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Document 32021R0706

Durchführungsverordnung (EU) 2021/706 des Rates vom 29. April 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

ST/7613/2021/INIT

ABl. L 147 vom 30.4.2021, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2021/706/oj

30.4.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 147/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/706 DES RATES

vom 29. April 2021

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 (1), insbesondere auf Artikel 4i,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 angenommen.

(2)

Gemäß Artikel 4i der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 hat der Rat die in Anhang IV jener Verordnung enthaltene Liste der benannten Personen und Organisationen überprüft.

(3)

Zu zwei Listeneinträgen sind aktualisierte Informationen eingegangen.

(4)

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 29. April 2021.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A. P. ZACARIAS


(1)  ABl. L 121 vom 3.5.2013, S. 1.


ANHANG

Die Einträge 4 und 10 der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 erhalten folgende Fassung:

 

Name

Angaben zur Identität

Begründung

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„4.

Aung Aung

Geschlecht: männlich

Militärische Kennziffer: BC 23750

Generalmajor Aung Aung ist Befehlshaber des Kommandobereichs Südwest der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und ehemaliger Befehlshaber der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 33. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

10.

Khin Hlaing

Geburtsdatum: 2. Mai 1968

Geschlecht: männlich

Generalmajor Khin Hlaing ist Befehlshaber der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) im Goldenen Dreieck. Er ist ehemaliger Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division und war Befehlshaber des Kommandobereichs Nordost der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Als Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division überwachte er die militärischen Operationen, die 2016 und Anfang 2017 im Bundesstaat Shan durchgeführt wurden. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 99. Leichten-Infanterie-Division im Bundesstaat Shan während der zweiten Jahreshälfte 2016 begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen einer ethnischen Minderheit angehörende Dorfbewohner. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, Zwangsverhaftungen und die Zerstörung von Dörfern.

21.12.2018“


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