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Document 52018BP1419

Entschließung (EU) 2018/1419 des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2016 sind

ABl. L 248 vom 3.10.2018, p. 315–318 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2018/1419/oj

3.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 248/315


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2018/1419 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 18. April 2018

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2016 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2016,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0092/2018),

A.

in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren die besondere Bedeutung der weiteren Stärkung der demokratischen Legitimität der Organe der Union durch eine Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie einer verantwortungsvollen Verwaltung der Humanressourcen hervorheben möchte;

B.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushaltsplan der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (im Folgenden „die Stiftung“) für das Haushaltsjahr 2016 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 20 789 500 EUR belief, was gegenüber 2015 einen Anstieg um 1,72 % bedeutet; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Stiftung hauptsächlich aus dem Haushalt der Union stammen;

C.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Stiftung für das Haushaltsjahr 2016 („Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Stiftung zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Bemerkungen zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge

1.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass er in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2014 auf zu niedrige Vergütungen für Mitarbeiter im Zeitraum 2005-2014 hinwies, die mit dem Übergang zum neuen Beamtenstatut im Jahr 2005 zusammenhingen; nimmt zur Kenntnis, dass die zu niedrigen Vergütungen zwar unterschiedliche Gründe haben (2014: Nichteinhaltung der garantierten Mindestgehälter; 2015: Anwendung eines falschen Multiplikationsfaktors auf die Gehälter), der Rechnungshof jedoch erneut zu niedrige Vergütungen (43 350 EUR) sowie einige überhöhte Vergütungen (168 930 EUR) feststellte, die 30 Mitarbeiter im aktiven Dienst und frühere Mitarbeiter betrafen; nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung alle zu niedrigen Vergütungen berichtigte, die überhöhten Vergütungen (im Einklang mit Artikel 85 des derzeit geltenden Beamtenstatuts) aber nicht zurückfordern wird; fordert die Stiftung auf, erneut zu analysieren, welche Fehler im Zuge des Übergangs zum Beamtenstatut 2005 möglicherweise entstanden sind, eine umfassende Evaluierung ihrer Gehaltsabrechnung vorzunehmen und der Haushaltsbehörde über ihre Erkenntnisse Bericht zu erstatten; entnimmt der Antwort der Stiftung, dass im April 2017 ein umfangreiches internes Audit der Gehaltsabrechnung stattfand; nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung gegenwärtig auf den Abschlussbericht wartet und etwaigen Empfehlungen genau folgen wird; fordert die Stiftung auf, der Entlastungsbehörde über die Korrekturmaßnahmen, die ergriffen werden, Bericht zu erstatten;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

2.

stellt zufrieden fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2016 eine Vollzugsquote von 99,99 % bewirkt haben und dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 84,80 % betrug, was gegenüber 2015 einem Rückgang um 2,55 % entspricht;

3.

äußert sich besorgt über die negativen Auswirkungen der Anhebung des irischen Länderkoeffizienten auf den Haushalt, wodurch zunehmend die Gefahr besteht, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stiftung zur Erfüllung ihres Mandats beeinträchtigt wird; erwartet, dass die Organe der Union Maßnahmen ergreifen, um diesen Effekt auszugleichen;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

4.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die auf das Jahr 2017 übertragenen Mittelbindungen unter Titel III (operative Ausgaben) mit 2 800 000 EUR (43 %) im Vergleich zu 2 100 000 EUR (31 %) im Jahr 2015 hoch waren, was hauptsächlich auf jahresübergreifende Projekte (Studien und Pilotversuche) zurückzuführen war; stellt fest, dass die Stiftung in Erwägung zieht, getrennte Haushaltsmittel einzuführen, um dem mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten und den unvermeidlichen Verzögerungen zwischen der Unterzeichnung von Verträgen und den Lieferungen und Zahlungen besser Rechnung zu tragen;

5.

