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Document 32006G1229(01)

    Entschließung des Rates vom 4. Dezember 2006 betreffend ein aktualisiertes Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen

    ABl. C 322 vom 29.12.2006, p. 1–39 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    29.12.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 322/1


    ENTSCHLIEßUNG DES RATES

    vom 4. Dezember 2006

    betreffend ein aktualisiertes Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen

    (2006/C 322/01)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Europäische Union verfolgt unter anderem das Ziel, den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten, und dies insbesondere durch ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit bzw. durch entsprechende Maßnahmen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.

    (2)

    Der Rat hat am 21. Juni 1999 eine Entschließung betreffend ein Handbuch für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit internationalen Fußballspielen angenommen (1).

    (3)

    Diese Entschließung wurde durch die Entschließung des Rates vom 6. Dezember 2001 betreffend ein Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen (2), ersetzt.

    (4)

    In der geltenden Entschließung wurde empfohlen, im Lichte der jüngsten Erfahrungen Änderungen zu dem Handbuch vorzuschlagen.

    (5)

    Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren, etwa mit der Europameisterschaft 2004, und der Ergebnisse, zu denen die Sachverständigen bei der Beurteilung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit während dieser Meisterschaft und der breiten polizeilichen Zusammenarbeit bei internationalen Fußballspielen und bei Vereinsspielen in Europa generell gelangt sind, wurde das Handbuch im Anhang der vorgenannten Entschließung vom 6. Dezember 2001 überarbeitet und aktualisiert.

    (6)

    Die an dem beigefügten Handbuch vorgenommenen Änderungen berühren weder die geltenden nationalen Rechtsvorschriften, insbesondere was die Arbeitsteilung zwischen den verschiedenen Behörden und Dienststellen der betroffenen Mitgliedstaaten und ihre jeweiligen Zuständigkeiten angeht, noch die Befugnisse, die die Kommission gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ausübt —

    NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN:

    1.

    Der Rat ersucht die Mitgliedstaaten, die Zusammenarbeit ihrer Polizeibehörden in Bezug auf Fußballspiele mit internationaler Dimension weiter zu verstärken.

    2.

    Zu diesem Zweck enthält das im Anhang beigefügte Handbuch Beispiele für äußerst empfehlenswerte Arbeitsmethoden, die den Polizeidienststellen zur Verfügung gestellt werden sollten.

    3.

    Diese Entschließung ersetzt die Entschließung des Rates vom 6. Dezember 2001.


    (1)  ABl. C 196 vom 13.7.1999, S. 1.

    (2)  ABl. C 22 vom 24.1.2002, S. 1.


    ANHANG

    HANDBUCH MIT EMPFEHLUNGEN FÜR DIE INTERNATIONALE POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT UND MASSNAHMEN ZUR VORBEUGUNG UND BEKÄMPFUNG VON GEWALTTÄTIGKEITEN UND STÖRUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT FUSSBALLSPIELEN VON INTERNATIONALER DIMENSION, DIE ZUMINDEST EINEN MITGLIEDSTAAT BETREFFEN

    Inhaltsverzeichnis des Handbuchs:

    1.

    Informationsmanagement durch die Polizeidienststellen

    Die mit der Organisation betrauten Behörden und die Polizeidienststellen berücksichtigen mögliche Kriterien für das Informationsmanagement

    2.

    Vorbereitungen der Polizeidienststellen

    Die mit der Organisation betrauten Behörden und Polizeidienststellen beziehen die Polizeidienststellen der teilnehmenden Länder bereits zu einem frühen Zeitpunkt in die Vorbereitungen mit ein.

    3.

    Organisation der Zusammenarbeit zwischen den Polizeidienststellen

    Die mit der Organisation betrauten Behörden und Polizeidienststellen berücksichtigen mögliche Kriterien für die Gestaltung der internationalen Zusammenarbeit der Polizei.

    4.

    Zusammenarbeit zwischen den Polizeidienststellen und den Ordnern

    Die mit der Organisation betrauten Behörden und Polizeidienststellen beziehen die Begleiter der Fans des jeweiligen teilnehmenden Fußballbundes in die Ausführung ihrer Aufgaben mit ein und streben eine optimale Zusammenarbeit an.

    5.

    Checkliste „Medienpolitik und Kommunikationsstrategie“ für Polizei/Behörden bei großen (internationalen) Meisterschaften und Fußballspielen

    Die Polizeidienststellen benutzen die Checkliste „Medienpolitik“.

    6.

    Rolle der Veranstalter

    Die mit der Organisation betrauten Behörden berücksichtigen den Katalog möglicher Anforderungen an Veranstalter in verschiedenen Bereichen.

    7.

    Sachverständigentreffen

    Unter jedem Vorsitz sollte ein Sachverständigentreffen stattfinden, bei dem die Empfehlungen des Handbuchs und damit zusammenhängende Fragen erörtert werden.

    8.

    Übersicht der bereits früher vom Rat der Europäischen Union verabschiedeten Dokumente

    Eine Übersicht der bereits früher vom Rat verabschiedeten Dokumente gibt Einblick in die bisher getroffenen Maßnahmen.

    KAPITEL 1

    Informationsmanagement durch die Polizeidienststellen

    Abschnitt 1

    Mögliche Kriterien für das Informationsmanagement

    I.

    EINLEITUNG

    Die wachsende Zahl internationaler und europäischer Spiele hat dazu geführt, dass das Phänomen „Fußball“ eine internationale Dimension erhalten hat.

    Im Hinblick auf ein effizientes Management der Fußballspiele und insbesondere zur Vorbeugung und Bekämpfung des Fußballrowdytums ist der Informationsaustausch von wesentlicher Bedeutung. Für diesen Informationsaustausch muss in jedem Mitgliedstaat eine ständige nationale (polizeiliche) Fußballinformationsstelle (NFIP) eingerichtet werden.

    Nach dem Beschluss 2002/348/JI des Rates (1) betreffend die Einrichtung von NFIPs fungiert die NFIP in jedem Mitgliedstaat als zentrale und einzige Kontaktstelle für den Austausch einschlägiger Informationen über Fußballspiele mit internationaler Dimension und für den Ausbau der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit im Rahmen von Fußballspielen. Ein Mitgliedstaat kann beschließen, bei fußballbezogenen Aspekten bestimmte Kontakte über die speziell für diese Aspekte zuständigen Dienststellen laufen zu lassen, wobei allerdings die NFIP hiervon zumindest unterrichtet werden muss und die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit hierdurch nicht gefährdet werden darf.

    Die Beziehungen zwischen der NFIP und den zuständigen nationalen Behörden richten sich nach den geltenden einzelstaatlichen Rechtsvorschriften.

    Die Mitgliedstaaten müssen alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um zu gewährleisten, dass die NFIP ihre Aufgaben effizient und sachgerecht ausführen kann.

    Die Stelle erhält die notwendige technische Ausstattung, damit sie ihre Aufgaben wirksam und schnell erfüllen kann.

    Es wird gewährleistet, dass das Personal der NFIP über die notwendigen polizeilichen Sachkenntnisse in Bezug auf die Probleme im Zusammenhang mit Fußballspielen verfügt.

    Die NFIPs arbeiten im internationalen Rahmen als gleichberechtigte Partner zusammen.

    II.

    ZIELE

    Die NFIP kann durch die Koordinierung des Austausches von Informationen über Fußballspiele zur öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit beitragen und strebt somit eine effiziente Verwendung der verfügbaren Ressourcen an.

    Die NFIP kann darüber hinaus das Ziel verfolgen, die internationale polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen des polizeilichen Vorgehens in Bezug auf das Phänomen „Fußball“ zu erleichtern und den Informationsaustausch zwischen den Polizeidienststellen der verschiedenen Länder zu fördern.

    III.

    AUFGABEN MIT EINER INTERNATIONALEN DIMENSION

    Die NFIP übernimmt die Unterstützung der zuständigen nationalen Behörden. Auf der Grundlage analysierter und ausgewerteter Informationen können den zuständigen nationalen Behörden die erforderlichen Vorschläge oder Ratschläge für ihre Politik hinsichtlich der mit Fußball zusammenhängenden Probleme unterbreitet werden.

    Die NFIP hält bei Spielen mit internationaler Dimension für die NFIPs anderer Länder eine aktuelle Risikoanalyse der eigenen Vereine und der eigenen Nationalmannschaft bereit.

    Die NFIP sollte gemäß den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften für die Verwaltung der personenbezogenen Daten von Risikofans sorgen.

    Die NFIP gewährleistet die Koordinierung des polizeilichen Informationsaustausches bei Fußballspielen mit internationaler Dimension. Dieser Informationsaustausch ist auch mit anderen Strafverfolgungsbehörden, die zur Sicherheit oder öffentlichen Ordnung beitragen, möglich.

    IV.

    AUSTAUSCH POLIZEILICHER INFORMATIONEN

    1.

    Kategorien von Informationen

    Es kann zwischen allgemeinen und personenbezogenen Informationen unterschieden werden.

    a)

    Allgemeine Informationen

    Die allgemeinen Informationen lassen sich in drei Kategorien einteilen:

    strategische Informationen: Daten, die die Veranstaltung in all ihren Dimensionen darstellen, wobei den mit der Veranstaltung verbundenen Sicherheitsrisiken besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;

    operative Informationen: Daten, anhand deren die Ereignisse im Rahmen der Veranstaltung richtig eingeschätzt werden können;

    taktische Informationen: Daten, die es den für den operativen Bereich Verantwortlichen ermöglichen, im Rahmen der Veranstaltung angemessene Maßnahmen zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu ergreifen.

    b)

    Personenbezogene Informationen

    Personenbezogene Informationen sind in diesem Zusammenhang Informationen über Einzelpersonen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit im Rahmen der Veranstaltung darstellen können oder die an Zwischenfällen beteiligt waren; anhand dieser Informationen können angemessene Maßnahmen vorbereitet oder ergriffen werden (z. B. Listen von Stadionverboten, Bildmaterial der betreffenden Personen usw.).

    Zweck dieses Informationsaustausches ist es, zur erfolgreichen Durchführung eines gezielten Auftrags beizutragen. Die Nutzung der übermittelten Informationen ist zeitlich und räumlich beschränkt.

    Der Austausch personenbezogener Informationen erfolgt gemäß den geltenden nationalen und internationalen Rechtsvorschriften.

    2.

    Zeitlicher Ablauf des Informationsaustausches

    Es können drei Phasen unterschieden werden: vor, während und nach der Veranstaltung:

    vor der Veranstaltung: sobald bekannt ist, dass ein bestimmtes Spiel stattfindet oder eine Meisterschaft/ein Turnier usw. geplant ist;

    während der Veranstaltung: Zeitraum vom ersten bis zum letzten Vorgang, der sich auf die öffentliche Ordnung auswirkt oder auswirken kann;

    nach der Veranstaltung: Endphase, in der die Nachbesprechung und die Auswertung stattfinden.

