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Document 52002DC0341

Mitteilung der Kommission - Der europäische soziale Dialog, Determinante für Modernisierung und Wandel

/* KOM/2002/0341 endg. */

52002DC0341

Mitteilung der Kommission - Der europäische soziale Dialog, Determinante für Modernisierung und Wandel /* KOM/2002/0341 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION - Der europäische soziale Dialog, Determinante für Modernisierung und Wandel

Einleitung

1. Der soziale Dialog, Schlüssel für ein besseres Regieren

1.1. Die Anhörung der Sozialpartner verbessern

1.2. Dem sozialen Dialog mehr Öffentlichkeitswirkung verleihen

1.3. Die Rolle der Sozialpartner stärken

1.3.1. Die europäische Ebene

1.3.2. Die nationale Ebene

1.3.3. Die lokale Ebene

1.3.4. Die Unternehmen

2. Der soziale Dialog, Determinante für wirtschaftliche und soziale Modernisierung

2.1. Der Konzertierung Strukturen verleihen

2.2. Stärkere Einbeziehung der Sozialpartner in die verschiedenen Teile der Strategie von Lissabon

2.3. Den sozialen Dialog erweitern und verbessern

2.3.1. Status und Wirkungsbereich der Verhandlungen erweitern

2.3.2. Der sektorale soziale Dialog

2.3.3. Der branchenübergreifende soziale Dialog

2.4. Verbesserung der Überwachung und der Umsetzung

2.4.1. Die Leitlinien oder Aktionsrahmen

2.4.2. Vereinbarungen gemäß Artikel 139

3. Sozialer Dialog und Erweiterung, eine entscheidende Herausforderung

3.1. Intensivierung des sozialen Dialogs und Stärkung der Beteiligten

3.2. Entwicklung der Rolle des sozialen Dialogs im Rahmen der Heranfüh rungsstrategie

3.3. Anpassung der Organe

4. Die internationale Dimension des sozialen Dialogs

4.1. Die bilateralen und regionalen Beziehungen

4.2. Multilaterale Beziehungen

Anhänge

MITTEILUNG DER KOMMISSION Der europäische soziale Dialog, Determinante für Modernisierung und Wandel

Kurzzusammenfassung

Im Zentrum des europäischen Sozialmodells stehen der soziale Dialog und die Qualität der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Auf den europäischen Ratsversammlungen und vorangegangenen Sozialgipfeln von Laeken und Barcelona haben die Staats- und Regierungschefs, die Sozialpartner und die Kommission die Rolle des sozialen Dialogs auf allen Ebenen für die Förderung der Modernisierung und des Wandels in der Union und in den Beitrittsländern betont.

Der Vertrag weist der Kommission die Zuständigkeit für die Förderung und Unterstützung des sozialen Dialogs auf Gemeinschaftsebene zu. In dieser Mitteilung konkretisiert die Kommission ihre Gesichtspunkte zur Zukunft des sozialen Dialogs, der sowohl ein Schlüssel zu einem besseren Regieren der erweiterten Union als auch eine Determinante für wirtschaftliche und soziale Reformen ist. Sie unterbreitet konkrete Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die unterschiedlichen Ebenen und Formen des sozialen Dialogs auszubauen. Dieses Konzept des sozialen Dialogs orientiert sich an der Erklärung der Sozialpartner zum Europäischen Rat von Laeken und an den Überlegungen der Hochrangigen Gruppe zur Zukunft der Arbeitsbeziehungen.

1. Der soziale Dialog ist eine Determinante für erfolgreiche wirtschaftliche und soziale Reformen. In der Strategie von Lissabon wird seine Rolle für die Behandlung wichtiger Herausforderungen unterstrichen, denen Europa gegenübersteht, etwa Verbesserung der Fachkenntnisse und Qualifikationen, Modernisierung der Arbeitsorganisation, Förderung der Chancengleichheit und Diversifizierung oder Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung des aktiven Alterns. Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern sind bei Themen bezüglich der Modernisierung und Bewältigung des Wandels die geeignetste Vorgehensweise.

In diesem Zusammenhang werden in dieser Mitteilung

- die europäischen Sozialpartner aufgerufen, ihren autonomen Dialog auszubauen und gemeinsame Arbeitsprogramme zu entwickeln; dies war auch in der Erklärung von Laeken hervorgehoben und von den Staats- und Regierungschefs auf dem Europäischen Rat von Barcelona befürwortet worden;

- die Sozialpartner aufgerufen, das Ersuchen des Europäischen Rates von Barcelona zu erfuellen, einen jährlichen Bericht über ihre Beiträge vorzulegen;

- die Bemühungen um eine Konzertierung zwischen den Sozialpartnern und den europäischen Institutionen im Bereich der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen unterstützt und ein neuer Tripartiter Sozialgipfel" als Anlaufstelle für die Beiträge der Sozialpartner im Rahmen der Strategie von Lissabon vorgeschlagen;

- eine Intensivierung der Beteiligung der Sozialpartner an offenen Koordinierungsverfahren angestrebt und zum Vorschlag für beschäfti gungs politische Leitlinien eine Konsultation der Sozialpartner vorgeschlagen, die eine bessere Vermittlung ihrer Beiträge ermöglicht;

- Fördermaßnahmen im Bereich der technischen Unterstützung der Sozialpartner verlangt, die ihnen ermöglichen, über die Umsetzung der beschäfti gungs politischen Leitlinien Bericht zu erstatten.

2. Ein besseres Regierungshandeln der erweiterten Union hängt vom Engagement aller Beteiligten sowohl im Entscheidungsprozess als auch bei der Umsetzung ab. Sozialpartner haben in der Zivilgesellschaft eine ganz besondere Position, da sie am besten in der Lage sind, beschäftigungsbezogene Themen zu behandeln und verpflichtende Vereinbarungen auszuhandeln. Um die Rolle des sozialen Dialogs im europäischen Regierungshandeln zu fördern, die Verbindungen zwischen der einzelstaatlichen und der europäischer Ebene auszubauen und die Ergebnisse des europäischen sozialen Dialogs insbesondere mit Blick auf die Erweiterung besser bekannt zu machen, werden in der Mitteilung eine Reihe konkreter Vorschläge gemacht:

- die Veranstaltung von "Konferenzen zum Europäischen Sozialen Dialog";

- die Veranstaltung von Gesprächsrunden in den Mitgliedstaaten;

- bessere Verfahren zur Konsultation der Sozialpartner bezüglich europäischer Initiativen zur Verbesserung der Qualität der europäischen Rechtsvorschriften, damit diese den Bedürfnissen aller Beteiligten angemessen sind.

3. Vorbereitung auf die Erweiterung. Die Mitteilung unterstreicht die unentbehrliche Rolle des sozialen Dialogs in den Beitrittsstaaten und seine Schwächen. Mit Hilfe von Programmen und Initiativen der Europäischen Gemeinschaft ist im vergangenen Jahrzehnt viel erreicht worden. Dennoch bleibt viel zu tun, um die Leistungsfähigkeit der Sozialpartner zu stärken und sie am Beitrittsprozess zu beteiligen. In der Mitteilung werden verschiedene laufende und neue Maßnahmen zur Förderung dieses Prozesses aufgeführt.

Einleitung

Der soziale Dialog gilt als wesentlicher Bestandteil des europäischen Gesellschafts- und Entwicklungsmodells, das sich durch ein hohes Sozialschutzniveau, Investitionen in die Bildung und die Qualifikationen und Reformen zur Verbesserung der Dynamik der Wirtschaft auszeichnet [1]. Der soziale Dialog spielt aufgrund seiner besonderen Strukturen und seiner Unersetzlichkeit eine zentrale Rolle: Die Sozialpartner vertreten unmittelbar Interessen und Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitswelt, angefangen bei den Arbeitsbedingungen über die Festlegung der Löhne bis zur Entwicklung der Weiterbildung; darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, unabhängig einen Dialog einzuleiten, der zu kollektiven Vereinbarungen über alle diese Fragen führen kann.

[1] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Barcelona, Abschnitt 22.

Die Besonderheit des sozialen Dialogs, der in der Geschichte des europäischen Kontinents wurzelt, unterscheidet die Union von den meisten Regionen der Welt. Dies bedeutet, dass der soziale Dialog in seinen vielfältigen Formen in den verschiedenen Mitgliedstaaten sowohl ein Element der demokratischen Regierungsführung als auch der wirtschaftlichen und sozialen Modernisierung ist, deren Ziele für dieses Jahrzehnt mit der Strategie von Lissabon festgelegt wurden.

Die Verwirklichung der strategischen Ziele von Lissabon - Erreichung der Vollbeschäftigung und Stärkung des sozialen Zusammenhalts - hängt nämlich auf allen Ebenen weitgehend vom Beitrag der Sozialpartner ab. Sie sind am besten in der Lage, die wichtigste Herausforderung dieser Strategie anzunehmen: die positive Bewältigung des Wandels, die es ermöglichen soll, die für die Unternehmen unverzichtbare Flexibilität mit der notwendigen Absicherung der Arbeitnehmer zu vereinbaren, insbesondere dann, wenn sich die Wirtschaft in einem weitreichenden Umstrukturierungsprozess befindet. Ein ehrgeiziger und aktiver sozialer Dialog muss daher bei der Reaktion auf diese Herausforderungen eine wesentliche Rolle spielen; er bietet die Möglichkeit einer flexiblen, wirksamen und konfliktfreien Anpassung und ist ein Mittel zur Überwindung der Hindernisse, die der Modernisierung im Wege stehen. Aus diesem Grund hat der Europäische Rat von Barcelona im März 2002 die Sozialpartner aufgerufen, ihre Strategien in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen und räumlichen Ebenen in den Dienst dieser Ziele zu stellen; dies soll insbesondere durch die Festlegung eines mehrjährigen Arbeitsprogramms geschehen. Die Sozialpartner können sich dabei auf einen bereits umfangreichen Besitzstand stützen: Die Verhandlungen auf europäischer Ebene haben zu Vereinbarungen über Elternurlaub, Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge und Telearbeit geführt. Dieser Besitzstand muss nunmehr durch eine neue Konzertierung zu den Bereichen Beschäftigung, Wirtschaftspolitik und Sozialschutz und durch die Festlegung neuer Formen von Beiträgen zur Umsetzung der wirtschaftlichen und sozialen Reformen, insbesondere im Rahmen der Koordinierung der Beschäftigungspolitik auf europäischer Ebene, ausgebaut werden.

