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Document 52021BP1639

    Entschließung (EU) 2021/1639 des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2019 sind

    ABl. L 340 vom 24.9.2021, p. 396–400 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2021/1639/oj

    24.9.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 340/396


    ENTSCHLIESSUNG (EU) 2021/1639 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 29. April 2021

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2019 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung für das Haushaltsjahr 2019,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0079/2021),

    A.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (im Folgenden „Behörde“) für das Haushaltsjahr 2019 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 27 138 027,61 EUR belief, was gegenüber 2018 eine Erhöhung um 7,66 % bedeutet; in der Erwägung, dass sich die Behörde aus einem Beitrag der Union (10 083 336 EUR, was einem Anteil von 37,16 % entspricht) und Beiträgen der nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten (17 054 691,61 EUR, was einem Anteil von 62,84 % entspricht) finanziert;

    B.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2019 der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Behörde zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    1.

    stellt anerkennend fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2019 zu einer Vollzugsquote von 100 % geführt haben, was der Quote des Jahres 2018 entspricht; stellt außerdem fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 85,63 % lag, was gegenüber 2018 einem Anstieg um 0,15 % entspricht;

    2.

    stellt fest, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge in den Haushaltsdokumenten des Jahres 2019 nicht vollständig beschrieben wird, wie die Beiträge der Union und der zuständigen nationalen Behörden der EFTA-Mitglieder berechnet wurden, und dass der geschätzte Wert der Beiträge der zuständigen nationalen Behörden für die Arbeitgeberbeiträge zur Altersversorgung, die vom Arbeitgeber gezahlt werden, 2019 nicht an den tatsächlichen Betrag angepasst wurde, was zu einem höheren Beitrag als erforderlich führte; entnimmt der Antwort der Behörde, dass der Finanzierungsschlüssel für die Beiträge der Union und der zuständigen nationalen Behörden in ihrer Gründungsverordnung (insbesondere Artikel 62) festlegt ist und die Berechnung anhand eines festgelegten Gewichtungsfaktors erfolgt und dass die tatsächlichen Altersversorgungsbeträge erst im Dezember bekannt sind, sodass die verbleibende Zeit bis zum Jahresende nicht ausreicht, um eine Haushaltsänderung vorzubereiten, die den tatsächlichen Betrag widerspiegelt;

    3.

    weist darauf hin, dass dem Bericht des Rechnungshofs zufolge hinsichtlich des prozentualen Beitrags für die zuständigen nationalen Behörden und die Union eine Diskrepanz zwischen den im Jahr 2017 geleisteten Beiträgen (37,16 % von der Union und 62,84 % von den zuständigen nationalen Behörden) und dem 2019 verteilten Überschuss aus dem Jahr 2017 (40 % für die Union und 60 % für die zuständigen nationalen Behörden) besteht; entnimmt der Antwort der Behörde, dass in ihrer Gründungsverordnung der Finanzierungsschlüssel für die Union (40 %) und die zuständigen nationalen Behörden (60 %) festgelegt ist, dass jedoch aufgrund einer Fehleinschätzung in den Jahren 2017 und 2019 der Gesamtprozentsatz für die Wiedereinziehung von den zuständigen nationalen Behörden höher war als jener der Union; stellt fest, dass die Behörde der Union den gesamten Haushaltsüberschuss aus dem Jahr 2017 zurückerstattet hat und dass die Union ihn 2019 an die Behörde zurückzahlte, wobei der ursprüngliche Finanzierungsschlüssel von 40/60 angewandt wurde; fordert die Behörde auf, ihre Berichterstattungspolitik zu verbessern, um künftig zu verhindern, dass es zu beträchtlichen Unstimmigkeiten kommt;

    Leistung

    4.

    stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Behörde bestimmte Maßnahmen als wesentliche Leistungsindikatoren zugrunde legt, um den Mehrwert ihrer Tätigkeiten sowie andere Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Haushaltsführung zu bewerten, etwa eine durchschnittliche Zahl von Teilnehmern bei einschlägigen öffentlichen Konsultationen zu Fragen des Verbraucherschutzes und eine Haushaltsvollzugsquote von 99 %; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Behörde ihr Ziel bei allen wesentlichen Leistungsindikatoren erreicht hat;

    5.

