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Document 32020D0898

    Beschluss (GASP) 2020/898 des Rates vom 29. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

    ST/8671/2020/INIT

    ABl. L 205I vom 29.6.2020, p. 6–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/898/oj

    29.6.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    LI 205/6


    BESCHLUSS (GASP) 2020/898 DES RATES

    vom 29. Juni 2020

    zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 13. November 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2074 (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela erlassen.

    (2)

    Da die politische, wirtschaftliche, soziale und humanitäre Krise in Venezuela und die Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte untergraben, andauern, hat der Rat am 11. November 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1893 (2) erlassen, mit dem die geltenden restriktiven Maßnahmen einschließlich aller Benennungen verlängert wurden.

    (3)

    Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) hat am 21. Dezember 2019 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, der zufolge die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Venezuelas und der nicht anerkannten Verfassungsgebenden Versammlung, weiteren vier Mitgliedern der Nationalversammlung die in der Verfassung verankerte parlamentarische Immunität zu entziehen, ein schwerwiegender Verstoß gegen die Verfassungsbestimmungen, die Rechtsstaatlichkeit und den demokratischen Grundsatz der Gewaltenteilung ist. Laut der Erklärung wird die Union die Lage weiterhin beobachten und ist bereit, die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zur Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten einzusetzen, einschließlich gezielter Maßnahmen, die der venezolanischen Bevölkerung nicht abträglich sind.

    (4)

    Der Hohe Vertreter hat am 9. Januar 2020 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, der zufolge die jüngsten Handlungen gegen das einzige demokratisch gewählte Organ in Venezuela, die Nationalversammlung, und zahlreiche ihrer Mitglieder, darunter der Präsident der Nationalversammlung, zu einer weiteren Eskalation in der Venezuela-Krise geführt haben und dass die Versuche, ein rechtmäßiges Verfahren zur Wahl des Präsidiums der Nationalversammlung am 5. Januar 2020 gewaltsam zu verhindern, und die Anwendung von Gewalt gegen den Präsidenten der Nationalversammlung und mehrere Abgeordnete, um sie am Betreten des Gebäudes zu hindern, völlig inakzeptabel waren. In dieser Erklärung heißt es weiter, dass die Abstimmung, die zur sogenannten „Wahl“ von Luis Parra geführt hat, nicht legitim ist, da weder die rechtlichen Verfahren noch die demokratischen Verfassungsgrundsätze beachtet wurden, und dass die Mitglieder der Nationalversammlung in der Lage sein müssen, ihr parlamentarisches Mandat, das sie vom venezolanischen Volk erhalten haben, ohne Einschüchterung oder Repressalien auszuüben. Angesichts dieser schwerwiegenden Handlungen und Entscheidungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte untergraben, wurde in dieser Erklärung außerdem hervorgehoben, dass die Union entschlossen ist, mit der Vorbereitung gezielter Maßnahmen gegen jene Personen zu beginnen, die an der Verletzung dieser Grundsätze und Rechte beteiligt sind.

    (5)

    Der Hohe Vertreter hat am 4. Juni 2020 eine Erklärung im Namen der Union zu den jüngsten Entwicklungen in Venezuela abgegeben, unter anderem zu der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Venezuelas vom 26. Mai 2020, mit der Luis Parra als Präsident der Nationalversammlung bestätigt wurde. Dieser Erklärung zufolge ist die Union der Auffassung, dass die Abstimmung, die zur sogenannten „Wahl“ von Luis Parra geführt hat, nicht legitim war, da weder die rechtlichen Verfahren noch die demokratischen Verfassungsgrundsätze beachtet wurden. Ferner heißt es darin, dass die jüngsten Entwicklungen die seit Langem andauernde institutionelle und politische Krise in Venezuela weiter verschärft und den demokratischen und verfassungsmäßigen Freiraum in dem Land eingeschränkt haben. In dieser Erklärung wird der Standpunkt der Union bekräftigt, dass die Krise in Venezuela nur durch einen echten, alle Seiten einbeziehenden politischen Prozess nachhaltig gelöst werden kann, und es wird hervorgehoben, dass die Union jede Art von Gewalt, einschließlich jeglicher Invasion militärischer oder sonstiger bewaffneter Kräfte in das Land, ablehnt. In diesem Zusammenhang hat die Union festgestellt, dass die jüngste Vereinbarung zwischen den nationalen Akteuren über die humanitäre Hilfe ein positiver Schritt ist, und betont, dass alle Seiten gemeinsam konstruktiv darauf hinarbeiten müssen, das unsägliche Leid des venezolanischen Volkes, das durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft wird, zu lindern.

    (6)

    In diesem Zusammenhang und angesichts der anhaltend ernsten Lage in Venezuela sollten elf Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gemäß Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 aufgenommen werden.

    (7)

    Anhang I des Beschlusses (GASP)2017/2074 sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 29. Juni 2020.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    A. METELKO-ZGOMBIĆ


    (1)  Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 60).

    (2)  Beschluss (GASP) 2019/1893 des Rates vom 11. November 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 291 vom 12.11.2019, S. 42).


