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Document 52000DC0622

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß - Die Entwicklung des Sozialschutzes in Langzeitperspektive: zukunftssichere Renten

/* KOM/2000/0622 endg. */

52000DC0622

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß - Die Entwicklung des Sozialschutzes in Langzeitperspektive: zukunftssichere Renten /* KOM/2000/0622 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS - Die Entwicklung des Sozialschutzes in Langzeitperspektive: zukunftssichere Renten

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

Die Entwicklung des Sozialschutzes in Langzeitperspektive: zukunftssichere Renten

1. Einführung

Die Altersversorgungssysteme umfassen sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen und basieren in der Regel auf drei Säulen: öffentliche, betriebliche / berufsständische sowie private Systeme. Jede dieser Säulen besitzt spezifische Vor- und Nachteile. Gleichwohl stammt in allen Mitgliedstaaten der größte Teil des Einkommens der älteren Generation aus den öffentlichen Rentensystemen. Die Kombination der drei Säulen ermöglicht der älteren Generation in Europa Wohlstand und wirtschaftliche Unabhängigkeit in einem nie gekannten Ausmaß. Die zu erwartende Alterung der Bevölkerung sowie der Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter stellt diese historische Leistung vor große Herausforderungen. Die Alterung der Bevölkerung wird ein solches Ausmaß annehmen, dass die Gefahr einer Aushöhlung des europäischen Sozialmodells wie auch von Wirtschaftswachstum und Stabilität besteht, sofern keine geeigneten Reformmaßnahmen ergriffen werden. Daher sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, klare Strategien zu konzipieren, um die Angemessenheit ihrer Rentensystem zu sichern, ohne die öffentlichen Finanzen zu destabilisieren oder der Wirtschaft allzu große Lasten aufzuerlegen.

Zwar ist jeder Staat selbst für sein Rentensystem verantwort lich, gleichwohl liegt es auf der Hand, dass die Mitgliedstaaten viel voneinander lernen können. Außerdem ist die Fähigkeit der Europäischen Union, ein hohes Mass an sozialem Schutz zu fördern - eines der grundlegenden Ziele, die in Artikel 2 EG-Vertrag festgeschrieben sind - erheblich von der langfristigen Sicherheit der Rentensysteme abhängig. Daher hat der Europäische Rat zu einem kooperativen Austausch in der Frage der Zukunfts fähigkeit der Rentensysteme aufgerufen. Die vorliegende Mitteilung schlägt einen Rahmen für die entsprechenden Arbeiten vor.

Auf seiner Tagung vom 23./24. März 2000 in Lissabon beschloss der Europäische Rat, "der hoch rangigen Gruppe ,Sozial schutz" den Auftrag zu erteilen, (...) unter Berücksichtigung der Arbeit des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (...) als ihre erste Priorität auf der Grundlage einer Mitteilung der Kommission eine Studie über die Entwicklung des Sozialschutzes in Langzeitperspektive unter besonderer Berücksichtigung der Tragfähigkeit der Alters versor gungs systeme in verschie denen zeitlichen Abschnitten bis 2020 und, sofern erforder lich, darüber hinaus zu erstellen." [1] Mit Blick auf das Erfordernis, den sozialen Schutz zu moderni sieren, sprachen die Schlussfolgerungen von Lissabon davon, wie "diese Aufgabe im Rahmen einer kooperativen Anstrengung besser angegangen werden kann".

[1] Mit dem Beschluss 2000/436/EG des Rates vom 29. Juni 2000 wurde ein Ausschuss für Sozialschutz eingesetzt. Er tritt an die Stelle der hochrangigen Arbeitsgruppe.

Auf seiner Tagung vom 19./20. Juni in Santa Maria da Feira befasste sich der Europäische Rat erneut mit der Frage der Rentensysteme und betonte, dass "der langfristigen Tragfähig keit der Altersversorgungssysteme" besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; ,dazu sollten zwei Aktionslinien festgelegt werden, die die Möglichkeit geben, künftige Ent wick lungen besser vorauszusagen und gründliche Kenntnisse über jüngst erfolgte, aktuelle oder erwartete Anstrengungen zur Reform der einzelstaatlichen Rentensysteme zu erlangen."

Mit der vorliegenden Mitteilung wird diesem Anliegen entsprochen und die Frage der langfristig sicheren Altersversorgung behandelt. Die Renten langfristig zu sichern, bedeutet die Befähigung der Rentensysteme, die ihnen gesetzten sozialen Ziele kontinuierlich zu erfuellen, ohne andere wichtige politische Ziele, wie gesunde öffentliche Finanzen und Gerechtigkeit zwischen den Genera tionen, zu beeinträchtigen. Eine solche Zukunftssicherung kann nicht durch eine oder mehrere isolierte Maßnahmen geleistet werden. Hohe Zuwachsraten bei Wirtschaft und Beschäftigung sind unverzichtbar und werden in hohem Maße hierzu beitragen. Daneben wird eine Reform der Rentensysteme selbst zu ihrer Zukunftsfähigkeit beitragen, dies umso mehr, als die Langfristig keit des Problems Unsicherheiten in sich birgt. Die zu ergreifenden Reformmaßnahmen können sowohl bei den Parametern der öffentlichen Rentensysteme ansetzen wie auch bei der Struktur des Systems im Allgemeinem, d. h. beim Zusammenspiel der drei Säulen.

Zweck der Mitteilung ist es, der hochrangigen Arbeitsgruppe ,Sozialschutz" für ihre Untersuchung der langfristigen Rentenentwicklung Informationen an die Hand zu geben. Die Mitteilung stellt die wichtigsten Probleme dar, denen sich die Alters versorgungssysteme gegenübersehen werden, und schlägt einen Rahmen vor für die Analyse der Probleme und der möglichen politischen Reaktionen.

Themen, die die Rentenreform berühren, stehen in zahlreichen Mitgliedstaaten bereits ganz oben auf der Agenda (siehe den Überblick über die Rentensysteme und die Reformen im Anhang). Mehrere Mitgliedstaaten haben bereits Reformen eingeleitet, die u. U. bei allen drei Säulen ansetzen. Was die öffentlichen Systeme betrifft, so legen sie den Schwerpunkt auf die Eindäm mung des Ausgabenzuwachses, während bei den betrieblichen / berufsständischen sowie den privaten Systemen häufig Verbesserungen mit dem Ziel erforderlich sind, dass sie für das Einkommen der älteren Menschen an Bedeutung gewinnen. Da jeder Mitgliedstaat sein charakteristisches System hat, ist eine EU-weite Standardreaktion weder wünschenswert noch angemessen. Zukunfts fähige Systeme und sichere Renten können nur dann gewährleistet werden, wenn jeder Mitgliedstaat festgestellt hat, welche politischen Veränderungen erforderlich sind, und den notwendigen Konsens über deren Durchführung erzielt hat.

Trotz der wesentlichen Unterschiede zwischen ihnen gibt es einige grundlegende Probleme, die allen Mitgliedstaaten gemein sind. Infolge der Alterung der Bevölkerung könnten die öffentlichen Ausgaben dramatisch ansteigen. Werden keine Reformen durchgeführt, so könnten die Ausgaben für die öffentlichen Renten in einigen Mitgliedstaaten bis 2030 15-20 % des BIP erreichen. In einigen Fällen könnten ungedeckte Rentenverbindlichkeiten auf 200 % des BIP [2] ansteigen. Ein rasches Anwachsen des Anteils der Renten empfänger wird es zwangsläufig erforderlich machen, dass die Erwerbsbevölkerung mehr Mittel bereitstellen muss. Die Erwerbstätigenquoten und die Produktivität der Erwerbs bevölkerung werden daher wichtige Deter minanten für die Lebensbedingungen der Renten empfänger sein. In allen Mitglied staaten besteht die Notwendigkeit, die Rentensysteme und die Funktionsweise des Arbeitsmarktes so zu moder nisieren oder anzupassen, dass sie sich gegen seitig tragen und stärker zur Förderung von Wirtschafts wachstum und sozialem Zusammenhalt beitragen.

