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Document JOL_2012_286_R_0377_01

2012/622/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2010
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

ABl. L 286 vom 17.10.2012, p. 377–386 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/377


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2010

(2012/622/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Arzneimittel-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur, insbesondere auf Artikel 68,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0107/2012),

1.

schiebt seinen Beschluss betreffend die Entlastung des Direktors der Europäischen Arzneimittel-Agentur zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 auf;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Verwaltungsdirektor der Europäischen Arzneimittel-Agentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 27.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Arzneimittel-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur, insbesondere auf Artikel 68,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0107/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2009 der Europäischen Arzneimittel-Agentur sein Prüfungsurteil in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingeschränkt hat;

B.

in der Erwägung, dass das Parlament in seinem Beschluss vom 10. Mai 2011 beschloss, seinen Beschluss über die Entlastung des Verwaltungsdirektors der Agentur zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 aufzuschieben (5), sie dann aber in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2011 erteilte (6);

C.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Verwaltungsdirektor der Agentur am 25. Oktober 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

betonte, dass die Entlastungsbehörde während der bevorstehenden Entlastungsverfahren weiterhin aufmerksam überwachen sollte, inwieweit die Maßnahmen umgesetzt werden, die ergriffen wurden, um die in den Berichten des Rechnungshofes und des Internen Auditdienstes (IAS) offengelegten gravierenden Schwachstellen der Agentur zu beseitigen,

die Agentur aufforderte, die Entlastungsbehörde über die in Fragen betreffend die wirksame Einhaltung ihres Verhaltenskodex bezüglich der Bewältigung von Interessenkonflikten ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten,

forderte (und die Agentur ermahnte), dass alle in den jeweiligen Prüfberichten, auch dem für 2010, erwähnten Maßnahmen bis zum Beginn des nächsten Entlastungsverfahrens uneingeschränkt umgesetzt werden sollten;

D.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

E.

in der Erwägung, dass sich die Haushaltsmittel der Agentur im Jahr 2010 auf 208 400 000 EUR beliefen, was einem Anstieg um 7,20 % gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 entspricht;

F.

in der Erwägung, dass sich der ursprüngliche Zuschuss der Union zum Haushaltsplan der Agentur 2010 auf 28 279 600 EUR gegenüber 36 390 000 EUR im Jahr 2009 (7) belief und in der Erwägung, dass der Zuschuss der Union zum Haushaltsplan der Agentur 2010 insgesamt 36 600 100 EUR betrug;

Weiterbehandlung der Entlastung 2009

1.

erwartet von der Agentur, dass sie die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse der im Zusammenhang mit den folgenden Punkten getroffenen Maßnahmen unterrichtet:

das Verfahren der Annahme des Aktionsplans mit spezifischen Maßnahmen und einem Zeitplan für die Umsetzung durch den Verwaltungsrat, um die bei den Vergabeverfahren festgestellten Mängel zu beheben;

die gründliche Prüfung der effektiven Anwendung bestehender Verfahren zur Feststellung und zur Bewältigung von Interessenkonflikten bei ihrem Personal und bei Sachverständigen;

fordert den Rechnungshof auf, mit angemessener Sicherheit festzustellen, dass die Agentur ihre Mängel im Zusammenhang mit den Auftragsvergabeverfahren wirkungsvoll behoben hat, und den IAS, der Entlastungsbehörde gegenüber Zusicherungen bezüglich der wirksamen Nutzung der bestehenden Verfahren zur Bewältigung von Interessenkonflikten bei dem Personal und den Sachverständigen der Agentur zu geben;

2.

fordert die Agentur und den IAS auf, unverzüglich zu prüfen, ob alle in den Prüfberichten, auch dem für das Jahr 2010, genannten Maßnahmen, vollständig umgesetzt worden sind, und die Entlastungsbehörde entsprechend zu unterrichten;

3.

nimmt zur Kenntnis, dass laut der Agentur der Verwaltungsrat am 15. Dezember 2011 einen Vorschlag befürwortet hat, dass die Agentur in der Sitzung des Verwaltungsrats im Juni 2012 die detaillierten Durchführungsmaßnahmen vorlegen wird, die sich auf folgendes beziehen:

die Festlegung der neuen Struktur und des neuen Aufgabenbereichs des Vergabebeirates,

die Durchführung eines mehrjährigen Beschaffungsplans,

die Festlegung der diesbezüglichen Zuständigkeiten;

fordert nachdrücklich, dass der Verwaltungsrat spätestens bis zum 30. Juni 2012 der Entlastungsbehörde den Aktionsplan übermittelt;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