    Diese drei Phasen lassen sich nicht immer strikt trennen.

    Unter Veranstaltung ist ein bestimmtes Spiel oder eine bestimmte Serie von Spielen in all ihren Dimensionen zu verstehen.

    a)

    Aufgabe der NFIP des ausrichtenden Landes

    1.

    Vor der Veranstaltung (s. Anlage 2, Formular zur Vorabinformation)

    Strategische Ebene: Der Informationsbedarf wird definiert, d. h., ein Informationsersuchen wird an die NFIP des anderen Landes oder der anderen Länder gerichtet. Dieses Ersuchen erstreckt sich auch auf Themen wie die Risikoanalyse der Fans der jeweiligen Mannschaft, Informationen über die Mannschaft selbst und deren Begleitung (im Falle einer Bedrohung) und Informationen über szenekundige Beamte usw.

    Darüber hinaus übermittelt die NFIP des ausrichtenden Landes soweit möglich Informationen etwa über die geltenden Rechtsvorschriften, die Politik der Behörden, den Ablauf der Veranstaltung sowie über die zuständigen Behörden und Polizeichefs usw.

    Alle einschlägigen Informationen sind an die anderen betroffenen NFIPs weiterzuleiten.

    Operative Ebene: Die NFIP des anderen Landes oder der anderen Länder wird ersucht, Informationen über Reisebewegungen von normalen und Risikofans, die teilnehmende Mannschaft und deren Begleitung (im Falle einer Bedrohung) und den Kartenverkauf sowie gegebenenfalls Anträge auf Mitwirkung von Polizeibeamten wie z. B. szenekundigen Beamten und Fanbetreuern, und alle sonstigen sachdienlichen Informationen zu übermitteln.

    Darüber hinaus kann die NFIP des ausrichtenden Landes der NFIP des unterstützenden Landes oder der unterstützenden Länder Informationen über die Organisation der Ordnungsdienste und insbesondere über die Einbeziehung von szenekundigen Beamten in den lokalen Ordnungsdienst sowie über die Leitlinien für die Fans usw. übermitteln. Alle einschlägigen Informationen können auch an andere betroffene NFIPs weitergeleitet werden.

    2.

    Während der Veranstaltung (s. Anlage 2, Formular zum Spiel)

    Operative Ebene: Die NFIP des ausrichtenden Landes kann darum ersuchen, dass die übermittelten Informationen bestätigt werden, einschließlich Aktualisierung der Risikoanalyse. Sind Verbindungsbeamte vorgesehen, so wird diese Anfrage an letztere gerichtet und auch über sie beantwortet.

    Taktische Ebene: Die NFIP des ausrichtenden Landes kann dafür sorgen, dass die übermittelten Informationen bestätigt werden, indem sie vor Ort von den beteiligten Akteuren überprüft werden. Gegebenenfalls kann eine Anpassung der Maßnahmen vorgeschlagen werden. Darüber hinaus sollten allgemeine Informationen über die etwaige Rückkehr zurückgewiesener und/oder abgeschobener Fans an die NFIPs des Herkunftslandes und der Durchreiseländer weitergeleitet werden.

    Ferner kann die NFIP des ausrichtenden Landes die notwendigen Informationen über die Rückkehr von Fans an die NFIPs des Herkunftslandes und der Durchreiseländer weiterleiten.

    3.

    Nach der Veranstaltung (s. Anlage 2, Formular zur nachträglichen Bewertung)

    Strategische Ebene: Die NFIP des ausrichtenden Landes sollte eine Bewertung des Verhaltens der Fans vornehmen, auf deren Grundlage die Risikoanalyse der Besucher von der NFIP des unterstützenden Landes aktualisiert werden kann. Dabei kann die NFIP des ausrichtenden Landes auch bewerten, wie der Informationsaustausch funktioniert hat.

    Operative Ebene: Zudem kann der operative Nutzen der von der NFIP des anderen Landes oder der anderen Länder erhaltenen und der vom Land der Gastmannschaft bereitgestellten Unterstützung bewertet werden. Von der NFIP des ausrichtenden Landes können die Sachinformationen über die angekündigten Besucher sowie die Beschreibung der Zwischenfälle übermittelt werden. Ferner können unter Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeiten Informationen über etwaige Festnahmen ausgetauscht werden. Darüber hinaus kann die ausländische Unterstützung bewertet werden.

    b)

    Aufgabe der NFIP des unterstützenden Landes

    1.

    Vor der Veranstaltung (s. Anlage 2, Formular zur Vorabinformation)

    Strategische Ebene: Die NFIP des unterstützenden Landes kann von sich aus den anderen betroffenen NFIPs alle einschlägigen Informationen übermitteln. Sie sollte die Anfragen der NFIP des ausrichtenden Landes beantworten und ihr im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sachdienliche personenbezogene Daten zur Verfügung stellen.

    Operative Ebene: Anfragen sollten beantwortet werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Anfragen über die Reisebewegungen der Fans und die Mitwirkung von Polizeibeamten wie z. B. szenekundigen Beamten, und die Bereitstellung von Fanbetreuern.

    Taktische Ebene: Die Einbindung der Polizeidelegation kann vorbereitet werden.

    2.

    Während der Veranstaltung (s. Anlage 2, Formular zum Spielverlauf)

    Operative Ebene: Die übermittelten Informationen sollten aktualisiert und die Reisebewegungen und der Aufenthalt der Fans verfolgt werden. Ferner können nützliche Informationen über das Verhalten der Fans im eigenen Land während der Meisterschaftsspiele oder Turniere übermittelt werden.

    Taktische Ebene: Es können Maßnahmen zur Verfolgung der Reisebewegungen der Fans getroffen werden.

    3.

    Nach der Veranstaltung (s. Anlage 2, Formular zur nachträglichen Bewertung)

    Strategische Ebene: Die Risikoanalyse ist anzupassen.

    Operative Ebene: Folgende Aspekte sind zu bewerten:

    der Informationsaustausch auf der Grundlage der von der NFIP des ausrichtenden Landes übermittelten Sachinformationen;

    der operative Nutzen des Informationsaustauschs;

    die strategischen und operativen Informationen, die von der NFIP des ausrichtenden Landes vorab übermittelt wurden;

    der Einsatz von szenekundigen Beamten.

    3.

    Unterrichtung

    Die Verarbeitung von Informationen betreffend Fußballspiele mit internationaler Dimension muss über die NFIP koordiniert werden. Die taktischen, strategischen und operativen Informationen werden dabei an die betreffende NFIP weitergeleitet. Nach der Verarbeitung können die Informationen von der NFIP selbst verwendet oder den zuständigen Behörden oder Polizeidienststellen übermittelt werden. Sind bei einer Veranstaltung mehrere Länder betroffen, so werden die Kontakte zwischen ihren Behörden und Polizeidienststellen von der NFIP koordiniert und gegebenenfalls organisiert.

    Die Polizeidienststellen des ausrichtenden Landes tragen dafür Sorge, dass die ausländischen Polizeidelegationen Einblick in die Informationswege und Informationsstrukturen erhalten, wobei die Art der Information zu berücksichtigen ist.

    Die NFIP oder die Polizeidienststelle des ausrichtenden Landes steht während der gesamten Meisterschaft und/oder des gesamten Spiels mit den/der nationalen Polizeidienststelle(n) der/des betreffenden Landes/Länder über den von diesem Land benannten und bereitgestellten Verbindungsbeamten in Kontakt, sofern ein derartiges System für die Entsendung von Verbindungsbeamten eingerichtet wird. Dieser Verbindungsbeamte ist der Ansprechpartner in den Aufgabenbereichen öffentliche Ordnung, gewalttätiges Fußballrowdytum und allgemeine Kriminalität, einschließlich Terrorismus, sofern ein Zusammenhang mit einem speziellen Fußballspiel oder -turnier besteht.

    Sofern auch eine örtliche Fußballinformationsstelle vorgesehen wird, sollte diese Stelle mit der NFIP zusammenarbeiten, die für das Management der Veranstaltung zuständig ist, sofern der Mitgliedstaat nicht anders beschließt. Dabei kann die NFIP die Mindestanforderungen festlegen, die bei dieser Zusammenarbeit zu erfüllen sind. Die örtliche Fußballinformationsstelle unterrichtet die nationale Informationsstelle und umgekehrt. Bei dieser gegenseitigen Unterrichtung werden die Informationen berücksichtigt, die der Verbindungsbeamte des unterstützenden Landes bereitstellt.

    Die Kommunikation zwischen den verschiedenen NFIPs kann in der jeweiligen Landessprache erfolgen — mit einer Kopie in einer gemeinsamen Arbeitssprache der betreffenden Parteien, sofern zwischen diesen diesbezüglich keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.

    Bei der Kommunikation stellen die NFIPs sicher, dass die Vertraulichkeit der Informationen gewahrt bleibt. Die ausgetauschten Berichte können archiviert und anschließend von anderen interessierten NFIPs eingesehen werden, sofern die NFIP, die diese Information bereitstellt, zuvor Gelegenheit erhält, zur Weitergabe der Informationen Stellung zu nehmen.

    4.

    Allgemeine Regeln

    Die Polizeidienststelle des ausrichtenden Landes trägt dafür Sorge, dass der Verbindungsbeamte der ausländischen Polizeidelegation, falls er dies wünscht, von den Medien abgeschirmt wird.

    Der Verbindungsbeamte sollte bei mehrtägigen Meisterschaften in der NFIP und bei einzelnen Spielen in der örtlichen Fußballinformationsstelle des betreffenden ausrichtenden Landes stationiert sein.

    Die NFIP des ausrichtenden Landes trifft Vorkehrungen, um die von der ausländischen Polizeidelegation erhaltenen Informationen rechtzeitig an die richtigen Stellen innerhalb ihrer eigenen Polizeiorganisation weiterzuleiten. Sie benennt einen Informationsbeamten, die der ausländischen Polizeidelegation, die mit der Aufklärung und der Beobachtung betraut ist, beigegeben wird. Dieser Beamte dient als Ansprechpartner für den Delegationsleiter und ist für die ordnungsgemäße Weiterleitung der Informationen verantwortlich.

    Die Polizeidienststellen des ausrichtenden Landes sorgen dafür, dass zwischen den vor Ort und den auf nationaler Ebene verfügbaren Informationen keine Qualitätsunterschiede bestehen.

    Abschnitt 2

    Zusätzliche Empfehlungen für das Informationsmanagement durch die Polizeidienststellen

    Die NFIP kann den zuständigen nationalen Behörden Beistand leisten. Sie kann für die Unterstützung der örtlichen Polizeidienststellen bei nationalen oder internationalen Spielen sorgen.

    Die NFIP kann für die Koordinierung des Informationsaustauschs in Bezug auf nationale Fußballspiele sowie für die Koordinierung und Organisation der Arbeit der szenekundigen Beamten vor Ort sorgen.

