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Document 32014D0163

    2014/163/EU: Beschluss des Rates vom 18. November 2013 über den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Haschemitischen Königreichs Jordanien an den Programmen der Union

    ABl. L 89 vom 25.3.2014, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/163/oj

    Related international agreement

    25.3.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 89/6


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 18. November 2013

    über den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Haschemitischen Königreichs Jordanien an den Programmen der Union

    (2014/163/EU)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 217 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 1,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    nach Zustimmung des Europäischen Parlaments,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Haschemitischen Königreichs Jordanien an den Programmen der Union (im Folgenden „Protokoll“ genannt) wurde am 19. Dezember 2012 im Namen der Union unterzeichnet.

    (2)

    Das Protokoll sollte genehmigt werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Haschemitischen Königreichs Jordanien an den Programmen der Union (im Folgenden „Protokoll“) wird im Namen der Union genehmigt (1).

    Artikel 2

    Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 10 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor (2).

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 18. November 2013.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    C. ASHTON


    (1)  Das Protokoll wurde zusammen mit dem Beschluss über die Unterzeichnung im ABl. L 117 vom 27.4.2013, S. 2 veröffentlicht.

    (2)  Der Tag des Inkrafttretens des Abkommens wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


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