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Document JOL_2012_286_R_0104_01

    2012/555/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan V — Rechnungshof
    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan V — Rechnungshof, sind

    ABl. L 286 vom 17.10.2012, p. 104–108 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.10.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 286/104


    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2012

    betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan V — Rechnungshof

    (2012/555/EU)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

    in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0260/2011) (2),

    in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

    in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe (3),

    in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung (4) sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

    gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

    gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0091/2012),

    1.

    erteilt dem Generalsekretär des Rechnungshofs Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2010;

    2.

    legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

    Der Präsident

    Martin SCHULZ

    Der Generalsekretär

    Klaus WELLE


    (1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

    (2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

    (3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

    (4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

    (5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.


    ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2012

    mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan V — Rechnungshof, sind

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (1),

    in Kenntnis der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (KOM(2011) 473 — C7-0260/2011) (2),

    in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2010,

    in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe (3),

    in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung (4) sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

    gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

    gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0091/2012),

    1.

    betont, dass die Prüfung des Jahresabschlusses des Rechnungshofs für 2010 von einem externen Prüfer durchgeführt wurde; nimmt zur Kenntnis, dass der unabhängige Prüfer in seinem Bericht zu der folgenden Schlussfolgerung gelangt ist: „Unserer Auffassung nach vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs zum 31. Dezember 2010 sowie der Cashflows für das zu diesem Stichtag endende Jahr im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur o. g. Ratsverordnung sowie den Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union.“ (6);

    2.

    stellt jedoch fest, dass es sich hier um eine Rechnungsprüfung im klassischen Sinn handelt, bei der nachgeprüft wird, „ob die Finanzoperationen richtig erfasst und ausgewiesen, rechtmäßig und ordnungsgemäß ausgeführt und im Sinne eines sparsamen, wirtschaftlichen und wirksamen Mitteleinsatzes verwaltet wurden“ (Bericht des unabhängigen Rechnungsprüfers, Punkt 1 Absatz 3); wünscht, dass bei künftigen Prüfungen Leistungsindikatoren und Ziele berücksichtigt werden;

    3.

    fordert, dass die Qualität der Zusammenfassung zu Anzahl sowie Art der durchgeführten internen Prüfungen ebenso wie die abgegebenen Empfehlungen und die aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen verbessert werden; fordert zudem, dass diese Zusammenfassung aussagekräftiger und sachdienlicher formuliert wird;

    4.

    stellt fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2010 über Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt von 148 600 000 EUR (2009: 188 000 000 EUR) verfügt hat und die Rate der Ausführung 93 % dieser Mittel betrug (2009: 92,1 %); unterstreicht, dass der Haushaltsplan des Rechnungshofs rein administrativer Art ist, wobei 80 % für das Personal des Organs und 20 % für Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben ausgegeben werden:

    5.

    stellt fest, dass die Ausführungsrate unter Titel 1 „Personal des Organs“ auf 92,3 % im Jahr 2011 gegenüber 87,6 % im Jahr 2009 gestiegen ist und 98 % der Mittel unter Titel 2 „Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben“ 2010 in Anspruch genommen wurden;

    6.

    begrüßt, dass der Rechnungshof nach einer Umstrukturierung die jährlichen Ausgaben für die Sicherheitsdienste um 500 000 EUR gesenkt hat, was gleichzeitig eine effizientere Dienstleistung und eine bessere Risikokontrolle ermöglicht;

    7.

    fordert das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) auf, die Untersuchungen der OLAF vom Rechnungshof im Jahr 2010 gemeldeten mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten zu beschleunigen;

    8.

    begrüßt, dass der Rechnungshof den Verhaltenskodex für seine Mitglieder bereits überarbeitet hat und dass dieser Kodex nun vorsieht, dass die Erklärungen der finanziellen Interessen der Mitglieder im Internet veröffentlicht werden;

    9.

    nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof 2010 zwei Jahresberichte, 40 besondere Jahresberichte (2009: 37), 14 Sonderberichte (2009: 18) und sechs Stellungnahmen veröffentlicht hat; empfiehlt nachdrücklich, dass der Rechnungshof die Auswirkungen und die Umsetzung seiner in den Sonderberichten enthaltenen Schlussfolgerungen innerhalb einer angemessenen Frist bewertet und den Haushaltskontrollausschuss über seine Befunde unterrichtet;

