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Document 32011R1274

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1274/2011 der Kommission vom 7. Dezember 2011 über ein mehrjähriges koordiniertes Kontrollprogramm der Union für 2012, 2013 und 2014 zur Gewährleistung der Einhaltung der Höchstgehalte an Pestizidrückständen und zur Bewertung der Verbraucherexposition gegenüber Pestizidrückständen in und auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs Text von Bedeutung für den EWR

ABl. L 325 vom 8.12.2011, p. 24–43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2012; Aufgehoben durch 32012R0788

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2011/1274/oj

8.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 325/24


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1274/2011 DER KOMMISSION

vom 7. Dezember 2011

über ein mehrjähriges koordiniertes Kontrollprogramm der Union für 2012, 2013 und 2014 zur Gewährleistung der Einhaltung der Höchstgehalte an Pestizidrückständen und zur Bewertung der Verbraucherexposition gegenüber Pestizidrückständen in und auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (1), insbesondere auf Artikel 28 und 29,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1213/2008 der Kommission (2) wurde ein erstes mehrjähriges koordiniertes Kontrollprogramm der Gemeinschaft für die Jahre 2009, 2010 and 2011 aufgelegt. Dieses Programm lief unter darauf folgenden Kommissionsverordnungen weiter. Die letzte davon war die Verordnung (EU) Nr. 915/2010 der Kommission vom 12. Oktober 2010 über ein mehrjähriges koordiniertes Kontrollprogramm der Union für 2011, 2012 und 2013 zur Gewährleistung der Einhaltung der Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Bewertung der Verbraucherexposition (3).

(2)

Dreißig bis vierzig Lebensmittel bilden die wichtigsten Ernährungsbestandteile in der Union. Da sich bei der Verwendung von Pestiziden im Laufe von drei Jahren deutliche Veränderungen ergeben, sollten Pestizide in diesen Lebensmitteln über eine Reihe von Dreijahreszeiträumen überwacht werden, damit eine Bewertung der Verbraucherexposition und der Anwendung des Unionsrechts möglich ist.

(3)

Auf der Grundlage einer binominalen Wahrscheinlichkeitsverteilung kann errechnet werden, dass bei einer Untersuchung von 642 Proben mit mehr als 99 %iger Sicherheit festgestellt werden kann, wenn eine Probe Pestizidrückstände oberhalb der Bestimmungsgrenze (LOD) enthält, und zwar unter der Annahme, dass mindestens 1 % der Produkte Rückstände oberhalb dieser Grenze enthält. Die Entnahme dieser Proben sollte entsprechend der Einwohnerzahl auf die Mitgliedstaaten verteilt werden, wobei mindestens 12 Proben je Produkt und Jahr zu entnehmen sind.

(4)

Die im amtlichen Kontrollprogramm der EU für 2009 (4) enthaltenen Untersuchungsergebnisse machen deutlich, dass einige Pestizide häufiger auf Landwirtschaftsprodukten nachgewiesen werden können als zuvor, was für andere Verwendungsmuster bei diesen Pestiziden spricht. Diese Pestizide sollten zusätzlich zu den von der Verordnung (EU) Nr. 915/2010 erfassten Pestiziden in das Kontrollprogramm aufgenommen werden, damit die vom Kontrollprogramm erfasste Auswahl an Pestiziden der Verwendung dieser Pestizide entspricht.

(5)

Übergangsweise sollte die Untersuchung auf einige Pestizide, vor allem die mit der vorliegenden Verordnung in das Kontrollprogramm aufgenommenen oder die schwer nachweisbaren, 2012 noch nicht obligatorisch sein, damit die amtlichen Laboratorien die für den Nachweis dieser Pestizide erforderliche Methoden validieren können, falls sie dies noch nicht getan haben.

(6)

Umfasst die Rückstandsdefinition eines Pestizids andere Wirkstoffe, Metaboliten oder Abbauprodukte, sollten diese Metaboliten getrennt aufgeführt werden.

(7)

Leitlinien für Methodenvalidierung und Qualitätskontrolle zur Analyse von Pestizidrückständen in Lebens- und Futtermitteln sind auf der Website der Kommission veröffentlicht („Method Validation and Quality Control Procedures for Pesticide Residues Analysis in Food and Feed“) (5). Den Mitgliedstaaten sollte es unter bestimmten Bedingungen gestattet werden, qualitative Screening-Methoden anzuwenden.

(8)

Mitgliedstaaten, Kommission und EFSA haben Durchführungsmaßnahmen wie die „Standard Sample Description (SSD) (6)“ für die Vorlage der Ergebnisse von Rückstandsanalysen im Hinblick auf die Übermittlung von Informationen durch die Mitgliedstaaten vereinbart.

(9)

Für die Probenahmeverfahren sollte die Richtlinie 2002/63/EG der Kommission vom 11. Juli 2002 zur Festlegung gemeinschaftlicher Probenahmemethoden zur amtlichen Kontrolle von Pestizidrückständen in und auf Erzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinie 79/700/EWG (7) maßgeblich sein, die die vom Codex-Alimentarius-Ausschuss empfohlenen Probenahmemethoden und -verfahren enthält.

(10)

Es ist zu bewerten, ob die Rückstandshöchstgehalte für Säuglingsnahrung gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2006/141/EG der Kommission vom 22. Dezember 2006 über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung (8) sowie Artikel 7 der Richtlinie 2006/125/EG der Kommission vom 5. Dezember 2006 über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder (9) eingehalten werden, wobei ausschließlich die Rückstandsdefinitionen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu berücksichtigen sind.

(11)

Ebenfalls zu bewerten sind mögliche gemeinsame, kumulative und synergistische Wirkungen von Pestiziden, sobald eine Methodik verfügbar ist. Diese Bewertung sollte mit einigen Organophosphaten, Carbamaten, Triazolen und Pyrethroiden gemäß Anhang I beginnen.

(12)

Bei Einzelrückstandsmethoden können die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen, indem sie amtliche Laboratorien hinzuziehen, die bereits über die erforderlichen validierten Methoden verfügen.

(13)

Die Mitgliedstaaten sollten bis zum 31. August jedes Jahres die Informationen zum vorangegangenen Kalenderjahr vorlegen.

(14)

Damit keine Verwirrung durch eine Überlappung aufeinanderfolgender mehrjähriger Programme entsteht, sollte die Verordnung (EU) Nr. 915/2010 im Interesse der Rechtssicherheit aufgehoben werden. Für im Jahr 2011 untersuchte Proben sollte sie jedoch weiterhin gelten.

(15)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten entnehmen in den Jahren 2012, 2013 und 2014 Proben der in Anhang I angegebenen Pestizid-/Produkt-Kombinationen und analysieren sie.

Die Zahl der Proben je Produkt ist in Anhang II festgelegt.

