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Document JOL_2012_286_R_0229_01

2012/584/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2010
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

ABl. L 286 vom 17.10.2012, p. 229–236 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/229


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2010

(2012/584/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Jahresabschlusses der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Eisenbahnagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur (3), insbesondere auf Artikel 39,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen im Sinne von Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0118/2012),

1.

erteilt dem Direktor der Europäischen Eisenbahnagentur Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Eisenbahnagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 100.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Jahresabschlusses der Europäischen Eisenbahnagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Eisenbahnagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur (3), insbesondere auf Artikel 39,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0118/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass das Parlament dem leitenden Direktor der Europäischen Eisenbahnagentur am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 (5) erteilt hat und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

die Agentur aufgefordert hat, das Problem der Mittelübertragungen von einem Haushaltsjahr auf das folgende Haushaltsjahr anzugehen; festgestellt hat, dass die Übertragung von 41 % der Mittel unter Titel II einen schweren Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit darstellt;

zur Kenntnis genommen hat, dass der Rechnungshof auf Annullierungen und Verzögerungen bei den Vergabeverfahren, wiederholte Verzögerungen bei der Ausführung von Zahlungen sowie auf wesentliche Änderungen am Arbeitsprogramm während des Haushaltsjahres hingewiesen hat;

die Agentur aufgefordert hat, ein konsolidiertes Einstellungsverfahren zu entwickeln, das als Handbuch für alle an Neueinstellungen beteiligten Bediensteten verwendet wird;

C.

in der Erwägung, dass sich der Gesamthaushalt der Agentur im Haushaltsjahr 2010 auf 24 147 240 EUR belief, was einem Anstieg um 14,9 % gegenüber dem Vorjahr entspricht, in der Erwägung, dass der ursprüngliche Beitrag der Europäischen Union zum Haushalt 2010 der Agentur auf 23 260 000 EUR belief, was gegenüber ihrem Beitrag für 2009 von 16 060 000 EUR einen Anstieg um 44,83 % darstellt;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

erinnert daran, dass sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushalt 2010 der Agentur auf 23 260 000 EUR belief; stellt jedoch fest, dass eingezogene Überschüsse in Höhe von 214 000 EUR hinzukamen und sich der Beitrag der Union zum Haushalt 2010 somit insgesamt auf 23 474 000 EUR belief;

2.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur, dass 99 % der Mittel gebunden wurden und 77 % für Zahlungen verwendet wurden; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass

sich die Mittelbindungen unter Titel I auf insgesamt 14 507 149 EUR beliefen, wovon 99 % für die Ausführung von Zahlungen verwendet wurden, während 77 % der auf das Haushaltsjahr 2010 übertragenen Mittel für die Ausführung von Zahlungen verwendet wurden;

unter Titel II nahezu 100 % der Mittel gebunden und 62 % für die Ausführung von Zahlungen verwendet wurden, während bei den auf das Haushaltsjahr 2010 übertragenen Mittel 92 % für die Ausführung von Zahlungen verwendet wurden;

unter Titel III nahezu 100 % der Mittel gebunden wurden, wovon 62 % für Zahlungen verbraucht wurden, wohingegen 95 % der auf das Haushaltsjahr 2010 übertragenen Mittel für die Ausführung von Zahlungen verwendet wurden;

begrüßt es, dass die Agentur Informationen über die Verwendung der aus dem Haushaltsjahr 2009 auf das Haushaltsjahr 2010 übertragenen Mittel zur Verfügung gestellt hat;

3.

vertritt die Auffassung, dass es vor dem Hintergrund der Finanzkrise sehr wichtig ist, die Verwendung der Haushaltsmittel zu optimieren, und fordert die Kommission und die Agentur auf, den tatsächlichen Mittelbedarf der Agentur zu ermitteln und festzulegen, damit diese alle ihr übertragenen Aufgaben wahrnehmen kann;

Übertragungen

4.

