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Document 52012BP1017(43)

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agenturen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010: Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen der EU

    ABl. L 286 vom 17.10.2012, p. 388–401 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2012/1017(43)/oj

    17.10.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 286/388


    ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2012

    betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agenturen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010: Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen der EU

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    in Kenntnis des Berichts der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 14. November 2011 über die Folgemaßnahmen zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 (KOM(2011) 736) und der begleitenden Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen (SEK(2011) 1350 und SEK(2011) 1351),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2008„Europäische Agenturen — Mögliche Perspektiven“ (KOM(2008) 135),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Mai 2011 betreffend die Entlastung 2009: Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen (1),

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2),

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 96,

    unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 5/2008 des Europäischen Rechnungshofs „Wie erzielen die Agenturen der Union Ergebnisse?“,

    unter Hinweis auf die besonderen Jahresberichte (4) des Rechnungshofs über die Jahresabschlüsse der dezentralen Einrichtungen für das Haushaltsjahr 2010,

    unter Hinweis auf seine am 7. April 2009 erschienene Studie zum Thema „Durchführbarkeit und Möglichkeiten geteilter Dienste für die Agenturen der Union“,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2011 zu den Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Korruption, seine Erklärung vom 18. Mai 2010 zu den Bemühungen der Union zur Bekämpfung der Korruption (5) und die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über Korruptionsbekämpfung in der EU (6) (KOM(2011) 308),

    gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0103/2012),

    A.

    in der Erwägung, dass in dieser Entschließung für jede Einrichtung im Sinne von Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 die horizontalen Bemerkungen zu den Entlastungsbeschlüssen gemäß Artikel 96 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 und Artikel 3 der Anlage VI zur Geschäftsordnung des Parlaments dargelegt werden;

    B.

    in der Erwägung, dass die Zahl der Agenturen in den letzten zehn Jahren stark gestiegen ist, und zwar von 3 im Jahr 2000 auf 24 im Jahr 2010;

    C.

    in der Erwägung, dass die Beschlüsse des Rates über die Einrichtung und Zuweisung von Agenturen in den letzten Jahren der Grund für hohe Ausgaben und Ineffizienz der Arbeitsweise der betroffenen Agenturen sind, da sie sich nicht auf Effizienzüberlegungen stützen, was unter anderem dazu führt, dass sie an entlegenen und kostspieligen Orten angesiedelt sind;

    D.

    in der Erwägung, dass der Haushaltsplan der dezentralen Agenturen zwischen 2007 und 2010 erheblich von 1 055 000 000 EUR (für 21 Agenturen) auf 1 658 000 000 EUR (für 24 Agenturen) gestiegen ist;

    E.

    in der Erwägung, dass sich die Beiträge der Union zu den dezentralen Agenturen für das Haushaltsjahr 2010 auf 620 000 000 EUR beliefen,

    F.

    in der Erwägung, dass Parlament, Rat und Kommission im Anschluss an die Annahme der vorstehend genannten Mitteilung der Kommission vom 11. März 2008 den Plan zur Festlegung eines gemeinsamen Rahmens für die Agenturen wiederaufgegriffen und im Jahr 2009 eine interinstitutionelle Arbeitsgruppe für die Agenturen eingesetzt haben;

    G.

    in der Erwägung, dass diese interinstitutionelle Arbeitsgruppe am 13. Dezember 2011 zum siebten Mal auf politischer Ebene zusammengetreten ist und dabei folgende Punkte erörtert wurden: die Kriterien für die Gründung neuer Agenturen, die Auswahl der Standorte der Agenturen und die Vereinbarung darüber, die Zusammensetzung der Verwaltungsräte, das Verfahren zur Ernennung von Direktoren, Bewertung und Leistung, das Mehrjahresprogramm und die Verwaltungsunterstützung;

    H.

    in der Erwägung, dass der Sonderbericht des Rechnungshofs über eine vergleichende Kostenanalyse der Agenturen der Europäischen Union vor Ende 2011 erscheinen sollte; in der Erwägung, dass ein vom Rechnungshof am 15. Februar 2012 eingegangenes Schreiben ein Synthesedokument mit Auszügen der Daten zu den Fixkosten der Leitungsstruktur, dem Finanzmanagement und der operativen Effizienz der Agenturen im Zeitraum 2008 bis 2010 enthielt; in der Erwägung, dass der Rechnungshof die Entlastungsbehörde mit Schreiben vom 18. April 2012 davon unterrichtete, dass er nicht beabsichtige, den Sonderbericht über eine vergleichende Kostenanalyse der Agenturen der Europäischen Union herauszugeben;

    I.   GEMEINSAME HERAUSFORDERUNGEN FÜR DAS FINANZMANAGEMENT

    Verwaltung von Haushaltsmitteln (einschließlich Übertragungen und Inabgangstellungen)

    1.

    fordert die Kommission auf, der Entlastungsbehörde für jede einzelne Agentur jährlich konsolidierte Informationen über die gesamte jährliche Finanzierung aus dem Gesamthaushaltsplan der Union bereitzustellen; unterstreicht, dass das Dokument folgende Angaben enthalten soll:

    den in den Haushaltsplan für die Agentur eingesetzten Erstbeitrag der Union;

    die Höhe der Mittel aus der Einziehung von Überschüssen;

    den gesamten Beitrag der Union zu der Agentur;

    die Höhe des Beitrags der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA);

    fordert die Kommission auf, der Entlassungsbehörde jährlich gegebenenfalls konsolidierte Informationen über die Höhe der Einnahmen, die die Agenturen selbst erzielt haben, und die Höhe der Beiträge der Mitgliedstaaten und Dritter zur Verfügung zu stellen;

    2.

    fordert die Kommission auf, die unter Ziffer 1 aufgeführten Informationen für das Haushaltsjahr 2010 auch für die vorangegangenen Haushaltsjahre in vergleichbarer und transparenter Form bereitzustellen, um es dem Parlament und der Öffentlichkeit zu ermöglichen, den Beitrag der Union zu jeder Agentur im Laufe der Zeit zu vergleichen; ist der Auffassung, dass dies ferner für Klarheit, Transparenz und öffentliche Kontrolle über die Ausgaben der Gelder der Union sorgen wird;

    3.

    fordert die Kommission auf, die Haushaltsmittel der Agenturen nicht weiter zu erhöhen, sondern sogar zu erwägen, den Beitrag der Union zu ihren Haushaltsplänen zu verringern; fordert auch die Agenturen auf, ihre Betriebskosten und Gemeinkosten zu senken, unter anderem durch die Fusionierung von Agenturen, die ähnliche oder sich überschneidende Aufgaben haben oder an mehreren Orten angesiedelt sind, und durch Einführung von Mechanismen, um eindeutig die Verwendung und Verantwortlichkeit für jeden Euro aufzuzeigen und erhebliche Einsparungen an Mitteln der Union zu erzielen;

    4.

    verlangt von allen Agenturen, Berichtigungshaushaltspläne und Mittelübertragungen in ihrem Bericht über den Jahresabschluss und in ihrem jährlichen Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement systematisch zu begründen;

    5.

    stellt fest, dass einige Agenturen Schwierigkeiten haben, ihre Haushaltsmittel rechtzeitig auszugeben, und dass Mittel für Projekte gebunden werden, die nichts mit dem Haushaltsjahr zu tun haben; äußert seine Besorgnis darüber, dass signifikante Beträge des Haushaltsplans am Ende des Haushaltsjahres zugewiesen werden; hält dies für ein mögliches Zeichen dafür, dass Unionsmittel in einigen Fällen unnötig in Anspruch genommen werden; fordert den Rechnungshof und insbesondere die Agenturen selbst auf, zusätzliche Informationen und Begründungen in den Fällen von Cedefop, CPVO, EFSA, EMSA, ENISA, ERA, Eurojust und FRA zur Verfügung zu stellen, die mehr als 25 % ihrer Haushaltsmittel in den letzten beiden Monaten des Jahres 2010 ausgegeben haben, sowie zu den Fällen von CEPOL, CPVO, Frontex und erneut EMSA, bei denen es ständig einen hohen Prozentsatz von Mittelübertragungen gibt, die in Abgang gestellt werden müssen;

    6.