Artikel 2

1.   Die zu beprobende Partie wird nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.

Das Probenahmeverfahren, einschließlich der Anzahl an Einheiten, entspricht den Bestimmungen der Richtlinie 2002/63/EG.

2.   Die Proben werden gemäß den Rückstandsdefinitionen in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 analysiert. Fehlt für ein bestimmtes Pestizid in der genannten Verordnung eine Rückstandsdefinition, so gilt die Rückstandsdefinition in Anhang I der vorliegenden Verordnung.

Artikel 3

1.   Die Mitgliedstaaten legen die Ergebnisse der Analysen der 2012, 2013 und 2014 untersuchten Proben bis zum 31. August der Jahre 2013, 2014 und 2015 vor. Diese Ergebnisse werden im Einklang mit dem in Anhang III beschriebenen Verfahren der „Standard Sample Description (SSD)“ eingereicht.

2.   Umfasst die Rückstandsdefinition eines Pestizids Wirkstoffe, Metaboliten und/oder Abbau- bzw. Reaktionsprodukte, melden die Mitgliedstaaten die Analyseergebnisse gemäß der gesetzlichen Rückstandsdefinition. Die Ergebnisse für alle wichtigen in der Rückstandsdefinition genannten Isomere oder Metaboliten sind getrennt aufzuführen, sofern sie einzeln gemessen werden.

Artikel 4

Die Verordnung (EU) Nr. 915/2010 wird aufgehoben.

Für im Jahr 2011 untersuchte Proben gilt sie jedoch weiterhin.

Artikel 5

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 7. Dezember 2011

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 70 vom 16.3.2005, S. 1.

(2)  ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 9.

(3)  ABl. L 269 vom 13.10.2010, S. 8.

(4)  The 2009 European Union Report on Pesticide Residues in Food. EFSA Journal 2011; 9(11):2430 [529 S.]: http://ec.europa.eu/food/plant/protection/pesticides/docs/2009_eu_report_ppesticide_residues_food_en.pdf

(5)  Dokument SANCO/10684/2009, eingeführt am 1.1.2010, http://ec.europa.eu/food/plant/protection/resources/qualcontrol_en.pdf

(6)  Eine allgemeine Anleitung über die SSD für die Erhebung von Daten für die EFSA findet sich in EFSA Journal 2010; 8(1):1457 [54 pp.] auf http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/1457.htm.

(7)  ABl. L 187 vom 16.7.2002, S. 30.

(8)  ABl. L 401 vom 30.12.2006, S. 1.

(9)  ABl. L 339 vom 6.12.2006, S. 16.


ANHANG I

Teil A:

Zu überwachende Pestizid-/Produkt-Kombinationen in/auf Waren pflanzlichen Ursprungs

 

2012

2013

2014

Anmerkungen

2,4-D

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (8)

Rückstandsdefinition: Summe aus 2,4-D und seinen Estern, ausgedrückt als 2,4-D

Untersuchung auf freie Säure von 2,4-D: 2012 bei Auberginen/Melanzani, Blumenkohl/Karfiol und Tafeltrauben; 2013 bei Aprikosen und Keltertrauben und 2014 bei Orangen und Mandarinen. Bei allen übrigen Waren ist die Untersuchung freigestellt

2-Phenylphenol

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Abamectin

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (8)

Rückstandsdefinition: Summe aus Avermectin B1a, Avermectin B1b und dem Delta-8,9-Isomer von Avermectin B1a.

Die Untersuchung auf das Delta-8,9-Isomer von Avermectin B1a ist 2012 freigestellt

Acephat

 (2)

 (3)

 (1)

 

Acetamiprid

 (2)

 (3)

 (1)

 

Acrinathrin

 (2)

 (3)

 (1)

 

Aldicarb

 (2)

 (3)

 (1)

 

Amitraz

 (2)

 (3)

 (1)

Rückstandsdefinition: Amitraz einschließlich seiner Metaboliten, die den 2,4-Dimethylanilin-Anteil enthalten, ausgedrückt als Amitraz.

Untersuchung 2012 bei Gemüsepaprika; 2013 bei Äpfeln und Tomaten/Paradeisern; und 2014 bei Birnen. Bei allen übrigen Waren ist die Untersuchung freigestellt.

Amitraz (Ausgangsverbindung) und seine mit Multirückstandsmethoden nachweisbaren Metaboliten 2,4-Dimethylformanilid (DMF) und N-(2,4-Dimethylphenyl)-N′-methylformamid (DMPF) können getrennt untersucht und gemeldet werden

Amitrol

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (9)

Azinphos-Methyl

 (2)

 (3)

 (1)

 

Azoxystrobin

 (2)

 (3)

 (1)

 

Benfuracarb

 (2)

 (3)

 (1)

Rascher und vollständiger Abbau zu Carbofuran und 3-Hydroxycarbofuran. Untersuchung der Ausgangsverbindung (Benfuracarb) freigestellt

Bifenthrin

 (2)

 (3)

 (1)

 

Biphenyl

 (2)

 (3)

 (1)

 

Bitertanol

 (2)

 (3)

 (1)

 

Boscalid

 (2)

 (3)

 (1)

 

Bromid-Ion

 (2)

 (3)

 (1)

2012 nur bei Gemüsepaprika, 2013 bei Kopfsalat und Tomaten/Paradeisern und 2014 bei Reis. Bei allen übrigen Waren ist die Untersuchung freigestellt

Brompropylat

 (2)

 (3)

 (1)

 

Bromuconazol

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (9)

Bupirimat

 (2)

 (3)

 (1)

 

Buprofezin

 (2)

 (3)

 (1)

 

Captan

 (2)

 (3)

 (1)

Die spezifische Rückstandsbestimmung für die Summe aus Captan und Folpet gilt für Kernobst, Erdbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren, Tomaten/Paradeiser und Bohnen; für alle übrigen Waren umfasst die Rückstandsdefinition nur Captan.

Captan und Folpet sind getrennt zu melden, die Summe wie in der SSD vereinbart

Carbaryl

 (2)

 (3)

 (1)

 

Carbendazim

 (2)

 (3)

 (1)

 

Carbofuran

 (2)

 (3)

 (1)

 

Carbosulfan

 (2)

 (3)

 (1)

Rascher und weitgehender Abbau zu Carbofuran und 3-Hydroxycarbofuran. Untersuchung der Ausgangsverbindung (Carbosulfan) freigestellt

Chlorantraniliprol

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Chlorfenapyr

 (2)

 (3)

 (1)

 

Chlorfenvinphos

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (9)

Chlormequat

 (2)

 (3)

 (1)

Untersuchung 2012 bei Auberginen/Melanzani, Tafeltrauben und Weizen; 2013 bei Roggen, Hafer, Tomaten/Paradeisern und Keltertrauben und 2014 bei Karotten, Birnen, Reis und Weizenmehl. Bei allen übrigen Waren ist die Untersuchung freigestellt

Chlorothalonil

 (2)

 (3)

 (1)

 

Chlorpropham

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (8)

Rückstandsdefinition: Chlorpropham und 3-Chloroanilin ausgedrückt als Chlorpropham.