Als treibende Kraft bei der Modernisierung der Wirtschaft und des Sozialmodells in Europa nimmt der soziale Dialog weiterhin einen zentralen und besonderen Platz beim demokratischen Regieren in Europa ein. Die aktive Mitwirkung der Sozialpartner am Beschlussfassungsprozess der Union und ihrer Institutionen muss ausgebaut werden, wie dies im Weißbuch über europäisches Regieren [2] gefordert wird; dies soll über verstärkte Anhörungs verfahren auf der Grundlage der 1992 im EG-Vertrag eingeführten Vorgehensweisen geschehen. Besonders wichtig ist dies im Hinblick auf die bevorstehende Erweiterung, denn in den Beitrittsländern ist die Stellung der Sozialpartner, insbesondere auf sektoraler Ebene, immer noch relativ schwach, was die Entscheidungsstrukturen in einer künftigen, erweiterten Union nur beeinträchtigen kann.

[2] KOM(2001) 428 endg.

Im Übrigen fügt sich die Hinzuziehung der Sozialpartner in den Gedankengang der Mitteilung "Ein Projekt für Europa" ein, in dem die Kommission die Konsolidierung des wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsmodells zur gleichzeitigen Sicherung von Prosperität und Solidarität als eine der fundamentalen Aufgaben identifiziert.

Angesichts dieser entscheidenden Herausforderungen, vor denen Europa steht, ist sich die Kommission der besonderen Verantwortung bewusst, die ihr der Vertrag überträgt, indem er ihr die Aufgabe zuweist "...die Anhörung der Sozialpartner auf Gemeinschaftsebene zu fördern, und (...) alle zweckdienlichen Maßnahmen [zu ergreifen], um den Dialog zwischen den Sozialpartnern zu erleichtern ..." [3]. Dieser Mitteilung liegen ausführliche Gespräche mit Sachverständigen und Beteiligten der Arbeitsbeziehungen sowie ein Beitrag der Sozialpartner zugrunde:

[3] Artikel 138 Absatz 1.

- Die Kommission hat 2001 eine Hochrangige Gruppe zur Zukunft der Arbeitsbeziehungen eingesetzt, die damit beauftragt war, die Herausforderungen und die Instrumente für eine Modernisierung der Arbeitsbeziehungen zu prüfen, und die im Februar 2002 ihren Bericht vorgelegt hat.

- In einem gemeinsamen Beitrag anlässlich des Sozialgipfels von Laeken haben die europäischen Sozialpartner den Rahmen für eine neue Phase des sozialen Dialogs festgelegt. Dabei geht es zum einen um die Bündelung der Konzertierung in einem neuen zentralen Gremium, dem Tripartiten Sozialgipfelfür Wachstum und Beschäftigung, und zum anderen um die Intensivierung des paritätischen sozialen Dialogs durch die Annahme eines Arbeitsprogramms.

Der soziale Dialog in Europa steht also an einem Scheideweg. Er hat ein beträchtliches Tätigkeitsfeld, das durch die bevorstehende Erweiterung und deren notwendige Flankierung noch vergrößert wird. Er verkörpert die wichtigen Werte der Mitwirkung und der Verantwortung, die sich auf fest verankerte, nationale Traditionen stützen, und die einen angemessenen Rahmen für eine kontrollierte Modernisierung bieten, auch in den Beitrittsländern. Um diese Rolle auf europäischer Ebene umfassend wahrzunehmen, braucht der Dialog vielfältigere Praktiken, muss er seine Aktionsmittel diversifizieren und den Vertragsraum völlig ausfuellen. In dieser Mitteilung werden die Schlüsselelemente für eine Fortentwicklung des sozialen Dialogs in einem erweiterten Europa dargelegt.

1. Der soziale Dialog, Schlüssel für ein besseres Regieren

Unter den Akteuren der Zivilgesellschaft spielen die Sozialpartner eine besondere Rolle und haben einen besonderen Einfluss [4]. Diese ergeben sich aus der Art der Fragen und Interessen, die sie vertreten und die im Zusammenhang mit der Arbeitswelt stehen: die Arbeitsbedingungen, die Festlegung der Löhne, die Weiterbildung insbesondere im Hinblick auf die neuen Technologien sowie eine Arbeitsorganisation und Gestaltung der Arbeitszeit, die Flexibilität und Sicherheit miteinander vereinbaren, sind einige dieser spezifischen Themen, die die Sozialpartner als Vertreter der Arbeitnehmer und die Arbeitgeber befugt sind zu behandeln. Zu den Themen, die in ihren besonderen Zuständigkeitsbereich fallen, kommen durch die Umsetzung der Strategie von Lissabon, die sich auf eine integrierte Agenda der Wirtschafts- und Sozialpolitik stützt, neue hinzu. Die Sozialpartner haben ferner die vertraglich anerkannte Möglichkeit, einen echten eigenständigen sozialen Dialog einzuleiten, d. h. unabhängig Vereinbarungen auszuhandeln, die zu Rechtsvorschriften werden: durch diese Möglichkeit, Vereinbarungen auszuhandeln, erhält der soziale Dialog eine besondere Stellung. Ferner können die Sozialpartner auf ihren Antrag hin mit der Umsetzung der Richtlinien auf nationaler Ebene beauftragt werden. Diese Richtlinien enthalten häufig Bestimmungen, die es den Sozialpartnern ermöglichen, sie an besondere Situationen anzupassen.

[4] Weißbuch über Europäisches Regieren, Seite 18.

Seit 1985 besteht ein eigenständiger Dialog zwischen europäischen Organisationen, Anfänge eines echten europäischen Vertragsraums. Das Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht leitete eine neue Phase ein, indem die Mitwirkung der Sozialpartner an der Ausarbeitung des gemeinschaftlichen Sozialrechts institutionalisiert wurde. Der europäische soziale Dialog hat heute zwei wesentliche Aufgaben: Anhörung und Verhandlung.

Die Kommission unterstützt im Übrigen die Entwicklung eines Dialogs mit den anderen Akteuren der Zivilgesellschaft, vor allem den NRO. Im Anschluss an das Weißbuch über europäisches Regieren legte die Kommission am 5. Juni eine Mitteilung zum Thema "Allgemeine Grundsätze und Mindeststandards für die Anhörung" vor, die an die Zivilgesellschaft gerichtet ist und die Einzelheiten zu den Bereichen, Entscheidungsträgern und den Folgemaßnahmen zu den Anhörungsprozessen enthält. Dies ist eine Antwort auf die zunehmenden Forderungen nach Mitwirkung am Beschlussfassungsprozess und ein Mittel, um alle Dimensionen der Probleme unter Einbeziehung aller Beteiligten besser berücksichtigen zu können.

Die Sozialpartner sollten besondere Initiativen oder Kooperationen mit den Organisationen aus allen relevanten Bereichen entwickeln.

Die Kommission möchte den Beitrag des sozialen Dialogs zu besseren europäischen Entscheidungsstrukturen durch eine Reihe von Vorschlägen zu wichtigen Bereichen fördern und verbessern: eine bessere Anhörung, die Repräsentativität der Sozialpartner, stärkere Kompetenzabgrenzung und Einbeziehung der verschiedenen Ebenen und die Transparenz des Dialogs.

1.1 Die Anhörung der Sozialpartner verbessern

Im Weißbuch "Europäisches Regieren" wird hervorgehoben, dass eine effiziente und transparente Anhörung der von der Festlegung der Politik betroffenen Parteien ein wesentlicher Faktor für die Verbesserung der Qualität der Rechtsvorschriften ist. In Artikel 138 des Vertrags ist bereits ein obligatorisches Verfahren der Anhörung in zwei Phasen vorgesehen: Die Kommission hört vor Unterbreitung von Vorschlägen im Bereich Sozialpolitik die Sozialpartner zu der Frage, wie eine Gemeinschaftsaktion gegebenenfalls ausgerichtet werden sollte; wenn die Kommission nach dieser ersten Phase eine Gemeinschaftsmaßnahme für zweckmäßig hält, hört sie die Sozialpartner zum Inhalt dieses Vorschlags an.

Solche Anhörungen fanden seit 1993 zu zwölf Themen statt (siehe Anlage 3). Sie haben einen besonderen Charakter, denn sie vereinen zwei Aspekte:

- Sie ermöglichen es, den Standpunkt der betroffenen Parteien zu berücksichtigen und damit die Wirkung einer etwaigen Rechtsvorschrift auszuloten. Die Kommission kann auf diese Weise eine Politik formulieren, die in Form und Inhalt den behandelten Problemen angepasst ist und das Ziel der sozialen Modernisierung und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen einbezieht.

- Sie können in einen eigenständigen sozialen Dialog auf branchenübergreifender oder sektoraler Ebene und damit möglicherweise in Vereinbarungen einmünden, die anschließend in das Gemeinschaftsrecht übernommen werden können [5]. Auf diese Weise kann ganz konkret ein Grundsatz der sozialen Subsidiarität umgesetzt werden: Es liegt in erster Linie an den gesellschaftlichen Akteuren, in ihren Zuständigkeitsbereichen geeignete Lösungen zu finden; die Gemeinschaftsinstitutionen werden auf Initiative der Kommission dann nur im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen tätig [6] .

[5] Drei Fragen waren Gegenstand branchenübergreifender Verhandlungen und Vereinbarungen, die durch Richtlinien umgesetzt wurden: der Elternurlaub 1995, die Teilzeitverträge 1997 und die befristeten Arbeitsverträge 1999. Zwei Rahmenvereinbarungen über die Anpassung der Arbeitszeit in den Sektoren Seeverkehr und Zivilluftfahrt wurden nach ähnlichen Verfahren umgesetzt. Die Vereinbarung über die Telearbeit von Mai 2002 wird zum ersten Mal nach den eigenen Verfahren und Praktiken der Sozialpartner und der Mitgliedstaaten umgesetzt.

[6] Dies hat die Kommission getan, indem sie am 20. März 2002 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Leiharbeit angenommen hat, in Anlehnung an die Teile des Konsenses, der zwischen den Sozialpartnern trotz des Scheiterns ihrer Verhandlungen im Mai 2001 erreicht wurde.

