This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52007AR0313
Opinion of the Committee of the Regions on Addressing the challenge of water scarcity and droughts in the European Union
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union
ABl. C 172 vom 5.7.2008, pp. 49–54
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
|
5.7.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 172/49 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union“
(2008/C 172/10)
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
|
— |
erwähnt die Besorgnis der Regionen und Kommunen, die sowohl im Mittelmeer- und Atlantikraum als auch in Mitteleuropa Dürreprobleme beobachten konnten und Phänomene wie ungewöhnlich trockene Jahre, leere Wasserspeicher und Stauseen, Schwierigkeiten mit Grundwasserleitern, Verbrackung küstennaher Grundwasservorkommen, Absinken des Grundwasserspiegels, Veränderung der hydrologischen Gegebenheiten infolge unzureichend durchdachten menschlichen Handelns, Veränderungen der üblichen Niederschlagsmuster und natürliche oder vom Menschen verursachte Wasserprobleme, deren Auswirkungen von der Kommission in ihren Vorarbeiten bereits festgestellt wurden; |
|
— |
befürwortet eine kohärente wasserwirtschaftliche Planung in den Mitgliedstaaten und Regionen, bei der gemeinschaftliche Infrastrukturinvestitionen die Erhaltung der Wasserressourcen, der Berggebiete und der Feuchtgebiete, den Schutz der Wälder, den sparsamen und effizienten Umgang mit Wasser, die Umverteilung der Wasserverwendung zwischen den verschiedenen Zwecken und auch die Abhilfe bei Dürrekatastrophen oder Wasserknappheit durch zusätzliche Wasserversorgung zum Ziel haben; |
|
— |
begrüßt die Mitteilung der Kommission über den „Health Check“ der Gemeinsamen Agrarpolitik in Bezug auf die Einbeziehung des Wassermanagements als neue Herausforderung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Überlegungen der Kommission, zu prüfen, ob die Fragen der Wasserbewirtschaftung verstärkt in die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raumes und der Berggebiete einbezogen werden können, werden unterstützt. Es wird empfohlen die Bedeutung landwirtschaftlicher Nutzflächen und der wald- und wasserreichen Berggebiete für die Bildung von Luftfeuchtigkeit und Niederschlag sowie für die Eindämmung der durch den Klimawandel hervorgerufenen Desertifikation zu berücksichtigen und zu analysieren. |
|
Berichterstatter |
: |
Francisco CAMPS ORTIZ, Präsident der Regionalregierung Valencia (ES/EVP) |
Referenzdokument
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat — Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union
KOM(2007) 414 endg.
Politische Empfehlungen
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
|
1. |
begrüßt die Mitteilung der Kommission über die Wasserknappheit und Dürre in Europa, die seines Erachtens voll und ganz mit der Richtlinie 2000/60/CE (Wasserrahmenrichtlinie) in Einklang steht, die die allgemeine Grundlage jeglicher Wasserpolitik der Europäischen Union bilden muss; |
|
2. |
teilt die Ansicht der Kommission im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen „Dürre“ und Wasserknappheit, die wie folgt definiert ist: „Während mit ‚Dürre‘ ein zeitweiliger Rückgang der Wasserzufuhr, beispielsweise infolge ausbleibenden Regens, bezeichnet wird, bedeutet ‚Wassermangel‘, dass mehr Wasser gebraucht wird, als die Wasserressourcen hergeben, wenn sie auf nachhaltige Weise genutzt werden“; |
|
3. |
hält fest, dass Wasserknappheit und Dürre Phänomene sind, von denen Teile des Gebiets der EU betroffen sind und die unter Zugrundelegung der lokalen und regionalen Gegebenheiten angegangen werden müssen; |
|
4. |
ruft die Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen Europas zum Schutz der Wasserreserven, zum sparsamen Umgang mit Wasser zur Verringerung von Wasserverlusten auf sowie zum Ausbau der Wasserwiederverwendung auf. Dies sind absolute Prioritäten bei der Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürre, die Vorrang vor anderen Maßnahmen haben müssen; fordert gleichzeitig dazu auf, strukturelle Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Problemen der Wasserknappheit und Dürre nachhaltig zu begegnen; |
