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Document 32012R0433

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 433/2012 der Kommission vom 23. Mai 2012 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zu einer Kontroll- und Durchsetzungsregelung, die auf dem Gebiet des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik anwendbar ist

ABl. L 136 vom 25.5.2012, p. 41–93 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force: This act has been changed. Current consolidated version: 11/02/2020

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2012/433/oj

25.5.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 136/41


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 433/2012 DER KOMMISSION

vom 23. Mai 2012

mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zu einer Kontroll- und Durchsetzungsregelung, die auf dem Gebiet des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik anwendbar ist

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zu einer Kontroll- und Durchsetzungsregelung, die auf dem Gebiet des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik anwendbar ist, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2791/1999 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 5, Artikel 5 Absatz 2, Artikel 8 Absatz 4, Artikel 9 Absatz 4, Artikel 10 Absatz 3, Artikel 11, Artikel 12 Absatz 2, Artikel 16 Absatz 2 Artikel 18 Absätze 3 und 4, Artikel 19, Artikel 20 Absatz 9, Artikel 24 Absatz 4, Artikel 27 Absatz 1 und Artikel 45 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 wurden spezifische Maßnahmen zur Kontrolle von EU-Fischereitätigkeiten im Gebiet der Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) festgelegt und die Kontrollmaßnahmen der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006 (2) ergänzt. Zu dieser Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 sind Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Die Anhänge von mehreren von der NEAFC angenommenen Empfehlungen zur Einrichtung einer Kontroll- und Durchsetzungsregelung (die „Regelung“) für Fischereifahrzeuge in den Gewässern des Übereinkommensbereichs außerhalb der Gewässer unter der Fischereigerichtsbarkeit der Vertragsparteien enthalten das Format für die Übermittlung von Daten sowie die Muster bestimmter Inspektionsinstrumente und sollten in EU-Recht umgesetzt werden.

(2)

Da mit der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 eine neue Kontroll- und Durchsetzungsregelung eingeführt wurde, sollte die Verordnung (EG) Nr. 1085/2000 der Kommission vom 15. Mai 2000 mit Durchführungsbestimmungen zu den Kontrollmaßnahmen für den Bereich des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik (3) aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt werden.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Fischerei und Aquakultur —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

KAPITEL I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

a)

„Positionsübertragung“ die automatische Übertragung der Schiffsposition von der Satellitenüberwachungsanlage des Schiffes an das Fischereiüberwachungszentrum des Flaggenmitgliedstaats;

b)

„Positionsmeldung“ die vom Schiffskapitän gemäß Artikel 25 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission (4) gemeldete Schiffsposition;

c)

„CFR-Nummer“ die Kennnummer des Schiffes im Fischereiflottenregister der EU gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 26/2004 der Kommission (5).

Artikel 2

Kontaktstellen

(1)   Die Mitgliedstaaten übermitteln dem Sekretariat der NEAFC und der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (die „Agentur“) die Angaben zu den Kontaktstellen gemäß Artikel 4 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 in computerlesbarer Form.

(2)   Die Mitgliedstaaten veröffentlichen die in Absatz 1 genannten Angaben auf dem gesicherten Teil ihrer Website gemäß den Artikeln 114 und 116 der Verordnung (EU) Nr. 1224/2009.

KAPITEL II

ÜBERWACHUNGSMASSNAHMEN

Artikel 3

Beteiligung der Europäischen Union

(1)   Die in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 genannte Liste enthält, nach Arten aufgeschlüsselt, die zur Befischung einer oder mehrerer regulierter Arten zugelassenen Fischereifahrzeuge.

Gegebenenfalls enthält die Liste die jedem Schiff zugeteilte CFR-Nummer.

(2)   Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission auf elektronischem Wege unverzüglich die Fischereifahrzeuge mit, deren Fangerlaubnis für den Regelungsbereich entzogen oder ausgesetzt wurde.

Artikel 4

Fangaufzeichnungen

(1)   Zusätzlich zu den Angaben gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 enthält das Fischereilogbuch gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 die Angaben in Anhang I Teil A der vorliegenden Verordnung.

(2)   Das Produktionslogbuch gemäß Artikel 8 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 entspricht Anhang I Teil B.

(3)   Der Stauplan gemäß Artikel 8 Absätze 2 und 3 entspricht Anhang I Teil C.

(4)   Der zu verwendende Code für jede Art gemäß Anhang II ist von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) festgelegt.

Artikel 5

Meldung der Fänge regulierter Bestände und Position

Für Übermittlungen an das NEAFC-Sekretariat gemäß den Artikeln 9 und 11 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 verwenden die Mitgliedstaaten das Format und die Spezifikationen gemäß Anhang III.

Artikel 6

Meldung der Gesamtfänge

Die Mitgliedstaaten übermitteln die Daten gemäß Artikel 10 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 im XML-Format.

KAPITEL III

INSPEKTIONEN

Artikel 7

Bezeichnete Stelle

Die Agentur ist die bezeichnete Stelle für

a)

die Koordinierung der Überwachungs- und Inspektionstätigkeiten gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010;

b)

den Empfang, die Übermittlung und die Weiterleitung der in Artikel 18 Absatz 2, Artikel 19 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 genannten Meldungen;

c)

die Aufzeichnungen gemäß Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010.

Artikel 8

Inspektorenausweis und Inspektionsmittel

(1)   Der Sonderausweis gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 entspricht dem Muster gemäß Anhang IV Teil A.

(2)   Das Sondersignal für die NEAFC-Inspektion gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 entspricht dem Muster gemäß Anhang IV Teil B.

Artikel 9

Inspektionstätigkeit

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Agentur entsprechend dem Formular in Anhang V Angaben zu Datum und Uhrzeit der Aufnahme und der Beendigung des Einsatzes von Inspektionsschiffen und –flugzeugen gemäß Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010.

Artikel 10

Überwachungsverfahren

(1)   Die Sichtungsmeldungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 entsprechen dem Muster gemäß Anhang VI Teil A.

(2)   Die Überwachungsberichte gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 entsprechen dem Muster gemäß Anhang VI Teil B.

Artikel 11

Inspektionsberichte

Der Inspektionsbericht gemäß Artikel 20 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 wird entsprechend dem Format in Anhang VII erstellt.

KAPITEL IV

HAFENSTAATKONTROLLE

Artikel 12

Anmeldung vor Anlaufen eines Hafens

Die Anmeldung vor Anlaufen eines Hafens gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 erfolgt anhand des Formblatts für die Hafenstaatkontrolle (Port State Control – PSC) in Anhang VIII, wobei Teil A ordnungsgemäß wie folgt auszufüllen ist:

a)

Formblatt PSC 1, wenn das Fischereifahrzeug seine eigenen Fänge anlandet;

b)

Formblatt PSC 2, wenn das Fischereifahrzeug an Umladungen beteiligt war. In diesem Fall ist für jedes Schiff, von dem Fänge übernommen wurden, ein getrenntes Formblatt zu verwenden.

Artikel 13

Verarbeitung der Anmeldung

Bei Übermittlung einer Kopie der vorherigen Anmeldung gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 verwendet der Flaggenmitgliedstaat das PSC-Formblatt in Anhang VIII, wobei Teil B ordnungsgemäß auszufüllen ist.

Artikel 14

Hafeninspektionsberichte

Die Inspektionsberichte gemäß Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 werden entsprechend dem Formblatt in Anhang IX erstellt und an das NEAFC-Sekretariat mit Kopie an die Kommission übermittelt.

KAPITEL V

VERSTÖSSE

Artikel 15

Bezeichnete Stelle

Die Agentur ist die bezeichnete Stelle für den Empfang, die Übermittlung und die Weiterleitung der in den Artikeln 29, 30, 32, 33, 34, 36 und 43 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 genannten Informationen.

KAPITEL VI

DATEN

ABSCHNITT 1

Datenübertragung

Artikel 16

Mitteilung an das Sekretariat der NEAFC

Die Datenübermittlungsformate und -protokolle gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010, die für die Übermittlung der Berichte und Meldungen an das Sekretariat der NEAFC zu verwenden sind, entsprechen den allgemeinen Anforderungen gemäß Anhang X; die zu verwendenden Codes für die Übermittlung an das Sekretariat der NEAFC sind in Anhang XI festgelegt.

ABSCHNITT 2

Datensicherheit und Vertraulichkeit

Artikel 17

Allgemeine Bestimmungen zur Datensicherheit und Vertraulichkeit

(1)   In diesem Abschnitt werden die Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 festgelegt. Sie gelten für alle elektronischen Berichte und Meldungen nach Maßgabe der vorliegenden Verordnung, mit Ausnahme der Meldungen der Gesamtfänge gemäß Artikel 6.

(2)   Die Mitgliedstaaten berichtigen oder löschen gegebenenfalls auf Ersuchen des NEAFC-Sekretariats elektronische Berichte oder Meldungen, die nicht in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 und der vorliegenden Verordnung verarbeitet wurden.

(3)   Die elektronischen Berichte und Meldungen werden ausschließlich für die in der Regelung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 genannten Zwecke verwendet.

Artikel 18

Inspektionsdaten

(1)   Die Mitgliedstaaten, die eine Inspektion durchführen, können die vom Sekretariat der NEAFC übermittelten elektronischen Berichte und Meldungen 24 Stunden nach dem endgültigen Verlassen des Regelungsbereichs durch die Schiffe, auf die sich die Daten beziehen, aufbewahren und speichern. Die Ausfahrt aus dem Regelungsbereich gilt sechs Stunden nach Übermittlung der entsprechenden Absichtserklärung als erfolgt.

(2)   Die Mitgliedstaaten, die eine Inspektion durchführen, gewährleisten die sichere Verarbeitung der elektronischen Berichte und Meldungen in ihren EDV-Systemen, insbesondere bei Datenübermittlung über ein Netzwerk.

(3)   Die Mitgliedstaaten treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die elektronischen Berichte und Meldungen vor zufälliger oder unrechtmäßiger Löschung oder versehentlichem Verlust, vor Veränderung, Offenlegung oder unbefugtem Zugriff sowie vor allen unsachgemäßen Formen der Verarbeitung zu schützen.

(4)   Die Mitgliedstaaten, die eine Inspektion durchführen, stellen die Berichte und Meldungen lediglich den nach der Regelung gemäß Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 bestellten Inspektoren zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Artikel 19

Datenverarbeitungssysteme

(1)   Die von den Mitgliedstaaten, der Kommission und der Agentur verwendeten Datenverarbeitungssysteme erfüllen die Mindestsicherheitsanforderungen gemäß Anhang XII Teil A.

(2)   Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ihre Hauptcomputersysteme den Kriterien in Anhang XII Teil B genügen.

(3)   Die https-Protokolle werden für die Übermittlung der Daten gemäß der Regelung der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 verwendet. Bei der Übermittlung solcher Daten finden die einschlägigen Verschlüsselungsprotokolle Anwendung, um Vertraulichkeit und Authentizität zu gewährleisten.

(4)   Die Beschränkung des Zugriffs auf die Daten erfolgt über ein flexibles System mit Benutzerkennung und Kennwort. Die einzelnen Benutzer haben nur Zugriff auf die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten.

(5)   Die technischen Standards für den Austausch elektronischer Daten zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und der Agentur können in Absprache zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und der Agentur festgelegt werden.

KAPITEL VII

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 20

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 1085/2000 wird aufgehoben.

Artikel 21

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 23. Mai 2012

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 348 vom 31.12.2010, S. 17.

(2)  ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1.

(3)  ABl. L 128 vom 29.5.2000, S. 1.

(4)  ABl. L 112 vom 30.4.2011, S. 1.

(5)  ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 25.


