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Document 32019D0035

    Beschluss (EU) 2019/2215 der Europäischen Zentralbank vom 28. November 2019 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/2247 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/35)

    ABl. L 332 vom 23.12.2019, p. 168–182 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/2215/oj

    23.12.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 332/168


    BESCHLUSS (EU) 2019/2215 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

    vom 28. November 2019

    zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/2247 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/35)

    DER EZB-RAT —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 26.2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Beschluss (EU) 2016/2247 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/35) (1) legt die Vorschriften für die Aufstellung des Jahresabschlusses der Europäischen Zentralbank (EZB) fest.

    (2)

    Der Geltungsbereich der in Artikel 8 des Beschlusses (EU) 2016/2247 (EZB/2016/35) festgelegten Rückstellung sollte erweitert werden, um alle finanziellen Risiken einzuschließen.

    (3)

    Mit Beschluss (EU) 2016/2247 (EZB/2016/35) müssen Bewertungsvorschriften für marktgängige Investmentfonds festgelegt werden, die von den für marktgängige Aktien geltenden Bewertungsvorschriften abgegrenzt sind; ebenso muss das Berichtswesen in Bezug auf befristete Transaktionen mit Finanzinstituten, bei denen es sich nicht um Kreditinstitute handelt, präzisiert werden.

    (4)

    Daher sollte der Beschluss (EU) 2016/2247 (EZB/2016/35) entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Änderungen

    Der Beschluss (EU) 2016/2247 (EZB/2016/35) wird wie folgt geändert:

    1.

    Artikel 8 erhält folgende Fassung:

    Artikel 8

    Rückstellung für finanzielle Risiken

    Unter gebührender Berücksichtigung der Art der Tätigkeit der EZB kann der EZB-Rat eine Rückstellung für finanzielle Risiken in die Bilanz der EZB aufnehmen. Über die Höhe und Verwendung der Rückstellung beschließt der EZB-Rat auf der Grundlage einer mit Gründen versehenen Schätzung der Risiken, denen die EZB ausgesetzt ist.“

    2.

    Artikel 11 erhält folgende Fassung:

    Artikel 11

    Marktgängige Aktien

    Marktgängige Aktien werden gemäß Artikel 11 der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.“

    3.

    Der folgende Artikel 11a wird eingefügt:

    Artikel 11a

    Marktgängige Investmentfonds

    Marktgängige Investmentfonds werden gemäß Artikel 11a der Leitlinie (EU) 2016/2249 (EZB/2016/34) verbucht.“

    4.

    Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I des vorliegenden Beschlusses.

    5.

    Anhang III erhält die Fassung des Anhangs II des vorliegenden Beschlusses.

    Artikel 2

    Inkrafttreten

    Der vorliegende Beschluss tritt am 31. Dezember 2019 in Kraft.

    Geschehen zu Frankfurt am Main am 28. November 2019.

    Für den EZB-Rat

    Die Präsidentin der EZB

    Christine LAGARDE


    (1)  Beschluss (EU) 2016/2247 der Europäischen Zentralbank vom 3. November 2016 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/35) (ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 1).


    ANHANG I

    Anhang I des Beschlusses (EU) 2016/2247 (EZB/2016/35) erhält folgende Fassung:

    „ANHANG I

    GLIEDERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE BILANZ

    AKTIVA

     

    Bilanzposition

    Inhalt der Bilanzposition

    Bewertungsprinzip

    1

    Gold und Goldforderungen

    Physisches Gold, d. h. Barren, Münzen, Platten, Klumpen auf Lager oder auf dem Transportweg zwischen Lagern. Nicht physisch vorhandenes Gold wie beispielsweise Goldsichtkonten (nicht zugewiesene Konten), Termineinlagen und Goldforderungen aus folgenden Transaktionen: a) Upgrading- oder Downgrading-Transaktionen, und b) nicht taggleich abgewickelte Goldlagerstellen- und Goldgehaltswaps

    Marktwert

    2

    Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

    Forderungen gegen Geschäftspartner mit Sitz außerhalb des Euro-Währungsgebiets, einschließlich internationaler und supranationaler Institutionen und nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörender Zentralbanken, in Fremdwährung.

