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Document L:1989:029:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 29, 31. Januar 1989


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 29
32. Jahrgang
31. Januar 1989



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
 

*

VERORDNUNG (EWG) Nr. 222/89 DES RATES vom 24. Januar 1989 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 354/79 zur Festlegung allgemeiner Einfuhrbestimmungen für Wein, Traubensaft und Traubenmost #

1

  

Verordnung (EWG) Nr. 223/89 der Kommission vom 30. Januar 1989 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen

2

  

Verordnung (EWG) Nr. 224/89 der Kommission vom 30. Januar 1989 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden

4

  

Verordnung (EWG) Nr. 225/89 der Kommission vom 30. Januar 1989 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Milch und Milcherzeugnisse

6

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 226/89 der Kommission vom 26. Januar 1989 über das Verfahren zur Bestimmung des Fleischgehalts von Waren der KN-Code 1602 49 11, 1602 49 13, 1602 49 15, 1602 49 19, 1602 49 30 und 1602 49 50

11

  

VERORDNUNG (EWG) Nr. 227/89 DER KOMMISSION vom 30. Januar 1989 über die Lieferung verschiedener Partien raffinierten Rapsöls im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe #

13

  

VERORDNUNG (EWG) Nr. 228/89 DER KOMMISSION vom 30. Januar 1989 über die Lieferung von raffiniertem Sonnenblumenöl an Bolivien als Nahrungsmittelhilfe #

19

  

Verordnung (EWG) Nr. 229/89 der Kommission vom 30. Januar 1989 zur Festsetzung der Beträge, welche im Sektor Rindfleisch auf Erzeugnisse, die das Vereinigte Königreich in der Woche vom 9. bis 15. Januar 1989 verlassen haben, erhoben werden

22

  

Verordnung (EWG) Nr. 230/89 der Kommission vom 30. Januar 1989 zur ersten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2310/88 zur Festsetzung der Ausgleichsabgaben für Saatgut

24

 

*

Verordnung (EWG) Nr. 231/89 der Kommission vom 30. Januar 1989 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3143/85 über den Absatz von Butter zu herabgesetzten Preisen aus Beständen der Interventionsstellen für den unmittelbaren Verbrauch in Form von Butterfett

27

  

VERORDNUNG (EWG) Nr. 232/89 DER KOMMISSION vom 30. Januar 1989 über Lieferungen von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe #

28

  

Verordnung (EWG) Nr. 233/89 der Kommission vom 30. Januar 1989 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Rindfleischsektor

34

  

Verordnung (EWG) Nr. 234/89 der Kommission vom 30. Januar 1989 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker

43

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Kommission

  

89/59/EWG, EURATOM, EGKS:

 
 

*

BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. Oktober 1988 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die ab dem 1. November 1987 auf die Dienstbezüge der in einem Drittland diensttuenden Beamten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind #

45

  

89/60/EWG, Euratom, EGKS:

 
 

*

Beschluß der Kommission vom 21. Oktober 1988 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die ab dem 1. Dezember 1987 auf die Dienstbezüge der in einem Drittland diensttuenden Beamten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind

47

  

89/61/EWG, Euratom, EGKS:

 
 

*

Beschluß der Kommission vom 22. November 1988 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die ab dem 1. Februar 1988 auf die Dienstbezüge der in einem Drittland diensttuenden Beamten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind

49

  

89/62/EWG, Euratom, EGKS:

 
 

*

Beschluß der Kommission vom 22. November 1988 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die ab dem 1. März 1988 auf die Dienstbezüge der in einem Drittland diensttuenden Beamten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind

51

  

89/63/EWG, Euratom, EGKS:

 
 

*

Beschluß der Kommission vom 22. November 1988 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die ab dem 1. April 1988 auf die Dienstbezüge der in einem Drittland diensttuenden Beamten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind

53

  

89/64/EWG, Euratom, EGKS:

 
 

*

Beschluß der Kommission vom 22. November 1988 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die ab dem 1. Mai 1988 auf die Dienstbezüge der in einem Drittland diensttuenden Beamten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind

55

  

89/65/EWG, Euratom, EGKS:

 
 

*

Beschluß der Kommission vom 22. November 1988 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die ab dem 1. Juni 1988 auf die Dienstbezüge der in einem Drittland diensttuenden Beamten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind

57

  

89/66/EWG, Euratom, EGKS:

 
 

*

Beschluß der Kommission vom 22. November 1988 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die ab dem 1. August 1988 auf die Dienstbezüge der in einem Drittland diensttuenden Beamten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind

59

  

89/67/EWG, Euratom, EGKS:

 
 

*

Beschluß der Kommission vom 22. November 1988 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die ab dem 1. September 1988 auf die Dienstbezüge der in einem Drittland diensttuenden Beamten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind

61

  

89/68/EWG, Euratom, EGKS:

 
 

*

Beschluß der Kommission vom 22. November 1988 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die ab dem 1. Oktober 1988 auf die Dienstbezüge der in einem Drittland diensttuenden Beamten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind

63

  

89/69/EWG, Euratom, EGKS:

 
 

*

Beschluß der Kommission vom 22. Dezember 1988 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die ab dem 1. November 1988 auf die Dienstbezüge der in einem Drittland diensttuenden Beamten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind

65

  

89/70/EWG, EURATOM, EGKS:

 
 

*

BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. Dezember 1988 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die ab dem 1. Dezember 1988 auf die Dienstbezüge der in einem Drittland diensttuenden Beamten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind #

67




DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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