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Document 52018BP1446

Entschließung (EU) 2018/1446 des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ für das Haushaltsjahr 2016 sind

ABl. L 248 vom 3.10.2018, p. 366–368 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2018/1446/oj

3.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 248/366


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2018/1446 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 18. April 2018

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ für das Haushaltsjahr 2016 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ für das Haushaltsjahr 2016,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0073/2018),

A.

in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (nachstehend „FCH“) durch die Verordnung (EG) Nr. 521/2008 des Rates (1) im Mai 2008 als öffentlich-private Partnerschaft für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2017 mit dem Ziel gegründet wurde, sich auf die Entwicklung marktfähiger Anwendungen zu konzentrieren und dadurch zusätzliche Bemühungen der Industrie im Hinblick auf eine rasche Einführung von Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien zu fördern; in der Erwägung, dass die Verordnung (EG) Nr. 521/2008 durch die Verordnung (EU) Nr. 559/2014 aufgehoben wurde;

B.

in der Erwägung, dass mit der Verordnung (EU) Nr. 559/2014 im Mai 2014 das Gemeinsame Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (nachstehend „FCH2“) gegründet wurde, das das FCH ersetzt und bis zum 31. Dezember 2024 als dessen Nachfolger betrieben wird;

C.

in der Erwägung, dass die Mitglieder des FCH die Union, vertreten durch die Kommission, der Industrieverband „Fuel Cell and Hydrogen Joint Technology Initiative“ und der Forschungsverband N.ERGHY waren;

D.

in der Erwägung, dass die Mitglieder des FCH2 die Union, vertreten durch die Kommission, der Industrieverband „New Energy World Industry Grouping AISBL“ (nachstehend „der Industrieverband“), der 2016 in „Hydrogen Europe“ umbenannt wurde, und der europäische Forschungsverband „New European Research Grouping on Fuel Cells and Hydrogen AISBL“ (nachstehend „der Forschungsverband“) sind;

E.

in der Erwägung, dass sich der maximale Beitrag der Union zur ersten Phase der Tätigkeiten des FCH2 auf 470 000 000 EUR aus dem Siebten Rahmenprogramm beläuft und die Beiträge der anderen Mitglieder mindestens so hoch sein müssen wie der Beitrag der Union;

F.

in der Erwägung, dass im Rahmen des FCH2 der Höchstbeitrag der Union 665 000 000 EUR aus Horizont 2020 beträgt und von den Mitgliedern aus dem Industrie- und dem Forschungsverband erwartet wird, dass sie mindestens 380 000 000 EUR beitragen, davon Sachbeiträge zu den vom FCH2 finanzierten Horizont-2020-Projekten, Sachbeiträge (von mindestens 285 000 000 EUR) zu den zusätzlichen Tätigkeiten sowie Finanzbeiträge zu den Verwaltungskosten;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung des FCH2 (nachstehend „der Bericht des Rechnungshofs“) festgestellt hat, dass die Vermögens- und Finanzlage des FCH2 zum 31. Dezember 2016 und die Ergebnisse seiner Tätigkeiten, Mittelflüsse und Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Tag endende Jahr in der Jahresrechnung 2016 in Übereinstimmung mit der Finanzregelung des FCH2 und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dargestellt wird; stellt zudem fest, dass die Rechnungsführungsvorschriften des FCH2 auf international anerkannten Normen des öffentlichen Rechnungswesens beruhen;

2.

stellt fest, dass der endgültige Haushaltsplan des FCH2 für das Haushaltsjahr 2016 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 127 762 297 EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 115 535 426 EUR umfasste; stellt fest, dass die Mittel für Verpflichtungen im Vergleich zu 2015 aufgrund der zusätzlich zum ursprünglichen Haushalt zur Verfügung stehenden nicht in Anspruch genommenen Mittel aus Vorjahren, die hauptsächlich für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen von 2016 verwendet wurden, um 5 % angestiegen sind und dass die Mittel für Zahlungen aufgrund des höheren Bedarfs an Vorfinanzierungen für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen von 2016 um 17 % angestiegen sind;

3.

weist darauf hin, dass in dem jährlichen Tätigkeitsbericht festgestellt wird, dass die Anstrengungen auf dem Gebiet der Ex-post-Überprüfungen mit der Einleitung 18 neuer Überprüfungen fortgesetzt wurden, wobei zum ersten Mal der Rahmenvertrag für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration für Überprüfungen im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms verwendet wurde und mit vier externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Einzelverträge geschlossen wurden; stellt fest, dass die Restfehlerquote bei unter 2 % lag;