4.

weist darauf hin, dass sich der ursprüngliche Zuschuss der Union zum Haushaltsplan 2010 der Agentur auf 26 335 100 EUR belief; stellt jedoch fest, dass zu diesem Betrag ein rückvergüteter Überschuss von 10 265 000 EUR hinzukam, womit sich der Unionszuschuss für 2010 auf insgesamt 36 600 100 EUR erhöhte;

5.

hebt hervor, dass im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 in seiner endgültigen Fassung zwei unterschiedliche Beträge für den ursprünglichen Zuschuss der Union zum Haushaltsplan der Agentur ausgewiesen sind, nämlich 28 279 600 EUR und 26 335 100 EUR; fordert die Kommission deshalb nachdrücklich auf, die Entlastungsbehörde über die genaue Höhe des der Agentur gezahlten Zuschusses zu unterrichten;

6.

stellt fest, dass der Haushaltsplan der Agentur sowohl aus dem Haushaltsplan der Union als auch aus Gebühren finanziert wird, die von der pharmazeutischen Industrie für Anträge auf Erteilung oder Verlängerung einer Genehmigung zum Inverkehrbringen in der Union gezahlt werden; entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass im Jahr 2010 schätzungsweise 73 % der Einnahmen der Agentur aus Einnahmen aus Gebühren stammten und dass parallel zum Anstieg der Einnahmen aus Gebühren der relative Anteil des Zuschusses des Union von 23 % im Jahr 2006 auf 14 % im Jahr 2010 sank;

7.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass im Jahr 2010 17 Ausnahmen in das Register der Ausnahmen eingetragen wurden;

8.

stellt Schwachstellen im System der Agentur zur Validierung der Forderungen von IT-Auftragnehmern fest; nimmt Kenntnis von der Erklärung der Agentur, dass die vom Rechungshof festgestellten Schwachstellen auf einen menschlichen Irrtum zurückzuführen waren und korrigiert wurden und dass sie ihre Ex-ante-Kontrolle der Rechnungen im operativen und finanziellen Bereich verstärkt hat und keine weiteren Schwachstellen festgestellt wurden; fordert den Rechnungshof auf, dies zu prüfen und das Parlament hierüber zu unterrichten;

Übertragung von Mitteln auf das folgende Haushaltsjahr und in Abgang gestellte Mittel

9.

stellt auf der Grundlage des Berichts der Agentur über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement fest, dass sich die automatischen Mittelübertragungen auf das Haushaltsjahr 2011 auf insgesamt 41 655 049,44 EUR bzw. 20,90 %, der Mittelbindungen beliefen und dass eine nichtautomatische Mittelübertragung auf das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von insgesamt 3 500 000 EUR bzw. 1,68 % der endgültigen Mittel beantragt wurde;

10.

ist darüber besorgt, dass der Rechnungshof einmal mehr eine hohe Mittelübertragung in Höhe von 17 600 000 EUR in Titel II (Verwaltungsausgaben) festgestellt hat; betont, dass dieser Sachverhalt Verzögerungen bei der Durchführung der aus Titel II des Haushaltsplans der Agentur finanzierten Maßnahmen deutlich macht und die Agentur gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit verstößt;

11.

nimmt mit Besorgnis Kenntnis von der zusätzlichen Bemerkung des Rechnungshofes, dass lediglich 36 % der auf das Jahr 2011 übertragenen Mittel antizipativen Passiva des Jahres 2010 entsprechen, während 64 % der übertragenen Mittel nicht mit dem Haushaltsjahr 2010 zusammenhingen;

12.

weist darauf hin, dass der Rechnungshof bereits in früheren Haushaltsjahren hohe Mittelübertragungen festgestellt hatte; merkt insbesondere an, dass es dem Rechnungshof zufolge im Haushaltplan 2009 zu einer Mittelübertragung von 19 500 000 EUR (38 % der Mittelbindungen der Agentur) kam, und sich diese im Jahr 2008 auf 36 000 000 EUR (19,7 % des Haushaltsplans 2008) belief;

13.

