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Document 32012D0111

2012/111/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 10. Februar 2012 zur Änderung der Entscheidung 2007/453/EG hinsichtlich des BSE-Status von Dänemark und Panama (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2012) 678) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. L 50 vom 23.2.2012, p. 49–50 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2012/111/oj

23.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 50/49


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 10. Februar 2012

zur Änderung der Entscheidung 2007/453/EG hinsichtlich des BSE-Status von Dänemark und Panama

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2012) 678)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2012/111/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 legt Vorschriften für die Verhütung, Bekämpfung und Tilgung transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) bei Tieren fest. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 ist zu diesem Zweck der BSE-Status (bovine spongiforme Enzephalopathie) von Mitgliedstaaten, Drittländern oder Gebieten davon („Länder oder Gebiete“) durch Einstufung in eine von drei Kategorien je nach BSE-Risiko festzulegen: vernachlässigbares BSE-Risiko, kontrolliertes BSE-Risiko und unbestimmtes BSE-Risiko.

(2)

Der Anhang der Entscheidung 2007/453/EG der Kommission vom 29. Juni 2007 zur Festlegung des BSE-Status von Mitgliedstaaten, Drittländern oder Gebieten davon nach ihrem BSE-Risiko (2) enthält eine nach dem jeweiligen BSE-Risiko geordnete Liste von Ländern oder Gebieten.

(3)

Die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) spielt eine führende Rolle bei der Einstufung von Ländern und Gebieten nach deren BSE-Risiko und verwendet Kriterien, die den in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 genannten gleichwertig sind. Die Liste im Anhang der Entscheidung 2007/453/EG trägt der Entschließung Nr. 18 der OIE von Mai 2010 — Anerkennung des BSE-Status von Mitgliedern — hinsichtlich des BSE-Status von Mitgliedstaaten und Drittländern (3) Rechnung.

(4)

Im Mai 2011 nahm die OIE die Entschließung Nr. 17 — Anerkennung des BSE-Risikostatus von Mitgliedern — an. In dieser Entschließung wurde das BSE-Risiko von Dänemark und Panama als vernachlässigbar eingestuft. Daher sollte die Liste im Anhang der Entscheidung 2007/453/EG entsprechend geändert werden, damit sie in Bezug auf die genannten Länder der genannten Entschließung entspricht (4).

(5)

Die Entscheidung 2007/453/EG sollte daher entsprechend geändert werden.

(6)

Die Maßnahmen dieses Beschlusses entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 2007/453/EG wird durch den Text im Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 10. Februar 2012

Für die Kommission

John DALLI

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 147 vom 31.5.2001, S. 1.

(2)  ABl. L 172 vom 30.6.2007, S. 84.

(3)  Siehe S. 40 und S. 158 des Berichts über die Generalversammlung vom 23.-28. Mai 2010 unter http://www.oie.int/eng/session2011/A_FR_2010PUB.pdf

(4)  Siehe S. 49 und S. 149 des Berichts über die Generalversammlung vom 22.-27. Mai 2011 unter http://www.oie.int/fileadmin/Home/eng/About_us/docs/pdf/A_FR_2011_PUB.pdf


ANHANG

„ANHANG

LISTE DER LÄNDER ODER GEBIETE

A.   Länder oder Gebiete mit vernachlässigbarem BSE-Risiko

Mitgliedstaaten

Dänemark

Finnland

Schweden

EFTA-Länder

Island

Norwegen

Drittländer

Argentinien

Australien

Chile

Indien

Neuseeland

Panama

Paraguay

Peru

Singapur

Uruguay

B.   Länder oder Gebiete mit kontrolliertem BSE-Risiko

Mitgliedstataen

Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Vereinigtes Königreich

EFTA-Länder

Liechtenstein

Schweiz

Drittländer

Brasilien

Kanada

Kolumbien

Japan

Mexiko

Südkorea

Taiwan

USA

C.   Länder oder Gebiete mit unbestimmtem BSE-Risiko

Länder oder Gebiete, die nicht unter den Buchstaben A oder B dieses Anhangs aufgeführt sind.“


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