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Document JOL_2012_286_R_0156_01

    2012/566/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2010
    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2010 sind

    ABl. L 286 vom 17.10.2012, p. 156–166 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.10.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 286/156


    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2012

    betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2010

    (2012/566/EU)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    in Kenntnis des endgültigen Jahresabschlusses der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2010,

    in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Polizeiakademie zusammen mit den Antworten der Akademie (1),

    in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

    gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

    gestützt auf den Beschluss 2005/681/JI des Rates vom 20. September 2005 zur Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) (3), insbesondere auf Artikel 16,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

    unter Hinweis auf den Beschluss C(2011)4680 der Kommission vom 30. Juni 2011, mit dem die Zustimmung zu der von der Europäischen Polizeiakademie beantragten Abweichung von der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 erteilt wurde,

    unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Polizeiakademie vom 12. Juli 2010 über die Erstattung von Privatausgaben (10/0257/KA),

    unter Hinweis auf die von der Europäischen Polizeiakademie (Auftrag Nr. CEPOL/2010/001) in Auftrag gegebene externe Prüfung der Erstattung von Privatausgaben,

    unter Hinweis auf den endgültigen Bericht über die fünfjährige externe Bewertung der Europäischen Polizeiakademie (Auftrag Nr. CEPOL/CT/2010/002),

    unter Hinweis auf den jährlichen Tätigkeitsbericht 2009 der Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit,

    unter Hinweis auf den 4. Fortschrittsbericht der Europäischen Polizeiakademie über die Umsetzung ihres mehrjährigen Aktionsplans (MAP) 2010–2014,

    unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Umsetzung des MAP 2010–2014 der Europäischen Polizeiakademie,

    unter Hinweis auf den Vermerk des Internen Auditdiensts (IAS) vom 4. Juli 2011 (Ref. Ares (2011) 722479) betreffend den 3. Fortschrittsbericht über die Umsetzung des MAP 2010–2014 der Europäischen Polizeiakademie,

    unter Hinweis auf den Bericht und die dazugehörigen Anlagen der Europäischen Polizeiakademie über die Umsetzung der Entschließung des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2009,

    unter Hinweis auf den Bericht und die dazugehörige Anlage der Europäischen Polizeiakademie über die Anwendung ihres Beschaffungshandbuchs für den Zeitraum 1. Juli 2010-1. Juli 2011,

    gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0119/2012),

    1.

    erteilt dem Direktor der Europäischen Polizeiakademie die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Akademie für das Haushaltsjahr 2010;

    2.

    legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Polizeiakademie, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

    Der Präsident

    Martin SCHULZ

    Der Generalsekretär

    Klaus WELLE


    (1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 134.

    (2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (3)  ABl. L 256 vom 1.10.2005, S. 63.

    (4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


    ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2012

    mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2010 sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    in Kenntnis des endgültigen Jahresabschlusses der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2010,

    in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Polizeiakademie zusammen mit den Antworten der Akademie (1),

    in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

    gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

    gestützt auf den Beschluss 2005/681/JI des Rates vom 20. September 2005 zur Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) (3), insbesondere auf Artikel 16,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

    unter Hinweis auf den Beschluss C(2011)4680 der Kommission vom 30. Juni 2011, mit dem die Zustimmung zu der von der Europäischen Polizeiakademie beantragten Abweichung von der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 erteilt wurde,

    unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Polizeiakademie vom 12. Juli 2010 über die Erstattung von Privatausgaben (10/0257/KA),

    unter Hinweis auf die von der Europäischen Polizeiakademie (Auftrag Nr. CEPOL/2010/001) in Auftrag gegebene externe Prüfung der Erstattung von Privatausgaben,

    unter Hinweis au den endgültigen Bericht über die fünfjährige externe Bewertung der Europäischen Polizeiakademie (Auftrag Nr. CEPOL/CT/2010/002),

    unter Hinweis auf den jährlichen Tätigkeitsbericht 2009 der Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit,