Für Kartoffeln/Erdäpfel (2014 im Programm) gilt nur die Rückstandsdefinition für die Ausgangsverbindung

Chlorpyriphos

 (2)

 (3)

 (1)

 

Chlorpyriphos-methyl

 (2)

 (3)

 (1)

 

Clofentezin

 (2)

 (3)

 (1)

Keine Untersuchung bei Getreide

Clothianidin

 (2)

 (3)

 (1)

 

Cyfluthrin

 (2)

 (3)

 (1)

 

Cymoxanil

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Cypermethrin

 (2)

 (3)

 (1)

 

Cyproconazol

 (2)

 (3)

 (1)

 

Cyprodinil

 (2)

 (3)

 (1)

 

Cyromazin

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Deltamethrin (cis-deltamethrin)

 (2)

 (3)

 (1)

 

Diazinon

 (2)

 (3)

 (1)

 

Dichlofluanid

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (9), (8)

Die entsprechende Rückstandsdefinition umfasst nur die Ausgangsverbindung. Der Metabolit DMSA (N,N-Dimethyl-N-phenylsulfamid) ist zu überwachen und zu melden, soweit die Methode validiert ist

Dichlorvos

 (2)

 (3)

 (1)

 

Dicloran

 (2)

 (3)

 (1)

 

Dicofol

 (2)

 (3)

 (1)

Keine Untersuchung bei Getreide

Dicrotophos

 (2)

 (3)

 (1)

Die entsprechende Rückstandsdefinition umfasst nur die Ausgangsverbindung.

Untersuchung 2012 bei Auberginen/Melanzani und Blumenkohl/Karfiol, 2014 bei Bohnen. Bei allen übrigen Waren ist die Untersuchung freigestellt

Diethofencarb

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Difenoconazol

 (2)

 (3)

 (1)

 

Diflubenzuron

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Dimethoat

 (2)

 (3)

 (1)

Rückstandsdefinition: Summe aus Dimethoat und Omethoat, ausgedrückt als Dimethoat. Dimethoat und Omethoat sind getrennt zu melden, die Summe wie in der SSD vereinbart

Dimethomorph

 (2)

 (3)

 (1)

Keine Untersuchung bei Getreide

Diniconazol

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Diphenylamin

 (2)

 (3)

 (1)

 

Dithianon

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Dithiocarbamate

 (2)

 (3)

 (1)

Rückstandsdefinition: Dithiocarbamate, ausgedrückt als CS2, einschließlich Maneb, Mancozeb, Metiram, Propineb, Thiram und Ziram.

Untersuchung bei allen aufgeführten Waren mit Ausnahme von Orangensaft und Olivenöl

Dodin

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Endosulfan

 (2)

 (3)

 (1)

 

EPN

 (2)

 (3)

 (1)

 

Epoxiconazol

 (2)

 (3)

 (1)

 

Ethephon

 (2)

 (3)

 (1)

Untersuchung 2012 bei Orangensaft, Gemüsepaprika, Weizen und Tafeltrauben; 2013 bei Äpfeln, Roggen, Hafer, Tomaten/Paradeisern und Keltertrauben, 2014 bei Orangen, Mandarinen, Reis und Weizenmehl. Bei allen übrigen Waren ist die Untersuchung freigestellt

Ethion

 (2)

 (3)

 (1)

 

Ethirimol

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Keine Untersuchung bei Getreide

Ethofenprox

 (2)

 (3)

 (1)

 

Ethoprophos

 (2)

 (3)

 (1)

 

Famoxadon

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Fenamiphos

 (2)

 (3)

 (1)

 

Fenamidon

 (2)

 (3)

 (1)

 

Fenarimol

 (2)

 (3)

 (1)

Keine Untersuchung bei Getreide

Fenazaquin

 (2)

 (3)

 (1)

Keine Untersuchung bei Getreide

Fenbuconazol

 (2)

 (3)

 (1)

 

Fenbutatinoxid

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (8)

Untersuchung 2012 bei Auberginen/Melanzani, Gemüsepaprika und Tafeltrauben; 2013 bei Äpfeln und Tomaten/Paradeisern und 2014 bei Orangen, Mandarinen und Birnen. Bei allen übrigen Waren ist die Untersuchung freigestellt

Fenhexamid

 (2)

 (3)

 (1)

 

Fenitrothion

 (2)

 (3)

 (1)

 

Fenoxycarb

 (2)

 (3)

 (1)

 

Fenpropathrin

 (2)

 (3)

 (1)

 

Fenpropimorph

 (2)

 (3)

 (1)

 

Fenpyroximat

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Fenthion

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (9)

Fenvalerat/Esfenvalerat (Summe)

 (2)

 (3)

 (1)

 

Fipronil

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (8)

Rückstandsdefinition: Summe Fipronil + Sulfonmetabolit (MB46136), ausgedrückt als Fipronil

Fluazifop

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (8)

Rückstandsdefinition: Fluazifop-P-butyl (Fluazifopsäure (frei und konjugiert))

Untersuchung auf die freie Säure von Fluazifop und den Butylester 2012 bei Blumenkohl/Karfiol, Erbsen und Gemüsepaprika; 2013 bei Kopfsalat und Erdbeeren und 2014 bei Bohnen, Karotten, Kartoffeln/Erdäpfeln und Spinat. Bei allen übrigen Waren ist die Untersuchung freigestellt

Fludioxonil

 (2)

 (3)

 (1)

 

Flufenoxuron

 (2)

 (3)

 (1)

 

Fluopyram

 

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Fluquinconazol

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (9)

Flusilazol

 (2)

 (3)

 (1)

 

Flutriafol

 (2)

 (3)

 (1)

 

Folpet

 (2)

 (3)

 (1)

Die spezifische Rückstandsbestimmung für die Summe aus Captan und Folpet gilt für Kernobst, Erdbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren, Tomaten/Paradeiser und Bohnen; für alle übrigen Waren umfasst die Rückstandsdefinition nur Folpet.

Folpet und Captan sind getrennt zu melden, die Summe wie in der SSD vereinbart

Formetanat

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (9)

Rückstandsdefinition: Summe aus Formetanat und seinen Salzen, ausgedrückt als Formetanathydrochlorid

Formothion

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Fosthiazat

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (9)

Glyphosat

 (2)

 (3)

 (1)

Untersuchung 2012 bei Weizen; 2013 bei Roggen und Hafer und 2014 bei Weizenmehl. Bei allen übrigen Waren ist die Untersuchung freigestellt

Haloxyfop einschließlich Haloxyfop-R

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (8)

Rückstandsdefinition: Haloxyfop-R-methylester, Haloxyfop-R und Konjugate von Haloxyfop-R, ausgedrückt als Haloxyfop-R.

