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Document L:1984:126:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 126, 12. Mai 1984


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    Amtsblatt
    der Europäischen Gemeinschaften

    ISSN 0376-9453

    L 126
    27. Jahrgang
    12. Mai 1984



    Ausgabe in deutscher Sprache

     

    Rechtsvorschriften

      

    Inhalt

     

    Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
     

    *

    Verordnung (EWG) Nr. 1262/84 des Rates vom 10. April 1984 betreffend den Abschluß des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen

    1

      

    Internationales Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen

    3

     
      

    II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

     
      

    Rat

      

    84/253/EWG:

     
     

    *

    Achte Richtlinie 84/253/EWG des Rates vom 10. April 1984 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung der Rechnungslegungsunterlagen beauftragten Personen

    20

      

    84/254/EWG:

     
     

    *

    Beschluß des Rates vom 10. April 1984 zur Änderung des Beschlusses 79/783/EWG zur Festlegung eines Mehrjahresprogramms (1979-1983) auf dem Gebiet der Datenverarbeitung

    27

      

    84/255/EWG:

     
     

    *

    Beschluß des Rates vom 10. April 1984 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung der befristeten Vereinbarung einer gemeinsamen Disziplin zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Finnland betreffend den gegenseitigen Handel mit Käse

    34

      

    Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung der befristeten Vereinbarung einer gemeinsamen Disziplin zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Finnland betreffend den gegenseitigen Handel mit Käse

    35




    DE



    Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
    Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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