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Document 42016D1654

Beschluss (EU, Euratom) 2016/1654 der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 7. September 2016 zur Ernennung von Richtern beim Gericht

ABl. L 247 vom 15.9.2016, p. 13–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2016/1654/oj

15.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 247/13


BESCHLUSS (EU, Euratom) 2016/1654 DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

vom 7. September 2016

zur Ernennung von Richtern beim Gericht

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 254 und 255,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 48 des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates (1), setzt sich das Gericht seit dem 25. Dezember 2015 aus vierzig Richtern zusammen. In Artikel 2 Buchstabe a der genannten Verordnung wird die Dauer der Amtszeit der zwölf zusätzlichen Richter so festgelegt, dass das Ende der Amtszeit der teilweisen Neubesetzung des Gerichts entspricht, die am 1. September 2016 und am 1. September 2019 erfolgen wird.

(2)

In diesem Zusammenhang wurde Herr Jan PASSER als Kandidat für eine zusätzliche Richterstelle beim Gericht vorgeschlagen.

(3)

Darüber hinaus setzt sich das Gericht gemäß Artikel 48 des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422, ab dem 1. September 2016 aus siebenundvierzig Richtern zusammen. In Artikel 2 Buchstabe b der genannten Verordnung wird die Dauer der Amtszeit der sieben zusätzlichen Richter so festgelegt, dass das Ende der Amtszeit der teilweisen Neubesetzung des Gerichts entspricht, die am 1. September 2019 und am 1. September 2022 erfolgen wird.

(4)

In diesem Zusammenhang wurden Herr René BARENTS, Frau Maria José COSTEIRA, Herr Alexander KORNEZOV, Herr Ezio PERILLO und Herr Jesper SVENNINGSEN als Kandidaten für die zusätzlichen Richterstellen beim Gericht vorgeschlagen.

(5)

Der mit Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingerichtete Ausschuss hat eine Stellungnahme zur Eignung von Herrn René BARENTS, Frau Maria José COSTEIRA, Herrn Alexander KORNEZOV, Herrn Jan PASSER, Herrn Ezio PERILLO und Herrn Jesper SVENNINGSEN für die Ausübung des Amts eines Richters beim Gericht abgegeben.

(6)

Herr Jan PASSER sollte für den Zeitraum vom Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses bis zum 31. August 2019 zum Richter beim Gericht ernannt werden. Ferner sollte Frau Maria José COSTEIRA für den Zeitraum vom Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses bis zum 31. August 2022 zur Richterin beim Gericht ernannt werden.

(7)

Da Herr René BARENTS, Herr Alexander KORNEZOV, Herr Ezio PERILLO und Herr Jesper SVENNINGSEN bis zur Auflösung des Gerichts für den öffentlichen Dienst am 31. August 2016 das Amt eines Richters an diesem Gericht ausgeübt haben und die Zuständigkeit für erstinstanzliche Entscheidungen über dienstrechtliche Streitsachen der Union am 1. September 2016 durch die Verordnung (EU, Euratom) 2016/1192 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) dem Gericht übertragen wurde, sollten Herr Alexander KORNEZOV und Herr Ezio PERILLO für eine Amtszeit, die am 1. September 2016 beginnt und am 31. August 2019 endet, und Herr René BARENTS und Herr Jesper SVENNINGSEN für eine Amtszeit, die am 1. September 2016 beginnt und am 31. August 2022 endet, ernannt werden —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Jan PASSER wird für den Zeitraum vom Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses bis zum 31. August 2019 zum Richter beim Gericht ernannt.

Artikel 2

Frau Maria José COSTEIRA wird für den Zeitraum vom Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses bis zum 31. August 2022 zur Richterin beim Gericht ernannt.

Artikel 3

Für den Zeitraum vom 1. September 2016 bis zum 31. August 2019 werden zu Richtern beim Gericht ernannt:

Herr Alexander KORNEZOV,

Herr Ezio PERILLO.

Artikel 4

Für den Zeitraum vom 1. September 2016 bis zum 31. August 2022 werden zu Richtern beim Gericht ernannt:

Herr René BARENTS,

Herr Jesper SVENNINGSEN.

Artikel 5

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 7. September 2016.

Der Präsident

P. JAVORČÍK


(1)  Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (ABl. L 341 vom 24.12.2015, S. 14).

(2)  Verordnung (EU, Euratom) 2016/1192 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über die Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über die Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Bediensteten auf das Gericht (ABl. L 200 vom 26.7.2016, S. 137).


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