Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document JOL_2012_286_R_0184_01

    2012/572/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2010
    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2010 sind

    ABl. L 286 vom 17.10.2012, p. 184–190 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.10.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 286/184


    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2012

    betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2010

    (2012/572/EU)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2010,

    in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit den Antworten des Zentrums (1),

    in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

    gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (3), insbesondere auf Artikel 23,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

    gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0123/2012),

    1.

    erteilt dem Direktor des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2010;

    2.

    legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

    Der Präsident

    Martin SCHULZ

    Der Generalsekretär

    Klaus WELLE


    (1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 122.

    (2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (3)  ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.

    (4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


    ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2012

    mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2010 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2010,

    in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit den Antworten des Zentrums (1),

    in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

    gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (3), insbesondere auf Artikel 23,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

    gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0123/2012),

    A.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (im Folgenden: Zentrum) für das Haushaltsjahr 2010 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

    B.

    in der Erwägung, dass das Parlament der Direktorin des Zentrums am 10. Mai 2011 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Stiftung für das Haushaltsjahr 2009 erteilt hat (5) und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung das Zentrum unter anderem aufgefordert hat,

    in einer dem Bericht des Europäischen Rechnungshofs beizufügenden Tabelle eine vergleichende Übersicht über die während des zur Erteilung der Entlastung anstehenden Jahres erbrachten Leistungen und der Leistungen des vorangegangenen Haushaltsjahres vorzulegen;

    sich dem hohen Umfang der Mittelübertragungen zu widmen, der sich nachteilig auf die Ausführung des Haushaltsplans auswirkt und im Widerspruch zu dem Grundsatz der Jährlichkeit steht;

    seiner Verpflichtung nachzukommen, der Entlastungsbehörde einen von seinem Direktor erstellten Bericht zu übermitteln, in dem der Inhalt der Empfehlungen des Internen Audit-Dienstes (IAS) zusammengefasst wird;

    C.

    in der Erwägung, dass sich der Haushalt des Zentrums für das Haushaltsjahr 2010 auf insgesamt 57 800 000 EUR gegenüber 49 200 000 EUR im Jahr 2009 belief, was einer Zunahme um 17,5 % entspricht; in der Erwägung, dass der Gesamtbeitrag der Europäischen Union zu dem Haushalt des Zentrums für das Jahr 2010 56 225 000 Euro betrug,

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    1.

    weist darauf hin, dass sich der ursprüngliche Beitrag der Union zum Haushaltsplan des Zentrums für 2010 auf 53 078 000 EUR belief; stellt jedoch fest, dass zu diesem Betrag ein Überschuss von 145 000 EUR hinzukam, womit sich der Beitrag der Union für 2010 auf insgesamt 53 223 000 EUR erhöhte;

    2.

    unterstreicht, dass gemäß dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 sich der für das Zentrum bestimmte Gesamtbeitrag auf 56 225 000 EUR beläuft und sich wie folgt zusammensetzte:

    ein Beitrag in Höhe von 33 360 000 EUR unter Titel I und II und

    ein Beitrag in Höhe von 22 895 000 EUR unter Titel III, von dem 10 000 000 EUR ausgezahlt wurden;

    stellt jedoch fest, dass in demselben Dokument für 2010 ein Gesamtbeitrag der Europäischen Union in Höhe von 53 223 000 EUR ausgewiesen und; nimmt die Erklärung der Kommission zur Kenntnis, wonach sich der Beitrag der Europäischen Union für das Zentrum für das Jahr 2010 auf 56 225 000 EUR belief und der Betrag von 53 223 000 EUR die Folge von Ungereimtheiten im Begleittext zu den Haushaltsbeträgen ist; vertritt die Auffassung, dass dies die Tatsache widerspiegelt, dass die Kommission der Entlastungsbehörde für jede einzelne Agentur jährlich konsolidierte Informationen über den Gesamtbetrag der jährlichen Finanzierung aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union bereitstellen muss;

    3.

