EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52018BP1328

Entschließung (EU) 2018/1328 des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst, sind

ABl. L 248 vom 3.10.2018, p. 128–132 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2018/1328/oj

3.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 248/128


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2018/1328 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 18. April 2018

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0128/2018),

1.

stellt fest, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) seinen Verwaltungshaushalt weiterhin so ausführt, dass die Vorgänge nicht in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet sind und dass die Gesamtfehlerquote bei den Verwaltungsausgaben vom Rechnungshof auf 0,2 % geschätzt wurde;

2.

bedauert, dass der Rechnungshof wie bereits 2015 Schwachstellen bei den von den EU-Delegationen durchgeführten Vergabeverfahren für Aufträge im Wert von weniger als 60 000 EUR feststellte;

3.

erkennt an, dass der EAD mehrere Initiativen ergriff, um die Fehler bei den Beschaffungsverfahren einzudämmen, indem Ausbildung, Unterstützung und Beratung der für das Beschaffungswesen zuständigen Delegationsmitarbeiter verbessert wurden; fordert den EAD jedoch auf, seine Anstrengungen zur aktiven Unterstützung und Überwachung der Anwendung der Beschaffungsregeln und -verfahren in den Delegationen fortzusetzen, um Einhaltung und Effizienz ihrer Ausschreibungsverfahren und Auftragsverwaltung insgesamt zu verbessern; fordert den EAD auf, die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, globale oder regionale Beschaffungsverfahren einzuführen, die mehrere Delegationen der Union abdecken, um individuelle Aufträge mit geringem Auftragswert zu ersetzen; fordert den EAD auf, eine Bewertung vorzunehmen, inwieweit eine entsprechende Vereinbarung Mängel bei den Beschaffungsverfahren reduzieren könnte, und den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments über das Ergebnis dieser Analyse zu informieren;

4.

stellt fest, dass die früheren Empfehlungen betreffend die Aktualisierung der persönlichen Situation von Bediensteten und der entsprechenden Belege und die Verwaltung ihrer Familienzulagen meistenteils umgesetzt wurden;

5.

stellt fest, dass 15 der 20 vom Rechnungshof überprüften Mittelbindungen vor Ende des Jahres vorgenommen wurden, obwohl die entsprechenden Dienstleistungen, Güter und Zahlungen teilweise oder vollständig 2017 fällig wurden; weist darauf hin, dass derartige Mittelübertragungen dem Grundsatz der Jährlichkeit des Haushaltsplans zuwiderlaufen und eher die Ausnahme als ein Mittel bleiben sollten, den Anteil der verwendeten Mittel am Jahresende zu maximieren;

6.

vermerkt die hohe Zahl der bei Ex-ante-Überprüfungen von Finanztransaktionen festgestellten Unstimmigkeiten, nimmt dabei die Art der Fehler und Unregelmäßigkeiten, z. B. nicht verfügbare Belege oder nicht gegebene Förderfähigkeit von Ausgaben, zur Kenntnis; begrüßt das umfassende interne Berichterstattungssystem des EAD, das es erlaubt, potenzielle Fehler vorab zu erkennen, und somit zu der vom Rechnungshof festgestellten niedrigen Fehlerquote beiträgt; fordert den EAD auf, Maßnahmen zu ergreifen, um diese hohe Zahl von Unstimmigkeiten zu verringern; betont jedoch, dass eine Verringerung der Zahl der bei Ex-ante-Überprüfungen festgestellten Unstimmigkeiten nicht zulasten der Aufrechterhaltung einer niedrigen Fehlerquote erreicht werden sollte;

7.

bedauert, dass Jahr für Jahr die gleichen Schwachstellen verzeichnet werden, die die Normen für die interne Kontrolle für die „Fortführung der Geschäftstätigkeit“ und die „Dokumentenverwaltung“ betreffen und die das Risiko beinhalten, dass die Nutzung verfügbarer und verlässlicher entscheidender Managementinformationen für die Überwachung der Tätigkeiten und Projekte durch Delegationen und die entsprechende Berichterstattung behindert werden; weist darauf hin, dass die Transparenz der Unterlagen nützlich wäre, um nicht nur die Qualität der Überwachung und Kontrolle zu verbessern, sondern auch als wirksames Instrument zur Verhütung von Betrug und Korruption;