[2] Mitteilung der Kommission zu einem "Binnenmarkt für die zusätzliche Altersversorgung", KOM(99) 134 endg. Neuere Zahlen zu den Auswirkungen der Alterung auf die öffentlichen Ausgaben werden in Kürze vom Ausschuss "Wirtschaftspolitik" vorgelegt.

Wie die Beschäftigungsstrategie gezeigt hat, können kollektive Überlegungen auf EU-Ebene die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die betreffenden Fragestellungen entschlossen auf ihre politische Agenda zu setzen. Ein offener Erfahrungs- und Gedankenaustausch, der die gesamte Vielfalt der in der Gemeinschaft vorhandenen Ansätze zum Ausdruck bringt, wird das Spektrum der politischen Möglichkeiten erweitern. Schließlich wird eine solche Kooperation zwischen allen Akteuren dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Renten systeme zu stärken, indem sie aufzeigt, wie ausreichende Renten langfristig gesichert werden können.

Die Modernisierung und Reform der Altersversorgung ist ein komplexer Prozess, an dem eine Vielzahl von Interessen und Akteuren beteiligt ist. Der Lebensunterhalt eines großen und potentiell geschwächten Anteils der Bevölkerung hängt hiervon ab. Es ist erforderlich, legitime Erwartungen zu respektieren und ein gerechtes und zukunftsfähiges Gleich gewicht zwischen Rechten und Pflichten aufrechtzuerhalten. Reformen sollten so durchgreifend sein, dass sie den Herausforderungen gerecht werden; sie sollten ferner glaubwürdig, transparent und klar in ihren Konsequenzen sein und der Bevölkerung genügend Zeit zur Anpassung lassen. Der Reformprozess setzt voraus, dass alle relevanten Akteure einbezogen werden und zu Verände rungen bereit sind. Daher ist es dringend geboten, umfassende Reformstrategien rechtzeitig zu konzipieren, bevor akute Finanzierungsprobleme auftreten.

Es geht somit darum, gemeinsame Bemühungen anzuregen, um gangbare Möglichkeiten der Sicherstellung einer angemessenen Altersversorgung ausfindig zu machen unter Beibehaltung gesunder öffentlicher Finanzen und einer gerechten Lastenverteilung zwischen den Gene rationen. Besonders wichtig für die Verwirklichung des in Lissabon formulierten strate gischen Ziels ist es, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Punkt erfolgreich sind. Indem die vorliegende Mitteilung sämtliche Faktoren anspricht, die die Rentensysteme beeinflussen - wie Beschäftigung und wirtschaftliche Leistung-, und sich nicht auf die Parameter des Rentensystems beschränkt, bekräftigt sie, dass die Lissabonner Strategie der gegenseitigen Verstärkung von Sozial- und Wirtschaftspolitik Europa die beste Chance bietet, in Zukunft sichere Renten und langfristig tragbare Versorgungssysteme bereitzustellen.

2. Herausforderungen für die Rentensysteme

Die Finanzmittel, über die ältere Menschen verfügen, stammen überwiegend aus Renten systemen. Von allen Leistungen, die an Menschen im Ruhestand gezahlt werden, machen die Renten den größten Anteil aus, und die Hauptquelle für Rentenzahlungen sind die öffentlichen Rentensysteme. Auf Leistungen wegen Alters und an Hinterbliebene entfallen etwa 45 % der gesamten Sozialausgaben in der EU oder etwa 12 % des BIP (siehe Schaubilder) [3]. Die meisten Ausgaben für Alters- und Hinterbliebenenrenten stammen aus gesetzlichen Rentensystemen und werden aus Sozialversicherungsbeiträgen und dem allgemeinen Steuer aufkommen finanziert. Da ältere Menschen außerdem auch den größten Anteil der Personen stellen, die medizinische Versorgung und Langzeitpflege in Anspruch nehmen, sind sie diejenige Gruppe der Gesellschaft, die am stärksten von Systemen des sozialen Schutzes abhängig ist. Den zweitgrößten Anteil an den Sozialausgaben hat die Gesund heits versorgung mit über 7 % des BIP.

[3] Diese Zahlen lassen Steuern und sonstige Abgaben auf die Sozialleistungen unberücksichtigt, da die entsprechenden Nettowerte sich nur schwer berechnen lassen und noch nicht überall verfügbar sind.

TGRAPH

In den vergangenen Jahrzehnten waren die Rentensysteme in Europa äußerst erfolgreich bei der Erfuellung ihrer sozialen Ziele. Die staatlichen Renten haben zu einem Wandel bei der Einkommenssicherheit und der relativen Einkommensposition der Empfänger von Altersrente geführt. Die älteren Menschen sind unabhängig geworden und kommen nach Abschluss ihres Arbeitslebens in den Genuss eines verlängerten Ruhestands.

Das früher weit verbreitete Risiko, im Alter arm zu sein, wurde erheblich eingedämmt, und auch die Anzahl derjenigen ist zurückgegangen, die auf ihre Kinder oder auf Sozialleistungen wegen Bedürftigkeit angewiesen sind. Dies haben die Rentensysteme geleistet, obwohl in den vergangenen Jahrzehnten sowohl die Lebenserwartung deutlich angestiegen ist als auch die Anzahl der Rentenempfänger.

Die größte und höchstwahrscheinlich langfristige Herausforderung, vor die sich die Renten systeme heute gestellt sehen, ist die Alterung der Bevölkerung. Jedoch ist dieser Wandel des demo graphischen Gleichgewichts nicht der einzige Faktor, der eine Reform der Renten systeme notwendig macht. Es bestehen kritische Wechsel wirkungen zwischen der lang fristigen finanziellen Tragbarkeit der Renten, dem Wirtschafts wachstum und der Beschäfti gung, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Einerseits könnten Verbesserungen bei Wirtschaftswachstum und Beschäftigungslage neue Möglich kei ten eröffnen. Eine Zunahme der Erwerbstätigen ist unabdingbar, will man den Abhängigen quotienten senken oder auch nur konstant halten. Andererseits muss das Funktionieren der Rentensysteme verbessert werden, sowohl bei der Erfuellung ihrer sozialen Ziele als auch bei der Unterstützung der Beschäftigungs- und Wachstumsziele, die sich Europa gesetzt hat.

2.1 Die Folgen des demographischen Wandels

In den kommenden Jahrzehnten wird die Anzahl der älteren Menschen im Verhältnis zur erwerbs fähigen Bevölkerung drastisch ansteigen. Diesem Wandel des demographischen Auf baus der Europäischen Union kann mit keiner vertretbaren politischen Maßnahme gegen gesteuert werden. Für die Zukunftssicherung der Renten ist jedoch nicht der demo graphische Altenquotient maßgebend, sondern der Abhängigenquotient.