Untersuchung auf freie Säure von Haloxyfop 2012 bei Blumenkohl/Karfiol und Erbsen; 2013 bei Kopfsalat und Erdbeeren und 2014 bei Bohnen (mit Hülsen), Karotten, Kartoffeln/Erdäpfeln und Spinat. Bei allen übrigen Waren ist die Untersuchung freigestellt

Hexaconazol

 (2)

 (3)

 (1)

 

Hexythiazox

 (2)

 (3)

 (1)

Keine Untersuchung bei Getreide

Imazalil

 (2)

 (3)

 (1)

 

Imidacloprid

 (2)

 (3)

 (1)

 

Indoxacarb

 (2)

 (3)

 (1)

 

Iprodion

 (2)

 (3)

 (1)

 

Iprovalicarb

 (2)

 (3)

 (1)

 

Isocarbophos

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7). Die entsprechende Rückstandsdefinition umfasst nur die Ausgangsverbindung.

Isofenphos-Methyl

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Isoprocarb

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Kresoxym-Methyl

 (2)

 (3)

 (1)

 

Lambda-Cyhalothrin

 (2)

 (3)

 (1)

 

Linuron

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (9)

Lufenuron

 (2)

 (3)

 (1)

 

Malathion

 (2)

 (3)

 (1)

 

Mandipropamid

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Mepanipyrim

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (8)

Rückstandsdefinition: Mepanipyrim und sein Metabolit 2-Anilin-4-(2-hydroxypropyl)-6-methylpyrimidin, ausgedrückt als Mepanipyrim

Mepiquat

 (2)

 (3)

 (1)

Untersuchung 2012 bei Weizen; 2013 bei Roggen, Hafer und Tomaten/Paradeisern und 2014 bei Birnen, Reis und Weizenmehl. Bei allen übrigen Waren ist die Untersuchung freigestellt

Meptyldinocap

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Rückstandsdefinition: Summe aus 2,4 DNOPC und 2,4 DNOP ausgedrückt als Meptyldinocap

Metalaxyl

 (2)

 (3)

 (1)

 

Metconazol

 (2)

 (3)

 (1)

 

Methamidophos

 (2)

 (3)

 (1)

 

Methidathion

 (2)

 (3)

 (1)

 

Methiocarb

 (2)

 (3)

 (1)

 

Methomyl

 (2)

 (3)

 (1)

Methomyl und Thiodicarb sind getrennt zu melden, die Summe wie in der SSD vereinbart

Methoxychlor

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (9)

Methoxyfenozid

 (2)

 (3)

 (1)

 

Metobromuron

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Die entsprechende Rückstandsdefinition umfasst nur die Ausgangsverbindung

Monocrotophos

 (2)

 (3)

 (1)

 

Myclobutanil

 (2)

 (3)

 (1)

 

Nitenpyram

 (2)

 (3)

 (1)

Untersuchung 2012 bei Gemüsepaprika; 2013 bei Pfirsichen und 2014 bei Gurken und Bohnen (mit Hülsen). Bei allen übrigen Waren ist die Untersuchung freigestellt

Die entsprechende Rückstandsdefinition umfasst nur die Ausgangsverbindung

Oxadixyl

 (2)

 (3)

 (1)

 

Oxamyl

 (2)

 (3)

 (1)

 

Oxydemethon-Methyl

 (2)

 (3)

 (1)

 

Paclobutrazol

 (2)

 (3)

 (1)

 

Parathion

 (2)

 (3)

 (1)

 

Parathion-Methyl

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (9)

Penconazol

 (2)

 (3)

 (1)

 

Pencycuron

 (2)

 (3)

 (1)

 

Pendimethalin

 (2)

 (3)

 (1)

 

Phenthoat

 (2)

 (3)

 (1)

 

Phosalon

 (2)

 (3)

 (1)

 

Phosmet

 (2)

 (3)

 (1)

 

Phoxim

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (9)

Pirimicarb

 (2)

 (3)

 (1)

 

Pirimiphos-Methyl

 (2)

 (3)

 (1)

 

Prochloraz

 (2)

 (3)

 (1)

Rückstandsdefinition: Summe aus Prochloraz und seinen Metaboliten, die den 2,4,6-Trichlorphenol-Anteil enthalten, ausgedrückt als Prochloraz

Procymidon

 (2)

 (3)

 (1)

 

Profenofos

 (2)

 (3)

 (1)

 

Propamocarb

 (2)

 (3)

 (1)

Untersuchung 2012 bei Auberginen/Melanzani, Blumenkohl/Karfiol und Gemüsepaprika; 2013 bei Äpfeln, Kopfkohl, Kopfsalat, Tafeltrauben und Tomaten/Paradeisern; 2014 bei Bohnen, Karotten, Gurken, Orangen, Clementinen, Kartoffeln/Erdäpfeln und Erdbeeren. Bei allen übrigen Waren ist die Untersuchung freigestellt

Propargit

 (2)

 (3)

 (1)

 

Propiconazol

 (2)

 (3)

 (1)

 

Propoxur

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Propyzamid

 (2)

 (3)

 (1)

 

Prothioconazol

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (9)

Rückstandsdefinition: Prothioconazol-dethio

Prothiofos

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Die entsprechende Rückstandsdefinition umfasst nur die Ausgangsverbindung

Pymetrozin

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Untersuchung 2012 freigestellt (mit Schwerpunkt Auberginen/Melanzani und Gemüsepaprika). 2013 Untersuchung bei Kopfkohl, Kopfsalat, Erdbeeren und Tomaten/Paradeisern, 2014 bei Gurken. Bei allen übrigen Waren ist die Untersuchung freigestellt

Pyraclostrobin

 (2)

 (3)

 (1)

 

Pyrethrine

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (8)

Pyridaben

 (2)

 (3)

 (1)

 

Pyrimethanil

 (2)

 (3)

 (1)

 

Pyriproxyfen

 (2)

 (3)

 (1)

 

Quinoxyfen

 (2)

 (3)

 (1)

 

Rotenon

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Spinosad

 (2)

 (3)

 (1)

 

Spirodiclofen

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Spiromesifen

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Spiroxamin

 (2)

 (3)

 (1)

 

Tau-Fluvalinat

 (2)

 (3)

 (1)

 

Tebuconazol

 (2)

 (3)

 (1)

 

Tebufenozid

 (2)

 (3)

 (1)

 

Tebufenpyrad

 (2)

 (3)

 (1)

Keine Untersuchung bei Getreide

Teflubenzuron

 (2)

 (3)

 (1)

 

Tefluthrin

 (2)

 (3)

 (1)

 

Terbuthylazin

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Tetraconazol

 (2)

 (3)

 (1)

 

Tetradifon

 (2)

 (3)

 (1)

Keine Untersuchung bei Getreide

Tetramethrin

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Die entsprechende Rückstandsdefinition umfasst nur die Ausgangsverbindung

Thiabendazol

 (2)

 (3)

 (1)

 

Thiacloprid

 (2)

 (3)

 (1)

 

Thiamethoxam

 (2)

 (3)

 (1)

Rückstandsdefinition: Summe aus Thiamethoxam und Clothianidin, ausgedrückt als Thiamethoxam.