    unter Hinweis auf den 4. Fortschrittsbericht der Europäischen Polizeiakademie über die Umsetzung ihres mehrjährigen Aktionsplans (MAP) 2010–2014,

    unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Umsetzung des MAP 2010–2014 der Europäischen Polizeiakademie,

    unter Hinweis auf den Vermerk des Internen Auditdiensts (IAS) vom 4. Juli 2011 (Ref. Ares (2011) 722479) betreffend den 3. Fortschrittsbericht über die Umsetzung des MAP 2010–2014 der Europäischen Polizeiakademie,

    unter Hinweis auf den Bericht und die dazugehörigen Anlagen der Europäischen Polizeiakademie über die Umsetzung der Entschließung des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2009,

    unter Hinweis auf den Bericht und die dazugehörige Anlage der Europäischen Polizeiakademie über die Anwendung ihres Beschaffungshandbuchs für den Zeitraum 1. Juli 2010-1. Juli 2011,

    gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0119/2012),

    A.

    in der Erwägung, dass die Europäischen Polizeiakademie (im Folgenden: „die Akademie“) 2001 errichtet wurde und mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in eine Gemeinschaftseinrichtung im Sinne von Artikel 185 der Haushaltsordnung umgewandelt wurde, für die die Rahmenfinanzregelung für dezentrale Einrichtungen gilt;

    B.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresabschlüsse 2006, 2007 und 2009 der Akademie sein Prüfungsurteil in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge mit der Begründung eingeschränkt hat, dass die Auftragsvergabeverfahren nicht im Einklang mit den Vorschriften der Haushaltsordnung standen;

    C.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2008 sein Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung durch Hervorhebung eines Sachverhalts ergänzt hat, ohne es ausdrücklich einzuschränken, und ein eingeschränktes Prüfungsurteil in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgegeben hat;

    D.

    in der Erwägung, dass das Parlament es in seinem Beschluss vom 7. Oktober 2010 ablehnte, dem Direktor der Europäischen Polizeiakademie die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Akademie für das Haushaltsjahr 2008 zu erteilen;

    E.

    in der Erwägung, dass das Parlament in seinem Beschluss vom 10. Mai 2011 beschloss, seinen Beschluss betreffend die Entlastung des Direktors der Europäischen Polizeiakademie zur Ausführung des Haushaltsplans der Akademie für das Haushaltsjahr 2009 (5) aufzuschieben, und ihn dann in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2011 (6) entlastete;

    F.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Akademie für das Haushaltsjahr 2010 zum ersten Mal, seit die Akademie eine Agentur wurde, ein uneingeschränkt positives Urteil über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgegeben hat;

    G.

    in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den MAP 2010–2014 der Akademie feststellte, dass die Akademie gemäß den in ihrem MAP gesetzten Zwischenzielen Fortschritte mache;

    H.

    in der Erwägung, dass der IAS in seinem Vermerk vom 4. Juli 2011 an den Direktor der Akademie feststellte, dass die Beschreibung der Umsetzung des MAP der Akademie im Fortschrittsbericht zwar weiterhin relativ allgemein gehalten ist, jedoch einen klaren Überblick über den Stand der verschiedenen Zwischenziele vermittelt und daher als zufriedenstellende Grundlage für die Information der verschiedenen Akteure dienen sollte;

    I.

    in der Erwägung, dass die Kommission der Akademie mit Beschluss C(2011)4680 vom 30. Juni 2011 eine Abweichung von den Bestimmungen des Artikels 74b der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 gewährte;

    J.

    in der Erwägung, dass sich die Haushaltsmittel der Akademie im Jahr 2010 auf 7 800 000 EUR beliefen, gegenüber 8 800 000 EUR im Jahr 2009, was einen Rückgang um 11,4 % darstellt; in der Erwägung, dass sich der Beitrag der Union zum Haushalt der Akademie auf 7 800 000 EUR belief (7);

    Haushaltsführung und Finanzmanagement — allgemeine Anmerkungen

    1.

    nimmt den Hinweis der Akademie zur Kenntnis, dass das Haushaltsjahr 2010 durch unzureichende finanzielle Mittel geprägt war, weil der Beitrag der Union zum Haushalt der Akademie um 1 000 000 EUR gekürzt worden war; ist insbesondere angesichts der derzeitigen Krise über diese Sichtweise überrascht, weil mit einer guten Verwaltung sichergestellt werden kann, dass die verfügbaren Haushaltsmittel ordnungsgemäß und kosteneffizient ausgegeben werden, und berücksichtigt werden muss, dass 31,6 % der Haushaltsmittel der Akademie für das Jahr 2010 in das Jahr 2011 übertragen wurden;

    2.

    entnimmt allerdings der Aussage der Kommission, dass 2009 der Beitrag der Union zum Haushalt der Akademie insgesamt 8 800 000 EUR betrug, wovon 7 800 000 EUR mit Mitteln aus dem Haushaltsplan 2009 finanziert wurden und der Restbetrag von 1 000 000 EUR mit den zweckgebundenen Einnahmen des Jahres 2007 finanziert wurde, die aus der Einziehung des Überschusses der Akademie aus dem Jahr 2007 stammen; entnimmt der Aussage der Kommission, dass sie 2010 vorgeschlagen hat, aufgrund des niedrigen Ausführungsgrads des Haushaltsplans 2008 den Beitrag der Union an die Akademie aus dem Jahr 2010 auf den Umfang der 2009 verabschiedeten Mittel zu senken, d. h. auf 7 800 000 EUR; fordert daher die Akademie auf, in ihren jährlich vorzulegenden endgültigen Jahresabschluss eine eindeutige Trennung zwischen den verschiedenen Komponenten des Beitrags der Union zum Haushalt der Akademie einzuführen;

    3.

    entnimmt dem endgültigen Jahresabschluss der Akademie für das Haushaltsjahr 2010, dass einige Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der einzelnen Mittelzuweisungen und -bindungen für Schulungskurse und Seminare aufgetreten sind, was dazu geführt hat, dass für das Jahr 2010 vorgesehene Mittel zugesagt und ausgezahlt wurden, um Kosten aus dem Jahr 2009 zu decken; weist die Akademie darauf hin, dass diese Tatsache im Widerspruch zu dem Grundsatz der Jährlichkeit steht; fordert die Akademie auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit künftig ähnliche Unregelmäßigkeiten nicht erneut auftreten;

    4.

    entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Akademie für das Jahr 2010, dass 99,56 % der Verpflichtungsermächtigungen gebunden wurden; stellt zudem fest, dass 46 % der Zahlungsermächtigungen in Anspruch genommen wurden, jedoch die endgültigen Zahlen zur Inanspruchnahme in Titel III (operative Ausgaben) erst Ende 2011 vorlagen; nimmt zur Kenntnis, dass laut dem endgültigen Jahresabschluss der Akademie für das Jahr 2010 der Anteil der in Anspruch genommenen Zahlungsermächtigungen im Jahr 2010 59,12 % beträgt;

    5.

    nimmt die von der neuen Leitungsstruktur der Akademie als Reaktion auf das Handlungsbegehren des Parlaments im Anschluss an die gravierenden Unregelmäßigkeiten bei der Ausführung des Haushaltsplans 2009 ergriffenen Maßnahmen zur Behebung ihrer Defizite zur Kenntnis;

    6.

    weist darauf hin, dass der Rechnungshof die Transaktionen, die dem Jahresabschluss der Akademie zugrunde liegen, zwar für rechtens und ordnungsgemäß befand, jedoch auch betonte, dass in Bezug auf Schulungen und Seminare das Verfahren für die Genehmigung von Zahlungsanträgen in der Akademie nicht strikt genug gehandhabt wurde, insbesondere was die Vollständigkeit der Belegdokumente betrifft; nimmt zur Kenntnis, dass gemäß der Antwort der Akademie mit dem Beschluss 11/2011/GB des Verwaltungsrats der Akademie vom 10. März 2011 festgelegt wurde, dass bei Vorlage von Finanzberichten und Zahlungsanträgen auch eine vollständig unterzeichnete Teilnehmerliste einzureichen ist;