Die treibenden Kräfte hinter dem Jahrhunderttrend hin zur alternden Bevölkerung sind zum einen die höhere Lebenserwartung aufgrund besserer sozialer und medizinischer Leistungen und zum anderen die sinkenden Fruchtbarkeitsziffern. Dieser Trend ist nicht neu, und er wird anhalten. Es sieht nicht so aus, als würden sich die Fortschritte der Medizin verlangsamen, und die früheren demographischen Prognosen haben in der Regel den Anstieg der Lebens erwartung unterschätzt. Die Fruchtbarkeitsziffern liegen derzeit deutlich unterhalb der Werte, die für einen vollständigen Ersatz der gegenwärtigen Bevölkerung erforderlich wären. Es könnte zu einem Anstieg kommen, wenn einige der bestehenden Hindernisse beseitigt würden, die Familiengründungen und Schwangerschaften entgegen stehen (vor allem in den Bereichen Arbeitsmarkt, Wohnen und Kinderbetreuung). Die Fruchtbarkeitsziffern sind in der Regel in denjenigen Mitgliedstaaten höher, in denen sinnvolle Strategien zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bestehen. Aber auch dort werden nicht genügend Kinder geboren, um das Altern der Bevölkerung zu verhindern.

Die wichtigste neue Entwicklung der kommenden Jahrzehnte wird der Eintritt der geburten starken Jahrgänge der Nachkriegszeit ins Rentenalter sein. Diese große Kohorte wird sich anfänglich in einer Alterung der Erwerbsbevölkerung bemerkbar machen, ab 2010 in einem steilen Anstieg der Zahl der Rentner und später dann in einem immer höheren Bedarf an medi zi nischen Leistungen und Langzeitpflege.

Der Altenquotient wird in den kommenden 30 bis 40 Jahren deutlich ansteigen. Den lang fristi gen demographischen Vorausschätzungen von Eurostat zufolge wird EU-weit die Anzahl der Erwerbsfähigen pro Rentner bis 2050 um die Hälfte sinken, nämlich von 3,5 auf 1,8 (siehe Tabelle 1). Die demographischen Auswirkungen der hohen Geburtenzahlen in der Nachkriegszeit werden etwa ab dem Jahr 2030 weniger spürbar sein, dürften jedoch erst um die Jahrhundertmitte gänzlich verschwinden [4].

[4] Die Arbeitsgruppe des Wirtschaftspolitischen Ausschusses, die sich mit den Auswirkungen der Alterung auf die öffentlichen Ausgaben befasst, beschäftigt sich gegenwärtig mit der Entwicklung von Voraus schätzungen der Ausgaben der Mitgliedstaaten für staatliche Renten im Verhältnis zum BIP bis zum Jahr 2050. Diese sollen dann als grobe Indikatoren für das Ausmaß der durch die Bevölkerungsentwicklung gegebenen Herausforderungen für die öffentlichen Rentensysteme dienen.

Die Anzahl älterer Menschen wird so ansteigen, dass die Zunahme des demographischen Altenquotienten weder durch eine plötzliche Zunahme der Geburten noch durch realistische Zuwanderungsströme zum Stillstand gebracht werden kann. Verände rungen der Fruchtbar keitsziffern wirken sich auf den Arbeitsmarkt erst 20 Jahre später aus. Zuwan de rung könnte allerdings zur Anhebung des Beschäftigungsniveaus beitragen, jedoch würden eventuelle positive Auswirkungen davon abhängen, inwieweit es gelingt, die Zuwanderer ausreichend in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Tabelle 1: Vorausschätzung des Altenquotienten in den EU-Mitgliedstaaten (über 64-Jährige im Verhältnis zu 20-64-Jährigen)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quelle: Eurostat

Die langfristige Sicherheit der Renten hängt jedoch nicht nur vom Altenquotienten ab, son dern auch davon, welchen Niederschlag dieser im Abhängigenquotienten (welcher deut lich höher liegt) und in den Transferzahlungen findet. Daher ist für die Bewertung der Zukunfts fähigkeit der Rentensysteme die tatsächliche Anzahl der Erwerbstätigen im Verhältnis zur Zahl der Nichterwerbstätigen wesentlich relevanter. Gegenwärtig liegt der Abhängigen quotient (über 19-jährige Nichterwerbstätige als Prozentsatz aller Erwerbstätigen) in der Europäischen Union bei 0,86; dies bedeutet, dass es unter den Erwerbsfähigen fast ebenso viele Nichterwerbstätige wie Erwerbstätige gibt. Sechs von zehn nichterwerbstätigen Erwachsenen sind weniger als 65 Jahre alt, und viele von diesen erhalten Sozialleistungen verschiedener Art. Man kann davon ausgehen, dass sich der Anstieg des Altenquotienten negativ auf den Abhängigenquotienten auswirkt, jedoch wird es durch eine Senkung der Anzahl Nichterwerbstätiger innerhalb der erwerbsfähigen Bevölkerung möglich sein, die alterungsbedingte finanzielle Belastung der Erwerbstätigen zu verringern. Somit lautet die entscheidende Frage: in welchem Maße wird es möglich sein, die Auswirkungen des Alterns auf die Abhängigenquotienten durch Anhebung der Erwerbs tätigenquoten zu mildern-

2.2 Die politische und wirtschaftliche Dimension der Rentenreform

TGRAPH

Reformen, mit denen die Rentensysteme zukunftsfähig gemacht werden sollen, sind unter Umständen politisch nur schwer durchsetzbar. Sie bedürfen des breitestmöglichen Konsenses, sie müssen umfassend sein und dürfen sich nicht auf die Renten beschränken. Einen wichtigen Faktor wird eine erfolgreiche Strategie für Wirtschaftswachstum darstellen. Wird es gelingen, angesichts der raschen Alterung die Sicherheit der Renten langfristig aufrechtzuerhalten, so setzt dies ein Gleichgewicht zwischen Beiträ gen und Ansprüchen voraus wie auch zwischen Erwerbspersonen und Rentnern. Dies stellt eine große Herausforderung für die Politik dar.

Eine umfassende Strategie, um angesichts des demographischen Wandels ausreichende Renten zu sichern, kann nur auf der Grundlage eines Konsenses entwickelt und durchgeführt werden, der zwischen den Generationen wie auch zwischen den Angehörigen derselben Generation herbeigeführt werden muss. Wichtig ist, dass alle relevanten Interessenvertreter einbezogen werden und sich dem Ziel verpflichtet fühlen. Auf diesem Wege geschlossene Übereinkünfte dürften eine größere Stabilität und Vorhersagbarkeit der Rentensysteme zur Folge haben.

Vertrauen in die Rentensysteme sowie ihre weitgehende Akzeptanz sind ausschlaggebende Faktoren für ihre Zukunftsfähigkeit. Im Mittelpunkt der um sich greifenden Besorgnis stehen die öffentlichen umlagefinanzierten Rentensysteme, da sich bei ihnen die Auswirkungen der Alterung unmittelbar und eindeutig zeigen, während sie bei kapitalgedeckten Systemen wesentlich schwieriger vorhersagbar sind. Die Regierungen können diese Sorgen eindäm men, indem sie eine klare und glaubwürdige Strategie für die langfristige Sicherung der Renten systeme festlegen.

Eine vernünftige Wirtschaftspolitik und wachstumsorientierte Strukturreformen, die ein günstiges Wirtschafts- und Geschäftsumfeld schaffen, sind unver zichtbar für die Zukunfts fähigkeit der Rentensysteme. Die auf dem Gipfel von Lissabon formulierte integrierte Strategie liefert den Mitglied staaten ein hervorragendes Umfeld, um sich dieser Herausforderung zu stellen.