    Die ständige Risikoanalyse ermöglicht unter anderem einen Einblick in die Zusammensetzung der Fangruppen, ihren harten Kern, ihre Vorgehensweisen, ihre Beziehungen untereinander und mit anderen harten Kernen, ihre Beziehungen ins Ausland, das breite Publikum (die verschiedenen ortsansässigen Bevölkerungsgruppen) usw.

    Die NFIP kann auch als Studienzentrum und für den Informationsaustausch über bestimmte Themen genutzt werden, beispielsweise über die Mittel und Methoden, die von den Veranstaltern angewandt werden, um die Sicherheit zu erhöhen (Ordnungsdienst, Kartenverkauf, Akkreditierung), über die Mittel und Methoden der Polizeidienststellen, über eventuelle Projekte, die entwickelt werden, um das Verhalten der Fans zu beeinflussen, über Einzelheiten der Tätigkeiten der szenekundigen Beamten und das Verhalten der Fans im In- und Ausland usw. Neben den Polizeidienststellen können unter anderem auch Beamte und Wissenschaftler zur Studientätigkeit der Fußballinformationsstelle beitragen.

    Die NFIPs können für den Informationsaustausch mit Drittstaaten sorgen. Gibt es in diesen Ländern keine NFIP, so kann das betreffende Drittland gebeten werden, eine einzige zentrale Kontaktstelle zu benennen. Die Angaben über diese Kontaktstelle in dem betreffenden Drittland werden an die anderen NFIPs weitergegeben.

    Die NFIPs sollten über ein gesichertes Datenübertragungssystem in Verbindung stehen.

    Die NFIP kann je nach Lage in dem betreffenden Land erforderlichenfalls auch als Kontaktstelle für den Informationsaustausch in Bezug auf andere Sportarten als Fußball und/oder andere Themen als Sportveranstaltungen genutzt werden.

    KAPITEL 2

    Vorbereitungen der Polizeidienststellen

    Bei internationalen Fußballturnieren wird der förmliche Unterstützungsantrag von dem zuständigen Minister des ausrichtenden Landes gestellt, der von der betreffenden NFIP beraten wird. Bei allen anderen Fußballspielen mit internationaler Dimension wird der förmliche Unterstützungsantrag von der NFIP des ausrichtenden Landes gestellt, die von den zuständigen Polizeidienststellen beraten wird. Im Antrag werden unter Berücksichtigung der spezifischen Ziele der Zusammenarbeit Umfang und Zusammensetzung der Unterstützung angegeben; zudem ist mitzuteilen, wie lange sich die ausländische Polizeidelegation im ausrichtenden Land aufhalten soll.

    Über die Einzelheiten des Unterstützungsantrags verständigen sich die betreffenden NFIPs rechtzeitig vor der Fußballmeisterschaft und/oder dem Fußballspiel. Die ausländische Polizeidelegation benötigt eine gewisse Vorbereitungszeit. Daher sollte ein Unterstützungsantrag so schnell wie möglich nach Bekanntgabe des Spieltermins eingereicht werden. Handelt es sich um ein einzelnes Spiel mit internationaler Dimension, so benötigt die ausländische Polizeidelegation eine Vorbereitungszeit von mindestens drei Wochen. Bei internationalen Turnieren benötigt sie eine Vorbereitungszeit von mindestens 16 Wochen.

    Dringend empfohlen wird, dass die betroffenen Länder (über ihre jeweiligen NFIPs) schon zu einem frühen Zeitpunkt in der Planungsphase eine feste Vereinbarung darüber schließen, welches Land und welche Einrichtung im Einzelnen für welche Kosten der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit aufkommt. Als allgemeine Regel für die jeweils vorab zu schließende Vereinbarung wird vorgeschlagen, dass das ausrichtende Land für die Unterbringung und sonstigen Infrastrukturen vor Ort und die unterstützenden Länder für die Reisekosten und die Gehälter der beteiligten Beamten aufkommen sollten.

    Die Polizeidienststellen des ausrichtenden Landes sollten nur dann einen Antrag auf Unterstützung durch eine ausländische Polizeidelegation stellen, wenn hiervon ein zusätzlicher Nutzen zu erwarten ist. Für diesen zusätzlichen Nutzen sind eine Reihe von Faktoren ausschlaggebend, wie Berufserfahrung mit fußballbezogener Gewalt, Kenntnisse über die Risikofans sowie die Fähigkeit, Informationen bereitzustellen, mit denen sich Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verhindern lassen. Betroffene Länder, die künftig einen Beitrag im Sinne dieses zusätzlichen Nutzens leisten möchten, können die Möglichkeit erhalten, Erfahrungen zu sammeln.

    Die internationale polizeiliche Zusammenarbeit ist auf die Sicherheit während der Sportveranstaltung ausgerichtet und umfasst insbesondere

    1.

    Informationsaustausch,

    2.

    Aufklärung,

    3.

    Tätigkeit der szenekundigen Beamten,

    4.

    Polizeibegleitung,

    5.

    Kommunikation mit den Fans.

    Die ausländischen Polizeidelegationen müssen zuvor eine Risikoanalyse erstellen, die über ihre NFIP weitergeleitet wird. Diese Risikoanalyse wird dem ausrichtenden Land mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung übermittelt. Bei internationalen Turnieren wird diese Risikoanalyse dem ausrichtenden Land mindestens acht Wochen vor Beginn des Turniers übermittelt.

    Eine Risikoanalyse der Fangruppe des betreffenden Landes gibt in erster Linie darüber Aufschluss, auf welchem der fünf genannten Gebiete die Polizeidienststelle des ausrichtenden Landes die polizeiliche Zusammenarbeit beantragen sollte. In dem Maße, wie die Gefahr einer Störung der öffentlichen Ordnung zunimmt, wird die polizeiliche Zusammenarbeit — angefangen von der Intelligencearbeit und der Kommunikation mit den Fans bis zur Beratung der Polizei des Gastgeberlandes über Maßnahmen zur Lenkung des Zuschauerstroms — intensiviert und mehr Personal eingesetzt.

    Die Begleitung der Risikofans erfolgt möglichst weitgehend durch Mitglieder der ausländischen Polizeidelegation, die mit diesen vertraut sind. Ausschlaggebend für die Zusammenstellung der ausländischen Polizeidelegation sind die Kenntnisse über die Fans, die voraussichtlich anreisen werden. Dabei muss maßgeblich sein, ob bei den Risikofans zuverlässige Erkenntnisse über ihre Absichten bei den betreffenden Ereignissen gewonnen werden können.

    Der Umfang der ausländischen Polizeidelegationen wird von den NFIP des ausrichtenden Landes und den NFIPs der Länder der Gastmannschaften einvernehmlich festgesetzt.

    Die Größe der Polizeidelegation ist daher nicht bei allen Ländern identisch, sondern hängt in gewissem Grade von der Anzahl der anreisenden Fans und der von ihnen ausgehenden Bedrohung und Gefahr ab.

    Zu den Funktionen, die sich bei einer ausländischen Polizeidelegation unterscheiden lassen, gehören je nach Art der Unterstützung und der Größe der Delegation:

    1.

    ein Delegationsleiter, der praktisch und hierarchisch für seine Delegation verantwortlich ist. Wird jedoch eine nationale polizeiliche Koordinationsstelle eingerichtet, so trägt er für den Verbindungsbeamten nur hierarchisch die Verantwortung; die praktische Verantwortung für den Verbindungsbeamten obliegt dann dem Leiter der Koordinationsstelle;

    2.

    ein Verbindungsbeamter, der insbesondere für den Informationsaustausch zwischen dem Heimatland und dem Gastgeberland zuständig ist. Unter Berücksichtigung der spezifischen Sachkenntnisse für die Aufgabenbereiche öffentliche Ordnung und gewalttätiges Fußballrowdytum kann der zentrale nationale Verbindungsbeamte dem Gastgeberland vorschlagen, dass ein zweiter Verbindungsbeamter für die Zentralstelle des Gastgeberlandes benannt wird;

    3.

    ausführende Polizeibeamte, die mit der Aufklärungs- und Beobachtungsaufgaben sowie mit Fankontakten und -betreuung befasst sind,

    4.

    ein operativer Koordinator, der mit der Koordination der Tätigkeiten der ausführenden Polizeibeamten sowie mit der Weiterleitung von Informationen betraut ist;

    5.

    ein Pressesprecher.

    Die Polizeidienststelle(n) des ausrichtenden Landes ermöglicht (ermöglichen) es der (den) ausländischen Polizeidelegation(en), sich über die Vorgehensweise der Polizei im Gastgeberland und/oder in der (den) betreffenden Stadt (Städten) sowie die Lage des Stadions zu informieren und die Einsatzleiter der Städte am Spieltag (an den Spieltagen) kennen zu lernen. Bei internationalen Turnieren erfolgt dies mindestens einen Monat im Voraus; bei internationalen Spielen kann dies einige Tage zuvor geschehen.

    KAPITEL 3

    Organisation der Zusammenarbeit zwischen den Polizeidienststellen

    Voraussetzung für eine erfolgreiche Vorbereitung der Polizeieinsätze des Gastgeberlandes ist ein effizienter Informationsaustausch entsprechend den Grundsätzen in Kapitel 1 dieses Handbuchs. Die Polizeidienststellen des Gastgeberlandes können effizienter vorgehen, wenn vor Ort die polizeiliche Unterstützung zumindest der Länder zur Verfügung steht, aus denen die Fußballfans stammen.

    Die Leitungsebenen der örtlichen Polizeidienststellen und der NFIP sind über die Arbeit der ausländischen Polizeidelegation während der gesamten Dauer ihres Aufenthalts auf dem Laufenden zu halten.

    Die Unterstützung seitens der ausländischen Polizeidelegation sollte optimal genutzt werden und gehört zum taktischen Konzept der gastgebenden Polizeiorganisation. Das bedeutet, dass die ausländische Polizeidelegation in einer ihr verständlichen Sprache von dem taktischen Konzept der gastgebenden Polizeiorganisation zu unterrichten ist, dass ihr ermöglicht wird, gegebenenfalls an Vor- und Nachbesprechungen teilzunehmen, dass sie uneingeschränkt in den bestehenden Informationskreislauf eingebunden wird (damit sie informieren und informiert werden kann) und dass sie aktiv in den Polizeieinsatz vor Ort einbezogen wird. In Bezug auf die Sprache(n) treffen die beteiligten Länder vorab die erforderlichen Vereinbarungen.

    Dem Leiter der ausländischen Polizeidelegation steht auf Wunsch ein eigener Pressesprecher zur Verfügung.

    Der Pressesprecher, der einer ausländischen Polizeidelegation zugeteilt wird, schirmt deren Mitglieder gegebenenfalls von den Medien ab.