ANHANG I

AUFZEICHNUNG DER FÄNGE

A.   Logbucheinträge

Datenfeld

Feldcode

Obligatorisch/Fakultativ

Bemerkungen

Angaben über die Einfahrt in den Regelungsbereich

Datum

DA

O

Detail Tätigkeit; Datum der Einfahrt in den Regelungsbereich

Uhrzeit der Einfahrt

TI

O

Detail Tätigkeit; Uhrzeit der Einfahrt in den Regelungsbereich

Ort

 

 

Detail Tätigkeit; Position bei Einfahrt in den Regelungsbereich

Breitengrad

LA

O

Position zum Zeitpunkt der Einfahrt

Längengrad

LO

O

Position zum Zeitpunkt der Einfahrt

Menge an Bord

OB

 

Detail Tätigkeit; Mengen der Arten an Bord

Name Art (1)

 

O

FAO-Artencode für in Anhang II aufgeführte Arten

Menge (1)

 

O

Lebendgewicht in kg

Fänge je Hol oder Fangeinsatz

Fangplatz

 

 

Detail Tätigkeit; Position

Breite

LA

O (2)

Position bei Beginn des Fangeinsatzes

Länge

LO

O (2)

Position bei Beginn des Fangeinsatzes

Zeit

TI

O (2)

Detail Tätigkeit; Uhrzeit des Beginns des Fangeinsatzes

Fang

CA

 

Detail Tätigkeit; Angabe der pro Fangeinsatz an Bord behaltenen Mengen nach Arten

Art (1)

 

O (2)

FAO-Artencode für in Anhang II aufgeführte Arten

Menge (1)

 

O (2)

Lebendgewicht in kg

Fangtiefe

FD

O (3)

Abstand zwischen der Wasseroberfläche und dem tiefsten Punkt des Fanggeräts (in Metern)

Tägliche Angaben

Gesamtzahl der Hols/Fangeinsätze pro Tag

FO

O (4)

Detail Tätigkeit; Zahl der Fangeinsätze innerhalb von 24 Stunden

Rückwürfe

RJ

 

Detail Tätigkeit; gefangene und zurückgeworfenen Mengen nach Arten

Art

 

O

FAO-Artencode

Menge

 

O

Lebendgewicht in kg

Gesamtfang

CC

 

Detail Tätigkeit; geschätzter Gesamtfang nach Arten seit Einfahrt in den Regelungsbereich

Art (1)

 

O

FAO-Artencode für in Anhang II aufgeführte Arten

Menge (1)

 

O

Lebendgewicht in kg

Angaben zu Umladungen

Datum

DA

O

Detail Tätigkeit; Datum der jeweiligen Umladung

Umladungen

KG

 

Detail Tätigkeit; Menge der im Regelungsbereich aufgenommenen oder abgegebenen Fänge nach Arten

Art (1)

 

O

FAO-Artencode für in Anhang II aufgeführte Arten

Menge (1)

 

O

Lebendgewicht in kg

Umgeladen auf

TT

O

Detail Schiffsregistrierung; Rufzeichen des Empfängerschiffes

Umgeladen von

TF

O

Detail Schiffsregistrierung; Rufzeichen des abgebenden Schiffes

Angaben zur Übermittlung

Datum

DA

O

Detail Meldung; Datum der Übermittlung der Meldung

Zeit

TI

O

Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung der Meldung (UTC)

Art der Übermittlung

TU

O (4)

Detail Meldung; Name der Funkstation, die die Meldung überträgt

Art der Meldung

TM

O

Detail Meldung

Angaben zur Ausfahrt aus dem Regelungsbereich

Zeit

TI

O

Detail Tätigkeit; Uhrzeit der Ausfahrt (UTC)

Datum

DA

O

Detail Tätigkeit; Datum der Ausfahrt

Position

 

 

Detail Tätigkeit; Position bei Ausfahrt aus dem Regelungsbereich

Breitengrad

LA

O

Position zum Zeitpunkt der Ausfahrt

Längengrad

LO

O

Position zum Zeitpunkt der Ausfahrt

Gesamtfang an Bord

OB

 

Detail Tätigkeit; Gesamtfang an Bord nach Arten

Art (1)

 

O

FAO-Artencode für in Anhang II aufgeführte Arten

Menge (1)

 

O

Lebendgewicht in kg

Name und Unterschrift des Kapitäns

MA

O

 

B.   Produktionslogbucheinträge

Datenfeld

Feldcode

Obligatorisch/Fakultativ

Bemerkungen

1.   Schiff  (5)

Rufzeichen

RC

O

Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen

Name des Schiffs

NA

F

Detail Schiffsregistrierung; Name des Schiffes

Interne Referenznummer der Vertragspartei

IR

F

Detail Schiffsregistrierung; Nummer des Schiffs der Vertragspartei, ausgedrückt als 3-Alpha-Flaggenstaatcode, gefolgt von einer Zahl

Externe Registriernummer des Schiffes

XR

F

Detail Schiffsregistrierung; außen an der Schiffsseite angebrachte Kennziffer oder – sofern diese Kennziffer fehlt – IMO-Nummer

2.   Produktionsangaben

Datum

DA

O

Detail Tätigkeit; Datum der Erzeugung

Erzeugte Menge

QP

 

Detail Tätigkeit; produzierte Menge nach Arten/Tag

Name der Art

 

O

FAO-Artencode

Menge

 

O

Produktgesamtgewicht in kg

Aufmachungsform

 

O

Code Aufmachungsform (Anhang XI Teil E)

Menge

 

O

Produktgewicht (kg)

Code Aufmachungsform und Produktgewicht: nach Bedarf so viele Kombinationen wie nötig verwenden, um alle Produkte zu erfassen

Gesamterzeugung in dem Zeitraum

AP

 

Detail Tätigkeit; Gesamtproduktion nach Arten seit Einfahrt in den Regelungsbereich

Name der Art

 

O

FAO-Artencode

Menge

 

O

Produktgesamtgewicht in kg

Aufmachungsform

 

O

Code Aufmachungsform (Anhang XI Teil E)

Menge

 

O

Produktgewicht in Kilogramm

Code Aufmachungsform und Produktgewicht: nach Bedarf so viele Kombinationen wie nötig verwenden, um alle Produkte zu erfassen

3.   Verpackungsangaben

Name der Art

SN

F

Detail Tätigkeit; FAO-Artencode

Produktcode

PR

F

Detail Tätigkeit; Produktcode Anhang XI Teil E

Art der Verpackung

TY

F

Detail Tätigkeit; Art der Verpackung Anhang XI Teil F

Gewichtseinheit

NE

F

Detail Tätigkeit; Nettoproduktgewicht in kg

Stückzahl

NU

F

Detail Tätigkeit; Zahl der verpackten Einheiten

4.

Name und Anschrift des Kapitäns

MA

O

 

C.   Stauplan

(1)

Die verarbeiteten Fänge müssen derart gelagert und gekennzeichnet werden, dass dieselben Arten, Produktkategorien und Mengen bei Lagerung an verschiedenen Plätzen im Laderaum identifiziert werden können.

(2)

Der Lagerort der Produkte und die Mengen der Produkte an Bord in Kilogramm müssen aus dem Stauplan ersichtlich sein.

(3)

Der Stauplan muss täglich für den vorhergehenden Tag, der um 00.00 Uhr (UTC) beginnt und um 24.00 Uhr (UTC) endet, aktualisiert werden.


(1)  Alle Arten, von denen mehr als 50 kg gefangen werden, müssen gemeldet werden.

(2)  Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass seine Fischereifahrzeuge diese Information täglich oder je Hol bzw. Fangeinsatz oder beides übermittelt.

(3)  Obligatorisch, wenn aufgrund spezifischer Bewirtschaftungsmaßnahmen erforderlich.

(4)  Nur vorgeschrieben bei Inanspruchnahme einer Funkstation.

(5)  Zusätzlich zu dem Rufzeichen ist noch eine weitere Angabe zur Identifizierung des Schiffes vorgeschrieben.


ANHANG II

LISTE DER ARTEN

FAO-3-

Alpha-Code

Gebräuchliche deutsche Bezeichnung

Wissenschaftlicher Name

ALF

Schleimköpfe

Beryx spp.

ALC

Glattkopf

Alepocephalus bairdii

ANT

Blauhecht

Antimora rostrata

API

Katzenhaie

Apristurus spp.

ARG

Goldlachse

Argentina spp.

BLI

Blauleng

Molva dypterygia

BRF

Blaumaul

Helicolenus dactylopterus

BSF

Schwarzer Degenfisch

Aphanopus carbo

BSH

Blauhai

Prionace glauca

BSK

Riesenhai

Cetorhinus maximus

BSS

Wolfsbarsch

Dicentrarchus labrax

CAP

Lodde

Mallotus villosus

CAS

Gefleckter Katfisch

Anarhichas minor

CAT

Katfische

Anarhichas spp.

CFB

Schwarzer Fabricius-Dornhai

Centroscyllium fabricii

CMO

Seeratte

Chimaera monstrosa

COD

Kabeljau

Gadus morhua

COE

Meeraal

Conger conger

CYO

Portugiesenhai

Centroscymnus coelolepis

CYH

Kleine Tiefenseeratte

Hydrolagus mirabilis

CYP

Langnasen-Dornhai

Centroscymnus crepidater

DCA

Schnabeldornhai

Deania calceus

ELP

Wolfsfisch

Lycodes esmarkii

EPI

Teleskop-Kardinalfisch

Epigonus telescopus

FOR

Mittelmeer-Gabeldorsch

Phycis phycis

GAM

Maus-Katzenhai

Galeus murinus

GHL

Schwarzer Heilbutt

Reinhardtius hippoglossoides

GFB

Gabeldorsch

Phycis blennoides

GSK

Eishai

Somniosus microcephalus

GUP

Rauer Schlingerhai

Centrophorus granulosus

GUQ

Blattschuppiger Schlingerhai

Centrophorus squamosus

HAD

Schellfisch

Melanogrammus aeglefinus

HAL

Heilbutt

Hippoglossus hippoglossus

HER

Hering

Clupea harengus

HOM

Stöcker

Trachurus trachurus

HPR

Mittelmeer-Kaiserbarsch

Hoplostethus mediterraneus

HXC

Kragenhai

Chlamydoselachus anguineus

JAD

Schwarzbäuchiger Glattrochen

Raja nidarosiensus

KCD

Königskrabbe

Paralithodes camtschaticus

KEF

Rote Tiefseekrabbe

Chacon (Geyron) affinis

LIN

Leng

Molva molva

LUM

Seehase

Cyclopterus lumpus

MAC

Makrele

Scomber scombrus

MOR

Tiefseedorsche

Moridae

ORY

Atlantischer Sägebauch

Hoplosthethus atlanticus

OXN

Segelflossen-Meersau

Oxynotus paradoxus

PHO

Rissos Glattkopf

Alepocephalus rostratus

PLA

Raue Scharbe

Hippoglossoides platessoides

PLE

Scholle

Pleuronectes platessa

POC

Polardorsch

Boreogadus saida

POK

Seelachs

Pollachius virens

PRA

Tiefseegarnele

Pandalus borealis

REB

Tiefenbarsch

Sebastes mentella

RED

Rotbarsche

Sebastes spp.