entnimmt dem Bericht der Agentur über Haushaltsführung und Finanzmanagement (RBFMI), dass der Agentur im Dezember 2009 auffiel, dass die Ausgaben unter Kapitel 11 (Personalausgaben) im Haushaltsplan 2010 nicht korrekt vorausgeschätzt wurden, da die Ausgaben unter Titel I um rund 1 500 000 EUR zu niedrig veranschlagt waren; entnimmt den Ausführungen der Agentur, dass dies auf Folgendes zurückzuführen war:

die Personalausgaben wurden durchgehend fehlerhaft veranschlagt, da die veranschlagten Beträge auf der Grundlage der Grundgehaltstabelle von 2007 berechnet wurden und somit drei jährliche Gehaltsanpassungen unberücksichtigt blieben;

die Zahl der Vertragsbediensteten hat sich aufgrund der Kürzungen bei den von der Agentur beantragten neuen Dauerplanstellen erhöht;

5.

nimmt den Beschluss der Agentur zur Kenntnis, einen Betrag von 500 000 EUR von Titel II auf Titel I und einen Betrag von 500 000 EUR von Titel III auf Titel I zu übertragen; nimmt zur Kenntnis, dass der Beschluss vom Verwaltungsrat und von der Kommission genehmigt wurde;

6.

stellt ferner fest, dass die Agentur zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung der Ausgaben unter Titel I ergriffen hat, um die verbleibende Lücke zu schließen; entnimmt den Ausführungen der Agentur, dass diese Maßnahmen zusätzliche Einsparungen von weniger als 300 000 EUR ermöglichten; nimmt zur Kenntnis, dass dieser Betrag auf Titel II zurück übertragen wurde;

7.

bedauert, dass die fehlerhaften Haushaltsvorausschätzungen zur Stornierung oder Verzögerung bestimmter Investitionen führten; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde unverzüglich darüber zu unterrichten, welche Maßnahmen sie getroffen hat, um verlässlichere Ausgabenvorausschätzungen zu ermöglichen;

8.

ist darüber besorgt, dass der Rechnungshof diese Situation in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Agentur nicht erwähnt hat; fordert den Rechnungshof auf, der Entlastungsbehörde diese Unterlassung zu erklären;

Mittelübertragungen aus früheren Haushaltsjahren

9.

entnimmt den Ausführungen des Rechnungshofes, dass sich die auf das Haushaltsjahr 2011 übertragenen Mittel auf 5 500 000 EUR beliefen, wovon 4 300 000 EUR (78 %) im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen standen, die im Haushaltsjahr 2011 geliefert bzw. erbracht werden sollten;

10.

erinnert daran, dass die Agentur bereits in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 Mittel in beträchtlicher Höhe auf das Haushaltsjahr 2010 übertragen hat; ist der Auffassung, dass diese schweren Verstöße gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit in Zukunft nicht mehr akzeptiert werden können und die Entlastung bei einem erneuten Verstoß gegen diesen Haushaltsgrundsatz beim nächsten Mal verweigert werden sollte; fordert die Agentur auf, die notwendigen Abhilfemaßnahmen unverzüglich zu ergreifen;

11.

ist der Auffassung, dass die Agentur das Problem der Mittelübertragungen von einem Haushaltsjahr auf das folgende Haushaltsjahr nicht hinreichend angegangen ist; weist erneut auf die Bedeutung des Haushaltsgrundsatzes der Jährlichkeit hin; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die zur Verbesserung der jährlichen Haushaltsausführung ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten und die Übertragungen von Haushaltsmitteln zu verringern;

12.

nimmt jedoch die Antwort der Agentur zur Kenntnis, in der diese darauf hinweist, dass sie die Möglichkeit prüft, Rahmenverträge über Studien zu einem viel früheren Zeitpunkt nach der Verabschiedung des Haushalts abzuschließen; nimmt zudem zur Kenntnis, dass die Agentur zugesichert hat, ihre Haushaltsvoranschläge für die Jahre 2011 und 2012 zu überprüfen, um sie besser an ihren tatsächlichen Bedarf anzupassen und die Verwendung ihrer Haushaltsmittel zu optimieren;