8.

stellt fest, dass nur eine Delegation, die der Zuständigkeit des „Regional Centre Europe“ unterliegt, in ihrer Zuverlässigkeitserklärung einen Vorbehalt im Zusammenhang mit dem Beschaffungsmanagement geltend gemacht und erneuert hat; appelliert an den EAD, der Kohärenz zwischen der tatsächlichen oder nur formalen Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle und der Zuverlässigkeitserklärung der Delegationen der Union Aufmerksamkeit zu widmen bzw. darüber nachzudenken;

9.

bekundet seine Unterstützung für die Analyse und Feinabstimmung der Kostenwirksamkeit der Ex-post-Kontrolle durch einen Vergleich der Kosten der Ex-post-Kontrolltätigkeiten mit dem Wert der festgestellten Fehler; stellt fest, dass sich die Stückkosten für die Feststellung von Fehlern (Kosten pro Euro) 2016 auf 23 Cent beliefen; räumt ein, dass diese Stückkosten mit der niedrigen Fehlerquote zusammenhängen und daher niedriger wären, wenn die mit Fehlern behafteten Beträge höher wären;

10.

begrüßt die Einführung neuer Leitlinien für den Zyklus der Kontrollbesuche im Jahr 2016, einschließlich der folgenden Kriterien für eine Rangfolge der Kontrollen der Delegationen, z. B. erstmalige Botschafter der Union, Delegationen, die mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, seit der vorherigen Kontrolle vergangene Zeit und Umfang der Delegation, wobei größere Delegationen alle fünf Jahre kontrolliert werden sollen; fordert den EAD auf, seine Kontrollzyklen weiterhin nach solchen risikobasierten Kriterien festzulegen und die Entlastungsbehörde über seine Erfahrungen und die Ergebnisse der Anwendung der neuen Leitlinien zu informieren;

11.

stellt fest, dass der ursprüngliche Haushaltsplan für 2016 633,6 Mio. EUR betrug, was einen Anstieg von 5,1 % im Vergleich zu 2015 darstellt und 18,9 Mio. EUR als Ausgleich für den Wertverlust des Euro und Mittel für die Eröffnung einer Delegation in Iran, die Verlegung der Delegation für Somalia von Nairobi nach Mogadischu und die Anpassungen der Gehälter am Jahresende einschließt; stellt fest, dass 2,5 Mio. EUR zusätzlicher Mittel für die Umsetzung des Sicherheitspakets im gesamten Netzwerk der Delegationen der Union bewilligt wurden, insbesondere für die Einstellung regionalen Sicherheitspersonals, sicherheitsbezogene Arbeiten oder spezielle Schulungen der EAD-Mitarbeiter, womit sich der endgültige Haushaltsplan des EAD auf 636,1 Mio. EUR belief;

12.

stellt fest, dass für den endgültigen Haushaltsplan des EAD im Umfang von 636,1 Mio. EUR für 2016 am Jahresende bei den Verpflichtungen eine Ausführung von 99,7 % und bei den Zahlungen von 87,5 % verzeichnet wurde;

13.

nimmt die derzeitige Aufschlüsselung der Haushaltsmittel zur Kenntnis, nämlich 222,7 Mio. EUR für die Zentrale des EAD und 413,4 Mio. EUR für die Delegationen;

14.

stellt fest, dass in der Zentrale des EAD 65,1 % der Haushaltsmittel oder 144,2 Mio. EUR für die Zahlung von Gehältern und anderen Zulagen des statutsmäßigen und externen Personals zugewiesen wurden, 13 % oder 30 Mio. EUR für die Verwaltung von Gebäuden und Nebenkosten sowie 14 % oder 30,8 Mio. EUR für IT-Systeme (einschließlich Systemen für die Behandlung vertraulicher Informationen) und -Ausrüstung;

15.

stellt fest, dass von den Haushaltsmitteln der Delegationen der Union in Höhe von 413,4 Mio. EUR 109,1 Mio. EUR (26,4 %) auf Dienstbezüge und sonstige Ansprüche des Statutspersonals, 64,3 Mio. EUR (15,6 %) auf externes Personal und externe Leistungen, 25,2 Mio. EUR (6,1 %) auf sonstige Personalausgaben, 169 Mio. EUR (40,9 %) auf Gebäude und Nebenkosten und 45,7 Mio. EUR (11,1 %) auf sonstige Verwaltungsausgaben entfielen; stellt fest, dass der EAD, um die Verwaltungskosten der in den Delegationen tätigen Mitarbeiter der Kommission zu decken, von der Kommission einen Beitrag in Höhe von 185,6 Mio. EUR (ausschließlich zweckgebundener Einnahmen) erhielt, wovon 50,4 Mio. EUR der Rubrik V des Haushaltsplans der Kommission, 89,9 Mio. EUR den Linien für Verwaltungsausgaben der operationellen Programme und 45,4 Mio. EUR dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) entnommen wurden; stellt fest, dass der EEF 2016 erstmals einen Standardbetrag pro Person für die Gemeinkosten der Delegationen für die vom EEF finanzierten Mitarbeiter der Kommission entrichtete;

16.

betont, wie wichtig ein transparenter und effektiver Überblick über den Haushaltsplan des EAD ist; bedauert, dass die Fragmentierung seiner Instrumente den Zugang zu Informationen erschwert; appelliert an die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Zugang zu den Daten im Zusammenhang mit den Kosten ihrer Reisen zu gewähren;

17.

betont, dass die Effizienz der Ausführung des Verwaltungshaushalts des EAD verbessert werden sollte, insbesondere für die Delegationen, da einige Delegationen von der Kommission gesonderte Beiträge aus 33 verschiedenen Haushaltslinien für die Verwaltungskosten von Kommissionsmitarbeitern in Delegationen erhielten; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament auf eine Vereinfachung des Haushaltsplans hinzuarbeiten, um den Unionsbürgern einen transparenten Überblick über die Kosten zu vermitteln;

18.

weist den EAD darauf hin, dass es nur ein kleiner Schritt von Wirtschaftsdiplomatie zu Lobbyismus ist; fordert den EAD auf, deshalb Vorschriften in Bezug auf Lobbytätigkeiten festzulegen, um zwischen beiden zu unterscheiden, und sowohl am Hauptsitz als auch in den Delegationen diesbezüglich für Transparenz zu sorgen;

19.

vermerkt positiv, dass seit 2016 die üblichen Gemeinkosten aller Büros der Delegationen (Miete, Sicherheit und sonstige Gemeinkosten), einschließlich der EEF-Delegationen, ausschließlich aus den Haushaltslinien des EAD finanziert wurden, was bei der Rationalisierung des Haushaltsplans einen erheblichem Fortschritt darstellt; fordert den EAD auf, weitere Fortschritte bei der entsprechenden Vereinfachung der Haushaltsquellen und -vereinbarungen zu erzielen;

20.

unterstützt die kontinuierlichen Bemühungen des EAD in den beiden vergangenen Jahren, die allgemeine Organisation und die Governance-Modalitäten zu straffen und zu rationalisieren, indem eine vertiefte Integration der Dienste und eine ausgeweitete Berichterstattung sowie ein verstärkter Kommunikationsfluss angestrebt werden; vertritt die Auffassung, dass eine Stärkung der Dienstleistungskultur des EAD sich positiv auf die Leistung des EAD auswirken würde; stellt fest, dass 2016 infolge der Anstrengungen der beiden vergangenen Jahre, eine kopflastige Organisation einzudämmen, die Mitarbeiter in Führungspositionen 6,4 % des Personalbestands statt 7,5 % 2014 ausmachten;

21.