|
5. |
unterstreicht, dass die absolute Priorität bei der Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürre auf einer Volkswirtschaft liegen muss, die das Wasser effizient, sparsam und nachhaltig nutzt. Außerdem bedeutet die Einsparung von Wasser auch die Einsparung von Energie. Ebenso wie die Energie ist das Wasser für alle menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten erforderlich; |
|
6. |
betont die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, der Planung der Flächen- und Wassernutzung, der Entwicklung der verschiedenen Wirtschaftssektoren, dem Umweltschutz und der sicheren Versorgung der Bürger mit Wasser in hinreichender Menge und entsprechender Qualität; |
|
7. |
weist darauf hin, dass aus Sicht der Regionen zu den verschiedenen, von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen Bemerkungen vorzubringen sind, insbesondere zu der Garantie des Zugangs aller Bürger zu qualitativ hochwertigem Wasser, dem Schutz der Wasserkörper (sowohl von Oberflächen- als auch Grundwasser), der vernünftigen Planung der Wassernutzung, der Vorbeugung und Abhilfe im Falle von Wasserknappheit auf kurze, mittlere und lange Frist, der Festsetzung des Endpreises für Wasser, der Zuweisung und Umverteilung der Wasserverwendung für die verschiedenen Zwecke, dem Wassersparen, der Wasserwiederverwendung und der Wasserhierarchie in allen Wirtschaftsbereichen, der Gewährleistung der Flexibilität und Mobilität der Wasserströme zwischen internen oder externen Nutzungssystemen, dem Aufbau bodenverbessernder Infrastrukturen, der Erarbeitung von Dürre-Plänen, der Vertiefung des Wissens und der Informationsgrundlage, der Mobilisierung der Wirtschaftsbereiche und der Sensibilisierung und Gewährleistung der Beteiligung der Bürger; |
|
8. |
erklärt, dass das Subsidiaritätsprinzip und das System des Regierens auf mehreren Ebenen (multilevel governance) im Wasserbereich von besonderer Bedeutung sind, denn im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten ist es Aufgabe des Staates, der Region oder der Kommune, im Wege einer gebietsübergreifenden loyalen und solidarischen Zusammenarbeit Maßnahmen gegen die Dürre und Wasserknappheit zu ergreifen; |
|
9. |
weist darauf hin, dass sich zwar die klimatischen Verhältnisse und die Probleme der Wasserknappheit und Dürre in den verschiedenen Gebieten der Europäischen Union unterscheiden, die zu ergreifenden Lösungen aber insoweit übereinstimmen müssen, als sie den ökologischen Grundsätzen der europäischen Wasserpolitik entsprechen müssen. Deshalb ist nach dem Grundsatz der Subsidiarität lokalen und regionalen Lösungen der Vorzug zu geben; |
|
10. |
fordert Solidarität in jedem betroffenen Mitgliedstaat, die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und die Anerkennung der wichtigen Rolle der Regionen und Kommunen bei der Lösung der Probleme bezüglich dieser lebenswichtigen Ressource und ihres Schutzes; |
|
11. |
weist darauf hin, dass prioritär von den Mitgliedstaaten bzw. regionalen und lokalen Gebietskörperschaften die Zielsetzungen der bestehenden Wasserrahmenrichtlinie zu verfolgen sind. Die Kommission wird deshalb aufgefordert, mit Nachdruck die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie einzufordern; |
Im Hinblick auf die Folgen der Dürre und Wasserknappheit
|
12. |
erwähnt die Besorgnis der Regionen und Kommunen, die sowohl im Mittelmeer- und Atlantikraum als auch in Mitteleuropa Dürreprobleme beobachten konnten und Phänomene wie ungewöhnlich trockene Jahre, leere Wasserspeicher und Stauseen, Schwierigkeiten mit Grundwasserleitern, Verbrackung küstennaher Grundwasservorkommen, Absinken des Grundwasserspiegels, Veränderung der hydrologischen Gegebenheiten infolge unzureichend durchdachten menschlichen Handelns, Veränderungen der üblichen Niederschlagsmuster und natürliche oder vom Menschen verursachte Wasserprobleme, deren Auswirkungen von der Kommission in ihren Vorarbeiten bereits festgestellt wurden; |
|
13. |
