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Document JOL_2012_286_R_0356_01

    2012/618/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010
    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

    ABl. L 286 vom 17.10.2012, p. 356–365 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.10.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 286/356


    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2012

    betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010

    (2012/618/EU)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010,

    in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

    in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

    gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

    gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (3), insbesondere auf Artikel 13,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (4), insbesondere auf Artikel 13,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

    gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0105/2012),

    1.

    schiebt seinen Beschluss betreffend die Entlastung der Exekutivdirektorin der Europäischen Umweltagentur zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 auf;

    2.

    legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

    Der Präsident

    Martin SCHULZ

    Der Generalsekretär

    Klaus WELLE


    (1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 57.

    (2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (3)  ABl. L 120 vom 11.5.1990, S. 1.

    (4)  ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13.

    (5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


    ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2012

    mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010,

    in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

    in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

    gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

    gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (3), insbesondere auf Artikel 13,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (4), insbesondere auf Artikel 13,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

    gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0105/2012),

    A.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

    B.

    in der Erwägung, dass das Parlament der Exekutivdirektorin der Europäischen Umweltagentur am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 (6) erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

    die Agentur aufforderte, ihre Bemühungen zur Weiterentwicklung ihrer Kommunikationsverfahren fortzuführen, um eine umfangreichere Medienberichterstattung über ihre Erkenntnisse zu bewirken, da derartige Maßnahmen zu transparenteren Arbeitsmethoden und einem größeren Interesse der Öffentlichkeit an der Arbeit der Agentur führen können,

    das Verfahren der Agentur für besorgniserregend hielt, Mittelübertragungen zur Aufstockung einer Haushaltslinie vorzunehmen, um die erste Quartalsmiete 2010 für die Räumlichkeiten der Agentur zu zahlen, die damit zu Lasten des Haushalts für das Jahr 2009 ging, da diese Vorgehensweise einen Verstoß gegen den Grundsatz der Jährlichkeit darstellt,

    die Agentur aufforderte, die Schwachstellen in Bezug auf ihre Einstellungsverfahren zu beheben, die die Transparenz dieser Verfahren gefährdeten;

    C.

    in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Agentur für 2010 auf insgesamt 50 600 000 EUR belief, was gegenüber ihrem Haushalt für das Jahr 2009 eine Zunahme um 26 % darstellt; in der Erwägung, dass der Beitrag der Union zum Haushaltsplan der Agentur für das Jahr 2010 35 258 000 EUR betrug, was gegenüber ihrem Beitrag für das Jahr 2009 von 34 560 000 EUR (7) einen Anstieg um 2 % darstellt;

    1.

    schiebt die Entlastung der Agentur in Erwartung ausführlicher Antworten und Maßnahmen in Bezug auf die abgegebenen kritischen Anmerkungen und Forderungen auf;

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    2.

    stellt fest, dass die Ausführungsraten des Haushaltsplans der Agentur in Bezug auf Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen bei 100 % bzw. 90,75 %; lagen;

    3.

    entnimmt dem endgültigen Rechnungsabschluss der Agentur, dass sie im Haushaltsjahr 2010 Zahlungen in Höhe von insgesamt 38 898 533,88 EUR geleistet hat;

    4.