entnimmt dem Bericht der Agentur über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement, dass im Jahr 2010 insgesamt 9 074 296,49 EUR gegenüber 7 693 276,58 EUR im Jahr 2009 in Abgang gestellt wurden; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, dass die Höhe der in Abgang gestellten Mittel für Ausgaben das Ergebnis einer strengen Kontrolle der tatsächlichen Einnahmen und von Anpassungen der Ausgaben ist; fordert die Agentur nachdrücklich auf, unverzüglich zu handeln, um das Niveau der in Abgang gestellten Mittel zu senken und einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen — einschließlich von Maßnahmen für eine genauere Vorausschätzung der Einnahmen aus Gebühren und des Zeitraums für deren Eingang –- und Fristen zur Lösung dieses anhaltenden Problems bis 30. Juni 2012 zu verabschieden;

Vergabeverfahren und Mittelübertragungen

14.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass im Jahr 2010 neben den 165 auf der Grundlage von Rahmenverträgen geschlossenen Einzelverträgen 70 neue Aufträge im Wert von über 25 000 EUR von der Agentur vergeben wurden;

15.

nimmt zur Kenntnis, dass aus dem Bericht der Agentur über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement hervorgeht, dass im Jahr 2010 13 Mittelübertragungen in Höhe von insgesamt 13 714 500 EUR (15,29 % der endgültigen Mittel) gebilligt wurden; stellt ferner fest, dass die Agentur im Jahr 2009 bereits 10 Mittelübertragungen in Höhe von insgesamt 9 609 000 EUR angenommen hat; fordert die Agentur auf, einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen und Fristen zur Lösung dieses anhaltenden Problems zu verabschieden;

System zur Vergütung erbrachter Dienstleistungen

16.

fordert die Agentur nachdrücklich auf, ein System zur Vergütung der von nationalen Behörden der Mitgliedstaaten erbrachten Dienstleistungen einzuführen, das auf den tatsächlichen Kosten der Mitgliedstaaten basiert; fordert die Agentur ferner auf, die Entlastungsbehörde unverzüglich zu unterrichten, wenn dieses System eingeführt wird; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass dem Verwaltungsrat bereits in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2009 neue Zahlungsmodalitäten vorgelegt wurden, er den Vorschlag aber letztendlich verworfen hat;

17.

unterstützt alle von der Exekutive und der Verwaltung der Agentur unternommenen Bemühungen um eine Überarbeitung der Zahlungsmodalitäten für Dienstleistungen, die von Behörden der Mitgliedstaaten erbracht werden, wobei die tatsächlich entstehenden Kosten zugrunde gelegt werden sollten; fordert den Verwaltungsrat mit Nachdruck auf, diese Angelegenheit voranzubringen;

18.

nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat mit der Ablehnung neuer Zahlungsmodalitäten sehr hohe Risiken — wie z. B. die Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften, die möglichen finanziellen Auswirkungen des derzeitigen Vergütungssystems — eingeht und die Verantwortung dafür und für das Ansehen der Agentur übernimmt; ist deshalb nicht bereit, diese fragwürdige Einstellung des Verwaltungsrates zu akzeptieren, und fordert die Agentur auf, einen diesbezüglichen Aktionsplan zu verabschieden und die Entlastungsbehörde bis spätestens 30. Juni 2012 zu unterrichten;

Verwaltung der Humanressourcen

19.

fordert die Agentur nachdrücklich auf, ihre Einstellungsverfahren zu verbessern und dafür Sorge zu tragen, dass ihre Dokumentation ordnungsgemäß erfolgt; fordert die Agentur vor allem auf, die Dokumentation der Einstellungsakten für Vertragsbedienstete zu verbessern, und ersucht die Anstellungsbehörde, die von den Ausleseausschüssen vorgeschlagenen Reservelisten anzunehmen;

20.

stellt fest, dass ebenfalls — dem Rechnungshof zufolge — die Agentur nicht ausreichend zwischen der Einstellung von Leiharbeitskräften und von Vertragspersonal unterschieden hat; fordert die Agentur deshalb auf, nur dann auf Leiharbeitskräfte zurückzugreifen, wenn es um die Deckung eines kurzfristigen Bedarfs geht, und den Zugang zu Dienstposten für Vertragspersonal transparent zu gestalten;

Bewältigung von Interessenkonflikten

21.