räumt ein, dass die Stiftung mit Zustimmung des Rechnungshofs zwischen geplanten und ungeplanten Mittelübertragungen unterscheidet; nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung 2016 Mittelübertragungen von 3 000 000 EUR geplant hatte, während die tatsächlichen Mittelübertragungen nur 2 800 000 EUR betrugen;

6.

stellt fest, dass Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sein können, dass die operationellen Programme der Agenturen auf mehrere Jahre ausgelegt sind und weder unbedingt auf Schwächen bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans hindeuten noch stets dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie von der Stiftung im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden;

Auftragsvergabe

7.

stellt fest, dass der Vergabebeirat der Stiftung (ACPC), der eine Stellungnahme zu Auftragsvorschlägen im Wert von mindestens 250 000 EUR abgibt, 2016 nicht tagte, da kein Dossier die Kriterien erfüllte; stellt außerdem fest, dass der ACPC bei drei der elf 2016 vergebenen Aufträge eine jährliche Ex-post-Überprüfung vornahm; stellt fest, dass der ACPC sich über die Einhaltung der Vergabeverfahren durch die Stiftung insgesamt zufrieden äußerte;

Personalpolitik

8.

stellt fest, dass im Dezember 2016 ein Mitarbeiter-Screening durchgeführt wurde, das für die drei Jahre, die das Screening umfasste, eine relativ hohe Stabilität auswies;

9.

stellt fest, dass Stellenplan und Aufschlüsselung des Personals 107 Stellen (für Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete) ab Dezember 2016 ausweisen, gegenüber 108 im Jahr 2015; nimmt zufrieden zur Kenntnis, dass bei Betrachtung der am 31. Dezember 2016 besetzten Stellen festzustellen ist, dass ein nahezu ausgewogenes Geschlechterverhältnis erreicht wurde, da 55,14 % Frauen und 44,86 % Männer beschäftigt sind;

10.

betont, dass die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ein Bestandteil der Personalpolitik der Stiftung sein sollte; nimmt zur Kenntnis, dass sich die für Maßnahmen im Bereich des Wohlergehens aufgewandten Haushaltsmittel auf 80,21 EUR pro Mitarbeiter belaufen; stellt fest, dass die durchschnittliche Anzahl der Krankheitstage pro Mitarbeiter 6,5 beträgt, und somit niedriger als in vielen anderen Agenturen der Union, aber immer noch besorgniserregend und prüfenswert ist, um festzustellen, ob Stress am Arbeitsplatz eine Rolle spielt, und dass kein Mitarbeiter ganzjährig im Krankheitsurlaub war;

11.

vermerkt positiv, dass 2016 weder formell noch informell ein Fall von Belästigung gemeldet wurde; unterstützt die zur Sensibilisierung der Mitarbeiter organisierten Schulungen und Informationsveranstaltungen;

12.

vermerkt zufrieden, dass die Stiftung 2016 keine Beschwerden, Klagen oder Meldungen im Zusammenhang mit Personaleinstellungen oder -entlassungen verzeichnete;

13.

begrüßt die Abhilfemaßnahmen der Stiftung im Zusammenhang mit Gehaltskorrekturen im Anschluss an die Berichte des Rechnungshofs; stellt fest, dass im April 2017 ein umfangreiches internes Audit der Gehaltsabrechnung durchgeführt wurde, um die zusätzliche Sicherheit zu bieten, dass die entsprechenden Prozesse und Kontrollen vorhanden sind und gut funktionieren;

14.

weist darauf hin, dass unter großen Schwierigkeiten Personal abgebaut wurde, und bekräftigt seine Bedenken in Bezug auf weitere Personalkürzungen, die die Agenturen bei der Ausübung ihrer Mandate beeinträchtigen würden;

Transparenz, Demokratie sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

15.