    nimmt die Mitteilung des Zentrums zur Kenntnis, dass eine zweite Finanzhilfevereinbarung mit der Generaldirektion Erweiterung für eine Dauer von zunächst zwei Jahren abgeschlossen wurde und dass eine spätere Mittelaufstockung in Höhe von 400 000 EUR für den Zeitraum 2009 bis 2010 im Jahr 2010 ausgeführt wurde; stellt fest, dass das Zentrum 2011 gezwungen war, einen Antrag auf Verlängerung der Dauer der Finanzhilfe vorzulegen;

    4.

    entnimmt dem Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltjahr 2010, dass der Haushaltsvollzug bei den Verpflichtungsermächtigungen 95 % erreichte; ist jedoch besorgt, dass der Haushaltsvollzug bei den Zahlungsermächtigungen nur 68 % des Gesamthaushalts erreichte; ist dennoch der Ansicht, dass dies bereits ein Fortschritt im Vergleich zu den 59 % im Jahr 2009 ist, ist aber der Auffassung, dass das Zentrum diesbezüglich weitere Anstrengungen unternehmen muss;

    5.

    betont, dass sich die Ausführung bei den Mitteln für Zahlungen verbessert hat und nun bei 92,7 % liegt, was bedeutet, dass ein Mittelbetrag in Höhe von 3 800 000 EUR nicht in Anspruch genommen wurde; stellt fest, dass diese unvollständige Mittelausführung damit zusammenhängt, dass das Zentrum seine Anträge auf Mittel für Zahlungen begrenzt hat, um seine am Jahresende verbleibenden Guthaben abzubauen, wie es vom Rechnungshof und von der Kommission gefordert worden war;

    6.

    entnimmt dem Jahresabschluss des Zentrums für 2010, dass der Direktor als Anweisungsbefugter finanzielle Verantwortung an die fünf Referatsleiter und zeitweise an den Koordinator des Direktoriums delegierte; stellt jedoch fest, dass alle Verträge über 250 000 EUR vom Direktor unterzeichnet werden müssen;

    Übertragung von Mitteln auf das folgende Haushaltsjahr

    7.

    entnimmt den Ausführungen des Rechnungshofs, dass 2010 ein Betrag von 15 600 000 EUR, der 27 % des Gesamthaushalts, einschließlich 50 % des Titels III (Operative Ausgaben), entspricht, auf 2011 übertragen wurde; fordert das Zentrum erneut mit Nachdruck auf, unverzüglich die vom Rechnungshof festgestellten Mängel in Bezug auf die Übertragung von Mitteln zu beheben; betont, dass sich die Mittelübertragungen in hohem Umfang nachteilig auf die Ausführung des Haushaltsplans auswirken;

    8.

    ist besorgt darüber, dass der Umfang dieser Übertragungen gegenüber dem geringen Betrag antizipativer Passiva übermäßig hoch ist und einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit darstellt;

    Buchführungssystem

    9.

    entnimmt dem Bericht des Zentrums über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement, dass 2010 das erste volle Jahr war, in dem das Zentrum seinen Haushalt für das gesamte Jahr durch ABAC WF (Integriertes System der Europäischen Kommission für die Verwaltung des Haushaltsplans und die Rechnungsführung) ausgeführt hat;

    10.

    entnimmt dem Jahresbericht, dass das Zentrum eine Überprüfung der internen Verfahren für Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen vorgenommen hat;

    Auftragsvergabe

    11.

    stellt anhand des Jahresberichts fest, dass die Vergabestelle mit 50 offenen Verfahren und 18 Verhandlungsverfahren sowie acht Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen befasst war; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde die Ergebnisse jedes der Vergabeverfahren mitzuteilen;

    12.

    stellt fest, dass nach fünf Jahren Verhandlungen eine Vereinbarung über den Sitz des Zentrums zwischen den Zentrum und dem schwedischen Ministerium für Altenpflege und Gesundheitswesen unterzeichnet wurde;

    Personal

    13.

    stellt fest, dass die frühere Direktorin des Zentrums im Februar 2010 das Zentrum verlassen hat, um eine Stelle im Regionalbüro der Weltgesundheitsorganisation für Europa anzutreten;

    14.