fordert die Agentur nachdrücklich auf, eine zentrale Koordinierung für die Entwicklung und Überwachung einer gemeinsamen Bewertungsmethode für Sachverständige vorzusehen, die für alle zuständigen einzelstaatlichen Behörden gelten soll; stellt fest, dass nach Inkrafttreten der zwischen der Agentur und jeder zuständigen einzelstaatlichen Behörde unterzeichneten Vereinbarung betreffend die Kontrolle des wissenschaftlichen Niveaus der Sachverständigen am 4. Juli 2011 die Agentur immer noch für die Entwicklung und Koordinierung einer gemeinsamen Bewertungsmethode für Sachverständige verantwortlich ist;

22.

hebt hervor, dass die Agentur die Unterzeichnung von Vereinbarungen über die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Bewertung abschließen, die internen Verfahren entsprechend ändern und die Expertendatenbank aktualisieren muss; nimmt die Antwort der Agentur zur Kenntnis, dass die Vereinbarungen über die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Bewertung bereits im Oktober 2011 unterzeichnet wurden und dass die Expertendatenbank aktualisiert wurde, damit die elektronische Interessenerklärung direkt in die Datenbank hochgeladen werden kann; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde bis zum 30. Juni 2012 über den Stand der Durchführung dieser Maßnahmen zu unterrichten; fordert ferner den IAS auf, die Entlastungsbehörde zu unterrichten, sobald diese sehr wichtigen Empfehlungen von der Agentur tatsächlich umgesetzt werden;

23.

fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde zu unterrichten, auf welche Weise sie dafür sorgt, dass die Verfahren zur Beteiligung von Sachverständigen voll und ganz angewandt werden, bis die Vereinbarungen über die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Bewertung von allen zuständigen nationalen Behörden unterzeichnet worden sind;

24.

fordert die Agentur auf, über ihre Beteiligung an der Durchführung von Konferenzen durch private Organisationen, wie die Fachorganisation für Zulassungsfragen, Bericht zu erstatten;

25.

nimmt Kenntnis von der Mitteilung der Agentur über die Annahme des „Beschlusses zu Vorschriften gemäß Artikel 11a und 13 des Personalstatuts betreffend den Umgang mit Interessenerklärungen von Bediensteten der Europäischen Arzneimittel-Agentur“ am 1. Februar 2012 durch den Verwaltungsrat und des „Beschlusses über Vorschriften betreffend den Umgang mit Interessenerklärungen abgeordneter nationaler Experten, von Gastexperten, Praktikanten und Leiharbeitskräften der Europäischen Arzneimittel-Agentur“ durch den Verwaltungsdirektor; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde bis zum 30. Juni 2012 die konkreten Maßnahmen mitzuteilen, die zur Durchführung dieser Beschlüsse ergriffen wurden, damit das Parlament die Verfahren für den Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten für alle in den beiden Beschlüssen neben den Mitgliedern des Verwaltungsrates aufgeführten Personengruppen beurteilen kann;

26.

nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass es bei den Finanzierungsabläufen ebenfalls potenzielle Interessenkonflikte bei der Abwicklung von Zahlungen aufgrund einer unzureichenden Aufgabentrennung gibt; fordert die Agentur deshalb auf, diesem sehr erheblichen Risiko gebührend Rechnung zu tragen und unverzüglich zu handeln, um diesen Mangel zu beheben;

27.

weist darauf hin, dass der ehemalige Verwaltungsdirektor der Agentur in einem Schreiben vom 28. Dezember 2010 an die Agentur die Tätigkeiten dargelegt hat, die er am Ende seiner Amtszeit aufzunehmen gedachte; hält die erste Entscheidung des Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Agentur vom 11. Januar 2011 zur Genehmigung der neuen Tätigkeiten des ehemaligen Verwaltungsdirektors der Agentur für einen Verstoß gegen die Vorschriften der Union über Interessenkonflikte, insbesondere im Zusammenhang mit Titel II Artikel 16 des Statuts der Beamten der Europäischen Union; weist darauf hin, dass nach Titel II Artikel 11 und Titel IV Artikel 91 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union diese Bestimmung entsprechend auch für Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete gilt; sieht in der Tatsache, dass der Verwaltungsrat — allerdings erst nach heftigen öffentlichen Protesten — am 17. März 2011 Auflagen für die künftigen Tätigkeiten des ehemaligen Verwaltungsdirektors beschloss, den eindeutigen Beweis dafür, dass die Agentur das Beamtenstatut zunächst nicht korrekt angewandt hat, was wiederum ernste Fragen über die Anwendung der Vorschriften durch die Agentur im Allgemeinen aufwirft; fordert den Verwaltungsdirektor auf, einen detaillierten Bericht über die Durchführung von Artikel 16 des Beamtenstatuts in der Agentur vorzulegen;

