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Document 32007R0243
Commission Regulation (EC) No 243/2007 of 6 March 2007 concerning the authorisation of 3-phytase (Natuphos) as a feed additive (Text with EEA relevance)
Verordnung (EG) Nr. 243/2007 der Kommission vom 6. März 2007 zur Zulassung von 3-Phytase (Natuphos) als Futtermittelzusatzstoff (Text von Bedeutung für den EWR)
Verordnung (EG) Nr. 243/2007 der Kommission vom 6. März 2007 zur Zulassung von 3-Phytase (Natuphos) als Futtermittelzusatzstoff (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. L 73 vom 13.3.2007, p. 4–5
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
No longer in force, Date of end of validity: 26/02/2020; Aufgehoben durch 32020R0172
13.3.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 73/4 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 243/2007 DER KOMMISSION
vom 6. März 2007
zur Zulassung von 3-Phytase (Natuphos) als Futtermittelzusatzstoff
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Grundlagen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung. |
(2) |
Es wurde ein Antrag auf Zulassung der im Anhang beschriebenen Zubereitung gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgelegt. Dem Antrag waren die gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung verlangten Angaben und Unterlagen beigefügt. |
(3) |
Der Antrag betrifft die Zulassung der zur Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ zählenden Enzymzubereitung 3-Phytase aus Aspergillus niger (CBS 101.672) für entwöhnte Ferkel, Mastschweine und Masthühner. |
(4) |
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihren Gutachten vom 15. Juni 2006 und vom 17. Mai 2006 zu dem Schluss, dass 3-Phytase aus Aspergillus niger (CBS 101.672) sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirkt (2). Ferner schloss sie, dass 3-Phytase aus Aspergillus niger (CBS 101.672) keine anderweitigen Risiken aufweist, welche gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eine Zulassung ausschließen würden. Im Hinblick auf die Anwendersicherheit empfiehlt die Behörde die Ergreifung geeigneter Maßnahmen. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für notwendig. Für das Gutachten wurde auch der Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat. Die Bewertung der Zubereitung hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind. Daher sollte die Verwendung dieser Zubereitung gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden. |
(5) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 6. März 2007
Für die Kommission
Markos KYPRIANOU
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 378/2005 der Kommission (ABl. L 59 vom 5.3.2005, S. 8).
(2) Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für Zusatzstoffe, Erzeugnisse und Stoffe in der Tierernährung und des Wissenschaftlichen Gremiums für genetisch veränderte Organismen über die Sicherheit und Wirksamkeit des Enzympräparats Natuphos® (3-Phytase) aus Aspergillus niger. Angenommen vom FEEDAP-Gremium am 15. Juni 2006 und vom GVO-Gremium am 17. Mai 2006. The EFSA Journal (2006) 369, S. 1-19.
ANHANG
Kennnummer des Zusatzstoffs |
Name des Zulassungsinhabers |
Zusatzstoff (Handelsbezeichnung) |
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode |
Tierart oder Tierkategorie |
Höchstalter |
Mindestgehalt |
Höchstgehalt |
Sonstige Bestimmungen |
Geltungsdauer der Zulassung |
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Einheit der Aktivität/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % |
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Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verdaulichkeitsförderer. |
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4a 1600 |
BASF Aktiengesellschaft |
3-Phytase EC 3.1.3.8 (Natuphos 5 000 G Natuphos 5 000 L Natuphos 10 000 G Natuphos 10 000 L) |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs 3-Phytase aus Aspergillus niger (CBS 101.672) mit einer Mindestaktivität von: fest: 5 000 FTU/g flüssig: 5 000 FTU/ml Charakterisierung des Wirkstoffs 3-Phytase aus Aspergillus niger (CBS 101.672) Analysemethode (1) Kolorimetrische Messung anorganischer Phosphate, die von dem Enzym aus Phytatsubstrat freigesetzt werden. |
Ferkel (entwöhnt) |
— |
500 FTU |
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2.4.2017 |
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Mastschweine |
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280 FTU |
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Masthühner |
— |
375 FTU |
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(1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des gemeinschaftlichen Referenzlabors unter folgender Adresse: www.irmm.jrc.be/html/crlfaa/.