    Die gastgebende Polizeiorganisation sorgt für die physische Sicherheit der ausländischen Polizeidelegation, indem sie sie während des Aufenthalts begleitet. Die ausländische Polizeidelegation sollte stets darauf achten, dass sie durch ihr Verhalten die Kollegen des eigenen oder des gastgebenden Landes nicht unnötig in Gefahr bringt. In Notfällen (z. B. bei unmittelbarer Gefahr für ihre physische Sicherheit) oder wenn dies aus taktischen Gründen einvernehmlich vereinbart wurde, verwendet der ausländische Polizeibeamte die in Anlage 4 beschriebene reflektierende Standard-Erkennungsweste für ausländische Polizeibeamte. Jeder Polizeibeamte hat diese Weste bei Auslandsreisen mitzuführen.

    Die Polizeidienststelle des ausrichtenden Landes trägt in Absprache mit dem Veranstalter dafür Sorge, dass die ausländische Polizeidelegation hinreichend Zugang und Akkreditierung (ein Sitzplatz ist nicht obligatorisch) erhält, damit sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann. Die Ordner sind hiervon bei der Besprechung vor dem Spiel zu unterrichten.

    Die Polizeidienststellen des Landes, aus dem die Fans stammen, beaufsichtigen die Risikofans möglichst vom Antritt der Reise an bis an die Grenze des Austragungslandes, wobei die NFIP für die Koordinierung sorgen. An den Landesgrenzen erfolgt eine ordnungsgemäße Übergabe zwischen den Polizeidienststellen (einschließlich Verkehrs- und Bahnpolizei). Über die Anreise der Risikofans werden dem ausrichtenden Land die erforderlichen Informationen übermittelt, damit dieses im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten die Einreise der Risikofans gegebenenfalls unterbinden kann. Länder, in denen es rechtlich zulässig ist, Risikofans an der Ausreise zu hindern, treffen die hierfür erforderlichen Vorkehrungen und setzen das ausrichtende Land davon in Kenntnis. Jedes Land trifft alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass die eigenen Staatsangehörigen sich an Störungen der öffentlichen Ordnung in einem anderen Land beteiligen können bzw. dass sie solche Störungen verursachen können.

    Die gastgebende Polizeiorganisation gibt der ausländischen Polizeidelegation eine angemessene, ihrer Größe entsprechende Begleitung bei, die über ausreichende Sprachkenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um auf operativer Ebene Kontakt mit der Einheit zu halten und Bericht zu erstatten. Diese Polizeibegleiter sollten vorzugsweise mit Fußballrowdytum und den Aufgaben der ausländischen Polizeidelegation sowie mit Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ausreichend vertraut sein. Die Polizeibegleiter werden in ihre Aufgabe, die Aufgabe der ausländischen Polizeidelegation und das taktische Konzept der gastgebenden Polizeiorganisation gründlich eingewiesen. Die Polizeibegleiter stehen der ausländischen Polizeidelegation während der gesamten Dauer des Einsatzes zur Verfügung.

    Die Polizeidienststellen des ausrichtenden Landes müssen über eine ausreichende Anzahl von Dolmetschern für die Sprachen der Fans der Gastmannschaft(en) verfügen. Dadurch wird vermieden, dass die Polizeidelegationen der verschiedenen Länder zu viel Dolmetscheraufgaben übernehmen müssen und dadurch von den eigentlichen operativen Aufgaben abgehalten werden. Die Dolmetscher erleichtern auch die Verständigung zwischen den Polizeidienststellen des ausrichtenden Landes und der ausländischen Polizeidelegation.

    Die gastgebende Polizeiorganisation stellt für die ausländische Polizeidelegation die von dieser benötigten Kommunikationsmittel bereit.

    Die ausländische Polizeidelegation berät sich mit der Polizeidienststelle des ausrichtenden Landes darüber, welche Geräte sie mitnimmt und wie sie diese einsetzen wird.

    KAPITEL 4

    Zusammenarbeit zwischen den Polizeidienststellen und den Ordnern

    Die Polizeidienststellen und die Ordnerorganisation arbeiten unbeschadet der eigenen Verantwortung und Aufgaben zusammen und ergänzen einander.

    Die Polizeidienststellen des Gastgeberlandes und die Veranstalter treffen frühzeitig Absprachen über die Befugnisse und Aufgaben der ausländischen Ordner.

    KAPITEL 5

    Checkliste „Medienpolitik und Kommunikationsstrategie“ für Polizei/Behörden bei großen (internationalen) Meisterschaften und Spielen

    I.

    MEDIENPOLITIK

    1.

    Festlegung des strategischen Ziels

    In erster Linie geht es darum, dass die Polizei/Behörde auf nationaler und internationaler Ebene die Bevölkerung in Zusammenarbeit mit den Medien über bevorstehende Meisterschaften und die Vorbereitungen darauf informiert sowie den Besuchern der Spiele angemessene Sicherheitsratschläge erteilt.

    Die Medienpolitik ist Teil der Kommunikationsstrategie. Polizei und Behörden übernehmen dabei die Aufgabe, die Meisterschaften als festliches Ereignis zu schützen.

    Erläuterung:

    Eine ausgewogene Medienpolitik setzt voraus, dass zuvor das strategische Ziel festgelegt wird. Die weitere Entwicklung der Politik ist auf dieses Ziel ausgerichtet. Es muss berücksichtigt werden, dass bestimmte Informationen, z. B. über die Reaktion der Polizei/Behörden auf Fußballrowdytum und Gewalt, für die Medien von besonderem Interesse sind. Dabei müssen die Grenzen der Toleranz deutlich aufgezeigt werden.

    2.

    Angestrebte Ergebnisse der Medienpolitik

    Eine aktive Medienpolitik sollte zu folgenden Ergebnissen führen:

    positives Image der Polizei und der Behörden in der Öffentlichkeit;

    verbesserter Zuschauerkomfort und Förderung des sportlichen Verhaltens der Zuschauer;

    Einsicht bei den Zuschauern, dass Fehlverhalten sich nicht lohnt;

    Vermittlung eines Sicherheitsgefühls;

    Unterrichtung der Öffentlichkeit über die polizeilichen Maßnahmen und das Vorgehen bei Störungen.

    Erläuterung:

    Im Rahmen der Medienpolitik darf niemals der Eindruck entstehen, es könne nichts geschehen. Wohl aber muss zum Ausdruck gebracht werden, dass für eine gute Vorbereitung gesorgt worden ist und dass es keinen Grund zur Panik gibt.

    3.

    Art der Medienpolitik

    Sie sollte die Gewissheit vermitteln, dass die Situation beherrscht wird.

    Sie sollte ein Gefühl der Sicherheit vermitteln und Vertrauen schaffen.

    Sie sollte davon überzeugen, dass Fußballrowdytum schwerwiegende Konsequenzen nach sich zieht.

    Sie sollte auf Offenheit und Transparenz ausgerichtet sein.

    II.

    KOMMUNIKATIONSSTRATEGIE

    1.

    Methode

    Weit im Voraus werden Beziehungen zu den Medien aufgebaut, die über das Sportereignis berichten;

    Zusammenarbeit zwischen den Pressestellen von Polizei, Kommunen, nationalen Behörden, Fußballorganisationen, UEFA, FIFA usw., bei klarer Abgrenzung der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche;

    Vorkehrungen dafür treffen, dass die Polizeiinformationen an alle Beteiligten, einschließlich des Fußballbundes, der Fanklubs, der Fremdenverkehrsbüros, der Beförderungsunternehmen und anderer Unternehmen, weitergegeben werden;

    Merkblatt für ausländische Besucher, das eventuell anderem touristischem Informationsmaterial beigefügt werden kann;

    ein ausgewiesenes Pressebüro, das während der gesamten Veranstaltungen mit Pressesprechern und Medienvertretern besetzt ist;

    tägliche Pressekonferenzen sowie gegebenenfalls Interviews und andere geeignete Informationsmöglichkeiten während der Veranstaltungen;

    vor Beginn der Veranstaltungen Abhaltung von Pressekonferenzen, in denen dargelegt wird, wie man sich die Zusammenarbeit mit der Presse vorstellt.

    2.

    Maßnahmen/Erfolgsbarometer

    Einstellung fachlich versierter Pressekorrespondenten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene;

    mehrsprachige Pressesprecher der Polizei im Pressezentrum, die den Medien zur Verfügung stehen;

    Herstellung eines nationalen bzw. binationalen Informationsblattes;

    Lieferung von Lokalinformationen;

    Aufnahme von Berichten über Sicherheit und Zuschauerkomfort in Veröffentlichungen der örtlichen Fremdenverkehrsämter und andere lokale Zeitungen und Publikationen;

    Bekanntgabe der Anzahl von Personen, die wegen Störung der öffentlichen Ordnung wie Waffenbesitz, gefälschte Eintrittskarten, illegale Kartenverkäufe und Trunkenheit usw. festgenommen wurden;

    Evaluierung der internationalen, nationalen und lokalen Presseberichte über die Vorbereitung und den Verlauf des Sportereignisses;

    Einsetzung einer nationalen Arbeitsgruppe über die Zusammenarbeit in der Medienpolitik.

    3.

    Wichtige zu beachtende Punkte

    1.

    Den wesentlichen Inhalt der Botschaft festlegen

    Erläuterung:

    Der wesentliche Inhalt der Botschaft sollte zuvor festgelegt werden. Der/die Journalist(en) muss/müssen vor dem Interview davon in Kenntnis gesetzt werden.

    2.

    Der wesentliche Inhalt der Botschaft muss realistisch sein.

    Erläuterung:

    Es dürfen keine Standpunkte vertreten werden, die sich nicht umsetzen lassen. Geschieht dies doch, so verlieren die Medien als Instrument zur Verhaltensbeeinflussung an Wert. Die von der Polizei bekannt gegebene Linie muss also eingehalten werden.

    3.

    Rechtzeitige Vorbereitung

    Erläuterung:

    Die Zeit zwischen den Bewerbungen und den Veranstaltungen sollte für eine gründliche Vorbereitung einer Medienpolitik genutzt werden, die der Darstellung der Rolle und der Aufgaben von Polizei/Behörden dient.

    4.

    Planung

    Erläuterung:

    Die Medienpolitik sollte während der gesamten Planungsphase berücksichtigt werden, und die Polizei/Behörden sollten selbst bestimmen, wann die Medien aktiv informiert werden.

    5.

    Kontinuität und Frequenz der Medienkontakte

    Erläuterung:

    Ständiger Informationsaustausch und regelmäßige Presse-/Medienbriefings sind sehr wichtig. Das Interesse der Medien an schnellen Informationen sollte berücksichtigt werden.

    6.

    Medienprojekte

    Polizei und Behörden sollten durch spezifische Medienprojekte sicherstellen, dass den Aufklärungsmaßnahmen der Polizei genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird.

    7.

    Auf Zwischenfälle vorbereitet sein

    Erläuterung:

    Sobald es auch nur einen Zwischenfall gibt, verlagert sich das Interesse der Medien rasch von dem sportlichen Ereignis auf diese Störung. Es sollte berücksichtigt werden, dass ein Sportreporter aus einer anderen Sicht berichtet als ein Polizeiberichterstatter.

    8.

