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Document L:1994:036:TOC
Official Journal of the European Communities, L 36, 8 February 1994
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 36, 8. Februar 1994
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 36, 8. Februar 1994
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 276/94 der Kommission vom 7. Februar 1994 zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 266/93 und (EWG) Nr. 936/93 hinsichtlich der Beantragung und Gewährung der befristeten Sonderentschädigung für bestimmte Lieferungen von Obst und Gemüse aus Griechenland | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 277/94 der Kommission vom 7. Februar 1994 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2814/90 mit Durchführungsbestimmungen zur Definition der zu schweren Schlachtkörpern gemästeten Lämmer | |||
Verordnung (EG) Nr. 278/94 der Kommission vom 7. Februar 1994 zur Festsetzung der Beihilfe für Baumwolle | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
94/70/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 31. Januar 1994 mit einem vorläufigen Verzeichnis der Drittländer, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Rohmilch, wärmebehandelter Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis zulassen | |||
94/71/EG, Euratom: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 1. Februar 1994 zur Änderung der Entscheidung 90/178/Euratom, EWG, mit der Luxemburg ermächtigt wird, bei der Berechnung der Grundlage für die Mehrwertsteuer- eigenmittel bestimmte Gruppen von Umsätzen nicht zu berücksichtigen und die Grundlage bei bestimmten anderen Gruppen von Umsätzen anhand annähernder Schätzungen zu ermitteln (Nur der französische Text ist verbindlich) | |||
94/72/EG, Euratom: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 1. Februar 1994 zur Änderung der Entscheidung 90/179/Euratom, EWG, mit der die Bundesrepublik Deutschland ermächtigt wird, statistische Angaben vor dem vorletzten Jahr zu verwenden und bei der Berechnung der Grundlage für die Mehrwertsteuer-eigenmittel bestimmte Gruppen von Umsätzen nicht zu berücksichtigen bzw. die Grundlage bei bestimmten anderen Gruppen von Umsätzen anhand annähernder Schätzungen zu ermitteln (Nur der deutsche Text ist verbindlich) | |||
94/73/EG, Euratom: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 1. Februar 1994 zur Änderung der Entscheidung 90/180/Euratom, EWG, mit der die Niederlande ermächtigt werden, bei der Berechnung der Grundlage für die Mehrwertsteuer-eigenmittel bestimmte Gruppen von Umsätzen nicht zu berücksichtigen und die Grundlage bei bestimmten anderen Gruppen von Umsätzen anhand annähernder Schätzungen zu ermitteln (Nur der niederländische Text ist verbindlich) | |||
94/74/EG, Euratom: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 1. Februar 1994 zur Änderung der Entscheidung 90/183/Euratom, EWG, mit der Irland ermächtigt wird, bei der Berechnung der Grundlage für die Mehrwertsteuereigenmittel bestimmte Gruppen von Umsätzen nicht zu berücksichtigen und die Grundlage bei bestimmten anderen Gruppen von Umsätzen anhand annähernder Schätzungen zu ermitteln (Nur der englische Text ist verbindlich) | |||
94/75/EG, Euratom: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 1. Februar 1994 zur Änderung der Entscheidung 90/184/Euratom, EWG, mit der Dänemark ermächtigt wird, bei der Berechnung der Grundlage für die Mehrwertsteuer- eigenmittel bestimmte Gruppen von Umsätzen nicht zu berücksichtigen und die Grundlage bei bestimmten anderen Gruppen von Umsätzen anhand annähernder Schätzungen zu ermitteln (Nur der dänische Text ist verbindlich) | |||
94/76/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 7. Februar 1994 zur Genehmigung der in Luxemburg bei der Zuteilung zusätzlicher Referenzmengen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates im Sektor Milch und Milcherzeugnisse zu beachtenden Kriterien (Nur der französische Text ist verbindlich) | |||
94/77/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 7. Februar 1994 zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |