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Document 32017R2293
Commission Delegated Regulation (EU) 2017/2293 of 3 August 2017 on the conditions for classification, without testing, of cross laminated timber products covered by the harmonised standard EN 16351 and laminated veneer lumber products covered by the harmonised standard EN 14374 with regard to their reaction to fire (Text with EEA relevance. )
Delegierte Verordnung (EU) 2017/2293 der Kommission vom 3. August 2017 über die Bedingungen für die ohne Prüfung erfolgende Klassifizierung von Brettsperrholzprodukten, für die die harmonisierte Norm EN 16351 gilt, und von Furnierschichtholzprodukten, für die die harmonisierte Norm EN 14374 gilt, in Bezug auf ihr Brandverhalten (Text von Bedeutung für den EWR. )
Delegierte Verordnung (EU) 2017/2293 der Kommission vom 3. August 2017 über die Bedingungen für die ohne Prüfung erfolgende Klassifizierung von Brettsperrholzprodukten, für die die harmonisierte Norm EN 16351 gilt, und von Furnierschichtholzprodukten, für die die harmonisierte Norm EN 14374 gilt, in Bezug auf ihr Brandverhalten (Text von Bedeutung für den EWR. )
C/2017/5389
ABl. L 329 vom 13.12.2017, p. 1–3
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
13.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 329/1 |
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/2293 DER KOMMISSION
vom 3. August 2017
über die Bedingungen für die ohne Prüfung erfolgende Klassifizierung von Brettsperrholzprodukten, für die die harmonisierte Norm EN 16351 gilt, und von Furnierschichtholzprodukten, für die die harmonisierte Norm EN 14374 gilt, in Bezug auf ihr Brandverhalten
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (1), insbesondere auf Artikel 27 Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/364 der Kommission (2) wurde ein System zur Klassifizierung der Leistung von Bauprodukten in Bezug auf ihr Brandverhalten angenommen. Bei Brettsperrholzprodukten und Furnierschichtholzprodukten handelt es sich um Bauprodukte, für die die Delegierte Verordnung gilt. |
(2) |
Prüfungen haben gezeigt, dass Brettsperrholzprodukte, für die die harmonisierte Norm EN 16351 gilt, und Furnierschichtholzprodukte, für die die harmonisierte Norm EN 14374 gilt, beim Brandverhalten eine stabile und berechenbare Leistung aufweisen, wenn sie bestimmte Bedingungen in Bezug auf die Form des Produkts sowie seinen Einbau, die durchschnittliche Dichte und die Dicke des Produkts erfüllen. |
(3) |
Bei Erfüllung dieser Bedingungen sollten Brettsperrholzprodukte, für die die harmonisierte Norm EN 16351 gilt, und Furnierschichtholzprodukte, für die die harmonisierte Norm EN 14374 gilt, daher ohne weitere Prüfung als mit einer bestimmten durch die Delegierte Verordnung (EU) 2016/364 eingeführten Brandverhaltensklasse übereinstimmend gelten — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Brettsperrholzprodukte, für die die harmonisierte Norm EN 16351 gilt, und Furnierschichtholzprodukte, für die die harmonisierte Norm EN 14374 gilt, die die Bedingungen im Anhang erfüllen, gelten ohne weitere Prüfung als mit den im Anhang aufgeführten Brandverhaltensklassen übereinstimmend.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 3. August 2017
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude JUNCKER
(1) ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 5.
(2) Delegierte Verordnung (EU) 2016/364 der Kommission vom 1. Juli 2015 über die Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 68 vom 15.3.2016, S. 4).
ANHANG
Tabelle 1
Brandverhaltensklassen für Brettsperrholzprodukte und Furnierschichtholzprodukte für Wände und Decken
Produkt (1) |
Produktbeschreibung |
Durchschnittliche Mindestdichte (2) (kg/m3) |
Mindestgesamtdicke (mm) |
Klasse (3) |
Brettsperrholzprodukte, für die die harmonisierte Norm EN 16351 gilt |
Mindest-Schichtdicke von 18 mm |
350 |
54 |
D-s2, d0 (4) |
Furnierschichtholzprodukte, für die die harmonisierte Norm EN 14374 gilt |
Mindest-Furnierdicke von 3 mm |
400 |
18 |
D-s2, d0 (4) |
Tabelle 2
Brandverhaltensklassen für Brettsperrholzprodukte und Furnierschichtholzprodukte für Bodenbeläge
Produkt (5) |
Produktbeschreibung |
Durchschnittliche Mindestdichte (6) (kg/m3) |
Mindestgesamtdicke (mm) |
Klasse für Bodenbeläge (7) |
Brettsperrholzprodukte, für die die harmonisierte Norm EN 16351 gilt |
Mindest-Schichtdicke von 18 mm und Deckschicht aus Kiefernholz |
430 |
54 |
DFL-s1 (8) |
Brettsperrholzprodukte, für die die harmonisierte Norm EN 16351 gilt |
Mindest-Schichtdicke von 18 mm und Deckschicht aus Fichtenholz |
400 |
54 |
DFL-s1 (8) |
Furnierschichtholzprodukte, für die die harmonisierte Norm EN 14374 gilt |
mit einer Mindest-Furnierdicke von 3 mm und Deckschicht aus Kiefernholz |
480 |
15 |
DFL-s1 (8) |
Furnierschichtholzprodukte, für die die harmonisierte Norm EN 14374 gilt |
mit einer Mindest-Furnierdicke von 3 mm und Deckschicht aus Kiefernholz |
430 |
20 |
DFL-s1 (8) |
Furnierschichtholzprodukte, für die die harmonisierte Norm EN 14374 gilt |
mit einer Mindest-Furnierdicke von 3 mm und Deckschicht aus Fichtenholz |
400 |
15 |
DFL-s1 (8) |
(1) Gilt für alle Sorten und Klebstoffe, die unter die Produktnormen fallen.
(2) Behandelt gemäß Norm EN 13238.
(3) Klasse gemäß Tabelle 1 des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2016/364.
(4) Klasse gilt für jedes Substrat oder jeden dahinterliegenden Luftspalt.
(5) Gilt auch für Treppenstufen.
(6) Behandelt gemäß Norm EN 13238.
(7) Klasse gemäß Tabelle 2 des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2016/364.
(8) Klasse gilt für jedes Substrat oder jeden dahinterliegenden Luftspalt.