen Rechtsvorschriften vollständig
an den Besitzstand der EU anzugleichen. Kontinuierliche
Fortschritte wurden im Bereich Freizügigkeit der Arbeitnehmer erzielt
und die Vorbereitungen zur Anwendung des Besitzstands sind im Gange. Weitere Aufmerksamkeit ist der Stärkung der Verwaltungskapazität
im Hinblick auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu
widmen. In den Bereichen Niederlassungsrecht und
Dienstleistungsfreiheit, in denen die Angleichung an den Besitzstand
zufriedenstellend verläuft, wurden weitere Fortschritte erzielt. Im Bereich der gegenseitigen Anerkennung
beruflicher Befähigungsnachweise und bei der Übernahme und Umsetzung der
Dienstleistungsrichtlinie sind jedoch noch weitere Anpassungsmaßnahmen
erforderlich; zudem muss die Verwaltungskapazität der Regulierungsbehörde für
Postdienstleistungen weiter gestärkt werden. Weitere
Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand wurden im freien
Kapitalverkehr in den Bereichen Zahlungsdienstleistungen, Liberalisierung
des Kapitalverkehrs und Geldwäsche erzielt. Die Rechtsangleichung in diesem
Bereich ist nahezu abgeschlossen. Im Bereich öffentliche Auftragsvergabe
wurden weitere Fortschritte erzielt. Die Angleichung an den Besitzstand in
diesem Bereich verläuft nach Plan und ist nahezu abgeschlossen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Angleichung der sekundärrechtlichen
Vorschriften an das neue Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe gewidmet
werden, und die betreffenden Institutionen sollten durch die Bereitstellung von
Fortbildungen und Schulungen für ihr Personal unterstützt werden. Im Bereich Gesellschaftsrecht
hat es Fortschritte gegeben. Die Angleichung
an den Besitzstand verläuft planmäßig. Weitere
Fortschritte wurden im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum erzielt,
wo die Angleichung an den Besitzstand ein sehr hohes Niveau erreicht hat. Insgesamt muss die Bevölkerung noch stärker für
Fragen der Rechte an geistigem Eigentum sensibilisiert werden. Bedeutende
Fortschritte wurden im Bereich Wettbewerbspolitik erzielt; dies gilt
insbesondere für die Genehmigung der Pläne für die Umstrukturierung der
Schiffswerften. Allerdings wurde noch keiner
dieser Privatisierungsverträge unterzeichnet. In
diesem Bereich hat die Rechtsangleichung einen hohen Stand erreicht. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die
Durchsetzungsbilanz der kroatischen Wettbewerbsbehörde bei Kartellfällen nach
dem Inkrafttreten des neuen Wettbewerbsgesetzes zu verbessern. Gute Fortschritte wurden im Bereich der Finanzdienstleistungen
erzielt, sowohl was die Angleichung der Rechtsvorschriften als auch was die
Stärkung der Verwaltungskapazität betrifft. Die Rechtsangleichung hat hier ein
hohes Niveau erreicht. Gute Fortschritte
erzielte Kroatien auf dem Gebiet Informationsgesellschaft und Medien, wo
es ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht hat. Weitere
Anstrengungen sind erforderlich, um die Liberalisierung aller Segmente des
Marktes für elektronische Kommunikation voranzubringen und die Unabhängigkeit
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu fördern. Gute Fortschritte gab es im Bereich Landwirtschaft
und Entwicklung des ländlichen Raums, insbesondere was die Einrichtung und
Umsetzung der Zahlstelle und des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
sowie die gemeinsame Marktorganisation anbetrifft. Insgesamt
verlaufen die Vorbereitungen hier planmäßig. Kroatien
muss in allen diesen Bereichen nachhaltige Anstrengungen unternehmen, wenn es
ein voll funktionsfähiges System schaffen will, das im Einklang mit dem
Besitzstand steht. Weitere Anstrengungen sind
auch bei der Angleichung des Agrarstützungssystems an den Besitzstand
erforderlich. Kroatien muss seine
Aufnahmekapazität für die Mittel zur Förderung der Entwicklung des ländlichen
Raums dringend verbessern. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit
und Tier- und Pflanzengesundheit wurden insbesondere bei der Übernahme der
EU-Vorschriften und der Verabschiedung von Durchführungsvorschriften gute
Fortschritte erzielt. In einigen Teilbereichen
ist die Übernahme des einschlägigen Besitzstands nahezu abgeschlossen. Kroatien muss seine Anstrengungen zur
Modernisierung und Überwachung der Betriebe, zur Einrichtung von
Grenzkontrollposten zur Überwachung des Sektors der tierischen Nebenprodukte
sowie zur Stärkung der Verwaltungs- und Kontrollkapazitäten dieser Stellen aufrechterhalten. Bei der Angleichung an den Besitzstand im
Bereich Fischerei hat Kroatien gute Fortschritte erzielt. Insgesamt sind die Vorbereitungen in diesem Bereich
gut vorangekommen. Kroatien muss jedoch die
Umsetzung der Rechtsvorschriften noch weiter verbessern, dies gilt insbesondere
für das Flottenmanagement, Inspektionen und Kontrollen sowie die
Strukturpolitik. Im Bereich der Verkehrspolitik wurden weitere
Fortschritte erzielt und ein hoher Angleichungsstand erreicht. Zusätzliche
Anstrengungen sind erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die zweite Phase
des Abkommens über den gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum, um die
Angleichung der Luftverkehrsvorschriften abzuschließen und den
uneingeschränkten Betrieb der Behörde für Schienenverkehrssicherheit und der
Schiffsverkehrsmanagement- und -informationssysteme zu gewährleisten. Weitere Fortschritte sind im Bereich Energie
zu verzeichnen, wo bereits ein hohes Maß an Rechtsangleichung vorhanden ist. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, insbesondere
zur Öffnung des Elektrizitäts- und Gasmarktes und um die EU-Ziele im Bereich
erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz zu erreichen. Die Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit
erneuerbaren Energiequellen müssen vereinfacht und die Verwaltungskapazität in
diesem Bereich gestärkt werden. Einige Fortschritte wurden im Bereich Steuern
erzielt. Kroatien hat hier ein hohes Maß an
Rechtsangleichung erreicht, doch einige weitere Anstrengungen sind
erforderlich, insbesondere im Mehrwert- und Verbrauchsteuerbereich. Kroatien
sollte seine Vorbereitungen hinsichtlich der Interkonnektivität der IT-Systeme
fortsetzen. Weitere
Fortschritte wurden im Bereich Wirtschafts- und Währungspolitik erzielt,
wo die Angleichung an den Besitzstand nun praktisch abgeschlossen ist. Kontinuierliche Anstrengungen zur Verbesserung der
Koordinierung der Wirtschaftspolitik wären von Nutzen.
Im Bereich Statistik wurden gute
Fortschritte erzielt. Hier hat die
Rechtsangleichung einen guten Stand erreicht. Die
Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, um die kroatischen Statistiken
vollständig mit den EU-Anforderungen in Einklang zu bringen. Auf dem Gebiet
der Sozial- und Beschäftigungspolitik wurden einige Fortschritte
verzeichnet. Hier hat die Angleichung an den
Besitzstand einen guten Stand erreicht. Allerdings
bestehen nach wie vor Lücken bei der Angleichung der Rechtsvorschriften,
insbesondere bei der Umsetzung der Richtlinien zum Arbeitsrecht außerhalb des
Geltungsbereichs des Arbeitsgesetzes sowie bei Antidiskriminierungsmaßnahmen
und der Gewährleistung der Gleichstellung. Gebührende
Aufmerksamkeit sollte den strukturellen Schwächen des Arbeitsmarktes, ebenso
wie einem funktionierenden Sozialdialog und dem Aufbau der Kapazitäten der
Sozialpartner gewidmet werden. Die Verwaltungskapazität
muss in allen Bereichen weiter gestärkt werden. Kroatien hat
einige Fortschritte im Bereich Unternehmens- und Industriepolitik
erzielt. Die Angleichung an den Besitzstand in
diesem Kapitel ist weit vorangekommen. Weitere
nachhaltige Anstrengungen sollten besonders zur Verbesserung des
Unternehmensumfelds – durch Verringerung des Verwaltungsaufwands – unternommen
werden, wie auch zur Förderung von Innovation und Fähigkeiten. Die Anpassung der Definition von KMU an den
Besitzstand muss abgeschlossen werden. Die
Maßnahmen zur Umstrukturierung der Schiffsbauindustrie müssen weiter
fortgesetzt werden. Bei den transeuropäischen Netzen hat
Kroatien weitere Fortschritte erzielt; die Rechtsangleichung in diesem Bereich
wurde abgeschlossen. Gute Fortschritte wurden im Bereich Regionalpolitik
und Koordinierung der Strukturinstrumente erzielt.
Kroatien ist bei den Vorbereitungen auf die Umsetzung der
Kohäsionspolitik in allen Bereichen vorangekommen. Weitere
nachhaltige Anstrengungen müssen auf die Stärkung der Verwaltungskapazität
Kroatiens im Hinblick auf künftige Maßnahmen im Rahmen der Kohäsionspolitik
sowie auf die Erstellung einer ausgereiften Projektpipeleine gerichtet werden. Kroatien hat im Bereich Justiz und
Grundrechte gute Fortschritte erzielt. Die
Justizreform wurde mit der Annahme neuer Gesetze zur weiteren Stärkung der
richterlichen Unabhängigkeit und zum weiteren Abbau des Rückstaus der vor
Gericht anhängigen Verfahren fortgeführt. Die
Justizreform bedarf, insbesondere was die Effizienz des Justizsystems und die
praktische Umsetzung neuer Maßnahmen zur Förderung ihrer Unabhängigkeit,
Unparteilichkeit und Rechenschaftspflicht betrifft, kontinuierlicher
Aufmerksamkeit. Kroatien hat die Bearbeitung der Kriegsverbrecherfälle
fortgesetzt. Die Problematik der Straffreiheit
muss von Grund auf angegangen werden. Die
Bekämpfung der Korruption erhielt, insbesondere was die Verbesserung der
Rechtsvorschriften und die Stärkung der zuständigen Behörden betrifft, durch
positive Ergebnisse neuen Schwung. Bei der
wirksamen Bearbeitung von Korruptionsfällen, insbesondere Fällen von Korruption
auf hoher und lokaler Ebene, auch im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe
und der Justiz, müssen noch bessere Ergebnisse erzielt werden. Es müssen weitere Erfahrungen hinsichtlich der
praktischen Anwendung der kürzlich angenommenen Vorschriften zur
Korruptionsverhütung gesammelt werden. Der
Schutz der Grundrechte wurde verstärkt, muss aber in der Praxis weiter
verbessert werden, dies gilt vor allem für die Rechte von Minderheiten und
Flüchtlingen. Gute Fortschritte sind im Bereich Recht,
Freiheit und Sicherheit zu vermelden, wo die Angleichung an den Besitzstand
insgesamt fortgeschritten ist. Der Rechtsrahmen für den Asylbereich wurde
gestärkt. Der Integration von Personen, denen
in Kroatien Schutzstatus zuerkannt wurde und dem Schutz von Minderjährigen in
der Gruppe der illegalen Migranten muss Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die
Angleichung an den EU-Besitzstand muss fortgesetzt werden. Im Bereich Außengrenzen wurden Fortschritte erzielt Die Grenzpolizei wurde durch die Verbesserung ihrer
personellen und materiellen Ressourcen weiter gestärkt. Kroatien muss sich auf
die fristgerechte Umsetzung des überarbeiteten Aktionsplans für Integriertes
Grenzmanagement konzentrieren. Bei der
Zusammenarbeit der Justizbehörden in Straf- und Zivilsachen sind Fortschritte
zu verzeichnen. Gute Fortschritte sind auch im
Kampf gegen die organisierte Kriminalität und den Drogenhandel zu vermelden. Im Bereich Wissenschaft und Forschung,
in dem das Maß an Rechtsangleichung hoch ist, wurden weitere Fortschritte
erzielt, allerdings sind noch einige Anstrengungen erforderlich, was den Umfang
der Investitionen in die Forschung und in gut qualifizierte Forscher sowie
deren Rechte betrifft. Die Vorbereitungen auf
die Union der Innovation sollten gebührend berücksichtigt werden. In den Bereichen allgemeine und berufliche
Bildung, Jugend und Kultur wurden gute Fortschritte erzielt. Hier hat die Angleichung an den Besitzstand einen
guten Stand erreicht. Kroatien hat sich
seit Januar 2011 uneingeschränkt an den Programmen „Lebenslanges Lernen“ und
„Jugend in Aktion“ beteiligt. Die berufliche
Bildung sowie die Erwachsenenbildung erfordern kontinuierliche Aufmerksamkeit. Im Bereich Umwelt wurden Fortschritte
erzielt. . Insgesamt sind die Vorbereitungen
Kroatiens, was die Angleichung und Umsetzung der Rechtsvorschriften
insbesondere in den Bereichen Wasserqualität und Chemikalien betrifft, nahezu
abgeschlossen. Die Umsetzung der horizontalen
Rechtsvorschriften, vor allem die wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Zugang zur Justiz in Umweltfragen, müssen verbessert werden. Bedeutende Fortschritte müssen noch bei der
weiteren Stärkung der Verwaltungskapazität vor allem im Bereich Naturschutz und
Klimawandel erzielt werden. Was den Klimawandel
betrifft, sind erhebliche weitere Anstrengungen erforderlich, um die
Rechtsangleichung in diesem Bereich abzuschließen und die Anwendung der
Vorschriften sicherzustellen, und zwar insbesondere was den Flugverkehr, die
kostenlose Zuteilung von Zertifikaten, die Register und den Emissionshandel
betrifft. Im Bereich Verbraucher- und
Gesundheitsschutz wurden einige Fortschritte erzielt. Die Rechtsangleichung und die Vorbereitungen im
Bereich Verbraucherschutz sind gut vorangekommen. Nachhaltige
Anstrengungen sind erforderlich, um die verbleibenden Fragen im Bereich der
öffentlichen Gesundheit zu lösen. Kroatien hat weiterhin gute Fortschritte bei
der Zollunion erreicht. Das Maß der Rechtsangleichung in diesem Bereich
ist sehr hoch und wurde im Berichtszeitraum noch verbessert. Kroatien hat eine weitere Stärkung seiner
Verwaltungs- und Durchführungskapazitäten erreicht, indem es die Ausrüstung für
physische Kontrollen verbessert und seine Fähigkeit zur Risikoanalyse gestärkt
hat. Die Vorbereitungen hinsichtlich der
Interkonnektivität der IT-Systeme sind gut vorangekommen und sollten
fortgesetzt werden. Zur Stärkung der
Verwaltungskapazität in den Bereichen interne Kontrollen, nachträgliche
Kontrollen und Risikomanagement sind noch Anstrengungen erforderlich. Im
Bereich Außenbeziehungen, wo Kroatien bereits ein fortgeschrittenes Maß
an Rechtsangleichung aufweist, wurden weitere Fortschritte erzielt und das Land
gleicht seine Standpunkte in internationalen Organisationen weiter an die der
EU an. Dennoch sollte Kroatien seine Bemühungen zur Angleichung seiner
internationalen Übereinkommen an den Besitzstand der EU verstärken und seine
Verwaltungskapazität in den Bereichen Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe
weiter verbessern. Im Bereich der Außen-, Sicherheits- und
Verteidigungspolitik hat Kroatien weitere Fortschritte erzielt. Das Land hat sich weiterhin an einigen
GSVP-Missionen der EU beteiligt. Insgesamt hat
Kroatien in diesem Bereich ein hohes Maß an Angleichung erreicht. Kroatien muss die Durchsetzung der
Rüstungskontrollen, einschließlich der Transparenz rüstungsbezogener
Informationen, weiter stärken. Im Bereich Finanzkontrolle hat Kroatien
weitere Fortschritte erzielt und einen hohen Stand der Rechtsangleichung
erreicht. Kroatien darf in seinen Bemühungen, die interne Kontrolle der
öffentlichen Finanzen und die externe Rechnungsprüfung sowohl auf zentraler als
auch auf lokaler Ebene zu verbessern, nicht nachlassen. Bei den Finanz- und Haushaltsbestimmungen
sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Die
administrativen Strukturen und Verfahren für die Verwaltung des
Eigenmittelsystems nach dem Beitritt sind weitgehend vorhanden. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Die
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien erfüllt die politischen
Kriterien nach wie vor in ausreichendem Maße. Das
Land hat die beitrittsbezogenen Reformen fortgesetzt, allerdings sind noch
wesentliche Herausforderungen zu bewältigen. Die Parlamentswahlen vom Juni
standen im Großen und Ganzen mit den internationalen Standards im Einklang. Die Bildung der neuen Regierungskoalition verlief
reibungslos. In den Bereichen Justiz und
öffentliche Verwaltung wurden einige Fortschritte erzielt, insbesondere in
Bezug auf den Rechtsrahmen. Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden,
um eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten, insbesondere bei der freien
Meinungsäußerung in den Medien, der Justiz- und Verwaltungsreform und der
Korruptionsbekämpfung. Der Dialog zwischen Regierung und Opposition muss
gestärkt werden, um das reibungslose Funktionieren der Institutionen zu
gewährleisten Das
Rahmenabkommen von Ohrid (OFA), das vor zehn Jahren geschlossen wurde, ist
weiterhin ein wesentliches Element für die Wahrung von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Bei
der Umsetzung des Gesetzes über Sprachen, Dezentralisierung und eine
ausgewogene Vertretung der verschiedenen Volksgruppen hat es einige
Fortschritte gegeben. Es müssen weitere
Anstrengungen unternommen werden, um die aktuellen Herausforderungen u. a.
im Bildungsbereich zu bewältigen und für harmonische Beziehungen zwischen allen
Gemeinschaften zu sorgen. Bei
der Durchführung der Wahlen hat es Verbesserungen gegeben: Die Wahlen waren von
Wettbewerb zwischen den Parteien geprägt und landesweit gut verwaltet Die
Regierung muss die Defizite beheben und die Schlussfolgerungen und Empfehlungen
der der OSZE/ODIHR-Wahlbeobachtungsmission uneingeschränkt umsetzen. Die Ressourcen des Parlaments müssen erhöht werden,
damit es seine Rolle wahrnehmen kann. Durch den Boykott seitens der Opposition
wurde die Arbeit des Parlaments vom Januar bis zu den Wahlen behindert. Nach den Wahlen ist die Opposition im neuen
Parlament vertreten. Bei der Reform des
Parlaments wurden einige Fortschritte erzielt. Die
Umsetzung des Sprachengesetzes und der Geschäftsordnung ist vorangekommen. Der
politische Dialog muss weiter gestärkt werden. Die
Regierungskoalition hat Schwierigkeiten überwunden und ihre interne
Zusammenarbeit gestärkt. Die neue Regierung hat dem auf den EU-Beitritt
ausgerichteten Reformprozess neuen Schwung verliehen. Was die Verwaltung auf
der Ebene der lokalen Gebietskörperschaften angeht, so muss der finanzielle
Rahmen für die Bereitstellung von Diensten auf dieser Ebene transparenter und
gerechter gestaltet werden. Im
Hinblick auf die Rahmenbedingungen für die öffentliche Verwaltung hat es dank
der Einrichtung eines für die Reform der öffentlichen Verwaltung zuständigen
Ministeriums Fortschritte gegeben. Um die Dienste bürgerfreundlicher zu machen,
werden vermehrt elektronische Behördendienste angeboten. Allerdings sind bei
der Umsetzung der Reformen insgesamt nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen.
Es bedarf erheblicher weiterer Bemühungen, insbesondere was die
Einstellungspolitik und die Achtung der Grundsätze Transparenz,
Professionalität und Unabhängigkeit des öffentlichen Dienstes anbelangt. Die Änderungen des Gesetzes über allgemeine
Verwaltungsverfahren sind nicht ausreichend, um eine wirksame Bereitstellung
von Verwaltungsdiensten und den Schutz der Bürger zu gewährleisten. Zur
Stärkung der Effizienz des Justizwesens wurde ein umfassendes Gesetzespaket
angenommen, von dem einige Teile zwischen 2012 und 2015 in Kraft treten werden.
Mit der Schaffung des Hohen Verwaltungsgerichts wurde eine Lücke im
Gerichtswesen geschlossen. Die Stimmrechte des Justizministers im Richterrat
wurden abgeschafft, um die Unabhängigkeit des Gerichtswesens zu stärken. Es
müssen weitere Schritte unternommen werden, um Unabhängigkeit und
Professionalismus in der Praxis zu stärken, insbesondere durch geeignete
Einstellungsverfahren. Die Umsetzung der früheren Reformen muss konsolidiert
werden. Am
Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfungsstrategie wurden weitere Änderungen
vorgenommen. Die Empfehlungen der GRECO zur Korruptionsbekämpfung wurden
berücksichtigt und eine systematische Überprüfung der Vermögenserklärungen
wurde eingeführt. Bei
der Bearbeitung von Fällen von Korruption auf hoher Ebene konnten noch keine
Erfolge verzeichnet werden und die Überprüfung der Erklärungen über das
Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts muss systematischer gestaltet werden. Die
Transparenz der öffentlichen Ausgaben und der Parteienfinanzierung ist
weiterhin unzureichend. Korruption ist in vielen Bereichen nach wie vor weit
verbreitet und stellt weiterhin ein schwerwiegendes Problem dar. Der rechtliche und
institutionelle Rahmen für den Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz
ist weitgehend vorhanden. Die bürgerlichen und politischen Rechte werden
insgesamt geachtet und in diesem Bereich wurden in begrenztem Umfang weitere
Fortschritte erzielt. Einige Haftanstalten
wurden renoviert, aber das Land muss noch eine wirksame nationale Strategie für
das Strafvollzugssystem ausarbeiten. Die Bekämpfung von Straffreiheit innerhalb
der Strafverfolgungsbehörden ist weiterhin mangelhaft. Angesichts ernster
Bedenken in Bezug auf die mangelnde Meinungsfreiheit in den Medien wurde
diesbezüglich ein Dialog aufgenommen. Herausgeber und Journalisten haben von
zunehmendem politischen Druck und Einschüchterungen berichtet. Mehrere
regierungskritische Medien – ein größerer Fernsehsender und drei Tageszeitungen
– wurden der Steuerhinterziehung beschuldigt und ihr Betrieb wurde eingestellt;
dies hat Bedenken in Bezug auf die Proportionalität und die Selektivität des
Verfahrens aufgeworfen und führt dazu, dass die Vielfalt der Medienlandschaft
verringert wird. Ein solcher Kontext
begünstigt Einflussnahmen auf Journalisten und auf die Strategien der
Herausgeber, was zu einer weit verbreiteten Selbstzensur führt. Der staatliche Rundfunk wird seiner gesetzlich
vorgesehenen Rolle nicht gerecht. Die wirtschaftlichen und sozialen Rechte sind
insgesamt gewährleistet, hier wurden weitere Fortschritte erzielt. Die Partizipation
der Sozialpartner stützt sich auf neue Kriterien. Der nationale Rat für die
Prävention der Jugendkriminalität und der Ausschuss für Diskriminierungsschutz
haben ihre Tätigkeit aufgenommen. Das Antidiskriminierungsgesetz muss noch
vollständig an den Besitzstand angeglichen werden, insbesondere was
Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung angeht. Die Kapazität des
Ausschusses für Diskriminierungsschutz muss gestärkt werden. Im Bereich kulturelle Rechte und
Minderheiten wurden einige Fortschritte erzielt. Der 10. Jahrestag des
Rahmenabkommens von Ohrid bot eine gute Gelegenheit zur Stärkung des Dialogs
zwischen den verschiedenen Gemeinschaften des Landes. Der Präsident der
Republik und der Ministerpräsident haben beide an Veranstaltungen anlässlich
dieses Jahrestages teilgenommen. Im Parlament ist die Umsetzung des
Sprachengesetzes vorangekommen. Die albanische Volksgruppe ist im öffentlichen
Dienst entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil vertreten, und die Vertretung der
Roma-Gemeinschaft und der türkischen Gemeinschaft wurde verbessert. Die
Integration der Roma in das Bildungssystem wurde dank einer besseren
Bildungsbeteiligung in der Sekundar- und Hochschulbildung verbessert. Insbesondere
in den Bereichen Bildung, Kultur und Sprache müssen weitere Anstrengungen zur
Vertrauensbildung unternommen werden. Die
Lebensbedingungen der Roma sind nach wie vor äußerst schwierig und es kommt
weiterhin zu Diskriminierungen dieser Gruppe. Was die regionale
Zusammenarbeit und internationale Verpflichtungen anbetrifft, so arbeitetet
das Land weiterhin uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof für
das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) zusammen. Im
Juli nahm das Parlament eine authentische Auslegung des Amnestiegesetzes an, in
der festgelegt wurde, dass die Amnestie für die Verdächtigten in allen nicht
vom IStGHJ bearbeiteten Fällen gelten soll. Was
den Internationalen Strafgerichtshof anbelangt, so steht das bilaterale
Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika nicht mit dem
Gemeinsamen Standpunkt und den Leitprinzipien der EU im Einklang. Das Land muss sich dem EU-Standpunkt anpassen. Die ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien beteiligt sich weiterhin aktiv an Initiativen der regionalen
Zusammenarbeit, u. a. am Südosteuropäischen Kooperationsprozess (SEECP),
am Regionalen Kooperationsrat (RCC) und am mitteleuropäischen
Freihandelsübereinkommen (CEFTA). Sie ist ein aktiver Partner in der Region und
hat ihre Beziehungen zu den Nachbarländern der Region und anderen
Erweiterungsländern weiter ausgebaut. Die
Beziehungen zu Griechenland sind nach wie vor durch den ungelösten Streit um
den Ländernamen beeinträchtigt. Das Land
beteiligt sich weiterhin aktiv an der Aushandlung einer Lösung unter der
Schirmherrschaft der Vereinten Nationen wie auch im Rahmen direkter Treffen der
Ministerpräsidenten. Handlungen und
Äußerungen, die sich negativ auf die gutnachbarschaftlichen Beziehungen
auswirken könnten, sollten vermieden werden. Die
Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen, einschließlich der Aushandlung einer
für beide Seiten akzeptablen Lösung im Streit um den Ländernamen unter der
Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, ist nach wie vor von grundlegender
Bedeutung. Die ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien hat ihre Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft
erwachsenden Verpflichtungen verbessert. Bei
der Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft hat sie einige
Fortschritte erzielt. Was die Anwendung und wirksame Durchsetzung der
Rechtsvorschriften anbelangt, so steht das Land jedoch weiterhin vor großen
Herausforderungen. Zur vollständigen Umsetzung
des Besitzstands der Gemeinschaft fehlt es an angemessenen Human- und
Finanzressourcen. Die Wirtschaft
der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ist in der zweiten
Jahreshälfte 2010 in eine Aufschwungphase eingetreten, die durch die
Auslandsnachfrage und einen Anstieg der Investitionen, insbesondere im
Baugewerbe, begünstigt wurde. Ende 2010
vereinbarte die Regierung mit dem IWF eine Vorsorgliche Kreditlinie
(Precautionary Credit Line – PCL). Dies dürfte
das Vertrauen der internationalen Märkte stärken. Die Umsetzung der
Strukturreformen wurde fortgesetzt. Allerdings
stellt die hohe Arbeitslosigkeit, insbesondere unter jungen Menschen und gering
qualifizierten Personen, nach wie vor ein ernstzunehmendes Problem dar. Die institutionellen Kapazitäten der öffentlichen
Verwaltung und der Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sind weiterhin
unzureichend. Bei den wirtschaftlichen
Kriterien hat die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien weiterhin ein
gutes Niveau erreicht. In manchen Bereichen
hat das Land weitere Fortschritte auf dem Weg zu einer funktionierenden
Marktwirtschaft gemacht, insbesondere indem es die Unternehmenseintragung
erleichtert, die Gerichtsverfahren beschleunigt, das Funktionieren der
Finanzmärkte verbessert, den Rechtsrahmen weiter vereinfacht und den Dialog mit
den Unternehmen gestärkt hat. Es dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem
Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten,
vorausgesetzt, es führt sein Reformprogramm konsequent durch und baut die noch
bestehenden massiven Schwachstellen ab. Der breite Konsens
über die wesentlichen Elemente der Wirtschaftspolitik blieb weitgehend gewahrt. Der wirtschaftspolitische Dialog mit den
Unternehmen wurde verbessert. Der geldpolitische Kurs, der auf der
De-facto-Kopplung an den Euro beruht, hat das Wachstum unterstützt und zur
makroökonomischen Stabilität beigetragen. Der
finanzpolitische Kurs war weiterhin auf Stabilität ausgerichtet. Einige weitere Fortschritte wurden bei der
Erleichterung des Marktzutritts und bei der Vereinfachung der
Rechtsvorschriften erzielt. Die Dauer der
Konkursverfahren wurde weiter verringert und die Registrierung von
Grundeigentum ist weitgehend abgeschlossen. Der
Finanzsektor begann, sich von der globalen Finanzkrise zu erholen. Der
Wettbewerb hat in diesem Sektor leicht zugenommen und das Niveau der
Finanzintermediation ist etwas gestiegen. Das ordnungsgemäße
Funktionieren der Marktwirtschaft wird weiterhin durch Mängel im Bereich der
Rechtsstaatlichkeit behindert. Die Effizienz der öffentlichen Verwaltung ist
nach wie vor gering, was auf schwerfällige Verfahren, Mängel bei der
Personalausstattung und eine hohen Fluktuation der Bediensteten zurückzuführen
ist. Mehrere Regulierungs- und Aufsichtsbehörden verfügen weiterhin nicht über
die zur wirksamen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderliche Unabhängigkeit und
Ressourcenausstattung. Die
Vertragsdurchsetzung ist weiterhin schwierig, was das Wirtschaftsklima
insbesondere für kleine und mittlerer Unternehmen beeinträchtigt. Die Qualität
der Bildung und der Qualifikationsstand des Humankapitals ist gering. Das
Sachkapital muss weiter modernisiert und ausgebaut werden. Die Qualität der
finanzpolitischen Steuerung ist weiterhin gering, was zum Teil auf eine sehr
kurzfristig ausgerichtete Ausgabenpolitik der öffentlichen Hand zurückzuführen
ist. Dadurch wurden beim Abbau der sehr hohen strukturellen Arbeitslosigkeit
weiterhin nur sehr begrenzte Fortschritte erzielt. Die Staatsverschuldung hat
infolge des unveränderten Haushaltsdefizits und dem Anstieg der
Auslandsanleihen zugenommen. Der informelle Sektor stellt nach wie vor ein
großes Problem dar. Einige
Fortschritte hat es beim freien Warenverkehr gegeben. Die
Haushaltsmittel für die Umsetzung der umfassenden Strategie für die
horizontalen Institutionen wurden aufgestockt, allerdings wurden die
Rahmengesetze immer noch nicht vollständig an die horizontalen
Rechtsvorschriften des Besitzstands angeglichen. Im Bereich Freizügigkeit
der Arbeitnehmer waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen und die
Rechtsangleichung an den Besitzstand steckt noch in den Anfängen. Im Bereich Niederlassungsrecht
und freier Dienstleistungsverkehr erzielt das Land insbesondere im Bereich
der Postdienstleistungen die geplanten Fortschritte. Auch das Niveau der
Koordinierung zwischen den verschiedenen für die Genehmigung
grenzüberschreitender Dienstleistungen zuständigen Stellen wurde verbessert.
