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Document 52021BP1618

    Entschließung (EU) 2021/1618 des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Europäische GNSS für das Haushaltsjahr 2019 sind

    ABl. L 340 vom 24.9.2021, p. 341–344 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2021/1618/oj

    24.9.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 340/341


    ENTSCHLIESSUNG (EU) 2021/1618 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 29. April 2021

    mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Europäische GNSS für das Haushaltsjahr 2019 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Europäische GNSS für das Haushaltsjahr 2019,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0074/2021),

    A.

    in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur für das Europäische GNSS (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2019 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan zufolge auf 33 589 862,79 EUR belief, was einem Anstieg um 4,22 % gegenüber 2018 entspricht (1); in der Erwägung, dass der Haushalt der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt finanziert wird (2);

    B.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2019 der Agentur (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    1.

    stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2019 zu einer Vollzugsquote von 100 % geführt haben, die der Quote des Jahres 2018 entspricht; stellt außerdem fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen 85,95 % betrug, was gegenüber 2018 einem Anstieg um 2,22 % entspricht;

    2.

    stellt fest, dass die Agentur zusätzlich zu ihrem Kernhaushalt im Jahr 2018 weiterhin einen großen Betrag an übertragenen Mitteln für die Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems (European Geostationary Navigation Overlay System, EGNOS), die Übertragungsvereinbarung für Galileo, die Übertragungsvereinbarung für den öffentlichen regulierten Dienst und die Übertragungsvereinbarung für Horizont 2020 verwaltet hat; stellt fest, dass im Jahr 2019 übertragene Mittel in Höhe von insgesamt 290 696 766,98 EUR gebunden und Zahlungen in Höhe von 523 494 171,23 EUR getätigt wurden;

    Leistung

    3.

    stellt fest, dass die Agentur bestimmte Maßnahmen als wesentliche Leistungsindikatoren zugrunde legt, um den Mehrwert ihrer Tätigkeiten sowie andere Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Haushaltsführung zu bewerten, wie etwa den Prozentsatz der erfolgreich durchgeführten unabhängigen Schwachstellenbewertungen und die Mittelbindungs- und Zahlungsrate innerhalb der vorgeschriebenen Fristen;

    4.

    begrüßt, dass die Agentur ihr Rechnungswesen seit 2015 an die Kommission ausgelagert hat und die Dienste der internen Auditstelle gemeinsam mit der Europäischen Chemikalienagentur nutzt; legt der Agentur nahe, sich um eine weitere und umfassendere Zusammenarbeit mit den Agenturen der Union zu bemühen;

    5.

    fordert die Agentur auf, weiter Synergieeffekte zu entwickeln und die Zusammenarbeit sowie den Austausch bewährter Verfahren mit anderen Agenturen der Union zu intensivieren, um die Effizienz in Bereichen wie Humanressourcen, Gebäudemanagement, IT-Dienste und Sicherheit zu verbessern;

    6.

    stellt fest, dass es in der Agentur im Juli 2019 zu einem Zwischenfall kam, der zu einem sechstägigen Ausfall der Galileo-Dienste führte, was zur Folge hatte, dass in der betroffenen Galileo-Infrastruktur dringende Wiederherstellungsverfahren aktiviert wurden; stellt fest, dass der Ausschuss für die Sicherheitsakkreditierung der Agentur das Dossier zu den Ausfällen der Dienste für den Zeitraum 2018-2019 analysiert hat, insbesondere den Ausfall im Juli 2019, und eine Reihe von Punkten und Maßnahmen herausgegeben hat, die angegangen werden müssen, um die Robustheit des Systems zu erhöhen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Dinge in dieser Angelegenheit Bericht zu erstatten;

    7.

    stellt fest, dass im Februar 2019 vier neue Satelliten in Betrieb genommen wurden;

    8.

