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Document 32011D0312

Beschluss 2011/312/GASP des Rates vom 26. Mai 2011 zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)

ABl. L 140 vom 27.5.2011, p. 55–55 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/312/oj

27.5.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 140/55


BESCHLUSS 2011/312/GASP DES RATES

vom 26. Mai 2011

zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 und Artikel 43 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 25. November 2005 die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (1) angenommen.

(2)

Am 12. Mai 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/274/GASP (2) zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP und zu dessen Verlängerung bis zum 24. Mai 2011 angenommen.

(3)

Am 16. Februar 2011 hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) Empfehlungen zum strategischen Konzept für die im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) durchzuführende Schulung von Grenzschutzpersonal der Palästinensischen Behörde für den Einsatz an den Übergängen im Gazastreifen gebilligt.

(4)

Die EU BAM Rafah sollte auf der Grundlage des geltenden Mandats vom 25. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2011 weiter verlängert werden.

(5)

Es ist auch erforderlich, den als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag zur Deckung der Kosten der EU BAM Rafah für den Zeitraum vom 25. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2011 festzulegen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP des Rates wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 2 Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:

„(d)

Unterstützung der EUPOL COPPS bei ihren zusätzlichen Aufgaben im Bereich der Schulung von Grenzschutzpersonal der Palästinensischen Behörde für den Einsatz an den Übergängen im Gazastreifen.“

2.

Artikel 10 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Das PSK nimmt unter der Verantwortung des Rates und des Hohen Vertreters die politische Kontrolle und strategische Leitung der Mission wahr. Der Rat ermächtigt hiermit das PSK, für diesen Zweck die entsprechenden Beschlüsse nach Artikel 38 des Vertrags zu fassen. Diese Ermächtigung schließt die Befugnis zur Ernennung eines Missionsleiters auf Vorschlag des Hohen Vertreters und zur Änderung des OPLAN ein. Sie umfasst auch die Befugnis, weitere Beschlüsse hinsichtlich der Ernennung des Missionsleiters zu fassen. Die Befugnis zur Entscheidung über die Ziele und die Beendigung der Mission verbleibt beim Rat.“

3.

Artikel 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission für den Zeitraum vom 25. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2011 beläuft sich auf 1 400 000 EUR.“

4.

Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Sie gilt bis zum 31. Dezember 2011.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 25. Mai 2011.

Geschehen zu Brüssel am 26. Mai 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

MARTONYI J.


(1)  ABl. L 327 vom 14.12.2005, S. 28.

(2)  ABl. L 119 vom 13.5.2010, S. 22.


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