    stellt fest, dass die Fassade des Gebäudes während eines Zeitraums von fünf Monaten (22. Mai 2010 bis Oktober 2010) mit einer grünen Abdeckung verhüllt war, die 294 641 EUR kostete und von den Unternehmen Ramboll als Hauptauftragnehmer und Green Fortune realisiert wurde; erklärt seine Verwunderung darüber, dass diesbezüglich kein öffentliches Vergabeverfahren durchgeführt wurde; fordert die Direktorin der Agentur auf, Einzelheiten darüber offenzulegen, wie die Unternehmen als Auftragnehmer ausgewählt wurden; entnimmt dem Schreiben der Direktorin der Agentur vom 11. April 2012, dass diese Kosten über die Haushaltslinie „2 1 4 0 — Herrichtung der Diensträume“ (180 872 EUR) und „3 3 2 3 — Kommunikation“ (113 769 EUR) abgedeckt wurden; betont, dass die Verpflichtungsermächtigungen der Haushaltslinie 2 1 4 0 entgegen der Überzeugung des Verwaltungsleiters der Agentur von 85 000 EUR auf 271 049 EUR angehoben wurden; stellt darüber hinaus fest, dass der Verwaltungsleiter seit Mai 2010 im Krankenstand ist und diese Funktion seitdem von einem Interimsleiter ausgeübt wird; entnimmt dem Schreiben der Direktorin vom 30. April 2012, dass die Haushaltslinie 2 1 4 0 durch eine Mittelübertragung in Höhe von 180 872 EUR aus der Haushaltslinie „2 1 0 0 — Miete“ aufgestockt wurde; weist darauf hin, dass die Agentur die Miete für das erste Quartal 2010 im Dezember 2009 bezahlt hat, wodurch sie die Rückzahlung dieses Betrags an die Kommission verhindert bzw. den an die Kommission zurückzuzahlenden Betrag entsprechend verringert hat; fordert die Agentur daher auf, der Entlastungsbehörde zu erläutern, warum der Haushaltslinie „Miete“180 872 EUR entnommen wurden, obwohl die Miete einen vertraglich festgelegten Betrag darstellt, und Informationen und schriftliche Belege über die Verfahren zur Übertragung von Mitteln vorzulegen; erwartet, dass die Agentur alle geforderten Maßnahmen bis Ende August 2012 abschließt;

    5.

    stellt fest, dass die Agentur im Dezember 2011 einen Rahmendienstleistungsvertrag im Bereich Medienüberwachung für einen Zeitraum von 48 Monaten im Gesamtwert von 250 000 EUR vergeben hat und dass dieser Betrag viel höher ist als jener für vergleichbare Dienstleistungen, die in den vorangegangenen Jahren erbracht wurden; merkt an, dass die Agentur auf der Grundlage dieses Vertrags jährlich durchschnittlich 62 500 EUR für Medienüberwachung ausgeben wird, und ist der Auffassung, dass diese ein übermäßig hoher Betrag ist, der dem Grundsatz der effizienten Nutzung der Gelder der Steuerzahler entgegensteht;

    Mittelübertragungen

    6.

    entnimmt dem endgültigen Rechnungsabschluss der Agentur, dass aus dem Jahr 2010 Mittel in Höhe von 12 809 551,05 EUR auf das Jahr 2011 übertragen wurden; nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei 8 941 279 EUR der insgesamt übertragenen Mittel um mehrjährige externe zweckgebundene Einnahmen handelt, die dem Grundsatz der Jährlichkeit nicht unterliegen;

    7.

    entnimmt dem endgültigen Rechnungsabschluss der Agentur, dass 585 282,87 EUR an aus dem Vorjahr übertragenen nicht ausgeschöpften Zahlungsermächtigungen in Abgang gestellt wurden; entnimmt den Unterlagen der Agentur, dass dieser Betrag niedriger ist als jener der im Jahr 2009 in Abgang gestellten Mittel (693 127,02 EUR); stellt daher fest, dass der Rate der in Abgang gestellten Mittel, die bei nur 1,5 % liegt, entnommen werden kann, dass sich die Vorabplanung des Bedarfs an finanziellen Mitteln verbessert hat;

    8.

    äußert sein Bedauern darüber, dass der Rechnungshof nicht der Ansicht ist, dass das Volumen der übertragenen und der in Abgang gestellten Mittel der Agentur in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2010 Erwähnung finden sollte;

    Vergabeverfahren

    9.

    nimmt die Stellungnahme der Agentur über die Prüfung der Vergabeverfahren in den Bereichen Kantinenleistungen, Reinigungsdienste, Sicherheitsdienste und Möbel durch den Rechnungshof im Oktober 2011 zur Kenntnis; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde bis Ende September 2012 die Ergebnisse dieser Prüfung und ihre diesbezüglichen Antworten und Maßnahmen vorzulegen;

    10.

    fordert den Internen Auditdienst (IAS) auf, die Verträge der Agentur in den Bereichen Kantinenleistungen, Reinigungsdienste, Sicherheitsdienste und Mobiliar zu prüfen, um festzustellen, ob den Grundsätzen des größtmöglichen Wettbewerbs und des bestmöglichen Preis-Leistungs-Verhältnisses im Rahmen der Vorbereitungs-, Veröffentlichungs- und Bewertungsphase sowie der Vertragsverwaltung Rechnung getragen wurde, und die Entlastungsbehörde zu einem angemessenen Zeitpunkt über seine Ergebnisse in Kenntnis zu setzen;