28.

ist ernsthaft besorgt darüber, dass es der Agentur und ihrem Verwaltungsrat nicht gelungen ist, das Problem der Interessenkonflikte wirksam anzugehen; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im April 2012 eine überarbeitete Strategie für den Umgang mit Interessenkonflikten von Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats und von Sachverständigen sowie ein Verfahren für Mitglieder des Beirats und Sachverständige im Falle eines Vertrauensbruchs angenommen hat; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Umsetzung sowie konkrete Ergebnisse die einzigen Elemente sind, anhand derer sich die Wirksamkeit der neuen Strategie und des neuen Verfahrens überprüfen lässt; ist der Auffassung, dass die Agentur im Laufe des Jahres 2012 alle Interessenerklärungen von Sachverständigen und Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats überprüfen sollte; fordert die Agentur daher auf, im Anschluss an die Durchsetzung dieses Verfahrens Daten — einschließlich Zahlen und Namen — zur Verfügung zu stellen; fordert die Agentur ferner auf, bis Ende August 2012 mindestens 75 % der Interessenerklärungen der Sachverständigen und mindestens 75 % der Interessenerklärungen der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats zu überprüfen und der Entlastungsbehörde die Ergebnisse dieser Überprüfung sowie einen Aktionsplan mit einem Zeitplan für den Prozess der Überprüfung der restlichen Interessenerklärungen zu übermitteln;

29.

verweist darauf, dass im Anschluss an die Beschäftigung des ehemaligen Verwaltungsdirektors der Agentur in einer unter anderem für Pharmaunternehmen tätigen Beratungsfirma nahezu unmittelbar nach seinem Ausscheiden aus der Agentur die Entlastungsbehörde Bedenken in Bezug auf die tatsächliche Unabhängigkeit der Agentur und die Art und Weise angemeldet hat, wie ihr Verwaltungsrat Artikel 16 des Beamtenstatuts umgesetzt hat; ist ferner besorgt über die Vorwürfe, dass der ehemalige Verwaltungsdirektor der Agentur bereits während seiner Amtszeit seine eigene Beratungsfirma gegründet hat; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde bis zum 30. Juni 2012 weitere diesbezügliche Informationen zukommen zu lassen;

30.

fordert den Rechnungshof auf, seine derzeitige Prüfung der Interessenkonflikte in der Agentur abzuschließen und vorzulegen;

31.

bedauert, dass viele Experten ihre Interessenerklärungen noch nicht veröffentlicht haben und dass sich bei einem Vergleich der von den zuständigen nationalen Agenturen veröffentlichten Interessenerklärungen mit der von der Agentur veröffentlichten Erklärungen in einigen Fällen erhebliche Unterschiede zeigen; bedauert ferner, dass zumindest ein Mitglied des Verwaltungsrates der Agentur, das auch stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Humanarzneimittel ist, seine jüngsten Managementaufgaben in einem Pharmaunternehmen nicht angegeben hat;

32.

begrüßt die Initiative der Agentur, die Interessenerklärungen ihrer Mitarbeiter in Managementpositionen und der an der Beurteilung von Arzneimitteln beteiligten Experten auf ihrer Website zu veröffentlichen; nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass auf der Liste der Experten auch angegeben ist, wie hoch bei ihnen das Risiko eines Interessenkonflikts ist; ist der Ansicht, dass zumindest auch die vorherigen Beschäftigungen — beruflicher Werdegang — neben den Interessenerklärungen veröffentlicht werden sollten, damit die Interessenerklärungen überprüft und mögliche Konflikte ausgemacht werden können; fordert die Agentur deshalb auf, dem Parlament bis zum 30. Juni 2012 Informationen über den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen zukommen zu lassen;

33.

fordert die Agentur mit Nachdruck auf, die ihr vorgelegten Interessenerklärungen zu prüfen und detaillierte Stichproben vorzunehmen, und zwar insbesondere durch Einführung eines Prüfsystems zum Abgleich der Interessenerklärungen mit den Angaben der Unternehmen und der zuständigen nationalen Agenturen;

34.