begrüßt die Verpflichtung der Kommission, die Herausforderung der Wasserknappheit und Dürre immer wieder auf internationaler Ebene anzugehen, vor allem im Rahmen der UN-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung und dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen; |
|
14. |
weist auf die am 27. November 2007 in Valencia vorgelegte Zusammenfassung des vierten Berichts des Weltklimarats (IPCC) hin, demzufolge viele semiaride Gebiete des Mittelmeerraums aufgrund des Klimawandels mit hoher Wahrscheinlichkeit unter zunehmendem Wassermangel leiden werden; |
|
15. |
weist darauf hin, dass die Regionen und Kommunen aufgrund ihrer Nähe zum Endnutzer die ersten sind, die den aufgrund von Dürre und Wasserknappheit entstandenen Problemen, oftmals mit unzureichenden Mitteln, begegnen müssen. Sie sind es auch, die über Kenntnisse darüber verfügen, welche Maßnahmen für das jeweilige Gebiet in Frage kommen, und die in Zusammenarbeit mit anderen Regionen und Kommunen diese Maßnahmen mit Unterstützung von einzelstaatlicher und europäischer Seite durchführen können; |
Im Hinblick auf die Planung und rationale Wassernutzung
Endpreis für Wasser
|
16. |
weist darauf hin, dass die Festsetzung der Wasser- und Abwassergebühren angesichts der unterschiedlichen natürlichen, klimatischen und geografischen Gegebenheiten, der verschiedenartigen Infrastrukturen und Organisationsformen des öffentlichen Dienstes in jeder Region ein besonders sensibles und unumgängliches Thema für die Verwaltungen ist, da geeignete Anreize zur effizienten Nutzung der Wasserressourcen mit dem Einfluss der Gebühren auf die Haushaltungen der Nutzer vereinbar sein müssen; |
|
17. |
erklärt, dass das Kostendeckungsprinzip und der Grundsatz der vollen Kostenwahrheit, wie sie in der Wasserrahmenrichtlinie genannt sind, die Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen der Kostendeckung sowie der geografischen und klimatischen Bedingungen der betroffenen Region oder Regionen nicht ausschließen, so dass die Behörden, die den Bürgern am nächsten sind, für die Anwendung dieser Prinzipien zuständig sind; |
|
18. |
empfiehlt, bei der Festlegung der Wassergebühren auch das Verursacherprinzip als zweiten Pfeiler einer integrierten Wasserwirtschaft in Betracht zu ziehen. Dieses Prinzip würde alle Verbraucher zu einer effizienteren Wassernutzung anhalten; ferner könnten die Einnahmen gemäß den unterschiedlichen Bedürfnissen und Bemühungen umverteilt werden; |
|
19. |
erkennt die Notwendigkeit an, die Mechanismen zur Messung des Wasserverbrauchs zur Regel zu machen, um das Sparen und die effiziente und vernünftige Nutzung des Wassers zu fördern; |
|
20. |
fordert die Kommission auf, in ihren Studien über die Bepreisung von Wasser den Standpunkten, Anliegen und Erfahrungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Rechnung zu tragen, insbesondere in Bezug auf Aspekte wie die Folgen einer strengen Gebührenpolitik, aufgrund derer Wasser nur mehr für den Dienstleistungssektor und die Verbraucher zur Verfügung steht, der Rechtsrahmen für die Wasserversorgung, -aufbereitung und –reinigung, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Bepreisung von Wasser sowie die Berechnung der Umweltkosten von Wasser; |
Planung der Wassernutzung
|
21. |
ist der Ansicht, dass die auf den Erhalt und die Nachhaltigkeit ausgerichtete Raumplanung, die in den Zuständigkeitsbereich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fällt, ein Schlüsselelement zur richtigen Wasserbewirtschaftung ist, und betont die Wichtigkeit der strikten Umsetzung der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung und der Ermittlung von europäischen Flusseinzugsgebieten, die unter Wasserproblemen oder struktureller Wasserknappheit leiden; |
|
22. |
schlägt vor, dass die Europäische Union die Regionen bei der Kooperation und Solidarität im Wasserbereich unterstützt; |
|
23. |
betont, dass es für eine effiziente Wassernutzung zweckdienlich ist, diese Ressource je nach Situation zwischen den verschiedenen Nutzungsarten umzuverteilen. Die erforderliche Infrastruktur sowie die hierfür notwendigen Rechts- und Verwaltungsmechanismen müssen von den Mitgliedstaaten und den Regionen im Einklang mit einer sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit entwickelt werden; |