begrüßt die von der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und dem EAD im Einklang mit der Globalen Strategie der Union gesetzten Prioritäten zur Bewältigung der weltweiten Herausforderungen, darunter die Migrationsfragen, Drogen und Menschenhandel gewidmete Aufmerksamkeit und den Einsatz der Menschenrechtsdiplomatie, um koordiniert auf die sich abzeichnenden internationalen Herausforderungen und politischen Prioritäten zu reagieren; unterstreicht darüber hinaus die immer wichtigere Rolle des EAD in der internationalen Zusammenarbeit in Bezug auf Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung, belegt unter anderem durch seine Rolle als Vermittler und Vertreter in internationalen Organisationen wie den VN, die Aushandlung und Bewahrung des Atomabkommens mit Iran, die Vermittlung im Israel-Palästina-Konflikt oder den Brüsseler Prozess für Syrien;

22.

unterstreicht, dass die geographische Ausgewogenheit, also ein proportionales Verhältnis zwischen Mitarbeitern einer bestimmten Staatsangehörigkeit und der Größe des betreffenden Mitgliedstaates, einer der maßgeblichen Grundsätze der Personalverwaltung bleiben sollte, insbesondere hinsichtlich derjenigen Mitgliedstaaten, die der Union 2004 oder danach beigetreten sind; verweist ferner auf die Zusage der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an das Parlament, sich mit der derzeitigen überdurchschnittlich hohen Zahl von nationalen Diplomaten in Delegationsleiterstellen zu befassen;

23.

bedauert, dass nur 21 der 136 Leiter der Delegationen der Union aus den 13 Mitgliedstaaten kommen, die der Union nach 2004 beitraten; fordert den EAD auf, eine eingehende Bewertung seiner Einstellungspolitik vorzunehmen, um eine bessere Umsetzung der vom EAD angestrebten Politik der geographischen Ausgewogenheit zu ermöglichen;

24.

ist nach wie vor besorgt über die weiterhin bestehenden Ungleichgewichte in Bezug auf die Staatsangehörigkeit bei der Personalausstattung des EAD; stellt fest, dass Ende 2016 31,7 % des Personals des EAD aus den Mitgliedstaaten stammten (25,3 % am Hauptsitz und 40,8 % in den Delegationen) gegenüber 32,9 % 2015; fordert eine ausgewogenere Verteilung des Personals im Einklang mit dem Beschluss 2010/427/EU des Rates (1); begrüßt die Zusage der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an das Parlament, sich mit der derzeitigen Überrepräsentierung von nationalen Diplomaten in Delegationsleiterstellen zu befassen;

25.

stellt fest, dass auf die 13 Mitgliedstaaten, die der Union seit 2004 beigetreten sind, 19,6 % der gesamten Mitarbeiter des EAD mit Verwaltungsratsstatus entfallen, was ihrem Anteil an der Bevölkerung der Union (20,6 %) annähernd entspricht; weist gleichwohl darauf hin, dass sie nur 13,28 % der Führungspositionen besetzen, und betont, dass dieses Ungleichgewicht unter Wahrung einer leistungsorientierten Einstellungspolitik bei künftigen Einstellungsverfahren besser berücksichtigt werden könnte; kritisiert, dass die betreffenden Mitgliedstaaten insbesondere auf den höheren Verwaltungsebenen unterrepräsentiert sind, und stellt fest, dass diesbezüglich Fortschritte empfohlen werden;

26.

fordert den EAD auf, bis 30. Juni 2018 weitere Erläuterungen zu der steigenden Anzahl von abgeordneten nationalen Sachverständigen, nämlich 445 2016 (davon 85 % mit Dienstort Brüssel) gegenüber 434 2015 und 407 2014, zu übermitteln;

27.