REG

Goldbarsch

Sebastes marinus

RHG

Nordatlantik-Grenadier

Macrourus berglax

RIB

Atlantischer Tiefseedorsch

Mora moro

RNG

Grenadierfisch

Coryphaenoides rupestris

SBL

Grauhai

Hexanchus griseus

SBR

Nordische Meerbrasse

Pagellus bogaraveo

SCK

Schokoladenhai

Dalatias licha

SFS

Degenfisch

Lepidopus caudatus

SHL

Großer Schwarzer Dornhai

Etmopterus princeps

SHL

Kleiner Schwarzer Dornhai

Etmopterus spinax

SHO

Fleckhai

Galeus melastomus

RCT

Atlantische Rüsselchimäre

Rhinochimaera atlantica

RJG

Eisrochen

Raja hyperborea

RJY

Fyllasrochen

Raja fyllae

SFV

Kleiner Rotbarsch

Sebastes viviparus

SKA

Rochen

Raja spp.

SKH

Haie

Selachimorpha

SYR

Messerzahnhai

Scymnodon ringens

TJX

Drachenkopf

Trachyscorpia cristulata

USK

Lumb

Brosme brosme

WHB

Blauer Wittling

Micromesistius poutassou

WRF

Wrackbarsch

Polyprion americanus


ANHANG III

MELDUNG VON FÄNGEN, UMLADUNGEN UND POSITIONEN

1)   Meldung „FANG BEI DER EINFAHRT“

Datenfeld

Feldcode

Obligatorisch/Fakultativ

Bemerkungen

Aufzeichnungsbeginn

SR

O

Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung

Adresse

AD

O

Detail Meldung; Empfänger, „XNE“ für NEAFC

Seriennummer

SQ

O

Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr

Art der Meldung

TM

O

Detail Meldung; Art Meldung, „COE“ für Meldung „Fang bei der Einfahrt“

Rufzeichen

RC

O

Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen des Schiffs

Fangreisenummer

TN

F

Detail Tätigkeit; laufende Nummer der Fangreise im betreffenden Jahr

Name des Schiffs

NA

F

Detail Schiffsregistrierung; Name des Schiffes

EU-Flottenregisternummer (CFR)

IR

F

Detail Schiffsregistrierung. Einmalige Nummer des Schiffs der Vertragspartei als Mitgliedstaats-Alpha-3-ISO-Code, gefolgt von einer Kennungs-Zeichenkette (neun Zeichen).

Externe Kennnummer

XR

F

Detail Schiffsregistrierung; außen an der Schiffsseite angebrachte Kennziffer oder – sofern diese Kennziffer fehlt – IMO-Nummer

Breitengrad

LA

O

Detail Tätigkeit; Position zum Zeitpunkt der Übermittlung

Längengrad

LO

O

Detail Tätigkeit; Position zum Zeitpunkt der Übermittlung

Menge an Bord

OB

 

Detail Tätigkeit; Mengen an Bord, aufgeschlüsselt nach Arten, nach Bedarf kombiniert

Arten

 

O

FAO-Artencode

Lebendgewicht

 

O

Lebendgewicht in Kilogramm, auf die nächsten 100 kg gerundet

Datum

DA

O

Detail Meldung; Datum der Übermittlung

Zeit

TI

O

Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung

Aufzeichnungsende

ER

O

Systemdetail; Ende der Aufzeichnung


2)   Meldung „FANG“

Datenfeld

Feldcode

Obligatorisch/Fakultativ

Bemerkungen

Aufzeichnungsbeginn

SR

O

Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung

Adresse

AD

O

Detail Meldung; Empfänger, „XNE“ für NEAFC

Seriennummer

SQ

O

Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr

Art der Meldung

TM

O

Detail Meldung; „CAT“ für die Fangmeldung

Rufzeichen

RC

O

Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen des Schiffs

Fangreisenummer

TN

F

Detail Tätigkeit; laufende Nummer der Fangreise im betreffenden Jahr

Name des Schiffs

NA

F

Detail Schiffsregistrierung; Name des Schiffes

EU-Flottenregisternummer (CFR)

IR

F

Detail Schiffsregistrierung; einmalige Nummer des Schiffs der Vertragspartei als Mitgliedstaat-Alpha-3-ISO-Code, gefolgt von einer Kennungs-Zeichenkette (neun Zeichen).

Externe Kennnummer

XR

F

Detail Schiffsregistrierung; außen an der Schiffsseite angebrachte Kennziffer oder – sofern diese Kennziffer fehlt – IMO-Nummer

Breitengrad

LA

O (1)

Detail Tätigkeit; Position zum Zeitpunkt der Übermittlung

Längengrad

LO

O (1)

Detail Tätigkeit; Position zum Zeitpunkt der Übermittlung

Wochenfang

CA

 

Detail Tätigkeit; seit Beginn des Fischfangs im Regelungsbereich (2) oder seit der letzten „Fang“-Meldung an Bord behaltener Gesamtfang nach Arten, nach Bedarf kombiniert

Arten

 

O

FAO-Artencode

Lebendgewicht

 

O

Lebendgewicht in kg, auf die nächsten 100 kg gerundet

Fangtage

DF

O

Detail Tätigkeit; Anzahl der Fangtage im Regelungsbereich seit Beginn des Fischfangs oder der letzten „Fang“-Meldung

Datum

DA

O

Detail Meldung; Datum der Übermittlung

Zeit

TI

O

Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung

Aufzeichnungsende

ER

O

Systemdetail; Ende der Aufzeichnung


3)   Meldung „FANG BEI DER AUSFAHRT“

Datenfeld

Feldcode

Obligatorisch/Fakultativ

Bemerkungen

Aufzeichnungsbeginn

SR

O

Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung

Adresse

AD

O

Detail Meldung; Empfänger, „XNE“ für NEAFC

Seriennummer

SQ

O

Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr

Art der Meldung

TM

O

Detail Meldung; „COX“ für Meldung „Fang bei der Ausfahrt“

Rufzeichen

RC

O

Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen des Schiffs

Fangreisenummer

TN

F

Detail Tätigkeit; laufende Nummer der Fangreise im betreffenden Jahr

Name des Schiffs

NA

F

Detail Schiffsregistrierung; Name des Schiffes

EU-Flottenregisternummer (CFR)

IR

F

Detail Schiffsregistrierung; einmalige Nummer des Schiffs der Vertragspartei als Mitgliedstaats-Alpha-3-ISO-Code, gefolgt von einer Kennungs-Zeichenkette (neun Zeichen).

Externe Kennnummer

XR

F

Detail Schiffsregistrierung; außen an der Schiffsseite angebrachte Kennziffer oder – sofern diese Kennziffer fehlt – IMO-Nummer

Breite

LA

O (3)

Detail Tätigkeit; Position zum Zeitpunkt der Übermittlung

Länge

LO

O (3)

Detail Tätigkeit; Position zum Zeitpunkt der Übermittlung

Wochenfang

CA

 

Detail Tätigkeit; seit Beginn des Fischfangs im Regelungsbereich (4) oder seit der letzten „Fang“-Meldung an Bord behaltener Gesamtfang nach Arten, nach Bedarf kombiniert

Arten

 

O

FAO-Artencode

Lebendgewicht

 

O

Lebendgewicht in kg, auf die nächsten 100 kg gerundet

Fangtage

DF

O

Detail Tätigkeit; Anzahl der Fangtage im Regelungsbereich seit Beginn des Fischfangs oder der letzten „Fang“-Meldung

Datum

DA

O

Detail Meldung; Datum der Übermittlung

Zeit

TI

O

Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung

Aufzeichnungsende

ER

O

Systemdetail; Ende der Aufzeichnung


4)   Meldung „UMLADUNG“

Datenfeld

Feldcode

Obligatorisch/Fakultativ

Bemerkungen

Aufzeichnungsbeginn

SR

O

Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung

Adresse

AD

O

Detail Meldung; Empfänger, „XNE“ für NEAFC

Seriennummer

SQ

O

Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr

Art der Meldung

TM

O

Detail Meldung; „TRA“ für die Meldung Umladung

Rufzeichen

RC

O

Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen des Schiffs

Fangreisenummer

TN

F

Detail Tätigkeit; laufende Nummer der Fangreise im betreffenden Jahr

Name des Schiffs

NA

F

Detail Schiffsregistrierung; Name des Schiffes

EU-Flottenregisternummer der EU (CFR)

IR

F

Detail Schiffsregistrierung; einmalige Nummer des Schiffs der Vertragspartei als Mitgliedstaats-Alpha-3-ISO-Code, gefolgt von einer Kennungs-Zeichenkette (neun Zeichen).

Externe Kennnummer

XR

F

Detail Schiffsregistrierung; außen an der Schiffsseite angebrachte Kennziffer oder – sofern diese Kennziffer fehlt – IMO-Nummer

Aufgenommene oder abgegebene Menge

KG

 

Menge der im Regelungsbereich aufgenommenen oder abgegebenen Fänge, paarweise Aufschlüsselung nach Arten

Arten

 

O

FAO-Artencode

Lebendgewicht

 

O

Lebendgewicht in Kilogramm, auf die nächsten 100 kg gerundet

Umgeladen auf

TT

O (5)

Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen des Empfängerschiffs

Umgeladen von

TF

O (5)

Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen des Geberschiffs

Breitengrad

LA

O (6)

Detail Tätigkeit; geschätzter Breitengrad zum Zeitpunkt der geplanten Umladung

Längengrad

LO

O (6)

Detail Tätigkeit; geschätzter Längengrad zum Zeitpunkt der geplanten Umladung

Veranschlagtes Datum

PD

O (6)

Detail Tätigkeit; geschätztes Datum UTC der geplanten Umladung (JJJJMMTT)

Veranschlagte Uhrzeit

PT

O (6)

Detail Tätigkeit; geschätzte Uhrzeit UTC der geplanten Umladung (SSMM)

Datum

DA

O

Detail Meldung; Datum der Übermittlung

Zeit

TI

O

Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung

Aufzeichnungsende

ER

O

Systemdetail; Ende der Aufzeichnung


5)   Übertragung/Meldung „POSITION“

Datenfeld

Feldcode

Obligatorisch/Fakultativ

Bemerkungen

Aufzeichnungsbeginn

SR

O

Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung

Adresse

AD

O

Detail Meldung; Empfänger; „XNE“ für NEAFC

Seriennummer

SQ

O (7)

Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr

Art der Meldung

TM (8)

O

Detail Meldung; Art der Meldung, „POS“ für die Positionsmeldung/-übertragung via VMS oder bei defektem Satellitenortungsgerät auch auf anderem Weg

Rufzeichen

RC

O

Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen des Schiffs

Fangreisenummer

TN

F

Detail Tätigkeit; laufende Nummer der Fangreise im betreffenden Jahr

Name des Schiffs

NA

F

Detail Schiffsregistrierung; Name des Schiffes

EU-Flottenregisternummer (CFR)

IR

F

Detail Schiffsregistrierung; einmalige Nummer des Schiffs der Vertragspartei als Mitgliedstaats-Alpha-3-ISO-Code, gefolgt von einer Kennungs-Zeichenkette (neun Zeichen).