    Medien entfalten eigene Initiative

    Erläuterung:

    Es sollte berücksichtigt werden, dass die Medien sich ihre Informationen nicht nur bei der Polizei holen. Besondere Aufmerksamkeit sollte polizeilichen Planungen und Maßnahmen gewidmet werden.

    9.

    Offenheit, Vollständigkeit und Aktualität

    Erläuterung:

    Den Medien sollte gezeigt werden, wie die Polizei/Behörde erforderlichenfalls vorgeht. Wenn die Polizei richtig plant und gut vorbereitet ist, brauchen die Medien nicht gefürchtet zu werden. Die Polizei sollte vollständige Informationen liefern. Die Informationen sollten nachprüfbar und aktuell sein.

    10.

    Sicherheit ausstrahlen

    Erläuterung:

    Es ist wichtig, Vertrauen in die eigene polizeiliche Vorbereitungsarbeit zu haben und dieses Vertrauen den Medien gegenüber zum Ausdruck zu bringen. Polizei und Behörden sollten voll hinter ihren Sicherheitsvorkehrungen stehen.

    11.

    Interviews

    Erläuterung:

    Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Polizeibehörden auf ihre Kontakte mit den Medien vorzubereiten. Es sollte dafür gesorgt werden, dass der Polizeibeamte seine Kontakte von einem geeigneten Arbeitsplatz aus wahrnehmen kann. Der Kontakt zu den Medien sollte vorzugsweise mündlich und persönlich erfolgen.

    12.

    Begrenzung/Abgrenzung

    Mitteilungen über die eigene politische Verantwortung und das eigene Handeln

    Erläuterung:

    Zwischen den verschiedenen behördlichen Stellen sollte klar geregelt sein, von wem und worüber die Medien informiert werden. Polizei und Behörden sollten sich bei ihren Medienkontakten auf ihre eigenen Verantwortungsbereiche und Maßnahmen konzentrieren.

    13.

    Fehlleistungen/Beschuldigungen

    Erläuterung:

    Die Partner sollten vermeiden, ihre Diskussionen in den Medien auszutragen oder gegenseitige Schuldzuweisungen über die Medien zu verbreiten.

    14.

    Zusammenarbeit

    Erläuterung:

    Medienpolitik sollte nicht ohne Rücksprache mit den anderen Partnern betrieben werden. Auch in der Medienpolitik muss zusammengearbeitet werden.

    15.

    Vereinbarungen mit ausländischen Polizeieinheiten über Kontakte mit den Medien

    Erläuterung:

    Wenn die Polizei des Gastgeberlandes Unterstützung durch Polizeieinheiten anderer Länder erhält, empfiehlt es sich, mit diesen Einheiten zu vereinbaren, dass sie Medien, die sich direkt an sie wenden, an die Pressesprecher der Polizei des Gastgeberlandes verweisen.

    Von dieser Vereinbarung kann abgewichen werden, wenn eine unterstützende Polizeieinheit mit Zustimmung des Gastgeberlandes von einem eigenen entsprechend ausgebildeten Pressesprecher begleitet wird.

    16.

    Einschaltung der Polizeikollegen aus dem Land, aus dem Fußballfans anreisen

    Erläuterung:

    Interviews/Pressekonferenzen in dem Land, aus dem die Fußballfans anreisen, sollten mit Hilfe der Kollegen aus diesem Land organisiert werden. Diese verfügen über die entsprechenden Fazilitäten und Pressekontakte und kennen die lokalen und nationalen Berichterstatter wie auch die Ausrichtung der Presseagentur, für die sie arbeiten.

    17.

    Erstellung eines Verzeichnisses der nationalen Pressedienste für die Polizei des ausrichtenden Landes

    Erläuterung:

    Die Polizeidienststellen der einzelnen Länder sollten für die Polizei des ausrichtenden Landes ein Verzeichnis der wichtigsten Pressedienste und von deren Zielgruppen erstellen. Anhand dieses Verzeichnisses kann die Polizei des ausrichtenden Landes sich mit ihren Informationen direkt an diese Pressedienste wenden.

    18.

    Berücksichtigung der Art des Pressedienstes

    Erläuterung:

    Bei Sicherheitsfragen müssten Art und Zielgruppe des jeweiligen Pressedienstes berücksichtigt werden. Ein Sportreporter hat weniger Erfahrung mit der Berichterstattung über Sicherheitsthemen. Dies sollte bei der Erstellung von Presseberichten und bei Mitteilungen an die Presse berücksichtigt werden.

    19.

    Einsetzung einer gemeinsamen nationalen Arbeitsgruppe

    Erläuterung:

    Es empfiehlt sich, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzusetzen, in der alle Parteien vertreten sind: die Polizei der Austragungsstätten, die zentrale Informationsstelle „Fußballrowdytum“, die Fußballorganisation und die nationalen Behörden.

    20.

    Sachinformationen

    Erläuterung:

    Alle Vertreter von Polizei und Behörden sollten sich gegenüber den Medien auf dieselben Hintergrundinformationen stützen und sich mit großer Präzision äußern. Zur Abstimmung der Sachinformationen kann es sinnvoll sein, gemeinsame Formulare für Briefings und Standardantworten auf ständig wiederkehrende Fragen auszuarbeiten. Es ist ratsam, sich jeden Tag über die von den Medien gestellten Fragen auszutauschen.

    21.

    Schriftliches Kommuniqué

    Erläuterung:

    Die Pressekonferenzen sollten durch ein schriftliches Kommuniqué ergänzt werden. Dies hat folgende Vorteile:

    Der Wortlaut kann gründlich überdacht werden.

    Texte können amtlich genehmigt werden.

    Die Aussage ist eindeutig (keine Diskussion im Nachhinein über „Missverständnisse“).

    22.

    Merkblatt

    Die Fußballfans sollten ein Merkblatt erhalten, in dem mitgeteilt wird, welches Verhalten im Gastgeberland angemessen und welches nicht angemessen ist und welche Handlungen einen zu ahndenden Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen darstellen.

    Es sollten auch allgemeinere Informationen aufgenommen werden, damit sich der Fan willkommen fühlt.

    Das Merkblatt sollte beim Kartenverkauf ausgehändigt werden.

    23.

    Einbeziehung der Öffentlichkeit

    Erläuterung:

    Die Öffentlichkeit kann gebeten werden, der Polizei zu helfen, indem sie verdächtige Vorfälle meldet.

    24.

    Strategie für die Endphase

    Zum Ende des Sportereignisses kann das Pressebüro geschlossen werden, aber auch danach sollte die Einsatzzentrale der Polizei Auskünfte erteilen. Es sollte angegeben werden, bis zu welchem Zeitpunkt der Pressesprecher der Polizei für eine Nachbesprechung und das Endgespräch mit der Presse zur Verfügung steht.

    25.

    Evaluierung der Medienpolitik

    Erläuterung:

    Nach Ende des Sportereignisses sollte ein Evaluierungsbericht über die Medienpolitik und die Erfahrungen mit den Medien erstellt werden. Darin sollte dargelegt werden, welche Lehren für die Zukunft gezogen werden können. Auch die Polizeidienststellen anderer Länder, die Unterstützung gewährt haben, sollten dabei einbezogen werden.

    26.

    Evaluierung der Checkliste „Medienpolitik“ zur polizeilichen Zusammenarbeit der Europäischen Union

    Die Polizei des ausrichtenden Landes prüft anhand der nationalen Evaluierung der Medienpolitik, ob Teile der Checkliste der Europäischen Union ergänzt oder angepasst werden müssen.

    KAPITEL 6

    Rolle der Veranstalter (2)

    Abschnitt 1

    Mögliche Anforderungen an die Veranstalter

    Mit lückenlosen Vorkehrungen schaffen die Veranstalter von nationalen oder internationalen Fußballspielen die Voraussetzungen für einen friedlichen Verlauf der Ereignisse.

    Nationale oder internationale Fußballveranstaltungen können mit Hilfe eines umfassenden Ansatzes effizient durchgeführt werden, bei dem alle betroffenen Akteure einbezogen werden. Dabei sollten der Veranstalter, die betreffenden privaten Akteure, Behörde und Polizeidienststellen optimal zusammenarbeiten.

    Jeder Mitgliedstaat kann festlegen, wer der verantwortliche Veranstalter eines Fußballspiels ist, oder, falls die Verantwortung auf zwei oder mehr Einrichtungen verteilt ist, wer für welche Aufgaben verantwortlich ist.

    Im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit können den Veranstaltern von den betreffenden Behörden und Polizeidienststellen Auflagen für die Durchführung von nationalen oder internationalen Fußballspielen gemacht werden. Diese Auflagen tragen dazu bei, dass der Veranstalter und die übrigen betroffenen Dienste ihre Verantwortung wahrnehmen, damit die Polizeidienststellen sich auf ihre Hauptaufgaben als Ordnungshüter konzentrieren können.

    Der Veranstalter eines nationalen oder internationalen Fußballspiels trifft alle notwendigen Vorkehrungen, um Schaden von Personen und Sachen abzuwenden, einschließlich aller praktischen Maßnahmen zur Verhütung von Fehlverhalten der Zuschauer.

    Abschnitt 2

    Zusätzliche Empfehlungen in Form einer Checkliste von möglichen Auflagen für die Veranstalter

    Der Veranstalter eines nationalen oder internationalen Fußballspiels muss alles unternehmen, um die Ordnung und Sicherheit innerhalb sowie im Umkreis des Stadions zu gewährleisten, und zwar vor, während und nach dem Spiel, um einen möglichst ökonomischen Einsatz der Polizeikräfte zu ermöglichen.

    Hierbei kann die in Anlage 3 beigefügte Checkliste von Auflagen der Behörden und Polizeidienststellen für die Veranstalter von Fußballspielen als Richtschnur dienen. Es wird empfohlen, diese Vorgaben durch einzelstaatliche Gesetze zu stützen.

    KAPITEL 7

    Sachverständigentreffen

    Es wird dringend empfohlen, dass jeder Vorsitz ein Sachverständigentreffen einberuft, auf dem folgende Fragen erörtert werden:

    die in den Kapiteln 1 bis 6 enthaltenen Empfehlungen,

    neue Trends/Entwicklungen beim Verhalten der Fans,

    internationale Verbindungen zwischen Fangruppen,

    Austausch von vorbildlichen Vorgehensweisen der Polizei,

    sonstige Fragen von allgemeinem Interesse.

    Auf dem Sachverständigentreffen kann Arbeitsgruppen der Auftrag erteilt werden, neue Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit bei Fußballspielen zu prüfen und Empfehlungen abzugeben.

    Der Vorsitz erstattet dem Rat über die Ergebnisse des Treffens Bericht. Dieser Bericht ersetzt den jährlichen Fragebogen zum Fußballrowdytum (Dokument 8356/01 ENFOPOL 40).

    KAPITEL 8

    Übersicht der bereits früher vom Rat verabschiedeten Dokumente

    1.

    Empfehlung des Rates vom 30. November 1993 über die Verantwortung der Organisatoren von Sportveranstaltungen.