|
24. |
begrüßt die Mitteilung der Kommission über den „Health Check“ der Gemeinsamen Agrarpolitik in Bezug auf die Einbeziehung des Wassermanagements als neue Herausforderung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Überlegungen der Kommission, zu prüfen, ob die Fragen der Wasserbewirtschaftung verstärkt in die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raumes und der Berggebiete einbezogen werden können, werden unterstützt. Es wird empfohlen die Bedeutung landwirtschaftlicher Nutzflächen und der wald- und wasserreichen Berggebiete für die Bildung von Luftfeuchtigkeit und Niederschlag sowie für die Eindämmung der durch den Klimawandel hervorgerufenen Desertifikation zu berücksichtigen und zu analysieren; |
|
25. |
geht davon aus, dass die wasserwirtschaftliche Planung der geeignete Rahmen ist, um die für die nachhaltige Entwicklung des Gebietes verfügbaren Wasserressourcen einzuschätzen; |
|
26. |
drängt zur Integration von Maßnahmen zum Schutz von Berggebieten, von Feuchtgebieten und Grünflächen, um die Folgen der mit dem Klimawandel verbundenen Dürren und Überschwemmungen zu lindern. Dazu ist eine ökologische, nachhaltige und sparsame Nutzung des Wassers unverzichtbar; |
|
27. |
ist der Ansicht, dass die Flussgebietseinheiten gemäß der Wasserrahmenrichtlinie zwar den grundlegenden Rahmen für die Wasserbedarfssteuerung und die Planung der Wassernutzung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gebietskörperschaften bilden, dieses Grundprinzip jedoch nicht dazu verleiten sollte, bestimmte Probleme, die über die Grenzen einer Region oder einer Flussgebietseinheit hinausgehen, als unlösbar zu betrachten; |
|
28. |
befürwortet eine kohärente wasserwirtschaftliche Planung in den Mitgliedstaaten und Regionen, bei der gemeinschaftliche Infrastrukturinvestitionen die Erhaltung der Wasserressourcen, der Berggebiete und der Feuchtgebiete, den Schutz der Wälder, den sparsamen und effizienten Umgang mit Wasser, die Umverteilung der Wasserverwendung zwischen den verschiedenen Zwecken und auch die Abhilfe bei Dürrekatastrophen oder Wasserknappheit durch zusätzliche Wasserversorgung (Leitungen, Staubecken, Entsalzungsanlagen), wie in Ziffer 37 ff. dargelegt, zum Ziel haben; |
|
29. |
trägt der besonderen wasserwirtschaftlichen Planung der Inselgebiete und Regionen Rechnung, deren Situation ähnlich ist und die ihre Grundversorgung wegen ihrer begrenzten Wasserressourcen durch Meerwasserentsalzung sichern können. Der Ausschuss empfiehlt hier als wichtigste Maßnahme den effizienten Umgang mit Wasser, dann eine Optimierung der Energieleistung und den Einsatz erneuerbarer Energieträger, die Sicherstellung des Zugangs zu Wasser durch Speichersysteme, die die erforderlichen Reserven gewährleisten, sowie die Förderung bzw. Wiederherstellung der herkömmlichen Infrastrukturen für das Auffangen und die Speicherung von Regenwasser; |
|
30. |
im Rahmen einer integrierten Wasserbewirtschaftung sollten die strategischen Grundwasserressourcen als Wasserreserve berücksichtigt und als solche in die Katastrophenpläne für Dürren und die Notversorgungspläne aufgenommen werden; |
|
31. |
fordert eine grenzübergreifende und eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit zum Austausch bewährter Praktiken und zur Koordination politischer Maßnahmen; denn in Südeuropa sind Perioden der Wasserknappheit wohlbekannt, die durch den Klimawandel noch verstärkt werden, während in Nordeuropa häufigere Hochwasser- und Wasserknappheitsereignisse neue Herausforderungen darstellen; |
Im Zusammenhang mit der Plänen zur Dürrerisikosteuerung
|
32. |
sieht in der Entwicklung spezifischer Pläne zur Dürrerisikosteuerung den richtigen Schritt zum Übergang von der Krisensteuerung zur Dürrerisikosteuerung und ist der Ansicht, dass die Wasserrahmenrichtlinie über die nötige Flexibilität verfügt, um spezifische Pläne zur Dürrerisikosteuerung in den betroffenen Flusseinzugsgebieten zu entwickeln; |
|
33. |