Die Kommission beabsichtigt, die Sozialpartner zu den wichtigsten Initiativen zu hören, die soziale Auswirkungen haben;

Sie wird eine dienststellenübergreifende Gruppe einsetzen, die den Auftrag hat, eine Bestandsaufnahme der bestehenden Methoden und Strukturen der Anhörung vorzunehmen und die es ermöglicht, sämtliche betroffenen Dienststellen besser in die mit dem sozialen Dialogs verbundenen Tätigkeiten einzubinden;

Sie wird einen internen Verhaltenskodex für die Anhörung der Sozialpartner ausarbeiten.

Diese obligatorischen und systematischen Anhörungen werden natürlich die Konsultationen ergänzen, die innerhalb der beratenden Ausschüsse oder im Rahmen der Verfahren stattfinden, mit denen die Stellungnahme der beteiligten Parteien eingeholt wird, beispielsweise durch die Vorlage eines Grünbuchs. In den Bereichen, in denen Ausschüsse bestehen (Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Berufsausbildung, Chancengleichheit, Freizügigkeit der Arbeitnehmer und soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer), wird die Kommission weiterhin zwischen der Anhörung im Bereich "Sozialer Dialog" der Sozialpartner gemäß Artikel 138 des Vertrags und der Anhörung der Beratenden Ausschüsse unterscheiden.

Diese Anhörung in der Phase der Ausarbeitung der Gemeinschaftsvorschläge wird durch eine systematische Anhörung der europäischen Sozialpartner zu ihren Berichten über die Umsetzung ergänzt.

Die Legitimität und Wirksamkeit der Anhörung der Sozialpartner ist in ihrer Repräsentativität begründet. Die Anforderungen an die Repräsentativität unterscheiden sich nach der Art der den Akteuren übertragenen Zuständigkeiten (sie sind bei einer einfachen Anhörung niedrig, jedoch höher, wenn die Sozialpartner Rechtsnormen festlegen dürfen). Die Kommission hat als Förderin des sozialen Dialogs in Europa diesbezügliche Grundsätze [7] festgelegt und 1998 eine Studie über die Repräsentativität der Sozialpartner in Auftrag gegeben [8], in deren wichtigsten Schlussfolgerungen die Stärkung der europäischen Strukturen der Sozialpartner bestätigt wird.

[7] KOM (93) 600 endg. und KOM (98) 322 endg.

[8] Sie umfasst derzeit folgende Branchenverbände und Sektoren: Textil- und Bekleidungsindustrie, Handel, Baugewerbe, Bankwesen, Versicherungswesen, Postwesen, Telekommunikation, Straßenverkehr, Luftverkehr, Schienenverkehr, Binnenschifffahrt, Seeverkehr, Elektrizität, Landwirtschaft, lokale öffentliche Versorgungsdienste, Hotel- und Gaststättengewerbe, personenbezogene Dienstleistungen.

Im Rahmen der Erweiterung wird die Öffnung und die Zusammenarbeit zwischen den Verbänden besonders wichtig sein. Schon jetzt konnten mit dem auf Gemeinschaftsebene verfolgten Ansatz wesentliche Fortschritte bei der Organisation und der Strukturierung der Akteure des sozialen Dialogs in Europa erzielt werden.

Die Kommission

- wird eine neue Studie zur Repräsentativität in Auftrag geben, um neue Sektoren abzudecken, die die Entwicklung der europäischen Wirtschaft widerspiegeln und Monographien der branchenübergreifenden und sektorspezifischen Verbände der Sozialpartner in den beitrittswilligen Länder zu erstellen;

- wird ein geändertes Verzeichnis der gemäß Artikel 138 des Vertrags gehörten Organisationen (siehe Anlage 1) vorlegen. Sie wird ggf. eine weitere Anpassung vornehmen, um dem Bestehen neuer Ausschüsse des sozialen Dialogs und den Ergebnissen der Studie zur Repräsentativität Rechnung zu tragen.

Die Sozialpartner

- werden gebeten, ihre Zusammenarbeit intensivieren, insbesondere innerhalb der Wirtschaftsbereiche, um eine optimale Repräsentation zu gewährleisten;

- sollten ihre internen Beschlussmechanismen vor dem Hintergrund der Erweiterung weiter verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Mandate für Verhandlungen und den Abschluss von Vereinbarungen.

1.2 Dem sozialen Dialog mehr Öffentlichkeitswirkung verleihen

Der Beitrag der europäischen Sozialpartner auf der Ebene der Branchen und Sektoren ist zu wenig bekannt und verbreitet. Dies gilt zunächst für die Ergebnisse und Errungenschaften des sozialen Dialogs, einschließlich der seit 1993 geschlossenen Vereinbarungen, die anschließend zu Richtlinien wurden. Dies gilt aber auch für das Ergebnis der von der Kommission und dem Rat durchgeführten Anhörungen. Die Kommission hält es vor allem im Hinblick auf die bevorstehende Erweiterung für wichtig, dass alle Informationen betreffend die Akteure, Gremien und Ergebnisse des europäischen sozialen Dialogs in allen Mitgliedstaaten leicht zugänglich sind.

Die Kommission

- wird eine Website einrichten, die in allen Amtssprachen der Union Zugang zu allen Informationen über Akteure, Gremien und Ergebnisse des sozialen Dialogs in Europa bietet;

- wird die Veranstaltung von Gesprächsrunden auf nationaler Ebene unterstützen, um den europäischen Beitrag zum sozialen Dialog besser zu nutzen;

- wird regelmäßig "Europäische Konferenzen des sozialen Dialogs" einberufen, die für alle nationalen Organisationen offen sind, die am europäischen sozialen Dialog teilnehmen;

- wird in enger Zusammenarbeit mit der Stiftung von Dublin die Veröffentlichung von regelmäßigen Berichten über die "Arbeitsbeziehungen in Europa" fortsetzen, um zu untersuchen, in welchem Kontext sie sich entwickeln, um die Ergebnisse der Forschung vorzulegen, um Indikatoren zu entwickeln und um die statistischen Quellen in diesem Bereich zu nutzen.

1.3 Die Rolle der Sozialpartner stärken

Im Weißbuch "Europäisches Regieren" wird unterstrichen, dass das Verhältnis zwischen den europäischen Institutionen, den nationalen Regierungen, den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und den Organisationen der Zivilgesellschaft, zu denen die Sozialpartner gehören, interaktiver gestaltet werden muss. Die Sozialpartner sind im Übrigen selbst auf allen Ebenen vertreten, auf denen die Politik umgesetzt wird, von den Unternehmen bis zur europäischen Ebene sowie in den Wirtschaftsbereichen und auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, was sie auch dort zu unersetzlichen und besonderen Akteuren macht. Daher müssen die Verbindungen zwischen all diesen Ebenen gestärkt werden.

1.3.1 Die europäische Ebene

Der soziale Dialog in Europa diversifiziert und vertieft sich insbesondere durch die Umsetzung der in Lissabon beschlossenen und im März 2002 in Barcelona bekräftigten Strategie für wirtschaftliche und soziale Reformen. Daher sind umfassende und ständige Informationen über die verschiedenen partnerschaftlichen Systeme und Praktiken in Europa und deren Analyse nötig. Durch die nächste Erweiterung wird die Vielfalt dieser Systeme wachsen. Die europäischen und nationalen Sozialpartner haben diesem Bedarf an Investitionen in die Ausbildung durch die Ausarbeitung von Aktionen und Programmen Rechnung getragen.

Die Kommission hält es angesichts der Entwicklung der Konzertierung zu den verschiedenen Teilen der Strategie von Lissabon für notwendig, die Kapazität der Akteure zu stärken und in die gemeinsame Ausbildung der Entscheidungsträger zu investieren, die zu den Grundzügen der europäischen Integration Stellung nehmen.

Die Kommission fordert die Dubliner Stiftung auf, gemeinsame Schulungen zu veranstalten, an denen die Vertreter der Verwaltung und der Sozialpartner teilnehmen können, und die es ermöglichen, die Partnerschaft bei Themen, die in Zusammenhang mit den in Lissabon festgelegten Ausrichtungen stehen, zu vertiefen.

1.3.2 Die nationale Ebene

Den Sozialpartnern wurde durch Artikel 137 des Vertrags eine Rolle bei der Umsetzung der Richtlinien zuerkannt. In den meisten Rechtsvorschriften der Gemeinschaft wird diese Rolle bei der Umsetzung im Wege von Vereinbarungen auf gemeinschaftlicher Ebene hervorgehoben.

Überdies enthalten zahlreiche Richtlinien Bestimmungen, die es den Sozialpartnern ermöglichen, die Regeln so anzupassen, dass sie den vielfältigen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten Rechnung tragen (z. B. Arbeitszeit). In einigen Fällen werden die Sozialpartner direkt aufgefordert, durch Verhandlungen Möglichkeiten für die Umsetzung der Ziele vorzuschlagen, die durch Richtlinien der Gemeinschaft gesetzt wurden (Europäische Betriebsräte, Statut der europäischen Aktiengesellschaft).

In den Richtlinien "Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz" werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, über ihre Umsetzung in die Praxis Bericht zu erstatten und dabei die Standpunkte der Sozialpartner mitzuteilen.

Die Kommission wird die Sozialpartner bei der Ausarbeitung der Berichte über die betroffenen Richtlinien hören.

1.3.3 Die lokale Ebene

Auf lokaler und regionaler Ebene können neuartige Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Bekämpfung von Ausgrenzung und der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsqualität gefunden werden. Die Erfahrungen mit erweiterten Partnerschaften auf Ebene der Städte oder Arbeitsmarktregionen haben die Wirksamkeit dieser Vorgehensweise gezeigt, die nur bei einer echten und umfassenden Einbeziehung der Sozialpartner Erfolg haben kann.

Besondere Aufmerksamkeit wird der Mitwirkung der regionalen und lokalen Sozialpartner am Forum zur lokalen Entwicklung beigemessen, das 2003 stattfindet.

Die Kommission wird

- die bessere Nutzung der Erfahrungen unterstützen, die im Rahmen der verschiedenen Gemeinschaftsprogramme und -initiativen gesammelt wurden;

- die Informationstätigkeiten unterstützen, die auf die Sozialpartner ausgerichtet sind (Website zur lokalen Entwicklung);

- die Erfahrungen mit dem Dialog auf lokaler Ebene unterstützen.