Externe Kennnummer

XR

F

Detail Schiffsregistrierung; außen an der Schiffsseite angebrachte Kennziffer oder – sofern diese Kennziffer fehlt – IMO-Nummer

Breitengrad

LA

O (9)

Detail Tätigkeit; Position zum Zeitpunkt der Übermittlung

Längengrad

LO

O (9)

Detail Tätigkeit; Position zum Zeitpunkt der Übermittlung

Breitengrad (dezimal)

LT

O (10)

Detail Tätigkeit; Position zum Zeitpunkt der Übermittlung

Längengrad (dezimal)

LG

O (10)

Detail Tätigkeit; Position zum Zeitpunkt der Übermittlung

Geschwindigkeit

SP

O

Detail Tätigkeit; Geschwindigkeit des Schiffs

Kurs

CO

O

Detail Tätigkeit; Kurs des Schiffs

Flaggenstaat

FS

M (11)

Detail Tätigkeit; Flaggenstaat des Schiffes

Datum

DA

O

Detail Meldung; Datum der Übermittlung

Zeit

TI

O

Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung

Aufzeichnungsende

ER

O

Systemdetail; Ende der Aufzeichnung


6)   Meldung „Anlande-HAFEN“

Datenfeld

Feldcode

Obligatorisch/Fakultativ

Bemerkungen

Aufzeichnungsbeginn

SR

O

Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung

Adresse

AD

O

Detail Meldung; Empfänger, „XNE“ für NEAFC

Seriennummer

SQ

O

Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr

Art der Meldung

TM

O

Detail Meldung; Art Meldung „POR“

Rufzeichen

RC

O

Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen des Schiffs

Fangreisenummer

TN

F

Detail Tätigkeit; laufende Nummer der Fangreise im betreffenden Jahr

Name des Schiffs

NA

F

Detail Schiffsregistrierung; Name des Schiffs

EU-Flottenregisternummer (CFR)

IR

F

Detail Schiffsregistrierung; einmalige Nummer des Schiffs der Vertragspartei – Alpha-3-ISO-Code, gefolgt von einer Kennungs-Zeichenkette (neun Zeichen).

Externe Kennnummer

XR

F

Detail Schiffsregistrierung; außen an der Schiffsseite angebrachte Kennziffer oder – sofern diese Kennziffer fehlt – IMO-Nummer

Breitengrad

LA

O (12)

Detail Tätigkeit; Position zum Zeitpunkt der Übermittlung

Längengrad

LO

O (12)

Detail Tätigkeit; Position zum Zeitpunkt der Übermittlung

Küstenstaat

CS

O

Detail Tätigkeit; Küstenstaat des Anlandehafens

Name des Hafens

PO

O

Detail Tätigkeit; Name des Anlandehafens

Veranschlagtes Datum

PD

O

Detail Tätigkeit; geschätztes Datum UTC, an dem der Kapitän plant, im Hafen zu sein (JJJJMMTT)

Veranschlagte Uhrzeit

PT

O

Detail Tätigkeit; geschätzte Uhrzeit UTC, zu der der Kapitän plant, im Hafen zu sein (SSMM)

Anzulandende Menge

KG

O

Detail Tätigkeit; im Hafen anzulandende Menge, aufgeschlüsselt nach Arten, nach Bedarf kombiniert

Arten

 

 

FAO-Artencode

Lebendgewicht

 

 

Lebendgewicht in kg, auf die nächsten 100 kg gerundet

Menge an Bord

OB

O

Detail Tätigkeit; Mengen an Bord, aufgeschlüsselt nach Arten, nach Bedarf kombiniert

Arten

 

 

FAO-Artencode

Lebendgewicht

 

 

Lebendgewicht in kg, auf die nächsten 100 kg gerundet

Datum

DA

O

Detail Meldung; Datum UTC der Übermittlung

Zeit

TI

O

Detail Meldung; Uhrzeit UTC der Übermittlung

Aufzeichnungsende

ER

O

Systemdetail; Ende der Aufzeichnung


7)   Meldung „STORNO“

Datenelement

Feldcode

Obligatorisch/Fakultativ

Bemerkungen

Aufzeichnungsbeginn

SR

O

Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung

Von

FR

O

Name des Absenders

Adresse

AD

O

Detail Meldung; Empfänger, „XNE“ für NEAFC

Art der Meldung

TM

O

Detail Meldung; Art Meldung, „CAN“ (13) für die Stornierungsmeldung

Rufzeichen

RC

O

Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen des Schiffs

Stornierte Meldung

CR

O

Detail Meldung; Aufzeichnungsnummer der zu stornierenden Meldung

Jahr der stornierten Meldung

YR

O

Detail Meldung; Jahr der zu stornierenden Meldung

Datum

DA

O

Detail Meldung; Datum der Übermittlung

Zeit

TI

O

Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung

Aufzeichnungsende

ER

O

Systemdetail; Ende der Aufzeichnung


(1)  Fakultativ bei Schiffen mit Satellitenüberwachungsanlage gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010.

(2)  D. h. die erste „Meldung FANG“ während der laufenden Fangreise im Regelungsbereich.

(3)  Fakultativ bei Schiffen mit Satellitenüberwachungsanlage gemäß Artikel 11der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010.

(4)  D. h. die erste Fangmeldung im Regelungsbereich während der laufenden Fangreise.

(5)  Je nach Fall

(6)  Fakultativ für Berichte, die vom Empfängerschiff nach der Umladung verschickt werden.

(7)  Fakultativ bei VMS-Meldung.

(8)  

 

Art der Meldung ist „ENT“ für die erste VMS-Meldung aus dem Regelungsbereich, die vom Fischereiüberwachungszentrum der Vertragspartei aufgezeichnet wird.

 

Art der Meldung ist „EXI“ für die erste VMS-Meldung außerhalb des Regelungsbereichs, die vom Fischereiüberwachungszentrum der Vertragspartei aufgezeichnet wird; die Detail des Längen- bzw. des Breitengrads ist bei dieser Art Meldung fakultativ.

 

Art der Meldung ist „MAN“ für Meldungen von Fischereifahrzeugen, deren Satellitenüberwachungsanlage defekt ist, entsprechend Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 404/2011.

(9)  Obligatorisch bei manueller Meldung.

(10)  Obligatorisch bei VMS-Meldung.

(11)  Obligatorisch; ausschließlich für Übertragungen zwischen dem NEAFC-Sekretariat und den FÜZ.

(12)  Fakultativ bei Schiffen mit Satellitenüberwachungsanlage.

(13)  Eine Stornierungsmeldung kann nicht dazu dienen, eine erfolgte Stornierungsmeldung wiederum zu stornieren.


ANHANG IV

INSPEKTORENAUSWEIS UND INSPEKTIONSZEICHEN

A.   Inspektorenausweis

Image

Image

Der Ausweis muss 10 × 7 cm groß sein und kann in Plastik eingeschweißt werden.

Die Farben des NEAFC-Inspektionswimpels sind in Anhang VI Abschnitt B angegeben.

Die Ausweisnummer setzt sich aus dem 3-Alpha-Ländercode und der vierstelligen Serien-nummer der Vertragspartei zusammen.

B.   NEAFC-Inspektionswimpel

1.

Zwei Wimpel, direkt übereinander, sind tagsüber bei normaler Sicht aufzuziehen.

Image

Der Abstand zwischen den Wimpeln darf höchstens einen Meter betragen.

Image

2.

Die Boote zum Übersetzen müssen ebenfalls einen Inspektionswimpel tragen. Dieser Wimpel darf halb so groß sein. Er darf auf der Schiffswand oder sonstigen Seiten des Bootes aufgemalt sein. In diesem Fall können die schwarzen Buchstaben „NE“ weggelassen werden.


ANHANG V

MELDUNG VON INSPEKTIONS- UND ÜBERWACHUNGSTÄTIGKEITEN

A.   Meldung der Ankunft eines Inspektions-/Überwachungsfahr- oder -flugzeugs im Regelungsbereich

Datenelement

Code

Obligatorisch/fakultativ

Bemerkungen

Aufzeichnungsbeginn

SR

O

Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung

Adresse

AD

O

Detail Meldung; Empfänger, „XNE“ für NEAFC

Von

FR

O

Detail Meldung; Adresse der übermittelnden Vertragspartei

Aufzeichnungsnummer

RN

O

Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr

Art der Meldung

TM

O

Detail Meldung; Art Meldung; „SEN“ für die Meldung der Ankunft eines Überwachungsfahr- oder -flugzeugs im Regelungsbereich

Aufzeichnungsdatum

RD

O

Detail Meldung; Datum der Übermittlung

Aufzeichnungszeit

RT

O

Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung

Überwachungsmittel

MI

O

Detail Überwachung; „VES“ für Schiff, „AIR“ für Flugzeug, „HEL“ für Hubschrauber

Rufzeichen

RC

O

Detail Überwachung; internationales Rufzeichen des Überwachungsfahr- oder -flugzeugs

ID bestellter Inspektoren

AI

O

Detail Überwachung; Ausweisnummer, erforderlichenfalls wiederholt

Datum

DA

O

Detail Überwachung; Datum der Ankunft (1)

Zeit

TI

O

Detail Überwachung; Uhrzeit der Ankunft (1)

Breitengrad

LA

O

Detail Überwachung; Position zum Zeitpunkt der Ankunft (1)

Längengrad

LO

O

Detail Überwachung; Position zum Zeitpunkt der Ankunft (1)

Aufzeichnungsende

ER

O

Systemdetail; kennzeichnet Ende der Aufzeichnung


B.   Meldung der Verlassens des Regelungsbereichs durch das Inspektions-/Überwachungsfahr-/-flugzeug

Datenelement

Code

Obligatorisch/fakultativ

Bemerkungen

Aufzeichnungsbeginn

SR

O

Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung

Adresse

AD

O

Detail Meldung; Empfänger, „XNE“ für NEAFC

Von

FR

O

Detail Meldung; Adresse der übermittelnden Vertragspartei

Aufzeichnungsnummer

RN

O

Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr

Art der Meldung

TM

O

Detail Meldung; Art Meldung; „SEX“ für die Meldung des Verlassens des Regelungsbereichs durch ein Überwachungsfahr- oder -flugzeug

Aufzeichnungsdatum

RD

O

Detail Meldung; Datum der Übermittlung

Aufzeichnungszeit

RT

O

Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung

Überwachungsmittel

MI

O

Detail Überwachung; „VES“ für Schiff, „AIR“ für Flugzeug, „HEL“ für Hubschrauber

Rufzeichen

RC

O

Detail Überwachung; internationales Rufzeichen des Überwachungsfahr-/-flugzeugs

Datum

DA

O

Detail Überwachung; Datum des Verlassens des Regelungsbereichs (2)

Zeit

TI

O

Detail Überwachung; Uhrzeit des Verlassens des Regelungsbereichs (2)

Breitengrad

LA

O

Detail Überwachung; Position zum Zeitpunkt des Verlassens des Regelungsbereichs (2)

Längengrad

LO

O

Detail Überwachung; Position zum Zeitpunkt des Verlassens des Regelungsbereichs (2)

Aufzeichnungsende

ER

O

Systemdetail; kennzeichnet Ende der Aufzeichnung


(1)  Schätzung, wenn die Meldung vor Ankunft des Überwachungsfahr- oder -flugzeugs übermittelt wird.

(2)  Identisch mit der Schätzung beim Detail Überwachung in der Meldung SEN, wenn die Meldung storniert wird.