vermerkt zufrieden, dass im November und Dezember 2016 Seminare zu den Themen Ethik, Integrität und Betrugsbekämpfung abgehalten wurden; stellt außerdem fest, dass die Teilnahme an diesen Seminaren für alle Mitarbeiter Pflicht war und dass diejenigen, die nicht teilnehmen konnten, ein Online-Programm absolvieren sollten, das dieselben Themen abdeckte;

16.

vermerkt zufrieden, dass die Stiftung über Regeln zur Meldung von Missständen verfügt und dass 2016 keine Fälle verzeichnet wurden;

17.

betont, dass ein unabhängiges Gremium für Offenlegung, Beratung und Befassung geschaffen werden muss, das über ausreichende Haushaltsmittel verfügt, um Hinweisgeber dabei zu unterstützen, die richtigen Kanäle für die Offenlegung ihrer Informationen über mögliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den finanziellen Interessen der Union zu nutzen, während die Vertraulichkeit gewahrt bleibt und der erforderliche Schutz und die notwendige Beratung geboten werden;

18.

vermerkt positiv, dass die Stiftung 2016 keine Fälle von Interessenkonflikten verzeichnete;

19.

fordert die Stiftung auf, einen Ethik-Kodex zu verabschieden und die Haushaltsbehörde über mutmaßliche und bestätigte Interessenkonflikte, ihren Umgang damit und darüber, wie sie künftig verhindert werden sollen, zu informieren;

Wichtigste Erfolge

20.

begrüßt die drei wichtigsten Leistungen der Stiftung im Jahr 2016, nämlich

Abschluss der sechsten Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen und Übermittlung ihrer Erkenntnisse an das Parlament am 17. November 2016,

Umsetzung des letzten Jahres ihres vierjährigen Programmzyklus mit einer Ausführung des Haushaltsplans von 100 % und einer Umsetzung des Programms zu 98 % sowie der höchsten Nutzerzufriedenheit des Vierjahreszeitraums,

Verweise auf jüngste Erkenntnisse der Stiftung im Paket zur Europäischen Säule sozialer Rechte betreffend Gehälter, Sozialleistungen, unangemessene Wohnverhältnisse in Europa, neue Beschäftigungsformen und die jüngste Erhebung über die Arbeitsbedingungen;

21.

begrüßt die erfolgreiche Umsetzung des vierjährigen Arbeitsprogramms der Stiftung mit einem hohen Maß an organisatorischer Effizienz, was daraus deutlich wird, dass sich die wichtigsten Leistungsindikatoren der Stiftung insgesamt verbessert haben;

22.

vermerkt zufrieden, dass für 2016 davon ausgegangen wurde, dass das Arbeitsprogramm zu 97 % umgesetzt würde, womit die Zielvorgabe von 80 % weit überschritten wurde, was im Vergleich zu den unterdurchschnittlichen Ergebnissen der beiden Vorjahre eine signifikante Wende bedeutet und dafür sorgt, dass am Ende des vierjährigen Programmplanungszeitraums fast alle für das letzte Jahr der Programmplanung geplanten Leistungen rechtzeitig erbracht wurden;

Interne Kontrollen

23.

vermerkt zufrieden, dass sich der Koordinator für die interne Kontrolle der Stiftung im Einklang mit den dem Vorstand des Verwaltungsrates im Januar 2016 vorgelegten Prioritäten auf fünf Normen für die interne Kontrolle betreffend ihren Auftrag und ihre Vision, Ethik und organisatorische Werte, Verteilung und Mobilität der Mitarbeiter, Risikomanagementverfahren und Bewertung der Normen für die interne Kontrolle konzentrierte;

Interne Prüfung

24.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass der Interne Auditdienst (IAS) in seinem Prüfungsbericht von Dezember 2016 hervorhob, dass die Stiftung ihre Projektverwaltung, insbesondere hinsichtlich der Steuerung, Überwachung und Berichterstattung, verbessern muss; nimmt jedoch mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Stiftung und der IAS sich auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen einigten;

25.