bekräftigt die bereits in früheren Stellungnahmen vorgeschlagene Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem Austausch von Informationen, der Erarbeitung eines spezifischen Protokolls über Dürre und der Ausarbeitung spezifischer nationaler Bewirtschaftungspläne. Er erkennt die grundlegende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Festlegung ihrer integrierten Anpassungsstrategien an ermutigt sie dazu, in Partnerschaft mit den anderen Akteuren, einschließlich der Verbraucher, zu handeln. Vor dem Hintergrund des Klimawandels müssen die Pläne und Instrumente flexibel sein und der Wissens- und Erfahrungsaustausch erleichtert werden. Hervorzuheben ist, dass keine Kommune und keine Region diese Aufgaben alleine bewältigen kann. Unterstützung in Form von Mitteln, Wissen und Faktenmaterial ist entscheidend für den Erfolg. Die Unterstützung kann aus guten Beispielen anderer Kommunen und Regionen bezogen werden, jedoch sollten die Mitgliedstaaten und die EU bereit sein, bei der Nutzbarmachung dieser Unterstützung zu helfen; |
|
34. |
fordert eine Vertiefung der in den Stellungnahmen zu Naturkatastrophen und dem Klimawandel vertretenen Positionen, insbesondere im Hinblick auf die Regionen als „Exekutive“ der Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und angesichts von Herausforderungen wie Migrationsbewegungen, Anpassungen der Rechtsvorschriften, die Veränderung der Mentalität der Verbraucher und die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen denjenigen Regionen, die z.B. zu denselben Flusseinzugsgebieten gehören. Insbesondere weist er darauf hin, dass sich die europäische Landkarte in Bezug auf Dürregebiete, Wasserknappheit und die damit verbundenen Katastrophen durch den Klimawandel verändern wird; |
|
35. |
schlägt vor, in Verbindung mit der Verwendung der Gemeinschaftsfonds für Investitionen in die Wasserinfrastruktur ein gesondertes europäisches Programm für Wasser zu konzipieren. Es würde durch die Zusammenlegung von Haushaltsmitteln aus bereits bestehenden Gemeinschaftsinstrumenten finanziert werden. Ziel wäre es, Maßnahmen für den Zugang zu den allerneusten technologischen Entwicklungen, für die Verbreitung und Einführung bewährter Verfahren, für Kommunikation und für ein besseres Regieren zur Schaffung einer „Wassersparkultur“ sichtbar und kohärent zu fördern; |
Im Hinblick auf die Nutzung von Gemeinschaftsmitteln
|
36. |
fordert den Einsatz des Europäischen Solidaritätsfonds bei Dürrekatastrophen und die Einbeziehung von katastrophalen Dürreereignissen in die Arbeitspläne des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz über spezifische Protokolls und in Abstimmung mit der ständigen Dürrebeobachtungsstelle mit Hilfe eines Warnsystems; |
Im Hinblick auf die Berücksichtigung zusätzlicher Wasserversorgungsinfrastrukturen
|
37. |
hält zusätzliche Wasserversorgungsinfrastrukturen (Leitungen, Staubecken, Entsalzungsanlagen) für ein Mittel zur Vorsorge für schwere Dürreereignisse; diese können jedoch den verantwortungsvollen Umgang mit den Wasservorräten nicht ersetzen; |
|
38. |
empfiehlt, zusätzliche Wasserversorgungsmaßnahmen zu ergreifen, wenn alle Präventionsmaßnahmen entsprechend der Hierarchie der Wasserpolitik und im Rahmen einer kohärenten Planung umgesetzt worden sind. Der Einsatz der verschiedenen Infrastrukturen muss das Gleichgewicht und die Nachhaltigkeit der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung gewährleisten; |
|
39. |
empfiehlt die Wiederverwendung der gereinigten Abwässer durch geeignete Regulierungs- und Wasserverteilungseinrichtungen als eine Maßnahme zur Wasserbedarfssteuerung zu betrachten; unterstreicht die Notwendigkeit, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das aus der Abwässerreinigung stammende Wasser nicht als Trinkwasser verwendet wird, sondern seine Nutzung auf bestimmte hygienisch und ökologisch vertretbare Verwendungsarten beschränkt wird; |
|
40. |
ist der Ansicht, dass die nationale, regionale bzw. lokale wasserwirtschaftliche Planung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie die Evaluierung des strukturellen Wassermangels und der für diese Gebiete noch nachhaltig nutzbarer Ressourcen umfassen sollte, wobei das künftige Potenzial der Planungsgebiete und die Umweltauflage berücksichtigt werden sollten; |
|
41. |
