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Document JOL_2012_286_R_0109_01

    2012/556/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind

    ABl. L 286 vom 17.10.2012, p. 109–112 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.10.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 286/109


    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2012

    betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

    (2012/556/EU)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

    in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0261/2011) (2),

    in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

    in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe (3),

    in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung (4) sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

    gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

    gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0092/2012),

    1.

    erteilt dem Generalsekretär des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für das Haushaltsjahr 2010;

    2.

    legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

    Der Präsident

    Martin SCHULZ

    Der Generalsekretär

    Klaus WELLE


    (1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

    (2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

    (3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

    (4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

    (5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.


    ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2012

    mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

    in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0261/2011) (2),

    in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

    in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe (3),

    in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung (4) sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

    gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

    gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0092/2012),

    1.

    stellt fest, dass der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) im Jahr 2010 über Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 127 200 000 EUR (122 000 000 EUR im Jahr 2009) verfügt hat und dass die Verwendungsrate dieser Mittel 98 % (98 % im Jahr 2009) betragen hat; betont, dass der Haushalt des EWSA ein reiner Verwaltungshaushalt ist, wobei 70 % der Mittel auf Ausgaben für Mitglieder und Personal des Organs und 30 % auf Mittel für Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben entfallen;

    2.

    fordert den EWSA auf, Erhöhungen seiner Haushaltsmittel in den kommenden Jahren auf ein absolutes Minimum zu beschränken und neue und erweiterte Tätigkeiten vorwiegend durch Einsparungen zu finanzieren;

    3.

    wiederholt seine in seiner Entschließung vom 10. Mai 2011 (6) zur Entlastung des EWSA für das Haushaltsjahr 2009 an den EWSA gerichtete Aufforderung, dringend eine umfassende Ausgabenüberprüfung für alle Tätigkeitsbereiche vorzunehmen, um dafür zu sorgen, dass mit allen Ausgaben ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht wird, und so Einsparungsmöglichkeiten zu ermitteln, die in der gegenwärtigen Zeit des Sparzwangs der Union den Druck auf den Haushalt verringern würden;

    4.

    begrüßt es, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht auf der Grundlage seiner Prüfungen zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2010 abgeschlossene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungsausgaben und sonstigen Ausgaben der Organe und Einrichtungen nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind, wobei die wahrscheinlichste Fehlerquote im Bereich „Verwaltungsausgaben“ allgemein auf 0,4 % geschätzt wird (Ziffern 7.9 und 7.10);

    5.

    betont, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2010 Bemerkungen zur Erstattung von Reisekosten an Mitglieder des EWSA und zur Auftragsvergabe in einem nicht offenen Verfahren formuliert hat;

    6.

    stellt mit Genugtuung fest, dass das Präsidium des EWSA am 6. Dezember 2011 eine Reform des Systems der Erstattung von Reisekosten an Mitglieder des EWSA beschlossen hat, die insbesondere darauf gerichtet ist, dass die Fahr- bzw. Flugscheine ausschließlich auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten erstattet werden, dass die Tage- und Reisegelder an diejenigen der Mitglieder des Parlaments angeglichen werden und dass Vergütungen für den Zeitaufwand der Mitglieder für ihre Tätigkeit und für die diesbezüglichen Verwaltungskosten gewährt werden, da die Mitglieder des EWSA keinerlei Bezüge oder Ruhegehälter zu Lasten des Haushaltsplans der Union erhalten;

    7.

    befürwortet und erwartet eine rasche Umsetzung des oben genannten Beschlusses vom 6. Dezember 2011;

    8.

    ist erstaunt über die hohe Anzahl und die mit durchschnittlich 2 000 km hohe mittlere Distanz der Flüge, die von den Mitgliedern des EWSA im Jahr 2010 abgerechnet wurden; verlangt vom EWSA eine detaillierte Aufstellung aller Flüge, die im Jahr 2010 abgerechnet wurden, mit Abflugort, Zwischenstopps, Ziel, Länge des Flugs und den Kosten, die dem europäischen Steuerzahler entstanden sind;

    9.

    begrüßt, dass in der Sitzung des EWSA-Präsidiums vom 21. Februar 2012 Änderungen in Bezug auf die Anwesenheitsbescheinigungen und die Erstattung der Kosten für die Teilnahme an Videokonferenzen gemäß den Anregungen des Parlaments (eine solidere Grundlage für die Belege und die in Artikel 12 des Beschlusses des EWSA-Präsidiums vom 21. Februar 2012 vorgesehene Vergütung sowie die Streichung des Punktes zu Videokonferenzen) eingeführt wurden; sieht den Ergebnissen der Verhandlungen erwartungsvoll entgegen, die zwischen dem EWSA und dem Rat geführt werden, um eine abschließende und zufriedenstellende Lösung all dieser Fragen herbeizuführen, bei denen die Entscheidung beim Rat liegt;

    10.

    nimmt mit Genugtuung den Beschluss des Präsidiums des EWSA zur Kenntnis, wonach die Erklärungen der finanziellen Interessen seiner Mitglieder zu veröffentlichen sind; stellt erfreut fest, dass dieser Beschluss bereits umgesetzt wurde;