Bei der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise befindet
sich das Land noch in einem frühen Stadium. Die Fortschritte
im Bereich freier Kapitalverkehr konzentrierten sich auf die
Rechtsdurchsetzung im Bereich Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung. Bis zum Übergang in die zweite Phase des
Stabilisierungs– und Assoziierungsabkommens gelten für kurzfristige
Portfolio-Investitionen und grenzüberschreitende Zahlungstransfers
Beschränkungen. Im Bereich öffentliches
Auftragswesen sind Fortschritte zu verzeichnen. Die
Vergabeverfahren sind transparenter geworden und die Durchsetzung wurde
verstärkt. Die Rechtsvorschriften zu Konzessionen und öffentlich-private
Partnerschaften müssen noch an den Besitzstand angeglichen werden. Die
Verwaltungskapazität der für Rechtsmittel und Konzessionen zuständigen Stellen
und der Vergabebehörden ist weiterhin unzureichend. Beim Gesellschaftsrecht
wurden insbesondere bei der weiteren Rechtsangleichung an den Besitzstand gute
Fortschritte erzielt. Der Rechtsrahmen im Bereich Wirtschafts- und
Rechnungsprüfung ist weiterhin nur partiell angeglichen. Bei der Stärkung des
Rechtsrahmens im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum wurden einige
Fortschritte erzielt. Bei den Ermittlungen,
der strafrechtlichen Verfolgung und den Gerichtsverfahren in Fällen von Produktpiraterie
und Nachahmungen werden weiterhin keine ausreichenden Erfolge erzielt und die
Öffentlichkeit ist nach wie vor kaum für die Frage der Rechte an geistigem
Eigentum sensibilisiert. Im Bereich des Wettbewerbs
wurden einige Fortschritte erzielt. Die
Durchsetzungsbilanz wurde im Bereich Zusammenschlüsse und staatliche Beihilfen
erhöht, ist aber bei Kartellfällen weiterhin unzureichend. Die Qualität der
Entscheidungen im Bereich der staatlichen Beihilfen muss weiter verbessert
werden. Die Kommission für Wettbewerbsschutz ist im Bereich Kartelle und
Unternehmenszusammenschlüsse nicht mit ausreichenden Haushaltsmitteln und
Personal ausgestattet. Im Bereich der Finanzdienstleistungen
wurden insgesamt gute Fortschritte erzielt. Risikobezogene
Aufsichtsverfahren werden schrittweise eingeführt. Für Finanzdienstleistungen
wie Leasing und für Einrichtungen des Nichtbanken-Finanzsektors wurden neue
Rechtsvorschriften eingeführt. Im Bereich Informationsgesellschaft und
Medien sind Fortschritte zu verzeichnen. Die
Rechtsangleichung an den EU-Besitzstand kommt voran und die Mehrzahl der
wichtigen Vorkehrungen zur Gewährleistung des Wettbewerbs wurden eingeführt. Die
Kapazität des Rundfunkrates zur wirksamen Überwachung des Marktes bleibt
unzureichend. Weitere Fortschritte wurden in den Bereichen Landwirtschaft
und Entwicklung des ländlichen Raums erzielt. Die
wichtigsten Förderstrategien für die Entwicklung der Landwirtschaft und des
ländlichen Raumes werden schrittweise an die EU-Anforderungen angepasst. Die
Angleichung an den Besitzstand erfordert weitere kontinuierliche Anstrengungen. Die Verwaltungskapazität wirft im gesamten Sektor
Bedenken auf. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und
Pflanzengesundheit wurden gute Fortschritte erzielt, insbesondere im
Hinblick auf die Annahme der neuen Rahmengesetze. Die
Verwaltungskapazität der Behörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
reicht nicht aus, um eine angemessene Umsetzung des Besitzstands zu
gewährleisten. Im Bereich Verkehrspolitik
sind insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von Fahrtenschreibern
Fortschritte zu vermelden. Die verbleibenden Herausforderungen beziehen sich
vor allem auf die noch unzureichende Verwaltungskapazität der für die
Regulierung und die Sicherheit im Verkehrssektor zuständigen Behörden. Die Verfahren zur Ausstellung von
Sicherheitsbescheinigungen müssen eingeführt werden. Was den Energiesektor anbelangt, so
wurden gute Fortschritte erzielt, insbesondere dank des Inkrafttretens der
neuen Rahmengesetze und der Lösung des langjährigen Konflikts mit dem
Verteilernetzbetreiber, einem wichtigen EU-Investor. Ein wirksam
funktionierender Strommarkt muss erst noch aufgebaut werden, zudem müssen die
Voraussetzungen für den Wettbewerb geschaffen werden.
Die finanzielle Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für
Strahlenschutz ist immer noch nicht gewährleistet. Im Bereich
Harmonisierung der Steuervorschriften mit dem Besitzstand sind begrenzte
Fortschritte zu verzeichnen. Die operativen Kapazitäten für die
Steuerverwaltung wurden weiter verbessert. Wirksame
Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung müssen noch eingeführt werden
und auch die Einführung eines Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung
steht noch aus. Bedeutende Fortschritte sind im Bereich Wirtschafts-
und Währungspolitik festzustellen, insbesondere bei der Annahme der
einschlägigen Rechtsvorschriften für den Bankensektor.
Die Qualität des Wirtschaftsprogramms zur Beitrittsvorbereitung wurde
verbessert. In mehreren Bereichen des Statistikwesens sind gute
Fortschritte zu verzeichnen; allerdings müssen
– insbesondere zur Verbesserung der Wirtschaftsstatistik – noch erhebliche
Anstrengungen unternommen werden. Bei der
Rechtsangleichung im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung wurden
begrenzte Fortschritte erzielt. Die Umsetzung
des Rahmengesetzes zum Diskriminierungsschutz wurde in Angriff genommen. Die
Angleichung an den Besitzstand muss noch vollständig abgeschlossen werden. Die hohe Arbeitslosenquote und die geringe
Erwerbsbeteiligung geben weiterhin Anlass zur Sorge. Die
Integration der Roma-Gemeinschaft, von Menschen mit Behinderungen und von
anderen gesellschaftlich ausgegrenzten Personen schreitet nur langsam voran. Weiterhin gilt es, wirksame Strategien für Beschäftigung
und soziale Inklusion umzusetzen, und der soziale Dialog sollte weiter gestärkt
werden Die Verwaltungskapazität ist insgesamt unzureichend. Bei der Unternehmens- und Industriepolitik
hat das Land gute, allerdings uneinheitliche Fortschritte erzielt. Bei der Vereinfachung der Rechtsvorschriften und
der Verwaltungsverfahren für die Geschäftstätigkeit von Unternehmen und der
Verringerung der Kosten für die Unternehmen wurden Erfolge erzielt. Maßnahmen
zur Unternehmensförderung sind weiterhin auf mehrere Programme verteilt. Im Hinblick auf
die transeuropäischen Netze wurden weitere Fortschritte erzielt. Das Land setzt den Ausbau seiner Verkehrs-,
Energie- und Telekommunikationsnetze fort und beteiligt sich aktiv an der
südosteuropäischen Verkehrsbeobachtungsstelle und der Energiegemeinschaft. Bei der Umsetzung des Korridors X gibt es weiterhin
Verzögerungen, da zusätzliche Zeit für den Aufbau des Finanzrahmens benötigt
wurde. Einige Fortschritte wurden im Bereich Regionalentwicklung
und Koordinierung der Strukturfonds erzielt. Bei
der Umsetzung des IPA-Komponenten wurden im Rahmen des operativen Programms für
die Regionalentwicklung und im Bereich der Entwicklung der Humanressourcen
einige Fortschritte erzielt. Unzulängliche Kenntnisse und mangelnde
institutionelle Koordinierung haben zu erheblichen Verzögerungen geführt. Die
Eigenverantwortung der Behörden für die Programmdurchführung muss gestärkt
werden. Im Hinblick auf
die Unabhängigkeit und Effizienz des Gerichtswesens wurden unter anderem
durch die Änderung der Rolle des Justizministers im Richterrat und die
Schaffung des Hohen Verwaltungsgerichts begrenzte Fortschritte erzielt. In Bezug auf die Evaluierung und die Sicherung der
Arbeitsverhältnisse der Richter müssen weitere Anstrengungen unternommen
werden. Bei der Korruptionsbekämpfung wurden begrenzte Fortschritte
erzielt. Die Rechtsangleichung wurde fortgesetzt und eine systematische
Überprüfung der Vermögenserklärungen wurde eingeführt.
Bei der Bearbeitung von Korruptionsfällen von auf hoher Ebene wurden
bislang noch keine Erfolge erzielt. Was die Grundrechte anbelangt, so
ist der rechtliche und institutionelle Rahmen weitgehend vorhanden, allerdings
muss für eine bessere Anwendung gesorgt werden. Angesichts ernster Bedenken in
Bezug auf die mangelnde Meinungsfreiheit in den Medien wurde diesbezüglich ein
Dialog aufgenommen. In Bezug auf die kulturellen Rechte und die Minderheiten
wurden einige Fortschritte erzielt. Das Rahmenabkommen von Ohrid (OFA) ist
weiterhin ein wesentliches Element für die Wahrung von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Im Bereich Recht,
Freiheit und Sicherheit sind auf den Gebieten Außengrenzen und
Schengen-Raum sowie justizielle Zusammenarbeit und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen gute Fortschritte zu
verzeichnen. Die Grenzpolizei ist weiterhin nicht adäquat mit
technischer Ausrüstung und Haushaltsmitteln ausgestattet. In den Bereichen
Migration, Visapolitik, Polizeizusammenarbeit und Bekämpfung der organisierten
Kriminalität wurden einige Fortschritte erzielt. Die Polizeireform wurde weiter
umgesetzt, allerdings bestehen die strukturellen Probleme fort und die
Personalausstattung und die verfügbaren Haushaltsmittel sind weiterhin
unzureichend. Die Umsetzung im Bereich Asyl ist nach wie vor unzulänglich, dies
gilt auch für die Bereitstellung von Rechtsbeistand, Verdolmetschung und den
Zugang zu sozialen Rechten. Im Hinblick auf die europäischen Standards im
Bereich Wissenschaft und Forschung wurden Fortschritte verzeichnet. Die
nationale Strategie für den Zeitraum 2011-2020 wurde angenommen. Das Land hat
seine Beteiligung am 7. EU-Forschungsrahmenprogramm weiter ausgebaut. Die Verwaltungskapazität zur Förderung der
Teilnahme an den Rahmenprogrammen ist unzureichend. Bei den europäischen
Standards in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und
Kultur sind einige Fortschritte festzustellen. Das Land hat seine
Leistungen in Bezug auf die gemeinsamen Benchmarks innerhalb des strategischen
Rahmens „Allgemeine und berufliche Bildung 2020“ verbessert. Die Programme Lebenslanges Lernen und Jugend in
Aktion waren im Berichtszeitraum weiterhin ausgesetzt. Die Steigerung der
Interaktion zwischen den verschiedenen ethnischen Gemeinschaften im
Bildungswesen bleibt eine Herausforderung. Im Bereich Umwelt sind einige
Fortschritte zu vermelden, insbesondere bei der Umsetzung des EU-Besitzstands
in nationales Recht und bei der Ratifizierung multilateraler
Umweltübereinkommen. Es bedarf erheblicher
Anstrengungen im Hinblick auf die Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften,
insbesondere in den Bereichen Wassermanagement und Verschmutzung durch
Industrieanlagen. Was den Klimawandel anbelangt, so wurden bei der
Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich Klimawandel und bei dessen
Umsetzung geringe Fortschritte erzielt. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um
die institutionellen Kapazitäten und die interinstitutionelle Zusammenarbeit zu
stärken. Im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz wurden einige
Fortschritte erzielt. Die Anstrengungen
werden nach wie vor durch begrenzte finanzielle Ressourcen und unzulängliche
operationelle Strukturen behindert. Gute Fortschritte
wurden im Bereich der Zollunion erzielt, sowohl bei den Zollvorschriften
als auch bei den administrativen und operativen Kapazitäten. Im Bereich Außenbeziehungen
wurden, insbesondere bei der Angleichung an die gemeinsame Handelspolitik,
Fortschritte erzielt. Im Bereich der Außen-,
Sicherheits- und Verteidigungspolitik wurden ebenfalls Fortschritte erzielt. Das Land hat Maßnahmen ergriffen, um für eine
bessere Koordinierung zwischen den für die Umsetzung internationaler
restriktiver Maßnahmen zuständigen Behörden zu sorgen. Die ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien hat alle Erklärungen und Gemeinsamen
Standpunkte der EU übernommen und kontinuierlich seine Bereitschaft zur
Teilnahme an Einsätzen im Bereich des zivilen und militärischen
Krisenmanagement bezeugt. Die Fortschritte im Bereich Finanzkontrolle
bezogen sich vor allem auf die Rechtsangleichung und es müssen Anstrengungen
unternommen werden, um die Anwendung der Rechtsvorschriften sicherzustellen,
insbesondere durch die Einrichtung der Finanzverwaltungs- und Kontrollsysteme. Die Verwaltungskapazität des Staatlichen
Rechnungshofs wurde weiter ausgebaut; seine
Unabhängigkeit muss jedoch noch in der Verfassung verankert werden. Bei den Finanz-
und Haushaltsbestimmungen sind keine besonderen Fortschritte zu vermelden. Insgesamt gibt es zwischen den Systemen der
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der EU im Hinblick auf die
wichtigsten Grundsätze und Institutionen für die betreffenden Politikbereiche
keine erheblichen Divergenzen, die die ordnungsgemäße Anwendung der Bestimmungen
zu den Eigenmitteln beeinträchtigen könnten. Die Schaffung eines
administrativen Rahmens für die Anwendung des Eigenmittelsystems der EU steht
immer noch aus. Montenegro Montenegro hat bei
der Erfüllung der politischen Kriterien für die EU-Mitgliedschaft gute
Fortschritte gemacht, und insgesamt zufriedenstellende Ergebnisse erzielt, insbesondere
bei der Berücksichtigung der in der Stellungnahme der Kommission von 2010[18] ermittelten
Schlüsselprioritäten. Der Rechtsrahmen
und der institutionelle Rahmen wurden verbessert, um die Arbeit des Parlaments,
den rechtlichen Rahmen für Wahlen, den Professionalismus und die
Entpolitisierung der öffentlichen Verwaltung, die Unabhängigkeit und die
Rechenschaftspflicht des Gerichtswesens, die Korruptionsbekämpfungsstrategie,
die Medienfreiheit und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zu stärken.
Montenegro hat seine Bemühungen zur Verbesserung seiner Ergebnisse bei der
Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität verstärkt. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Durchführung
der Antidiskriminierungspolitik zu verbessern, den Rechtsstatus von
Vertriebenen zu gewährleisten und die Achtung ihrer Rechte zu sichern. In der
Praxis werden benachteiligte Gruppen jedoch weiterhin diskriminiert. Montenegro
hat in der Region weiterhin eine konstruktive Rolle gespielt und die
reibungslose Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens
fortgesetzt. Was Demokratie
und Rechtsstaatlichkeit anbelangt, so wurden die Rechtsvorschriften zu
den Minderheitenrechte und -freiheiten und zu den Wahlen an die Verfassung
angeglichen. Der rechtliche und
institutionelle Rahmen für Wahlen, eine in der Stellungnahme genannte
Schlüsselpriorität, wurde im Einklang mit den wichtigsten Empfehlungen des
OSZE-ODIHR und der Venedig-Kommission erheblich gestärkt. Mit dem neuen
Wahlgesetz wird die in der Verfassung verankerte Verpflichtung zur
Gewährleistung einer angemessenen Vertretung von Minderheiten durch die
Einführung positiver Diskriminierungsmaßnahmen umgesetzt, mit denen
gewährleistet werden soll, dass bei den Parlamentswahlen alle Minderheiten
vertreten sind. Außerdem wird die Verwaltung verbessert und die Transparenz der
Wahlen erhöht. Die Stärkung der Gesetzgebungs- und Kontrollaufgaben des Parlaments
– auch dies eine der in der Stellungnahme genannten Schlüsselprioritäten – ist dank
verstärkter Unterstützung für parlamentarische Ausschüsse, einer besseren
Planung der Arbeit des Parlaments und einer intensiveren Kontrolle,
insbesondere in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit, vorangekommen. Die
Fähigkeit und die Mittel des Parlaments zur Prüfung der Vereinbarkeit von
Gesetzentwürfen mit dem EU-Besitzstand müssen noch verbessert werden. Weitere
Anstrengungen sind erforderlich, um die Aufsichtsfunktion des Parlaments zu
festigen und seine Verwaltungskapazität auszubauen. Die neue Regierung
räumt dem EU-Integrationsprozess eine hohe Priorität ein. Die Koordinierung der Tätigkeiten und der
Politikgestaltung der Regierung wurden weiter verbessert, insbesondere die
Qualität der Konsultationen mit der Zivilgesellschaft.
Der Aktionsplan zur Berücksichtigung der in der Stellungsnahme der
Kommission ausgewiesenen Schlüsselprioritäten wurde systematisch und effizient
erarbeitet. Bei der Fähigkeit der Ministerien, die Kohärenz zu gewährleisten
und die wirksame Anwendung der Gesetze zu überwachen, sind gewisse
Verbesserungen festzustellen, sie muss aber noch weiter ausgebaut werden. Die
Verwaltungskapazität für die Koordinierung der europäischen Integration,
u. a. der Finanzhilfen, muss erheblich ausgebaut werden. Die zur Schaffung
einer transparenten, leistungsfähigen und rechenschaftspflichtigen örtlichen
Verwaltung erforderlichen Gesetzesänderungen wurden noch nicht angenommen. Montenegro hat wichtige Schritte zur
Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen der öffentlichen Verwaltungsreform
unternommen, die zu den in der Stellungnahme genannten Schlüsselprioritäten
zählt. Die Regierung hat eine Strategie für die Reform der öffentlichen
Verwaltung verabschiedet und mit deren Umsetzung begonnen: angestrebt werden
die Einführung europäischer Standards für Einstellungen und Beförderungen sowie
Effizienzsteigerungen. Zudem wurde ein verbesserter Rechtsrahmen für den
öffentlichen Dienst und die staatliche Verwaltung angenommen, der auf
Effizienzsteigerung, Entpolitisierung und leistungsorientierte
Einstellungsverfahren abzielt. Die Rechtsvorschriften zu den
Verwaltungsverfahren wurden geändert und eine weitere umfassende Reform wurde
eingeleitet. Die Behörde für Personalverwaltung wurde gestärkt. Die
Vorbereitungen für die Anwendung der angenommenen Rechtsvorschriften müssen
beschleunigt werden und sich vor allem darauf konzentrieren, in der Praxis für
Entpolitisierung, Professionalismus, Effizienz und Unparteilichkeit der
Verwaltung zu sorgen, unter anderem durch leistungsorientierte Einstellungen
und Beförderungen. Bei der Umsetzung dieser Strategie muss die Notwendigkeit
zur Rationalisierung der Verwaltungsstrukturen und zur Stärkung der
Verwaltungskapazität – insbesondere auf Gebieten im Zusammenhang mit der
europäischen Integration – gebührend berücksichtigt werden, wobei gleichzeitig
die finanzielle Tragfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten ist.
Die Kapazität des Amts des Bürgerbeauftragen und des Rechnungshofs müssen
weiter ausgebaut werden. Was das Justizwesen
angeht, so hat Montenegro bei der Stärkung der Unabhängigkeit, Autonomie,
Effizienz und Rechenschaftspflicht von Richtern und Staatsanwälten, einer der
in der Stellungnahme aufgeführten Schlüsselprioritäten, Fortschritte erzielt. Der
Rechtsrahmen auf der Ebene unterhalb der Verfassung wurde in Bezug auf die
Unabhängigkeit der Gerichte und die Autonomie der Staatsanwaltschaft
verbessert, und die Verfassungsreform ist vorangekommen. Die Bestimmungen zur Rechenschaftspflicht von Richtern und
Staatsanwälten wurden gestärkt. In nächster
Zeit werden erhebliche Anstrengungen erforderlich sein, um die Gesetzesreform
zum Abschluss zu bringen und für eine wirksame Anwendung der verabschiedeten
Rechtsvorschriften zu sorgen, unter anderen durch überzeugende Ergebnisse beim
Umgang mit Fällen von Korruption und organisierter Kriminalität auf allen
Ebenen. Für Ersternennungen von Richtern muss noch ein landesweit anzuwendendes
einheitliches Einstellungssystem eingeführt werden, das auf anonymen Prüfungen
basiert. Eine systematische Aus- und Fortbildung aller Richter und
Staatsanwälte, insbesondere zu neuen Rechtsvorschriften und zum EU-Recht muss
noch eingeführt werden. Die Bemühungen zum
Abbau des Verfahrensrückstaus bei den Gerichten wurden verstärkt, aber die
dabei angewandte Methode muss kohärenter werden. Der Mangel an adäquater
Infrastruktur und Ausrüstung behindert weiterhin das effiziente Arbeiten der
Gerichte. Es muss sichergestellt werden, dass die Gerichtsurteile
uneingeschränkt öffentlich gemacht werden. Was die Korruptionsbekämpfung anbelangt,
so wurden bei der Umsetzung der Korruptionsbekämpfungsstrategie der Regierung
und des zugehörigen Aktionsplans – die zu den in der Stellungnahme genannten
Schlüsselprioritäten zählt – Fortschritte erzielt. Der strategische und rechtliche
Rahmen für die Korruptionsbekämpfung wurde in den Schlüsselbereichen
Parteienfinanzierung, Interessenskonflikte, Straftatbestände, Schutz von
Informanten und Hinweisgebern und öffentliches Beschaffungswesen gestärkt. Risikoanalysen für gefährdete Bereiche wurden
abgeschlossen, damit die Präventionsstrategien weiterentwickelt werden können. Die
technische und administrative Kapazität zur Prävention und Bekämpfung von
Korruption wurde ausgebaut und es wurden Ermittlungen in mehreren
Korruptionsfällen durchgeführt. Es wurden Schritte unternommen, um mit großem
Einsatz deutliche Erfolge in den Bereichen proaktive Ermittlungen,
strafrechtliche Verfolgung und Verurteilungen in Korruptionsfällen zu erzielen,
was Teil der in der Stellungnahme festgelegten Schlüsselpriorität
„Korruptionsbekämpfung“ ist. Die Bemühungen
müssen hier jedoch noch verstärkt werden. Insbesondere
bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene bleibt die Anzahl der rechtskräftigen
Urteile gering. Der Einsatz besonderer
Ermittlungsverfahren wird weiterhin durch das Fehlen der entsprechenden
Ausrüstung und fachlich spezialisierten Personals behindert. Die
behördenübergreifende Koordinierung, insbesondere die Zusammenarbeit zwischen
Staatsanwaltschaft und Polizei, muss weiter verbessert werden. Die Umsetzung
der Rechtsvorschriften wird uneinheitlich gehandhabt.
Die vor Kurzem in Kraft getretenen Bestimmungen in den Bereichen
Interessenkonflikte und Parteienfinanzierung müssen entschlossen angewandt
werden. Es bedarf weiterhin einer intensiveren Überwachung von Korruption und
Interessenskonflikten im Justizwesen. Korruption ist in vielen Bereichen nach
wie vor weit verbreitet und stellt weiterhin ein schwerwiegendes Problem dar. Die Achtung der Menschenrechte und der
Minderheitenschutz sind in Montenegro weitgehend gewährleistet. Es
wurden Bemühungen unternommen, um den einschlägigen rechtlichen und
institutionellen Rahmen zu verbessern. Die wirksame Anwendung der bestehenden
Rechtsvorschriften und der Ausbau der Verwaltungskapazitäten müssen
sichergestellt werden. Bei der Förderung und Durchsetzung der
Menschenrechte wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Autorität und der
Einfluss des Amts des „Schützers von Menschenrechten und Freiheiten“
(Bürgerbeauftragter) wurden erheblich verstärkt: das
neue Gesetz zum Bürgerbeauftragen, in dem das Amt des Bürgerbeauftragten auch
als Instrument zum Schutz vor Folter eingerichtet wird, wurde im Juli
angenommen. Allerdings hat das Amt des Bürgerbeauftragen weiterhin mit einer
unzureichenden finanziellen Ausstattung und Verwaltungskapazität zu kämpfen und
verfügt nicht über die für eine wirksame Wahrnehmung seiner Aufgaben
erforderlichen Ressourcen. In der Frage der Misshandlungen sowie in
Bezug auf das Vorgehen gegen die Straffreiheit wurden einige begrenzte
Fortschritte erzielt. Das zuständige Personal hat an Fortbildungsmaßnahmen
teilgenommen. Es wurden nach wie vor vereinzelte Fälle von Gewaltanwendung
gemeldet, insbesondere in Polizeiwachen. Die Bearbeitung der gemeldeten Fälle
ist weiterhin langsam. Was das Strafvollzugssystem angeht, so wurde der
Rechts- und Verwaltungsrahmen für die Einführung eines Systems zur Anwendung
alternativer Sanktionen und die Umsetzung strafrechtlicher Sanktionen
entwickelt. Die Bedingungen in den Strafvollzugsanstalten müssen noch weiter an
internationale Standards angeglichen werden, insbesondere in Bezug auf die
Bereitstellung ärztlicher Behandlung und von Familienräumen. Auch die Frage der
wirksamen Umsetzung von Sanktionen muss angegangen werden. Auf dem Gebiet der freien Meinungsäußerung,
einer der in der Stellungnahme genannten Schlüsselprioritäten, wurden
Fortschritte erzielt. Die Bestimmungen zur strafrechtlichen Verfolgung von
Verleumdung und Diffamierung wurden vollständig aufgehoben. Der Oberste
Gerichtshof hat Leitlinien zur Regelung des Umfangs der finanziellen
Entschädigungen bei Diffamierungsklagen gegen die Medien angenommen, die im
Einklang mit EU-Standards und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte stehen, diese wurden den Gerichten des Landes übermittelt. Allerdings
gibt es einige frühere Fälle von Gewaltanwendung sowie aktuelle Bedrohungen von
Journalisten, die immer noch nicht ordnungsgemäß untersucht und strafrechtlich
verfolgt wurden. Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
wird weitgehend gewahrt. Sehr gute
Fortschritte sind bei der Zusammenarbeit der staatlichen Einrichtungen mit
zivilgesellschaftlichen Organisationen – einer der in der Stellungnahme
genannten Schlüsselprioritäten – zu verzeichnen. Das Gesetz über die
Nichtregierungsorganisationen (NRO) wurde im Juli angenommen. Die höchsten
staatlichen Behörden haben regelmäßige Kontakte mit NRO gepflegt und eine
insgesamt offene und konstruktive Zusammenarbeit mit den einschlägigen
Interessengruppen fortgesetzt. Zudem wurden Anstrengungen zur Verbesserung der
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft auf lokaler Ebene unternommen. Montenegro hat Fortschritte bei der Antidiskriminierungspolitik
– einer der in der Stellungnahme genannten Schlüsselprioritäten – erzielt. Das
Gesetz über den Bürgerbeauftragen wurde im Juli verabschiedet; dieser ist nun
zuständig für Diskriminierungsfälle. Im
September wurde im Amt des Ministerpräsidenten ein Berater für
Antidikriminierungsfragen ernannt. In der
Praxis sehen sich Roma, Aschkali und Balkanägypter, Menschen mit Behinderungen
sowie Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transgenderpersonen nach wie vor
Diskriminierungen ausgesetzt, auch seitens staatlicher Stellen. Die wirksame Umsetzung des
Antidiskriminierungsgesetzes muss durch die Stärkung der Kapazität des Amts des
Bürgerbeauftragten und der Strafverfolgungsbehörden zur ordnungsgemäßen
Bearbeitung von Diskriminierungsfällen unter Beweis gestellt werden. Im Hinblick auf die Durchsetzung der Rechte von Personen
mit Behinderungen wurden Fortschritte erzielt.
Das Gesetz über die Nichtdiskriminierung von Menschen mit
Behinderungen und das Gesetz über die berufliche Rehabilitation und die
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wurden angenommen. Zudem wurden
Maßnahmen zugunsten einer inklusiven Bildung eingeführt und Anstrengungen zur
Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen unternommen. Allerdings
weist der Rechtsrahmen Schwachstellen auf, insbesondere in Bezug auf die
positive Diskriminierung und auf die Sanktionsmechanismen, und Menschen mit
Behinderungen werden insbesondere beim Zugang zu einer Beschäftigung wie auch
beim Zugang zum öffentlichen Raum weiterhin diskriminiert. Die Situation in
Komanski Most ist weiterhin besorgniserregend. Hinsichtlich der Förderung der Frauenrechte
wurden einige Fortschritte erzielt, diese Rechte werden jedoch – insbesondere
was den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt angeht – weiterhin nur in
begrenztem Maße durchgesetzt. Der Zugang von
Frauen zu Führungspositionen muss verbessert werden. Auf dem Gebiet der Eigentumsrechte
wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die
Eigentumsrückgabe verläuft weiterhin sehr langsam und muss beschleunigt werden.
Wegen mehrerer Fälle von Urkundenfälschung bei Eigentumsdokumenten wurden
Maßnahmen zur verstärkten Kontrolle der Katasterämter ergriffen. Das Parlament
nahm im Juli Änderungen des Gesetzes über Landesvermessung und Katasterwesen
an; allerdings muss die Arbeitsweise des Katastersystems weiter verbessert
werden, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit und Genauigkeit der
Daten und die landesweite Erfassung. Die Beziehungen zwischen den ethnischen
Gruppen sind in Montenegro stabil geblieben. Es wurden Anstrengungen
unternommen, um die politische Vertretung von Minderheiten zu verbessern; zu
diesem Zweck wurde das Gesetz über Minderheitenrechte geändert und mit der
Verfassung in Einklang gebracht. Die Fortschritte im Hinblick auf die
wirtschaftliche, soziale und politische Inklusion der Roma, Aschkali und
Balkanägypter sind trotz der anhaltenden Bemühungen der Behörden auf
zentraler wie auf lokaler Ebene weiterhin recht begrenzt. Bei der Verbesserung
der Lage der Vertriebenen, einer der in der Stellungnahme
aufgeführten Schlüsselprioritäten, wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Trotz
der Bemühungen der Behörden, diesen Menschen einen gesicherten Rechtsstatus zu
verleihen, haben bislang wegen der schwerfälligen Verfahren nur sehr wenige
Vertriebene einen legalen Aufenthaltsstatus erlangt. Was den Bereich regionale
Fragen und internationale Verpflichtungen anbelangt, so erfüllt
Montenegro weiterhin die Bedingungen des Stabilisierungs- und
Assoziierungsprozesses in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Internationalen
Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und die regionale
Zusammenarbeit. Montenegro beteiligt sich nach wie vor aktiv an Initiativen für
die regionale Zusammenarbeit wie dem Kooperationsprozess für Südosteuropa
(SEECP), dem Regionalen Kooperationsrat (RCC) und dem Mitteleuropäischen
Freihandelsabkommen (CEFTA). Es hatte
2010-2011 den Vorsitz im Rahmen der Mitteleuropäischen Initiative (CEI), des
Südosteuropäischen Kooperationsprozesses (SEECP) und der Adriatisch-Ionischen
Initiative (AII) inne. Das Land engagiert sich weiterhin mit großem Einsatz für
die regionale Zusammenarbeit und spielt nach wie vor eine konstruktive Rolle in
der Region. Die noch ungeklärten bilateralen
Fragen wurden bislang nicht gelöst. Bedeutende Fortschritte wurden bei dem durch
die Erklärung von Sarajewo eingeleiteten Sarajewo-Prozess
erzielt. Nach den Treffen von Juni und
September 2011 haben Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro und Serbien
in einer Reihe von Fragen eine Einigung erzielt, unter anderem haben sie sich
auf den Text einer gemeinsamen Erklärung geeinigt, der im November 2011 auf
einer Ministerkonferenz in Belgrad unterzeichnet werden soll. Was den
Internationalen Strafgerichtshof anbelangt, so steht das 2003 geschlossene
bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika nicht mit
den Gemeinsamen Standpunkten und den Leitprinzipien der EU im Einklang.