    stellt fest, dass das Arbeitsprogramm der Behörde mit 303 verschiedenen Produkten und Dienstleistungen zu 91 % erfolgreich ausgeführt wurde und dass es bei den übrigen 9 % infolge der Priorisierung anderer, dringenderer Erfordernisse, von Abhängigkeiten von Dritten und von sich ändernden Anforderungen zu geringfügigen Verzögerungen kam;

    6.

    stellt fest, dass die Behörde anstelle ihres derzeit genutzten elektronischen Personalverwaltungssystems gegenwärtig das von der Kommission bereitgestellte Sysper einführt; nimmt zur Kenntnis, dass sich dies in Form von niedrigeren Kosten, Effizienz und Synergien positiv für die Behörde auswirken wird; stellt fest, dass die Verzögerungen im Zusammenhang mit dem Umfang des Projekts überwunden wurden und dass die Einführung 2020 erfolgen sollte; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde diesbezüglich über die konkreten Ergebnisse zu berichten;

    7.

    nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass die Behörde proaktiv Möglichkeiten ermittelt, wie durch den Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden und durch gemeinsame Vergabeverfahren für Effizienz und Synergien mit anderen Agenturen, insbesondere mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, gesorgt werden kann; begrüßt, dass die Behörde in mit Finanztechnologie, Innovation und Cyberabwehrfähigkeit zusammenhängenden Bereichen seit einiger Zeit mit anderen Agenturen zusammenarbeitet; legt der Behörde entschieden nahe, sich tatkräftig um eine weitere und umfassendere Zusammenarbeit mit allen Agenturen der Union zu bemühen;

    8.

    legt der Behörde nahe, mit Blick auf den Bürokratieabbau die Digitalisierung ihrer Dienste voranzutreiben;

    9.

    begrüßt die Bemühungen der Behörde um eine besser koordinierte Aufsichtsregelung im gesamten europäischen Finanzsystem; betont dessen Rolle bei der Sicherstellung eines stabilen, gut integrierten, effizienten und sicheren Finanzmarkts; hebt hervor, dass der Verbraucherschutz in der Union durch die Förderung von Fairness und Transparenz auf dem Produkt- und Finanzdienstleistungsmarkt eine wichtige Rolle spielt, und sieht der Vorlage aktueller Informationen über künftige Maßnahmen in dieser Richtung erwartungsvoll entgegen, auch im Hinblick auf Antworten auf die Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft sowie Nachhaltigkeitsmaßnahmen;

    10.

    begrüßt die neuen Maßnahmen der Behörde zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, einschließlich bilateraler Länderbesuche mit Schwerpunkt auf Verhaltensfragen, der Unterstützung der nationalen zuständigen Behörden und der Entwicklung von Kooperationsplattformen mit Schwerpunkt auf grenzüberschreitenden Fragen, damit der Notwendigkeit einer stärkeren Kontrolle in bestimmten Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird, sodass Schwachstellen auf den Versicherungsmärkten angegangen werden und die Verbraucher vor unlauteren Praktiken multinationaler Versicherungsunternehmen geschützt werden;

    11.

    betont, dass das Finanzsystem in angemessener Weise auf die Herausforderungen der finanziellen Tragfähigkeit, den europäischen Grünen Deal und das Pariser Klimaschutzübereinkommen reagieren muss;

    12.

    ist der Ansicht, dass der Behörde seit ihrer Einrichtung schrittweise immer mehr Aufgaben übertragen wurden; stellt fest, dass die Haushaltsmittel schrittweise und kontinuierlich entsprechend der Ausweitung des Zuständigkeitsbereichs erhöht werden sollten; ist der Ansicht, dass die künftigen Zuständigkeiten, die sich u. a. aus der Strategie zur Digitalisierung des Finanzsektors ergeben, und die Wahrnehmung von Zuständigkeiten bei der Geldwäschebekämpfung eine Anpassung der Finanzmittel der Behörde erfordern;

    13.

    weist darauf hin, dass in bestimmten Fällen bei den Mandaten, die auf der ersten Rechtsetzungsebene angenommen werden, die Mindestfristen außer Acht gelassen werden, die erforderlich sind, damit die Behörde die für die Ausarbeitung und Ergreifung der Maßnahmen der zweiten Ebene nötigen Arbeiten durchführen kann, weshalb Ressourcen neu zugewiesen werden müssen und es zu Verzögerungen bei der Umsetzung bestimmter Maßnahmen kommt;

    14.