    7.

    stellt fest, dass die Erstattungsregelungen für die Tätigkeiten der Akademie im Einklang mit dem Beschluss 11/2011/GB weitgehend überarbeitet und verschiedene Maßnahmen in Bezug auf die strikte Anwendung der Finanzregelungen und einen streng geregelten Ansatz für die erstattungsfähigen Kosten, einschließlich der Regelungen über die Berichtspflicht, präzisiert wurden;

    8.

    bedauert, dass die Fristen für die Erstattung von Kosten vor der Verabschiedung des Beschlusses 34/2010/GB des Verwaltungsrats der Akademie vom 29. September 2010 nicht durchgesetzt wurden und daher in Bezug auf die Einhaltung dieser Fristen keine wesentliche Verbesserung erreicht wurde; erinnert daran, dass die Überziehung von Fristen eines der Haupthindernisse für die wirtschaftliche Haushaltsführung darstellt; nimmt zur Kenntnis, dass Zahlungsanträgen, die nach dem Ablauf der Frist eingereicht werden, im Einklang mit dem Beschluss 34/2010/GB nicht entsprochen werden kann; fordert die Akademie auf, die Entlastungsbehörde über die Umsetzung des Beschlusses 34/2010/GB zu informieren;

    9.

    nimmt zwar die Stellungnahme der Akademie zur Kenntnis, der zufolge die Kommission die Haushaltsmittel der Akademie im Jahr 2010 um 1 000 000 EUR gekürzt hat, betont jedoch, dass der Betrag für das Jahr 2010 dem für 2009 entsprach;

    Übertragung von Mitteln auf das folgende Haushaltsjahr

    10.

    entnimmt dem Jahresabschluss der Akademie für das Haushaltsjahr 2010, dass gebundene Mittel aus dem Jahr 2010 in Höhe von 2 469 984,20 EUR, was einem Anteil von 31,6 % an den Haushaltsmitteln der Akademie für 2010 entspricht, in das Jahr 2011 übertragen wurden; weist die Akademie darauf hin, dass diese Tatsache im Widerspruch zu dem Grundsatz der Jährlichkeit steht;

    11.

    bedauert, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2010 der Akademie nicht diese übertragenen Mittel der Akademie erwähnt;

    12.

    ist beunruhigt über die Tatsache, dass der Rechnungshof zwar angemessene Sicherheit dahingehend erlangen konnte, dass der Jahresabschluss der Akademie für das Haushaltsjahr 2010 in allen wesentlichen Punkten zuverlässig ist, der Hof jedoch feststellte, dass mehr als 1 600 000 EUR, d. h. 48 % der aus dem Jahr 2009 übertragenen Mittel, im Jahr 2010 annulliert werden mussten; weist die Akademie darauf hin, dass dies einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit darstellt und vermieden werden kann, indem sie ihre Haushaltsführung besser plant und überwacht, damit die Übertragung von Mitteln auf ein Mindestmaß beschränkt wird; fordert daher die Akademie auf, in diesem Zusammenhang wirksame Maßnahmen zu ergreifen;

    13.

    nimmt die Antwort der Akademie zur Kenntnis, dass zur Vermeidung von Annullierungen im Jahr 2011 die Mittelübertragung 2010 strengen Kriterien unterworfen wurde, damit sich die vom Rechnungshof beschriebene Situation in Zukunft nicht wiederholt;

    14.

    nimmt die Aussage der Akademie zur Kenntnis, dass sie 2010 wöchentliche Finanzmanagement-Sitzungen eingeführt hat, um die Haushaltsführung und -kontrolle zu verbessern, und dass im Juni 2011 alle offenen Mittelbindungen überprüft wurden, um die Inanspruchnahme der Haushaltsmittel besser zu überwachen und die Haushaltsführung 2011 zu optimieren; fordert daher den Rechnungshof und den IAS auf, dem Parlament die Gewähr zu bieten, dass die Akademie diesbezüglich tatsächliche Verbesserungen erzielt, und mitzuteilen, dass alle Instrumente für Planung und Überwachung uneingeschränkt vorhanden sind;

