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Document L:2013:077:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Union, L 77, 20. März 2013


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    ISSN 1977-0642

    doi:10.3000/19770642.L_2013.077.deu

    Amtsblatt

    der Europäischen Union

    L 77

    European flag  

    Ausgabe in deutscher Sprache

    Rechtsvorschriften

    56. Jahrgang
    20. März 2013


    Inhalt

     

    II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

    Seite

     

     

    INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE

     

     

    2013/138/EU

     

    *

    Beschluss des Rates vom 18. März 2013 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat in Bezug auf die Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 zu vertreten den Standpunkts

    1

     

     

    2013/139/EU

     

    *

    Beschluss des Rates vom 18. März 2013 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf die Verlängerung des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 zu vertretenden Standpunkts

    2

     

     

    VERORDNUNGEN

     

    *

    Verordnung (EU) Nr. 244/2013 der Kommission vom 19. März 2013 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) in Nährstoffzubereitungen für Säuglings- und Kleinkindernahrung (1)

    3

     

    *

    Verordnung (EU) Nr. 245/2013 der Kommission vom 19. März 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 bezüglich der Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen an EU-Flughäfen (1)

    5

     

    *

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 246/2013 der Kommission vom 19. März 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 bezüglich der Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen auf EU-Flughäfen (1)

    8

     

     

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 247/2013 der Kommission vom 19. März 2013 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

    12

     

     

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 248/2013 der Kommission vom 19. März 2013 über die Erteilung von Einfuhrlizenzen für die in den ersten sieben Tagen des Monats März 2013 im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 533/2007 eröffneten Zollkontingents für Geflügelfleisch gestellten Anträge

    14

     

     

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 249/2013 der Kommission vom 19. März 2013 über die Erteilung von Einfuhrlizenzen für die in den ersten sieben Tagen des Monats März 2013 im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 539/2007 eröffneten Zollkontingents für bestimmte Erzeugnisse im Sektor Eier und Eieralbumin gestellten Anträge

    16

     

     

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 250/2013 der Kommission vom 19. März 2013 über die Erteilung von Einfuhrlizenzen für die in den ersten sieben Tagen des Monats März 2013 im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 1385/2007 eröffneten Zollkontingents für Geflügelfleisch gestellten Anträge

    18

     

     

    RICHTLINIEN

     

    *

    Richtlinie 2013/10/EU der Kommission vom 19. März 2013 zur Änderung der Richtlinie 75/324/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen zwecks Anpassung ihrer Kennzeichnungsvorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (1)

    20

     

     

    BESCHLÜSSE

     

     

    2013/140/EU

     

    *

    Beschluss des Rates vom 18. März 2013 zur Ernennung eines österreichischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen

    23

     

     

    2013/141/EU

     

    *

    Beschluss des Rates vom 18. März 2013 zur Ernennung eines spanischen Mitglieds und dreier spanischen Stellvertreter im Ausschuss der Regionen

    24

     


     

    (1)   Text von Bedeutung für den EWR

    DE

    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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