    äußert seine Besorgnis darüber, dass in den Fällen von ECHA, ENISA, ERA, Eurofound, FRA, CEPOL, EU-OSHA, EFSA, Eurojust, ECDC, Frontex und HABM das Verhältnis zwischen Rechnungsabgrenzungsposten und Mittelübertragungen im Jahr 2010 weniger als 50 % betrug; fordert zusätzliche Informationen und Begründungen der vorstehend erwähnten Agenturen, da dies darauf hindeutet, dass mehr als die Hälfte ihrer Mittelübertragungen einen Bezug zu Tätigkeiten aufweist, die im folgenden Jahr ausgeführt werden, was einen Verstoß gegen den Grundsatz der Jährlichkeit darstellen würde, wenn es keinen Grund dafür gäbe;

    7.

    stellt bei mehreren Agenturen ein hohes Volumen an Übertragungen und Inabgangstellungen operativer Mittel für das Haushaltsjahr 2010 fest, die der Rechnungshof in seinen Berichten über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 nicht als signifikant oder unbegründet erachtete; würde es daher begrüßen, vom Rechnungshof darüber unterrichtet zu werden, welche Kriterien herangezogen wurden, um zu beurteilen, was signifikante oder unbegründete Übertragungen darstellt;

    8.

    weist darauf hin, dass ein hohes Volumen an übertragenen Mitteln und Inabgangstellungen im Allgemeinen die Unfähigkeit der Agentur deutlich macht, eine umfassende Erhöhung ihres Haushalts zu verwalten; fordert, dass die Absorptionsfähigkeit und die Zeit, die für die Durchführung zusätzlicher Aufgaben erforderlich ist, in den Haushaltsentscheidungen eine wichtigere Rolle spielen; fordert eine Kürzung des jährlichen Haushaltsplans der fraglichen Agentur, falls diese Bedingungen nicht ordnungsgemäß erfüllt werden;

    9.

    fordert die Agenturen auf, die Verwaltung ihrer Verpflichtungsermächtigungen sowie ihre interne Planung und ihre Einnahmenvorausschätzung zu verbessern, um ihre Prozentsätze an Übertragungen und Inabgangstellungen sowie ihre Ausgaben zu optimieren; weist die Agenturen darauf hin, dass sie ihr Programmplanungs- und Kontrollsystem verbessern und ihre Auftragsvergabe früher im Kalenderjahr beginnen müssen, um den Bedarf an Mittelübertragungen zu verringern; fordert zusätzlich die Kommission auf, diesbezüglich Anleitungen zu geben und ein strenges Maß an Aufsicht beizubehalten;

    10.

    erkennt allerdings an, dass einige Agenturen wie etwa die EMA wegen ihres finanziellen Aufbaus allgemein am Ende jedes Haushaltsjahres ein hohes Niveau an Mittelübertragungen aufweisen; fordert diese Agenturen auf, einen echten Mechanismus einzurichten, der ihnen ermöglicht, rechtzeitig das geschätzte Niveau an Mittelübertragungen festzulegen; ist der Meinung, dass ein solcher Mechanismus von wesentlicher Bedeutung ist um einzuschätzen, ob das Niveau an Mittelübertragungen am Jahresende gerechtfertigt ist und ob die Agentur in der Lage ist, ihre Haushaltsmittel ordnungsgemäß zu verwalten;

    11.

    nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass einige der auf dem Gebiet von Freiheit, Sicherheit und Recht tätigen Agenturen operative Aufgaben wahrnehmen und die Ausführung ihrer Haushaltspläne von externen Faktoren abhängen kann;

    12.

    begrüßt die Absicht des Cedefop, seine Mittelübertragungen in Folgejahre weiter zu verringern, indem es den Fortschritt mittels standardisierter Vorlagen für den Haushaltsvollzug (Verpflichtungen, Zahlungen) und die Auftragsvergabe kontrolliert; erachtet diese Maßnahme als Methode, die von den anderen Agenturen übernommen werden sollte;

    13.

    weist darauf hin, dass vor eventuellen Auslagerungen oder Zusammenlegungen eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich ist, um einschätzen zu können, ob Verwaltungskosen reduziert werden können, z. B. in den Bereichen Haushaltsplanung und Personalverwaltung; verweist in diesem Zusammenhang auf die Studie „Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit der Schaffung gemeinsamer Unterstützungsdienste für die EU-Agenturen“, die das Parlament bereits 2009 angefertigt hat;

    14.

    weist darauf hin, dass der Haushaltsplan der Agenturen ausgeglichen sein muss; unterstreicht, dass einige Agenturen durch ihre Tätigkeiten Gewinne erwirtschaften, die manchmal zu einem Überschuss führen; ist der Auffassung, dass bei den vollständig aus dem Haushaltsplan der Europäischen Union finanzierten Agenturen der im Jahr n erwirtschaftete Überschuss eindeutig vom Zuschuss der Union für das Jahr n + 1 abgezogen werden sollte;

    15.

    ersucht die Agenturen, ihre internen Verwaltungsverfahren im Hinblick auf eine Verringerung der Verwaltungslasten zu überprüfen; weist insbesondere auf Vergabe- und Einstellungsverfahren hin, wo es unter Umständen Raum für eine beträchtliche Straffung gibt;

    16.

    drängt die Agenturen, ihre eigenen Verwaltungskosten im Vergleich zu denjenigen anderer Agenturen zu überprüfen, wenn sie künftige Ressourcenpläne vorbereiten, und sich an der Tabelle vergleichender administrativer Personaleinstufungen zu orientieren, wenn sie künftige Ernennungen auf solche Stellen vornehmen;

    17.

    vertritt ferner die Auffassung, dass bei den teilweise selbstfinanzierten Agenturen die Kunden für sämtliche Kosten der Dienstleistungen, die diese Agenturen für sie erbringen, zahlen sollten, auch für den Arbeitgeberanteil am Beitrag zum Altersversorgungssystem; fordert hinsichtlich der Frage, wie mit einer möglichen Lücke bei den Gebühreneinnahmen von den Kunden im Vergleich zu den Vorhersagen umzugehen ist, und der Notwendigkeit, den Agenturen die Verfügbarkeit notwendiger Finanzmittel zu sichern, die Kommission auf zu ermitteln, ob es notwendig ist, eine transparent zu führende begrenzte und zweckgebundene Rücklage zu bilden, und wie dies im Einzelnen geregelt werden kann;

    18.

    fordert alle betroffenen Haushaltsakteure auf, ihren Pflichten innerhalb des Haushaltsverfahrens nachzukommen, angemessene Begründungen für ihre Anträge zu den Haushaltsplänen der Agenturen (d. h. ursprünglicher Haushaltsantrag, Aufstockungen, Kürzungen) vorzulegen und bei Entscheidungen für Aufstockungen des Haushaltsplans einer Agentur künftig mehr Sorgfalt walten zu lassen und die Zeit zu berücksichtigen, die für die Durchführung neuer Tätigkeiten erforderlich ist; ist der Auffassung, dass sich die Haushaltspläne der Agenturen auf ihre derzeitigen wirklichen Bedürfnisse gründen sollten; fordert daher die Kommission und alle einschlägigen Parteien, die am Haushaltsverfahren beteiligt sind, auf, so bald wie möglich die Empfehlung des Rechnungshofs für einen Haushaltsansatz auf Null-Basis für Agenturen umzusetzen, wenn sie die Haushaltspläne der Agenturen aufstellen, was bedeutet, dass der Haushaltsplan für jede Agentur ohne Bezugnahme auf historische Beträge aufgestellt wird und sich nach dem konkreten Bedarf jeder einzelnen Agentur richtet;

    19.