Thiamethoxam und Clothianidin sind getrennt zu melden, die Summe wie in der SSD vereinbart

Thiophanat-Methyl

 (2)

 (3)

 (1)

 

Tolclofos-Methyl

 (2)

 (3)

 (1)

 

Tolylfluanid

 (2)

 (3)

 (1)

Keine Untersuchung bei Getreide

Triadimefon und Triadimenol

 (2)

 (3)

 (1)

Rückstandsdefinition: Summe aus Triadimefon und Triadimenol.

Beide sind getrennt zu melden, die Summe wie in der SSD vereinbart

Triazophos

 (2)

 (3)

 (1)

 

Trichlorfon

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (7)

Trifloxystrobin

 (2)

 (3)

 (1)

 

Triflumuron

 (2)

 (3)

 (1)

 

Trifluralin

 (2)

 (3)

 (1)

 

Triticonazol

 (2)

 (3)

 (1)

 

Vinclozolin

 (2)

 (3)

 (1)

Schlüssel (8)

Keine Untersuchung bei Getreide.

Rückstandsdefinition: Summe aus Vinclozolin und allen Metaboliten, die den 3,5-Dichloranilin-Anteil enthalten, ausgedrückt als Vinclozolin

Zoxamide

 (2)

 (3)

 (1)

 


Teil B:

Zu überwachende Pestizid-/Produkt-Kombinationen in/auf Waren tierischen Ursprungs

 

2012

2013

2014

Anmerkungen

Aldrin und Dieldrin

 (4)

 (5)

 (6)

Rückstandsdefinition: Aldrin und Dieldrin zusammen, ausgedrückt als Dieldrin

Azinphos-Ethyl

 (4)

 (5)

 (6)

 

Bifenthrin

 (4)

 (5)

 (6)

 

Bixafen

 (4)

 (5)

 (6)

Schlüssel (7)

Untersuchung freigestellt bei Eiern (2012), Milch und Schweinefleisch (2013)

Boscalid

 (4)

 (5)

 (6)

Schlüssel (7)

Rückstandsdefinition: Summe aus Boscalid und M 510F01 und ihren Konjugaten, ausgedrückt als Boscalid.

Untersuchung auf Boscalid (Ausgangsverbindung) freigestellt bei Butter (2012) und Milch (2013)

Carbendazim und Thiophanat-Methyl, ausgedrückt als Carbendazim

 

 (5)

 (6)

Rückstandsdefinition: Carbendazim und Thiophanat-methyl, ausgedrückt als Carbendazim.

Untersuchung auf Carbendazim freigestellt ab 2013

Chlordan

 (4)

 (5)

 (6)

Rückstandsdefinition: Summe aus cis- und trans-Isomeren und Oxychlordan, ausgedrückt als Chlordan

Chlormequat

 

 (5)

 (6)

Untersuchung ab 2013, freigestellt bei Kuhmilch

Chlorbenzilat

 (4)

 (5)

 (6)

Schlüssel (7)

Chlorpropham

 (4)

 (5)

 (6)

Schlüssel (7)

Rückstandsdefinition: Chlorpropham und 4′-Hydroxychlorpropham-O-sulfonsäure (4-HSA), ausgedrückt als Chlorpropham.

Untersuchung freigestellt bei Butter (2012) und Milch (2013)

Chlorpyriphos

 (4)

 (5)

 (6)

 

Chlorpyriphos-methyl

 (4)

 (5)

 (6)

 

Clopyralid

 

 

 (6)

2012/2013 für keine Ware zutreffend

Cyfluthrin

 (4)

 (5)

 (6)

Rückstandsdefinition: Cyfluthrin einschließlich anderer Gemische seiner Isomerbestandteile (Summe der Isomere) (F)

Cypermethrin

 (4)

 (5)

 (6)

Rückstandsdefinition: Cypermethrin einschließlich anderer Gemische seiner Isomerbestandteile (Summe der Isomere)

Cyproconazol

 

 

 (6)

2012/2013 für keine Ware zutreffend

Untersuchung im Jahr 2014 freigestellt

DDT

 (4)

 (5)

 (6)

Rückstandsdefinition: Summe aus p,p′-DDT, o,p′-DDT, p,p′-DDE und p,p′-DDD (TDE), ausgedrückt als DDT (F)

Deltamethrin

 (4)

 (5)

 (6)

Rückstandsdefinition: cis-Deltamethrin

Diazinon

 (4)

 (5)

 (6)

 

Dicamba

 

 

 (6)

2012/2013 für keine Ware zutreffend

Untersuchung im Jahr 2014 freigestellt

Dichlorprop (einschl. Dichlorprop-P)

 

 

 (6)

2012/2013 für keine Ware zutreffend

Untersuchung im Jahr 2014 freigestellt

Endosulfan

 (4)

 (5)

 (6)

Rückstandsdefinition: Summe aus alpha- und beta-Isomeren sowie Endosulfansulfat, ausgedrückt als Endosulfan

Endrin

 (4)

 (5)

 (6)

 

Epoxiconazol

 

 

 (6)

2012/2013 für keine Ware zutreffend

Untersuchung im Jahr 2014 freigestellt

Ethofenprox

 (4)

 (5)

 (6)

Schlüssel (7)

Untersuchung freigestellt bei Butter (2012) und Milch (2013)

Famoxadon

 (4)

 (5)

 (6)

Schlüssel (7)

Untersuchung freigestellt bei Butter (2012) und Milch (2013)

Fenpropidin

 

 

 (6)

2012/2013 für keine Ware zutreffend

Rückstandsdefinition: Summe aus Fenpropidin und CGA289267, ausgedrückt als Fenpropidin.

Untersuchung im Jahr 2014 freigestellt

Fenpropimorph

 

 (5)

 (6)

Rückstandsdefinition: Fenpropimorphcarbonsäure (BF 421-2) ausgedrückt als Fenpropimorph.