     

    2.1

    Forderungen gegen den Internationalen Währungsfonds (IWF)

    a)

    Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)

    Nationale Quote abzüglich des Euro-Guthabens des IWF. Das IWF-Konto Nr. 2 (Euro-Konto für Verwaltungsaufwand) kann in diese Position eingestellt bzw. unter der Position ‚Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets‘ gebucht werden.

    a)

    Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)

    Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

    b)

    Sonderziehungsrechte (SZR)

    Bestände an SZR (brutto)

    b)

    SZR

    Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

    c)

    Sonstige Forderungen

    Kredite aufgrund der Allgemeinen Kreditvereinbarungen, Kredite im Rahmen von Sonderfazilitäten, Einlagen bei vom IWF verwalteten Treuhandfonds

    c)

    Sonstige Forderungen

    Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

    2.2

    Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige ausländische Vermögenswerte

    a)

    Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

    Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte

    a)

    Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets

    Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

    b)

    Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

    Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, Aktien, als Teil der Währungsreserven bewertete Investmentfonds (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)

    b)

    i)

    Marktgängige Schuldverschreibungen außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

    Marktpreis und aktueller Währungskurs

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    ii)

    Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehalten klassifiziert werden

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    iii)

    Nicht marktgängige Schuldverschreibungen

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    iv)

    Marktgängige Aktien

    Marktpreis und aktueller Währungskurs

    v)

    Marktgängige Investmentfonds

    Marktpreis und aktueller Währungskurs

    c)

    Auslandskredite (Einlagen) an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Auslandskrediten (Einlagen) der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

    c)

    Auslandskredite

    Einlagen zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

    d)

    Sonstige Auslandsaktiva

    Banknoten und Münzen von Ländern außerhalb des Euro-Währungsgebiets

    d)

    Sonstige Auslandsaktiva

    Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

    3

    Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige des Euro-Währungsgebiets

    a)

    Wertpapieranlagen innerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

    Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, Aktien, als Teil der Währungsreserven bewertete Investmentfonds (jeweils begeben von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets)

    a)

    i)

    Marktgängige Schuldverschreibungen außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

    Marktpreis und aktueller Währungskurs

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    ii)

    Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehalten klassifiziert werden

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    iii)

    Nicht marktgängige Schuldverschreibungen

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    iv)

    Marktgängige Aktien

    Marktpreis und aktueller Währungskurs

    v)

    Marktgängige Investmentfonds

    Marktpreis und aktueller Währungskurs

    b)

    Sonstige Forderungen gegen Ansässige des Euro-Währungsgebiets außer Forderungen der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

    Kredite, Einlagen, Reverse-Repo-Geschäfte, Sonstiges

    b)

    Sonstige Forderungen

    Einlagen und sonstige Kredite zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

    4

    Forderungen in Euro gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

     

     

    4.1

    Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite

    a)

    Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

    Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte in Verbindung mit der Verwaltung von Wertpapieren in Euro

    a)

    Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets

    Nennwert

    b)

    Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

    Aktien, Investmentfonds, Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)

    b)

    i)

    Marktgängige Schuldverschreibungen außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

    Marktpreis

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    ii)

    Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehalten klassifiziert werden

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    iii)

    Nicht marktgängige Schuldverschreibungen

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    iv)

    Marktgängige Aktien

    Marktpreis

    v)

    Marktgängige Investmentfonds

    Marktpreis

    c)

    Kredite an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Krediten der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

    c)

    Kredite außerhalb des Euro-Währungsgebiets

    Einlagen zum Nennwert

    d)

    Wertpapiere, die von Einrichtungen außerhalb des Euro-Währungsgebiets begeben wurden, außer Wertpapieren der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘ und der Aktivposition 7.1 ‚Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere‘

    Von supranationalen oder internationalen Organisationen (z. B. der Europäischen Investitionsbank) begebene und nicht zu geldpolitischen Zwecken erworbene Wertpapiere, unabhängig vom Sitz des Emittenten

    d)

    i)

