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Document JOL_2012_286_R_0113_01

2012/557/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen, sind

ABl. L 286 vom 17.10.2012, p. 113–116 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/113


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen

(2012/557/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0262/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Ausschusses der Regionen an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4),

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0090/2012),

1.

erteilt dem Generalsekretär des Ausschusses der Regionen Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Ausschusses der Regionen für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0262/2011) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Ausschusses der Regionen an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4),

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0090/2012),

1.

hebt hervor, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2010 Fehler im Zusammenhang mit der Einstellung eines Bediensteten auf einer Dauerplanstelle und einer Auftragsvergabe für Dolmetschleistungen festgestellt hat;

2.

zeigt sich befriedigt über die vom Ausschuss der Regionen (AdR) gelieferten Erklärungen zu den festgestellten Fehlern und über die Maßnahmen, die getroffen wurden, damit es in Zukunft nicht erneut zu derartigen Situationen kommt (Verbesserung des Verfahrens für die Einstellung von Beamten anderer Organe und der Vorrichtungen zur Überwachung und Kontrolle der Schätzungen der Auftragswerte mittels eines Standarddokuments sowie schließlich Perfektionierung des Überwachungs- und Kontrollsystems mit Hilfe einer Mailbox mit begrenztem Nutzerkreis);

3.

ist erfreut darüber, dass der Rechnungshof auf der Grundlage seiner Prüfungen zu der Schlussfolgerung gelangte, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2010 abgeschlossene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben der Organe und Einrichtungen insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind; stellt fest, dass die wahrscheinlichste Fehlerquote im Bereich „Verwaltungsausgaben“ insgesamt auf 0,4 % geschätzt wird (Ziffern 7.9 und 7.10);

4.

begrüßt den Beschluss des AdR, ein Standardformat für die Dokumentierung der Schätzungen des Auftragswerts bei Verhandlungsverfahren zu entwickeln und einzuführen;

5.

stellt fest, dass der AdR im Jahr 2010 Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 90 800 000 EUR (2009: 88 000 000 EUR) zur Verfügung hatte und sich die Verwendungsrate dieser Mittel verbessert hat (2010: 99,4 % gegenüber 98,37 % im Jahr 2009); unterstreicht, dass der Haushaltsplan des AdR ein reiner Verwaltungshaushalt ist und dass 72 % für Mitglieder und Personal der Einrichtung und 28 % für Gebäude, Mobiliar, Ausrüstungen und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb ausgegeben wurden;

6.

fordert den AdR auf, die Erhöhungen künftiger Haushaltspläne auf das unabdingbare Minimum zu beschränken und neue oder erweiterte Tätigkeiten in erster Linie durch Einsparungen und die Rationalisierung bestehender Ausgaben zu finanzieren;

7.

fordert den AdR auf, eine umfassende, vom Grundsatz der Null-Basis-Budgetierung ausgehende Überprüfung der Ausgaben vorzunehmen, um Einsparungsmöglichkeiten zu ermitteln, anstatt während der einzelnen Haushaltszyklen lediglich einen nominalen Erhöhungssatz zur Berücksichtigung der Inflation auf die bestehenden Haushaltspläne aufzuschlagen;

8.

stellt mit Genugtuung fest, dass der AdR im Anschluss an die Forderung des Parlaments in seiner Entschließung vom 10. Mai 2011 (6) zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 sein Haushaltsverfahren ausgebaut hat, wobei dieses derzeit vier Stufen umfasst: Vorbereitung durch die Verwaltung des AdR, Bewertung des Vorentwurfs durch den Ausschuss „Verwaltungs- und Finanzangelegenheiten“ (CAFA), Stellungnahme des Präsidiums und der Vollversammlung des AdR zum Entwurf des Haushaltsplans und Halbzeitüberprüfung der Ausführung („mid-term-review“);

9.

begrüßt, dass es beiden Ausschüssen, dem AdR und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), am 27. Dezember 2011 schließlich gelungen ist, die Zertifizierung nach EMAS (System der Europäischen Union für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung) zu erlangen; möchte über den Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Energiequellen informiert werden;