13.

fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde zu informieren, sobald der dem Haushaltsplan eines jeden Jahres beizufügende Bericht über die Restmittel der Vorjahre vorliegt; erinnert die Agentur daran, dass diese Forderung bereits während des vorhergehenden Entlastungsverfahrens erhoben wurde;

Vergabewesen

14.

entnimmt dem jährlichen Arbeitsprogramm der Agentur, dass zur Erleichterung der jährlichen Vergabeplanung die Anwendung ABAC Contract eingeführt werden soll, um die dezentrale Auftragsverwaltung zu unterstützen;

15.

entnimmt dem Jahresbericht der Agentur, dass im Haushaltsjahr 2010 21 Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren und offene Verfahren) eingeleitet und 12 abgeschlossen wurden;

Rechnungswesen

16.

entnimmt dem Jahresbericht der Agentur, dass die Agentur ihr Handbuch für Finanzverfahren an die Anwendungsmodule ABAC Workflow und ABAC Assets angepasst hat;

17.

begrüßt es, dass die Agentur zum 1. September 2010 ein zentrales System zur Erfassung eingehender Rechnungen eingeführt hat; betont, dass diese Maßnahme für eine zeitgerechte Erfassung sämtlicher Rechnungen notwendig ist und zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungen beiträgt;

Personal

18.

entnimmt dem Bericht der Agentur über Haushaltsführung und Finanzmanagement, dass am 31. Dezember 2010 133 Bedienstete auf Zeit (AT) und 9 Vertragsbedienstete (AC) bei der Agentur beschäftigt waren; nimmt ferner zur Kenntnis, dass einige Einstellungsverfahren noch am Laufen sind, um die im Stellenplan 2010 vorgesehene Zahl von 139 Bediensteten auf Zeit und später die für 2011 vorgesehene Zahl von 144 Bediensteten auf Zeit zu erreichen;

19.

entnimmt dem Bericht der Agentur über Haushaltsführung und Finanzmanagement, dass im Jahr 2010 6 Abgeordnete Nationale Sachverständige bei der Agentur beschäftigt waren;

20.

entnimmt den Ausführungen der Agentur, dass diese ein konsolidiertes Handbuch mit verschiedenen Regelungen, Anweisungen und Leitlinien für die Personaleinstellung erstellt hat; hebt hervor, wie wichtig es ist, die Einstellung von Mitarbeitern so zu organisieren und durchzuführen, dass dabei nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bewerber verstoßen wird;

Leistung

Jährliches Arbeitsprogramm und strategische Planung

21.

fordert die Agentur auf, genauere Informationen über die insgesamt für öffentliche Aufträge vorgesehenen Haushaltsmittel und die ungefähre Anzahl und die Arten der beabsichtigten Aufträge in ihr jährliches Arbeitsprogramm aufzunehmen; weist darauf hin, dass dies Artikel 60 Absatz 3 der Haushaltsordnung der Agentur vorschreibt, in dem es wie folgt heißt: „Das Arbeitsprogramm der Agentur gilt als Finanzierungsbeschluss für die von ihm abgedeckten Tätigkeiten, sofern diese klar ausgewiesen und die Rahmenvorgaben genau definiert sind“;

22.

fordert die Agentur ferner auf, einen Mehrjahresplan zu erstellen, in dem langfristige Ziele in Form von mehrjährigen Aufgaben und wichtigen Leistungsindikatoren zum Ausdruck gebracht werden; hebt hervor, dass die beteiligten Akteure auf diese Weise einen besseren Zugang zu Informationen über die Ziele/Tätigkeiten, strategischen Prioritäten und Ressourcenverteilung erhielten;

23.

entnimmt dem Jahresbericht der Agentur, dass die Geschäftsplanung und die Struktur des Haushalts 2010 überprüft wurden, um ab 2012 eine tätigkeitsbezogene Planung einzuführen;

Zwei Standorte

24.