Montenegro muss sich der Position der EU anpassen. Die Wirtschaft Montenegros begann 2010,
sich von den Auswirkungen der Krise, die Druck auf den wirtschaftspolitischen
Rahmen des Landes ausübte, zu erholen. Da dem Land keine währungspolitischen
Standardinstrumente mehr zur Verfügung standen[19],
kam der Haushaltspolitik die schwierige Aufgabe zu, ein Gleichgewicht zwischen
der Wiederherstellung des Wirtschaftswachstums und der Fortsetzung der
Konsolidierung herzustellen. Dem Land ist es jedoch gelungen, die allgemeine
makroökonomische Stabilität und die Qualität der öffentlichen Finanzen zu
verbessern, und es hat das Reformtempo beibehalten. Der Wiederaufschwung der
montenegrinischen Wirtschaft hat sich noch nicht stabilisiert. Die
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ist bei einer geringen Diversifizierung in
den verschiedenen Sektoren weiterhin begrenzt. Verbesserungsbedarf besteht noch
in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, die öffentliche Verwaltung, die
Humanressourcen und die Infrastruktur. Was die wirtschaftlichen
Kriterien anbelangt, so hat Montenegro dank der Fortschritte bei der
Stabilisierung des Bankensektors und eines weiterhin vorsichtigen
haushaltspolitischen Kurses, die zu einer Stärkung der gesamtwirtschaftlichen
Stabilität geführt haben, weitere Fortschritte auf dem Weg zu einer
funktionierenden Marktwirtschaft gemacht. Montenegro dürfte mittelfristig in
der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union
standzuhalten, sofern es die bestehenden strukturellen Schwächen durch die
Umsetzung seines Reformprogramms abbaut. Der Aufschwung in den
exportorientierten Branchen hat das Wirtschaftswachstum angeregt und – in
Verbindung mit der gedämpften Binnennachfrage und positiven Entwicklungen im
Tourismussektor – zu einer Verringerung der immer noch großen
außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte beigetragen. Die Wirtschaftspolitik
wurde konsequent fortgesetzt und einige Strukturreformen wurden vorangebracht.
Die Reform der öffentlichen Rentenversicherung ist ein Schritt zu einer
besseren Qualität und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die Verfahren
für den Marktzutritt und –austritt, die Vertragsdurchsetzung wie auch die
Verfahren für die Unternehmenseintragung und die Eigentumsregistrierung wurden
weiter verbessert. Die Finanzgesetze wurden weiterentwickelt, um die
Krisenfestigkeit des Sektors zu stärken. Die Tätigkeiten der
Banken im Bereich der Finanzintermediation blieben allerdings weiterhin
gedämpft, da die Banken die Konsolidierung ihrer Bilanzen fortsetzten. Der sehr
hohe Anteil an notleidenden Krediten ist weiterhin ein schwerwiegendes Problem
für die Finanzstabilität. Die Unternehmen sahen sich nach wie vor mit
verschärften und teuren Kreditbedingungen konfrontiert. Die Arbeitslosenquote
ist hoch. Der Haushaltsfinanzierungsbedarf hat zu einer Expansion der
öffentlichen Verschuldung geführt, während die Eventualverbindlichkeiten
aufgrund staatlicher Garantien und die Haushaltsrückstände erheblich gestiegen
sind. Der Privatisierungsprozess wurde durch das negative globale Umfeld in
Mitleidenschaft gezogen. Abgesehen von der Tourismusbranche und den
Rohstoffexporten konzentrierte sich die Wirtschaftstätigkeit auch in diesem
Berichtsjahr vor allem auf die Sektoren der nicht handelbaren Güter. Der informelle
Sektor stellt nach wie vor ein großes Problem dar. Die anhaltenden Mängel im
Bereich der Rechtsstaatlichkeit wirken sich negativ auf das Investitionsklima
und das Geschäftsumfeld aus. Montenegro hat bei
der Verbesserung seiner Fähigkeit, seine aus der Mitgliedschaft erwachsenden
Verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere in den Bereichen öffentliches
Beschaffungswesen, Gesellschaftsrecht, Statistik, Finanzdienstleistungen,
Justiz und Grundrechte, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Jugend und Kultur
gute Fortschritte aufzuweisen. In anderen Bereichen wie Freizügigkeit der
Arbeitnehmer, Dienstleistungsfreiheit, Landwirtschaft, Umwelt, Regionalpolitik
und Koordinierung der Strukturfonds waren die Fortschritte begrenzt. Insgesamt
ist Montenegro den Verpflichtungen aus dem Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommens weiterhin reibungslos nachgekommen. Allerdings sind bei den staatlichen Beihilfen und
beim Transitverkehr noch Defizite festzustellen; hier müssen weitere Bemühungen
bei der Rechtsangleichung unternommen werden. Fortschritte sind im Bereich des freien
Warenverkehrs bei Normung, Akkreditierung, Messwesen und Marktaufsicht zu
verzeichnen. Die Angleichung des horizontalen
Rechtsrahmens an den Besitzstand ist nicht sehr weit fortgeschritten, und die
Übernahme des produktspezifischen Besitzstands in montenegrinisches Recht wurde
noch nicht in vollem Umfang eingeleitet. Bei der Freizügigkeit der
Arbeitnehmer gab es geringe Fortschritte, die vor allem die Koordinierung
der Systeme der sozialen Sicherheit betrafen. Die Angleichung des Rechtsrahmens
an den Besitzstand steht noch am Anfang. Im Bereich Niederlassungsrecht und
freier Dienstleistungsverkehr wurden geringe Fortschritte erzielt,
insbesondere bezüglich der Vergabe von Baugenehmigungen. Die uneingeschränkte
Unabhängigkeit der Agentur für elektronische Kommunikation und Postdienste
(EKIP) wird nicht gewährleistet. Die
Bemühungen zur Angleichung der Rechtsvorschriften an die
EU-Dienstleistungsrichtlinie müssen verstärkt werden. Auf dem Gebiet des freien
Kapitalverkehrs sind einige Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere bei
der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie bei der
Zusammenarbeit zwischen Finanzaufsicht und –fahndung. Die Verwaltungs- und
Aufsichtskapazitäten sind weiterhin unzureichend. Im
Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens wurden gute Fortschritte
erzielt. Die Verwaltungskapazität wurde
ausgebaut und die Transparenz der Verfahren verbessert. Der allgemeine
institutionelle Rahmen für das öffentliche Beschaffungswesen wirft einige
Bedenken auf. Montenegro hat im Bereich Unternehmensrecht gute
Fortschritte zu verzeichnen. Die
Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Unternehmensorganisation,
Rechnungslegung und –prüfung sowie Übernahmeangebote ist vorangekommen. Auf dem Gebiet der Rechte an geistigem
Eigentum wurden insbesondere bei der Angleichung an den Besitzstand in den
Bereichen Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie Schutz von Marken,
Mustern und Modellen einige Fortschritte erzielt. Für weitere Fortschritte in
diesem Bereich muss die Verwaltungskapazität unbedingt weiter ausgebaut werden.
Auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik
sind bei der Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an den Besitzstand
einige Fortschritte zu verzeichnen. Allerdings besteht noch Handlungsbedarf in
Bezug auf die Verwaltungskapazität der Behörde für Wettbewerbsschutz und der
für staatliche Beihilfen zuständigen Behörden. Zudem wurde die Angleichung des
Rechtsrahmens für die Kontrolle der staatlichen Beihilfen an die
EU-Vorschriften nicht abgeschlossen. Die Tatsache, dass die Verpflichtungen in
Bezug auf staatliche Beihilfen im Rahmen des Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommens nicht vollständig eingehalten werden, gibt weiterhin
Anlass zur Sorge. Die operative Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde für
staatliche Beihilfen muss weiter gewährleistet werden.
Was die Metallindustrie angeht, so müssen die Behörden hinsichtlich der
Höhe der Beihilfen für die Aluminium- und Stahlunternehmen volle Transparenz
gewährleisten. In Bezug auf die Eigentumsverhältnisse des Stahlunternehmens,
das als insolvent erklärt wurde, müssen unverzüglich Entscheidungen getroffen
werden. Montenegro hat im Bereich Finanzdienstleistungen,
insbesondere im Bankwesen, uneinheitliche Fortschritte erzielt. Die
Zusammenarbeit zwischen den drei Regulierungsbehörden wurde verstärkt. Die
Rechtsangleichung in den Bereichen Versicherung, Finanzmarktinfrastruktur,
Wertpapiermärkte und Investitionsdienstleistungen befindet sich noch in der
Anfangsphase und die Situation der Berufsrentenfonds muss angegangen werden. Im Bereich Informationsgesellschaft und
Medien wurden weitere Fortschritte bei der Angleichung der
Rechtsvorschriften erzielt. Auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation und
der Informationsgesellschaft wurde die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde
zwar verbessert, diese ist aber weiterhin gefährdet. Es
müssen noch Anstrengungen unternommen werden, um die Rechtsvorschriften
uneingeschränkt anzuwenden und Vorkehrungen zur Gewährleistung des Wettbewerbs
einzuführen, um gleiche Ausgangsbedingungen für alle Beteiligten zu schaffen. Auf dem Gebiet der audiovisuellen Politik wurde die
Agentur für elektronische Medien gestärkt, ihre Kapazität zur wirksamen
Überwachung des Marktes bleibt jedoch unzureichend. Im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung
des ländlichen Raums wurden einige Fortschritte erzielt. Derzeit wird die Grundlage für eine präzise
Agrarstatistik aufgebaut. Bei der Entwicklung
politischer Strategien und der Nutzung der verfügbaren Finanzhilfe im Bereich
der Entwicklung des ländlichen Raums waren die Fortschritte recht begrenzt. Im Bereich Lebensmittelsicherheit sowie
Tier- und Pflanzengesundheit wurden einige Fortschritte erzielt: so wurde
die Kapazität im Bereich Lebensmittelsicherheit ausgebaut, und die
Rechtsangleichung an den Besitzstand auf dem Gebiet der Tier- und
Pflanzengesundheit ist vorangekommen. Im Fischereiwesen sind einige
Fortschritte zu verzeichnen, vor allem in Bezug auf den Ausbau der
Verwaltungskapazität, die Stärkung der Inspektionen, die Überwachung der
Seefischereiressourcen und eine systematischere Datenerhebung. Die Management-
und Inspektionskapazitäten der Fischereiverwaltung sind weiterhin unzureichend.
Auf dem Gebiet der Verkehrspolitik
wurden Fortschritte bei der Rechtsangleichung an den Besitzstand insbesondere
im Bereich des Straßen- und Luftverkehrs erzielt. Weitere Anstrengungen wurden
unternommen, um die Rechtsvorschriften zum Verkehr vollständig an den
Besitzstand anzugleichen, insbesondere durch die Annahme des dritten
Reformpakets für den Schienenverkehr. Es
wurden Beschlüsse über die Abschaffung diskriminierender
Straßennutzungsgebühren, die auf in der EU zugelassene Fahrzeuge erhoben
werden, angenommen. Diese müssen jedoch noch
voll umgesetzt werden. Montenegro hat im Bereich Energie einige
Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere bei den erneuerbaren Energien. Eine
neue Strategie für die Energiepolitik bis 2030 wurde verabschiedet. Weitere
Bemühungen sollten unternommen werden, um die Rechtsvorschriften zu den
Ölvorräten anzunehmen und ein regulatorisches Umfeld zu schaffen, das der
zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energiequellen in allen Sektoren förderlich
ist. Die Verwaltungskapazität ist weiterhin begrenzt.
Montenegro hat einige Fortschritte im Bereich Steuern
erzielt, insbesondere durch die Entwicklung eines EDV-gestützten Systems für
Registrierung und Steuererhebung. Die Verwaltungskapazität im Bereich der
Informationstechnologien (IT) und die Leistungsfähigkeit der Datensysteme in
den Bereichen Verwaltungszusammenarbeit und interne Kontrolle sind weiterhin
unzureichend. Auf dem Gebiet der Wirtschafts- und
Währungspolitik sind weitere Fortschritte zu vermelden, insbesondere wurde
der Rechtsrahmen durch die Annahme detaillierter Bestimmungen zu den
Reserveverpflichtungen, zum Kreditregister sowie zur Frage, wie abgenutzte
Banknoten und Münzen aus dem Verkehr gezogen, ersetzt und vernichtet werden,
verbessert. Im Bereich Statistik sind gute
Fortschritte zu verzeichnen. Montenegro
hat im April 2011 erfolgreich eine Haushalts- und Volkszählung durchgeführt und
die ersten vollständigen Ergebnisse im Juli veröffentlicht. Damit bei der
Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Bereich Statistik ein
zufriedenstellender Stand erreicht wird, müssen allerdings noch erhebliche
Anstrengungen unternommen werden, um bestehende Mängel zu beheben und die
statistische Infrastruktur zu verbessern. Bei der Rechtsangleichung an den Besitzstand
auf dem Gebiet Sozialpolitik und Beschäftigung wurden geringe
Fortschritte erzielt, die insbesondere die Bereiche Gesundheitsschutz und
Sicherheit am Arbeitsplatz, soziale Inklusion und Sozialschutz betreffen. Auf
dem Gebiet des sozialen Dialogs sind einige Fortschritte festzustellen. Im Bereich Antidiskriminierung wurden Anstrengungen
unternommen, insbesondere wurden das Gesetz über den Bürgerbeauftragen und
Sensibilisierungsmaßnahmen verabschiedet. Sowohl die Kapazität der staatlichen
Arbeitsvermittlung als auch die aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen reichen weiterhin
nicht aus, um die niedrige Erwerbs- und Beschäftigungsquote zu steigern und das
Missverhältnis zwischen dem Bedarf und den verfügbaren Qualifikationen zu
beheben. Insgesamt wirkt sich die Situation der öffentlichen Finanzen negativ
auf die Sozialreformen aus. Auf dem Gebiet der Unternehmens- und
Industriepolitik hat es vor allem bei der Entwicklung der politischen
Strategien für die KMU einige Fortschritte gegeben. Allerdings müssen die
Bemühungen zur Entwicklung der Industriepolitik und der Strategien für die
strategisch wichtigen Teilbereiche des verarbeitenden Gewerbes intensiviert
werden. Geringe Fortschritte wurden beim Aufbau der transeuropäischen
Netze erzielt. Bei den
Infrastrukturen für das TEN-V-Netz muss weiter an der Verbesserung der Straßen-
und Schienenverbindungen gearbeitet werden. Die
Fortschritte beim TEN-E-Netz betrafen vor allem die Verbesserung der
Verbindungsleitungen für die Stromübertragung. Was die Regionalpolitik und die
Koordinierung der Strukturinstrumente angeht, wurden geringe Fortschritte
erzielt; diese betrafen vor allem die Einrichtung der einschlägigen
Durchführungsstrukturen für die IPA-Komponenten III und IV. Diese Strukturen
müssen dringend fertig gestellt werden. Die adäquate Verwaltungskapazität muss
aufgebaut werden, unter anderem in den Bereichen Strategieplanung,
Projektentwicklung, Projektmanagement sowie Finanzmanagement und Kontrolle. Im Bereich Justiz
und Grundrechte hat Montenegro einige Fortschritte vorzuweisen,
insbesondere bei der Berücksichtigung der einschlägigen Schüsselprioritäten,
die in der Stellungnahme der Kommission genannt wurden. Zur Angleichung der
Rechtsvorschriften an den Besitzstand in diesem Kapitel werden weiterhin
anhaltende Bemühungen erforderlich sein, vor allem um sicherzustellen, dass
diese mittelfristig wirksam angewandt und durchgesetzt werden. Bei der
Bekämpfung von schwerer Kriminalität, insbesondere von Korruption auf hoher
Ebene, müssen weitere Erfolge erzielt werden. Was die Grundrechte angeht, so
wurden zwar Fortschritte bei der Stärkung des rechtlichen und institutionellen
Rahmens erzielt, die bestehenden Rechtsgarantien müssen jedoch uneingeschränkt
durchgesetzt und die Verwaltungskapazität ausgebaut werden. Im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit
sind gute Fortschritte bei der Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit,
insbesondere in Strafsachen, zu verzeichnen. Einige Fortschritte sind auf dem
Gebiet Migration und Asyl zu verzeichnen. Auch
beim Grenzmanagement sind Fortschritte festzustellen.
Für die Terrorismusbekämpfung wurde eine neue Strategie angenommen. Bei
der Bewältigung der Herausforderungen, die sich bei der Bekämpfung der
organisierten Kriminalität stellen, wurden Fortschritte erzielt, insbesondere
durch eine engere internationale und regionale Zusammenarbeit. Die Anzahl der
Ermittlungen und Festnahmen in diesbezüglichen Fällen ist – vor allem im
Bereich des Drogenhandels – leicht gestiegen. Finanzermittlungen in zwei
größeren Fällen führten zur vorübergehenden Beschlagnahme von Vermögenswerten
in beträchtlicher Höhe. Insgesamt ist die Anzahl der Finanzermittlungen und
Beschlagnahmen von Erträgen aus Straftaten jedoch weiterhin niedrig. Die
Polizeiarbeit auf der Grundlage nachrichtendienstlicher Informationen und die
Zusammenarbeit zwischen den Behörden muss verbessert werden. Die Ermittlungs-
und Strafverfolgungsverfahren müssen gestärkt werden, insbesondere in den
Bereichen Menschenhandel und Geldwäsche. Die Änderungen der Gesetze über
interne Angelegenheiten und zur Prävention der Geldwäsche wurden noch nicht
angenommen. Bei der Visapolitik muss die Angleichung fortgesetzt werden. Zudem
bedarf es weiterer Anstrengungen, um für angemessene Aufnahmebedingungen für
Asylbewerber und irreguläre Migranten zu sorgen. Im Bereich Wissenschaft und Forschung
wurden gute Fortschritte erzielt. Der
institutionelle und rechtliche Rahmen für wissenschaftliche
Forschungstätigkeiten wurde gestärkt und es wurden verschiedene Maßnahmen zur
Verbesserung der Mobilität der Wissenschaftler ergriffen. Den Vorbereitungen
auf die „Union der Innovation“ sollte gebührende Aufmerksamkeit gewidmet
werden. Im Bereich Bildung und Kultur sind
einige Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere was die Rechtsangleichung an
den Besitzstand angeht. Weitere Anstrengungen sind noch erforderlich, um eine
inklusive Bildung für benachteiligte Gruppen und für Kinder mit besonderem
Förderbedarf zu gewährleisten. Montenegro hat im Bereich Umwelt und
Klimaschutz bei der Rechtsangleichung und der Anwendung des Besitzstands
geringe Fortschritte erzielt. Diese
ergaben sich vor allem aus der Annahme der Durchführungsvorschriften zur
Abfallwirtschaft und zu den Naturschutzgebieten und der Ratifizierung
internationaler Umweltübereinkommen. Die Verwaltungskapazität
der Umweltschutzbehörde (EPA) wurde verbessert, muss aber noch erheblich
ausgebaut werden; dies gilt in besonderem Maße für den Bereich Inspektionen. Montenegro muss seine Strategieplanung in allen
Sektoren schneller voranbringen und Umweltfragen in anderen Sektoren
systematischer mit berücksichtigen, um für eine tragfähige Finanzierung der
Umsetzung zu sorgen. Die Verwaltungskapazitäten für Umwelt und Klimaschutz auf
lokaler und nationaler Ebene müssen gestärkt werden. Im Bereich Verbraucher- und
Gesundheitsschutz macht Montenegro Fortschritte bei der Rechtsangleichung
an die EU-Verbraucherpolitik und die EU-Gesundheitsstrategie. Allerdings bedarf
es weiterer Bemühungen, um die nationalen Rechtsvorschriften an den Besitzstand
anzupassen und die Verwaltungskapazität aufzubauen. Für Verbraucherorganisationen
und Sensibilisierungsmaßnamen wird weiterhin nur in geringem Umfang
Unterstützung bereitgestellt. Im Bereich Zollunion wurden einige
Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Angleichung der kombinierten
Nomenklatur und der Abschaffung der Zollgebühren, die nicht im Einklang mit dem
Besitzstand und den Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem SAA stehen. In
Bereichen wie Quotenmanagement, sicherheitsspezifische Bestimmungen und
Angleichung an den EU-Zollkodex sind weitere Anstrengungen erforderlich. Einige Fortschritte sind auf dem Gebiet der Außenbeziehungen
zu verzeichnen. Die institutionellen und
administrativen Kapazitäten für die Bereiche Handels- und Entwicklungspolitik
und humanitäre Hilfe müssen ausgebaut werden. Montenegro hat im Bereich der Außen-,
Sicherheits- und Verteidigungspolitik weitere Fortschritte erzielt.
Insbesondere hat es weiterhin in erheblichem Maße zur Stabilität in der Region
beigetragen. Montenegro hat
Fortschritte im Bereich Finanzkontrolle zu verzeichnen, insbesondere bei
der internen und externen Rechnungsprüfung. Allerdings müssen die
Durchführungskapazitäten des Landes in den Bereichen, die mit Finanzmanagement
und ‑kontrolle verbunden sind, noch gestärkt werden, um die Gesetzgebung
uneingeschränkt und wirksam anzuwenden. Bei den Finanz-
und Haushaltsbestimmungen gibt es im Hinblick auf die wichtigsten
Grundsätze und die Institutionen in den Politikbereichen, für die die
Eigenmittelbestimmungen gelten, keine größeren Unterschiede zwischen den
Systemen in Montenegro und der EU; allerdings wurde der Verwaltungsrahmen für
die Anwendung der Eigenmittelbestimmungen noch nicht eingerichtet. Albanien Die innenpolitische Lage Albaniens war von
politischem Stillstand und dem teilweisen Boykott des Parlaments durch die
Opposition beherrscht. Diese festgefahrene
politische Lage war nach den Parlamentswahlen vom Juni 2009 entstanden. Das Ergebnis dieser Wahlen, die laut der OSZE/BDIMR
trotz einiger Mängel die meisten internationalen Standards erfüllten, wurde von
der Sozialistischen Partei angefochten. Die
gewalttätigen Zwischenfälle vom 21. Januar 2011, die vier Demonstranten
das Leben kosteten, haben das Klima des Misstrauens zwischen den beiden großen
politischen Parteien und auch gegenüber bestimmten staatlichen Institutionen
verstärkt. Die Kommunalwahlen vom 8. Mai haben
die Polarisierung zwischen der Regierungsmehrheit und der Opposition nach der
umstrittenen Auszählung von in falsche Urnen eingeworfenen Wahlzetteln und den
umstrittenen Wahlergebnissen in Tirana weiter verschärft. Aufgrund dieser Vorfälle rückten die dringend
notwendigen EU-Reformen politisch in den Hintergrund. Daher unternahm die Regierung einige
Anstrengungen, um die EU-Integrationsagenda voranzubringen und insbesondere
einen Aktionsplan zur Umsetzung der Empfehlungen vorzubereiten, die die
Kommission in ihrer Stellungnahme von 2010 formuliert hatte. Die Bemühungen der
Regierung spiegelten sich in der guten Zusammenarbeit zwischen der
Regierungsmehrheit und der Opposition im Parlamentsausschuss für europäische Integration
bei der Umsetzung des Aktionsplans wider, sowie in den gemeinsamen Versuchen,
eine Einigung über die notwendigen Reformen zu erzielen. Letztlich kamen die Bemühungen, u. a. zur Bildung von
Arbeitsgruppen zur Wahlreform jedoch zum Erliegen. Am
5. September beendete die Opposition ihren Boykott und nahm ihre
parlamentarische Arbeit wieder auf. Was die Erfüllung der politischen Kriterien
für die EU-Mitgliedschaft betrifft, so waren die Fortschritte des Landes
insgesamt begrenzt. Wichtige EU-bezogene
Reformen wurden durch die festgefahrene politische Lage behindert. Hinsichtlich
der Schlüsselprioritäten[20]
und anderer in der Stellungnahme aufgeführter Herausforderungen wurden
uneinheitliche Fortschritte erzielt. Bei der
Durchführung der Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der
Verbesserung der Behandlung von Häftlingen und den Rechten des Kindes hat es
einige Fortschritte gegeben. Bei der
Arbeitsweise des Parlaments, den Wahlen, dem Justizwesen, der
Betrugsbekämpfung, den Eigentumsrechten und der Verbesserung der
Lebensbedingungen der Roma-Gemeinschaft sind allerdings nur begrenzte
Fortschritte zu verzeichnen. In sämtlichen in
der Stellungnahme vom letzten Jahr ermittelten Bereichen wird Albanien
intensive und nachhaltige Anstrengungen unternehmen müssen. Im Bereich Demokratie
und Rechtsstaatlichkeit haben sich der anhaltende politische
Stillstand, das nach wie vor angespannte politische Klima und das wachsende
Misstrauen zwischen der Regierungsmehrheit und der Opposition negativ auf das
Vorankommen der Reformagenda ausgewirkt. Die
Reformmaßnahmen in zentralen Bereichen sind noch im Gange und wichtige
Rechtsvorschriften stehen kurz vor der Annahme oder müssen noch zum Abschluss
gebracht werden. Trotz einiger
Verbesserungen bei den Parlamentsvorschriften und -verfahren sowie einer
gewissen Stärkung der parlamentarischen Verwaltungskapazitäten ist die
Leistungsfähigkeit des Parlaments hinsichtlich seiner Rechtssetzungs-
und Kontrollfunktionen – einer der Schlüsselprioritäten der Stellungnahme –
nach wie vor unzureichend. Der politische
Stillstand hat sowohl die Parlamentsarbeit als auch die Aufnahme eines
nachhaltigen und konstruktiven politischen Dialogs erheblich behindert. Ebensowenig konnte ein Konsens zur Durchführung der
einschlägigen EU-Reformen erreicht werden. Der
Boykott der Opposition hat einen Teil der Parlamentsgeschäfte, einschließlich
der Annahme von Gesetzen, die eine Dreifünftelmehrheit erfordern, behindert. Das Ende des Boykotts der Opposition und deren
vollständige Wiederaufnahme der parlamentarischen Arbeit am 5. September
ist ein positiver Schritt hin zur Normalisierung des politischen Dialogs und
der Zusammenarbeit. Im Parlament muss ein inklusives politisches Umfeld
gefördert werden, das einen parteiübergreifenden Konsens ermöglicht. Die Polarisierung der politischen Landschaft und
das Misstrauen zwischen Regierung und Opposition haben die Kommunalwahlen vom
8. Mai beeinträchtigt. Die Einhaltung der
internationalen Standards, eine der Schlüsselprioritäten der Stellungnahme, wurde
bei diesen Wahlen in einigen Bereichen gewährleistet, in anderen Bereichen
wurde sie nicht erreicht. Die Wahlreform, die
zu den Schlüsselprioritäten der Stellungnahme zählt, kam zum Erliegen. Das Parlament hat noch kein ordentliches
parlamentarisches Anhörungs- und Abstimmungsverfahren für die Ernennung von
Richtern des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs – ebenfalls eine
Schlüsselpriorität der Stellungnahme – gewährleistet. Die Regierung
und der Parlamentsausschuss für europäische Integration haben sich bemüht, die
Reformen im Hinblick auf die EU-Integration voranzubringen und zu koordinieren
und u. a. Konsultationen über den Aktionsplan zur Umsetzung der in der
Stellungnahme der Kommission formulierten Empfehlungen einzuleiten bzw.
durchzuführen, vor allem was die 12 Schlüsselbereiche betrifft. Die Qualität
der Gesetzentwürfe und Konsultationen Dritter muss erheblich verbessert werden. Der Dezentralisierungsprozess wurde durch die
schwierigen Beziehungen zwischen Zentralregierung und Kommunalverwaltungen
beeinträchtigt. Wichtige Schritte
zur Reform der öffentlichen Verwaltung, ebenfalls
Schlüsselpriorität der Stellungnahme, einschließlich Änderungen des Gesetzes
über den öffentlichen Dienst, wurden bis heute nicht vollzogen. Trotz einiger Reformmaßnahmen wie dem Beschluss des
Ministerrates vom Juni 2011 über den Aufbau und die Organisation der
öffentlichen Behörden steht die Annahme eines Großteils von Rechtsakten noch
aus, wobei hierfür eine vollständige und nachhaltige Beendigung des anhaltenden
politischen Stillstands Voraussetzung ist, da die Annahme dieser Rechtsakte
eine Dreifünftelmehrheit im Parlament erfordert. Die
Umsetzung der bestehenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften ist nach wie vor
unzureichend. Dem Ministerium für öffentliche
Verwaltung mangelt es nach wie vor an ausreichenden Befugnissen, um seine
Aufgaben im institutionellen Gefüge in vollem Umfang wahrnehmen zu können. Der
Aufbau eines unabhängigen, leistungsbasierten und professionellen öffentlichen
Dienstes, der frei von politischer Einflussnahme ist, steht noch aus. Auch ein Ombudsmann wurde bislang nicht
ernannt. Was das Justizwesen
betrifft, wurden beim Abschluss der Justizreform, die zu den
Schlüsselprioritäten der Stellungnahme zählt, begrenzte Fortschritte erzielt. Die
Reformstrategie für den Justizbereich und ein entsprechender Aktionsplan wurden
im Juli angenommen. Zusammen bilden sie eine
solide Grundlage für die Reformbemühungen. Die
Umsetzung der Reformmaßnahmen erfordert die Bereitstellung angemessener Human-
und Finanzressourcen und eine solide interinstitutionelle Zusammenarbeit. Wichtige Rechtsakte wie das Gesetz über die
Verwaltungsgerichte, die eine Dreifünftelmehrheit im Parlament erfordern,
müssen noch angenommen werden. Die Effizienz
des Justizsystems wird durch langwierige Verfahren, die zu einem Rückstau der
anhängigen Verfahren führen, beeinträchtigt. Die
Haushaltsmittel, die für den Justizsektor bereitgestellt werden, sind weiterhin
insgesamt unzureichend. Die Vollstreckung der
gerichtlichen Entscheidungen ist nach wie vor unzureichend. Es wurden keine konkreten Schritte unternommen, um
die Korruption im Justizapparat, z. B. durch eine Begrenzung oder gar
Abschaffung der Immunität der Richter, zu bekämpfen. Im Bereich der Korruptionsbekämpfung,
die zu den Schlüsselprioritäten der Stellungnahme zählt, wurden begrenzte
Fortschritte erzielt. Der Rechtsrahmen und die
Strukturen für die interinstitutionelle Zusammenarbeit sind weitgehend
vorhanden, aber die einzelnen Maßnahmen sind insgesamt uneffektiv und die
Ergebnisse unzureichend. Es wird gerade erst
mit Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit begonnen. Die Immunität eines Teils der Beamten, das Fehlen
eines proaktiven Ansatzes und der Mangel an Ressourcen und Ausrüstung stellen
weiterhin ernstzunehmende Hindernisse für effiziente Ermittlungen dar. Hinsichtlich
der Ermittlungen, Strafverfahren und Verurteilungen fehlt es auf allen Ebenen
an einer Erfolgsbilanz. Korruption ist in vielen Bereichen nach wie vor weit
verbreitet und stellt weiterhin ein besonders schwerwiegendes Problem dar. Albanien hat den Rechtsrahmen im Bereich Menschenrechte
und Minderheitenschutz weiter gestärkt. Es hat Fortschritte in
bestimmten Schlüsselbereichen erzielt, indem z. B. der Schutz der Rechte
des Kindes durch die Annahme eines umfassenden Gesetzes gestärkt, die
Haftbedingungen für Häftlinge verbessert und Haftalternativen entwickelt
wurden. Die Fortschritte im Bereich Menschenrechte waren jedoch uneinheitlich
und es besteht erneut Anlass zur Sorge, was bestimmte Bereiche wie
Medienfreiheit betrifft, wo die redaktionelle Unabhängigkeit durch politische
und wirtschaftliche Interessen beeinträchtigt wird. Die
wirksame Um- und Durchsetzung der rechtlichen und strategischen Instrumente zur
Regelung des Bereichs Menschenrechte und Minderheitenschutz müssen deutlich
gestärkt werden. Das Thema Eigentumsrechte ist weiterhin
äußerst problematisch. Was die Annahme und
Durchführung einer kohärenten Reformstrategie und eines kohärenten Aktionsplans
in diesem Bereich betrifft, wurden nur geringe Fortschritte erzielt. Auch dieses Thema zählt zu den Schlüsselprioritäten
der Stellungnahme. Die Aufsplitterung der
Zuständigkeiten und der Mangel an Koordinierung der zuständigen Institutionen
behindern eine effektive Umsetzung der Politik, führen zu Rechtsunsicherheit
und bergen das Risiko systeminhärenter Korruption. Was die Schlüsselpriorität Stärkung des
Menschenrechtschutzes, insbesondere für Frauen, Kinder und Roma, sowie die
wirksame Umsetzung der Antidiskriminierungsstrategie betrifft, so wurden
teilweise Fortschritte erzielt. In
diesem Bereich sind einige Entwicklungen zu verzeichnen, u. a. die Annahme
einer neuen nationalen Strategie für die Geschlechtergleichstellung und die
Bekämpfung der häuslichen Gewalt sowie das Antidiskriminierungsgesetz, das
bereits angewandt wird. Einige
bedeutende Rechtslücken bestehen jedoch fort, insbesondere was die
Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen betrifft; hier muss
Albanien eine kohärente Umsetzung der bestehenden Rechts- und
Politikinstrumente gewährleisten. Die
Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Antidiskriminierungsgesetz und die
möglichen Beschwerdemechanismen muss gestärkt werden.