ist jedoch besorgt über die Vorgehensweise der Agentur bei der Prüfung der Interessenerklärungen, die in erster Linie auf Vertrauen und nicht so sehr auf einer Kontrolle beruht; ist vor allem beunruhigt darüber, dass sich bei einem Vergleich der von den zuständigen nationalen Agenturen veröffentlichten Interessenerklärung der Experten mit der von der Agentur veröffentlichten Erklärung in einigen Fällen erhebliche Abweichungen zeigen; fordert die Agentur deshalb auf, einen echten Mechanismus einzurichten, mit dem eine ordnungsgemäße Prüfung der bei der Agentur eingegangenen Interessenerklärungen möglich ist, und die Entlastungsbehörde bis zum 30. Juni 2012 darüber zu unterrichten;

35.

fordert die Agentur nachdrücklich auf, ihre Maßnahmen zur Bewältigung von Interessenkonflikten auf ihren Verwaltungsrat anzuwenden;

36.

stellt fest, dass die Agentur im Rahmen des Sonderberichts über die Bewältigung von Interessenkonflikten in den Agenturen der Union vom Rechnungshof einer Prüfung unterzogen wurde; nimmt zur Kenntnis, dass laut den Informationen des Rechnungshofes der oben genannte Sonderbericht Ende Juni 2012 veröffentlicht wird; ist der Ansicht, dass in Anbetracht der vielen kritischen im Zusammenhang mit Interessenkonflikten in der Agentur aufgeworfenen Fragen der Beschluss zur Entlastung bis zur Veröffentlichung des Sonderberichts vertagt werden sollte, um die Erkenntnisse des Rechnungshofs in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen;

37.

ist der Auffassung, dass ein wirksamer Umgang mit Interessenkonflikten von grundlegender Bedeutung ist, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Tätigkeit der Agentur zu wahren;

38.

erkennt den Willen der Agentur zur Veröffentlichung der Interessenerklärungen der an der Prüfung von Arzneimitteln beteiligten Experten an, bedauert allerdings, dass viele Experten ihre Interessenerklärungen noch nicht veröffentlicht haben;

39.

nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat — nach öffentlichen Protesten, die vom Parlament unterstützt wurden — am 17. März 2011 Auflagen für die künftige berufliche Tätigkeit des früheren Verwaltungsdirektors festgelegt hat, nachdem er im Januar 2011 dessen neue Tätigkeit uneingeschränkt genehmigt hatte; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass eine Delegation des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Nahrungsmittelsicherheit im Nachgang zu diesem Fall die Agentur im Juni 2011 besucht hatte, um weitere Informationen über die verbesserten Verfahren zu erhalten; erinnert des Weiteren daran, dass der Ausschuss im Juli 2011 mit dem designierten Verwaltungsdirektor ein Gespräch führte, in dem das Thema erneut angesprochen wurde, damit sich künftig solche Vorfälle nicht wiederholen;

Ausführung

40.

ist der Auffassung, dass die Bewertung der Angemessenheit und Wirksamkeit der bestehenden Mechanismen zur Unterstützung der wissenschaftlichen Beratung für Humanarzneimittel in der Agentur ein wichtiges Mittel für die Bewertung der Leistung der Agentur ist;

41.

stellt fest, dass die Anzahl der Produkte und Dienstleistungen (Stellungnahmen, Berichte, wissenschaftliche Gutachten, Prüfungen) im Vergleich zu 2009 zugenommen haben; äußert auch seine Zufriedenheit über die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden (8) und ermutigt die Agentur, ihre Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Erforschung, Entwicklung und Markteinführung bestimmter Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten fortzusetzen;

Interne Prüfung

42.

stellt fest, dass nach Angaben der Agentur 11 „sehr wichtige“ Empfehlungen des IAS noch umgesetzt werden müssen; nimmt zur Kenntnis, dass eine von ihnen von der Agentur für umgesetzt erklärt wurde und nun von IAS einer Prüfung unterzogen wird;

43.

ist besorgt darüber, dass es bei sieben dieser „sehr wichtigen“ Empfehlungen zu Verzögerungen von bisweilen mehr als 12 Monaten kam; stellt fest, dass diese Empfehlungen Folgendes betreffen:

die Vereinbarkeit mit Artikel 110 des Personalstatuts;

das Einstellungsverfahren;

die Nutzung der Datenbanken;

die Festlegung von Vorschriften für ein Ablagesystem für Produktdaten;

die Leitlinien für die Bewältigung möglicher Interessenkonflikte des Personals;

die Verfahren betreffend die Beteiligung von Sachverständigen;

die Aufgabentrennung bei den Finanzierungsabläufen;

fordert die Agentur deshalb nachdrücklich auf, diese vom IAS aufgedeckten Mängel umgehend zu beheben und die Entlastungsbehörde über die ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten;