    stellt fest, dass im Rahmen des Wettbewerbs „MyGalileoApp“ im Jahr 2019, an dem etwa 150 Teams teilgenommen haben, drei neue innovative Anwendungen von Galileo finanziell gefördert wurden, wodurch Start-up-Unternehmen und junge Innovatoren in der Union beim Ausbau ihres Geschäftspotenzials unterstützt wurden;

    9.

    stellt fest, dass die Agentur laut dem Sonderbericht des Rechnungshofs über die Zukunft der Agenturen (im Folgenden „Sonderbericht des Rechnungshofs“) in der Praxis sehr wenig Autonomie hat, da ihre Hauptaufgabe darin besteht, im Rahmen einer Übertragungsvereinbarung mit der Kommission das globale Satellitennavigationssystem Galileo zu betreiben; fordert die Kommission auf, die Autonomie der Agentur zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf ihre Zuständigkeiten bei der Umsetzung der Übertragungsvereinbarung durch eine Reihe komplexer Verträge mit Partnern aus der Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

    10.

    stellt fest, dass die Agentur laut dem Sonderbericht des Rechnungshofs im Anschluss an die zwischen März und September 2019 durchgeführte Prüfung ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, internationalen Einrichtungen und anderen Agenturen der Union erheblich verbessern muss, da festgestellt wurde, dass die Agentur nur über begrenzte Informationen über die Strategien und Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Einführung der Galileo-Dienste verfügt; fordert die Agentur auf, ihre Zusammenarbeit und den Wissensaustausch mit den Mitgliedstaaten, internationalen Einrichtungen und anderen Agenturen der Union zu verstärken, um die Inanspruchnahme der Galileo-Dienste zu erhöhen und das gemeinsame Ziel zu verfolgen, die Strategien der Union im Interesse der Unionsbürger umzusetzen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

    11.

    betont, wie wichtig es ist, die Digitalisierung der Agentur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung voranzutreiben; betont, dass die Agentur in dieser Hinsicht weiterhin proaktiv vorgehen muss, um eine digitale Kluft zwischen den Agenturen um jeden Preis zu vermeiden; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen zu vermeiden; weist ferner darauf hin, dass die Agentur in den Medien, im Internet und in den sozialen Medien besser sichtbar werden muss, um ihre Tätigkeit bekannt zu machen;

    Betriebsvorfall bei Galileo

    12.

    bedauert, dass es am 10. Juli 2019 bei einer Aktualisierung des Systems zu einem Betriebsvorfall in der Galileo-Bodeninfrastruktur gekommen ist, der zu einer sechstägigen Unterbrechung des Probebetriebs der Navigations- und Zeitdienste von Galileo geführt hat; begrüßt jedoch, dass die Kommission einen unabhängigen Untersuchungsausschuss eingesetzt hat, um den Vorfall zu untersuchen und Empfehlungen dahingehend abzugeben, wie ähnliche Vorfälle künftig vermieden werden können;

    13.

    weist darauf hin, dass der Untersuchungsausschuss eine Fehlbedienung, eine technische Anomalie eines Geräts und eine nicht standardmäßige Konfiguration des Geräts, das Gegenstand der Anomalie war, festgestellt hat; weist ferner darauf hin, dass der Untersuchungsausschuss Ursachen unterschiedlicher Art festgestellt hat, die mit der Organisation und dem Management von Galileo, menschlichen Faktoren sowie einer komplexen und nicht standardmäßigen Systemkonfiguration zusammenhängen; fordert die Kommission und die Agentur auf, die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses konsequent zu befolgen, insbesondere im Hinblick auf die Kontinuität des Dienstes und die Optimierung der Verwaltung von Galileo sowie die Sicherstellung einer besseren institutionellen Kommunikation mit den Nutzern und den Mitgliedstaaten in Krisensituationen; fordert die Kommission und die Agentur auf, die Entlastungsbehörde regelmäßig über die Folgemaßnahmen zu unterrichten;

    Personalpolitik

    14.