ANHANG VI

SICHTUNGSMELDUNGEN UND ÜBERWACHUNGSBERICHTE

A.   Sichtungsmeldung NEAFC

Datenfeld

Code

Obligatorisch/Fakultativ

Bemerkungen

Aufzeichnungsbeginn

SR

O

Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung

Adresse

AD

O

Detail Meldung; Empfänger, „XNE“ für NEAFC

Von

FR

O

Detail Meldung; Adresse der übermittelnden Partei (Vertragspartei)

Aufzeichnungsnummer

RN

O

Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr

Art der Meldung

TM

O

Detail Meldung; Art Meldung; „OBS“ für Überwachungsmeldung

Rufzeichen

RC

O

Detail Überwachung; internationales Rufzeichen des Überwachungsfahr- oder -flugzeugs

Aufzeichnungsdatum

RD

O

Detail Meldung; Datum der Übermittlung

Aufzeichnungszeit

RT

O

Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung

Laufende Überwachungsnummer

OS

O

Detail Überwachung; laufende Einsatznummer

Datum

DA

O

Detail Überwachung; Datum der Schiffssichtung

Zeit

TI

O

Detail Überwachung; Uhrzeit der Schiffssichtung

Breitengrad

LA

O

Detail Überwachung; Breitengrad der Schiffssichtung

Längengrad

LO

O

Detail Überwachung; Längengrad der Schiffssichtung

Objektidentifizierung

OI

O

Detail Schiffsregistrierung; Rufzeichen des gesichteten Schiffes

Externe Kennnummer

XR

O

Detail Schiffsregistrierung; außen an der Schiffsseite angebrachte Kennziffer oder – sofern diese Kennziffer fehlt – IMO-Nummer

Name des Schiffs

NA

F

Detail Schiffsregistrierung; Name des Schiffes

Flaggenstaat

FS

O

Detail Schiffsregistrierung; Flaggenstaat des gesichteten Schiffes

Schiffstyp

TP

F

Schiffsmerkmale; Typ des gesichteten Schiffes

Geschwindigkeit

SP

F

Detail Überwachung; Geschwindigkeit des gesichteten Schiffes

Kurs

CO

F

Detail Überwachung; Kurs des gesichteten Schiffs

Tätigkeit

AC

O

Detail Überwachung; Tätigkeit des gesichteten Schiffes – Anhang XI Abschnitt B

Lichtbild

PH

O

Detail Überwachung; wurde das gesichtete Schiff fotografiert? „J“ oder „N“

Bemerkungen

MS

F

Detail Überwachung; kann frei formuliert werden; Abschluss der Meldung

Aufzeichnungsende

ER

O

Systemdetail; Ende der Aufzeichnung

Als tatsächlich identifiziert gilt nur ein Schiff, dessen Rufzeichen oder externe Kennziffer zu lesen ist.

Ist eine solche Identifizierung nicht möglich, sind die Gründe hierfür unter „Bemerkungen“ anzugeben.

B.   Überwachungsbericht NEAFC

VERTRAGSPARTEI

INSPEKTIONSSCHIFF:

TYP …

RUFZEICHEN: …

NEAFC-NUMMER …

INSPEKTOREN:

NAME …

NEAFC-NUMMER …

NAME …

NEAFC-NUMMER …

A.   KONTROLLEINSATZ

A1

ANKUNFT IM REGELUNGSBEREICH:

DATUM …

ZEIT …

UTC

BREITENGRAD …

LÄNGENGRAD …

A2

VERLASSEN DES REGELUNGSBEREICHS:

DATUM …

ZEIT …

UTC

BREITENGRAD …

LÄNGENGRAD …

A3

GERÄT ZUR POSITIONSBESTIMMUNG: …

B.   BEOBACHTUNGEN

B1

B2

B3

B4

B5

B6

B7

B8

B9

B10

B11

B12

Nr.

Datum

Zeit UTC

Position

Gesichtetes Schiff (1)

Internationales Rufzeichen Externe Kennzeichen

Flaggenstaat

Kurs/Geschwindigkeit

Schiffstyp

Tätigkeit

Foto Nr.o

Verstoß oder Beobachtung

Breite

Länge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Unterschrift des/der bevollmächtigten Inspektors/Inspektoren …

Unterschrift …


(1)  Identifizierung (Name/Nummer)


ANHANG VII

NEAFC-INSPEKTIONSBERICHT

VERTRAGSPARTEI:

 

INSPEKTIONSSCHIFF:

NAME

REGISTRIERNUMMER

RUFZEICHEN

NEAFC-NUMMER

INSPEKTOREN:

NAME

NEAFC-NUMMER

NAME

NEAFC-NUMMER

TEIL A.   ANGABEN ZUM INSPIZIERTEN SCHIFF

A.1.1.

IMO-Nummer …

A.1.2.

Internationales Rufzeichen …

A.1.3.

Name des Schiffs …

A.2.

Externe Kennnummer …

A.3.

Schiffstyp …

A.4.

Vom Kapitän des Inspektionsschiffs festgestellte Position

DATUM …

ZEIT … UTC

Breitengrad … Längengrad …

A.5.

Gerät zur Positionsbestimmung

A.6.

Flaggenstaat …

A.7.

Name und Anschrift des Kapitäns …

A.8.

Schiffstätigkeit …

A.9.

Vom Kapitän des inspizierten Schiffes festgestellte Position

DATUM …

ZEIT … UTC

Breitengrad … Längengrad …

A.10.

Gerät zur Positionsbestimmung

Etwaige Bemerkungen der Inspektoren: …

… Namenskürzel: …

TEIL B.   ÜBERPRÜFUNG  (1)

B.1.

Schiffsdokumente

Geprüft: J/N

B.1.1.

Genehmigung zur Fischerei im NEAFC-Regelungsbereich:

J/N

B.1.2.

Genehmigung zum Fang folgender quotengebundener Arten: …

 

B.1.3.

Gegebenenfalls

J/N

bescheinigte Zeichnung oder Beschreibung des Fischraums an Bord:

J/N

B.1.4.

Gegebenenfalls

J/N

bescheinigte Zeichnung oder Beschreibung der Kühlwassertanks an Bord:

J/N

B.1.5.

Gegebenenfalls

J/N

bescheinigte Eichtabelle der Kühlwassertanks an Bord:

J/N

Etwaige Bemerkungen der Inspektoren:

… Namenskürzel …


B.2.

Schiffsbewegungen / VMS

Geprüft: J/N

B.2.1.

Fangreise

B.2.2.

Meldungen / VMS

 

Ankunft im NEAFC-Regelungsbereich

Vorige Position mitgeteilt

VMS-Transponder installiert?

J/N

VMS-System einsatzbereit?

J/N

Datum

 

 

Wurden Berichte übermittelt?

J/N – wenn ja, folgende Angaben:

Zeit

 

 

a)

Meldung „Fang bei der Einfahrt“

Datum: …

Länge

 

 

b)

Wöchentl. Fangmeldung

Datum: …

Breite

 

 

c)

Umladung

Datum: …

Tage im NEAFC- Regelungsbereich

 

d)

Letzte manuelle Positionsmeldung

Datum: …

e)

Meldung „Fang bei der Ausfahrt“

Datum: …

B.3.   Erfassung des Fischereiaufwands und der Fänge

B.3.1.

Fischereilogbuch

Geprüft: J/N

B.3.1.1.

Alle Eintragungen in Übereinstimmung mit Artikel 9 (2):

J/N

B.3.1.1.1.

Falls nein, die unzureichenden oder fehlenden Eintragungen angeben:

 

a)

Logbuch ohne durchnummerierte Seiten;

b)

verwendetes Fanggerät;

c)

Eintragung der Fänge nach Arten und insgesamt;

d)

Fanggebiete/Ortsangabe;

e)

ggf.

J/N

Umladungen;

f)

ggf.

J/N

Übermittlung von Hailberichten;

g)

Bestätigung der Aufzeichnungen durch den Kapitän.

h)

sonstige: …


B.3.2

Produktionslogbuch und Stauplan

Geprüft: J/N

B.3.2.1.

Sind Produktionslogbuch und Stauplan vorgeschrieben?

J/N

B.3.2.2.

Produktionslogbuch liegt vor:

J/N

Falls nein, weiter zu Nummer 3.2.4

B.3.2.3.

Falls ja, Angaben:

VOLLSTÄNDIG/UNVOLLSTÄNDIG

B.3.2.3.1.

Falls nein, fehlende Information:

 

a)

Fänge an Bord, ausgedrückt in Fanggewicht nach Arten und kommerzieller Aufmachung;

b)

Umrechnungsfaktoren für jede Aufmachung;

c)

Bestätigung der Aufzeichnungen durch den Kapitän.

d)

sonstige: …

B.3.2.4.

Ein Stauplan wird geführt:

J/N

B.3.2.5.

Falls ja, Angaben:

VOLLSTÄNDIG/UNVOLLSTÄNDIG

B.3.2.5.1.

Falls nein, fehlende Information:

 

a)

Die Fänge sind nicht wie im Plan angegeben nach Arten und kommerzieller Aufmachung verstaut;

b)

Fänge im Fischraum nicht nach Arten und kommerzieller Aufmachung gekennzeichnet.

c)

sonstige: …


B.4.

Fänge an Bord

Geprüft: J/N

B.4.1.

Vom Kapitän aufgezeichnete Fänge

Arten

Deklarierte fangmengen an Bord

(in kg Lebendgewicht)

Sofern vorhanden

verarbeitete Mengen

(in kg Verarbeitungsgewicht)

Umrechnungsfaktor

An Bord (3)

Gefangen (4)

Umgeladen (5)

Insgesamt an Bord (6)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 


B.4.2.

Von den Inspektoren an Bord festgestellte Mengen

Arten

Menge

(in kg Verarbeitungsgewicht)

Volumen-/Dichtefaktor /Umrechnungsfaktor

Berechnete Mengen

(in kg Lebendgewicht)

Differenz % (7)

Beobachtungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

 

 


B.5.

Fanggerät und Markierungen

Geprüft: J/N

B.5.1.

Art des verwendeten Fanggeräts (Anhang II Anlage2(A) (8)): …

B.5.2.

Art des verwendeten Netzbeiwerks (Anhang II Anlage 2(B) (9)): …

B.5.3.

Stationäres Fanggerät gekennzeichnet:

J/N

Anmerkung: …

B.5.4.

Nicht benutztes Fanggerät sicher verstaut und festgemacht:

J/N

Anmerkungen: …


B.5.5.

Maschenöffnungen des verwendeten Fanggeräts

Geprüft: J/N

B.5.5.1.

Steert (gegebenenfalls einschließlich Tunnel – Probe von 20 Maschen)

Art des Fanggeräts (10)

ZUSTAND: NASS/TROCKEN

MATERIAL: …

Durchschnittliche Breite

Vorgeschriebene Größe

MASCHENÖFFNUNG (BREITE)

In Millimeter

(in mm)

(in mm)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


B.5.5.2.

Scheuerschutz - Proben von … Maschen

Art (12)

ZUSTAND: NASS/TROCKEN

MATERIAL: …

Durchschnittliche Breite

Vorgeschriebene Größe

MASCHENÖFFNUNG (BREITE)

In Millimeter

(in mm)

(in mm)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


B.5.5.3.

Übriges Netz – Probe von 20 Maschen

Art (14)

ZUSTAND: NASS/TROCKEN

MATERIAL: …

Durchschnittliche Breite

Vorgeschriebene Größe

MASCHENÖFFNUNG (BREITE)

In Millimeter

(in mm)

(in mm)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TEIL C.   EVALUIERUNG

C.1.

Fänge im letzten Hol

Geprüft: J/N

PROBENAHME: J/N

Gewicht: … in kg.

SCHÄTZUNG J/N

Arten

FAO-Alpha-Code

Gewicht der Arten

(Lebendgewicht in kg)

Anteil untermaßiger Fische

(in %)

Rückwürfe

(in %)

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

 

TEIL D.   ZUSAMMENARBEIT

D.1.

:

Grad der Zusammenarbeit als ausreichend erachtet

:

J/N

D.1.1.

:

Falls nicht, Mängel angeben

:

a)

der Inspektor wurde an der Ausübung seiner Pflichten gehindert;

b)

gefälschte oder verhüllte Kennzeichnung oder Registrierung des Fischereifahrzeugs;

c)

Verstecken, Verfälschen oder Beseitigen von Beweismaterial für eine Untersuchung;

d)

Besteigen bzw. Verlassen des Schiffes wurde nicht erleichtert;

e)

es wurde den Inspektoren nicht erlaubt, mit den Behörden der Flaggenvertragspartei und der mit der Prüfung befassten Vertragspartei in Verbindung zu treten;

f)

kein Zugang zu wichtigen Stellen, Brücken und Lagerräumen, zu Fängen (verarbeitet oder nicht), Netzen oder anderen Fanggeräten, Ausrüstungen und maßgeblichen Dokumenten.