    ANHANG

    In Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 werden die folgende Einträge in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen:

     

    Name

    Angaben zur Person

    Begründung

    Datum der Aufnahme in die Liste

    „26.

    José Adelino Ornelas Ferreira

    Aliasname: Ornella Ferreira/Ornellas Ferreira

    Geburtsdatum: 14. Dezember 1964

    Geburtsort: Caracas, Distrito Capital, Venezuela

    Ausweisnummer: V-7087964

    Geschlecht: männlich

    Seit 26. Juli 2019 Generalsekretär des Nationalen Verteidigungsrats und ehemaliger Befehlshaber der strategischen Region für integrale Verteidigung ‚Hauptstadt‘ (REDI Capital), ehemaliger Stabschef und ehemaliger stellvertretender Befehlshaber des operativen und strategischen Kommandos der bolivarischen nationalen Streitkräfte Venezuelas (CEOFANB). In diesen Funktionen hat er Handlungen und Maßnahmen der Regierung Venezuelas, mit denen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben wurden, unterstützt und ihnen Vorschub geleistet. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela, unter anderem indem die Bereitstellung humanitärer Hilfe verhindert und übermäßige Gewalt durch Angehörige der Bolivarischen Streitkräfte (FANB) und durch untergeordnete Einheiten unter seinem Kommando, einschließlich der strategischen Region für integrale Verteidigung (REDI), der Operationszone für integrale Verteidigung (ZODI) und der bolivarischen Nationalgarde, angewandt wurde.

    29.6.2020

    27.

    Gladys del Valle Requena

    Geburtsdatum: 9. November 1952

    Geburtsort: Puerto Santo, Sucre, Venezuela

    Ausweisnummer: V-4114842

    Geschlecht: weiblich

    Mitglied und seit dem 26. Oktober 2018 zweite Vizepräsidentin der nicht anerkannten Nationalen Verfassunggebenden Versammlung (ANC). In ihrer führenden Funktion in der nicht anerkannten ANC hat sie die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, unter anderem durch die Unterzeichnung des Dekrets, mit dem dem Präsidenten der venezolanischen Nationalversammlung, Juan Guaidó, seine parlamentarische Immunität entzogen wurde.

    29.6.2020

    28.

    Tania Valentina Diaz González

    Geburtsdatum: 18. Juni 1963

    Geburtsort: Caracas, Distrito Capital, Venezuela

    Ausweisnummer: V-6432672

    Geschlecht: weiblich

    Mitglied und seit dem 4. Januar 2018 erste Vizepräsidentin der nicht anerkannten Nationalen Verfassunggebenden Versammlung (ANC). In ihrer führenden Funktion in der nicht anerkannten ANC hat sie die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, unter anderem durch die Unterzeichnung des Dekrets, mit dem dem Präsidenten der venezolanischen Nationalversammlung, Juan Guaidó, seine parlamentarische Immunität entzogen wurde.

    29.6.2020

    29.

    Elvis Eduardo Hidrobo Amoroso

    Geburtsdatum: 4. August 1963

    Geburtsort: Caracas, Distrito Capital, Venezuela

    Ausweisnummer: V-7659695

    Geschlecht: männlich

    Seit dem 23. Oktober 2018 Präsident des Rechnungshofs und ehemaliger erster und zweiter Vizepräsident der nicht anerkannten Nationalen Verfassunggebenden Versammlung (ANC). Mit seinen Handlungen hat er die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, unter anderem indem er die nicht anerkannte ANC geleitet, das ‚Gesetz gegen Hass‘ unterzeichnet, die Abberufung eines rechtmäßig gewählten Gouverneurs der Opposition gerechtfertigt und Juan Guaidó von der Kandidatur für ein öffentliches Amt ausgeschlossen hat.

    29.6.2020

    30.

    Juan José Mendoza Jover

    Geburtsdatum: 11. März 1969

    Geburtsort: Trujillo, Venezuela

    Anschrift: Arnoldo Gabaldon, Candelaria, Edo. Trujillo

    Ausweisnummer: V-9499372

    Geschlecht: männlich

    Zweiter Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs Venezuelas (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)) und seit dem 24. Februar 2017 Präsident der Verfassungskammer des TSJ. Mit seinen Handlungen hat er die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, unter anderem durch eine Reihe von Gerichtsurteilen in den letzten zwei Jahren, die die verfassungsmäßigen Befugnisse des demokratisch gewählten gesetzgebenden Organs Venezuelas, der Nationalversammlung, eingeschränkt oder untergraben haben.

    29.6.2020

    31.

    Jorge Elieser Marquez Monsalve

    Geburtsdatum: 20. Februar 1971

    Geburtsort: Caracas, Venezuela

    Ausweisnummer: V-8714253

    Geschlecht: männlich

    Seit dem 7. August 2017 Generaldirektor der Nationalen Kommission für Telekommunikation (CONATEL). Mit seinen Handlungen hat er die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, unter anderem indem er die Rechte des venezolanischen Volkes auf freie Presse, freie Meinungsäußerung und Information stark eingeschränkt hat. Er hat die besonderen Befugnisse der CONATEL genutzt, um Regimekritiker und Dissidenten zum Schweigen zu bringen, indem er Websites blockierte, filterte und sperrte sowie bestehende Lizenzen für Radio- und Fernsehsender widerrief bzw. neue Lizenzen nicht erteilte.