    fordert die Agenturen auf, die Zahl der Zahlungsverzüge durch Ergreifen von Korrekturmaßnahmen zu minimieren; ist hauptsächlich darüber besorgt, dass sich bei Zahlungsverzügen das Risiko erhöht, Zinsen und Zuschläge für verspätete Zahlungen zahlen zu müssen, für die im Haushaltsplan keine Mittel vorgesehen sind;

    20.

    fordert auch die Agenturen auf, gemäß der Norm für die interne Kontrolle Nr. 16 wahrheitsgetreu und vollständig über Ausnahmen zu berichten;

    Unzulänglichkeiten bei den Verfahren der Auftragsvergabe

    21.

    stellt die Schwächen bei den Verfahren der Auftragsvergabe fest; fordert die Agenturen auf, ihr System der internen Kontrolle effizienter zu machen, um anhaltende Fehler, die eine Gefahr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Transaktionen der Agenturen darstellen, zu vermeiden oder aufzudecken;

    22.

    fordert daher die Agenturen auf, ihre Vergabeverfahren und insbesondere die Genehmigung ihrer Auftragsvergabe auf der Ebene des Finanzierungsbeschlusses und des Arbeitsprogramms zu optimieren; stellt beispielsweise fest, dass das Fehlen der zugrunde liegenden Daten bei der EMSA zur Unterstützung des Finanzierungsbeschlusses über geplante operative Aufträge die Gültigkeit des Beschlusses der Agentur gefährden kann;

    23.

    fordert die Agenturen ferner auf, in ihre jährlichen Arbeitsprogramme eindeutige Informationen über die gesamte für die Auftragsvergabe vorgesehene Mittelausstattung und die voraussichtliche Anzahl und Art der geplanten Verträge aufzunehmen; ist besorgt darüber, dass in den jährlichen Arbeitsprogrammen der Agenturen häufig nicht alle in der Haushaltsordnung und ihren Durchführungsvorschriften genannten Informationen ausdrücklich offengelegt werden; stellt fest, dass diese Schwäche hauptsächlich bei der EMSA und der ERA zu finden ist;

    24.

    fordert die Agenturen auf, für wahrheitsgetreue und rechtzeitige Berichterstattung zu sorgen, um die Ausnahmen in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten umfassend offenzulegen, wobei detaillierte Prüflisten und Laufzettel es den Agenturen ermöglichen würden, die mit der Aufgabe jedes Mitarbeiters verbundenen Pflichten eindeutig zu präzisieren und für eine angemessene Untersuchung potenzieller Unregelmäßigkeiten zu sorgen;

    25.

    fordert zusätzlich die Agenturen auf sicherzustellen, dass über Verhandlungsverfahren, die unter genau festgelegten Bedingungen eingesetzt werden sollten, dem Verwaltungsrat in gebührendem Maße und rechtzeitig berichtet wird, damit dieser umfassend über den Umfang dieser Verfahren unterrichtet ist;

    26.

    fordert die Agenturen außerdem auf, Ex-post-Kontrollen zu entwickeln und darüber zu berichten, um für eine angemessene Untersuchung potenzieller Unregelmäßigkeiten zu sorgen; befürwortet diesbezüglich die Initiativen, die eine zentrale und koordinierte Kapazität auf interner Direktionsebene jeder Agentur aufbauen, um das Risiko der ineffizienten Verwendung von Mitteln und der unkoordinierten Kontrolle von Verträgen zu verringern;

    27.

    begrüßt die Initiative der EFSA, einen praktischen Leitfaden für die Auftragsvergabe zu formulieren, in dem für jeden Verfahrensschritt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten ausführlich angegeben sind und der regelmäßig aktualisiert werden soll; erachtet dies als eine Initiative, die von den anderen Agenturen übernommen werden sollte;

    28.

    stellt erfreut fest, dass nach Auffassung des Rechnungshofs die Prüfungsnachweise eine angemessene Grundlage dafür liefern, dass die Jahresabschlüsse aller auf dem Gebiet von Freiheit, Sicherheit und Recht tätigen Agenturen deren Finanzlage im Haushaltsjahr 2010 in allen wesentlichen Belangen sachgerecht darstellen und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; weist darauf hin, dass sich die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans dieser Agenturen weiterhin auf ihre Leistungen im gesamten Jahr stützen sollte.

    II.   GEMEINSAME HERAUSFORDERUNGEN AN DIE LEISTUNG

    Mehrjahresprogramm

    29.

    fordert die Agenturen auf, mehrjährige strategische Programme und Leitlinien aufzustellen, die auf die Besonderheiten ihrer Tätigkeiten zugeschnitten sind; erachtet es als wichtig, dass eine solche mehrjährige Tätigkeitsplanung (Ziele und Mittel zu deren Erreichung) mit mehrjähriger Ressourcenplanung (insbesondere Haushaltsmittel und Personal) verknüpft wird und dass sie deutlich in das jährliche Arbeitsprogramm übertragen wird; fordert die Agenturen ferner auf, diesbezüglich das Parlament zu konsultieren;

    30.

    ruft die Agenturen auf, zur Unterstützung ihrer operativen Tätigkeiten einen mehrjährigen IT-Strategieplan aufzustellen;

    Jährliches Arbeitsprogramm

    31.

    ist der Auffassung, dass der interne Ablauf bei den Agenturen, auf dem die Aufstellung ihres jährlichen Arbeitsprogramms beruht, sich in hohem Maße auf die Zuverlässigkeit der Informationen auswirkt, die die Agentur den beteiligten Stellen und der Entlastungsbehörde zur Verfügung stellt; fordert die Agenturen daher auf, für Kohärenz in ihrer Planung, geeignete Verfahren und Leitlinien und ausreichende Dokumentation zur Untermauerung des jährlichen Arbeitsprogramms zu sorgen, um Informationen über alle durchzuführenden Tätigkeiten und über die Ressourcen, die für jede Tätigkeit eingesetzt werden sollen, zu liefern;

    32.

    sieht es als dringend erforderlich an, dass die für die Agenturen zuständigen Ausschüsse die jährlichen Arbeitsprogramme der Agenturen genauestens überprüfen und der aktuellen Lage und den politischen Prioritäten anpassen;

    33.

    erwartet in diesem Zusammenhang eine intensivere Zusammenarbeit der Agenturen mit der Kommission bei der Aufstellung der jährlichen Arbeitsprogramme;

    34.

    fordert eine engere Zusammenarbeit der Agenturen, um ihre jährlichen Arbeitsprogramme wirksam aufeinander abzustimmen;

    35.

    fordert insbesondere, dass die Agenturen Maßnahmen treffen, damit ihr jährliches Arbeitsprogramm dem Zweck gemäß vollständig ist und alle erforderlichen Angaben enthält (d. h. Angaben über alle von der Agentur durchgeführten Tätigkeiten und über die Mittel, die für jede Tätigkeit eingesetzt werden sollen), und zusätzlich detaillierte Informationen und Schätzungen für die auf das folgende Jahr übertragenen Mittel aufzunehmen;

    36.

    ruft diesbezüglich die Agenturen auf, ihr jährliches Arbeitsprogramm auf eine Vorlage zu stützen, um die Vergleichbarkeit zu erleichtern; fordert diesbezüglich die Kommission auf, eine Leitlinie für diese Vorlage zu erstellen;

    37.

    ist besorgt darüber, dass die Zuweisung der Zuständigkeit für die Ausarbeitung und Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms im Gründungsbeschluss bestimmter Agenturen (z. B. bei Eurojust) nicht festgelegt ist; ist der Auffassung, dass dies zu Verwirrung und mangelndem Bewusstsein der Verantwortung für die Ausarbeitung und Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms führen kann; wartet auf den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Rechtsgrundlage;

    Jährlicher Tätigkeitsbericht

    38.