Anlass zur Sorge gibt nach wie vor die Diskriminierung bestimmter
benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen wie Lesben, Schwule, Bisexuelle und
Transgenderpersonen und Roma. Die Roma-Gemeinschaft
wird weiterhin ausgegrenzt und hat weder Zugang zu sozialem Schutz noch zu
sozialen Dienstleistungen. Einige Fortschritte wurden hinsichtlich der
Behandlung von Häftlingen – ebenfalls eine Schlüsselpriorität – und bei
der Umsetzung der Empfehlungen des Ombudsmanns in diesem Bereich erzielt. Es
wurden Maßnahmen ergriffen, um die Bedingungen in den Gefängnissen zu
verbessern und ein systematischeres Follow-up der Empfehlungen des Ombudsmanns
zu gewährleisten. Dennoch wird nach wie vor von Misshandlungen,
insbesondere bei Verhaftungen und im Polizeigewahrsam berichtet. Bei der Behandlung von geistig kranken Straftätern
sind nach wie vor Verbesserungen erforderlich. Das
Fehlen einer dauerhaften angemessenen Lösung für Zwangsbehandlungen gibt nach
wie vor Anlass zu großer Sorge. Im Bereich regionale Angelegenheiten und
internationale Verpflichtungen hat Albanien weiterhin zur regionalen
Stabilität beigetragen, indem es mit seinen Nachbarn und regionalen Partnern
positive Beziehungen aufbaute. Inzwischen
gilt für alle Westbalkanstaaten eine visafreie Regelung. Albanien beteiligte
sich weiterhin aktiv an Initiativen der regionalen Zusammenarbeit, u. a.
am Südosteuropäischen Kooperationsprozess (SEECP), am Regionalen
Kooperationsrat (RCC) und am mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommen
(CEFTA). Was den Internationalen Strafgerichtshof
anbelangt, so steht das bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten
Staaten von Amerika nicht mit dem Gemeinsamen Standpunkt und den Leitprinzipien
der EU im Einklang. Bosnien und Herzegowina
muss sich hier dem EU-Standpunkt anpassen. Die Wirtschaft Albaniens konnte die
makroökonomische Stabilität und den positiven Wachstumstrend während und nach
der globalen Krise aufrechterhalten. Doch
aufgrund des politischen Stillstands war die Kapazität der Regierung zur
Durchführung der notwendigen Strukturreformen eingeschränkt. Die Wirtschaft verzeichnete im Jahr 2010 ein Wachstum
von 3,8 %, während die Inlandsnachfrage verhalten ausfiel. Durch die Währungspolitik konnte die Inflation auch
trotz des Anstiegs der Rohstoffpreise auf einem stabilen Niveau gehalten
werden. Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchsetzung und der Förderung der
Rechtsstaatlichkeit sowie schwache Infrastrukturen, geringes Humankapital und
die große informelle Wirtschaft stellen Hindernisse für die wirtschaftliche
Entwicklung des Landes dar. Was die wirtschaftlichen
Kriterien angeht, so konnte Albanien durch den Abbau des Haushalts- und
Außenhandelsdefizits und die Stabilisierung der Inflationsaussichten einige
Fortschritte auf dem Weg zu einer funktionierenden Marktwirtschaft erzielen. Albanien
wird dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften der Union mittelfristig
standhalten können, wenn es seine Strukturreformen vorantreibt, u. a.
durch die Stärkung des Justizsystems und des Human- und Sachkapitals. Trotz einer stärker polarisierten politischen
Landschaft wurde der Konsens über die wesentlichen Elemente einer
Marktwirtschaft aufrechterhalten. Das Wachstum
der albanischen Wirtschaft setzte sich trotz der nach wie vor schlechten
Wirtschaftslage wichtiger Handelspartner fort, war allerdings etwas
abgeschwächt. Dank einer soliden
Währungspolitik konnte die Preisstabilität aufrechterhalten werden und die
Inflation blieb innerhalb der angestrebten Marge. Das
Leistungsbilanzdefizit und die Unausgewogenheit der öffentlichen Finanzen
wurden im Jahr 2010 reduziert. Staatliche
Eingriffe in die Wirtschaft und staatliche Zuschüsse sind weiterhin selten. Die
Kapitalausstattung und Liquidität des Bankensektors waren weiterhin gut. Bei
der Erleichterung des Marktzugangs wurden weitere Fortschritte erzielt. Die EU bleibt der wichtigste Handels- und
Investitionspartner Albaniens. Ein dauerhafter Abbau der relativ hohen
öffentlichen Schulden wurde jedoch nicht erreicht. Eine
weitere Verschlechterung der Außenhandelslage könnte sich als problematisch
erweisen, insbesondere falls die Heimatüberweisungen von im Ausland lebenden Arbeitnehmern
weiter zurückgehen sollten. Die Lage auf dem
Arbeitsmarkt hat sich im Jahr 2010 weiter verschlechtert und der Stand der
Arbeitslosigkeit ist weiterhin hoch. Die Umsetzung der Konkursverfahren wird
nicht vollständig gewährleistet, und die schwach ausgeprägte
Rechtsstaatlichkeit wirkt sich negativ auf die Durchsetzbarkeit von Verträgen
und das Geschäftsumfeld im Allgemeinen aus. Die
Frage der Eigentumsrechte ist nach wie vor ungelöst. Im
Bankensektor gibt der hohe Anteil notleidender Kredite weiterhin Anlass zur
Sorge. Die Investitionen in das Humankapital
und die Infrastruktur sind weiterhin unzureichend. Der
informelle Sektor stellt nach wie vor ein Problem dar.
Aufgrund der Konzentration der Produktion in den verschiedenen Sektoren
und Ausfuhrmärkten ist die Wirtschaft durch externe Schocks gefährdet. Einige Fortschritte erzielte Albanien bei der
Verbesserung seiner Fähigkeit, seine aus der Mitgliedschaft erwachsenden
Verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere in den Bereichen freier
Warenverkehr, Unternehmens- und Industriepolitik, Justiz, Freiheit und
Sicherheit, auswärtige Beziehungen und Finanzkontrolle. In anderen Bereichen
wie Freizügigkeit der Arbeitnehmer, öffentliche Auftragsvergabe, Rechte an
geistigem Eigentum, Informationsgesellschaft und Medien sowie Energie, Umwelt
und Luftverkehr waren die Fortschritte hingegen begrenzt. Nachhaltige Anstrengungen sind erforderlich, um die
Verwaltungskapazität für die Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zu
stärken. Zusätzliche Anstrengungen sind
erforderlich, um die fristgerechte Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen des
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens sicherzustellen. Gute Fortschritte sind im Bereich des freien
Warenverkehrs bei der Normung zu verzeichnen. Die
Schaffung einer angemessenen Marktüberwachungsstruktur steht jedoch noch aus. Im Bereich Freizügigkeit der Arbeitnehmer
sind nur geringe Fortschritte zu verzeichnen und die Vorbereitungen in diesem
Bereich befinden sich noch in einem frühen Stadium. In
Bezug auf das Niederlassungsrecht und den freien Dienstleistungsverkehr,
insbesondere die Postdienstleistungen, wurden einige Fortschritte erzielt. Im Bereich freier Kapitalverkehr sind
hinsichtlich des Rechtsrahmens für Zahlungssysteme und die Bekämpfung der
Geldwäsche einige Fortschritte zu verzeichnen. Es
sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die nationale Strategie zur
Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzkriminalität wirksam umsetzen zu
können. Wenige
Fortschritte wurden im öffentlichen Auftragswesen erzielt. Die institutionellen Kapazitäten sind hier
weiterhin gering und es mangelt an einer klaren Festlegung und Verteilung der
institutionellen Zuständigkeiten. Die Vorbereitungen in diesem Bereich sind
insgesamt mäßig fortgeschritten. Im Bereich Unternehmensrecht
sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die
Kapazität des nationalen Rates für Rechnungslegung und die operative
Unabhängigkeit der staatlichen Aufsichtsstelle sind jedoch weiterhin
mangelhaft. Bei den Rechten an geistigem
Eigentum sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen und die
Vorbereitungen in dem Bereich sind kaum vorangeschritten. Ein wirksamer Schutz der Rechte an geistigem und
gewerblichem Eigentum ist nach wie vor nicht gewährleistet. Albanien ist es nicht gelungen, seiner aus dem
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erwachsenden Verpflichtung, einen
vergleichbaren Schutz wie in der EU zu gewährleisten, fristgerecht
nachzukommen. Dies gilt auch für die Rechtsdurchsetzung in diesem Bereich. Im Bereich Wettbewerb wurden sowohl beim Kartellrecht
als auch bei den staatlichen Beihilfen mäßige Fortschritte erzielt. Allerdings fehlt es den verantwortlichen Behörden
an der nötigen Verwaltungskapazität. Die
operative Unabhängigkeit der Kommission für staatliche Beihilfen muss
aufrechterhalten werden. Die Vorbereitungen in
diesem Bereich verlaufen planmäßig. Im Bereich Finanzdienstleistungen
sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Der
Rechtsrahmen für Risikomanagement und für die Eigenkapitalausstattung wurde
verbessert. Die Aufsichtskapazitäten im
Nichtbankensektor sind weiterhin mangelhaft. Im Bereich Informationsgesellschaft
und Medien wurden uneinheitliche Fortschritte erzielt. Die Angleichung an den EU-Besitzstand und die
Marktliberalisierung im Bereich elektronische Kommunikation werden verbessert. Die Mediengesetzgebung wurde jedoch noch nicht an
die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste angepasst, und die Kapazitäten
der Regulierungsbehörde für Radio und Fernsehen sind weiterhin gering. Die Vorbereitungen sind hier nicht sehr weit vorangekommen. Im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung
des ländlichen Raums wurden einige Fortschritte erzielt, insbesondere beim Aufbau der für die
Entwicklung des ländlichen Raums notwendigen Strukturen. Allerdings sind die Kapazitäten für die Durchführung von
Analysen und für die Gestaltung und Durchführung der Maßnahmen für die
Entwicklung des ländlichen Raums nach wie vor unzureichend. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit sowie
Tier- und Pflanzengesundheit wurden einige uneinheitliche Fortschritte
erzielt. Die operativen Kapazitäten der
nationalen Lebensmittelbehörde wurden bedeutend gestärkt und der Rechtsrahmen
im Bereich Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzengesundheit wurde
verbessert. Insgesamt sind die Kapazitäten und
die behördenübergreifende Zusammenarbeit unzureichend und die Zuständigkeiten
nicht klar genug definiert. Im Bereich Fischerei
wurden, insbesondere bei der Inspektion und Kontrolle, einige Fortschritte
erzielt. Die Rechtsvorschriften in
diesem Bereich werden aufgrund fehlender materieller und finanzieller
Ressourcen und der mangelhaften interinstitutionellen Zusammenarbeit kaum
durchgesetzt. Im Bereich Verkehrspolitik
sind uneinheitliche Fortschritte zu verzeichnen. Während
es Fortschritte bei der Rechtsangleichung im Straßenverkehr und im
Luftverkehrsmanagement gegeben hat, gibt die Luftverkehrssicherheit weiterhin
Anlass zur Sorge. Im Schienen- und
Seeverkehrssektor sind weitere Anstrengungen erforderlich. Die Fortschritte im Bereich Energie sind
begrenzt. Bei der Versorgungssicherheit sind
leichte Verbesserungen festzustellen, doch die Marktreform im
Elektrizitätssektor wurde noch nicht wirksam umgesetzt, und die Gewährleistung
der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Sektors bedarf weiterer Anstrengungen. Die
Kapazitäten und die institutionelle Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden für
den Elektrizitäts- und Gassektor und für Strahlenschutz müssen weiter gestärkt
werden. Die Vorbereitungen in diesem Bereich
schreiten langsam voran. Wenngleich
hinsichtlich der Angleichung der Rechtsvorschriften im Steuerbereich
einige Fortschritte erzielt wurden, sind weitere Anstrengungen zur Steigerung
der administrativen und fachlichen Kapazitäten, u. a. im Bereich
Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, erforderlich. Im Bereich Wirtschafts-
und Währungspolitik sind keine Fortschritte zu vermelden. Im Bereich Statistik, insbesondere bei der
Klassifizierung und der statistischen Infrastruktur, wurden Fortschritte
erzielt. Bei den Sektorstatistiken sind
uneinheitliche Fortschritte zu verzeichnen. Im Bereich Sozialpolitik
und Beschäftigung waren die Fortschritte uneinheitlich. Wenngleich es einige positive Entwicklungen in den
Bereichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Sozialdialog und
Sozialschutz gegeben hat, sind informelle Beschäftigung und Erwerbslosigkeit
auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor weit verbreitet. Insgesamt
wurden die Maßnahmen zudem nicht ausreichend umgesetzt, insbesondere was den
Bereich soziale Inklusion betrifft. Die
Vorbereitungen sind hier nicht sehr weit vorangekommen. Im Bereich Unternehmens- und
Industriepolitik hat es insbesondere was die Verbesserung des Rechtsumfelds
für Unternehmen und den Finanzierungszugang für KMU betrifft, Fortschritte
gegeben. Es wurden Institutionen zur Förderung
der Innovation und technologischen Entwicklung eingerichtet. Die Vorbereitungen
in diesem Bereich sind im Gange. Einige Fortschritte wurden beim Aufbau der transeuropäischen
Netze erzielt. Die Fertigstellung der
Verkehrskorridore kam voran und neue Stromverbindungen wurden in Betrieb
genommen. Begrenzte Fortschritte wurden im Bereich Regionalentwicklung
und Koordinierung der Strukturfonds erzielt. Beträchtliche
Anstrengungen sind erforderlich, um die notwendigen institutionellen und
administrativen Kapazitäten aufzubauen und ausgereifte Projekte im Bereich der
Regionalentwicklung auf den Weg zu bringen. Die
Vorbereitungen in diesem Bereich befinden sich immer noch in einem frühen
Stadium. Im Bereich Justiz
und Grundrechte bestehen trotz verschiedener Anstrengungen zur Ausarbeitung von
Gesetzen im Einklang mit den europäischen Standards nach wie vor erhebliche
Lücken. Darüber hinaus ist die Umsetzung der Vorschriften und Strategien in
diesem Bereich insgesamt weiterhin unzureichend und stellt eine große
Herausforderung dar. Die Angleichung der albanischen Rechtsvorschriften an
europäische Standards und den Besitzstand im Bereich Justiz und Grundrechte
befindet sich noch in einem frühen Stadium. Im Bereich Recht,
Freiheit und Sicherheit wurden Fortschritte erzielt. Die Aufhebung der Visumpflicht bei der Einreise in den
Schengen-Raum trat im Dezember 2010 für Staatsangehörige mit biometrischem Pass
in Kraft. Fortschritte bei der Bekämpfung der
organisierten Kriminalität wurden insbesondere durch die gute internationale
Zusammenarbeit und die Umsetzung des Antimafia-Gesetzes, einschließlich der
Beschlagnahme illegal erlangter Vermögenswerte erzielt.
Die organisierte Kriminalität stellt jedoch weiterhin ein Problem dar. Die Anstrengungen zur wirksamen Umsetzung der
Rechtsvorschriften und zur Unterstützung der Bekämpfung der organisierten
Kriminalität – die ebenfalls zu den in der Stellungnahme der Kommission
genannten Schlüsselprioritäten zählt – müssen aufrechterhalten werden. Hierzu gehört auch der Nachweis einer glaubwürdigen
Erfolgsbilanz in den Bereichen proaktive Ermittlungen, strafrechtliche
Verfolgung und gegebenenfalls Verurteilungen. Die
Maßnahmen zur Verbesserung der Kompetenz und der Verantwortung der Ermittler
sowie der Zusammenarbeit der Strafvollzugsbehörden sollten aktiv weiterverfolgt
werden. Die Bekämpfung des Drogenhandels, der
Geldwäsche und des Menschenhandels sowie die Gewährleistung des Opferschutzes
müssen intensiviert und systematisch vorangebracht werden, und der Rechtsrahmen
für die Beschlagnahme illegal erworbener Vermögenswerte muss systematisch
gestärkt werden. Fortschritte sind bei der Fähigkeit zur
Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Wissenschaft und Forschung
zu verzeichnen. Die Verwaltungskapazität für
die der Teilnahme am 7. EU-Forschungsrahmenprogramm wurde ausgebaut,
wenngleich die nationalen Forschungskapazitäten nach wie vor gering sind. Einige Fortschritte wurden im Bereich Bildung
und Kultur, insbesondere bei der beruflichen Bildung erzielt. Bei der Rechtsangleichung im Umweltbereich
sind insgesamt geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die
Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften ist insgesamt noch unzureichend. Die
Stärkung der Verwaltungskapazität und der interinstitutionellen Zusammenarbeit
bedarf weiterer Anstrengungen. Hinsichtlich des Klimawandels erzielte
das Land insgesamt keine Fortschritte und es bestehen nach wie vor nur äußerst
geringe institutionelle Kapazitäten in diesem Bereich.
Im Bereich Verbraucher-
und Gesundheitsschutz wurden einige Fortschritte erzielt. Auch bei den Vorschriften zum Verbraucherschutz und
der Rechtsdurchsetzung in diesem Bereich wurden Fortschritte erzielt. Insgesamt wurde der Rechtsrahmen in diesem Bereich
verbessert. Was die öffentliche Gesundheit
angeht, kam das Gesetz über die Krankenversicherung voran und sind einige
positive Entwicklungen in den Bereichen übertragbare Krankheiten und geistige
Gesundheit zu verzeichnen. Dennoch gibt es
beim Zugang zu grundlegenden Versorgungsleistungen im Gesundheitsbereich auch
weiterhin Ungleichheiten. Was die Zollunion
betrifft, sind einige Erfolge bei der Rechtsangleichung zu verzeichnen und die
Vorbereitungen in diesem Bereich kommen voran. Bei der Bestimmung des
Zollwertes werden allerdings – gemessen an EU-Standards – weiterhin in hohem
Maße Referenzpreise herangezogen; zudem sind weitere Anstrengungen zur
Vereinfachung der Verfahren und zur Förderung des Handels erforderlich. Die Durchsetzungskapazität und die Verwaltung der
Humanressourcen sind hier nach wie vor unzureichend. Im Bereich Außenbeziehungen wurden,
insbesondere was die gemeinsame Handelspolitik betrifft, einige Fortschritte
erzielt. Die institutionellen und
administrativen Kapazitäten müssen gestärkt werden. Im
Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik wurden
ebenfalls Fortschritte erzielt. Das Land hat
sich den meisten Erklärungen und Gemeinsamen Standpunkten der EU angeschlossen
und beteiligt sich weiter an Einsätzen im Rahmen der GSVP. Im Bereich Finanzkontrolle wurden
Fortschritte erzielt. Die Primärgesetzgebung
für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und die zentrale
Haushaltskontrolle wurden verbessert. Die
Verwaltungskapazität für die interne Kontrolle muss gestärkt werden. Die Vorbereitungen im Bereich Schutz der
finanziellen Interessen der EU befinden sich in einem frühen Stadium. Im Bereich Finanz- und
Haushaltsbestimmungen wurden die grundlegenden Prinzipien und Einrichtungen
in den das Eigenmittelsystem betreffenden Politikbereichen festgelegt. Die Schaffung eines administrativen Rahmens für die
Anwendung des Eigenmittelsystems der EU steht noch aus.
Bosnien und Herzegowina Bei der Erfüllung der politischen Kriterien
hat Bosnien und Herzegowina begrenzte Fortschritte erzielt. In den Bereichen Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit ist die Einrichtung der Exekutiv- und
Legislativbehörden auch ein Jahr nach den Parlamentswahlen vom 3. Oktober
2010 noch nicht abgeschlossen und die Bildung einer gesamtstaatlichen Regierung
steht weiterhin aus. Diese erheblichen Verzögerungen haben dazu geführt, dass
Bosnien und Herzegowina bei vielen wichtigen Reformen nicht weiter
vorangekommen ist. Das Fehlen überzeugender Maßnahmen zur
Anpassung der Verfassung an die Europäische Menschenrechtskonvention
stellt weiterhin ein ernsthaftes Problem dar. Die erste interinstitutionelle Arbeitsgruppe,
die zur Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte im Fall Sejdić-Finci[21]
eingesetzt worden war, konnte keine Einigung erzielen.
Die Einsetzung einer neuen Arbeitsgruppe, wie vom Ministerrat empfohlen,
steht noch aus. Die
Nationalversammlung der Republik Srpska nahm Schlussfolgerungen sowie eine
Entscheidung zur Durchführung eines Referendums über die Justizinstitutionen
auf gesamtstaatlicher Ebene an. Nach der
EU-Unterstützung hob die Nationalversammlung der Republik Srpska ihre
Entscheidung über das Referendum auf und nahm am 1. Juni eine Änderung
ihrer Schlussfolgerungen an. Im Rahmen des
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens hat Bosnien und Herzegowina mit der
EU einen strukturierten Dialog über den Justizsektor aufgenommen. Die Verwaltungskapazität des Parlaments
hat sich verbessert, aber die mangelnde Koordinierung zwischen den Parlamenten
auf Ebene des Gesamtstaates und der Entitäten, wie auch die politische
Zerrissenheit der Entitäten behindern weiterhin die Arbeit der
parlamentarischen Versammlung. Auch die
Funktionsfähigkeit der Regierungsinstitutionen wird auf verschiedenen
Ebenen nach wie vor durch eine bruchstückhafte und unkoordinierte Politik
beeinträchtigt. Die drei Mitglieder des
Staatspräsidiums waren verstärkt darum bemüht, eine gemeinsame Formulierung und
Umsetzung der politischen Maßnahmen zu erreichen, aber bei der Koordinierung im
Außenbereich herrschte in einigen Bereichen weiterhin Uneinigkeit. In
EU-Fragen, einschließlich der Programmierung der Finanzhilfe im Rahmen des
Heranführungsinstruments (IPA), muss ein effektiver Koordinierungsmechanismus
zwischen Gesamtstaat und Entitäten eingerichtet werden.
Im Bereich der öffentlichen
Verwaltungsreform wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Umsetzung der
Reformmaßnahmen in diesem Bereich wird fortgesetzt. Allerdings
ist die Koordinierung zwischen den verschiedenen Behörden nach wie vor
unzureichend, und dem Reformprozess in diesem Bereich fehlt insgesamt die
nötige politische Unterstützung. Weiterhin
sind große Anstrengungen erforderlich, um politische Interferenzen zu
verhindern. Der für die gesamtstaatliche Ebene
ernannte Ombudsmann hat seine Arbeit aufgenommen, aber die Wirksamkeit seiner
Arbeit wird durch Personalmangel und Mittelknappheit erschwert. Auch der Aufbau eines professionellen,
unparteiischen, rechenschaftspflichtigen, transparenten und effizienten
öffentlichen Dienstes, der leistungsorientiert und kompetent ist, bedarf
weiterer Aufmerksamkeit. Bei der Verbesserung des Justizsystems hat
Bosnien und Herzegowina begrenzte Fortschritte vorzuweisen. Zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU wurde
ein strukturierter Dialog im Bereich Justiz eingeleitet, durch den ein
unparteiisches, unabhängiges, effektives und rechenschaftspflichtiges
Justizsystem gewährleistet werden soll. Die Bemühungen zur Umsetzung
der Justizreform und zur Verfolgung der Kriegsverbrechen müssen verstärkt
werden. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um den
Verfahrensrückstau, insbesondere in Fällen unbezahlter Rechnungen von
Versorgungsleistungen zu reduzieren, doch der Rückstau ist weiterhin
beträchtlich. Der bruchstückhafte Rechtsrahmen
in allen Bereichen der Gerichtsbarkeit lastet sowohl in legislativer als auch
in finanzieller Hinsicht schwer auf dem Justizsystem. Mangels klar definierter
Haushaltsbefugnisse sind Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Justiz weiterhin
eingeschränkt. Die häufigen politischen
Angriffe gegen das Justizsystem und der Verfahrensrückstau geben nach wie vor
ernsthaften Anlass zur Sorge. Bei der Korruptionsbekämpfung erzielte
Bosnien und Herzegowina nur sehr geringe Fortschritte; Korruption ist sowohl im
öffentlichen als auch im Privatsektor noch immer ein weit verbreitetes und
gravierendes Problem. Die Maßnahmen zur
Umsetzung der Strategie für die Korruptionsbekämpfung und eines entsprechenden
Aktionsplans sind nach wie vor unzureichend. Die
Antikorruptionsbehörde ist noch nicht voll funktionsfähig. Die gerichtliche Verfolgung von
Korruptionsfällen verläuft weiterhin schleppend und nur eine begrenzte Zahl
hochrangiger Fälle wurde strafrechtlich verfolgt. Die
mangelhafte Umsetzung der Rechtsvorschriften sowie Koordinierungsprobleme
zwischen den Entitäten stellen weiterhin ein Problem dar. Bosnien und Herzegowina muss in diesem Bereich mehr
politisches Engagement zeigen und entschlossen gegen Korruption vorgehen. Die Achtung der Menschenrechte
und der Schutz der Minderheiten sind weitgehend gewährleistet. Bosnien
und Herzegowina hat die wichtigsten internationalen Menschenrechtskonventionen ratifiziert,
bei der Umsetzung gibt es allerdings Verzögerungen.
Die bürgerlichen und politischen Rechte
werden weitgehend gewahrt. Geringe
Fortschritte wurden hingegen bei der Vereinheitlichung der strafrechtlichen
Sanktionen im gesamten Land erzielt. Die
Annahme eines Rahmengesetzes für kostenlose Rechtshilfe im Einklang mit der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) steht noch aus. Der Zugang zur Justiz in zivilrechtlichen
und strafrechtlichen Verfahren muss sichergestellt werden. Einige Verbesserungen sind bei den Haftbedingungen
zu verzeichnen, insbesondere in psychiatrischen Anstalten, doch die Themen
Überbelegung der Haftanstalten und Misshandlung von Häftlingen sind nach
wie vor nicht vom Tisch. Die Verfassung des Gesamtstaates und die
Verfassungen der Entitäten sehen die Freiheit der Meinungsäußerung und
der Medien, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Religionsfreiheit
vor. Die Rechtsvorschriften in diesem Bereich
müssen allerdings besser umgesetzt werden. Die
Selbstkontrolle des Presserates hat sich verbessert und
es gehen zunehmend Beschwerden von Bürgern über Verstöße gegen den
Pressecode bei ihm ein. Die Kapazität des
Presserates, professionelle Standards durchzusetzen, ist aufgrund fehlender
Ressourcen eingeschränkt. Der politische Druck
auf die Medien, wie auch die ethnische Voreingenommenheit, sind weiterhin ein
Problem. Auch gibt es weiterhin Fälle von
Einschüchterung von Journalisten. Die Reform
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde noch nicht umgesetzt. Zudem wird die Unabhängigkeit der
Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen weiter unterminiert und die
Ernennung der Verwaltungsratmitglieder steht noch aus. Die Entwicklung der Zivilgesellschaft erfordert
mehr Unterstützung und mehr Transparenz bei der Mittelbereitstellung. Die wirtschaftlichen und sozialen Rechte
sind im bestehenden Rechtsrahmen zwar gewährleistet, aber aufgrund der
Aufsplitterung der Kompetenzen werden sie kaum gewahrt.
Ein umfassendes gesamtstaatliches Antidiskriminierungsgesetz ist vorhanden,
aber sein Geltungsbereich bleibt begrenzt und die Anwendung ist mangelhaft. Der Schutz der Frauen vor Gewalt, wie auch
der soziale Schutz von Kindern, muss deutlich verbessert werden. Was die Beziehungen zwischen den verschiedenen
ethnischen Gruppen betrifft, ist die große Zahl der geteilten („zwei Schulen
unter einem Dach“) und monoethnischen Schulen trotz Einrichtung einer
Koordinierungsstelle weiterhin problematisch. Das auf Ansprüchen und nicht auf
Bedürfnissen beruhende Sozialleistungssystem hat ungünstige Auswirkungen auf
die Lage sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen, einschließlich der
psychisch Kranken. Der soziale Dialog und die
Geltendmachung von Arbeitnehmerrechten wurden weiterhin durch die mangelnde
Anerkennung der Sozialpartner auf gesamtstaatlicher Ebene und eine
bruchstückhafte Gesetzgebung beeinträchtigt. Die Wahrung und
der Schutz der Minderheitenrechte[22]
und der kulturellen Rechte sind weitgehend gewährleistet. Fortschritte wurden bei der Umsetzung der
Aktionspläne zur Förderung der Wohn- und Beschäftigungssituation der Roma
erzielt. Die Anstrengungen zur Sicherstellung
einer wirksamen Umsetzung der Aktionspläne im Gesundheits- und Bildungsbereich
sowie zur Verbesserung der Ressourcen und der Nachhaltigkeit der Maßnahmen
müssen verstärkt werden. Die Lebensbedingungen
der Roma sind jedoch nach wie vor äußerst schlecht und es kommt
weiterhin zu erheblichen Diskriminierungen dieser Gruppe. Mangels Geburtenregistrierung und Zugang zu
kostenloser Rechtshilfe bei der Eintragung ins Personenstandsregister ist der
Zugang zu grundlegenden sozialen und wirtschaftlichen Rechten weiterhin stark
eingeschränkt. Es sind weitere Schritte
erforderlich, um die Umsetzung des Gesetzes über nationale Minderheiten zu
verbessern und die Minderheitenrechte zu garantieren.