    fordert das Zentrum auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Transparenz seiner Einstellungsverfahren zu sichern; ist insbesondere über die folgenden Feststellungen des Rechnungshofs besorgt: weder die von den Bewerbern im Hinblick auf die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erreichende Mindestpunktzahl noch die zur Aufnahme in die Reserveliste erforderliche Mindestpunktzahl wurden im Voraus festgelegt; stellt fest, dass dies Vetternwirtschaft oder Interessenskonflikte verdecken könnte;

    15.

    entnimmt dem Bericht des Zentrums über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement, dass die Gesamtzahl der Bediensteten auf Zeit, die am 31. Dezember 2010 im Zentrum arbeiteten, 175 von 200 Stellen, die im Stellenplan 2010 vorgesehen waren, entsprach;

    16.

    entnimmt dem Bericht ferner, dass die Personalfluktuation bei den Bediensteten auf Zeit und Vertragsbediensteten im Jahr 2010 7 % betrug;

    17.

    sieht in dem Zentrum eine wichtige Einrichtung der Union zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Krankheitsbeobachtung in Europa sowie zur Bewertung aktueller und neu aufkommender Bedrohungen der menschlichen Gesundheit durch ansteckende Krankheiten und zur Weitergabe einschlägiger Informationen wie auch zur Bündelung des Wissens über Gesundheitsfragen in Europa;

    Ausführung

    18.

    erkennt an, dass das Zentrum nun mit seinen Partnern zusammenarbeitet, um auf der Grundlage der aus der H1N1-Pandemie 2009 gewonnenen Erkenntnisse Veränderungen herbeizuführen, um die zukünftige Leistung des Zentrums zu verbessern; verweist dennoch auf die wichtigen Beiträge des Zentrums zu den Maßnahmen zur Bekämpfung der H2N1-Pandemie durch die Herausgabe vorläufiger Leitlinien für die Verwendung bestimmter Grippeimpfstoffe im Jahr 2009;

    Interne Revision

    19.

    entnimmt dem Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement, dass eine Überprüfung des Systems der internen Kontrolle durchgeführt wurde; ist insbesondere besorgt darüber, dass zwei der Standards, nämlich Notfallplanung und Maßnahmenbewertung, immer noch nicht umgesetzt worden sind und vier weitere nur teilweise umgesetzt wurden; fordert das Zentrum daher nachdrücklich auf, in dieser Hinsicht unverzüglich tätig zu werden und die Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung dieser Standards zu informieren;

    20.

    stellt anhand des Berichts über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Zentrums fest, dass die geplante Prüfung des Internen Audit-Dienstes (IAS) zum Thema „Verfahren zur Unterstützung der Erstellung des jährlichen Arbeitsprogramms unter besonderer Berücksichtigung des Managementinformationssystems“ auf 2011 verschoben wurde; fordert das Zentrum daher auf, die Entlastungsbehörde über die Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem IAS zu unterrichten;

    21.

    erkennt die Feststellung des Zentrums an, dass das IAS-Audit Ende 2010 keine kritischen Ergebnisse erbrachte, wobei jedoch sechs wichtige Befunde noch offen sind; wurde vom Zentrum davon in Kenntnis gesetzt, dass vier dieser Empfehlungen die Kommunikation über Gesundheitsthemen, die Leistungsindikatoren, die von den Finanzakteuren verwendeten Checklisten und die Kostenschätzung für die Sitzungen des Zentrums betreffen; fordert das Zentrum nachdrücklich auf, die Entlastungsbehörde über die anderen beiden Empfehlungen, die noch vom Zentrum umgesetzt werden müssen, zu unterrichten;

    22.

    verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung in der Anlage zu dieser Entschließung;

    23.

    verweist in diesem Zusammenhang auf weitere horizontale Bemerkungen zu seinem Entlastungsbeschluss und auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (6) zur Leistung, zum Finanzmanagement und zur Finanzkontrolle der Agenturen.


    (1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 122.

    (2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (3)  ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.

    (4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

    (5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 145.