    stellt fest, dass der Stellenplan am 31. Dezember 2019 zu 92,81 % umgesetzt war, wobei von den 139 im Haushaltsplan der Union genehmigten Stellen für Bedienstete auf Zeit 129 mit Bediensteten auf Zeit besetzt waren (2018: 128 genehmigte Stellen); stellt fest, dass die Agentur 2019 außerdem 55 Vertragsbedienstete und drei abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte; stellt fest, dass der Agentur für ihren Stellenplan 2019 zusätzlich zu der bereits vorgesehenen Stelle zehn weitere Stellen zugewiesen wurden;

    15.

    ist besorgt darüber, dass die Agentur laut dem Sonderbericht des Rechnungshofs Schwierigkeiten hat, Mitarbeiter mit dem erforderlichen technischen Fachwissen einzustellen, und dass die Agentur als Ausgleich für den Mangel an Stellen oder nationalen Sachverständigen zunehmend Kernaufgaben an private Auftragnehmer auslagert, von denen sie dann abhängig werden könnte; fordert die Kommission auf, die Situation sorgfältig zu prüfen und der Agentur die notwendigen Mittel an die Hand zu geben, damit sie die erforderlichen Mitarbeiter einstellen kann; fordert die Kommission auf, der Entlastungsbehörde über die Angelegenheit Bericht zu erstatten;

    16.

    begrüßt die Bemühungen und neuen Maßnahmen der Agentur, die eingeführt wurden, um hochkompetente Mitarbeiter zu gewinnen, einzustellen und zu halten;

    17.

    bedauert die anhaltende geografische Unausgewogenheit bei der Zusammensetzung des Personals der Agentur, insbesondere auf der mittleren und höheren Führungsebene; fordert die Agentur auf, eine angemessene Vertretung von Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten zu schaffen und dabei gleichzeitig die Kompetenzen und Verdienste der Bewerber zu berücksichtigen, wie in Artikel 27 des Beamtenstatuts vorgesehen;

    18.

    fordert die Agentur auf, die Entwicklung einer langfristigen Strategie für die Personalpolitik weiterzuverfolgen, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebensbegleitende Beratung und Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, Telearbeit, geografische Ausgewogenheit sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen abzielt;

    19.

    nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2019 weder unter den Führungskräften (7 Männer und 4 Frauen) noch im Verwaltungsrat (24 Männer und 5 Frauen) ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gegeben war; fordert die Agentur auf, künftig für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf der höheren Führungsebene zu sorgen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung von Mitgliedern für den Verwaltungsrat der Agentur zu berücksichtigen, dass es wichtig ist, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen;

    20

    ist besorgt über die Größe des Verwaltungsrats der Agentur, aufgrund derer die Beschlussfassung erschwert wird und beträchtliche Verwaltungskosten verursacht werden;

    Nachhaltigkeit

    21.

    bedauert, dass die Agentur noch keine Zielvorgaben für die Senkung der CO2-Emissionen angenommen hat; fordert die Agentur auf, ein umweltfreundliches Arbeitsumfeld zu schaffen, ihren CO2-Fußabdruck und Energieverbrauch zu verringern und papierlose Arbeitsabläufe zu entwickeln;

    22.

    bedauert, dass die Energieversorgung durch ein Unternehmen erfolgt, das den Anteil der Energiequellen nicht detailliert angibt, sodass die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen durch die Agentur nicht bestimmt werden kann; fordert die Agentur auf, zu einem Versorger zu wechseln, der in der Lage ist, die Details zu den Energiequellen anzugeben;

    Auftragsvergabe

    23.

    stellt in Bezug auf die Weiterverfolgung der Feststellungen des Rechnungshofs im Jahr 2018 fest, dass gegen die Agentur vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Klage erhoben wurde, mit der das Ergebnis des Vergabeverfahrens für einen Rahmenvertrag über die Umsetzung des Galileo-Satellitensystems im Zeitraum von 2017 bis 2027 in Höhe von 1,5 Mrd. EUR angefochten wurde; stellt fest, dass der Fall von Eutelsat aufgegeben und vom EuGH eingestellt wurde;