ist der Ansicht, dass dadurch, dass die Agentur an zwei Standorten (Valenciennes und Lille) tätig ist, der Agentur zusätzliche Kosten entstehen; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass diese Feststellung bereits seit 2006 getroffen wird und dass der Rat nicht tätig geworden ist, um den Beschluss 2004/97/EG, Euratom (6) zu ändern, der die Agentur verpflichtet, zwei Standorte zu haben;

Interne Prüfung

25.

entnimmt den Ausführungen der Agentur, dass der Interne Auditdienst (IAS) im Jahr 2010 eine Prüfung der Planungs- und Haushaltsverfahren durchführte, um hinreichende Gewähr dafür zu erhalten, dass die internen Kontrollsysteme im Hinblick auf die Planungs- und Haushaltsverfahren der Agentur ordnungsgemäß funktionieren; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Empfehlungen des IAS auf die strategische Planung, die Kohärenz und Genauigkeit der Entwürfe für den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben, das jährliche Arbeitsprogramm als Finanzierungsbeschluss und die mittelfristige IT-Strategie beziehen; fordert die Agentur daher auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Empfehlungen des IAS nachzukommen;

26.

fordert die Agentur auf, den Empfehlungen nachzukommen, die der IAS im Zusammenhang mit seiner Prüfung der Personalverwaltung im Jahr 2009 abgegeben hat; nimmt zur Kenntnis, dass sich bei drei dieser Empfehlungen (Personalplanung in der jährlichen Planung, Einhaltung der Bestimmungen und Transparenzgrundsätze bei der Mitarbeiterbeurteilung, Offenlegung einer Ausnahme vom Personalstatut) die Umsetzung um 6 bis 12 Monaten verzögert hat; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieser IAS-Empfehlungen zu unterrichten;

27.

begrüßt es, dass die Agentur Ende 2007 die Initiative zur Einrichtung einer internen Auditfunktion ergriffen hat, die den Verwaltungsdirektor und das Management der Agentur bei der internen Kontrolle, der Risikobewertung und der internen Revision unterstützen und beraten soll;

28.

verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

29.

weist die Agentur auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2011 zur Entlastung 2009: Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen (7) hin und fordert sie auf sich daran zu halten;

30.

verweist, was die weiteren horizontalen Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (8) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 100.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 191.

(6)  Beschluss 2004/79/EG, Euratom: Einvernehmlicher Beschluss der auf Ebene der Staats- und Regierungschefs vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten vom 13. Dezember 2003 über die Festlegung der Sitze bestimmter Ämter, Behörden und Agenturen der Europäischen Union (ABl. L 29 vom 3.2.2004, S. 15). Siehe Artikel 1 Buchstabe f dieses Beschlusses.

(7)  ABl. L 250 vom 27.09.11, S. 269.

(8)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


ANHANG

VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT IN DEN LETZTEN JAHREN ABGEGEBENE EMPFEHLUNGEN

Europäische Eisenbahnagentur

2006

2007

2008

2009

Leistung

Die Agentur ist an zwei Standorten tätig, wodurch ihr zusätzlichen Kosten entstehen: Sie hat noch keine Wege gefunden, die Kosten zu kompensieren, die sich daraus ergeben, dass die Agentur in zwei Städten Standorte haben muss.

Der Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung wurde nicht streng eingehalten: Die Kassenmittelvorausschätzungen der Agentur waren nicht ordnungsgemäß ausgearbeitet worden.

Die Agentur ist an zwei Standorten tätig, wodurch ihr zusätzlichen Kosten entstehen (unmittelbare Posten: 450 000 EUR).

Das Parlament fordert die Agentur auf, eine diachronische Analyse der Maßnahmen vorzunehmen, die in diesem und in den vorhergehenden Jahren durchgeführt wurden.

Das Parlament fordert die Agentur auf, SMART-Ziele und RACER-Indikatoren festzulegen und ein Gannt-Diagram zu erstellen, das einen ergebnisorientierten Ansatz unterstützt.

Ineffizienz aufgrund der zwei Standorte der Agentur.