    Verfahren der Auftragsvergabe

    15.

    stellt fest, dass die Akademie am 8. Juni 2010 ein Handbuch für Aufträge für den internen Gebrauch angenommen hat, wie es das Parlament in seiner Entlastung der Akademie für 2008 gefordert hat; nimmt zur Kenntnis, dass dieses Handbuch seit dem 1. Juli 2010 wirksam ist und dass ein Koordinator für öffentliche Aufträge ernannt wurde;

    Vollständigkeit der internen Unterlagen für Dienstreisekosten

    16.

    fordert die Akademie auf, die Entlastungsbehörde über die wirksame Umsetzung der „sehr wichtigen“ Empfehlung des IAS zur Vollständigkeit der internen Unterlagen für Dienstreisekosten zu unterrichten;

    Tätigkeiten der Akademie

    17.

    nimmt die Aussage des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die Ausgaben für die Veranstaltung von Schulungskursen und Seminaren einen bedeutenden Anteil des Haushalts der Akademie ausmachen; nimm zur Kenntnis, dass das Verfahren der Akademie für die Genehmigung von Zahlungsanträgen in Verbindung mit solchen Aktivitäten insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit von Belegdokumenten nicht streng genug gehandhabt wurde;

    18.

    nimmt jedoch die Aussage der Akademie zur Kenntnis, dass sie die Berichterstattung und Kontrolle über ihre Tätigkeiten und ihr Verfahren für die Genehmigung von Zahlungsanträgen und deren Belegdokumenten verbessert hat, insbesondere indem

    bei Vorlage von Finanzberichten und Zahlungsanträgen auch eine vollständig unterzeichnete Teilnehmerliste einzureichen ist,

    die Vorschriften für die Kostenerstattung für Aktivitäten der Akademie präzisiert und geändert wurden,

    am 29. September 2010 die strikte Durchsetzung der Fristen für die Einreichung eines Antrags auf Kostenerstattung eingeführt wurde,

    eine neue Schulung für Veranstalter von Schulungskursen organisiert wurde, um die Kontrolle über die Kurse und die Qualität der Zahlungsunterlagen zu verbessern;

    im Jahr 2011 Ex-post-Überprüfungen der Schulungen der Akademie eingeführt wurden,

    vier Aktivitäten in Schweden aus dem Jahr 2010 und sechs Aktivitäten im Vereinigten Königreich, davon eine aus dem Jahr 2010 und fünf aus dem Jahr 2011, überprüft wurden;

    fordert den IAS auf, der Entlastungsbehörde eine umfassende Bewertung dieser von der Akademie eingeführten Änderungen vorzulegen;

    19.

    nimmt den Beschluss der Kommission C(2011)4689 zur Kenntnis, in dem dem Antrag der Akademie stattgegeben wurde, ihre Finanzregelung durch Aufnahme eines Artikels (Artikel 74c) zu ändern, der eine Abweichung von der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 in Bezug auf den Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren für die Auswahl von Fortbildungsexperten beinhaltet, damit Sachverständige aus nationalen Fortbildungseinrichtungen für Polizeibeamte eingesetzt werden können;

    Fehler in der Jahresrechnung

    20.

    fordert die Akademie auf, das Parlament über den Stand der Umsetzung der 16 neuen Normen der Kommission für die interne Kontrolle zu unterrichten, die vom Verwaltungsrat der Akademie angenommen wurden und die bisherigen Normen für die interne Kontrolle ersetzen;

    Verwendung von Mitteln zur Finanzierung von Privatausgaben

    21.