44.

ist ferner besorgt darüber, dass die Agentur zwei „sehr wichtige“ Empfehlungen ablehnte, die Folgendes betreffen:

die an nationale Agenturen gezahlten Gebühren;

die Verringerung der Zahl von Beratern, die in der Agentur arbeiten;

fordert die Agentur dringend auf, der Entlastungsbehörde umgehend zu erklären, warum diese beiden Empfehlungen abgelehnt wurden;

45.

weist darauf hin, dass mit Blick auf den Folgebericht vom September 2010, in dem der IAS weiterhin die Unzulänglichkeit der Prüfung der Unabhängigkeit der Experten feststellt, der Verwaltungsdirektor eine Liste aller in diesem Zusammenhang zugelassenen Arzneimittel veröffentlichen und darüber Bericht erstatten sollte, wie die Agentur diese Verfahren zu verbessern gedenkt;

46.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung in der Anlage zu dieser Entschließung;

47.

verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zu seinem Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (9) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 27.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 173.

(6)  ABl. L 313 vom 26.11.2011, S. 27.

(7)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 445.

(8)  ABl. L 18 vom 22.1.2000, S. 1.

(9)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANLAGE

EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN VERGANGENEN JAHREN

Europäische Arzneimittel-Agentur

2006

2007

2008

2009

Ausführung

k. A.

Der Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltführung wurde nicht streng eingehalten: Die Kassenmittelvorausschätzungen der Agentur waren nicht ordnungsgemäß ausgearbeitet worden.

Die Agentur geht ihren Tätigkeiten an zwei Standorten nach, wodurch zusätzliche Kosten entstehen (direkte Stellen; 450 000 EUR).

Gute Ergebnisse bei der Einführung eines ausgeklügelten Systems der Veranschlagung der Haushaltsmittel nach Tätigkeitsbereichen und der Überwachung der Benutzerzufriedenheit.

Das Parlament fordert die Agentur auf, ihre Maklerpolitik angesichts der im Laufe des Jahres eingegangenen finanziellen Risiken zu überprüfen.

Die Agentur geht ihren Tätigkeiten an zwei Standorten nach, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.

Unvertretbar, dass die Agentur die entsprechenden Regelungen für die Bewältigung von Interessenkonflikten nicht effektiv anwendet.

12 sehr wichtige Empfehlungen und 1 kritische Empfehlung aus mehreren früheren Prüfberichten des Internen Auditdienstes waren im Jahr 2009 immer noch nicht umgesetzt.

Nicht hinnehmbar, dass die Agentur ihrem Verhaltenskodex nicht nachkommt; fordert die Agentur dringend auf, ihre Kontrollen zu dokumentieren und zu bewerten und die entsprechenden Zuweisungsentscheidungen, die über die Webseite verfügbar gemacht werden müssen, zu den Akten zu nehmen.

Das Parlament fordert die Agentur nachdrücklich auf, die Entlastungsbehörde von allen Schritten in Kenntnis zu setzen, die sie seit ihrer Errichtung unternommen hat, um die Unabhängigkeit der Sachverständigen zu gewährleisten.

Das Parlament ersucht die Agentur, die Europäische Expertendatenbank zu vervollständigen und regelmäßig zu aktualisieren, wie dies in der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vorgesehen ist.

Mittelübertragungen

Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wurde nicht strikt eingehalten: die Ausschöpfungsquote bei den Verpflichtungsermächtigungen lag unter 60 %; über 40 % der Mittelbindungen wurden auf das Haushaltsjahr 2007 übertragen.

Die Agentur hatte Schwierigkeiten bei der Programm- und Haushaltsplanung für ihre Tätigkeiten und ihrer Umsetzung: 32 000 000 EUR wurden übertragen und 4 000 000 EUR wurden in Abgang gestellt: fordert die Agentur auf, den Grundsatz der Jährlichkeit zu beachten.

Das Parlament fordert die Agentur auf, den Grundsatz der Jährlichkeit zu beachten: Die übertragenen und in Abgang gestellten Haushaltsmittel beliefen sich auf 36 000 000 EUR (19,7 % des Haushaltsplans) bzw. auf 9 700 000 EUR (5,3 % des Haushaltsplans).