1.3.4 Die Unternehmen

Die europäische Integration führt dazu, dass sich die Unternehmen über die nationalen Grenzen hinaus entwickeln. Die Intensivierung eines europäischen oder transnationalen Dialogs auf Ebene der Unternehmen wird eine entscheidende Herausforderung für das Europa von morgen sein, insbesondere bei Fragen der Mobilität, der Renten oder der Gleichwertigkeit von Qualifikationen.

Ein Stützpunkt dafür sind die europäischen Konzernbetriebsräte, die in mehr als 700 multinationalen Unternehmen in Europa seit der Annahme der Richtlinie 94/45/EG betreffend die Europäischen Betriebsräte bestehen. In zahlreichen Vereinbarungen zeigt sich der Beitrag dieser Ebene des Dialogs zur Bewältigung und Antizipation des Wandels: Erstens werden die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer auf Themen wie Chancengleichheit, Berufsausbildung, Mobilität und Umweltpolitik ausgeweitet, und zweitens können in einigen Fällen Verpflichtungen im Hinblick auf die Durchführung der Umstrukturierungen und die Bewältigung des industriellen Wandels ausgehandelt werden. Die Verbindung zwischen der Ebene des Unternehmens und den stärker zentralisierten Ebenen des Dialogs ist in diesem Zusammenhang von wesentlicher Bedeutung.

Die Förderung von betrieblichen Gepflogenheiten, die der sozialen Verantwortung Rechnung tragen, ermöglicht den Dialog im Unternehmen.

Die Kommission wird im Juli eine Mitteilung über die soziale Verantwortung der Unternehmen vorlegen, die dazu beitragen kann, den sozialen Dialog zu bereichern.

2. Der soziale Dialog, Determinante für wirtschaftliche und soziale Modernisierung

Der soziale Dialog in Europa fördert die positive Bewältigung des Wandels, da er dazu beiträgt, die Bedingungen für die Vollbeschäftigung wiederzuerlangen. Er kann eine angemessene, weil neue Flexibilität und Sicherheiten bietende Antwort auf die großen Herausforderungen unserer Zeit geben, wie die Entwicklung des lebensbegleitenden Lernens, die Stärkung der Mobilität, das aktive Altern oder die Förderung der Chancengleichheit und der Vielfalt. Aus diesem Grund hat der Europäische Rat von Barcelona die Sozialpartner dazu verpflichtet, im kommenden Dezember Bericht über ihren auf allen Ebenen geleisteten Beitrag zum Erfolg der europäischen Beschäftigungsstrategie zu erstatten.

Der soziale Dialog in Europa erlangt mit dem Fortschreiten der wirtschaftlichen und währungspolitischen Integration auch eine neue Dimension, die den Bedarf an Dialog, Austausch und Abstimmung im Bereich der Arbeitsbeziehungen erhöht. Dies gilt auch, wenn die Gemeinschaft in Bereichen tätig wird, die in direktem Bezug zur Internationalisierung stehen.

Die Sozialpartner sind daher dazu aufgerufen, ihre verschiedenen Verfahrensweisen - die Konzertierung, den eigenständigen sozialen Dialog, ihre Mitwirkung an den verschiedenen Prozessen der "offenen Koordinierungsmethode" (Beschäftigung, Integration, Sozialschutz) - anzupassen und die Umsetzung und Überwachung ihrer Ergebnisse zu verbessern, mit dem Ziel, die Wirksamkeit und die Sichtbarkeit ihres Beitrags zur Strategie von Lissabon zu verbessern.

Europaweit gibt es eine große Vielfalt von Modellen der Arbeitsbeziehungen, wobei jedes die Verfahren und Traditionen, die den Mitgliedstaaten eigen sind, widerspiegelt und dessen Gehalt auf europäischer Ebene berücksichtigt werden muss. Der vielfältige Beitrag der Sozialpartner, der die Unterschiedlichkeit der nationalen Systeme der Arbeitsbeziehungen widerspiegelt, könnte mit einer "Messlatte" bewertet werden.

Die Sozialpartner sollten

- den Beitrag der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern zur Umsetzung der Strategie von Lissabon bewerten;

- Indikatoren im Hinblick auf Kontext, Mittel und Ergebnis entwickeln, um ein echtes "Benchmarking" der Qualität der Arbeitsbeziehungen in Europa vornehmen zu können.

Die Kommission wird eine Fachgruppe bestehend aus Vertretern der Sozialpartner und der Mitgliedstaaten einsetzen, um die Einrichtung eines solchen Verfahrens für die Analyse und den Austausch vorzubereiten.

2.1. Der tripartiten Konzertierung Struktur verleihen

Die Konzertierung, Folge des politischen Willens, die Sozialpartner eng an die Fortschritte der europäischen Integration zu binden, ist in der Arbeit der Gemeinschaft tief verwurzelt.

Die Konzertierung, die anfänglich in Gremien mit beratender Funktion stattfand (den beratenden branchenübergreifenden Ausschüssen), wurde in den siebziger Jahren (Einsetzung des ständigen Beschäftigungsausschusses und der Dreierkonferenzen) verstärkt und auf Themen im Zusammenhang mit der Beschäftigung und der Bewältigung des Wandels ausgedehnt.

Diese Konzertierung hat sich in den letzten Jahren durch die Einrichtung des makroökonomischen Dialogs, den Start der europäischen Beschäftigungsstrategie, die Arbeiten zum Sozialschutz und die Folgemaßnahmen zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon stark diversifiziert.

Die beschäftigungspolitischen Leitlinien werden regelmäßig vom Beschäftigungsausschuss und den Sozialpartnern sowie im ständigen Beschäftigungsausschuss erörtert. Über den Beitrag der jeweiligen Akteure im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik wird fachlich und politisch im Rahmen eines "makroökonomischen Dialogs" diskutiert, der durch den Europäischen Rat von Köln ins Leben gerufen wurde. Der Meinungsaustausch zwischen den Vertretern der Kommission, des Rates, der EZB und der Sozialpartner beachtet die jeweiligen Kompetenzen der am makroökonomischen Dialog teilnehmenden Personen. Diese Dialoge haben bereits heute eine hervorgehobene Bedeutung und sie müssen auch weiterhin in ihren jeweiligen Gremien fortentwickelt und vertieft werden. Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Vorsitzes von Köln, mit denen der makroökonomische Dialog ins Leben gerufen wurde, sollte letzterer seinen vertraulichen und informellen Charakter und demzufolge seine Unabhängigkeit bewahren.

Im übrigen bieten halbjährliche Treffen mit der Troika der Staats- und Regierungschefs, die 1997 vom luxemburgischen Ratsvorsitz eingeführt wurden, den Sozialpartnern die Möglichkeit, zu Fragen im Zusammenhang mit der Tagesordnung des Europäischen Rates Stellung zu nehmen. Die Sozialgipfel, die im März 2001 in Stockholm, im Dezember 2001 in Laeken und im März 2002 in Barcelona stattfanden, haben die Nützlichkeit und die Notwendigkeit eines integrierten Dialogs auf höchster Ebene gezeigt. In ihrem gemeinsamen Beitrag zum Europäischen Rat von Laeken vertraten die branchenübergreifenden Sozialpartner die Ansicht, dass das Niveau der Konzertierung überprüft werden müsse, um eine stärkere Kohärenz zwischen den einzelnen Prozessen zu gewährleisten, an denen sie beteiligt sind.

Die Kommission schließt sich dem Urteil der Sozialpartner an, demzufolge es mit der Reform des ständigen Beschäftigungsausschusses im Jahr 1999 nicht gelungen ist, die Konzertierung zwischen dem Rat, der Kommission und den Sozialpartnern wieder auf alle Bestandteile der Strategie von Lissabon zu konzentrieren. Die halbjährlichen Sitzungen des Ständigen Beschäftigungsasusschusses erlauben es nicht mehr, die Wirtschafts- und Sozialfragen im Lichte der Europäischen Frühjahrs-Räte anzugehen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Schaffung eines neuen Tripartiten Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung, der aus der Troika der Staats- und Regierungschefs, dem Kommissionspräsidenten sowie einer begrenzten Delegation der Sozialpartner besteht und der den ständigen Beschäftigungsausschuss ersetzt, es ermöglichen wird, informell den Beitrag der Sozialpartner zur Strategie von Lissabon zu diskutieren. Die Europäischen Räte von Laeken und von Barcelona haben diese Vorgehensweise, die bereits bei mehreren Gipfeltreffen erprobt wurde, unterstützt.

Wirtschafts- und geldpolitische Fragen werden im Rahmen des makroökonomischen Dialogs angesprochen, der nach seinen eignen Modalitäten weitergeführt werden sollte; Daher wird der makroökonomische Dialog von diesem Beschluss nicht betroffen. Es ist im übrigen angebracht, die Konzertierung im Bereich der Beschäftigung und des Sozialschutzes mit den für diese Bereiche verantwortlichen Ministern zu verstärken, sowie auf technischer Ebene einen strukturierten Dialog mit dem Beschäftigungsausschuss und dem Ausschuss für Sozialschutz einzugehen.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Alle diese Gespräche werden dazu beitragen, die Diskussionen des Tripartiten Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung zu bereichern. Eine integrierte Debatte kann somit vor der Frühjahrs-Ratstagung stattfinden und es ermöglichen, alle Beiträge der betroffenen Bereiche zu integrieren .

Die Kommission schlägt die Schaffung eines Tripartiten Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung vor und achtet auf die Modalitäten, nach denen die Sozialpartner zu seiner Vorbereitung und zu Folgemaßnahmen hinzugezogen werden .

2.2 Stärkere Einbeziehung der Sozialpartner in die verschiedenen Teile der Strategie von Lissabon

Mit der Strategie von Lissabon wurde ein neues Instrument für die Umsetzung geschaffen: die offene Koordinierungsmethode. Sie ist insbesondere auf die Bereiche ausgerichtet, in denen das Subsidiaritätsprinzip uneingeschränkt angewendet wird, und bietet einen Aktionsrahmen, der auf freiwilliger Basis alle Ebenen und alle Akteure einbezieht. Vorgeschlagen werden nicht Mittel, sondern Ziele; dabei besteht ein stets wiederkehrender Zeitplan, der es ermöglicht, die Fortschritte zu messen und Indikatoren für die Überwachung zu entwickeln. Die Koordinierungsmethode kann folglich in zahlreichen Bereichen, die für die Sozialpartner von Interesse sind, angewendet werden: Beschäftigung, soziale Eingliederung, Renten, bald auch berufliche Bildung.