    Personal

    11.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur ihre Einstellungsverfahren im Einklang mit den Anmerkungen der Entlastungsbehörde und des Rechnungshofs überarbeitet hat, um den Schwachstellen bei den Stellenausschreibungen, der Dokumentation der Entscheidungen des Prüfungsausschusses, den Schwellen in Zusammenhang mit einer Einladung zu einem Bewerbungsgespräch und bei den Protokollen dieser Gespräche entgegenzuwirken;

    12.

    entnimmt darüber hinaus dem jährlichen Managementplan, dass die Agentur die für die Europäische Umweltagentur vorgesehene Personalpolitik umgesetzt hat, die die Grundlagen der Personalentwicklung umfasst;

    13.

    wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Jahr 2010 7 interne und 40 externe Bewerber eingestellt wurden; nimmt die Aufteilung der internen Bewerber nach ihrem Status — 1 Beamter, 5 Bedienstete auf Zeit und 1 Vertragsbediensteter — und die Aufteilung der eingestellten externen Bewerber nach ihrem Status — 1 Beamter, 13 Bedienstete auf Zeit, 29 Vertragsbedienstete und 4 nationale Experten — zur Kenntnis; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass in den vergangenen fünf Jahren 12 Gastwissenschaftler in den Räumen der Agentur tätig waren; fordert die Agentur im Sinne einer verbesserten Transparenz auf, die Veröffentlichung der Lebensläufe der Gastwissenschaftler abzuschließen und dabei zumindest Angaben zu deren Bildungsweg und beruflicher Laufbahn zu machen;

    Strategie der Agentur für den Zeitraum 2009–2013

    14.

    begrüßt, dass die Tätigkeiten der Bediensteten und der Verwaltung der Agentur, die Verfahren der Qualitätskontrolle, die Produkte und Dienstleistungen sowie die Verwaltungs- und die Gebäudedienste durch einen strategischen Bereich der „EUA-Strategie 2009–2013“ abgedeckt sind;

    15.

    fordert die Agentur auf, Maßnahmen, Ressourcen und Ergebnisse stärker miteinander zu verknüpfen;

    Interessenkonflikte

    16.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Exekutivdirektorin der Agentur neben ihrer Tätigkeit für die Agentur von Juni 2010 bis April 2011 Treuhänderin und Mitglied des internationalen Beirats von Earthwatch war, einer gemeinnützigen internationalen Umweltorganisation, in deren Rahmen Menschen weltweit Teilhabe an wissenschaftlicher Feldforschung und Bildung ermöglicht wird, und dass sie Berichten zufolge auch dem europäischen Beirat von Worldwatch Europe angehörte; räumt ein, dass sie gemäß einer von ihr abgegebenen Stellungnahme im April 2011 auf Anraten des Präsidenten des Rechnungshofs aufgrund potenzieller Interessenkonflikte von ihren Ämtern bei Earthwatch zurückgetreten ist;

    17.

    ist ernsthaft besorgt über die Tatsache, dass im Jahr 2010 29 Bedienstete der Agentur, einschließlich der Exekutivdirektorin, und während diese noch für Earthwatch tätig war, Forschungsreisen mit einer Dauer von bis zu zehn Tagen zu verschiedenen Projekten zur biologischen Vielfalt in der Karibik und im Mittelmeerraum unternahmen, die von Earthwatch organisiert wurden und für die die nichtstaatliche Organisation der Exekutivdirektorin der Agentur zufolge von der Agentur insgesamt 33 791,28 EUR erhalten hat;

    18.

    erkennt an, dass fachbezogene Schulungsmaßnahmen Teil der beruflichen Weiterentwicklung der Mitarbeiter sind und nimmt die Gesamtsumme zur Kenntnis, die für diese Schulungsmaßnahmen entrichtet wurde;

    19.