    Marktgängige Schuldverschreibungen außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

    Marktpreis

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    ii)

    Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehalten klassifiziert werden

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    iii)

    Nicht marktgängige Schuldverschreibungen

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    4.2

    Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des Wechselkursmechanismus (WKM) II

    Kreditgewährung zu den Bedingungen des WKM II

    Nennwert

    5

    Kreditgewährung in Euro im Zusammenhang mit geldpolitischen Geschäften an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

    Positionen 5.1. bis 5.5: Transaktionen im Einklang mit den geldpolitischen Instrumenten, die in der Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/60) aufgeführt sind  (*)

     

    5.1

    Hauptrefinanzierungsgeschäfte

    Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit wöchentlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von einer Woche

    Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

    5.2

    Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

    Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit üblicherweise monatlicher Frequenz, die eine längere Laufzeit als die Hauptrefinanzierungsgeschäfte haben.

    Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

    5.3

    Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

    Befristete Transaktionen, ausgeführt als Ad-hoc-Geschäfte zu Feinsteuerungszwecken

    Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

    5.4

    Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen

    Befristete Transaktionen zur Anpassung der strukturellen Position des Eurosystems gegenüber dem Finanzsektor

    Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

    5.5

    Spitzenrefinanzierungsfazilität

    Bereitstellung von Liquidität über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz gegen Beleihung refinanzierungsfähiger Vermögenswerte (ständige Fazilität)

    Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

    5.6

    Kredite im Zusammenhang mit Margenausgleich

    Aufstockung von Krediten an Kreditinstitute, die sich aus Wertsteigerungen der Vermögenswerte ergibt, die zur Besicherung sonstiger, diesen Kreditinstituten gewährten Krediten hinterlegt werden

    Nennwert oder Anschaffungskosten

    6

    Sonstige Forderungen in Euro gegen Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

    Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition 7 ‚Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets‘ eingestellten Wertpapierportfolios, einschließlich Transaktionen, die aus der Konversion alter Währungsreserven des Euro-Währungsgebiets resultieren, und sonstiger Forderungen. Korrespondenzkonten bei Kreditinstituten außerhalb des Euro-Währungsgebiets. Sonstige Forderungen und Geschäfte, die nicht im Zusammenhang mit geldpolitischen Operationen des Eurosystems stehen.

    Nennwert oder Anschaffungskosten

    7

    Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

     

     

    7.1

    Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

    Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere (einschließlich zu geldpolitischen Zwecken erworbener Wertpapiere, die von supranationalen oder internationalen Organisationen oder multilateralen Entwicklungsbanken begeben werden, unabhängig von deren Sitz). Für Feinsteuerungsmaßnahmen erworbene Schuldverschreibungen der Europäischen Zentralbank (EZB)

    a)

    Marktgängige Schuldverschreibungen

    In Abhängigkeit von geldpolitischen Erwägungen verbucht:

    i)

    Marktpreis

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    ii)

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung (Anschaffungskosten, wenn die Wertminderung durch eine in der Passivposition 13 b ‚Rückstellungen‘ ausgewiesene Rückstellung gedeckt wird).

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    b)

    Nicht marktgängige Schuldverschreibungen

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    7.2

    Sonstige Wertpapiere

    Wertpapiere außer Wertpapieren der Aktivpositionen 7.1 ‚Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere‘ und 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘; Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, endgültig erworbene Geldmarktpapiere in Euro (einschließlich vor Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) begebener staatlicher Wertpapiere). Aktien und Investmentfonds

    a)

    Marktgängige Schuldverschreibungen außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

    Marktpreis

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    b)

    Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehalten klassifiziert werden

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    c)

    Nicht marktgängige Schuldverschreibungen

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    d)

    Marktgängige Aktien

    Marktpreis

    e)

    Marktgängige Investmentfonds

    Marktpreis

    8

    Forderungen in Euro gegen öffentliche Haushalte

    Vor Beginn der WWU begründete Forderungen gegen den öffentlichen Sektor (nicht marktgängige Wertpapiere, Kredite)

    Einlagen/Kredite zum Nennwert, nicht marktgängige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