Die Sozialpartner tragen in zweifacher Hinsicht zu diesem Prozess bei:

- Zu den Ausrichtungen und dem Prozess selbst werden die Sozialpartner regelmäßig gehört. Die Kommission schlägt vor, dass nach dem Vorbild dessen, was für den makroökonomischen Dialog besteht, d.h. genauer dessen Doppelstruktur auf technischer und politischer Ebene, in einem strukturierten Dialog mit den Sozialpartnern jeder Bereich der offenen Koordinierungsmethode behandelt wird.

Im Hinblick auf die Beschäftigung und den Sozialschutz werden die Modalitäten für den Dialog auf fachlicher und politischer Ebene in Übereinstimmung mit dem Beschäftigungsausschuss und dem Ausschuss für Sozialschutz neu definiert.

Die Sozialpartner sollten in die Vorbereitung dieser Regeln umfassend einbezogen werden.

- Was den Inhalt betrifft, sind die Sozialpartner teilweise in der Lage, selbst Antworten auf die im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode festgelegten Orientierungen zu geben. Dies gilt insbesondere für die Beschäftigung im Hinblick auf die Förderung der Berufsausbildung, den Sozialschutz, den Kampf gegen Ausgrenzung und die Modernisierung der Arbeitsbeziehungen. Die Sozialpartner hatten einige Schwierigkeiten dabei, den ihnen angebotenen Platz einzunehmen, sowohl bei der Umsetzung und der Verbreitung der vom Rat beschlossenen Leitlinien auf nationaler Ebene als auch bei der Möglichkeit, Informationen über die in den Mitgliedstaaten eingeleiteten Initiativen zusammenzutragen und eine Bewertung und einen Austausch durchzuführen.

Das von den Sozialpartnern verschiedener Wirtschaftsbereiche im November 2000 erstellte Kompendium "Faktoren des Erfolgs", in dem beispielhafte Vorgehensweisen dargestellt sind, die zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien beitragen, ist hier ein innovatives Beispiel, an dem sich die Sozialpartner auf allen Ebenen bei ihren vertraglichen Beziehungen orientieren können.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das Finanzinstrument, das die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Strategie unterstützt. Die Verordnung über die europäischen Strukturfonds sieht die Mitwirkung der Sozialpartner vor. Sie sind in den Begleitausschüssen vertreten (Stimmrecht, Möglichkeit, über die Kriterien für die Auswahl der Vorhaben zu beschließen, Überwachung der Durchführung). Die Teilnahme der Sozialpartner an diesen Ausschüssen ist allerdings nicht homogen. In diesem Zusammenhang schlägt die Kommission vor, die diesbezüglichen bewährten Vorgehensweisen zu nutzen und bekannt zu machen. Im Rahmen der Halbzeitbewertung der strukturpolitischen Maßnahmen 2000-2006 wird dem Funktionieren der Partnerschaft besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Kommission wird gegebenenfalls die Möglichkeiten für ihre Vertiefung untersuchen.

Die Kommission

- wird die Sozialpartner während der Phase der Ausarbeitung ihres Vorschlags zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien hören;

- wird die ihnen angebotene technische Unterstützung bei der Erfassung, Analyse und Erörterung der Informationen über die Umsetzung dieser Leitlinien verstärken.

Die Sozialpartner

- sind aufgefordert, einen eigenen Beitrag zur europäischen Beschäftigungsstrategie zu leisten;

- sollten auf die Aufforderung des Europäischen Rates von Barcelona reagieren und einen Jahresbericht über ihre Beiträge zur Strategie von Lissabon auf allen relevanten Ebenen vorlegen.

Die Mitgliedstaaten werden dazu ermutigt, einen Teil ihrer Finanzmittel im Bereich der technischen Unterstützung des ESF zu verwenden, um die Maßnahmen der Sozialpartner bei der Umsetzung und Überwachung der beschäftigungspolitischen Leitlinien zu unterstützen.

2.3 Den sozialen Dialog erweitern und verbessern

Angesichts der Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit der europäischen Integration, der Globalisierung, der neuen Stellung Europas in der Welt, der Erweiterung, aber auch der demographischen Lage, der Beschäftigung und der Beschleunigung von Innovation und technischem Wandel stellen, müssen die Arbeitsbeziehungen, die in der Vergangenheit ein Faktor des Ausgleichs und des Erfolgs des europäischen Modells waren, modernisiert und dem rascheren Rhythmus angepasst werden.

2.3.1 Status und Wirkungsbereich der Verhandlungen erweitern

Um einen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Strategie für die wirtschaftliche und soziale Modernisierung zu leisten, kann sich der soziale Dialog auf Erfahrungen und Instrumente stützen, die sich sowohl in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen als auch zwischen ihnen bewährt haben: Die Rolle, die dem sozialen Dialog mit dem Abkommen über die Sozialpolitik von 1993 zugewiesen wurde, ist hier das beste Beispiel. Der Dialog kann als Mittler zwischen dem Staat und den ausgehandelten Vereinbarungen treten. Der soziale Dialog muss künftig seinen Wirkungsbereich vergrößern, wie dies die Kommission mehrfach gefordert hat (siehe Anlage 4).

Nach dem Vorbild der in den meisten Mitgliedstaaten mit Erfolg entwickelten Initiativen, insbesondere der beschäftigungspolitischen Pakte, kann der soziale Dialog dazu beitragen, auf europäischer Ebene einen günstigen Rahmen für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Innovation und des sozialen Zusammenhalts zu schaffen. Er kann gleichzeitig dazu beitragen, den Anpassungsprozess in den beitrittswilligen Ländern anzuleiten, indem er eine Richtung und Strategie für die Reformen vorgibt.

Der soziale Dialog in Europa kann ein Instrument für die Modernisierung sein, die beim Europäischen Rat von Lissabon für alle wichtigen Fragen der europäischen Agenda angekündigt wurde. Zu den häufig vorgebrachten Themen gehören: die Vorbereitung auf den Übergang zur Wissensgesellschaft durch die Anerkennung der Schlüsselrolle, die das lebensbegleitende Lernen und der Erwerb von Kenntnissen spielen; die Einbeziehung der Mobilität und der Berufswege in die Diskussion über die Arbeitsbedingungen; das aktive Altern; die Förderung der Chancengleichheit; die Berücksichtigung der Beschäftigung und des offeneren Zugangs zum Arbeitsmarkt; die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung; die Einbeziehung der Frage der Qualität als Faktor der globalen Leistungsfähigkeit, sowohl im Hinblick auf die Arbeitsorganisation als auch auf die Gesundheit und Sicherheit oder auch die Mitwirkung der Arbeitnehmer und die Antizipierung des Wandels durch Verhandlungen.

Bei all diesen Fragen können die Sozialpartner auf europäischer Ebene eine breite Palette an Instrumenten bereitstellen, von der Stellungnahme bis zum Austausch von bewährten Verfahrensweisen, von der Durchführung koordinierter Maßnahmen bis zur Aushandlung von Vereinbarungen. Sie können auf diesem Weg Grundsätze für eine Politik vorschlagen, die es ermöglichen, alle betroffenen Ebenen einzubeziehen und die Komplexität und den wechselseitigen Zusammenhang zwischen diesen Bereichen zu berücksichtigen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass Verhandlungen im Allgemeinen das beste Mittel sind, Fragen betreffend die Arbeitsorganisation und die Arbeitsbeziehungen sowohl branchenintern als auch sektorübergreifend zu regeln. In diesem Zusammenhang hält sie die kürzlich zwischen den Sozialpartnern geschlossene Vereinbarung über die Telearbeit für außerordentlich bedeutsam.

Die Sozialpartner sind aufgefordert, ihren Vertragsraum auf europäischer Ebene besser auszufuellen, indem sie, gestützt auf die bestehenden Erfahrungen, Vereinbarungen schließen, die in das Gemeinschaftsrecht aufgenommen werden oder gemäß ihren eigenen Verfahren und nationalen Praktiken unter Berücksichtigung ihrer ersten Erfahrungen mit der Telearbeit umgesetzt werden.

Sie sind aufgefordert, brancheninterne und sektorübergreifende Arbeitsprogramme auszuarbeiten.

Die Kommission unterstreicht das Interesse der europäischen Sozialpartner an einer vollen Nutzung der bestehenden Instrumente bei der Festlegung ihrer Ziele, insbesondere an der Beobachtungsstelle für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen (EIRO) und an der Beobachtungsstelle für den Wandel (EMCC), die kürzlich bei der Dubliner Stiftung eingerichtet wurde.

2.3.2 Der sektorale soziale Dialog

Im Anschluss an den Beschluss von Mai 1998 betreffend die Einrichtung der Ausschüsse für den sektoralen Dialog wurden auf den gemeinsamen Antrag der Sozialpartner der betroffenen Sektoren (Anlage 2) hin 27 Ausschüsse eingesetzt. Dies ist ein wichtiger Erfolg, der das starke Entwicklungspotential des europäischen sozialen Dialogs zeigt. Die Kommission möchte den Fortschritt des sektoralen sozialen Dialogs in Europa weiterhin unterstützen und die Einsetzung neuer Ausschüsse fördern, um alle großen Gewerbezweige abzudecken. Dies ist eine angemessene Ebene für die Erörterung zahlreicher Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung, den Arbeitsbedingungen, der Berufsausbildung, den industriellen Wandlungsprozessen, der Wissensgesellschaft, der demographischen Entwicklung, der Erweiterung und der Globalisierung.