    2.

    Empfehlung des Rates vom 1. Dezember 1994 über den direkten informellen Informationsaustausch mit den MOEL im Bereich internationaler Sportveranstaltungen (Korrespondentennetz).

    3.

    Empfehlung des Rates vom 1. Dezember 1994 über den Informationsaustausch bei Großveranstaltungen und Versammlungen (Korrespondentennetz).

    4.

    Empfehlung des Rates vom 22. April 1996 über Leitlinien zur Verhinderung von Störungen der öffentlichen Ordnung bei Fußballspielen und zur Eindämmung dieser Störungen. Mit einheitlichem Formblatt für den Austausch polizeilicher Erkenntnisse über Fußballrowdies (ABl. C 131 vom 3.5.1996, S. 1).

    5.

    Gemeinsame Maßnahme vom 26. Mai 1997 betreffend die Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit (ABl. L 147 vom 5.6.1997, S. 1).

    6.

    Entschließung des Rates vom 9. Juni 1997 zur Verhinderung und Eindämmung des Fußballrowdytums durch Erfahrungsaustausch, Stadionverbote und Medienpolitik (ABl. C 193 vom 24.6.1997, S. 1).

    7.

    Entschließung des Rates vom 21. Juni 1999 betreffend ein Handbuch für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit internationalen Fußballspielen (ABl. C 196 vom 13.7.1999, S. 1).

    8.

    Entschließung des Rates vom 6. Dezember 2001 betreffend ein Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen (ABl. C 22 vom 24.1.2002, S. 1).

    9.

    Beschluss des Rates vom 25. April 2002 über die Sicherheit bei Fußballspielen von internationaler Bedeutung (ABl. L 121 vom 8.5.2002, S. 1).

    10.

    Entschließung des Rates vom 17. November 2003 über den Erlass von Zugangsverboten zum Austragungsort von Fußballspielen von internationaler Bedeutung durch die Mitgliedstaaten (ABl. C 281 vom 22.11.2003, S. 1).

    11.

    Übersicht über die nationalen Ansprechpartner „Fußballrowdytum“.


    (1)  ABl. L 121 vom 8.5.2002, S. 1.

    (2)  Unter Veranstalter ist die natürliche oder juristische Person zu verstehen, die eine nationale oder internationale Fußballveranstaltung ganz oder teilweise von sich aus oder im Auftrag eines Dritten organisiert oder organisieren lässt.

    Anlage 1

    EINTEILUNG DER FUSSBALLFANS IN KATEGORIEN

    Unter Berücksichtigung der Dokumente 8241/05 ENFOPOL 40 über die dynamische Risikobewertung im Zusammenhang mit internationalen Fußballspielen und 8243/05 ENFOPOL 41 über Polizeitaktiken zum Schutz der öffentlichen Ordnung bei internationalen Fußballspielen werden die Fankategorien wie folgt geändert:

    Image

    Definition des Begriffs „Risiko-Fan“

    Eine namentlich bekannte oder nicht bekannte Person, von der anzunehmen ist, dass sie möglicherweise — geplant oder spontan — bei oder im Zusammenhang mit einer Fußballveranstaltung die öffentliche Ordnung gefährden oder unsoziales Verhalten an den Tag legen wird (s. unten „Dynamische Risikobewertung“).

    Definition des Begriffs „Nicht-Risiko-Fan“

    Eine namentlich bekannte oder nicht bekannte Person, von der anzunehmen ist, dass sie weder geplant noch spontan zu Gewalttätigkeiten oder Unruhen bei oder im Zusammenhang mit einer Fußballveranstaltung anstiften oder dazu beitragen wird.

    ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT 8241/05 ENFOPOL 40 — DYNAMISCHE RISIKOBEWERTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT INTERNATIONALEN FUSSBALLSPIELEN:

    Ermitteln, welche Umstände und Verhaltensweisen dazu beitragen können, dass es zu Vorfällen kommt (anstatt nur Profile von Problemfans zu erstellen und diese Fans Kategorien einzuteilen).

    Klar unterscheiden zwischen den Risiken für bestimmte Arten von Vorfällen, beispielsweise Störung der öffentlichen Ordnung, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Straftaten im Zusammenhang mit Massenveranstaltungen sowie Terrorismus.

    Unterscheiden zwischen Spielen mit nationalem Risiko und Spielen mit erhöhtem Risiko (im Zusammenhang mit den vier genannten Bereichen).

    Ein „erhöhtes Risiko“ melden, sobald es ermittelt wird.

    Informationen zu folgenden Punkten zusammenfassen und bewerten:

    Angaben darüber, ob Einzelpersonen/Gruppen planen/bereit sind, sich an Vorfällen zu beteiligen, oder nicht;

    jüngste Vorkommnisse, die gegenwärtige Lage und die besonderen Merkmale des Fußballspiels und des Austragungsortes, welche die Risiken erhöhen oder vermindern könnten, und Art und Weise, in der diese Faktoren wechselseitig aufeinander einwirken;

    Umstände (beispielsweise Niederlage, Provokation anderer Fans, Maßnahmen der Polizei), die dazu beigetragen haben, dass es zu Vorfällen kam oder sich Einzelpersonen/Gruppen extrem verhalten haben;

    Verhaltensweisen von Einzelpersonen/Gruppen, die darauf hindeuten, dass diese zu Vorfällen anstiften bzw. sich daran beteiligen werden.

    ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS 8243/05 ENFOPOL 41 — POLIZEITAKTIKEN ZUM SCHUTZ DER ÖFFENTLICHEN ORDNUNG BEI INTERNATIONALEN FUSSBALLSPIELEN:

    Die Polizeiarbeit zum Schutz der öffentlichen Ordnung ist am wirksamsten, wenn ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den erkannten Risiken und der Art des polizeilichen Einsatzes herrscht.

    Ein erfolgreicher Schutz der öffentlichen Ordnung, mit dem sich die Wahrscheinlichkeit eines Vorfalls verringern lässt, setzt voraus, dass die Polizeitaktiken den jeweiligen Risikobewertungen genau angemessen sind.

    Es ist von großer praktischer Bedeutung, über die soziale Identität der verschiedenen (Unter-)Gruppen der Fans, über ihre Werte und Normen, ihre Absichten und Ziele, ihre Vorstellung von richtigem und anständigem Verhalten, ihre Vorurteile und ihre Erwartungshaltung gegenüber anderen Gruppen sowie über ihre Begegnungen mit diesen Gruppen in der Vergangenheit und über alle Details (Zeitpunkt, Ort, Gegenstände, Art des Vorgehens) von besonderer Bedeutung Bescheid zu wissen und diese zu bewerten.

    CHECKLISTE FÜR RISIKO-FANS

    Erkenntnisse

    Ergänzende Erläuterungen

    Öffentliche Ordnung

    Traditionelle Rivalität zwischen Vereinen

    Zu erwartende Gewalt

    Rassistisches Verhalten

    Auswärtige Fans im Block der heimischen Fans zu erwarten

    Invasion des Spielfelds

    Alkoholprobleme

    Waffengebrauch

    Kenntnis der Polizeitaktiken

    Sonstiges

    Öffentliche Sicherheit

    Terroristische Bedrohung

    Politische Spannungen/Einsatz von Spruchbändern

    Einsatz von Leuchtkugeln/Feuerwerkskörpern zu erwarten

    Anreise von Fans ohne Eintrittskarte

    Verkauf von Eintrittskarten auf dem Schwarzmarkt

    Sonstiges

    Straftaten

    Gefälschte Eintrittskarten

    Verkauf/Konsum illegaler Drogen

    Sonstiges

    Anlage 2

    FORMULARE ZUR VORABINFORMATION/ZUM SPIEL/ZUR NACHTRÄGLICHEN BEWERTUNG (KATEGORIEN NICHT-RISIKO/RISIKO-FANS)

    2.1.   FORMULAR ZUR VORABINFORMATION

    Image

    Image

    Image

    Image

    Image

    Image

    Image

    DIESE ANGABEN SIND AUSSCHLIESSLICH FÜR DEN GEBRAUCH DURCH DIE POLIZEI BESTIMMT!!

    2.2.   FORMULAR ZUM SPIEL

    Image

    Image

    Image

    2.3.   FORMULAR ZUR NACHTRÄGLICHEN BEWERTUNG

    Image

    Image

    Image

    Anlage 3

    CHECKLISTE VON MÖGLICHEN AUFLAGEN FÜR DIE VERANSTALTER

    Auflagen für den Veranstalter

    Zutreffendes bitte ankreuzen

    1.

    Ernennung eines Sicherheitsbeauftragten

     

    Ernennung eines Sicherheitsbeauftragten für die Koordination und Leitung der Sicherheitsvorkehrungen.

     

    Der Sicherheitsbeauftragte ist bevollmächtigt, operative Entscheidungen für die Sicherheit zu treffen.

     

    Der Sicherheitsbeauftragte muss jederzeit erreichbar sein.

     

    Vereinbarungen über Sicherheitsaspekte, die den Veranstalter betreffen, werden von den zuständigen Behörden und Polizeidienststellen sowie dem Sicherheitsbeauftragten einvernehmlich getroffen.

     

    2.

    Festlegung von Sicherheitsstandards für die Infrastruktur

     

    Die Stadioninfrastruktur ermöglicht eine effiziente Trennung der rivalisierenden Fans, und zwar sowohl am Eingang als auch im Stadion selbst.

     

    Es werden nur die Stadien oder Stadionteile genutzt, die den nationalen und/oder internationalen Sicherheitsstandards entsprechen.

     

    Mindestauflagen für die Sicherheit:

     

     

    Das Stadion ist von seiner Umgebung durch einen Zaun abgegrenzt, der verhindert, dass Personen, Gegenstände oder Materialien unbeaufsichtigt auf das Gelände gelangen können.

     

     

    (Not)Ausgänge, die nicht zugleich als Eingänge dienen dürfen, sind in genügender Zahl vorhanden, wobei die Sicherheit im Fall einer Evakuierung aus dem Stadion heraus oder auf das Spielfeld ausreichend gewährleistet ist.

     

     

    Das Stadion und seine Teile entsprechen den erforderlichen Auflagen in Bezug auf Brandschutz, Tragfähigkeit und Stabilität der Anlage.

     

     

    Es wird ein Kommandoraum eingerichtet, der den Angehörigen der Hilfs- und Ordnungsdienste und dem Veranstalter während des Spiels als Koordinationszentrale dient und mit den erforderlichen technischen Geräten für die Kameraüberwachung und Stadionansagen ausgestattet ist. Mit den Kameras müssen sich alle Vorfälle registrieren und die Anstifter identifizieren lassen.

     

     

    Das Stadion ist mit Erste-Hilfe-Posten ausgestattet und verfügt — gemessen an seiner Größe — über ausreichende sanitäre Einrichtungen.

     

     

    Rivalisierende Fangruppen werden mit angemessenen Mitteln voneinander abgeschottet.