    fordert die Agenturen auf, die Gliederung ihrer jährlichen Tätigkeitsberichte im Einklang mit dem Format, das von den Generaldirektionen (GDs) der Kommission verwendet wird, zu vereinheitlichen und entsprechend detaillierte und vollständige Informationen vorzulegen über die Ausführung ihres jährlichen Arbeitsprogramms, Haushaltsplans und Personalentwicklungsplans, Indikatoren für die Haushaltsführung wie etwa Ausgaben zum Jahresultimo (d. h. die Mittelbindungen, die die Agentur in den letzten drei Monaten des Jahres vorgenommen hat), Systeme des Managements und der internen Kontrolle, Erkenntnisse interner und externer Prüfungen, Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der Prüfer, die Entlastungsempfehlung und die Zuverlässigkeitserklärung des Direktors; fordert die Agenturen ferner auf, in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten Informationen aus dem Jahresabschluss und aus dem im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren vorgesehenen Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement vorzulegen, sofern die Zeitvorgaben für die Ausarbeitung des konsolidierten Jahresabschlusses der Union eingehalten werden;

    39.

    verlangt, dass die Gliederung des jährlichen Tätigkeitsberichts jeder Agentur eine Reihe gemeinsamer Elemente enthält, die auf agenturenübergreifend bewährter Praxis beruhen, um die Vergleichbarkeit zu erleichtern; fordert diesbezüglich die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Agenturen ein als Richtschnur dienendes Muster zu entwickeln;

    40.

    fordert auch die Direktoren der Agenturen auf, ihren jährlichen Tätigkeitsbericht über das Jahr n und die Bewertung der Verwaltungsräte bis zum 1. Juli des Jahres n + 1 dem Rechnungshof, dem Parlament, dem Rat und der Kommission zu übermitteln;

    41.

    begrüßt es, dass die EU-OSHA in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht für 2010 Daten zum Vergleich eines Jahres mit einem anderen bereitgestellt hat, sodass die Entlastungsbehörde die Leistung der Agentur wirksamer beurteilen kann; erachtet dies als eine Praxis, die von den anderen Agenturen übernommen werden sollte;

    42.

    fordert die Agenturen ferner auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, damit ihr jährlicher Tätigkeitsbericht tatsächlich ihr jährliches Arbeitsprogramm widerspiegelt; betont, dass dies eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, die Tätigkeiten und Erfolge der Agenturen richtig im Vergleich zum Beitrag der Europäischen Union zu evaluieren und somit ihre Leistung zu ermitteln; lobt in dieser Hinsicht insbesondere die jährlichen Tätigkeitsberichte und jährlichen Arbeitsprogramme der ECHA, der EMSA und von Europol; stellt jedoch fest, dass manche Agenturen (z. B. EBDD und GSA) in dieser Hinsicht einen Mangel aufweisen und dass ihre tätigkeitsbezogenen Haushaltsplanungen nicht mit der Organisationsstruktur ihrer Agentur in Einklang gebracht wurden, um die Kontrolle des Haushaltsvollzugs zu ermöglichen;

    43.

    begrüßt die Initiative des Cedefop, in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten für 2010 zu wichtigen operativen Tätigkeiten Arbeitsforschrittsbilder (sog. Gantt-Diagramme) vorzulegen; weist die Agenturen darauf hin, dass diese Diagramme prägnant die Zeit darstellen, die von den einzelnen Bediensteten für ein Projekt aufgewendet wurde, und einen ergebnisorientierten Ansatz fördern; ruft die Agenturen auf, ein Arbeitsfortschrittsbild zu einem Teil der Programmplanung jeder ihrer operativen Tätigkeiten zu machen;

    Bewertung der Agenturen

    44.

    fordert die Agenturen auf, alle zwei Jahre eine umfassende Evaluierung ihrer Tätigkeiten, ihrer Leistung und ihrer Effektivität zu erstellen und vorzulegen, die von der Kommission, vom Parlament und/oder vom Rechnungshof in Auftrag zu geben ist, und den Bericht auf ihrer Website zugänglich zu machen; fordert, dass dann die Agenturen aufgerufen werden, einen Fahrplan mit einem Aktionsplan für Folgemaßnahmen auf der Grundlage der Schlussfolgerungen dieser Evaluierungen aufzustellen und jährlich über die Fortschritte zu berichten;

    Bericht zu Artikel 96

    45.

    weist darauf hin, dass gemäß Artikel 96 Absatz 2 der Rahmenfinanzregelung die Agenturen aufgefordert sind, der Entlastungsbehörde einen Bericht über die Maßnahmen vorzulegen, die aufgrund der von der Entlastungsbehörde in ihren vorherigen Entlastungsberichten vorgebrachten Bemerkungen und Empfehlungen unternommen wurden;

    46.

    bedauert, dass die von den Agenturen in den Berichten zu Artikel 96 unterbreiteten Informationen von den Agenturen selbst stammen und dass folglich die Genauigkeit ihrer Feststellungen nicht uneingeschränkt beglaubigt werden und als gesichert gelten kann; fordert daher die interinstitutionelle Arbeitsgruppe für die Agenturen auf zu erwägen, eine Vorschrift über die Erstellung und Umsetzung eines Prüfungsmechanismus in Bezug auf die von den Agenturen in ihrem Bericht zu Artikel 96 unterbreiteten Informationen einzuführen, damit die Entlastungsbehörde dem Wahrheitsgehalt der erhaltenen Informationen vertrauen kann und um eine gründliche Nachbereitung der vom Parlament in seinen vorangegangenen Entlastungsentschließungen vorgebrachten Bemerkungen und Empfehlungen zu ermöglichen;

    Den Jahresberichten des Rechnungshofs beigefügte Tabelle

    47.

    begrüßt es, dass die Agenturen in einer den spezifischen Jahresberichten des Rechnungshofs für 2010 beigefügten Tabelle einen Vergleich zwischen den in den Jahren 2009 und 2010 durchgeführten Maßnahmen dargestellt und die Entlastungsbehörde so in die Lage versetzt haben, die Leistung der Agenturen von einem Jahr zum nächsten besser zu beurteilen; stellt fest, dass dies von der Entlastungsbehörde seit dem Entlastungsverfahren der Agenturen 2008 gefordert wird;

    Funktion des Koordinators für das Netz der Agenturen

    48.

    spricht der ECHA seine Anerkennung für die effiziente Arbeit aus, die sie als Koordinator für das Netz der Agenturen während des Entlastungsverfahrens 2010 geleistet hat; erachtet dies als eine Praxis, die auch von den wachsenden gemeinsamen Unternehmen übernommen werden sollte;

    III.   GEMEINSAME HERAUSFORDERUNGEN AN DIE TRANSPARENZ

    Website der Agenturen

    49.

    fordert die Agenturen auf, über ihre Websites Informationen bereitzustellen, die notwendig sind, um die Transparenz, insbesondere die finanzielle Transparenz, zu gewährleisten; fordert die Agenturen insbesondere auf, auf ihrer Website die Liste aller während der letzten drei Jahre vergebenen Aufträge und die Liste der Mitglieder ihrer Verwaltungsräte mit der jeweiligen Interessenerklärung sowie eine Liste aller Unternehmen, die an ÖPP-Aufträgen beteiligt sind oder sonstige kommerzielle Beziehungen zu den Agenturen unterhalten, zugänglich zu machen; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, diese Informationen uneingeschränkt zugänglich zu machen und sie in ihr System finanzieller Transparenz zu integrieren;

    Beziehungen zu den beteiligten Stellen

    50.

    fordert die Agenturen auf sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben in Abstimmung mit den verschiedenen beteiligten Stellen wahrnehmen;

    51.

    fordert die Agenturen auf, die Einbindung der europäischen Organe, insbesondere des Parlaments, in ihre Jahresplanung zu verstärken;

    Interessenkonflikt

    52.

    fordert die Agenturen auf, wirksame Verfahren einzurichten, durch die in geeigneter Weise auf Vorwürfe eines innerhalb der Agenturen und/oder des Verwaltungsrats bestehenden Interessenkonflikts, insbesondere bei der EASA, der EUA und der EFSA, reagiert werden kann;