    (6)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


    ANHANG

    EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS IN DEN LETZTEN JAHREN

    Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten

    2006

    2007

    2008

    2009

    Ausführung/Auftragsvergabe

    Die Regeln zur Auftragsvergabe werden nicht strikt angewandt: Fehlen klarer Auswahlkriterien; Anwendung eines unangemessenen Verfahrens; Nichteinhaltung des in der Bekanntmachung beschriebenen Verfahrens; unzureichende Dokumentierung des Verfahrens.

    k. A.

    Das Parlament fordert das Zentrum auf, eine vergleichende Übersicht der während des zur Entlastung geprüften Jahres erbrachten Leistungen und der Leistungen des vorangegangenen Haushaltsjahres vorzulegen, damit die Entlastungsbehörde die Leistung des Zentrums in den einzelnen Jahren besser bewerten kann.

    Keine Vereinbarung über den Sitz des Zentrums zwischen dem Zentrum und der schwedischen Regierung aufgrund zahlreicher offener Punkte, die noch weiterer Verhandlungen bedurften.

    Das Parlament fordert das Zentrum auf, in einer Tabelle eine vergleichende Übersicht der während des zur Entlastung geprüften Jahres erbrachten Leistungen und der Leistungen des vorangegangenen Haushaltsjahres vorzulegen.

    Mittelübertragungen

    Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wird nicht strikt eingehalten: Nahezu 45 % der im Jahresverlauf vorgenommenen Mittelbindungen wurden auf das folgende Haushaltsjahr übertragen. Im zweiten Halbjahr 2006 wurden darüber hinaus zahlreiche Mittelübertragungen vorgenommen → ungenaue Vorausschätzungen des Personalbedarfs.

    Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wird nicht strikt eingehalten: Schwächen bei der Planung, Überwachung und anschließenden Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums.

    Bei den Beschlüssen über Haushaltsänderungen blieben eventuelle Auswirkungen auf das Arbeitsprogramm und die Erfüllung der Ziele unberücksichtigt.

    Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wird nicht strikt eingehalten: Schwächen bei der Planung und anschließenden Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums.

    Das Parlament ersucht die Kommission zu überprüfen, welche Möglichkeiten bestehen, dafür Sorge zu tragen, dass der Grundsatz der bedarfsorientierten Kassenmittelbewirtschaftung Anwendung findet →Das Zentrum verfügt dauerhaft über enorm hohe Kassenbestände (31.12.2008: 16 705 091 EUR).

    Das Parlament fordert das Zentrum auf, die Entlastungsbehörde über die zur Behebung dieses Mangels ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten; hoher Umfang der Mittelübertragungen wirkt sich dies nachteilig auf die Ausführung des Haushaltsplans aus und steht im Widerspruch zu dem Grundsatz der Jährlichkeit.

    Humanressourcen

    k. A.

    k. A.

    Schwächen bei der Planung der Einstellungsverfahren.

    k. A.

    Interne Prüfung

    Im Widerspruch zur Finanzordnung wurden rechtliche Verpflichtungen eingegangen, bevor die entsprechenden Mittelbindungen vorgenommen wurden.

    Das Zentrum verstieß gegen die Haushaltsordnung und gegen den Grundsatz der Sparsamkeit. 2007 bezahlte das Zentrum in Folge einer von ihm und dem Eigentümer des Gebäudes unterzeichneten Vereinbarung 500 000 EUR für die Renovierung seines Hauptgebäudes. In der Vereinbarung wurden die Art der durchzuführenden Arbeiten sowie die Fristen und Zahlungsbedingungen nicht festgelegt.

    Das Zentrum ist nicht uneingeschränkt seiner Verpflichtung nachgekommen, der Entlastungsbehörde einen von seiner Direktorin erstellten Bericht zu übermitteln, der Aufschluss über die Anzahl der vom Internen Prüfer durchgeführten internen Prüfungen gibt.

    Das Zentrum ist nicht uneingeschränkt seiner Verpflichtung nachgekommen, der Entlastungsbehörde einen von seiner Direktorin erstellten Bericht zu übermitteln, der Aufschluss über den Inhalt der IAS-Empfehlung gibt.


    Top