Der Rechnungshof stellt Mittelübertragungen in Höhe von 19 500 000 EUR (38 % der Mittelbindungen der Agentur) fest; 14 800 000 EUR davon betrafen bis zum Jahresende noch nicht durchgeführte Tätigkeiten; weist auf Verzögerungen bei der Durchführung der aus Titel II finanzierten Maßnahmen hin. Die Agentur verstößt gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit.

Verfahren der Auftragsvergabe

k. A.

Fragen der Transparenz auf der Ebene der Auswahlkriterien und auf der Ebene der Beurteilungsmethoden für die Preiskriterien und das gemeinsam durchgeführte Vergabeverfahren.

Das Parlament weist erneut auf die Verbesserung der Auftragsvergabeverfahren hin.

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Qualität ihrer Verfahren der Auftragsvergabe zu verbessern, um die Mängel abzustellen: insbesondere im Hinblick auf die Anwendung der Methoden zur Bewertung der Preiskriterien und im Hinblick auf das grundlegende Begründungserfordernis hinsichtlich der Wahl der Verfahren.

Das Parlament ist besorgt über die Feststellungen des Rechnungshofes zu Fehlern bei den Ausschreibungsverfahren, die einem beträchtlichen Teil des Gesamthaushalts der Agentur im Haushaltsjahr 2009 entsprachen; Unzulänglichkeiten bei den Bewertungskriterien, wie z. B. Preiskriterien, und bei den gewählten Verfahren.

Das Parlament fordert die Agentur dementsprechend auf, die Qualität ihrer Verfahren der Auftragsvergabe zu verbessern, um die vom Rechnungshof festgestellten Schwachstellen abzustellen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, einen mehrjährigen Beschaffungsplan zu erstellen.

Das Parlament fordert die Agentur auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Ergebnisse von Vergabeverfahren überprüft werden, bevor Aufträge vergeben werden.

Einnahmen aus Gebühren

Die Agentur war nicht in der Lage, eine vollständige Analyse der den Berichterstattern der Mitgliedstaaten entstandenen Kosten durchzuführen, um eine objektive und dokumentierte Grundlage für die Anpassung der Zahlungen an die Berichterstatter und folglich die den Kunden berechneten Gebühren zu erhalten: Dies stellte einen Verstoß gegen die Gebührenordnung dar.

Probleme mit der Transparenz bei dem den Berichterstattern der Mitgliedstaaten erstatteten Betrag.

Das Parlament fordert die Kommission auf, das dauerhaft hohe Niveau der Kassenbestände der Agentur zu prüfen (41 887 000 EUR).

Das Parlament fordert die Agentur auf, eine bessere Koordinierung zwischen ihren Finanzdiensten und ihren wissenschaftlichen Diensten sicherzustellen, um die inakzeptablen langen Verzögerungen bei den Einziehungsanordnungen abzustellen.

Interne Prüfungen

k. A.

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, einer „kritischen Bemerkung“ nachzukommen, die der Interne Prüfer (IAS) der Kommission in seinem Prüfungsbericht vorgebracht hat, die den Bereich Interessenkonflikte bei Sachverständigen betrifft, und acht weitere „sehr wichtige“ Empfehlungen, die sich auf folgende Bereiche beziehen: Dokumentation von Interessenkonflikten bei den Bediensteten der Agentur, zur Unterstützung der Verwaltungsverfahren im Bereich der Bewertung genutzte Datenbanken und Entwicklung von Leitlinien für die Speicherung von Daten sowie vollständige Umsetzung derartiger Leitlinien.

 

Unvertretbar, dass die Zuverlässigkeitserklärung des Verwaltungsdirektors keinerlei Vorbehalt enthält und dementsprechend nicht die im Verhaltenskodex, der von der Agentur mit Blick auf die Zuverlässigkeitserklärungen des Internen Auditdienstes und des Rechnungshofes angenommen wurde, eingegangene Verpflichtung erfüllt.

 

Das Parlament fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde spätestens bis zum 30. Juni 2011 die IAS-Berichte seit 2007 zu übermitteln.

 

Das Parlament fordert die Agentur auf, die Empfehlungen des IAS zügig umzusetzen und der Entlastungsbehörde eine umfassende Übersicht über die Maßnahmen vorzulegen, die ergriffen und umgesetzt worden sind.


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