4.

stellt mit Bedauern fest, dass die Haushaltsvollzugsquote für Mittel für Verpflichtungen insgesamt 77,7 % und für Mittel für Zahlungen insgesamt 83,9 % betrug, wobei die Ausführungsrate bei den Mitteln für Verpflichtungen im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des Ergebnisses der Bewertung im Hinblick auf die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen von 2016 niedriger ausfiel; nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführungsrate für Zahlungen die bisher beste des FCH2 ist;

5.

stellt fest, dass das FCH2 aus den dem Gemeinsamen Unternehmen aus dem Siebten Rahmenprogramm zugewiesenen Mitteln in Höhe von 470 000 000 Mio. EUR bis Ende 2016 464 400 000 EUR gebunden und 372 000 000 EUR ausgezahlt hat; weist darauf hin, dass die ausstehenden operativen Zahlungen in Höhe von 75 300 000 EUR (17 %) laut dem Zahlungsplan des FCH für laufende Projekte des Siebten Rahmenprogramms bis Ende 2019 geleistet werden;

6.

stellt fest, dass der Verwaltungsrat bis Ende 2016 von den 470 000 000 EUR an Sach- und Finanzbeiträgen der Mitglieder aus dem Industrie- und dem Forschungsverband zu den operativen Tätigkeiten des FCH Beiträge in Höhe von 299 000 000 EUR validiert hat; weist darauf hin, dass das FCH2 bis Ende 2016 über zusätzliche Sachbeiträge zu den operativen Tätigkeiten in Höhe von 40 600 000 EUR unterrichtet wurde, und betont, dass in der Folge die Gesamtbeiträge der Mitglieder aus dem Industrie- und dem Forschungsverband zum Gemeinsamen Unternehmen bis Ende 2016 339 600 000 EUR betrugen, wohingegen sich die Beiträge der Union auf 383 700 000 EUR beliefen;

7.

stellt fest, dass das FCH2 aus den im Rahmen von Horizont 2020 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 665 000 000 EUR für die Umsetzung der ersten Welle von Projekten 288 100 000 EUR (43 %) gebunden und 77 400 000 EUR ausgezahlt hat;

8.

stellt fest, dass die Mitglieder aus dem Industrie- und dem Forschungsverband bis Ende 2016 Sachbeiträge in Höhe von 4 900 000 EUR für operative Tätigkeiten gemeldet haben und dass der Verwaltungsrat Finanzbeiträge in Höhe von 1 200 000 EUR zu den Verwaltungskosten des FCH2 validiert hat; stellt zudem fest, dass von den mindestens 285 000 000 EUR an Sachbeiträgen, die die anderen Mitglieder zu den zusätzlichen Tätigkeiten leisten müssen, bis Ende 2016 bereits 188 600 000 EUR (66 %) gemeldet und bestätigt worden sind; hebt hervor, dass in der Folge die Gesamtbeiträge der Mitglieder aus dem Industrie- und dem Forschungsverband bis Ende 2016 194 700 000 EUR betrugen, wohingegen sich die Finanzbeiträge der Union auf 79 500 000 EUR beliefen; stellt fest, dass die Differenz auf die hohen Beiträge anderer Mitglieder des FCH2 zu den zusätzlichen Tätigkeiten des FCH2 zurückzuführen ist;

9.

stellt fest, dass für das Siebte Rahmenprogramm bis Ende 2016 69 operative Zahlungen für regelmäßige Zwischen- und Abschlussberichte in Höhe von insgesamt 44 900 000 EUR geleistet wurden; stellt fest, dass sich die Haushaltsvollzugsquote (bei den Mitteln für Zahlungen) auf 73,7 % belief (2015: 75,7 %);

10.

stellt fest, dass für Horizont 2020 15 Vorfinanzierungszahlungen aus Mitteln für Zahlungen für die Projekte aus der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen von 2015 getätigt wurden; stellt zudem fest, dass bei der Haushaltsvollzugsquote (bei den Mitteln für Zahlungen) 98 % erreicht wurden (2015: 99 %); betont, dass bei den Mitteln für Verpflichtungen eine Haushaltsvollzugsquote von 78,6 % erreicht wurde; stellt fest, dass die Ausführungsrate aufgrund des Ergebnisses der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen niedriger war als 2015 (88,7 %) und dass sich die nicht verwendeten Mittel für Verpflichtungen auf 25 900 000 EUR beliefen und in den Haushalt für 2017 zur Verwendung für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen von 2017 eingestellt wurden;