    erklärt seine Verwunderung darüber, dass das am 5. November 2010 gegründete Worldwatch-Institut Europa die Adresse der Agentur verwendete und die Räumlichkeiten der Agentur für sich nutzte, ohne Nutzungsgebühren an die Agentur zu entrichten, demnach also Räumlichkeiten nutzte, die über den Haushalt der EU finanziert werden; bedauert, dass die Direktorin sich in ihrem Schreiben vom 30. April 2012 lediglich auf das Worldwatch-Institut USA und nicht auf das Worldwatch-Institut Europa bezieht, das die Räumlichkeiten der Agentur mietfrei nutzte; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass der Exekutivdirektor des Worldwatch-Instituts Europa als Gastwissenschaftler der Agentur tätig war; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde diesbezüglich bis Ende August 2012 konkrete Einzelheiten und Belege vorzulegen, einschließlich Informationen über den Mitarbeiter der Agentur, der dies genehmigt hatte, über das Enddatum der Nutzung der Räumlichkeiten der Agentur durch das Worldwatch-Institut Europa sowie darüber, ob die Arbeit des betreffenden Gastwissenschaftlers der Agentur im Namen des Worldwatch-Instituts Europa oder im Namen der Agentur veröffentlicht wurde;

    20.

    empfiehlt zwar eine Zusammenarbeit der Agentur mit nichtstaatlichen Umweltorganisationen, wie sie auch von anderen Fachagenturen betrieben wird, erinnert jedoch daran, dass selbst der geringste Anschein eines Interessenkonflikts dem Vertrauen der Bürger in die Institutionen abträglich ist und bei den Steuerzahlern Bedenken auslöst;

    21.

    fordert die Agentur auf, im Sinne der Förderung der Transparenz, d. h. zur Vermeidung und Bekämpfung von Interessenkonflikten, unverzüglich einen Aktionsplan zu verabschieden, in dessen Rahmen sie auf ihrer Website die Interessenerklärungen und, sofern diese noch nicht verfügbar sind, die Lebensläufe — einschließlich zumindest Angaben zu Bildungsweg und beruflicher Laufbahn — der Führungskräfte, der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats, der Experten und der Mitglieder des Verwaltungsrats bis 30. Juni 2012 veröffentlicht; vertritt die Auffassung, dass es derartige Maßnahmen der Entlastungsbehörde und der Öffentlichkeit ermöglichen würden, Qualifikationen einzusehen und potenziellen Interessenkonflikten vorzubeugen;

    Ausführung

    22.

    nimmt die Initiative der Agentur zur Kenntnis, weiterhin regelmäßig eine unabhängige externe Bewertung auf der Grundlage ihrer Gründungsverordnung (EWG) Nr. 1210/90 und der vom Verwaltungsrat beschlossenen Arbeitsprogramme vorzulegen; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die nächste Bewertung im Jahr 2012 vorgenommen und ihr Schwerpunkt auf der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Umsetzung der Strategie der Agentur liegen wird;

    23.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur ihre Leistung im Rahmen des Gemeinschaftssystems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) und interner Verwaltungssysteme, die sich an vier miteinander verknüpften Perspektiven (Finanzen, Kunden, Wirtschaft, Lernen und Wachstum) orientieren, misst;

    24.

    entnimmt einer Reihe von Kommentaren im jährlichen Managementplan der Agentur, dass sie Anstrengungen dahingehend unternimmt, ein Netzwerk zwischen verschiedenen internationalen Einrichtungen, Einrichtungen der Union, dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET) und dem Wissenschaftlichen Beirat aufzubauen, um Kontakte zu Forschungs- und Wissenschaftskreisen zu pflegen und Ergebnisse, insbesondere Informationen und Daten, die sich aus Forschungstätigkeiten auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene ergeben, besser verbreiten zu können und systematischer nutzbar zu machen;

    25.

    nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Agentur im Jahr 2011 infolge der Aufforderung der Entlastungsbehörde im Rahmen der Entlastung für das Jahr 2009 ihre Anstrengungen im Hinblick darauf verstärkt hat, die breite Öffentlichkeit besser zu erreichen, und Pilotprojekte gestartet hat, in deren Rahmen die sozialen Medien als Mittel zur Kommunikation mit der Öffentlichkeit genutzt werden;

    26.

    fordert die Agentur auf, der Haushaltsbehörde, insbesondere der Haushaltskontrollbehörde, detaillierte Informationen vorzulegen über

    die Mittel, die die Agentur zur Ausarbeitung ihrer Berichte, Dokumente und anderen Produkte verwendet;

    die Anzahl der im Jahr 2010 bereitgestellten Berichte und anderen Produkte;

    den möglichen nachweislichen Mehrwert, den die Berichte der Agentur im Vergleich zu den Umweltberichten anderer Einrichtungen aufweisen;

    gegebenenfalls die Verfahren zur Validierung der Daten, die die Mitgliedstaaten einreichen, die Häufigkeit der Validierung und Informationen darüber, wie diese Daten von der Agentur genutzt werden;