    53.

    begrüßt die Initiative einiger Agenturen, wie beispielsweise der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, deren interne Auditstelle einen internen Fortbildungskurs entwickelt und die notwendige Fortbildung im Zusammenhang mit Ethik und Integrität in der Agentur zur Verfügung gestellt hat; begrüßt insbesondere, dass Fortbildung für alle Mitarbeiter obligatorisch ist, um das Bewusstsein für ethische und organisatorische Werte zu schärfen, insbesondere ethisches Verhalten, Vermeidung von Interessenkonflikten, Verhinderung von betrügerischen Handlungen und Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten;

    54.

    fordert die Agenturen auf, ihre Kontrollsysteme sorgfältig zu dokumentieren und auszuwerten, um einen Interessenkonflikt zwischen ihrem Personal und in ihrer Agentur arbeitenden Sachverständigen zu verhindern; fordert zusätzlich den Verwaltungsrat der Agenturen auf, gegenüber seinen Mitgliedern strengste Vorschriften und Prüfverfahren zu erlassen und anzuwenden, um deren vollkommene Unabhängigkeit von privaten Interessen zu gewährleisten; weist erneut darauf hin, dass der Ruf einer Agentur, die wegen eines Interessenkonflikts angeprangert wird, Schaden nehmen wird, was sich nachteilig auf den Ruf der gesamten Union auswirkt;

    55.

    weist darauf hin, dass der Europäische Bürgerbeauftragte die EFSA wegen der Art und Weise kritisiert hat, wie sie potenzielle Interessenkonflikte und Fälle des Wechsels von Mitarbeitern zwischen öffentlichem und privatem Sektor („Drehtür-Effekt“) bewertet; fordert die anderen Agenturen auf, effiziente Verfahren einzusetzen, um Situationen mit Interessenkonflikten jeder Art zu ermitteln und zu verhindern; weist darauf hin, dass die Karenzzeit eines scheidenden Agenturdirektors oder anderen Mitarbeiters der Agentur in einer wichtigen Führungsposition genauer festgelegt werden sollte;

    56.

    legt den Agenturen daher nahe, dem für sie zuständigen Ausschuss und dem Haushaltskontrollausschuss im Parlament eine detaillierte Übersicht der Verfahren, Kriterien und Prüfmechanismen vorzulegen, die angewandt werden, um Fälle von „Drehtür-Effekt“ und Situationen mit Interessenkonflikten jeder Art zu vermeiden; fordert die Agenturen in Fällen, in denen diese Rolle zusammen mit den einzelstaatlichen Partnern wahrgenommen wird, auf, diese geteilte Rolle zu klären, um auf unklarer Verantwortung beruhende Schlupflöcher in Fällen von Interessenkonflikten zu vermeiden;

    57.

    bekräftigt überdies seine Aufforderung an die Kommission, Informationen über das Vorhandensein und die Anwendung von Regelungen und Vorschriften über Karenzzeiten bei vergleichbaren Fällen in allen Agenturen vor Ende 2012 zu unterbreiten;

    58.

    ist erfreut über die Absicht des Rechnungshofs, eine umfassende Analyse der Politik, des Ansatzes und der konkreten Praxis der Agenturen zur Bewältigung von Interessenkonfliktsituationen vorzunehmen, um unter Berücksichtigung der Definition der OECD von Interessenkonflikten und ihrer damit zusammenhängenden Regelungen Interessenkonflikten vorzubeugen;

    59.

    weist darauf hin, dass es in seiner genannten Entschließung vom 15. September 2011 zu den Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Korruption unter anderem die Kommission und die Agenturen der Union aufgefordert hat, für mehr Transparenz durch die Erstellung von Verhaltenskodizes bzw. die Verbesserung bereits bestehender Verhaltenskodizes zu sorgen, die zumindest eindeutige Regeln zu Interessenkonflikten enthalten müssen;

    60.

    weist darauf hin, dass Interessenkonflikte eine Ursache für Korruption, Betrug, finanzielle und personelle Misswirtschaft und Begünstigung sind, sich negativ auf die Unvoreingenommenheit der Beschlüsse und auf die Qualität der Arbeit auswirken und das Vertrauen der Unionsbürger in die Institutionen der Union einschließlich der Agenturen untergraben;

    Auswahl von Direktoren für die Agenturen

    61.

    fordert die interinstitutionelle Arbeitsgruppe auf, sich mit den Abläufen bei der Ernennung von Direktoren für die Agenturen zu befassen, um ein offenes, transparentes und zuverlässiges Einstellungsverfahren zu erhalten; fordert diesbezüglich die interinstitutionelle Arbeitsgruppe auf, dafür zu sorgen, dass in ihrer Gemeinsamen Erklärung Erwähnung findet, dass sich die für die Stelle eines Direktors einer Agentur ausgewählten Bewerber einer öffentlichen Befragung durch die Ausschüsse des Parlaments unterziehen;

    62.

    stellt fest, dass bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Agenturen, die 2010 gegründet wurden und 2011 ihren Betrieb aufnahmen) der Direktor vom Rat der Aufseher ernannt wird, aber erst nach der Bestätigung durch das Parlament als Entlastungsbehörde; betont, dass dieses Verfahren die Regel für die Ernennung aller Direktoren von Agenturen sein sollte;

    Schutzmaßnahmen gegen Betrug

    63.

    fordert die Agenturen auf, sich aktiver für die Ermittlung und Verhütung von Betrug einzusetzen und in angemessener Weise und regelmäßig über diese Tätigkeiten zu berichten; betont, dass die Funktion des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Bezug auf die Agenturen auf eine offizielle Grundlage gestellt, gestärkt und sichtbarer gemacht werden sollte;

    Warnsystem

    64.

    ist der Auffassung, dass die Kommission in Fällen, in denen sie triftige Gründe zu der Sorge hat, dass eine Agentur kurz davor steht, Beschlüsse zu fassen oder sich an Aktivitäten zu beteiligen, die womöglich mit dem Mandat der Agentur nicht im Einklang stehen, gegen Unionsrecht verstoßen oder in offenkundigem Widerspruch zur Zielsetzung der Unionspolitik stehen, die Pflicht hat, das Parlament und den Rat unverzüglich davon zu unterrichten, damit sie geeignete Maßnahmen treffen können;

    IV.   GEMEINSAME HERAUSFORDERUNGEN BEI DEN HUMANRESSOURCEN

    Einstellungsverfahren

    65.

    fordert die Agenturen auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Rechtmäßigkeit, Transparenz und Objektivität ihrer Einstellungsprozesse zu verbessern; stellt fest, dass es erneut in mehreren Agenturen Mängel bei den Personalausleseverfahren gibt, die die Transparenz dieser Verfahren gefährden und/oder gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung bei der Anwendung der Zulassungskriterien verstoßen; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass der Rechnungshof wiederholt über folgende Mängel berichtet:

    keinerlei Hinweise darauf, ob die Auswahlkriterien und die Schwellen, die die Bewerber erreichen müssen, um zu schriftlichen Prüfungen bzw. Auswahlgesprächen eingeladen zu werden, festgelegt werden, ehe der Bewertungsprozess beginnt,

    unzureichende Dokumentierung von Einstellungsverfahren,

    ungleiche Behandlung interner und externer Bewerber in Einstellungsverfahren,

    eingeschränkter Wettbewerb;

    ist der Auffassung, dass diese Mängel die Fähigkeit der Agenturen einschränken, auf mögliche Vorwürfe willkürlicher Entscheidungen bei der Einstellung von Mitarbeitern zu reagieren und geeignete Abhilfeentscheidungen zu treffen;

    66.

    begrüßt die Initiative des Cedefop von 2010, ein Online-Hilfsprogramm für Einstellungen — RECON, Recruitment Online — einzuführen, das dem Zentrum dabei helfen wird, die Schnelligkeit, Effizienz und Transparenz seines Einstellungsprozesses zu erhöhen; fordert alle Agenturen auf, diesem Beispiel zu folgen;

