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Document 22002X1126(01)
Information on the entry into force of the Interbus Agreement on the international occasional carriage of passengers by coach and bus
Unterrichtung über das Inkrafttreten des Interbus-Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen
Unterrichtung über das Inkrafttreten des Interbus-Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen
ABl. L 321 vom 26.11.2002, p. 44–44
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Unterrichtung über das Inkrafttreten des Interbus-Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen
Amtsblatt Nr. L 321 vom 26/11/2002 S. 0044 - 0044
Unterrichtung über das Inkrafttreten des Interbus-Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen Das Interbus-Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen wird zum 1. Januar 2003 in Kraft treten, da die in Artikel 19 des Übereinkommens vorgesehenen Verfahren am 3. Oktober 2002 abgeschlossen worden sind. Das Inkrafttreten zum 1. Januar 2003 gilt im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 28 für alle diejenigen Vertragsparteien, die das Übereinkommen bisher ratifiziert haben. Dabei handelt es sich um folgende Vertragsparteien: die Tschechische Republik, die Europäische Gemeinschaft, Ungarn, Litauen, Lettland, Rumänien und Slowenien.