    27.

    stellt erfreut fest, dass die Agentur 2010 besonderen Nachdruck auf die biologische Vielfalt, die globale Umwelt- und Sicherheitsbeobachtung (GMES), die Plattform „Eye on Earth“ und den Bericht „Die Umwelt in Europa — Zustand und Aussichten 2010“ (SOER) gelegt hat;

    28.

    möchte die Agentur ermutigen, ihre Bemühungen um eine Weiterentwicklung ihrer Kommunikationsmethoden fortzusetzen, um zu erreichen, dass in den Medien mehr über ihre Ergebnisse berichtet wird, um auf diese Weise die öffentliche Debatte anzuregen und die Bandbreite der öffentlich zugänglichen Umweltinformationen über wichtige Umweltfragen, wie z. B. Klimawandel, biologische Vielfalt und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen zu erweitern;

    Interne Prüfung

    29.

    nimmt zur Kenntnis, dass der IAS im Jahr 2010 eine Prüfung des Bereichs „Kontrolle der Verwaltung (Management Plan System — MPS)/Überwachung der Tätigkeiten“ durchgeführt hat, die dem Ziel diente, mit angemessener Sicherheit festzustellen, dass die Agentur ihre Tätigkeiten ordnungsgemäß plant und überwacht; stellt fest, dass der IAS acht Empfehlungen aussprach, wobei er sechs als „wichtig“ und zwei als „wünschenswert“ einstufte;

    30.

    fordert die Agentur diesbezüglich auf,

    Leitlinien zu Zielen und messbaren Indikatoren für die Projektplanung und die Überwachung von Fortschritten zu fördern,

    Kosten auf Einzelprojekte umzulegen,

    eine wirksamere Gestaltung der Projektverwaltung und Verfahren zur Kontrolle und Überprüfung der Daten, die in das MPS eingegeben werden, zu fördern;

    31.

    fordert die Agentur darüber hinaus auf, unverzüglich Maßnahmen zu verabschieden, um den Schwächen entgegenzuwirken, die der IAS im Rahmen seiner früheren Prüfungen der Qualitätskontrolle und der Verwaltung von Finanzhilfen festgestellt hat, um

    eine QA-/QC-Prüfliste für den Bericht über das Treibhausgasverzeichnis zu entwickeln,

    die einschlägigen Qualitätskontrollen zu planen, zu beschreiben und zu dokumentieren,

    für die Überwachung der Qualitätskontrollen zu sorgen,

    Problemstellungen in Bezug auf die Geschäftskontinuität vorauszusehen,

    Prüfungen vor Ort durchzuführen und Finanzhilfen zu prüfen,

    die Umsetzung von Finanzhilfen zu überwachen und zu überprüfen;

    32.

    verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

    33.

    verweist in diesem Zusammenhang auf weitere horizontale Bemerkungen zu seinem Entlastungsbeschluss und auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (8) zur Leistung, zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle der Agenturen.


    (1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 57.

    (2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (3)  ABl. L 120 vom 11.5.1990, S. 1.

    (4)  ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13.

    (5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

    (6)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 155.

    (7)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 677.

    (8)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


    ANHANG

    EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN LETZTEN JAHREN

    Europäische Umweltagentur

    2006

    2007

    2008

    2009

    Ausführung

    k. A.

    k. A.

    Das Parlament fordert die Agentur auf, eine diachronische Analyse der Maßnahmen vorzunehmen, die in diesem und in den vorhergehenden Jahren durchgeführt wurden.

    Das Parlament fordert die Agentur auf, auch weiterhin regelmäßig (d. h. alle 5 Jahre) eine unabhängige externe Bewertung auf der Basis der Grundverordnung und der vom Verwaltungsrat beschlossenen Arbeitsprogramme vorzulegen.

    Positive Entwicklungen: Die Agentur hat ein gut funktionierendes, auf ihren Tätigkeiten beruhendes Verwaltungssystem aufgebaut und ein mehrjähriges Arbeitsprogramm, eine „Balanced Scorecard“ einschließlich Indikatoren und ein integriertes Verwaltungskontrollsystem entwickelt.

    Das Parlament fordert die Agentur auf, einen Vergleich der Maßnahmen anzustellen, die in dem Jahr, für das die Entlastung erteilt werden soll, und in dem vorhergehenden Haushaltsjahr durchgeführt wurden.