    67.

    ist überzeugt, dass es jedes Jahr Beschäftigte, auch Direktoren, gibt, die zwischen den Agenturen rotieren; fordert die Kommission auf, dem Parlament eine Tabelle aller Beschäftigten, insbesondere Direktoren und Personen in leitenden Stellungen, vorzulegen, die mindestens seit 2008 von einem Arbeitsplatz bei einer Agentur zu einem Arbeitsplatz bei einer anderen Agentur oder zu einer anderen Institution der Union gewechselt sind;

    68.

    fordert die Kommission auf, dem Parlament eine ausführliche Tabelle der Kriterien zu unterbreiten, die angewandt wurden, um die Unabhängigkeit, Unvoreingenommenheit und angemessene Qualifikation des eingestellten Personals zu gewährleisten, einschließlich der Kriterien zur Beendigung oder Verhütung von Interessenkonflikten, und bei jeder festgestellten Unregelmäßigkeit abschreckende Sanktionen zu verhängen;

    69.

    bedauert, dass 2010 in einigen Agenturen immer noch viele Stellen nicht besetzt waren; fordert diese Agenturen auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, damit diese Situation nicht wieder auftritt;

    Zeitarbeitskräften anvertraute sensible Aufgaben

    70.

    fordert die Agenturen erneut auf zu gewährleisten, dass mit besonders sensiblen Aufgaben keine Zeitarbeitskräfte beauftragt werden; bedauert, dass in einigen Fällen Agenturen Zeitarbeitskräfte für die Ausführung sensibler Aufgaben eingestellt oder diesen Zugang zu sensiblen Informationen gewährt haben; betont die Risiken potenzieller Sicherheitsverstöße im Zusammenhang mit dem Zugang von Zeitarbeitskräften zu sensiblen Informationen, ihrer Unkenntnis des zu befolgenden Verfahrens oder sogar Interessenkonflikten;

    Flexible Arbeitszeit — freie Tage

    71.

    fordert alle Agenturen auf, jeweils der Entlastungsbehörde mitzuteilen, wie viele freie Tage im Zuge der flexiblen Arbeitszeit und des Überstundenausgleichs für die jeweiligen Besoldungsstufen in 2010 genehmigt wurden;

    V.   HERAUSFORDERUNGEN AN DAS INTERNE KONTROLLSYSTEM

    72.

    ermutigt die Agenturen, ihre internen Kontrollsysteme weiter zu verbessern, um die jährliche Zuverlässigkeitserklärung ihres Direktors auf eine solide Grundlage zu stellen; erachtet es überdies als wichtig, dass eine Agentur wirksam die Funktion eines Risikomanagements für die Erfassung von Risiken und die Aufstellung von Plänen für Maßnahmen zu deren Abmilderung einrichtet;

    Interner Auditdienst

    73.

    stellt fest, dass nach geltendem Recht die Agenturen an sich nicht verpflichtet sind, die Berichte des Internen Auditdienstes dem Haushaltskontrollausschuss zugänglich zu machen; erachtet dies als Mangel der Rechtsvorschriften; hält es für erforderlich, dass die Berichte des Internen Prüfers den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses zur Verfügung gestellt werden, eventuell mit Zugangsbeschränkungen; fordert die Mitgesetzgeber nachdrücklich auf, die Haushaltsordnung in den laufenden Verhandlungen dahingehend zu ändern, dass der Interne Prüfer verpflichtet ist, der Entlastungsbehörde seine Berichte über das Sekretariat des Haushaltskontrollausschusses zu übermitteln;

    74.

    ist der Auffassung, dass die Rolle des Internen Auditdienstes als interner Prüfer der dezentralen Einrichtungen unverzichtbar ist; betont insbesondere, dass der Interne Auditdienst unabhängige Stellungnahmen über die Qualität von Management- und Kontrollsystemen und Empfehlungen zur Verbesserung der Bedingungen für die Abwicklung der Vorgänge sowie zur Förderung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung der Agenturen abgibt;

    75.

    fordert daher die Verwaltungsräte der Agenturen auf, die vom Internen Auditdienst unterbreiteten Empfehlungen gebührend zu berücksichtigen, um die festgestellten Mängel rasch zu beheben, und Zurückweisungen und Verzögerungen bei der Umsetzung der Empfehlungen des Internen Auditdienstes gegenüber der Entlastungsbehörde zu begründen;

    VI.   HERAUSFORDERUNGEN AN DAS EXTERNE KONTROLLSYSTEM

    Prüfungen der Agenturen durch den Rechnungshof

    76.

    stellt fest, dass sowohl der Interne Auditdienst als auch der Rechnungshof den Agenturen Empfehlungen erteilen, wie sie ihre Mängel abstellen können; begrüßt die Bemühungen der beiden Rechnungskontrollbehörden, den Agenturen hilfreiche Ratschläge zu geben, damit sie ihre Mängel beheben können; erinnert die Agenturen nachdrücklich daran, dass sie die Empfehlungen ernst nehmen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen sollten, um ihre Mängel zu beheben; verlangt, dass der Interne Auditdienst die Haushaltsbehörde über Mängel in den von den Direktoren der Agenturen gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 erstellten Berichten informiert und offen die Empfehlungen veröffentlicht, die den Agenturen gegeben wurden, um den öffentlichen Charakter und damit die Wirksamkeit ihrer Aufgaben im Bereich Audit sicherzustellen;

    77.

    stellt fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2010 zu den Agenturen 32 öffentliche Dokumente herausgegeben hat, die alle im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden und auf den Websites sowohl des Rechnungshofs als auch des Haushaltskontrollausschusses zur Verfügung stehen; ermuntert den Rechnungshof daher, seine Prüfungsaufgaben bei den Agenturen weiterhin gründlich und unvoreingenommen wahrzunehmen und seine Erkenntnisse in seinen öffentlichen Jahresberichten oder Sonderberichten zum Tragen zu bringen, damit die Haushaltsbehörde ihre Entlastungsfunktion uneingeschränkt ausüben kann und die Unionsbürger unterrichtet werden;

    78.

    stellt fest, dass sich die jährlichen Prüfungsverfahren des Rechnungshofs bei den Agenturen auch auf Vergabeverfahren beziehen; unterstützt den Rechnungshof in seiner Rolle als externer Prüfer, damit er sich so umfassend wie möglich über die Auftragsvergabeverfahren informieren kann, um dafür zu sorgen, dass in den Phasen der Aufforderungen zur Ausarbeitung, Veröffentlichung und Evaluierung und des Vertragsmanagements der Agenturen der Grundsatz des offenen Wettbewerbs auf möglichst breiter Basis und der Grundsatz optimalen Mittelverwendung uneingeschränkte Beachtung finden und dass der Rechnungshof den realen Umsatz der von jeder Agentur beauftragten Unternehmen prüfen kann, um sicherzustellen, dass der Umsatz nicht mit Änderungen am offiziellen Namen des Vertragspartners zusammenhängt;

    79.

    ersucht den Rechnungshof, bei Eingang der einschlägigen Daten im Prüfungsverfahren eine öffentliche Datenbank in einem leicht zugänglichen Format (zum Beispiel Excel-Dateien und/oder CSV-Dateien) zur Verfügung zu stellen, einschließlich unter anderem von Folgendem:

    Mittelbindungen, die in den letzten drei Monaten des Jahres vorgenommen wurden;

    Mittelübertragungen im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan der Agenturen;

    Diskrepanzen zwischen den geschätzten (ex ante) und den tatsächlichen (ex post) Mittelübertragungen;

    durchschnittlicher Kassenbestand je Monat;

    in Abgang gestellte Mittel gegenüber dem durchschnittlichen Kassenbestand über das Jahr;