In Bezug auf Flüchtlinge und
Binnenvertriebene wurden einige Fortschritte erzielt. Die Strategie zur Unterstützung des
Rückkehrprozesses und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Umsetzung von
Anhang VII des Abkommens von Dayton/Paris wurde inzwischen überarbeitet. Es wurden bereits einige Schritte zur Umsetzung
dieser Strategie unternommen, insbesondere was die Bereitstellung von Mitteln
für benachteiligte Gruppen in Sammellagern betrifft. Die Verfahren für die
Bereitstellung von Rückkehrhilfe sind jedoch noch nicht vollständig anwendbar. Fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten und mangelnder
Zugang zum Sozialschutz schränken die Nachhaltigkeit der Rückkehr und
Wiedereingliederung ein. Im Bereich regionale Fragen und
internationale Verpflichtungen schreitet die Umsetzung des
Dayton/Paris-Abkommens weiter voran, allerdings wurde die territoriale
Integrität des Landes durch Vertreter der Republik Srpska häufig infrage
gestellt. Die Zusammenarbeit mit dem
Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien verläuft
weiterhin zufriedenstellend. Das Mandat des Sonderbeauftragten der
Europäischen Union wurde vom Amt des Hohen Repräsentanten auf einen alleinigen
Vertreter übertragen, der seinen Aufgaben somit im Rahmen eines zweifachen
Mandats, als EU-Sonderbeauftragter und als Leiter der EU-Delegation, nachkommt. Die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und
Staatsanwälten von Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Serbien wird
fortgesetzt. Die bilateralen Vereinbarungen
über die gegenseitige Anerkennung und Durchsetzung von Gerichtsurteilen in
Strafsachen werden weiter umgesetzt. Dennoch
werden die Ermittlungen in Kriegsverbrecherfällen weiterhin durch
strafrechtliche Hindernisse bei der Auslieferung beeinträchtigt. Was den Internationalen Strafgerichtshof
anbelangt, so steht das bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten
Staaten von Amerika nicht mit dem Gemeinsamen Standpunkt und den Leitprinzipien
der EU im Einklang. Bosnien und Herzegowina
muss sich hier dem EU-Standpunkt anpassen. Bedeutende Fortschritte wurden bei dem durch
die Erklärung von Sarajewo eingeleiteten Sarajewo-Prozess
erzielt. Infolge der Treffen von Juni und
September 2011 erzielten Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro und
Serbien hinsichtlich einer Reihe von Themen eine Einigung und legten den
Wortlaut ihrer gemeinsamen Erklärung fest, die auf einer Ministerkonferenz in
Belgrad unterzeichnet werden soll. Bosnien und
Herzegowina beteiligte sich weiterhin aktiv an Initiativen der regionalen
Zusammenarbeit, u. a. am Südosteuropäischen Kooperationsprozess (SEECP),
am Regionalen Kooperationsrat (RCC) und am mitteleuropäischen
Freihandelsübereinkommen (CEFTA). Die
nachbarschaftlichen Beziehungen des Landes wurden weiter ausgebaut. Im September nahm Bosnien und Herzegowina einen
Beschluss zur Anerkennung der Zollstempel des Kosovo an. Im Bereich der
Grenzverwaltung mit den Nachbarländern bleiben jedoch einige Fragen offen. Die Wirtschaft Bosnien und Herzegowinas
zog im Jahr 2011 nach einem eher verhaltenen Jahr 2010 wieder an. Die
wirtschaftliche Erholung ist allerdings nach wie vor gedämpft und vor allem auf
die Auslandsnachfrage zurückzuführen. Es
herrscht weiterhin hohe Arbeitslosigkeit. Die
Haushaltslage hat sich nach den Haushaltsanpassungen im Rahmen des Programms
des Internationalen Währungsfonds und infolge der höheren Einnahmen etwas
entspannt. Doch die haushaltspolitische
Nachhaltigkeit wurde durch die gescheiterte Annahme des Gesamtrahmens für
finanzpolitische Maßnahmen 2011-2013 schwer beeinträchtigt. Das Engagement für
strukturelle Reformen und solide öffentliche Finanzen in Bosnien und
Herzegowina ist weiterhin schwach und uneinheitlich, so dass das öffentliche
Finanzmanagement weiterhin ein niedriges Niveau aufweist. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Kriterien
hat Bosnien und Herzegowina auf dem Weg zu einer funktionierenden
Marktwirtschaft nut begrenzt weitere Fortschritte erzielt. Es bedarf weiterhin großer Anstrengungen, um die
Reformen voranzubringen, damit das Land dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften
innerhalb der Union langfristig standhalten kann. Die wirtschaftliche Erholung ist hauptsächlich
auf die Auslandsnachfrage zurückzuführen, aber auch die Inlandsnachfrage hat,
nicht zuletzt dank der Wiederaufnahme der Darlehenstätigkeit, angezogen. Die Industrieproduktion wurde gesteigert. Die Handelstätigkeit nahm ebenfalls deutlich zu und
die Handelsintegration mit der EU bewegt sich weiter auf hohem Niveau. Die Finanz- und Währungsstabilität konnte
aufrechterhalten werden. Die Currency-Board-Regelung
erfreut sich weiterhin großer Glaubwürdigkeit. Im
Unternehmensbereich sind einige Verbesserungen zu verzeichnen, was die
Unternehmensregistrierung und die allgemeine Straffung der Verwaltungsverfahren
betrifft. Die gescheiterte Annahme des Gesamtrahmens für
finanzpolitische Maßnahmen 2011-2013 hat die Nachhaltigkeit und Glaubwürdigkeit
der Haushaltspolitik Bosnien und Herzegowinas allerdings schwer beeinträchtigt,
und für die Finanzbehörden gibt es weiterhin keine finanzpolitischen
Leitlinien. Aufgrund des politischen
Stillstands wurde der Staatshaushalt 2011 mit großer Verzögerung angenommen und
die weiteren Programmgespräche mit dem Internationalen Währungsfonds über die
Umsetzung der Bereitschaftskreditvereinbarung wurden vertagt. Das öffentliche Ausgabenniveau ist weiterhin
niedrig, wobei die laufenden Ausgaben einen hohen Anteil am BIP haben. Die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte, vor
allem das aktuelle Leistungsbilanzdefizit, haben mit der Inflation zugenommen. Das
Unternehmensumfeld war weiterhin mit einer ineffizienten Verwaltung und dem
Problem der schwachen Rechtsstaatlichkeit konfrontiert.
Die geplante Privatisierung und Umstrukturierung öffentlicher
Unternehmen sowie die Liberalisierung des Marktes der Netzindustrien sind nicht
weiter vorangeschritten. Die
Produktionskapazität und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sind weiterhin
schwach, da die inländischen Wachstumsquellen nicht hinreichend ausgeschöpft
werden. Strukturelle Verkrustungen wie hohe
Sozialabgaben, kaum zielgerichtete soziale Transfers sowie die geringe
Mobilität der Arbeitskräfte stehen der Schaffung von Arbeitsplätzen weiter im
Wege. Es herrscht weiterhin hohe
Arbeitslosigkeit, und auch der informelle Sektor stellt nach wie vor eine große
Herausforderung dar. Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften und
politischen Strategien an die EU-Standards hat Bosnien und Herzegowina
begrenzte Fortschritte erzielt. Einige
Fortschritte wurden in den Bereichen geistiges Eigentum, staatliche Beihilfen,
Forschung, Kultur und Verkehr sowie in einer Reihe von Angelegenheiten im
Zusammenhang mit dem Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit erzielt. Besondere Anstrengungen sind noch hinsichtlich des
freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie in den Bereichen
Zoll und Steuern, Wettbewerb, öffentliches Auftragswesen, Sozial- und
Beschäftigungspolitik, Bildung, Industrie und KMU, Landwirtschaft und
Fischerei, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, Umwelt und
Klimawandel, Energie, Informationsgesellschaft und Medien sowie Statistik
vonnöten. Insgesamt vollzog sich die Umsetzung des
Interimsabkommens nach wie vor uneinheitlich. Das
Land hat aufgrund der Nichteinhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention
und der Regeln über die staatlichen Beihilfen gegen das Interimsabkommen
verstoßen. Das für die gesamtstaatliche Ebene
geltende Gesetz über staatliche Beihilfen, das für die Angleichung an das
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erforderlich ist, wurde im August
vom Ministerrat angenommen, die Verabschiedung durch das Parlament steht
allerdings noch aus. Das Volkszählungsgesetz, das für die soziale und
wirtschaftliche Entwicklung des Landes notwendig ist, muss dringend angenommen
werden. Bosnien und Herzegowina hat einige
Fortschritte in verschiedenen Bereichen des Binnenmarkts zu
verzeichnen. Was den freien Warenverkehr
betrifft, wurden einige Fortschritte bei der Marktüberwachung und dem
Verbraucherschutz erzielt. Große Anstrengungen
sind noch bei der Angleichung an den EU-Besitzstand, der Verbesserung der
Verwaltungskapazität und der Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraums
erforderlich. Geringe
Fortschritte sind in den Bereichen freier Personen- und
Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsrecht zu verzeichnen. Beide Entitäten haben Durchführungsvorschriften für
die Bereiche Finanzdienstleistungen und Koordinierung der Bankenaufsicht
angenommen. Ein grundlegender Faktor ist die
weitere Vereinfachung der Unternehmensregistrierung und die Anpassung der
Rechtsvorschriften für Postdienstleistungen. Im Bereich des freien Kapitalverkehrs
sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Die
Rechtsvorschriften müssen hier weiter an den Besitzstand angepasst und
landesweit harmonisiert werden. Im Zoll-
und Steuerbereich sind gute, aber uneinheitliche Fortschritte zu
verzeichnen. Die Rechtsvorschriften müssen
unbedingt weiter angeglichen und die erforderlichen Kapazitäten aufgebaut
werden, um eine wirksame Um- und Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum
zu gewährleisten. Bosnien und Herzegowina hat einige
Fortschritte bei der Durchsetzung der Wettbewerbsregeln erzielt. Im Bereich öffentliche Auftragsvergabe,
insbesondere was die vollständige Angleichung des Gesetzes über die öffentliche
Auftragsvergabe betrifft, sind keine Fortschritte erkennbar. Im Bereich Rechte
an geistigem Eigentum wurden weitere Fortschritte erzielt. In den Bereichen Sozial- und
Beschäftigungspolitik sowie öffentliche Gesundheit wurden geringe
Fortschritte erzielt. Für das gesamte Land
liegen Strategiepapiere vor oder werden ausgearbeitet, aber die
Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen in diesem Bereich sind nach wie
vor bruchstückhaft. Im Bereich Bildung
bestehen zwar Rahmengesetze und -strategien, aber diese wurden bislang nicht
umgesetzt. Auf dem Gebiet der Kultur
wurden einige Fortschritte verzeichnet. Im
Bereich Forschung gab es weitere Fortschritte und die Vorbereitungen für
die Union der Innovation kommen voran. Die
Verhandlungen über den Beitritt zur Welthandelsorganisation sind weiter
fortgeschritten. Was die sektorspezifischen Strategien
angeht, hat Bosnien und Herzegowina nur geringe Fortschritte bei der
Angleichung an europäische Standards erzielt. Im
Bereich Industrie und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) steht die
Annahme einer nationalen Entwicklungsstrategie, unter Berücksichtigung des
Industriebereichs noch aus, und die Strategie zur Förderung der KMU muss noch
umgesetzt werden. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit,
Tier- und Pflanzengesundheit und Fischerei wurden einige
Fortschritte erzielt. Die Fortschritte im
Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums sind nach
wie vor begrenzt. Eine engere Koordinierung zwischen der staatlichen Ebene und
der Ebene der Entitäten im Hinblick auf die Anpassung an den Besitzstand in
diesen Bereichen ist weiterhin grundlegend. Die
mangelnden Fortschritte haben negative Auswirkungen auf den Handel mit
landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Die Vorbereitungen
Bosnien und Herzegowinas im Bereich Umwelt befinden sich noch in der
Anfangsphase. Es müssen einheitliche
Rechtsvorschriften für den Umweltschutz geschaffen und eine staatliche
Umweltschutzagentur eingerichtet werden. Die
Verwaltungskapazität ist mangelhaft und die horizontale und vertikale
Kommunikation zwischen den verschiedenen Behörden muss gestärkt werden. Hinsichtlich des Klimawandels sind weitere
Anstrengungen zur Annahme einer nationalen Strategie zur Eindämmung des
Klimawandels, zur Angleichung der Rechtsvorschriften und zur Sensibilisierung
der Öffentlichkeit erforderlich. Im Verkehrssektor
hat Bosnien und Herzegowina Fortschritte zu verzeichnen. Was die transeuropäischen Verkehrsnetze, den Straßen- und
Luftverkehr sowie den Schienen- und Binnenschifffahrtsverkehr betrifft, hat es
einige positive Entwicklungen gegeben. Die
Annahme eines Gesetzes über Gefahrguttransporte steht noch aus. Die
Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur muss erst noch angegangen werden. Die Vorbereitungen im Bereich Energie sind
nicht sehr weit vorangeschritten. Als Partei
des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft muss Bosnien und Herzegowina
die einschlägigen Energievorschriften der EU umsetzen.
Bei der Energieversorgung des Brčko-Distrikts und der umfassenden
Überarbeitung des Stromgesetzes, mit der auf allen Regierungsebenen begonnen
wurde, wurden einige Erfolge erzielt. Zur Gewährleistung der
Stromversorgungssicherheit muss landesweit eine voll funktionsfähige nationale
Übertragungsgesellschaft geschaffen und eine umfassende Strategie für den
Energiesektor entwickelt werden. Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien
sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die
Harmonisierung der Rechtsvorschriften für das öffentlich-rechtliche
Rundfunkwesen steht weiterhin aus. Die
Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für das
Kommunikationswesen, der politische Druck und der langsame Rhythmus bei der
Umsetzung der öffentlichen Rundfunkreform sind weiterhin ein gravierendes
Problem. Im Bereich Finanzkontrolle sind einige
Fortschritte zu verzeichnen. Sowohl auf
gesamtstaatlicher Ebene als auch auf Ebene der Entitäten bestehen zentrale
Harmonisierungseinheiten und wurde mit der Einführung interner Audits begonnen. Finanzmanagement und Kontrollsysteme müssen
weiterentwickelt werden. Die Unabhängigkeit
des Staatlichen Rechnungshofs gibt weiterhin Anlass zur Sorge. Im Bereich Statistik sind einige
Fortschritte hinsichtlich der Klassifikationen und Register zu verzeichnen. Sektorstatistiken wie volkswirtschaftliche
Gesamtrechnungen oder Unternehmens- und Agrarstatistiken müssen verbessert
werden. Die Zusammenarbeit zwischen den
Statistikämtern auf gesamtstaatlicher Ebene und auf der Ebene der Entitäten
sowie mit anderen staatlichen Behörden ist nach wie vor unzureichend. Im Bereich Justiz, Freiheit und
Sicherheit wurden einige Fortschritte erzielt, auch wenn diese je nach
Bereich unterschiedlich ausfielen. Bei der
Visumpolitik wurden weiterhin die Prioritäten angegangen. Das Abkommen über die Visaerleichterung und auch
das Rückübernahmeabkommen zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU werden
nach wie vor reibungslos umgesetzt. Die
Aufhebung der Visumpflicht bei der Einreise in den Schengen-Raum gilt seit
Dezember 2010 für Bürger Bosnien und Herzegowinas mit biometrischem Pass. Die Vorbereitungen des Landes in den Bereichen
Grenzverwaltung, Asyl und Migration sind vorangekommen. Asyl und internationaler Schutz, die Überwachung
der Migrationsströme und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden sind weiter
vorangekommen. Die Infrastruktur an einigen
Grenzübergängen muss jedoch verbessert werden. Bei
der Bekämpfung der Geldwäsche wurden geringe Fortschritte erzielt. Die Strategie und der Aktionsplan zur Bekämpfung
der Geldwäsche wurden nur begrenzt umgesetzt. Bei
der Bekämpfung des Drogenhandels sind geringe Fortschritte zu
verzeichnen. Das Fehlen einer wirksamen strafrechtlichen
Verfolgung stellt ein Hindernis für die Bekämpfung des Drogenhandels dar, der
weiterhin ein schwerwiegendes Problem ist. Was das Polizeiwesen betrifft, kommen
die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas voran. Die
Zersplitterung der Polizeikräfte in Bosnien und Herzegowina stellt weiterhin
ein Hindernis für eine effiziente und ergebnisorientierte, auf Zusammenarbeit
und Informationsaustausch beruhende Polizeiarbeit dar.
Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist nach wie vor
unzureichend, was auf das Fehlen einer wirksamen Koordinierung zwischen den
Vollzugsbehörden zurückzuführen ist. Die
organisierte Kriminalität gibt nach wie vor Anlass zu großer Sorge, da sie die
Rechtsstaatlichkeit und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinträchtigt. Die Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels
müssen intensiviert und die Schwachstellen bei der Ermittlung der Opfer
beseitigt werden. Bosnien und Herzegowina hat
einige Fortschritte im Kampf gegen den Terrorismus zu verzeichnen. Die gemeinsame Taskforce zur Terrorismusbekämpfung
wurde wieder eingerichtet. Die Strategie zur
Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus muss jedoch gestärkt werden. Die Vorbereitungen im Bereich Schutz
personenbezogener Daten werden fortgesetzt, aber in Bezug auf die Durchsetzung
der Rechtsvorschriften und die Gewährleistung der Unabhängigkeit der
Überwachungsbehörde sind noch weitere Anstrengungen erforderlich. Ein gut funktionierender Datenschutz ist eine
wesentliche Voraussetzung dafür, dass Bosnien und Herzegowina Vereinbarungen
mit Europol und Eurojust schließen kann. Kosovo Die politische Situation im Kosovo wurde
zwischen Oktober 2010 und April 2011 maßgeblich von den Parlaments- und den
Präsidentschaftswahlen bestimmt. Die
Durchführung der allgemeinen Wahlen war von gravierenden Mängeln und
technischen Schwierigkeiten geprägt. Im Februar wurde eine neue
Koalitionsregierung gebildet und im April wurde ein neuer Präsident gewählt. Der Präsident und die Regierung haben
entschlossenes Engagement für die Europäische Agenda bewiesen. Die
Koordinierung der EU-bezogenen Reformen wurde verbessert. Durch die Wahlen
wurde die Umsetzung vieler wichtiger Reformen verzögert. Nun müssen anhaltende Anstrengungen unternommen werden, um die
Reformen und ihre wirksame Umsetzung zu beschleunigen. Die öffentliche
Verwaltung und das Justizwesen weisen Schwachstellen auf. Es muss noch viel
mehr getan werden, um entschlossen gegen organisierte Kriminalität und
Korruption – unter anderem im öffentlichen Beschaffungswesen – vorzugehen. Auch
die wirtschaftliche Situation ist besorgniserregend und die Regierung muss
umgehend Maßnahmen treffen, um die Haushaltslage in enger Abstimmung mit dem
Internationalen Währungsfonds zu verbessern. Positiv zu werten ist, dass das
Kosovo weiterhin anhaltende Anstrengungen unternommen hat, um in
Schlüsselbereichen seiner Europäischen Agenda; wie zum Beispiel Visafragen und
Handel; konkrete Ergebnisse zu erzielen. Auf der Grundlage der Resolution der
UN-Generalversammlung vom 9. September 2010, die Serbien und die 27
Mitgliedstaaten gemeinsam eingereicht hatten, wurde im März ein Dialog zwischen
Pristina und Belgrad eingeleitet. Er wurde bis
September in einem generell konstruktiven Klima geführt und hat zu
Vereinbarungen in den folgenden Bereichen geführt. Zollstempel,
freien Personenverkehr, Personenstandsregister
und Katasterwesen. Die bereits getroffenen Vereinbarungen müssen
unverzüglich in vollem Umfang umgesetzt werden. Es
müssen noch weitere Ergebnisse erzielt werden, vor allem um die Grundsätze
einer funktionierenden regionalen Kooperation, die alle Beteiligten
einschließt, umzusetzen und langfristige Lösungen für besitzstandsbezogene
Fragen in Sektoren wie Energie und Telekommunikation zu finden. Dies ist
erforderlich, um eine glaubwürdige Normalisierung der Beziehungen zwischen
Serbien und dem Kosovo in Gang zu setzen. Im Berichtszeitraum waren bei der Integration
der serbischen Gemeinschaft südlich des Flusses Ibër/Ibar Verbesserungen zu
verzeichnen. Die serbische Bevölkerung hat Nutzen aus dem Rechtsrahmen zum
Schutz ihrer Rechte gezogen. Ihre Beteiligung an den allgemeinen Wahlen hat
zugenommen und die Mitglieder der serbischen Gemeinschaft haben auch an der
Volkszählung teilgenommen. Ein Teil des Lehrpersonals an von Serbien
unterstützten Schulen hat bereits Verträge mit den kommunalen
Bildungsabteilungen des Kosovo unterzeichnet. Im Norden des Kosovo wurden weiterhin von
Serbien unterstützte Strukturen betrieben und bei der Integration gab es keine
Fortschritte. Allerdings haben sich die von
Serbien unterstützten Gemeinden im Norden der Durchführung der Volkszählung
widersetzt und auch die Wahlbeteiligung der Serben aus dem nördlichen Kosovo
war äußerst gering. Im Norden haben Serben zudem die Legitimität des
EULEX-Mandats in Frage gestellt. Die Situation im Norden des Kosovo und der
Streit um die Kontrolle der (Verwaltungs-)Grenze haben zu gewalttätigen
Zusammenstößen geführt, bei denen im Juli und im September mehrere Personen
verletzt wurden und eine Person ums Leben kam. Diese
Situation hat auch dazu geführt, dass von den führenden Politiker des Kosovo
häufiger hetzerische Reden gehalten wurden. Die EU hat beide Parteien
dazu aufgerufen, die Spannungen abzubauen und dazu beizutragen, dass der freie
Personen- und Warenverkehr wiederhergestellt wird, was der Verbesserung der
Lebensbedingungen der Bevölkerung in der Region dienen würde. Die Behörden arbeiten mit der EULEX-Task-Force
bei den Ermittlungen zu den Anschuldigungen in Bezug auf unmenschliche
Behandlung und illegalen Organhandel im Kosovo zusammen, die in der Resolution
der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vorgebracht wurden. Die kosovarischen Behörden müssen zudem in allen
vom Mandat der EULEX-Mission erfassten Bereichen ihre konsequente und wirksame
Zusammenarbeit mit EULEX sicherstellen. Was den Bereich Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit angeht, so bietet insbesondere der Bereich
Rechtsstaatlichkeit weiterhin Anlass zu großer Sorge, und die Regierung, das
Parlament und die Justizbehörden des Kosovo müssen sich mit dieser Frage
umgehend befassen. Die vierte Legislaturperiode des Parlaments
(Versammlung des Kosovo) wurde nach den allgemeinen Wahl am 21. Februar
eröffnet. Bei den Wahlen waren schwerwiegende Mängel festzustellen. Das Kosovo muss umgehend Maßnahmen ergreifen, um
diese zu beheben; dies erfordert die Vereinfachung des Systems und die
Einhaltung internationaler Standards, ferner müssen in Fällen von Wahlbetrug
Ermittlungen angestellt und für die strafrechtliche Verfolgung gesorgt werden. Das
Parlament hat einen Haushaltsplan und eine Reihe wichtiger Reformgesetze
angenommen, die für die Europäische Agenda relevant sind. Die Kapazität des Parlaments zur Prüfung der
Gesetzesentwürfe und der Arbeit der Regierung ist weiterhin unzureichend. Es bestehen Bedenken, dass die Geschäftsordnung des
Parlaments nicht immer eingehalten wird. Am 22. Februar hat eine neue Koalitionsregierung
ihr Amt angetreten. Im März hat die Regierung
eine Verordnung angenommen, in der die Rolle der Abteilungen für europäische
Integration in den Ministerien festgelegt und gestärkt wird. Das Ministerium
für europäische Integration hat seine Rolle als Koordinator der Europäischen
Agenda und der Geber gestärkt und auf die Beschleunigung der Reformen gedrängt.
