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Document 32023D2066

Beschluss (GASP) 2023/2066 des Rates vom 25. September 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1599 über eine Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea

ST/12385/2023/INIT

ABl. L 238 vom 27.9.2023, p. 141–142 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2066/oj

27.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 238/141


BESCHLUSS (GASP) 2023/2066 DES RATES

vom 25. September 2023

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1599 über eine Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 29. Juni 2023 hat der Rat ein Krisenmanagementkonzept für eine mögliche Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit den westafrikanischen Ländern im Golf von Guinea genehmigt. Dieses Konzept beruht auf einem integrierten Ansatz für eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit Benin, Côte d'Ivoire, Ghana und Togo, einschließlich der Einrichtung einer Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) mit der Bezeichnung „Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea“ (im Folgenden „Initiative“), ergänzt durch die Entsendung von Militärberatern in Delegationen der Union in Verbindung mit Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und in Synergie mit sicherheitsbezogenen Projekten.

(2)

Der Rat hat am 3. August 2023 den Beschluss (GASP) 2023/1599 (1) erlassen, mit dem die Initiative in Benin und Ghana – auf der Grundlage von Ersuchen seitens dieser Länder – eingerichtet wurde.

(3)

Mit Schreiben vom 17. Juli 2023 ersuchte die Premierministerin der Republik Togo die Union, die Initiative im Hoheitsgebiet der Republik Togo einzurichten.

(4)

Mit Schreiben vom 20. Juli 2023 hat der Premierminister der Republik Côte d’Ivoire die Union ersucht, die Initiative im Hoheitsgebiet der Republik Côte d’Ivoire einzurichten.

(5)

Die Initiative sollte daher auch in Côte d’Ivoire und Togo eingerichtet werden.

(6)

Der Beschluss (GASP) 2023/1599 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2023/1599 erhält folgende Fassung:

„Artikel 1

Einrichtung

(1)   Die Union führt eine Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) mit dem strategischen Ziel durch, die westafrikanischen Länder im Golf von Guinea, in denen diese Mission eingerichtet wird, bei der Entwicklung angemessener Fähigkeiten innerhalb ihrer Sicherheits- und Verteidigungskräfte zu unterstützen, um den von terroristischen bewaffneten Gruppen ausgeübten Druck einzudämmen und darauf zu reagieren.

(2)   Die in Absatz 1 genannte Mission wird „Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea“ (im Folgenden „Initiative“) genannt.

(3)   Die Initiative wird in Benin, Côte d’Ivoire, Ghana und Togo eingerichtet.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 16. August 2023.

Geschehen zu Brüssel am 25. September 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

H. GÓMEZ HERNÁNDEZ


(1)  Beschluss (GASP) 2023/1599 des Rates vom 3. August 2023 über eine Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der Europäischen Union zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea (ABl. L 196 vom 4.8.2023, S. 25).


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