stellt fest, dass der IAS eine Prüfung der Projektverwaltung durchführte, um die Angemessenheit der Konzeption und die Wirksamkeit der von der Stiftung für ihre Projektverwaltungsmaßnahmen eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu bewerten; stellt ferner fest, dass der IAS-Bericht vier Empfehlungen zu folgenden Themen enthält: Steuerung der Projektverwaltung, Überwachung und Berichterstattung im Zusammenhang mit der Projektverwaltung, Projektplanung und Projektmanagement-Informationssystem; stellt fest, dass der IAS den Aktionsplan der Stiftung akzeptierte, der Ende 2017 abgeschlossen sein sollte; fordert die Stiftung auf, der Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;

26.

vermerkt zufrieden, dass alle Empfehlungen des IAS aus früheren Prüfungen vor dem Berichtsjahr umgesetzt wurden;

Sonstige Bemerkungen

27.

bedauert, dass die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 nicht ausdrücklich eine externe Evaluierung der Tätigkeiten der Stiftung vorsieht; stellt jedoch fest, dass im Vorschlag der Kommission für eine neue Gründungsverordnung vorgesehen ist, dass alle fünf Jahre eine Evaluierung vorgenommen werden muss; begrüßt ferner, dass zum jetzigen Zeitpunkt jedes Vierjahresprogramm einer externen Evaluierung unterzogen wird;

28.

erkennt an, dass die Stiftung erneut einen wesentlichen Beitrag zur Politikentwicklung geleistet hat und dass ihr Fachwissen nach wie vor in erheblichem Maße in zentrale Strategiepapiere der EU eingeflossen ist;

29.

würdigt die Arbeit der Stiftung während des vierjährigen Arbeitsprogramms 2013 bis 2016 „Von der Krise zur Erholung — eine sachlich gut begründete Politik als Grundlage für ein wettbewerbsfähiges und gerechtes Europa“; begrüßt die hochwertigen Analysen und die Beiträge der Stiftung zu den politischen Maßnahmen in Bezug auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen, die Arbeitsbeziehungen sowie die Entwicklung der Beschäftigung und des Arbeitsmarkts, insbesondere den Übersichtsbericht der Sechsten Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen und die neuen Beschäftigungsformen; unterstreicht die Bedeutung der dreigliedrigen Verwaltung der Stiftung, die es ermöglicht, einen umfassenden Überblick über die wirtschaftliche und soziale Realität zu gewinnen;

30.

unterstreicht, dass die enge Zusammenarbeit zwischen der Stiftung und dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten aufrechterhalten werden muss, um vom Fachwissen der Stiftung zu profitieren und konstruktive, faktengestützte Diskussionen zu führen;

31.

begrüßt, dass das Parlament, die Kommission und andere Interessengruppen die Hauptnutzer des von der Stiftung bereitgestellten Know-hows sind und dass sie sich dessen bewusst sind, dass dieses Know-how von hoher Qualität und großem Interesse ist;

32.

nimmt zur Kenntnis, dass die Gründungsverordnung der Stiftung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates überarbeitet wird und begrüßt, dass das Parlament und die Kommission einen ausdrücklichen Verweis auf die Heranziehung externer Prüfberichte und Bewertungen aufgenommen haben;

33.

begrüßt die gute Zusammenarbeit zwischen der Stiftung und anderen EU-Agenturen, insbesondere Cedefop, EU-OSHA, ETF, FRA und EIGE, bei der Planung und Durchführung ihrer Arbeit, um eine gute Koordinierung und Synergien bei ihren Tätigkeiten zu gewährleisten;

34.

weist darauf hin, wie sehr die Stiftung im Rahmen mehrerer Aktionen in der gesamten Union zur Bekämpfung von Armut und betrügerischer Auftragsvergabe beigetragen hat;

35.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 18. April 2018 (2) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)  ABl. C 84 vom 17.3.2017, S. 11.

(2)  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2018)0133. Siehe Seite 393 dieses Amtsblatts.


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