Die Kommission wird

- ihre Politik der Einsetzung neuer Ausschüsse fortsetzen, wenn die Bedingungen erfuellt sind: gut organisierte und repräsentative Akteure auf europäischer Ebene, die in der Lage sind, Vereinbarungen auszuhandeln und den Wunsch haben, einen institutionalisierten sozialen Dialog einzuleiten. Die betroffenen Sektoren sollten darüber hinaus ausreichend dimensioniert sein;

- die notwendigen Zusammenschlüsse und Kooperationen zwischen den Sektoren fördern;

- die Tätigkeit der Ausschüsse für den sektoralen Dialog allein auf den Dialog und die Verhandlungen ausrichten und die Bereiche der Unterrichtung und Anhörung ausklammern, die in den sektorübergreifenden Gremien behandelt werden können, mit Ausnahme spezifischer sektorbezogener Anhörungen;

- in erster Linie die Ausschüsse unterstützen, deren Arbeiten zu konkreten Ergebnissen führen und die zur Umsetzung der Strategie von Lissabon und dem "follow up" beitragen;

- die Rolle des Verbindungsforums als bevorzugtes Gremium für die Unterrichtung und allgemeine Anhörung aller branchenübergreifenden und sektorbezogenen Sozialpartner stärken.

2.3.3 Der branchenübergreifende soziale Dialog

Der branchenübergreifende zweiseitige soziale Dialog oder "Val Duchesse"-Dialog spielt seit 1985 eine Vorreiterrolle auf europäischer Ebene. Auf dieser Ebene haben die autonomen Entscheidungsträger als erste den Beschluss gefasst, einen Dialog ins Leben zu rufen, der in der Tarifpolitik ganz neue Fortschritte bringen könnte. Diese Entscheidung, die 1985 von UNICE, CEEP und EGB getroffen wurde, hat den Weg freigemacht, damit die wichtige Bedeutung der Sozialpartner im Vertrag berücksichtigt werden konnte. Sie hat diesen Organisationen die Möglichkeit gegeben, sich gemeinsam mit den Schlüsselthemen der europäischen Integration auseinander zu setzen und diese zu diskutieren: Aufstellung einer Strategie der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit, Vollendung des Binnenmarktes, Umsetzung der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer und Vorbereitung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

Das Inkrafttreten des Sozialprotokolls im Jahre 1993 läutete für den branchenübergreifenden sozialen Dialog eine neue Ära ein. Aufgrund ihres Rechts, zu Vorschlägen im sozialen Bereich gehört zu werden, und ihrer Möglichkeit, einzufordern, dass diese Vorschläge weniger durch Gesetzgebung als vielmehr im Wege der Tarifpolitik bearbeitet werden sollen, sind die Sozialpartner eine der zentralen Figuren auf dem europäischen sozialpolitischen Schachbrett. In diesem Zusammenhang muss der Ausschuss für den sozialen Dialog, der 1992 als ständige Einrichtung geschaffen wurde, neu belebt werden.

Die Kommission, die ihrer vertraglich verankerten Rolle als Förderin des sozialen Dialogs grundlegende Bedeutung beimisst, wird weiterhin ihren aktiven Dialog mit den branchenübergreifenden Sozialpartnern über die Institutionalisierung des sozialen Dialogs und insbesondere über die Mittel für die Vorbereitung ihrer Verhandlungen fortsetzen und die Umsetzung der Vereinbarungen mitverfolgen.

Die Sozialpartner sind aufgefordert, ihre Erklärung von Laeken durch die Schaffung einer politischen Ebene umzusetzen, die den Arbeiten des Ausschusses für den sozialen Dialog jährlich einen neuen Impuls gibt.

Die Kommission wird solche Impulse, die von den jährlich stattfindenden Gipfeltreffen des sozialen Dialogs ausgehen, unterstützen.

2.4 Verbesserung der Überwachung und der Umsetzung

Die europäischen Sozialpartner haben immer wieder gemeinsame Stellungnahmen, Erklärungen oder Empfehlungen abgegeben. Es gibt mehr als 230 gemeinsame sektorbezogene und etwa 40 branchenübergreifende Texte dieser Art. Die Sozialpartner konnten auf diese Weise Einfluss auf die Diskussionen nehmen, ihnen teilweise sogar vorgreifen, auch auf Ebene des Europäischen Rates, und ihr Einvernehmen für die Bereiche Wirtschaftspolitik, Beschäftigung, Strukturpolitik, Berufsausbildung und Modernisierung der Funktionsweise des Arbeitsmarktes nutzen. In der Mehrzahl der Fälle gibt es für diese Texte jedoch keine Grundlage, die ihre Umsetzung und ihre Überwachung sicherstellen, da sie auf kurzfristige Anliegen reagierten. Sie sind immer noch wenig bekannt und auf nationaler Ebene wenig verbreitet. Ihre Wirksamkeit wird daher häufig in Frage gestellt.

Ferner haben sich die Sozialpartner in den vergangenen Jahren immer stärker an der Erörterung und Annahme von Texten der sogenannten "neuen Generation" beteiligt (Charta, Kodizes, Vereinbarungen), die über einen langen Zeitraum umgesetzt werden müssen [9]. Die Sozialpartner haben überdies in mehreren Sektoren konkrete Bildungsmaßnahmen oder Instrumente für die Unterstützung im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz oder öffentliches Beschaffungswesen konzipiert (Zuckerindustrie und private Sicherheitsdienste).

[9] Die Ausweitung des Verhaltenskodex über die Kinderarbeit auf alle Grundrechte in der Schuhindustrie (November 2000); der Kodex über die Rechte und Prinzipien am Arbeitsplatz im Handel (August 1999); Vereinbarung über die Arbeitszeit in der Landwirtschaft (Juli 1997), die Vereinbarungen über die Telearbeit im Telekommunikationssektor (Februar 2001), im Handel (April 2001) und auf branchenübergreifender Ebene (Mai 2002).

Die Sozialpartner sollten für die Klärung der Begriffe Sorge tragen, die für die Bezeichnung ihrer Beiträge verwendet werden und den Begriff "Vereinbarung" den Texten vorbehalten, die gemäß den in Artikel 139 Absatz 2 des Vertrags vorgesehenen Verfahren umgesetzt werden.

2.4.1 Die Leitlinien oder Aktionsrahmen

Die Frage der Modalitäten für die Umsetzung der von den Sozialpartnern auf europäischer Ebene angenommenen Bestimmungen erfordert besondere Aufmerksamkeit. Auf der Grundlage der Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe zur Zukunft der Arbeitsbeziehungen stellt die Verwendung von Verfahren, die sich an der offenen Koordinierungsmethode orientieren, einen äußerst vielversprechenden Ansatz dar.

Die Sozialpartner könnten auf diese Weise bestimmte Vereinbarungen - die keinen ordnungspolitischen Charakter haben - umsetzen, indem sie die Ziele oder Leitlinien auf europäischer Ebene festgelegen, sich auf die periodischen nationalen Berichte über die Umsetzung stützen und eine regelmäßige und systematische Bewertung der erzielten Fortschritte vornehmen.

Der jüngste "Handlungsrahmen für die lebenslange Entwicklung von Kompetenzen und Qualifikationen", der von den branchenübergreifenden Sozialpartnern anlässlich des Sozialgipfels von Barcelona angenommen wurde, nimmt diesen Ansatz auf.

Die Sozialpartner sind aufgefordert

- in ihre Beziehungen die offene Koordinierungsmethode für alle geeigneten Bereiche aufzunehmen;

- Überwachungsberichte über die Umsetzung dieser Aktionsrahmen auf nationaler Ebene auszuarbeiten;

- an den sozialen Dialog angepasste Mechanismen der Evaluierung durch Gutachter vorzusehen.

2.4.2 Vereinbarungen gemäß Artikel 139

Für die Umsetzung und Überwachung der von den Sozialpartnern ausgehandelten Vereinbarungen gibt es zwei Möglichkeiten:

- Die Kommission legt dem Rat einen Vorschlag für einen Beschluss, der sich auf die Sachgebiete des Artikels 137 bezieht. Dieser Vorschlag wird auf gemeinsamen Antrag der Unterzeichnerparteien vorgelegt, nachdem die Kommission folgende Aspekte geprüft hat: ausreichende Repräsentativität der Vertragsparteien, Übereinstimmung aller Klauseln der Vereinbarung mit dem Gemeinschaftsrecht und Einhaltung der Bestimmungen über die kleinen und mittleren Unternehmen. Die Vereinbarung der Sozialpartner wird anschließend dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme vorgelegt und dem Rat übermittelt. In diesem Fall, bei dem es um ein Verfahren der Ausweitung der von den Sozialpartnern ausgehandelten und geschlossenen Vereinbarungen geht, muss sich der Rat zum Text der Sozialpartner äußern, ohne den Inhalt zu ändern. Die Überwachung der Umsetzung des Ratsbeschlusses ist entsprechend der Art des verwendeten Instruments (Richtlinie, Verordnung oder Beschluss) gewährleistet. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass die Sozialpartner, die Urheber der Rechtsvorschrift sind, eine besondere Verantwortung für die Umsetzung haben.

Die Mitgliedstaaten sollten die Sozialpartner an der Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschrift, die Gegenstand einer Vereinbarung ist, in einzelstaatliches Recht beteiligen.

Die Kommission wird die Sozialpartner, die die Vereinbarung unterzeichnet haben, systematisch zu den Berichten über die Umsetzung hören, wie dies auch beim Elternurlaub und den Teilzeitverträgen der Fall war.

- Umsetzung der europäischen Vereinbarung gemäß den den Sozialpartnern und Mitgliedstaaten eignen Verfahren und Praktiken. Diese Möglichkeit wurde beispielsweise bei den Verhandlungen über die Vereinbarung zur Verbesserung der Lage der entlohnten Beschäftigung in der Landwirtschaft und zur Telearbeit auf branchenübergreifender Ebene gewählt. In diesem Fall ruft die Kommission die Sozialpartner auf, die bestehenden Überwachungsverfahren deutlich zu verstärken und periodische Berichte über die Umsetzung der unterzeichneten Vereinbarungen auszuarbeiten. Diese Berichte sollen die Fortschritte bei der Umsetzung der Vereinbarung im Hinblick auf Inhalt und Geltungsbereich aufzeigen. Derartige strukturierte Berichte sind besonders wichtig, wenn die von den Sozialpartnern ausgehandelte Vereinbarung auf eine Anhörung der Kommission gemäß Artikel 138 des Vertrags folgt. Die Kommission kann mit den Sozialpartnern die für die Überwachung notwendigen technischen und logistischen Mittel prüfen, entweder durch die Verwendung der bestehenden Haushaltsinstrumente oder durch die Einrichtung neuer Mechanismen. Die Stiftung von Dublin könnte hier durch eine stärkere Einbeziehung der Beobachtungsstelle für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen (EIRO) eine Rolle spielen. Mittelfristig stellt sich bei der Entwicklung des sozialen Dialogs die Frage nach dem Bestehen von europäischen Tarifverträgen als Rechtsquelle. Bei den Diskussionen über die nächste Reform des Vertrags sollte diese Frage berücksichtigt werden.