Weitere Anstrengungen müssen unternommen werden, um spezifische Ziele und
messbare Ergebnisse festzulegen, die der Regierung bei ihren Reformmaßnahmen
eine bessere Orientierung bieten. Die Dezentralisierungsbemühungen wurden
fortgesetzt. Die Regierung muss Lösungen für die langfristige Tragfähigkeit der
neu gegründeten Gemeinden mit serbischer Bevölkerungsmehrheit finden. Gleichzeitig haben von Serbien unterstützte
Strukturen ihre Tätigkeit im Kosovo fortgesetzt, was die vollständige Umsetzung
der Dezentralisierung verhindert hat. Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung
sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Der
Rechtsrahmen wurde gestärkt, muss aber noch vervollständigt werden. Die
überarbeitete Strategie 2010-2013 für die öffentliche Verwaltung wurde noch
nicht umgesetzt. Reformen im Bereich der
öffentlichen Verwaltung bleiben eine wichtige Herausforderung, und die
öffentliche Verwaltung weist große Schwächen auf. Dem Amt des Bürgerbeauftragen
fehlt es an angemessenen Ressourcen, Räumlichkeiten und politischer
Unterstützung. In Bezug auf das Justizsystem sind
Fortschritte zu vermelden, insbesondere hat das Verfassungsgericht Urteile von
großer Tragweite gesprochen. Das Parlament hat wichtige Rechtsvorschriften
angenommen, z. B. die Gesetze zum Zeugenschutz, zur strafrechtlichen
Haftung juristischer Personen und das Gesetz zur internationalen justiziellen
Zusammenarbeit. Der Reformprozess muss fortgesetzt werden. Die Umsetzung der vier Reformgesetze, die in dem
vorhergehenden Berichtszeitraum angenommen wurden, wurde weiterhin zufriedenstellend
umgesetzt. Die Abteilung für internationale
justizielle Zusammenarbeit im Justizministerium hat ihre Kapazität ausgebaut
und eine Reihe von Fällen professionell bearbeitet. Der
kosovarische Richterrat hat begonnen, sich mit den wichtigsten Prioritäten zu
befassen. Alle neun Mitglieder des kosovarischen Staatsanwaltschaftsrates
wurden ernannt, und der Rat hat seine Arbeit aufgenommen. Die Gehälter der
Richter und der Staatsanwälte wurden erhöht. Gleichzeitig ist das Justizwesen
in Kosovo weiterhin wenig leistungsfähig. Es
besteht weiterhin ein erheblicher Rückstau anhängiger Verfahren. Es wird nach
wie vor von Fällen berichtet, in denen es zu Bedrohungen und Einschüchterungen
von Richtern kam, und die politische Einflussnahme auf die Arbeit der Justiz gibt
weiterhin Anlass zur Sorge. Es bedarf einer proaktiveren Vorgehensweise der
Staatsanwälte und Richter, um in Fällen von Korruption und organisierter
Kriminalität zu ermitteln und Strafen zu verhängen. Zudem bestehen ernste
Sorgen in Bezug auf die Transparenz bei der Anwendung des Gesetzes über
Straferlässe. Das Kosovo hat bei der Korruptionsbekämpfung einige Fortschritte
erzielt, insbesondere indem es mit der Bearbeitung einiger Korruptionsfälle
begonnen hat. Korruption ist in vielen Gebieten nach wie vor verbreitet und ist
weiterhin ein gravierendes Problem, das unter anderem den Zugang der
Bürgerinnen und Bürger zu verschiedenen Diensten beeinträchtigt. Die
Korruptionsbekämpfungs-Taskforce wurde gestärkt. Der
Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfung wurde verbessert, indem mehrere
wichtige Gesetze angenommen wurden; er ist allerdings immer noch nicht
vollständig und muss weiter gestärkt werden. Das Gesetz über die
Parteienfinanzierung weist erhebliche Mängel auf und auch die Überwachung
seiner Anwendung ist verbesserungsbedürftig. Verstöße
gegen die Vorschriften im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe geben im
Zusammenhang mit der Korruptionsproblematik weiterhin Anlass zur Sorge. Bei den
Vermögenserklärungen sind weiterhin Diskrepanzen zwischen den angegebenen
Vermögenswerten und dem tatsächlichen Einkommen festzustellen. Die Verfassung des Kosovo enthält klare
Bestimmungen zur Sicherung der internationalen Standards in den Bereichen Menschenrechte
und Achtung und Schutz von Minderheiten. Die verschiedenen
Einrichtungen, die mit der Förderung, der Durchsetzung und dem Monitoring der
Grundrechte befasst sind, sorgen nicht für eine angemessene Koordinierung ihrer
Tätigkeiten. Die verschiedenen Einrichtungen der Exekutive sind durch
Kapazitätenmangel und unzureichend abgegrenzte Zuständigkeiten und Aufgaben,
die sich vielfach mit denjenigen anderer Einrichtungen überschneiden,
beeinträchtigt. Die politischen und praktischen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten
sind begrenzt. Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um die
Rechtsmittel bei Verstößen gegen Menschenrechte durchzusetzen. Bei der
Integration der Mitglieder der serbischen Gemeinschaft sind – insbesondere
südlich des Flusses Ibër/Ibar – Verbesserungen zu verzeichnen. Es bedarf
weiterer Bemühungen, um den Bedürfnissen der Serben im gesamten Kosovo zu
entsprechen, dies gilt allerdings in besonderem Maße für den Norden. Im Bereich bürgerliche und politische Rechte wurden begrenzte
Fortschritte erzielt. Die Anstrengungen der
Regierung zur Verhütung von Folter und Misshandlung müssen fortgesetzt
werden. Um die Straffreiheit abzuschaffen müssen weitere Schritte
unternommen werden. In mehreren Haftanstalten müssen Probleme wie
Platzmangel und Überbelegung behoben werden. Der Zugang zur Justiz ist
nicht uneingeschränkt gewährleistet, dies gilt insbesondere für das im Norden
gelegene Mitrovicë/Mitrovica, wo das Bezirksgericht unter Aufsicht von EULEX
mit nur begrenzten Kapazitäten tätig ist. Dadurch wird die Rechtsstaatlichkeit
in diesem Teil des Kosovo geschwächt. Im Bereich freie Meinungsäußerung sind
begrenzte Fortschritte zu vermelden. Die
Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Mediensektor ist gesetzlich gesichert
und das Gesetz wird angemessen durchgesetzt. Journalisten sehen sich weiterhin
politischem Druck und Bedrohungen ausgesetzt. Die
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des staatlichen Rundfunks (RTK) müssen
gewährleistet werden. Die Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit wird weitgehend gewahrt. Die
Vereinigungsfreiheit ist durch die Annahme der Änderungen des Gesetzes über die
Vereinigungsfreiheit in Nichtregierungsorganisationen gewährleistet. Das Umfeld, in dem die Zivilgesellschaft
tätig ist, muss erheblich verbessert werden. Die Regierung muss Kenntnisse und
Erfahrungen der Zivilgesellschaft besser nutzen. Zur Gewissens- und Religionsfreiheit ist
anzumerken, dass die Polizei die von der KFOR übernommene Zuständigkeit für die
Bewachung historischer und religiöser Stätten, u. a. der
serbisch-orthodoxen Stätten, von der KFOR weiterhin gut bewältigt hat. Das Kosovo ist bei der Renovierung serbisch
orthodoxer Stätten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Beteiligten aus der
Kirche und mit Vertretern der serbischen Behörden vorangekommen. Um die wirtschaftlichen und sozialen Rechte
uneingeschränkt zu gewährleisten, bedarf es weiterer Anstrengungen. In Bezug
auf die Frauenrechte sind Fortschritte festzustellen, so sind
insbesondere Frauen in der Politik stärker vertreten und der Rechtsrahmen zur
Sicherung ihrer Rechte wurde verbessert. Um die Anwendung der
Rechtsvorschriften zu gewährleisten, müssen die einschlägigen Institutionen
gestärkt und die entsprechenden Haushaltsmittel erhöht werden. Der Schutz der Rechte
des Kindes wurde dank der Anwendung der Gesetze zur Jugendgerichtsbarkeit
verbessert. Der Rat für den Schutz der Kinderrechte und Gerechtigkeit für
Kinder wurde eingerichtet. Der
Kinderschutz bleibt weiterhin unzureichend und die Armutsrate bei Kindern ist
nach wie vor hoch. In Bezug auf sozial
benachteiligte Gruppen und Menschen mit Behinderungen sind begrenzte
Fortschritte zu verzeichnen. Über die
Umsetzung des Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen wurde ein Bericht
veröffentlicht. Die Umsetzung des Aktionsplans und die Anwendung der
einschlägigen Gesetze in diesem Sektor müssen insbesondere auf kommunaler Ebene
entschlossener vorangetrieben werden; vor allem muss gewährleistet werden, dass
Schüler mit Behinderungen Zugang zur Schulbildung erhalten. Die Regierung hat Sensibilisierungskampagnen
im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungsgesetz durchgeführt. Im Bereich Diskriminierungen besteht weiterhin
Anlass zur Sorge. In Bezug auf die Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte
sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Das Arbeitsgesetz wie auch das Gesetz
über die Gewerkschaften und das Gesetz über den Wirtschafts- und Sozialrat
wurden verabschiedet. Auf dem Gebiet der Eigentumsrechte waren die
Fortschritte uneinheitlich. Der Rechtsrahmen wurde verbessert und es wurde ein
Koordinator für Eigentumsrechte ernannt. Durch den erheblichen
Verfahrensrückstau in diesem Bereich können die Menschen ihre Eigentumsrechte
jedoch nicht wahrnehmen. Es müssen mehr
Bemühungen zur Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften unternommen
werden. Im Bereich Achtung und Schutz der Minderheiten und kulturellen
Rechte sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die
neu gegründeten Gemeinden mit serbischer Bevölkerungsmehrheit sehen sich mit
einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert, unter anderem im Bereich der
Grundstücksverwaltung. Beim Zugang der Angehörigen von Minderheiten zur
Bildung wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die
serbische Gemeinschaft sowohl nördlich als auch südlich des Ibër/Ibar verwendet
immer noch von Serbien bereitgestellte Lehrbücher und Lehrpläne. Die
kosovarischen Behörden müssen hier eine Alternative anbieten und Lehrpläne für
den Unterricht in serbischer Sprache entwickeln. Außerhalb der Gebiete mit
serbischer Bevölkerungsmehrheit wird Serbisch, die zweite Amtssprache, in den
Schulen nicht unterrichtet. Im Hinblick auf die Verwendung von Sprachen
sind geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Umsetzung des Rechtsrahmens ist
unzureichend. Der öffentliche Dienst ist nach
wie vor nicht mehrsprachig. Die Stellung der serbischen Minderheitenmedien
wurde verbessert, insbesondere durch den Start von „TV Mreža“. Im Zuge der Umsiedelung von Familien der Roma-, Aschkali- und
Balkanägypter-Gemeinschaften aus bleiverseuchten Gebieten wurde das Lager Çesmin
Lug/Česmin Lug im Oktober 2010 geschlossen. Das Lager Osterode wurde nicht geschlossen, da
keine anderen öffentlichen Flächen im Norden von Mitrovicë/Mitrovica als
Alternative bereitgestellt wurden. Die
Regierung hat die Eintragung der Angehörigen dieser Gemeinschaften in die
Personenstandsregister gefördert, unter anderem indem sie für eine kostenfreie
Eintragung sorgte. Zur Umsetzung der Strategie für die Integration der Roma-,
Aschkali- und Balkanägypter-Gemeinschaften wurde ein Bericht veröffentlicht. Gleichzeitig
geben die Lebensbedingungen dieser Gemeinschaften und ihr Zugang zu
Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialfürsorge weiterhin
Anlass zu sehr großer Sorge. Die Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen ist nach
wie vor eine Herausforderung für die kosovarischen Institutionen. Die für die
Rückkehrmaßnahmen bereitgestellten Mittel wurden um 40 % auf ein sehr
niedriges Niveau gesenkt. Probleme wie Verzögerungen bei der Eigentumsrückgabe
und mangelnde Erwerbsmöglichkeiten sind weiterhin erhebliche Hindernisse für
die freiwillige und dauerhafte Rückkehr. Die Lebensbedingungen zahlreicher
Binnenvertriebener sind weiterhin schwierig. Bei der Durchsetzung der kulturellen
Rechte sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die Zusammenarbeit
zwischen den zuständigen Ministerien sowie zwischen der zentralen und der
kommunalen Verwaltung wurde verbessert. Die
Rechtsvorschriften zum Schutz des kulturellen Erbes und die Anwendung der
Gesetze sind weiterhin unzureichend. Was regionale und internationale
Verpflichtungen anbetrifft, so arbeitete das Kosovo weiterhin mit dem
Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ)
zusammen. EULEX führte eine Reihe von
Einsätzen durch, darunter Festnahmen und Verurteilungen im Zusammenhang mit
Kriegsverbrechen, zum Teil von hochrangigen Politikern – unter anderem eines
früheren Ministers. Das im August angenommene
Gesetz über Vermisste ist ein wichtiger Schritt. Es garantiert die Anerkennung
des Rechts der Angehörigen auf Informationen und Entschädigung und regelt den
Rechtsstatus von vermissten Personen. Die
Regierung muss ihre Bemühungen zur Bereitstellung von Informationen und
Ressourcen zur Klärung des Verbleibs von vermissten Personen verstärken. In der
im Januar von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates angenommenen
Entschließung wurden schwerwiegende Anschuldigungen im Zusammenhang mit dem
Konflikt von 1999 vorgebracht. Zur Untersuchung dieser Vorwürfe hat EULEX eine
Task Force mit Sitz in Brüssel und einem Verbindungsbüro in Pristina
eingerichtet. Die Behörden arbeiten bei diesen
Ermittlungen mit EULEX zusammen. Kosovo nahm im Juni in Montenegro zum ersten
Mal seit dem Sommer 2010 an der Tagung des Regionalen Kooperationsrats teil. Das
Kosovo hat 2011 bei den CEFTA-Sitzungen mit Erfolg den Vorsitz geführt. Im
Rahmen des Dialogs zwischen Pristina und Belgrad konnte eine Einigung über die
Zollstempel erzielt werden. Es muss noch eine
Vereinbarung über eine dauerhafte Lösung für die Teilnahme des Kosovo an
regionalen Foren gefunden werden. Die Grundsätze einer funktionierenden
regionalen Kooperation, die alle Beteiligten einschließt, müssen von allen
Beteiligten ohne Einschränkungen umgesetzt werden. Die Wirtschaft im Kosovo war weiterhin
von einer instabilen Wachstumssituation und erheblichen internen und
außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten gekennzeichnet, was durch die unsichere
finanzpolitische Lage noch verschärft wurde. Die
hohe Inflation und der schlecht funktionierende Arbeitsmarkt stellen große
Belastungen für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt dar. Eine Reihe von Ad-hoc-Maßnahmen und das mangelnde
Engagement der Behörden brachten die Stand-by-Vereinbarung mit dem
Internationalen Währungsfonds (IWF) zum Scheitern. Die neue Vereinbarung mit
dem IWF, in deren Rahmen keine Auszahlungen vorgesehen sind und die bis Ende
2011 laufen soll, ist ein wichtiger Test für den Kosovo, um die Glaubwürdigkeit
seiner Wirtschafts- und Finanzpolitik wiederherzustellen. Das hohe Maß an
Unsicherheit war nach wie vor ein Hindernis für die Entwicklung des
Privatsektors. Unternehmen sehen sich mit einer unzureichenden Verwaltung,
einer unzuverlässigen Stromversorgung, nicht ausreichend qualifizierten
Arbeitskräften, einer unzulänglichen Infrastruktur und mangelnder
Rechtsstaatlichkeit konfrontiert. Was die wirtschaftlichen Kriterien
anbelangt, so hat das Kosovo keine Fortschritte im Hinblick auf die Schaffung
einer funktionierenden Marktwirtschaft erzielt. Umfassende
Reformen und erhebliche Investitionen sind erforderlich, damit das Land dem
Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union langfristig
standhalten kann. Der geldpolitische Rahmen hat weiterhin
relativ gut funktioniert, es gibt aber durchaus Verbesserungsbedarf,
insbesondere bei der Regulierung und Beaufsichtigung des Finanzsektors. Die
Finanzintermediation wurde vertieft und der Bankensektor ist stabil und
rentabel geblieben, obwohl der Anteil der notleidenden Kredite zugenommen hat. Im
Privatisierungsprozess wurden einige Fortschritte erzielt. Das angemessene Funktionieren des
makroökonomischen Policy-Mix wurde zunehmend durch eine unvorhersehbare
Finanzpolitik, eine untragbare Zunahme der öffentlichen Ausgaben und begrenzte
Finanzierungsmöglichkeiten gefährdet. Die unzureichende politische Steuerung
und Ad-hoc-Maßnahmen haben sich negativ auf den Privatsektor ausgewirkt, und
die Wirtschaft wird weiterhin durch grundlegende strukturelle Probleme
behindert. Die Inflation war hoch und unterlag
starken Schwankungen. Die Arbeitslosigkeit ist
auf einem sehr hohen Stand geblieben und es wurden nicht genügend Arbeitsplätze
geschaffen, um den Druck auf den Arbeitsmarkt zu verringern und insbesondere
für junge Arbeitskräfte, die in den Arbeitsmarkt eintreten,
Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Auch die außenwirtschaftlichen
Ungleichgewichte waren weiterhin stark ausgeprägt, insbesondere beim Handel mit
Waren, und der Zustrom produktionsfördernder ausländischer Direktinvestitionen
ist gering geblieben. Die staatliche Elektrizitätsgesellschaft hat weiterhin
erhebliche Zuschüsse aus dem Staatshaushalt und Darlehen zur Finanzierung ihres
Investitionsprogramms erhalten. Mangelnde
Rechtsstaatlichkeit und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den
Eigentumsrechten haben sich weiterhin nachteilig auf das Unternehmensumfeld
ausgewirkt. Der informelle Sektor stellt nach
wie vor ein großes Problem dar. Der Wahlkampf für die vorgezogenen allgemeinen
Wahlen und das anschließende Verfahren zur Bildung einer neuen Regierung und
für die Wahl des Präsidenten ließen dem Parlament und der Regierung nur wenig
Zeit, Rechtsvorschriften und politische Strategien im Einklang mit europäischen
Standards anzunehmen. Hier wurden uneinheitliche Fortschritte erzielt. Das System für Kapitalbewegungen ist auf einem
guten Stand. Im Bereich Asyl und Migration hat das Kosovo Fortschritte erzielt,
insbesondere bei der Rückübernahme und der Wiedereingliederung von Rückkehrern. Bei den Rechtsvorschriften für die
Wettbewerbspolitik, den Energiesektor sowie für den Bereich
Informationsgesellschaft und Medien hat es einige Fortschritte gegeben. Auch in
den folgenden Bereichen sind Fortschritte zu verzeichnen: Steuern, Rechte an
geistigem Eigentum, Beschäftigung, Sozialpolitik und Volksgesundheit,
Finanzkontrolle, Statistik, Grenzmanagement und Bekämpfung des Menschenhandels. Die Verkehrsinfrastruktur muss weiter ausgebaut
werden. In den Bereichen Umwelt, Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit,
Drogenhandel, organisierte Kriminalität und Terrorismusbekämpfung wurden nur in
begrenztem Umfang Ergebnisse erzielt. Zur Anpassung der Rechtsvorschriften an
den Besitzstand in den Bereichen freier Personen- und Dienstleistungsverkehr
und Niederlassungsrecht, Geldwäsche und Schutz personenbezogener Daten wurden
nur wenige Anstrengungen unternommen. Was den EU-Binnenmarkt
anbelangt, so wurden einige Fortschritte bei den Rechtsvorschriften für den
freien Warenverkehr erzielt. Im Bereich
Konformitätsbewertung, Akkreditierung, Messwesen und Marktaufsicht sind
einige Fortschritte festzustellen. Auf dem Gebiet der Standardisierung
wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Im
Hinblick auf die Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz sind keine
Fortschritte festzustellen. Die
Rechtsangleichung im Bereich freier Warenverkehr ist nur begrenzt
vorangekommen. Der Prozess der Angleichung der Rechtsvorschriften an den
gesamten Besitzstand in diesem Bereich muss besser koordiniert und hierzu eine
entsprechende Strategie ausgearbeitet werden. Die Verwaltungskapazität, die
Umsetzung und die Durchsetzungsmaßnahmen sind unzureichend. Die Angleichung der
Rechtsvorschriften an den Besitzstand in den Bereichen freier Personen- und
Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsfreiheit wie auch im Gesellschaftsrecht
befindet sich noch in einem frühen Stadium. Das
System für die Kapitalbewegungen ist sehr liberal und ist weit
fortgeschritten. Weitere Reformen sind wünschenswert, damit für das
Risikomanagement Anforderungen gemäß Basel II eingeführt werden und um einen
Rechtsrahmen zu schaffen, der uneingeschränkt im Einklang mit den EU-Standards
steht. Die kosovarischen Zollvorschriften
stimmen weitgehend mit den EU-Zollkodex überein. Die
Anstrengungen zur Bekämpfung von Schmuggel und Markenpiraterie müssen
fortgesetzt werden. Der unabhängige Beschwerdeausschuss muss die Wirksamkeit
seiner Tätigkeit verbessern und den Rückstau anhängiger Verfahren abbauen. Im Steuerbereich
sind einige Fortschritte festzustellen, vor allem im Zusammenhang mit der
Umsetzung von Reformen zur Unterstützung der Strategie für eine bessere
Einhaltung der Steuervorschriften. Die Verwaltungskapazitäten für die
Steuereintreibung und die Eindämmung des großen informellen Sektors sind
weiterhin gering. Bei den
Rechtsvorschriften zur Wettbewerbspolitik hat es insbesondere bei der Kartellpolitik
Fortschritte gegeben; auch im Bereich staatliche Beihilfen sind dank der
Annahme des Gesetzes über staatliche Beihilfen Fortschritte festzustellen. Bei der Umsetzung der Kartellpolitik sind
Verbesserungen zu verzeichnen. Im Bereich des öffentlichen
Beschaffungswesens wurden Fortschritte erzielt: Die Verabschiedung des
geänderten Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen ist ein wichtiger
Schritt auf dem Weg zur Angleichung der Rechtsvorschriften an die EU-Standards.
Der Rechtsrahmen muss noch vervollständigt und die Zusammenarbeit zwischen den
zuständigen Institutionen verbessert werden. Im Bereich Rechte
an geistigem Eigentum wurden einige Fortschritte erzielt,
insbesondere bei den gewerblichen Schutzrechten.
Der Rechtsrahmen wurde noch nicht vervollständigt und die
Rechtsvorschriften zu den Rechten an geistigem Eigentum werden unzureichend
durchgesetzt. Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Beschäftigung,
Soziales und öffentliche Gesundheit an die EU-Standards sind einige
Fortschritte zu verzeichnen. Die Anwendung dieses Rechtsrahmens ist
entscheidend, um zur Verbesserung des Lebensstandards der Arbeitslosen und
anderer benachteiligter Gruppen beizutragen. Das Kosovo verfügt auf diesen
Gebieten vor allem auf kommunaler Ebene weiterhin nur über geringe
Verwaltungskapazitäten. Bei der Angleichung an die europäischen Standards in
den Bereichen Bildung und Forschung wurden einige Fortschritte
erzielt. Die Kapazitäten auf zentraler und kommunaler Ebene müssen ausgebaut
werden, um eine wirksame Anwendung des Rechts- und Strategierahmens zu
gewährleisten. Im Bereich Forschung und Innovation wurden begrenzte
Fortschritte erzielt. Zur Schaffung der
erforderlichen Kapazitäten in diesen Bereichen müssen erhebliche Anstrengungen
unternommen werden. Die Umsetzung des Rechtsrahmens muss unter anderem durch
eine bessere Koordinierung zwischen der zentralen und der lokalen
Verwaltungsebene gestärkt werden. Um
uneingeschränkt Nutzen aus der Geberhilfe ziehen zu können, muss für Bildungs-
und Forschungsprojekte eine adäquate Personalausstattung gewährleistet werden. Was die sektorspezifischen Strategien anbelangt, so muss der
Umsetzungsplan für die KMU-Strategie und die industriepolitischen
Strategien angenommen werden, ferner müssen die entsprechenden Mittel
bereitgestellt und die zuständigen Behörden gestärkt werden. Die Abstimmung und
Zusammenarbeit der beteiligten Akteure gestalten sich nach wie vor
problematisch. Im Bereich Landwirtschaft
und Lebensmittelsicherheit hat das Kosovo begrenzte Fortschritte
vorzuweisen. Es wurden Bemühungen zum Ausbau der Verwaltungskapazität,
insbesondere im Bereich Lebensmittelsicherheit, unternommen. Bei Umwelt und
Klimaschutz wurden hauptsächlich aufgrund unzureichender Haushaltsmittel
nur begrenzte Fortschritte bei der Stärkung des Rechts- und Verwaltungsrahmens
erzielt. Die Verkehrsinfrastruktur muss weiter ausgebaut werden. Das
wichtigste Straßeninfrastrukturprojekt des Kosovo – der Bau der Autobahn von
Kosovo zur albanischen Grenze – gibt angesichts unverhältnismäßig hoher Kosten
und des langfristig erforderlichen Investitionsvolumens weiterhin Anlass zur
Sorge. Im Bereich Luftverkehr wurden einige
Fortschritte erzielt. Im Energiesektor sind bei der
Rechtsangleichung und bei der Umsetzung des Vertrags zur Gründung der
Energiegemeinschaft einige Fortschritte zu vermelden. Um Investitionen zu
mobilisieren, müssen weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Stromabrechnung
und des Gebühreneinzugs unternommen werden. Bei dem geplanten neuen Kraftwerk
im Kosovo hat es Verzögerungen gegeben. Dies
hat sich auf den Zeitplan für die Schließung des extrem umweltschädlichen
Kraftwerks Kosovo A ausgewirkt. Wegen Differenzen in der Statusfrage ist das
Kosovo weiterhin nicht in der Lage, sich an den Systemen für den regionalen
Strom-Transit zu beteiligen. Dies gefährdet
die Stabilität des Stromversorgungssystems im Kosovo und bedeutet, dass ihm
Transit-Einnahmen entgehen. Auf dem Gebiet Informationsgesellschaft und
Medien hat das Kosovo im Hinblick auf die Anwendung der EU-Standards einige
Vorschriften für den Telekommunikationsbereich angenommen. Wichtige Gesetze über die Sicherung einer
tragfähigen Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und über
den unabhängigen Medienausschuss wurden von der Tagesordnung des Parlaments
gestrichen, da sie weder EU-Standards entsprechen noch die Unabhängigkeit des
Ausschusses und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gewährleisten. Beide
Fragen müssen dringend gelöst werden. Im Bereich der Finanzkontrolle sind
einige Fortschritte festzustellen. Die
konkrete Umsetzung der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen befindet
sich noch immer einem frühen Stadium. Bei den mittelbewirtschaftenden Stellen
müssen Mitarbeiter in Führungspositionen für die Bedeutung von Finanzmanagement
und –kontrolle sensibilisiert werden. Im Statistikwesen hat das Kosovo
einige Fortschritte erzielt, insbesondere dank der zufriedenstellenden
Durchführung der Volks- und Wohnungszählung. Im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit
waren in unterschiedlichem Maße Fortschritte zu verzeichnen. Das Innenministerium hat Schritte zur Vorbereitung
auf die Ausstellung biometrischer Pässe unternommen. Dank der Annahme
geeigneter Rechtsvorschriften und der Verbesserung der Verlässlichkeit der
Personenstandsregister wurden gute Fortschritte erzielt. Zur Gewährleistung der
Dokumentensicherheit müssen noch weitere Anstrengungen unternommen werden. Beim Grenzmanagement wurden einige
Fortschritte verzeichnet. Zur Bekämpfung der
grenzübergreifenden Kriminalität wurde eine gemeinsame Taskforce eingerichtet,
an der Zollverwaltung und Polizei beteiligt sind. Die zuständigen Stellen haben
gemeinsame Patrouillengänge an der Grenze und gemeinsame Einsätze an
Grenzübergängen organisiert. Gemeinsame und zeitlich abgestimmte
Polizeipatrouillen wurden mit den Amtskollegen in Albanien und der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien durchgeführt. Die Polizei hat im Hinblick
auf die Sicherung der grünen Grenze zur ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien und zu Montenegro weitere Zuständigkeiten von der KFOR übernommen. Die
Qualität und die Abstimmung der Grenzkontrollen muss noch verbessert werden. Im Bereich Asyl wurden Fortschritte
erzielt. Die Zahl der Asylbewerber im Kosovo ist gestiegen. Zu Asylanträgen
wurden eine Reihe von Entscheidungen getroffen. Das Asylverfahren weist
weiterhin Mängel auf, insbesondere im Hinblick auf die Auslegung, die
Bestimmung der Herkunft von Asylbewerbern und die Rechtsmittel. Im Bereich Migration
wurden Fortschritte erzielt. Das Kosovo hat
ein neues Rückübernahmeabkommen mit europäischen Ländern geschlossen. Die
Abteilung für Staatsbürgerschaft, Asyl und Migration hat Rückübernahmeanträge
aus europäischen Ländern weiterhin effizient bearbeitet. Das Kosovo hat – unter
anderem auf kommunaler Ebene – erhebliche Fortschritte bei der
Wiedereingliederung von Rückkehrern erzielt. Um eine wirksame Umsetzung zu
gewährleisten, bedarf es anhaltender Bemühungen. Bei der Bekämpfung der Geldwäsche und
der Wirtschafts- und Finanzkriminalität hat das Kosovo begrenzte Fortschritte
erzielt. Eine schrittweise Übertragung der Zuständigkeiten des
Finanzfahndungszentrums von ELUEX auf die kosovarischen Behörden wurde
eingeleitet. Die Kapazität des Kosovo zur Ermittlung und Strafverfolgung in
Fällen von Wirtschaftskriminalität ist weiterhin gering. Wirtschafts- und
Finanzkriminalität und Geldwäsche geben nach wie vor Anlass zu ernster Sorge. Die Polizei konnte die Anzahl der
Beschlagnahmen und Verhaftungen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteldelikten,
einschließlich Drogenhandel, zwar steigern, die beschlagnahmten Mengen sind
jedoch weiterhin gering. Die Bemühungen zur Bekämpfung des Drogenhandels
müssen erheblich verstärkt werden, damit sie dem Ausmaß dieser Problematik im
Kosovo gerecht werden. Einige Fortschritte wurden bei der Polizeiarbeit
verzeichnet. Nachdem die Polizei zunehmend Aufgaben von der KFOR übernommen
hat, muss sie nun strukturelle und organisatorische Fragen angehen und ihre
Fähigkeit zur Bekämpfung komplexer Formen der organisierten Kriminalität
verbessern. Bei der Bekämpfung der organisierten
Kriminalität wurden begrenzte Fortschritte erzielt.
So wurden eine Reihe von Durchsuchungen und Verhaftungen bei Delikten im
Zusammenhang mit organisierter Kriminalität durchgeführt, in mehreren Fällen
kam es zu Anklageerhebungen und Verurteilungen. Es bedarf eines proaktiveren
Vorgehens der Strafverfolgungs- und Justizbehörden, um die organisierte
Kriminalität anzugehen. Die personellen und technischen Kapazitäten müssen
ausgebaut werden, und die Qualität der Ermittlungen muss erheblich verbessert
werden. Der Aufbau der Kapazität zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
steckt noch in den Anfängen. Hier müssen
erhebliche Bemühungen unternommen werden. Das Kosovo hat bei der Bekämpfung des
Menschenhandels einige Fortschritte erzielt. So ist die Anzahl der
ermittelten Opfer von Menschenhandel ist im Berichtszeitraum leicht gestiegen. Strategie und Aktionsplan zur Bekämpfung des
Menschenhandels im Zeitraum 2011–2014 wurden angenommen. Die Effizienz der
Polizeidirektion für Ermittlungen in Fällen von Menschenhandel wurde
verbessert. Allerdings ist die Kapazität der
Staatsanwaltschaft und der Gerichte, in Fällen von Menschenhandel Ermittlungen
anzustellen, die strafrechtliche Verfolgung einzuleiten und Urteile zu fällen,
weiterhin unzureichend. Das Kosovo hat bei der Terrorismusbekämpfung
begrenzte Fortschritte erzielt. Seine Kapazität zur Durchsetzung der
einschlägigen Rechtsvorschriften und Strategiepapiere, u. a. des Gesetzes
zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und der Strategie
zur Terrorismusbekämpfung ist weiterhin gering. Im Bereich des Schutzes
personenbezogener Daten wurden nur geringe Fortschritte erzielt und dies
gibt Anlass zu ernster Sorge. Türkei Die Türkei erfüllt die politischen
Kriterien nach wie vor in ausreichendem Maße. Am
12. Juni 2011 wurden freie und gerechte Parlamentswahlen abgehalten. Die
Regierung hat die Tätigkeiten zur Umsetzung des Verfassungsreformpakets 2010
eingeleitet. Das vorherrschende politische Klima ist geprägt von dem Fehlen
eines angemessenen Dialogs und mangelnder Kompromissbereitschaft zwischen den
Parteien; die Beziehungen zwischen den wichtigsten Institutionen sind
angespannt; dieses Klima hat die Fortsetzung des Reformprozesses behindert. Nach
den Wahlen wurde ein neuer Prozess zur Überarbeitung der Verfassung
eingeleitet. Um die Grundrechte zu garantieren,
bedarf es in den meisten Bereichen erheblicher weiterer Anstrengungen. Dies
gilt in besonderem Maße für den Bereich freie Meinungsäußerung, wo die Anzahl
der Gerichtsverfahren gegen Schriftsteller und Journalisten und die immer noch
häufigen unverhältnismäßigen Website-Sperrungen Anlass zu ernster Besorgnis
geben. Was den Bereich Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit angeht, so bieten die Ermittlungen im Fall des
Netzwerks Ergenekon und die Untersuchungen zu anderen mutmaßlichen Putschplänen
der Türkei die Gelegenheit, mutmaßliche strafbare Handlungen, die gegen die
Demokratie gerichtet sind, ans Licht zu bringen und das Vertrauen in das
ordnungsgemäße Funktionieren der demokratischen Institutionen und der
Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Die Durchführung der Ermittlungen, der
Gerichtsverfahren und die Anwendung der strafrechtlichen Verfahren haben jedoch
erhebliche Bedenken aufgeworfen, da sie die Rechte der Verteidigung gefährdet
und die Legitimität der Verfahren beeinträchtigt haben. Auf dem Gebiet der Reform der öffentlichen
Verwaltung sind einige Fortschritte bei der Gesetzesreform zu verzeichnen. Der
Schaffung des Amts des Bürgerbeauftragen muss Aufmerksamkeit gewidmet werden. Für
die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Dezentralisierung ist mehr
politische Unterstützung erforderlich. Bei der Festigung des Prinzips der zivilen
Kontrolle der Sicherheitskräfte wurden gute Fortschritte erzielt. Insbesondere wurde die zivile Kontrolle über die
Verteidigungsausgaben gestärkt. Die
Entscheidungen des Obersten Militärrates können nun zivilgerichtlich überprüft
werden. Es bedarf noch weiterer Reformen, um die zivile Kontrolle im Bereich
der inneren Sicherheit zu festigen, insbesondere die Kontrolle der Gendarmerie;
zudem müssen die Fortschritte im Bereich der Militärgerichtsbarkeit fortgesetzt
werden. Im Justizwesen wurden Fortschritte
erreicht. Die Annahme von Rechtsvorschriften
zum Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte und zum Verfassungsgericht bietet
den Rahmen für eine größere Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz. Ferner
wurden Maßnahmen ergriffen, um die Effizienz des Gerichtswesens zu verbessern
und den zunehmenden Verfahrensrückstau abzubauen. In allen Bereichen, auch im
Strafjustizsystem, bedarf es noch weiterer Fortschritte. In der Türkei gibt es
einen erheblichen Verfahrensrückstau bei schweren strafrechtlichen Fällen, so
dass ein großer Anteil der Häftlinge in den Vollzugsanstalten nicht
rechtskräftig verurteilt wurde. Darüber hinaus muss die Umsetzung überwacht
werden, da die bisherigen Maßnahmen die Juristen und die Zivilgesellschaft des
Landes gespalten haben. Die Gerichtsverfahren sind nicht transparent genug. Die
Gerichte und die Staatsanwaltschaft unterrichten die Interessengruppen oder die
allgemeine Öffentlichkeit nicht über Fragen von allgemeinem Interesse. Die
Strategie für die Reform des Gerichtswesens muss unter Einbeziehung aller
Beteiligten, der türkischen Juristen und der Zivilgesellschaft überarbeitet
werden, Die Umsetzung der
Strategie und des Aktionsplans für Korruptionsbekämpfung befindet sich
noch in der Anfangsphase. Korruption ist noch in vielen Bereichen verbreitet. Die mangelnde Transparenz der Parteienfinanzierung
und der Umfang der Immunität stellen nach wie vor eine große Herausforderung
dar. Es bedarf größerer politischer Unterstützung, um den Rechtsrahmen für die
Korruptionsbekämpfung zu stärken und anzuwenden. Im Rahmen der Ermittlungen
gegen den Wohltätigkeitsverein Deniz Feneri im Zusammenhang mit einem
Betrugsverfahren in Deutschland wurden der frühere Leiter des Obersten Hörfunk-
und Fernsehrats (RTÜK) sowie vier hochrangige Führungskräfte des Fernsehnetzes
Kanal 7 verhaftet. Die Türkei muss bei den Ermittlungen, der Anklageerhebung
und den strafrechtlichen Verurteilungen in Korruptionsfällen mehr Erfolge
vorweisen. Was die Menschenrechte
und den Minderheitenschutz betrifft, wurden begrenzte Fortschritte
erzielt. In den meisten Bereichen besteht noch
erheblicher Handlungsbedarf, insbesondere was die freie Meinungsäußerung und
die Religionsfreiheit betrifft. Was die Einhaltung
der internationalen Menschenrechtsnormen anbelangt, so sind einige
Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere dank der Ratifizierung des
Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen gegen Folter (OPCAT). Eine Reihe von
Reformen stehen bereits seit Jahren aus. Die
Rechtsvorschriften über die Menschenrechtsinstitutionen müssen vollständig in
Einklang mit den UN-Grundsätzen gebracht werden. Die positiven
Entwicklungen auf dem Gebiet der Verhütung von Folter und Misshandlung
wurden – sowohl in Bezug auf die Häufigkeit als auch die Schwere der
Misshandlungen durch Strafvollzugsbeamte – fortgesetzt. Es kam weiterhin zu
unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Strafvollzugsbeamte, insbesondere
außerhalb offizieller Haftanstalten. Es wurden glaubwürdige Anschuldigungen in
Fällen von körperlicher Misshandlung vorgebracht, die sich vor allem auf
übermäßige Gewaltanwendung bei der Verhaftung bezogen. Bei der Bekämpfung der Straffreiheit,
einschließlich bei der Bearbeitung von Fällen mutmaßlicher Misshandlungen, die
vor Gericht gebracht wurden, sind keine Fortschritte festzustellen. Was die Haftanstalten angeht, so führt
die Zunahme der Anzahl der Inhaftierten zu einer erheblichen Überbelegung, die
die Bemühungen zur Verbesserung der Haftbedingungen beeinträchtigt. Eine
Überarbeitung des Beschwerdeverfahrens in Haftanstalten ist überfällig. Es wird
erwartet, dass die Umsetzung des OPCAT dazu beitragen wird, dass bei einigen
dieser Fragen Fortschritte erzielt werden. Besondere Anstrengungen müssen im
Hinblick auf die ärztliche Versorgung der Häftlinge und die Haftbedingungen für
jugendliche Straftäter unternommen werden. In Bezug auf die freie
Meinungsäußerung wurde eine offene Debatte über als kritisch geltende
Themen fortgesetzt; dazu zählen die Kurden- und die Armenierfrage,
Minderheitenrechte und kulturelle Rechte und die Rolle des Militärs. Das Recht
auf freie Meinungsäußerung wird jedoch durch die große Zahl der
Gerichtsverfahren und Ermittlungen, die gegen Journalisten, Schriftsteller,
Wissenschaftler und Menschenrechtsverteidiger eingeleitet wurden, unterlaufen. Dies
führt zur Selbstzensur und gibt – gekoppelt mit übermäßigem Druck auf die
Medien – Anlass zu ernster Sorge. Durch die vorhandenen Rechtsvorschriften wird
die freie Meinungsäußerung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention
und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht
ausreichend garantiert; diese Rechtsvorschriften erlauben zudem eine
restriktive Auslegung durch die Gerichte. Ferner geben die häufigen
Website-Sperrungen Anlass zu ernster Sorge. Insgesamt
sind die türkischen Rechtsvorschriften und die Rechtsprechungspraxis
Hindernisse für den freien Austausch von Informationen und Gedanken. Bei der Ausübung
der Versammlungsfreiheit wurden Fortschritte erzielt. Mehrere Kundgebungen, unter anderem die
Veranstaltungen zum kurdischen Neujahrsfest Newroz und zum 1. Mai
sind friedlich verlaufen. Bei Demonstrationen,
die im Südosten des Landes und in anderen Provinzen zur Kurdenfrage, den
Studentenrechten, die Tätigkeiten des Hochschulrats YÖK und den
Gewerkschaftsrechten veranstaltet wurden, kam es zu unverhältnismäßiger
Gewaltanwendung. Die
Rechtsvorschriften im Bereich der Vereinigungsfreiheit entsprechen im
Großen und Ganzen den EU-Standards. Allerdings
gibt es weiterhin unverhältnismäßige Kontrollen und restriktive Auslegungen der
Rechtsvorschriften. Hinsichtlich der Änderungen der Rechtsvorschriften über die
Auflösung politischer Parteien sind keine Entwicklungen festzustellen. Auf dem Gebiet der
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit wurden begrenzte
Fortschritte erzielt. Die freie Religionsausübung ist im Allgemeinen weiterhin
gewährleistet. Der Dialog mit den Aleviten und den nicht-muslimischen
Religionsgemeinschaften wurde fortgesetzt. Angehörige
religiöser Minderheiten sahen sich im Berichtszeitraum weiterhin Bedrohungen
durch Extremisten ausgesetzt. Es muss noch ein
mit der Europäischen Menschenrechtskonvention übereinstimmender Rechtsrahmen
geschaffen werden, der sicherstellt, dass die nicht-muslimischen
Religionsgemeinschaften und die Gemeinschaft der Aleviten keinerlei
ungebührlichen Beschränkungen unterworfen sind. Der Schutz der Frauenrechte,
die Förderung der Geschlechtergleichstellung und die Bekämpfung der Gewalt
gegen Frauen stellen weiterhin große Herausforderungen dar. Der Rechtsrahmen zur Gewährleistung der Rechte der
Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter ist weitgehend vorhanden. Es sind weitere nachhaltige Anstrengungen
erforderlich, um diese rechtlichen Vorgaben im politischen, gesellschaftlichen
und wirtschaftlichen Leben Realität werden zu lassen.