    29.6.2020

    32.

    Farik Karin Mora Salcedo

    Ausweisnummer: V-8608523

    Geschlecht: männlich

    Staatsanwalt beim ersten Sondergericht erster Instanz Venezuelas mit einem Büro innerhalb der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Mit seinen Handlungen hat er die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, unter anderem indem er politisch motivierte Verfolgungen eingeleitet hat, die zu willkürlichen Inhaftierungen von Mitgliedern der Nationalversammlung und anderen Amtsträgern, die sich gegen das Maduro-Regime aussprechen, geführt haben.

    29.6.2020

    33.

    Dinorah Yoselin Bustamante Puerta

    Geburtsdatum: 14. Januar 1975

    Ausweisnummer: V-10002096

    Geschlecht: weiblich

    Staatsanwältin beim ersten Sondergericht erster Instanz Venezuelas mit einem Büro innerhalb der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Mit ihren Handlungen hat sie die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, unter anderem indem sie politisch motivierte Verfolgungen eingeleitet hat, die zu willkürlichen Inhaftierungen von Mitgliedern der Nationalversammlung und anderen Amtsträgern, die sich gegen das Maduro-Regime aussprechen, geführt haben.

    29.6.2020

    34.

    Luis Eduardo Parra Rivero

    Geburtsdatum: 7. Juli 1978

    Ausweisnummer: V-14211633

    Geschlecht: männlich

    Mitglied und rechtswidrig gewählter Präsident der Nationalversammlung. Als Mitglied der Nationalversammlung inszenierte er am 5. Januar 2020 seine Wahl zum Präsidenten der Nationalversammlung, wodurch die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben wurden. Die Wahl fand statt, während mehreren Abgeordneten der Zugang zu den Räumlichkeiten der Nationalversammlung durch die Militärpolizei verwehrt wurde, und ohne dass die Beschlussfähigkeit erreicht war. Daher mussten sich die Oppositionsmitglieder außerhalb der Räumlichkeiten der Nationalversammlung organisieren, um Juan Guaidó erneut zum Präsidenten der Nationalversammlung zu wählen. Kurz nach der inszenierten Wahl von Parra, die von der politischen Partei PSUV des Regimes unterstützt wurde, wurde Parra von Maduro und der nicht anerkannten Nationalen Verfassunggebenden Versammlung (ANC) in seinem Amt begrüßt.

    29.6.2020

    35.

    Franklyn Leonardo Duarte

    Geburtsdatum: 15. Mai 1977

    Ausweisnummer: V-3304045

    Mitglied und rechtswidrig gewählter erster Vizepräsident der Nationalversammlung. Als Mitglied der Nationalversammlung inszenierte er am 5. Januar 2020 seine Wahl zum ersten Vizepräsidenten der Nationalversammlung, wodurch die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben wurden. Die Wahl fand statt, während mehreren Abgeordneten der Zugang zu den Räumlichkeiten der Nationalversammlung durch die Militärpolizei verwehrt wurde, und ohne dass die Beschlussfähigkeit erreicht war. Daher mussten sich die Oppositionsmitglieder außerhalb der Räumlichkeiten der Nationalversammlung organisieren, um Juan Guaidó erneut zum Präsidenten der Nationalversammlung zu wählen. Kurz nach der inszenierten Wahl von Duarte, die von der politischen Partei PSUV des Regimes unterstützt wurde, wurde die Wahl des Präsidiums der Nationalversammlung von Maduro und der nicht anerkannten Nationalen Verfassunggebenden Versammlung (ANC) begrüßt.

    29.6.2020

    36.

    José Gregorio Noriega Figueroa

    Geburtsdatum: 21. Februar 1969

    Ausweisnummer: V-8348784

    Geschlecht: männlich

    Mitglied und rechtswidrig gewählter zweiter Vizepräsident der Nationalversammlung. Als Mitglied der Nationalversammlung inszenierte er am 5. Januar 2020 seine Wahl zum zweiten Vizepräsidenten der Nationalversammlung, wodurch die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben wurden. Die Wahl fand statt, während mehreren Abgeordneten der Zugang zu den Räumlichkeiten der Nationalversammlung durch die Militärpolizei verwehrt wurde, und ohne dass die Beschlussfähigkeit erreicht war. Daher mussten sich die Oppositionsmitglieder außerhalb der Räumlichkeiten der Nationalversammlung organisieren, um Juan Guaidó erneut zum Präsidenten der Nationalversammlung zu wählen. Kurz nach der inszenierten Wahl von Noriega, die von der politischen Partei PSUV des Regimes unterstützt wurde, wurde die Wahl des Präsidiums der Nationalversammlung von Maduro und der nicht anerkannten Nationalen Verfassunggebenden Versammlung (ANC) begrüßt.

    29.6.2020“


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