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Document 32014D0470

    2014/470/EU: Beschluss des Rates im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission vom 17. Juli 2014 zur Ernennung eines Mitglieds der Europäischen Kommission

    ABl. L 212 vom 18.7.2014, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/10/2014

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/470/oj

    18.7.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 212/17


    BESCHLUSS DES RATES

    im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission

    vom 17. Juli 2014

    zur Ernennung eines Mitglieds der Europäischen Kommission

    (2014/470/EU)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 246 Absatz 2,

    nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Europäische Rat hat am 9. Februar 2010 den Beschluss 2010/80/EU (2) zur Ernennung der Europäischen Kommission für die Zeit bis zum 31. Oktober 2014 angenommen.

    (2)

    Der Präsident der Kommission, Herr José Manuel DURÃO BARROSO, hat den Rat mit Schreiben vom 18. Juni 2014 davon unterrichtet, dass Herr Antonio TAJANI mit Wirkung vom 30. Juni 2014 von seinem Amt als Mitglied der Kommission zurückgetreten ist.

    (3)

    Gemäß Artikel 246 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist für ein zurückgetretenes Mitglied für die verbleibende Amtszeit ein neues Mitglied derselben Staatsangehörigkeit zu ernennen.

    (4)

    Es sollte daher ein neues Mitglied der Kommission ernannt werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission, Herrn José Manuel DURÃO BARROSO, ernennt der Rat Herrn Ferdinando NELLI FEROCI für die verbleibende Amtszeit, die bis zum 31. Oktober 2014 läuft, zum Mitglied der Kommission.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 17. Juli 2014.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    S. GOZI


    (1)  Stellungnahme vom 16. Juli 2014 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

    (2)  ABl. L 38 vom 11.2.2010, S. 7.


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