    nimmt zur Kenntnis, dass eine externe Ex-post-Überprüfung der während der Jahre 2007 und 2008 zur Finanzierung privater Ausgaben verwendeten Mittel durchgeführt wurde und die externen Prüfer zu dem Schluss kamen, dass in diesem Zusammenhang keine weiteren Mittel wiedereinzuziehen sind; nimmt die Aussage der Akademie zur Kenntnis, dass der ehemalige Direktor der Einziehungsanordnung zur Rückzahlung eines Betrags von 2 014,94 GBP (2 196,72 EUR) im Dezember 2011 entsprochen hat; fordert die Akademie auf, mit der Einziehung fortzufahren, bis alle Mittel vollständig eingezogen sind;

    MAP 2010–2014 der Akademie

    22.

    nimmt zur Kenntnis, dass der IAS wie von der Entlastungsbehörde verlangt, die Umsetzung des mehrjährigen Aktionsplans (MAP) 2010-2014 der Akademie bewertet hat; nimmt zur Kenntnis, dass Ende September 2010 19 der 44 Zwischenziele erreicht worden waren, während in Bezug auf 18 Zwischenziele sich die Einhaltung des vorgegebenen Zeitplans auf gutem Wege befand und in Bezug auf 7 Zwischenziele die Umsetzung noch nicht begonnen hatte;

    23.

    nimmt zudem die Aussage des IAS zur Kenntnis, dass es bei der Beschreibung einiger Punkte des MAP an Klarheit mangelt und die Berichterstattung über die Fortschritte nicht immer ausreichend präzise ist, um ein klares Verständnis zu vermitteln, was die einzelnen Zwischenziele in Bezug auf konkrete Aktionen implizieren; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass der IAS Überschneidungen zwischen einigen der Zwischenziele feststellte, weshalb es schwierig ist, schlussendlich den Status der betreffenden Aktionen insgesamt zu bewerten; nimmt die Stellungnahme der Akademie, wonach der MAP im Einklang mit den Empfehlungen des IAS aktualisiert worden sei, sowie die Verbesserungen, die in den am 8. Dezember 2010 vom Verwaltungsrat angenommenen 3. Fortschrittsbericht eingeflossen sind, zur Kenntnis; fordert den IAS auf, zu bestätigen, dass der aktualisierte Fortschrittsbericht über den MAP der Akademie die Empfehlungen des IAS angemessen widerspiegelt;

    Interne Revision

    24.

    nimmt die Aussage des IAS zur Kenntnis, dass die sehr wichtige Empfehlung zur Vollständigkeit der internen Unterlagen für Dienstreisekosten von der Akademie für umgesetzt erklärt wurde und derzeit vom IAS überprüft wird; fordert die Akademie und den IAS auf, die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse dieser Überprüfung zu unterrichten;

    25.

    nimmt zur Kenntnis, dass der IAS eine Selbstbewertung der IT-Risiken durchgeführt hat, um die größten IT-Risiken in der Akademie zu ermitteln und zu bewerten; nimmt zur Kenntnis, dass der IAS die größten Risiken bei der IT-Strategie, dem E-Netz-System, der Datenverwaltung und der Abhängigkeit von einzelnen Personen ermittelt hat; fordert die Akademie auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Risiken zu begegnen und vorzubeugen;

    26.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Abteilung für Innenrevision, ein Gremium zur Beratung des Verwaltungsrates, bei ihren Prüfungen keine wesentlichen Unrichtigkeiten bei der Rechnungsführung der Akademie im Jahr 2011 festgestellt hat;

    Leitung und strukturelle Defizite

    27.

    betont, dass die Leitungskosten der Akademie im Vergleich zu ihrer Tätigkeit hoch sind; begrüßt daher die Bestrebungen der Akademie, im Rahmen der 25. Sitzung ihres Verwaltungsrates im Juni 2011 ihre Leitungsausgaben zu senken, wobei vereinbart wurde, dass alle Ausschüsse des Verwaltungsrates bis 2012 aufgelöst und alle Arbeitsgruppen des Verwaltungsrates kritisch geprüft werden sollten;

    28.

    nimmt die Aussage der Akademie zur Kenntnis, dass im Bereich der Leitung folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