bekräftigt erneut seine Besorgnis über die geschlechtsspezifischen Ungleichgewichte in den übergeordneten Verwaltungsebenen des EAD; nimmt zur Kenntnis, dass der Anteil der von Frauen besetzten Führungspositionen leicht anstieg, und betont, dass weiter Spielraum für Verbesserungen besteht, um die derzeitige Quote (22,7 %, davon 14 % im höheren Management, d. h. 6 Stellen von insgesamt 44, und 25 % im mittleren Management, d. h. 53 Stellen von 215) zu erhöhen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Bewerberinnen aktiver zu ermutigen, sich um Führungspositionen im EAD zu bewerben;

28.

begrüßt in diesem Zusammenhang die Einrichtung der Arbeitsgruppen „Laufbahnentwicklung sowie Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit“, „Ausbildungs- und Entwicklungsrahmen“ (LEAD) sowie die Einrichtung des Netzwerks „Frauen und EAD“ (WEEAS) als wichtige Meilensteine zur Verbesserung der Arbeitsweise des EAD; ist der Ansicht, dass diese Initiativen für eine attraktivere Laufbahnentwicklung sorgen, die Einstellung optimieren und die Ernennung kompetenter Personen, Kompetenzentsprechung sowie Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit sowohl unter dem Aspekt des Geschlechts als auch des ethnischen Hintergrunds sicherstellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr zu tun, um qualifizierte Bewerberinnen für Führungspositionen zu fördern, um die geschlechtsspezifischen Ungleichgewichte zu verringern; begrüßt die Absicht der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dafür zu sorgen, dass die Häufigkeit der Rotation der Mitarbeiter die Kontinuität der spezifischen Kenntnisse und Kompetenzen, die sowohl am Hauptsitz als auch in den Delegationen des EAD verfügbar sind, nicht gefährden;

29.

bedauert, dass der Schlichtungsstelle des EAD 2016 75 Fälle von Konflikten, Mobbing oder unzureichenden Arbeitsbedingungen gemeldet wurden und dass am Jahresende 23 Fälle ungelöst waren; stellt fest, dass Ende 2015 36 von 65 Fällen ungelöst waren und dass die relative Zahl der am Jahresende ungelösten Fälle somit 2016 zurückging; begrüßt das vom EAD eingeführte Frühwarnsystem, das eine systematische Weiterverfolgung der Beschwerden ermöglicht, und vermerkt zufrieden die zur Regelung der entsprechenden Fälle eingeleiteten Maßnahmen, so die Bereitstellung von Unterstützungsdiensten wie einem Schlichter, einer Vertrauensperson, medizinischer und psychologischer Hilfe, Sensibilisierungs- und geeigneten Disziplinarmaßnahmen; fordert den EAD auf, seine Politik auf diesem Gebiet weiterhin zu verbessern, um jede Form von Mobbing oder sexueller Belästigung sowie Konfliktfälle zu verhindern, und die Entlastungsbehörde von den eingeleiteten Maßnahmen in Kenntnis zu setzen;

30.

betont, dass ein unabhängiges Gremium für Offenlegung, Beratung und Befassung geschaffen werden muss, das über ausreichende Haushaltsmittel verfügt, um Hinweisgeber dabei zu unterstützen, die richtigen Kanäle für die Offenlegung ihrer Informationen über mögliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den finanziellen Interessen der Union zu nutzen, während die Vertraulichkeit gewahrt bleibt und der erforderliche Schutz und die erforderliche Beratung geboten werden;

31.

stellt fest, dass der EAD bisher die Interinstitutionelle Vereinbarung einhielt, den Personalbestand über einen Zeitraum von fünf Jahren um 5 % zu verringern, wobei 2016 17 Stellen gestrichen wurden, womit bisher 68 Stellen abgebaut wurden und für 2017 16 weitere Stellen ermittelt werden müssen, um für den EAD einen Gesamtbeitrag von 84 Stellen im Verlauf des 2017 endenden Zeitraums von fünf Jahren zu erreichen; weist darauf hin, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen der Union vor Ort nicht durch eine erdrückende Arbeitsbelastung für das Personal beeinträchtigt werden sollte, insbesondere in kleinen Delegationen oder wenn eine Delegation für mehr als ein Land zuständig ist; fordert die Haushaltsbehörden auf, bei der Planung der künftigen Zuweisung der Finanzmittel für das Personal die langfristigen Auswirkungen der Personalkürzungen zu bedenken;

