Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32013Q0504(01)

    Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses der Regionen

    ABl. L 123 vom 4.5.2013, p. 27–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 05/03/2014; Stillschweigend aufgehoben durch 32014Q0305(01)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/proc_rules/2013/504/oj

    4.5.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 123/27


    Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses der Regionen

    Der Ausschuss der Regionen hat auf seiner 99. Plenartagung am 1. Februar 2013 beschlossen, Artikel 29 seiner am 3. Dezember 2009 angenommenen Geschäftsordnung auf der Grundlage von Artikel 306 zweiter Satz des Vertrags über die Arbeitsweise des Europäischen Union zu ändern, der folgenden Wortlaut erhält:

    Artikel 29 —   Zusammensetzung des Präsidiums

    Das Präsidium besteht aus

    a)

    dem Präsidenten;

    b)

    dem Ersten Vizepräsidenten;

    c)

    einem Vizepräsidenten pro Mitgliedstaat;

    d)

    28 weiteren Mitgliedern;

    e)

    den Fraktionsvorsitzenden.

    Die Sitze im Präsidium werden wie folgt auf die nationalen Delegationen verteilt, wobei die Sitze des Präsidenten, des Ersten Vizepräsidenten und der Fraktionsvorsitzenden unberücksichtigt bleiben:

    3 Sitze: Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Polen und Vereinigtes Königreich;

    2 Sitze: Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Griechenland, Irland, Litauen, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowakei, Finnland und Schweden;

    1 Sitz: Estland, Zypern, Lettland, Luxemburg, Malta und Slowenien.“

    Dieser Beschluss tritt vorbehaltlich des Inkrafttretens des Vertrags über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union und erst zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens in Kraft; der Beitritt soll am 1. Juli 2013 erfolgen.


    Top