Die einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften im ganzen Land wird
noch nicht gewährleistet. Ehrenmorde, Frühehen
und Zwangsheirat sowie häusliche Gewalt gegenüber Frauen sind immer noch
gravierende Probleme. Es bedarf weiterer
Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu den Themen Frauenrechte und
Gleichstellung der Geschlechter, insbesondere für die Polizei. Was die Rechte des Kindes betrifft, so
muss erst noch eine angemessene Zahl von Jugendgerichten gemäß den geltenden
Rechtsvorschriften eingerichtet werden. Es ist nicht sichergestellt, dass
Kinder nur für die erforderliche Mindestdauer bzw. unter angemessenen
Bedingungen inhaftiert werden. Die Anstrengungen müssen in allen Bereichen –
wie Bildung, Bekämpfung der Kinderarbeit, Gesundheit, Verwaltungskapazität und
Koordinierung – verstärkt werden, und zwar auch in Bezug auf Präventiv- und
Rehabilitationsmaßnahmen. Die
Bemühungen zur Verbesserung der Situation sozial benachteiligter Gruppen und
von Menschen mit Behinderungen wurden fortgesetzt. Es bedarf noch weiterer
Maßnahmen, um die Beteiligung dieser Gruppen am sozialen und wirtschaftlichen
Leben zu erhöhen. Bei
der Bekämpfung der Diskriminierung müssen weitere Anstrengungen
unternommen werden. Es gibt keine umfassenden Rechtsvorschriften zur
Antidiskriminierung. Auf
dem Gebiet der Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte gibt es weiterhin
zahlreiche Herausforderungen. Der geltende Rechtsrahmen steht weder mit den
EU-Standards, noch mit den IAO-Übereinkommen im Einklang. Fortschritte in
diesem Bereich wurden durch anhaltende Streitigkeiten zwischen den
Sozialpartnern und mangelnden politischen Willen verhindert. Was
die Eigentumsrechte anbelangt, so erleichtert eine neue Rechtsvorschrift
zur Änderung des Stiftungsgesetzes von 2008 die Rückgabe von Immobilien an
nicht-islamische Religionsgemeinschaften. Die
Türkei verfolgt hinsichtlich der Minderheiten nach wie vor einen
restriktiven Ansatz. Es muss noch dafür
gesorgt werden, dass die Sprache, die Kultur und die Grundrechte im Einklang
mit den europäischen Standards uneingeschränkt geachtet und geschützt werden. Die Türkei muss weitere Anstrengungen unternehmen,
um die Toleranz gegenüber Minderheiten und deren Integration zu fördern. Die umfassende Überarbeitung der bestehenden
Rechtsvorschriften und die Schaffung von Schutzmechanismen bzw. spezifischer
Einrichtungen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit,
Antisemitismus und Intoleranz stehen noch aus. Bei den kulturellen Rechten hat die
Türkei Fortschritte erzielt, insbesondere in Bezug auf die Verwendung anderer
Sprachen als Türkisch in allen nationalen Radio- und Fernsehsendern sowie
hinsichtlich der Verwendung mehrerer Sprachen in der Gemeindeverwaltung. Die
Einrichtung einer Abteilung für kurdische Sprache und Literatur in der Muş
Alparslan-Universität wurde genehmigt. Es
bestehen weiterhin Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung anderer Sprachen
als Türkisch im politischen Leben, bei der Inanspruchnahme öffentlicher
Dienstleistungen und in Haftanstalten. Der
Rechtsrahmen für die Verwendung anderer Sprachen als Türkisch lässt restriktive
Auslegungen zu und wird weiterhin nicht im ganzen Land einheitlich angewandt. Einige Fortschritte hat es bei der Situation
der Roma gegeben, diese betrafen vor allem Änderungen diskriminierender
Rechtsvorschriften. Für den Umgang mit der
Roma-Frage gibt es keine umfassende politische Strategie. Im Osten und Südosten des Landes wurde
die demokratische Öffnung von 2009 nicht fortgesetzt.
Die Inhaftierung von gewählten Politikern und Menschenrechtsverteidigern
waren besorgniserregend. Die Wahrheit über die
außergerichtlichen Hinrichtungen und Folterungen im Südosten in den 1980er und
1990er Jahren muss erst noch durch ordnungsgemäße Verfahren ans Licht gebracht
werden. Die Landminen und das Dorfschützersystem geben immer noch Anlass zu
Besorgnis. Die Anzahl der
Terroranschläge hat zugenommen. Die PKK ist auf der EU-Liste der
terroristischen Vereinigungen aufgeführt. Die Entschädigung
von Binnenvertriebenen wurde fortgesetzt. Die
Leistungsfähigkeit des gesamten Systems muss noch bewertet werden. Bislang
wurde noch keine nationale Strategie für eine bessere Berücksichtigung der
Bedürfnisse der Binnenvertriebenen aufgestellt. Zwar
hat es hier einige Verbesserungen gegeben, dennoch behindert das Fehlen eines
umfassenden Rechtsrahmens für Flüchtlings- und Asylfragen die Bereitstellung
einer angemessenen Versorgung. Die allgemeinen Bedingungen in den
Gewahrsamseinrichtungen für Ausländer müssen weiter verbessert werden. Was den Bereich regionale
Fragen und internationale Verpflichtungen anbelangt, so hat die Türkei
ihre Unterstützung für die Verhandlungen zwischen den Führern der beiden
Gemeinschaften bekräftigt, in denen unter Vermittlung des UN-Generalsekretärs
eine umfassende Lösung der Zypern-Frage gefunden werden soll. Trotz mehrfacher Aufforderungen des Rates und der
Kommission ist die Türkei jedoch immer noch nicht ihrer Verpflichtung
nachgekommen, das Zusatzprotokoll zum Assoziationsabkommen vollständig und ohne
Diskriminierung umzusetzen und hat nicht alle Hindernisse für den freien
Warenverkehr beseitigt, wie in der Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und
ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September 2005 und in den Schlussfolgerungen
des Rates, unter anderem von Dezember 2006 und Dezember 2010 hervorgehoben
wurde. Im Hinblick auf eine Normalisierung der
bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern sind keine Fortschritte zu
verzeichnen. Was die Beziehungen
zu Griechenland betrifft, so wurden die Bemühungen zur Verbesserung der
bilateralen Beziehungen fortgesetzt. Auch die
bilateralen Sondierungsgespräche wurden fortgeführt. Allerdings legte
Griechenland eine ganze Reihe förmlicher Beschwerden über die anhaltenden
Verletzungen der Hoheitsgewässer und des Luftraums durch die Türkei ein,
u. a. durch Flüge über die griechischen Inseln. Die Türkei hat die
Kontakte mit dem westlichen Balkan erheblich intensiviert und brachte
ihr entschlossenes Engagement für die Förderung von Frieden und Stabilität in
der Region zum Ausdruck. Die türkische Wirtschaft erfährt derzeit einen kräftigen
Aufschwung. Die Lage der öffentlichen Finanzen verbessert sich und das
Vertrauen in einen langfristigen Wandel der wirtschaftlichen Aussichten und der
Stabilität des Landes nimmt zu. Allerdings hat
die rasche Expansion der Wirtschaftstätigkeit infolge einer starken
Binnennachfrage zu erheblichen und weiter zunehmenden außenwirtschaftlichen
Ungleichgewichten geführt, die die gesamtwirtschaftliche Stabilität gefährden. Im Zusammenhang
mit den wirtschaftlichen Kriterien ist festzuhalten, dass die Türkei
eine funktionierende Marktwirtschaft ist. Das
Land dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den
Marktkräften in der Union standzuhalten, sofern es die Umsetzung seines
umfassenden Strukturreformprogramms beschleunigt. Im Jahr 2010 und
im ersten Halbjahr 2011 erfuhr die Wirtschaft einen rapiden Aufschwung. Durch
das starke Beschäftigungswachstum, das Hand in Hand mit einem hohen
BIP-Wachstum ging, ist die Arbeitslosigkeit zurückgegangen. Vor allem dank der
konjunkturbedingt höheren Einnahmen und einer geringeren Zinslast verlief die
Konsolidierung der öffentlichen Finanzen weiterhin nach Plan. Der Finanzsektor
hat dank früherer Reformen erhebliche Tragfähigkeit bewiesen, und das
Rechtssystem hat weiterhin recht gut funktioniert. Zudem dürfte das neue Gesetz
über die Aufsicht im Bereich der staatlichen Beihilfen und über die
Arbeitsweise der Regulierungsbehörde die Transparenz verbessern und zu einer
Verringerung der staatlichen Beihilfen führen. Das freie Spiel der Marktkräfte
hat sich gut etabliert. Die Privatisierung
wurde beschleunigt. Die EU bleibt der
wichtigste Handelspartner der Türkei und der größte Investor in diesem Land. Allerdings sind
das Handels- und das Leistungsbilanzdefizit gestiegen und die außenwirtschaftlichen
Ungleichgewichte haben nun ein beträchtliches Niveau erreicht. Der Geldpolitik
ist es nur mäßig gelungen, das Kreditwachstum einzudämmen, so dass es neben den
hohen Rohstoffpreisen weiterhin zur Zunahme des Leistungsbilanzdefizits der
Türkei beiträgt. Derzeit werden mehr Unterstützung von der finanzpolitischen
Seite sowie einige spezifische und gezielte mikroprudenzielle Maßnahmen
ausgearbeitet, unter anderem durch die Regulierungsbehörde für das Bankwesen,
um zur Steuerung einer sanften Landung der Wirtschaft beizutragen und die Last,
die derzeit auf der Geldpolitik liegt, zu verringern. Die Wettbewerbsfähigkeit
der Exportpreise und die Kostenwettbewerbsfähigkeit haben sich leicht
verschlechtert. Bei der Inflation hat ein Anstieg eingesetzt, der vor allem auf
den Preisauftrieb bei Energie und Nahrungsmitteln, die lebhafte
Wirtschaftstätigkeit und Erhöhungen bei den administrierten Preisen
zurückzuführen ist. Es wird eine entschlossenere Umsetzung der Strukturreformen
erwartet. Es wurden nur zaghafte Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz der
öffentlichen Finanzen und für eine bessere Verankerung der Finanzpolitik
ergriffen; entschlossenere Maßnahmen könnten der Türkei jedoch zu mehr
Glaubwürdigkeit auf den Märkten verhelfen. Der Marktaustritt ist weiterhin
schwierig und Insolvenzverfahren sind nach wie vor recht schwerfällig. Die Türkei hat ihre Fähigkeit zur Übernahme
der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen weiter
verbessert. Auf den meisten Gebieten wurden
Fortschritte erzielt. In einigen Bereichen wie
freier Warenverkehr, Kartellpolitik und staatliche Beihilfen, Energie,
Wirtschafts- und Währungspolitik, Unternehmens- und Industriepolitik,
Verbraucherschutz, Statistik, transeuropäische Netze sowie Wissenschaft und
Forschung ist die Angleichung fortgeschritten. Die
Anstrengungen zur Rechtsangleichung in Bereichen wie Umwelt, öffentliches
Beschaffungswesen, Dienstleistungsfreiheit, Sozialpolitik und Beschäftigung
sowie Steuern müssen fortgesetzt werden. Die Durchsetzung muss unter anderem in
den Bereichen Rechte an geistigem Eigentum und Geldwäschebekämpfung gestärkt
werden. Was die Zollunion und die Außenbeziehungen anbelangt, so muss die
Rechtsangleichung noch vervollständigt werden, vor allem mit Blick auf Bereiche
wie das allgemeine Präferenzsystem. Eine Reihe
seit langem bestehender Handelsstreitigkeiten wurde noch nicht beigelegt. Die Türkei muss ihre Verpflichtungen im Rahmen der
Zollunion in vollem Umfang einhalten. In den
meisten Bereichen ist der Ausbau der für die Anwendung des Besitzstands
notwendigen Verwaltungskapazitäten von entscheidender Bedeutung. Auf dem Gebiet des freien Warenverkehrs ist
die Rechtsangleichung auf einem fortgeschrittenen Stand, doch im
Berichtszeitraum wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. Technische Handelshindernisse stehen dem freien
Warenverkehr weiterhin entgehen, was gegen die Verpflichtungen der Türkei im
Rahmen der Zollunion verstößt. Bei der
Freizügigkeit der Arbeitnehmer wurden praktisch keine Fortschritte erzielt,
hier befinden sich die Vorbereitungen auf die Anwendung des Besitzstands noch
in der Anfangsphase. Auch die Angleichung in
den Bereichen Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr ist
nach wie vor nicht über das Anfangsstadium hinausgekommen. In den Bereichen Niederlassungsrecht,
grenzüberschreitender freier Dienstleistungsverkehr, Postdienste und
gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise sind keine
Fortschritte zu verzeichnen. Was den freien
Kapitalverkehr anbelangt, so verzeichnete die Türkei einige Fortschritte,
vor allem hinsichtlich des Kapital– und Zahlungsverkehrs. Bei der schrittweisen Liberalisierung des Erwerbs
von Grundeigentum durch Ausländer sind keine Fortschritte festzustellen, hier
gibt es weiterhin eine Reihe von Hindernissen. In zahlreichen Bereichen gelten
weiterhin Beschränkungen für den Kapitalverkehr, so z. B. für
Direktinvestitionen aus der EU. Der Rechtsrahmen für die
Terrorismusfinanzierung ist nach wie vor unvollständig und die Financial Action
Task Force (FATF) hat die Türkei wegen ihrer strategischen Mängel in diesem
Bereich auf die schwarze Liste gesetzt. Im Bereich des öffentlichen
Beschaffungswesens wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Das institutionelle Gefüge wurde geschaffen,
aber die Verwaltungskapazität muss ausgebaut werden. Der Entwurf für die
Angleichungsstrategie mit einem mit konkreten Fristen versehenen Aktionsplan
liegt vor, die Verabschiedung der Strategie steht aber noch aus. Die Türkei hält weiterhin an Ausnahmeregelungen
fest, die dem Besitzstand zuwiderlaufen. Das Land muss die Angleichung seiner
Rechtsvorschriften fortsetzen, insbesondere in den Bereichen
Versorgungsunternehmen, Konzessionen und öffentlich-private Partnerschaften. Was
das Gesellschaftsrecht angeht, so sind dank der Annahme des neuen
Handelsgesetzbuches bedeutende Fortschritte festzustellen, was sowohl der
Offenheit und Transparenz als auch der Einhaltung internationaler
Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsstandards förderlich sein dürfte. Der rechtliche und institutionelle Rahmen für die
Rechnungsprüfung wurde noch nicht geschaffen. Gleiches gilt auch für die
erforderliche Erhöhung der Kapazität der Handelsgerichte. In Bezug auf das geistige
Eigentum ist die Rechtsangleichung verhältnismäßig weit fortgeschritten,
die Durchsetzung ist jedoch noch unzureichend. Vor
Kurzem wurde mit der Kommission die Arbeitsgruppe zum Thema Rechte an geistigem
Eigentum eingerichtet – eine positive Entwicklung, mit der ein Schlüsselelement
für die Beitrittsverhandlungen in diesem Kapitel angegangen wird. Die Verabschiedung wichtiger aktualisierter
Gesetzentwürfe zur Regelung der Rechte an geistigem Eigentum und der
gewerblichen Schutzrechte, einschließlich abschreckender strafrechtlicher
Sanktionen, steht weiterhin aus. Es ist
entscheidend, dass die verschiedenen Akteure im Bereich der Rechte an geistigen
Eigentum und die öffentlichen Stellen für eine angemessene Koordinierung und
Zusammenarbeit sorgen. Was die Wettbewerbspolitik angeht, so
hat die Türkei bei der Angleichung der Rechtsvorschriften zum Kartellrecht und
zur Fusionskontrolle bedeutende Fortschritte erzielt. Die Wettbewerbsbehörde setzt die Kartellvorschriften wirksam
durch und der Umfang ihrer Unabhängigkeit ist zufriedenstellend. Gute
Fortschritte wurden auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen erzielt. So wurde inzwischen insbesondere die
Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen eingerichtet. Allerdings müssen noch eine Reihe wichtiger
Beihilferegelungen an die Bestimmungen der Zollunion angepasst werden. Im Bereich der Finanzdienstleistungen
wurden weitere Fortschritte erzielt; so hat
insbesondere die Regulierungsbehörde für das Bankwesen Maßnahmen zur Stärkung
der Finanzstabilität ergriffen. Insgesamt
allerdings ist die Angleichung an den einschlägigen Besitzstand noch nicht
vollständig, dies gilt insbesondere für den Versicherungssektor. Im Bereich Informationsgesellschaft
und Medien sind einige Fortschritte auf dem Gebiet der elektronischen
Kommunikation zu verzeichnen, ferner gute Fortschritte auf dem Gebiet der
audiovisuellen Politik. Im Bereich Landwirtschaft
und Entwicklung des ländlichen Raums sind einige Fortschritte zu vermelden. Bedeutende Fortschritte wurden bei der Durchführung
des Programms des Heranführungsinstruments für die Entwicklung des ländlichen
Raums (IPARD) erzielt, worauf die Kommission die Übertragung der Zuständigkeit
für die Verwaltung der EU-Mittel beschloss, sowie bei den Vorbereitungen für
die zweite Phase von IPARD. Die Politik zur Unterstützung der Landwirtschaft
weist erhebliche Unterschiede zu der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf und es
gibt immer noch keine Strategie für die Angleichung dieser Politik. Auch die Tatsache, dass die Handelshemmnisse für
Rindfleischimporte nicht vollständig abgebaut wurden, ist eine erhebliche
Schwachstelle. Im Bereich Lebensmittelsicherheit und Tier- und
Pflanzengesundheit wurden Fortschritte im Hinblick auf die Übernahme und
Umsetzung des Besitzstands erzielt. Die
Umstrukturierung des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche
Angelegenheiten ist ein erfreulicher Schritt auf dem Weg zur Stärkung des
amtlichen Kontrollsystems. Insgesamt steht das
Kontrollsystem jedoch immer noch nicht voll mit dem EU-Besitzstand im Einklang. Auf dem Gebiet der Tiergesundheit und bei den
Maßnahmen, mit denen die Betriebe mit den Hygieneanforderungen und den
strukturellen Anforderungen der EU in Einklang gebracht werden sollen, müssen
beträchtliche Anstrengungen unternommen werden. Im Fischereiwesen
sind insgesamt einige Fortschritte festzustellen. So wurden insbesondere
Fortschritte beim Aufbau der Verwaltungsstrukturen und bei der Bestands- und
Flottenbewirtschaftung erzielt. Von der Türkei
werden weitere Fortschritte in anderen Bereichen, wie Inspektionen und
Kontrollen, erwartet. Im Bereich Verkehr
sind – mit Ausnahme des Schienenverkehrs – einige Angleichungsfortschritte zu
verzeichnen. Die Rechtsangleichung auf den
Gebieten See- und Landverkehr ist weiterhin auf einem fortgeschrittenen Stand,
während die Angleichung der Rechtsvorschriften zum Luftverkehr mit langsamerem
Tempo folgt. Der Mangel an Kommunikation zwischen den Flugsicherungsbehörden
der Türkei und der Republik Zypern beeinträchtigt die Sicherheit im Luftverkehr
nach wie vor erheblich. Im Seeverkehrssektor
dürfte das Freiwillige Auditsystem der IMO-Mitgliedstaaten die Aussichten auf
den Beitritt zu internationalen Übereinkommen verbessern. Die
Durchsetzungskapazität ist gering, insbesondere in Bezug auf Gefahrengüter im
Land- und Seeverkehr. Im Bereich Energie waren die
Fortschritte uneinheitlich. Gute Fortschritte wurden auf dem inländischen
Strommarkt und bei den erneuerbaren Energiequellen erzielt. Demgegenüber müssen
vor allem zur Sicherung höchstmöglicher Standards für nukleare Sicherheit,
Strahlenschutz und Nichtverbreitung Maßnahmen ergriffen werden. Auch bei der
Versorgungssicherheit, im Gassektor und der Energieeffizienz besteht weiterer
Handlungsbedarf. Auf dem Gebiet der Steuern wurden
begrenzte Fortschritte bei der Rechtsangleichung und insbesondere bei der
Beseitigung diskriminierender Praktiken bei der Tabakbesteuerung erzielt. Die Erhöhung der Verbrauchsteuer auf Spirituosen
steht im Widerspruch zu dem mit der Kommission vereinbarten Aktionsplan. Die
Abschaffung diskriminierender Steuerpraktiken ist der Schlüssel zu weiteren
Fortschritten in diesem Kapitel. Keine Neuentwicklungen gab es auf dem Gebiet
der direkten Steuern. Im Bereich der Wirtschafts-
und Währungspolitik hat die Türkei einige Fortschritte erzielt. Die Zentralbank hat einen neuen Policy-Mix
angenommen, um die Finanzstabilität zu sichern, die Leitzinsen zu senken und
gleichzeitig die Reserveanforderungen für den Bankensektor zu erhöhen. Die Rechtsangleichung an den Besitzstand im Bereich
Wirtschafts- und Währungspolitik ist nicht vollständig abgeschlossen, dies
betrifft insbesondere die uneingeschränkte Unabhängigkeit der Zentralbank und
das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu
Finanzinstituten. Insgesamt befinden sich die Vorbereitungen auf einem
fortgeschrittenen Stand. Im Bereich der Statistik,
wo die Rechtsangleichung an den Besitzstand insgesamt weit gediehen ist, wurden
gute Fortschritte erzielt. Weiterer
Angleichungsbedarf besteht vor allem im Bereich der volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen und der Agrarstatistik. Begrenzte
Fortschritte erzielte die Türkei auf dem Gebiet Sozialpolitik und
Beschäftigung. Die Verwaltungskapazität
wurde etwas verbessert. Die Verfassungsänderungen zu den Gewerkschaftsrechten
haben zu keinen weiteren Gesetzesänderungen geführt, die eine Einführung von
uneingeschränkten Gewerkschaftsrechten im Einklang mit den EU-Standards und den
IAO-Übereinkommen gewährleisten. Der hohe Anteil nicht gemeldeter
Erwerbstätigkeiten und die niedrige Frauenbeschäftigungsquote geben jedoch nach
wie vor Anlass zur Sorge. Der Geltungsbereich
des Arbeitsrechts ist weiterhin begrenzt. Die Durchsetzung der
Rechtsvorschriften zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz muss verstärkt
werden. Das Armutsrisiko ist weiterhin sehr groß, wobei die ländliche
Bevölkerung und Kinder besonders gefährdet sind. Die Rechtsvorschriften zur
Einrichtung einer Gleichbehandlungsstelle wurden noch nicht angenommen. Die Türkei hat im Bereich Unternehmens- und
Industriepolitik weitere Fortschritte erzielt und die Angleichung der
Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet an den Besitzstand hat einen ausreichenden
Stand erreicht. Zu verdanken sind die Fortschritte der Annahme einer
Industriestrategie und des dazugehörigen Aktionsplans für den Zeitraum
2011-2014, der größeren Verfügbarkeit unternehmens- und industriepolitischer
Instrumente, der Festlegung sektorspezifischer Strategien und der Angleichung
der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Die Türkei erzielte Fortschritte im Hinblick
auf die transeuropäischen Netze, insbesondere im Bereich des
transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). In
Bezug auf die Bereitstellung verlässlicher Verkehrsdaten bedarf es weiterer
Anstrengungen. Auch im Bereich der transeuropäischen Energienetze (TEN-E) sind
einige Fortschritte festzustellen. Im Bereich Regionalpolitik und Koordinierung
der strukturpolitischen Instrumente sind einige Fortschritte zu
verzeichnen. Bei der Einrichtung der Stellen,
die die Zuständigkeit für die Finanzverwaltung und ‑kontrolle der
Heranführungshilfe in diesem Politikbereich übernehmen sollen, ist es zu
Verzögerungen gekommen. Zwar wurde der institutionelle Rahmen für die
Durchführung der Heranführungshilfe fertig gestellt und die
Verwaltungskapazität verbessert, aber letztere muss weiter ausgebaut die
Koordinierung zwischen allen beteiligten Institutionen muss verbessert werden,
um die Durchführung zu beschleunigen. Im Bereich des Justizwesens wurden
insgesamt Fortschritte erzielt. Was den Bereich Korruptionsbekämpfung
anbelangt, so wurden bei der Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung
begrenzte Fortschritte erzielt. Die mangelnde Transparenz der
Parteienfinanzierung und der Umfang der Immunität stellen nach wie vor
erhebliche Mängel dar. Die Türkei muss bei den Ermittlungen, der
Anklageerhebung und den strafrechtlichen Verurteilungen mehr Erfolge vorweisen. Im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit
wurden uneinheitliche Fortschritte erzielt. Die Annahme des Gesetzes über
Ausländer und internationalen Schutz ist weiterhin eine Priorität im Hinblick
auf die Schaffung einer soliden Rechtsgrundlage für ein effizientes Asyl- und
Migrationssteuerungssystem und die Sicherung der Rechte von Migranten und
Flüchtlingen. Im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Straf- und
Zivilsachen sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Auf dem Gebiet
Drogen und organisierte Kriminalität wurden einige Fortschritte erzielt. Im Bereich Polizeizusammenarbeit und Terrorismus
sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Auf
den Gebieten Visapolitik und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen gab es
begrenzte Fortschritte. Sehr begrenzt waren die Fortschritte im Bereich
Grenzmanagement, wo die Annahme eines Gesetzes über die Einrichtung einer neuen
Grenzsicherheitsbehörde und die behördenübergreifende Zusammenarbeit ein
zentrales Thema darstellt. Die Türkei spielt nach wie vor eine große Rolle als
Transit- und Zielland für irreguläre Migration. Es
müssen Bemühungen unternommen werden, um irreguläre Migration zu verhindern und
die Rückübernahme irregulärer Migranten zu gewährleisten. Im Bereich Wissenschaft und Forschung
ist die Türkei gut auf den Beitritt vorbereitet. Bei der Integration in den
Europäischen Forschungsraum und den Vorbereitungen auf die „Union der
Innovation“ wurden gute Fortschritte erzielt. Insgesamt
beteiligt sich die Türkei zunehmend und mit steigender Erfolgsquote am Siebten
Forschungsrahmenprogramm der EU, es bedarf aber weiterer Bemühungen, um die
Anforderungen in Bezug auf die Exzellenz zu erfüllen und die
Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf die Teilnahme an den EU-Forschungsprogrammen
zu sichern. Auf den Gebieten Bildung und Kultur gab es Fortschritte, vor
allem im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Das Interesse an den Gemeinschaftsprogrammen hat
weiter zugenommen. Im Bereich Kultur sind einige Fortschritte zu verzeichnen,
die Rechtsangleichung ist jedoch nicht vorangekommen. Im Bereich Umwelt
hat die Türkei gute Fortschritte bei der Abfallwirtschaft erzielt; bei den
horizontalen Rechtsvorschriften, der Luftqualität und bei der Verschmutzung
durch Industrieanlagen und Risikomanagement sind hingegen nur begrenzte
Fortschritte zu verzeichnen. Die Türkei hat auf den Gebieten Wasserqualität und
Chemikalien und bei der Verwaltungskapazität sehr begrenzte Fortschritte
erzielt. Keine Fortschritte gab es auf dem Gebiet des Naturschutzes. Im Bereich Klimaschutz hat die Türkei bei
der Sensibilisierung für die EU-Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel
begrenzte Fortschritte zu verzeichnen; die Entwicklung einer solideren und
ehrgeizigeren Klimapolitik – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler
Ebene – steht jedoch noch aus. Die Verwaltungskapazität muss ausgebaut werden. Beim Verbraucher- und Gesundheitsschutz
wurden einige Fortschritte verzeichnet. Auf
dem Gebiet des Verbraucherschutzes müssen noch überarbeitete Rahmengesetze für
den Verbraucherschutz und die allgemeine Produktsicherheit angenommen werden. Zur
Verbesserung der Marktaufsicht müssen weitere finanzielle und personelle
Ressourcen zur Verfügung gestellt und die Zusammenarbeit mit im Bereich des
Verbraucherschutzes tätigen Nichtregierungsorganisationen ausgebaut werden. Im
Bereich der öffentlichen Gesundheit hat die Türkei die Rechtsangleichung noch
nicht abgeschlossen; auch die erforderliche Verwaltungskapazität für eine
verstärkte Durchsetzung der Rechtsvorschriften zwecks Verbesserung der
Gesundheits- und Sicherheitssituation der Bevölkerung wurde nicht aufgebaut. Dank der Zollunion
mit der EU hat die Türkei bei den Zollvorschriften einen hohen
Angleichungsstand erreicht. Der Duty-free-Status
von Geschäften an den Einreisestellen und die Bestimmung, dass die Einführer