    Das Parlament fordert die Agentur auf, vier Schlüsselbereiche prioritär zu behandeln und deren Weiterentwicklung stärker voranzutreiben.

    Das Parlament fordert die Agentur auf, ihre Bemühungen zur Weiterentwicklung ihrer Kommunikationsverfahren fortzuführen, um eine umfangreichere Medienberichterstattung über ihre Erkenntnisse zu bewirken, da derartige Maßnahmen zu einer transparenteren Arbeitsweise und einem größeren Interesse der Öffentlichkeit an der Arbeit der Agentur führen können.

    Das Parlament fordert den Rechnungshof auf, die Agentur Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu unterziehen.

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wurde nicht strikt eingehalten: über 30 % der Verpflichtungsermächtigungen und über 50 % der operativen Ausgaben mussten übertragen werden.

    Schwachstellen bei den Vergabeverfahren: direkte Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Missachtung der Vorgaben der Hauhaltsordnung und Vergabe eines spezifischen Dienstleistungsauftrags, der nicht mit den Bedingungen des Rahmenvertrags in Einklang stand.

    Schwachstellen bei der Verwaltung von Finanzhilfen (Europäisches Themenzentrum).

    k. A.

    Das Parlament fordert die Agentur auf, eine stärkere Verknüpfung zwischen Haushaltsplan und Arbeitsprogramm herzustellen.

    Das Parlament hält das Verfahren der Agentur für besorgniserregend, Mittelübertragungen zur Aufstockung einer Haushaltslinie vorzunehmen, um die erste Quartalsmiete 2010 für die Räumlichkeiten der Agentur zu zahlen, die damit zu Lasten des Haushalts 2009 ging, da diese Vorgehensweise einen Verstoß gegen den Grundsatz der Jährlichkeit darstellt.

    Das Parlament fordert die Agentur auf, die Genauigkeit der von den operativen Dienststellen erbrachten Angaben über die Schätzung der antizipativen Passiva zu verbessern.

    Personal

    k. A.

    Schwachstellen bei den Einstellungsverfahren: obwohl Bewerber die Einstellungskriterien nicht erfüllten, wurden sie zur anschließenden Bewertungsphase zugelassen und die Kriterien für die Auswahl der besten, zu Gesprächen einzuladenden Bewerber waren nicht dokumentiert.

    k. A.

    Das Parlament fordert die Agentur auf, die Schwachstellen in Bezug auf ihre Einstellungsverfahren zu beheben, die die Transparenz dieser Verfahren gefährden.

    Der Rechnungshof stellte folgende Schwachstellen fest: in den Stellenausschreibungen wurde die Höchstzahl der Bewerber, die in die Reserveliste aufgenommen werden sollten, nicht genau festgelegt, über die bei den schriftlichen und mündlichen Prüfungen verwendeten Fragen wurde nicht vor der Auswertung der Bewerbungen entschieden, es gab keine hinreichende Dokumentation über die Entscheidungen der Prüfungsausschüsse, weder die im Hinblick auf die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichende Mindestpunktzahl noch die zur Aufnahme in die Reserveliste erforderliche Mindestpunktzahl wurden im Voraus bestimmt, und das Protokoll war nicht vollständig.

    Interne Prüfungen

    Ein und derselbe nachgeordnet bevollmächtigte Anweisungsbefugte führte Ex-ante-Kontrollen durch und verwaltete gleichzeitig die Zugangsrechte zu den IT-Systemen für die Haushaltsbuchführung. Dies stellt einen Verstoß gegen das Gebot der Aufgabentrennung dar.

    k. A.

    Das Parlament fordert die Agentur auf, 17 der 27 Empfehlungen des Internen Auditdienstes umzusetzen, d. h. Finanzabläufe festzulegen, verstärkt Prüfungen vor Ort durchzuführen bzw. Finanzhilfen zu prüfen sowie die Implementierung von Finanzhilfen und die Umsetzung der internen Kontrollnomen zu überwachen.

    Das Parlament stellt fest, dass drei Empfehlungen des IAS im Rahmen der Weiterbehandlung früherer Empfehlungen noch umgesetzt werden müssen; diese betreffen insbesondere sensible Posten, Prüfungen vor Ort/Kontrollen oder Finanzhilfe- und Finanzabläufe und gelten als besonders wichtig.


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