    stellt fest, dass die Finanz- und Personalausstattung der Behörde intern umgeschichtet werden müssen, da sich ihre Tätigkeit zunehmend weg von Regulierungsaufgaben und hin zur Durchsetzung und Anwendung des Unionsrechts verlagert; weist darauf hin, dass durch eine strikte Konzentration auf den vom europäischen Gesetzgeber erteilten Auftrag eine wirksamere und effizientere Nutzung der Ressourcen sichergestellt werden kann; ist der Ansicht, dass mehr Mittel und Personal sowie eine bessere Steuerung der Verwaltung und der Verfahren erforderlich sind, damit konvergente Aufsichtspraktiken gefördert werden und so zur Funktionsweise des Binnenmarkts beigetragen wird; betont, dass der Behörde dringend ausreichende Ressourcen zugewiesen werden müssen, damit sie die ihr übertragenen Aufgaben in angemessener und effizienter Weise erfüllen kann;

    15.

    vertritt die Auffassung, dass die Behörde den neuen Herausforderungen im digitalen Bereich und im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit Rechnung tragen sollte; ist der Ansicht, dass die Verwirklichung dieser Ziele und ihre Einbeziehung in den Regulierungs- und Aufsichtsrahmen stets mit der Stärkung des Marktes im Einklang stehen müssen, ohne seine Wettbewerbsfähigkeit zu beeinträchtigen und ohne die Marktteilnehmer, insbesondere kleine und mittelgroße, übermäßig zu belasten; ist ferner der Auffassung, dass die Beaufsichtigung der Umsetzung dieser Ziele mit der Zuweisung von Mitteln in ausreichender Höhe einhergehen muss;

    16.

    weist darauf hin, dass die Behörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben darauf achten muss, für die Einhaltung des Unionsrechts zu sorgen, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Leitprinzip zu achten und die Grundprinzipien des Binnenmarkts einzuhalten;

    17.

    fordert die Behörde auf, für eine angemessene Weiterverfolgung und Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs zu sorgen;

    18.

    fordert die Behörde auf, sich mit den langfristigen systembezogenen Herausforderungen zu befassen, die sich aus den niedrigen Realzinsen ergeben und die für kapitalgedeckte Altersversorgungssysteme, einige Lebensversicherungen und Versicherungsanlageprodukte von besonderer Bedeutung sind, und nach möglichen Lösungen auf EU-Ebene zu suchen, die Verbrauchern bzw. Investoren zugutekommen und die finanzielle Stabilität der Dienstleister sicherstellen würden;

    19.

    fordert die Behörde auf, sich proaktiv mit Fragen der Nachhaltigkeit und Heterogenität privater kapitalgedeckter Altersversorgungssysteme in der EU zu befassen, um die Verbraucher bzw. Investoren sowie die Marktintegrität zu schützen;

    Personalpolitik

    20.

    stellt fest, dass zum 31. Dezember 2019 insgesamt 98,26 % aller Planstellen besetzt waren und 113 der 115 im Haushaltsplan der Union bewilligten Planstellen für Bedienstete auf Zeit besetzt waren (2018: 112 bewilligte Stellen); stellt fest, dass die Behörde 2019 außerdem 36 Vertragsbedienstete und 17 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;

    21.

    nimmt das für 2019 ausgewiesene unausgewogene Verhältnis zwischen Frauen und Männern bei den Führungskräften (sechs Männer und drei Frauen) und im Verwaltungsrat (fünf Männer und drei Frauen) zur Kenntnis; ersucht die Behörde, auf der höheren Führungsebene künftig für ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu sorgen; begrüßt die Absicht der Behörde, für die Ernennung ihres Vorsitzenden eine Liste der in die engere Auswahl kommenden Bewerber zu veröffentlichen, auf der mindestens eine Frau und ein Mann aufgeführt sind; fordert die Behörde auf, sich an den Initiativen der Europäischen Zentralbank zu orientieren, um interne Programme zur Förderung von Frauen und einer größeren Vielfalt unter ihren Beschäftigten anzustoßen; begrüßt die ausgewogene geografische Vertretung unter dem Personal der Behörde;

    22.

