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Document 22009D0142

    Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 142/2009 vom 4. Dezember 2009 zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens

    ABl. L 62 vom 11.3.2010, p. 37–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/142(2)/oj

    11.3.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 62/37


    BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

    Nr. 142/2009

    vom 4. Dezember 2009

    zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens

    DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

    gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf Artikel 98,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Anhang XIII des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 110/2009 vom 22. Oktober 2009 (1) geändert.

    (2)

    Die Entscheidung 2009/240/EG der Kommission vom 4. März 2009 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, gemäß der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland bestimmte Ausnahmen zu erlassen (2), ist in das Abkommen aufzunehmen —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    In Anhang XIII des Abkommens wird unter Nummer 13c (Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) Folgendes angefügt:

    „ , geändert durch:

    32009 D 0240: Entscheidung 2009/240/EG der Kommission vom 4. März 2009 (ABl. L 71 vom 17.3.2009, S. 23)“

    Artikel 2

    Der Wortlaut der Entscheidung 2009/240/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am 5. Dezember 2009 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (3).

    Artikel 4

    Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Brüssel am 4. Dezember 2009.

    Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

    Die Vorsitzende

    Oda Helen SLETNES


    (1)  ABl. L 334 vom 17.12.2009, S. 10.

    (2)  ABl. L 71 vom 17.3.2009, S. 23.

    (3)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.


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