Untersuchung freigestellt im Jahr 2013 bei Schweinefleisch

Fenthion

 (4)

 (5)

 (6)

Rückstandsdefinition: Summe aus Fenthion und seinem Sauerstoffanalog, ihren Sulfoxiden und ihrem Sulfon, ausgedrückt als die Ausgangsverbindung (F)

Fenvalerat/Esfenvalerat

 (4)

 (5)

 (6)

 

Fluazifop

 

 (5)

 (6)

Rückstandsdefinition: Fluazifop-P-butyl (Fluazifopsäure (frei und konjugiert))

Untersuchung freigestellt im Jahr 2013 bei Milch

Fluquinconazol

 (4)

 (5)

 (6)

Schlüssel (7)

Untersuchung freigestellt im Jahr 2012 bei Butter

fluopyram

 

 (5)

 (6)

Schlüssel (7)

Fluroxypyr

 

 

 (6)

 

Flusilazol

 

 (5)

 (6)

2012 für keine Ware zutreffend

Rückstandsdefinition: Summe aus Flusilazol und seinem Metaboliten IN-F7321 ([Bis(4-fluorphenyl)methyl]silanol), ausgedrückt als Flusilazol

Untersuchung freigestellt im Jahr 2013 bei Schweinefleisch

Glufosinatammonium

 

 

 (6)

2012/2013 für keine Ware zutreffend

Rückstandsdefinition: Summe aus Glufosinat, seinen Salzen, MPP und NAG, ausgedrückt als Glufosinatäquivalente.

Untersuchung im Jahr 2014 freigestellt

Glyphosat

 

 

 (6)

2012/2013 für keine Ware zutreffend

Untersuchung im Jahr 2014 freigestellt

Haloxyfop

 (4)

 (5)

 (6)

Schlüssel (7)

Rückstandsdefinition: Haloxyfop-R und Konjugate von Haloxyfop-R, ausgedrückt als Haloxyfop-R (F).

Untersuchung freigestellt bei Butter (2012) und Milch (2013)

Heptachlor

 (4)

 (5)

 (6)

Rückstandsdefinition: Summe aus Heptachlor und Heptachlorepoxid, ausgedrückt als Heptachlor

Hexachlorbenzol

 (4)

 (5)

 (6)

 

Hexachlorcyclohexan (HCH), Alpha-Isomer

 (4)

 (5)

 (6)

 

Hexachlorcyclohexan (HCH), Beta-Isomer

 (4)

 (5)

 (6)

 

Hexachlorcyclohexan (HCH) (Gamma-Isomer) (Lindan)

 (4)

 (5)

 (6)

 

Indoxacarb

 (4)

 (5)

 (6)

Schlüssel (7)

Rückstandsdefinition: Indoxacarb als Summe der Isomeren S und R

Untersuchung freigestellt bei Butter (2012) und Milch (2013)

Ioxynil

 

 (5)

 (6)

Rückstandsdefinition: Summe aus Ioxynil, seinen Salzen und seinen Estern, ausgedrückt als Ioxynil (F).

Untersuchung freigestellt im Jahr 2013 bei Schweinefleisch

Maleinsäurehydrazid

 (4)

 (5)

 (6)

Schlüssel (7)

Rückstandsdefinition für Milch und Milchprodukte: Maleinsäurehydrazid und seine Konjugate, ausgedrückt als Maleinsäurehydrazid

Untersuchung freigestellt im Jahr 2013 bei Kuhmilch

Untersuchung freigestellt im Jahr 2012 bei Eiern

Mepiquat

 

 

 (6)

2012/2013 für keine Ware zutreffend

Untersuchung im Jahr 2014 freigestellt

Metaflumizon

 (4)

 (5)

 (6)

Schlüssel (7)

Rückstandsdefinition: Summe der E- und Z-Isomere

Untersuchung freigestellt im Jahr 2012 bei Eiern

Metazachlor

 

 

 (6)

2012/2013 für keine Ware zutreffend

Rückstandsdefinition: Metazachlor einschließlich seiner Abbau- und Reaktionsprodukte, die als 2,6-Dimethylanilin bestimmt werden können, insgesamt berechnet als Metazachlor

Methidathion

 (4)

 (5)

 (6)

 

Methoxychlor

 (4)

 (5)

 (6)

 

Parathion

 (4)

 (5)

 (6)

 

Parathion-methyl

 (4)

 (5)

 (6)

Rückstandsdefinition: Summe aus Parathion-methyl und Paraoxon-methyl, ausgedrückt als Parathion-methyl

Permethrin

 (4)

 (5)

 (6)

Rückstandsdefinition: Summe aus cis- und trans-Permethrin

Pirimiphos-methyl

 (4)

 (5)

 (6)

 

Prochloraz

 

 (5)

 (6)

Rückstandsdefinition: Summe aus Prochloraz und seinen Metaboliten, die den 2,4,6-Trichlorphenol-Anteil enthalten, ausgedrückt als Prochloraz

Untersuchung freigestellt im Jahr 2013 bei Schweinefleisch

Profenofos

 (4)

 (5)

 (6)

 

Prothioconazol

 

 

 (6)

2012/2013 für keine Ware zutreffend

Rückstandsdefinition: Prothioconazol-desthio

Pyrazophos

 (4)

 (5)

 (6)

 

Pyridat

 

 

 (6)

2012/2013 für keine Ware zutreffend

Rückstandsdefinition: Summe aus Pyridat, seinem Hydrolyseprodukt CL 9673 (6-Chlor-4-hydroxy-3-phenylpyridazin) und den hydrolysierbaren Konjugaten von CL 9673, ausgedrückt als Pyridat

Resmethrin

 (4)

 (5)

 (6)

Rückstandsdefinition: Summe der Isomere (F)

Spinosad

 

 

 (6)

2012/2013 für keine Ware zutreffend

Rückstandsdefinition: Summe aus Spinosyn A und Spinosyn D, ausgedrückt als Spinosad (F)

Spiroxamin

 

 (5)

 (6)

Rückstandsdefinition: Spiroxamin-Carbonsäure, ausgedrückt als Spiroxamin

Untersuchung freigestellt im Jahr 2013 bei Milch

Tau-Fluvalinat

 (4)

 (5)

 (6)

Untersuchung freigestellt bei Butter (2012) und Milch (2013)

Tebuconazol

 

 

 (6)

2012/2013 für keine Ware zutreffend

Untersuchung im Jahr 2014 freigestellt

Tetraconazol

 (4)

 (5)

 (6)

Untersuchung freigestellt bei Butter (2012) und Milch (2013)

Thiacloprid

 

 

 (6)

2012/2013 für keine Ware zutreffend

Untersuchung im Jahr 2014 freigestellt

Topramezon

 

 

 (6)

Schlüssel (7)

2012/2013 für keine Ware zutreffend

Rückstandsdefinition: BAS 670H.

Triazophos

 (4)

 (5)

 (6)

 


(1)  Bohnen mit Hülsen (frisch oder gefroren), Karotten, Gurken, Orangen oder Mandarinen, Birnen, Kartoffeln/Erdäpfel, Reis, Spinat (frisch oder gefroren) und Weizenmehl.

(2)  Auberginen/Melanzani, Bananen, Blumenkohl/Karfiol oder Brokkoli, Tafeltrauben, Orangensaft, Erbsen ohne Hülsen (frisch oder gefroren), Gemüsepaprika, Weizen und natives Olivenöl (Verarbeitungsfaktor = 5 bei einem Standardproduktionsertrag an Olivenöl von 20 % derOlivenernte).