32.

verweist auf die Empfehlung der Bürgerbeauftragten zur Praxis des EAD, unbezahlte Praktika in Delegationen der Union anzubieten, und unterstreicht, wie wichtig es ist, dass allen Praktikanten des EAD eine angemessene Vergütung gezahlt wird, um eine hinreichende Vergütung der Arbeiten der Praktikanten sicherzustellen und eine Diskriminierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu verschärfen; begrüßt daher die vom EAD ergriffenen Maßnahmen zur Umstrukturierung seines Praktikumsprogramms, auch durch das Angebot von Stipendien für Praktika in Delegationen der Union; ist allerdings besorgt, dass die Zahl der angebotenen Stipendien erheblich niedriger ist als die Zahl der 2016 angebotenen Praktika in Delegationen; fordert den EAD auf, andere Wege zu finden, um bezahlte Praktika anzubieten, damit Chancengleichheit sichergestellt wird, z. B. in Zusammenarbeit mit Hochschulen oder anderen öffentlichen Einrichtungen;

33.

ist besorgt, dass Mängel bei Beschaffungsverfahren in den Delegationen der Union (Ausschreibungen, Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und sonstige) 2015 und 2016 87 Projekte im Gesamtwert von 873 197 910 EUR betrafen; erachtet es als wesentlich, dass die Delegationsleiter weiterhin regelmäßige Fortbildungen absolvieren und in Briefings vor ihrer Entsendung, in Ad-hoc-Seminaren oder im Rahmen der jährlichen Konferenz der Botschafter auf ihre entscheidende Rolle bei der Konsolidierung der Zuverlässigkeitskette des EAD und ihre allgemeine Rechenschaftspflicht sowohl für das Management der Verwaltungsausgaben und der Portfolios von Projekten, die eine angemessene Bewertung erfordern, als auch für die Gewichtung verschiedener Komponenten, die die Formulierung eines Vorbehalts nach sich ziehen könnten, zusätzlich zu ihren politischen Aufgaben hingewiesen werden;

34.

betont, dass wesentliche Fehler in der Interventionslogik, bei Hypothesen oder der Risikobewertung die Hauptprobleme waren, die 2015 und 2016 von den Delegationsleitern gemeldet wurden und die 293 Projekte im Gesamtwert von 2 574 730 715 EUR betrafen; fordert die Kommission und den EAD auf, eine eingehende Analyse durchzuführen, um die Verwaltung der Projekte zu verbessern, u. a. durch eine adäquate Bewertung der Risiken, der geografischen Prioritäten, der Kapazität der Delegationen der Union, die Arbeitslast zu bewältigen, und eine anhaltende Konzentration auf die Unterstützungsbereiche, um die Wirkung der Hilfe zu steigern;

35.

nimmt zur Kenntnis, dass sich der jährliche Haushaltsplan für die 185 Bürogebäude und 144 Amtssitze des EAD auf ca. 160 Mio. EUR beläuft, was 20 % der Haushaltsmittel des EAD entspricht; erkennt die seit dem vorherigen Entlastungsverfahren vom EAD unternommenen Anstrengungen zur Anpassung und Korrektur verschiedener Komponenten seiner Gebäudepolitik an; bekräftigt aber erneut, dass Überwachung und vollständige Kostendeckung sowie das Auswahlverfahren vertieft werden müssen; erachtet es als sehr wichtig, ein Gleichgewicht zu schaffen zwischen Sicherheitsmaßnahmen, Umweltpolitik und Barrierefreiheit und der Notwendigkeit, im Zusammenhang mit Gebäuden mehr Einsparungen zu erzielen; erachtet es als sehr wichtig, Verträge auszuhandeln, um bei der Gebäudepolitik für Einsparungen und Kontinuität zu sorgen; empfiehlt, dass der EAD eine umfassende Analyse aller Delegationen der Union durchführt, um festzustellen, in welchen Ländern es für die Delegationen kostenwirksamer wäre, Büro- oder Amtssitzgebäude zu kaufen statt zu mieten;