Etwaige Bemerkungen der Inspektoren: …

… Namenskürzel: …

TEIL E.   VERSTÖSSE UND BEMERKUNGEN

E.1.

Festgestellte Verstöße

Artikel

NEAFC-Bestimmungen, gegen die verstoßen wurde; Zusammenfassung von Beobachtungen und sachdienlichen Fakten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verschluss-Nummer(n)

Belege, Unterlagen oder Fotografien

 

 

 

 

 

 

 

 

E.2.   Bemerkungen der Inspektoren

_

_

_

_

_

_

Namenskürzel: …

Zeugenaussage: _

_

_

Datum: _ Unterschrift: _

Name: _ Anschrift:_

E.3.   Bemerkungen des Kapitäns

_

_

_

_

_

_

Ich, Kapitän des Schiffs …, bestätige hiermit, heute eine Kopie dieses Berichts sowie Abzüge etwaiger Fotos erhalten zu haben. Meine Unterschrift stellt keine Anerkennung des Inhalts dieses Berichts dar, meine etwaigen eigenen Bemerkungen ausgenommen.

Unterschrift: _ Datum: _

TEIL F.   ERKLÄRUNG DER NEAFC-INSPEKTOREN

Am (Datum) … um (Uhrzeit) … UTC an Bord angekommen.

Datum … und Uhrzeit … UTC des Vonbordgehens

Ggf. Datum … und Uhrzeit … UTC der Beendigung der Inspektion.

Unterschrift des/der bevollmächtigten Inspektors/Inspektoren …

Name(n) des Inspektors/der Inspektoren …


(1)  Bei positivem Ergebnis J, bei negativem Ergebnis N ankreuzen, ansonsten die geforderten Angaben eintragen.

(2)  Artikel 9 der Regelung entspricht Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010.

(3)  Mengen an Bord bei Einfahrt in den NEAFC-Regelungsbereich

(4)  Mengen, die im NEAFC-Regelungsbereich gefangen und an Bord behalten wurden

(5)  Mengen, die im NEAFC-Regelungsbereich geladen (+) oder abgeladen (–) wurden

(6)  Bei Inspektion insgesamt als an Bord befindlich deklarierte Mengen

(7)  Differenz zwischen den von den Inspektoren an Bord festgestellten Mengen und den vom Kapitän als insgesamt an Bord befindlich deklarierten Mengen

(8)  Anhang II Anlage 2(A) der Regelung entspricht Anhang XI Teil C der vorliegenden Verordnung.

(9)  Anhang II Anlage 2(B) der Regelung entspricht Anhang XI Teil D der vorliegenden Verordnung.

(10)  Anhang II Anlage 2(A) ()

(11)  Anhang II Anlage 2(A) der Regelung entspricht Anhang XI Teil C der vorliegenden Verordnung.

(12)  Anhang II Anlage 2(B) ()

(13)  Anhang II Anlage 2(B) der Regelung entspricht Anhang XI Teil D der vorliegenden Verordnung.

(14)  Anhang II Anlage 2(B)


ANHANG VIII

FORMBLÄTTER FÜR HAFENSTAATKONTROLLEN

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ANHANG IX

FORMBLATT FÜR KONTROLLEN

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ANHANG X

DATENAUSTAUSCHFORMAT UND -PROTOKOLLE

A.   Datenaustauschformat

1.

Datenmerkmale gemäß ISO 8859.1

2.

Jede Datenübertragung ist folgendermaßen aufgebaut:

 

ein doppelter Schrägstrich (//) und die Buchstaben „SR“ stehen für den Beginn einer Meldung;

 

ein doppelter Schrägstrich (//) und ein Feldcode bedeuten den Beginn eines Datenfelds;

 

ein einfacher Schrägstrich (/) trennt den Feldcode und die Daten;

 

Datenpaare werden durch Leertaste getrennt;

 

die Buchstaben „ER“ und ein doppelter Schrägstrich (//) bedeuten das Ende einer Aufzeichnung.

B.   Datenaustauschprotokolle

Datenaustauschprotokolle für die elektronische Übertragung von Berichten und Meldungen zwischen den Vertragsparteien und dem Sekretariat sind ordnungsgemäß zu prüfen.

C.1   Format für den elektronischen Austausch von Fischereiüberwachungsdaten

Kategorie

Datenelement

Feldcode

Art

Inhalt

Definitionen

Systemdetails Details

Aufzeichnungsbeginn

SR

 

 

Kennzeichnet Beginn der Aufzeichnung

Aufzeichnungsende

ER

 

 

Kennzeichnet Ende der Aufzeichnung

Rückmeldung

RS

Char*3

Codes

ACK / NAK = Bestätigt / Nicht Bestätigt

Fehlerrückmeldung

RE

Num*3

001 – 999

Codes zur Angabe von Fehlern, die das Betriebszentrum festgestellt hat

Meldung Einzelheiten

Adresse Empfänger

AD

Char*3

ISO-3166 Adresse

Adresse der Stelle, bei der die Meldung eingeht, „XNE“ für NEAFC

Von

FR

Char*3

ISO-3166 Adresse

Adresse der übermittelnden Partei (Vertragspartei)

Art der Meldung

TM

Char*3

Code

Die ersten drei Buchstaben der Meldungsart

Seriennummer

SQ

Num*6

NNNNNN

Laufende Nummer der Aufzeichnung

Aufzeichnungsnummer

RN

Num*6

NNNNNN

Laufende Nummer der Aufzeichnung im betreffenden Jahr

Aufzeichnungsdatum

RD

Num*8

JJJJMMTT

Jahr, Monat, Tag

Aufzeichnungszeit

RT

Num*4

SSMM

Stunde und Minuten in UTC

Datum

DA

Num*8

JJJJMMTT

Jahr, Monat, Tag

Zeit

TI

Num*4

SSMM

Stunde und Minuten in UTC

Stornierte Meldung

CR

Num*6

NNNNNN

Nummer der zu stornierenden Meldung

Jahr der zu stornierenden Meldung

YR

Num*4

NNNN

Jahr der zu stornierenden Meldung

Schiff Registrierung Details

Rufzeichen

RC

Char*7

IRCS-Code

Internationales Rufzeichen des Schiffes

Name des Schiffs

NA

Char*30

 

Name des Schiffs

Externe Kennnummer

XR

Char*14

 

Außen an der Schiffsseite angebrachte Kennziffer oder – sofern diese Kennziffer fehlt – IMO-Nummer

Flaggenstaat

FS

Char*3

ISO-3166

Registrierstaat

Interne Referenznummer der Vertragspartei

IR

Char*3

ISO-3166

Dem Schiff vom Flaggenstaat bei der Registrierung zugeteilte Nummer

Num*9

+ max. 9N

Hafenname

PO

Char*20

 

Registrierhafen des Schiffes

Schiffseigner

VO

Char*60

 

Name und Anschrift des Schiffseigners

Schiffscharterer

VC

Char*60

 

Name und Anschrift des Charterers

Schiff Schiffsmerkmale Details

Schiffskapazität

VT

Char*2

„OC“/„LC“

„OC“ Osloer Übereinkommen 1947/„LC“ Internationales Schiffsvermessungsübereinkommen London 1969

Einheit

 

Num*4

Tonnage

Kapazität des Schiffes in Tonnen

Schiffsleistung

VP

Char*2

0-99999

Angabe, ob in „PS“ oder „kW“ ausgedrückt

Einheit

 

Num*5

 

Gesamtleistung der Hauptmaschine

Schiffslänge

VL

Char*2

„OA“/„PP“

„OA“ Länge über alles, „PP“ Länge zwischen den Loten

 

 

Num*3

Länge in Metern

Gesamtlänge des Schiffes in Metern, auf ganze Meter auf- oder abgerundet

Schiffstyp

TP

Char*3

Code

Gemäß Anhang XI Teil A

Fanggerät

GE

Char*3

FAO-Code

Internationale Klassifizierung der Fanggeräte (Anhang XI Teil C)

Fangerlaubnis Details

Ausstellungsdatum

IS

Num*8

JJJJMMTT

Datum der Fanggenehmigung für eine oder mehrere regulierte Arten

Regulierte Bestände

RR

Char*3

FAO-Artencode

FAO-Artencode für den regulierten Bestand

Anfangsdatum

SD

Num*8

JJJJMMTT

Tag, von dem an die Genehmigung/Aussetzung gilt

Enddatum

ED

Num*8

JJJJMMTT

Tag, an dem die Fanggenehmigung für einen regulierten Bestand abläuft

Eingeschränkte Genehmigung

LU

Char*1

 

Mit „J“ oder „N“ angeben, ob eine eingeschränkte Genehmigung vorliegt oder nicht

Gebiet

RA

Char*6

ICES-Code

Verbotente Gebiete

Name der Art

SN

Char*3

FAO-Artencode

Verbotene Arten

Details Tätigkeit

Breitengrad

LA

Char*5

NDDMM *WGS-84)

z. B. //LA/N6235 = 62°35′ Nord

Längengrad

LO

Char*6

E/WDDDMM (WGS-84)

z. B. //LO/W02134 = 21°34′ West

Breitengrad (dezimal)

LT

Char*7

+/-DD.ddd1

Negative Werte bei Breitengraden in der südlichen Hemisphäre1 (WGS84)

Längengrad (dezimal)

LG

Char*8

+/-DDD.ddd1

negative Werte bei Längengraden in der westlichen Hemisphäre1 (WGS84)

Fangreisenummer

TN

Num*3

001-999

Nummer der Fangreise im laufenden Jahr

Fangtage

DF

Num*3

1 – 365

Anzahl der Tage, die das Schiff während seiner Fangreise im Regelungsbereich verbracht hat

Veranschlagtes Datum

PD

Num*8

JJJJMMTT

Geschätztes UTC-Datum für die Zukunft

Veranschlagte Uhrzeit

PT

Num*4

SSMM

Geschätzte UTC-Uhrzeit für die Zukunft

Wochenfang

CA

 

 

Gesamtmenge der an Bord behaltenen Fänge nach Arten, in auf- oder abgerundeten Kilogramm Lebendgewicht, seit Einfahrt in den Regelungsbereich bzw. seit Übermittlung der letzen Fangmeldung während derselben Reise, nach Bedarf kombiniert

Art

 

Char*3

FAO-Artencode

 

Menge

 

Num*7

0-9999999

 

Menge an Bord

OB

 

 

Fangmenge an Bord des Schiffes, aufgeschlüsselt nach Arten, in auf- oder abgerundeten Kilogramm Lebendgewicht, nach Bedarf kombiniert

Art

 

Char*3

FAO-Code

 

Menge

 

Num*7

0-9999999

 

Umgeladene Arten

KG

 

 

Angabe der Mengen, die während des Einsatzes im Regelungsbereich zwischen Schiffen umgeladen wurden, aufgeschlüsselt nach Arten, in auf- oder abgerundeten Kilogramm Lebendgewicht

Art

 

Char*3

FAO-Codes paarweise kombiniert

 

Menge

 

Num*7

0-9999999

 

Umgeladen von

TF

Char*7

IRCS-Code

Internationales Rufzeichen des Geberschiffs

Umgeladen auf

TT

Char*7

IRCS-Code

Internationales Rufzeichen des Empfängerschiffs

Küstenstaat

CS

Char*3

ISO-3166

Küstenstaat

Hafenname

PO

Char*20

 

Name des Hafens

Details Fangmeldung

Fang

CA

 

 

Zusammengesetzte Fänge, die von Fischereifahrzeugen der Vertragspartei angelandet oder umgeladen wurden, aufgeschlüsselt nach den aufgelisteten Arten, in aufgerundeten Tonnen Lebendgewicht, nach Bedarf kombiniert

