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Document 32012B0615

2012/615/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Rechnungsabschluss des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2010

ABl. L 286 vom 17.10.2012, p. 348–348 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2010

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2012/615/oj

17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/348


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

zum Rechnungsabschluss des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2010

(2012/615/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen der gemeinsamen Delegation des Haushaltsausschusses und des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments, die dem ITER in Cadarache vom 16.-18. Mai 2011 einen Besuch abgestattet hat,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06086/2012 — C7-0050/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür (3), insbesondere auf Artikel 5,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0113/2012),

1.

billigt den Rechnungsabschluss des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2010;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 24.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


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