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Document 32020D1410R(02)

    Berichtigung des Beschlusses (EU) 2020/1410 des Rates vom 25. September 2020 über den im Namen der Europäischen Union in der 66. Sitzung des Ausschusses für das Harmonisierte System der Weltzollorganisation hinsichtlich der geplanten Annahme von Einreihungsavisen, Beschlüssen über die zolltarifliche Einreihung, Änderungen der Erläuterungen zum Harmonisierten System oder sonstigen Stellungnahmen zur Auslegung des Harmonisierten Systems sowie von Empfehlungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung des Harmonisierten Systems im Rahmen des Übereinkommens über das Harmonisierte System zu vertretenden Standpunkt (Amtsblatt der Europäischen Union L 406 vom 3. Dezember 2020)

    ABl. L 410 vom 7.12.2020, p. 110–110 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/1410/corrigendum/2020-12-07/1/oj

    7.12.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 410/110


    Berichtigung des Beschlusses (EU) 2020/1410 des Rates vom 25. September 2020 über den im Namen der Europäischen Union in der 66. Sitzung des Ausschusses für das Harmonisierte System der Weltzollorganisation hinsichtlich der geplanten Annahme von Einreihungsavisen, Beschlüssen über die zolltarifliche Einreihung, Änderungen der Erläuterungen zum Harmonisierten System oder sonstigen Stellungnahmen zur Auslegung des Harmonisierten Systems sowie von Empfehlungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung des Harmonisierten Systems im Rahmen des Übereinkommens über das Harmonisierte System zu vertretenden Standpunkt

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 406 vom 3. Dezember 2020 )

    Diese Berichtigung ist als null und nichtig anzusehen.


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