(3)  Äpfel, Kopfkohl, Porree, Kopfsalat, Tomaten/Paradeiser, Pfirsiche einschließlich Nektarinen und ähnliche Hybride; Roggen oder Hafer, Erdbeeren und Keltertrauben (rot oder weiß).

(4)  Butter, Hühnereier.

(5)  Kuhmilch, Schweinefleisch.

(6)  Geflügelfleisch, Leber (Rind und andere Wiederkäuer, Schwein und Geflügel).

(7)  Im Jahr 2012 auf freiwilliger Basis zu analysieren.

(8)  Stoffe, deren Rückstände schwer nachzuweisen sind. Die amtlichen Laboratorien führen je nach Ausstattung und Kapazität Untersuchungen nach der vollständigen Rückstandsdefinition durch und melden die Ergebnisse entsprechend der SSD.

(9)  Stoffe mit geringer Inzidenz nach dem amtlichen Kontrollprogramm von 2009. Sind von den amtlichen Laboratorien zu untersuchen, welche die erforderliche Methode bereits validiert haben. Laboratorien, die keine validierte Methode haben, sind nicht verpflichtet, 2012 und 2013 eine Methode zu validieren.


ANHANG II

Anzahl der Proben gemäß Artikel 1

(1)

Die Anzahl der von jedem Mitgliedstaat zu entnehmenden und zu analysierenden Proben ist in der Tabelle unter Punkt (5) festgelegt.

(2)

Zusätzlich zu den gemäß der Tabelle unter Punkt (5) vorgeschriebenen Proben entnimmt und analysiert im Jahr 2012 jeder Mitgliedstaat zehn Proben von Getreidebeikost für Säuglinge.

Zusätzlich zu den gemäß der Tabelle vorgeschriebenen Proben entnimmt und analysiert im Jahr 2013 jeder Mitgliedstaat insgesamt zehn Proben von anderer Beikost für Säuglinge und Kleinkinder.

Zusätzlich zu den gemäß der Tabelle vorgeschriebenen Proben entnimmt und analysiert im Jahr 2014 jeder Mitgliedstaat insgesamt zehn Proben von Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung.

(3)

Soweit verfügbar, stammt jeweils eine Probe der gemäß der Tabelle unter Punkt (5) zu entnehmenden und zu analysierenden Produkte von Produkten des ökologischen Landbaus.

(4)

Mitgliedstaaten, die Multirückstandsmethoden anwenden, können bis zu 15 % der gemäß der Tabelle unter Punkt (5) zu entnehmenden und zu analysierenden Proben mit qualitativen Screeningmethoden untersuchen. Wendet ein Mitgliedstaat qualitative Screening-Methoden an, analysiert er die übrigen Proben mit Hilfe von Multirückstandsmethoden.

Sind die Ergebnisse des qualitativen Screenings positiv, wendet der Mitgliedstaat eine übliche Zielmethode zur Quantifizierung der Ergebnisse an.

(5)

Zahl der Proben je Mitgliedstaat

Mitgliedstaat

Proben

BE

12 (1)

15 (2)

BG

12 (1)

15 (2)

CZ

12 (1)

15 (2)

DK

12 (1)

15 (2)

DE

93

EE

12 (1)

15 (2)

EL

12 (1)

15 (2)

ES

45

FR

66

IE

12 (1)

15 (2)

IT

65

CY

12 (1)

15 (2)

LV

12 (1)

15 (2)

LT

12 (1)

15 (2)

LU

12 (1)

15 (2)

HU

12 (1)

15 (2)

MT

12 (1)

15 (2)

NL

17

AT

12 (1)

15 (2)

PL

45

PT

12 (1)

15 (2)

RO

17

SI

12 (1)

15 (2)

SK

12 (1)

15 (2)

FI

12 (1)

15 (2)

SE

12 (1)

15 (2)

UK

66

MINDESTZAHL DER PROBEN INSGESAMT: 642


(1)  Mindestzahl der Proben für jede angewandte Einzelrückstandsmethode.

(2)  Mindestzahl der Proben für jede angewandte Multirückstandsmethode.


ANHANG III

(1)

Die „Standard Sample Description (SSD)“ für Lebens- und Futtermittel ist das Format für die Meldung der Ergebnisse der Pestizidrückstandsuntersuchungen.

(2)

Die SSD umfasst eine Liste standardisierter Datenelemente (zur Beschreibung der Merkmale von Proben oder Untersuchungsergebnissen wie Ursprungsland, Produkt, Untersuchungsmethode, Nachweisgrenze, Ergebnis usw.), kontrollierte Ausdrücke und Validierungsregeln zur Verbesserung der Datenqualität.

Tabelle 1

Liste der Datenelemente der „Standard Sample Description“

Code

Name

Label

Datentyp (1)

Kontrollierte Ausdrücke

Beschreibung

S.01

labSampCode

Laborcode Probe

xs:string (20)

 

Alphanumerischer Code der untersuchten Probe

S.03

lang

Sprache

xs:string (2)

LANG

Eingabesprache für freien Text (ISO-639-1)

S.04

sampCountry

Land der Probe

xs:string (2)

COUNTRY

Land, in dem die Probe entnommen wurde (ISO 3166-1-alpha-2).

S.06

origCountry

Ursprungsland des Produkts

xs:string (2)

COUNTRY

Ursprungsland des Produkts (Ländercode (ISO 3166-1-alpha-2)

S.13

prodCode

Produktcode

xs:string (20)

MATRIX

Beschreibung des untersuchten Lebensmittelprodukts nach dem MATRIX-Katalog

S.14

prodText

Ausführliche Produktbeschreibung

xs:string (250)

 

Freier Text zur ausführlichen Beschreibung des beprobten Produkts. Bei „Produktcode“ = „XXXXXXA“ (nicht in der Liste) muss dieses Element ausgefüllt werden

S.15

prodProdMeth

Herstellungsverfahren

xs:string (5)

PRODMD

Angabe zusätzlicher Informationen über das Verfahren zur Herstellung des zu untersuchenden Lebensmittels

S.17

prodTreat

Produktbehandlung

xs:string(5)

PRODTR

Beschreibung der Behandlungen oder Prozesse, denen das Lebensmittelprodukt unterzogen wurde

S.21

prodCom

Bemerkungen zum Produkt

xs:string (250)

 

Zusätzliche Informationen über das Produkt, vor allem Zubereitungshinweise, falls vorhanden

S.28

sampY

Jahr der Probenahme

xs:decimal (4,0)

 

Jahr der Probenahme

S.29

sampM

Monat der Probenahme

xs:decimal (2,0)

 

Monat der Probenahme. Werden über einen längeren Zeitraum hinweg Proben genommen, ist der Monat anzugeben, aus dem die erste Probe stammt