    Zinserträge aus dem durchschnittlichen Kassenbestand der Agenturen;

    durchschnittlicher Kassenbestand gegenüber durchschnittlichen Ausgaben je Tag;

    ausschließliche Nutzer auf der Website der Agenturen und von den Agenturen herausgegebene Veröffentlichungen/Pressemitteilungen gegenüber den für Öffentlichkeitsarbeit eingesetzten Ressourcen;

    fordert deshalb die Agenturen nachdrücklich auf, dem Rechnungshof rechtzeitig die notwendigen Daten und Schätzungen zur Verfügung zu stellen;

    80.

    ersucht den Rechnungshof, ein offen zugängliches und transparentes Verfahren zusammenzustellen, durch das die Agenturen in eine Rangfolge gebracht werden, wobei wichtige Indikatoren in den Bereichen gutes Finanzmanagement und gute Haushaltsführung, niedrige Fixkosten der Leitungsstruktur sowie effiziente operative Effektivität, verwendet werden sollten, und die zugrunde liegenden Daten in einem leicht zugänglichen Format (zum Beispiel Excel-Dateien und/oder CSV-Dateien) zur Verfügung zu stellen;

    Berichte des Rechnungshofs über den Jahresabschluss

    81.

    erinnert daran, dass bei den früheren Entlastungen der Agenturen die Entlastungsbehörde den Rechnungshof aufgefordert hat, weitere Informationen zu unterbreiten über

    die Effizienz der internen Kontrollsysteme jeder Agentur,

    die potenziellen Interessenkonflikte in den Agenturen,

    eine Evaluierung des jährlichen Tätigkeitsberichts jeder Agentur,

    die Leistung der Agenturen;

    82.

    begrüßt die Tatsache, dass der Rechnungshof in seiner Evaluierung der jährlichen Tätigkeitsberichte der Agenturen eine spezifische als Anhang beigefügte Tabelle zur Verfügung stellte, die einen Vergleich der Vorgänge des Jahres 2009 gegenüber 2010 enthält und damit Informationen für die Öffentlichkeit in Bezug auf diese Tätigkeiten bietet;

    83.

    weist darauf hin, dass der Rechnungshof als externe unabhängige Aufsichtsbehörde handelt, um dem Anspruch der europäischen Bürger gerecht zu werden, zu erfahren, wie ihr Geld ausgegeben wird und wie die Agenturen geführt werden; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Agenturen dem öffentlichen Interesse dienen und gegenüber den Bürgern, deren Interessen sie dienen müssen, rechenschaftspflichtig sein sollten; wünscht, dass der Rechnungshof die Entlastungsbehörde so detailliert wie möglich über die Folgemaßnahmen aus vorangegangenen Prüfungen sowie über Unregelmäßigkeiten, die der Rechnungshof nicht für erwähnenswert hält, informiert, um die Entlastungsbehörde bei der Kontrolle der Agenturen zu unterstützen;

    Zwei Sonderberichte des Europäischen Rechnungshofs: einer geplant, aber nicht erbracht, der zweite im Laufe des Jahres 2012 fällig

    84.

    ist besorgt darüber, dass trotz der Angaben des Rechnungshofs in seinem jährlichen Arbeitsprogramm 2011 und der ständigen Aufforderungen seitens des Parlaments der Sonderbericht über eine vergleichende Kostenanalyse der Agenturen nicht vorgelegt wurde; erkennt die Bemühungen des Rechnungshofs an, dem Parlament Informationen zur vergleichenden Kostenanalyse der Agenturen zur Verfügung zu stellen; ist jedoch verwundert darüber, dass der Präsident des Rechnungshofs am 15. Februar 2012 dem Präsidenten des Parlaments ein Schreiben mit einem Anhang übermittelt hat, in dem im Wesentlichen erklärt wird, dass der Anhang i) kein Sonderbericht über eine vergleichende Kostenanalyse der Agenturen sei, dass er ii) vertraulich sei und dass er iii) für die Entlastung 2011 verwendet werden könne, obwohl die Daten in dem Anhang die Jahre 2008–2010 betreffen; bedauert, dass der Rechnungshof nicht beabsichtigt, den Sonderbericht über die vergleichende Kostenanalyse der Agenturen herauszugeben, wie aus dem Schreiben des Hofes an die Entlastungsbehörde vom 18. April 2012 hervorgeht;

    85.

    nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof einen Sonderbericht über die Bewältigung von Interessenkonflikten in den Agenturen bis Ende Juni 2012 veröffentlichen wird; begrüßt aus Sorge darüber, dass gegen mehrere Agenturen mehrfach Vorwürfe wegen Fällen, die Interessenkonflikte betreffen, erhoben werden, diese Entscheidung und fordert den Rechnungshof auf, seine Bemühungen, diesen Sonderbericht innerhalb des geplanten Zeitrahmens herauszugeben, zu verstärken;

    Auslagerung der Prüfungen der Agenturen durch den Rechnungshof

    86.

    ist der Auffassung, dass, wenn Rechnungsprüfer aus dem Privatsektor an der externen Prüfung der Haushaltsführung der Agenturen beteiligt werden müssen, die Auswahl und Benennung der Rechnungsprüfer aus dem Privatsektor im Einklang mit den geltenden Vorschriften einschließlich derer über transparente Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgen sollte und dass geeignete Kontrollmechanismen geschaffen werden sollten, damit die Arbeit, die die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben und die Zuverlässigkeit der Haushaltsführung der Agenturen betrifft, im Einklang mit den geforderten Standards durchgeführt wird; ist ferner der Auffassung, dass Aspekte solcher ausgelagerter externer Prüfungen einschließlich der ausgewiesenen Erkenntnisse aus der Prüfung weiterhin der uneingeschränkten Verantwortung des Rechnungshofs unterliegen, der alle erforderlichen Verwaltungs- und Vergabeverfahren leiten und diese aus seinen eigenen Haushaltsmitteln finanzieren muss, ohne einen Nachtragshaushalt zu beantragen, da diese Aufgabe unter die Zuständigkeit des Rechnungshofs fällt; ist überdies der Auffassung, dass es in der aktuellen Krise nicht möglich ist, zusätzliche Mittel für die Ausführung von Aufgaben bereitzustellen, die einem Organ der Union, in diesem Fall dem Rechnungshof, obliegen;

    87.

    fordert den Rechnungshof auf, bei der Auftragsvergabe für eine unabhängige Prüfung der Agenturen jegliche Interessenkonflikte zu vermeiden;

    88.

    ist ferner der Auffassung, dass, wenn auf eine solche Auslagerung zurückgegriffen werden soll, der Bericht der unabhängigen Prüfer unverzüglich sowohl von den unabhängigen Prüfern als auch vom Rechnungshof veröffentlicht werden muss; fordert hierzu den Rechnungshof auf, darauf zu verzichten, den Vertrag mit dem eventuellen unabhängigen Vertragspartner im Hinblick auf die Veröffentlichung der Berichte in der Form, wie sie von dem unabhängigen Vertragspartner erstellt werden, mit Vertraulichkeitsklauseln zu belegen; ist der Auffassung, dass der Rechnungshof gleichzeitig die Verantwortung für diese unabhängige Prüfung übernehmen und entsprechend handeln muss;

    VII.   LEITUNG DER AGENTUREN

    Verwaltungsrat

    89.

    stellt fest, dass die Größe der Verwaltungsräte bestimmter Agenturen und die Art und der häufige Wechsel ihrer Mitglieder das Entscheidungsgremium ineffizient machen können; fordert die interinstitutionelle Arbeitsgruppe für die Agenturen somit auf, sich mit dieser Frage zusammen mit einer Neubewertung der Art des Status ihrer Mitglieder, dem Zuständigkeitsbereich und Themen im Zusammenhang mit Interessenkonflikten zu befassen; regt außerdem an, die Möglichkeit einer Zusammenlegung der Verwaltungsräte von Agenturen, die in ähnlichen Bereichen arbeiten, zu prüfen, um Sitzungskosten einzusparen;

    90.

