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Document 32014D0439

Durchführungsbeschluss 2014/439/GASP des Rates vom 8. Juli 2014 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus

ABl. L 200 vom 9.7.2014, pp. 13–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2014/439/oj

9.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 200/13


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/439/GASP DES RATES

vom 8. Juli 2014

zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 15. Oktober 2012 den Beschluss 2012/642/GASP erlassen, mit dem restriktive Maßnahmen gegen Belarus verhängt werden.

(2)

Der Rat ist der Ansicht, dass eine weitere Person in die im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollte.

(3)

Der Rat ist außerdem der Ansicht, dass acht Personen von der im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltenen Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, gestrichen werden sollten.

(4)

Der Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2014.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. C. PADOAN


(1)   ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1.


ANHANG

I.   

Folgende Personen werden von der in Teil A des Anhangs des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltenen Liste gestrichen:

Nr. 8

Arkhipau, Aliaksandr Mikhailavich;

Nr. 21

Berastau, Valery Vasilievich;

Nr. 27

Bushnaia, Natallia Uladzimirauna;

Nr. 131

Mihun, Andrei Arkadzevich;

Nr. 164

Samaliuk, Hanna Valerieuna;

Nr. 195

Svorab, Mikalai Kanstantsinavich;

Nr. 200

Tratsiak, Piotr Uladzimiravich;

Nr. 212

Varapaev, Ihar Ryhoravich

II.   

Die folgende Person wird der Liste in Teil A des Anhangs des Beschlusses 2012/642/GASP hinzugefügt:

 

Name

Name

(belarussische Schreibweise)

Name

(russische Schreibweise)

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

 

Volkov, Vitaliy Nikolayevich

 

 

Richter am Bezirksgericht in Schklow. Er beschloss im Januar 2012, den früheren Präsidentschaftskandidaten und Oppositionsaktivisten N. Statkewitsch allein aufgrund angeblicher Verstöße gegen die Haftvorschriften des Gefangenenlagers IK-17 in Schklow in eine geschlossene Haftanstalt in Mogiljow zu verlegen. Dieser Beschluss hat somit zur Verletzung der Menschenrechte von N. Statkewitsch geführt, einschließlich Schlafentzug und Bedrohung seiner Gesundheit.

9.7.2014


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