    Ab 2012 wird der Verwaltungsrat jährlich zwei Sitzungen abhalten, und zwischen den Sitzungen werden dringende Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst und auf Internet-Konferenzen erörtert;

    der Verwaltungsrat wird sich auf Aufgaben konzentrieren, die ihm im Beschluss zur Gründung der Akademie zugewiesen wurden, während die anderen Aufgaben, die den Verwaltungsrat überlastet haben, vom Direktor übernommen werden;

    jeder Mitgliedstaat soll höchstens zwei Delegierte zu jeder Sitzung des Verwaltungsrats entsenden;

    die Akademie wird sich um die Reiseplanung erstattungsberechtigter Teilnehmer kümmern, um die Verwendung der günstigsten Verkehrsmittel sicherzustellen, damit nach der Sitzung das Erstattungsverfahren vermieden wird;

    29.

    erwartet mit Interesse den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Rechtsgrundlage der Akademie sowie den Ausgang der Verhandlungen zwischen Parlament und Rat;

    30.

    nimmt zudem zur Kenntnis, dass im endgültigen Bericht über die fünfjährige externe Bewertung der Akademie festgestellt wurde, dass es Argumente für eine Umsiedlung der Akademie gibt;

    31.

    begrüßt den Beschluss 24/2011/GB des Verwaltungsrats der Akademie vom 15. Juni 2011 über die Auflösung der bestehenden Ausschüsse zum 1. Januar 2012, mit dem die Überschneidungen verschiedener Strukturen vermindert werden; fordert den Verwaltungsrat auf, in Bezug auf die derzeit bestehenden Arbeitsgruppen eindeutige Entscheidungen zu treffen; erinnert daran, dass der Verwaltungsrat gemäß Artikel 10 Absatz 10 des Beschlusses 2005/681/JI „in absolut unerlässlichen Fällen“ Arbeitsgruppen einsetzen kann, um Empfehlungen auszuarbeiten oder sonstige beratende Aufgaben zu erfüllen, die er für erforderlich hält;

    32.

    nimmt die Antwort der Akademie zur Kenntnis, der zufolge ihre Geschäftsordnung mit der Zielsetzung geändert wurde, die Anzahl der ordentlichen Sitzungen des Verwaltungsrats auf eine Sitzung pro Ratsvorsitz zu beschränken und die nationalen Delegationen zu verkleinern, weswegen alle Mitgliedstaaten dazu aufgefordert sind, zu jeder Sitzung maximal zwei Delegierte zu entsenden;

    33.

    weist darauf hin, dass die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Akademie weiterhin auf ihrer Leistung während des gesamten Jahres beruhen sollte;

    34.

    verweist auf seine Empfehlungen aus früheren Entlastungsberichten entsprechend der Aufstellung im Anhang zu dieser Entschließung;

    35.

    verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 (8) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


    (1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 134.

    (2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (3)  ABl. L 256 vom 1.10.2005, S. 63.

    (4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

    (5)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 260.

    (6)  ABl. L 313 vom 26.11.2011, S. 17.

    (7)  ABl. L 64 vom 12.3.2010, S. 1047.

    (8)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0164 (siehe Seite 388 dieses Amtsblatts).


    ANHANG

    EMPFEHLUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AUS DEN VERGANGENEN JAHREN

    Europäische Polizeiakademie

    2006

    2007

    2008

    2009

    Ausführung

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    Das Parlament ist besorgt darüber, dass der Rechnungshof große Mängel bei den Verwaltungs- und Finanzvorschriften zur Regelung der Ausgaben für die Veranstaltung von Schulungskursen und Seminaren ermittelt hat, die darauf zurückzuführen sind, dass die überarbeitete Finanzregelung der Akademie nie in Kraft getreten ist.

    Es empfiehlt, dass die Akademie direkten Zugang zu ihrem detaillierten Kostenplan ermöglicht.

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    Haushaltsmittel wurden nicht nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet.

    Die Auftragsvergabeverfahren stehen nicht im Einklang mit den Vorschriften der Finanzregelung.