     

     

    Im Stadion sind Hinweise und Zeichen angebracht, die den Zuschauern den Weg zu den Notausgängen und/oder den verschiedenen Tribünenblöcken weisen, für die sie Eintrittskarten besitzen.

     

     

    Je nach Sicherheitsausrüstung des Stadions wird für jeden Block eine Höchstzuschauerzahl festgelegt.

     

     

    Das Stadion wird regelmäßig gewartet, wobei alle losen oder beschädigten Teile, Abfälle und Gegenstände, die als Wurfgeschoss dienen können, repariert bzw. entfernt werden.

     

     

    Technische, elektrische und Gasinstallationen werden nach den allgemein geltenden Normen installiert und gewartet.

     

    3.

    Einsatz von Ordnern

     

    Für den Empfang und die Begleitung der Zuschauer werden entsprechend ausgewählte und angemessen ausgebildete Ordner in ausreichender Zahl eingesetzt.

     

    Die Ordner nehmen folgende Aufgaben wahr:

     

     

    Empfang und Begleitung von Zuschauern;

     

     

    Inspektion der Stadioneinrichtungen vor und nach dem Spiel;

     

     

    Versorgung der Zuschauer mit allen nützlichen Informationen über Organisation, Infrastruktur und Hilfsdienste;

     

     

    Kontrolle von Kleidung und mitgeführten Sachen in beschränktem Umfang, wenn es hierfür berechtigte Gründe gibt und sofern dies im Rahmen der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften zulässig ist;

     

     

    Überwachung der Einhaltung der Ordnungsvorschriften;

     

     

    sicherstellen, dass kein Unbefugter Zutritt zu den für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Zonen erhält;

     

     

    dazu beitragen, dass die Zuschauer beim Betreten und Verlassen des Stadions ungehindert vorankommen;

     

     

    Zuschauer, die die öffentliche Ordnung stören können, den Polizei- und Hilfsdiensten melden;

     

     

    alle geeigneten Maßnahmen ergreifen bis zum Einschreiten der Hilfs- und Sicherheitsdienste;

     

     

    präventives Vorgehen in Situationen, die eine mögliche Bedrohung für die öffentliche Ordnung darstellen.

     

    Bei der Einstellung der Ordner vergewissert man sich, dass sie über die nötige körperliche Eignung und das passende psychologische Profil für die Ausübung der ihnen zugewiesenen Aufgaben verfügen.

     

    Bei der Schulung der Ordner werden folgende theoretische und praktische Themen behandelt:

     

     

    Organisation und Sicherheitsverfahren in Bezug auf Fußballspiele;

     

     

    grundlegende Rechtsvorschriften und Regelungen, darunter auch die Ordnungsvorschriften;

     

     

    Kommunikationstechniken;

     

     

    Observierungs- und Identifizierungstechniken;

     

     

    Techniken der Einlasskontrolle;

     

     

    Konfliktbewältigung;

     

     

    erste Hilfe und Brandschutz;

     

     

    Verfahren für die Evakuierung des Stadions;

     

     

    Zusammenarbeit mit den Hilfs- und Polizeidiensten;

     

     

    Praktikum bei einigen Fußballspielen.

     

    Die Ordner erhalten eine regelmäßige Fortbildung, die auf die Entwicklungen und etwaigen Veränderungen in den vorgenannten Bereichen eingeht.

     

    Für die Ordner wird im Vorfeld jedes Fußballspiels eine Vorbesprechung veranstaltet, mit dem Ziel, die Ordner mit den erforderlichen Informationen über die Besonderheiten des betreffenden Spiels zu versorgen.

     

    Die Ordner tragen bei der Ausübung ihrer Aufgabe eine fluoreszierende Oberbekleidung mit der Aufschrift „Ordner“, so dass sie äußerlich von den normalen Zuschauern zu unterscheiden sind.

     

    Der Veranstalter oder die zuständige Behörde kann auch auf die Ordner der Gastmannschaft zurückgreifen. Diese Unterstützung ist nur zweckmäßig, wenn durch diese Ordner ein zusätzlicher Nutzen entstehen kann. Dieser zusätzliche Nutzen wird nach einer Anzahl von Kriterien wie beispielsweise erforderliche Erfahrung bei der Ausübung der Aufgabe und Kenntnis der eigenen Fans beurteilt.

     

    4.

    Strategie und Verwaltung der Kartenvergabe

     

    a)

    Strategie der Kartenvergabe

     

     

    Die Vergabestrategie hat im Besonderen zum Ziel, rivalisierende Fangruppen zu trennen, eine Überfüllung zu vermeiden und die Zuschauerströme zu kontrollieren; ferner ist sie ein Mittel, die von Fußballorganisationen oder einer anderen hierzu berechtigten Stelle auferlegten Stadionverbote in die Tat umzusetzen.

     

     

    Bei der Festlegung der Strategie der Kartenvergabe müssen die Veranstalter die Wettbewerbsregeln der Europäischen Gemeinschaft berücksichtigen (bei der Anwendung dieser Regeln wird die Europäische Kommission Faktoren im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung von Recht und Sicherheit Rechnung tragen).

     

     

    Grundregeln:

     

     

     

    Die Vergabe von Karten erfolgt so, dass sich eine Trennung von Fans der spielenden Mannschaften mittels Blöckeeinteilung ergibt.

     

     

     

    Bei der so genannten Kontingentierung der Eintrittskarten, d. h. ihrer Verteilung auf die teilnehmenden Länder, wird das Interesse der Fans an Karten in diesen Ländern berücksichtigt.

     

     

     

    Durch die Verkaufspolitik muss ein Verkauf von Karten auf dem Schwarzmarkt sowie betrügerischer Kartenverkauf ausgeschlossen werden.

     

     

     

    Es darf nicht vorkommen, dass Fans Karten für einen Block im Stadion erwerben können, der nicht für sie bestimmt ist.

     

     

     

    Die Karten müssen Informationen über den Inhaber und die Herkunft der Karte, das betreffende Fußballspiel und den zugewiesenen Sitzplatz enthalten, so dass ihr Weg zurückverfolgt werden kann.

     

    b)

    Kartenverwaltung

     

     

    Die Strategie der Kartenvergabe findet ihre Umsetzung in der Kartenverwaltung:

     

     

     

    Eine Trennung der Fans ist mit Hilfe der Karten durch strikte Zuweisung der (Sitz-)Plätze an die verschiedenen rivalisierenden Anhängergruppen möglich. Die spielende Mannschaft, deren Anhänger der Zuschauer ist, und/oder die Nationalität des Fans, bestimmen den Platz im Stadion.

     

     

     

    Die Strategie der Kartenvergabe sollte so angelegt sein, dass die Platzzuweisung und damit die Trennung rivalisierender Fans nicht durch eine Übertragung des Tickets, in welcher Form auch immer, umgangen werden kann.

     

     

     

    Eine Überfüllung wird dadurch vermieden, dass sich die Kartenmenge, die auf den Markt gebracht wird, nach der Infrastruktur des Stadions bestimmt. Auch durch ein Unterbinden von Kartenfälschungen wird eine Überfüllung des Stadions vermieden.

     

     

     

    Falls die Trennung der Fans unter bestimmten Gegebenheiten nicht möglich ist, werden für die betreffenden Blöcke alternative Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel verstärkte Kameraüberwachung, Einsatz von mehr Ordnern, getrennter Einlass.

     

     

    Grundsätzlich sollte die Zuschauerkapazität eines Stadions auf der Grundlage der Risikoanalyse festgelegt werden, und es sollte nicht die volle Kapazität verkauft werden. Es ist Spielraum erforderlich, damit Fans, die eine Eintrittskarte für einen Problemblock haben, einen Platz erhalten; dabei gibt die spielende Mannschaft, dessen Fan der Zuschauer ist, und/oder die Nationalität des Fans den Ausschlag.

     

     

    Die Zuschauerströme in und beim Stadion werden mittels einer ausreichenden und erkennbaren Segmentierung des Stadions und die entsprechenden Hinweiszeichen gelenkt.

     

     

    Die Einhaltung von Stadionverboten wird durch das System von Reservierung und Vertrieb von Eintrittskarten sowie Maßnahmen zur Vermeidung einer wie auch immer gearteten Übertragung von ausgegebenen Karten erreicht.

     

     

    Ein im Rahmen der Kartenvergabe vom Veranstalter zu führendes Register ist eine wichtige Informationsquelle des Veranstalters, der örtlichen Behörden und der Polizei.

     

     

    Die Kartenverwaltung betrifft den Einlass in das Stadion. Dies umfasst folgende Aspekte:

     

     

     

    die Herstellung der Eintrittskarten;

     

     

     

    den Vertrieb von Eintrittskarten;

     

     

     

    die Einlasskontrolle.

     

    Durchführung:

     

    A.

    Die Eintrittskarte genügt folgenden strengen Qualitätsauflagen:

     

     

    Angaben zum Spiel und zum Stadion;

     

     

    Verhaltensregeln für den Zuschauer;

     

     

    die Bedingungen für den Zutritt und den Aufenthalt, in der eigenen Landessprache;

     

     

    den Namen des Inhabers und den Namen der Verkaufs-/Vertriebsstelle;

     

     

    im Prinzip ist der Käufer der Karte auch der Endbenutzer;

     

     

    die Karte ist fälschungssicher;

     

     

    zur Karte gehört die so genannte Beilage, in der der Veranstalter angibt,

     

     

     

    welche Gegenstände im Stadion verboten sind;

     

     

     

    dass alkoholische Getränke und/oder Drogen am Eingang und im Stadion verboten sind;

     

     

     

    dass gegen Zuschauer, die im Stadion Feuerwerkskörper oder andere Gegenstände werfen, vorgegangen wird;

     

     

     

    dass jede Form von Beleidigung und rassistischer Äußerung geahndet wird;

     

     

     

    dass die Einnahme eines Sitzplatzes, der nicht mit den Angaben auf der Eintrittskarte übereinstimmt, zur Ausweisung aus dem Stadion führen kann;

     

     

     

    dass der Zuschauer sich damit einverstanden erklären muss, beim Betreten des Stadions durchsucht zu werden, und dass er ferner verpflichtet ist, sich beim Vorzeigen der Eintrittskarte auf Verlangen auszuweisen.

     

    B.

    Beim Vertrieb der Karten werden folgende Anforderungen erfüllt:

     

     

    Der Veranstalter gibt in Informationskampagnen die offiziellen Verkaufsstellen und die Art und Weise des Verkaufs bekannt, und Interessenten wird dringend empfohlen, Eintrittskarten nur über diese offiziellen Stellen zu erwerben; sie werden darauf hingewiesen, dass das Vertriebssystem keine Möglichkeiten für den so genannten Schwarzmarkt bietet.

     

     

    Dem Veranstalter ist jederzeit bekannt, wo die Karten sich je Land und Vertriebsstelle befinden.