36.

begrüßt die Maßnahmen zur Ausweitung der koordinierten Unterstützung der Delegationen der Union bei der Gebäudeverwaltung, die von der Zentrale geleistet wird, darunter unter anderem die Inbetriebnahme einer aktualisierten Version des IT-Instruments für Gebäudeverwaltung (IMMOGEST) oder die Aufstockung des spezialisierten Vertragspersonals am Hauptsitz des EAD; fordert den EAD auf, die Empfehlungen des Rechnungshofs aus seinem Sonderbericht über die Gebäudeverwaltung durch den EAD weltweit weiterhin umzusetzen (2); fordert den EAD auf, eine Überprüfung der neuen Maßnahmen durchzuführen und das Parlament regelmäßig über die Ergebnisse zu informieren;

37.

ist überzeugt von der Bedeutung eines kohärenten Netzes regionaler Sicherheitsbeauftragter für die Sicherheit des Personals;

38.

vertritt die Auffassung, dass eine gründliche Überprüfung der Mietbedingungen oder Kaufoptionen von Bürogebäuden und Amtssitzen bei eventuellen neuen Gebäudedossiers oder Transaktionen, die am Hauptsitz des EAD vereinbart werden sollen, sichergestellt werden muss; erkennt an, dass der EAD seit 2016 das System zur Überprüfung des Erwerbs von Immobilien durch die Durchführung externer finanzieller Evaluierungen und technischer Prüfungen von Seiten anerkannter Experten verbessert hat, und fordert den EAD auf, die Ergebnisse dieser Maßnahmen vorzustellen; fordert den EAD auf, den Büroraum weiter zu überwachen, um die vorgesehenen Zielvorgaben zu erreichen; begrüßt, dass die Durchschnittsgröße der Delegationsgebäude 2016 leicht verringert wurde, bedauert aber, dass die Tatsache, dass der EAD die Obergrenze von 35 m2 pro Person für Bürogebäude überschritt, zusätzliche Kosten von 7,4 Mio. EUR verursachte; räumt ein, dass die Fähigkeit der Delegationen, die Größe der Gebäude zu verringern, begrenzt ist, wenn sie beispielsweise durch bestehende Mietverträge gebunden sind;

39.

fordert den EAD ferner auf, bewährte Praktiken in der Immobilienverwaltung der Mitgliedstaaten zu ermitteln, die zu einer kostenwirksamen Verbesserung seiner Gebäudepolitik beitragen könnten; nimmt zur Kenntnis, dass der EAD seit 2016 einen Dienstleister unter Vertrag genommen hat, um Marktinformationen systematisch zu überwachen und die Rendite im Vergleich zu den bestehenden Mietoptionen zu berechnen;

40.

begrüßt die Arbeitsgruppe mit den Mitgliedstaaten, die sich der entscheidenden politischen Frage gemeinsamer Standorte für diplomatische Räumlichkeiten widmet, und ihre mögliche Ausweitung; stellt fest, dass 2016 11 neue gemeinsame Standorte vereinbart wurden, womit es nun insgesamt 91 derartige Vereinbarungen gibt;

41.

begrüßt die interinstitutionellen Vereinbarungen mit der GD Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (ECHO) und die in Vorbereitung befindliche Vereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) über die gemeinsame Nutzung von Gebäuden und die Verringerung der Kosten; fordert den EAD im Rahmen der Überwachung der Kosten auf, derartige Vereinbarungen auf andere Einrichtungen der Union auszuweiten.