erachtet Leitungen für überschüssige Ressourcen und andere Formen des Wasseraustauschs zwischen Systemen in jedem einzelnen Mitgliedstaat als positiven Ausdruck von Wassersolidarität, sofern die Verbesserung der Umwelt, die Wasserqualität und der Schutz der Grundwasserleiter und Wasserströme garantiert werden; |
|
42. |
ist der Ansicht, dass die Energieeffizienz und die Nachhaltigkeit vor dem Hintergrund des Klimawandels bei der Wahl zwischen Alternativen zur externen Zuführung von Wasserströmen zu den Planungsgebieten (über Leitungen oder durch Entsalzung) ein entscheidender Faktor sind. Die Entsalzung ist ein sehr energieintensiver und somit umweltbelastender Vorgang. Sie sollte nur dann als Option in Erwägung gezogen werden, wenn der Nutzen diese negativen Folgen mehr als aufwiegt; |
|
43. |
ist der Ansicht, dass bei der Entscheidung über die Durchführbarkeit und die Eigenschaften einer externen Wasserversorgung die Umweltauswirkungen, Energieeffizienz und wirtschaftlichen Kosten der zusätzlichen Infrastrukturen berücksichtigt werden müssen, die zur Anbindung der zugeführten Wasserströme an die Planungsgebiete nötig sind; |
|
44. |
gelangt zu dem Schluss, dass der soziale Konsens für die Errichtung von zusätzlichen Wasserversorgungsinfrastrukturen (Leitungen, Entsalzungsanlagen) durch Information und durch die Einhaltung der ökologischen und wirtschaftlichen Bedingungen begünstigt wird. Bei der Nutzung der Wasserströme, die eine externe Zusatzversorgung erhalten, muss ganz besonders auf eine kohärente und verantwortungsvolle Wasserentnahme geachtet werden; |
|
45. |
wird aufmerksam die Studien der Europäischen Kommission in Bezug auf die zusätzlichen Wasserversorgungsinfrastrukturen verfolgen, insbesondere in Bezug auf Wasserleitungen, Stauseen und die Entsalzung; |
Im Zusammenhang mit wassersparenden Technologien und Verfahren
|
46. |
unterstützt die Förderung der Forschung zur Anpassung der wirtschaftlichen Tätigkeiten, der Entscheidungsfindungsmechanismen und der Wassereffizienz an die Problematik von Wasserknappheit und Dürre. Passende Lösungen in diesem Sinne wären die Schaffung von Anreizen für die Hersteller von Sanitärtechnik zur Erzeugung wirtschaftlicherer und wassersparenderer Produkte, die Sanktionierung ungerechtfertigter Wasservergeudung, die Auferlegung von Sanktionen für illegale Wasserbohrungen und -entnahmen sowie die Einführung von steuerlichen Auflagen und/oder Vorteilen, die Förderung von Wassereffizienz in allen Bereichen, die Förderung des Einsatzes sauberer Technologien in der Industrie, die Aufstellung klarer und stabiler Regeln für die Übertragung von Wassernutzungsrechten zwischen Nutzern und die Festlegung der damit verbundenen Ausgleichsleistungen und die Formulierung freiwilliger Vereinbarungen; |
Im Zusammenhang mit der wassersparfreundlichen Kultur in Europa
|
47. |
fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, Kommunikationskampagnen über den Wert des Wassers zur Information, Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Bürger zu entwickeln sowie die Bedeutung eines respektvollen Umgangs mit Wasser in die Schul- und Berufsbildungsprogramme aufzunehmen. Besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss der Information und Sensibilisierung von Touristen und Personen, die von einem Gebiet in ein anderes reisen; |
|
48. |
ist der Ansicht, dass die Beteiligung der Bürger an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Festlegung der Wasserpolitik genutzt werden sollte, um die Bevölkerung zu sensibilisieren, zu informieren und zu einer verantwortungsvollen Nutzung dieser Ressource zu bewegen. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung spezifischer Pläne zur Dürrerisikosteuerung, weshalb der Ausschuss die Behörden auffordert, die Beteiligung der Bürger zu fördern; |
|
49. |
schlägt die Weiterentwicklung der Marktmechanismen durch Hervorhebung der Wassereinsparungskriterien im Produktlebenszyklus vor. Dazu sollen Qualitäts- und Zertifizierungssysteme, wie EMAS, in den Herstellungsprozessen berücksichtigt werden und Ökodesign sowie eine Produktetikettierung mit Hinweisen, wie „water friendly“ oder „wassersparend“, Anwendung finden, so dass die Bürger und die öffentlichen und privaten Auftraggeber den Wasserverbrauch nachvollziehen und ihr Konsumverhalten ändern können; |