    10.

    ist der Auffassung, dass es zur ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel sowie für das Vertrauen der Bevölkerung in die Organe der Union äußerst bedeutsam ist, Interessenkonflikte zu vermeiden und zu erkennen; erwartet den Sonderbericht des Rechnungshofes über die Bewältigung von Interessenkonflikten in der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, der Europäischen Chemikalienagentur, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und der Europäischen Arzneimittelagentur planmäßig bis Ende Juni 2012;

    11.

    begrüßt die professionelle und kollegiale Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof und dem Haushaltskontrollausschuss; begrüßt in diesem Zusammenhang die vom Rechnungshof ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung seiner Arbeitsweise, die im Einklang mit den Forderungen des Parlaments stehen, um die Wirkung seiner Berichte und Stellungnahmen auszuweiten und zu vertiefen, damit seine Stellungnahmen und Berichte effizienter und zweckdienlicher und seine Systeme und Verfahren zuverlässiger werden, so dass auf diese Art und Weise die Synergien zwischen den beiden Organen verstärkt werden;

    12.

    lobt die gute Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof und dem Haushaltskontrollausschuss bei den Verfahren der Entlastung der gemeinsamen Unternehmen für das Haushaltsjahr 2010; fordert den Rechnungshof auf, der Entlastungsbehörde einen Sonderbericht über die Wirksamkeit der Gründung von gemeinsamen Unternehmen und über ihren Zusatznutzen für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme der Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration vorzulegen;

    13.

    erinnert daran, dass der Rechnungshof für den Zeitraum 2009-2012 eine Prüfungsstrategie angenommen und folgende Ziele festgelegt hat: 1) Maximierung der mit den Prüfungen insgesamt erzielten Wirkung und 2) Verbesserung der Effizienz durch eine bestmögliche Nutzung der Ressourcen; stellt mit Genugtuung fest, dass der Rechnungshof 2010 die folgenden Prioritäten umgesetzt hat (7):

    die Erfüllung der Zielvorgabe, pro Jahr 12 bis 15 Berichte über Leistungsprüfungen vorzulegen;

    Entwicklung zweier neuer Produkte: die Erstellung eines Dokuments über die Risiken und Herausforderungen für die neue Kommission (Stellungnahme Nr. 1/2010) sowie die Einrichtung eines neuen Systems zur Berichterstattung über die Weiterverfolgung der Empfehlungen des Hofes ab 2012;

    die Überarbeitung der internen Vorschriften des Hofes zur Straffung der Beschlussfassungsverfahren durch die Bildung von Kammern und die Stärkung der Governance;

    die Erstellung einer Übersicht über sämtliche Leistungsindikatoren;

    die Weiterentwicklung des Ansatzes für die jährliche Prüfung der Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union (Zuverlässigkeitserklärung) auf der Grundlage der Empfehlungen einer durch externe Sachverständige unterstützten internen Reflexionsgruppe;

    die Umschichtung einer Reihe von Planstellen aus den Unterstützungsdiensten zugunsten der Prüfungstätigkeiten;

    14.

    begrüßt, dass die Zahl der Planstellen für die Rechnungsprüfungsaufgaben um 6 % gestiegen ist (8);

    15.

    nimmt zur Kenntnis, dass 2010 beim Rechnungshof 889 Beamte, 48 Vertragsbedienstete und 17 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigt waren; 557 Beamte waren den Prüfungskammern, davon 123 den Kabinetten der Mitglieder zugewiesen; fordert, dass der jährliche Tätigkeitsbericht künftig eine detaillierte Übersicht über sämtliche Personalressourcen des Rechnungshofs, aufgeschlüsselt nach Laufbahngruppe, Besoldungsgruppe, Geschlecht, Teilnahme an der Berufsfortbildung und Staatsangehörigkeit, umfasst;

    16.