S.30

sampD

Tag der Probenahme

xs:decimal (2,0)

 

Tag der Probenahme. Werden über einen längeren Zeitraum hinweg Proben genommen, ist der Tag anzugeben, von dem die erste Probe stammt

S.31

progCode

Nummer des Programms

xs:string (20)

 

Eindeutiger Kenncode des Absenders für das Programm oder Projekt, zu dem die untersuchte Probe gehört

S.32

progLegalRef

Rechtliche Quelle für das Programm

xs:string (100)

 

Bezug auf die Rechtsvorschriften für das mit Programmnummer gekennzeichnete Programm

S.33

progSampStrategy

Beprobungsstrategie

xs:string (5)

SAMPSTR

Beprobungsstrategie (Eurostat - Typology of sampling strategy, Fassung von Juli 2009) des mit Nummer bezeichneten Programms oder Projekts

S.34

progType

Art des Probenprogramms

xs:string (5)

SRCTYP

Angabe der Art des Programms, für das die Proben entnommen wurden

S.35

sampMethod

Probenahmeverfahren

xs:string (5)

SAMPMD

Code zur Beschreibung des Probenahmeverfahrens

S.39

sampPoint

Probenahmestelle

xs:string (10)

SAMPNT

Stelle der Probenahme in der Lebensmittelkette (ESTAT/F5/ES/155 „Data dictionary of activities of the establishments“)

L.01

labCode

Labor

xs:string (100)

 

Laborcode (möglichst der nationale Laborcode). Dieser Code sollte eindeutig sein und bei allen Transaktionen gleich bleiben

L.02

labAccred

Akkreditierung Labor

xs:string (5)

LABACC

Akkreditierung des Labors nach ISO/IEC 17025

R.01

resultCode

Ergebniscode

xs:string (40)

 

Eindeutige Kennnummer des Untersuchungsergebnisses (Zeile in der Tabelle) in der übermittelten Datei. Der Ergebniscode muss betriebsintern unverändert bleiben und wird vom Absender bei späteren Änderungen/Streichungen benutzt

R.02

analysisY

Jahr der Untersuchung

xs:decimal (4,0)

 

Jahr, in dem die Untersuchung abgeschlossen wurde

R.06

paramCode

Parametercode

xs:string (20)

PARAM

Parameter/Analyt der Untersuchung nach dem Stoffcode des PARAM-Katalogs

R.07

paramText

Parametertext

xs:string (250)

 

Freier Text zur Beschreibung des Parameters. Bei „Parametercode“ = „RF-XXXX-XXX-XXX“ (nicht in der Liste) muss dieses Element ausgefüllt werden

R.08

paramType

Art des Parameters

xs:string (5)

PARTYP

Definieren, ob der gemeldete Parameter ein einzelner Rückstand/Analyt, eine Summe von Rückständen oder Teil einer Summe ist

R.12

accredProc

Akkreditierungsverfahren für die Untersuchungsmethode

xs:string (5)

MDSTAT

Akkreditierungsverfahren für die verwendete Untersuchungsmethode

R.13

resUnit

Ergebniseinheit

xs:string (5)

UNIT

Sämtliche Ergebnisse sind in mg/kg anzugeben

R.14

resLOD

Ergebnis, LOD

xs:double

 

Angabe der Nachweisgrenze in der durch die Variable „Ergebnis, Einheit“ bestimmten Einheit

R.15

resLOQ

Ergebnis, LOQ

xs:double

 

Angabe der Quantifizierungsgrenze in der durch die Variable „Ergebnis, Einheit“ bestimmten Einheit

R.18

resVal

Ergebniswert

xs:double

 

Ergebnis der analytischen Bestimmung in mg/kg wenn resType = „VAL“

R.19

resValRec

Ergebniswert der Wiederfindung

xs:double

 

Wiederfindungswert in Verbindung mit der Konzentrationsmessung, ausgedrückt als prozentualer Anteil (%), d.h. Angabe 100 für 100 %

R.20

resValRecCorr

Ergebniswert, berichtigt um die Wiederfindung

xs:string (1)

YESNO

Bestimmung, ob der Ergebniswert um die Berechnung der Wiederfindung berichtigt wurde

R.21

resValUncertSD

Ergebniswert, Standardabweichung Unsicherheit

xs:double

 

Standardabweichung für die Messunsicherheit

R.22

resValUncert

Ergebniswert, Unsicherheit

xs:double

 

Angabe des erweiterten Unsicherheitswertes (gewöhnlich Vertrauensbereich von 95 %) in Verbindung mit der Messung, die in der Einheit im Feld „Ergebniseinheit“ ausgedrückt wird

R.23

moistPerc

Prozentualer Feuchtigkeitsanteil in der Originalprobe

xs:double

 

Prozentualer Feuchtigkeitsanteil in der Originalprobe

R.24

fatPerc

Prozentualer Fettanteil in der Originalprobe

xs:double

 

Prozentualer Fettanteil in der Originalprobe

R.25

exprRes

Wiedergabe der Ergebnisse

xs:string (5)

EXRES

Code zur Beschreibung, in welcher Weise die Ergebnisse ausgedrückt werden: Gesamtgewicht, Fettgewicht, Trockengewicht usw.

R.27

resType

Art des Ergebnisses

xs:string (3)

VALTYP

Angabe der Art des Ergebnisses, unabhängig davon, ob es quantifiziert/bestimmt werden konnte

R.28

resLegalLimit

Gesetzlicher Grenzwert für das Ergebnis

xs:double

 

Angabe des gesetzlichen Grenzwerts für den Analyten in der Produktprobe

R.29

resLegalLimitType

Art des gesetzlichen Grenzwerts

xs:string(5)

LMTTYP

Art des für die Bewertung des Ergebnisses verwendeten gesetzlichen Grenzwerts: ML, MRPL, MRL, Schwellenwert usw.

R.30

resEvaluation

Ergebnisbewertung

xs:string (5)

RESEVAL

Angabe, ob das Ergebnis einen gesetzlichen Grenzwert überschreitet

R.31

actTakenCode

Ergriffene Maßnahmen

xs:string (5)

ACTION

Beschreibung der Maßnahmen, die bei Überschreitung eines gesetzlichen Grenzwerts ergriffen wurden

R.32

resComm

Bemerkungen zum Ergebnis

xs:string (250)

 

Zusätzliche Bemerkungen zu dem Untersuchungsergebnis


(1)  Der Datentyp double entspricht der IEEE double-precision-Gleitkommazahl (64-Bit), die Dezimalzahl steht für beliebig genaue Dezimalzahlen, der Datentyp string steht für Zeichen-strings in XML. Datentyp xs: Für Datentypen double und andere numerische Datentypen mit Dezimaltrennung sollte das Dezimaltrennzeichen „.“ sein; „ ,“ ist nicht zulässig.


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