Art

 

Char*3

FAO-Artencode

 

Menge

 

Num*6

0-9999999

 

Gesamtfang

CC

 

 

Zusammengesetzter Gesamtfang, der von Schiffen der Vertragspartei angelandet oder umgeladen wurde, aufgeschlüsselt nach den aufgelisteten Arten, in aufgerundeten Tonnen Lebendgewicht, nach Bedarf kombiniert

Art

 

Char*3

FAO-Artencode

 

Menge

 

Num*6

0-9999999

 

Gebiet

RA

Char*6

ICES-/NAFO-Codes

Code für das betreffende Fanggebiet

Fischereizone

ZO

Char*3

ISO-3166

Code für die Fischereizone einer Vertragspartei

Jahr und Monat

YM

Num*6

JJJJMM

Jahr und Monat, auf die sich die Aufstellung bezieht

Details Überwachung/Beobachtungen

Breitengrad

LA

Char*5

NDDMM (WGS-84)

z. B. //LA/N6535 = 65°35′ Nord

Längengrad

LO

Char*6

E/WDDDMM (WGS-84)

z. B. //LO/W02134 = 21°34′ West

Geschwindigkeit

SP

Num*3

Knoten * 10

z. B. //SP/105 = 10,5 Knoten

Kurs

CO

Num*3

360°-Einteilung

z. B. //CO/270 = 270°

Tätigkeit

AC

Char*3

Tätigkeitscode

Die ersten drei Buchstaben der Tätigkeit, s. Anhang XI Teil B

Überwachungsmittel

MI

Char*3

NEAFC-Code

„VES“ = Schiff, „AIR“ = Flugzeug, „HEL“ = Hubschrauber

Bestellter Inspektor

AI

Char*7

NEAFC-Code

ISO-3166-Code für die Vertragspartei, gefolgt von einer vierstelligen Zahl, ggf. wiederholt

Beobachtungsnummer

OS

Num*3

0 - 999

Laufende Nummer der Beobachtung während des betreffenden Patrouilleneinsatzes im Regelungsbereich

Datum der Sichtung

DA

Num*8

JJJJMMTT

Tag, an dem das Schiff gesichtet wird

Uhrzeit der Sichtung

TI

Num*4

SSMM

Uhrzeit in UTC, zu der das Schiff gesichtet wird

Objektidentifizierung

OI

Char*7

IRCS-Code

Internationales Rufzeichen des gesichteten Schiffes

Foto

PH

Char*1

 

Wurde ein Foto gemacht? „J“ oder „N“

Text nach Belieben

MS

Char*255

 

freie Anmerkungen

C.2   Feldcodes, die in den Anhängen verwendet werden, aber nicht beim elektronischen Datenaustausch zwischen dem NEAFC-Sekretariat und den Vertragsparteien

Kategorie

Datenelement

Feldcode

Art

Inhalt

Definitionen

Fischereilogbuch

Tägliche Fangmengen

CD

 

 

An Bord befindliche Gesamtfänge nach Art und Zahl der Fangeinsätze während eines Zeitraums von 24 Stunden

Art

 

Char*3

FAO-Artencode

FAO-Artencode für in Anhang II aufgeführte Arten

Menge

 

Num*7

0-9999999

Lebendgewicht in kg

Gesamtzahl der Hols/Fangeinsätze pro Tag

FO

Num*6

0-999999

Zahl der Fangeinsätze (Hols) pro 24 Stunden

Rückwürfe

RJ

 

 

Gefangene und zurückgeworfene Menge je Art

Art

 

Char*3

FAO-Artencode

FAO-Artencode

Menge

 

Num*7

0-9999999

Lebendgewicht in kg

Art der Übermittlung

TU

 

 

Name der Funkstation, die für die Übermittlung der Meldung eingesetzt wird

Name des Kapitäns

MA

Char*30

 

Name des Kapitäns

Produktionslogbuch

Erzeugte Menge

QP

 

 

Erzeugte Menge, nach Art und Tag

Name der Art

 

 

 

FAO-Artencode

Menge

 

 

 

Produktgesamtgewicht in kg

Aufmachungsform

 

 

 

Code Aufmachungsform (Anhang XI Teil E)

Menge

 

 

 

Produktgewicht (kg)

 

 

 

 

Code Aufmachungsform und Produktgewicht: nach Bedarf so viele Kombinationen wie nötig verwenden, um alle Produkte zu erfassen

Gesamterzeugung in dem Zeitraum

AP

 

 

Gesamtproduktion seit Einfahrt in den Regelungsbereich nach Art

Name der Art

 

 

 

FAO-Artencode

Menge

 

 

 

Produktgesamtgewicht in kg

Aufmachungsform

 

 

 

Code Aufmachungsform (Anhang XI Teil E)

Menge

 

 

 

Produktgewicht (kg)

 

 

 

 

Code Aufmachungsform und Produktgewicht: nach Bedarf so viele Kombinationen wie nötig verwenden, um alle Produkte zu erfassen

Produktcode

PR

Char*1

 

Produktcode Anhang XI Teil E

Art der Verpackung

TY

Char*3

 

Art der Verpackung Anhang XI Teil F

Gewichtseinheit

NE

 

 

Produkt-Nettogewicht in kg

Zahl der Einheiten

NU

 

 

Zahl der Einheiten

C.3   In C.1 und C.2 genannte Feldcodes, alphabetisch geordnet

Feldcode

Datenfeld

In Bericht oder Meldung

AC

Tätigkeit

OBS

AD

Adresse Empfänger

Alle

AI

Bestellter Inspektor

SEN

AP

Gesamterzeugung in dem Zeitraum

Produktionslogbuch

CA

Fang

REP, JUR ,CAT, COX, Logbuch

CC

Gesamtfang

REP, JUR, Logbuch

CD

Tägliche Fangmengen

Fischereilogbuch

CO

Kurs

OBS

CR

Stornierte Meldung

CAN

CS

Küstenstaat

POR

DA

Datum

COE, CAT, COX, TRA, POR, POS, ENT, EXI, MAN, SEN, SEX, OBS, Logbuch, Produktionslogbuch, RET

DF

Fangtage

CAT, COX

ED

Enddatum

LIM, AUT

ER

Aufzeichnungsende

Alle

FO

Gesamtzahl der Hols/Fangeinsätze pro Tag

Fischereilogbuch

FR

Von

Alle

FS

Flaggenstaat

NOT, OBS

GE

Fanggerät

NOT, Logbuch

IR

Interne Referenznummer der Vertragspartei

NOT, WIT, LIM, AUT, SUS, COE, CAT, COX, TRA, POR, POS, ENT, EXI, MAN, Logbuch, Produktionslogbuch

IS

Ausstellungsdatum

AUT

KG

Umgeladene Arten

TRA, POR, Logbuch

LA

Breitengrad

COE, CAT, COX, TRA, POR, MAN, SEN, SEX, OBS, Logbuch

LG

Längengrad (dezimal)

POS, ENT

LO

Längengrad

COE, CAT, COX, TRA, POR, MAN, SEN, SEX, OBS, Logbuch

LT

Breitengrad (dezimal)

POS, ENT

LU

Eingeschränkte Genehmigung

NOT

MA

Name des Kapitäns

Logbuch, Produktionslogbuch

MI

Überwachungsmittel

SEN, SEX

MS

Text nach Belieben

OBS

NA

Name des Schiffs

NOT, WIT, LIM, AUT, SUS, COE, CAT, COX, TRA, POR, POS, ENT, EXI, MAN, OBS, Logbuch, Produktionslogbuch

NE

Gewichtseinheit

Produktionslogbuch

NU

Zahl der Einheiten

Produktionslogbuch

OB

Menge an Bord

COE, POR, Logbuch

OI

Objektidentifizierung

OBS

OS

Beobachtungsnummer

OBS

PD

Veranschlagtes Datum

TRA, POR

PH

Foto

OBS

PO

Hafenname

NOT, POR

PR

Produktcode

Produktionslogbuch

PT

Veranschlagte Uhrzeit

TRA, POR

QP

Erzeugte Menge

Produktionslogbuch

RA

Bereich

REP, JUR, LIM, Logbuch

RC

Rufzeichen

Alle

RD

Aufzeichnungsdatum

Alle

RE

Fehlerrückmeldung

RET

RJ

Rückwürfe

Logbuch

RN

Aufzeichnungsnummer

Alle

RR

Regulierte Bestände

AUT, SUS

RS

Empfang

RET

RT

Aufzeichnungszeit

Alle

SD

Anfangsdatum

WIT, LIM, AUT, SUS

SN

Artenname

Produktionslogbuch, LIM

SP

Geschwindigkeit

OBS

SQ

Seriennummer

COE, CAT, COX, TRA, POR, POS, ENT, EXI, MAN

SR

Aufzeichnungsbeginn

Alle

TF

Umgeladen von

TRA, Logbuch

TI

Zeit

Alle

TM

Art der Meldung

Alle, ausgenommen Logbuch und Produktionslogbuch

TN

Fangreisenummer

ENT, COE, CAT, COX, EXI, POS, MAN, TRA, POR, Logbuch

TP

Schiffstyp

NOT, OBS

TT

Umgeladen auf

TRA, Logbuch

TU

Art der Übermittlung

Logbuch

TY

Art der Verpackung

Produktionslogbuch

VC

Schiffscharterer

NOT

VL

Schiffslänge

NOT

VO

Schiffseigner

NOT

VP

Schiffsleistung

NOT

VT

Schiffskapazität

NOT

XR

Externe Kennnummer

NOT, OBS, COE, CAT, COX, TRA, POS, MAN, POR, WIT, AUT, LIM, SUS

YM

Jahr und Monat

REP, JUR

YR

Jahr der stornierten Meldung

CAN

ZO

Fischereizone

JUR

D. 1   Aufbau der Berichte und Meldungen gemäß Anhang III bei Weiterleitung durch die Mitgliedstaaten an das NEAFC-Sekretariat

Die Mitgliedstaaten leiten gegebenenfalls Berichte und Meldungen ihrer Schiffe gemäß den Artikeln 9 und 11 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 mit folgenden Änderungen an das Sekretariat weiter:

als Adresse (AD) wird die Adresse des NEAFC-Sekretariats angegeben (XNE);

die Datenfelder „Aufzeichnungsdatum“ (RD), „Aufzeichnungszeit“ (RT), „Aufzeichnungsnummer“ (RN) und „Absender“ (FR) sind einzufügen.

D. 2   Rückmeldungen

Auf Wunsch einer Vertragspartei schickt das NEAFC-Sekretariat, wenn es eine elektronische Meldung erhält, eine Empfangsbestätigung.

a)

Format der Rückmeldung:

Datenelement

Feldcode

Obligatorisch/Fakultativ

Bemerkungen

Aufzeichnungsbeginn

SR

O

Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung

Adresse

AD

O

Detail Meldung; Empfänger, Vertragspartei, von der die Meldung kam

Von

FR

O

Detail Meldung; XNE für NEAFC (Absender der Rückmeldung)

Art der Meldung

TM

O

Detail Meldung; Art Meldung, RET für Rückmeldung

Seriennummer

SQ

F

Detail Erfassung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr, kopiert von der eingegangenen Meldung

Rufzeichen

RC

F

Detail Erfassung; internationales Rufzeichen des Schiffes, kopiert von der eingegangenen Meldung

Empfang

RS

O

Detail Erfassung; Code, mit dem der korrekte Empfang bestätigt wird oder nicht (ACK oder NAK)

Fehlerrückmeldung

RE

F

Detail Erfassung; Ziffern zur Kennzeichnung der Fehlerart; vgl. Tabelle b) für Fehlerrückmeldungen

Nummer des Eintrags

RN

O

Detail Erfassung; Referenznummer der eingegangenen Meldung

Datum

DA

O

Detail Meldung; Datum der Übermittlung der RET-Meldung

Zeit

TI

O

Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung der RET-Meldung

Aufzeichnungsende

ER

O

Systemdetail; Ende der Aufzeichnung

b)

Fehlerrückmeldung:

Betreff/Anhang

Fehlerhafte Meldung

Fehlerursache

Folgemaßnahme erforderlich

Akzeptiert

Mitteilung

101

 

Meldung unleserlich

 

102

 

Datenwert oder –größe außerhalb des Normalbereichs

 

104

 

Obligatorische Angaben fehlen

 

105

 

Diese Meldung ist ein Duplikat und hat den Status „nicht bestätigt“ (NAK), weil dies ihrem Status beim vorhergehenden Empfang entspricht.