    11.

    begrüßt das vermehrte Interesse, das die Mitglieder des EWSA in jüngster Zeit an Finanz- und Haushaltsangelegenheiten zeigen, insbesondere in der Haushaltsgruppe, und weist darauf, dass sich dieses Interesse in einem uneingeschränkten Engagement sowohl bei der Aufstellung des Haushaltsplans als auch bei der Überwachung seiner Ausführung zeigt; wünscht eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitglieder des EWSA mit dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments;

    12.

    begrüßt es, dass die beiden Ausschüsse, der Ausschuss der Regionen und der EWSA, am 27. Dezember 2011 endlich das Umweltzertifikat EMAS (Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung) erhalten haben; wünscht, alljährlich darüber unterrichtet zu werden, welche Fortschritte geplant sind und/oder erzielt wurden, um die nachteiligen Umweltauswirkungen der Tätigkeiten der Ausschüsse weiter zu verringern;

    13.

    begrüßt die Ergebnisse, die in dem Bericht über die Halbzeitüberprüfung der Funktionsweise der Vereinbarung über die administrative Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss der Regionen und dem EWSA aufgezeigt werden; weist vor allem darauf hin, dass die Einrichtung gemeinsamer Dienste es beiden Ausschüssen ermöglicht hat, Haushaltsmittel einzusparen; wünscht, dass die Ausschüsse die Empfehlungen im Personalbereich (höheres Maß an Harmonisierung der Vorschriften), bei den sozialen und medizinischen Diensten sowie bei den internen Diensten umsetzen;

    14.

    schlägt vor, die vorrangigen Haushaltslinien der beiden Ausschüsse besser miteinander in Einklang zu bringen; ist der Ansicht, dass dies wiederum zu mehr Einsparungen und zu einer weiteren Vertiefung der interinstitutionellen Zusammenarbeit führen würde;

    15.

    begrüßt den Beschluss des EWSA vom 24. April 2012, eine Bewertung seiner Arbeit durchzuführen, wie dies der Ausschuss der Regionen bereits getan hat (CAF (7): Rahmen für die Selbstbewertung der öffentlichen Dienste), nachdem der Haushaltskontrollausschuss in der von ihm am 27. März 2012 angenommenen Entschließung eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hatte;

    16.

    nimmt außerdem mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der EWSA die Bemerkungen des Rechnungshofs sorgfältig zur Kenntnis genommen und allen nachgeordneten bevollmächtigten Anweisungsbefugten einen Vermerk übermittelt hat, in dem ihnen die wichtigsten bei Vergabeverfahren einzuhaltenden Elemente in Erinnerung gerufen werden; stellt ferner fest, dass der EWSA verstärkte Anstrengungen unternehmen will, um sicherzustellen, dass in den Bewertungsausschüssen das notwendige Fachwissen im Bereich öffentliches Beschaffungswesen vorhanden ist;

    17.

    fordert den EWSA auf, die Qualität der Zusammenfassung der Tätigkeiten der Dienststelle Interne Prüfung zu verbessern, um dem Parlament eine Beurteilung der Überwachungs- und Kontrollmechanismen im EWSA zu ermöglichen; weist nachdrücklich darauf hin, dass diese Zusammenfassung informativ und sachgerecht sein muss; fordert den EWSA auf, seinem zuständigen Ausschuss unverzüglich eine überarbeitete Fassung zu übermitteln;

    18.

    hält Anlage D des jährlichen Tätigkeitsberichts, in der die Tätigkeits- und Leistungsindikatoren aufgeführt werden, für sehr nützlich; ist besorgt darüber, dass 12,3 % der beantragten Mittel für den Dolmetscherdienst annulliert wurden, was Kosten in Höhe von 913 344 EUR entspricht; wünscht, darüber unterrichtet zu werden, welche Sofortmaßnahmen getroffen werden, um dieses Problem zu lösen;

    19.

    fordert eine bessere Finanzplanung und Haushaltsführung, um ähnliche Situationen künftig zu vermeiden;

    20.

    erwartet, dass in den jährlichen Tätigkeitsbericht künftig eine vollständige Übersicht über sämtliche, dem EWSA zur Verfügung stehenden Personalressourcen, aufgeschlüsselt nach Laufbahngruppe, Besoldungsgruppe, Geschlecht, Teilnahme an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen und Staatsangehörigkeit, aufgenommen wird;

    21.

    fordert den Bürgerbeauftragten erneut auf, den Haushaltsausschuss über die Ergebnisse der Untersuchungen über das Beförderungsverfahren zu unterrichten;

    22.

    fordert, dass alle vom EWSA abgegebenen Stellungnahmen den entsprechenden Vorgängen beigefügt werden.


    (1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

    (2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

    (3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

    (4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

    (5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (6)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 98.

    (7)  Gemeinsames Qualitätsbewertungssystem CAF (Common Assessment Framework), Europäisches Institut für öffentliche Verwaltung, Maastricht 2006.


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