3. Sozialer Dialog und Erweiterung, eine entscheidende Heraus forderung

Die Mehrzahl der Kandidatenländer nimmt seit einem Jahrzehnt eine radikale Anpassung ihrer ökonomischen und sozialen Strukturen vor, welche Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Beziehungen und die Sozialpartner haben. Der soziale Dialog zwischen den beiden Seiten ist in den meisten Kandidatenländern erst im Entstehen begriffen und bezogen auf die Sektoren so gut wie nicht vorhanden. Aber der soziale Dialog ist zentraler Bestandteil des gemeinschaftlichen Besitzstandes und im Vertrag verankert.

3.1 Intensivierung des sozialen Dialogs und Stärkung der Beteiligten

Eine effektive Mitwirkung an den Strukturen des europäischen sozialen Dialogs ist nur möglich, wenn er sich auf institutionalisierte Akteure und solide etablierte einzelstaatliche Gepflogenheiten stützt; dies setzt im Hinblick auf den Beitritt eine Stärkung der Strukturen der Sozialpartner in den Kandidatenländern voraus. Nur wenn die einzelstaatlichen Strukturen hinreichend stark sind, ist eine konkrete Mitwirkung an den Verhandlungen und den übrigen Dimensionen des europäischen sozialen Dialogs möglich, aber auch der Abschluss von Vereinbarungen auf der Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten.

Die Sozialpartner der Europäischen Union pflegen seit mehreren Jahren Kontakte mit den Organisationen aus den Kandidatenländern, und zwar über einzelne oder gemeinsame Maßnahmen sowohl zwischen Arbeitgebern und -nehmern als auch branchenspezifisch. Dabei ging es vor allem um Initiativen zum Informationsaustausch, zur Ausbildung und zum Mitarbeiteraustausch. Mit solchen Initiativen konnten die Partner aus den Kandidatenländern kennengelernt und die Probleme im Zusammenhang mit einer erweiterten Union besser verstanden werden (gemeinsame Konferenzen von Warschau und Bratislava, Gesprächsrunden von Unternehmern, Seminare des CEEP, Integrationsausschüsse des EGB, branchenbezogene Seminare und Gesprächsrunden, Wirtschaftsförderprogramm der Europäischen Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME). Die europäische Union hat zur Verstärkung der Sozialpartner und zur Entwicklung des sozialen Dialogs in den Beitrittskandidatenländern beigetragen durch technische Hilfe im Rahmen der Patenschaften (Phare, Consensus, Twinning).

In ihrer gemeinsamen Erklärung von Laeken haben die Sozialpartner einen erheblichen Mangel an sozialem Dialog in den Kandidatenländern festgestellt und darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich verstärkte Hilfsanstrengungen zu unternehmen sind.

Die Kommission wird:

- ihre Unterstützung für Initiativen der Sozialpartner fortsetzen;

- die verfügbaren Finanzinstrumente voll ausschöpfen, um die Fähigkeiten der Sozialpartner aus den Kandidatenländern zu erweitern, damit sie ihre Rolle wahrnehmen können.

3.2 Entwicklung der Rolle des sozialen Dialogs im Rahmen der Heranfüh rungs strategie

Die Sozialpartner aus den Kandidatenländern spielen im Rahmen der Heranfüh rungsstrategie und insbesondere der PHARE-Programme eine wichtige Rolle, aber auch bei der Ausarbeitung der "Gemeinsamen Dokumente zur Bewertung der Prioritäten der beschäftigungspolitischen Maßnahmen" im Zusammenhang mit der Beschäftigungsstrategie und der "Gemeinsamen Memoranda zur Integration" für die Vorbereitung der Kandidatenländer auf die Integration. Schließlich ist es von größter Bedeutung, dass sie an der Ausarbeitung der nationalen Entwicklungspläne beteiligt werden, in denen insbesondere die künftigen Maßnahmeschwerpunkte der Strukturfonds und damit des Europäischen Sozialfonds (ESF) festgelegt werden.

Die Sozialpartner werden gebeten

- ihre Mitglieder in den Kandidatenländern an der Analyse der bei der Umsetzung der Strategie von Lissabon erzielten Fortschritte beteiligen;

- einen Beitrag zum nächsten zusammenfassenden Bericht im Frühjahr 2003 zu den Entwicklungen in den Kandidatenländern ausarbeiten.

3.3 Anpassung der Organe

Die Kommission wird einem Antrag auf eine neue Sitzung des Ausschusses für den sozialen Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, der auch für Vertreter aus den Kandidatenländern offen steht, positiv gegenüberstehen. Die branchenbezogenen Sozialpartner werden ihrerseits ermuntert, ihre Kontakte mit den Sozialpartnern aus den Kandidatenländern weiter zu pflegen und damit zu einem besseren Erfahrungsaustausch beizutragen. Insgesamt müssen die Sozialpartner ihre Kooperationsbemühungen intensivieren und auf ihre Partner in den Kandidatenländern ausgerichtete Aktivitäten entfalten (Austausch von beispielhaften Praktiken, Erhöhung der Leistungsfähigkeit usw.).

Die Erweiterung führt zu einer Anpassung der Zusammensetzung der Ausschüsse des sozialen Dialogs. Die derzeitige Beteiligung der Sozialpartner stützt sich auf das Prinzip der von den europäischen Organisationen koordinierten Delegationen. Eine Erweiterung der Personalstärke der Delegationen wird eine Öffnung für die Sozialpartner aus den neuen Mitgliedstaaten ermöglichen, ohne die Funktionsfähigkeit des sozialen Dialogs zu schmälern.

4. Die internationale Dimension des sozialen Dialogs

Das europäische Entwicklungsmodell kombiniert wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit sozialpolitischen Fortschritten. In diesem integrierten Ansatz nehmen Dialog und Partnerschaft einen zentralen Platz ein. Auf die Bedeutung dieser Dimension muss in den Kontakten zwischen der europäischen Union und den Drittstaaten hingewiesen werden. In den letzten Jahren wurden erhebliche Fortschritte erreicht. In den verschiedenen betroffenen Bereichen wird die Kommission mit der Unterstützung der Mitgliedstaaten auch weiterhin aktiv die Sozialpartner in ihre internationalen Beziehungen miteinbeziehen und die Entwicklung der Sozialpartnerschaft in den Drittländern, insbesondere denen in Entwicklung, im Einklang mit der Mitteilung über die Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und der Verbesserung des weltweiten Regierens im Zuge der Globalisierung (COM(2001)416 unterstützen.

4.1 Die bilateralen und regionalen Beziehungen

- Partnerschaft Europäische Union-Mittelmeerstaaten: Die Sozialpartner können mit ihren Fachkompetenzen und spezifischen Erfahrungen wirksam zur Einrichtung einer Freihandelszone bis zum Jahre 2010 beitragen. Folglich sind die konkreten Initiativen der Zusammenarbeit zu fördern, indem die europäischen Sozialpartner mit ihren Mitgliedern und die Sozialpartner der Mittelmeeranrainerstaaten im Rahmen des Aktionsplans einbezogen werden, der im April 2002 in Valencia verabschiedet wurde.

- Partnerschaft mit Lateinamerika: Die Kommission hat mehrere Programme zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den wirtschaftlichen und sozialen Akteuren aus Lateinamerika und der Europäischen Union aufgelegt. Vor allem das Programm URBS-AL eröffnet günstige Aussichten für eine Beteiligung der europäischen Sozialpartner an Kooperations- und Austauschvorhaben.

- Beziehungen zu den Vereinigten Staaten: Als Folge der Transatlantischen Erklärung von 1990, die durch die "Neue transatlantische Agenda" von 1995 und den anschließenden Aktionsplan bekräftigt wurde, fand zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union regelmäßig ein Meinungs- und Gedankenaustausch statt. Diese Kontakte zwischen den Organisationen der Sozialpartner in der Europäischen Union und in den Vereinigten Staaten müssen fortgesetzt, ausgebaut und intensiviert werden.

- Beziehungen zu Japan: Ein Aktionsplan, der im Jahre 2001 angenommen wurde, unterstreicht den hohen Wert der seit zehn Jahren bestehenden Kontakte, an denen die Sozialpartner beteiligt sind. Mit dem Aktionsplan werden die Bereiche für den Erfahrungsaustausch vor allem um die Fragen der Überalterung, der Beschäftigung und der Chancengleichheit erweitert.

- Beziehungen mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik: Das Abkommen von Cotonou macht aus der Teilnahme auf allen Ebenen eine gesetzliche Verpflichtung, um den Dialog zwischen den Regierungspartnern und den nicht-staatlichen Akteuren (Privatsektor, Wirtschaft- und Sozialpartner einschließlich Gewerkschaften und Zivilgesellschaften). Die letzteren werden über Strategien der Kooperation informiert und konsultiert und werden in der Ausführung der Projekte zur Kooperation miteinbezogen in die Kooperationsprojekte und die Programme und erhalten finanzielle und technische Unterstützung um ihre Handlungsfähigkeit zu stärken.

4.2 Multilaterale Beziehungen

- Die multilateralen Verhandlungen: Was die WTO betrifft so sind die Beziehungen mit den Sozialpartnern ein Bestandteil ihrer allgemeinen Beziehungen mit der Zivilgesellschaft. Das Abkommen von Marrakesch, mit dem die WTO gegründet wurde, sieht besondere Bestimmungen für die Konsultation der Zivilgesellschaft und der Zusammenarbeit mit ihr vor. Diese Beziehungen gelten in erster Linie für die Mitwirkung an Ministerkonferenzen oder spezifischen Konferenzen. Auf Europäischer Ebene sind die Sozialpartner in diesen Prozess im Rahmen des Dialogs über Handelsaspekte zwischen der Kommission und der Zivilgesellschaft eingebunden. Sie haben bei den Ministerialkonferenzen der WTO als Sachverständige eine aktive Rolle gespielt. Eine Stärkung der Mitwirkung der Sozialpartner ist von Bedeutung und wird im Zusammenhang mit der Verbesserung der Transparenz der WTO nach außen behandelt werden.