    9

    Intra-Eurosystem-Forderungen

     

     

    9.1

    Forderungen im Zusammenhang mit der Emission von EZB-Schuldverschreibungen

    Forderungen innerhalb des Eurosystems gegenüber nationalen Zentralbanken (NZBen), die sich aus der Emission von EZB-Schuldverschreibungen ergeben

    Anschaffungskosten

    9.2

    Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

    Forderungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Banknoten durch die EZB gemäß dem Beschluss EZB/2010/29 der Europäischen Zentralbank  (**)

    Nennwert

    9.3

    Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto)

    Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

    a)

    Nettoforderungen aus Guthaben von TARGET2-Konten und Korrespondenzkonten von NZBen, d. h. Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten; vgl. Passivposition 10.2 ‚Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)‘

    a)

    Nennwert

    b)

    Sonstige Forderungen innerhalb des Eurosystems in Euro, einschließlich Gewinnvorauszahlungen aus EZB-Einkünften an die NZBen

    b)

    Nennwert

    10

    Schwebende Verrechnungen

    Forderungen aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (insbesondere aus Scheckeinzug)

    Nennwert

    11

    Sonstige Vermögenswerte

     

     

    11.1

    Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets

    Euro-Münzen

    Nennwert

    11.2

    Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

    Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, einschließlich EDV-Ausstattung, Software

    Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung

    Abschreibung ist die systematische Zuweisung des Abschreibungsvolumens eines Vermögenswerts im Lauf seiner Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist der Zeitraum, während dessen ein Anlagewert dem Wirtschaftssubjekt voraussichtlich zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Nutzungsdauer einzelner wesentlicher Anlagewerte kann systematisch überprüft werden, falls die Voraussagen von früheren Schätzungen abweichen. Größere Vermögenswerte können Bestandteile mit unterschiedlicher Nutzungsdauer aufweisen. Die Nutzungsdauer dieser Bestandteile sollte einzeln bewertet werden.

    Die Kosten der immateriellen Anlagewerte beinhalten den Anschaffungspreis des immateriellen Anlagewerts. Sonstige unmittelbare oder mittelbare Kosten sind aufwandswirksam zu erfassen.

    Aktivierungsuntergrenze (keine Aktivierung von Anlagegütern unter 10 000 EUR exklusive Umsatzsteuer)

    11.3

    Sonstige finanzielle Vermögenswerte

    Anteile und Beteiligungen an Tochtergesellschaften; aus strategischen/politischen Gründen gehaltene Aktien und Investmentfonds

    Wertpapiere, einschließlich Aktien und Investmentfonds, und sonstige Finanzinstrumente und Guthaben (z. B. Termineinlagen und Girokonten), die in einem zweckgebundenen Portfolio gehalten werden

    Reverse-Repo-Geschäfte mit Finanzinstituten im Rahmen der Verwaltung der in dieser Position eingestellten Wertpapierportfolios

    Reverse-Repo-Geschäfte in Euro mit Finanzinstituten im Euro-Währungsgebiet außer mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung von Wertpapierportfolios außer in dieser Position eingestellten Wertpapierportfolios

    a)

    Marktgängige Aktien

    Marktpreis

    b)

    Marktgängige Investmentfonds

    Marktpreis

    c)

    Beteiligungen und nicht marktgängige Aktien und sonstige als dauerhafte Anlagen gehaltene Eigenkapitalinstrumente

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

    d)

    Beteiligungen an Tochtergesellschaften oder wesentliche Anteile

    Substanzwert

    e)

    Marktgängige Schuldverschreibungen außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

    Marktpreis Etwaige Agio/Disagiobeträge werden amortisiert.

    f)

    Marktgängige Schuldverschreibungen, die als bis zur Fälligkeit gehalten klassifiziert oder als dauerhafte Anlage gehalten werden

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

    Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

    g)

    Nicht marktgängige Schuldverschreibungen

    Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

    h)

    Bankguthaben und Kredite

    Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs, soweit die Guthaben oder Einlagen auf Fremdwährungen lauten

    11.4

    Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

    Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps (es sei denn, die täglichen Nachschussleistungen sind anzuwenden), Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag

    Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

    11.5

    Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

    Noch nicht fällige Einnahmen, die der Berichtsperiode als Ertrag zuzurechnen sind. Vorauszahlungen, gezahlte Stückzinsen, d. h. Anspruch auf aufgelaufene Zinsen, der mit einem Wertpapier erworben wird

    Nennwert, bei Fremdwährungspositionen zum Marktpreis umgerechnet.