Wirtschaftswachstum ist eine äußerst wichtige Determinante der öffentlichen Finanzen. Zwar verfügen zahlreiche öffentliche Rentensysteme über spezifische Einnahmequellen in Form von Sozialversicherungsbeiträgen, dennoch werden in der Regel aus dem Staats haushalt an alle Sozialschutzsysteme Zuschüsse gezahlt, die auf Gemeinschaftsebene annähernd 10 % des BIP betragen. [5] Dieser Zusammenhang zwischen den öffentlichen Haushalten im Allgemeinen und den spezifischen Finanzierungsmechanismen der Rentensysteme hat zur Folge, dass ein unkontrollierter Anstieg der Rentenausgaben die öffentlichen Finanzen destabilisieren könnte. Umgekehrt hängt die Fähigkeit der Regierungen, die Rentensysteme zu unterstützen, von anderen Faktoren ab, die den Zustand des Staatshaushalts bestimmen.

[5] Es liegen keine gesonderten Daten zu den staatlichen Zuschüssen vor, die auf die Rentensysteme entfallen.

Der wichtigste Faktor auf der Einnahmenseite ist die anhaltende Fähigkeit der Regierungen, Steuern und sonstige Abgaben zu erheben. Diese wiederum kann durch Steuerflucht, Steuergefälle zwischen Nachbarstaaten oder die Mobilität der Steuer bemessungs grundlagen beeinträchtigt werden, die unter Umständen dazu führen, dass Wirtschafts unternehmen in Länder abwandern, in denen zwischen Steuern/Abgaben und öffentlichen Dienst leistungen das günstigste Verhältnis herrscht. Zu berücksichtigen ist auch die Möglichkeit, durch Senkung der allgemeinen Steuerlast, vor allem der Besteuerung von Arbeit, Anreize zu Wachstum und Beschäftigung zu geben. Auf der Ausgabenseite ist von Bedeutung, wie sich die sonstigen Ansprüche an die öffentlichen Haushalte entwickeln. Im Kontext einer gesunden Wirtschaftspolitik und Haushalts disziplin wird die Aufgabe darin bestehen, dafür Sorge zu tragen, dass steigende Rentenausgaben andere legitime Ansprüche an die öffentlichen Haushalte nicht verdrängen. Zu den wichtigsten laufenden Ausgaben zählen die Zinsen auf öffentliche Schulden, die als Vorbereitung auf die alterungsbedingten Kosten abgebaut werden sollten. Daher sind hinreichende Vorbereitungen auf einen Anstieg der alterungsbedingten Kosten zu treffen.

Der Rückgriff auf private, kapitalgedeckte (betriebliche / berufsständische oder persönliche) Altersvorsorge kann sinnvoll sein, um die Belastung der öffentlichen Haushalte zu senken. Dies hat zur Folge, dass die Performance der finanziellen Vermögenswerte für den Lebens standard der älteren Menschen an Bedeutung gewinnt. Die Dynamik der Finanzmärkte wird der demo graphische Wandel mit seiner steigenden Nachfrage nach finanziellen Vermögenswerten nicht unberührt lassen, denn eine große Kohorte spart Kapital für den Ruhestand an.

In etlichen Mitgliedstaaten ist der Reformprozess bereits in vollem Gange. Sie bemühen sich, ein neues Gleichgewicht zu finden zwischen einem hinreichenden und sicheren Einkommen für die ältere Generation und der langfristigen Bezahlbarkeit der Systeme. Auch wenn die Maßnahmen im Einzelnen voneinander abweichen, besteht in der Praxis doch ihr gemeinsamer Schwerpunkt darin, die in Zukunft erforderlichen Transfers einzuschränken (besonders solche, für die der Staat zuständig ist) oder die verfügbaren Finanzmittel aufzustocken. Folgende Maßnahmen wurden bereits eingeführt: Anhebung des gesetzlichen Rentenalters oder der zur Erlangung der vollen Rente erforderlichen Beitragsjahre, Senkung des Rentenniveaus nach Maßgabe des früheren Arbeitsentgelts, engere Kopplung der Rente an die gezahlten Beiträge, Einrichtung von Fonds zur Finanzierung künftiger Transfers sowie Anregung zur Schaffung privater kapitalgedeckter Vorsorgesysteme. [6] Häufig wäre es sinnvoll, diese Reformen in eine umfassendere Strategie einzubinden, die neben der Reform des Sozialschutzes auch Beschäftigungs förderung und Wirtschaftspolitik erfasst. Das derzeitige gesunde Wirtschaftsklima sollte als günstige Gelegenheit zur Einführung umfassender Reformen genutzt werden.

[6] Die Kommission veröffentlich regelmäßig Berichte über die Politik der Mitgliedstaaten im Bereich des sozialen Schutzes. Letzte Ausgabe: Bericht über die soziale Sicherheit in Europa 1999 (KOM(2000) 163 endg.)

2.3 Der Zusammenhang zwischen zukunftssicheren Renten, der Lissabonner Strategie und der Beschäftigungs förderung

In der Regel begünstigen die heutigen Rentensysteme ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt; sie werden daher häufig zum Personalabbau unter Vermeidung von Entlassun gen genutzt. Oft bleiben dabei die unterschiedlichen persönlichen Bedürfnisse außer Betracht. Einige Rentensysteme bieten den mobilsten und flexibelsten Arbeitnehmern keinen aus reichenden Schutz. Generell gesehen, muss die Anreizstruktur der Rentensysteme dahin gehend revidiert werden, dass die Systeme beschäftigungsfreundlich werden.

Der Europäische Rat formulierte auf seiner Tagung in Lissabon eine Gesamtstrategie für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und größerem sozialem Zusammenhalt. Der demographische Wandel bedeutet, dass eine hohe Erwerbs tätigen zahl unter der Bedingung einer alternden und schrumpfenden erwerbsfähigen Bevölkerung erreicht werden muss. Damit wird das gesamte Spektrum der in Lissabon angesprochenen Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitiken vor zusätzliche Heraus forderungen gestellt. Die Renten systeme müssen mit der Umsetzung aller Elemente dieser Strategie vereinbar und fähig sein, hierzu einen positiven Beitrag zu leisten. Der wichtigste Punkt in diesem Zusammenhang ist die Wechselwirkung zwischen Rentensystemen und Arbeitsmärkten. Die langfristige Siche rung der Renten, aber auch die Aussicht, dass sich die Arbeitskräfte verknappen und Qualifikationsdefizite auftreten werden, lassen es dringend geboten erscheinen, eine Strategie zur Mobilisierung des gesamten Beschäftigungspotentials der Gesellschaft zu entwickeln.

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon wurde festgehalten, dass bei einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum von 3 % des BIP die Mitgliedstaaten sich bis 2010 auf eine durchschnittliche Erwerbstätigenquote von insgesamt 70 % und auf über 60 % für Frauen hin bewegen sollten. Ein Beschäftigungswachstum, wie wir es brauchen, um diese Ziele zu erfuellen, ist von ausschlaggebender Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit der Rentensysteme. Es versteht sich, dass unter Umständen auch andere Parameter (z. B. Rentenalter, Beitragshöhe, relatives Rentenniveau) angepasst werden müssen. Eine Zunahme der derzeitigen Erwerbsquote der Frauen und der älteren Arbeitnehmer ist unabdingbar. Durch die Schaffung besserer Anreize zur Beschäftigung muss die Reform der Rentensysteme hier eine wichtige Rolle spielen.