    Die Akademie hat nicht die erforderlichen Systeme und Verfahren eingeführt, um den in der Rahmenfinanzregelung für die Agenturen vorgesehenen Finanzbericht erstellen zu können.

    Gemäß der Finanzregelung der Akademie sind Durchführungsbestimmungen zur Finanzregelung zu erlassen.

    Die Akademie hat gegen den Grundsatz der Einheit und der Haushaltswahrheit verstoßen (Im Hauhalt wurde nicht ein Beitrag von 1 500 000 EUR einbezogen, den sie 2007 von der Kommission für die Durchführung eines MEDA-Programms erhalten hat).

    Die Agentur verstößt gegen den Grundsatz der Transparenz.

    Der hohe Umfang der Übertragungen (1 700 000 EUR) und Annullierungen von Mitteln weist auf Schwierigkeiten bei der Haushaltsführung hin.

    Es wurden weder die vorläufige Jahresrechnung noch der Bericht über Haushaltsführung und Finanzmanagement erstellt.

    Gemäß der Finanzregelung der Akademie sind Durchführungsbestimmungen zur Finanzregelung zu erlassen.

    Die Auftragsvergabeverfahren stehen nicht im Einklang mit den Vorschriften der Finanzregelung.

    In einigen Fällen wurden Mittel zur Finanzierung von Privatausgaben einiger Akademiebediensteter verwendet.

    Die Agentur hat gegen den Grundsatz der Jährlichkeit verstoßen (u. a. wurden Zahlungsermächtigungen in Höhe von mehr als 2 700 000 EUR aus dem Jahr 2008 übertragen).

    Mängel bei der Planung und Überwachung des Haushaltsvollzugs.

    Mittel aus dem Jahr 2009 in Höhe von mehr als 3 800 000 EUR (43 % der gesamten Haushaltsmittel) wurden in das Jahr 2010 übertragen.

    Da 46 % der Mittel, die aus dem Jahr 2008 übertragen wurden, annulliert werden mussten, deutet dies auf erhebliche Schwachstellen bei der Planung und Überwachung des Haushaltsvollzugs hin und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

    Für 2008 mussten 31 % der Haushaltsmittel übertragen werden.

    Erhebliche Verzögerungen und Fehler bei der Erstellung der vorläufigen Jahresrechnung für das Jahr 2009.

    Verfahren der Auftragsvergabe

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    Besorgnis darüber, dass die Akademie laufend gegen die vergaberechtlichen Bestimmungen der Haushaltsordnung verstößt. Ein erheblicher Teil der Mittel der Akademie ist mit Unregelmäßigkeiten behaftet.

    Personal

    k. A.

    k. A.

    k. A.

    Mehrere Mängel in Bezug auf Personalausleseverfahren.

    Das Parlament erachtet es als inakzeptabel, dass

    die von den Bewerbern zu erreichenden Schwellenwerte im Allgemeinen erst nach der Bewertung der Bewerber und der Aufstellung der Rangfolge festgelegt wurden,

    die Fragen für die mündliche Prüfung oft erst nach der Auswertung der Bewerbungen erstellt wurden,

    die Dokumentation der Verfahren unzulänglich war.

    Es ist besorgt wegen Verfahren, die gemäß dem Statut der Beamten der Europäischen Union nicht zulässig oder rechtswidrig sind.

    Interne Prüfungen

    k. A.

    Fehlen von Normen für die interne Kontrolle und ineffektive Haushaltsüberwachung

    In einigen Fällen wurden Mittel zur Finanzierung von Privatausgaben einiger Akademiebediensteter verwendet.

    Die Prüfung einer Stichprobe von Mittelbindungen ergab, dass es in drei Fällen keinen Prüfpfad gab, um die finanzielle Abwicklung zurückzuverfolgen.

    Es wurde keine externe Überprüfung dieser Fälle durchgeführt.

    Das Parlament weist darauf hin, dass die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Akademie mehr auf die Leistung der Akademie während des gesamten Jahresverlaufs gestützt werden sollte.


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