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Document 32020D1467

Beschluss (GASP) 2020/1467 des Rates vom 12. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua

ABl. L 335 vom 13.10.2020, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/1467/oj

13.10.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 335/18


BESCHLUSS (GASP) 2020/1467 DES RATES

vom 12. Oktober 2020

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 14. Oktober 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua (1) angenommen.

(2)

Der Beschluss (GASP) 2019/1720 gilt bis zum 15. Oktober 2020. Nach einer Überprüfung des Beschlusses sollten die darin vorgesehenen restriktiven Maßnahmen bis zum 15. Oktober 2021 verlängert werden.

(3)

Der Beschluss (GASP) 2019/1720 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 9 des Beschlusses (GASP) 2019/1720 erhält folgende Fassung:

Artikel 9

Dieser Beschluss gilt bis zum 15. Oktober 2021 und wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 12. Oktober 2020.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  Beschluss (GASP) 2019/1720 des Rates vom 14. Oktober 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua (ABl. L 262 vom 15.10.2019, S. 58).


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