42.

betont, dass Desinformation, insbesondere in den Ländern der Östlichen Nachbarschaft, auf dem Westbalkan und im Süden, aufgedeckt werden muss, und verweist diesbezüglich auf die Arbeit der East StratCom Task Force;

43.

begrüßt die Einrichtung der Unterstützungsplattform für Missionen zur Bereitstellung einer zentralisierten administrativen Unterstützung für die Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP); weist darauf hin, wie wichtig es ist, sich mit der Finanzierung der Plattform innerhalb eines klaren und transparenten Rahmens für die Zuweisung und Verwendung ihrer Mittel zu befassen, wobei die Wirkung des bereits vorhandenen Ausgabenvolumens maximiert werden muss, damit dort, wo sie eingesetzt wird, eine spürbare Wirkung erzielt wird, die auch wahrgenommen wird;

44.

fordert den Rat und den EAD auf, ihrer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, dem Parlament unverzüglich und ohne Aufforderung alle einschlägigen Dokumente im Zusammenhang mit Verhandlungen über internationale Abkommen, einschließlich der Verhandlungsrichtlinien, vereinbarten Texte und Protokolle jeder Verhandlungsrunde, gemäß Artikel 218 Absatz 10 AEUV zu übermitteln, wonach das „Europäische Parlament in allen Phasen des Verfahrens unverzüglich und umfassend unterrichtet wird“; erinnert den Rat und den EAD daran, dass der Gerichtshof der Europäischen Union aufgrund des Verstoßes gegen Artikel 218 Absatz 10 in der Vergangenheit bereits die Beschlüsse des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss mehrerer Abkommen für nichtig erklärt hat, und betont, dass die Zustimmung des Parlaments zu neuen Abkommen, wie etwa dem umfassenden und erweiterten Partnerschaftsabkommen mit Armenien, auch in Zukunft verweigert werden kann, bis der Rat und der EAD ihrer rechtlichen Verpflichtung nachgekommen sind;

45.

stellt fest, dass der EAD der im Sonderbericht Nr. 14/2013 (3) des Rechnungshofs ausgesprochenen Empfehlung, einen detaillierten Aktionsplan aufzustellen, um die Wirksamkeit der Unterstützung der Union für Palästina zu erhöhen, noch nicht nachgekommen ist; fordert den EAD auf, diese Empfehlung in Zusammenarbeit mit der Kommission uneingeschränkt umzusetzen;

46.

weist darauf hin, dass gemäß dem geltenden Entlastungsverfahren der EAD die jährlichen Tätigkeitsberichte derzeit im Juni dem Rechnungshof vorlegt, der Rechnungshof dem Parlament dann im Oktober seinen Bericht vorlegt und das Parlament im Mai im Plenum über die Entlastung abstimmt; weist darauf hin, dass, falls die Entlastung nicht aufgeschoben wird, vom Jahresabschluss bis zum Abschluss des Entlastungsverfahrens mindestens 17 Monate vergehen; hebt hervor, dass für die Rechnungsprüfung in der Privatwirtschaft viel kürzere Fristen gelten; betont, dass das Entlastungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden muss; fordert, dass der EAD und der Rechnungshof dem bewährten Verfahren in der Privatwirtschaft folgen, schlägt in diesem Sinne vor, eine Frist für die Vorlage der jährlichen Tätigkeitsberichte auf 31. März des auf das jeweilige Rechnungsjahr folgenden Jahres und eine Frist für die Vorlage der Berichte des Rechnungshofs auf 1. Juli festzusetzen; schlägt außerdem vor, den Zeitplan für das Entlastungsverfahren gemäß Anlage IV Artikel 5 der Geschäftsordnung des Parlaments dahingehend zu überprüfen, dass die Abstimmung über die Entlastung während der Plenartagung des Parlaments im November stattfinden würde, womit das Entlastungsverfahren innerhalb des Jahres abgeschlossen würde, das auf das jeweilige Rechnungsjahr folgt.

(1)  Beschluss 2010/427/EU des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes (ABl. L 201 vom 3.8.2010, S. 30).

(2)  Rechnungshof: Sonderbericht Nr. 7/2016: Die Gebäudeverwaltung durch den Europäischen Auswärtigen Dienst weltweit.

(3)  Sonderbericht Nr. 14/2013: „Direkte Finanzhilfe der Europäischen Union zugunsten der Palästinensischen Behörde“.


Top