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Document 42016D1656

    Beschluss (EU, Euratom) 2016/1656 der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 7. September 2016 zur Ernennung eines Generalanwalts beim Gerichtshof

    ABl. L 247 vom 15.9.2016, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 06/10/2021

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2016/1656/oj

    15.9.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 247/17


    BESCHLUSS (EU, Euratom) 2016/1656 DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

    vom 7. September 2016

    zur Ernennung eines Generalanwalts beim Gerichtshof

    DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 253 und 255,

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Amtszeit von vierzehn Richtern und vier Generalanwälten des Gerichtshofs ist am 6. Oktober 2015 abgelaufen. Außerdem ist die Zahl der Generalanwälte des Gerichtshofs gemäß dem Beschluss 2013/336/EU des Rates (1) mit Wirkung vom 7. Oktober 2015 auf elf erhöht worden.

    (2)

    In diesem Zusammenhang ist Herr Evgeni TANCHEV als Kandidat für das Amt eines Generalanwalts beim Gerichtshof vorgeschlagen worden.

    (3)

    Der durch Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingesetzte Ausschuss hat eine Stellungnahme zur Eignung von Herrn Evgeni TANCHEV für das Amt eines Generalanwalts beim Gerichtshof abgegeben.

    (4)

    Herr Evgeni TANCHEV sollte für den Zeitraum vom Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses bis zum 6. Oktober 2021 ernannt werden —

    HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Herr Evgeni TANCHEV wird für den Zeitraum vom Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses bis zum 6. Oktober 2021 zum Generalanwalt beim Gerichtshof ernannt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 7. September 2016.

    Der Präsident

    P. JAVORČÍK


    (1)  Beschluss 2013/336/EU des Rates vom 25. Juni 2013 zur Erhöhung der Zahl der Generalanwälte des Gerichtshofs der Europäischen Union (ABl. L 179 vom 29.6.2013, S. 92).


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