    stellt in Bezug auf die Folgemaßnahmen zum Bericht des Rechnungshofs aus dem Vorjahr fest, dass die Behörde den Übergang von Regulierungs- zu Aufsichtsaufgaben noch nicht vollzogen hat und dass die Behörde die für ihre Aufsichtsaufgaben vorgesehenen personellen Ressourcen stärken sollte; stellt fest, dass die Behörde für das Jahr 2021 plant, für zentrale Aufsichtsaufgaben 59,75 verfügbare Vollzeitäquivalente (VZÄ) bereitzustellen; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;

    23.

    vertritt die Ansicht, dass die Behörde bei der Einstellung ihres Personals und der Verwaltung ihrer Mittel über eine gewisse Flexibilität verfügen sollte, da sie den dringlichen, konkreten und technischen Erfordernissen der von ihr beaufsichtigten Branchen gerecht werden muss;

    24.

    stellt fest, dass die Zusammensetzung des Rates der Aufseher der Behörde im Hinblick auf die Regulierungszuständigkeiten der Behörde angemessen erscheint, weniger jedoch im Hinblick auf ihre Aufsichtsaufgaben; bringt erneut seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die nationalen Aufsichtsbehörden ein entscheidendes Mitspracherecht im wichtigsten Leitungsorgan der Behörde haben, was bedeutet, dass sie in der Lage sind, über den Umfang der Maßnahmen der Behörde zur Überprüfung ihrer eigenen Wirksamkeit (Peer Reviews) zu entscheiden; betont, dass der Mangel an Ressourcen die Behörde daran hindert, ihre Aufgaben unabhängig von den Mitgliedstaaten wahrzunehmen (2);

    25.

    ist der Ansicht, dass es für die Behörde von Vorteil ist, dass sie über Mitarbeiter verfügt, die sowohl im öffentlichen Sektor als auch in der Privatwirtschaft Erfahrungen gesammelt haben; ist weiter der Ansicht, dass Vorgehensweisen geprüft werden müssen, wie die Anwerbung talentierter Arbeitskräfte aus der Privatwirtschaft in den öffentlichen Sektor und umgekehrt gefördert werden kann, wobei Mindestvorkehrungen zur Förderung der Unabhängigkeit beider Sektoren zu treffen sind; ist der Ansicht, dass die Umsetzung der Vorschriften in diesem Bereich von gemeinsamen Einrichtungen der Union überwacht werden und den besonderen Umständen jedes Falls Rechnung tragen sollte;

    Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

    26.

    nimmt die von der Behörde bereits getroffenen Maßnahmen und ihre laufenden Bemühungen zur Kenntnis, was die Gewährleistung von Transparenz, die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten und den Schutz von Hinweisgebern anbelangt; stellt fest, dass die Behörde auf ihrer Website ein Verzeichnis der Besprechungen mit externen Interessenträgern veröffentlicht; stellt fest, dass im Jahr 2019 ein Fall eines Interessenkonflikts untersucht wurde; stellt fest, dass einige Lebensläufe und Interessenerklärungen von Mitgliedern des Rates der Aufseher der Behörde ebenso wenig auf der Website der Behörde veröffentlicht sind wie jene der Mitglieder des Verwaltungsrats; fordert die Behörde auf, die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats zu veröffentlichen und der Entlastungsbehörde über die diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten;

    27.

    weist auf die Bemerkungen aus dem Vorjahr zu dem Problem der Interessenkonflikte hin, die sich aus „Drehtüreffekten“ ergeben, und hält es für geboten, dass die Agenturen einen einheitlichen Ansatz verfolgen; stellt fest, dass die Ethikregeln der Behörde überarbeitet wurden und derzeit von der Kommission genehmigt werden; fordert die Behörde auf, sich nach Kräften zu bemühen, „Drehtüreffekte“ zu verhindern; fordert die Behörde auf, die Entlastungsbehörde sorgfältig über den Stand des Genehmigungsantrags für die überarbeiteten Ethikregeln zu unterrichten;

    28.

    fordert die Behörde auf, die Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten zum Fall 2168/2019/KR umzusetzen, insbesondere indem sie bei Bedarf von der Möglichkeit Gebrauch macht, ihren Führungskräften zu untersagen, nach ihrer Amtszeit bestimmte Posten zu bekleiden, indem sie Kriterien für die Möglichkeit ihrer Mitarbeiter festlegt, in die Privatwirtschaft zu wechseln, indem sie Bewerber, die sich bei der Behörde um Führungspositionen bewerben, zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung von den Kriterien in Kenntnis setzt und indem sie interne Verfahren einrichtet, mit denen sichergestellt wird, dass im Falle des Wechsels von Mitarbeitern auf eine andere Stelle deren Zugang zu vertraulichen Informationen unverzüglich gesperrt wird; fordert die Behörde ferner auf, in Betracht zu ziehen, die vorgeschriebene zwölfmonatige Karenzzeit für leitende Mitarbeiter, die einen Wechsel in Betracht ziehen, der mit Interessenkonflikten nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst verbunden sein könnte, zu verlängern;