 

106

 

Unzulässige Datenquelle

 

 

150

Sequenzfehler

 

 

151

Datum / Uhrzeit in der Zukunft

 

 

155

Diese Meldung ist ein Duplikat und hat den Status „bestätigt“ (ACK), weil dies ihrem Status beim vorhergehenden Empfang entspricht.

Anhang I

 

250

Versuch einer wiederholten Notifizierung eines Schiffs

 

 

251

Schiff nicht notifiziert

 

 

252

Art weder AUT noch LIM noch SUS

Anhang III

301

 

Fang vor Fang bei der Einfahrt

 

302

 

Umladung vor Fang bei der Einfahrt

 

303

 

Fang bei der Ausfahrt vor Fang bei der Einfahrt

 

304

 

Keine Positionsmeldung (CAT, TRA, COX)

 

 

350

Positionsmeldung ohne Fang bei der Einfahrt

Anhang VIII

401

 

Überwachung Ausfahrt vor Überwachung Einfahrt

 

 

450

Beobachtung ohne Überwachung bei der Einfahrt

 

 

451

Inspektoren oder Inspektionsschiff nicht gemeldet


ANHANG XI

CODES ZUR VERWENDUNG IN ALLEN MITTEILUNGEN AN DAS NEAFC-SEKRETARIAT

A.   Wichtigste Schiffstypen

FAO-Code

Schiffstyp

BO

Schutzschiff

CO

Ausbildungsschiff

DB

Dredgenfischer — Unterbrochenes Schleppen

DM

Dredgenfischer — Ununterbrochenes Schleppen

DO

Baumkurrenfänger

DOX

Dredgenfischer o. n. A.

FO

Fischtransporter

FX

Fischereifahrzeug o. n. A.

GO

Kiemennetzfänger

HOX

Mutterschiff o. n. A.

HSF

Fabrikmutterschiff

KO

Krankenhausschiff

LH

Handleinenfischer

LL

Langleinenfischer

LO

Leinenfischer

LP

Angelfischereifahrzeug

LT

Schleppangelfischer

MO

Mehrzweckschiff

MSN

Waden-Leinenfischer (Handleine)

MTG

Trawler/Treibnetzfischer

MTS

Trawler/Ringwadenfischer

NB

Senknetzfischer/Begleitschiff

NO

Senknetzfischer

NOX

Senknetzfischer o. n. A.

PO

Pumpen verwendende Fischereifahrzeuge

SN

Wadenfischer, Grundzugnetz

SO

Wadenfischer

SOX

Wadenfischer o. n. A.

SP

Ringwadenfischer

SPE

Ringwadenfischer, europäischer Typ

SPT

Thunfischwadenfänger

TO

Trawler

TOX

Trawler o. n. A.

TS

Trawler, Seitenfänger

TSF

Seitenfänger, Froster

TSW

Seitenfänger, Frischfisch

TT

Trawler, Heckfänger

TTF

Heckfänger, Froster

TTP

Heckfänger, Fabrikschiff

TU

Trawler mit Ausleger

WO

Fallensteller

WOP

Reusenfischer

WOX

Fallensteller o. n. A.

ZO

Fischereiforschungsschiff

DRN

Treibnetzfischer

o. n. A. = ohne nähere Angaben


B.   Hauptbetriebsarten

Alpha-Code

Kategorie

ANC

Ankern

DRI

Treiben

FIS

Fischfang

HAU

Einholen/Ziehen

PRO

Verarbeitung

STE

Fahrt

TRX

Umladen, Be- oder Entladen

OTH

Sonstige (anzugeben)


C.   Hauptfanggeräte

FAO-Alpha-Code

Fanggerät

Umschließungsnetze

PS

Mit Schließleine

PS1

Einschiffwadennetz

PS2

Zweischiffwadennetz

Waden

SSC

Schottisches Wadennetz

Schleppnetze-Grundfischfang

OTB

Grundscherbrettnetz

PTB

Zweischiffgrundschleppnetz

TBN

Grundschleppnetz Kaisergranat

TBS

Grundschleppnetz Garnelen

OTT

Scherbrett-Hosennetz

Schleppnetze – Pelagischer Fischfang

OTM

Pelagisches Scherbrettnetz

PTM

Pelagisches Zweischiffschleppnetz

Kiemen- und Verwickelnetze

GNS

Stationäres Kiemennetz

GND

Treibnetze

GEN

Kiemen- und Verwickelnetze (ohne nähere Angaben)

Fischfallen

FPO

Korbreusen

Haken und Leinen

LHP

Handleinen/Angeln

LHM

Mechanisierte Angelrute

LLS

Stationäre Langleinen

LLD

Treibende Langleinen

LL

Langleine

LTL

Schleppangeln

LX

Leinen und Haken

Erntegeräte

HMP

Fischpumpen


D.   Hauptarten von Netzvorrichtungen und Netzbeiwerk

FAO-3-Alpha-Code

Beiwerk oder Vorrichtung

BSC

Unterseiten-Scheuerschutz

TSC

Oberseiten-Scheuerschutz

SBG

Hievsteert

CPP

Scheuerschutzmanschette

CDL

Steertleine (Codleine)

LST

Teilstropp

RST

Rundstropp

FLP

Flapper

SNT

Siebnetz

SRP

Verstärkungstau

TQT

Torquette

MLT

Mittellasche eines Hosen-Steerts

STL

Lasche

LAR

Laschverstärkung (Bortenleine)

FLT

Schwimmer

EMD

Elektromechanische Vorrichtungen

KTE

Höhenscherbrett

SPG

Trenngitter

SMP

Quadratmaschenblatt

CSS

Eigentlicher Steert

OTH

Sonstige (anzugeben)


E.   Codes Aufmachungsformen

Alpha-3-Code

Aufmachung

Beschreibung

CBF

Kabeljau-Doppelfilet (Escalado)

HEA mit Haut, mit Mittelgräte, mit Schwanz

CLA

Scheren

Nur Scheren

DWT

ICCAT-Code

Ausgenommen, ohne Kiemen, ohne Teil des Kopfes und ohne Flossen

FIL

Filetiert

HEA + GUT + TLD + ohne Gräten, jeder Fisch ergibt zwei Filets

FIS

Filetiert und enthäutet

FIL + SKI, jeder Fisch ergibt zwei Filets, die nicht zusammenhängen

FSB

Filetiert, mit Haut und Gräten

Filetiert, mit Haut und Gräten

FSP

Filetiert, enthäutet, mit Stehgräten

Filetiert, Haut entfernt, mit Stehgräten

GHT

Ausgenommen, ohne Kopf und ohne Schwanz

GUH + TLD

GUG

Ausgenommen und ohne Kiemen

Eingeweide und Kiemen entfernt

GUH

Ausgenommen und ohne Kopf

Eingeweide und Kopf entfernt

GUL

Ausgenommen, mit Leber

GUT ohne Entfernen der Leber

GUS

Ausgenommen, ohne Kopf und enthäutet

GUH + SKI

GUT

Ausgenommen

Alle Eingeweide entfernt

HEA

Ohne Kopf

Kopf entfernt

HET

Ohne Kopf und ohne Schwanz

Ohne Kopf und Schwanz

JAP

Japanisch zugeschnitten

Querschnitt – Entfernen aller Teile von Kopf bis Bauch

JAT

Japanisch zugeschnitten und ohne Schwanz

Japanisch zugeschnitten, Schwanz entfernt

LAP

Lappen

Doppelfilet, HEA, mit Haut, Schwanz und Flossen

LVR

Leber

Nur Leber. Bei gemeinsamer Aufmachung (*) den Code LVR-C verwenden

OTH

Andere

Andere Aufmachungen

ROE

Rogen und Fischmilch

Nur Rogen und Fischmilch. Bei gemeinsamer Aufmachung (*) den Code ROE-C verwenden

SAD

Trocken gesalzen

Kopf entfernt, mit Haut, mit Mittelgräte, mit Schwanz und trocken gesalzen

SAL

Leicht feucht gesalzen

CBF + gesalzen

SGH

gesalzen, ausgenommen, ohne Kopf

GUH + gesalzen

SGT

gesalzen, ausgenommen

GUT + gesalzen

SKI

Enthäutet

Haut entfernt

SUR

Surimi

Surimi

TAL

Schwanz

Nur Schwänze

TAD

Ohne Schwanz

Schwanz entfernt

TNG

Zunge

Nur Zunge. Bei gemeinsamer Aufmachung (*) den Code TNG-C verwenden

TUB

Nur Rümpfe

Nur Rümpfe (Kalmar)

WHL

Ganz

Keine Verarbeitung

WNG

Flügel

Nur Flügel


F.   Art der Verpackung

Code

Art

CRT

Kartons

BOX

Kisten

BGS

Beutel

BLC

Blöcke


ANHANG XII

SICHERE UND VERTRAULICHE VERARBEITUNG ELEKTRONISCHER BERICHTE UND MELDUNGEN

A.

Mindestsicherheitsanforderungen:

a)

Zugang zum System: Das System muss vor dem Eindringen Unbefugter geschützt sein.

b)

Authentizitäts- und Zugriffskontrolle: Befugte Personen haben lediglich Zugriff auf einen bestimmten Datensatz.

c)

Gesicherte Übermittlung: Es wird gewährleistet, dass die Berichte und Meldungen sicher übermittelt werden.

d)

Datenschutz: Es wird gewährleistet, dass alle Berichte und Meldungen über den erforderlichen Zeitraum sicher im System gespeichert sind und nicht manipuliert werden.

e)

Zugriffssicherungen: Sie regeln den Zugriff auf das System (Hardware und Software), die Verwaltung und Wartung des Systems, Sicherung und allgemeine Verwendung des Systems.

B.

Mindestanforderungen an das Computersystem:

a)

Ein strenges Kennwort- und Authentifizierungssystem. Jedem Benutzer des Systems werden eine Benutzerkennung und ein entsprechendes Kennwort zugewiesen. Bei jedem Anmelden muss der Benutzer das korrekte Kennwort eingeben. Auch bei erfolgreicher Anmeldung hat er lediglich Zugriff auf diejenigen Funktionen und Daten, für die er persönlich vorgemerkt ist. Nur ein privilegierter Systemverwalter hat Zugriff auf alle Daten.

b)

Der physische Zugang zum Computersystem wird überwacht.

c)

Kontrolle; selektive Aufzeichnung von Vorgängen zwecks Analyse und Aufdeckung von Sicherheitsverstößen.

d)

Zeitlich beschränkter Zugang; der Zugriff auf das System kann für die einzelnen Benutzer auf bestimmte Tageszeiten oder Wochentage beschränkt werden.

e)

Überwachung des Zugangs über das Endgerät; für jedes Endgerät wird festgelegt, welche Benutzer Zugang haben.


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