    11.6

    Sonstiges

    a)

    Vorschüsse, Darlehen, andere geringfügige Positionen. Treuhandforderungen

    a)

    Nennwert oder Anschaffungskosten

    b)

    Anlagen aus Goldeinlagen von Kunden

    b)

    Marktwert

    c)

    Nettovermögen von Pensionskassen

    c)

    Gemäß Artikel 25 Absatz 2

    d)

    Offene Forderungen, die sich aus dem Ausfall von Geschäftspartnern des Eurosystems im Zusammenhang mit Kreditgeschäften ergeben

    d)

    Nennwert/erzielbarer Wert (vor/nach Abrechnung der Verluste)

    e)

    Vermögenswerte oder Forderungen (gegenüber Dritten), die im Zusammenhang mit der Verwertung von Sicherheiten, die säumige Geschäftspartner des Eurosystems begeben haben, angeeignet und/oder erworben wurden

    e)

    Kosten (zum aktuellen Währungskurs zur Zeit des Erwerbs, wenn die finanziellen Vermögenswerte auf fremde Währungen lauten)

    12

    Bilanzverlust

     

    Nennwert

    PASSIVA

     

    Bilanzposition

    Inhalt der Bilanzposition

    Bewertungsprinzip

    1

    Banknotenumlauf

    Von der EZB ausgegebene Euro-Banknoten gemäß dem Beschluss EZB/2010/29

    Nennwert

    2

    Verbindlichkeiten aus geldpolitischen Operationen in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

    Positionen 2.1, 2.2, 2.3 und 2.5: Einlagen in Euro gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60)

     

    2.1

    Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben)

    Euro-Konten von Kreditinstituten, die im Verzeichnis der Finanzinstitute aufgeführt sind, die gemäß der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (die ‚ESZB-Satzung‘) den Mindestreservevorschriften des Eurosystems unterliegen. Diese Position enthält in erster Linie Konten für Mindestreserveguthaben.

    Nennwert

    2.2

    Einlagefazilität

    Hereinnahme von Einlagen über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz (ständige Fazilität)

    Nennwert

    2.3

    Termineinlagen

    Hereinnahme von Einlagen zum Zweck der Liquiditätsabsorption aufgrund von Feinsteuerungsoperationen

    Nennwert

    2.4

    Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

    Geldpolitische Transaktionen zum Zweck der Liquiditätsabsorption

    Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

    2.5

    Einlagen aus Margenausgleich

    Einlagen von Kreditinstituten zur Abdeckung eines Wertverlusts für Vermögenswerte, die für Kredite an diese Kreditinstitute hinterlegt werden

    Nennwert

    3

    Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

    Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition 7 ‚Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets‘ eingestellten Wertpapier-Portfolios. Sonstige Geschäfte, die keinen Bezug zu den geldpolitischen Operationen des Eurosystems haben. Girokonten von Kreditinstituten sind ausgeschlossen.

    Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

    4

    Begebene EZB-Schuldverschreibungen

    Schuldverschreibungen gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60). Zum Zweck der Liquiditätsabsorption begebene Diskontpapiere

    Anschaffungskosten

    Etwaige Disagiobeträge werden amortisiert

    5

    Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

     

     

    5.1

    Öffentliche Haushalte

    Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen

    Nennwert

    5.2

    Sonstige Verbindlichkeiten

    Girokonten von Mitarbeitern, Unternehmen und Kunden einschließlich Finanzinstituten, die von der Mindestreservehaltung befreit sind (vgl. Passivposition 2.1); Repo-Geschäfte mit Finanzinstituten außer mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung von Wertpapieren außer den in der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘ eingestellten Wertpapieren; Termineinlagen, Sichteinlagen

    Nennwert

    6

    Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

    Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen, einschließlich Konten für Zahlungsverkehrszwecke und zur Reservehaltung: von anderen Banken, Zentralbanken, internationalen/supranationalen Institutionen, einschließlich der Europäischen Kommission; Girokonten anderer Einleger. Repo-Geschäfte im Rahmen der Verwaltung von Wertpapieren in Euro. Guthaben von TARGET2-Konten von Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist.

    Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

    7

    Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen des Euro-Währungsgebiets

    Girokonten. Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold

    Nennwert, umgerechnet zum Währungskurs per Jahresende

    8

    Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

     

     

    8.1

    Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten

    Girokonten. Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold

    Nennwert, umgerechnet zum Währungskurs per Jahresende

    8.2

    Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

    Kreditaufnahmen zu den Bedingungen des WKM II

    Nennwert, umgerechnet zum Währungskurs per Jahresende

    9

    Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte

    Auf Sonderziehungsrechte lautende Position, die den Betrag der dem jeweiligen Land/der jeweiligen NZB ursprünglich zugeteilten SZR enthält

    Nennwert, umgerechnet zum Währungskurs per Jahresende

    10

    Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten

     

     

    10.1

    Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven

    EZB-Bilanzposition in Euro

    Nennwert

    10.2

    Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)

    Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

    a)

    Nettoverbindlichkeiten aus Guthaben von TARGET2-Konten und Korrespondenzkonten von NZBen, d. h. Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten; vgl. Aktivposition 9.3 ‚Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto)‘

    a)

    Nennwert

    b)

    Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten in Euro, einschließlich Gewinnvorauszahlungen aus EZB-Einkünften an die NZBen

    b)

    Nennwert

    11

    Schwebende Verrechnungen

    Verbindlichkeiten aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (inklusive Überweisungen)

    Nennwert

    12

    Sonstige Verbindlichkeiten

     

     

    12.1

    Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

    Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps (es sei denn, die täglichen Nachschussleistungen sind anzuwenden), Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag

    Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

    12.2

    Passive Rechnungsabgrenzungsposten

    Noch nicht fällige Ausgaben, die der Berichtsperiode als Aufwand zuzurechnen sind. Einnahmen der Berichtsperiode, die zukünftigen Perioden zuzurechnen sind.

    Nennwert, bei Fremdwährungspositionen zum Marktpreis umgerechnet.

    12.3

    Sonstiges

    a)

    Steuerzwischenkonten. Kredit- oder Garantiedeckungskonten in Fremdwährung. Repo-Geschäfte mit Finanzinstituten im Rahmen der Verwaltung der Wertpapierportfolios unter der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘. Obligatorische Einlagen neben der Mindestreservehaltung. Andere geringfügige Positionen. Treuhandverbindlichkeiten.

    a)

    Nennwert oder (mit Repo-Geschäften verbundene) Anschaffungskosten

    b)

    Goldeinlagen von Kunden

    b)

    Marktwert

    c)

    Nettoverbindlichkeiten von Pensionskassen

    c)

    Gemäß Artikel 25 Absatz 2

    13

    Rückstellungen

    a)

    Für finanzielle Risiken und für andere Zwecke (z. B. absehbare (künftige) Ausgaben) und Beiträge im Sinne von Artikel 48.2 der ESZB-Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden

    a)

    Anschaffungskosten/Nennwert

    b)

    Für Adressrisiken aus geldpolitischen Operationen

    b)

    Nennwert (auf der Grundlage einer Bewertung zum Jahresende durch den EZB-Rat)

    14

    Ausgleichsposten aus Neubewertung

    a)

    Ausgleichsposten aus Neubewertung wegen Preisänderungen für Gold, für jede Wertpapiergattung in Euro, für jede Wertpapiergattung in Fremdwährung, für Optionen; Marktpreisunterschiede bei Zinsderivaten; Ausgleichsposten aus Neubewertung wegen Währungskursbewegungen für jede gehaltene Nettowährungsposition einschließlich Devisenswaps/-termingeschäften und Sonderziehungsrechten

