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Document JOL_2012_286_R_0276_01

2012/596/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2010
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2010 sind

ABl. L 286 vom 17.10.2012, p. 276–279 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/276


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2010

(2012/596/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Polizeiamts zusammen mit den Antworten des Amts (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (3), insbesondere auf Artikel 43,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0111/2012),

1.

erteilt dem Direktor des Europäischen Polizeiamts die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Akademie für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des Europäischen Polizeiamts, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 179.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2010 sind

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses des Europäischen Polizeiamts für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Polizeiamts zusammen mit den Antworten des Amts (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamt (Europol) (3), insbesondere auf Artikel 43,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0111/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

B.

in der Erwägung, dass der Gesamthaushalt des Amtes im Jahr 2010 insgesamt 92 800 000 EUR betrug und sich der Beitrag der Union zum Haushalt des Amts auf 79 724 150 EUR (5) belief;

Haushaltsführung und Finanzverwaltung

1.

bedauert den großen Umfang der übertragenen Mittel, denen antizipative Passiva in geringer Höhe gegenüberstehen; nimmt die Antwort der Akademie zur Kenntnis, wonach ein beträchtlicher Teil der Übertragungen dem Umzug in ihr neues Dienstgebäude geschuldet war; begrüßt die zusätzlichen Maßnahmen der Akademie und deren Zusage, im Jahr 2012 die Durchführung des Haushaltsplans monatlich zu überprüfen und dabei besonderes Augenmerk auf die Mittelübertragungen zu legen;

2.

schließt aus dem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass das Amt 2010 ursprünglich über Haushaltsmittel in Höhe von 80 100 000 EUR verfügte; stellt fest, dass der Haushalt um beinahe 12 700 000 EUR aufgestockt wurde, die aus Mittelübertragungen von 2009 auf 2010, die in den Haushalt 2010 eingestellt wurden, finanziellen Beiträgen der Kommission und einigen zusätzlichen Einnahmen stammten; schließt aus den Anmerkungen des Amtes, dass eine Aufstockung des ursprünglichen Haushalts erforderlich war, um seinen Übergang in eine Agentur zu vereinfachen;

3.

schließt aus seinem jährlichen Tätigkeitsbericht, dass die Durchführungsquoten Ende 2010 bei 98,3 % für Verpflichtungen und 73,6 % für Zahlungen lagen;

4.

begrüßt, dass die Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2010 nach einer entsprechenden Aufforderung durch die Haushaltsbehörde am 17. Februar 2012 auf der Web-Site des Amtes öffentlich zugänglich gemacht wurden; betont jedoch, dass die Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2010 unmittelbar nach ihrer Annahme am 13. September 2011 hätten veröffentlicht werden müssen; fordert das Amt deshalb auf, dem zukünftig nachzukommen und so seine Transparenz zu verbessern;

Übertragung von Mitteln auf das folgende Haushaltsjahr

5.

fordert das Amt auf, unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, um die hohen Mittelübertragungen zu verringern; weist darauf hin, dass der Rechnungshof Mittelübertragungen in Höhe von 22 600 000 EUR festgestellt hat, was 25 % des Haushalts für das Jahr 2010 entspricht; stellt mit Bedauern fest, dass die Übertragungsrate bei Titel II — Verwaltungsausgaben 49 % und bei Titel III — Operative Ausgaben 59 % betrug;

6.

stellt fest, dass sich die Mittelübertragung (22 600 000 EUR) wie folgt aufschlüsseln lässt:

11 300 000 EUR für Ausgaben in Zusammenhang mit dem neuen Sitz von Europol,

1 800 000 EUR in Zusammenhang mit Kapitel 26 (Artikel 58 Absatz 4 des Europol-Ratsbeschlusses — ERB: Verbindlichkeiten betreffend den bisherigen Rechtsrahmen von Europol),

9 500 000 EUR für sonstige Ausgaben;

7.

vertritt die Auffassung, dass der Umfang der übertragenen Mittel, denen antizipative Passiva in Höhe von lediglich 2 900 000 EUR gegenüberstanden, übermäßig hoch ist und einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit darstellt;

8.

verweist jedoch darauf, dass ein beträchtlicher Betrag der Übertragung dem außergewöhnlichen Umstand geschuldet war, dass die Agentur 2011 an ihren neuen Sitz umgezogen ist, angesichts der Verzögerungen bei der Übergabe des Gebäudes im Jahr 2010;