Die Erwerbsbeteiligung der Frauen ist natürlich ein besonders wichtiger Faktor. Nach wie vor stoßen Frauen beim Zugang zum Arbeitsmarkt, bei der beruflichen Karriere, bei Lohn und Gehalt sowie bei dem Versuch, Beruf und Familie zu vereinbaren, auf besondere Schwie rig keiten. Zwar wurden die in den letzten zehn Jahren netto neu geschaffenen Arbeitsplätze praktisch nur von Frauen besetzt, aber dieser Beschäftigungszuwachs konnte mit der steigenden Anzahl Frauen, die arbeiten möchten, nicht Schritt halten, und die Erwerbstätigen quote der Frauen liegt nach wie vor unter derjenigen der Männer. Ein Grund hierfür sind Unterbrechungen der Berufstätigkeit, um Erziehungs- oder Pflegeaufgaben wahrzunehmen. Solche Perioden könnten innerhalb der Rentensysteme größere Anerkennung finden. Ferner sollten Anpassungen vorge nommen und stärkere Anreize geschaffen werden, damit Frauen (wieder) in den Arbeitsmarkt eintreten und dort auch bleiben. Schließlich ist in diesem Zusammenhang auch die Frage der Individualisierung von Rentenansprüchen zu betrachten.

Ein weiteres großes Problem stellt das vorzeitige Ausscheiden älterer Arbeitnehmer aus dem Arbeitsmarkt dar. In den meisten Mitgliedstaaten liegt heutzutage das Alter des tatsächlichen Eintritts in den Ruhestand deutlich unter dem normalen Rentenalter der gesetzlichen Rentensysteme. Dies liegt vor allem daran, dass die Rentensysteme nach wie vor starke Anreize zum Vorruhestand bieten. In den meisten Systemen bedeutet die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit über den Zeitpunkt hinaus, ab dem ein Ausscheiden möglich ist, dass man weiterhin Sozialbeiträge zahlen muss, ohne zusätzliche Rentenansprüche zu erwerben. Hinzu kommt, dass unter Umständen das Arbeitsentgelt höher besteuert wird als die Rente. Steuer- und Leistungsstrukturen, die das frühzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt begünstigen und dabei gleichzeitig diejenigen Arbeitnehmer benachteiligen, die ihre Erwerbstätigkeit fortsetzen, höhlen den Grundsatz aus, dass Arbeit sich auszahlen muss. Derartige Strukturen bewirken nicht nur eine Verschwendung von Humanressourcen und eine Beeinträchtigung der Beschäf ti gungs ziele der Europäischen Union, sondern auch eine deutliche Ausgaben steigerung der Rentensysteme.

Tabelle 2: Erwerbstätigenquoten nach Altersgruppe 1999

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quelle: Eurostat-Arbeitskräfteerhebung

Das Problem des frühzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsmarkt wird nicht nur dadurch erschwert, dass die Stellensuche älterer Arbeitnehmer nach einer Entlassung mit objektiven Schwierigkeiten (wie z. B. überholte Qualifikationen) verbunden ist, sondern auch durch Managementpraktiken, die alternde Menschen am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsmarkt diskriminieren. Unter diesen Bedingungen betrachteten Arbeitgeber, Gewerkschaften und Arbeit nehmer häufig Vorruhestandsregelungen als die einzige sozialvertäglichen Möglich keit zum Personalabbau. Diese altersspezifischen Benachteiligungen zeigen sich auch häufig bei der Umsetzung von Beschäftigungspolitiken: möglicherweise stellen ältere Arbeitnehmer dabei fest, dass sie von Vermittlungs-, Auffrischungs- und Ausbildungs maß nahmen ausgeschlossen sind, die jüngeren Arbeitnehmern angeboten werden.

Mit dem fortschreitenden Altern der Bevölkerung werden die Rentensysteme nicht mehr in der Lage sein, die Kosten zu tragen, die die Freisetzung älterer Arbeitnehmer verursacht, deren Qualifikation überholt ist oder die sich aufgrund gesundheitsschädlicher Arbeits verfahren gezwungen sehen, vorzeitig in Rente zu gehen. Hinzu kommt, dass immer mehr Arbeitnehmer körperlich und geistig in der Lage sind, ihre Tätigkeit bis zum gesetzlichen Rentenalter - oder länger, falls sie es wünschen - fortzusetzen.

Eine Umkehr des Trends zum frühzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben setzt voraus, dass bessere Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer geschaffen und Vorruhe standsangebote und sonstige Steuer ver günsti gungen abgeschafft oder so gestaltet werden, dass im Erwerbsleben Verbleibende nicht benachteiligt sind; parallel dazu sind vermehrte Anstrengungen erforderlich, die Beschäftigungsfähigkeit der älteren Arbeitnehmer aufrecht zu erhalten. Die Rentensysteme müssen in mehrfacher Hinsicht angepasst werden, damit sie ein längeres Verbleiben im Erwerbsleben begünstigen.

In dieser Hinsicht erscheint das heutige gesetzliche Rentenalter zunehmend als unangemessen. Es lässt die steigende Lebenserwartung und den besseren Gesundheitszustand der meisten Angehörigen der älteren Generation unberücksichtigt. Schon 1982 empfahl der Rat Mechanismen für einen flexiblen oder schrittweisen Übergang zum Ruhestand. [7] Sie könnten genutzt werden, um als Beitrag zur langfristigen Sicherung der Rentensysteme die Teilnahme am Arbeitsmarkt zu fördern und somit das Beschäftigungsniveau anzuheben.

[7] Empfehlung des Rates vom 10. Dezember 1982 zu den Grundsätzen für ein gemeinsames Vorgehen betreffend die Altersgrenze (82/857/EWG), ABl. L 357 vom 18.12.1982, S. 27/28.

Bei Maßnahmen zur Förderung eines längeren Erwerbslebens müssen auch die verschiedenen benachteiligten Gruppen Berücksichtigung finden. Denn eine Strategie, die alle einbezieht, schiebt nicht nur der Verschwendung von Humanressourcen einen Riegel vor, vielmehr trägt sie auch dazu bei, die wirtschaftlichen und sozialen Kosten der sozialen Ausgrenzung einzudämmen, Finanzmittel freizusetzen und die Zukunftsfähigkeit insgesamt zu fördern.

Die Rentensysteme müssen ferner so angepasst werden, dass sie den Bedürfnissen einer mobile ren und diversifizierten Arbeitnehmerschaft besser entsprechen. Vor allem sind Benach teiligungen wegen einer nicht geradlinig verlaufenden Erwerbsbiographie oder wegen Mobilität - sei sie geographischer oder beruflicher Art - zu beseitigen. Gerade betriebliche Rentensysteme tendie ren dazu, Arbeitnehmer erheblich zu benachteili gen, wenn sie den Arbeitsplatz wechseln oder die Erwerbstätigkeit unterbrechen.

Längerfristig wird es nicht erforderlich sein, Europas Beschäftigungspotential auf den Stand der derzeitigen europäischen Bevölkerung zu begrenzen. Es wäre möglich, Zuwanderer, auch hochqualifizierte, aus Drittländern anzuwerben. Die Beschäftigung könnte weiter ansteigen, wenn die Geburtenraten wieder zunähmen. Zwar hängen die Frucht barkeitsziffern von zahlreichen Faktoren ab, jedoch könnten familienfreundliche Arbeitsplätze und Politiken, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern, sicher einen positiven Einfluss ausüben.

Die Mobilisierung des vollen wirtschaftlichen und sozialen Potentials der Gesellschaft ist die wichtigste politi sche Reaktion auf die Alterung der Bevölkerung. Eine Politik, die Produktivi tätszuwachs durch neue Technologien, mehr und bessere Arbeitsplätze sowie einen größeren sozialen Zusammenhalt anstrebt, wie in Lissabon gefordert, wird die erforderlichen Rahmen bedingungen für diese Mobilisierung schaffen.