    Spezielle Ausgleichsposten aus Neubewertung zur Erfassung von Beiträgen im Sinne von Artikel 48.2 der ESZB-Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden. Siehe Artikel 14 Absatz 2.

    a)

    Neubewertungsdifferenz zwischen den durchschnittlichen Anschaffungskosten und dem Marktwert, Fremdwährungspositionen umgerechnet zum Marktpreis

    b)

    Ergebnisse der Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind die Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

    i)

    Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste des Barwerts der definierten Leistungsverpflichtung

    ii)

    Ertrag aus Planvermögen unter Ausschluss von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) enthalten sind

    iii)

    Veränderungen bei der Auswirkung der Vermögensobergrenze unter Ausschluss von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) enthalten sind

    b)

    Gemäß Artikel 25 Absatz 2

    15

    Kapital und Rücklagen

     

     

    15.1

    Kapital

    Eingezahltes Kapital

    Nennwert

    15.2

    Rücklagen

    Gesetzliche Rücklagen im Sinne von Artikel 33 der ESZB-Satzung und Beiträge im Sinne von Artikel 48.2 der ESZB-Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden

    Nennwert

    16

    Bilanzgewinn

     

    Nennwert


    (*)  Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2014 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (EZB/2014/60) (ABl. L 91 vom 2.4.2015, S. 3).

    (**)  Beschluss EZB/2010/29 der Europäischen Zentralbank vom 13. Dezember 2010 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (ABl. L 35 vom 9.2.2011, S. 26).


    ANHANG II

    Anhang III des Beschlusses (EU) 2016/2247 (EZB/2016/35) erhält folgende Fassung:

    „ANHANG III

    VERÖFFENTLICHTE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER EZB

    (in Mio. EUR)

    Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr …

    Berichtsjahr

    Vorjahr

    1.1.1.

    Zinserträge aus Währungsreserven

     

     

    1.1.2.

    Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

     

     

    1.1.3.

    Sonstige Zinserträge

     

     

    1.1.

    Zinserträge

     

     

    1.2.1.

    Verzinsung der Forderungen der NZBen aus übertragenen Devisenreserven

     

     

    1.2.2.

    Sonstige Zinsaufwendungen

     

     

    1.2.

    Zinsaufwendungen

     

     

    1

    Nettozinsertrag

     

     

    2.1.

    Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen

     

     

    2.2.

    Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen

     

     

    2.3.

    Zuführung zu/Auflösung von Rückstellungen für finanzielle Risiken

     

     

    2

    Nettoertrag aus Finanzoperationen, Abschreibungen und Risikorückstellungen

     

     

    3.1.

    Erträge aus Gebühren und Provisionen

     

     

    3.2.

    Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen

     

     

    3

    Nettoertrag/Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen (2)

     

     

    4

    Erträge aus Aktien und Beteiligungen

     

     

    5

    Sonstige Erträge

     

     

    Nettoerträge insgesamt

     

     

    6

    Personalaufwendungen (3)

     

     

    7

    Verwaltungsaufwendungen (3)

     

     

    8

    Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

     

     

    9

    Aufwendungen für Banknoten (4)

     

     

    10

    Sonstige Aufwendungen

     

     

    Jahresüberschuss (-fehlbetrag)

     

     


    (1)  Die EZB kann auch exakte Euro-Beträge oder anders gerundete Beträge veröffentlichen.

    (2)  Die Aufschlüsselung von Erträgen und Aufwendungen kann auch in den Erläuterungen zum Jahresabschluss erfolgen.

    (3)  Einschließlich Rückstellungen für Verwaltungsaufwendungen.

    (4)  Sollte die Banknotenproduktion an externe Firmen ausgelagert werden, werden in dieser Position die Kosten für den Ankauf der Banknoten durch die Zentralbanken erfasst. Es wird empfohlen, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von nationalen Banknoten sowie Euro-Banknoten verursachten Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen, wenn sie in Rechnung gestellt werden oder anderweitig anfallen, siehe auch Leitlinie (EU) 2016/2249 EZB/2016/34.


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