     

     

    Bei der Vergabe der verfügbaren Karten an die Zielgruppen wird darauf geachtet, dass die allgemeine Öffentlichkeit und die Fans der teilnehmenden Mannschaften über ausreichend Karten verfügen, und zwar in aller Fairness und soweit es nach den Wettbewerbsregeln der Europäischen Gemeinschaften erlaubt ist.

     

     

    Der Veranstalter legt eine Rücknahmeregelung für Landesverbände in Ländern mit ungenügendem Absatz fest.

     

     

    Der Veranstalter erlegt dem offiziellen Vertreiber eine Rückgabepflicht für unverkaufte Eintrittskarten auf.

     

     

    Der Veranstalter berücksichtigt, dass sich der Verkaufsprozess bei tranchenweisem Vertrieb und Verkauf von Eintrittskarten besser kontrollieren lässt. Der Veranstalter stellt Zuverlässigkeitsanforderungen an die Vertreiber.

     

     

    Der Veranstalter kann im Falle von Unregelmäßigkeiten jederzeit in den Vertriebsprozess eingreifen.

     

     

    Der Veranstalter schreibt dem Vertreiber eine Informationspflicht vor. Der Vertreiber teilt dem Veranstalter den Verlauf des Kartenverkaufs — gegebenenfalls in Kombination mit Reiserouten und Aufenthaltsorten — mit.

     

     

    Erfolgt die Reservierung einer Karte nicht ausschließlich über den nationalen Fußballbund oder den eigenen Verein des Zuschauers/Fans, gibt der Interessent die Mannschaft an, dessen Fan er ist. Dies kann dann bei der endgültigen Zuweisung unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Ordnung und Sicherheit berücksichtigt werden.

     

     

    Die Eintrittskarten sind nicht übertragbar.

     

     

    Personen mit einem Stadionverbot erhalten keine Eintrittskarten.

     

     

    Am Spieltag werden keine Eintrittskarten verkauft.

     

     

    Ein Käufer erhält nicht mehr als zwei Karten. Bei der Lieferung wird der Name eingetragen.

     

     

    Die endgültige Übergabe der Karten erfolgt so spät wie möglich (austauschbare Voucher).

     

     

    Der Veranstalter muss die Sicherheit bieten, dass derjenige, auf dessen Namen die Karte ausgestellt wurde — der Karteninhaber — seine Eintrittskarte auch geliefert bekommt.

     

    C.

    An eine adäquate Einlasspolitik und -kontrolle werden folgende Anforderungen gestellt:

     

     

    Der Veranstalter gibt den Zuschauern vorher bekannt, wer Zutritt und wer keinen Zutritt zum Stadion hat.

     

     

    Personen mit einem Stadionverbot werden auf keinen Fall eingelassen.

     

     

    Zuschauer, die offensichtlich betrunken sind, werden nicht eingelassen.

     

     

    Zuschauer mit Gegenständen, die die Sicherheit und/oder Ordnung im Stadion gefährden können, werden nicht eingelassen.

     

     

    Zuschauer mit Gegenständen, die eine politische Botschaft, Diskriminierungen, Rassismus oder eine Beleidigung zum Ausdruck bringen, werden nicht eingelassen.

     

     

    Die Einlasskontrolle muss ordnungsgemäß durchgeführt werden, einschließlich Leibesvisitation und Ausführung von Stadionverbot.

     

     

    Eine zügige Einlasskontrolle verhindert das Entstehen langer Menschenschlangen.

     

     

    Mittels der Einlasskontrolle wird sichergestellt, dass keine Überfüllung von Blöcken entsteht.

     

     

    Automatische Einlasssysteme erfüllen hohe Anforderungen bezüglich Zuverlässigkeit und Kontinuität.

     

    c)

    Akkreditierung

     

     

    Neben der Strategie der Kartenvergabe bildet die Akkreditierungsstrategie eines der Kernelemente zur Gewährleistung der Sicherheit im Stadion. Das Akkreditierungssystem soll der Überfüllung vorbeugen und die Kontrolle und Lenkung des Zuschauerstroms ermöglichen.

     

     

    Durchführung:

     

     

    Ein Akkreditierungsausweis wird nur an Personen vergeben, die in einer bestimmten Zone des Stadions eine funktionelle Aufgabe wahrnehmen sollen, und der Akkreditierungsausweis wird nur für diese bestimmte Zone ausgestellt.

     

     

    Ein Akkreditierungsausweis an sich berechtigt nicht zu einem Sitzplatz im Stadion.

     

     

    Akkreditierungsausweise sind nicht übertragbar.

     

     

    Akkreditierungsausweise sollen fälschungssicher sein.

     

    5.

    Ordnungsvorschriften — ziviler Ausschluss

     

    Es werden Ordnungsvorschriften formuliert. Die Ordnungsvorschriften umfassen die internen Regeln des Veranstalters und präzisieren zumindest, welche Gegenstände verboten sind und welches Verhalten untersagt ist und wann Gegenstände abzugeben sind.

     

    Die Ordnungsvorschriften werden den Zuschauern deutlich und dauerhaft zur Kenntnis gebracht.

     

    Es werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Ordnungsvorschriften umzusetzen und ihre Einhaltung zu überwachen.

     

    Es wird eine Regelung über den zivilen Ausschluss festgelegt. Diese Maßnahme wird auf Personen angewandt, die durch ihr Handeln oder Verhalten gegen die Ordnungsvorschriften verstoßen haben.

     

    Es werden die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um den zivilen Ausschluss umzusetzen und den Erfolg der Maßnahme zu überprüfen.

     

    6.

    Abschluss einer Übereinkunft (oder mehrerer Übereinkünfte)  (1)

     

    Hinsichtlich seiner Verpflichtungen schließt der Veranstalter eines nationalen oder internationalen Fußballspiels eine Übereinkunft mit den betreffenden Behörden, Polizei- und Hilfsdiensten ab. Diese Übereinkunft ermöglicht es, die Verpflichtungen des Veranstalters vertraglich festzulegen und somit einklagbar zu machen.

     

    Die Übereinkunft wird rechtzeitig vor dem Spiel, dem Turnier oder Meisterschaftsspiel geschlossen und in ihr werden die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten des Veranstalters festgelegt.

     

    Die Übereinkunft umfasst zumindest folgende Bestimmungen:

     

     

    höchstzulässige Zuschauerzahl für das Stadion;

     

     

    Sicherheitsnormen für das Stadion;

     

     

    Notfallplan und Evakuierungsplan;

     

     

    Plan des Stadions;

     

     

    die hinsichtlich der Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten des Veranstalters getroffenen Abmachungen, unter anderem in Bezug auf die Kartenvergabe- und Akkreditierungsstrategie, den Einsatz von Ordnern, die Kameraüberwachung, das Vorgehen in der Frage des Alkoholkonsums, die verbotenen Gegenstände, den erforderlichen Informationsaustausch mit dem Veranstalter (insbesondere was die den Polizeidienststellen zu erteilenden Auskünfte über den Spielplan für die (Meisterschafts- oder Freundschafts-)Spiele auf internationaler Ebene angeht, was auch Konsultationen vor der Festlegung des Spieltermins einschließt) usw.

     

    7.

    Örtliche Vereinbarung

     

    Der Veranstalter eines nationalen oder internationalen Fußballspiels und alle beteiligten Parteien, einschließlich der Polizei, der örtlichen Behörden, der Fanclubs, der Ortsansässigen (bzw. der Vereinigung der Ortsansässigen) und der Transportunternehmen, schließen eine örtliche Vereinbarung mit dem Ziel ab, ein Verhältnis des gegenseitigen Vertrauens zwischen allen Partnern aufzubauen.

     

    Diese örtliche Vereinbarung garantiert mithin die Sicherheit aller Fans, Ortsansässigen und sonstigen beteiligten Personen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Stadions.

     

    Die Vereinbarung umfasst folgende Bestimmungen:

     

     

    Aufstellung von Bedingungen für die Mitgliedschaft in einem Fanclub oder Verband, deren Nichterfüllung für die betreffenden Personen zum Ausschluss aus dem Fanclub und zum Stadionverbot führt;

     

     

    Förderung des Vorverkaufs von Eintrittskarten;

     

     

    deutliche und konkrete Beschreibung des Umgangs mit Problemen, die sich ergeben, wenn die Sicherheitsnormen nicht erfüllt werden, sowie Ausarbeitung etwaiger alternativer Sicherheitsnormen;

     

     

    Austausch von Informationen über die Reisebewegungen von Fans und die Absichten und Gewohnheiten der Fans;

     

     

    Formulierung von Lösungen im Zusammenhang mit Problemen, die sich für Ortsansässige und unmittelbare Nachbarn des Stadions ergeben;

     

     

    Abmachungen mit den betreffenden Transportunternehmen.

     

    Der Veranstalter eines nationalen oder internationalen Fußballspiels nimmt in diese örtliche Vereinbarung einen Zeitplan für die Verwirklichung der verschiedenen geplanten Projekte und/oder Initiativen auf.

     


    (1)  Es geht hier um eine oder mehrere Übereinkünfte, die mit verschiedenen vom Fußballgeschehen betroffenen Organisationen geschlossen werden können und die sich auf die Festlegung von Anforderungen oder auf die Erteilung einer Genehmigung durch die öffentlichen Behörden beziehen können, woraus wiederum eine Schadensersatzpflicht entstehen kann.

    Anlage 4

    SPEZIFIKATIONEN UND MUSTER DER ERKENNUNGSWESTE DER POLIZEI

    Es handelt sich um eine (über den Kopf zu ziehende) Schlupfweste.

    Farbe: NATO-BLAU.

    Farbbezeichnung: Pantone 279C.

    Markierungen:

    Aufdruck des Wortes „POLICE“ (nur in Englisch) mit rechteckiger Umrandung in der Mitte der Rückseite und der Vorderseite.

    Buchstaben des Wortes „POLICE“ und Umrandung: NATO-blauer Untergrund.

    Buchstaben und Umrandung in leuchtendem Silber.

    Maße der Umrandung = 25 cm × 9 cm

    Buchstabengröße:

    Breite = 1,3 cm pro Buchstabe

    Höhe = 7,5 cm

    Vorderseite:

    Auf der linken Seite in Brusthöhe (über der rechteckigen Umrandung): Flagge des jeweiligen Staates, 10 cm × 7 cm — aufgestickt/aufgenäht oder in einer Plastikeinsteckhülle.

    Auf der rechten Seite in Brusthöhe (über der rechteckigen Umrandung): EU-Symbol 8 cm × 8 cm.

    Ein silbernes Band von 5 cm Breite sollte unterhalb der rechteckigen Umrandung horizontal über die Vorderseite verlaufen.

    Rückseite:

    Flagge des jeweiligen Staates über der rechteckigen Umrandung: 10 cm × 7 cm.

    Ein silbernes Band von 5 cm Breite sollte unterhalb der rechteckigen Umrandung horizontal über die Rückseite verlaufen.

    Die Westen sollten an beiden Seiten mit Klett- oder Druckknopfverschlüssen gesichert werden können.

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