11.

stellt fest, dass die seit dem 31. Dezember 2016 getätigten Sachbeiträge zu den operativen Tätigkeiten für die 30 im Zusammenhang mit Horizont 2020 unterzeichneten Projekte (Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen von 2014 und 2015) auf 16 802 191 EUR geschätzt werden; stellt zudem fest, dass der Gesamtwert der Sachbeiträge zu den zusätzlichen Tätigkeiten für den Zeitraum 2014-2017 auf 565 200 000 EUR geschätzt wird;

Übertragungen

12.

stellt fest, dass vier Mittelübertragen zwischen unterschiedlichen Haushaltslinien vorgenommen wurden, ohne dass dadurch Änderungen am Haushaltsplan erforderlich geworden sind;

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

13.

stellt fest, dass die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2016, die gemäß dem Jahresarbeitsprogramm 2016 des FCH2 24 Themen mit einem indikativen Haushalt in Höhe von 117 500 000 EUR umfasst, am 19. Januar 2016 veröffentlicht wurde; stellt zudem fest, dass die Aufforderung am 3. Mai 2016 geschlossen wurde und 81 Vorschläge eingereicht wurden; weist darauf hin, dass 16 von 19 Finanzhilfevereinbarungen 2016 unterzeichnet wurden;

Interne Prüfung

14.

stellt fest, dass das FCH2 2016 die Umsetzung aller Aktionspläne im Zusammenhang mit den Empfehlungen, die infolge der 2015 vom Internen Auditdienst (IAS) durchgeführten Prüfungen des Verfahrens der Bewertung und Auswahl von im FCH2 vorliegenden Horizont-2020-Finanzhilfevorschlägen abgegeben wurden, abgeschlossen hat; stellt fest, dass der IAS 2016 eine erneute Prüfung des Leistungsmanagements des FCH2 vorgenommen hat; stellt zudem fest, dass das FCH2 am 29. November 2016 einen abschließenden Prüfbericht des IAS zu dieser Prüfung erhalten hat, infolge dessen vier Empfehlungen abgegeben wurden; begrüßt, dass das FCH2 mit allen Empfehlungen einverstanden war und dem IAS am 22. Dezember 2016 einen Aktionsplan übermittelte, dem der IAS im Januar 2017 zustimmte;

Interne Kontrollen

15.

begrüßt, dass das FCH2 Ex-ante-Kontrollverfahren auf der Grundlage von Aktenprüfungen der finanziellen und operativen Vorgänge eingerichtet hat und Kostenaufstellungen, die zu Finanzhilfevereinbarungen des Siebten Rahmenprogramms geltend gemacht wurden, Ex-post-Prüfungen unterzieht; begrüßt, dass die bei den Ex-post-Prüfungen ermittelte Restfehlerquote im jährlichen Tätigkeitsbericht 2016 des FCH2 mit 1,24 % angegeben ist;

Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

16.

stellt fest, dass das Team des FCH2 beim Workshop zur jährlichen Risikobewertung am 17. Oktober 2016 Überlegungen zu den im vorangegangenen Jahr ermittelten erheblichen Risiken und Aktionsplänen anstellte und deren Angemessenheit und Relevanz für das Jahr 2017 bewertete; begrüßt, dass fundierte Beiträge aller Bediensteten des Programmbüros zur Erstellung einer Liste neuer erheblicher Risiken für 2017 gesammelt und die entsprechenden Aktionspläne festgelegt wurden;

Kommunikation

17.

weist darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen mittels der Organe der Union mit den Unionsbürgern über seine wesentlichen Forschungstätigkeiten und Kooperationsvorhaben kommunizieren muss; betont, dass die durch seine Arbeit tatsächlich erzielten Verbesserungen, die ein wesentlicher Bestandteil seines Auftrags sind, ebenso hervorgehoben werden müssen wie der Umstand, dass es mit anderen gemeinsamen Unternehmen auf die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Nutzen ihrer Tätigkeiten hinarbeitet;

18.

fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Gemeinsame Unternehmen in den Prozess der Halbzeitüberprüfung von Horizont 2020 auf dem Gebiet der weiteren Vereinfachung und Harmonisierung von gemeinsamen Unternehmen unmittelbar eingebunden wird.

(1)  Verordnung (EG) Nr. 521/2008 des Rates vom 30. Mai 2008 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens Brennstoffzellen und Wasserstoff (ABl. L 153 vom 12.6.2008, S. 1).


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