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Document 32023D2068

Beschluss (EU) 2023/2068 der Europäischen Zentralbank vom 12. September 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/2278 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2023 (EZB/2022/40) (EZB/2023/23)

ECB/2023/23

ABl. L 238 vom 27.9.2023, p. 147–148 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2068/oj

27.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 238/147


BESCHLUSS (EU) 2023/2068 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 12. September 2023

zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/2278 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2023 (EZB/2022/40) (EZB/2023/23)

DAS DIREKTORIUM DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2015/2332 der Europäischen Zentralbank vom 4. Dezember 2015 über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen (EZB/2015/43) (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zu genehmigen.

(2)

Auf der Grundlage von Schätzungen der Nachfrage nach Euro-Münzen im Jahr 2023, welche die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, der EZB vorgelegt haben, hat die EZB den Gesamtumfang der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen und nicht für den Umlauf bestimmten Euro-Sammlermünzen im Jahr 2023 mit Beschluss (EU) 2022/2278 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/40) (2) genehmigt.

(3)

Gemäß Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) müssen die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, die EZB benachrichtigen, wenn es wahrscheinlich ist, dass die tatsächliche Nachfrage nach Euro-Münzen den für das jeweilige Kalenderjahr genehmigten Umfang der Ausgabe von Münzen übersteigt, und einen Antrag auf Ad-hoc-Genehmigung eines zusätzlichen Umfangs der Ausgabe von Münzen im jeweiligen Kalenderjahr stellen, falls die erhöhte Münznachfrage fortbesteht.

(4)

Am 31. Juli 2023 beantragte die Oesterreichische Nationalbank im Namen Österreichs bei der EZB, den genehmigten Umfang der Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen in Österreich im Jahr 2023 um 35,00 Mio. EUR zu erhöhen — d. h. eine Erhöhung von 81,00 Mio. EUR auf 116,00 Mio. EUR. Dementsprechend wird der Gesamtumfang der Ausgabe von Euro-Münzen für Österreich im Jahr 2023 auf 291,51 Mio. EUR steigen, davon 116,00 Mio. EUR Umlaufmünzen und 175,51 Mio. EUR Sammlermünzen. Der Antrag erfolgte als Reaktion auf die stärkere Nachfrage nach Euro-Münzen in bargeldintensiven Sektoren, insbesondere nach Euro-Münzen mit hohem Nennwert, in Verbindung mit der Ad-hoc-Nachfrage nach Euro-Münzen von in Österreich tätigen Firmenkundenbanken und einer gestiegenen grenzüberschreitenden Münznachfrage der Nachbarländer.

(5)

Gemäß Artikel 3 Absatz 7 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) erlässt das Direktorium im Hinblick auf den Antrag auf Ad-hoc-Genehmigung einen Einzelbeschluss, wenn der Antrag keiner Änderung bedarf.

(6)

Der Beschluss (EU) 2022/2278 (EZB/2022/40) sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Änderungen

Die Tabelle in Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2022/2278 (EZB/2022/40) wird wie folgt geändert:

1.

Die Zeile betreffend Österreich erhält folgende Fassung:

„Österreich

116,00

175,51

291,51 “

;

2.

Die Zeile mit der Bezeichnung „Total“ erhält folgende Fassung:

„Total

2 135,94

496,18

2 632,12 “

.

Artikel 2

Wirksamwerden

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.

Artikel 3

Adressaten

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 12. September 2023.

Für den EZB-Rat

Die Präsidentin der EZB

Christine LAGARDE


(1)   ABl. L 328 vom 12.12.2015, S. 123.

(2)  Beschluss (EU) 2022/2278 der Europäischen Zentralbank vom 8. November 2022 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2023 (EZB/2022/40) (ABl. L 300 vom 21.11.2022, S. 46).


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