von Waren, die sich in der EU im freien Verkehr befinden, vor der
Zollabfertigung Angaben zu deren Ursprung machen müssen, steht nicht mit der
Zollunion im Einklang. Die Rechtsvorschriften
über Freizonen, die zollamtliche Überwachung und Zollkontingente müssen noch an
den Besitzstand angeglichen werden. Verbesserte
risikobezogene Kontrollen und vereinfachte Verfahren würden den legalen Handel
erleichtern und die Zahl der Warenkontrollen reduzieren. Eine wirksame
Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum durch die Zollstellen ist
weiterhin nicht gegeben und es fehlen nach wie vor Maßnahmen zur wirksamen
Bekämpfung der Markenpiraterie. Im Bereich der Außenbeziehungen
hat die Türkei dank der Zollunion einen hohen Angleichungsstand erreicht. In manchen Bereichen gibt es weiterhin
Abweichungen, z. B. beim geografischen Anwendungsbereich des allgemeinen
Präferenzsystems. Die Türkei passte
sich weiter an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU an;
insgesamt war die Abstimmung auf die GASP-Erklärungen im Berichtszeitraum
rückläufig und die Türkei hat sich den restriktiven Maßnahmen der EU gegen
Iran, Libyen und Syrien nicht angeschlossen. Sie suchte in verschiedenen außenpolitischen
Fragen den Dialog und das Gespräch mit der EU. Die
Türkei bemühte sich um die Normalisierung ihrer Beziehungen zu ihren
Nachbarländern, u. a. Irak (einschließlich der kurdischen
Regionalregierung). Bei der Normalisierung der Beziehungen zu Armenien gab es
keine Fortschritte. Die Beziehungen zu Israel haben sich nach dem
Angriff auf die Gaza-Flottille 2010 weiter verschlechtert. Nach der
Veröffentlichung des unabhängigen Berichts der Vereinten Nationen hat die
Türkei die Beziehungen zu Israel herabgestuft und die bestehenden
Militärabkommen mit diesem Land ausgesetzt. Die Türkei leistet
weiterhin einen Beitrag zur GSVP und strebt eine stärkere Beteiligung an den
GSVP-Aktivitäten an. Die Frage der über die
Berlin-Plus-Vereinbarungen hinausgehenden Zusammenarbeit zwischen der EU und
der NATO, an der alle EU-Mitgliedstaaten beteiligt wären, bleibt zu klären. Die Türkei hat sich dem Standpunkt der EU in Bezug
auf die Mitgliedschaft im Wassenaar-Arrangement nicht angeschlossen. Im Bereich der Finanzkontrolle, in dem
die Angleichung bereits auf einem recht guten Stand ist, wurden einige
Fortschritte erzielt. Die Rechtsvorschriften
zur Umsetzung des Gesetzes über die Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen
Finanzen sind uneingeschränkt in Kraft. Das Grundsatzpapier über die interne
Kontrolle der öffentlichen Finanzen und der zugehörige Aktionsplan müssen
aktualisiert werden. Die Verabschiedung des Gesetzes über den türkischen
Rechnungshof war ein wichtiger Schritt zur weiteren Angleichung der externen Rechnungsprüfung
an die einschlägigen internationalen Standards. Die türkische Stelle für die
Zusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung muss ihre Koordinierungsaufgaben, ihre
operative Unabhängigkeit und ihr operationelles Netzwerk weiter ausbauen. Bei den Finanz- und Haushaltsbestimmungen
sind begrenzte Fortschritte zu vermelden. Die
administrativen Vorbereitungen für die Einrichtung des Eigenmittelsystems
befinden sich noch in einem sehr frühen Stadium. Island Island erfüllt weiterhin die politischen
Beitrittskriterien. Island ist ein gut
funktionierender demokratischer Staat mit leistungsstarken Institutionen und
einer tief verwurzelten Tradition von repräsentativer Demokratie. Das isländische Justizwesen weist einen hohen
Standard auf und Island ist bestrebt, die weitere Stärkung seines bereits hohen
Schutzniveaus für die Grundrechte zu gewährleisten. Die Geschlossenheit der Koalitionsregierung
wurde mehrfach auf die Probe gestellt, sie erwies sich jedoch weiterhin als
stabil. Die innenpolitische Lage ist von
Meinungsverschiedenheiten zwischen den politischen Kräften Islands und der
Bevölkerung in der Frage des EU-Beitritts geprägt. Die
Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung einer sachlich fundierten Debatte über
den Beitrittsprozess Islands sind angelaufen. Sowohl die Regierung als auch das Parlament
arbeiten nach wie vor reibungslos. Im April
2011 wurde ein Verfassungsrat eingesetzt, der die Verfassung überarbeiten und
Änderungen vorschlagen soll. Außerdem wurden
Rechtsvorschriften ausgearbeitet, um die Leistungsfähigkeit von Parlament und
öffentlicher Verwaltung zu stärken. Gute Fortschritte sind bei der weiteren
Umsetzung der Empfehlungen zu verzeichnen, die von dem mit der Prüfung der
Auswirkungen der Finanzkrise auf Politik und Verwaltung beauftragten Sonderuntersuchungsausschuss
vorgelegt wurden. Auf dies Empfehlungen hin
wurde im März 2011 vor dem Amtsenthebungsgericht ein Verfahren gegen den
ehemaligen Premierminister eingeleitet, das im
Mai 2011 zu seiner Verurteilung wegen grober Pflichtverletzung führte. Parallel dazu hat die Sonderstaatsanwaltschaft ihre
Arbeit erfolgreich fortgesetzt. Sie leitete in
einer Reihe von Fällen Ermittlungen wegen betrügerischer Geschäftspraktiken im
Bankensektor ein, die zu einigen Festnahmen führten. Bei der Stärkung der Effizienz der Gerichte
und des Rahmens für die Korruptionsbekämpfung wurden Fortschritte erzielt. Im Einklang mit dem geänderten Gesetz über das
Gerichtswesen wurden einige Richter ernannt und im Februar 2011 wurde das
Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Korruptionsbekämpfung ratifiziert. Um die Vermeidung von Interessenkonflikten zu
gewährleisten, hat Island die Ausarbeitung spezieller Verhaltenkodizes für
Minister und bestimmte Kategorien von Mitarbeitern in Angriff genommen. Island gewährleistet weiterhin die Achtung der
Grundrechte (einschließlich der wirtschaftlichen und sozialen Rechte). Die Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des
Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten steht noch aus. Die Wirtschaft Islands erholt sich
langsam von dem Zusammenbruch infolge der Finanzkrise und der anschließenden
tiefen und lang anhaltenden Rezession. Aber die Wachstumsaussichten bleiben
aufgrund der hohen Verschuldung von Haushalten und Unternehmen ungewiss. Die
Wirtschaftspolitik ist weiterhin auf wirtschaftliche Stabilisierung
ausgerichtet und an die erfolgreiche Umsetzung eines IWF-Programms gebunden. Der jüngste Inflationsanstieg veranlasste die
Zentralbank zwar, die Zinsen anzuheben, insgesamt war die Finanzpolitik jedoch
etwas gelockert worden. Die ausgabenbezogene
Haushaltskonsolidierung, mit der die Staatsverschuldung auf ein tragfähiges
Niveau gesenkt werden soll, stellt nach wie vor eine große Herausforderung dar. Die Arbeitslosenquote ist hoch, mit einem besonders
hohen Anteil an arbeitslosen Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen. Obwohl Fortschritte bei der Umstrukturierung des
Bankensektors erzielt wurden, stellt der schlecht funktionierende Finanzsektor
die Wirtschaft weiterhin vor Probleme. Auch die Aufhebung der
Kapitalverkehrskontrollen stellt eine wesentliche Herausforderung dar. Was die wirtschaftlichen Kriterien
betrifft, so kann Island als eine funktionierende Marktwirtschaft angesehen
werden. Allerdings behindern die Schwäche des
Finanzsektors und die Beschränkung des Kapitalverkehrs eine effiziente
Ressourcenzuteilung. Island sollte
mittelfristig wieder in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den
Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, wenn es die derzeit bestehenden
strukturellen Defizite durch eine angemessene makroökonomische Politik und
Strukturreformen beseitigt. Der vorrangig auf Wechselkursstabilisierung
und die Haushaltskonsolidierung ausgerichtete Policy-Mix hat zur Stärkung der
makroökonomischen Stabilität beigetragen. In
Anbetracht der Handelsbilanzüberschüsse und eines steigenden Wechselkurses
senkte die Zentralbank den Leitzinssatz auch im zweiten Halbjahr 2010,
reagierte jedoch im August 2011 auf eine sich abschwächende Währung und einen
deutlichen Anstieg der jährlichen Inflationsrate mit einer leichten Straffung
der Geldpolitik. Island hat seine
Anstrengungen zur Erhöhung der Staatseinnahmen und zur Kürzung der Ausgaben
fortgesetzt. Angesichts der hohen
Staatsverschuldung wurden Maßnahmen zur Verringerung von Refinanzierungsrisiken
und zur Stärkung der Kommunalfinanzen ergriffen. Die
Devisenreserven sind weiter gestiegen und aktuelle Schätzungen der Zentralbank
lassen einen Rückgang der Auslandsverschuldung auf ein leichter zu
bewältigendes Niveau erkennen. Außerdem wurden
neue Maßnahmen ergriffen, um die Umstrukturierung des Privatsektors zu
beschleunigen und eine überarbeitete Strategie für die Liberalisierung des
Kapitalverkehrs wurde angenommen, deren Umsetzung weiterhin als große
Herausforderung zu betrachten ist. Der Arbeitsmarkt ist nach wie vor flexibel
und zeichnet sich durch eine relativ hohe Erwerbsquote aus. Das Land verfügt über eine solide
Grundinfrastruktur, erhebliche natürliche Ressourcen und eine Bevölkerung mit
gutem Bildungsstand. Allerdings bestehen nach wir vor erhebliche
makrofinanzielle Risiken. Die Inlandsnachfrage
hat zugenommen, was jedoch hauptsächlich auf die befristeten Maßnahmen zur
Unterstützung des privaten Verbrauchs zurückzuführen ist. Risiken und Ungewissheiten hinsichtlich künftiger
Wachstumsquellen und ihrer Nachhaltigkeit bestehen also weiter. Die schlechte Qualität der Vermögenswerte
beeinträchtigt nach wie vor den Finanzsektor, und die schleppende Umsetzung der
Umschuldungsmaßnahmen für den Privatsektor steht weiterhin einer wirksamen
Finanzintermediation im Wege. Die Staatsverschuldung
ist auf über 90 % des BIP angestiegen. Die
Haushaltskonsolidierung wurde nicht mehr mit derselben Rigorosität
durchgesetzt, eine langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen kann
jedoch nur durch weitere drastische Ausgabenkürzungen gewährleistet werden. Zusätzliche Haushaltsrisiken sind mit
Eventualverbindlichkeiten in beträchtlicher Höhe und dem ungelösten
Icesave-Problem verbunden. Der Arbeitsmarkt wird durch die tiefe Rezession, in
die das Land durch die Krise gestürzt wurde, massiv beeinträchtigt und
verzeichnet die höchste Arbeitslosenzahl in der Geschichte des Landes, mit
einem besonders hohen Anteil an arbeitslosen Jugendlichen und
Langzeitarbeitslosen. Wachstum, Investitionen
und wirtschaftliche Entwicklung werden durch ungünstige Rahmenbedingungen für
Unternehmen, wie die in einigen Sektoren bestehenden hohen
Marktzutrittsschranken, behindert. Der
Industriesektor des Landes ist nach wie vor nicht sehr diversifiziert. Wie bereits im ersten Fortschrittsbericht wird
Islands Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen
zu übernehmen, unter Berücksichtigung seiner Teilnahme am Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) und der in diesem Rahmen gewährten Ausnahmen sowie der
EU-Rechtsvorschriften, die nicht unter das EWR-Abkommen fallen, bewertet. Durch seine Teilnahme am Europäischen
Wirtschaftsraum ist Island insgesamt bereits gut auf die Anforderungen des
Besitzstands vorbereitet. Der Icesave-Streit wurde noch nicht beigelegt. Trotz der Verhandlungsbemühungen wurde ein neues
Gesetz über die Bedingungen für Darlehensrückzahlungen an das Vereinigte
Königreich und die Niederlande im April 2011 in einem Referendum abgelehnt. Die Regierung sicherte zu, dass das Ergebnis der
Volksbefragung keinen Einfluss auf die Zahlungen an Großbritannien und die
Niederlande haben werde, mit denen Ende 2011 begonnen werden soll. Im Mai 2011 übersandte die isländische Regierung
ihre Antwort auf das Fristsetzungsschreiben der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA). Im Juni 2011 gab die ESA eine mit Gründen versehene
Stellungnahme ab und leitete damit die zweite Stufe des
Vertragsverletzungsverfahrens ein. In dieser
Stellungnahme wird die bereits im Fristsetzungsschreiben dargelegte
Feststellung, Island habe gegen die Einlagensicherungsrichtlinie verstoßen,
erneut aufgegriffen. Die Kommission stimmt mit
der Rechtsanalyse der ESA überein. Die
isländische Regierung hat ihre Antwort auf die mit Gründen versehene
Stellungnahme Ende September der EFTA-Überwachungsbehörde übermittelt. Die ESA wird nach genauer Prüfung dieses Schreibens
über das weitere Vorgehen in diesem Fall entscheiden.
Bislang ist der Icesave-Streit nicht beigelegt. In den Bereichen, die zum Teil unter das
EWR-Abkommen fallen, und bei den Kapiteln, die nicht darunter fallen, schreiten
die Vorbereitungen auf die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen
– wenn auch relativ langsam - voran. Die
isländischen Rechtsvorschriften stehen nach wie vor weitgehend im Einklang mit
dem Besitzstand und in den Bereichen, die unter das EWR-Abkommen fallen, wendet
das Land bereits einen Großteil des Besitzstands an; dies gilt u. a. für
den freien Warenverkehr, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die
Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit, den freien
Kapitalverkehr, das öffentliche Beschaffungswesen, das Gesellschaftsrecht, die
Rechte an geistigem Eigentum, den Wettbewerb, Finanzdienstleistungen und die
Informationsgesellschaft und Medien. Folgende Bereiche könnten besondere
Herausforderungen im Rahmen des Beitrittsprozesses darstellen: Finanzdienstleistungen, Landwirtschaft und
Entwicklung des ländlichen Raums, Umweltbelange, Fischerei, freier
Kapitalverkehr sowie Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit,
Steuer- und Zollwesen. Was die Verwaltungskapazität anbetrifft, so
muss vor allem gewährleistet werden, dass während der für den Beitrittsprozess
erforderlichen Vorbereitungen ausreichende Human- und Finanzressourcen zur
Verfügung stehen. Im Bereich des freien Warenverkehrs
stehen die isländischen Rechtsvorschriften nach wie vor weitestgehend im
Einklang mit dem Besitzstand. Allerdings sind
bei der Rechtsangleichung auf dem Gebiet der horizontalen Maßnahmen und der
Produktvorschriften nach dem alten Konzept keine neuen Entwicklungen zu
verzeichnen. In einer Reihe von Bereichen, in
denen neue EU-Rechtsvorschriften angenommen wurden, muss deren Übernahme erst
noch erfolgen. Im Bereich der Freizügigkeit der
Arbeitnehmer ist der Stand der Rechtsangleichung weiterhin hoch. Was das Niederlassungsrecht und den freien
Dienstleistungsverkehr anbetrifft, entsprechen die Vorschriften weitgehend
dem EU-Recht, mit Ausnahme der Richtlinie über Postdienste. Im Juli 2011 hat Island die Umsetzung der
Dienstleistungsrichtlinie gemeldet. Der Besitzstand im Bereich des freien
Kapitalverkehrs wird mit einigen Ausnahmen bereits von Island angewendet. Allerdings bestehen in Island infolge der
Finanzkrise weiterhin Kapitalverkehrskontrollen, die bis zum Beitritt
abgeschafft werden müssen. . Die isländischen Rechtsvorschriften stehen
nach wie vor mit dem für das öffentliche Beschaffungswesen relevanten
Besitzstand weitgehend im Einklang. bei den
Rechtsmitteln und der Beschaffung im Verteidigungssektor ist jedoch eine
weitere Angleichung erforderlich. Island hat im
Bereich Gesellschaftsrecht ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht
und wendet einen Großteil des relevanten Besitzstands bereits an. Die
Angleichung an die. Rechnungslegungsstandards und die internationalen
Prüfstandards ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Island wahrt den hohen Stand der
Rechtsangleichung im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum und
verfügt auch über die für die Umsetzung erforderliche Verwaltungskapazität. Es bedarf jedoch noch einer umfassenden
Durchsetzungsstrategie. Auch im Bereich der Wettbewerbspolitik
hat Island nach wie vor ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht. Die Kontrolle der vom Staat aufgrund der
Finanzkrise beschlossenen Beihilfemaßnahmen entwickelt sich zufriedenstellend.. Die Umsetzung des
Besitzstands für den Bereich der Finanzdienstleistungen erfordert jedoch
noch weitere Anstrengungen, insbesondere um eine wirksame Rechtsdurchsetzung
und Überwachung des Sektors zu gewährleisten. Der
Icesave-Streit ist noch nicht beigelegt. Im Bereich Informationsgesellschaft
und Medien ist die Umsetzung der Rechtsvorschriften nach wie vor
lückenhaft. Insgesamt steht die isländische Politik im
Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums nicht
im Einklang mit dem Besitzsand und auch ein geeigneter Verwaltungsrahmen für
die Umsetzung fehlt. Teile der isländischen Rechtsvorschriften im
Bereich Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit und
des entsprechenden Verwaltungsrahmens stimmen nicht mit dem Besitzstand
überein. Besondere Aufmerksamkeit muss der
Schließung der noch bestehenden Angleichungslücken bei den EU-Vorschriften über
lebende Tiere, Pflanzenschutzmittel neuartige Lebensmittel gewidmet werden. Im Bereich
Fischerei hat Island weder die Rechtsangleichung noch die Einrichtung der
Mechanismen für die Durchführung und Kontrolle der Unterstützungsmaßnahmen der
EU in Angriff genommen. Die weiterhin
geltenden Beschränkungen für ausländische Investitionen im Fischereisektor sind
nicht mit dem Besitzstand vereinbar. Einige
Fortschritte wurden im Bereich Verkehr, insbesondere in Bezug auf den
Straßen- und Seeverkehr erzielt. In
einigen Bereichen muss Island allerdings die relevanten EU-Vorschriften erst
noch umsetzen. Im Bereich Energie
entsprechen die Rechtsvorschriften weitgehend dem Besitzstand, mit Ausnahme
der Vorschriften über die Ölvorräte, die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde
und die Energieeffizienz. Die isländischen Steuervorschriften
stimmen teilweise mit dem Besitzstand überein. Island
muss in diesem Bereich noch eine Strategie festlegen, um die Interkonnektivität
und Interoperabilität mit den IT-Systemen der EU zu gewährleisten. Die Angleichung der isländischen
Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Bereich der Wirtschafts- und
Währungspolitik weist weiterhin große Lücken auf und die zuständigen
Verwaltungsstrukturen müssen weiter gestärkt werden. Im Bereich Statistik muss insbesondere
die Verfügbarkeit von im Einklang mit den EU-Verfahren erstellten
Unternehmensstatistiken, Arbeitsmarktstatistiken und Agrarstatistiken,
verbessert werden.. Einen Großteil des
Besitzstands im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung wendet Island
bereits an und setzt ihn um. Eine umfassende Beschäftigungsstrategie muss erst
noch ausgearbeitet werden. Die Vorbereitungen des Landes im Bereich Unternehmens-
und Industriepolitik haben weiterhin einen guten Stand erreicht. Der Zugang der KMU zu Finanzmitteln wird noch immer
durch die Finanzkrise erschwert. Im Bereich transeuropäische Netze ist
Islands Stand der Rechtsangleichung weiterhin hoch. Im Bereich der
Regionalpolitik und Koordinierung der Strukturinstrumente muss Island noch
festlegen, welche Behörden für die Umsetzung der Kohäsionspolitik zuständig
sind. Die Vorbereitungen im Bereich Justiz und
Grundrechte schreiten planmäßig voran. Fortschritte
wurden auch durch die weitere Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichte und des
strategischen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung erzielt. Bei diesen Maßnahmen muss das weitere Monitoring
der Umsetzung gewährleistet werden. Die
isländischen Vorschriften zur Gewährleistung der Rechte der Staatsbürger und
des Datenschutzes stimmen noch nicht mit dem Besitzstand überein. Island wendet weiterhin das Schengen-Abkommen
an und hat im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit einen
fortgeschrittenen Stand der Angleichung an den Besitzstand erreicht. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die
Ratifizierung und Umsetzung der relevanten internationalen Übereinkommen
abzuschließen. Bei der Vorbereitung auf den EU-Beitritt und
bei der Integration in den Europäischen Forschungsraum ist Island nach wie
vor gut vorangekommen. Im Bereich Bildung
und Kultur hat Island sein bereits hohes Maß an Rechtsangleichung
aufrechterhalten. Bei der Stärkung
des Rechts- und Verwaltungsrahmens im Bereich Umweltschutz und Klimawandel sind
einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Rechtsangleichung im Bereich
Naturschutz und Wasserqualität ist noch nicht abgeschlossen. Island muss sich schrittweise den in
internationalen Umweltschutzforen vertretenen Positionen der EU anpassen und
die noch ausstehenden multilateralen Übereinkommen ratifizieren. Die Angleichung an den Besitzstand im Bereich Gesundheit
und Verbraucherschutz ist nach wie vor auf einem guten Stand.. Im Bereich Verbraucherschutz bedarf es jedoch
weiterer Anstrengungen. Die isländischen
Zollvorschriften stimmen teilweise mit dem Besitzstand überein. Allerdings müssen noch erhebliche Anstrengungen
unternommen werden, um die verbleibenden Diskrepanzen in den Rechtsvorschriften
zu beseitigen. Dies betrifft insbesondere die Zollvorschriften, Zollverfahren
mit wirtschaftlicher Bedeutung, Duty-free-Waren und Sicherheitsaspekte. Ferner müssen entsprechende Vorbereitungen
getroffen werden, um die wirksame Umsetzung des Besitzstands ab dem Zeitpunkt
des Beitritts sicherzustellen, insbesondere durch die Gewährleistung der Interoperabilität
mit den IT-Zollsystemen der EU. Einige
Fortschritte sind auf dem Gebiet der Außenbeziehungen, vor allem bei der
Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe, zu verzeichnen. Island ist immer noch nicht am Kimberley-Prozess
beteiligt. Die
Rechtsangleichung im Bereich der Außen-, Sicherheits- und
Verteidigungspolitik hat nach wie vor ein hohes Niveau erreicht. Island räumt der Politik für die Arktis große
Priorität ein und beweist damit, dass es sich aktiv an den regionalen Organisationen
Nordeuropas beteiligen will. Bei dem Erlass
neuer Vorschriften für die Finanzkontrolle sind nur begrenzte
Fortschritte zu verzeichnen. Weitere
Anstrengungen müssen auch zur Vorbereitung eines Strategiepapiers für die
interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen ergriffen werden und um die
Trennung der internen und externen Prüfmaßnahmen zu gewährleisten. Die
Vorbereitungen im Hinblick auf den Schutz der finanziellen Interessen der EU
müssen weiter intensiviert werden. Im Bereich Finanz- und Haushaltsbestimmungen
ist die Rechtsangleichung in den für dieses Kapitel relevanten und ihm
zugrundeliegenden Politikbereichen gut vorangekommen.
Island setzt sich weiterhin für die Ermittlung der zu schließenden
Angleichungslücken ein. Noch fehlen
administrative Vorbereitungen und Konzepte für die Einrichtung des
Eigenmittelsystems und eine offiziell
eingerichtete Koordinierungsstruktur. [1] Artikel 49 [2] Im Sinne der Resolution 1244/1999 des
UN-Sicherheitsrates. [3] Zusammenfassungen und Schlussfolgerungen der Länderberichte
sind im Anhang zu dieser Mitteilung aufgeführt. [4] Dies ist in der Mitteilung der Kommission über
Korruptionsbekämpfung KOM(2011)308 endg. dargelegt. [5] Die Strategie sieht die Zusammenarbeit der
Anrainerstaaten in den Bereichen Umwelt, Verkehr, Energie, sozioökonomische
Entwicklung, Bildung, Forschung und Innovation und Sicherheit vor. Folgende
Erweiterungsländer nehmen an der Strategie teil: Kroatien, Serbien, Bosnien und
Herzegowina und Montenegro. . Siehe KOM(2010)715 endg. und Schlussfolgerungen
des Rates vom 13. April 2011. [6] Die folgenden Leitinitiativen sind Teil der Strategie
Europa 2020: „Digitale Agenda für Europa”, „Innovationsunion“, „Jugend in
Bewegung“, „Ressourcenschonendes Europa“, „Industriepolitik im Zeitalter der
Globalisierung“, „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen“, „Europäische
Plattform zur Bekämpfung der Armut“. [7] KOM(2008) 394 endg. [8] KOM(2011) 415 endg. [9] Türkei hat Beobachterstatus. Von den in den
Nachbarschaftsprozess eingebundenen Ländern nehmen Ukraine und Moldau als
Vollmitglieder und Georgien und Armenien als Beobachter teil. [10] Sejdić-Finci gegen Bosnien und Herzegowina, Dezember
2009. [11] Diese umfassen fünf Ziele: 1) annehmbare und dauerhafte
Lösung der Vermögensaufteilung zwischen der gesamtstaatlichen und anderen
Verwaltungsebenen; 2) annehmbare und dauerhafte Lösung der Frage der Verteidigungsgüter;
3) endgültige Entscheidung über den Status des Brčko-Distrikts; 4) haushaltspolitische
Nachhaltigkeit und 5) Festigung der Rechtsstaatlichkeit (Annahme einer
nationalen Strategie zur Verfolgung von Kriegsverbrechen, eines Ausländer- und Asylgesetzes
sowie einer nationalen Strategie für die Reform des Justizsektors), sowie zwei
spezifische Bedingungen: 1) Unterzeichnung des Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommens (SAA) und 2) politisch stabile Lage. [12] KOM (2009) 534 endg. [13] Beispiele hierfür sind das Kapitel 20 – Unternehmens- und
Industriepolitik, und das Kapitel 21 – Transeuropäische Netze. [14] Verordnung (EG) Nr. 1085/2006. [15] KOM(2011) 500. [16] KOM(2011) 290. [17] Im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates.. [18] Die Schlüsselprioritäten betreffen die folgenden Bereiche:
Rechtsrahmen für Wahlen und Stärkung der Rolle des Parlaments in den Bereichen
Gesetzgebung und Kontrolle; Reformen der öffentlichen Verwaltung; Reform des
Justizwesens; Korruptionsbekämpfung; Bekämpfung der organisierten Kriminalität;
Medienfreiheit und Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft; Umsetzung des
Rahmens für die Bekämpfung von Diskriminierung und Sicherung der Rechtsstellung
von Vertriebenen. Für den vollständigen Text zu den Schlüsselprioritäten siehe
KOM(2010) 670. [19] Montenegro verwendet den Euro unilateral als einziges
gesetzliches Zahlungsmittel. [20] Die Schlüsselprioritäten umfassen folgende Bereiche: das
reibungslose Funktionieren des Parlaments, die Annahme von Gesetzen, die
größere parlamentarische Mehrheiten erfordern, Ernennungsverfahren und
Ernennungen für die zentralen Institutionen, eine Wahlreform, die Durchführung
von Wahlen, die Reform der öffentlichen Verwaltung, Rechtsstaatlichkeit und die
Reform der Justiz, Bekämpfung der Korruption, Bekämpfung des organisierten
Verbrechens, Lösung von Eigentumsfragen, Stärkung der Menschenrechte und
Antidiskriminierungsmaßnahmen, Verbesserung der Behandlung von Häftlingen sowie
Umsetzung der Empfehlungen des Ombudsmanns. Vollständiger Wortlaut siehe
KOM(2010)680. [21] Der Fall Sejdić-Finci gegen Bosnien und Herzegowina
vom Dezember 2009 betraf die ethnische Diskriminierung von Personen, die keiner
der drei Volksgruppen angehören, hinsichtlich ihrer Repräsentation in den
staatlichen Institutionen des Landes. [22] Laut dem Gesetz über den Schutz der Rechte von Angehörigen
von Minderheiten zählt Bosnien und Herzegowina 17 nationale Minderheiten. Die
drei Staatsvölker – Bosniaken, Serben und Kroaten – stellen keine Minderheiten
dar.