    ist der Auffassung, dass zur zusätzlichen Optimierung der Tätigkeit des Rechnungshofs ein noch erheblicherer Anteil der Bediensteten des Hofs auf Rechnungsprüfungsaufgaben spezialisiert sein und ausschließlich diese durchführen sollte; erwartet, dass dieser Anteil künftig steigen wird;

    17.

    nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Rechnungshof insgesamt 376 Dienstreisen durchgeführt hat, davon 351 in die Mitgliedstaaten und 25 in andere Empfängerländer (Frankreich: 52, Deutschland: 38, Vereinigtes Königreich: 32, Italien: 30, Spanien: 26, Niederlande: 23, Schweden: 15, Portugal: 14, Griechenland: 13, Dänemark: 12, Luxemburg: 11, Ungarn: 10, Polen: 10);

    18.

    fordert den Rechnungshof auf, in seine künftigen Arbeitsprogramme ein systematisches, nach Ablauf einer ausreichenden Frist durchzuführendes Follow-up bestimmter früherer Kontrollen einzubeziehen, um die Fortschritte zu bewerten;

    19.

    begrüßt, dass der Rechnungshof die effiziente und wirksame Nutzung der Ressourcen durch die Anwendung der Schlüsselleistungsindikatoren misst; nimmt den ständigen Fortschritt zur Kenntnis; fordert dennoch, dass der Rechnungshof eine größere Zahl seiner fristgerechten vorläufigen Feststellungen offenlegt (auf diese Weise kann zusammen mit den geprüften Stellen die sachliche Richtigkeit der wichtigsten Ergebnisse bestätigt werden) (9);

    20.

    nimmt zur Kenntnis, dass gemäß dem Entwurf der künftigen Haushaltsordnung die Agenturen nach Konsultation des Rechnungshofs einen unabhängigen externen Prüfer benennen können, der prüft, ob der Haushaltsvollzug der Agentur den Vorschriften der Haushaltsordnung entspricht; stellt fest, dass der Rechnungshof anschließend den Bericht des externen Prüfers bei der Ausarbeitung seiner Stellungnahme berücksichtigen würde; stellt fest, dass der Rechnungshof 2011 ein Pilotprojekt mit Eurofound (Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen) eingeleitet hat;

    21.

    verfolgt mit Interesse das Pilotprojekt und seine Ergebnisse; würdigt den möglichen Nutzen dieses neuen Verfahrens, der darin bestehen könnte, dass die Arbeitsbelastung des Rechnungshofs verringert und rationalisiert wird; ist dennoch der Ansicht, dass das Ergebnis hauptsächlich anhand von Indikatoren bewertet werden sollte, die den Faktor Qualität den Faktoren „Zeit“ und „Kosten“ gegenüberstellen;

    22.

    ermutigt den Rechnungshof, bis Ende 2012 eine eingehende Bewertung der Überwachungs- und Kontrollverfahren im Rat durchzuführen, wie in der Entschließung des Parlaments zur Entlastung für 2009 (10) (Ziffer 8) vorgesehen;

    23.

    erwartet mit Interesse die der Weiterbehandlung dienende Peer-Review, die der Rechnungshof im Jahr 2012 einzuleiten gedenkt; bekräftigt seine Absicht, einen Initiativbericht über die Verbesserungen auszuarbeiten, die dem Rechnungshof vorgeschlagen werden könnten; erbittet Informationen über die Umsetzung der Schlussfolgerungen der letzten Peer-Review;

    24.

    bekräftigt überdies seine Absicht, die Überarbeitung der Regeln für die Ernennung der Kandidaten für das Amt eines Mitglieds des Rechnungshofs vorzuschlagen, um die geltenden Anforderungen zu verbessern, damit der Hof die aktuellen und künftigen Herausforderungen besser bewältigen kann.


    (1)  ABl. L 64 vom 12.3.2010.

    (2)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 1.

    (3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

    (4)  ABl. C 332 vom 14.11.2011, S. 134.

    (5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (6)  ABl. C 267 vom 9.9.2011, S. 3.

    (7)  Jährlicher Tätigkeitsbericht 2010, S. 26.

    (8)  Jährlicher Tätigkeitsbericht 2010, S. 34.

    (9)  Jährlicher Tätigkeitsbericht 2010, S. 30.

    (10)  ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 94.


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