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Document 32016D0694
Council Implementing Decision (CFSP) 2016/694 of 4 May 2016 implementing Decision (CFSP) 2015/1333 concerning restrictive measures in view of the situation in Libya
Durchführungsbeschluss (GASP) 2016/694 des Rates vom 4. Mai 2016 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
Durchführungsbeschluss (GASP) 2016/694 des Rates vom 4. Mai 2016 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
ABl. L 120 vom 5.5.2016, p. 12–14
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
5.5.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 120/12 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2016/694 DES RATES
vom 4. Mai 2016
zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates vom 31. Juli 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 31. Juli 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1333 angenommen. |
(2) |
Am 27. April 2016 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, ein Schiff in die Liste der Schiffe, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen. |
(3) |
Am 1. April 2016 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Angaben zu drei Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert. |
(4) |
Anhänge I, III und V des Beschlusses (GASP) 2015/1333 sollten daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhänge I, III und V des Beschlusses (GASP) 2015/1333 werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 4. Mai 2016.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A.G. KOENDERS
(1) ABl. L 206 vom 1.8.2015, S. 34.
ANHANG
I. |
Das folgende Schiff wird in die in Anhang V des Beschlusses (GASP) 2015/1333 enthaltene Liste der Schiffe, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen: B. Organisationen
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II. |
Die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen ersetzen die im Anhang I des Beschlusses (GASP) 2015/1333 aufgeführten Einträge zu diesen Personen: A. Personen
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III. |
Die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen ersetzen die in Anhang III des Beschlusses (GASP) 2015/1333 aufgeführten Einträge zu diesen Personen: A. Personen
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