    nimmt die Verantwortung zur Kenntnis, die dem Verwaltungsrat bei der Verwaltung und Kontrolle der Agenturen zukommt; vertritt die Auffassung, dass bestimmte Entscheidungen des Verwaltungsrats die Verwaltung der Agentur beeinträchtigen können, zum Beispiel die unbegründete Weigerung, eine oder mehrere Empfehlungen des Internen Prüfers umzusetzen; fordert eine Überprüfung der Position der Kommission in den Verwaltungsräten der Agenturen, damit ihr bei haushalts-, finanz- und verwaltungsrelevanten Beschlüssen ein Stimm- und Vetorecht erteilt werden kann; fordert die Kommission im Übrigen auf, die Haushaltsbehörde über Beschlüsse des Verwaltungsrats zu informieren, die dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung der Agentur oder der Haushaltsordnung zuwiderlaufen;

    91.

    begrüßt, dass Maßnahmen zur genaueren Überwachung und Kontrolle der Mittelübertragungen aufgrund der Anregungen des Rechnungshofs in die Wege geleitet worden sind, und erwartet zudem eine genaue Überprüfung des Haushalts der Agenturen; vertritt die Auffassung, dass die Probleme einer tätigkeitsbezogenen Budgetierung auf praktische Schwierigkeiten bei der Trennung von Personal- und Verwaltungsausgaben und operativen Ausgaben zurückzuführen sind, wenn die Tätigkeiten die Bereiche Information, Beratungsleistungen und Vertrauensbildung umfassen;

    92.

    fordert die Agenturen auf, den Personalbestand einschließlich der Vertragsbediensteten in ihren Tätigkeitsberichten transparenter auszuweisen; erwartet die Vereinbarung der Interinstitutionellen Arbeitsgruppe zu den Agenturen, die einen wichtigen Beitrag zur Budgetierung und Tätigkeit der Agenturen leisten wird;

    93.

    stellt mit Sorge fest, dass für acht Agenturen, d. h. CEPOL, ECHA, EFSA, EBDD, EMSA, ETF, FRA und Frontex, im Jahr 2010 die Kosten für den Verwaltungsrat durchschnittlich je Sitzung und je Mitglied zwischen 1 017 EUR und 6 175 EUR betrugen; ist der Meinung, dass diese Kosten zu hoch sind und drastisch reduziert werden müssen;

    Administrative Unterstützung

    94.

    fordert überdies die Agenturen auf, wenn sie die Möglichkeit administrativer Unterstützung erwägen, um möglichst effizient zu arbeiten, folgende Optionen zu prüfen:

    eine Verschmelzung kleinerer Agenturen, um Einsparungen zu erzielen und überlappende Zielsetzungen zu beenden und/oder zu vermeiden und um weitere Ausgaben zulasten des Haushaltsplans der Union zu verhindern;

    gemeinsame Nutzung von Diensten durch mehrere Agenturen, sei es nach dem Kriterium der Nähe der Standorte zueinander oder nach dem des Politikbereichs; lobt in dieser Hinsicht die Initiative von EMSA und EUFA, die Funktion der internen Prüfung gemeinsam zu nutzen; erachtet dies jedoch als einen Beginn, der durch eine Umstrukturierung und Verschmelzung fortgesetzt werden sollte, die auch die Agenturen einbezieht;

    95.

    fordert die Kommission und/oder den Europäischen Rechnungshof auf, eine Evaluierung aller Agenturen vorzunehmen, um Folgendes aufzudecken und zu analysieren:

    die potenziellen Synergien und Fälle unnötiger oder überlappender Tätigkeiten von Agenturen,

    unnötig hohe Gemeinkosten wegen des Standorts des Sitzes;

    und eine umfassende Kosten/Nutzen- und Folgeneinschätzungsanalyse hinsichtlich der Fusionierung oder Schließung einiger Agenturen vorzubereiten, falls Mehrwert oder Effektivität der einzelnen Agentur nicht ausreichen, und das Parlament rechtzeitig für die Entlastung 2011 hierüber zu unterrichten;

    96.

    fordert die Kommission und den Rat auf, der realen Notwendigkeit jeder Agentur und der Notwendigkeit, in dieser Zeit der Finanz- und Wirtschaftskrise Steuergelder der Unionsbürger zu sparen, Rechnung zu tragen und keine Rücksicht auf die Interessen einiger Mitgliedstaaten zu nehmen, aus anderen Gründen als dem öffentlichen Interesse der Union in ihrem Land eine Agentur zu besitzen;

    Disziplinarverfahren

    97.

    weist erneut darauf hin, dass das Parlament seit seiner Entschließung zur Entlastung 2006 die Agenturen aufgefordert hat, die Einrichtung eines agenturenübergreifenden Disziplinarrats in Erwägung zu ziehen, um disziplinarische Sanktionen bis hin zum Ausschluss unvoreingenommen zu verhängen; stellt fest, dass dieses Vorhaben weiterhin schwer voranzubringen ist; fordert die Agentur, die die Funktion des Koordinators für das Netz der Agenturen ausübt, auf, ein Netz von Bediensteten einzurichten, die die erforderliche Besoldungsgruppe aufweisen, um für dem Disziplinarrat als unabhängige Mitglieder anzugehören;

    VIII.   ÜBERLEGUNG ZU DEN AGENTUREN: EIN GEMEINSAMER ANSATZ

    98.

    begrüßt die laufende Tätigkeit der interinstitutionellen Arbeitsgruppe für die Agenturen, deren Ziel darin besteht, die Rolle und Stellung der dezentralen Agenturen im institutionellen Gefüge der Union, ihre Einrichtung, ihren Aufbau und ihre Arbeitsweise sowie Fragen zu Finanzierung, Haushalt, Überwachung und Verwaltung zu prüfen; fordert die interinstitutionelle Arbeitsgruppe auf, den Entwurf eines Vorschlags für eine Übereinkunft zwischen Parlament, Rat und Kommission über die Agenturen vorzulegen;

    99.

    fordert die Kommission auf, Optionen dafür zu erarbeiten, wie die professionelle Verwaltung der Kassenbestände der Agenturen organisiert und umgesetzt werden kann;

    100.

    ersucht die interinstitutionelle Arbeitsgruppe, Bereiche von Doppelarbeit und Überschneidungen bei bestehenden Agenturen zu ermitteln und zu prüfen, ob einige Agenturen fusioniert werden könnten;

    101.

    glaubt, dass die Agenturen Vorteile aus der gemeinsamen Nutzung von Verwaltungsdiensten auf ähnliche Weise ziehen könnten, wie der Ausschuss der Regionen und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss zusammenarbeiten; fordert die interinstitutionelle Arbeitsgruppe auf, die Frage der geografischen Dezentralisierung der Agenturen zu prüfen, die ihre Kosten beträchtlich erhöht und die Zusammenarbeit erschwert; glaubt, dass die Agenturen, wenn sie an wenigen Standorten zusammengefasst wären, Gemeinkosten und Verwaltungskosten teilen könnten, insbesondere bei IT, Personal und Finanzverwaltung;

    102.

    stellt abschließend fest, dass insbesondere in dieser Krisenzeit der reale Mehrwert der Agenturen ernsthaft und rasch analysiert werden sollte, um jegliche nicht vorgeschriebene und absolut notwendige Ausgabe zu vermeiden, um dem strikten Bedarf der Union und den Bedürfnissen, Anliegen und Forderungen ihrer Bürger nach Vertrauen in unsere Organe gebührend zu entsprechen; betont, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten die Unionsbürger nicht zum Sparen auffordern können, ohne selbst zu sparen; fordert Fairness im Hinblick auf größere Einsparungen durch die Einrichtungen der Union — einschließlich der Agenturen — neben der Forderung nach solchen Einsparungen bei ihren Bürgern, die die Steuerzahler sind, die in den Unionshaushalt einzahlen;

    103.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den dem diesjährigen Entlastungsverfahren unterliegenden Agenturen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 269.

    (2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (3)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

    (4)  ABl. C 368 vom 16.12.2011.

    (5)  ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 62.

    (6)  P7_TA(2011)0388.


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