Personal

9.

schließt aus dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Amtes, dass am Ende des Jahres 4,5 % der Stellen nicht besetzt waren und nicht 2,5 % wie ursprünglich angenommen;

10.

fordert das Amt auf, die Durchführungsbestimmungen zum Statut der Beamten (und entsprechende interne Instrumente) anzunehmen und einen Ausbildungs- und Entwicklungsrahmen anzunehmen;

Ausführung

11.

begrüßt, dass das Jahresarbeitsprogramm des Amtes an seine Strategie 2010-2014 angepasst wurde und zentrale Leistungsindikatoren und kritische Risiken benennt sowie im Hinblick auf sämtliche Jahresziele die entsprechenden Ressourcen aufzeigt;

12.

fordert das Amt jedoch auf, in sein Jahresarbeitsprogramm Übersichtsinformationen geplanter Beschaffungsmaßnahmen aufzunehmen, die als „Finanzierungsbeschluss“ gemäß der Durchführungsbestimmungen der Rahmenfinanzregelung dienen;

13.

fordert das Amt auf, seine organisatorische Aufgabenbeschreibung in knappen Darstellungen der Rollen und Ziele der einzelnen Abteilungen und Referate abzuschließen;

14.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Amtes, dass die Informationsplattform SIENA 2.0 zur Vernetzung von Strafvollzugsbehörden am 22. Oktober 2010 erfolgreich eingerichtet wurde und bis Ende 2010 insgesamt 21 Mitgliedstasten und die einzelstaatlichen Vermögensabschöpfungsstellen von 8 Mitgliedstaaten in diese Plattform eingebunden waren;

15.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Amtes außerdem, dass bis zum 31. Dezember 2010 auf der Grundlage der Bewertung des Jahresarbeitsprogramms festgestellt wurde, dass bei 14 (82 %) der dort formulierten Ziele sehr gute Fortschritte und bei den übrigen 3 Zielen (18 %) gute Fortschritte erzielt wurden;

16.

stellt ferner fest, dass die Strategie des Amtes für den Zeitraum 2010-2014 und der entsprechende Durchführungsplan vom Verwaltungsrat im Jahr 2010 angenommen wurden;

17.

empfiehlt, dass das Amt zwecks Förderung der Transparenz ein Verzeichnis der Mitglieder seines Verwaltungsrats bereitstellt, das ihre Namen, eine Erklärung ihrer Interessen sowie einen Lebenslauf mit ihrem beruflichen Hintergrund und Angaben zu ihrem Bildungsweg beinhaltet; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Beschaffungsmaßnahmen des Amtes und ein Verzeichnis der 2010 abgeschlossenen Verträge auf seiner Internetseite veröffentlicht wurden;

Interne Revision

18.

stellt fest, dass der Interne Auditdienst die Umsetzung der Internen Kontrollstandards geprüft hat, um ihren Umsetzungsstand in den Bereichen Aufgabe und Werte, Personal, Planung und Risikomanagement, Operationen und Kontrolltätigkeiten, Information und Finanzberichterstattung, Evaluierung und Audit einzuschätzen;

19.

stellt fest, dass der Interne Auditdienst fünf „sehr wichtige“ Empfehlungen zu folgenden Punkten abgegeben hat:

Trennung der Aufgabenbereiche,

Ex-post-Kontrollen,

Ausnahmen in den Abläufen,

Notfallpläne,

Kontinuität der Vorgänge;

fordert das Amt auf, sämtliche Empfehlungen des Internen Auditdienstes umzusetzen und die für die Entlastung zuständige Behörde von den ergriffenen Maßnahmen in Kenntnis zu setzen;

20.

fordert die Kommission angesichts der wechselseitigen Ergänzung des Europäischen Polizeiamtes und der Europäischen Polizeiakademie sowie möglicher Synergien auf, bis März 2013 eine umfassende Folgenabschätzung hinsichtlich des Zusammenschlusses dieser beiden Agenturen vorzulegen, in der Kosten und Nutzen dargelegt werden;

21.

verweist, was die weiteren horizontalen Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (6) zu der Leistung, dem Finanzmanagement und der Finanzkontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 179.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 1046.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


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