10.

begrüßt die Ergebnisse, die in dem Halbzeit-Evaluierungsbericht zur Funktionsweise der Vereinbarung über administrative Zusammenarbeit zwischen dem AdR und dem EWSA aufgezeigt werden; stellt grundsätzlich fest, dass die Schaffung gemeinsamer Dienste den beiden Ausschüssen Einsparungen im Haushalt ermöglicht hat; wünscht, dass die Ausschüsse die Empfehlungen im Personalbereich (stärke Harmonisierung der Vorschriften), bei den sozialen und ärztlichen Diensten und bei den internen Diensten umsetzen; möchte vor dem nächsten Entlastungsverfahren über die Höhe der Einsparungen informiert werden;

11.

beglückwünscht den AdR zur Qualität der Zusammenfassung über die Tätigkeiten des internen Auditdienstes; verlangt, dass die Prüfungen zur Durchsetzung der Rechte, die derzeit festgestellt werden, und zur Bewirtschaftung der Haushaltslinien so bald wie möglich durchgeführt werden und dass den Empfehlungen bezüglich der Einführung interner Kontrollstandards und der Angemessenheit der internen Finanzströme stärker nachgekommen wird;

12.

beglückwünscht den AdR zu seinem Verbesserungsplan im Anschluss an die Selbstbewertung seines Organisationsmanagements (CAF (7): Selbstbewertungsrahmen für die öffentlichen Dienste), der Folgendes vorsieht:

Verbesserung der Auswirkungen und der Weiterverfolgung der beratenden und politischen Tätigkeiten,

bessere Unterstützung für politische Maßnahmen und Stärkung der interinstitutionellen und internationalen Partnerschaften,

Ausbau der Zusammenarbeit mit und zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihren Verbänden,

Untersuchung des Potenzials für Effizienzgewinne des politischen Instrumentariums des AdR, einschließlich möglicher Einsparungen bei den Reisekosten, durch den Einsatz von Videokonferenzen,

bessere Unterstützung der Mitglieder des AdR bei der Vermittlung der Aktivitäten des AdR gegenüber den Vertretern der Bürger,

Veranstaltung regelmäßiger Seminare für Führungskräfte unter Teilnahme des Präsidenten des AdR;

wünscht, über diese Initiative im jährlichen Tätigkeitsbericht unterrichtet zu werden;

13.

spricht dem AdR für die durchweg hohe Qualität seiner jährlichen Tätigkeitsberichte seine Anerkennung aus; wünscht, dass dieser Bericht künftig durch eine vollständige Übersicht über sämtliche dem AdR zur Verfügung stehenden Humanressourcen, aufgeschlüsselt nach Funktionsgruppe, Besoldungsgruppe, Geschlecht, Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung und Staatsangehörigkeit, ergänzt wird;

14.

bekräftigt seinen Standpunkt, dass im Interesse der Transparenz die Erklärungen der finanziellen Interessen der Mitglieder aller Organe, einschließlich regelmäßiger Aktualisierungen dieser Erklärungen, im Internet zugänglich sein müssen; stellt in diesem Zusammenhang mit Genugtuung fest, dass das Präsidium des AdR im Dezember 2011 beschlossen hat, die Erklärungen der finanziellen Interessen der Mitglieder online an der Stelle der Website zur Verfügung zu stellen, an der sich die Informationen zu den Mitgliedern befinden;

15.

stellt fest, dass im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips herausgestellt wird, wodurch die Rolle des AdR gestärkt wird; beglückwünscht den AdR in diesem Zusammenhang insbesondere zu seinen Arbeiten zur Strategie „Europa 2020“ und zum mehrstufigen Regierungssystem;

16.

ist der Ansicht, dass der jährliche Wirkungsbericht des AdR ein nützliches Instrument für die Bewertung der Arbeiten des Ausschusses darstellt;

17.

fordert, dass alle vom AdR abgegebenen Stellungnahmen den entsprechenden Vorgängen beigefügt werden.


(1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

(2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

(3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

(4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 102.

(7)  Common Assessment Framework, European Institute for Public Administration, Maastricht 2006.


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