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Document 22002X1126(01)

    Unterrichtung über das Inkrafttreten des Interbus-Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen

    ABl. L 321 vom 26.11.2002, p. 44–44 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    22002X1126(01)

    Unterrichtung über das Inkrafttreten des Interbus-Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen

    Amtsblatt Nr. L 321 vom 26/11/2002 S. 0044 - 0044


    Unterrichtung über das Inkrafttreten des Interbus-Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen

    Das Interbus-Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen wird zum 1. Januar 2003 in Kraft treten, da die in Artikel 19 des Übereinkommens vorgesehenen Verfahren am 3. Oktober 2002 abgeschlossen worden sind.

    Das Inkrafttreten zum 1. Januar 2003 gilt im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 28 für alle diejenigen Vertragsparteien, die das Übereinkommen bisher ratifiziert haben. Dabei handelt es sich um folgende Vertragsparteien: die Tschechische Republik, die Europäische Gemeinschaft, Ungarn, Litauen, Lettland, Rumänien und Slowenien.

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