Die Agentur ist an zwei Standorten tätig, wodurch ihr zusätzliche Kosten entstehen.

Durch die zwei Standorte entstehen der Agentur zusätzliche Kosten.

Das Parlament fordert die Agentur auf, eine vergleichende Übersicht der während des zur Entlastung geprüften Jahres erbrachten Leistungen und der Leistungen des vorangegangenen Haushaltsjahres vorzulegen.

Mittelübertragungen

Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wurde nicht strikt eingehalten. Die Agentur hat 72 % ihrer Verpflichtungsermächtigungen ausgeführt. Die Übertragungsraten bei den Verwaltungsausgaben (Titel II) und den operationellen Ausgaben (Titel III) beliefen sich auf 37,5 % bzw. 85 %.

Bei der Planung ihrer Tätigkeiten und der Mittelveranschlagung ist die Agentur auf Schwierigkeiten gestoßen. Mehr als 35 % der endgültigen Haushaltsmittel für das Jahr 2007 wurden nicht während des Haushaltsjahrs verwendet.

Das Parlament fordert die Agentur auf, sich um eine Erhöhung des Ausführungsgrads des Haushaltsplans zu bemühen.

Bei der Planung ihrer Tätigkeiten und der Mittelveranschlagung ist die Agentur auf Schwierigkeiten gestoßen.

Die Agentur hat es nicht geschafft, das Problem der Mittelübertragungen von einem Haushaltsjahr auf das folgende Haushaltsjahr anzugehen. Die Übertragung von 41 % der Mittel unter Titel II stellt einen schweren Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Das Parlament fordert, dass dem Haushaltsplan eines jeden Jahres ein spezieller Bericht über die Restmittel der Vorjahre beigefügt wird.

Der Rechnungshof hat auf Annullierungen und Verzögerungen bei den Vergabeverfahren, wiederholte Verzögerungen bei der Ausführung von Zahlungen sowie auf wesentliche Änderungen am Arbeitsprogramm während des Haushaltsjahres hingewiesen.

Verfahren der Auftragsvergabe

Die Agentur muss in denjenigen Bereichen Vergabeverfahren einleiten, die gegenwärtig unter Aufträge fallen, bei denen kein reguläres Verfahren durchgeführt wurde.

Transparenzprobleme auf der Ebene der Auswahl- und Vergabekriterien: Der Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren war nicht gerechtfertigt.

Das Parlament fordert erneut Verbesserungen bei der Verwaltung der Auftragsvergabe.

Transparenzprobleme auf der Ebene der Auswahl- und Vergabekriterien.

k.A.

Personal

k. A.

k. A.

k. A.

Das Parlament fordert die Agentur auf, in ihrem jährlichen Arbeitsprogramm und ihrem Jahrestätigkeitsbericht die geplante Zuweisung von Personal besser darzustellen.

Das Parlament ist besorgt darüber, dass bei der rückwirkenden Änderung des Herkunftsorts dreier Bediensteter das Personalstatut und dessen Durchführungsbestimmungen nicht befolgt wurden.

Das Parlament fordert die Agentur auf, ein „konsolidiertes Einstellungsverfahren“ zu entwickeln, das als Handbuch für alle an Neueinstellungen beteiligten Bediensteten verwendet wird.

Interne Prüfung

Das interne Kontrollsystem weist Unzulänglichkeiten auf: Die Agentur hat keine Durchführungsbestimmungen für ihre Finanzregelung erlassen.

Die Agentur hält sich nicht streng an das Personalstatut.

Das Parlament fordert die Agentur auf, Maßnahmen einzuleiten, um 4 der 36 Empfehlungen des Internen Auditdienstes nachzukommen → u. a. bestimmte interne Kontrollnormen im Zusammenhang mit Bankunterschriften, Aufgabentrennung, sensiblen Planstellen und Aufrechterhaltung von Übertragungsbefugnissen umzusetzen.

Das Parlament stellt fest, dass 6 der 10 Empfehlungen des Internen Auditdienstes zum Personalmanagement noch umgesetzt werden müssen.


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