|
50. |
hält es für notwendig, die Ökoeffizienz der Infrastrukturen und Anlagen durch entsprechende Qualitäts- und Zertifizierungssysteme voranzutreiben. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften können das Sparen und die Wiederaufbereitung von Wasser in Gebäuden und städtischen Infrastrukturen fördern. Die Regionen können über Investitionen und ergänzende Vorschriften zur Gebäuderichtlinie darauf hinwirken, dass Regenwasser und Wasser aus Gebäude-Kühlkreisläufen aufgefangen und Nicht-Trinkwasser über sekundäre Netze in Städten und Gebäuden für Reinigungs- und Bewässerungszwecke genutzt wird. Touristische Einrichtungen, einschließlich Golfplätze, sowie landwirtschaftliche Betriebe sollten primär angehalten werden, ihr verwendetes Wasser wiederaufzubereiten und wiederzuverwenden; |
|
51. |
betont die zentrale Rolle der Regionen und Kommunen bei der Schaffung von Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft und den Wirtschaftsakteuren in Form von freiwilligen Vereinbarungen, Anreizen und Auflagen zur Förderung von Wassersparen und zur Verbesserung der Wassereffizienz; |
|
52. |
weist darauf hin, dass das Wasser einer der Bereiche ist, in die in dezentralisierter Zusammenarbeit mit Drittländern, umfangreiche Mittel investiert und große Anstrengungen unternommen werden, d.h., dass die Regionen und Kommunen die flexibelsten, dichtesten und bürgernahsten Kooperationsnetze aufbauen. Er ermutigt zur Zusammenarbeit und zum Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen kooperierenden Regionen, um mit Hilfe der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten die Milleniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen zu verwirklichen; |
|
53. |
fordert zum Austausch bewährter Praktiken und zu einer Debatte zwischen den Regionen zum Thema Wasser auf, damit die Regionen auf die Erkenntnisse aus erfolgreichen Erfahrungen im Bereich der guten Wasserbewirtschaftung zugreifen können; |
Im Hinblick auf das europaweite Informationssystem
|
54. |
sieht in der Plattform WISE (Wasser-Informationssystem für Europa) und der Verwaltung von Indikatoren ein Mittel, um auf zuverlässige Weise das Ausmaß, die Auswirkungen und die Entwicklung der Dürresituation in Europa zu erfassen; |
|
55. |
betont die Rolle der Behörden bei der Datenerfassung, der Förderung der Grundlagenforschung und der Informationsverfolgung und fordert zur Entwicklung gemeinsamer Methodologien und, sofern erforderlich, kompatibler, vergleichbarer Systeme von Indikatoren sowie zum Erfahrungs- und Wissensaustausch auf und räumt der Bevollmächtigung und Koordinierung der Behörden Priorität ein, damit diese vollständige Daten über ihr gesamtes Gebiet erhalten; befürwortet in diesem Sinne die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Dürrekatastrophen und Wüstenbildung, die angesichts des Klimawandels die Entwicklung der Wasserknappheit überwacht und Vorhersagen über Dürrekatastrophen erstellt; |
Im Hinblick auf die Forschung und technologische Entwicklung
|
56. |
teilt das Anliegen, den Gebrauch und die Nutzung der wissenschaftlichen Forschungsergebnisse über die Wasserknappheit und Dürre auszuweiten und zu erleichtern sowie die Forschungs- und technologischen Entwicklungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Union zu intensivieren und voranzutreiben; |
|
57. |
betont die Bedeutung der Regionen als Katalysatoren der technologischen Innovation im Wasserbereich, da die effiziente Nutzung von Wasser immer mehr zu einem Wettbewerbsfaktor wird. Deshalb schlägt er aus strategischen Gründen vor, die interregionale Zusammenarbeit, den Austausch von Informationen und die strategische Partnerschaft mit technologischen Plattformen zu fördern; |
|
58. |
erklärt abschließend, dass die vor dem Hintergrund des Klimawandels gemachten Vorschläge zur Begegnung der Herausforderung der Wasserknappheit und Dürre schon auf kurze Sicht Früchte tragen können. |
Brüssel, den 10. April 2008
Der Präsident
des Ausschusses der Regionen
Luc VAN DEN BRANDE