2.4 Sicherstellung eines ausreichenden und gerechten Rentenniveaus

Den Renten ist es zu verdanken, dass ältere Menschen heute einen vernünftigen Lebens standard genießen können. Beim Einkommen der älteren Generation bestehen jedoch nach wie vor einige Lücken. Die Armutsquote ist, vor allem bei den älteren Frauen, höher als im Bevöl ke rungsdurchschnitt. Die Gewährung von Rentenansprüchen für Kindererziehung oder Pflege ist daher ein wichtiges Element der Solidarität innerhalb der Rentensysteme; das gleiche gilt für die Senkung der Beitragssätze für Arbeitnehmer mit Niedriglöhnen. Die derzeitigen Defizite bei Rentenniveau und -gerechtigkeit stellen das Lissabonner Ziel des größeren sozialen Zusammenhalts in Frage. Diese Mängel müssen in Angriff genommen werden, da sie sich sonst mit zunehmender Alterung verschärfen.

Das durchschnittliche bereinigte Nettoeinkommen [8] von Personen in Haushalten, in denen mindestens eine Person Rente bezieht (Alters- oder Hinterbliebenenrente), ist annähernd dem Durchschnittseinkommen der Gesamtbevölkerung gleich. Die Renten machen etwa 60 % des gesamten Nettoeinkommens dieser Personen aus. Der Rest setzt sich aus anderen Sozialleistungen, Einkommen aus Vermögen und Arbeitsentgelt zusammen (dies ist vor allem dort der Fall, wo Rentner in einem Haushalt mit Personen leben, die noch erwerbstätig sind).

[8] Das Nettoeinkommen wird auf "Erwachsenenäquivalente" umgerechnet, um den Unterschieden bei der Größe und Zusammensetzung der Haushalte Rechnung zu tragen: das Einkommen des Haushalts wird durch die nach der modifizierten Äquivalenzskala der OECD berechnete "Äquivalenzgröße" geteilt. Jedem Haushalts mitglied - Kind oder Erwachsener - wird das gleiche Einkommen zugerechnet.

TGRAPH

Trotz dieses Erfolgs kommt es auch heute noch vor, dass Altersrenten unzureichend sind. In vielen Mitgliedstaaten sind vor allem die älteren Frauen, die zwei Drittel aller Renten empfänger über 75 Jahren ausmachen, dem Armutsrisiko ausgesetzt. In einigen Ländern liegt die Armutsquote bei den älteren Menschen nach wie vor über derjenigen der Gesamt bevölke rung, wenngleich die Differenz abgenommen hat. Dort, wo keine Mindest rente existiert, führen kurze Beschäftigungszeiten und Unterbrechungen der Berufslaufbahn häufig dazu, dass die Rente unzureichend ist, vor allem bei Frauen, die nicht über abgeleitete Ansprüche verfügen.

Die zunehmende Erwerbsbeteiligung der Frauen dürfte zu einem besseren Schutz im Alter führen. Jedoch tritt nach wie vor bei Frauen häufiger der Fall ein, dass sie ihr Berufsleben aus familiären Gründen einschränken und somit niedrigere Rentenansprüche erwerben als ihre Partner. Solange die Familien intakt bleiben, kann die Versorgung der Frauen durch abgelei tete Leistungen ausreichend sein. In dem Maße jedoch, in dem die Familienstrukturen ihre Stabilität einbüßen, erhält die Frage der Aufteilung von Rentenansprüchen zwischen den Ehegatten immer größere Bedeutung.

Diese Mängel dürfen bei der Rentenreform nicht außer Acht gelassen werden. Insbesondere kann der Fall eintreten, dass Ausgabenkürzungen nicht die erwarteten finan ziellen Vorteile bewirken, falls sie nämlich dazu führen, dass vermehrt auf Sozialleistungen wegen Bedürftig keit zurückgegriffen werden muss. Damit würden die Ausgaben nur von den Rentensystemen auf andere Sozialschutzsysteme verlagert. Zwar könnte eine verstärkte Inanspruchnahme von Leistungen bei Bedürftigkeit zu Ausgabenkürzungen führen. Jedoch können bedürftigkeits abhängige Sozialleistungen und Unterstützung durch Angehörige auch Anreize zur Erwerbs tätigkeit (beispielsweise Teilzeitbeschäftigung nach Ausschei den aus dem Haupt beschäfti gungsverhältnis oder Erwerbstätigkeit zur Deckung des Bedarfs älterer Familien mit glieder) und zur Vorsorge für den eigenen Ruhestand (Arbeitnehmer mit Niedriglöhnen können u. U. nicht mit einer Rente rechnen, die höher wäre als die Sozialhilfe) unterlaufen.

Sollen im Zuge einer Rentenreform betriebliche Systeme und private Altersvorsorge größere Bedeutung erlangen, so müssen auch gewisse Schwächen dieser Modelle angegangen werden. Aufgrund der langer Unverfallbarkeitsfristen in betrieblichen Rentensystemen ist es für Personen, die nicht zur Kernbelegschaft eines Unternehmens zählen, schwierig, ausreichende Ansprüche zu erwerben. Die hohen Verwaltungskosten der privaten Altersvorsorge machen diese für Arbeitnehmer mit geringem Entgelt sehr unattraktiv, und die Praxis, die ersten Beiträge mit Gebühren zu belegen (Frontloading), führt dazu, dass ein Ausstieg aus einem System mit hohen Kosten verbunden ist. Auf Gemeinschaftsebene muss im Interesse der grenz überschreitenden Mobilität für eine bessere Abstimmung zwischen den einzelnen Systemen gesorgt werden, vor allem hinsichtlich ihrer Besteuerung.

Eine stärkere mathematische Verknüpfung zwischen Beiträgen und Leistun gen (eine Maßnahme, die die Beschäftigungsanreize der Rentensysteme verbessern würde) führt nicht zwangsläufig zur Aushöhlung der Solidarität. Viele Rentensysteme bewirken eine Umverteilung zugunsten der schwächer Gestellten, beispielsweise dann, wenn sie eine Mindestrente unabhängig von Beschäftigung und Beitragszahlungen garantieren oder wenn die Beiträge auf jedes Arbeitsentgelt erhoben werden, für die Leistungen jedoch Obergrenzen bestehen. Andererseits kann es dazu kommen, dass Arbeiter (versicherungsmathematisch) benachteiligt werden, wenn Renten auf der Grund lage des letzten Arbeitsentgelts oder einer Reihe von Jahren mit hohem Entgelt berechnet werden, statt alle Beitragsjahre und eine kürzere Lebenserwartung zu berück sichti gen.

2.5 Verwaltung von Finanzen und Ausgaben

Eine Strategie für die Zukunftssicherung der Renten sollte den Schwerpunkt auf die Mobili sie rung des vollen Potentials der Gesellschaft [9] sowie auf die Reform der Rentensysteme als solcher legen. Durch Anhebung des Beschäftigungsniveaus der Erwerbsbevölkerung können wir die Auswirkungen der demographischen Alterung auf die Abhängigenquotienten großen teils auffangen, den durch sie bewirkten Druck auf die öffentlichen Renten systeme lockern und bewirken, dass schmerzliche Leistungskürzungen oder Anhebungen von Beiträgen und Steuern nur in geringe rem Umfang erforderlich sind. Eine Reform der Rentensysteme muss jedoch erfolgen, damit sie beschäftigungsfreundlicher werden und insbesondere die älteren Arbeitnehmer zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit motivieren. Die Umsetzung der Lissa bonner Strategie wird bewirken, dass die Rentensysteme wesentlich besser in der Lage sind, das Problem des angemessenen Rentenniveaus zu bewältigen.