    24.

    stellt in Bezug auf die Weiterverfolgung der Feststellungen des Rechnungshofs des Vorjahrs fest, dass mit dem Modul zur elektronischen Einreichung von Angeboten nicht auf den komplexen Beschaffungsbedarf der Agentur eingegangen wurde und beschlossen wurde, dass Ausschreibungen nicht elektronisch durchgeführt werden und somit keines der von der Kommission entwickelten IT-Tools für die elektronische Auftragsvergabe verwendet wird; entnimmt der Antwort der Agentur, dass die Agentur ihre Kontakte mit der Kommission wiederaufnimmt, um die Möglichkeit des Einsatzes elektronischer Ausschreibungen für diejenigen Vergabeverfahren zu prüfen, für die dies am zweckmäßigsten sein könnte; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

    Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

    25.

    stellt fest, dass nicht alle Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats auf der Website der Agentur veröffentlicht wurden; fordert die Agentur erneut auf, die Lebensläufe aller Mitglieder des Verwaltungsrats zu veröffentlichen und der Entlastungsbehörde über die diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten; stellt fest, dass das Sekretariat des Verwaltungsrats und der Koordinator für die interne Kontrolle die Mitglieder des Verwaltungsrats daran erinnern und nachdrücklich auffordern, fehlende Unterlagen vorzulegen, und dass die Interessenerklärungen des Verwaltungsrats im Dokumentenverwaltungssystem der Agentur gespeichert werden;

    26.

    stellt fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder der höheren Führungsebene auf der Website der Agentur veröffentlicht wurden; stellt jedoch fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Führungskräfte nicht auf der Website der Agentur veröffentlicht sind; stellt fest, dass die Agentur auf die förmliche Genehmigung der Umsetzung der Durchführungsbestimmungen zu Interessenkonflikten durch die Kommission wartet, um die Lebensläufe der Führungskräfte auf ihrer Website zu veröffentlichen;

    27.

    betont, dass der derzeitige Rahmen für ethisches Verhalten, der für die Organe und Agenturen der Union gilt, aufgrund seiner Fragmentierung und der ungenügenden Konsistenz zwischen den bestehenden Bestimmungen erhebliche Unzulänglichkeiten aufweist; betont, dass für Abhilfe gesorgt werden sollte, indem ein gemeinsamer Ethikrahmen festgelegt wird, um sicherzustellen, dass alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union hohe ethische Standards einhalten;

    28.

    betont, dass einige Beamte Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten ausfüllen und Bewertungen ihres eigenen Verhaltens im Hinblick auf die Einhaltung ethischer Standards vornehmen; betont jedoch, dass solche Eigenerklärungen und Selbstbewertungen nicht ausreichen und daher zusätzliche Kontrollen erforderlich sind;

    Interne Kontrollen

    29.

    entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) Arbeitsvereinbarungen über die Durchführung der Programme EGNOS und GALILEO geschlossen hat und die Agentur 2019 im Rahmen der EGNOS-Arbeitsvereinbarung 55,5 Mio. EUR und im Rahmen der GALILEO-Arbeitsvereinbarung 223,7 Mio. EUR gezahlt hat; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Gefahr besteht, dass die Zahlungen der Agentur an die ESA auf der Grundlage unzutreffender Kosten berechnet werden, da es keine umfassende Ex-ante- oder Ex-post-Strategie gibt; entnimmt der Antwort der Agentur, dass Ex-ante-Kontrollen durchgeführt werden, um zu bestätigen, dass die Beträge der Zahlungsanträge mit den jeweiligen Zahlungsplänen und Vorfinanzierungen übereinstimmen, die in den Arbeitsvereinbarungen angegeben sind, und dass eine Ex-post-Kontrolle nicht anwendbar ist, da die Agentur vertraglich zur Zahlung verpflichtet ist; entnimmt der Antwort der Agentur, dass sie eine Ex-post-Kontrolle, insbesondere die vollständige Abstimmung der Kosten und Tätigkeiten mit den Kostenaufstellungen, zwischen 2020 und 2023 vornehmen wird;

