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Document 32008G1004(01)
Council resolution of 25 September 2008 on a comprehensive European anti-counterfeiting and anti-piracy plan
Entschliessung des Rates vom 25. September 2008 über einen europäischen Gesamtplan zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie
Entschliessung des Rates vom 25. September 2008 über einen europäischen Gesamtplan zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie
ABl. C 253 vom 4.10.2008, p. 1–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
4.10.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 253/1 |
ENTSCHLIESSUNG DES RATES
vom 25. September 2008
über einen europäischen Gesamtplan zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie
(2008/C 253/01)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
1. |
EINGEDENK des Strategieberichts der Kommission (1) und des vom Europäischen Rat am 14. März 2008 eingeleiteten neuen Programmzyklus (2008-2010) der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. |
2. |
UNTER HINWEIS DARAUF, dass die Europäische Union in diesem Zusammenhang dazu aufgerufen worden ist, ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Effizienz des Systems für den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums im Hinblick auf eine bessere Bekämpfung von Nachahmungen fortzusetzen. |
3. |
UNTER HERVORHEBUNG der Notwendigkeit, die Grundfreiheiten des Binnenmarktes zu achten und dessen Funktionieren zu verbessern. |
4. |
UNTER HINWEIS AUF den Nutzen, den die Harmonisierung der Rechte des geistigen Eigentums bei der Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie insbesondere an den Grenzen der Europäischen Union in den Fällen, in denen dies zweckmäßig ist, bietet, und auf die Bedeutung, die den bestehenden nationalen und gemeinschaftlichen Titeln für den gewerblichen Rechtsschutz zukommt. |
5. |
IN ANBETRACHT der gemeinschaftlichen Instrumente zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie, insbesondere der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum sowie der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen. |
6. |
IN ANBETRACHT ferner des geänderten Vorschlags für eine Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. |
7. |
UNTER HINWEIS AUF die Initiativen zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie, die in multilateralen Gremien entwickelt wurden, namentlich in der Welthandelsorganisation (WTO), der Weltzollorganisation (WCO), der Welthandelsorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der G8 (Prozess von Heiligendamm). |
8. |
UNTER HINWEIS AUF die Strategie für die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum in Drittländern (2). |
9. |
UNTER HINWEIS AUF den Bericht der OECD über die wirtschaftlichen Auswirkungen von Nachahmungen und Piraterie, insbesondere auf die darin enthaltenen Schätzungen betreffend den internationalen Handel mit Nachahmungen und Piraterieprodukten, dessen Volumen auf Grundlage von Zollbeschlagnahmungen in den OECD-Ländern auf rund 200 Mrd. USD veranschlagt wird, was darauf hindeutet, dass der Gesamtwert des Handels mit Nachahmungen und Piraterieprodukten diesen Betrag um mehrere hundert Millionen USD überschreiten könnte; unter Berücksichtigung der Empfehlungen dieses Berichts, die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der Industrie zu verstärken. |
10. |
EINGEDENK des Ausmaßes und der beunruhigenden Entwicklung des Phänomens der Nachahmung und der Piraterie, insbesondere in einer globalisierten Wirtschaft, für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäische Union, die Unternehmen in der Union, ihre Designer und Verbraucher; eingedenk des Umfangs dieses Phänomens auch im Internet; eingedenk der Risiken, die mit der Nachahmung von Produkten verbunden sind, die eine Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der Bürger darstellt — |
11. |
UNTERSTREICHT die Bedeutung, die dem Schutz der Rechte des geistigen Eigentums als wesentlichem Element zur Förderung von Kultur und Vielfalt und zur Valorisierung der Forschung, der Innovation und der Gründung von europäischen Unternehmen — insbesondere von KMU — im Hinblick auf die Förderung des Beschäftigungswachstums in der Europäischen Union und die Entwicklung der externen Dimension der Wettbewerbsfähigkeit Europas zukommt. |
12. |
IST SICH in diesem Zusammenhang BEWUSST, dass innovationsorientierten Unternehmen die Mittel an die Hand gegeben werden müssen, die es ihnen erlauben, ihre Erfindungen besser zu schützen und daraus mehr Nutzen zu ziehen; weist darauf hin, dass es zweckmäßig ist, über ein Gemeinschaftspatent und eine Patentgerichtsbarkeit zu verfügen, um den Nutzern die Mittel zu geben, die sie in die Lage versetzen, ihre Rechte am geistigen Eigentum in der gesamten Union durchzusetzen. |
13. |
UNTERSTREICHT, dass alle betroffenen Akteure mobilisiert werden müssen, um die Wirksamkeit des Instrumentariums zum Schutz des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie im Binnenmarkt und auf internationaler Ebene zu verbessern; erinnert daran, dass diese Maßnahmen mit der Achtung der Grundrechte und allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts wie dem Schutz personenbezogener Daten und dem Schutz des Eigentumsrechts im Einklang stehen. |
14. |
BEGRÜSST die Mitteilung der Kommission vom 16. Juli 2008, die darauf abzielt, mit folgenden Maßnahmen eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte umzusetzen und dabei den Schwerpunkt auf die Fragen zu legen, die die Wahrung der gewerblichen Schutzrechte sowie des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte betreffen:
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15. |
FORDERT die Kommission auf, diese Leitlinien im Wege folgender Maßnahmen umzusetzen:
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16. |
FORDERT die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten alle geeigneten Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie zu treffen und dabei insbesondere:
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(1) Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat: „Strategiebericht zur erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung: Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010). Das Tempo der Reformen beibehalten“ KOM(2007) 803 endg.
(2) ABl. C 129 vom 26.5.2005, S. 3.