[9] Der mögliche Inhalt einer solchen Strategie in Bezug auf die Alterung im allgemeinen wurde im Dokument KOM(99)221 endg. ,Ein Europa für alle Altersgruppen - Wohlstand und Solidarität zwischen den Generationen" erörtert, das den Schwerpunkt auf die Politik des aktiven Alterns legte.

In ihrem Sachstandsbericht für den Europäischen Rat von Feira schlug die hochrangige Arbeitsgruppe ,Sozialschutz" vor, bei einer Analyse der Strategien zur Rentenreform auch Über le gungen darüber anzustellen, wie Finanzen und Ausgaben zu verwalten seien.

Wie bereits gesagt, steht diese Frage in Wechselwirkung mit der Beschäftigung. Einerseits besteht ein wirksamer Weg, mehr Finanzmittel für die Rentensysteme aufzubringen, darin, die Anzahl der Beitragszahler zu erhöhen, indem man das Beschäftigungsniveau anhebt. Anderer seits wird eine Reform der Rentensysteme mit Schaffung verbesserter Anreize zur Erwerbs tätigkeit die Beschäftigtenzahlen ansteigen lassen. Eine Heraufsetzung des tatsäch lichen Rentenalters kann zu Einsparungen größeren Ausmaßes führen, sofern es dadurch nicht zu einem Ausgaben zuwachs in anderen Bereichen kommt.

Die Studie über die Zukunftsfähigkeit der Renten wird auch näher analysieren müssen, welche Möglichkeiten es gibt, die Grundlage für die Einnahmen der Rentensysteme zu ver brei tern und trag fähiger zu machen: durch Heranziehung alternativer Finanzierungs quellen, durch Ansparen finanziellen Vermögens und durch den Abbau der öffentlichen Schulden. Ebenso muss untersucht werden, wie der Anstieg der Rentenkosten eingedämmt werden kann durch Effizienzverbesserung und Anpassung der Leistungen bei gleichzeitiger Aufrecht erhal tung der sozialen Ziele.

Auf die Herausforderung des Alterns kann nur mit einer umfassenden Politik reagiert werden. Neben einer gesunden Wirtschaftspolitik und umfangreichen, wachstumsorientierten Strukturreformen sowie einer höheren Beschäftigung und ausgewogenen öffentlichen Finanzen ist auch eine Neubewertung der öffentlichen Ausgabenstruktur vonnöten, um künftiges Wachstum ebenso zu gewährleisten wie ein Gleichgewicht zwischen den Generationen bei der Ausgabenverteilung. In diesem Zusammenhang ist eine Reform der derzeitigen Rentensysteme erforderlich, die eine ausreichende Höhe der Renten und ein finanzielles Gleichgewicht gewährleistet und dabei gleichzeitig die Systeme beschäftigungs freundlicher macht. Reformen sollten dauerhafte Lösungen für die lang fristigen Probleme herbeiführen und sich nicht mit Ad-hoc-Reaktionen auf anstehende Probleme zufrieden geben.

2.6 Wichtigste Grundsätze und Ziele für Reformen

Den Mitgliedstaaten obliegt es, zu entscheiden, welches Rentensystem sie wünschen und welcher Policy-Mix erforderlich ist, damit ältere Menschen auch künftig über ein ausreichendes Einkommen verfügen, ohne dass die Stabilität der öffentlichen Finanzen gefährdet, Beschäftigungsanreize ausgehöhlt oder andere wesentliche öffent liche Ausgaben gestrichen werden. Trotz der erheblichen Unterschiede innerhalb der Europäischen Union sind alle Mitgliedstaaten mit den gleichen, in dieser Mitteilung dargestellten Problemen konfrontiert. Gemeinsam sind ihnen ferner die Zielsetzung der Rentenreform und eine Reihe von Grundsätzen, denen sie verpflichtet sind. Hierzu zählen Gerechtigkeit und sozialer Zusammenhalt, die charakteristisch für das europäische Sozialmodell sind. Daher lädt die Kommission die Mitgliedstaaten ein, ihre Bemühungen zu koordinieren und Gedanken und Informationen über ihre laufenden oder geplanten Reformen auszutauschen. Gleichwohl sind die Entscheidungen und Prioritäten hinsichtlich der Strategien und Einzelheiten des Reformprozesses nach wie vor Sache der nationalen Ebene.

Eine diesbezügliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten kann dadurch erleichtert werden, dass man die gemeinsamen Ziele und Grundsätze explizit formuliert. Natürlich werden sich zwischen einigen dieser Ziele und Grundsätze Konflikte ergeben, und die Mitgliedstaaten werden nach einem Ausgleich suchen müssen. Im Rahmen des auf dem Gipfel von Lissabon eingeleiteten Prozesses stellt die Kommission folgende Grundsätze und Ziele zur Diskussion:

1. Beibehaltung eines ausreichenden Rentenniveaus: Die drei Säulen der Altersver sor gung sollten durch ihr Zusammenwirken in Kombinationen, über die jeder Mitglied staat entscheiden kann, die Menschen in die Lage versetzen, auch im Alter finanziell unabhängig zu bleiben und innerhalb vernünftiger Grenzen den während ihres Erwerbslebens aufgebauten Lebensstandard beizubehalten.

2. Sicherstellung der gerechten Verteilung zwischen den Generationen: Die Anstren gun gen zur Bewältigung der demographischen Alterung sollten gleichermaßen von der Erwerbsbevölkerung (Arbeitnehmern und Arbeitgebern) und der im Ruhestand lebenden Generation getragen werden.

3. Stärkung der Solidarität in Rentensystemen: Niemand sollte wegen eines niedrigen Arbeitsentgelts oder eines ungünstigen Risikoprofils aus einem Rentensystem ausge schlossen werden. Rentensysteme sollten über einen Mechanismus zur Umverteilung verfügen, und zwar zugunsten von Personen, die schlechte Chancen auf dem Arbeits markt haben oder die Kinder, Behinderte oder pflegebedürftige ältere Menschen betreuen mussten.

4. Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwischen Rechten und Pflichten: Die Leistun gen sollten einen Bezug zu den gezahlten Beiträgen aufweisen. Insbesondere sollte ein späterer Eintritt in den Ruhestand zu höheren Leistungen führen.

5. Sicherstellung, dass die Rentensysteme die Gleichstellung von Männern und Frauen fördern: Insbesondere sind Anpassungen erforderlich, um Frauen größere Anreize zu bieten, (wieder) in den Arbeitsmarkt einzutreten und ihre Position dort zu verbessern.

6. Gewährleistung von Transparenz und Vorhersagbarkeit: Wer einem Rentensystem angeschlossen ist, sollte wissen, mit welchen Leistungen er je nach den Umständen rechnen kann.

7. Flexiblere Gestaltung der Rentensysteme mit Blick auf den gesellschaftlichen Wandel: Die Rentensysteme sollten in der Lage sein, sich an vorhersehbare Verände rungen ihres wirtschaftlichen und demographischen Umfelds anzupassen.

8. Erleichterung der Fähigkeit zur Anpassung an den Arbeitsmarkt: Die Rentensysteme sollten berufliche und geographische Mobilität ermöglichen und dem Einzelnen einen gewissen Entscheidungsspielraum lassen, beispielsweise, was das Renten eintritts alter und die Organisation von Ausbildungs-, Erwerbs- und Nichterwerbs phasen betrifft.

9. Sicherstellung der Konsistenz der Rentensysteme mit der Gesamtstruktur der Alters versorgung: Die verschiedenen Säulen der Altersversorgung sollten sich gegenseitig stützen und zweckdienlich koordiniert sein.