    29.

    fordert die Behörde auf, sich an der Veröffentlichung der Stellungnahmen des Ethikausschusses der Europäischen Zentralbank zu Fällen von Interessenkonflikten und zu bezahlter Beschäftigung nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst zu orientieren, um die Transparenz in Bezug auf potenzielle Interessenkonflikte und eine Erwerbstätigkeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erhöhen;

    Interne Kontrollen

    30.

    nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst der Kommission (IAS) einen Prüfungsbericht über Personalmanagement und Ethik erstellt hat, der sechs Empfehlungen für Verbesserungen und die Umsetzung eines Aktionsplans nach sich zog; stellt fest, dass Ende 2019 vier wichtige Empfehlungen noch offen waren; fordert die Behörde nachdrücklich auf, die Entlastungsbehörde vom Umsetzungsstand der Empfehlungen in Kenntnis zu setzen;

    31.

    stellt fest, dass der IAS mit einer umfassenden Prüfung der Aufsichtsinstrumente im Bereich des Verbraucherschutzes begonnen hat; stellt fest, dass das Ergebnis dieser Prüfung und der daraus resultierende Aktionsplan Ende 2020 verfügbar sein sollten; fordert die Behörde auf, der Entlastungsbehörde über das Ergebnis der Prüfung Bericht zu erstatten;

    32.

    stellt fest, dass der neue interne Kontrollrahmen der Behörde vom Verwaltungsrat im November 2018 angenommen wurde und seit Januar 2019 in Kraft ist; stellt fest, dass die interne Kontrollfunktion der Behörde die erste Jahresbewertung des gesamten Systems im Rahmen des neuen internen Kontrollrahmens durchführte und zu dem Schluss kam, dass alle Komponenten und Grundsätze wie vorgesehen umgesetzt wurden und funktionieren; fordert die Behörde auf, darüber Bericht zu erstatten, wie die Berechnungsfehler bei der Bestimmung der Beiträge der Union und der zuständigen nationalen Behörden der EFTA-Mitglieder bei der Bewertung berücksichtigt wurden und warum dies nicht zur Feststellung eines Mangels bei den für die interne Kontrolle geltenden Grundsätzen 12 oder 13 geführt hat;

    Sonstige Bemerkungen

    33.

    stellt in Bezug auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union fest, dass die Behörde im Februar 2019 Empfehlungen zur Behandlung grenzüberschreitender Geschäfte aus Restverträgen nach dem Austrittsdatum abgegeben und die Entwicklungen und die Einhaltung von Stellungnahmen und Empfehlungen für den Versicherungssektor weiter genau überwacht hat;

    34.

    begrüßt die Bemühungen, die Cybersicherheit und den Datenschutz bei der Behörde zu verbessern;

    35.

    begrüßt die Bemühungen der Behörde, einen kostenwirksamen und umweltfreundlichen Arbeitsplatz zu bieten und ihre in den Bereichen Gebäude und Reisen verursachten CO2-Emissionen zu verringern und auszugleichen;

    36.

    verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 29. April 2021 (3) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

    (1)  ABl. C 391 vom 18.11.2019, S. 29.

    (2)  Siehe Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs: „Die EIOPA setzt bei all ihren Tätigkeiten sehr stark auf die Zusammenarbeit mit den NCA [zuständige nationale Behörden], erhält jedoch nicht immer deren volle Unterstützung. Mit nur 20 Mitarbeitern, die mit der Aufsicht von NCA befasst sind, und weiteren sieben Mitarbeitern, die sich mit verwandten Themen befassen, steht die EIOPA vor einer echten Herausforderung, wenn es um die Wahrnehmung des breiten Spektrums an komplexen Aufgaben geht, mit denen sie betraut ist.“ https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR18_29/SR_EIOPA_DE.pdf

    (3)  Angenommene Texte, P9_TA(2021)0215.


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