    30.

    entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur Verzögerungen bei der Umsetzung ihres neuen internen Kontrollrahmens, der 2019 genehmigt werden sollte, und bei der Genehmigung ihres Plans zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs verzeichnet, der seit 2015 Gegenstand von Folgeuntersuchungen durch den Rechnungshof war und erst am 15. Mai 2020 genehmigt wurde, was erhebliche interne Schwachstellen in den Verfahren der Agentur darstellt; entnimmt der Antwort der Agentur, dass sie beabsichtigt, ihren internen Kontrollrahmen im Jahr 2020 fertigzustellen;

    31.

    stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) im November 2019 einen Prüfbericht über die EGNOS-Nutzung vorgelegt hat, der fünf wichtige Empfehlungen enthält und in dem ein Thema zur Prüfung ermittelt wurde; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Fortschritte Bericht zu erstatten;

    32.

    nimmt zur Kenntnis, dass die interne Auditstelle 2019 eine Prüfung des „Kapazitätsaufbaus des Personals der GSA“ durchgeführt hat und der Bericht 2019 zwar noch nicht fertiggestellt wurde, aber eine sehr wichtige Empfehlung und vier wichtige Empfehlungen enthalten soll; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die bei der Umsetzung dieser Empfehlungen erzielten Fortschritte zu unterrichten;

    33.

    stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2019 im Rahmen von drei Übertragungsvereinbarungen mit der GD GROW (jetzt DEFIS), EGNOS, GALILEO und Horizont 2020 eine Prüfungsgesellschaft (BDO) für die drei üblichen externen Prüfungen der Tätigkeit 2018 ausgewählt hat und zu dem Schluss kam, dass die von der GD DEFIS übertragenen Mittel ordnungsgemäß verwendet wurden; weist darauf hin, dass zwar bestimmte Fehler festgestellt wurden, es aber keine wesentlichen Feststellungen gab;

    34.

    stellt in Bezug auf die Folgemaßnahmen zu den Bemerkungen der Entlastungsbehörde in den Vorjahren fest, dass der IAS im Jahr 2018 eine Prüfung zum Thema „IT-Governance in der GSA“ durchgeführt hat und dass die Agentur einen Aktionsplan mit sechs Maßnahmen ausgearbeitet hat, um Bereiche, in denen potenziell Verbesserungsbedarf besteht, anzugehen; stellt fest, dass der IAS im März 2020 zwei Maßnahmen abschloss und die Agentur alle anderen für die verbleibenden Maßnahmen relevanten Unterlagen vorbereitete und davon ausgeht, dass der IAS nach Vorlage des vorbereiteten Pakets in der Lage sein wird, die meisten, wenn nicht sogar alle verbleibenden Maßnahmen abzuschließen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die diesbezüglichen Entwicklungen Bericht zu erstatten;

    Sonstige Bemerkungen

    35.

    stellt angesichts der Bemerkungen und Beobachtungen der Entlastungsbehörde in Bezug auf die Verpflichtung der Agentur, etwaige negative Auswirkungen der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Union auszutreten, so weit wie möglich zu begrenzen, fest, dass einige der betroffenen Verträge von britischen Auftragnehmern an Unternehmen mit Sitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats übertragen wurden und dass andere Verträge vor dem Austrittsdatum von sich aus ausgelaufen sind, und dass der Back-up-Standort des Galileo-Sicherheitsüberwachungszentrums vom Vereinigten Königreich nach Spanien verlegt wurde, um die Kontinuität der Dienste sicherzustellen;

    36.

    verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 29. April 2021 (3) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

    (1)  ABl. C 430 vom 20.12.2019, S. 12.

    (2)  ABl. C 430 vom 20.12.2019, S. 12.

    (3)  Angenommene Texte, P9_TA(2021)0215.


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