10. Sicherstellung gesunder und zukunftssicherer öffentlicher Finanzen: Die Reformen müssen bewirken, dass die sich aus den öffentlichen Renten ergebende Steuerlast auf angemessener Höhe gehalten wird und dass andere wesentliche öffentliche Ausgaben nicht verdrängt werden.

3. Die nächsten Schritte

3.1 Initiativen der Kommission

Zusätzlich zu dem in dieser Mitteilung vorgelegten Rahmen wird die Kommission folgende Initiativen durchführen, um diesen kooperativen Austausch über die langfristige Sicherung der Renten zu fördern:

-Im Jahr 2001 soll eine Eurobarometer-Umfrage über Renten und Rentenreform durchgeführt werden, um den Informationsstand der Bevölkerung und ihre Erwar tungen an die Modernisierung der Sozialschutzsysteme in Erfahrung zu bringen.

-Die relevanten gemeinschaftsweiten statistischen Erhebungen sollen daraufhin geprüft werden, ob sichergestellt ist, dass Fragen des sozialen Schutzes im allge mei nen und der Renten im besonderen angemessen abgedeckt werden.

-Es soll ein Informationsaustausch mit den Beitrittsländern sowie - im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit - mit den Vereinigten Staaten und mit Japan über die in dieser Mitteilung behandelten Themen vorgeschlagen werden.

Darüber hinaus wird die Kommission ihre Bemühungen fortsetzen, zu einem besseren Funktionieren der zusätzlichen Altersversorgungssysteme beizutragen:

-Der Vorschlag für eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungs vorschriften für Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung wird privaten kapitalgedeckten Vorsorgesystemen die Möglichkeit eröffnen, Investitions gelegen heiten bestmöglich zu nutzen, einen hohen Standard für den Schutz der Leistungsempfänger festlegen und den Weg für eine grenzüberschreitende Verwaltung von betrieblichen Altersversorgungssystemen frei machen. Werden Sicherheit und Effizienz dieser Einrichtungen verstärkt und wird ihnen ermöglicht, uneingeschränkt das Potential des Binnenmarkts zu nutzen, so sollte dies zu Sicherheit und Nachhaltigkeit von Altersversorgungssystemen beitragen. [10]

[10] Verweis auf KOM-Dokument zu ergänzen (Annahme ist für den gleichen Termin vorgesehen wie diese Mitteilung).

-Im Nachgang zu ihrer Mitteilung zu einem Binnenmarkt für die zusätzliche Altersversorgung vom 11. Mai 1999 (KOM(99) 134 endg.) wird die Kommission Anfang nächsten Jahres einen Vorschlag zur steuerlichen Behandlung grenzüber schrei ten der Beiträge zu zusätzlichen Altersversorgungs systemen vorzu legen.

-Das auf Vorschlag der hochrangigen Sachverständigengruppe "Freizügigkeit" eingerichtete Rentenforum wird sich mit der Frage befassen, welche Schritte zum Abbau von Behinderungen der grenzüberschreitenden Mobilität von Arbeitskräften unternommen werden können, die mit zusätzlichen Altersversorgungs systemen in Zusammenhang stehen.

Schließlich wird die Kommission in der Frage der künftigen Entwicklung des sozialen Schutzes weitere Initiativen ergreifen, um die kooperativen Bemühungen zu sämtlichen Zielen für die Modernisierung und Stärkung des Sozialschutzes zu unterstützen, wie vom Rat am 17. Dezember 1999 (ABl. 2000/C 8/7) befürwortet.

3.2 Festlegung des Rahmens für die Studie: Die Forderung des Gipfels von Lissabon

Wie bereits in der Einführung gesagt, forderte der Europäische Rat auf seiner Tagung von Lissabon die hochrangige Gruppe ,Sozialschutz" auf, ,eine Studie über die Entwicklung des Sozialschutzes in Langzeitperspektive unter besonderer Berücksichtigung der Tragfähigkeit der Altersversorgungssysteme" zu erstellen, und zwar auf der Grundlage der vorliegenden Mitteilung. Die hochrangige Arbeitsgruppe ,Sozialschutz" wird auf dem Gipfel von Nizza im Dezember 2000 einen Sachstandsbericht vorlegen.

Die Kommission schlägt vor, dass die hochrangige Arbeitsgruppe ,Sozialschutz" die in dieser Mitteilung gegebene Darstellung der Herausforderungen und der möglichen politischen Reaktionen hierauf als Rahmen für ihre Arbeiten zur Analyse der Rentenreformthematik verwendet.

Die in diesem Rahmen vorzunehmende Analyse sollte, soweit dies möglich ist, auf harmonisierten Daten und Hypothesen beruhen. In diesem Zusammenhang ist die Arbeit des Ausschusses ,Wirtschaftspolitik" von besonderer Bedeutung. [11]

[11] Der Ausschuss ,Wirtschaftspolitik" arbeitet an der Frage der Auswirkungen des Alterungsprozesses auf die öffentlichen Finanzen. Es geht um die Bereitstellung einer quantitativen Bewertung der Folgen des Alterns für die öffentlichen Finanzen und die Wirtschaft. Die vorliegenden Prognosen für die Staatsausgaben wurden geprüft, und in Zusammenarbeit mit der OECD werden Prognosen unter Verwendung gemeinsamer Indikatoren sowie makroökonomischer und demographischer Annahmen entwickelt. Die Ergebnisse sollen dem Rat der Wirtschafts- und Finanzminister im November vorgelegt und der hochrangigen Gruppe ,Sozialschutz" zur Verfügung gestellt werden.

Nach Möglichkeit sollten Längsschnittdaten herangezogen werden, die alle relevanten Dimen sionen (Demographie, Wirtschaft, Beschäftigung, Sozialwesen) und ihre wechsel seitige Beein flussung berücksichtigen. Bei der Analyse künftiger Entwicklungen sollten auch alle einschlägigen auf EU-Ebene festgesetzten politischen Ziele in Rechnung gestellt werden, darunter auch die in Lissabon aufgestellten Beschäftigungsziele und die in Nizza zu verab schiedenden Schlussfolgerungen.

Die Analyse sollte auch die Erfahrungen nutzen, die in den Mitgliedstaaten mit dem laufen den Reformprozess gemacht werden. Die Kommission schlägt vor, dass die Studie als Vorlage für eine regelmäßige Aktualisierung der Informationen über die Rentenreform in den Mit glied staaten dient.

Schließlich sollte die Analyse auch die Beitrittsländer nach und nach einbeziehen. Die Effizienz und Zukunftsfähigkeit der Systeme in neuen Mitgliedstaaten, die der Union beitreten, ist sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht von allgemeinem Interesse. Die in den Beitrittsländern laufenden Reformen verdienen Beachtung. Dieser Themenkomplex muss näher betrachtet werden, wenn der Beitrittstermin näher rückt; gleich zeitig ist hervorzuheben, dass die Rentensysteme in der Zuständigkeit der nationalen Stellen verbleiben.

Anhang: Überblick über die einzelstaatlichen Rentensysteme und die jüngsten Reformmaßnahmen [12]

[12] Quellen: GD MARKT, Untersuchung über die Altersversorgungssysteme in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Mai 2000, für die Spalte ,Wichtigste Merkmale der Altersversorgung", Bericht der Kommission über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 1999 (KOM(2000) 143 endg.) für die Spalte ,Jüngste Reformmaßnahmen". Nähere Angaben enthalten der Bericht über die soziale Sicherheit in Europa 1999 (KOM(2000) 163 endg.) und MISSOC - Soziale Sicherheit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, GD EMPL, eine jährliche Veröffentlichung.

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