- Die Beziehungen zum Internationalen Arbeitsamt: Mit dem Schriftwechsel vom 14. Mai 2001 zwischen der Kommission und dem IAA wurden die Themen für die Zusammenarbeit wieder aufgenommen und unter Berücksichtigung der Entwicklungen und konkreten Prioritäten beider Einrichtungen aktualisiert; dazu gehören insbesondere die soziale Dimension der Globalisierung und die Förderung der sozialen Grundrechte und der Schaffung von Arbeitsplätzen, der soziale Dialog, die Erweiterung, der Sozialschutz und die Entwicklungszusammenarbeit.

Schlussfolgerungen

Der soziale Dialog ist in eine neue Phase eingetreten, die der Umsetzung der im Vertrag bereitgestellten Instrumente - Konsultationen zu Gemeinschaftsinitiativen, Möglichkeit zur Aushandlung unabhängiger Vereinbarungen - folgt. Die Annahme der Strategie der wirtschaftlichen und sozialen Modernisierung auf dem Rat von Lissabon im März 2000 und das Auftreten neuer Herausforderungen in Verbindung mit Veränderungen der Gesellschaft, der Beschäftigungslage und der Arbeitswelt machen eine verstärkte Konzertierung der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen und des autonomen sozialen Dialogs erforderlich. Andererseits stellt die Erweiterung die Bedeutung starker Strukturen für den sozialen Dialog vor Augen, der ganz und gar eine Komponente des gemeinschaftlichen Besitzstandes ist.

Um konkrete Beiträge zu diesen Zielen zu leisten, legt die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung eines Tripartiten Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung vor, der das volle Mitspracherecht der Sozialpartner bei den Folgemaßnahmen zur Strategie von Lissabon befördern wird.

Anlagen

Verzeichnis der europäischen Organisationen der Sozialpartner, die gemäß Artikel 138 EGV konsultiert wurden

Verzeichnis der Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog

Anhörungen der Sozialpartner gemäß Artikel 138 EGV

Die wichtigsten Aufforderungen an die Sozialpartner

Anlage 1

Verzeichnis der europäischen Organisationen der Sozialpartner, die gemäß Artikel 138 EGV konsultiert wurden

1. Allgemeine Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen

Union der europäischen Industrie- und Arbeitgeberverbände (UNICE)

Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP)

Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB)

2. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, die bestimmte Arbeitnehmer- oder Unternehmensgruppen vertreten

Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME)

Europäische Vereinigung der leitenden Angestellten (CEC)

Eurocadres

3. Spezifische Organisationen

Eurochambres

4. Branchenbezogene Arbeitgeberorganisationen

Dachverband der europäischen Verkehrsflughäfen (ACI-Europe)

Europäischer genossenschaftlicher und wechselseitiger Versicherungsverband (ACME)

Verband europäischer Netzbetreiber (ETNO)

Organisation der europäischen Postverwaltungen und Postunternehmen (POSTEUROP)

Vereinigung der nationalen Verbände von Fischereiunternehmen in der Europäischen Union (EUROPECHE)

Vereinigung der europäischen Kaliproduzenten (APEP)

Europäischer Binnenschifffahrtsverband (OEB)

Vereinigung europäischer Fluggesellschaften (AEA)

Internationaler Versicherungsvermittlerverband (BIPAR)

Europäischer Ausschuss der Versicherungsträger (CEA)

Europäischer Ausschuss für feste Brennstoffe (CECSO)

Verband der europäischen Zuckerindustrie (CEFS)

Allgemeiner Ausschuss des ländlichen Genossenschaftswesens der Europäischen Union (COGECA)

Gemeinschaft der europäischen Eisenbahnen (CCFE)

Europäischer Verband der Gerbervereinigungen (COTANCE)

Berufsständische landwirtschaftliche Organisationen der Europäischen Union (COPA)

Zusammenschluß der Schuhverbände in Europa (CEC)

Europäische Vereinigung der Holzindustrien (CEI-Bois)

Confédération européenne des organisations patronales de la coiffure (Europäischer Dachverband der Arbeitgeberverbände des Friseurgewerbes) (CIC-Europe)

Dachverband der nationalen Verbände des Bewachungsgewerbes in der Europäischen Union (CoESS)

Europäischer Verband der Zeitarbeitsfirmen (CIETT-Europe)

Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA)

European Regions Airline Association (Verband des regionalen Luftverkehrs in Europa) (ERA)

Bundesverband Öffentlicher Banken (FBE)

Verband der Europäischen Bauwirtschaft (FIEC)

Europäischer Dachverband für Gebäudereinigung (FENI)

Arbeitgebergruppe der landwirtschaftlichen Berufsverbände der Europäischen Union (GEOPA)

Europäische Vereinigung der Genossenschaftsbanken (GEBC)

Europäische Sparkassenvereinigung (GECE)

Vereinigung Europäischer Hotels und Restaurants (HOTREC)

International Air Carrier Association (Internationaler Lufttransportverband) (IACA)

Vereinigung der europäischen Theater- und Orchesterverbände (PEARLE)

Europäischer Dachverband der Textil- und Bekleidungsindustrie (EURATEX)

Dachverband des europäischen Groß-, Einzel- und Außenhandels bei der Europäischen Union (EUROCOMMERCE)

Europäischer Verband der Möbelindustrie (UEA)

Union internationale de la navigation fluviale (Internationale Binnenschiffahrtsunion) (UINF)

Internationale Straßentransportunion (IRU)

Europäische Vereinigung der Elektrizitätsunternehmen (EURELECTRIC)

5. Europäische Gewerkschaftsverbände

Europäische Unterhaltungsallianz (EEA)

Europäischer Pilotenverband (ECA)

Europäische Föderation der Bergbau-, Chemie- und Energiegewerkschaften (EMCEF)

Europäische Föderation der Gewerkschaften des Lebensmittel-, Landwirtschaft- und Tourismussektors (EFFAT)

Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF)

Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter (FETBB)

Europäischer Gewerkschaftsverband für den öffentlichten Dienst (FSESP)

Europäischer Gewerkschaftsverband Textil, Bekleidung und Leder (FSE:THC)

Union Network International - Europa (UNI-Europa)

Europäisches Gewerkschaftskomitee der Lehrer (CSEE) (*)

Europäische Journalisten-Föderation (FEJ) (*)

Europäischer Metallgewerkschaftsbund (FEM) (*)

Dieses Verzeichnis wird entsprechend der Gründung neuer Ausschüsse für den branchenbezogenen sozialen Dialog und/oder unter Berücksichtigung der neuen Studie zur Repräsentativität fortgeschrieben.

(*) Verbände die dem EGB angeschlossenen sind erhalten eine Kopie.

Anlage 2

Ausschüsse für den branchenbezogenen sozialen Dialog

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anlage 3

Anhörung der Sozialpartner gemäß Artikel 138 EGV

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anlage 4

Einige Beispiele für Aufforderungen an die Sozialpartner

Beschäftigung // "Die Sozialpartner werden aufgefordert, auf allen Ebenen Vereinbarungen zur Modernisierung der Arbeitsorganisation - auch Modelle zur Flexibilisierung der Arbeit - auszuhandeln und umzusetzen (...) Die Sozialpartner werden auf allen relevanten Ebenen aufgefordert, gegebenenfalls Vereinbarungen zum lebenslangen Lernen zu treffen, um Anpassungsfähigkeit und Innovation zu fördern" (Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2002).

"... werden die Sozialpartner aufgefordert, bei der Festlegung, Durchführung und Bewertung der beschäftigungspolitischen Leitlinien, die von ihrer Mitwirkung abhängen, eine stärkere Rolle zu übernehmen und sich dabei insbesondere auf die Modernisierung der Arbeitsorganisation, die lebenslange Weiterbildung und die Erhöhung der Beschäftigungsquote, insbesondere der Frauen, zu konzentrieren" (Europäischer Rat von Feira).

Bildung // "Die Sozialpartner werden gebeten, Vereinbarungen zu treffen über die Förderung des Zugangs zu Lernangeboten, vor allem für gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer (...)" (Mitteilung der Kommission - Einen Europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen).

"... Priorität für ein lebenslanges Lernen als Grundbestandteil des europäischen Gesellschaftsmodells, indem unter anderem Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern über Innovation und lebenslanges Lernen gefördert werden" (Europäischer Rat von Lissabon).

Mobilität // "Die Sozialpartner, die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane sollten sich intensiver um die Verbesserung der Übertragbarkeit bemühen. Die Kommission wird (...) die Sozialpartner im Hinblick auf weitere legislative oder gleichwertige Schritte anhören. (...) Die Mitgliedstaaten sollten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Sozialpartnern, gemeinsam die Verpflichtung eingehen, Instrumente wie das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen, Zusätze zu Diplomen und Qualifikationsnachweisen, Europass, europäisches Portfolio und europäischen Lebenslauf bis 2003 zu implementieren und weiterzuentwickeln" (Aktionsplan der Kommission für Qualifikation und Mobilität).

Aktives Altern // "Das aktive Engagement der Sozialpartner ist ein wesentliches Element für den Erfolg des vorgeschlagenen politischen Gesamtansatzes. Ihre Aufgabe ist es - natürlich bei voller Achtung ihrer Autonomie - Arbeitsbedingungen entsprechend dem konkreten Kontext auszuhandeln, um ältere Arbeitnehmer zum Wohl von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie von Wirtschaft und Gesellschaft als Ganzes länger im Arbeitsmarkt zu halten" (Bericht der Kommission: "Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Förderung des aktiven Alterns").

Antizipation und Nutzung des Wandels // Anhörung der Sozialpartner zur Festlegung einer Praxis der Umstrukturierungen auf Gemeinschaftsebene, die von einer langfristigen Vision mit dem Ziel einer Entwicklung des Humankapitals geleitet ist. (Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner gemäß Artikel 138 Absatz 2 EGV).

"... der Europäische Rat (ersucht) die Sozialpartner, Wege zu finden, um Unternehmens umstrukturierungen besser im Rahmen eines Dialogs und eines präventiven Ansatzes zu bewältigen" (Rat von Barcelona).

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